Nichteinheitliche Berichterstattung an die Oberste Heeresleitung. 401 in Aussicht genommen wäre, allmähliches, abschnittweises Heranarbeiten an das Zwischenwerk Laufee und dessen Eroberung sowie die Wegnahme der Dicourt-Ferme zu empfehlen. Weiterhin aber sei vor allem die Belastung sehr starker schwerer Artillerie mit reichlicher Munition auf dem östlichen Maas-!lfer erforderlich. Vei der Stellungnahme des Oberkommandos zur Äußerung des Gene- rals von Lochow kam der Gegensatz offen zum Ausdruck, der zwischen den Anschauungen des Oberbefehlshabers und seines Chefs bestand') und in letzter Zeit an Schärfe noch zugenommen hatte. KronprinzWilhelm, der entschieden gegen die Wiederaufnahme größerer Angriffshandlungen war, schloß sich bei Weiterleitung der Denkschriften an die Oberste Heeres- leitung am 18. August der Auffassung des Generals von Lochow an und fügte hinzu: „Vei der Fortsetzung des Angriffs gegen den vor Verdun in den stärksten Befestigungen stehenden Feind sind weder Menschen noch Munition zu sparen. Die früheren Angriffe auf breiten Fronten mit einer g e - waltigen Artillerie und großen Munitionsmassen haben schöne Erfolge gezeitigt, aber auch in schneller Folge viele Divisionen verbraucht. In der gegenwärtigen Lage und bei dem Mangel an Ersatz und Munition trage ich schwere Bedenken, die noch frischen Kräfte der Heeresgruppe — es sind die letzten — auf schmaler Front im konzentrischen feindlichen Feuer zu einem Angriff einzusetzen, der die Lage nicht einwandfrei verbesiert und desien Gelingen zweifelhaft ist". General Schmidt von Knobelsdorf hielt demgegenüber mit Zähigkeit an seinem Standpunkte fest, daß erst mit der Inbesitznahme der Höhenstellungen um Souville eine wirksame Entlastung der kämpfenden Truppe eintreten würde, und fühlte sich verpflichtet, seine abweichende Auf- fassung in einem besonderen Bericht zur Kenntnis des Generals von Falken- Hayn zu bringen^). Während er auf dem Westufer der Maas und im oft- wärts anschließenden Abschnitt nordwestlich des Froide Terre-Rückens die augenblickliche Lage als durchaus erträglich bezeichnete, verneinte er dies für den breiten Abschnitt südöstlich davon. Dessen Höhenlinie sei nur vom Zwischenwerk Thiaumont bis zum Dorf Fleury in unserer Hand, in der Hauptsache, von Dorf Fleury über Fort Souville bis zum Bergwald, gehöre sie noch dem Feinde. Der Aufenthalt in diesem überall einzusehenden und dem beobachteten Zerstörungsfeuer des Gegners ausgesetzten Gelände bedeute i) S. 165 ff. —2) Gen. d. Inf. a. D. Schmidt von Knobelsdorf hat hierzu am 2. Nov. 1334 mitgeteilt: „Dem Ches des Generalstabes steht das Recht zu, unter Umständen liegt ihm die Pflicht ob, bei einem Arteil, das in lebenswichtigen Fragen von dem seines Oberbefehlshabers abweicht, einen eigenen Bericht vorzulegen." Irgendwelche Bestimmungen, durch die diese Auffassung gestützt werden könnte, gab es aber nicht. Weltkrieg. X. Band. 26