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Studien zur Geschichte des österr. Salinenwesens
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Herausgegeben von der Generaldirektion der österr. Salinen
Band 1
Das oberösterreichische Salinenwesen
vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts
Studien zur Geschichte des österr. Salinenwesens
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Das oberösterreichische Salinenwesen
vom Beginne des 16. bis zur Mitte des
18. Jahrhunderts
von
Ing. Carl Sehraml
Wien 1932
Verlag der Generaldirektion der österr. Salinen
OÖLB LINZ
+X03436007
Inhalt
Seite
Vorwort...............................................................VII XIV
Das Salzamt .....................................................1 — 121
I. Geschichtliches und Organisation ................................... 1
II. Der Verwaltungsdienst:
1. Die Beamten.................................................... 53
2. Aufnahme und Ernennung......................................... 85
3. Einkommen...................................................... 92
4. Altersversorgung ..............................................104
5. Krankenfürsorge................................................110
Die Salzstätten...................................................122—213
I. Hallstatt:
1. Hofschreiberamt................................................122
2. Salzberg.......................................................124
3. Pfannhaus .................................................... 170
II. Ischl:
1. Verwesamt..................................................... 173
2. Salzberg.......................................................175
3. Michelhallbach und sonstige bergbauliche Angelegenheiten .... 183
4. Pfannhaus .....................................................194
III. Ebensee......................................................... 196
Produktion...................................................... 214—237
I. Primäre Erzeugung..................................................214
II. Umarbeitung:
1. Kleinküfelsalz................................................ 219
2. Große Kufen....................................................227
3. Salzfässer.....................................................228
4. Salztonnen.....................................................233
5. Loses Salz.....................................................234
6. Kehrsalz......................• . ............................235
7. Pfannkern ................................................... 236
8 Steinsalz........................................................236
IV
Seite
Salzhandel, Mittel und Wege....................................... 238-354
I. Zu Wasser:
1. Der Weg auf der Traun...........................................238
2. Die Fahrzeuge...................................................246
3. Die Schiffer •..................................................259
4. Der Gegentrieb..................•.............................263
5. Die Donauschiffahrt ............................................268
6. Schiffschäden...................................................272
7. Schiffabgaben...................................................276
8. Der Stadel......................................................277
9. Ländestellen und Ladstätten.....................................284
II. Über Land:
1. Die Wege........................................................302
2. Die Legstätten .................................................306
III. Die Händler:
1. Die Fertiger....................................................312
2. Die Stadt Gmunden...............................................319
3. Das Großkufenhandelsamt.........................................323
4. Die Sämer.......................................................328
5. Die Landstände................................................. 329
IV. Die Absatzgebiete:
1. Ober- und Niederösterreich .....................................334
2. Böhmen .........................................................334
3. Mähren, Schlesien, Ungarn...................................338
V. Fremde Salzrechte ..................................................339
VI. Der Salzschmuggel..................................................343
Salzverschleiß .................................................. 355—371
I. Unentgeltlich:
1. Muss-, Küchel- und Amtsalz..................................355
2. Deputatsalz.....................................................357
3. Gotteszeilen- oder Gottesheilsalz...............................361
II. Entgeltlich.........................................................366
III. Salzpreis......................................................... 370
Forstwesen und Holzverwertung..................................... 372—413
I. Der Wald:
1. Kammergut.......................................................372
2. Salzburg........................................................386
3. Kammer und Kogl.................................................388
4. Klosterwälder...................................................390
II. Forstwirtschaft.....................................................392
III. Almweide ..........................................................398
IV. Die Aufsicht................................................ . . 401
V. Auswärtige Dienste.................................................403
VI. Holzverarbeitung und Verwendung....................................405
VII. Jagd...............................................................407
VIII. Fischerei........................................................ 411
V
Geldwesen . . .
I. Gebarung
II. Steuern . .
III. Münzwesen
.*
Seite
414-434
...........414
...........422
...........430
Die Arbeiter..................................................... 435—464
I. Entlohnung.......................................................435
II. Ernährung:
1. Das Hofkorn....................................................437
2. Sonstige Lebensmittel..........................................451
III. Fürsorge:
1. Um die Familie.................................................455
2. In Krankheit und Alter.........................................458
3. Spitalpflege...................................................462
Religion......................................................... 464-479
I. Die Kirche.........................................................464
II. Zur Gegenreformation..............................................473
Gebietskörperschaften............................................ 480—506
I. Gemeinden:
Hallstatt.........................................................483
Laufen ...........................................................485
Ischl ........................................................... 488
Goisern, St. Wolfgang............................................ 490
II. Pflegamt Wildenstein..............................................492
III. Herrschaft Ort...................................................499
In Kriegszeiten.................................................. 507—516
Personenverzeichnis........................................................517
Sachregister...............................................................529
Druckfehlerberichtigung....................................................536
Einleitung.
Jener Teil des heutigen Oberösterreich, der vom Austritte der
steirischen Traun aus dem engen Koppental bis zum Nordende des
Traunsees reicht und sich in einer mittleren Breite von 25 Kilometern
zwischen Salzburg und Steiermark einschiebt, wird als oberöster-
reichisches Salzkammergut bezeichnet. Es war landesfürstliches
Eigentum und so wertvoll, weil es das aus dem Hallstätter Salz-
berge stammende Salz lieferte. Das reiche Lager wurde schon in
prähistorischer Zeit ausgebeutet von einem Volksstamm, dessen
hohe Kultur einer ganzen Periode der Menschheitsgeschichte den
Namen gegeben hat. Der uralte Bergbau überdauerte noch die
Römerzeit ; seit den Stürmen der Völkerwanderung bis zur Königin
Elisabeth, der Witwe Albrecht I., welche ihn vor 1311 zu neuem
Leben erweckte, mangeln uns aber bestimmte Nachrichten.
Allerdings haben wir eine ganze Reihe von Anzeichen, die für
die Fortsetzung des Salzbergbaues im Kammergut auch nach der
Völkerwanderung sprechen, ohne daß wir jedoch feststellen könnten,
daß das erbeutete Salz vom Hallstätter Berge gewonnen wurde.
Vermutlich bestanden im frühen Mittelalter auch in der Gegend von
Ischl Salinen, soweit man aus den Ortsnamen darauf schließen
kann1). Die Bezeichnung „Pfännlein im Ischelland“2) gibt auch keine
bestimmten Anhaltspunkte für die Bestimmung des Salzlagers, weil
unter dem Namen Ischlland das ganze obere Salzkammergut zu ver-
stehen ist und nicht nur die nähere Umgebung von Ischl3). Wenn wir
uns den oben erwähnten Anzeichen für die Salzgewinnung im Früh-
mittelalter zuwenden, so wäre dafür die Erwähnung von Lauffen
bereits im Jahre 8074) anzuführen, da dieser Ort sein Dasein ledig-
*) Schraml, Salzbergbau, S. 167 (Siehe Literaturnachweis S. XIV).
2) Urkunde vom 10. August 1312. Urkundenbuch des Landes ob der
Enns 5, S. 81.
*) Zibermayr, Die St. Wolfganglegende, Jahrbuch des oberösterreichischen
Musealvereines 80 (1924), S. 161.
4) Urkundenbuch 1, S. 28.
VIII
lieh dem Verkehr von Salzschiffen verdanken kann (Stromhindernis).
Ein Jahrhundert später werden in der berühmten Zollordnung von
Raffelstetten Schiffe aus dem Traungau genannt5), von denen man
vermuten kann, daß sie Salzfracht getragen haben, zumal an anderer
Stelle ausdrücklich Salzschiffe erwähnt werden, jedenfalls wurde
späterhin von dem um das Jahr 1020 gegründeten Nonnenkloster
Traunkirchen im Kammergute der Salzbergbau betrieben und die
Königin Elisabeth mußte, bevor sie den Hallstätter Bergbau in
Angriff nahm, zuerst die älteren Rechte dieses Stiftes ablösen0). Daß
auch schon die österreichischen Landesfürsten vor Elisabeth und
auch vor Albrecht I., der ja einen Bergbau in der Gosau begonnen
haben soll6 7), im Kammergute Salz gewonnen haben, geht aus der
Erwähnung eines Salzmeiers (Salzamtmannes) unter König Ottokar
von Böhmen hervor8). Weiterhin spricht für eine beträchtliche Salz-
gewinnung vor der Zeit Elisabeths auch das verhältnismäßig sehr
hohe Erträgnis der Gmundner Maut (1400 Talente) schon um das
Jahr 12809). Zur selben Zeit dürfte auch in Lauffen ein ziemlich reger
Verkehr mit Salzfracht geherrscht haben, denn Rudolf I. verlieh den
Bürgern dieses Ortes durch ein Privileg dieselben Handelsfreiheiten
wie sie die Bürger von Gmunden besaßen10). Außerdem sind uns
eine Reihe von allerdings unverbürgten Nachrichten überliefert,
denen zufolge bereits Rudolf I. und Albrecht I. den Hallstätter Berg-
bau betrieben haben11).
Die Wiedererrichtung des Bergbaues und Pfannhauses zu Hall-
statt durch Elisabeth bedeutete aber trotzdem einen neuen Abschnitt
in der Geschichte des Kammergutes. War doch seitdem der ganze
Bergbau im Kammergut nun ausschließlich landesfürstlicher Besitz;
ein vorübergehender Versuch des Klosters Traunkirchen, neuer-
dings die Salzgewinnung zu betreiben12), scheint keinen Erfolg gehabt
zu haben. An Stelle des früheren Kleinbetriebes trat eine einheitlich
6) Urkundenbuch 2, S. 55.
6) Siehe Anm. 2.
7) Darüber ausführlich Schraml, Salzbergbau S. 168 ff.
8) Befehl Ottokars an Heinrich den Salzmeier, das Kloster St. Peter im
Besitze des Gosauer Forstes zu schützen. Mitteilungen der Gesellschaft für
Landeskunde in Salzburg 46 (1906), S. 432.
°) Dopsch, Landesfürstliche Urbare von Ober- und Niederösterreich, S. 231.
10) Urkundenbuch 6, S. 471.
11) Schraml, Salzbergbau, S. 170.
12) Herzog Albrecht von Österreich gestattet am 14. März 1335 dem Kloster
Traunkirchen, die Salzpfanne im Ischllande in der ehemaligen Größe wieder zu
errichten. Urkundenbuch 6, S. 150.
IX
geregelte GroBunternehmung, in deren Dienst das ganze Kammer-
gut gestellt wurde. Eine solche einheitliche Regelung war umso
notwendiger, als der wirtschaftliche Aufbau des Salinenbetriebes
nicht bei dem Bergbau und den Pfannhäusern allein stehen bleiben
konnte, sondern damit noch andere Wirtschaftszweige, wie dasWald-
wesen, weiterhin aber auch noch der Transport und der Verkauf
verbunden waren. Zu den rein wirtschaftlichen Aufgaben kamen
jedoch entsprechend den mittelalterlichen Verwaltungsgrundsätzen
noch andere Befugnisse. Das ganze Kammergut bildete nämlich
entsprechend seinem Namen eine einzige große Grundherrschaft,
welche der landesfiirstlichen Finanzverwaltung (Kammer) unter-
stand. Aus der Eigenschaft des Kammergutes als landesfürstliche
Eigenherrschaft ist auch seine eigentümliche Verwaltung zu er-
klären. So versah ursprünglich der Pfleger der Herrschaft Wilden-
stein bei Ischl auch die oberste Leitung des Salzwesens13 14) und auch
späterhin blieben beide Ämter vereinigt. Deshalb war mit der wirt-
schaftlichen Verwaltung auch noch die politische und gerichtliche
verbunden, sodaß das Kammergut einen förmlichen Staat für sich
bildete.
Der oberste Beamte des Kamrnergutes war der Amtmann in
Gmunden. Die Wahl dieser Stadt als Amtssitz war wohl dadurch
gegeben, daß Gmunden der von der Natur gegebene Umschlagplatz
und damit auch Zentrum des Salzhandels war. Außerdem war dort
auch die finanziell so wichtige Salzmaut. Ein vollständiger Ausbau
und eine eingehende Regelung der Verwaltung des Kammergutes
war jedoch während des ganzen Mittelalters deshalb nicht möglich,
weil die Landesfürsten das Kammergut nicht in eigener Regie
führten, sondern in Pacht vergaben. Kaiser Maximilian I., der das
Salzkammergut aus eigener Anschauung kennen gelernt hatte und
welchem die schädlichen Folgen der im 15. Jahrhundert einge-
rissenen Verpachtung des Salzwesens nicht verborgen geblieben
waren, organisierte die nun wieder auf Eigenbetrieb umgestellte
Verwaltung, erließ genaue Dienstvorschriften, führte einen schrift-
lichen Verkehr sowohl beim Salzamt in Gmunden als auch beim
Hofschreiberamt in Hallstatt ein und veranläßte dort die Hinter-
legung der Akten in gesicherten Räumen“). Ferdinand I. setzte die
reformatorische Tätigkeit seines Großvaters fort und gab 1524 das
erste Reformationslibell heraus15). Im Jahre 1527 wurde dann die
13) Zibermayr, Das oberösterreichische Landesarchiv, S. 87.
14) Ebendort, S. 88.
15) Darüber ausführlich Schraml, Salzbergbau, S. 159 ff. und S. 173 ff.
X
kaiserliche Hofkammer in Wien errichtet, welche fortan die oberste
Verwaltungsbehörde für das Kammergut blieb16 17).
War das Kammergut seit den Zeiten Maximilians hinsichtlich
der Verwaltung im wesentlichen so eingerichtet, wie es dann Jahr-
hunderte verblieb, so sind in wirtschaftlicher Hinsicht noch zwei
wichtige Abschnitte bis zum vollendeten Ausbau zu erwähnen. Die
Erschließung des Salzberges zu Ischl im Jahre 1563 und der Bau der
Soleleitung von Hallstatt bis Ebensee, wo nun außer den schon zu
Hallstatt und Ischl bestehenden Pfannhäusern ein weiteres Sudhaus
angelegt wurde (1596). Dieser wirtschaftlichen Entwicklung wurde
hinsichtlich der Verwaltung durch die Ausgabe zweier verbesserter
Reformationslibelle, welche in den Jahren 1563 und 1656 erschienen,
Rechnung getragen.
Die Salinenarchive von Hallstatt und Gmunden gehören zu den
ältesten Archiven in Oberösterreich und umfassen nicht bloß das
Salzwesen im engeren Sinne, sondern bei der Eigenart des Salz-
amtes, das zugleich die oberste Gerichts- und politische Stelle im
Kammergut war, auch alle Vorkommnisse wirtschaftlicher, reli-
giöser und rechtlicher Natur in dem nach außen streng abgeschlos-
senen Verwaltungsgebiete. Nach der Aufhebung des Salzoberamtes
im Jahre 1868 kamen Teile des Gmundner Archivbestandes nach
Wien in das Hofkammerarchiv und in das des Finanzministeriums wie
zu den Finanzlandesdirektionen in Graz und Linz. Der nach Umfang
und Inhalt wichtigste Teil blieb in Gmunden und wurde später zur
Salinenverwaltung in Ischl überstellt. Seit dem Jahre 1927 sind die
Salinenarchive, die bis dahin in Gmunden, Hallstatt, Ischl und
Ebensee aufbewahrt waren, im oberösterreichischen Landesarchive
vereingt, das, nachdem in letzter Zeit auch viele der vorher ins Hof-
kammerarchiv übei-stellten Salinenakten nach Linz kamen, nun-
mehr die wertvollsten Quellen zur Erforschung der Geschichte des
Salzwesens im Kammergut birgt. Sie bestehen zunächst aus den
Resolutionsbüchern, dem Rückgrat des Salinenarchivs, wie Doktor
Zibermayr sie nennt, die mit dem Jahre 1605 beginnen und bis
1797 in fast lückenloser Reihe erhalten geblieben sind. Das
Gmundner Aktenmaterial zerfällt in zwei Teile, den älteren,
dessen Bestände von 1527 bis 1752 reichen, nach Materien geordnet
und in 170 Schuberbänden eingelegt sind, und in den neueren Teil.
Dieser beginnt mit dem Jahre 1753, von welcher Zeit erst eine
16) Fellner-Kretschmayr, Die österreichische Zentralverwaltung 1/1, S. 68 ff.
17) Schraml, Salzbergbau, S. 163 ff., 194 ff., 214 ff.
XI
ordnungsgemäße Registratur geführt wurde, läuft bis 1868 und um-
faßt 1431 Aktenfaszikel18). Der Wert des Hofschreiberamtsarchives
liegt vornehmlich in den vielfachen Aufschlüssen, welche aus ihm
über die Geschichte des Hallstätter Salzberges und Pfannhauses
und der mit dem Salzwesen innig verbundenen alten Hallstätter
Geschlechter geschöpft werden können. Die aus der Tätigkeit der
Hofkammer in Wien als der Vorgesetzten Behörde des Salzamtes
stammenden Akten enthalten der Hauptsache nach den Schriften-
wechsel aus Anlaß der in den Resolutionsbüchern ohnehin nieder-
gelegten Entschließungen und wurden daher von dem Verfasser
nicht benützt.
Die von ihm im Vorjahre versuchte Schilderung der Ent-
wicklung und des Betriebes der oberösterreichischen Salzberge
und Sudhütten im XVI. und XVII. Jahrhundert an Hand der drei
Reformationslibelle und der alten Grubenkarten10) erforderte das
Studium des einschlägigen Stoffes aus den Salinenarchiven, wobei
er dessen mannigfaltigen und zum Großteil noch unveröffentlichten
Inhalt näher kennen lernte. Damit war für ihn die neuerliche und
größere Aufgabe erwachsen, diesen zu einer aktenmäßigen Dar-
stellung der Geschichte des oberösterreichischen Salzwesens zu
verwerten. Der Verfasser kam aber bald zur Einsicht, daß eine solche
Arbeit in ihrer ganzen Ausdehnung bis zum Jahre 1868 bei der er-
drückenden Fülle des zu behandelnden Materiales seine Kräfte über-
steigen würde; er beschränkte sich daher auf die Zeit bis um 1750,.
welche der ältere Teil des Gmundner Salinenarchives umfaßt und die
in mehrfacher Hinsicht den natürlichen Abschluß eines unhaltbar ge-
wordenen Zustandes in der Entwicklungsgeschichte der Kammer-
gutsalinen bildet. Bis dahin waren diese trotz mehrfacher Anläufe
durch die Unruhe der Zeiten, wegen der nicht immer glücklichen
Besetzung der leitenden Stellen und infolge der strengen Abge-
schlossenheit des Kammergutes von der Außenwelt aus den alt-
gewohnten Bahnen wenig abgewichen. Ein gedeihlicher Fortschritt
war solange nicht zu erwarten, als an den längst überlebten Wirt-
schafts- und Verwaltungsgrundsätzen festgehalten wurde, ja, die
Schäden des verfehlten Systems waren so unerträglich geworden,
daß nur eine rasche und tiefgreifende Änderung das Salzamt vor
dem völligen Verfall bewahren konnte. Die entscheidende Wendung
brachte der nach dem Abgänge des jüngeren Grafen von Seeau
ls) Jahrbuch des oberösterreichischen Musealvereines 83 (1930), S. 46.
1B) Ebendort, S. 153 f.
XII
ernannte Salzamtmann Baron Sternbach, ein Tiroler Bergmann, bei-
den Traditionen des Kammergutes fremd gegenüberstand und nebst
gründlichem Fachwissen alle Eigenschaften eines Reformators besaß.
Seiner durch keinerlei Rücksichten gebundenen Tatkraft gelang es
auch, in wenigen Jahren eine neue Ordnung zu schaffen. Der
Beamtenstand wurde gereinigt, die übermäßig angewachsene Zahl
der Arbeiter auf das notwendige Maß herabgesetzt, die Entlohnung
des Personales verbessert, dafür aber die Ansprüche auf die Leistung
des Einzelnen erhöht und dadurch das Reinerträgnis des Salzgefälles
bedeutend gesteigert. Der Kassa- und Kanzleidienst wie die Regi-
stratur erfuhren eine zweckmäßige Umgestaltung, ebenso erhielt
der Geschäftsgang der drei Verwesämter Hallstatt, Ischl und Eben-
see eine von der bisherigen grundverschiedene Ordnung.
Auch sonst hatte sich um die Mitte des XVIII. Jahrhunderts im
oberösterreichischen Salzwesen vieles geändert. Das Hallamt in
Aussee verlor seine Selbständigkeit' und wurde 1750 dem Salzamte in
Gmunden angegliedert, auch das Hofschreiberamt in Hallstatt mußte
seinen uralten, bevorrechteten Titel ablegen und sich in die Reihe
der beiden anderen Verwesämter in Ischl und Ebensee einfügen.
Selbst die Salzerzeugung blieb von dem Wandel der Dinge nicht
unberührt, die altehrwürdigen Küfel wurden aus dem Verschleiß
gezogen und von den nackten Füderln verdrängt, welche man in
Aussee schon viel früher kannte und die sich in unveränderter Form
bis in das XX. Jahrhundert erhalten haben.
Über die Geschichte des Salzwesens ist viel geschrieben
worden; die umfassendsten Werke sind Dicklbergers systematische
Geschichte der Salinen Oberösterreichs, Engls Geschichte des
Marktes Hallstatt, beide ungedruckt, und Dr. Krackowizers Ge-
schichte der Stadt Gmunden. Während die Erstgenannten vorwie-
gend nur das Berg- und Hüttenwesen im Kammergut, beziehungs-
weise in Hallstatt von der Zeit seiner Entstehung angefangen
schildern und die sonstigen Obliegenheiten des Salzamtes übergehen
oder nur flüchtig streifen, behandelte Dr. Krackowizer die Geschichte
des Salzamtes und des Salzhandels nur insoweit, als sie mit dem
Geschicke der Stadt Gmunden zusammenhängt. Die vorliegende
Arbeit soll eine Ergänzung der genannten Werke sein und einen
genaueren Einblick in die wirtschaftlichen und Lebensverhältnisse
des oberösterreichischen Salzkammergutes vom Ausgange des XVI,
bis zur Mitte des XVIII. Jahrhunderts bieten, die allmähliche Wand-
lung der Betriebszustände verfolgen und die Ursachen aufdecken,
die den natürlichen Fortschritt förderten oder sich ihm hindernd in
XIII
den Weg stellten. Sie macht keinen Anspruch, eine vollständige
Geschichte des Salzkammergutes dieser Zeit zu sein, da der Ver-
fasser fast ausschließlich bloß die Salinenarchive als Quellen-
material benützte und die vielen Wechselbeziehungen des Salzamtes
mit den Landständen, Herrschaften, Klöstern und Gemeinden nur
unvollständig und einseitig zu erkennen und wiederzugeben ver-
mochte. Der Einzelforschung bleibt daher noch ein weites Feld zur
Betätigung offen; es wäre dem Verfasser eine hohe Befriedigung
und der schönste Lohn seiner Mühe, wenn die Arbeit hiezu den
Anstoß geben sollte.
Das Werk ist im oberösterreichischen Landesarchive entstanden
und von dessen Leitung in jeder Hinsicht bestens gefördert worden.
Herfn Archivdirektor Dr. Zibermayr und seinem Stabe, besonders
Herrn Dr. Hoffmann für die mühevolle kritische Durchsicht des
Manuskriptes und die von ihm gebotenen Angaben über die Früh-
geschichte des Hallstätter Salzberges, sei hier wärmstens gedankt1.
Zu größtem Danke aber fühlt sich der Verfasser der Generaldirektion
der österreichischen Salinen und ihrem um die technische und
wissenschaftliche Hebung unseres heimischen Salzwesens verdienten
Chef, Herrn Ing. F. Backhaus für die Übernahme der Druckkosten
und des Verlages verpflichtet, wodurch die Herausgabe des Werkes
erst ermöglicht wurde.
Behelfe.
Für die häufiger vorkommenden Berufungen wurden die nebenbei vermerkten
Abkürzungen angewendet.
A. Quellen; sämtliche im oberösterreichischen Landesarchiv.
Reformationslibelle
Salzoberamtsarchiv, Faszikelnummer
Salzoberamtsarchiv, Schuberband
Salzoberamts Resolutionsbücher
Salzoberamts Index von Andre Dicklberger
Hallstätter Salinenarchiv
Ischler Marktarchiv
Gmundner Stadtarchiv
Musealarchiv, Ennser Akten
Ref. Lib.
S. O. A. Nr.
S. 0. A. Bd.
Res.
Index.
Hallst. S. A.
Ischl M. A.
Gmunden St. A.
Mus. A. Enns.
Urkundensammlungen:
Diplomatar, das sind die Vorarbeiten für das vom oberösterreichischen
Museälverein herausgegebene Urkundenbuch.
Urkundenbuch des Landes ob der Enns, in 9 Bänden bis 1380 reichend
(1852—1906).
XIV
B# Literatur.
Buschmann, Das Salz, Wien (1909).
Commenda-Schraml, Vorkommen und Verwendung der Salzlagerstätten
Oberösterreichs, Heimatgaue (1930).
Dicklberger, Systematische Geschichte der Salinen Oberösterreichs, Manu-
skript im Landesarchiv (1817).
Engl, Geschichte des Marktes Hallstatt mit Umgebung, Manuskpript im
Landes archiv (1901).
Feichtinger, Geschichte der Pfarrkirche in Ebensee (1929).
Fellner-Kretschmayr, Österreichische Zentralverwaltung, Veröffentlichungen
der Kommission für neuere Geschichte Österreichs (1907).
Kanzler, Geschichte des Marktes und Kurortes Ischl samt Umgebung (1881).
Krackowizer, Geschichte der Stadt Gmunden 2 (1899).
Kramarc, Die staatliche Lohnpolitik und die Lage der Arbeiter in den Salinen
des Salzkammergutes bis zum Jahre 1748, Jahrbuch für Nationalökonomie und
Statistik, 3F. 11. Bd, (1896).
Kraus, Die Wirtschafts- und Verwaltungspolitik des aufgeklärten Absolutis-
mus im Cmundner Salzkammergut, Wiener staatswirtschaftliche Studien 1,
4. Heft (1899).
Neweklowsky, Tschaiken und Nassarn, Zeitschr. f. Volkskunde (1926).
Pantz, Die Innerberger Hauptgewerkschaft 1625—1783, Forschungen zur
Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Steiermark 6, 2. Heft (1906).
Pantz, Die Gewerken im Bannkreise des steirischen Erzberges (1918).
\ Scheichl, Ein Beitrag zur Geschichte des gemeinen Arbeitslohnes vom
Jahre 1500 bis auf die Gegenwart. Programm d. Handelsakademie in Linz 3 (1885).
Schmid, Illustrierte Geschichte der Stadt Passau (1927).
Schraml, Die Entwicklung des oberösterreichischen Salzbergbaues, Jahr-
buch des oberösterreichischen Musealvereines 83 (1930).
Schraml, Alte Sudhäuser im Salzkammergut, Heimatgaue (1930).
Schraml, Familiennamen aus dem oberösterreichischen Salzkammergut,
Monatsblatt der heraldischen Gesellschaft Adler, 10, Nr. 49—51 (1930).
Srbik, Studien zur Geschichte des österreichischen Salzwesens (1917).
Ulrich, Das Sanitätswesen und die Volkskrankheiten des XVI. Jahrhunderts
im Lande ob der Enns, 16. Jahresbericht des Museums Franc. Carol. (1856).
Widmann, Geschichte Salzburgs 2 (1909).
Zibermayr, Das oberösterreichische Landesarchiv (1930).
Das Salzamt
I. Geschichte und Organisation.
Über die Stellung des Gmundner Salzamtes zur landesfürst-
lichen Regierung im XIV. und XV. Jahrhundert fehlt jeder Auf-
schluß; auch aus der Zeit Maximilians I. bis zur Herausgabe des
ersten Reformationslibells 1524 sind hierüber nur wenige Nach-
richten erhalten geblieben, die bereits in einer früheren Arbeit des
Verfassers benützt wurden1). Seit dem Jahre 1527 unterstand das
Salzamt der niederösterreichischen Hofkammer als der obersten
Verwaltungsbehörde des Kammergutes, deren Wirksamkeit nur
während der bayrischen Pfandherrschaft vorübergehend unter-
brochen wurde. Am 9. März 1621 forderte Kaiser Ferdinand II. den
Salzamtmann auf, den Gehorsambrief an den Herzog von Bayern
zu verfassen und am 21. Juni lud Adam Freiherr von Herberstein als
Statthalter von Oberösterreich die Offiziere des Salzamtes in
Gmunden auf den 29. Juni zur Huldigung an Bayern nach Linz2).
Am 22. Februar 1628 wieder wurde der Rezeß über die Rückgabe
des Landes ob der Enns an Österreich ausgefertigt3).
- Mit der 1703 gegründeten und durch das Amplikationsdiplom
von 1704 erweiterten Banco del giro, die 1706 von der Wiener
Stadtbank abgelöst wurde4 *), ging die Oberleitung des Salzwesens
im Kammergut an die Ministerial Bankodeputation als die Mittler-
stelle zwischen der Bank und der Regierung über, nach deren unter
Maria Theresia erfolgten Auflassung die Hofkammer ihre früheren
Beziehungen zum Salzamt wieder aufnahm. Die erste amtliche Mit-
teilung über die Einführung der Universal Bankalität langte in
Gmunden aber erst im Jahre 1715 ein0). Die 1705 erfolgte Vereini-
*) Schraml, Salzbergbau, S. 171 f.
2) Res. 1621, S. 296.
3) Res. 1628, S. 343.
4) Beidtel, Geschichte der österreichischen Staatsverwaltung 1, S. 23.
Fellner—Kretschmayr, Zentralverwaltung I/l, S. 161.
°) Res. 1715, S. 328.
1
2
gung der Hofkammern in Innsbruck und Graz mit der Wiener Hof-
kammer, durch welche das gesamte Salzwesen in Österreich unter
eine gemeinsame Oberleitung gestellt wurde, brachte für das
Gmundner Salzamt keine sichtbare Änderung; das benachbarte
Verwesamt in Aussee behielt auch weiterhin seine selbständige
Stellung.
Der Einfall der bayrischen Truppen in das Salzkammergut 1741
störte die Verbindung mit der Bankodeputation nur kurze Zeit, die
Resolutionsbücher weisen bloß vom 16. September 1741 bis 13. Mai
1742 eine Lücke im Akteneinlaufe auf.
Von der Vorgeschichte des Salzamtes ist nur wenig bekannt®);
Der Salzamtmann erscheint urkundlich zuerst im Jahre 1335 und
wird 1395 als „Obrister Amtmann“ bezeichnet6 7)- Der Hofschreiber
zu Hallstatt scheint zum ersten Male 1338 und der Bergmeister 1346
auf8 *). Die Erinnerung an die ersten Anfänge war aus dem
Gedächtnisse der Nachwelt bald entschwunden; ein Bericht der
Stadtgemeinde Gmunden aus dem Jahre 1669 setzt die Errichtung
des Salzamtes erst 150 Jahre nach der Wiederaufschließung des
Hallstätter Salzberges, also um die Mitte des XV. Jahrhunderts an®).
Der Salzamtmann war der oberste kaiserliche Beamte im
Kammergut und nur der Hofkammer gegenüber verantwortlich. Die
Maximilianschen Reformen hatten ihm einen Mitamtmann oder
Amtsgegenschreiber an die Seite gestellt, doch wurde hievon 1563
wieder Umgang genommen10). Das Salzamt hatte nicht bloß die
Oberleitung der Erzeugungsämter in Hallstatt, Ischl und Ebensee,
sondern überwachte auch die Weiterverarbeitung des Salzes und
dessen Verführung in die Lade- und Legstätten des Landes, den
Fertigerdienst und die Salzschiffahrt wie das ganze Waldwesen.
Der Salzamtmann war zugleich der oberste Gerichtsherr im
Kammergut und durch lange Zeit auch Oberpfleger der Herrschaft
Wildenstein und Inspektor über die Grafschaft Ort11). Doch mußten
alle wichtigen Dienstangelegenheiten mit den Vorständen der Ver-
waltungszweige, den Amtsräten „communicato consilio“ behandelt
werden.
6) Siehe Einleitung, S. VIII f.
7) Krackowizer 2, S. 372.
8) Urkundenbuch 6, S. 266 und S. 561.
”) S. O. A. Bd. 19.
10) Krackowizer 2, S. 373.
11) S. O. A. Bd. 156.
3
Die wichtigste Abteilung im Salzamte mit gesonderter Ver-
rechnung war das Einnehmeramt, an dessen Spitze der Einnehmer
als Vertreter des Salzamtmannes und sein Gegenschreiber standen.
Es führte die Hauptkassa, aus der die übrigen Ämter ihr Geld-
erfordernis bezogen und empfing dafür die Verlage vom Deputierten-
amt in Prag und dem niederösterreichischen Salzamte sowie die Ein-
nahmen des Mautamtes aus dem Fuderverschleiß im Lande und die
sonstigen Gefälle. Dem Einnehmeramt fiel außerdem noch die Ver-
rechnung mit den Fertigern zu und die Abrechnung über die Herren-
fuder, das Gottesheilsalz und die Salzdeputate12).
Der nach dem Einnehmer reihende Mautner und sein Gegen-
schreiber besorgten den Fudersalzverschleiß im Lande, leiteten die
Salzausfuhr bis nach Stadel und die Verbauungsarbeiten an der
1 raun13). Dem Mautamt waren auch alle Instandhaltungsarbeiten an
den Amtsgebäuden und den sonstigen Baulichkeiten überantwortet.
Dem Hofkastner oblag vornehmlich die Gebarung mit dem Getreide,
er hatte auch die Salzaufschütt und die Salzzahler über das in Gmun-
den einlangende Fudersalz und das durch die Seeklause abgehende
Kufen- und Fasseisalz zu beaufsichtigen. Der Dienst des Großkufen-
handelsamtes umfaßte die Erzeugung und Ablieferung des böhmi-
schen Salzbedarfes an großen Kufen und Zentnerfassei bis zu den
Ladstätten in Linz, Mauthausen und St. Johannes. Für das Kanzlei-
wesen und das Archiv bestand die Amtsregistratur, deren Anfänge
auf Maximilian I. zurückreichen. Wichtige Ämter außerhalb
Gmundens waren das Hof schreib er amt in Hallstatt, die Verwes-
ämter in Ischl und Ebensee und das Pflegamt zu Wildenstein. Ab-
gesehen von dem Stabe an Beamten und Meistern, die jedes der
genannten Ämter besaß, gehörten dem Salzamte noch der Medikus
für das Sanitätswesen an, dann der Forstmeister für Wald und Jagd,
der Fischmeister für die Fischerei und ein meist in Linz wohnhafter
advocatus fisci als Berater in Rechtsfragen und Vertreter des
Amtes vor Gericht14).
Die Namen der hervorragenden Beamten werden in der Folge
des öfteren Erwähnung finden, hier sei zur besseren Übersicht nur
die Reihe der Salzamtleute und das Jahr ihres Dienstantrittes auf-
gezählt15).
la) Ref. Lib. 1656, Fol. 518.
1S) S. O. A. Bd. 137.
lä) Res. 1700, S. 678.
15) Krackowizer 2, S. 409.
l*
4
1489 Wolfgang Oeder.
1509 Sebastian Hofer.
1536 Hans Wucherer zu Dräsendorf.
1550 Jörg Spiller zu Mitterberg.
1562 Georg Neuhauser zu Blumau und Stadlkirchen.
1575 Christof Haydn von Dorff, Litida und Innersdorf.
1600 Veit Spindler von und zu Hofegg und Waldbach, Land-
mann und Landrat in Österreich ob der Enns.
1613 Mathias Gärtner, kaiserlicher Rat, vormals Verweser in
Aussee und Amtmann in Vordernberg.
1623 Johann Bayerhofer v. Scharffenstein.
1625 Georg Brugglacher von Oberreitenau.
1653 Johann Achaz Graf von Seeau.
1673 Georg Ehrenreich von Schiefer.
1688 Johann Friedrich Graf von Seeau.
1729 Ferdinand Friedrich Graf von Seeau.
1743 Johann Georg Freiherr von Sternbach.
1765 Franz Scharf.
Ober die Art der Verwaltung des Salzamtes in der Zeit nach
dem zweiten Reformationslibell 1563 bis zur Jahrhundertwende
geben die vorhandenen Akten nur spärliche Kunde; es war eine Zeit
verhältnismäßiger Ruhe, in der die geltende Ordnung schlecht und
recht eingehalten wurde, allmählich aber wieder in Verfall geriet.
Welchen Einfluß die Hofkammer auf den Gang der Dinge ausübte,
ist nicht zu erkennen, weil die Resolutionsbücher erst mit dem
Jahre 1605 beginnen; dafür liefert der fast vollständig erhaltene
Briefwechsel des Hofschreibers Balthasar Blindhammer mit dem
Einnehmer Hieronimus Peugl von 1564 bis 15731C) ein anschauliches
Bild der damaligen amtlichen Zustände. Blindhammer, von 1565 bis
1578 Hofschreiber in Hallstatt, war ein Mann von schwacher Ge-
sundheit und geringer Tatkraft, für die Leitung des umfangreichen
und beschwerlichen Amtes daher wenig geeignet. Auch bot die
kärgliche Besoldung von nur 60 fl. jährlich, zu welcher allerdings
noch nicht unbedeutende Nebenbezüge traten, keinen Anreiz zu
einem besonderen Diensteifer und veranlaßte ihn 1565, um eine Auf-
besserung bittlich zu werden, mit der Begründung, daß er sein an
anderen Orten Erspartes in Hallstatt zugesetzt hätte und nicht mehr
bleiben wolle, wenn er nicht mehr bekäme11)- Sein Jahresgehalt
wurde dann auch auf 100 fl. erhöht.
16) S. O. A. Nr. 20, 45 b.
17) Index.
