74 -ul zmn Vorsprunge oder zur Ausladung erhalt. Den Seiten* Pfeilern wird in dieser Ordnung unter dem Kampfer der Hals mit dem Anlaufe von 4, und dann der Rinken von i£ Modultheilchen mit dem Anlaufe gegeben- Die Höhenmassen der Glieder sind der Zeichnung beigesetzt. Korinthische Bauordnung a. Die Zeichnung und Auftragung dieser Ordnung ist mit der jonischen und römischen gleich , nur, daß die Verzierungen aus mehreren Gliedern bestehen, so, wie zur Aufzeichnung des Kapitals eben auch vorher ein Grundriß muß verfertigt werden, welcher von den vorhergegangenen in den Massen verschieden abweicht. Die «pianxvrf Höhe dieser Bauordnung hat nach der bereits behandelten Art Fig. l. zi Moduln; davon bekömmt a der Saulenstuhl 6f—j b die Sau¬ le 20 — ; und c das Gebälk 47 Modul zur Höhe. b. a der Saulenstuhl hat wieder drey Theile: d den Fuß mit if —; Fig. 2. e den Würfel mit 4î — ; und k den Kranz mit f Moduln hoch. Mithin verhalt sich wieder der Kranz zum Fusse, wie t zu 2. Die a. Glieder des Fusses sind: § der Zockel oder Grundstein von 1 Mo¬ dul — ; h das Plättchen von £ Modultheilchen hoch — ; i der verkehrte Karniß von 2^ — ; k das Plättchen von L — ; und e die Hohlkehle von f Modultheilchen. Die Ausladung ist zu jeder Seite 4Ì Theilchen. Von e nach f der Würfel hat zu seinem Kör¬ per 2i Modul; mithin vom Mittel aus zu jeder Seite iZ Theil- chcn. Die Glieder des Kranzes sind: e die Hohlkehle ist 1 —; m das Plättchen I — ; n der Viertelftab — ; 0 das Plättchen