1. Land und Leute. In den ersten vier Abhandlungen1 wurde die Territorial¬ geschichte jenes Teiles des heutigen Kronlandes Oberösterreich erörtert, welchen König Pfemysl Otakar nach dem zeitweiligen Verluste der Steiermark an Ungarn zu einem besonderen Di¬ strikte unter einem eigenen Hauptmanne, jedoch in Unterord¬ nung unter seine Regierung zu Wien ausgestaltete, indem er die Gebiete der Landgerichte Riedmark (im engeren Sinne), Machland und Wachsenberg mit dem ihm von dem steirischen Herzogtume verbliebenen Stücke zwischen der Ens und dem Hausruck zu einem Verwaltungsbezirke vereinigte. ,Districtum' im Gegensatze zu ,ducatumc nennt er selbst in dem Freibriefe für das Kloster St. Florian 1256. 27. 32 seine Schöpfung und nur einmal in der Urkunde 1264. 8. 9,3 mittels welcher er zu¬ gunsten des Klosters Mondsee seinen Ministerialen, seinen Rich¬ tern und den Mautern (zu Krems, Stein, lbs, Mauthausen und Linz) ,per superiorem et inferiorem Austriam constitutis' verbietet, von diesem Gotteshause Maut einzuheischen, ge¬ braucht er den Ausdruck ,superior Austria', wohl nur in geo¬ graphischer Beziehung, aber auch in öffentlich-rechtlicher Be¬ ziehung ganz angemessen,4 dagegen richtet sich der Auftrag des Königs 1266. 22. I5 wieder an die ,Judices per Austriam et supra Anasum constitutif und bei der Benennung ,ob der Ens' oder ,Land ob der Ens' verblieb es durch das ganze Mittelalter, während dem heutigen Niederösterreich xoct3 ä£ox*)v die Bezeichnung ,Osterreich' zukam. Der neue Distrikt wurde 1289/1290 um das Mühelland zwischen Ranna und Großer Mühel vergrößert, nachdem schon 1 Archiv f. ö. G. Bd. 94 S. 83ff. und 465ff., Bd. 99 S. Iff., Bd. 97 $. 161 ff. 2 O.-ö. U.-B. III. 226. Meine ,Geburt des Landes ob der Ens' S. 120. 3 a. a. O. 291, 825. 4 Vgl. meine Erörterungen über die staatsrechtliche Stellung des neuen Distriktes im Archive Bd. 99 S. 206 ff. 5 O.-ö. U.-B. III. 344.