442 ► [870] Schluß nahe, daß auch der erstere sich'an dieser Kulturarbeit beteiligt haben wird. So weit fortgeschritten, können wir nun auch erklären, wie es komme, daß ein Chalhoch von Falkenstein neben Engelbert von Schönhering-Blankenberg auftreten und dem Grafen Eckbert von* Deggendorf als Nachbar Zeugendienste leisten konnte, wenn der betreffende freie Herr Kaihoch von Falkenstein niemand anderer als der Freie Kaihoch von Kirch¬ berg an der Kleinen Laber ist. Die Diepoldurkunde zeigt übrigens noch, daß es um 1180 doch verschiedene freie Leute im Umfange der alten Pfarre Pfarrkirchen gegeben hat, daß demnach meine Bemerkung auf S. 281, daß sich im Mühellande von Gemeinfreien keine Spur finde, dahin einzuschränken ist, daß sich nur spärliche Spuren finden. Die Leser der vorliegenden fünften Abhandlung will ich gebeten haben, zu den Erörterungen über die Niedernburger Urkunde von 1010 und das Komitat im Ilzgau auf S. 643 bis 653 sich den ganzen achten Abschnitt der ersten Abhandlang und diesen Nachtrag hierzu gegenwärtig zu halten, weil darin enthalten ist, was über die der Passauischen Herrschaft vor¬ hergegangene Periode mit innerer Wahrscheinlichkeit kombi¬ niert werden konnte. Zu Seite 187 (Falkensteiner) gehört der Nachtrag auf S. 657—658 der zweiten Abhandlung. Zu Seite 198 Anmerkung 2 (Wallensteinergut) jener auf S. 658 der zweiten Abhandlung. Zu dem elften Abschnitt (Landgericht Velden, Falkenstein und Rannarigel) Seite 222 gehört der Nachtrag auf S. 658 der zweiten Abhandlung. Zu dem vierzehnten Abschnitt (kartograph. Darstellung) Seite 254, 289, 270, 275, 279 gehören der Nachtrag auf S. 658 der zweiten Abhandlung sowie die drei weiteren auf S. 659 bis 660. II. Zur zweiten Abhandlung: ,Xlas Gebiet zwischen der Traun und der Ens'. Band 94. Zu den Seiten 539, 551 gehören die Abschnitte: Anteil der Otakare am Hausruck. Die Zählung des letzten Otakars als