5
In den Briefen Blindhammers kehrt regelmäßig die Klage
wieder, daß ihm das Salzamt zu wenig Verlag sende, bald fehlte es
an Geld für die Fleischhauer, denen er 2000 fl. vorstrecken mußte,
weil die Arbeiter zu den Osterfeiertagen sonst kein Fleisch be-
kommen hätten, dann wieder solches zum Ankauf von Unschlitt
und für die Auszahlung der Arbeiterwochenlöhne oder er konnte die
Rechnungen an die Eisenwerke in Leoben und Rottenmann nicht
begleichen und mußte diese auf den nächsten Zahlungstermin ver-
trösten. Die Schiffbauern wollten Geld zum Ankauf von Pferden
für den Gegenzug haben und die Holzfuhrleute drohten, die Brenn-
holzlieferung aus dem Weißenbachtal einzustellen, wenn man ihnen
den verdienten Lohn noch weiter vorenthalte. Als 1573 das
Löhnungsgeld für die Arbeiter ausblieb, schrieb er nach Gmunden,
„muß ich halt die Leute peithen und so sie nicht Geduld haben, zu
Euch hinablaufen lassen, damit Ihr einsmal selber sehet, wie sie sich
stellen“. Sogar die Zahlungskosten für die Bewirtung der Raitungs-
kommission mußte Blindhammer schuldig bleiben, was ihm am
unangenehmsten war; er drängte um das Geld für das Partikulare,
„damit unserem hoffärtigen Hofwirt einmal abrechnen kann. Er plagt
mich wohl so fest um das Geld und droht uns stets, er wolle unserer
Bewürtung müßig gehen. So sie kropfig und überdrüssig seien, die
Tropf, wiewohl sie an Geld blutarm sein und wohl auch Ursach
hätten, daß sie um solche Zehrung bitten täten, wenn sie ihr nur
genug haben könnten“.
Das Salzamt aber litt selbst an ständigem Geldmangel und
auch die Prager Deputiertenkammer säumte oft mit der Zusendung
der fälligen Verlagsraten. Traf dann das sehnlich erwartete Geld in
Hallstatt ein, dann fehlte meistens einiges an der zugerechneten
Summe.
Eben so schlimm stand es um den Absatz des erzeugten Salzes.
Das Halleiner Salz drang immer weiter in Oberösterreich vor, die
Fertiger fanden für ihre Ware keine zahlungswilligen Käufer mehr,
mußten es häufig auf Borg abgeben und konnten dann bald auch ihre
Schiffleute nicht bezahlen. Blindhammer berichtete nach Gmunden, er
habe glaubwürdige Nachricht erhalten, daß der Bischof von Salzburg
mit sieben Pfannen nicht genugsam Salz sieden könne und jetzt noch
eine achte zugerichtet werde. Auf den Vorwurf des Salzamtes, daß
man in Hallstatt das Salz auf Borg hinausgebe, antwortete in Ab-
wesenheit Blindhammers dessen Gegenschreiber Vendt i. J. 1565:
„ich muß es wohl tun, wollen wir anders das Sieden räumen und so
der Unkosten sparen, die alle Wochen auf das Stalten (Einlagern der
6
Fuder) ergehen. Denn ich borg nicht, da ich nicht weiß, daß gewiß
ist.“ Und später: „So können wir bald Feierabend machen und von
Stund an stalten müssen, auch bei dieser Lösung bald zugefüllt sein.“
In späteren Jahren plagte den Hofschreiber ebenso wie den
gleichalten Salzamtmann Neuhauser die „frumbe Podagra“, er
mußte seine Arbeit auf dem Polster besorgen. Dabei vergaß er aber
doch niemals, wenn die Herren aus Gmunden zur Rait nach Hall-
statt zu kommen pflegten, wo sie im Pollhammerhause wohnten,
neben der Leibeskost auch für guten Wein zu sorgen, „das ist
Hauptstuckh, was uns dann Gott der Herr beraten wird, müssen und
wollen wir halt mit Dank annehmen.“ Hatte einmal der Hofwirt Kaiser
keinen Wein im Keller, so riet er, die Raitung zu verschieben, bis
solcher aus Wels kommt. Noch 1588 suchte Blindhammer um Er-
höhung seiner Provision an, starb aber schon 1590. Seine Witwe
erhielt 75 fl. zur jährlichen Provision* 19).
Unter den Nachfolgern des Salzamtmannes Neuhauser nahm
die Lässigkeit in der Verwaltung des Amtes noch zu, der Protestan-
tismus hatte das Salzkammergut erobert, dessen leitende Männer
zu den eifrigsten Anhängern der neuen Lehre zählten und der Hof-
kammer wenig Gefolgschaft leisteten. Christof Haydn wendete
1594 seinem Sohne die Pflegschaft Wildenstein zu und sicherte so
die wirtschaftliche Macht der Grundherrschaft auch gegen äußere
Einflüsse19).
Die vielfachen anderweitigen Sorgen der Regierung in der
Zeit der ersten Gegenreformation und des Bergarbeiteraufstandes im
Salzkammergute20) waren für eine gründliche Untersuchung der
wirtschaftlichen und Betriebsverhältnisse nicht geeignet, erst im
Jahre 1613 glaubte die Hofkammer, eine Reformation des Salzwesens
durchführen zu können21). Die zu diesem Zwecke nötige General-
visitation mußte jedoch verschoben werden, „weil bei so überhäuften
Negotien wohl eine lange Zeit verweilen möchte“. Trotzdem ernannte
die Hofkammer 1614 eine Kommission mit dem Aufträge, zu erheben,
wie man noch vor der Generalvisitation dem ganzen Salzwesen
besseren Rat schaffen könne. Die Kommission bestand aus dem Hof-
buchhalter Sebastian Seeauer von Seeau, dem Wiener Salzamtmann
Kaufmann, dem Einnehmer Weikhart Plass und dem Mautner Bcne-
“) Index.
i9) Index.
so) Schardinger, Der Prozeß des Marktrichters Joachim Schwärzl in Ischl,
Heimatgaue (1928).
21) Res. 1614, S. 221.
dikt Fasold des Salzamtes in Gmunden. Sie nahm zunächst eine
Untersuchung des Kleinküfelhandels und der Salzverschiffung vor,
deren Übelstände sie in der Relation vom 12. Dezember 1614 auf-
deckte. „Man hat doch bis dahin sehen müssen, daß unterdessen recht
gehaust und alle Unwirtschaft verhütet bleibe, also haben wir der
Sachen allen Fleißes nachgedacht.“ Die Relation hatte den Erfolg,
daß die Hofkammer genaue Instruktionen für den Ober- und Unter-
wasserzuseher in Wels, den Stadelschreiber in Lambach und den
Salzbeförderer in Enghagen herausgab.
Die durch den Salzamtmann Mathias Gärtner und den Verweser
Rafael Frauenholz verstärkte Interimskommission hielt dann im
folgenden Jahre an Stelle einer 1613 zwar beschlossenen aber nicht
zur Ausführung gelangten Generalwaldbeschau eine beschränkte
Waldbeschau ab und erstattete am 18. Oktober 1615 ihren Bericht
über das bisher Geleistete22). Sie entschuldigte hierin ihr Säumnis
durch die greuliche Unordnung, die überall eingerissen sei und ihre
Tätigkeit ebenso hindere wie die Machenschaften der von der Kom-
mission bloßgestellten Organe. „Uns wäre es lieber, man hätte uns
die schwere Last nicht aufgebunden und das Werk von anderen mehr
Verständigen und Nutzbaren ausführen und vollenden lassen.“ Es sei
notwendig, überall auf den Grund zu gehen, das lasse sich nicht
übers Knie abbrechen, zumal alles in so vielen Jahren, da niemand
recht nachgesehen, in die höchste Verwirrung gediehen und eine
Unordnung der anderen die Hand geboten. Jetzt wird es von den
groben Leuten gleichsam für Recht gehalten.
Die Kommission begann mit dem Waldwesen im Mai 1615,
informierte sich zuerst über die Zustände aus den vorhandenen
„Skarteggen und Fragmentariis“ und besichtigte hierauf die Wälder
in Gosau, Goisern und um Hallstatt. Gegen das Jahresende nahm sie
noch den Hallstätter Salzberg vor. In der Schlußrelation vom
28. Dezember wird auf die Willkür und Verschwendung hingewiesen,
die im Waldwesen allerorts herrschte, die Unfähigkeit und Käuflich-
keit der Aufsichtsorgane hervorgehoben und der Mangel jeder Über-
wachung durch die Oberleitung beklagt. Infolge der WaldverWüstung
war der Vorrat an schlagbarem Holz, der im Reformationslibell
vom Jahre 1563 mit 12.192 Pfannen veranschlagt wurde, auf
6486 Pfannen, also auf die Hälfte zurückgegangen. Ebenso schlecht
stand es auch um den Salzberg in Hallstatt, der seit 50 Jahren nicht
mehr verschient worden war, wie um jenen von Ischl, der fast
”) Res. 1615, S. 260.
y
„abschneidt“ (zu Ende geht) und in welchen das süße Wasser je
länger je mehr sich zieht/4
Die kaiserliche Resolution vom Jahre 1616 äußerte sich über
die Tätigkeit der Kommission sehr befriedigt, billigte ihre Anträge
und führte eine neue Ordnung am Salzberg zu Hallstatt ein23).
Die Untersuchung hatte zwar die Ursachen und Folgen des all-
gemeinen Verfalles aufgedeekt und wertvolle Winke ergeben, um
diesem Einhalt zu tun; das Übel saß aber zu tief, die dagegen ge-
troffenen Maßnahmen entbehrten des nötigen Nachdruckes und die
Unruhe der Zeit war zu groß. Als die Krone Bayern 1621 die Pfand-
herrschaft über das Salzkammergut antrat, fand sie die alten Miß-
stände vor, die sich ihr begreiflicherweise zunächst in der Ad-
ministration auf drängten. Am 13. Jänner 1622 traf von München der
Befehl ein, die Bestimmungen des Reformationslibells von 1563 genau
einzuhallen, und wurden strenge Einzelweisungen erteilt24). Die
quatemberlichen Raitungen waren acht Tage später einzuschicken,
' alle Schulden der Fertiger und der Bediensteten des Salzamtes zu
verzeichnen, die Gehalte, Nebenbezüge und Besserungen der Be-
amten, die Arbeiterlöhne und Provisionen in besonderen Ausweisen
zusammenzustellen, das Inventar vom 30. Juni 1621 als dem Über-
nahmstage über alles Salz, Holz und sonstiges Gut aufzunehmen und
der Voranschlag für 1622 zu verfassen. Für Veruntreuungen aller Art
wurde der Gegenschreiber verantwortlich gemacht und diesem auf-
getragen, über den Kassastand und die Geldbewegung wöchentlich
zu berichten. Die Kassen waren unter dauernder Gegensperre zu
halten und die Beamten zur persönlichen Dienstleistung verpflichtet.
Die Auszahlung der Schuldzinsen wurde dem Salzamt genommen
und der Staatskasse in Linz übertragen.
In der Zeit vom 7. zum 14. Jänner 1622 nahm der Statt-
halter Graf Herberstorf in Begleitung des Hofkammerrates Pfliegel
eine allgemeine Besichtigung des Salzwesens vor25) und erkannte
nach den gewonnenen Eindrücken eine baldige Generalvisitation als
höchst notwendig. Schon am 19. Jänner kam nach Gmunden der Auf-
trag, alle Vorbereitungen hierfür zu treffen. Die darauffolgende
Resolution vom 10. März hob neuerlich die viele Unordnung hervor,
seit 50 Jahren und mehr sei keine rechtschaffene Visitation oder
Reformation gewesen; am 28. Mai wieder wurde gerügt, daß die
M) Res. 1616, S. 269.
M) Res. 1622, S. 296.
-■') Res. 1622, S. 304.
9
Anordnungen des Statthalters von den Offizieren gar wenig beachtet
und vollzogen worden sind, „wann Uns dann derlei Unfug und Unge-
horsam bei Zeiten Unserer Pfandherrschaft zuzusehen keineswegs
gemeint“.
So scharf und rücksichtslos die bayrische Regierung die offen-
liegenden Schäden der Verwaltung verurteilte, so einsichtsvoll
erwies sie sich der drückenden Notlage der Kammergutbevölkerung
gegenüber. Am 20. Mai 1622 wurden den Arbeitern, die trotz der
großen Teuerung seit 50 und 60 Jahren keine Lohnerhöhung mehr ,
erhalten hatten, wöchentlich 8 bis 15 Kreuzer Besserung bewilligt,
solange die Teuerung währte; und am 7. September gewährten die
Bayern den Beamten je 40 bis 100 fl. Gehaltszulagen jährlich „aus Ur-
sache der jetzt grassierenden überschwenglichen Teuerung“. Diese
Mehrauslagen wurden freilich nicht aus den bayrischen Staatskassen
gedeckt, sondern durch eine Erhöhung des Salzpreises auf 35 Kreuzer
das Ktifel hereingebracht. Auch in der Lebensmittelversorgung ging
inan über die bisherige Gepflogenheit hinaus und ließ durch den Hof-
kastner nicht nur Getreide, sondern auch Schmalz, Käse, Erbsen,
Bohnen und Selchfleisch ankaufen und den Arbeitern an Stelle des
Barlohnes ausfolgen.
Sehr wertvoll für die Münchner Regierung war das Anerbieten
des alten Salzamtmannes Gärtner, dessen Fähigkeiten und ernsten
Willen sie schon als Visitationskommissär schätzen gelernt hatte,
noch ein weiteres Jahr im Amte bleiben zu wollen. Zum Danke dafür
erhöhte sie seine Besoldung auf 1000 fl. jährlich, räumte ihm als Akzi-
denz die Pflege Wildenstein gegen Ablösung der darauf haftenden
Pfandsumme ein und wies ihm außerdem wegen seiner 1621
geleisteten Dienste und der teuren Zeiten 600 fl. Gnadengeld an. Die
große Teuerung des Jahres 1622, die alles gleichsam auf das vier-
und mehrfache des Wertes gesteigert hatte26), stellte den Pfandherrn
auch anderweitig vor erhöhte Anforderungen. Die Fertiger verlangten
eine bessere Entlohnung ihrer Dienste, der Prälat von Lambach
Wollte sich mit der bisherigen Vergütung für die Leitung des Salz-
umschlagplatzes am Stadel nicht länger zufrieden geben und die
Beamten in den Ladstätten zu Linz und Mauthausen sprachen mehr
Einfüllsalz an, durch dessen Verkauf sie ihr Einkommen verbesserten.
Da überdies die alte Unordnung und Verwahrlosung ungeachtet aller
Resolutionen weiter bestehen blieb, erlebte die bayrische Regierung
am Salzkammergute wenig Freude. Der Verweser Hirschmann in
“) Res. 1622, S. 311.
10
Ebensee hatte die Verwaltung des Pfannhauses völlig verschlampt»
nach seinem Tode sollte der Mautner Fasold sie wieder in Ordnung
bringen. Dem Hof Schreiber in Hallstatt wurde die Kündigung
angedroht, weil er „ dem Müßiggang und Faulenzen“ ergeben, weder
Berichte erstattete noch Rechnungen vorlegte. Die 1621 anbefohlene
Generalinventur blieb unausgeführt, seit 1598 hatte das Kufenhandels-
amt mit den Fertigern über die Abgabe von Fudern und die Erzeu-
gung und Übernahme von Kufensalz nicht abgerechnet. Kurz, es
war überall eine heillose Wirtschaft; dabei stieg der Zinsfuß auf
8 Prozent, wodurch das stark verschuldete Salzamt noch mehr
belastet wurde.
1628 endete die bayrische Pfandherrschaft über das Kammergut,
zu dessen Rückübernahme am 5. Juli die landesfürstlichen Kommis-
säre Baptist v. Spindler und Konstantin Grundemann von der Wiener
Hofkammer bevollmächtigt waren37)- Diese stellten sogleich die von
Bayern eingeführten Rechnungsformen ab und die österreichische
Verrechnungsalt wieder her. Dagegen beließ sie die Verbesserung
der Arbeitslöhne um 6 Pfennig täglich und auch die meisten Gehalts-
erhöhungen weiter bestehen. Die Kommission war während ihres
Aufenthaltes in Gmunden fortwährend von Bittstellern umlagert,
die Forderungen und Anliegen vorbrachten. Die Hallstätter Salz-
arbeiter hatten noch von den Jahren 1613, 1614 und 1615 her Löhne
von zusammen 687 fl. ausständig, teils weil kein Verlag von Gmunden
gekommen, teils durch die Untreue der Meister, „so nunmehr gestor-
ben und verdorben“. Beamte baten um den Ersatz ihrer durch die
Rebellion erwachsenen Schäden und der vielen Mühe, die sie darob
hatten. Auch die Anwesenheit der Jörgerschen Kriegsvölker und die
abscheuliche Infektion im Jahre 1625, an der viele Menschen starben,
wurden herangezogen, um Ansprüche auf Rekompensen oder Er-
götzlichkeiten zu begründen.
Die Hofkammer in Wien wurde als oberste Instanz für ganz
Österreich eingesetzt und ihr auch das Salzkammergut unterstellt27 28).
1630 begann eine Generalwaldbeschau, die bis zum Jahre 1632
dauerte und 12.000 fl. kostete2”), worauf im Mai 1633 eine Visitation
des gesamten Salzwesens folgte, die unter der Leitung des Hof-
kammerrates Clement von Radolt stand und zu welcher auch der
böhmische Kammerrat von der Mahl beigezogen worden war30). Dies
27) Res. 1628, S. 328.
2S) Res. 1630, S. 360; 1635, S. 490.
29) Res. 1630, S. 476.
36) Res. 1633, S. 477.
11
deshalb, weil die Unternehmung vor allem die klaglose Versorgung
Böhmens mit Großkufensalz sicherzustellen hatte.
Die Verrechnung im Salzwesen lag noch immer im Argen, im
Februar 1636 wollte die Hofkammer gerne sehen, „daß bei unserem
Kammergutwesen eingerissene Unordnung, Konfusionen, Ungleich-
heiten, dabei vermerkte Eigennützigkeiten, Verschwendung und Un-
wirtschaft in beständige Ordnung gebracht werde“. Die Jahresrech-
nungen waren nicht übersichtlich, die einzelnen Jahrgänge mitein-
ander nicht vergleichbar, manche Ausgaben überschritten den Wir-
kungskreis des Amtes. Die Vorlage der Rechnungen geschah sehr
saumselig, die erhobenen Mängel wurden jahrelang nicht erläutert81).
Die Hofkammer suchte der Unordnung durch eine neuerliche
Visitation zu steuern, im August 1637 reiste Freiherr von Stauding als
kaiserlicher Kommissär ins Kammergut, wofür ihm ein wöchentliches
Liefergeld von 100 fl. angewiesen wurde31 32 33 34 35). Wie wenig nachhaltig
diese Kommissionen wirkten, zeigt eine Resolution vom Juli 1642, die
jene Beamte, welche die Jahresrechnungen nicht zeitgemäß vor-
legten, mit der Suspendierung ihres Gehaltes und dann mit Arrest
bedrohte83). Im Jänner 1645 erging vom Schlosse zu Linz der kaiser-
liche Auftrag zur genauen Einhaltung des Reformationslibells und
der inzwischen erfolgten Bescheide. Den Dawiderhandelnden
wurden strenge Strafen angedroht, man werde solche Bestrafungs-
mittel zu ergreifen wissen, daß sich ein jeder billig darob zu
spüren Ursach haben solle. Zur selben Zeit wurde für Ostern eine
neue Visitation angesetzt und Hofkammer-Vizepräsident David
Ungnad von Ensegg mit Leopold von Schelcha zu Kommissären
bestimmt31). Aber schon vier Jahre später erhielt das Salzamt von
neuem scharfe Weisungen über die Führung der Verrechnung;
keine Ausgabe durfte eingeschrieben werden, die nicht genehmigt
war, die Jahresrechnung mußte mit den Vierteljahrsausweisen über-
einstimmen, nichts durfte verschwiegen und Zahlungen, die nicht
schon in den Quartalsextrakten aufschienen, nachträglich nicht mehr
geleistet werden315). Mahnungen zur zeitgerechten und weisungs-
gemäßen Rechnungslegung kehrten immer wieder, so 1650 und 1651.
Auch die Registratur ließ alles zu wünschen übrig; man fand
nichts oder nur in den Resolutionsbüchern und selbst darin nur das
31) Res. 1636, S. 494.
”) Res. 1637, S. 502.
33> Res. 1642, S. 54.
34> Res. 1645, S. 80.
35> Res. 1649, S. 147.
12
wenigste, die Akten lagen in einem verstaubten Kasten, nichts war
eingetragen, eine schreckliche Unordnung überall36). Die von Radolt
angeregte Neuordnung der Registratur wurde 1656 in Angriff ge-
nommen, ein neuer Registrator ernannt und diesem eine genaue
Instruktion sowie die Einhaltung der täglichen Amtsstunden von
7 bis 10 Uhr vormittags und von 1 bis 4 Uhr nachmittags vorge-
schrieben37).
Schließlich gab der eigenmächtige und unfriedsame Salzamt-
mann Brugglacher, über den noch später gesprochen werden soll,
selbst vielfach Anlaß zu heftigem Tadel. Seine Überheblichkeit den
Beamten gegenüber wirkte verletzend, insbesondere der Einnehmer
Veit Friedrich Streubl und der Mautner Josef Steindl fühlten sich
zurückgesetzt und lagen mit Brugglacher fortwährend in Streit. Um
die Empfindlichkeit der Offiziere zu schonen, wurde 1655 die bisher
übliche Einleitung und Schlußfassung der salzämtlichen Bescheide
abgeändert; statt: „Meinen Gruß zuvor, lieber“... und „Also ist
mein Befehl“ ... war künftig zu setzen: „Von der Römischen kaiser-
lichen Majestät Salzamt“... „Im Namen der Römischen kaiserlichen
Majestät von Amtswegen“38). Anderseits war es gerade Brugg-
lacher, der in einem überzeugenden Berichte der Hofkammer die
Notwendigkeit darlegte, das gesamte Salzwesen einer gründlichen
Neuordnung zu unterziehen. Seit dem zweiten Reformationslibell
wären fast hundert Jahre verstrichen, große Veränderungen vor sich
gegangen und viele wichtige Entscheidungen notwendig geworden.
Auf den umfangreichen Bericht des Salzamtes30) beschloß die Hof-
kammer am 25. August 1651 die Erneuerung des Libells und erteilte
Weisungen in Angelegenheiten des Holz- und Sudwesens, des Salz-
handels und der Ladstätten40). Das große Reformationswerk kam
aber erst einige Jahre später in Fluß. Vorerst war es der Hofkammer
darum zu tun, in Gmunden selbst Ordnung zu schaffen, wo des
alternden Brugglachers Störrigkeit ganz unleidliche Zustände ver-
ursacht hatte. Er wurde 1653 von der Leitung des Salzamtes ent-
hoben41), erhielt aber schon ein Jahr früher in Graf Achaz von Seeau
seinen Nachfolger zur Seite gestellt. Damit waren der Haupt-
Visitationskommission die Wege geebnet, die Ferdinand III. am
S6) S. 0. A. Nr. 175/64 von 1655.
37) R. 1656, S. 314.
S9) S. 0. A. Nr. 168.
:i#) S. 0. A. Nr. 174/62.
40) Res. 1651, S. 173.
“) Res. 1653, S. 210.
l.!>
20. Juni 1654 nach Gmunden berief, zu deren Leiter er den bereits
vor 20 Jahren bewährten Hofkammerrat Clement von Radolt er-
nannte42 43). Dieser legte die Kommissionsergebnisse, die im Laufe der
Untersuchung gesammelt worden waren, derHofkammer in mehreren
Relationen vor, deren erste die Abreise Radolts von Wien am
4. Juli 1654 in Begleitung des Hofsekretärs Adolf Merpold und des
Buchhaltereirates Wolfgang Spitzl und ihre Ankunft in Gmunden
am 13. Juli abends meldete. Die erste Beratung am 17. Juli, an
welcher auch der Vertreter des böhmischen Deputiertenamtes Parto-
lotti und der Salzgegenhandler Göpfer aus Prag wie der Salzamt-
mann Kuckenberg von Freistadt teilnahmen, galt der Salzversor-
gung Böhmens, dessen Lieferungsanspruch von 50.000 auf 70.000 bis
100.000 große Kufen jährlich erhöht wurde. Es war dies noch immer
nicht der Verbrauch vor dem Dreißigjährigen Kriege, unter dessen
Nachwirkungen Böhmen litt, hatte es doch während desselben die
Hälfte seiner Bevölkerung und seines Viehstandes verloren43). Das
Kammergut war für eine solche Erhöhung der Salzerzeugung
nicht gerüstet, dazu fehlte es vor allem an Holz für die Pfannen, die
Kufenanfertigung und den Schiffbau. Die Forste waren verwahrlost,
viel Windwurf vermoderte unaufgearbeitet in den Schlägen, die
Aufforstung war unterblieben, cs fehlte an der Kontrolle der Holz-
erzeugung und Abgabe wie auch an einem ordentlichen Betriebs-
plan, weil das Salzamt versäumt hatte, die schon längst nötig ge-
wordene Waldbeschau vorzunehmen. Die Kommission ging daher
in der Veranschlagung für Böhmen nicht über 70.000 große Kufen »
hinaus, welches Land deshalb nach wie vor auf die Einfuhr auch
fremden Salzes angewiesen war.
Radolt entwickelte in der Zeit seiner kommissionellen Tätigkeit
im Kammergute bis zum Herbst 1655 eine erstaunliche Arbeitskraft
und zeigte vollstes Verständnis für alles, was dem Salzwesen in
technischer, wirtschaftlicher und personeller Hinsicht nottat. In neun
weiteren Relationen schilderte er der Hofkammer die Zustände in den
verschiedenen Verwaltungszweigen, deckte die zahlreichen Mängel
auf und gab die Mittel und Wege an, wie ihnen abzuhelfen wäre.
Einer Sonderweisung folgend, prüfte er den Grafen Achaz von Seeau
auf seine Eignung zum Nachfolger Brugglachers als Salzamtmann
und wußte nur günstiges über ihn zu berichten44). Radolts größte
und wichtigste Aufgabe aber war die Umarbeitung des zweiten und
42) S. O. A. Nr. 174/4, 62, 63, 64.
43) S. O. A. Nr. 174/63.
41) Ebendort.
14
die Verfassung des dritten Reformationslibells, die er zu Ostern 1655
unter fleißiger Mitarbeit Achaz von Seeaus beendete. Sein Wunsch
war, den Letzteren noch während seiner Anwesenheit in Gmunden
als wirklichen Salzamtmann zu wissen, „widrigenfalls alles gar
leicht in vorige Konfusion geraten und also alle aufgewandte Mühe
und kostbare Spesen ganz vergebens sein möchten“. Bestrebt, das
gute Einvernehmen zwischen dem Salzamtmann und seinen Be-
amten wieder herzustellen, „was nunmehr über 30 Jahre verhindert
war“, ging Radolt den Ursachen der Zwistigkeiten nach und hoffte,
durch sein Einschreiten und durch Strafandrohungen den so lange
gestörten Frieden im Salzamt zu erhalten.
Das Ernennungsrecht des Salzamtes blieb fortan auf die unter-
geordneten Beamten- und Meisterstellen beschränkt, die Besetzung
der leitenden Stellen der Hofkammer Vorbehalten. Die vom Salzamt-
mann mit Zustimmung der Amtsräte vorgenommenen Ernennungen
und sonstigen Veränderungen im Stande der Beamten- und Meister-
schaft waren in vierteljährigen Ausweisen der Hofkammer anzu-
zeigen”).
Die hervorragenden Leistungen Clement von Radolts und seine
großen Verdienste um die Neuordnung des Salzwesens im Kammer-
gut fanden die gebührende Anerkennung, am 26. August 1656 wurde
er in den Freiherrnstand erhoben und zum Hofkammerdirektor er-
nannt46).
Der schriftliche Verkehr des Salzamtes mit den Landständen
und dem Landeshauptmann in Linz dürfte bis dahin ein unmittelbarer
gewesen sein, denn erst 1657 erging nach Gmunden der Auftrag, die
von den genannten Stellen abverlangten Berichte der Hofkammer
vorzulegen, die dann selbst das Weitere veranlassen werde47).
In der ersten Zeit nach dem dritten Reformationslibell fand die
Hofkammer an der Verwaltung des Salzamtes nichts auszusetzen, nur
die Registratur wurde 1664 in großer Unordnung gefunden. Schuld
daran war die Unzulänglichkeit der Diensträume im Amtshaus. Die
Registratoren wohnten und arbeiteten in bürgerlichen Mieträumen,
in welchen sie auch die Amtsakten aufbewahrten. Starb der Beamte,
blieben die Schriften zurück und gingen so verloren. Mit dem 1667
erfolgten Ankäufe des an das Salzamtsgebäude anstoßenden Hofer-
schen Hauses war der Übelstand behoben, da in diesem sowohl die
Registratur wie die Wohnungen der Kanzleibeamten untergebracht
15) Res. 1655, S. 259; 1739, S. 114.
'•“) Res. 1656, S. 325.
47) Res. 1657, S. 357.
15
werden konnten48). Bei der Erwerbung dieses Hauses hatte sich das
Salzamt dessen Steuer- und Umlagefreiheit für alle Zeit gesichert49).
Um die Amtsakten in besserer Ordnung zu halten und den alternden
Registrator Hillibrand, der nebenbei auch die Stelle des Einnehmer-
amtsgegenschreibers versah, zu entlasten, wurde diesem 1664 eine
Hilfskraft zugewiesen50). Die seit langem bestandene Vereinigung
der zwei Ämter in einer Hand war ein schwerer Fehler, der sich in
der Folge bitter rächte. Nicht imstande, beide Dienste ordentlich
zu verrichten, erledigte der jeweilige Registrator immer nur das not-
wendigste und erleichterte sich die Arbeit wie er konnte. Kein
Wunder, daß die Registratur aus dem Zustande der Verwahrlosung
und Unordnung nicht ^erauskam und auch der Gegenschreiberdienst
darunter litt. Eine Visitationskommission vom Jahre 1666 unter der
Leitung des Grafen Jörger fand denn auch an der Tätigkeit des
Gegenschreibers im Einnehmeramte vieles zu bemängeln. Er hand-
habte die Gegensperre nicht, wohnte den Amtshandlungen nicht bei,
führte über die einlaufenden Gefälle keine Vormerkung und wäre
mehr Nach- als Gegenschreiber51). Die erhobenen Anstände galten
mehr oder weniger auch den Gegenschreibern der übrigen Ämter,
weshalb die Hofkammer 1671 scharfe Dienstbestimmungen für diese
Beamten erließ. Die Verantwortlichkeit der Kontrollore und Gegen-
handler oder Gegenschreiber wurde jener ihrer Prinzipalbeamten
gleichgesetzt, an der Mitsperre und Mitfertigung aller Geschäfts-
stücke festgehalten und die termingemäße Rechnungslegung zur
Pflicht gemacht. Die Überschreitung der Vorlagefrist wurde mit
strengen Strafen bedroht, bei I4tägiger Säumnis mit der Quartals-
kürzung des Gehaltes, nach vier Wochen mit der Suspension ab
officio und nach sechs Wochen mit der Amotion. Die üblich ge-
wordene Weitschweifigkeit im Schriftenwechsel von Amt zu Amt
sollte tunlichst durch persönliche Verhandlungen ersetzt werden.
Den Beamten wurde jede willkürliche Entfernung vom Amtsorte
verboten und der Urlaub an die vorherige Genehmigung des Salz-
amtmannes gebunden. Untersagt war auch die Annahme von Zu-
wendungen von Parteien um gewisser Vorteile willen52).
Viel Erfolg hatte die Resolution nicht, dem Salzamtmann fehlte
die Macht, die Vorschriften zur Geltung zu bringen und die Hof-
48) S. O. A. Bd. 75, Krackowizer 2, S. 385.
”') Res. 1666, S. 317.
•r,°) Res. 1664, S. 175.
51) Res. 1667, S. 297.
“) Res. 1671, S. 410.
/
16
kammer nahm es mit den Strafandrohungen nicht efnst. Schon 1680
erging an den Salzamtmann neuerlich der Befehl, gemeinsam mit
den Verwesern von Hallstatt, Ischl und Ebensee ein Gutachten übet
die Kassa- und Wirtschaftsgebarung abzugeben und vorhandene
Mängel aufzuzeigen63), und das Jahr darauf kehrte die Klage wieder,
daß die Registratur in größte Verwirrung und Unordnung geraten
sei und Akten aus dem Jahre 1645 nicht mehr gefunden werden
konnten64). Die Schuld daran lag zum großen Teil bei dem früheren
Salzamtmann Achaz von Seeäu, der seine eigene Hauskanzlei mit
einem Schreiber führte; durch das fortwährende Hin- und Hef-
wandern der Akten zwischen ihm und der Registratur ging Viel ver-
lören, eine dauernde Ordnung war nicht zu halten, auch wurden die
Bescheide oft unmittelbar an die Parteien hinausgegeben. Zudem
war der alte Übelstand geblieben, daß der Registrator nebstbei noch
den Dienst des Einnehmergegenschreibers und den eines Sekretärs
Versehen mußte, für die Registratur daher die nötige Zeit nicht er-
übrigen konnte. Gottfried Khell als neuernannter Registratursadjunkt
sollte hierin Wandel schaffen66). Die Erkenntnis der Notwendigkeit,
den Kanzleidienst besser auszugestalten führte 1688 zur System!-
sierung einer Kanzlistenstelle neben der des Registrators und seines
Adjunkten66), Der gleichzeitig ergangene Auftrag, neben dem Resö-
lutionsbuche noch ein besonderes Einschreibbuch anzulegen, um eine
bessere Ordnung in der Kanzlei zu erzielen, scheint nicht befolgt oder
bald wieder vergessen Worden zu sein, weil solche Binschreibbüchef
im Salinenarchive nicht Vorkommen.
Die Vielschreiberei der damaligen Zeit ließ den Kanzlelkräfteit
wenig Muße, der Registratur ein besseres Augenmerk zu schenken.
Die nichtigsten Vorfälle gaben dem Amte Anlaß zu einem endlosen
Schriftenwechsel, der alle Instanzen bis hinauf zur Hofkammer durch-
lief. Ein drastisches Beispiel hierfür bietet die Verhandlung gegen
den elfjährigen Sohn des Fallmeisters, der beschuldigt wurde, im
Traunwasser des Klosters Lambach gefischt zu haben. Bei der Sache
kam nichts heraus, der Akt lief aber ein ganzes Jahr und war zu
einem stattlichen Bündel an gewachsen67). Die Umständlichkeit in det
Berichterstattung wie der Mangel an Zielbewußtheit und Verant-
wortungsgefühl geht auch aus dem Hofkammerbefehl von 1681 her-
“) Res. 1680, S. 121.
**) S. 0. A. Bd. 54.
br‘) Res. 1681, S. 134.
!’°) Res. 1688, S. 511.
67) S. 0. A. Bd. 46.
17
vor, der künftighin keine „heimstellenden“, sondern „positive, fein
lautere und klare“ Anträge erwartet58). Im selben Jahre brachte die
Hofkammer dem Salzamte die Kassavorschriften aus dem Jahre 1671
in Erinnerung, trug dem Kontrollor neuerlich die Gegensperre der
Hauptkassa auf, von welcher auch der Salzamtmann einen Schlüssel
besaß, verlangte dessen Gegenzeichnung auf allen Berichten und
wiederholte die Strafandrohung bei Überschreitung des Vorlage-
termines58). Diese Fristen galten ebenso für die Vorlage der Rech-
nungen wie für die Erläuterung der Mängelsposten, womit das Salz-
amt besonders lange im Rückstände blieb. 1684 waren noch Mängel
aus dem Jahre 1673 nicht bereinigt00). Den Vorstellungen des Salz-
amtes gelang es mit der Zeit, den Vorlagetermin zu verlängern, von
1688 an wurde derselbe für geringere Ämter auf drei, für wichtige und
vornehme Ämter auf sechs Monate nach Jahresschluß erstreckt,
welche Termine auch dann in Geltung blieben, als der Rechnungs-
und Kassadienst an die Bankalität übergegangen war01). Weitere
einschränkende Bestimmungen betrafen das Anweisungsrecht des '
Salzamtmannes insofern, als Gehaltsvorschüsse an Beamte und
Meister fortan erst nach erfolgter Genehmigung ausbezahlt werden
durften61) und die Reise- und Liefergeldabrechnungen der Hof-
buchhaltung zur vorherigen Überprüfung vorgelegt werden
mußten68). Man sieht, wie Wien die Machtbefugnisse des Salzamt-
mannes Schritt für Schritt einengte und ihn seiner bevorrechteten
Stellung immer mehr entkleidete.
Das Jahr 1686 brachte dem Salzamte die mit dem kaiserlichen
Patent vom 23. September eingeführte Polizei- und Papier-
ordnung04), die für Ober- und Niederösterreich galt und auch auf das
Kammergut ausgedehnt wurde. Darin war die Verwendung eines
eigenen, mit einem gewissen Stempel (Wasserzeichen) vermerkten
Schreibpapieres oder Pergamentes zu amtlichen Ausfertigungen
aller Art vorgeschrieben und drei verschiedene Sorten aufgelegt.
Die erste, zu einem Gulden abgestempelte Sorte war mit dem
Doppeladler gezeichnet und für besonders wichtige Dokumente be-
stimmt. Reskripte und Dekrete sowie nicht ex offo expedierte Briefe
5Ö) Res. 1681, S. 143.
0B) Res. 1681, S. 151; S. O. A. Bd. 107.
“") Res. 1684, S. 288.
01) Res. 1688, S. 440; 1718, S. 554.
") Res. 1680, S. 109.
°3) Res. 1684, S. 282; 1688, S. 437.
6‘) Res. 1686, S. 387.
