Die Mannschaftsersatzlage. 21 Sparsamkeit in der Befriedigung der laufenden Crsatzbedürfnisse damit zu rechnen, daß dieser Jahrgang selbst mit Einschluß des Zuflusses an Wieder¬ genesenen und an Crsahmannschaften, die durch Einziehung von Zurück¬ gestellten und durch Änderung der wehrrechtlichen Bestimmungen*) ver¬ fügbar gemacht wurden, höchstens ein halbes Jahr reichen würde. Ende 1915 wurde daher bereits mit der Musterung des Jahrganges 1917 be¬ gonnen. Bei dieser unvermeidlichen Verschärfung der Crsatzlage bestand der Stellvertretende Kriegsminister, Generalleutnant von Wandel, in voller Übereinstimmung mit dem im Großen Hauptquartier weilenden Kriegs¬ minister, Generalleutnant Wild von Hohenborn, und unbeirrt durch mancherlei aus der Front kommende Forderungen darauf, mit dem Heeres- ersatz möglichst hauszuhalten. Im September 1915 legte General von Wild dem Chef des Generalstabes des Feldheeres dar, daß die Ersahversorgung des Heeres in der bisherigen Höhe nur noch etwa ein Jahr lang aufrecht¬ erhalten werden könne; die Verhältniße zwängen daher „zu größter Spar¬ samkeit mit dem vorhandenen Menschenmaterial", namentlich „im Hinblick auf die Folgen, die entstehen könnten, wenn der Zufluß an Ersatz versiegen würde, bevor alle Kriegsaufgaben zu einem günstigen Ende geführt seien". Die Armee- und Truppenführer wurden von der Heeresverwaltung auch wiederholt darauf hingewiesen, ihre Ersatzansprüche nur nach wirklich dringenden Bedürfnisien zu bemessen und ihre Forderungen auf Neu¬ formationen möglichst einzuschränken. Durch die in ihrer Hand liegende einheitliche Regelung der Crsatzver- sorgung war die Heeresverwaltung in enger Zusammenarbeit mit der Obersten Heeresleitung in der Lage, den Bedürfnisien je nach der Dring¬ lichkeit ausgleichend Rechnung zu tragen. Dementsprechend wurden über Truppenverbände, die ausreichend versorgt waren, schließlich auch über ganze Heeresfronten für kürzere oder längere Dauer Crsatzsperren verhängt. Dem gleichen Zweck möglichst sparsamer Crsatzwirtschaft diente es auch, wenn die Infanterietruppen seit dem Sommer 1915 im allgemeinen nicht mehr bis zu ihrer vollen planmäßigen Kriegsstärke, sondern nur noch bis zu einer im Westen auf 800, im Osten auf 900 Mann herabgesetzten Bataillonsstärke ausgefüllt wurden. Ebensosehr wie von der Bereitstellung der Streitkräste und von der Ersatzversorgung waren Erhaltung und Steigerung der Kampftraft des *) Durch Gesetz vom 4. September 1915 wurde die Nachmusterung der bei der Friedensaushebung für dienstunbrauchbar erklärten Wehrpflichtigen ermöglicht, die nach den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen vom Heeresdienst befreit waren.