Zweites Rapitel. Die Organisation des Feldeisenbahnwesens zu Rriegsbeginn. Nach Ausspruch der Mobilmachung übernahm der Chef der Eisen¬ bahnabteilung des Großen Generalstabes, Oberstleutnant Groener, die Geschäfte des Chefs des Feldeisenbahnwesens*) und damit die Leitung des gesamten Cisenbahndienstes für Kriegszwecke. Cs entsprach der in früheren Zeiten vorzugsweise» Verwendung der Eisen¬ bahnen als Nachschublinie, wenn zu Kriegsbeginn der Chef des Feld¬ eisenbahnwesens dem für die gesamte Heeresversorgung verantwortlichen Generalquartiermeister im Stabe des Chefs des Generalstabes des Feld¬ heeres unterstellt wurde. Der veränderten Nolle der Eisenbahnen in der neuzeitlichen Kriegführung, bei der die Schienenwege vor allem ope¬ rative und taktische Bedeutung für Heeresverschiebungen gewannen und sich zu einem wichtigen Kriegsmittel der obersten Führung entwickelten, trug dieses Unterstellungsverhältnis noch nicht Rechnung. Gegenüber den in den Kriegsbetrieb^) überführten heimatlichen Eisenbahnen besaß der Chef des Feldeisenbahnwesens weitgehende Anordnungsbefugnis. In allen Fragen der Ausnutzung für Heereszwecke hatten die deutschen Eisenbahnverwaltungen auf Grund des Kriegs¬ leistungsgesetzes den Weisungen der Militärbehörde Folge zu leisten. Im besonderen traf der Chef des Feldeisenbahnwesens Anordnungen über die Einrichtung, Fortführung, Einstellung und Wiederaufnahme des öffent¬ lichen Verkehrs, wodurch sich für ihn fast uneingeschränkte Befugnisse gegenüber den Eisenbahnen der Heimat ergaben. Den Bedürfnissen der Kriegführung ließ sich hierdurch jederzeit in dem notwendigen Amsange Geltung verschaffen. Als heimatliche Militär-Cisenbahnbehörden unterstanden dem Chef des Feldeisenbahnwesens die Cisenbahnabteilung^) des Preußischen Stellvertretenden General st abes der Armee und die Linienkommandanturen4). Erstere leitete nach den Weisungen des Feldeisenbahnchefs die einheitliche Ausnutzung i) Führte bei den Mobilmachungsvorarbeiten die Bezeichnung „Feldeisenbahn¬ chef West" im Gegensatz zu dem für den östlichen Kriegsschauplatz vorgesehenen „Feld- eisenbahnches Ost". — 2) S. 30. — 3) S. 6. — st 6. 7. Zeldeisenbahnwesen. I. Band. 4