X Einleitung kam mit diesem bei der Säkularisation im J. 1803 an das Bayerische Hauptstaatsarchiv München, wo es die Signatur: Hochstift Passau Lit. 5 trägt. Die Hs. wurde zuletzt in der Einleitung zu genanntem Werke p. XXVIII—XXXVI eingehend beschrieben, so daß ich mich hier auf das Wesentlichste beschränken kann. Sie besteht aus 16 Qua- ternionen in Pergament (30X21 cm), von denen sechs Doppel- und drei Einzelblätter verloren gegangen sind; infolgedessen beträgt unter Einbeziehung von drei hinzugehefteten kleinen Blättern, die zusam men als zwei gezählt erscheinen, der heutige Umfang nur noch 115 Folien. Der alte Einband besteht aus weichem, aber starkem Schaf leder und gehört vermutlich schon dem 13. Jh. an. Die Handschrift, in welcher mitten zwischen den Traditionen zwei Urbarfragmente aufgezeichnet sind 3 ), zerfällt in zwei Hauptteile, eine ältere umfangreichere und eine jüngere kleinere Hälfte. Zu ersterer zählen die Quaternionen 2—10 (f 9—74’) — die heutige erste Lage (f 1—8) wurde irrtümlich später an den Anfang gesetzt —, zum zweiten Hauptteil der Rest der Handschrift. a) T e i 1 u r b a r P 5 f 72 — 74 Innerhalb der Erstanlage, die von den späteren Nachträgen abge sehen von drei Händen beschrieben ist, erscheint zu Beginn des 10. Quaternio auf f 72—74’ die älteste erhaltene Urbar aufzeichnung des Passauer Domkapitels; sie be trifft dessen Meierhöfe in Oberösterreich und im niederbayerischen Rottgau. Daß sie nur ein Bruchstück eines Gesamturbars geblieben ist, ist besonders deshalb zu bedauern, weil sie mehr, als es bei den späteren domkapitelschen Urbaren der Fall ist, einen guten Einblick in die Art der Verwaltung und Bewirt schaftung dieser Güter ermöglicht. Von den drei Perg.-Bl., welche die Aufzeichnung enthalten, ist an Blatt 73 der ca. 6 cm tiefe Streifen des unteren Randes, an Blatt 74 der rechte Griffrand (14X4 cm) gegen das untere Ende hin abgeschnitten, ohne daß jedoch hiedurch ein zum Urbar gehöriger Text verloren gegangen wäre. Die S ch r i f t stammt von der dritten Hand y des ersten Hauptteiles, den sie von f 5 3 (2. Zeile) bis f 74’, d. h. bis zum Ende der Erstanlage allein bestreitet, ohne früher oder später wieder zu begegnen. Sie schreibt eine durchaus saubere, ruhige und gleichmäßige Buchminuskel in schwarzer Tinte. 3. Die Gepflogenheit Traditionsbücher mit urbarialen Aufzeichnungen zu durch setzen, tritt seit dem 12. Jh. auch anderwärts in Erscheinung; vgl. hiezu bes. Redlich in MIÖG. 5,59 f., Dopsch, Landesf. Urbare p. CCXI1I.