93 wägung ziehend/ ertheilte nun auch der Papst am Z. Oc- roher 1564 dem Propste und seinen Nachfolgern den Ge brauch der bischöflichen Insignien nicht nur für die Stiftskirche, sondern auch für jene Ordenskirchen, in denen die Vorsteher derselben den Gebrauch dieser Insignien nicht versagen würden, so wie er ihm auch die Erlaubniß ertheilte, sich der Ponri« sialien, auch in Gegenwart seines Diözesan-Bischofs, zu be dienen *). Dem Stifte gab der Kaiser seine Gewogenheit dadurch zu erkennen, daß er auf die Bitte desselben die Rechte, Besitzungen und Freyheiten des Gotteshauses in einer am 12. Februar 1565 ausgestellten Urkunde weitläusig bestätigte. Doch dem Propste war es nicht gegönnt, dieser ihm ver liehenen Gnaden und Auszeichnungen sich lange zu erfreuen, denn er starb bald darauf 1565, und hatte den Chorherrn i Xlll. Gallus Mayer, zu seinem Nachfolger, der ihm aber eben so schnell in die Ewigkeit nachfolgte, indem er kein vollesJahr diePropstey ver waltete * **). Das einzige Instrument aus dem Propst Gallus uns bekannt wurde, ist der Bestand-und Leibgeding-Brief mit Caspar von Lindegg, kaiserlichen Rath und ersten Hofsecretär um die Wohnung in dem Meyerhofe des Stiftes. Nach dem Tode des Propst Gallus wurde, am 21-3"«!) 1566 der Administrator Georg Karstner erwählt ***). *> Urkunde Nr. LXVII. **) Den 23, März 1565 wurde Propst Gallus in Temporalibus installirt, und ihm das Inventarium durch die Herren Zacob Oechftl, kaiserlichen Majestät Zeugscommiffarius und Hans Höhenperger, Untcrmarschall, nebst dem Wiener Official, Herr mann Winkel, der Rechte Doctor, überantwortet, (k. k- Kloster- Raths-Xrchiv.) ***) Die landesfürstlichen Commiffäre Doctor Christoph Hill'mger