Vereinbarung einer Waffenruhe 733 Während der auf eine Woche anberaumten Verhandlungspause versuchte Trotzki, der russische Volkskommissar für auswärtige Ange¬ legenheiten, vergeblich, die alliierten Mächte zur Teilnahme zu be¬ wegen. Am 12. Dezember kehrten die Russen nach Brest-Litowsk zurück, und am 15. spät abends, wurde statt des Übereinkommens über die Waffenruhe ein ausführlicherer, in deutscher und russischer Sprache ausgefertigter Vertrag unterschrieben1). Der Waffenstillstand war auf vier Wochen, vom 17. Dezember, 12h mittags, bis zum 14. Jänner 1918, befristet und konnte frühestens nach drei Wochen mit siebentägiger Frist gekündigt werden; ohne Kündigung dauerte die Gültigkeit fort. Während der Laufzeit waren Umgruppierungen für eine Offensive untersagt, desgleichen operative, am 15. Dezember noch nicht ein¬ geleitete Truppen ver Schiebungen. Der Vertrag bezog sich auch auf die See- und die zugehörigen Luftstreitkräfte, schrieb das Einrichten eines geregelten Verkehrs zwischen den Fronten vor und hob alle bisherigen Abkommen auf. Die Unterzeichner verpflichteten sich, unmittelbar an¬ schließend in Friedensbesprechungen einzutreten. Ein Zusatz betraf den Austausch festgehaltener Zivilpersonen und von Invaliden, bessere Vor¬ sorgen für die Kriegsgefangenen und endlich das Anbahnen kultureller und wirtschaftlicher Beziehungen. Zur Regelung dieser Fragen sollte eine von den beteiligten Staaten beschickte Kommission in Petersburg zusammentreten. Auf die Bedingungen, die sich auf Kräftegruppierung und Abziehen von Truppen bezogen, hatten besonders die militärischen Vertreter der Russen, teils wegen ihres Verhältnisses zu den Westmäch- ten, teils aus einem kaum verhehlten Mißtrauen gegen die zwei Kaiser¬ reiche großes Gewicht gelegt. Eine ukrainische Sondermission, die sich an dem Abschluß hatte beteiligen wollen, traf zu spät, erst nach der Ausfertigung, ein. Über den Friedensschluß ins Reine zu kommen, war Sache der Staatslenker und Regierungen; Außenminister oder hohe Diplomaten, begleitet von einem Stabe verschiedener Fachberater, machten sich nach Brest-Litowsk auf den Weg. Der Vertrag von Focsani Der russische Oberbefehlshaber der Rumänischen Front, Gen. Schtseherbatisehew, hatte die Regierung Lenin—Tro-tzki nicht anerkannt. An der Seite des Königs von Rumänien, der über ein festgefügtes Heer !) Vgl. Anhang Nr. 3.