350 Salzverschleiß. gleichen Gewichte 7 ). Der Stadtrichter in Wels ersuchte, 1765, um Kernstein für das Vieh, weil die Herren Medici gegen die dermalen herrschende Viehseuche solchen als Präservativ mittel wärmstens empfohlen hatten, Sogar ein kaiserlicher Befehl erging diesfalls: „Da die Begebung des Kernsteinsalzes Meinem Ärar und dem Salzkonsum zu keinem Schaden gereicht, solches von den Untertanen für das Vieh nützlich gebraucht wird, so ist dessen allgemeine Begebung zu gestatten.“ Seit dem dritten Reformationslibell war der Verbrauch an Haussalz im Kammergut infolge der Bevölkerungszunahme und der Vermehrung des Viehstandes stark gestiegen. Auch gingen die Ämter in besonderen Fällen über das vorgeschrie bene Bezugsausmaß hinaus. Um beim Beginne der Fassel- salzerzeugung die Arbeiter zu einer erhöhten Leistung anzu spornen, ohne ihren Lohn erhöhen zu müssen, gestand ihnen das Salzamt etwa das dreifache des sonst gebührenden Mußsalzes als Freisalz mit dem Bemerken zu, daß ihnen die nicht auf gebrauchten Fuder mit 2 fl. 18 kr. vom Ärar abgelöst würden. Dieser sonderbare Mehrbezug schleppte sich die ganze Zeit bis 1815 fort, nicht nur daß die Ablösung bestehen blieb, unter Hin weis auf die Preissteigerung des Salzes wurde auch der Ablöse betrag hinaufgesetzt 5 ). Eine günstige Behandlung bei der Muß- salzbeschreibung erfuhren 1807 die Gmundner, wegen des rechtschaffenen und anhänglichen Benehmens in der Rettung und Geheimhaltung der bei den Handelsleuten und Fertigern zur Zeit der französischen Besetzung im Jahre 1805 auf bewahrten Salzvorräte und auch deshalb, weil sie den Fran zosen kein Salz abgekauft hatten. Den Inwohnern wurde das damals über das gewöhnliche Quantum verabfolgte Salz nach gesehen und kein Rückersatz gefordert 6 ). Ähnlich war es 1809; die Verwesämter hatten übermäßig viel Mußsalzvorschüsse bewilligt, Hallstatt allein 137 Zentner, eine Menge, die weder von den feindlichen Truppen, noch von den Einwohnern selbst aufgebraucht werden konnte 7 ). 4 ) S. O. A. 1805, Nr. 1, 11; Hfk. Catn. Fasz. 6, 1765, fol. 224, 354. °) S. O. A. 1815, Nr. 38. °) S. O. A. 1807, Nr. 49. 7 ) S. O. A. 1811, Nr. 188.