und zu ihrer und deren Nachkommenschaft Wohlfahrt iederzeit bestens geholfen sein möchte. Da wür nun als Regierenter Landtesfürst dise ihre Ordnung /: als welche zur Einführung gu¬ ter Sitten und gewohnheiten mithin auch gemainen Weesen zum besten angesehen ist :/ vor billich gnädigist erachtet, als haben wür solchemnach gedacht undertänigist Supplicirenten gesambten Handwerckh Der verburgerten Bier Preuen zu erwehnten Schärdting gegenwertige Säz und Ordnung in allen puncten be- angnembet, und bestättigt, beangnemben, und bestätigen ihnen auch hiermit gnädigist all die jenige articuln, wie solche von wortt zu wortt hiernachfolgent lauthen, als nemblichen, und Erstens, weillen sich dem christcathollischen gebrauch nach allforderist gebühret auf die Ehre gottes und derselben beförde- rung zu trachten, solle in dieser absicht von ermelten handt- werck zu Ehren der allerheilligisten Dreyfaltigkeit, wie auch der übergebenedeytisten Himmels Königin und jungfreulichen Mutter gottes Mariae, dan des heil: Märtyrers Floriani, als ihres abson¬ derlich erwählten Schuz Patrons in dem würdtigen St. georgen Statt Pfarr gottshaus zu gehörten Schärdting gleich anderen da- selbstig Zunfften und handwercken ein ewiges liecht mit Vier wächsernen Kerzen aufgerichtet, und von ihnen bierpreuen und deren nachkommen bestendig underhalten, beynebens Andertens Zu Trost ihrer und aller christgläubigen Seelen jährl: und iedes Jahr besonder allweeg am Erchtag vor denen Hochheilligen Pfingst feurtägen ein ewiger Jahr Tag in obbe- melter St. Georgen pfarr Kürchen mit einem besonderen Hoch¬ amt und Montags vorher mit einer Vigil abgehalten, und be¬ gangen auch dabey sowohl der lebendigen als abgestorbenen Per- sohnen in und aus ihrem handtwerckh der bierpreuen öffentlich gedennkhet werdten, und erwehnten gotts Dienst ein ieder aus denen Mit Einverleibten Maistern Knechten, und lehrbuben fleißig beyzuwohnen, mithin keiner ohne erhebliche Ursach oder Verhinderung gottes gewalts davon auszubleiben, noch solchen zu verabsäumen: sonderen, und gleichwie gedachtes handwerck, nachdem es sich durch so vilfältig groß, und wichtig gehabte Strittigkeiten allzutiefst schon in die Schulden hinein steken miessen, ohne erhöhung der straffen und anderen das bereits gestifft ewige liecht, anforderist in Betrachtsame, das ersagtes handwerckh dermahl keine eingezunffte gey: oder andere aus¬ wärtige Maister auch sonsten außer der wenigen aufleg, dan gar selten sich ergebenten auf ding: freysag: und Maister geltern gar keine Einkünften habe, in die Länge nit underhalten, noch die auf den geordneten haubt Jahr Tag erlauffente Unkosten, und mehr andere immer vorfahlente aussgaben bestreitten könte, also, und wan man die Ehre gottes beförderet, und denen armen See¬ 159