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Schluß nahe, daß auch der erstere sich'an dieser Kulturarbeit
beteiligt haben wird.
So weit fortgeschritten, können wir nun auch erklären,
wie es komme, daß ein Chalhoch von Falkenstein neben
Engelbert von Schönhering-Blankenberg auftreten und dem
Grafen Eckbert von* Deggendorf als Nachbar Zeugendienste
leisten konnte, wenn der betreffende freie Herr Kaihoch von
Falkenstein niemand anderer als der Freie Kaihoch von Kirch¬
berg an der Kleinen Laber ist.
Die Diepoldurkunde zeigt übrigens noch, daß es um 1180
doch verschiedene freie Leute im Umfange der alten Pfarre
Pfarrkirchen gegeben hat, daß demnach meine Bemerkung auf
S. 281, daß sich im Mühellande von Gemeinfreien keine Spur finde,
dahin einzuschränken ist, daß sich nur spärliche Spuren finden.
Die Leser der vorliegenden fünften Abhandlung will ich
gebeten haben, zu den Erörterungen über die Niedernburger
Urkunde von 1010 und das Komitat im Ilzgau auf S. 643 bis
653 sich den ganzen achten Abschnitt der ersten Abhandlang
und diesen Nachtrag hierzu gegenwärtig zu halten, weil darin
enthalten ist, was über die der Passauischen Herrschaft vor¬
hergegangene Periode mit innerer Wahrscheinlichkeit kombi¬
niert werden konnte.
Zu Seite 187 (Falkensteiner) gehört der Nachtrag auf
S. 657—658 der zweiten Abhandlung.
Zu Seite 198 Anmerkung 2 (Wallensteinergut) jener auf
S. 658 der zweiten Abhandlung.
Zu dem elften Abschnitt (Landgericht Velden, Falkenstein
und Rannarigel) Seite 222 gehört der Nachtrag auf S. 658 der
zweiten Abhandlung.
Zu dem vierzehnten Abschnitt (kartograph. Darstellung)
Seite 254, 289, 270, 275, 279 gehören der Nachtrag auf S. 658
der zweiten Abhandlung sowie die drei weiteren auf S. 659
bis 660.
II.
Zur zweiten Abhandlung: ,Xlas Gebiet zwischen der
Traun und der Ens'.
Band 94.
Zu den Seiten 539, 551 gehören die Abschnitte: Anteil der
Otakare am Hausruck. Die Zählung des letzten Otakars als