35 5 Verpflichtung niemanden etwas verraten durften. Der Kantor Moderatus in Kapitel 24 ist ebenso wie der Presbyter und der Diakon in Kapitel 19 der Vertrauensmann des Heiligen und überbringt dessen Botschaft an die Einwohner von Joviacum. Man wird m. E. zu keinem anderen Ergebnis kommen als diesem: Neben dem Episkopat besteht im Norikum des 5. Jahrhunderts das Amt der Presbyter, deren Wesen bis zu einem gewissen Grade noch charis matischer Art ist, die aber im übrigen nur als die ausführenden Organe des Gottesmannes, der selber das eigentliche charismatische Organ in Norikum ist, tätig sind. Ihnen liegt ob: Leitung des Gottesdienstes, Darbringung des Opfers, priesterliche Fürbitte, Weihe der Reliquien, Ansage der Fasten. Ihnen ist zur Hilfeleistung eine Reihe dienender Ordnungen 1 ) beigegeben, die der Diakonen, Subdiakonen, Küster, Osti- arien, Kantoren, die aber nicht eigentlich als niedere Ordnungen zu betrachten sind und deren Funktionen, so wenig wir sie im einzelnen genau identifizieren können, wohl formell, aber nicht graduell von den jenigen jener sich unterscheiden. In merkwürdig zäher Form scheinen sich in der kampfdurchwogten römischen Provinz an der Donau und unter der Einwirkung der dortigen unsicheren Verhältnisse und des aus dem Orient hierher verschlagenen Propheten Zustände der alten Kirche, ja bis zu einem gewissen Grade sogar Zustände der nachapostolischen Zeit erhalten zu haben, obwohl natürlich das Schweigen unserer Geschichtsquelle ebenso ein unbeabsichtigtes Verschweigen vorhandener fortgeschrittener, wie eine Bestätigung noch bestehender primitiver Verhältnisse ent halten kann. Mehr, als sie faktisch ausgibt, wird man aber keinesfalls aus ihr herauslesen dürfen. Von den oben S. 28 erwähnten Pfarrkirchen mag besonders eine in den Kreis dieser Besprechung gezogen werden. Äußerst charakteristisch ist das, was die vita Severini im 15. Kapitel von der Kirche zu Quintanis an der Donau zu berichten weiß: „Eine Kirche hatten die Bewohner dieses Ortes außerhalb der Mauern aus Holz erbaut. Diese schwebte über der Wasserfläche und wurde gestützt durch Pfähle und gabelförmige Hölzer, die in der Tiefe ein gerammt waren; die Stelle des Estrichs vertrat eine Lage geglätteter Bretter, 1 ) Yergl. Richter-Dove, Kirchenrecht S. 289. Eine Pfahlbau- kirche.