Der Feind am 3. Mai. 175 zog Kräfte vom Nordufer der Weichsel heran. Daher sagte auch das Armeekommando der nördlich der Weichsel anschließenden österr.ung. 1. Armee zu, die Gruppe Stöger-Steiner durch ein Infanterie-Regiment zu verstärken. Von der Armeereserve, der Brig. Szende, waren nur noch zwei Ba- taillone verfügbar. Die ung. 11. Honv.Kav.Div. war der Gruppe Stöger- Steiner zugeteilt. Man hoffte sie, vereint mit österr. 2. Kav.Div. und einem weiteren Kavallerie-Detachement, bald auf dem Ostufer des Düna- jec verwenden zu können. Brände im Weichsel—Dunajec-Winkel ließen auf einen bevorstehenden Rückzug der Feindes auch hier schließen. 4. Der Abschluß des 3. Alai. Der Feind. Karte 2 und 3. Die am 2. Mai zwischen den Karpaten und der Biala zersprengte Front der russischen 3. Armee hatte in der zweiten Stellung neuen Halt und Stützung durch die verfügbaren Reserven gesucht. Durch das Zurückbiegen des linken Flügels des IX. Korps auf Tuchow und durch das Zurückschwenken des Nordflügels des X. Korps auf Olfzyny war das zwischen 70. und 31. Div. entstandene Loch noch erweitert worden. Die in diesen Raum entsandten Verbände*) waren unter Ge- neral Wolodczenko zusammengefaßt. Ihre Kraft hatte nicht aus- gereicht, die Lücke wirklich zu schließen. Namentlich blieb das umfang- reiche Wald- und Höhengelände um Brzanka—Dobrotyn frei. Den dort vordringenden Österreichern konnte nichts entgegengestellt werden. Da- mit bestand die Gefahr, daß die russische Nordflanke südlich dieser Wald- berge erneut tief aufgerissen wurde. Zur Stärkung der Gruppe Wolod- czenko wurde daher auch die 3. Don-Kos.Div. von Krosno dorthin ent- sandt. Schon am Nachmittag hatte Radko Dimitriew erkannt, daß es den Kampfgruppen des IX. und X. Korps beiderseits der großen Waldzone nicht gelingen würde, sich zu halten. Die 70. Div. war in¬ zwischen in großer Auflösung weiter auf Tuchow zurückgewichen. Das Gen.Kdo. des IX. Korps wurde von Tuchow um 15 km ostwärts ver¬ legt. Am unteren Dunajec wurde die 5. Div. auf das Ostufer des Flusses zurückgenommen. *)S. S. 133.