2
18
waren auf 15-Kreuzer-Stempelpapier mit der königlichen Krone als
Siegel zu schreiben, während sich für alle übrigen amtlichen Schrift-
stücke wie Gerichtseingaben, Beschwerden, Streitsachen unter
100 fl., Vollmachten und Zeugnisse des mit dem erzherzoglichen
Hütl gesiegelten 3-Kreuzer-Bogens zu bedienen war. Von dem
Siegelgebrauche befreit waren die armen Bauern und Bürger unter
der Herrschaft, Untertanen der Fiskalgüter, Ordenspersonen,
Spitalleute und laut Resolution vom 31. Juli 168865) auch die ge-
ringer besoldeten Offiziere, Meister und Arbeiter des Salz-
amtes, zwar nicht ex debito, sondern ex speciali gratia connivendo.
Acht Jahre später, mit der Resolution vom 1. Juli 169686) wurde in
Ergänzung dieser Siegelordnung noch ein Papieraufschlag einge-
hoben, wonach von den durch die Parteien zu erlegenden Gratial-
taxen und Diskretionsgeldern noch a parte für jeden Gulden drei
Kreuzer an das kaiserliche Taxamt zu Händen des Taxators Georg
Sigmund von Seewies zu dessen weiterer Verrechnung abgegeben
werden sollten.
Der Salzamtmann war verpflichtet, die Verwesämter in Hall-
statt, Ischl und Ebensee in gewissen Zeitabständen zu besuchen und
sich über die dortigen Betriebsverhältnisse an Ort und Stelle zu
unterrichten. Diese Visitationen fanden in der Regel einmal im Jahre
statt und erforderten zusammen etwa drei Monate. 1688 ordnete
die Hofkammer an, daß die Verwesämter öfters im Jahre besucht,
die einzelnen Bereisungen aber nicht über vierzehn Tage ausge-
dehnt werden sollten67). Die Visitationen waren für den Amtmann
zu einer einträglichen Abwechslung des Dienstlaufes geworden,
dessen Untersuchungen blieben zumeist an der Oberfläche der
Dinge haften und waren daher auch den Verwesamtsleuten nicht
gefährlich. Man hatte eben Zeit und nahm es nicht so genau. Die
Klagen über die Saumseligkeit der Ämter in der Vorlage der Jahres-
rechnungen hörten nicht auf, die angedrohten Strafen blieben aus
und um die Verweise der Hofkammer kümmerte man sich wenig.
Im Oktober 1693 waren einzelne Rechnungen des Vorjahres in
Wien noch ausständig68) und auch über den Dienst der Gegen-
handler hatte die Hofkammer zu klagen. Es wäre meist zu Schaden,
zumal sie mit den Amtsleuten unter der Decke lägen oder sich um
sie gar nicht kümmerten und diese in allem gewähren ließen. Die
C5) Res. 1688, S. 442; S. 0. A. Bd. 94.
60) Res. 1696, S. 431.
#T) Res. 1688, S. 468 f.
68) Res. 1693, S. 224.
19
Gegenhandler führten oft nicht einmal eine eigene Rechnung, son-
dern schrieben die des Amtsmannes einfach ab89).
Der trostlose Stand der Staatsfinanzen am Ende des XVII.
Jahrhunderts infolge der langjährigen Kriege in Ungarn sowohl wie
gegen Frankreich erforderte außergewöhnliche Maßnahmen zur
Vermehrung der Einnahmen und Beschränkung der Ausgaben.
Immer neue Steuern und die Aufnahme verzinslicher Darlehen ver-
halten zu Barmitteln, Drosselung der laufenden Zahlungen sollte die
Staatskassen entlasten. Besonders hart für die Betroffenen war die
in Aussicht genommene Einstellung aller Donationen, Gnaden, Ad-
juten und Antizipationen70). Eine geheime Kommission in camera-
libus hatte den Auftrag, die staatlichen Kapitalien, Fonds, Gefälle,
Güter und Herrschaften auf ihr Erträgnis zu untersuchen und die
darauf lastenden Verwaltungskosten und Verpflichtungen zu über-
prüfen. Auch das Kammergut war in die Unternehmung einbezogen
und hatte der Kommission die nötigen Unterlagen vom Jahre 1678
an zu liefern71), Das Salzamt wurde 1698 angewiesen, künftighin
keinerlei Ausgabe ohne Hofkammerpassierung zu leisten, worunter
auch die Besoldungen, Deputate, Stiftungen, Kapitalsinteressen,
Pensionen und Adjuten verstanden waren72). Mit Ende 1698 sollte
dem Vorstande der Hofkammer ein Hauptaufsatz und jedes Viertel-
jahr eine Spezifikation aller Ausgaben unter Angabe der Mittel zu
ihrer Bedeckung vorgelegt werden. Alle Monate war ein Kassa-
auszug mit dem Kassastande einzusenden und ein allfälliger Ein-
nahmerückstand zu begründen. Das ganze Kammerwesen sollte
damit restabliert werden, da bisher die erlassenen Anordnungen
nicht in Ordnung ausgeführt, sondern unter allerlei Ausflüchten
zurückgelegt und unterlassen worden waren. Für die genaue Ein-
haltung der befohlenen Maßnahmen waren die Vorstände der Ämter
verantwortlich. Die Resolution ist ernst und strenge gehalten, „ohne
eine genaue Ordnung kann der Kredit, worauf wir eine besondere
Reflexion machen, nicht wieder auf- und wieder herbeigebracht
werden“... Um der Mißdeutung vorzubeugen, als ob damit die
Kammergutsbediensteten ungerecht betroffen werden sollten, folgte
im Jänner 1699 ein weiterer Erlaß73), worin diesen die unge-
schmälerte Belassung ihrer Besoldungen, Löhne, Provisionen und
“) Res. 1698, S. 623.
70) Res. 1698, S. 590.
71) Res. 1698, S. 592.
72) Res. 1698, S. 624.
*') Res. 1699, S. 630.
20
Aushilfen zugesagt wurde; doch wäre deren Überprüfung unerläß-
lich und bedürfte noch einiger Zeit und mehrfacher Erläuterungen
des Salzamtes.
Begreiflicherweise war die Einstellung dieser Bezüge für das
Personal sehr schmerzlich, für die meisten waren sie die einzige
Einnahme, von der sie ihr Leben fristeten. Auf die dringlichen Vor-
stellungen des Salzamtes langte im April die Nachricht ein, daß die
aufgehobenen Gnadengelder die kaiserliche Genehmigung zwar noch
nicht gefunden haben, an ihrer endlichen Erfolglassung aber nicht
gez weif eit werde. Am 25. Juni war die Entscheidung gefallen, die
zurückgehaltenen Gnadengaben und Zubußen waren bei der Über-
prüfung ohne Anstand befunden worden und durften ausbezahlt
werden.74 75). Bei den Bezügen der Beamten, deren Gehalte schon
früher freigegeben worden waren, hatte die Untersuchungskom-
mission Bedenken über die Vielheit und Höhe der Nebenbezüge
oder Akzidentien, worüber sie nähere Auskünfte einholte76). Eine
weitere Verfügung derselben ging dahin, daß die laufenden Aus-
lagen für ärztliche Hilfeleistung, Kanzleibedürfnisse u. dgl. erst nach
Genehmigung der hierüber vorzulegenden monatlichen Anfor-
derung zur Auszahlung gelangen durften. Das bedeutete eine neuer-
liche Schmälerung des salzämtlichen Wirkungskreises. Endlich
beantragte die deputierte geheime Kameralkommission die Herab-
setzung des Zinsfußes der Darlehen von 6 auf 5 Prozent, die schon
1680 verordnet worden war; der Antrag wurde mit sofortiger Wirk-
samkeit genehmigt76), diese Bestimmung scheint aber in den folgen-
den jahren entweder unbeachtet geblieben oder wieder aufgehoben
worden zu sein, weil sie 1716 neuerlich in Kraft gesetz wurde77).
Die kritische Finanzlage Österreichs zu Beginn des XVIII. Jahr-
hunderts, in die es durch die Türkenkriege gekommen war, und die
Aussicht auf baldige neuerliche kriegerische Verwicklungen mit
Frankreich ließen der Hofkammer keine Zeit, weitere organisatori-
sche Maßnahmen im Salzwesen zu treffen.. Erst 1705 forderte sie
wieder eine Zusammenstellung über alle Beamten, deren Besoldung 4
und Nebenbezüge, über die Einnahmen des Amtes und dessen
Lasten, die geistlichen Stiftungen und die Pensionen und sah Vor-
schlägen zur Besserung des Dienstes entgegen78). Diesem Erlasse
74) Res. 1699, S. 653.
75) Res. 1699, S. 643, 645.
7C) Res. 1699, S. 656.
”) Res. 1716, S. 408.
7S) Res. 1705, S. 285.
21
des neuen Hofkammerpräsidenten Gundacker Thomas Graf Star-
hemberg, der 1703 seinen Vorgänger, den Grafen Salaburg im
Dienste abgelöst hatte7"), folgte im Jänner 1707 die Ankündigung
einer Hauptvisitation des oberösterreichischen und steirischen Salz-
wesens durch den Hofkammerrat Gundemar Josef Graf Starhem-
berg und den Buchhaltereiraitrat Schickmayr80).
Die Kommission, welche ihre Aufgabe sehr ernst nahm und
gründlich vorging, fand in allen Verwaltungszweigen eine
erschreckliche Unordnung und grobe Mißbräuche. Die hierüber
erstatteten Relationen machen den Beamten die genaueste Beob-
achtung des Reformationslibells, aller Hofkammerbefehle, Kom-
missions- und Amtsverordnungen zur strengsten Pflicht. Die Be-
amten sollen die sie betreffenden Weisungen abschriftlich besitzen
und sie dem Amtsnachfolger übergeben, damit sich künftig niemand
mit der Unkenntnis der Verordnungen ausreden könne. In jedem
Geldamte hat eine Geldtruhe mit doppeltem Verschluß zu sein. Der
Gegenschreiber haftet für alle Kassenabgänge mit, ihm steht bei
gegensätzlicher Ansicht zum Salzamtmann das Recht eines geson-
derten Gutachtens oder Berichtes zu. Eine eigene Materialrechnung
ist zu führen, die Vorräte zu Ende des Jahres sind zu inventieren,
über Materialabgänge sind die Meister zur Rechenschaft zu ziehen
und ist streng darauf zu achten, daß ausreichende Mengen trockenen
Brennholzes für den Sud dauernd vorhanden sind. Es darf ferner
keine Zahlung geleistet werden, die nicht mit einer ordentlichen
Quittung belegt ist81).
Die Amtleute pflegten bisweilen die Petschaften von den Par-
teien abzufordern und Zahlungen selbst zu bestätigen, „so daß bei
einem gewissen Amt namhafte Posten in Ausgabe gebracht worden,
wovon die Parteien die Bezahlung nicht genossen“. Zur Hintanhal-
tung solchen Betruges hatten Parteien, die nicht schreiben konnten,
ihre Quittung künftig mit dem eigenen Petschaft zu siegeln, nebenbei
aber von zwei schreibkundigen, ehrlichen Männern mit Handunter-
schrift und ihren Petschaften mitfertigen zu lassen. Bei ganz armen
Leuten hatten zwei oder drei Offiziere als Zeugen zu unterschreiben.
Auch war die Vorlage der Quittung und die Bezahlung Zug um
Zug zu geschehen, nicht aber Letztere bis zum Schlüsse der Raitung,
oft erst zwei oder drei Jahre später zu verschieben, wodurch große
™) Mensi, Finanzen Österreichs, S. 90.
“) Res. 1707, S. 399; Schwerdling, Geschichte des Hauses Starhemberg
(1830) S. 359.
81) Res. 1707, S. 479 ff.
22
Verfehlungen entstanden, da keine Kontrolle mehr möglich gewesen
und sich einer auf den anderen ausgeredet hatte. Ein Mißbrauch der
Amtsgewalt, den die Kommission abstellte, war auch, daß die Par-
teien über alle noch so geringen Sachen mit empfindlichen Unkosten
schriftliche Eingaben an die Ämter richten mußten, während vieles
sich leichter und schneller hätte mündlich erledigen lassen und die
armen Parteien von den Schreibunkosten befreit hätte. Bei vielen
Ämtern, wo Zahlungen geschahen, insbesondere an Provisionen,
wurden auch den ärmsten Parteien unter dem Namen eines Quit-
tungsgeldes oder Zähringer Guldens Geldabzüge gemacht, „was eine
skandalöse Eigennützigkeit’ ist“. Ebenso unverantwortlich war der
Vorgang bei der Aufnahme von Meistern und Arbeitern; die Kom-
mission nahm mit großer Befremdung wahr, daß nur jene Bewerber
zur Arbeit oder Meisterschaft erwählt wurden, „welche dem Amt-
mann oder dessen Ehefrau zum meisten spendiert hat, oder sich
gleich bei ereignender Apertur der Amtmann erklärt und verlauten
lassen, wem die vakante Stelle gegeben werde, womit die sonst
besten und tüchtigsten Mitbewerber von vornherein abgeschreckt
und ausgeschlossen wurden. Ein guter Knecht und Arbeiter, der Ihro
Majestät sehr nutzbare Dienste hätte leisten können, würde so mit
schmerzlicher Präterierung übergangen und damit auch anderen der
Mut und Eifer zur Arbeit verringert“. Diese Gewissenlosigkeit
schädigte das Salzamt um so mehr, als wegen des für jede Auf-
nahme üblichen „Spendiertalers“ mehr Bedienstete aufgenotnmen
wurden, als der Notdurft entsprach.
Den Beamten wurde verboten, sich aller Vertraulichkeiten gegen
die Arbeiter und Aufseher zu enthalten und sich, wie es zur Gewohn-
heit worden war, von ihnen traktieren zu lassen. Dies hatte zur
Folge gehabt, daß die Arbeiter eine harte Arbeit wie bei der Pfanne
und am Holzaufsatz nicht mehr annehmen wollten und sich jeder
die ihm genehme Beschäftigung aussuchte. Dem Grafen von Seeau
als dem Salzamtmann blieb der Vorwurf nicht erspart, daß er seine
Berichte über die Zuerkennung von Provisionen, Adjuten und
Gnadengaben oberflächlich abgebe, „ohne daß man zugleich erfahre,
ob der Bittsteller oder die Erben nicht etwa das ihrige mit Saufen
oder übermächtiger Pracht verbrauchen und sich gleichwohl auf
künftige Unterhaltung auf landesfürstliche Kosten verlassen“. Graf
von Seeau gab eben die Anträge der untergebenen Dienststellen ohne
jede Prüfung an die Hofkammer weiter, seine Lässigkeit hatte daher
an der Zerrüttung des Wesens nicht zum wenigsten die Schuld. Die
Korruption blieb nicht auf den Gmundner Beamtenkörper beschränkt,
23
sondern hatte, wie später gezeigt wird, auch alle übrigen Betriebs-
zweige ergriffen. Fahrlässigkeit, Bestechlichkeit und Betrug waren
gewohnte Mittel geworden, deren sich die Beamten bedienten, um
sich den Dienst zu erleichtern und ihr Einkommen zu erhöhen. Was
war natürlicher, als daß die Meister und Arbeiter dem Beispiele ihrer
Vorgesetzten folgten und sich in ähnlicher Weise Vorteile auf Kosten
des Werkes zu verschaffen suchten. Der energische Hofkammer-
präsident Graf Starhemberg ließ es denn bei dem ersten Eingriffe
in die Verwaltungszustände des Salzamtes nicht bewenden, sondern
dehnte das Säuberungswerk auch auf die Verwesämter und sonstigen
Betriebszweige aus. Im März 1709 verlangte er vom Salzamt die
Vornahme einer Untersuchung über alle Personalauslagen und die
Absendung des Berichtes zu seinen eigenen Händen82) und im Dezem-
ber bereits hatte er sich ein abschließendes Urteil über die Wirt-
schaft im Kammergute gebildet. Er hielt die Art der Salzabfuhr durch
die Fertiger, die Holzwirtschaft, die Gebarung mit den Schiffen, die
Holzbearbeitung im Walde durch die Holzmeister und vieles andere
noch für verfehlt und es für unverantwortlich, der Verwirrung noch
länger zuzusehen. Eine Reform von Grund auf schien ihm notwendig,
um allem Übel die Wurzel abzuschneiden, worüber er die Vor-
schläge des Salzamtes erwartete83). Über Auftrag der Hofkammer
fand 1710 eine Beratung über die geplante Wirtschaftsreform des
Salzwesens in Gmunden statt, an welcher jedoch der Salzamtmann
Graf von Seeau nicht teilnehmen konnte, weil er zu dieser Zeit in
München beschäftigt war84). Viel kam hierbei nicht heraus, als Teil-
ergebnis kann höchstens die 1711 erfolgte Erneuerung der alten Vor-
schrift gewertet werden, nach welcher kein Vorsteher oder Amt-
mann weder für sich noch für andere in dem seiner Besorgung anver-
trauten Amte einigen zu seinem Privatnutzen gereichenden Kontrakt
oder Handlung auszurichten befugt ist8®). Solche wurden als unkräftig
gehalten und waren strafbar. Alles was in Bestand vergeben werden
sollte, war im Wege der öffentlichen Lizitation zu vergeben.
Über den Fortgang dieser Aktion ist in den Resolutionsbüchern
und Akten nichts enthalten, die Hofkammer hatte sich damit ein zu
weites Ziel gesteckt, manche von den geplanten Reformen wären
auch gar nicht durchzuführen gewesen. Es scheint übrigens auch,
daß die Gründe, welche 1715 zur Übernahme der Kammergutsver-
82) Res. 1709, S. 687, 704.
**) Res. 1709, S. 751.
*) Res. 1710, S. 770.
“) Res. 1711. S. 293.
u
waltung in die Administration der Universal Bankalität führten, die
Hofkammer hinderten, sich mit dem eigentlichen Salzwesen näher zu
befassen.
Die Relation vom 12. Mai 1711 verfügte die Einstellung aller
Pensionen, Provisionen, Gnadengelder und Arbiträre vom 12. April
an als dem Sterbetage des Kaiser Josef I. und wies das Salzamt an,
diese Genüsse in dem nächsten Quartalvoranschlag zur Wieder-
genehmigung in Antrag zu bringen86). Diese Bezüge wurden eben
noch immer als Gnadengaben des jeweils lebenden Landesfürsten
angesehen und konnten deshalb nicht zur Gebühr erwachsen. Die
Provisionen gelangten bereits im Juli, die Pensionen und Gnaden-
gaben erst später wieder zur Auszahlung87).
Die unter dem Kammerpräsidenten Graf Starhemberg in den
Jahren 1713 und 1714 vorgenommene Abänderung der Geschäfts-
führung88) betraf auch das Salzwesen, dessen Kassa- und Verrech-
nungswesen der Einheitlichkeit halber dem der übrigen sieben
Kameralhauptkommissionen angepaßt wurde. Vom Juli 1714 an sollte
das Salzamt nach der neuen Kameralamtsordnung zu arbeiten
beginnen89). Nach dieser hatten die Ämter die quartaligen Zahlungs-
aufsätze mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben jedes-
mal zwei bis zweieinhalb Monate vor dem Quartalbeginn einzu-
schicken, in dem die Zahlung geschehen sollte, die Quartalextrakte
aber gesondert hiervon nach Ablauf der vierteljährigen Rechnungs-
periode vorzulegen. Zahlungen durften erst nach dem Einlangen
der ratifizierten Zahlungsaufsätze erfolgen90). Der Erlaß mußte jedoch
bald wieder abgeändert werden, weil das Salzamt mit der Auszah-
lung der Besoldungen und Löhne der Bediensteten nicht warten
konnte, bis die nicht immer zeitgerechte Genehmigung des Aufsatzes
herablangte04).
Die in der Zeit von 1713 bis 1723 stattgefundene Umbildung der
Zentralverwaltung, die Schaffung der Bankalität und des Bankal-
guberniums wie deren Verhältnis zur Hofkammer bis zur Errich-
tung der Ministerial-Bankodeputation sind bekannt92). Der Einfluß
dieser Neuordnung auf die Verwaltung des Salzwesens im Katnmer-
s8) Res. 1711, S. 35.
87) Res. 1711, S. 40, 67.
se) Fellner-Kretschmayr, Österr. Zentralverwaltung 1, S. 215.
"•) Res. 1713, S. 179; 1714, S. 228, 258.
,J0) Res. 1714, S. 278.
“) Res. 1714, S. 284.
“) Fellner-Kretschmayr, österr. Zentralverwaltung 1 (1907), S. 127.
25
gut äußerte sich vornehmlich in finanzpolitischer und administra-
tiver Hinsicht, die betriebstechnische Seite des Salzwesens blieb
nach wie vor der Hofkammer überlassen, die sich auch das Recht
der Ernennung jener Beamten Vorbehalten hatte, die nicht mit dem
Kassa- und Rechnungswesen betraut waren und aus diesem Grunde
„in öconomie und pecuniali“ der Bankalatät unterstanden93).
Für jede Neubesetzung hatte das Salzamt einen Ternovorschlag
zu erstatten und der ernannte Beamte den Diensteid in Wien abzu-
legen94). Die letzte Forderung zeigte ganz besonders die Nachteile
der bürokratischen Gleichmacherei, die auch das von den übrigen
' Kameralämtern grundverschiedene Salzamt nach denselben Grund-
sätzen behandeln wollte. Die Reise nach Wien war für die Beamten
eine ganz unnötige Erschwerung und schon deshalb nicht allgemein
durchführbar, weil nur wenige das Geld hiezu besaßen. Schon 1719
wurden den zum Waldmeister in Ischl beförderten Michael Schweiget
wie dem Mautamtsgegenschreiber Sauber und früher noch dem
Hofschreiber Franz Sumatinger, diesem seines hohen Alters wegen,
yV aus besonderer Gnade die Eidesablegung in Gmunden gestattet95)
v*, und diese von 1724 ab wie früher wieder allgemein dem Salzamt-
^mann übertragen90).
Das Nebeneinander zweier Zensurbehörden verursachte dem
Salzamt durch die doppelte Rechnungslegung eine empfindliche
Mehrarbeit. Die Hofkammer verlangte eine Jahresabrechnung über
den Empfang an Gefälls- und Wurzelverlagsgeldern und die daraus
bestrittenen Amts- und Verlagskosten; die kaiserliche Universal-
Bankalität wieder forderte am Jahresschlüsse eine mit den nötigen
Beilagen versehene Abrechnung über die aufgenommenen und in
Empfang gestellten wie über die rückgezahlten Amtskreditkapitalien
und deren Verzinsung, dann über die Kautions-Stift- und in das
Schuldensystem gehörigen Kapitalsinteressen als auch über die
Pensionen, Provisionen und sonstigen Geldzahlungen, welche in den
Amtsverlag nicht einliefen97). Außer den jährlichen Hauptabrech-
nungen waren dann noch Monats- und Quartalsextrakte vorzulegen,
deren Überprüfung der Hofbuchhaltung den Anlaß gab, sich um die
Verwaltung des Salzamtes mehr zu kümmern als vielleicht not-
wendig gewesen und diesem lieb war. Das Überwuchern des buch-
w) Res. 1719, S. 699.
,Jt) Res. 1718, S. 537,
95) Res. 1719, S. 682; S. O. A. Bd. 117.
m) Res. 1724, S. 692.
t,J) Res. 1718, S. 585 f; S. 0. A. Bd. 147.
26
halterischen Einflusses und die Fremdheit der Zensurorgane mit
den örtlichen und personellen Verhältnissen im Kammergut macht
sich in den Resolutionsbüchern dieser Zeit auffallend bemerkbar;
sie enthalten viel mehr Zwischenfragen und Vorerledigungen als
endgültige Bescheide und sind dadurch wohl umfangreicher aber
gehaltsärmer geworden. Fachmännische Entscheidungen über das
Berg-, Hütten-, Bau- und Waldwesen fehlen überhaupt. Am meisten
unter dem neuen System litt der Salzamtmann selber, dessen
Wirkungskreis immer mehr eingeschränkt wurde. Ihm stand seit
jeher das Recht zu, die Anwartschaft (Expectanz) auf Beamten-
stellen zu gewähren oder in Antrag zu bringen; nach der neuen
Dienstordnung war dies nicht mehr statthaft und mußte über jede
erledigte Beamten- und Meisterstelle mit Jahresbezug der Terno-
vorschlag überreicht werden“8). Alle Adjuten, Pensionen, Äquiva-
lente und höhere Provisionen durften erst nach Bewilligung zur
Auszahlung angewiesen werden, eine sachlich begründete Gegen-
vorstellung des Salzamtmannes blieb ohne Erfolg90); ja dieser be-
kam sogar eine Rüge, weil er den Arbeitern bei der Fasseisalz-
erzeugung das Gedinge erhöht und zwei Wäger mehr eingestellt
hatte: „Dergleichen sich ohne Verordnung anmaßende Gelddispo-
sition überschreitet die limito subordinationis“100).
Durch die 1722 erfolgte Übergabe der Geldgeschäfte von der
Hofkammer an die Universalbankalität hatte sich das Anweisungs-
recht des Salzamtes nicht geändert, es mußten fortan bloß alle
Rechnungen und Extrakte, gleichviel ob sie der Hofkammer oder
der Bankalität gehörten, an die Hofbuchhaltung gesendet werden.
Um die Einhaltung der Vorlagetermine, an welcher es noch immer
fehlte, zu erzwingen, wurde der Salzamtmann ermächtigt, gegen
die schuldtragenden Beamten mit der Suspension vorzugehen, ohne
vorher bei der Hofkammer anzufragen101).
Das Jahr 1722 brachte die für alle geistlichen und weltlichen
Behörden und Ämter geltende Aufhebung der allgemeinen Post-
freiheit und deren Beschränkung auf rein amtliche Sendungen und
die der Amtsvorstände unter gewöhnlichem Siegel. Bei Post-
sendungen an Parteien wurde das Porto von letzteren eingehoben,
über dessen Höhe fehlt die Angabe, der erste in den Archiven Vor-
gefundene gedruckte Postportotarif wurde von der k. k. oberöster-
B8) Res. 1720, S. 66.
*”) Res. 1720, S. 11, 40.
10°) Res. 1721, S. 133.
,nl) Res. 1722, S. 230, 258.
27
reichischen Repräsentanz und Kajmmer am 1. Mai 1753 herausge-
geben102). Die frei zu befördernden Briefe, in welche kein nicht-
amtliches Schreiben miteingeschlossen werden durfte, hatten den
Vermerk „ex officio“ zu tragen103).
Mit dem Übergang der staatlichen Geldwirtschaft an die
Wiener Stadtbank unter der Aufsicht der Ministerialbanko-
deputation war auch das Gmundner Salzamt der neuen Zentral-
stelle in allem angegliedert worden. Für dasselbe war die nun-
mehrige Einheitlichkeit in der Oberleitung um so mehr von Vorteil,
als der an der Spitze der Deputation stehende Hofkammerrat und
spätere Kammerpräsident Gundemar Josef Graf von Starhemberg
die Verhältnisse des Kammergutes schon von früherher kannte104 *).
Die Übernahme des Salzamtes durch die Ministerialbankodeputation
erfolgte mit Ende Juni 1724 und umfaßte außer allen sonstigen
Rechten und Gerechtigkeiten auch den seit 1722 bestandenen Salz-
verlagskontrakt mit den oberösterreichischen Landständen. Vom
1. Juli 1724 an kam der Nutzen des Salzgefälles dem Stadtbanko
zugute, dahingegen es alle Amtswurzen- und Transportverläge wie
auch alle anderen Ausgaben ohne Entgelt zu bestreiten hatte106).
Die Bankodeputation wrar von allem Anfänge an bestrebt, be-
stimmenden Einfluß auf die Verwaltung des Salzamtes zu gewinnen,
um Ordnung und Einheitlichkeit in die Geschäftsführung zu bringen.
Die Resolutionen haben den bisherigen bürokratischen Charakter
verloren, sind aber ihrem Wesen nach nicht weniger streng ge-
halten und ließen dem eigenen Willen des Amtes wenig Spielraum.
Kein Beamter, auch der Salzamtmann nicht, durfte den Dienstort
ohne Wissen der Deputation verlassen106), die Vornahme der üblichen
Visitationen und Waldbeschau war an die vorher eingeholte Ge-
nehmigung gebunden107), die Berichte des Amtmannes mußten von
den Amtsräten mitgefertigt oder mit deren Sonderäußerungen be-
legt sein, die Amtsanschaffungen im eigenen Wirkungskreise wurden
auf Auslagen je unter zehn Gulden beschränkt und waren, in monat-
lichen Ausweisen zusammengefaßt, zur nachträglichen Genehmi-
gung vorzulegen108). Die Gewährung von Almosen wurde streng
l02> S. O. A. Bd. 177.
,0:‘) Res. 1722, S. 306, 348, 464.
u'*) Fellner-Kretschmayr, Zentralverwaltung 1, S. 127.
,05> Res. 1725, S. 1; S. O. A. Nr. 113.
“6) Res. 1724, S. 16.
107) Res. 1730, S. 13, 94, 156.
“8) Res. 1728, S. 358.
28
zensuriert, Bittgesuche waren ohne Antrag vorzulegen und der Be-
richt erst über Aufforderung zu erstatten; hierbei wurde dem Amt-
manne nahegelegt, die Gesuche um Gnadenhilfe und derlei An-
weisungen nicht mehr zu unterstützen, sondern die Partei von
solchen mißbräuchlichen Supplikationen abzuhalten und auf ander-
weitige Arbeitsverdienung zu verweisen109). Sämtliche Geld-
sendungen und Abhebungen waren bei der Stadtbanko zu erlegen
und anzusprechen110), so auch die Zinsen der Antizipationen, die
bisher immer vom Einnehmeramt in Gmunden ausgefolgt wurden.
Die Deputaton hielt aber trotz des Einspruches des Salzamtes
daran fest, weil dies bei allen Kammeralämtern eingeführt sei und
ohne Beschwerde vor sich gehe. Es stünde jeder Partei frei, sich
dem zu fügen oder sein Darlehen aufzukünden1'1). Anderseits aber
konnten Parteien, welche bei der Banko Geld einlegen wollten, die
Einzahlung beim Salzamte in Gmunden vornehmen, das dann mit
der Wiener Hauptkassa die Verrechnung zu pflegen hatte. Warum
man das nicht ebenso gut auch mit dem Zinsendienst hätte halten
können, was für die Gläubiger im Kammergut eine große Erleichte-
rung gewesen wäre, ist nicht einzusehen112).
Die bisher von den Gegenschreibern geführte eigene Rechnung
wurde abgeschafft, doch war die des Hof Schreibers, Verwesers oder
Händlers zum Zeichen des Einverständnisses vom Gegenschreiber
mitzufertigen oder andernfalls mit seinen Einwendungen zu ver-
sehen. Dagegen hatte jeder Beamte sein eigenes Rapular oder
Tagebuch weiterhin ordentlich zu halten113). Zur Angleichung der
Verrechnung des Salzamtes an die der anderen Verwaltungen er-
ging eine Vorschrift über die kassamäßige Durchführung der Amts-
auslagen für Gehalte, Quittungen und dergleichen, dann über die
Einnahmen und Verläge, wozu die nötigen Formularien und Muster-
beispiele beigelegt waren114). Auch wurde die öftere Skontrierung
der Amtskassen angeordnet, um künftige Unregelmäßigkeiten in der
Kassaführung zu vermeiden115).
Als oberste Gerichts- und Verwaltungsstelle im Kammergut
besaß das Salzamt auch in vermögensrechtlicher Hinsicht Rechte,
”*) Res. 1728, S. 379; 1729, S. 509, 551.
110) Res. 1724, S. 673.
m) Res. 1725, S. 25, 31.
112) Res. 1730, S. 38.
115) Res. 1727, S. 239.
,14) Res. 1730, S. 1—11.
116) Res. 1734, S. 736 f.
29
deren Umfang im Reformationslibell von 1656 umschrieben war.
Auf Fol. CCX1V heißt es: „Wann unser Officier einer / oder auch
jemands anderer / so unserem Cammergut verpflichtet / mit Tod ab-
gehet / und einig Bürgerlich guett von Hauß oder Grundtstücken
nicht besitzet / so soll die Inventur und Spörr / auch abhandlung der
gantzen Verlassenschaft / und alles / was solchem Werck anhän-
gig / dem kayserl. Hoffschreiber Ambt allein gebühren. / Wo aber
der mit Tod abgegangen Bürgerliche Grundstuck hinterlassen / solle
um dieselbige der Hoffschreiber und Marcktrichter zugleich die Ab-
handlung vornemmen / ausser dessen aber soll sich der Marckt-
richter bey der gleichen Verlassenschaft im geringsten nicht ein-
mischen ' wo aber der verstorbene ein würcklicher Burger / oder
sonst unter der Bürgerschaft ohn einige Pflicht gegen unserm
Cammerguet Seßhaft gewesen / so gebühret dem Marcktrichter t
Spörr, Inventur und abhandlung allein / und hat sich das Hoff-
schreiber Ambt dessen im geringsten nichts anzunemmen.“
Diese ursprünglich auf das Kammergut beschränkte Macht-
befugnis des Salzamtes ging mit der Zeit auch auf die verschiedenen ^
Ladstätten über, die des Salzhandels wegen in Oberösterreich er-
richtet wurden, wie Stadel, Wels, Linz, Enns, Mauthausen, Frei-
stadt u. a. m., in welchen kaiserliche Salzbeamte wohnten. Hier
aber stieß das Salzamt auf den Widerstand des Landes, das sich
selbst die Gerichtsbarkeit zuschrieb. Die Streitigkeiten dauerten
von 1629 bis zur ersten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts unvermindert
an und nahmen wiederholt die Vermittlung der Wiener Hofstellen
in Anspruch. Die Hofkammer stand hierbei auf Seite des Salz-
amtes, dessen verbriefte Rechte es auch der geheimen Hofkanzlei
gegenüber nachdrücklich verteidigte. 1631 verbot sie dem Salz-
amtmann, dem Landeshauptmann das Geringste wider altes Her-
kommen von den Kammergutsgerechtigkeiten einzuräumen, noch
einen Fuß daran zu setzen. Insbesonders die Gerichtsbarkeit in den
Kammergutsorten und über die darin wohnenden nobilitierten Per-
sonen bildete häufig den Gegenstand eines Rechtsstreites. In einem
Falle hatte die Witwe Fürbas in Graz eine Schuldforderung an den
Hofschreiber Tobias Achaz von Seeau, zu deren Hereinbringung sie
1673 den Klageweg zur Landeshauptmannschaft betrat. Auch gegen
den Markt Ischl war eine ähnliche Klage anhängig. Die Landstände
schickten die gerichtliche Vorladung durch eigene Boten an den
Marktrichter, deren Annahme ihm der Salzamtmann Schiefer ver-
bot. Auf dessen Beschwerde an die Hofkammer wurde der Landes-
hauptmann ersucht, bis zur Austragung der Sache keine weiteren
30
Angriffe zu unternehmen, die Vorladung unterblieb daher. Die drei
Märkte Hallstatt, Laufen und Ischl waren übereingekommen, etwaige
Prozeßkosten untereinander aufzuteilen, so zwar, daß der jeweils
beklagte Markt zwei, die beiden anderen je ein Viertel derselben
trugen: in dem hierüber verfaßten Rezesse vom Jahre 1672 erkannten
sie das Salzamt als ihre zuständige erste Instanz ausdrücklich an
und erklärten, sich gegen jeden weiteren Eingriff des Landeshaupt-
mannes nach Kräften zu wehren110). Ein anderer Kompetenzstreit
entstand 1684, als nach dem Ableben des Ebenseer Gegenschreibers
Gille das Salzamt die Vermögenssperre vornahm, wogegen die
Erben durch den Linzer Advokaten Damian Schneller, „einen be-
kannten, unfriedsamen Menschen“, aufgehetzt, an die Landeshaupt-
mannschaft beriefen. Die Hofkammer entschied diesmal aber gegen
das Salzamt und ordnete eine kommissioneile Inventur der Ver-
lassenschaft an, zu welchem Zwecke die salzämtliche Notsperre ab-
genommen werden mußte.
Wohi hatte das kaiserliche Reskript von 1704 entschieden, daß
das Salzamt der Landeshauptmannschaft in publicis et politicis die
gebührende Subordination zu leisten, in allen derlei Vorfallenheiten
bei derselben anzufragen und die weitere Verordnung abzuwarten
habe* 117), die Resolution kam jedoch durch einen Verstoß dem Salz-
amt nicht zu und wurde ihm erst 1719 mitgeteilt; aber auch sie ver-
mochte die Rivalität der beiden Behörden nicht zu beseitigen. In
einem Berichte an die Hofkammer führte Graf von Seeau zur
Wahrung der diesfälligen Rechte des Salzamtes aus der Zeit von
1629 bis 1732 109 Fälle an, in welchen dieses als Gerichtsbehörde
die Vermögenssperre, Inventur, Verlassenschaftsabhandlung und
Gerhabschaft bestellt und verrechnet hatte.118) Das Verhältnis
zwischen dem Salzamte und der Landeshauptmannschaft blieb auch
im 18. Jahrhundert noch recht gespannt, wie die folgenden Einzel-
vorkommnisse erkennen lassen. 1704 schickte das Salzamt mit Zu-
stimmung der Hofkammer einen Auftrag von Linz zurück.119) 1711
lehnte die Hofkammer das Ansinnen der Landeshauptmannschaft,
daß das Salzamt in allen Herrschaftsangelegenheiten gleich anderen
Parteien bei ihr einzukommen habe, unter Hinweis auf altes Her-
kommen und kaiserliche Resolutionen ab.120) 1714 trug die Hof-
t16) S. O. A. Bd. 87.
lt7) Res. 1719, S. 715, 750; S. O. A. Bd. 125.
118) S. 0. A. Bd. 124.
119) Res. 1704, S. 169.
l'J0) Res. 1711, S. 58.
