42 Steinitz und Brosch soviel, als von russischen, italienischen und belgischen Befestigungen ertragen werden mußte. Die Kosten dieser Munition betrugen mehr als das Doppelte des Aufwandes für den Bau der Werke. Über der Kunst der Erbauer und der Kriegstechniker stand aber doch noch der zähe Kampfwille der Verteidiger, von denen selbst nahezu gänzlich zertrüm¬ merte Forts gehalten wurden. Dabei darf aber auch nicht auf die rastlose und todesverachtende Tätigkeit des technischen Personals — bei Ausbes¬ serung der durch die Beschießung verursachten Schäden — vergessen werden. Kein vorbildlicheres Ringen hinter Stein, Beton und Eisen hat es je gegeben! V. Die Küstenfront Hiezu Skizzen 7, 9, 10, 11 IN DER ZEIT BIS ZUM AUSBRUCHE DES WELTKRIEGES Die Gebiete an der Ositküste des Adriatischen Meeres waren durch den Frieden von Campoformio (1797) erstmalig an Österreich gefallen; sie mußten aber nach dem Preßburger Frieden (1805) an Frankreich ab¬ getreten werden. Hierauf bekriegten die Rus-sen im Bunde mit den Montenegrinern die Franzosen in der Bocche di Cattar o und zogen nord¬ wärts bis Ragusa. Im Wiener Frieden von 1815 wurden diese Küsten¬ länder endgültig in die Donaumonarchie einverleibt, nachdem schon zwei Jahre früher mit ihrer Wiedereroberung begonnen worden war. Aus der Zeit einstiger venetianischer Herrschaft stammten Kastelle, Stadtbefestigungen und ausgedehnte verteidigungsfähige Mauern; auch die Franzosen hatten sich fortifikatorisch betätigt. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts bestanden Zara und Ragusa als feste Plätze zweiter, Cattaro als solcher dritter Klasse. Außerdem gab es noch unterschied¬ liche Hafenkastelle, Strand- und Hafenbatterien. Die Zentralbefestigungskommission des Jahres 1850 trachtete, die Befestigungsfragen einheitlich zu regeln und beantragte: „Die Küsten von Dalmatien, Kroatien, Istrien und Venetien werden jedenfalls durch eine zweckmäßige Organisation und Vermehrung unserer Kriegs¬ marine wirksamer geschützt, als dies durch den größten Aufwand an Befestigungen möglich wäre . . . Die k. k. Kriegsmarine bedarf aber am Adriatischen Meere einiger vollkommen gesicherter Kriegshäfen und Ankerplätze an unseren Küstenländern und die Handelsmarine mehrerer gesicherter Zufluchtsorte und Stapel¬ plätze." Demnach wurde beantragt, die Umfassungsmauern und Wälle der geschlossenen