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Porträts der Kaiserin und des Kaisers im Pfarrhofe zu Per¬
wang bewahren noch die Erinnerung an den Aufenthalt Josefs
in diesem Hause am 28./29. Oktober 1779.1 Hierauf erschien
am 15. März 1780 im Inviertel die Bekanntmachung, daß keine
Art von Leibeigenschaft mehr durch Vertrag oder infolge Ver¬
jährung (Ersitzung) erworben werden könne.2 Nach der Thron¬
besteigung Josefs wurde mit Verordnung vom 30. Mai 1781 die
Bestrafung der Untertanen mit Stockstreichen allgemein ver¬
boten,3 mit Patent vom 1. November 17814 die Leibeigenschaft
gänzlich aufgehoben und anstatt derselben eine gemäßigte
Untertänigkeit eingeführt sowie bestimmt, daß jeder Untertan
bloß gegen vorhergehende Anzeige und unentgeltlich auszu¬
folgenden Meldzettel sich zu verehelichen, auch von der Herr¬
schaft wegzuziehen und innerhalb des Landes sich niederzu¬
lassen oder Dienste zu suchen, nach Willkür Handwerke und
Künste zu erlernen und ohne Losbrief, welche gänzlich auf¬
hören, seinem Nahrungsverdienste da, wo er ihn findet, nachzu¬
gehen berechtigt sei; die Untertanen sollten künftig nicht mehr
schuldig sein, einige Hofdienste zu leisten, nur haben jene, die
von beiden Eltern verwaist sind, wegen der von der Obrigkeit
unentgeltlich zu besorgenden Obervormundschaft die gewöhn¬
lichen Waisenjahre, jedoch nicht über 3 Jahre und nur gegen
den üblichen Liedlohn, abzudienen.
c) Differenzierung der Abhängigkeitsverhältnisse.
Die älteste Form der Leihe war jene zu Freistift, der
Grundherr konnte das Bauerngut nach Belieben alljährlich mit
einem neuen Baumann besetzen (,bestiften'). Wopfner5 hat
sicherlich richtig gesehen, wenn er den Ursprung der Freistift
1 Den Aufenthalt des Kaisers, seine und der Inviertler gegenseitige Zu¬
neigung schildert Filz, Gesch. von Michaelbeuern S. 618—620 in an¬
schaulicher Weise. Die Bilder der Kaiserin Maria Theresia und des
Kaisers Josef wurden bei dem Brande des Pfarrhofes am 25. Februar
1911 gerettet; auch der Sessel, in welchem Josef sich eine halbe Stunde
von seinen neuen Landsleuten betráchten ließ, wurde aufbewahrt.
2 de Luca, Landeskunde von Oberösterreich II. 129.
3 a. a. O. 173.
4 Handbuch aller unter der Regierung K. Josefs II. für die k. k. Erbländer
ergangenen Verordnungen und Gesetze 1785. I. Bd. S. 74—77.
5 ,Das Tiroler Freistiftrecht' in ,Forschungen und Mitteilungen zur Gesch.
Tirols und Vorarlbergs' II. 246.