3L
kammer dem Salzamt auf, seine Rechte der Landeshauptmannschaft
gegenüber zu wahren, die die Gerichtsbarkeit auch auf das Kammer-
gut ausdehnen wollte.321) 1729 ließ die Landeshauptmannschaft die
Wohnung des verstorbenen Handelsamtsausrichters in Zizlau wegen
der Verlassenschaft unter Sperre legen, worauf die Ministerial-
Bankodeputation das Salzamt ermächtigte, die Sperre zu öffnen und
die in der Wohnung befindlichen Effekten in sichere Verwahrung
zu bringen.* 122) In einem Rechtsstreite zweier Wildenstein’scher
Untertanen forderte die Landeshauptmannschaft 1734 das vom Pfleg-
gerichte gefällte Erkenntnis ab, um als zweite Instanz darüber zu
entscheiden. Über die Anzeige des Salzamtes legte die Bankodepu-
tation bei der geheimen Hofkanzlei dagegen Protest ein, „weil die
Landeshauptmannschaft außer in publicis und Religionssachen dem
Salzamte nichts dreinzureden habe und sich in allen derlei Sachen
aller richterlichen Verfahren enthalten solle“.123) Der Großkufen-
handler Zechner, der 1735 Schulden halber geklagt, vom Stadt-
richter in Gmunden verurteilt und darob von der Landeshauptmann-
schaft als zweite Instanz vorgeladen worden war, verweigerte sein
Erscheinen, da er nur dem Salzamte als der für ihn kompetenten
Gerichtsstelle Gehorsam schulde.124) Nach dem Ableben des Salz-
beförderers Khell in Enghagen 1736 legte die Landeshauptmann-
schaft an dessen Verlassenschaft die gerichtliche Sperre an, deren
Entfernung das Salzamt binnen 14 Tagen verlangte, widrigenfalls
es zur Abnahme der Siegel und zum Abschlüsse der Verhandlung
ermächtigt war; „gegen die Kammerguts Insassen habe die Landes-
hauptmannschaft in causis mere civilibus mit aller Verfahrung gänz-
lich inne zu halten“.125) Kompetenzfälle dieser Art kehrten in der
Folge des öfteren wieder, so 1742 nach dem Tode des Pfarrers
in Altmünster, 1747 des Gerichtsschreibers in Ort und 1749 der
Witwe des Gegenschreibers Thann in Enghagen. Die Bankodepu-
tation gab jedesmal dem Salzamte recht, „es solle sich nicht irre
machen lassen, das was jeder Herrschaft zustehe, müsse auch für
das Kammergut gelten“.126)
Die den neu ernannten Beamten zugestandene Begünstigung,
den Diensteid in Gmunden ablegen zu dürfen, erschwerte der Hof-
m) Res. 1714, S. 285.
122) Res. 1729, S. 566.
“*) Res. 1734, S. 766.
“*) Res. 1735, S. 82, 165; 1736, S. 199.
12°) Res. 1736, S. 277, 287.
126) Res. 1743, S. 537; 1747, S. 289; 1749, S. 570.
32
buchhaltung die Kontrolle über den richtigen Erlag der vorgeschrie-
benen Kaution. Diese wurde tatsächlich öfter erst nach der Eides-
leistung und ratenweise eingezahlt, wodurch Restforderungen ent-
standen und sich auch sonst Anstände ergaben. Dem suchte man
1733 durch die Weisung zu begegnen, Beamte erst dann anzu-
stellen, wenn sie über die wirklich voll erlegte Banko Taxe und
Kaution die behörige Quittung vorlegen konnten127); der Auftrag
wurde 1735 wiederholt128) und 1739 insoweit verschärft, als künftig-
hin kein Beamter, der Rechnung zu leisten verbunden war, an-
gestellt werden durfte, er habe denn nebst der einem jeden aus-
gemessenen Realkaution als Lediger für sich allein, als Verheirateter
auch für seine Frau eine Verzichtsurkunde ausgestellt.129) Diese
Frauenverzichtsreverse, zu deren Abgabe die Beamten der öster-
reichischen Finanzverwaltung verpflichtet waren, wurden erst zu
Ende des 19. Jahrhunderts abgeschafft. Dem letzten Erlasse war
noch die Bestimmung angeschlossen, daß jene Beamten, welche
für ihren Dienst Praktikanten aufnahmen, für deren Malversationen
mit ihrem Vermögen haften.
Seit der Starhemberg’schen Hauptvisitation vom Jahre 1707
hatte über ein Vierteljahrhundert — die Religionsreformations-
kommissionen nicht gerechnet — keine gründliche Untersuchung
des Salzwesens durch Organe der Wiener Regierung mehr statt-
gefunden. Die Entwicklung, welche dasselbe unter der milden Lei-
tung der beiden Grafen von Seeau nahm, war für die Bevölkerung
wohl zuträglich und erwünscht, für das Salzregal hingegen von
großem Nachteile. Die Berichte über die jährlichen Visitationen
des Salzamtmannes ließen darüber keinen Zweifel aufkommen. 1731
ersah die Bankodeputation daraus mit Befremden, „mit was jungen
Jahren verschiedene Kammergutsarbeiter aufgenommen, die dann
gleich aufs Heiraten bedacht gewesen, mithin solchergestalten das
Kammergut gar zu populos geworden“.130) Sie erblickte in der Ver-
mehrung der Salzarbeiter nur eine unnötige Belastung durch Löhne,
Krankenkosten und die Altersversorgung und in der Zunahme der
Kammergutsbewohner eine erhöhte Inanspruchnahme der Wälder,
deren Erträgnis sie ausschließlich für die Erzeugung und den Ver-
trieb des Salzes bestimmt wissen wollte. Mit demselben Eifer, mit
welchem die Landesfürsten bis in das 17. Jahrhundert hinein die
127) Res. 1733, S. 644.
m) Res. 1735, S. 62.
129) Res. 1739, S. 20—26.
13°) Res. 1731, S. 252.
33
Besiedlung des Salzkammergutes förderten, suchte man nunmehr,
sie einzudämmen und schreckte hiebei auch vor Gewaltmaßnahmen
nicht zurück. Die Anzahl der Heimstätten, die sich in der Graf-
schaft Ort seit sechs Jahren um 23 vermehrt hatte, durfte nicht
weiter vergrößert werden, der Neubau von Häusern und der Umbau
von Haarstuben, Stadeln und Stallungen in Wohnhäuser war nicht
mehr gestattet. Auch das holzverarbeitende Gewerbe hatte an Um-
fang zugenommen; der Stand an Teller-, Löffel- und Gabelmacher,
die ansehnliche Mengen von ausgesuchtem Nutzholz benötigten und
bei dessen Gewinnung aus den Wäldern wenig schonend vorgingen,
war womöglich auf die 1690 festgesetzte Anzahl zu verringern und
die Haltung von Gesellen und Lehrjungen zu verbieten.131) Die
Verwesämter in Hallstatt, Ischl und Ebensee hatten einen übermäßig
hohen Mannschaftsstand und nahmen nicht nur viel zu junge Arbeiter
im Alter von 12 bis 15 Jahren, sondern auch zugewanderte land-
fremde Leute auf.132) Im Kammergut suchte eben alles im kaiser-
lichen Dienste unterzukommen; war der Verdienst auch gering, so
blieb er doch dauernd und die Versorgung in Krankheit und Alter
war einem sicher. Das Salzamt machte diesfalls keine Schwierig-
keiten, im Gegenteil, dessen Anträge über Provisionen, Gnaden-
gelder, Almosen, Arztlöhne, Ergötzlichkeiten, Erziehungsbeiträge
u. s. f. waren „saumselig, leicht und unbegründet, nach Favor ver-
faßt“, Provisionen wurden beantragt für Personen, die kein Recht
darauf hatten. Anstatt solche Bitten glattweg abzulehnen, wurden
die Parteien von den Beamten hierin unterstützt, welche die Ein-
gaben selber verfaßten und damit ein ansehnliches Nebeneinkommen
erwarben.133)
Eine 1733 angeordnete Hauptvisitation des Salzamtes unter der
Leitung des Hofkammer-, Ministerial-, Justiz- und Bankodeputations-
rates Gundemar Josef Graf Starhemberg sollte diesen Mißständen
nachgehen und sie beseitigen134). Die in der Relation niedergelegten
Kommissionsbefunde bestätigen den Eindruck des tiefen Verfalles,
in welchen das Salzamt geraten war. Alle drei Verwesämter hatten
zunächst einen viel zu großen Meisterstand, wie aus dem nach-
stehenden „Status officiy“ von 1736 erhellt.130)
1S1) Res. 1731, S. 255—260.
132) Res. 1732, S. 518; 1730, S. 183.
133) Res. 1733, S. 686.
134) Res. 1733, S. 648.
l3°) Res. 1736, S. 803.
34
Hall- statt Ischl Eben- see Kommissionsanträge
Ober« und Unterbergmeister . 2 2
Ober» und Unterbergschaffer . 2 1
Tagwerkmeister 1 .
Geschworene und Zuseher . - 4 4 zu vermindern
Zeugverwahrer 1 *
Salzberge . 10 7
Pfannmeister und Zuseher . . 8 1 4
Hofschmiedmeister 1 1 1
Aufsatz- und Paanmeister . . . 2 2 2 Je ein Meister genügt
Sag- und Zimmermeister . . . 2 2 desgleichen
Wühr-, Rechen- und Klaus- meister 2 2 1 desgleichen
Maurer- und Ziegelmeister . . 2 2 2 desgleichen
Holzmeister 6 7 8 um ein bis zwei Stellen
Wasser-, Sulzstrehn- und Brunnmeister 2 3 zu vermindern je ein Meister weniger
Schwarzsalzverwässerer und Raspier . 2 sind aufzulasseu
Pfannhäuser . 16 19 25
Gesamtstand . 26 26 25
Noch größer war der Mannschaftsüberfluß; war einmal aus
irgend einem Grunde Hilfspersonale nötig gewesen, blieb die so
vermehrte Arbeiterzahl weiter bestehen, die Sorge war bloß, hiefür
eine Arbeitsgelegenheit zu finden. Der Verweser in Ischl wollte
nur aus diesem Grunde die Soleleitung von Hallstatt nach Ebensee
durch einen dritten Rohrstrang verstärken.136) Unnatürlich hoch war
auch der Stand an Altersrentnern, weil die Arbeiter sich vorzeitig
provisionieren ließen, um für ihre Söhne Platz zu schaffen oder die
dann freigewordene Stelle einem Dritten käuflich abzutreten. Die
zahlreichen Nebenbezüge oder Akzidentien, die sich die Beamten
und Meister zu verschaffen wußten und deren Abstellung weder
der Hofkammer, noch der Bankodeputation ungeachtet aller Wei-
sungen und Verbote gelungen war, zeugten von der Unbekümmert-
heit und Gewissenlosigkeit der sie einhebenden Organe, die auch
138) Res. 1736, S. 369 i.
35
den Ärmsten nicht verschonte, wenn dieser nur im geringsten ihres
Dienstes oder Wohlwollens bedurfte. Es kam in Gmunden vor, daß
den notleidenden Parteien der dreiwöchentliche Bezug von den
Almosen, Provisionen oder Hilfsgeldern förmlich abgepreßt und
unter dem Titel des Auszahlungs- oder Quittungsgeldes von jedem
Gulden ein Kreuzer und für jede Person drei Eier gefordert wurden,
ln Hallstatt, Ischl und Ebensee betrug das übliche Quittungsgeld
drei Kreuzer und stieg für höhere Provisionen auf 15 und 30 Kreuzer.
Wenn Arbeiter in den Dienst aufgenommen wurden, hatten sie
gleichsam eine gewöhnliche Taxe zu zahlen, was ihnen umso
schwerer fiel, als sie genug zu tun hatten, sich von dem geringen
Lohn zu ernähren.137) Die Bankodeputation verbot diese ganz un-
zulässigen und strafbaren Abzüge von neuem, ohne aber die schul-
digen Beamten darüber zur Rechenschaft zu ziehen oder zur Rück-
zahlung der abgeforderten Geldbeträge zu verhalten.
Dann gab es noch andere Akzidentien, offenbaren Betrug am
Staatsvermögen selbst, so die versteckte Einrechnung von Zehrungs-
kosten anläßlich der Waldbeschau und der Holzübemahme in den
Holzkauf, die Aufrechnung des Gedinglohnes für nicht ausgeführte
Arbeiten beim Soleschöpfen am Ischler Salzberge und der Getreide-
schwendung im Hofkasten ohne wirklichen Abgang. Das Beispiel
der Beamten wirkte natürlich auf die Meister und Arbeiter ermuti-
gend, die falsche Liefergeldverrechnungen vorlegten, das im
Schmiedenbetrieb abfallende, wie das Alteisen sich zueigneten und
verkauften und Salz entwendeten, wo sich die Gelegenheit bot. Die
Salzveruntreuungen sind während der Stoßarbeit durch die Küfel-
einfüller „gleichsam in usu“ gewesen. Die allgemeine Zügellosigkeit
und Zerrüttung ergriff auch die Leitung der Betriebe selbst, die
Verwesämter standen untereinander in fortwährendem Zank und
Streit, ihre Berichte waren grob und gehässig, der Salzamtmann
aber besaß nicht mehr die Macht und das Ansehen, da Wandel zu
schaffen. Die Ministerial-Bankodeputatjon stellte über Antrag der
Visitationskommission wohl die ärgsten Ordnungswidrigkeiten unter
strengste Strafe, wies alle nicht gerechtfertigten Mehrforderungen
ab und gewährte den Beamten, welche durch den Entfall der hinfür
verbotenen Akzidentien eine Einbuße an ihren Bezügen erlitten, fort-
laufende Geldzuwendungen als Entschädigung.
Eine Gesundung des ins Mark hinein erkrankten Organismus
war aber durch noch so scharfe Verbote und strenge Weisungen
137) Res. 1723, S. 432.
36
solange nicht herbeizuführen, als nicht an der Spitze des Salz-
wesens in Gmunden ein Mann stand, der den Mut und die Kraft
besaß, den Kampf mit dem alten Schlendrian aufzunehmen und sieg-
reich zu beenden. Den Visitationskommissionen von 1707 und 1733
bleibt jedoch das unbestreitbare Verdienst, die Ursachen und den
Umfang des Übels aufgedeckt und die Mittel zur Abhilfe erkannt
zu haben. Die Maßnahmen, welche die Bankodeputation in der Folge
traf, um den Nachteilen der Übervölkerung des Kammergutes zu
steuern, waren einseitig und ließen das Salzwesen im ganzen un-
berührt. Sie veranlaßte die Verschickung der ihrem Glauben treu
gebliebenen Protestanten und ihrer Familien nach Siebenbürgen,
welchen die Schiffmiete und ein tägliches Reisegeld von je 1 fl 15 kr.
bis zur Übergabstelle in Ofen gezahlt wurde138), und ordnete die
Assentierung jener Arbeiter zur Miliz an, die sich Vergehungen oder
Ungehorsam zuschulden kommen ließen139.) Dem Salzwesen selbst
war damit freilich nur wenig geholfen, viel notwendiger wäre ein
fühlbarer Abbau des Mannschaftsstandes gewesen, wozu aber das
Salzamt nicht zu bewegen war, obwohl es früher selbst dazu ein-
geraten hatte140). Und doch waren die Verhältnisse im Salzkammer-
gut auf die Dauer unhaltbar geworden. Nach der Resolution vom
24. Juni 1741141) hatte die Bankodeputation die Wahrnehmung
gemacht, „daß fast die ganze Volksmenge dort sich darauf versteift
und antrage, gleichsam alle ex ärario ernannt werden müßten, weil
die jungen und beiderlei Geschlechts Leute in kein privat Dienst
mehr gehen, weder Handwerk lernen, wohl aber frühzeitig heiraten
wollen. Statt derselben lauter auswärtige Dienstboten gehalten und
viel fremdes Volk hineingezüchtet und also das Kammergut über-
völkert worden, also daß zu ihrer Unterhaltung auch öfters unnötige
Arbeiten hervorgesucht werden dürften.“ Dem Salzamte wurde
aufgetragen, die jungen Leute zu anderen als den Salzarbeiten an-
zuhalten, die zugewanderten fremden aus dem Lande zu entfernen,
das Heiraten einzuschränken und störrige Elemente zu den Soldaten
zu geben. Provisionen wurden fortan nur bewilligt, wenn eine andere
in Erledigung gekommen war, auf die ärztliche Hilfe hatten nur im
kaiserlichen Dienste stehende Erkrankte Anspruch.
Bei dem passiven Widerstande des Salzamtes, das hiebei die
Gesamtbevölkerung des Kammergutes hinter sich hatte, wären die
13a) Res. 1737, S. 580.
130) Res. 1740, S, 239.
'4") Res. 1740, S. 1«1.
41) Res. 1741, S. 374.
37
Bemühungen der Wiener Zentralstelle wahrscheinlich noch lange
nutzlos geblieben, wenn nicht kurz darauf äußere Umstände aus-
schlaggebend mitgewirkt hätten. Zunächst machte die im Frühjahr
1741 vorgenommene Inkorporierung des Hallamtes in Aussee
wichtige organisatorische Äenderungen notwendig, mit deren Durch-
führung die Bankodeputation den Übernahmskommissär Hofbuch-
halter von Stracka betraute, bei welcher Gelegenheit dieser auch
die wirtschaftlichen Verhältnisse im Kammergut zu prüfen und
etwaige Mängel mit Unterstützung des Salzamtes abzustellen
hatte142). Noch im selben Jahre brach dann der österreichische Erb-
folgekrieg aus, bayrische Truppen rückten in Oberösterreich ein
und bedrohten auch das Salzkammergut. Die Ministerial Banko-
deputation erkannte rechtzeitig die Gefahr und ordnete mit Umsicht
und Bestimmtheit alles an, was zum Schutze des kaiserlichen
Besitzes nötig schien. Alles nicht ansässige Volk war aus dem
Kammergut auszuweisen und Flüchtlingen die Niederlassung zu
verweigern. Die Pflegämter und Marktrichter hatten eine Kon-
skription vorzunehmen, um die nicht zuständigen Personen zu
erfassen und die fernere Einschieichung fremden Volkes zu ver-
hindern143). Das Kammergut war im Einvernehmen mit dem Landes-
hauptmann in Verteidigungszustand zu setzen und 6 Stückl (Kanonen)
von Aussee herüberzubringen144). Der Verweser von Hallstatt erhielt
am 12. September 1741 den Auftrag, die sämtlichen Arbeiten am
Salzberg einzustellen145 *). Das vorrätige Salz sowie die Lagerinstände
in Linz und Mauthausen sollten teils nach Böhmen, teils in die
niederösterreichischen Ladstätten geführt, der Salzsud aber fort-
gesetzt werden148). Die verfügbaren Salzschiffe mußten unverweilt
nach Linz gebracht werden, wo sie zum Schlagen einer Schiffbrücke
verwendet werden sollten147). In den Ämtern war alles vorzubereiten,
um nötigenfalls die wichtigsten Akten über die Grenze in Sicherheit
bringen zu können, der Hofkasten mit Getreide durch Ankauf aus
dem Lande zu füllen, wobei der Einkaufspreis keine Rolle spielte,
und solches später von Aussee zu beziehen, als das Kammergut von
dem übrigen Oberösterreich schon abgeschnitten war148). Am
142) Res. 1741, S. 355; S. 0. A. Bd. 164.
143) Res. 1741, S. 409.
144) Res. 1741, S. 412, 421.
145> Hallst. S. A.
14e) Res. 1741, S. 414, 424.
147) Res. 1741, S. 411.
148) Res. 1741, S. 425.
38
16. September hörte der Amtseingang: aus Wien auf; das Kammer-
gut war kurbayrisch geworden. Die Fremdherrschaft dauerte aber
nicht lange, schon am Jahresende verließen die feindlichen Be-
satzungsabteilungen Gmunden und am 13. Jänner 1742 langte von
Wien wieder die erste Resolution im Salzamte ein. In dieser wurde
der von Bayern angesetzte Schleuderpreis von 3 fl. für das Fuder
Salz bis auf weiteres belassen und von der Erschöpfung der Getreide-
speicher wie von der Plünderung der Amtskassen Kenntnis
genommen. Auf die Vorgänge im Kammergut vor und zur Zeit der
Okkupation, soweit sie das Salzamt betreffen und nicht schon von
Krackowizer149) geschildert worden sind, wird später noch zurück-
gekommen werden.
Für den seines Dienstes entsetzten Salzamtmann Graf von
Seeau ernannte die Bankodeputation am 30. Jänner 1742 den Ausseer
Amtsgegenhandler Herrisch zum Administrator des Salzkammer-
gutes mit den gleichen Rechten wie die des Salzamtmannes und
mit dem Aufträge zur gründlichen Untersuchung des Salzwesens;
als Gehilfe war ihm der Buchhalterei Akzessist Lehrer zuge-
wiesen150). Seine Aufgabe war nicht leicht; die feindliche Invasion
hatte die Verwaltung empfindlich gestört, es fehlte an Nahrung, die
Kassen waren leer und der Salzabsatz stark zurückgegangen, die
Beamten nicht alle verläßlich. Die Arbeiter hatten seit 5 Wochen
keinen Lohn empfangen und drängten auf endliche Bezahlung. Zu
ihrer teilweisen Befriedigung zog Herrisch zunächst die Einnahmen
der Gefällsämter in Linz, Mauthausen und Freistadt heran151) und be-
stürmte die Bankodeputation um Verlagsgelder solange, bis dieser
über seine unausgesetzten Klagen, daß er den Arbeitern weder den
Lohn noch Brot geben könne, die Geduld ausging: „es brauchte kein
so unnötige Schreiberei und vielfältige Behelligung, indem man
ohnedessen auf Aushilfe des Kammergutes mit Geld und Korn wie
nur möglich bedacht ist“152). Um bei dem geringen Salzverschleisse
die Magazine nicht zu überfüllen, mußte er die Erzeugung und
Abfuhr einschränken, so daß er die Arbeiter nicht voll beschäftigen
konnte; auch die Rücksicht auf die schmalen Einkünfte verpflichtete
ihn zur möglichsten Sparsamkeit153).
14B) Gmunden 3, S. 200 f.
10°) Res. 1742, S. 431, 433.
151) Res. 1742, S. 435.
152) Res. 1742, S. 500.
153) Res. 1742, S. 436, 440, 475.
39
Herrisch war ein energischer, erfahrener, aber auch selbst-
bewußter Fachmann, der das Vertrauen der Ministerial Banko-
deputation und ihres Präsidenten, des Grafen Starhemberg vollauf
rechtfertigte. Seine Machtstellung und der Umfang seiner Aufgaben
ließen ihn freilich manche Vorschriften und Förmlichkeiten über-
sehen, worüber er im Oktober 1742 eine Rüge einheimste, an welche
sich die Mahnung anschloß, seine Untersuchung bald zu beenden154).
Diese dauerte aber trotzdem noch bis in das Jahr 1743 hinein, dafür
bildete ihr Ergebnis für den künftigen Salzamtmann einen wertvollen
Behelf zu seinem weiteren reformatorischen Wirken. Herrisch, der
für die Dauer der Untersuchung eine Gehaltszulage von jährlich
900 fl. — Lehrer von 600 fl. erhalten hatte155 *), wurde in Anerken-
nung seiner verdienstvollen Tätigkeit als Untersuchungskommissär
in den Reichsritterstand als „Edler von Herrisch“ erhoben, die
Anregung ging jedoch nicht von der Bankodeputation, sondern von
der Wiener Hofkanzlei aus; Erstere war hierüber sehr ungehalten
und eröffnete dem Salzamtmann, daß derartige Ansuchen stets im
Wege der Deputation vorzubringen sind, andernfalls der Betreffende
des Dienstes verlustig sein sollte150).
Gleichzeitig mit der Untersuchung des Salzwesens durch
Herrisch fand auch die Verhandlung gegen den Salzamtmann
Ferdinand Friedrich Graf von Seeau, dessen Vetter Josef Anton157)
und jene Beamte statt, denen man bei Hofe die Schuld beimaß, daß
das Salzkammergut im September 1741 ohne Widerstand den
bayrischen Emissären übergeben worden war. Im Zuge der Unter-
suchung wurden als mitschuldig erkannt: 1. Der Obermautner Johann
Ferdinand von Glanz, welcher am 19. September 1741 den vom
feindlichen Kommissär an den in Ischl weilenden Salzamtmann ab-
geschickten Kurier begleitet, dem am folgenden Tag stattgefundenen
Kongresse beigewohnt und nicht allein die Übergabe mit eingeraten
und unterschrieben, sondern dazu auch durch seine Reden nicht
wenig beigetragen hatte. 2. Ebenso der Einnehmer Johann Achaz
Streubl, welcher beim Kongreß mit Beiseitesetzung der ihm als
einem vieljährigen Oberbeamten obgelegenen besonderen Treue und
unbeachtet der vom Verweser Grundner in Ebensee beschehenen Er-
innerung, daß wenigstens die Zurückkunft des nach Wien abge-
schickten Registrators abgewartet werden sollte, die übereilte Über-
154) Res. 1742, S. 493.
150) Res. 1742, S. 499.
155) Res. 1746, S. 135.
107) Krackowizer, Gmunden 3, S. 447.
M
gäbe eingeraten und mit Glanz die von allen gefertigte Unterwerfung
und Übergabspunkte dem feindlichen Kommissär nach Gmunden
überbracht hatte. 3. Der Großkufenhandler Johann Christof von
Seeau, welcher die vom Kurfürsten in Bayern genehmigten Über-
gabspunkte wiederum nach Ischl mitnahm. 4. Der Pfleger Gottlieb
Hueber zu Wildenstein, welcher nicht allein dem Ischler Kongresse
beigewohnt und die Übergabe mit eingeraten, sondern auch nachher
unter der feindlichen Herrschaft einen besonderen Diensteifer für den
Feind und treulose Abneigung gegen Ihre Majestät in vielen Stücken
erzeigt hatte. Diese vier Beamten wurden kassiert und aller könig-
lichen Dienste entsetzt, Glanz, Streubl und Hueber auch hinkünftig
hiezu für unfähig erklärt; Hueber war überdies bis auf weitere Ver-
, Ordnung an einem sicheren Ort arrestierlich anzuhalten. 5. Den Be-
wohnern von Ischl, welche zur Zeit der feindlichen Aufforderung zur
Beförderung der Übergabe die ihnen als treue Untertanen obliegende
Verteidigung öffentlich verweigerten, wurde ihre Treulosigkeit und
der hiebei entstandene Auflauf nachgesehen, zumal die meisten ent-
weder auf der Wacht oder in Arbeit oder abwesend waren. Der
Marktrichter aber und der gesamte Rat, welche sich dem Auflauf des
bewaffneten Pöbels nicht pflichtgemäß entgegensetzten, wurden
kassiert und für ihre Person zu allen königlichen Diensten und
gemeinen Marktämtern für unfähig erklärt. Dafür wurde dem Ver-
weser Grundner in Ebensee, der beim Kongreß wenigstens die Rück-
kunft des nach Wien gesandten Registrators zu erwarten eingeraten,
nach seiner Rückkehr nach Ebensee auch die unter ihm gestandenen
Schützen zur ferneren standhaften Verteidigung angeeifert und solche
weiters zu bewirken gesucht hatte, vor allen anderen Beamten der
Vorzugsrang unmittelbar nach dem Salzamtmann eingeräumt* 158 *).
Graf Ferdinand von Seeau war nach seiner Entlassung nach
München übersiedelt, wo sein Verwandter eine hohe Regierungs-
stelle bekleidete; als Besitzer der Herrschaften Ebenzweyer und
Hilprechting war es ihm darum zu tun, bald wieder heimzukommen,
doch wurde ihm die Rückkehr nach Österreich erst nach dem
Friedensschlüsse mit Bayern im August 1745 bewilligt150). Im Jahre
1746 wurde dann ihm, wie dem Pfleger Hueber und dem Mautner
Glanz der noch nicht bezahlte Gehalt bis zum Tage ihrer Dienstes-
entsetzung nachträglich angewiesen180).
15S) Res. 1743, S. 583—587; Krackowizer, Gmunden 3, S. 200 f.
158) Res. 1745, S. 60.
1<0) Res. 1746, S. 172.
X
Unter den kassierten Ischler Ratsherren befanden sich auch
einige Salzfertiger, und man war sich in Gmunden nicht klar, ob diese
nun auch den Fertigerdienst verloren hatten. In Wien scheint man
indessen davon Abstand genommen zu haben, vermutlich weil schon
damals der Gedanke aufgetaucht war, die Fertiger überhaupt ab-
zuschaffen und ihre Arbeit in Eigenregie zu übernehmen161 162).
Das Verhalten des Grafen von Seeau und seiner Oberbeamten
dem Feinde gegenüber, und die sattsam bekannte Unwirtschaft im
Kammergut erforderten außergewöhnliche Vorkehrungen und den
Einsatz der besten Kräfte, um die Verwaltung des Salzwesens wieder
in geregelte Bahnen zu lenken. Die Berufung Herrischs zum Admini-
strator war gewissermaßen der Auftakt, die Ernennung Sternbachs
zum Salzamtmann der Beginn einer neuen Epoche. Johann Georg
Freiherr von Sternbach, 1698 geboren und einem alten und begü-
terten Tiroler Adelsgeschlechte entstammend, war als Hofkammer-
rat schon seit Jahren im Tiroler Salzdepartement tätig gewesen und
hatte sich auch im Salzamt zu Hall im Inntal „ganz nützlich
gebrauchen lassen“182). 1740 war ihm Gelegenheit geboten, die
österreichischen Salzwerke zu besuchen und gemeinsam mit öster-
reichischen Bergleuten bergtechnische Angelegenheiten zu be-
raten163). Sternbach wurde über Auftrag der Ministerial Banko-
deputation vom 30. Dezember 1743 vom oberösterreichischen
Vizedom in Gegenwart des Administrators Herrisch und aller Ober-
beamten zum Salzamtmann in Gmunden feierlich installiert, aber
schon ein Jahr früher in den Dienst eingeführt und ihm die von
Herrisch verfaßte Relation als Ergebnis seiner Untersuchung zur
Einsicht übergeben164). Er wollte nunmehr dessen Vorschläge ver-
wirklichen, die Manneszucht unter den Arbeitern wieder hersteilen,
die unnötig ins Land hereingezogenen fremden Arbeiter und Dienst-
boten abschaffen, die allzu freigebig verliehenen Holz-, Salz- und
Geldbeihilfen herabmindern und die mit überflüssigen Leuten
besorgten, meist unnötigen Arbeiten einstellen. Die wieder ein-
gerissenen Akzidentien und Mißbräuche sollten entzogen, die
Einkünfte aus Pensionen, Gehalten und Adjuten auf den Stand von
1735 zurückgeführt, und die Besoldung der Beamten überhaupt
weniger nach der Länge der Dienstzeit als nach dem Grade ihrer
161) Res. 1743, S. 591.
162) Wurzbach, Lexikon 38, S. 250; Krackowizer, Gmunden 2, S. 413;
Res. 1740, S. 241.
163) Res. 1740, S. 275.
“*) Res. 1743, S. 565, 665.
42
Verwendbarkeit bemessen werden. Die Beamten wurden ermahnt,
dem neuen Salzamtmanne auf Verlangen jede Auskunft ohne Hinter-
halt willig zu erteilen und keinerlei Renitenz zu zeigen, ansonsten
derselbe befugt sein sollte, mit der Suspension vorzugehen165).
Mit der Übergabe der Relation an Sternbach war die Tätigkeit
des Administrators Herrisch erschöpft, der nunmehr mit seinem
Gehilfen Lehrer nach Aussee zurückkehrte. Den in der Holzwirtschaft
vorhandenen Mißständen wollte Sternbach in einer Haupt-Wald-
visitation nachgehen, wozu er sich die Heranziehung einiger Fach-
leute aus Tirol erwirkt hatte166). Es waren dies der Triftmeister
Nikolaus Ascher, die Holzwerksfertiger Sebastian Hindtner und
Thomas Zugg, der Brixlegger Hüttenverwalter Gschnaller, der
Amtspraktikant Rottlechner und der Amtszimmermeister Josef
Mayr aus Hall167 168). Vorher jedoch, vom November 1743 bis März 1744,
war Sternbach nach Tirol beurlaubt, wahrscheinlich um auf seinen
Gütern Anordnungen für die Dauer seiner Abwesenheit zu treffen166).
Gleich nach seiner Rückkehr griff er mit fester Hand in die Ver-
waltung des Salzamtes ein, nahm die geplante Waldbeschau vor
und konnte hier wie andernorts eine namhafte Herabsetzung der
laufendenAusgaben erzielen. Die Bankodeputation war sehr befriedigt
darüber, daß Sternbach trotz mißlicher Kriegszeiten und der vielen
außerordentlichen Auslagen an den Verlagsgeldern ersparte, was
ausschließlich seiner guten Disposition und seinem Diensteifer zuzu-
schreiben sei und erhöhte seinen Gehalt von 3000 fl. zunächst für das
Jahr 1745 und hierauf für weitere 6 Jahre um 1000 fl. mit der
Versicherung, daß man seine Erfolge zu erkennen in alleweg bedacht
sein werde169).
Die größte und schwierigste Aufgabe, die zu lösen Sternbach
Vorbehalten blieb, war die Verringerung des übermäßig ange-
schwollenen Arbeiterstandes auf das wirtschaftlich gerechtfertigte
Ausmaß. Bisher waren alle Weisungen und Aufträge der Hofstellen
fruchtlos geblieben, weil die Amtleute wußten, welche gewaltigen
Widerstände sie damit entfesseln würden und weder den Mut noch
den Willen besaßen, den unvermeidlichen Kampf aufzunehmen.
Sternbach scheute ihn nicht, ja, seine Reformvorschläge waren so
einschneidend, daß selbst die Bankodeputation dagegen Bedenken
165) Res. 1744, S. 681.
I6fl) Res. 1743, S. 613—618.
167) Res. 1744, S. 714.
168) Res. 1743, 'S. 661.
168) Res. 1744, S. 776; 1745, S. 50, 57; 1746, S. 395.
43
trug und einen seiner Anträge, 150 Arbeiterfamilien nach Wien zu
versetzen, als undurchführbar ablehnte. Diese wollte an den Grund-
zügen der uralten Kammergutsverwaltung und Verfassung nichts
geändert wissen, genehmigte auf Sternbachs überzeugende Vor-
stellungen hin schließlich aber doch, daß das Amt des Oberein-
nehmers mit dem des Mautners vereinigt und in ein Kassaamt um-
gewandelt und mit einem Buchhalter (Wolf) und einem Kassier
(Merk) besetzt wurde. Die bisher mit dem Mautamt verbundene
Aufsicht über die Wege und Wasserbauten nebst der Salzausfuhr
wurde dem Handelsamte zugewiesen, das an die Stelle des Groß-
kufenhandelsamtes getreten war170).
Sternbach räumte mit den alten üblen Gewohnheiten der
Beamtenschaft gründlich auf und sorgte für einen ausreichenden
Nachwuchs an wissenschaftlich und praktisch gut ausgebildeten
jungen Beamten, die er womöglich den einheimischen Kreisen ent-
nahm. In dieser Absicht wurde er von Wien aus bestens unter-
stützt, eine ganze Reihe von Praktikanten wurde neu aufgenommen
und diesen ein Adjutum von je 3 bis 4 Gulden wöchentlich ange-
wiesen. Die Bankodeputation ging noch weiter und wollte überdies
ein paar junge Leute aus dem Salzkammergut, welche die humaniora
mit Ruhm absolviert hatten und auch sonst von guter Aufführung
und Erziehung wraren, auf ihre Kosten in Philosophie und Mathe-
matik in Wien unterrichten lassen171). Den Beamten wurde die Aus-
übung des Dienstes in ihren Wohnungen gänzlich untersagt, die
Amtsschriften durften künftig nicht mehr aus den Kanzleien heim-
getragen, die Amtsstunden mußten genau eingehalten werden. Die
Amtsschreiber, welche durch die Bequemlichkeit der Oberbeamten
ihren Wirkungskreis und Einfluß immer mehr erweitert hatten,
wurden in die alte Stellung zurückgewiesen und die ihnen Vor-
gesetzten Beamten verhalten, ihr Amt selber auszufüllen und die
bestehenden Bücher auch selber zu führen. Für hervorragende
Verdienste wurden außerordentliche Remunerationen in Aussicht
gestellt.
Die Arbeiter, durch das Vorgehen des Salzamtmannes beun-
ruhigt, sandten Abordnungen nach Wien, um den drohenden Abbau
zu verhindern, fanden aber bei der Ministerial Bankodeputation
wenig Entgegenkommen: „Damit aber allen hieraus entstehenden
Beschwerden vorgebogen und die entlassene Knechtschaft keinen
17°) S. O. A. Bd. 118.
171) Res. 1746, S. 146.
44
Anlass nehme (wie erst dieser Tage durch einen Ausschuss be-
schulen), so ist man zwar keineswegs gesinnt, jene, wo sich ander-
wärts unterzubringen in Stand seint, als ein übermässiges und daher
dem Ärario schädliches Personal bei zu behalten.“ Hingegen erhielten
abgelegte Arbeiter, die ihres Alters oder ihrer Familie wegen weder
fortziehen noch sich anderweitig einen Verdienst verschaffen
konnten, Unterhaltsbeiträge172). Die ledigen, für die Salz- oder Holz-
arbeit nicht brauchbaren und entbehrlichen Burschen kamen zum
Militär; sie wurden nach vorherigem Einvernehmen mit dem Hof-
kriegsrat nach Linz gebracht und von den dortigen Kriegskommis-
sären im Beisein der Werbeoffiziere assentiert. Die Kosten für das
Werbegeld und die Ausrüstung wurden aus der Grafschaftskasse
in Ort bestritten173). Die Rekrutierung von Bewohnern des Salz-
kammergutes verstieß gegen die uralte Satzung, daß solche von
jeder militärischen Dienstleistung befreit sein sollten. Unter den
obwaltenden Umständen und weil im Kammergut Überfluß an
Leuten, darunter „viel liederliche purschen“ lebten, hielt die Regie-
rung die Gelegenheit für günstig und sich stark genug, um das alte
-Vorrecht des Kammergutes zu beseitigen und es auf diese Weise
von unerwünschten Elementen zu befreien174 175).
