Denkschrift des Generals Ludendorff.
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Angriffs aus. Die 10. und Njemen-Armee sollten dazu außer durch die
bereits im Njemen-Gebiet befindliche 41. und die dorthin bestimmte 3. In¬
fanterie-Division noch durch eine Garde-Division (inzwischen neu gebildete
4. Garde-Infanterie- oder 1. Garde-Reserve-Division) und durch das
XVII. Armeekorps verstärkt werden.
Nach der Besprechung ging ein Telegramm des Generals von Fal-
k e n h a y n ein, in dem es hieß: Das Unternehmen gegen Kowno werde,
baldigst ausgeführt, bei seinem Gelingen zweifellos von großer Bedeutung
für die Gesamtlage sein. Inwiefern dagegen eine Operation nördlich von
Osowiec dem in seinem Telegramm vom 28. Juni dargelegten Zweck beson¬
ders förderlich fein würde, vermöge er noch nicht zu erkennen. Cr stellte für
einen der nächsten Tage den Besuch des Kaisers bei der 9. Armee in
Aussicht; dabei sollten dann in Posen die Meinungsverschiedenheiten in
persönlicherAussprache geklärt werden. Inzwischen drängte aber
auch der österreichisch-ungarische Verbindungsoffizier beim Oberbefehlshaber
Ost, Major von Fleischmann, im Auftrage des Generalobersten
v o n C o n r a d auf den Stoß über den unteren Narew in den Rücken von
Warschau auf Siedlce.
Am l.Iuli legte Generalleutnant Ludendorff seine Auffassung
in folgender Denkschrift fest:
„Das Ostheer hat den Auftrag vom 16. April: — »Täuschung und
Bindung des Gegners nördlich der Pilica« — vornehmlich durch die Offen¬
sive nördlich des Njemen erfüllt. Der Ruffe hat neun Infanterie- und neun
Kavallerie-Divisionen dorthin gefahren. Die 10. Armee hat durch ihren
Vorstoß den vor ihr befindlichen Feind festgehalten; dagegen haben die
Offensivunternehmungen der Armee-Gruppe Gallwitz und der 9. Armee den
Feind nicht am Abtransport von Kräften verhindert. — Die beiderseitige
Kräfteverteilung geht aus der Anlage hervor*).
Das Ostheer steht überall gleichen oder an Zahl überlegenen, stark
verschanzten Kräften gegenüber, die durchbrochen werden müffen; nur der
Nordflügel hat operative Freiheit. Das Ostheer hat auch fernerhin an
der Entscheidung mitzuwirken, die durch die Operationen in Galizien an¬
gebahnt ist. Cs kann zum Einsatz an anderer Stelle freimachen:
3. Reserve-Division vom 3. Juli ab;
XVII. Armeekorps mit 36. Infanterie-Division vom 3. Juli, mit
35. Infanterie-Division vom 8. Juli ab;
1. Garde-Reserve-Division (ihre Ablösung soll durch Landsturm-Regi¬
menter erfolgen, Freimachen nicht vor dem 10. Juli möglich).
S. 270.