18. Handwerksordnung der Bierbrauer zu Obernberg a. Inn vom 9. März 1648. 19. Auszug aus „Matricula civium (Bürgerbuch) der Chur¬ bayrischen Gräniz Stadt Schärding“, angefangen vom Jahre 1521 nach einer Handschrift v. J. Lamprecht-Stadt- museum. Bierbräuer. 20. Verzeichnis sämtlicher Wohn- und Wirtschaftsgebäude in der Grenzstadt Schärding und deren Besitzer in einer fast 300jährigen Aufeinanderfolge. — Brauhäuser. 21. Concession deren Handwerckhs Articln für die Bier Preu zu Scharting. 1755. 22. Pierordnung aus der Bairischen Lanndtsordnung v. 1553. Einleitung und Begrenzung des Gebietes Im Drange des großdeutschen Jahres 1938 ist auch unser Land von den Ereignissen nicht unberührt ge¬ blieben. An Stelle des bisherigen Namens tritt der Gau Oberdonau, vermehrt im Süden um das Ausseer Land, im Norden wurde die Grenze weit nach Böhmen hin vor¬ geschoben; uraltes deutsches Siedlungsland, das vom Laufe der österreichischen Donau aus im 12. und 13. Jahrhun¬ dert einst gerodet und besiedelt wurde, kehrt wieder heim: Es sind dies die Bezirke Oberplan, Krummau, Ho- henfurth, Kaplitz. Auch das neu gewonnene Land im Norden kann bereits zur Geschichte des Brauwesens und Hopfenbaues seinen Teil beitragen, denn zu diesem Ge¬ genstände liegen bereits einige kleinere Arbeiten aus diesem Gebiete vor. Da die vorliegende Darstellung den Grenzen des früheren Landes Oberösterreich bis 1930 folgen soll, so erweist es sich als zweckmäßig, auch für den 3. Teil den alten Titel der Arbeit beizubehalten, womit gleichzeitig auch der inhaltliche Zusammenhang mit den beiden ersten nach außen am besten gewahrt bleibt. Dieser 3. Teil behandelt das Innviertel in seinem alten Umfange und schließt damit die Reihe für das alte Oberösterreich ab. Auch in diesem Teile wird nur Rah¬ men und Umriß gegeben, viele unbearbeitete Archivalien und Quellen werden nur für spätere Berücksichtigung aufgezeigt. Geographisch wird das Innviertel im Westen durch den Inn, im Norden durch den Lauf der Donau, im Osten und Süden durch die Wasserscheide des Sauwaldes, Haus¬ rucks und Kobernaußenwaldes begrenzt. Diese Ost-Süd¬ linie war gleichzeitig auch die Grenze des alten Kur¬ fürstentums Baiern gegen die österreichischen Länder, an welche das Innviertel erst im Jahre 1779 abgetreten