Der Ernst, mit welchem die Entlassungen und sonstigen Spar-
maßnahmen zur Durchführung gelangten, rief den heftigsten Wider-
stand der Arbeiter hervor; am erbittertsten waren die Holzarbeiter
über die Änderung in der Waldwirtschaft und die Ausschaltung der
Holzmeister durch die Übertragung der Schlägerungsarbeiten
unmittelbar an die Forstknechte. In Ebensee kam es deshalb zu
Tumulten. Beamte wurden tätlich angegriffen und verletzt, die
Ischler Forstarbeiter suchten durch einen Streik den „Possess ihrer
vorhin zum Schaden des Aerars gewohnten Fahrlässigkeit gewalt-
sam wieder zu erlangen“. Die Ebenseer Forstknechte hatten Stern-
bach eine schriftliche Erklärung abgedrungen, „ihre vormals
üblichen Excesse und Nachlässigkeiten“ weiters zu gestalten, worauf
sie die Arbeit wieder aufnahmen176). Die Ischler aber verharrten
weiter im Ausstande.
Die Ministerial Bankodeputation ließ der Arbeiterschaft be-
deuten, daß sie von dem bisher Angeordneten nicht abgehen werde.
Füge sie sich im Guten, so könne sie die Arbeit fortsetzen, ohne
172) Res. 1745, S. 89—103.
m) Res. 1746, S. 189, 190.
17i) Res. 1743, S. 540.
175) S. 0. A. Bd. 164.
45
eine Strafe fürchten zu müssen, andernfalls würden weder
Drohungen noch Tätlichkeiten etwas nützen und sollte die Unter-
suchung ihren Fortgang nehmen. Die Deputation versicherte Stern-
bach der vollen Unterstützung176) und hatte alles Vertrauen, daß
er allein der Lage Herr werden könne, ohne daß eine eigene Unter-
suchungskommission nötig sei; sie enthob ihn davon jedoch auf
sein eigenes Verlangen, weil er unpäßlich war, und übertrug diese
Aufgabe im Mai 1746 an den n. ö. Landrechtsbeisitzer Franz Poyger
von Poyger-Raizenschlag, welche dieser mit Hilfe eines Aktuars
und unter Mitwirkung der Gmundner Salzbeamten durchzuführen
hatte. Um der Untersuchung den nötigen Nachdruck zu verleihen,
wurden 300 Mann Infanterie vom Regiment Neuberg nebst 30 Mann
zu Pferd unter dem Kommando des Obristwachtmeisters Leopold
von Utmann nach Gmunden geschickt177). Sternbach sollte für die
Unterbringung des Militärs Sorge tragen und für die Soldaten das
Brot wie das Futter für die Pferde unentgeltlich beistellen. Das
übrige hatte sich die Mannschaft selber zu kaufen, und zwar das
Pfund Fleisch um 37/2 und die Maß Bier um 3 Kreuzer178).
Die Bewegung war deshalb gefährlich geworden, weil ein
Großteil der höheren Beamten, denen das scharfe Vorgehen Stern-
bachs mißfiel, auf Seite der Arbeiter stand und diesen Vorschub
leistete. Die drei Verwesämter hatten sogar die abgelegten Holz-
meister eigenmächtig wieder eingestellt und die Holzschlägerung
nach der alten Weise aufgenommen. Die bürgerlichen Kreise hin-
gegen, darunter insbesondere die Salzfertiger, waren über die
Arbeiterunruhen besorgt, weil sie eine Störung ihrer Gewerbe
befürchteten und sie nicht wissen konnten, welchen Umfang der
Aufruhr noch annehmen würde. Die Marktrichter und Fertiger von
Hallstatt, Ischl und Laufen erklärten sich in der Eingabe vom
25. Mai 1746 bereit, zur Unterdrückung der Rebellion in Ebensee
mit Hilfe ihrer Fertigungsarbeiter alles mögliche beizutragen. Als
der Hofschreiber Springer hievon erfuhr, schrieb auch er am 27. Mai
dem Salzamtmann und gab diesem zu erwägen, daß die Arbeiter
ihre Beschwerden nicht anders als bittweis mit aller Gelassenheit
vorgebracht, wovon einiges ihnen schon bewilligt und das andere
in Hoffnung gegeben wurde. Man solle sie in ihrer Zufriedenheit
und guten Gesinnung erhalten, zu einer Verfolgung der armen und
bedrängten Ebenseer aber nicht gebrauchen lassen, weil dies das
176) Res. 1746, S. 194.
177) Res. 1746, S. 197, 199, 203.
17s) S. O. A. Bd. 164.
46
erste und nächste Mittel wäre, wodurch vollends das ganze Salz-
kammergut in Unruhe, Verwirrung und Aufruhr gebracht werden
könnte. Das Salzamt möge daher das übereilte Vorgehen der drei
Marktgerichte hintertreiben und dem nicht Vorschub leisten, da „wir
sonst keine Verantwortung übernehmen könnten und weil wir nicht
glauben, dass die Insassen und Arbeiter im Kammergut zu bewegen
wären, einer wider den andern die Waffen oder sonst gewaltsame
Mittel zu ergreifen“. Diese vermutlich durch des alternden Springers
Gegenschreiber Scharz beeinflußte Vorstellung läßt die Abneigung
gegen Sternbachs Reformen deutlich erkennen und hatte natürlich
keine Wirkung. Überdies war auch das Anerbieten der Marktrichter
durch die mittlerweile in Wien getroffene Entscheidung und die
Entsendung von Militär ins Kammergut gegenstandslos geworden.
Die Untersuchungskommission drang energisch auf die unveränderte
Fortsetzung der von Sternbach eingeführten und von der Regierung
genehmigten neuen Bestandeinrichtung der Holzwirtschaft und ging
gegen alle, die sich derselben widersetzten, mit größter Strenge vor.
Die entschlossene Haltung Poygers, unterstützt durch die hinter
ihm stehende Militärmacht, ernüchterte die Arbeiter und machte sie
willfährig. Die Kommission konnte daher schon im August berichten, ►
daß die meisten Teilnehmer am Aufstande sich reumütig zeigten
und eine Wiederholung der Unruhen nicht zu befürchten wäre. Damit
war die Untersuchung abgeschlossen, Poyger und sein Aktuar ver-
ließen wieder das Kammergut und erhielten für ihre Mühewaltung
und die Reisekosten zusammen den namhaften Betrag von 1031 fl1™).
Das Urteil gegen die unbotmäßigen Forstarbeiter fiel in Berück-
sichtigung ihrer raschen Unterwerfung milder aus als angedroht
worden war, der Hauptanstifter Ignaz Vogl wurde auf ein Jahr in
Eisen und Banden zur Festungsarbeit nach Raab verschickt, 17 Mann
wurden zu je dreimonatiger Strafarbeit im Kammergut verhalten
und hiernach des Landes verwiesen, die ledigen Arbeiter als
Rekruten der Miliz übergeben, die übrigen Arbeiter, gegen welche
sich bloß der Verdacht richtete und die sich beim Aufstande an den
Beamten nicht tätlich vergriffen hatten, gegen Angelobung schuldigen
Gehorsams aus dem Arrest entlassen und zur Arbeit wieder zu-
gelassen. Die durch die neue Einrichtung außer Verdienst gesetzten
und entkräfteten Holz- und Wührarbeiter sollten zur Provisionierung
in Vorschlag gebracht werden180).
Die auffallende Erscheinung, auch die Oberbeamten in Ebensee
179) Res. 1746, S. 256.
18°) Res. 1746, S. 204.
und Hallstatt an der Seite der Holzmeister und Forstleute im
Kample gegen Sternbachs Reform des Waldwesens zu sehen, hatte
ihren uneingestandenen Grund darin, daß ihnen durch die Aus-
schaltung der Holzmeister von der Schlägerung und Lieferung des
Brenn- und Nutzholzbedarfes und deren Übertragung an die kaiser-
? liehe Holzknechtschaft der ganze Einfluß auf die Vergebung dieser
Arbeiten und damit alles heimliche Nebeneinkommen verlorenging,
das sie aus den Kaufabschlüssen mit den Holzmeistern bezogen. In
ihrem Bemühen, die Regierung zur Beibehaltung der alten Ordnung
zu bewegen, brachten sie freilich ganz andere Gründe vor, deren
Stichhaltigkeit sie mit aller Sachlichkeit nachzuweisen suchten. In
einer umfangreichen Relation181), welche die Gegner Sternbachs,
darunter der Verweser Grundner und sein Gegenschreiber Mayer-
hofer in Ebensee wie der Waldmeister Minichsdorfer 1746 an die
Ministerial Bankodeputation richteten, wurden dessen Maßnahmen
als für das Kammergut schädlich bezeichnet; die Ansichten der bei-
gezogenen Tiroler Werkmeister wären verfehlt, die Verdingung der
Schlägerungsarbeiten an die Forstknechte kostete 1744 um 3000 fl
mehr wie die frühere Partikulararbeit. Dabei würde jetzt sehr
► feuchtes und zur Fasseierzeugung unbrauchbares Holz geliefert, wo-
gegen die erforderliche Menge an Kufholz nicht erzeugt werden
könnte. Weil die Holzknechte ohne Aufsicht wären, bliebe ihre
Leistung zurück, so daß die Gefahr bestände, den Salzsud mit
allen daranhängenden Nebenarbeiten wegen Holzmangel einstellen
zu müssen. Ohne die Holzmeister werde man niemals zu einem
Wirtschaftsnutzen gelangen, denn die Knechte für sich schauen nur
auf ein hohes Bestandgeld und hätten, weil sie keine Kaution leisteten,
auch keinen Eifer und keine Zusammennehmung. Früher habe man
vor und nach der Arbeit fleißig gebetet, jetzt ist nur Unfried und
Zwietracht, man hört bloß schelten, fluchen und verwünschen.
Ebenso schädlich sei die Entvölkerung des Kammergutes, der Salz-
amtmann wäre nur bedacht, die Arbeiter aus dem Lande zu ent-
fernen, anstatt mehr Knechtschaft anzustellen wie es notwendig
■ wäre. In Ebensee müsse man jetzt schon die Arbeiter zur Holz-
werkstätte zusammensuchen, es würde nicht lange dauern, bis man
wünschte, daß die Austreibung der Arbeiter nicht beschehen wäre.
Jetzt wüßten die Leute, daß sie unentbehrlich sind, es ist hart, mit
ihnen umzugehen, wie stolz sie sich aufzuführen pflegen. Bei Mehr-
heit der Arbeiter aber hat man die Gewalt.
181) S. O. A. Bd. 145.
48
Diese Eingabe legte die Bankodeputation einer eigens ein-
gesetzten Untersuchungskommission zur Überprüfung und Begut-
achtung vor, welche die denunzierenden Beamten ohne Beiziehung
des Salzamtmannes zu vernehmen hatte. Deren Urteil war für die
Beschwerdeführer vernichtend. Die Kommission fand alle Ein-
wendungen ausnahmslos unbegründet, unrichtig, frech und derart,
daß die Unkenntnis und Fahrlässigkeit der Anzeiger erwiesen und
man von ihrer Renitenz vollkommen überzeugt sei. Diese Beamten
hatten der Knechtschaft die Anleitung zum Widerstande gegeben,
um ihrem alten Müßiggang ferner nachleben zu können, so daß die
Ursache des Aufstandes niemand anderen als ihnen selbst und ihrer
Widersetzlichkeit, Abneigung und ihrem Ungehorsam beizumessen
sei. Sie haben die Befolgung der oberamtlichen Weisungen vor-
sätzlich gehindert, ihre bloße Anwesenheit sei für den höchsten
Dienst schädlich und lasse für die Zukunft die übelsten Folgen
besorgen. ' >
Mit diesem Gutachten war das Schicksal der Beschwerde-
führer entschieden. Der Verweser Franz Grundner in Ebensee und
sein Gegenschreiber Wolf Karl Mayrhofer, der Waldmeister Franz
Josef Minichsdorfer, der Salzzahler Adam Eysn wie der Gegeri-
schreiber Franz Xaver Scharz in Hallstatt und Johann Braunsberger,
welche „die gegen die offenbare Wahrheit und wider ihre Eides-
pflicht unbesonnene und vermessene schriftliche Eingabe überreicht
haben, nicht allein ernstlich verwiesen, sondern ihres Dienstes ent-
lassen, jedoch für diesmal, obschon selbe gänzlich abgeschafft zu
werden verdienen, blos in Ansehung ihrer Kinder und ihres hohen
Alters dahin begnadet, dass Grundner als Unterwasserseher zu
Wels, Scharz als Salzversilberer zu Vöcklabruck, Mayrhofer beim
Salzamt in Wien als Salzschreiber, Eysn als Mautamtsaufseher zu
Linz und Braunsberger wie Minichsdorfer beim niederösterreichi-
schen Waldamt als Waldbereiter angestellt werden“. Die Genannten
hatten das Kammergut binnen vier Wochen zu verlassen und sich
auf ihren neuen Dienstposten zu begeben, im Falle neuerlicher Ver-
fehlungen aber ihre Entlassung zu gewärtigen. Es waren zwar auch
noch andere Beamte vorhanden, die es mit den Forstarbeitern
gehalten und die Eingabe unterschrieben hatten, man wollte aber
mit der Bestrafung nicht zu weit gehen und hoffte, schon mit den
verhängten Strafen auf sie eingewirkt zu haben. Die erledigten
Stellen wurden mit verläßlichen Beamten neu besetzt, als Verweser
nach Ebensee kam der Mautamtsgegenschreiber Tusch, welchem
zur Verrichtung der mit dem Verwesamte verbundenen Juris-
49
diktion der Wildensteinsche Pflegschaftsgegenschreiber Jakob
Xaver Ehrmann zugewiesen wurde. Auch in den Verwesämtern
zu Hallstatt und Ischl waren Umbesetzungen nowendig geworden;
da Sternbach kurz vorher sechs junge Beamte in Dienst genommen
hatte, waren Ersatzkräfte zur Genüge vorhanden.
Nach der Niederschlagung des Arbeiteraufstandes und der
Entfernung seiner gefährlichsten Gegner konnte Sternbach sein
Reformwerk ungestört fortsetzen und festigen, wobei ihn die zurück-
gebliebenen verläßlichen Beamten wirksam unterstützten. Zu seinen
treuesten Anhängern zählte der Ebenseer Waldmeister Ruetzinger
(Riezinger), der den gewalttätigen Forstarbeitern unter Lebens-
gefahr entgegengetreten war und nach vielfachen blutrünstigen
Schlägen aus Ebensee flüchten mußte. Seinem furchtlosen Eintreten
für die Sache des Salzamtes war es zu danken, daß viele Forst-,
Holz- und Schiffarbeiter vom Widerstande abließen. Die Banko-
deputation verfehlte nicht, jene treugebliebenen Beamten, die von
den aufrührerischen Arbeitern Schläge oder Verletzungen erlitten
hatten, zu entschädigen und zu belohnen; so erhielt der Wald-
meister Ruetzinger 185 fl. Schmerzensgeld und 200 fl. jährliche Be-
soldungszulage, der Ischler Gegenschreiber Kreuzhuber seine seit
1744 suspendierte Besoldung nachträglich wieder ausbezahlt, Franz
Engl 56 fl. Kostenersatz, 25 fl. Schmerzensgeld und eine Gehalts-
aufbesserung, Andrae Ramm sowie noch andere Beamte und
Meister ebenfalls den Ersatz der Arztensunkosten und ein
Schmerzensgeld. Für die entlassenen Arbeiter sollte das Salzamt
nach einer anderweitigen Beschäftigung Umschau halten, wobei die
Bankodeputation auf das Wollspinnen verwies und zur Einführung
dieser Arbeit im Kammergut ihre Unterstützung in Aussicht stellte.
1747 bewilligte sie auch wirklich die mit 449 Gulden veranschlagten
Kosten einer Wollspinnerei182). In der den Vorfall abschließenden
Resolution183) versicherte die Ministerial Bankodeputation Stern-
bach neuerlich ihres gänzlichen Vertrauens, „selber werde in seinem
bisher zur mehreren Aufnahme des in so großen Verfall geratenen
Gmundner Salzwesens bezeigten Diensteifer fortsetzen, auch die
übrigen Aemter in guten wirtschaftlichen Stand setzen“.
Die verhängten Strafen wurden unnachsichtlich vollzogen und
die strafweisen Versetzungen durchgeführt; bloß der nach Linz
überstellte Salzzahler Eysn war aus unbekannten Gründen 1747
182) Res. 1747, S. 342.
183) Res. 1746, S. 211—229.
50
noch in Gmunden184). Minichsdorfer und Braunsberger erhielten vom
Salzamt um billigen Preis zwei Siebenerzillen zur Überführung ihrer
Fahrnisse185). Vier von den landesverwiesenen Ebenseer Arbeitern,
die heimlich wieder zurückgekehrt waren, wurden ergriffen, in
Eisen und Banden gelegt und nach Verbüßung ihrer Strafe neuerlich
aus dem Kammergute abgeschafft188).
So sehr man in Wien die Ersparungsmaßregeln Sternbachs
billigte und unterstützte, konnte man ihm doch nicht auf allen Wegen
folgen. Auf seinen 1747 gestellten Antrag, neuerlich 80 mißliebige
Arbeiter mit Weib und Kindern aus dem Kammergut abzuschaffen,
hieß ihn die Bankodeputation noch zuzuwarten, die militärtauglichen
Arbeiter jedoch in das Rekrutenkontingent der Grafschaft Ort ein-
zubeziehen und nach Linz zur Assentierung zu schicken187).
Auffallend ist, daß die dem Untersuchungskommissär zugeteilte
militärische Assistenz noch mehr als zwei Jahre nach Poygers Ab-
reise im Kammergut verblieb; wahrscheinlich geschah dies, um
Sternbach in seiner Säuberungsarbeit einen starken Rückhalt zu
geben und jeden weiteren Versuch eines Widerstandes im Keime
unterdrücken zu können. Daher auch der Auftrag, den im April 1749
angeordneten Abzug der Miliz den Arbeitern mit der Warnung mit-
zuteilen, sich in allem und jedem den Anordnungen des Salzamt-
mannes zu fügen, andernfalls gegen die Schuldigen mit größter
Strenge vorgegangen würde188).
Von den einschneidenden Veränderungen, die Sternbach im
Berg-, Hütten- und Waldwesen, im Salzverschleiß und in der Salz-
ablieferung vornahm, wird später noch die Rede sein, hier mögen
bloß die Vorkommnisse im inneren Verwaltungsdienste Erwähnung
finden. Dieser lag trotz aller Weisungen der Oberbehörde bei Stern-
bachs Amtsantritt noch sehr im Argen. Die Beamten arbeiteten nach
wie vor zu Hause, nahmen die Akten aus der Registratur mit in ihre
Wohnung und trugen um deren Rückstellung wenig Sorge, so daß
viel davon verloren ging189). Sternbach erzwang es, daß fortan die
gesamte Beamtenschaft ihren Dienst im Amtshause verrichtete, in
dessen durch einen Anbau erweiterten Räumen auch die Registratur
1S1) Res. 1747, S. 283.
185) Res. 1747, S. 278.
188) Res. 1747, S. 310, 369.
187) Res. 1747, S. 366.
188) Res. 1749, S. 476.
189) Res. 1746, S. 229—250.
51
untergebracht war190). Schwerer fiel es, auch im Rechnungsdienste
Ordnung zu schaffen und eine zeitgerechte Erledigung der Termin-
stücke durchzusetzen; so waren die Schlußabrechnungen von 1746
noch im September 1748 nicht zur Vorlage gelangt und Mängels-
posten noch vom Jahre 1740 im Rückstände101).
Die Beilegung von Privatbriefen in amtliche Postsendungen
wurde geahndet, jeder aufgefundene Eigenbrief kostete im ersten
Falle einen Dukaten Strafe, bei Wiederholungen erhöhte sich die
Geldbuße. Die Postämter waren berechtigt, verdächtige Amtspakete
zu öffnen, jedoch nur in Gegenwart des Aufgebers oder Empfängers,
die Amtssachen aber durften sie nicht lesen192).
Sternbachs Reformeifer ließ nichts unberührt, sogar die Be-
richtsform änderte er ab und führte die Bezeichnung des „Gegen-
standes“ an den Berichtsköpfen ein193). Um die drei Salzwerke in
Hallstatt, Ischl und Ebensee auch nach außen hin einander gleich-
zustellen, wurde der bisherige Titel „Hofschreiber und Verweser“
in „Pfannhaus- und Bergverwalter“ abgeändert; die Gegenschreiber-
stellen wurden eingezogen und deren Dienst in Hallstatt, Ischl und
Ebensee den dortigen Fuderzahlern übertragen194).
Für den dienstlichen Verkehr des Salzamtes mit der unter
Maria Theresia geschaffenen landesherrlichen Behörde, der Reprä-
sentanz und Kammer195) erließ die Ministerial Bankodeputation
besondere Vorschriften. Das Salzamt hatte die Berichtsform zu
wahren und ihre mit dem Amtssiegel verschlossenen Berichte
unmittelbar an die Repräsentanz zu richten. Aufträge derselben
waren, wenn Gefahr im Verzüge, sofort auszuführen, sonst aber
der Bankodeputation zur Beantwortung vorzulegen196). Der dienst-
liche Verkehr des Salzamtmannes mit dem Landeshauptmann, der
auf die Angelegenheiten in publicis et politicis beschränkt blieb
(S. 30), erfuhr insoferne eine Erweiterung, als der Landeshaupt-
mann auch Vorsitzender der Kommission für „subsidij presentaney“
(außerordentliche Steuer zu Widmungen für den kaiserlichen Hof)
war. Sternbach, der zum Mitgliede dieser Kommission ernannt
worden war, sandte das bezügliche Dekret des Landeshauptmannes
1M) Res. 1748, S. 374; S. 0. A. Bd. 141.
1M) Res. 1748, S. 427, 459.
m) Res. 1749, S. 505.
M3) Res. 1749, S. 504.
1M) Res. 1748, S. 407; S. O. A. Bd. 118.
185) Beidtel, österreichische Staatsverwaltung 1, S. 28.
166) Res. 1750, S. 580, 581.
4*
52
diesem uneröffnet zurück, worauf ihm von Wien aus dessen An-
nahme befohlen wurde197).
Die um diese Zeit erfolgte Herabsetzung des Zinsfußes für die
im Salzamte hinterlegten Kapitalien von 6 auf 5 Prozent188) ver-
minderte die laufenden Ausgaben und das Anerbieten Sternbachs,
den Getreideankauf künftig aus den laufenden Einkünften zu
besorgen, ersparte dem Staate die bisher immer notwendig gewesene
Zuweisung besonderer Verlagsgelder. Dabei sollten die Kosten des
Hofkorns ohne Mehrerzeugung von Salz aufgebracht und stets ein
Jahresvorrat an Getreide gehalten werden199).
Die Leistungen Sternbachs, dem 1750 auch die Leitung des
Salzamtes in Aussee übertragen wurde200), und die sichtlichen Er-
folge, die er auf allen Gebieten des vielverzweigten oberöster-
reichischen Salzwesens erzielte, fanden in Wien vollste Anerkennung
und dankbare Würdigung. Die ihm 1745 bewilligte ungewöhnlich hohe
Besoldung von 4000 fl. jährlich erhöhte die Bankodeputation vom
Jahre 1747 an vorläufig auf die Dauer von fünf Jahren um die
Remuneration von 5 Prozent der in Ersparung gebrachten Aus-
gaben und Meliorationen201). Nach einer von der Buchhalterei auf-
gestellten Berechnung hatte das Salzamt in der Zeit von 1747 bis
1751 dank der Sternbachschen Amtierung gegenüber dem drei-
jährigen Mittel der Vorjahre 1738 bis 1740 693.622 fl. erspart. Die
Remuneration war also von ganz bedeutender Höhe202).
Die schon erwähnte Vereinigung des Einnehmeramtes mit dem
Mautamte in ein Kassaamt ersparte nicht bloß laufende Regieaus-
lagen, sondern auch Gehaltsforderungen, da Buchhalter und Kassier
wesentlich geringere Bezüge hatten wie früher der Einnehmer und
Mautner.
Noch ein Beweis des uneingeschränkten Vertrauens, das Stern-
bach genoß, war das ihm zustehende Recht, junge Beamte, wenn
möglich aus dem Kammergut, gegen nachträgliche Genehmigung
aufzunehmen und sie auf Instruktionsreisen zu senden, wofür ihm
ein angemessener Kredit zur Verfügung gestellt wurde203). So war
es ihm in wenigen Jahren gelungen, den Beamtenkörper des Salz-
187) Res. 1748, S. 379.
198) Res. 1749, S. 463.
1B9) Res. 1749, S. 485—489.
20°) S. O. A. Bd. 153.
201) Res. 1750, S. 733.
202) S. O. A. Bd. 120.
203) Res. 1750, S. 651; S. O. A. Bd. 141.
53
amtes von Grund auf zu erneuern, tüchtige Arbeitskräfte zu
gewinnen und sie in seinem Sinne heranzubilden. Wie man in Wien
seine Tätigkeit beurteilte, zeigt die Resolution vom 25. März 1749:
„Wenn man seiner, von Zeit dessen Eintrittes der so wichtigen
Amtierung mit überstandenen so vielen Schwierigkeiten gemachten
guten Einrichtung und Ersparungen in Betrachtung zusammen nimmt,
so ist man daraus eines so beträchtlichen Nutzens überzeugt, für
welchen nicht nur den distinguirten Ruhm gebührt, sondern auch
die Billigkeit das Wort spricht, des Herrn Barons ansehnliche Ver-
dienste besonders zu rekompensieren und man daher dieser Billig-
keit genug zu tun, nicht ausser Acht lassen wird“204).
II. Der Verwaltungsdienst.
1. Die Beamten,
In Krackowizers Geschichte der Stadt Gmunden, 2. Band,
sind die Salzamtleute, Einnehmer und Mautner in lückenloser Reihe
aufgezählt und die wichtigsten Angaben über sie enthalten; es sind
daher für diese Beamten bloß jene Ergänzungen noch nachzutragen,
die in den benützten Quellen gefunden werden konnten.
Hans Sebastian Oeder, Salzamtmann zu Wien, erhielt
von Kaiser Maximilian I. am 9. August 1515 Schloß Eberstorff samt
Zubehör, das früher der Freiherr von Yfan innegehabt hatte, auf
Lebenslang pflegweis und aus dem Salzamt zu Gmunden 50 fl.
rheinisch als Burghut, weiters für 1000 fl., so er dem Kaiser aus
Notdurft dargeliehen, die Zinsen von jährlich 50 fl.205). Es dürfte
dieser ein Bruder des Wolfgang Oeder gewesen sein, der 1493 mit
Wolfgang Freytag und Hans Winter die Leitung des Salzamtes
führte und in einem kaiserlichen Bescheide von 1489 neben Christof
Jörger zu Kammer am Attersee und Hans vom Perg, Pfleger zu
Wolfsegg, als Amtmann zu Gmunden genannt wird.
Christof Pleydl, 1518 Gegenschreiber in Gmunden,
bekam vom Kaiser um seiner Verdienste aus besonderer Gnad
20 fl. rheinisch Provision auf Wohlgefallen aus dem Amt in Gmunden.
1533 gewährte Ferinand I. dem Mautner in Gmunden Hans
S e g g e r aus besonderer Gnad zu den 20 fl., so er schon von Maxi-
204) Res. 1749, S. 485—489.
L’05) S. O. A. Bd. 5, Nr. 3 b; Krackowizer 2, S. 382, 409, führt Sebastian
Oeder an.
54
milian I. und über die 40 fl. Ratsold, der ihm aus dem Büchsengeld
von der Aufschütt zu Gmunden jährlich gereicht wurde, noch jährlich
sein Leben lang 40 fl., womit er insgesamt 100 fl. als Provision und
Ratsold bezog206). Da Segger 1550 starb207) und die Mautnerstelle erst
dann wieder besetzt wurde, führte sein Sohn Narzissus 17 Jahre
lang dessen Dienst fort, ohne hiezu definitiv bestellt worden zu sein.
Ferner scheint noch ein Jakob Segger als gewester Hofschreiber in
Hallstatt auf; dieser war vor 1580 gestorben und hatte einen Amts-
rest von 834 fl. 24 ^jl h. zurückgelassen, der von seinen Bürgen
eingefordert wurde208). Nach Engls Geschichte des Marktes Hallstatt
war Jakob Segger von 1578 bis 1580 Hofschreiber.
Von Oeders Nachfolger Sebastian Hofer als Salzamt-
mann finden sich im Salinenarchive Nachrichten aus den Jahren
1507, 1526 und 1532; in letzterem Jahre war er Mitglied einer Kom-
mission, welche über die Errichtung einer zweiten Pfanne in Hall-
statt zu beratschlagen hatte200). Ausführlicheres wissen die Akten
über den nächsten Salzamtmann Hans Wucherer von Dräsen-
dorf, 1536 bis 1550, zu erzählen. Er bezog anfangs 200 fl. Besoldung,
wozu ihm der Kaiser 1538 noch 100 fl. Provision auf Wohlgefallen
bewilligte. Unter Provision war damals nicht die Altersversorgung
sondern eine Gehaltszulage gemeint. Wucherer war mit dem Abte
zu Lambach eng befreundet, dessen Tafel er freigebig mit Fischen
versah210), um so feindseliger hingegen verhielt er sich der Gmund-
ner Bürgerschaft gegenüber, die gegen ihn bei der Hofkammer wie
beim Kaiser selbst schwere und nicht unbegründete Anklagen erhob.
Er verkehre mit ihnen gröblich, „als wenn er von dem Schaf hüten
ob dem Felde herein ginge“, nehme die stadtrichterliche Gewalt
für sich in Anspruch und „wolle die Obrigkeit in das Amtshaus
ziehen, so davor nicht dort gewesen“. Der Amtmann schütze die
Sämer, wenn ihrer welche in den Wirtshäusern raufen, spielen und
gotteslästern, auch wegen Betrügereien beim Getreideverkauf vom
Stadtrichter in Strafe gezogen werden, hetze sie gegen die Gemeinde
auf und mache sie dadurch noch trotziger. Er selber aber gebe ein
schlechtes Beispiel, „wenn nur sein Sack voll ist, nach Anderen
frage er nicht viel“. Wenn er nach Wien fahre, lade er auf sein
’00) S. O. A. Nr. 3 b; nach Krackowizer 2, S. 382 erhielt Franz Segger 40 fl.
Provision.
S07) Krackowizer 2, S. 416.
208) S. O. A. Nr. 20.
■m) S. O. A. Bd. 1, 12, Nr. 47.
51°) S. O. A. Bd. 7.
55
Schiff vier bis fünf Pfund Küfel auf, die er für eigene Rechnung
versilbere, treibe Weinhandel und liefere selbst das Gottesheilsalz
an die Klöster, anstatt dies den hiezu berechtigten Fertigern zu
überlassen. Diese bedränge er auch sonst, liefere durch selbst auf-
genommene Fuhrleute das Großkufensalz auf eigene Rechnung nach
Böhmen, gebe ihnen die alten Zillen nicht zum Kauf, sondern lasse
sie lieber verfaulen und nehme hohe Verehrungen, wenn erledigte
Fertigerstellen weiter vergeben werden sollen. „Ist kein Herr in
diesem Land, der seine Unterthanen so schimpflich spöttlich ohne
Scheu verletzen und ausschelten tut, wüsste Ihro Majestät darum,
ihm wäre längst eine verschuldete Straf zu einem Abscheu darauf
erfolgt211).
Die über diese Beschwerdeschrift eingesetzte Untersuchungs-
kommission, bestehend aus dem Statthalter Freiherrn von Eyzing,
Sigmund Freiherrn von Herberstein, Max Freiherrn von Wapolds-
dorf, Kanzler, und Leopold von Harrach verwies Wucherer ernst-
lich seines ungehörigen Benehmens der Stadt gegenüber, nahm aber
im übrigen eine mehr vermittelnde Stellung zu den Streitteilen ein.
Der Weinausschank als Gewerbe wurde ihm verboten, nur wenn
die Bürger keinen Wein für Kranke besaßen, war es ihm erlaubt,
ihnen solchen unter dem Reifen zu verkaufen212). Wucherer hatte
sich durch seine Nebengeschäfte ein schönes Vermögen erworben
und auch seine Kinder reich verheiratet. Ein Sohn forderte 1578
von Richter und Rat der Stadt Enns Kapitalien zurück, die er aus
seiner Frau Geldern vorgestreckt hatte213).
Jörg Spiller zu Mitterberg, Wucherers Nachfolger, wurde
als Gegenschreiber zu Gmunden 1546 zum Hof Schreiber in Hall-
statt und 1549 zum Salzamtmann in Gmunden ernannt214 *). Zwie-
schlächtig und unklar ist das Wirken und Schicksal Georg Neu-
hausers, der 1562 nach Spiller Salzamtmann wurde. Derselbe
war des öfteren zu wichtigen Kommissionen berufen worden, wußte
die Verwaltung auch durch die Zeit der ärgsten Geldnot zu führen,
während welcher die Hofkammer nicht einmal das Getreide für das
Kammergut zahlen konnte216), und erwies sich in technischen
Fragen als erfahrener Bergmann. Trotzdem geriet das Salzwesen
unter ihm sichtlich in Verfall. Er ließ die Holz- und Waldmeister
211) S. O. A. Bd. 9.
212) Krackowizer 2, S. 398.
213) Mus. A. Enns, Bd. 12.
=14) Index.
216) S. O. A. Bd. 3.
56
Woli und Thoman Seeauer in ihrer rücksichtslosen Macht- und
Erwerbsgier schalten und walten zum Verderben der Wälder,
kümmerte sich um die Amtstätigkeit des unbedeutenden und un-
fähigen Hallstätter Hofschreibers Blindhammer nicht im geringsten
und war an den Unterschleifen des Hofschmiedes in Hallstatt mit-
schuldig218). Als Grein 1565 ein beschränktes Salzniederlagsrecht
erhielt, wodurch die Stadt Enns sich in ihrem Salzhandel beein-
trächtigt fühlte, schürte er den Streit zwischen den beiden Orten,
obwohl er wissen mußte, damit gegen die Absichten der Wiener
Hofkammer zu handeln217). Nachdem Neuhauser 1575 durch Christof
Haydn in der Amtsleitung abgelöst wurde, fehlt die Erklärung dafür,
daß er noch lange Jahre weiterhin im Salzwesen tätig blieb. 1584
war er Mitglied einer Kommission, welche den Ausgang des
Kammergutsalzes nach Böhmen befördern sollte218). 1585 unter-
stützte er die Salzarbeiter, die um die Wiedererlangung der ihnen
entzogenen halben Teuerungszulage baten219) und 1587 lag er in
einem langen Streit mit Heim über bergtechnische Angelegen-
heiten220).
Der Salzamtmann Hans Christof Haydn von Dorff
übernahm 1575 in schon vorgerücktem Alter die Leitung des arg
vernachlässigten Kammergutes und suchte, so gut er konnte, die
allerorts eingerissene Mißwirtschaft zu beheben, namentlich im
Waldwesen, das unter der Willkürherrischaft der beiden Seeauer
furchtbar gelitten hatte. Es war dies um so nötiger, als die dadurch
entstandene Holznot es verhinderte, die günstige Gelegenheit, den
Salzabsatz in Böhmen zu erweitern, voll ausnützen zu können. Dazu
kamen noch Lohnstreitigkeiten in den oberen Orten, die Arbeiter
in Hallstatt und Gosau forderten Wochenzahlung und höhere Löhne
und traten 1584 in den Ausstand, als ihnen dies nicht zugestanden
werden konnte. Haydns persönlichem Eingreifen gelang es, sie mit
glimpflicher Vertröstung zur Wiederaufnahme der Arbeit zu be-
wegen221). 1590 heiratet'e er zum zweiten Male222), wenige Jahre später
suchte er als 62jähriger wegen seiner Schwachheit um die Ent-
lassung aus dem Dienste an, um dessentwillen er seine eigene Wirt-
218) S. O. A. Nr. 40, Relation über die Bergbeschau Nr. 73,
217) Mus. A. Enns, Bd. 10.
218) S. O. A. Bd. 10.
2le) S. 0. A. Nr. 73.
22°) S. O. A, Nr. 68.
221) S. 0. A. Nr. 6.
222) Mus. A. Enns, Bd. 2.
57
schaft aufgegeben und überdies schwere Einbuße erlitten hätte. Den
gleichen Grund führte er auch an, um 1594 für seinen älteren Sohn
die erledigte Pflege Wildenstein zu erlangen223). Die Hofkammer
bewilligte ihm eine jährliche Provision von 300 fl. nebst 12 Fuder
Salz und außerdem eine Abfertigung von 3000 fl., die aber im Ein-
nehmeramte verblieb und mit 6 Prozent verzinst wurde. Das Salz-
deputat sollte noch 10 Jahre nach Haydns Ableben an seine Erben
ausgefolgt werden224). Haydn scheint aber trotzdem noch weitere
7 Jahre im Amte geblieben zu sein, da sein unmittelbarer Nach-
folger Dr. Veit Spindler erst 1600 zum Salzamtmann ernannt
wurde. Dieser war vorher Landrat und Landanwalt, in welcher
Eigenschaft er 1596 ein jährliches Salzdeputat von 24 Fuder
bezog225). Die Familie Spindler nahm in Oberösterreich eine her-
vorragende Stellung ein, Veits Sohn Johann Baptist wurde 1611
Pfleger zu Ort, aus welchem Anlasse Veit ein mit 7 Prozent ver-
zinsliches Amtsdarlehen von 10.000 fl. unaufkündbar im Einnehmer-
amte ruhen ließ226). 1655 scheint dann noch ein Johann Paul Spindler
als Landanwalt mit dem Deputatsalzbezug von jährlich 12 Fuder
Salz auf227). Die dem Salzamtmann Dr. Veit Spindler 1604 bewilligte
Provision von jährlich 200 Taler ist nicht als tatsächlicher Ruhe-
genuß, sondern nur als Zusicherung eines solchen aufzufassen, weil
Spindler erst neun Jahre später aus dem Dienste schied. 1605 waren
die Staatskassen wieder einmal erschöpft und neue Einnahmsquellen
dringend notwendig geworden. Dem Hofkammerrat Wilhelm See-
mann von Mangern zu St. Peter in der Au fiel die Aufgabe zu, im
Vereine mit Veit Spindler und dessen Einnehmer Hans Rosner aus
dem Salzkammergut Geld herauszuholen was möglich war, „um in
jetziger Not und äußerster Kriegszeit eilends Hilfe zu erlangen“.
