III. Das Ausweichen in die Siegfried-Stellung. A.Der Bau der Stellung. Beilagen 3 und 4. Operative rückwärtige Stellungen hatten an der Westfront bis zum Herbst 1916 gefehlt. Die Schwierigkeiten der Gesamtlage, dabei vor allem der Lage im Westen und hier wieder der im Kampfgebiet an der Somme, hatten die Dritte Ober sie Heeresleitung bereits unmittelbar nach Übernahme ihres Amtes veranlaßt, am 5. September 1916 auf die Anlage solcher Stellungen zu dringen'). Damit war aber keineswegs die Absicht verbunden, auch in die neu geschaffenen Stellungen zurückzugehen. Sie sollten nur Sicherheit für alle Fälle geben^). Am 9. September erhielt die Heeresgruppe Kronprinz eept^'et Rupprechtden Befehl, „eine Stellung in ungefährer Linie östlich Arras — westlich Cambrai — westlich St. Quentin — westlich Laon erkunden zu lasten". Die Stellung sollte die Möglichkeit geben, sich dem übermächtigen feindlichen Druck an der Somme-Front nötigenfalls zu entziehen. Am 15. September folgte die Weisung, die ersten Vorbereitungen für den Vau zu treffen, die sich auf die Heranführung der notwendigen Handwerkszeuge und der Baustoffe, die Vereitstellung von Fahrzeugen und Pferden, die Unterbringung und Verpflegung der demnächst zuzuweisenden Arbeitskräfte und anderes mehr erstrecken sollten. In der Absicht, auch für den nördlichen Teil ihrer Front, hinter der 6. Armee, eine rückwärtige Stellung zu gewinnen, schlug die Heeresgruppe den Ausbau einer Linie Lille—Douai—Cambrai— St. Quentin—St. Simon am Crozat-Kanal und weiter, wie von der Ober- sten Heeresleitung in Aussicht genommen, vor. Diese Stellung sollte die Möglichkeit schaffen, dem Feinde auch die Ausnutzung seines vorbereiteten Angriffsgeländes zwischen La Bassse und Arras zu verwehren und für die wegen des hohen Grundwafferstandes sehr ungünstigen eigenen Stellungen nördlich von La Vassse bessere Stellungen einzutauschen, die mit den Kanälen als Fronthindernis durch die Natur geschützt waren. Die Einbeziehung der genannten Städte in die Verteidigungslinie sollte den Feind zwingen, den Angriff nur gegen die Zwischenabschnitte zu führen, wenn er die Städte ') Bd. XI, S. 9. !) S. 61. Weisung vom 26. November 1916.