107 gerufen werden, wenn die Stadt in Not ist. Mit Strafen werden bedroht außer gewerblichen Vergehen, Verletzungen, Totschlag, Ehe bruch, Hausfriedensbruch, Ehrenbeleidigung usw. Kinder vor zwölf Jahren unterstehen dem Strafrechte der Eltern, vor Gericht Geladene müssen .erscheinen, Bürger können unter be stimmten Umständen Fremden Afylrecht geben. Die Strafgelder verteilen sich auf Stadt, Richter und Schergen. Die beiden ersten erhalten in der Regel 30, der Scherge 2 bis 4 Denare. Für schwere Vergehen bestehen höhere Strafsätze. Vergehen gegen den Zwölferrat folgt Gewahrsam im Turm. Sonst werden nur Geldstrafen genannt. Gang der Verfassung und Reditsenturicklung in IDittelsbadier Städten. Burghause«. 1230 erste urkundliche Erwähnung von Bürgern. 4290 urkundlich erstes Auftreten des inneren Rates. 1307 ältestes erhaltenes Stadtrecht. 1339 die Bürger erhalten das Recht der Richterwahl. 1401 erscheint ein Redner an der Spitze des Rates. 1483 der erste Bürgermeister in Burghausen. NöUöttiNg. 1255 die Münze zu Oetting genannt. 1262 Richter und Bürger erwähnt. 1321 das älteste erhaltene Stadtrecht (das 1316 an Schärding ver liehene unbekannt); der innere Rat besteht aus acht Bürgern. 1448 ein Stadtkämmerer wird an der Spitze des Rates erwähnt. 1523 Bestimmungen über die Wahl des aus acht Bürgern bestehen den äußeren Rates; zwei Bürgermeister werden aus dem inneren Rat gewählt. 1546 erstes urkundliches Auftreten des Bürgermeisters. Braunau. 1270 erstes urkundliches Auftreten von Bürgern. 1335 Braunau erhält die Stadtrechte Burghausens. Der innere Rat besteht aus 12 Mitgliedern. 1465 der erste Bürgermeister Oswald Fröschlmoser urkundlich über liefert. 1511 die Zwölfe des inneren Rates wählen nach ihrer Bestätigung die gleiche Zahl von Bürgern in den äußeren Rat. Zugleich treten zwei Bürgermeister an die Spitze der Gemeinde. Schärding. 1316 Schärding erhält die Stadtrechte Oettings. 1348 Schärding bekommt die Rechte Burghausens. Schärding wird