18 > Jn der Antwort des Dr. Marbach und Pfarrer Flimer auf die An frage des M. Khuen (vom 27. Februar 1574) wird zur Empfehlung des Memhard besonders darauf hingewiesen, daß dieser mit der Straßburger Schulmethode wohlvertraut, sowohl in Erziehung und Unterricht der Jugend bereits reiche Erfahrungen, als auch in kirchlich-religiöser 6e- ziehung jene Eigenschaften ausweise, die ihn zu einem tüchtigen Rektor der Schule und einem bekennnistreuen Freund der Kirche befähige. Unter der sonstigen noch studierenden Jugend finde sich kein Ge eigneter und die etwa in betracht kommenden Professoren und Präzep toren in Straßburg seien sämtlich verheiratet und würden schon um des willen den weiten weg ins Ausland scheuen.' Memhard sei bestimmt ge wesen, mit seinen Zöglingen nach Italien zu gehen, wolle aber, sofern er die Berufung nach Linz erhielte, darauf verzichten. — Diese freundliche Handreichung seitens der Straßburger beantworteten die Stände unter dem 8. April 1576 mit warmem Danke und baten um baldmögliche Ent sendung Memhards, sofern dieser zum Dienstantritt bereit sei. In rascher Folge traf die Rückantwort der Straßburger in Linz ein: Mem hard habe sich zur Annahme der Berufung entschlossen, nachdem ihm die Zusicherung eines geeigneten Ersatzes für seine Person in seiner gegen wärtigen Stellung gemacht worden war?") Bald darauf wurde er in Linz durch p. Khuen den Lehrern und Schülern als neugewählter Rektor vorgestellt. Bei der in Anwesenheit der verordneten stattgehabten Einführung wurde durch den Landschaftsprediger p. Khuen zunächst seine (Khuens) und des Herrn Georg Neuhausers Mahl zu Schulinspektoren öffentlich verkündigt und der neue Rektor auf sein Amt feierlich verpflichtet. Zu gleich wurde dem p. Khuen und Herrn Neuhauser die Abfassung einer neuen Instruktion für den Rektor, sowie diesem die Vorlage einer neuen Schulordnung aufgetragen. In dieser Instruktion stellten die Verfasser folgende Punkte fest: 1. Memhard habe sich in kirchlicher Hinsicht allein zur Augustana zu halten und alle Sekten zu meiden. Er selbst solle in jeder Beziehung ein Tugendvorbild zu sein sich bestreben. 2. Den verordneten (Schulsuperintendenten) und, Inspektoren habe er jederzeit die schuldige Ehrerbietung zu bezeugen und solle stets mit ihnen in geistigem Kontakt bleiben. Z. Seine Edeljugend habe er zu einem religiös-sittlichen Lebens wandel anzuhalten und müsse darum mit ihnen fleißig Gottes Mort treiben, solle sie aber auch anderseits zu allen adeligen Tugenden an leiten im Blick auf das Sprichwort: qui proficit in literis et deficit in moribus, plus deficit quam proficit. 4. vie Aufnahme und Entlassung der Zöglinge habe im Einver nehmen mit den verordneten resp. in deren Abwesenheit mit den In spektoren zu geschehen, vie Schulmatriken feien genau zu führen. 5. Bezüglich des Unterrichts habe er sich samt seinen Lehrpersonen an seinen von den Ständen bereits genehmigten Lektionsplan für alle Massen zu halten, vie „Examina" und „progressiones" hätten zweimal jährlich an den Märkten zu Elstern und Bartholomäi stattzufinden, da um diese Zeit die meisten Standesherren und Kindeseltern anwesend sein könnten.