Das Kräfteverhältnis in den Kolonien. 461 streitkräfte waren zur Führung des Kreuzerkrieges, nicht zur Mitwirkung bei der örtlichen Verteidigung der Schutzgebiete bestimmt. Die Bewaffnung der beiderseitigen Streitkräfte kann im allgemeinen als annähernd gleichwertig angenommen werden^). Die deutschen Schutz- truppen waren mit dem Gewehr 98 oder der Iägerbüchfe 71 bewaffnet, sie besaßen eine verhältnismäßig große Zahl von Maschinengewehren, einige wenige moderne Schnellfeuergeschütze sowie eine Anzahl Geschütze älterer Konstruktion. Die Munitionsausrüstung war im Verhältnis zu den ver- fügbaren Waffen und in Anbetracht der Tatsache, daß auf Nachschub aus der Heimat im Kriegsfalle kaum zu rechnen war, gering. Am besten und modernsten war die Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika bewaffnet. Die Polizeitruppen waren fast durchweg mit alten, zum Teil stark aus- geschossenen Iägerbüchsen 71 und Gewehren oder Karabinern 88 ausgerüstet und teilweise militärisch nur notdürftig ausgebildet. Ähnlich lagen die Verhältnisse bei den Polizeikräften der feindlichen Kolonien. Im Gegensatz zu den Deutschen verfügten die englischen und sran- zösischen Kolonialtruppen über moderne Hilfswaffen, Nachrichten-, Pionier- und Nachschubformationen oder waren doch in der Lage, diese im Kriegs- falle aus dem Mutterlande jederzeit ungefährdet heranzuziehen, während die in den deutschen Kolonien befindlichen Kräfte auf sich allein angewiesen bleiben mutzten. Die Kampfbedingungen waren in den deutschen Schutzgebieten für beide Teile gleich schwierig: für Europäer größtenteils ungesundes Klima, mangelhafte, häufig ganz fehlende Verbindungen, die Kriegführung er- schwerende Vodenbedeckung und -gestaltung; immerhin lagen diese Ver- Hältnisse für die deutschen Truppen infolge der besseren Kenntnis des Landes im allgemeinen nicht so ungünstig wie für die feindlichen. Andererseits ge- reichte den Gegnern zum Vorteil, daß ihnen jederzeit die Möglichkeit ge- geben war, Verluste an Menschen sowohl als auch an Material aus den anderen Kolonien oder aus der Heimat zu ersetzen, abgekämpfte Truppen abzulösen und Verstärkungen heranzuführen, während den Deutschen der Munitions- und Materialersatz so gut wie gar nicht, die Ergänzung der kämpfenden Truppe nur in geringem Maße durch Heranziehen weiterer Ein- geborener möglich war. Erst durch das „Wehrgesetz für die Schutzgebiete vom Juli 1913" waren ausreichende gesetzliche Grundlagen für Mobilmachungsvorberei- tungen in den deutschen Kolonien geschaffen worden. Sie betrafen die Er- Einzelheiten über Stärken und Bewaffnung der deutschen und feindlichen Kräfte bringt die Darstellung über die einzelnen Kolonien.