[531] 103 letzten Viertel des 12. Jahrhunderts, in das jener Nachtrag ge¬ hört, die Bezeichnung fluvius ganz und gar ungerechtfertigt gewesen wäre/ 5. ,Da wir zudem von einem Mönche des ausgehenden 12. Jahrhunderts nicht verlangen können, daß er sich des ety¬ mologischen Unterschiedes zwischen dieser Sala und den auf Salz zurückzuführenden Saale-Namen bewußt gewesen sei, er Sala daher nur als Flußnamen kannte, so konnte schon das ihn veranlassen, die Rote Sala als fluvius zu bestimmen; es ließe sich aber recht gut denken, daß zu seiner Zeit die Versumpfung, die zur Benennung des ganzen Gebietes Anlaß gegeben hatte, sich viel stärker bemerkbar machte als später, daß gerade darin die Eignung desselben zur Abgrenzung gelegen war. Dann konnte aber im Zusammenhange mit dem Talgrunde des Leithenbaches die Bezeichnung fluvius in den natürlichen Verhältnissen nicht weniger begründet sein wie später die als silva/ Es wäre schade, weitere Worte zu verlieren; ich begnüge mich, mit dem Zitate aus Faust zu schließen: Grau, Freund, ist alle Theorie und grün des Lebens gold'ner Baum! 4. Die Grafschaften. Auf altbayerischem Boden ist die Theorie von der Stabi¬ lität der Gerichtsgrenzen nicht mehr unbedingt anwendbar, da die urkundlichen Belege bei den Grafschaften häufig ganz andere Linien wahrnehmen lassen als jene, welche die Grenz¬ beschreibungen der Landgerichte aufweisen. Diese Schwierig¬ keit wurde durch das 5merkwürdige und in unvermindertem Grade fortdauernde Aussterben der Grafengeschlechter'1 unter den ersten Wittelsbachern hervorgerufen; an die Stelle der alten Grafschaften trat im herzoglichen Territorium die Eintei¬ lung in Ämter, deren jedem ein Richter vorstand, die uns zu¬ erst entgegentritt im ältesten wittelsbachischen Salbuche aus der Zeit 1222—1228 und in dem nächsten Urbar um 1280 wieder mehrfache Veränderungen zeigt.2 Dennoch wäre es unrichtig zu behaupten, daß die Theorie Richters hier vollständig versage; nur die Aufstellung eines 1 Kiezler, Gesch. Baierns II. IB. 2 a. a. O. 178, 179.