Bei der allgemeinen Verarmung, Verschuldung und Teuerung war
von vornherein wenig zu erhoffen, die Kommission brachte aber
schließlich doch eine Darlehenssumme von 17.900 fl. zusammen, zu
welcher zehn Beamte, ein Pfleger und vier Eisenhändler bei-
gesteuert hatten228).
Mathias Gärtner leitete das Salzamt von 1613 bis 1623
und erwies sich in den bewegten Zeiten der bayrischen Pfand-
m) Index.
m) S. O. A. Bd. 1.
225) S. O. A. Nr. 183.
22°) Res. 1611, S. 145.
227) Res. 1604, S. 50.
22S) S. O. A. Bd. 88.
Ö8
herrschaft als tüchtiger Beamter und Vertrauensmann der kaiser-
lichen Regierung. Zu seiner Hochzeit 1614 ließ ihm der Hof durch
einen eigenen Gesandten ein silbernes, vergoldetes Tafelgeschirr
im Werte von 100 fl. überreichen“9). Für sein freiwilliges Ver-
bleiben im Dienste noch im Jahre 1622 erhöhte die Hofkammer seine
Jahresbesoldung als Salzamtmann, die anfänglich 600 fl. betrug und
1618 um 200 Taler aufgebessert worden war, auf 1000 Gulden,
reichte ihm weiters 600 fl. außerordentliche „Gnad“ und übertrug ihm
überdies die Pflege Wildenstein gegen Ablösung der darauf haften-
den Pfandsumme229 230). Seine Provision wurde mit 200 böhmischen
Talern bemessen231). Von seiner im Einnehmeramt hinterlegten
Kaution von 7000 fl. wurden seiner Witwe 1633 5000 fl. zu-
gesprochen, ihr aber nur der Zinsengenuß ausbezahlt, da für die
Tilgung des Kapitals das Geld fehlte232).
Ein namhafter Mitarbeiter Gärtners war Zacharias Khuttner;
1585 zum Hof Schreiber in Hallstatt eingeraten, wurde er aber 1588
gegen Erlag einer Kaution von 3000 Taler zum Einnehmer in Neu-
sohl ernannt, scheint aber die Stelle, vermutlich aus Unvermögen,
die geforderte Kaution zu leisten, nicht angenommen zu haben, weil
er das Jahr darauf um 500 fl. Gnad bat233). 1597 wurde er Einnehmer
in Gmunden und vermöge seiner bergmännischen Kenntnisse und
vielfachen Erfahrungen die beste Stütze des Salzamtmannes, den
er bei zahlreichen Kommissionen und Verhandlungen erfolgreich
vertrat. Eine andere tüchtige, besonders im Waldwesen kundige
Arbeitskraft dieser Zeit war Benedikt Vasold, 1620 Mautner zu
Gmunden und von 1622 an Verweser in Ebensee. Seiner Verwend-
barkeit halber empfing er wiederholt ansehnliche Ergötzlichkeiten,
so 1620 1500 fl. aus den Schuldrückständen der Salzfertiger und
1628 sogar 3000 fl.234).
Als Kuriosum sei noch angefügt, daß 1604 der Kammerdiener
der verstorbenen Mutter Rudolfs II., Stefan Neuböck, zum Maut-
amtsgegenschreiber ernannt und später auch Mautner in Gmunden
wurde235). Es ist dies übrigens nicht der einzige Fall, daß kaiserliche
Bediente von ihrer Hofstelle weg als Beamte zum Salzamt kamen
229) Res. 1614, S. 220.
23°) Res. 1618, S. 281; 1622, S. 311.
231) Res. 1629, S. 345.
232) Res. 1633, S. 396.
233) Index.
23S) Res. 1620, S. 290; 1628, S. 322.
235) Res. 1604, S. 57.
59
und hier ein einträgliches Unterkommen fanden; auch der Einnehmer
Peter von John war Kammerdiener des Kaisers236). In der Regel
blieben die Beamtenstellen im Salzamte den Angehörigen ein-
heimischer Familien Vorbehalten, Einschübe von fremden Ämtern
waren selten. 1622 wurde der Kriegszahlmeister Hämerl aus Linz
Mautner in Gmunden237). Häufiger erfolgten Versetzungen von
Beamten der n. ö. Buchhalterei zum Salzamt und umgekehrt, da
beide Ämter infolge der Rechnungszensur in näheren Beziehungen
zueinander standen. Von Buchhalterei Raitdienern wurde Martin
Schrempf 1619 Verweser in Ischl238), 1629 Tobias Schwaibermayr
Hof- und Pfieselschreiber in Hallstatt239) und 1633 Leonhart Höss
Verweser in Ebensee240). Dagegen endete der Kammergütler
Sebastian Seeauer von Seeau seine Diensteslaufbahn 1612 als Vize-
buchhalter der n. ö. Hofkammer, die ihm um seiner vieljährigen
geleisteten, fleißigen, mühsamen und ersprießlichen Dienste ein
Gnadengeld von 800 fl. anwies241).
Die kurze Tätigkeit des vormaligen Verwesers in Aussee,
Johann Bayerhofer als Salzamtmann in Gmunden von 1623
bis 1625, in welchem Jahre er starb, fiel in die Zeit der bayrischen
Pfandherrschaft und hat in den Salinenakten keinen Niederschlag
gefunden. Dafür wurde von und über seinen Nachfolger Georg
Brugglacher um so mehr geschrieben. Seine ersten Dienst-
jahre als Salzamtmann fielen noch unter das bayrische Regiment,
man schätzte in München seine Arbeitskraft und beförderte ihn um
1627 zum kurfürstlichen Hofkammerrat242). Nach der Rücküber-
nahme des Kammergutes in die österreichische Verwaltung forderte
ihn die Wiener Hofkammer auf, wieder in kaiserliche Dienste zu
treten, wozu Brugglacher seine Einwilligung gab, falls ihn der Kur-
fürst von Bayern von seiner Eidespflicht entbinde. Auch bat er um
seine unmittelbare Unterstellung unter die Hofkammer, eine Jahres-
besoldung von 1000 fl. und um die Einkünfte der Herrschaft Wilden-
stein als Zubuße zu seinem Gehalt, welche Wünsche der Kaiser
erfüllte243). 1627 hatte Brugglacher geheiratet und vom Kaiser ein
238) Krackowizer 2, S. 417.
237) Res. 1622, S. 311.
238) Res. 1618, S. 288.
23#) Res. 1629, S. 348.
24°) Res. 1633, S. 479.
2äl) Res. 1612, S. 163, 221.
242) S. O. A. Nr. 194/70.
243) Res. 1628, S. 326: S. O. A. Bd. 93.
60
Hochzeitspräsent von 60 fl. erhalten344). Seine Installation als öster-
reichischer Salzamtmann fand gemeinsam mit der des Einnehmers
Adolf Götz im Juli 1628 statt und wurde vom Hofkammerrat Baptist
von Spindler und dem Vizedom Konstantin Grundemann aus Linz
in feierlicher Weise vorgenommen. Die Umstellung der Verwaltung
auf die alte Geschäftsführung erforderte vom Salzamtmann viel
Mühe und Arbeit, welche die Hofkammer auch anerkannte und über
seine Bitte 1631 mit einer Remuneration von 12.000 fl., die in vier
Jahresraten vom Mautamt zu zahlen war, belohnte346). In seinen
Berichten hob er immer wieder die Schwierigkeiten hervor, die er
im Amte überwinden mußte, er habe „ob der Einführung der Ord-
nung im Kammergut viel Hass, Verfolgung und Ungemach erdulden,
Schand und Spott unschuldig ausstehen müssen“. Eine solche Ein-
gabe von 1638 hatte auch die erhoffte Wirkung, er bekam neuerlich
4000 fl. Gnad, zwar nicht in Barem, weil es an Geld mangelte, durfte
aber um diesen Betrag Salz ausfassen und auf seine Rechnung ver-
führen lassen246).
Nun war das Böse, von dessen Erduldung Brugglacher zu
berichten wußte, wenigstens in den späteren Jahren nur die Ver-
geltung für all das Ungemach, das er durch seine Unduldsamkeit,
Gehässigkeit und Händelsucht den andern zufügte. Nicht nur die
Stadt Gmunden litt unter seiner Tyrannei247), auch mit den eigenen
Beamten lag er zum Schaden des ganzen Wesens ununterbrochen
im Streite. Aus Eigensinn und Bosheit verhinderte er jahrelang jede
weitere, von den Waldmeistern angestrebte Untersuchung der
Kammergutforste, indem er 1639 nach Wien berichtete, seine 1634
vorgenommene Waldbeschau wäre derart gründlich gewesen, daß
hinfür auf ewige Zeit keine mehr vonnöten sei248). Als dann Hof-
kammerrat Radolt 1654 zur General Visitation ins Kammer gut kam,
hörte er von den Teilnehmern an dieser Waldbeschau gerade das
Gegenteil; es wurde schon damals unwaldmännisch gehaust, viel
Windwurfholz läge seit Jahren unaufgearbeitet im Walde und ver-
faule, die Aufforstung wäre unterblieben. Brugglacher hatte diese
schriftlich niedergelegten Befunde von den Beschaumitgliedern ab-
gefordert und verbrannt, um so jede spätere Kontrolle zu ver-
*“) Res. 1627, S. 324.
316) Res. 1631, S. 366.
24fl) Res. 1638, S. 19, 48.
247) Krackowizer 2, S. 399.
21S) Res. 1640, S. 39.
61
hindern240). Radolt stellte fest, daß 20 Jahre lang keine Waldbeschau
abgehalten worden war und rügte dies: „Brugglacher hat übel
getan, daß er die jährliche Waldbeschau immer verschoben oder
aufgehoben hat; das Waldbuch ist nicht verläßlich, bevor man noch
für die grössere Salzerzeugung nach Böhmen entscheidet, muss erst
die Ergiebigkeit der Wälder festgelegt werden.“ Die Zwietracht des
Amtmannes mit dem Hofschreiber in Hallstatt hätte bald zu einer
Katastrophe geführt; trotz aller Vorstellungen des Letzteren ließ
Brugglacher die Soleleitung nach Ebensee nicht ausbessern, so daß
Radolt sie in gänzlich verwahrlostem Zustande vorfand. Wenn nicht
der Ischler Salzberg gewesen wäre, hätten die Pfannen in Ebensee
und Ischl einige Jahre feiern müssen. Die Leitungsröhren waren
derart verkrustet, daß nur ein Drittel der normalen Solemenge
durchfloß250). Sehr erbitterte es die Verweser, daß der Amtmann
bei seinen Bereisungen nur mit den Meistern verkehrte und sie über
die Betriebsangelegenheiten ausholte, welch unschönen Vorgang
ihm die Hofkammer strenge verbot. Dem Salzbeförderer in Eng-
hagen verweigerte er grundlos die Auszahlung der diesem gebühren-
den Reisekosten, wozu er erst von der Hofkammer gezwungen
werden mußte251), dafür folgte wieder der Einnehmer Steindl auch
dem Amtmanne das Liefergeld nicht aus, der sich dann aus dem
Hallstät'ter Mautgefälle schadlos hielt262). Dabei war Brugglacher
in seinen Dienstreisen gar nicht sparsam, eine seiner Visitationen
im Kammergut dauerte 82 Tage und kostete 574 fl., was selbst der
Hofkammer zuviel war. Dem Stadtpfarrer in Gmunden entzog er
1648 den Patronatsbeitrag von jährlich 300 fl. und das Salzdeputat,
angeblich, weil er keine Christenlehre abhielt253), und selbst mit dem
Landeshauptmann zerwarf er sich. In einer Ehrenbeleidigungsklage
des Einnehmers Steindl war er sachfällig und zu 100 Dukaten Geld-
strafe nebst dem Ersätze von 180 fl. Expenskosten verurteilt
worden. Brugglacher lehnte die Bezahlung ab und schickte die
landeshauptmannschaftlichen Mandate wiederholt „schimpflich“
zurück, worauf ihm eine weitere Buße von 200 Dukaten auferlegt
wurde264).
Der Jahrzehnte währende Hader hatte alle Bande der Ord-
24°) S. O. A. Nr. 174/63.
250) S. O. A. Bd. 65.
251) Res. 1632, S. 474.
252) Res. 1643, S. 76.
253) Res. 1648, S. 140.
25i) S. O. A. Bd. 22.
62
nung gelockert und selbst das Ansehen der Hofkammer untergraben.
1645 klagte diese, daß die Ginundner Offiziere ihre Resolutionen
„despektiert und verlacht“, Einnehmer und Mautner keine Gegen-
sperre halten, ohne Wissen des Amtmannes Geld verleihen und das
Mautgefälle nicht abführen. Das hierüber vom Salzamtmann aus-
gefertigte Dekret schickte der Einnehmer diesem uneröffnet
zurück2“). Die Hofkammer drohte nunmehr Brugglacher mit der
Entlassung, wenn er keine Ordnung zu schaffen vermöge. 1649 zur
Rechtfertigung nach Wien berufen, gelang es ihm, sich zu entlasten
und die Schuld auf seine Widersacher zu wälzen, die schon ins Auge
gefaßte Untersuchungskommission entfiel und der hierauf ergangene
Bescheid von 1650 fiel verhältnismäßig glimpflich aus255 256 257 258).
In Gmunden aber blieb alles beim alten. Schon im Juni 1650
klagte die Hofkammer, daß vomVorjahre keine Abrechnung eingelangt
wäre und keine Voranschläge über die Salzerzeugung und Ab-
lieferung, über die Materialgebarung und von den Ladstätten. Auch
Beschwerden über die Mißwirtschaft mit dem Hofgetreide lagen vor,
mangels welchem „viele unsere Kammergutarbeiter vor Hunger
sterben und verderben oder das Kammergut zu verlassen genötigt.
Haben verspürt, daß Du Salzamtmann und Deine Unterhabenden
zu Ischl das vorrätige Traid nicht denen notleidenden Arbeitern
abgeben sondern dasselbe mit Paßzetteln um eines wenigen Ge-
winnes in und außer Land verkauft, sogar in das Stift Salzburg ver-
handelt“357). Brugglachers Unverträglichkeit hinderte jedes Zu-
sammenarbeiten mit seinen Beamten, auch im Salzverschleiße,
weder der Mautner, der Einnehmer und der Stadelschreiber wußte
um die Verfügungen, die der Salzamtmann über den Kleinküfel-
handel mit den Fertigern traf. Brugglacher sandte seine Berichte an
die Hofkammer ohne Wissen der Amtsräte ab, diese wieder ließen
seine Weisungen unbeachtet oder holten sie überhaupt nicht ein. 1651
wurde ihm von der Hofkammer bedeutet, die Beamten wie
„Unsere und nicht Deine Diener“ zu traktieren; auch wurde
ihm die Pflegherrschaft Wildenstein abgenommen, der Pfand-
schilling von 10.000 fl. mit 6 Prozent verzinst und die Einsetzung
eines beamteten Pflegers beschlossen, worüber das Salzamt einen
Besetzungsvorschlag zu erstatten hatte258). Als dieser die längste
Zeit nicht vorgelegt und der Wirrwarr in Gmunden immer größer
255) Res. 1645, S. 101, 152.
256) S. O. A. Bd. 61.
257) Res. 1651, S. 155—168.
23S) Res. 1651, S. 173.
63
wurde, fand man in Wien energische Worte: „Nachdem wir auch
endlich wahrgenommen, wie Du Amtmann allgemach mit hohem
Alter beladen und daher mehrerer Ruhe verlangst, wolle es unum-
gänglich Notdurft sein, auf ein Subjekt zu bedenken, welches künftig-
hin beim Salzwesen uns nützlich und erspriesslich dienen möge.“
Als solches war Achaz von Seeau ersehen, den Brugglacher sofort
zu den Beratungen beiziehen, die Berichte mitfertigen lassen und über
alles unterrichten sollte. Der Wink war deutlich genug. Brugglacher
wollte ihn aber trotzdem nicht verstehen. Da wurde man in Wien
ernstlich böse und sandte ihm im November 1652 die letzte und
schärfste Verwarnung268). „Wenn wir nunmehr verspüren, daß der
ganze Fehler allein daher kommt, daß Du unseren Befehlen Deiner
Pflicht und Schuldigkeit gemäß nicht nachkommst, sondern solche
Deines eigenen Beliebens und Gefallens hintansetzest, Deinen
anderen Offizieren nichts kommunizierest, sondern mit denselben
nur stets in ein stark und immer währenden Greinhandel stehest,
Du unserer gnädigsten Hauptresolution weder in einem noch in
anderen Punkten im geringsten nicht nachkommst, sondern alles
bisher auf die Seiten gesetzt und in Wind geschlagen, auch den
Bericht über die Pflegschaft Wildenstein nicht eingeschickt, kein
Subjekt zum Pfleger vorgeschlagen, mit dem von uns Dir adjun-
gierten Johann Achaz von Seeau ganz unnötiger Weise allerhand
neue ungereimte Händel anfängst und ihn auch von denen Amts-
sachen ausschließen tust, dabei wir aber in kein Weg weiters ge-
meint, Deine diesfalls je länger je mehr verspürende Eigensinnig-
keiten, unverantwortliche Saumseligkeiten und Unstattungen ferner
nach zu sehen, so wollen wir Dir nicht vorenthalten, daß Dir als
einem ungehorsamen und incorribil Amtmann die unausbleibliche
Entlassung Deines Dienstes vorangekündigt und Du zu dessen
darauf folgends gleich ‘de facto wirklich entsetzt sein solltest.“
Fortan gingen die Hofkammerverordnungen nicht mehr an
ihn, sondern an den Einnehmer. Seine Enthebung fand trotzdem
erst im Juli 1653 statt, bezeichnender Weise wenige Monate vor
seiner Ernennung zum wirklichen Hofkammerrat in Wien200). Seinen
Charakter verleugnete Brugglacher auch jetzt nicht; trotz des ihm
bis Februar 1654 gesetzten Räumungstermins ging er nicht aus der
Wohnung im Amtshause, so daß Achaz von Seeau ein Jahr lang in
Miete wohnen und die Hofkammer dafür 100 fl. Zins zahlen mußte281).
269) Res. 1652, S. 185.
S0°) Res. 1653, S. 215.
261) S. 0. A. Bd. 22.
64
In Wien kam er mit dem Salzwesen wenig mehr in Berührung, nur
1655 legte er noch der Hofkammer ein ausführliches Gutachten vor
über Reformen in der Wald- und Holzwirtschaft, die auch zur Durch-
führung gelangten.
Daß ein Mann mit den Eigenschaften wie Brugglacher fast
30 Jahre lang Salzamtmann bleiben konnte und zuletzt noch be-
fördert wurde, war nicht sowohl in seiner unbestrittenen fachlichen
Befähigung als vielmehr in seinem Verhalten als streng gläubiger
Katholik dem Protestantismus gegenüber begründet. Schon 1627
und 1628 brachte er aus eigenem und der Sammlung freiwilliger
Spenden die Mittel auf, um die Spitalkirche in Gmunden instand zu
setzen und neu einzurichten und stiftete aus dem Zinsenerträgnisse
einer im Einnehmeramte hinterlegten Schenkung von 1600 fl. zwei
Wochenmessen, die zuerst in der Städtpfarrkirche gelesen und
später in die Spitalskirche übertragen wurden262). Die Ernennung
zum Religionsinspektor im Kammergut 1634263) erhöhte seine Macht-
stellung noch mehr und steigerte zugleich seinen Eifer um die Er-
starkung des katholischen Glaubens derart, daß Brugglacher sogar
dem Stadtpfarrer beschwerlich fiel. Man begreift, was ein solcher
Mann an der Spitze des vor kurzem noch überwiegend evangelisch
gesinnten Salzkammergutes im Dienste der Gegenreformation be-
deutete und welch mächtigen Rückhalt er am kaiserlichen Hofe
besaß.
Johann Achaz von Seeau auf Ebenzweyer, Hil-
prechting und Thalheim, den die Hofkammer schon 1651 zum
Nachfolger Brugglachers als Salzamtmann bestimmt hatte, war
der geschätzte Mitarbeiter des Visitationskommissärs Clement
von Radolt bei der Verfassung des dritten Reformationslibells und
von letzterem in Wien gut beschrieben worden: „in seiner Wissen-
schaft des ganzen Salzwesens nicht zu zweifeln, hat auch Studium
juridicum und kennt den Landesbrauch, das für den Salzamtmann
gleichsam eine conditio sine qua non ist; ist Landmitglied in Ober-
österreich, zumal Besitzer von nicht geringen Mitteln, schon seine
Voreltern haben für das Salzkammergut ersprießlich gedient. Führt
eine gute Feder, dem Wein und anderen verhinderlichen Untugenden
ist er im geringsten nicht ergeben, in der katholischen Religion eifrig
(die Kapuziner geben ihm ein sonderbar Lob)“264).
Unter Achaz von Seeau und dem Einflüsse des neuen Libells
262) Res. 1628, S. 324; S. 0. A. Bd. 22; Gmunden St. A. 64, Nr. 5.
263) Res. 1634, S. 491.
2M) S. 0. A. Nr. 174/63.
65
kam das Salzamt wieder zur Ruhe und in Ordnung. Einnehmer und
Mautner machten anfangs zwar einige Schwierigkeiten, wollten ihn
noch 1655 nicht als ihren Vorgesetzten anerkennen und setzten es
durch, die Berichte an das Salzamt bloß mit ihrem Namen ohne das
übliche „gehorsamblich“ fertigen zu dürfen205 *). In einem mehr-
jährigen Streit mit dem Abte Plazidus von Lambach gelang es ihm,
die sogenannte Roithamer Wehr, welche ein gefürchtetes Hin-
dernis für die Traunschiffahrt bildete und jährlich große Opfer an
Salz und Schiffen forderte, zu beseitigen. Von den Gepflogenheiten
der damaligen Zeit hatte sich auch Achaz von Seeau nicht gelöst,
auch er arbeitete wie seine Vorgänger in der Wohnung mit einem
eigenen Amtschreiber, wobei durch das Hin- und Herwandern der
Amtsschriften die Registratur in Unordnung geriet und viele Akten
verloren gingen. Nach dem Tode seines Vaters Jakob von Seeau,
Verweser in Ebensee 1663, war dessen Verlassenschaft wegen eines
Kassarestes vom Fiskus gesperrt worden, woraus dem Salzamtmann
300 fl. Auslagen erwuchsen, die ihm von der Hofkammer ersetzt
wurden260). Achaz von Seeau starb am 1. Juni 1673.
Nach Khuttner war von 1610 bis 1621 Weikhart Plass Ein-
nehmer in Gmunden und Zacharias Schrenk sein Gegenschreiber.
Wie im Resolutionsbuch rühmlich bemerkt ist, hatte letzterer zu
Anfang der Bauernrevolution die wichtigsten Akten und Schriften
aus dem Salzamt nach Steiermark in Sicherheit gebracht und selbe
später wieder unversehrt nach Gmunden zurückbefördert207). Auf
Plass folgte Tobias Handloss im Einnehmeramte bis 1628, darauf
Adolf Götz, dessen Installation mit der Brugglachers zusammen-
fiel208). Götz starb aber schon 1634 und wurde durch Peter von John
ersetzt, der ebenfalls nur kurze Zeit diente. Er und sein Gegen-
schreiber Zacharias Steindl, waren erbitterte Gegner des Salzamt-
mannes Brugglacher, die dessen Amtsführung heftig bekämpften,
ohne hiebei auf die durch die Dienstvorschriften gezogenen
Schranken zu achten. Nach Johns Ableben, 1637, wurde Elias von
Seeau, welcher beim jüngsten Feldzug die Reichsexpeditionsregi-
stratur mitgeführt hatte, um seiner guten Qualitäten willen gegen
billige Vergleichung mit den Plass’schen Erben (wegen Ablösung
der Kaution) zum Einnehmer ernannt200). Er mußte sich auch als
205) Res. 1655, S. 223.
26e) Res. 1673, S. 477.
267) Res. 1628, S. 338.
26s) Res. 1628, S. 326.
269) Res. 1637, S. 502.
5
66
solcher wohl bewährt haben, weil er 1639, 200 fl. Gnadenergötz-
lichkeit erhielt270), verließ aber Gmunden 1643 und übersiedelte als
Rentmeister in das kaiserliche Schloß zu Steyr271). Nach seinem
Abgänge war kurze Zeit der frühere Gegenschreiber Christof
Klittinger Einnehmer272) — die gleichzeitige Bewerbung des
Matthias Braun zu Rottenhaus, der 6000 fl. Kaution anbot, blieb er-
folglos — und als ersterer 1646 mit Tod abging, der Buchhalterei
Raitrat Veit Friedrich Streubl. Ihm wie auch seinen Vorgängern oblag
neben dem Dienste im Einnehmeramte noch die Aufsicht über die
Wehrgebäude und Uferverbauungen an der äußeren Traun, die er mit
Eifer und Erfolg führte und wofür er 1656 mit einem jährlichen
Adjutum von 200 fl. bedacht wurde273). Auf Streubl folgte 1661 der
kaiserliche Kammerdiener Elia Ehrenreich Springer274) und 1669 der
Hofschreiber und frühere Reformationskommissär Johann Adam
Sauber bis zu seinem Ableben um 1680276).
Die Reihe der Mautner weist in den Resolutionsbüchern von
Benedikt Vasold — bis 1622 — zu Josef Steindl, 1643—1657, eine
Lücke auf. Nach diesem wurde der Gegenschreiber zu Ischl, Hans
Georg Khell zum Mautamt überstellt und nach dessen Ableben 1659,
der kurfürstlich bayrische Kammerdiener Hans Christof Zeller zum
Mautner ernannt; Zeller trat seinen Dienst anscheinend nicht an,
weil für ihn der schon in Gmunden beamtete Adalbert Georg Plass
mit der Leitung des Mautamtes betraut wurde270) und diese Stelle
bis zu seiner Ernennung zum Verweser in Ebensee 1669 bekleidete.
Für ihn kam Anton Pathgiesser zum Mautamt277), wo er den 1656
von Enghagen nach Gmunden versetzten Martin Glanz als Gegen-
schreiber vorfand278). Beide waren tüchtige Beamte, Pathgiesser
erhielt 1678 den Ratstitel, 4500 fl. Gnadenrekompens279) und in An-
erkennung seiner mühsamen Materialraitung die schon gefallenen
und künftigen Ansagpfennige ad dies vitae280). Glanz hinwieder
wurde 1680 nach einer 36jährigen Dienstzeit mit 1200 fl. Gnaden-
27°) Res. 1639, S. 32.
271) Res. 1643, S. 60.
272) Res. 1643, S. 55; 1645, S. 95; 1646, S. 115.
273) Res. 1656, S. 322.
271) Res. 1661, S. 48.
275) Res. 1669, S. 334.
27<1) Res. 1659, S. 13.
277) Res. 1669, S. 335.
27s) Res. 1656, S. 320.
278) Res. 1678, S. 69, 82.
28°) Res. 1675, S. 90.
67
ergötzung bedacht, die in vier Jahresraten auszuzahlen war; die
erste Rate bekam er aber erst 1683 ausgehändigt281). Er verließ den
Dienst 1684 und starb das Jahr darauf. Ein Nachkomme des
v. Glanz war bis 1701 Stallmeister des Obersthofmeisters Graf
Harrach und bezog in Anerkennung seiner Verwendbarkeit als
Depeschenreiter nach Madrid wie seiner Sprachkenntnisse und
Studien, mittelst welcher er in die Fußstapfen seiner Voreltern ge-
treten, jährlich 500 fl. aus dem Einnehmeramt zu Gmunden282).
Pathgiesser übernahm 1683 das Salzhandelsamt in Freistadt und
trat den Mautnerdienst an Johann Karl von Ehrenberg ab283), der
von 1684 an Adam Kuhmann zum Gegenschreiber hatte und 1698
wegen hohen Alters in Pension ging, aus welchem Anlasse ihm
8000 fl. Gnadenergötzlichkeit in Jahresraten von 1000 fl. bewilligt
wurden. Er starb 1706284).
Wie schon früher erwähnt wurde, hatte der Gegenschreiber
im Einnehmeramte zugleich auch die Registraturgeschäfte zu be-
sorgen; Schrenk, der um die Mitte des 17. Jahrhunderts beide Dienste
versah, bekam 1655 in Wilhelm Hilibrand, Pflegsverwalter zu
Wildenstein, einen Helfer, die Hofkammer verlieh ihm die Regi-
stratorstelle neben Schrenk, wies ihm aber bloß die Hälfte der
normalen Besoldung an mit dem Bemerken, daß er nach dem
Ableben Schrenks unmittelbar dessen Nachfolger werde und dann die
volle Gegenschreiberbesoldung erhalte285). Hilibrand war ein
pflichtgetreuer und fleißiger Beamter, dessen Diensteifer vielfache
Anerkennung fand. 1661 besserte ihm die Hofkammer seine Be-
soldung um jährlich 75 fl. auf286). 1664 bewilligte sie ihm eine in
acht Jahresquoten zahlbare Ergötzlichkeit von 1200 fl. und stellte
ihm ein Stipendium für seinen studierenden Sohn in Aussicht, 1669
endlich empfing Hilibrand in Anerkennung seiner Voreltern und
seiner selbsteigenen, langwierig treu geleisteten und ersprießlichen
Dienste als Einnehmeramtsgegenschreiber und Registrator zu den
1664 ausgeworfenen 1200 noch 2000 fl. als weitere Gnad287). Zur
besseren Führung der Registraturgeschäfte war 1664 Wilhelm Khell
als Adjunkt angestellt worden.
281) Res. 1680, S. 108: 1683, S. 246.
282) Res. 1701, S. 768.
283) Res. 1683, S. 244.
284) Res. 1698, S. 561.
285) Res. 1655, S. 275.
28e) Res. 1661, S. 45.
2S7) Res. 1669, S. 338.
5*
68
Der nächste Salzamtmann nach Johann Achaz von Seeau
war der Hofkammerrat Georg Ehren reich Schiefer,
Freiherr um und zu Freyling, Lichtenau, Gallheim und Taxberg.
Er übernahm 1673 das Amt in schon vorgerücktem Alter und
führte es durch fünfzehn Jahre, zwar ohne in das Verwaltungs-
getriebe nachhaltig einzugreifen, doch in ruhigen und vornehmen
Formen, denen die Hofkammer ihre Anerkennung nicht versagte.
Schiefer wurde 1678 mit einer Gnadenrekompens von 10.000 fl.288)
und 1686 von weiteren 5000 fl.280) belohnt und erhielt bei
seinem Übertritte in den Ruhestand, um welchen er 1688, schwer
krank, von geschwächtem Gedächtnisse und vollkommen dienst-
unfähig ansuchte, in gnädigster Erkenntnis der treugehorsamsten
Dienste an Emolumenten und Pension jährlich 2000 fl. und 60 Klafter
Brennholz ad dies vitae. Das Dekret war von einem sehr ehren-
vollen Abschiedsbriefe begleitet, nach welchem „Eure Majestät
demselben mit kaiserlicher Gnad wohl gewogen bleibe“290). Schiefers
Sohn Georg Sigmund war Forstmeister mit 430 fl. Jahressold zu
welchem 1690 noch 600 fl. Zulage291) kamen. Er erreichte 1714 die
Stelle eines Land-Unterjägermeisters mit den gleichen Bezügen,
doch wurden ihm, weil er mittellosen Standes und im hohen Alter
war, 1714 aus absonderlicher Gnad der seit Kaiser Josef I. Tod er-
wachsende Jnterkalarausstand nachträglich angewiesen292). Da sein
Vater Eisenwerke besessen hatte und auch sonst vermögend war,
ist die Mittellosigkeit des jüngeren Schiefer nicht recht glaubhaft.
Der neue Salzamtmann Johann Friedrich Graf von
Seeau war der Sohn des vormaligen Einnehmers Elias von Seeau,
Besitzer mehrerer Grundherrschaften und sehr reich. Dies und seine
hohen geistigen Fähigkeiten verliehen ihm in seiner Stellung an der
Spitze des Kammergutes hohes Ansehen, das er durch seine staats-
männische Tätigkeit zum Wohle des Reiches noch zu mehren ver-
stand. Durch seinen Patriotismus, seine Vertrauenswürdigkeit und
Opferwilligkeit wurde er in jenen schwierigen Zeiten eine starke
Stütze des Kaisers, der auch mit der Anerkennung seiner Verdienste
nicht kargte. Schon 1691 ernannte er ihn zum wirklichen Hof-
kammerrat cum sessione et vota, obwohl keine solche Stelle frei
war, so daß Seeau erst 1705 nach dem Ableben des Grafen Volkhra
28s) Res. 1678, S. 85.
289) Res. 1686, S. 403.
29°) Res. 1688, S. 455; 1689, S. 610.
291) Res. 1690, S. 686.
292) Res. 1714, S. 291.
69
von Heydenreichstein in die geschlossene Reihe der Hofkammer-
räte einrücken konnte293). 1699 erhob der Kaiser ihn und seinen
Bruder Johann Ehrenreich in den Reichsgrafenstand: „Ihro Majestät
haben die sonderbare Gnad getan und dieselben in Ansehung deren
Ihrer Majestät höchst geehrteste Vorfahren im heiligen römischen
Reich und hochlöblichen Erzhaus Oesterreich wie auch deroselben
sowohl von ihren uralten Geschlechte von einichen hundert Jahren
hero in vielweg zu Kriegs- und Friedenszeiten geleisteten und noch
leistenden sehr angenehm treu gehorsamben erspriesslichen und
stattlichen Diensten, hiedurch auch erworbenen trefflichen meriten
samt ihren jetzigen und künftigen ehelichen Leibs Erben und deren
Erbens Erben beiderlei Geschlechtes in infinitum aus dem alten
Herren- in des heiligen römischen Reiches Grafenstand nebst Zu-
legung des vortrefflichen Prädicates ,Hoch- und Wohlgeboren1 nach
mehreren Inhalt eines unter Ihrer Majestät eigener Signatur und
heutigen Datum ausgefertigten Diplomatis allergnädigst gesetzt und
erhoben hat294).“ Der volle Titel, welchen Seeau als Vertragspartner
führte, lautete: „Hoch- und Wohlgeboren Herr Herr Johann Fried-
rich, des heiligen römischen Reiches Graf und Herr von Seeau zu
Mühlleiten, Freiherr auf Würting, Herr der Herrschaften Piberstein,
Mohs, Lirzl und Helfenberg, der römischen kaiserlichen Majestät
wirklicher Kämmerer, Hofkammerrat und Salzamtmann in Oester-
reich ob der Enns; wie auch Pfandinhaber und Inspektor der kaiser-
lichen Graf- und Herrschaften Ort und Wildenstein auch beider
kaiserlicher Aufschläge Ybbs und Särmblingstein295).“ Von seinen
vielen Berufungen nach auswärts als Ratgeber, Sachverständiger
und kaiserlicher Kommissär wären zu erwähnen seine erste Reise
nach Wien 1690 zur mündlichen Relation und Auskunftserteilung296),
sein längerer und wiederholter Aufenthalt in Siebenbürgen und
Ungarn 1700, 1701 und 1702 als kaiserlicher Haupteinrichtungs-
kommissär im Salzwesen297) und seine Entsendung nach München
1710 zur Zeit der Okkupation Bayerns durch österreichische
Truppen298).
Vielleicht noch wertvoller wie Seeaus amtliches Wirken war
der Beistand, den er dem Kaiser in dessen immerwährenden Geld-
293) Res. 1691, S. 36; 1705, S. 295.
2M) Res. 1699, S. 662.
295) Res. 1699, S. 683.
266) Res. 1690, S. 687.
297) Res. 1701, S. 745, 750; S. O. A. Bd. 116.
298) Res. 1710, S. 770.
70
nöten leistete. 1688 lieh er „zu den gegenwärtigen höchst not-
wendigen Kriegsausgaben“ 100.000 fl., wofür ihm das Pfandrecht
auf den Weinaufschlag zu Ybbs nach dem dermaligen Pfandinhaber
Graf Collalto übertragen wurde299), und 1689 weitere 260.000 fl. zur
Einlösung der verpfändeten Grafschaft Ort, weil den nach den
Türken- und Franzosenkriegen gänzlich erschöpften Staatskassen
die Mittel hiezu fehlten. Zur Deckung auch dieser Schuld sollte das
Pfandrecht auf das Weinaufschlaggefälle zu Ybbs nach dem Er-
löschen der Collaltoschen Pfandrechte dienen, doch waren Seeau
für den Fall der Auflassung dieses Gefälles jährlich 15.000 fl. aus dem
Salzgefälle des Prager Deputiertenamtes, insbesondere aus den
Linzer, Freistädter und Mauthausener Salzgeldern zugewiesen.
Seeau blieb es anheimgestellt, das noch anhaftende Collaltosche
Schuldkapital von 30.000 fl. zu Lasten des Kaisers abzulösen und
bei den drei verpfändeten Mautämtern eigene Beamte anzustellen,
deren Besoldung dann der Staat zu übernehmen hatte300). Da zur
Einlösung von Ort nur 130.000 fl. erforderlich waren301), wird die
restliche Hälfte der Darlehenssumme wohl zu anderen Zwecken
gedient haben. Auch in den folgenden Jahren half Graf von Seeau
mit Darlehen aus, so 1694 mit 24.000 fl. zur Erhaltung des Salz-
verlages. Der Hofkammer war damit wohl in etwas geholfen,
„allein seint der Zeiten so schwer und unser Kameralgefälle der-
gestalten erschöpft, daß wir wegen anderweitigen uns derzeit ob-
liegenden dispendiosen Kriegsauslagen nur auf möglichste Er-
sparung denken müssen“. Das Salzamt möge mit den verfügbaren
Mitteln den Betrieb aufrecht zu halten suchen, die Einnahmen aus
der Salzsteigerung, obwohl sie für Kriegszwecke unwandelbar not-
wendig sind, aber nur im äußersten Falle zur Entlohnung der armen
Arbeiter und zu ihrer Versorgung mit Getreide angreifen302). Die
Schuldbriefe über die von Seeau seit 1688 dargeliehenen Beträge
lauteten 1694 auf zusammen 336.260 fl., wovon damals bloß 30.500 fl.
getilgt waren303). Das Jahr darauf streckte er abermals 10.000 fl.
zur Fortführung des Betriebes vor, dann 1696 21.000 fl.304) und 1697
weitere 25.000 fl., wovon 20.000 fl. für die Kammergutsauslagen und
269) Res. 1688, S. 449, 450.
