Auszeichnungen der Regimentsangehörigen im Weltkriege Vorbemerkung Die Aufnahme -der ausgezeichneten Regimentsangehörigen im Texte des Werkes und in dem nachfolgenden „Namensverzeichnisse" gründet sich, da bezügliche Daten nach Auflösung des Ersatzbataillons zur Gänze -verlorengingen, auf die Durchsicht aller Personal-Verordnungsblätter. Das Ergebnis dieser Arbeit ist das „Summarische Verzeichnis". Wer die im Buchtexte ausgenommenen Personen wurden die Daten der Verleihung durch Ausheben der Belohnungsanträge im Kriegsarchive in Wien ermittelt. Im Buchtexte nicht ausgenommen, sondern lediglich in dem angeschlossenen Namensverzeichnisse erscheinen hingegen jene Personen, die Auszeichnungen für Leistungen hinter der Kampflinie, im Hinterlande oder als Zugeteilte zu fremden Truppen oder Anstalten — diese sind dem Namen beigefügt, falls ein Belohnungs¬ antrag ausgehoben war — sich erwarben, weiters noch die große Zahl aller im Jahre 1917 und bis Ende Februar 1918 verlautbarten bronzenen und aller 1918 bis 1920 verlautbarten silbernen Tapferkeitsmedaillen 2. Kl. In dieser Kategorie werden dem Suchenden bei Durchsicht des Namensverzeich¬ nisses die mangelnden Personaldaten auffallen, die eine genaue Personsermittlung nicht ermöglichen. Diesem Mißstande wurde im Personal-Verovdnungsblatte erst im Herbste 1917 abgeholfen, indem dem Namen auch das Geburts-, Asient- oder Musterungsjahr und die Grundbuchblatt- oder Vormerkblattnummer beigefügt wurden. Eine Aushebung und Durchsicht auch dieser Belohnungsanträge zur Ergänzung der Personaldaten und die Aufnahme dieser Auszeichnungen im Texte des Werkes hätte eine zu große Mehrarbeit, auch eine Erweiterung des Werkes beansprucht, handelt es sich hier doch um ein Mehr von 4478 Belohnungsanträgen (2262 für die silberne Tapserkeitsmedaille 2. Kl. und 2216 für die bronzene). Dieser Vorgang erscheint um so berechtigter, als der Qualitätswert der Auszeichnungen im Laufe der Kriegsjahre durch die später aufhörende einheitliche Beurteilung (über¬ gehen des Verleihungsrechtes auf niedere Kommandostellen) und auch aus anderen Gründen immer geringer wurde. Dürfte doch zum Beispiel eine Waffentat, die 1915 die Verleihung der bronzenen Tapferkeitsmedaille begründete, im Jähre 1918 mit der silbernen Tapferkeitsmedaille 1. Kl. bewertet worden fein. Aus diesen Gründen wurde die immer höher ansteigende Zahl der bronzenen Tapserkeitsmedaillen von März 1918 an auch im Personal-Verordnungsblatte nicht mehr berücksichtigt. 519