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ten des oberen Komitates bis auf die Zeit Ottos herab
eine Einheit gebildet hatten.
5, Besitzverteilung
in der Mitte des 13. Jahrhunderts.
Wir beginnen am zweckmäßigsten mit dem Süden und
schreiten von diesem vor bis an die Donau im Norden.
Das Mond Seeland mit Inbegriff von Straß walchen war
— mit Ausnahme von vier Höfen in der nächsten Umgebung
von Wildeneck1 — ausschließend Kirchengut: des Klosters
Mondsee östlich und südlich; des Hochstiftes Regensburg und
bald des Erzstiftes Salzburg im Westen. Das Schloß Wilden¬
eck mit den Vogteirechten über das Kirchengut ging in der
zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts durch Kauf an die Herzoge
von Bayern über; das Zugehör verzeichnet das in A. 1 er¬
wähnte Urbar.2
Die bayerischen Herzoge waren durch den Erwerb des
Reichsgutes Ranshofen zu Ausgang des 11. oder Beginn des
12. Jahrhunderts die mächtigsten Grundherren im Weilhart ge¬
worden; denn hierzu gehörten, wie wir der Vereinbarung der
Kaiserinwitwe Kunigunde vom J. 1025 entnehmen, auch die
Güter Hochburg (Hohperchah), Ostermieting (Ostermuntinga)
und Feldkirchen (Yeltchiricha) mit dem großen Forste Weil¬
hart (Willihart), und nur Ostermieting war schon 1041 an das
Hochstift Freising gelangt, um aus dessen Händen wieder in
Laienbesitz überzugehen. Dazu gehörten dann nicht wenige
Vasallen, die aus diesem Reichsgute mit Lehen ausgestattet
worden waren und nun trotz dem Titel , Reichsministerialen'
tatsächlich herzogliche Mannen wurden.
Abgerundet wurde der herzogliche Besitz im Weilhart
durch Ankauf von Leuten und Gütern des Herrn Jansen von
Ror und des demselben zustehenden Gerichtshabers auf der
Südseite des Weilharts bis an die Mosach hin3 durch Herzog
Otto III. von Niederbayern (1290—1312).
1 Zu Schwant, zu Wald, Chremserhof und Vaschangshof. Drittältestes
wittelsbach. Urbar. Mon. Boic. XXXVI b, 51/52.
2 Siehe den Abschnitt: Vom Mondseeland S. 578—583 dieser Abhandlung.
3 Zu Ostermieting 11, zu Lohen 2, zu Steinbach 4, zu Staig 1, zu Eit¬
zing (2), zu Velben 4, zu dem Bach (oberhalb = östlich von Oster-
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