30°) Res. 1689, S. 643—648.
301) Res. 1689, S. 617; 1694, S. 244.
302) Res. 1694, S. 236.
303) Res. 1694, S. 244.
304) Res. 1695, S. 310; 1696, S. 409.
71
5000 fl. für den Haushalt des kaiserlichen Hofes bestimmt waren305).
Als 1698 der Getreidevorrat in Gmunden zu Ende ging, erbot sich
der Salzamtmann, 19.000 bis 20.000 fl. zum Getreideankauf vorzu-
schießen, worauf die Hofkammer gerne einging306). 1702 entlehnte
letztere neuerlich 30.000 fl. von Seeau, welchen Betrag der Kaiser
zur Austattung seines Sohnes Josef „in die heurige Campagne ins
römische Reich“ benötigte307). Sie fand ihn auch später noch zu
Vorschüssen bereit und borgte 1703 12.000 fl. für die Bestreitung des
Wurzenverlages und zur Aufbringung der für das nächste Jahr
erforderlichen Salzerzeugung308), 1706 für die großen Hofauslagen
5000 fl.309) und 1713 für den gleichen Zweck wieder 12.000 fl.310).
Seeau hatte für das Leihkapital zuerst überhaupt keine Zinsen
gefordert, erst später nahm er 4 Prozent und in den letzten Jahren
6 Prozent. Über die Rückzahlung seines für die damalige Zeit sehr
beträchtlichen Guthabens bieten die vorhandenen Akten keinen An-
halt, doch ist anzunehmen, daß sie im Sinne der kaiserlichen Schuld-
briefe aus den Einnahmen der Mautämter in Linz, Freistadt und
Mauthausen tatsächlich stattgefunden hat.
Das Handschreiben vom 1. Okober 1702 faßte das verdienst-
volle Wirken des Grafen von Seeau dahin zusammen, daß durch ihn
Seiner Majestät mehr als 17 Millionen Gulden zustatten gekommen
waren; er hatte Soovar in Oberungarn für die Salzerzeugung ein-
gerichtet, über eine halbe Million Gulden dargeliehen, zeitweilig
sogar ohne Verzinsung, war zweimal als Kommissär in Sieben-
bürgen, hatte auch in religiösen, politischen und Militärangelegen-
heiten sehr ersprießliche Dienste geleistet, seine Familie war schon
400 Jahre her im Kammergut angesehen und für das Erzhaus ver-
dienstvoll gewesen. Auch in der Resolution von 1704 wurde sein
hervorragendes Wirken als Amtmann hervorgehoben, darunter die
Anlage neuer Werker und der Abbau der verderblichen süßen
Wässer in den Salzbergen und der Bau der zweiten Salzpfanne in
Ebensee. Die Dankbarkeit und das Vertrauen der Regierung fanden
ihren Ausdruck in der Zusicherung der Anwartschaft der Salzamt-
mannstelle für seinen älteren Sohn Christof Friedrich nach dem
Rücktritte des Vaters und in der Ernennung des Grafen von Seeau
305) Res. 1697, S. 512.
306) Res. 1698, S. 646.
307) Res. 1702, S. 24.
308) Res. 1703, S. 117.
30°) Res. 1706, S. 362.
310) Res. 1713, S. 210.
72
zum Administrator der Kameralien in Österreich ob der Enns mit
jährlich 1500 fl. Besoldung311).
Die Umsicht und der Einfluß des Grafen von Seeau halfen dem
Kammergut über die bedrohliche Zeit leichter hinweg, als die feind-
liche Haltung Bayerns im spanischen Erbfolgekrieg einen Einfall
befürchten ließ und militärische Abwehrmaßnahmen nötig machte.
Seine erste Sorge war die Ansammlung eines Getreidevorrates für
den Fall als die Donauzufuhr abgesperrt werden sollte, dann war
er bestrebt, die Einquartierungslasten zu mildern. Obwohl in Ober-
österreich ziemlich viel Miliz bereitstand, behielt der Salzamtmann
nur 80 Mann unter dem Befehle des tüchtigen Solaryschen Fähn-
richs Wilhelm Mayr zur Bewachung der Grenzpässe, mußte aber
gegen seinen Willen 193 kranke und marode Soldaten des Regi-
mentes Reventlov in Gmunden aufnehmen312). Dagegen verhinderte
er den vom Hofkriegsrat geplanten Durchmarsch von drei Regi-
mentern durch das Salzkammergut, nur 600 bis 700 Pferde zogen
mit der nötigen Begleitmannschaft durch Gmunden über Steier-
mark, Kärnten und Tirol nach Piemont313 314). Nach der Besetzung
Bayerns durch die österreichischen Truppen 1704 reiste Graf von
Seeau über Auftrag der Hofkammer dorthin, um den Salzverschleiß
in Bayern von Gmunden aus in die Wege zu leiten311). Auch 1710
weilte er in München, von wo er zu einer Beratung über die geplante
Wirtschaftsreform zurückberufen wurde315).
Die kriegerischen Erfolge dieser Zeit zogen eine starke Steige-
rung des Salzbedarfes nach sich, weil die bisherige Einfuhr bayri-
schen Salzes in die österreichischen Lande mit einem Schlage auf-
hörte und überdies für die Versorgung der okkupierten feindlichen
Gebiete mit Gmundner Salz gesorgt werden mußte. Es war das
große Verdienst des Grafen von Seeau, den Salzbergbau und Sud-
hüttenbetrieb so ausgebaut zu haben, daß das Salzamt den erhöhten
Ansprüchen anstandslos gerecht werden konnte. Mit welchen Opfern
an Arbeitsaufwand, Geld und wirtschaftlicher Moral dies erreicht
werden konnte, blieb ihm freilich verborgen, da Graf von Seeau
nicht der Mann war, den Einzelheiten in der Gebarung des viel-
verzweigten und unübersichtlichen Verwaltungskörpers nachzu-
gehen. Erst die Starhembergische Hauptvisitation, die einen Wende-
311) Res. 1702, S. 18, 19; 1704, S. 242.
312) Res. 1704, S. 160, 164, 166.
***) Res. 1704, S. 179.
314) Res. 1704, S. 770.
315) Res. 1710, S. 770.
73
Punkt in der Geschichte des oberösterreichischen Salzwesens bildet,
brachte durch ihre eingehende Untersuchung aller Betriebszweige
Licht über die tatsächlich herrschenden Zustände im Kammergut
und erkannte die innere Fäulnis des nach außen hin noch in bester
Verfassung scheinenden Amtes. Die Beamten und Meister suchten
ihr Einkommen durch allerlei unzulässige Nebenbezüge zu erhöhen,
Bestechung und Betrug am Staate war allgemein üblich gewor-
den316). Die Waldwirtschaft lag im argen, Salz wurde allerorts
gestohlen und der Mannschaftsstand übermäßig hoch gehalten. Daß
diese Verlotterung des ganzen Wesens dem Salzamtmanne ent-
gehen konnte, wird durch seine vielfach auswärtige Verwendung
einigermaßen begreiflich. Zwei Jahre war er in Siebenbürgen und
Ungarn, lange Zeit hindurch in Bayern und oft in Wien und Graz.
Er war daher gezwungen, sich auf seine Beamten zu verlassen
und verlor so mit der Zeit jeden genaueren Einblick in die Gebarung.
Anderseits war auch seine großzügige und repräsentative Veran-
lagung als Grandseigneur nicht darnach angetan, sich der müh-
samen, verdrießlichen und undankbaren Kleinarbeit zu unterziehen.
Seiner warmfühlenden Denkungsweise entsprach auch das Wohl-
wollen für die Untergebenen, doch ging seine kritiklose Güte mit
zunehmendem Alter in Schwäche über, für welche man in Wien
kein Verständnis hatte. Freilich war die Lage der Kammerguts-
bevölkerung damals bedauernswert genug, die fortwährenden
Kriege und die häufigen militärischen Einquartierungen und Durch-
märsche erschöpften die Hilfsmittel des Landes und führten zu einer
anhaltenden Teuerung aller Lebensbedürfnisse, der gegenüber die
von der Regierung gewährten Aushilfen und Lohnbesserungen unzu-
länglich blieben. Wie immer, wenn das wirtschaftliche Gleich-
gewicht gestört wird, auch die sittliche Ordnung mitleidet, ging
auch damals das Gefühl für Recht und Unrecht verloren, man nahm
unter der Hand, was sich einem bot, gleichviel woher es kam. Die
Visitationskommission fand 1707 bei den Verwesämtern Hallstatt,
Ischl und Ebensee, daß in den Pfannhäusern, Pfiesel und auf den
Salzbergen, wie in Steg, Salz gestohlen werde und der Mißbrauch
schon angewöhnt sei317). Für die Hallstätter Bergleute bildete der
Unschlittbezug eine weitere Erwerbsquelle; sie erhielten vom Amt
so viel Unschlitt, daß sie außer dem Grubengeleuchte noch den häus-
lichen Bedarf decken und überdies davon auch noch verkaufen
316) Res. 1707, S. 479—513.
317) Res. 1707, S. 415—428.
74
konnten. Das Verwesamt in Aussee nahm ihnen solches stets gern
ab. Das Hofschreiberamt fand den Vorgang so selbstverständlich,
daß es beantragte, es sollte den Arbeitern das ersparte Unschlitt
vom Amte selbst wieder abgekauft werden318). Die Holzschwendung
in Gosau war so groß, daß die Einstellung des Sudbetriebes in Hall-
statt drohte319). Lehensgüter in Gosau wurden vom Pfleger zu
Wildenstein eigenmächtig vererbrechtet oder an Abtenauer ver-
kauft320). Am ärgsten trieb es der Hallstätter Bergmeister Georg
Stieger mit den sogenannten blinden Schichten, er setzte nämlich
viel mehr Schichten in die Lohnzettel ein, als tatsächlich verfahren
wurden und behielt den Mehrbetrag für sich321). In den Ladstätten
wieder nahmen die Bediensteten den Fertigern „Verehrsalz“ ab,
die sich dadurch eine raschere Abfertigung ihrer Schiffe sicherten,
dafür aber durch fiktive Salzabgänge, deren Ersatz ihnen in der
Regel gewährt wurde, wieder schadlos hielten322).
Die von der Kommission aufgedeckten Mißstände mußten die
Hofkammer peinlich überrascht haben, da deren Verhalten zum Salz-
amtmann sich nunmehr gründlich änderte. Die Anerkennungsdekrete
nahmen ein Ende, der Ton der Resolutionen wurde trocken und
scharf. Vielleicht trug hiezu noch der Umstand bei, daß Seeaus Dar-
lehensfreudigkeit erlahmte; seit 1706 hatte er dem Hofe nur ein
einziges Mal noch ausgeholfen. Ob seine Barmittel erschöpft waren,
ist schwer zu sagen, auffallend ist nur seine Absicht, 1708 die Herr-
schaft Ebenzweyer zu verkaufen, deren Erwerbung die Hofkammer
erwog, um sie der Grafschaft Ort einzuverleiben323). Endlich hatten
sich für ihn andere Geldgeber gefunden, die seine weitere Hilfe ent-
behrlich machten, worunter der frühere Hofzahlmeister und Hof-
kammerrat Ferdinand Leopold Wisendo von Wiesenberg, welcher
der Regierung bis zum Jahre 1708 4,854.023 fl. vorgestreckt hatte
und als Gläubiger der Nachfolger des Grafen Friedrich von Seeau
betreffs der Aufschlagshypotheken wurde324). Dann der Landes-
Vizedom Martin Ehrmann von Falkenau, der „viele hunderttausend
Gulden ohne einiges Interesse aufgebracht und grosse Summen
baren Geldes dargeliehen und sonst in Kriegs-, Friedens- und
318) S. O. A. Nr. 174/62.
319) Res. 1707, S. 543.
32°) Res. 1707, S. 415—428.
321) Res. 1707, S. 429—440.
322) Res. 1707, S. 465.
323) Res. 1708, S. 645, 646.
321) Res. 1708, S. 636—642.
75
Seuchenzeiten mit unaussetzlicher Mühe und Sorge dem Haus
Oesterreich gedient325)“.
Das geschwundene Vertrauen der Hofkammer wie der
Ministerial Bankodeputation äußerte sich zunächst in der Ein-
schränkung des Wirkungskreises und der Machtbefugnisse des
Salzamtmannes, dem das bisherige Anweisungsrecht für Adjuten,
Provisionen, Almosengelder usw. trotz seines Einspruches entzogen
wurde326). Für seine freilich oft unangebrachte milde Antragstellung
erntete Seeau nicht selten Rügen, so als er für den wegen Ein-
stellung blinder Schichten verurteilten Bergmeister Stieger um die
Pensionierung einreichte327), einem anderen Häftling die Atzungs-
kosten ohne vorherige Genehmigung anwies328) und den Gericht-
schreiber Mäderer zum Pfleger in Wildenstein vorschlug, über
dessen Nachlässigkeit er sich kurz vorher beklagt hatte329). Ein
Antrag Seeaus auf Unterstützung der in den Kammergutsmärkten
wohnhaften Bettler wurde abgewiesen, solche Almosen würden das
Anwachsen der Bettler nur stärken, die Behörden hätten die Ent-
fernung der so überflüssigen Leute zu bewirken und das Zusammen-
heiraten der Erwerbslosen zu verhindern. Es wäre ein großes Übel,
daß man 15- und 16jährige bei den Holzschlägen unnötigerweise
aufzunehmen pflege und ihnen gleich darauf das Heiraten erlaube.
Das sollte sonderlich Herr Salzamtmann billigermaßen einsehen
und nicht nur dahin antragen, als ob es mit lauter Schreiben und
lauter weitläufiger Berichterstattung das völlige Werk einer
Amtierung beizulegen wäre330). Selbst wegen verhältnismäßig
geringfügiger Versehen blieben ihm Ausstellungen nicht erspart, wenn
z. B. die Berichte nicht von allen Amtsräten mitgefertigt waren331),
und es zeigte von geringem Vertrauen, wenn unter Ablehnung eines
gemeinschaftlichen Gutachtens verlangt wurde, daß die Äußerungen
über die Nebenbezüge und Verehrungen der Salzfertiger von jedem
Oberbeamten unter eigenem Siegel vorzulegen wären332). Auch die
1723 beabsichtigte Novellierung des veralteten Reformationslibells,
worüber das Salzamt antragstellend zu berichten hatte, brachte
325) Res. 1714, S. 320.
326) Res. 1720, S. 40.
327) Res. 1718, S. 549.
328) Res. 1721, S. 180.
329) Res. 1722, S. 259—265.
33°) Res. 1727, S. 344.
331) Res. 1727, S. 328.
332) Res. 1727, S. 298.
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Seeau kränkenden Tadel: „Herr Graf solle sich, um das Material
zu sparen und die Kanzleibeamten nicht mit so unnötigen Kopier-
arbeiten zu beschweren, der Beilage solcher Abschriften ent-
halten333).“ Es kann nicht wundernehmen, wenn die unausgesetzten
Beanstandungen der Hofstelle den siebzigjährigen Salzamtmann
immer unsicherer machten, so daß er schließlich jede Selbständig-
keit einbüßte und damit das Übel nur noch vergrößerte. Graf Fried-
rich von Seeau starb 1729 im Dienste, ohne sich die nötige und ver-
diente Altersruhe gegönnt zu haben. Es berührt schmerzlich, zu
sehen, wie ein so hervorragender Mann in den letzten Jahren seines
an Erfolgen so reichen Lebens alles verloren hatte, was er an
Geistesgröße, Macht und Ansehen besaß.
Von den Oberbeamten des Salzamtes während des letzt-
beschriebenen Zeitraumes diente noch der alte Einnehmer Johann
Adam Sauber, der als Hofschreiber in Hallstatt, Reformations-
sekretär und Gesandter am Reichstag zu Regensburg sich große
Verdienste erwarb und dafür 1674 mit einer Gnadenergötzlichkeit von
5000 fl. belohnt wurde334). Er starb um 1680 und wurde von Ignaz
Franz Streubl abgelöst335); dieser war erst in hohem Alter auf den
Einnehmerposten vorgerückt, da er schon damals 55 Dienstjahre
zählte. Seiner vielen Kinder wegen genoß er seit 1677 eine Gehalts-
zulage von 200 fl. jährlich336). Auf ihn folgte 1695 sein Sohn Ferdi-
nand Achaz Streubl von Weidenau im Einnehmerdienste337). Um
diesem die Stelle zu sichern, hatte der alte Streubl neben der schon
vorher erlegten Amtskaution von 6000 fl. noch 12.000 fl. Darlehen
eingezahlt. Das Geld wurde mit 6 Prozent verzinst, vom Salzamt
aber sofort zum Ankauf von Getreide verwendet338). Achaz Streubl
war wie sein Vater ein hervorragender Beamter von vielseitiger
und anerkannter Verwendbarkeit. Bei seiner Vermählung kurz vor
dem Tode des Vaters, überreichte ihm der Salzamtmann Graf Fried-
rich von Seeau als kaiserlicher Hochzeitskommissär mit der Ver-
sicherung aller kaiserlichen Huld anstatt des üblichen Hochzeits-
geschenkes das Dekret über die Verleihung des Ratstitels339). Nach
dem Ableben des alten Streubl wurde dessen Kindern ein Gnaden-
333) Res. 1723, S. 453, 457, 465.
334) Res. 1674, S. 25.
335) Res. 1681, S. 142.
336) Res. 1677, S. 61; 1685, S. 330; 1688, S. 462.
337) Res. 1695, S. 307, 355; 1696, S. 388.
33e) Res. 169^ S. 257.
33e) Res. 1695, S. 321, 322.
77
geschenk von 10.000 fl. in Jahresraten von 600 fl. zuteil340). Als
guter Katholik stiftete Achaz von Streubl 1709 einen Betrag von
7000 fl., von dessen Zinsen eine ewige Wochenmesse bei den Kapu-
zinern in Gmunden und Almosengelder an Arme und Krüppel
gespendet werden sollten341). Es war dies um dieselbe Zeit, als die
Regierung die Absicht gefaßt hatte, Schlesien mit Gmundner Salz
zu versorgen und das dort bisher gebräuchliche Brandenburger und
Sächsische Salz zu verdrängen. Da dieses in großen Tonnen mit
250 Pfund Inhalt eingeführt wurde, mußte auch das öster-
reichische Salz die gleiche Verpackung haben, weshalb es nötig
war, für das nach Schlesien bestimmte Salz eigene Geschirre zu
erzeugen. Achaz von Streubl und der Registraturadjunkt Thoman
Preßl waren beauftragt, die Herstellung der Salztonnen sowie ihren
Transport und Verschleiß anzubahnen und zu überwachen, welche
Aufgabe sie zur vollen Zufriedenheit der Hofkammer lösten, sie aber
geraume Zeit von Gmunden und ihrem eigentlichen Dienste fern-
hielt342). Und da Streubl zu anderen Zeiten auch den oft und lang
verreisten Grafen von Seeau zu vertreten hatte, blieb nicht nur der
Einnehmerdienst zurück, die häufige Abwesenheit der leitenden
Männer war auch für die Ordnung im Kammergut nicht von Vorteil.
Übrigens war selbst Streubl von der allgemein herrschenden
Skrupellosigkeit in der Zueignung gelegentlicher Nebeneinkommen
angekränkelt; als Vertreter des Amtmannes bezog er für Dienst-
reisen anstatt des ihm gebührenden Liefergeldes von 4 fl. je Tag aus-
nahmsweise 5 fl., verrechnete es aber nicht etwa für die Tage seiner
dienstlichen Abwesenheit von Gmunden, sondern für die ganze Zeit
seiner Vertretung, gleichviel ob er verreist war oder zu Hause blieb.
Streubl brachte es auf diese Art in den Jahren 1713 bis 1715 zu
Liefergeldern in der Gesamthöhe von 3925 fl. 15 kr., die er sich
selber anwies. Das war der Bankodeputation denn doch zu stark,
er mußte den Betrag bis auf 400 fl., dem durchschnittlichen zwei-
jährigen Liefergeld des Salzamtmannes, binnen 14 Tagen bei
sonstiger Suspension zurückerstatten343). In Wien hat man ihm
diesen Verstoß nicht nachgetragen, er führte 1731 den Titel eines
Obereinnehmers344) und diente noch als Achtzigjähriger bis zu seinem
Tode 1739. Ihm folgte sein Sohn Johann Achaz von Streubl bis zu
34°) Res. 1696, S. 417.
M1) Res. 1709, S. 724—728.
34ä) Res. 1709, S. 732—736; 1710, S. 805.
343) Res. 1713, S. 210; 1720, S. 58—61.
344) Res. 1731, S. 311.
78
seiner Entlassung 1743 (S. 39). Neben Ferdinand Achaz Streubl
standen noch zwei seiner Brüder im Salzdienste. Franz Adolf als
Gegenschreiber in Ischl, der 1706 wegen seiner Verwendbarkeit und
Geschicklichkeit eine Besoldungszulage erhielt345), 1707 den Bau
von Küfelsalzstadeln in Gmunden, Ischl und Laufen zu überwachen
hatte346), sich hierauf bei der Einrichtung der Salzsudhütte in Soovar
verdient machte, wofür er eine in fünf Jahresraten fällige Remune-
ration von 5000 fl. erhielt347) und dem erneuert, wenn auch erfolglos,
die Anwartschaft auf die Hofschreiberstelle in Hallstatt zugesichert
wurde. Er starb auf seinem alten Dienstposten, seit 1713 als Ver-
weser in Ischl, 1718348). Der jüngste der drei Brüder Streubl, Ignaz
Josef, wurde in Ansehung seiner Befähigung 1715 als Akzessist auf-
genommen, nach dem Tode seines Bruders zum Gegenschreiber
und 1722 zum Verweser in Ischl ernannt348).
Im Mautamt war der Einnehmer Ehrenberg 1698 in Pension
gegangen und dessen Adjunkt Johann Ferdinand von Glanz an seine
Stelle getreten. Letzterer hatte seinem Vorgänger sowohl die jähr-
liche Besoldung wie die zulässigen Nebenbezüge in barem Gelde,
zusammen annähernd 800 fl. zum Lebensunterhalt zu reichen, wo-
hingegen sein bisheriger Gehalt für die Zeit bis zum Ableben Ehren-
bergs um 200 fl. erhöht wurde350). Glanz bezog 1709 und noch 1715
ein Stipendium von jährlich 60 fl. für seinen die humaniora studieren-
den Sohn Johann Friedrich351) und lieh dem Kaiser 1710 15.000 fl.
zur Bestreitung der Hofauslagen, wovon aber 4000 fl. als gewöhn-
liche Kaution im Salzamte zurückbehalten wurden352). Mit einer
Resolution vom selben Datum erhöhte die Hofkammer den Gehalt
des Mautners auf 1200 fl., weil sein Diensteinkommen wegen ver-
schiedener Veränderungen im Salzverschleiße abgenommen, seine
Tätigkeit jedoch vermehrt wurde353). Man wird aber trotzdem an-
nehmen dürfen, daß das Zusammentreffen dieses Bescheides mit der
Entgegennahme des Darlehens kein zufälliges war. Mit der Auf-
besserung der Besoldung war die Einstellung der Nebenbezüge ver-
315) Res. 1706, S. 444.
34°) Res. 1707, S. 560.
347) Res. 1702, S. 785; 1710, S. 854; S. O. A. Bd. 142.
34s) Res. 1710, S. 800; S. O. A. Bd. 117.
3i8) Res. 1715, S. 352; 1718, S. 555; 1722, S. 399.
85°) Res. 1704, S. 223.
33i) Res. 1709, S. 684; 1715, S. 323.
35S) Res. 1710, S. 779—783.
353) Res. 1710, S. 787.
79
bunden; diese bestanden aus jährlich 40 Fuder Salz, dem Ansage-
pfennig, welchen die Parteien für jedes Fuder zahlten und einem
Drittel der von den Klöstern für das Gotteszeilensalz gespendeten
Verehrungen. Ein Jahr später widerrief die Hofkammer das Verbot
und beließ Glanz diese Akzidentien wieder, in Ansehung seiner treu
geleisteten Dienste ad personam, weil selbe meistenteils nicht aus
dem ärarischen Gelde kommen354 * *). Eine sonderbare Begründung!
Glanz hatte 1722 an der Verfassung der Salzlieferungsverträge mit
den oberösterreichischen Landständen mitgearbeitet365), durch
welche ihm wie seinem Gegenschreiber Simon Gottlieb Sauber ge-
wisse Nebenbezüge (Ansagpfennig, Zettelgeld) entgingen, wofür sie
von der Bankodeputation für die Dauer des Vertrages mit 200 und
120 fl. jährlich entschädigt wurden350). Glanz starb 1738, seine Stelle
nahm dessen Sohn Johann Ferdinand ein, der von 1735 an als Adjunkt
im Mautamt angestellt war357). Ein Bruder des alten Glanz dürfte
Wolf Martin Glanz gewesen sein, der 1701 supernumerary Registrator
und 1710 Buchhalterei Raitoffizier war und bis dahin immer noch
auf die ihm schon 1697 in Aussicht gestellte Hofkastnerstelle
wartete358). Mautamtsgegenschreiber war bis 1719 Adam Anton
Sauber von Sauberskirchen, der Sohn des ehemaligen Einnehmers
Johann Adam Sauber, und von da ab des ersteren Sohn Simon
Gottlieb359).
Die Vernachlässigung der Amtsregistratur und deren Ursachen
sind aus dem früher Erwähnten bekannt; besonders schlecht war es
damit 1681 unter dem Registrator Enichlmayr, dem Nachfolger Hili-
brands bestellt, der nebstbei noch Einnehmer, Gegenhandler und
Sekretär war und sich um das Kanzleiwesen nicht kümmerte360 *).
Nach seinem Abgang 1682, wurde der seit 1664 dienende Adjunkt
Johann Wilhelm Khell von Khelburg Registrator und Einnehmer-
amtsgegenschreiber, und Thoman Preßl, der schon eine 14jährige
Dienstzeit hinter sich hatte, sein Adjunkt301). Beide Beamten standen
ob ihres Eifers und ihrer Tüchtigkeit beim Salzamtmann in Gunst,
der ihnen auch entsprechende Anerkennungen erwirkte. Khell, der
354) Res. 1711, S. 42.
356) Res. 1722, S. 354.
35e) Res. 1728, S. 441, 450.
357) Res. 1735, S. 100; 1738, S. 645.
358) Res. 1701, S. 30; 1710, S. 756.
359) Res. 1708, S. 631; 1719, S. 699—701; 1727, S. 299.
36°) Res. 1681, S. 134.
3M) Res. 1682, S. 188.
80
sich um die Einrichtung der alten Registratur bemüht hatte, erhielt
schon 1685 für die nächsten vier Jahre eine Zulage von je 100 fl., 1688
eine Gnadenrekompens von 2500 fl. in Jahresraten von 300 fl., 1690
ein Stipendium für seinen studierenden Sohn, 1692 eine ständige
Zulage von jährlich 200 fl.302) und 1697 für Lebensdauer zu seiner und
der Seinen Lebensunterhalt anstatt eines weiteren Adjutums 2000 fl.
Ergötzlichkeit mit jährlich 700 fl. Teilzahlung, während Preßl wegen
erworbener Verdienste und geringer Besoldung mit einer Gnaden-
gabe von 3000 fl. in Jahresraten von gleichfalls 700 fl. bedacht
wurde362 363). Khells älterem Sohne, der noch 1698 humaniora et philo-
sophia mit Erfolg und Talent studierte, wurde das Stipendium von
50 fl. bis zur Vollendung seiner Studien auf 100 fl. erhöht; der zweite
Sohn war zu Hause und unterstützte seinenVater ohne irgend welches
Entgelt in den Amtssachen364). 1708 bewilligte dem Letzteren die
Hofkammer nach 45 Dienstjahren „als Remuneration oder viel-
mehr als Ersetzung der in unserem Dienste wegen unzuläng-
lichen Dienstgenuß zur notwendigen Unterhaltung beigesetzten
Mittel“ 8000 fl. in fünf- bis sechsjährigen Raten. Wie ungereimt
diese Begründung war, zeigt die am gleichen Tage ergangene
Resolution, in welcher ein von Khell angebotenes Darlehen von
10.000 fl. zur Bestreitung der Hofauslagen angenommen und dessen
sechs Prozent Verzinsung wie die Rückzahlung innerhalb drei
Jahren ausgesprochen wurde365). Khell starb 1712; sein Sohn Max
Gottlieb Anton diente von 1695 an als unbesoldeter Kanzleigehilfe
neben seinem Vater und kam 1700 zum Salzbeförderungsamt nach
Enghagen, wo er bis zu seinem Ableben 1736 verblieb. Ein Bruder
oder Vetter Khells, Johann Gottfried war 1685 Gegenschreiber in
Ebensee366 *).
Auf die Einnehmer-, Gegen Schreiber- und Registratorstelle
rückte nunmehr Thoman Preßl nach 30jähriger Gesamtdienstzeit
vor307). Dieser hatte schon als Adjunkt Ersprießliches geleistet und
dafür außer der vorerwähnten Gnadengabe bereits 1690 eine Gehalt-
zulage, für seine beiden Söhne Stipendien und 1695 eine Besoldungs-
erhöhung auf jährlich 400 fl. erhalten368). Er besaß gutes technisches
362) Res. 1685, S. 344; 1688, S. 462; 1690, S. 651; 1692, S. 142.
363) Res. 1697, S. 460.
364) Res. 1698, S. 549.
365) Res. 1708, S. 676, 678.
36°) Res. 1685, S. 336.
397) Res. 1712, S. 104.
368) Res. 1690, S. 684; 1695, S. 327; 1697, S. 535: 1706, S. 409.
81
Wissen und war ein Neuerer, der auf verschiedenen Gebieten des
Salzwesens Verbesserungen einzuführen suchte, für die Registratur
daher nicht viel übrig hatte. 1704 erdachte Preßl eine neue
Lieferungsart für das Küfeisalz, die Anerkennung fand, deren Durch-
führung im großen aber zurückgestellt werden mußte, weil die hiezu
erforderlichen bedeutenden Anlagekapitalien nicht zur Verfügung
standen369). Dagegen setzte er den Bau einer dritten Klause am Aus-
gang des Gmundner Sees bei der Plassmühle gegen den Widerstand
der Besitzer durch und erzielte damit eine wesentliche Verbilligung
der Salzverlade- und Transportkosten, weil der verstärkte Wasser-
abfluß in der Traun eine größere Betauchung der Schiffe erlaubte370).
1706 und 1707 berief ihn die Hofkammer nach Wien, um Auskünfte
über die geplante Neueinrichtung der Salzfertigung zu geben;
während seiner Abwesenheit hatte Preßls Bruder Max Gottlieb,
Gegenschreiber in Enghagen dessen Dienst in der Registratur frei-
willig übernommen371). Zu einer 1716 stattgefundenen Beratung über
die Einrichtung des Salzoberamts Status und des Wurzenverlages
fuhr Preßl in Begleitung seines erst kurz vorher zum zweiten
Kanzlisten ernannten Sohnes nach Wien372). Er starb hochbetagt im
Dienste 1729373) und hatte den Registratursadjunkten Schmidtner zum
Nachfolger, während der Konzipist Josef Anton Preßl zum Adjunkten
befördert und die Konzipistenstelle aufgelassen wurde. Der ältere
Sohn Preßl’s, Max Gotlieb, war 1715 vom Akzessisten zum Kanz-
listen vorgerückt, als solcher aber schon 1728 gestorben374); an seine
Stelle kam Johann Gottfried Schalkhammer. In der Registratur
waren um diese Zeit noch beschäftigt: Johann Ignaz Hilbrand, diente
seit 1686, wurde 1692 Kanzlist für den verstorbenen Beck und starb
1726375); Wolfgang Jakob Nagl, 1697 Konzipist376), 17 1 2 Adjunkt,
gestorben 1714; Franz Antort Mayr, 1712 Konzipist, 1714—1728
Adjunkt377). Nur vorübergehend dienten in der Registratur 1719 der
Adjunkt Josef Zechner von Thalhofen, früher Gegenschreiber in
Ebensee, welcher 1722 den Dienst für den suspendierten Großkufen-
36e) Res. 1704, S. 153, 188.
37°) Res. 1704, S. 210, 254; 1705, S. 284; 1706, S. 357.
371) Res. 1706, S. 359; 1707, S. 551, 552.
372) Res. 1716, S. 384, 385.
373) Res. 1729, S. 626.
374) Res. 1715, S. 367; 1729, S. 509.
375) Res. 1692, S. 115; 1698, S. 567; 1726, S. 130.
376) Res. 1697, S. 517; 1701, S. 773; 1712, S. 110.
377) Res. 1714, S. 267; 1728, S. 391.
6
82
handler Mayrhofer versah und 1723 dessen Amt definitiv über-
nahm378). Ihm folgte 1725 der Marktschreiber in Hallstatt Franz
Grundner als Registratoradjunkt mit 400 fl. Besoldung, 25 fl. Holz-
und Lichtgeld und freier Wohnung379) bis 1728, in welchem Jahre er
zum Gegenschreiber des Verwesamtes in Ebensee ernannt wurde,
Grundner machte sich durch die Einführung der Ziegelsteher unter
den Sudpfannen einen Namen, aber auch Zechner war in technischen
Dingen erfahren und verweilte im Jahre 1717 vier Wochen in Schem-
nitz, um eine von ihm erfundene neue Maschine zur Hebung der
Grubenwässer zu erproben380).
Ferdinand Friedrich Graf von Seeau übernahm
am 1. April 1730 die Leitung des Salzamtes, nachdem er am 29. März
das Gelübde bei der Bankodeputation abgelegt hatte381) und setzte
sie ganz in der Weise seines Vaters fort; auch er war hochbegabt
und versöhnlichen Charakters, zur technischen und administrativen
Beherrschung eines so vielgegliederten Verwaltungskörpers doch
nicht vermögend. So blieben die vorhandenen Mängel weiterbe-
stehen und ungeahndet, zumal auch er seinen Vorteil darin fand.
Graf Ferdinand von Seeau nahm keinen Anstand, sich von den Fer-
tigern gleichsam als partes salarii Verehrungen geben zu lassen, und
das Merkwürdige dabei war, daß man in Wien ihm deren Annahme
in der Höhe von ungefähr 450 fl. jährlich so lange bewilligte, als er
seinem Halbbruder Josef Friedrich eine Altersrente von 400 fl.
bezahlen mußte382 383);ja man erhöhte 1736 aus dem gleichen Grunde
sogar seine Besoldung um 200 fl. S83). Dieser Bruder stand in
russischen Kriegsdiensten, war seit 1724 mit der verwitweten Gräfin
Salburg, geborene Freiin von Lerchenfeld vermählt und wurde von
Ferdinand wiederholt besucht384).
Die Mißwirtschaft in den Betrieben griff unter dem neuen Salz-
amtmann noch weiter um sich; im Salztransport mehrten sich die
Verluste an Schiffen und Salz infolge der Nachlässigkeit der Aufseher
und der Mannschaft, die Verpackung des Salzes in die Fässer war
mangelhaft, weshalb die Nachfüllarbeit immer teurer wurde, die Fer-
tiger erzielten durch Verehrungen für ihre Schiffe in den Ladstätten
3781 Res. 1722, S. 323; 1723, S. 532; 1724, S. 699.
379) Res. 1724, S. 715; 1725, S. 102.
38°) Res. 1717, S. 432.
38‘) Res. 1730, S. 38, 53.
382) Res. ’730, S. 146.
383) Res. 1736, S. 353.
384) S. O. A. Bd. 155; Res. 1738, S. 636; 1740, S. 185, 195.
83
mancherlei Begünstigungen gegenüber den kaiserlichen Frachten und
die Aufschreibungen über die Art, Menge und den Bestimmungsort
der Salzsendungen wurden nur ungenau und unordentlich geführt385 *).
Bei den Holzankäufen im Walde kamen große Betrügereien vor, die
Holzmeister fälschten mit Wissen der amtlichen Übernahmsorgane
die Lohnlisten der Holzarbeiter, auf Grund welcher der Kaufpreis
errechnet wurde388). Die Folgen dieser Machenschaften, der nach-
lässigen Arbeit der Holzknechte und der schlechten Aufsicht in den
Schlägerungsorten blieben nicht aus; nach den Rechnungsabschlüssen
der drei Verwesämter hatten die Holzeinkäufe in den letzten vierzehn
Jahren um 146.252 fl. mehr gekostet wie im gleichen Zeitraum
vorher387).
Die Ausgabenkontrolle war recht unzuverlässig, häufig kam
erst die Hofbuchhaltung auf die Fehler. Im April 1741 erhielt das Salz-
amt eine Liste der in Ungarn verwendeten und dort verstorbenen
Kammergutsarbeiter, das Einnehmeramt zahlte aber noch im Juni
1742 die vollen Verdienstbeträge an deren Witwen und Erben im
Gesamtbeträge von 1929 fl. aus; als man in Wien den Irrtum
erkannte, hatten die mittellosen Empfänger das Geld längst ver-
braucht, die schuldtragenden und haftbaren Beamten konnten es auch
nicht ersetzen und so blieb der Bankodeputation nichts übrig, als
den Betrag abschreiben zu lassen388). Noch drastischer war der Fall
der Podenbergerin von 1741, die 36 Jahre lang wöchentlich zehn
Kreuzer aus dem Einnehmeramte bezog, ohne daß jemand wußte,
warum; man vermutete, daß diese Ausgabe mit einem ihr einstmals
verwilligten Grundschadenäquivalent zusammenhing. Von einer
Rückerstattung des Geldes war natürlich keine Rede389). Der Fertiger
Wilhelm fälschte die Salzabrechnungen und da deren Überprüfung
durch das Einnehmeramt unterblieb, kam das Ärar um 96 Pfund
Küfel im Werte von 17.399 fl. zu Schaden390).
