Handel und Wandel. 363 Nachbarlande den gewünschten Absatz finden konnte. Da cs aber einen anderen Ausweg nicht besaß, so wurde dieses Mißverhältnis »in so fühlbarer. In erster Linie wurden jene Leute davon betroffen, deren Erwerb in dem Vertriebe des Salzes bestand. Dies gilt nicht nur von den Fuhrleuten und Samern, sondern auch von den Salzfertigern, da die Ladstätten für das kleine Küfelsalz in An¬ betracht des Umstandes, daß die ausländische Waare in der Regel billiger als jenes zu haben war, in ihrer Umgebung beiweitem weniger davon absetzten, als im Interesse der Unternehmer wünschenswert gewesen wäre. Man begegnet darum in den Actenstücken häufigen Klagen derselben über den empfindlichen Schaden, der ihnen aus der ausländischen Concurrenz erwuchs, und daneben so mancher Bitte zu deren Abwehr durch die österreichischen Landesfürsten?") Da nun die nämliche Ursache nicht ohne nachtheilige Rückwirkung auf die Einkünfte dieser letztere» aus ihrem Salzregale geblieben war, so hatten sie Gründe genug, dem Eindringen des fremden Salzes nach Möglichkeit eine Schranke zu setzen. Ueber- dies fühlten sie sich hiezu durch die Anschauung berechtigt, „daß ein jeder Landesfürst in sei» Land mag führen lassen, woran er Abgang hat, daß er aber dies zu thun nicht schuldig sei mit jenen Dinge», wovon er selbst in seinen Ländern genug besitze"?"") Derselbe Grundsatz galt auch noch in späterer Zeit, und war z. B. in dem Befehle der kaiserlichen Hofkammer vom 6. März 1634 indirect ausgesprochen, .durch welchen die im Mühlviertel se߬ haften Unterthanen fremder (ausländischer) Herrschaften bei Strafe an Leib und Gut zur Abnahme des Gmundener Salzes Verhalten wurden, da sie in Oberösterreich wohnhaft und daher verpflichtet seien, daß Hierselbst erzeugte Salz zu cousumiren?"') Soviel uns bekannt ist, erstattete die ersten Vorschläge zur Eindämmung der Einfuhr des ausländischen Salzes nach Oberösterreich der Salzamtmann zu Gmunden, Wolfgang Winter im Jahre 1432. Er tvollte die Hilfe der Herrschaftsinhaber zur Unterstützung seiner eigenen Maßnahmen angerufen wissen, von welchen insbesondere der den Städten Wels und Vöcklabruck zugegangene Auftrag bemerkenswert erscheint, bei einer Strafe von 32 €i 4 den Ankauf des Halleiner Salzes zu meiden?"") Mit einem directen Verbote wurde aber die Einfuhr des ausländischen Salzes erst 1453 von König Ladislaus Po st um ns belegt, welcher am 25. Jänner desselben Jahres dem Gmundener Salzamtmanne Wolfgang Frey tag befahl, dieselbe öffentlich zu untersagen und 1454 den Bürgern von Ens die Gewalt gab, den Verkauf des Halleincr Salzes in der Riedmark zu verhindern?"") Die letztere Verfügung wurde 1459 von Erzherzog Albrecht VI. wiederholt?"^) Auch Kaiser Friedrich IIT. verbot 1465 den Handel mit fremdem Salz in Oesterreich?"") Wie wenig indessen hiedurch erreicht wurde und wie schwer es hielt, eine Jahrhunderte alte Gewohnheit auszurotten, beweist der Umstand, daß sich derselbe Monarch 1487 und 1488 abermals ge¬ nöthigt sah, mit den gleichen Verfügungen vorzugehen?"") Der hiedurch erzielte Erfolg dürfte wohl auch kein nachhaltiger gewesen sein, da wenigstens noch zu Anfang des XVI. Jahrhunderts die bezüglichen Klagen der Salzfertiger nicht verstummten?"")