*3! ritoriums führen sollte, sich vorbehalte, das ihr auf Grund des Artikels VII des Dreibundvertrages zustehende Kompensationsrecht in Anspruch zu nehmen, worüber vorhergehend ein Einvernehmen herzustellen wäre; schließlich, daß die königlich italienische Regie¬ rung in dem eventuellen Waffengange zwischen Österreich-Ungarn und Serbien eine freundschaftliche und den Bündnispflichten ent¬ sprechende Haltung einnehmen wolle. Ich habe dem italienischen Botschafter erwidert, daß unser Streitfall mit Serbien nur uns und Serbien angehe, daß wir übrigens an keine territoriale Erwerbung dächten, eine Besetzung serbischen Gebietes daher nicht in Frage käme. Auf die Bemerkung Avarnas, daß es den Mächten gegenüber von großem Vorteile wäre, wenn wir eine bindende Erklärung hier¬ über abgeben würden, entgegnete ich, daß dies aus dem Grunde nicht möglich sei, da man derzeit nicht voraussehen könne, ob wir nicht durch den Verlauf des Krieges in die Lage gebracht würden, gegen unseren Willen serbisches Territorium okkupiert zu halten. Bei normaler Abwicklung sei dies allerdings nicht zu erwarten, da wir absolut kein Interesse hätten, die Zahl unserer serbischen Unter¬ tanen noch zu vermehren. Ich ersuche Euer Exzellenz, dem Marchese di San Giuliano von der hier abgegebenen Erklärung Herzog Avarnas und meiner darauf erteilten Antwort Mitteilung zu machen und hinsichtlich der aus dem Artikel VII des Dreibundvertrages abgeleiteten Kompensations¬ ansprüche Nachstehendes zu bemerken: Wie bereits hier dem italienischen Botschafter gegenüber er¬ klärt, liegen territoriale Erwerbungen durchaus nicht in unseren Ab¬ sichten. Sollten wir aber uns dennoch wider Erwarten gezwungen sehen, zu einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Okku¬ pation serbischen Gebietes zu schreiten, so sind wir bereit, für diesen Fall mit Italien in einen Meinungsaustausch über eine Kompensation zu treten. Auf der anderen Seite erwarten wir von Italien, daß das Königreich den Verbündeten in den zur Erreichung seiner Ziele nötigen Aktionen nicht hindern, vielmehr uns gegenüber die in Aus¬ sicht gestellte bundesfreundliche Haltung unentwegt beibehalten werde. Geheim Ich habe mich zu diesem Entgegenkommen vis-à-vis dem italienischen Standpunkte entschlossen, weil es sich gegenwärtig um ein großes Spiel handelt, welches, an sich mit bedeutenden Schwierig¬ keiten verbunden, ohne festes Zusammenhalten der Dreibundmächte gänzlich undurchführbar wäre. Vorstehendes auch zur entsprechenden Verwertung gegenüber Ihrem Dreibundkollegen. 17*