NACHTRÄGE zu sämtlichen Abhandlungen. Nicht Sachkennern, wohl aber weiteren Benutzerkreisen gegenüber glaubt der Verfasser verpflichtet zu sein, den Grund darzulegen, aus welchem er den einzelnen Abhandlungen Nach¬ träge folgen ließ. Eine so umfangreiche Arbeit, für welche der Stoff, großenteils neuer, aus mehr als 70 Archiven erst gehoben werden mußte, um noch während des Sammeins nacheinander bearbeitet zu werden, schließt im vorhinein eine vollständige Abrundung aus, soll sie nicht bis zur Erschöpfung des gewalti¬ gen Materials und Beendigung des ganzen Werkes, also jahre¬ lang, im Schreibtische verschlossen und vielleicht ein Torso bleiben. Es mußte daher bei intensivster Arbeitsschicht die Zeit ausgenützt, Stoffsammlung und Durcharbeitung des gesammelten Stoffes gleichzeitig betrieben werden. Indem der Verfasser diesen Weg einschlug, konnte nicht ausbleiben, daß die fort¬ schreitende Arbeit noch auf unbekannte oder unbenützte Archi¬ valien stieß, welche eine Ergänzung der Darstellung gestatteten oder eine Änderung des entworfenen Bildes in dem einen oder anderen Striche bedingten; hierfür in Nachträgen aufzukommen ist Pflicht eines gewissenhaften Forschers, zugleich auch sein Recht, da die Abhandlungen zusammen das Werk bilden, welches auch nur als ein Ganzes beurteilt werden will. Billige Kritik dürfte gerne zugeben, daß der notwendig gewordenen Richtigstellungen nur verhältnismäßig wenige und von geringerer Bedeutung sind. Naeh der persönlichen Uberzeugung des Verfassers soll der historische Atlas nicht bloß auf die Historiker von Fach beschränkt bleiben, sondern möglichst weiten Kreisen die Er¬ gebnisse der neueren Forschung vermitteln, die Fortzeugung