22 Die Oberste Heeresleitung um die Jahreswende 1915/16. Ja««ar „Der uneingeschränkte Unterseebootkrieg ist das einzige Kriegsmittel, bis Marz. dessen Anwendung England sicher und unmittelbar in seinen Lebens- bedingungen getroffen werden kann. Die Wirksamkeit des Mittels erachte ich nach der dienstlichen Erklärung des Chefs des Admiralstabes für gegeben. Gegen den Gewinn, den uns die Sicherheit, England niederzuringen, bringt, kann der Nachteil nicht ausschlaggebend ins Gewicht fallen, daß die Möglichkeit dadurch hervorgerufener Verwicklungen mit Neutralen besteht; und zwar um so weniger, als sich die Verwirklichung der Möglich- keit durch zweckmäßige politische und diplomatische Vorbereitung sehr wohl hinhalten, vielleicht sogar ausschalten läßt. . . Aus vorstehenden Vetrach- tungen ergibt sich meiner Ansicht nach, daß die Kriegsleitung gar nicht das Recht hat, auf den Unterseebootkrieg zu verzichten. Ist das aber der Fall, so kann auch der politischen Leitung nicht das Recht zustehen, der Kriegs- leitung die Anwendung des zum Siege notwendigen Kriegsmittels unmög- lich zu machen. Man braucht sich ja nur unsere wahrscheinliche Lage im nächsten Winter ohne Unterseebootkrieg zu vergegenwärtigen, um die Richtig- keit der eben aufgestellten Behauptung zu erkennen. Ob eine solche Lage eintreten wird, ist eine andere Frage. Ich glaube es nicht. Denn ich halte es für sicher, daß schon während der allmählichen Zuspitzung der Lage in den nächsten Monaten die Macht der Verhältnisse auch die heute am meisten widerstrebenden Faktoren dazu bringen wird, dem Unterseeboot- krieg zuzustimmen. Dann wird er aber nicht mehr die furchtbare Waffe gegen England sein, die er heute darstellt. Aus dem kräftigen Hieb, den wir jetzt damit führen können, wird dann eine schwächliche Parade geworden sein. Eine derartige Entwicklung zulassen, hieße weder nach unseren besten Über- lieferungen, noch nach gesunden Kriegsregeln handeln und würde letzten Endes uns vor den Verwicklungen mit übelwollenden Neutralen doch nicht bewahren. Ich halte daher nach Pflicht und Gewissen den Beginn des un° eingeschränkten Unterseebootkrieges, sobald er möglich wird, also nach Angabe der Marine von Mitte März ab, für geboten". C. Entstehung und Entwicklung des Gperationsplanes für den N>esten. Karten 2 und 3. Ende i9i5. Bei dem Entschluß des Generals von Falkenhayn, den Entscheidungs- kämpf aus dem westlichen Kriegsschauplatze durch frühzeitigen Angriff an einer für den Feind besonders empfindlichen Stelle zu entfesseln, hatten die Gegenden von V e r d u n und V e l f o r t als Kampfgelände in enger