Unterricht und Erziehung. 9 Die Trivialschule zu Gmunden war »ach wie vor im alten Schulgebäude untergebracht. Sie zählte gegen früher um zwei Lehrkräfte mehr, indem der Lehr¬ körper jetzt aus dein Schulmeister und drei Gehilfen bestand. Diese letzteren bewohnten im Schulhanse zwei Zimmer gemeinsam und bezogen ihren Gehalt vom Schulmeister. Er gab 1789 dem ersten Gehilfen die Kost und 24 fl. Jahres¬ besoldung, dem zweiten und dritten jährlich 70 uitb 30 fl. C. M., wobei sie sich selbst verpflegen imifjten.40) 1796 erhielten die beiden Lehrgehilfen (einen dritten gab es damals nicht) vom Schulmeister „die bürgerliche Hausmannskost nebst Trunk, Licht und Besorgung der Wäsche, dann jährlich je 40 fl. C. M. Salarium". Dieses bestand aber darin, daß sic die „Vorschrift-" und „Stundschulgelder" (Nebeneinkünfte der Schulgehilfen) nicht an jenen abzuführen hatten, sondern unter sich theilen durften, und nur einen etwa fehlenden Betrag vom Schul¬ meister ergänzt bekamen.4') Da sich aber dieser nicht daran hielt, und ihnen durch einige Jahre bloß die Kost verabreichte, so wurde er 1807 verhalten, jedem Lehr- gehilsen jährlich noch 24 fl. C. M. bar zu bezahlen.4") Bei diesem lächerlich niedrigen Einkommen ist es nicht z» verwundern, wenn die Schulgehilfen schon von amts- wegen auf allerlei „erlaubte Nebenverdienste" angewiesen narren. Hiezu gehörte der Privatunterricht in den üblichen Elementargegenständen, die Ertheilung von Musiklcetionen, die Mitwirkung auf dem Kirchenchore und endlich, was die Standesehre damals nicht beeinträchtigte, „das Geigen und Blasen bei Hochzeiten, Tänzen und anderen Gelegenheiten".44) Dagegen haben weder der Schulmeister noch seine Gehilfen, wie dies anderwärts ettvas Gewöhnliches war, in Gmunden jemals Meßnerdienste geleistet, und noch 1816 wurde, als die Regierung mittels Erlasses vom 12. December 1815 die Vereinigung des Lehramtes mit dem Meßnerposten in Anregung gebracht hatte, dieselbe von beiden Schulvogteien mit dein Hinweise auf die bedeutende Frequenz der Stadtschule, auf die vielen Gottesdienste und aus noch anderen Ursachen für unthunlich erklärt.44) Im klebrigen verloren die Schulgehilfen 1823 einen Theil ihres Nebeneinkommens, indem das bischöfliche Consistvrium den Lehrkräften im Allgemeinen auf Grund der „politischen Schulverfassung" vom Jahre 1805 das Musiciren in Schenk¬ häusern bei Hochzeiten, Kirchweihfesten und öffentlichen Tänzen als einen „verderb¬ lichen Unfug" strengstens untersagte.44) Die gedachten Lehrkräfte unterrichteten die Knaben und Mädchen gemeinsam in vier Lehrzimmern, obwohl die Schule an sich eigentlich- nur zwei Classen zählte. Jede von ihnen zerfiel aber in zwei Abtheilungen, und daraus erklärt sich die Nothwendigkeit ebensovieler Schulzimmer.") Das Schuljahr begann mit dem 1. Oc- tvber lind endete am 31. August. Die Schulpflicht dauerte vonl sechsten bis zuiii zwölften Lebensjahre. Jene Kinder, welche nach Vollstreckung derselben nicht in eine Mittelschule übertraten, mußten durch drei Jahre die Wiederholungs- oder Sonntagsschule besuchen.44) Die Schülerzahl belief sich ohne diese letzteren nach einem zehnjährigen Durchschnitte (1806 —1815) jährlich in beiden Classen auf 256 und stieg in der Folge immer mehr an, so daß sie z. B. 1820: 295, 1822: 313, 1830: 340, 1846: 385, 1856: 444 betragen hat. Die schulpflichtigen Kinder recrntirten sich aus sämmtlichen Häusern der Steuergemeinde Gmunden und jenen Objecteil