Die Schulen der regulierten Augustiner-Chorherren. Auch in den Klöstern der regulierten Augustiner-Chorherren haben wir bei den mittelalterlichen Verhältnissen, die den Nachwuchs im eigenen Hause heranbilden hiessen, Schulen vorauszusetzen, wenn sich auch ihr Bestand nicht in allen Stiften urkundlich verfolgen lässt Die Geschichte der Klosterschule in dem bedeutendsten Augustiner-Chorherrenstifte unseres Landes, nämlich St. Florian> hat A. Czerny in einer Monographie1) behandelt, und ich kann mich damit begnügen, aus derselben das Wichtigste hervorzuheben. St. Florian, eine uralte Gründung, ist seit dem Jahre 1071, in welchem es von Bischof Altmann von Passau restauriert wurde, ein reguliertes Augustiner-Chorherrenstift. Ausser dem Namen Altmanns verbürgen uns historische Zeug¬ nisse die frühe Errichtung einer Klosterschule daselbst. In einem Nekrologium des Stiftes, welches in seinen ältesten Bestandteilen die Todten von 1071 bis tief in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts verzeichnet, kommen sieben zu verschiedenen Zeiten eingetragene Knaben vor, von denen ein Theil durch Beisätze ausdrücklich als der Pfarre St. Florian und Ebelsberg angehörig erscheint. Eine äussere Schule, wie sie neben der inneren das Aachener Concil (817) vorgeschrieben hatte, bestand in St. Florian nie. Wie jede Klosterschule, so zerfiel auch die von St. Florian naturgemäss in die theologische Lehranstalt und in die Lateinschule. Die erstere wurde nachweislich schon im 13. Jahrhundert von Candidaten des Säcularclerus und von den eigenen Clerikern besucht. Der erste Schulvorstand von St. Florian, der urkundlich (1234) und mit der Bezeichnung scholasticus nachweisbar ist, hiess Walchunus. Im Jahre 1258 wirkte er noch, 1266 starb er. J) Die Klosterschule von St. Florian. Linz, 1873.