Auch in den Pflegämtern, über welche der Salzamtmann die
Oberaufsicht führte, ging es nicht besser zu. Über den vom alten
Grafen Seeau begünstigten Pfleger Mäderer in Ort wurde 1736
geklagt, daß er sehr ungehorsam und sorglos amtiere, sich um keine
Weisung kümmere, die Rechnungen nicht unterfertige und die Steuer-
385) Res. 1738, S. 750—760.
38°) Res. 1741, S. 310—314.
387) Res. 1741, S. 343.
388) Res. 1742, S. 463, 468.
389) Res. 1741, S. 326.
39°) Res. 1742, S. 503.
6*
84
register, wie die anderen Aufschreibungen höchst unordentlich
behandle391). Infolgedessen hatte die Grafschaft viele zum Großteil
uneinbringliche Außenstände, die von 8000 fl. im Jahre 1736 auf
9184 fl. zwei Jahre später anstiegen, obwohl schon die Unter-
süchungskommission 1734 deren befristete Tilgung anbefohlen
hatte392). Man möchte es nicht glauben, 1736 saß eine Diebsbande
sechs Jahre auf Ort in Arrest und wurde auf Staatskosten verpflegt,
ohne daß gegen sie verhandelt worden wäre393).
Das gemäßigte Auftreten des Grafen Ferdinand von Seeau
den Protestanten gegenüber brachte ihn trotz seiner gut katholischen
Gesinnung —- er machte 1739 sogar eine Wallfahrtsreise394) — in
Gegensatz zum Landeshauptmann und der diesem unterstehenden
Religionsreformationskommission, welche 1733 an dem Salzamtmann
die Mahnung richtete, auf die gefährliche religiöse Bewegung im
Kammergut die gehörige Wachsamkeit zu bezeigen. Graf Seeau
verbat sich diese Einmischung, holte sich damit aber eine Rüge aus
Wien: „Du hast auch mit großer Unvorsichtigkeit gehandelt, daß
Du den in großer Menge versammelten, zum Abfall ohnedem ge-
neigten Untertanen und Salzarbeitern wegen des ihnen erlaubenden
Abzuges die öffentliche Vertröstung und mithin die Anleitung hiezu
selbst gegeben hast. Also wir Dir anbefehlen, daß Du in dieser
wichtigen Religionssache eine mehrere Vigilanz und Behutsamkeit
gebrauchen und dem Präsidio mit aller parition und respect zugetan
sein solltest395).“
Das Verhalten des Salzamtmannes Ferdinand von Seeau in der
Zeit der bayrischen Invasion und sein weiteres Schicksal, die Ein-
setzung der Untersuchungskommission und des Administrators
Herrisch sowie die Berufung Baron Sternbachs nach Gmunden und
dessen Anfangstätigkeit als Salzamtmann sind schon im vorher-
gehenden Abschnitte beschrieben worden (S. 38 f.), es bleiben sohin
nur noch die Veränderungen nachzutragen, die in den Kanzleien des
Salzamtes stattgefunden haben. Die von Sternbach vorgenommene
Zusammenlegung des Einnehmer- und Mautamtes sowie die Ent-
lassung des Einnehmers Johann Achaz von Streubl und des Ober-
mautners Johann Ferdinand von Glanz bedingte eine völlige Neu-
3"1) Res. 1736, S. 306.
392) Res. 1736, S. 369—415; 1738, S. 686.
393) Res. 1736, S. 202, 218.
39‘) Res. 1739, S. 91.
Sb
besetzung. Der aus Tirol überstellte Buchhalter Wolf als Reformator
der Geldverrechnung im Salzamte wurde 1749 zum wirklichen Buch-
halter mit den Bezügen des früheren Obereinnehmers ernannt und
ihm Johann Leopold Frelich als Buchhaltungsoffiziant zum Gehilfen
beigegeben. Nach der Ernennung des Wolf zum Verwalter in Aussee
1752, kam der Grazer Hofbauschreiber Johann Michael Schibl
als Buchhalter nach Gmunden396), Der Gegenschreiber Franz Josef
Merkh von Veldkirch erhielt die freie Kassier stelle, während
der Mautamtsgegenschreiber Johann Paul Lichtenau unter dem
Titel eines Maut- und Kassieramtsgegenschreibers seinen Posten
beibehielt397). In der Registratur war für den zum Registrator
aufgerückten und 1739 gestorbenen Elia Jakob Schmidtner der
schon zehn Jahre dienende Adjunkt Josef Anton Preßl zum Regi-
strator, der Kanzlist Franz Andrae Mollner zum Adjunkten und
Schmidtners Sohn Elia Sebastian zum Kanzlisten befördert
worden398). Letzterer wurde 1747 eines Dienstvergehens wegen
entlassen399) und Wolf Karl Mayrhofer dessen Dienst als Akzessist
übertragen. 1744 erfuhr der Stand an jungen Beamten eine weitere
Vermehrung durch die Aufnahme der Akzessisten Cajetan Sydler
und Franz Anton Preßl und des Amtssekretärs Longinus Tusch,
welche Stelle Sternbach neu geschaffen hatte400).
2. Aufnahme und Ernennung der Beamten.
Das Salzamt mit seinen Nebenämtern im Kammergut, den Lad-
stätten und den ärarischen Salzniederlagen im Lande, bedurfte eines
großen Beamtenstandes, zu dessen Ergänzung es vorwiegend den
heimischen Nachwuchs heranzog. Noch 1745 wurde das Salzamt
verpflichtet, bei der Aufnahme von Beamten den Einheimischen den
Vorzug zu geben401). Die Söhne der Amtsangehörigen hatten begreif-
licher Weise den nächsten Anspruch und genossen alle Förderung
durch Stipendien und sonstige Hilfe, doch fanden auch Fertiger- und
Bürgersöhne Aufnahme in den Salzdienst. Eine Ausnahme machten
nur die Ärzte, die von auswärts geholt werden mußten. Nicht selten
verhalf die leidige Protektion auch Außenseitern zu einer Stelle im
398) S. O. A. Bd. 141.
387) Res. 1748, S. 407—413.
388) Res. 1739, S. 116.
*") Res. 1747, S. 287.
400) Res. 1744, S. 759, 765.
401) Res. 1745, S. 89—103.
86
Salzamt, gewissen hohen Rekommandationen konnte sich selbst die
Hofkammer trotz ihrer hierüber erlassenen Resolution vonl67 1 402) und
noch weniger das Salzamt gänzlich verschließen. Zu den schon früher
(S. 58 f.) aufgezählten Fällen kamen in der Folge noch andere, 1692
wurde dem Johann Georg Schaller in Ansehung der für ihn einge-
legten hohen Rekommandation die Salzeinfüllschreiberstelle in Maut-
hausen verliehen403) und 1694 dem Kammerdiener des Salzamt-
mannes, Anton Schloßgangl die demnächst frei werdende Gegen-
handlerstelle zugesichert404).
Der Mangel an anderweitigen geistigen Berufen im Salzkammer-
gut, der seinen Bewohnern anerzogene Drang nach der sicheren Ver-
sorgung im kaiserlichen Dienste und die wachsende Überbevölkerung
führten zu einer Häufung der Angebote auf Beamtenstellen, die den
Bedarf beträchtlich überschritten, und zu einem Wettstreit der
Bewerber, die durch möglichst hohe Darlehen den Vorrang in der
Gunst der maßgebenden Kreise zu erringen suchten. Die stets geld-
bedürftige Hofkammer nahm die Leihgelder gerne an und gewährte
in den meisten Fällen zwar nicht die angestrebte Stelle* selbst,
sondern bloß die unverbindliche Anwartschaft auf eine solche, ohne
sich über den Zeitpunkt der Ernennung, den Dienstort und die Be-
soldung zu äußern. Diese Anwärter oder Expektanten mußten oft
Jahre lang auf ihre Anstellung warten, dienten anfänglich meist
unentgeltlich und gelangten dann zu einem bescheidenen Adjutum
von 75 bis 150 Gulden, bevor sie auf eine wirkliche Beamtenstelle
eingereiht wurden405).
Um dem Andrange an Bewerbern zu steuern, wies die Hof-
kammer 1685 das Salzamt an, Gesuche um Expektanzien und noch
mehr um besoldete Anwärterstellen, als nicht gebräuchig abzu-
weisen406). Das hinderte sie aber nicht, mit der Verleihung von
Anwartschaften fortzufahren, es wäre doch schade gewesen, die
angebotenen Darlehen abzuweisen. Nur einige wenige Beispiele:
Johann Friedrich Baumgartner erhielt die Anwartschaft auf die
Gegenschreiberstelle in Mauthausen gegen 6000 fl.407), Wolf Franz
Schickmayr auf den dortigen Salzhandlerposten gegen 15.000 fl.408),
402) Res. 1671, S. 410.
403) Res. 1692, S. 103.
40‘) Res. 1694, S. 247.
405) Res. 1694, S. 276, 306; 1698, S. 568; 1720, S. 81; 1732, S. 425.
4oe) Res. 1685, 'S. 339.
407) Res. 1708, S. 623.
M8) Res. 1708, S. 630.
87
der Verweser Sydler für seinen Sohn als Nachfolger gegen 6000 fl.409)
und Fertiger Reimer auf die Verweserstelle in Ischl gegen
12.000 fl.410). Dem Unterwasserseher Schmidt zu Wels, der 5000 fl.
dargeliehen hatte, wurde die erbetene Anwartschaft auf die Ober-
wasserseherstelle zwar zugesagt, aber mehr um seines Vaters Ver-
dienste willen als wegen des Geldes, „worum pro nunc einige derlei
Expektanzien sonsten nicht verliehen werden“411). Diese Ansicht
hielt indessen, wie man sieht, wiederum nicht lange vor, Anwart-
schaften, wenn sie nur durch Darlehen hinreichend unterstützt waren,
wurden weiter zugestanden, besonders um 1710 und die Jahre
darauf, bis 1719 die neue Dienstordnung in Wirksamkeit trat, welche
die Expektanz für nicht mehr zulässig erklärte und für jede frei-
werdende Stelle die Einbringung eines TernoVorschlages ver-
langte412). Noch einmal siegte die alte Gewohnheit, von 1731 an
fanden neuerliche Bewilligungen \ von Anwartschaften statt, doch
nur an Söhne verdienter Beamter und ohne Forderung eines Dar-
lehens. So 1731 dem Großkufenhändler Zechner413), 1732 dem
Mautner Glanz und Registrator Schmidtner414), 1733 für den jüngeren
Sohn des Glanz415) und 1740 dem Verweser Sydler in Ebensee416).
Erst unter Baron Sternbach wurde mit dem System der Expektanzen
endgültig gebrochen und die Besetzung der erledigten Stellen auf
Grund der vom Salzamte zu erstattenden Ternovorschläge aus-
nahmslos beibehalten. Die Anwartschaften blieben übrigens nicht
auf Beamtenstellen beschränkt und konnten auch von Meistern er-
worben werden; dem Sohne des Hofschmiedmeisters Prandmüller
in Hallstatt, der das Handwerk erlernt und eine große Pfannhaus-
schraube als Gesellenstück angefertigt hatte, wurde die Nachfolge
auf seines Vaters Dienst zugestanden417).
Zwischen Darlehen und Bürgschaft läßt sich lange Zeit hin-
durch eine sichere Unterscheidung nicht erkennen. Der Charakter
des Amtsdarlehens als Kaution oder Pfandverschreibung bestand
indessen zu Anfang des 17. Jahrhunderts doch schon, zum klaren
4") Res. 1696, S. 477.
41°) Res. 1702, S. 17.
411) Res. 1700, S. 693.
4“) Res. 1719, S. 740.
*") Res. 1731, S. 269.
*14) Res. 1732, S. 425, 443.
416) Res. 1733, S. 536.
41“) Res. 1740, S. 176.
417) Res. 1707, S. 565.
88
Ausdruck kommt er aber erst in der Resolution Kaiser Leopold I.
vom 13. Oktober 1657418). Die Kaution war von den verrechnenden
und verantwortlichen Beamten zu erlegen und diente zur Deckung
des Ärars für Verluste aus dem Verschulden des Darlehengebers.
Sie blieb im Amte ruhen, wenn der Sohn dem Vater im Dienste
folgte oder wurde den Erben nach abgeschlossener Rechnungs-
prüfung und nach Abzug der allfälligen Restschuld rück er stattet,
was häufig erst nach Jahren stattfand419). Die kautionspflichtigen
Beamten hatten überdies für sich und die Frau Verzichtsreverse aus-
zustellen, worin sie: das Ärar ermächtigten, sich mit der Kaution
für alle materiellen Nachteile zu entschädigen, die diesem während
der Dienstzeit des Beamten aus seinem Gebaren erwachsen waren.
Der Rechtsanspruch des Ärars bezog sich sowohl auf Hab und Gut
des Mannes wie auf das Eigentum der Frau und deren künftig zu
erwerbenden Güter, Von 1724 an wurde die Kautionspflicht auf alle
Beamten ausgedehnt und deren Höhe je nach Rang und Einkommen
festgesetzt420). Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts schwankte die-
selbe für den Hofschreiber und die Verweser von 2400 bis 4000 fl.,
für den Einnehmer und Mautner von 4000 bis 6000 fl. und für die
Gegenschreiber von 1000 bis 1300 fl.421). Von 1657 an hatten der
Fuderzahler 3000 fl., Mautgegenschreiber und Oberwasserseher
4000 fl., die Verweser 5000 bis 6000 fl. und der Großkufenhandler
7000 fl. Kaution zu leisten oder die schon hinterlegten Beträge auf
die vorgeschriebene Höhe zu ergänzen. Überstieg das eingezahlte
Darlehen die Kaution, so blieb bloß diese während der Dienstzeit
des Beamten unkündbar, während der Rest jederzeit rückgefordert
werden konnte, falls nicht im Schuldscheine eine bestimmte Ein-
lösungsfrist ausgemacht war. Die Rückzahlung des nicht gebundenen
Darlehens in barem Gelde veranlaßte entweder das Einnehmeramt
selbst oder geschah aus dem Salzgefälle anderer Mautstellen, in
Zeiten besonderer Geldknappheit wurde zur Einlösung und Zinsen-
zahlung auch Salz abgegeben422). Eine Hofkammerresolution aus
dem Jahre 1646 gestattete, daß die Bürgschaft auch während der
Dienstzeit des Beamten rückgezahlt werden könne, „wann etwa beim
Einnehmeramt ein solcher Vorrat von Geld vorhanden, dessen man
ohne Abbruch des Wurzenverlages und notwendigen Bestreitung der
418) Res. 1657, S. 360.
419) Res. 1611, S. 145.
42°) Res. 1724, S. 689.
421) Res. 1604, S. 1.
89
Amtsnotdurften füglieh entraten möchte“428). Es war dies ein; Fehl-
erlaß, da er den Grund der Kautionsforderung außer acht ließ; er
ist auch niemals zur Anwendung gekommen. Ebenso wenig Geltung
behielt die Resolution von 1679, wonach die von den neuernannten
Beamten zu erlegenden Amtsdarlehen im Salzamt als Depot unan-
gegriffen zu bleiben hatten423 424).
Darlehen über das Kautionsausmaß hinaus wurden auch in
der Hoffnung gegeben, die angestrebte Stelle dauernd behalten zu
dürfen; 1613 übergab der Salzhandler Schottner in Linz dem Hof-
kriegszahlamt 3000 fl. und erhielt dafür die Zusicherung, daß, wenn
ihm der Dienst nicht mehr gelegen sei oder er mit Tod abgehen
sollte, alsdann ihm, seinem Weib oder den hinterbliebenen Erben die
Hauptsumme der 3000 fl. ausgefolgt werde. Er brauchte sein Amt
nicht früher abzulegen, bevor er die 3000 fl. nicht rückbezahlt erhalten
habe425). Diese Begünstigung wurde im 17. Jahrhundert bei Über-
zahlung des Bürgschaftsbetrages in der Regel gewährt, eine solche
oft sogar zur Bedingung der Anstellung gemacht. Als der Hallstätter
Hofschreiber Nuz 1613 zum Pfleger auf Wildenstein ernannt wurde,
hatte er nicht bloß die Witwe seines Vorgängers Jordan und die
Erben mit ihrem auf der Pflegschaft lastenden Darlehen abzufertigen,
sondern noch zu Ihro Majestät unvermeidlich nötigen Ausgaben
8000 fl. gegen 7 Prozent Zinsen darzugeben. Er brauchte aber dafür
sein Amt nicht niederzulegen, bevor die Hauptsumme zurückbezahlt
war426). Ebenso mußte 1631 der Nachfolger des Verwesers Rott in
Ischl, Johann Rossfeld von Rosenthal dessen Amtsdarlehen von
3000 fl. ablösen und auch sonst mit Vorstreckung baren Geldes auf-
kommen427 428 429), und 1645 der Gegenschreiber Christof Klittinger anläß-
lich seiner Beförderung zum Mauteinnehmer nach Steindl 10.000 fl.
als Amtsdarlehen nachzahlen428). Schließlich verlieh die Hofkammer
1693 dem Johann Franz Heyberger die Oberwasserseherstelle in
Wels wegen der bei jetzigen erforderlichen Zeiten getanen Anti-
zipation von 15.000 fl. und seiner sonstigen guten Dexterität429).
Die Kaution blieb dauernd an die Dienststelle gebunden und
war vom Nachfolger einzulösen. Diese Bestimmung, welche ebenso-
423) Res. 1646, S. 116.
424) Res. 1679, S. 94.
425) Res. 1613, S. 170.
426) Res. 1613, S. 188.
427) Res. 1631, S. 465.
428) Res. 1645, S. 95.
429) Res. 1693, S. 208.
90
wohl für die Erlangung einer Expektanz wie einer Stelle selbst galt,
hatte zur üblen Folge, daß unbemittelte Bewerber, die das nötige
Ablösungskapital nicht aufbringen konnten, trotz der schon früher
erlangten Anwartschaft und bester Verwendbarkeit nicht befördert
wurden. 1619 war nach dem Tode des Rafael Frauenholz die Ver-
wesamtstelle in Ischl neu zu besetzen und der nächste Anwärter
hierauf Rochus von Link; weil er aber weder die Ablösungssumme
von 4000 fl. noch eine Überzahlung erlegen konnte, wurde von
seiner Installierung Abstand genommen und der Raitdiener bei der
n. ö. Buchhalterei Martin Schrempf zum Verweser ernannt, der nebst
der Ablöse noch 10.000 fl. Darlehen vorstreckte430). Die Bestim-
mungen der Schuldbriefe über solche Leihgelder hatten überdies
zur Folge, daß die Frau eines Beamten seine Stelle nach dem Tode
ihres Mannes beibehalten und das Amt bis zur Einsetzung des Nach-
folgers weiterführen konnte, nur mußte sie einen vertrauenswürdigen
Vertreter stellen431). Die Einnehmerwitwe Steindl blieb 1657 vier
Monate nach dem Tode ihres Mannes im Amte, bis Khell dasselbe
übernahm432).
Die 1721 getroffene Bestimmung, daß der Nachfolger im Amte
noch vor dessen Antritt die Kaution seines Vorgängers im vollen
Betrage einlösen mußte433), war deshalb notwendig, weil die Kaution
erst nach abgeschlossener Rechnungsrichtigstellung rückgestellt
wurde und allfällige Abgänge aus der noch erliegenden Bürgschaft
ersetzt werden konnten434). War diese, wie früher öfters geschehen,
den Erben schon vorher ausgehändigt worden, so blieben die späteren
Ersatzansprüche des Amtes in der Regel vergeblich. Dauerte es
schon zwei bis drei Jahre, bis die erste Prüfung der Jahresrechnung
zum Abschlüsse kam, so verging noch mehr Zeit, um die erhobenen
Mängel, zu deren Erläuterung die Erben unter Mithilfe des Amtes
verpflichtet waren, auf ihre Stichhältigkeit zu erkennen. Die Schwer-
fälligkeit des Verwaltungskörpers, die Saumseligkeit der Beamten
und die Schwierigkeit, die zur Rechtfertigung der beanstandeten
Rechnungsposten nötigen Behelfe beizubringen, verzögerten die end-
gültige Bemessung der Ersatzleistung, so daß der Kautionsrest oft
nach vielen Jahren erst zur Auszahlung an die Erben gelangte. Die
Abrechnung aus dem Jahre 1628, für welche der verstorbene Ein-
43°) Res. 1619, S. 288.
M1) Res. 1679, S. 98; S. O. A. ßd. 104.
432) Res. 1663, S. 94.
*“) Res. 1721, S. 104.
91
nehmer Götz haftbar war, hatte noch 1663 ihren Abschluß nicht
gefunden, Martin Steindls Erben mußten 20 Jahre, die des Mautners
Elia Castele 23 Jahre auf die Flüssigmachung der Kaution warten436).
Auch in der späteren Zeit haben die Nachlaßverhandlungen keine
merkbare Beschleunigung erfahren. Die Erben des Verwesers
Christof Vorrig von Hochhaus mußten 1730 einen Raitrest ersetzen,
der sich aus der Werksrechnung des Jahres 1697 ergab430). Selbst
persönliche Interessen spielten bei der Freigabe der Kaution mit;
als 1592 der Hof Schreiber Einader 1 (Enderl) starb, hatten sich seine
Erben, die angesehenen Welser Bürger Attnanger und Vaschang
vier Jahre lang vergeblich um die Ausfolgung der Bürgschaft be-
müht, trotz Unterstützung der Hofkammer konnten sie den Wider-
stand und die Hinterhältigkeit des Salzamtmannes und des Hof-
schreiberamtes nicht überwinden437).
In dem Falle, als der schuldige Rückersatz den Wert der
Kaution überstieg oder diese schon ausgefolgt worden war, hatte
das Amt meistens das Nachsehen. Die Erben waren entweder ver-
schollen oder die zurückgebliebenen Witwen und Waisen verarmt
und auf die kärgliche Provision angewiesen, von der man ihnen doch
nichts abziehen konnte und wollte. Dagegen kam es vor, daß Beamte
eher mit Tod abgingen, bevor eine ihnen in jährlichen Raten be-
willigte Ergötzlichkeit erschöpft war; die Auszahlung wurde auf die
Witwe übertragen, welche dann zur Begleichung der allfälligen Rest-
schuld ihres verstorbenen Mannes verhalten wurde438). Nur ganz aus-
nahmsweise gestattete die Hofkammer, den Erben einen Teil der
Kaution auszufolgen, bevor noch die Rechnungsüberprüfung abge-
schlossen war439).
Die Verzinsung der Kautionen und sonstigen Darlehen
schwankte je nach der Geldflüssigkeit, stieg am Ausgange des
16. Jahrhunderts auf 8 Prozent, ging später auf 7 Prozent zurück,
welche Höhe der Zinsfuß einige Dezennien beibehielt. Mit dem
Mandat vom 1. August 1625 wurde er einheitlich mit 6 Prozent be-
messen, 1632 aber erst durchgeführt. 1681 wurden bloß 5 Prozent,
1690 wieder 6 Prozent, 1699 nochmals 5 Prozent und 1701 neuer-
lich 6 Prozent gezahlt. Von 1716 an blieb der Zinsfuß dauernd auf
5 Prozent stehen (S. 20).
“*) Res. 1663, S. 106, 108, 109.
43e) Res. 1730, S. 168.
437) S. O. A. Nr. 20.
438) Res. 1672, S. 461; 1673, S. 474; 1677, S. 60.
43S) Res. 1692, S. 122.
92
mim
Die dritte und letzte Bedingung, welche der neuernannte
Beamte außer der Kautionsleistung und der Ausstellung der Ver-
zichtsreverse noch vor dem Antritte des Dienstes zu erfüllen hatte,
war die Ablegung des Gelübdes in die Hände des Salzamtmannes440 441).
Die von der Bankalität geforderte Eidesabnahme in Wien blieb, wie
schon erwähnt (S. 25), auf wenige Einzelfälle beschränkt.
3. Einkommen.
Die neuernannten Beamten erhielten die Besoldung vom Tage
des abgelegten Gelübdes als der tatsächlichen Installation an44x).
Sie bestand zum Teil in dem baren Gehalt, zum Teil in Natural-
bezügen an Holz, Licht und Salz, wie in der freien Dienstwohnung
oder einem angemessenen Wohnungsgelde (Zimmerzins). Der für
die einzelnen Stellen festgesetzte Anfangsgehalt blieb für die ganze
Dienstzeit des Beamten unverändert, eine stufenweise Erhöhung des-
selben mit zunehmendem Dienstalter fand nicht statt. Wie bei den
Arbeitern sträubte sich die Hofkammer auch bei den Beamten gegen
jede dauernde Erhöhung ihrer Bezüge und hielt an der Fiktion der
alten niedrigen Normalgehälter zähe fest, wodurch den Dienstnach-
folgern jeder rechtliche Anspruch auf eine höhere Besoldung ent-
zogen wurde. Generelle Aufbesserungen der Grundgehalte kamen
daher nur in seltenen Ausnahmefällen vor, wie unter und nach der
bayrischen Pfandherrschaft (S. 9 f.). Wenn die Not der Beamten in
den immer wiederkehrenden Zeiten größerer Teuerung eine Ver-
mehrung ihres Einkommens unabweisbar erforderte, gewährte man
ihnen Zulagen, Zubußen oder Adjuten von 50 bis 400 fl. im Jahre,
die jedoch erst nach längerer Dienstzeit und nur auf eine beschränkte
Anzahl von Jahren bewilligt und nach Umständen verlängert wurden.
Die Bitte des Salzamtmannes um eine allgemeine Besoldungsbesse-
rung wurde 1674 von der Hofkammer „um der nach sich ziehenden
Konsequenzen halben“ nicht erfüllt, dafür aber „adjuten“ in Aussicht
gestellt442).
Beamtenanwärter, Akzessisten erhielten in der Regel anfangs
überhaupt keine Besoldung und später erst Adjuten; auch gestand die
Hofkammer ihnen bisweilen Nebenbezüge aus Parteienabgaben zu,
die dem Staate nichts kosteten, aber die Ursache der Akzidentien-
Mißwirtschaft waren. Einzelne Oberbeamte hielten sich eigene
Schreiber, die jedoch nicht als kaiserliche Diener vom Salzamt,
44°) Res. 1735, S. 62.
441) S. 0. A. Bd. 96.
4S2) Res. 1674, S. 14.
ft
93
sondern von den betreffenden Beamten besoldet wurden, die hiefür
eine Zulage von 100 fl. jährlich bezogen443).
In der folgenden Tabelle sind die Gehaltsbezüge der verschie-
denen Beamtenkategorien von 1600 bis 1750, soweit sie aus den
Resolutionsbüchern und Salzakten entnommen werden konnten,
zusammengestellt; für das wirkliche Gesamteinkommen geben sie
aber nur einen relativen Maßstab, weil das Nebeneinkommen fehlt.
Dieses war den Beamten entweder als partes salarii dekretmäßig zu-
gesichert, wie die Deputate an Holz, Licht, Salz usw., oder gehörte
zu den Akzidentien, von deren Bezug die Hofkammer in der Regel
Kenntnis hatte. Die sprunghafte Erhöhung der Besoldung vom Jahre
1725 an ist auf die Einziehung der letzteren zurückzuführen, für
deren Ausfall die Beamten durch eine entsprechende Aufbesserung
des Gehaltes entschädigt wurden.
Jahresbesoldung in Gulden:
um 1600 1600 1630 1630 1660 1660 1700 1700 1725 1725 1745 1745
Salzamtmann 600 900 1000 1300 4000
f Einnehmer 733 933 ♦ 1302
1 Gegenschreiber 196 296 400 . .
J Mautner 160 270 470 600 800 1040 1200
1 Gegenschreiber 100 150 200 241 .
Großkufenhandler .. . 570 820
Hofkastner 50 120 . 286 . .
( Hofschreiber 394 935
< Verweser . 450 486 . 935
[ Gegenschreiber 150 152 150 . 300
Fuderzahler 150 . 250
( Registrator . . 623
\ Adjunkt . 400 . 493
V Kanzlist . 325 375
Oberwasserseher 302 600 700
Unterwasserseher . . 184 284 400 450
Salzhandler . . 816 . .
f Salzbeförderer 340 . 540 .
1 Gegenschreiber • 120 270 •
4M) Res. 1730, S. 190.
94
Die zur Besoldung gehörigen Deputate blieben die ganze Zeit
hindurch im wesentlichen die gleichen. Der Salzbezug wurde in der
Hofkammerresolution vom 30. April 1699 ausdrücklich als annexum
actualis salarij, also als Gebühr bezeichnet, die aber nur den ordinari
besoldeten Beamten, nicht aber auch den Supernumerariy und
Akzessisten zustand444). Besorgte ein Beamter zwei oder drei Stellen,
so gebührte ihm bloß das Salzdeputat für die ranghöhere Stelle. Weil
die Menge des Deputatsalzes den Eigenbedarf beträchtlich über-
stieg, verkauften die Beamten trotz des Verbotes das überschüssige
Salz und schädigten dadurch den Verschleiß. Die Hofkammer wollte
deshalb schon 1670 den Naturalbezug in Geld, den Stock um drei
Gulden, ablösen445 446), mußte jedoch den Versuch 1674 als aussichtslos
aufgeben, weil niemand sich das Salz ablösen lassen wollte440). 1681
griff sie ihre Absicht wieder auf447), allgemein durchgeführt dürfte
die Reluierung des Salzbezuges der Beamten erst nach 1686 worden
sein, da in diesem Jahre der zum Registratursadjunkten ernannte
Kanzlist Preßl noch sechs Fuder und der Mautamtsgegenschreiber in
Mauthausen drei Fuder Deputatsalz erhielt448), während in den Er-
nennungsdekreten der Jahre 1689 und 1693 schon das Salzrelutum
auf scheint449). Von den nicht unmittelbar in kaiserlichen Diensten
stehenden halbamtlichen Organen standen nur die Pächter der Salz-
maut am Lande im Deputatgenuß, ihre Angestellten, Einnehmer,
Administratoren und Offizianten hingegen nicht450). Ebenso die Geist-
lichkeit im Kammergute, da diese ohnehin das Mußsalz bezog.451).
Wichtiger und wertvoller wie die Salzgabe war die unentgelt-
liche Zuweisung von Brennholz, die namentlich für die höheren
Beamten sehr reichlich ausfiel452); später, als die Holznot zur Spar-
samkeit mahnte, setzte die Hofkammer die Holzausmaßgebühr
herab und reluierte das Deputat zum Teil ebenso wie den Unschlitt-
bezug, in welchem Falle dann beide Zuweisungen als Holz- und Licht-
geld vereinigt dem Gehalte zugeschlagen wurden453). Der Meister-
4M) Res. 1698, S. 600; 1699, S. 651.
446) Res. 1670, S. 371.
44e) Res. 1674, S. 481.
447) Res. 1681, S. 123, 137.
448) Res. 1686, S. 386, 398.
*59) Res. 1693, S. 182.
46°) Res. 1672, S. 438; 1736, S. 289; 1737, S. 532.
451) S. O. A. Bd. 18.
452) Krackowizer 2, S. 337 f.
“3) Res. 1705, S. 294.
95
Schaft in den Verwesämtern durfte von 1670 anstatt Scheiter- nur
Brockenholz verabfolgt werden454).
Wenn immer möglich, wohnten die Beamten in ärarischen
Gebäuden, solange sie im Dienste standen. Für die in Miete Wohnen-
den war ein Zimmer zins von 15 bis 17 fl. jährlich ausgesetzt; höhere
Wohnungsbeiträge waren selten. Dem Registrator Khell wurde 1684
der Wohnzins von 155 fl., den er für das fünfjährige Verbleiben in
einem Privathause hatte bezahlen müssen, über Genehmigung der
Hofkammer nachträglich vom Einnehmer amte ersetzt455). Das Hof-
korn war kein Deputatgegenstand, doch konnten es die Beamten
wie alle übrigen Kammergutbediensteten zum jeweiligen Mittelpreise
in der Regel auch vom Kastenamt beziehen, nur in Zeiten großer
Teuerung und Getreideknappheit mußten sie sich dasselbe ander-
weitig beschaffen, um die Salzarbeiter nicht zu verkürzen.
Außer den normalen Besoldungsgenüssen flössen den Beamten
und Meistern aus den verschiedensten Titeln noch Nebeneinnahmen,
Akzidentien zu, deren Anfänge weit zurückreichen und die im Laufe
der Zeit als altüberkommen zu einem Gewohnheitsrechte wurden.
An ihrem Bestände war die verfehlte Lohnpolitik der Hofkammer
zum großen Teile selbst schuld, sie tolerierte diese Bezüge, um die
Gehalte nicht erhöhen zu müssen und hatte dann schwere Mühe, sie
wieder abzuschaffen. Über das Nebeneinkommen der Oberbeamten in
Gmunden hat Dr. Krackowizer in seiner Stadtgeschichte schon
viel geschrieben, auch im Zuge dieser Arbeit (S. 22, 33) sind die
Akzidentien und ihre schädlichen Auswirkungen behandelt worden,
und es wird sich nicht umgehen lassen, beim Eingehen auf die ein-
zelnen Betriebe nochmals darauf zurückzukommen. Was die Ver-
ehrungen der Fertiger für den Salzamtmann bedeuteten, war für
den Mautner in Gmunden der Ansag- oder Hallerpfennig, der von
jedem aus der Maut zu Lande abgehenden Fuder Salz eingehoben
und diesem Beamten zur Aufbesserung seiner Besoldung überlassen
wurde456). Die auf Antrag des Visitationskommissärs Radolt 1633
erteilte Bewilligung war nur ad personam gemeint und ging 1656
auf den späteren Mautner Steindl über, der aus dem Ansagpfennig
durchschnittlich 130 fl. jährlich löste. Nach dessen Abgang sollte
diese Einnahme dem Amte zufallen und ordentlich verrechnet werden,
der Mautner Khell zur Entschädigung ein Adjutum von 200 fl. be-
4M) S. 0. A. Bd. 84.
45S) Res. 1664, S. 166; 1684, S. 280; 1697, S. 517; 1723, S. 596.
4M) Res. 1633, S. 428; 1656, S. 312.
96
kommen. Richtiger wäre es jedenfalls gewesen, den Ansagpfennig
als unnötige Belastung der Salzkäufer überhaupt aufzuheben. Khell
bezog fortan bis zu seinem Tode 1659 das Adjutum, vergaß aber,
den Ansagpfennig an das Einnehmeramt abzuführen und behielt auch
diesen für sich. Als die Buchführung daraufkam, war es natürlich
zu spät, die Witwe hatte die Mittel nicht mehr, um den Übergenuß
zu ersetzen457). Khells Nachfolger im Mautamt, Plass, der es eben-
falls versuchte, sich neben dem Adjutum auch noch den Ansag-
pfennig anzueignen, mußte ihn wieder zurückzahlen458).
Ein Akzidenz, das allen Oberbeamten zugute kam, war das
Anzugsgeld, das aber schon 1679 von der Hofkammer als nicht mehr
gebräuchig in ein Adjutum von jährlich 100 bis 150 fl. umgewandelt
und als solches 1685 passiert wurde45 *"). Die Auszahlung des Adjutums
war an die fallweise Genehmigung gebunden, in der Absicht, es nicht
zur Gebühr erwachsen zu lassen; die Hofkammer untersagte des-
halb 1704 die Anweisung der Anzugsadjuten im eigenen Wirkungs-
kreise des Salzamtes400) und verhielt jene Beamten, welche sie trotz-
dem noch weiter bezogen hatten, zur Rückerstattung der zu Unrecht
empfangenen Beträge461). Besonders gut verstand es der Großkufen-
handler, sein Einkommen durch Nebenbezüge zu vermehren. Er
bezog 1719 einen Jahresgehalt von 570 fl., „verdiente“ dazu aber
noch 200 fl. für den Holzwerksüberschuß, 75 fl. für verkauftes
Schwarzsalz (Kehr- und Abfallsalz) und etwa 480 fl. für die Ver-
äußerung von alten Schiffseilen, Ladwerk, Rudern und der-
gleichen462). Der Verwesamtsgegenschreiber in Hallstatt wieder hatte
sich durch die dem Amtschreiber abgenommene Ausfertigung der
Kaufverträge mit den Holzmeistern einen ansehnlichen Neben-
verdienst verschafft, indem er für je 100 fl. Kaufgeld eine Taxe von
10 ß einhob, ein Verfahren, das seinen Kollegen Gerisch in Ischl
zur Nachahmung reizte463).
Der Hofkammer war das Akzidentienwesen schon lange ein
Dorn im Auge und darum zu tun, mit den unkontrollierbaren und
häufig auch unlauteren Nebenbezügen der Beamten- und Meister-
schaft im Kammergute aufzuräumen. Dabei leistete ihr die Visi-
457) S. O. A. Bd. 35.
458) Res. 1670, S. 362.
459) Res. 1679, S. 84; 1685, S. 324.
46°) Res. 1704, S. 222.
461) Res. 1712, S. 88, 107.
462) Res. 1719, S. 708.
463) S. O. A. Bd. 83, 86.
97
tationskommission von 1707, unter Leitung des Grafen Starhemberg
wertvolle Hilfe. Nach einer sehr gründlichen Untersuchung des
gesamten Salzwesens konnte sie nach Wien berichten, daß bei ge-
wissen Ämtern auf vielfältige Weise blinde Schichten, Zuschläge und
ungleiche Anstellungen verrechnet und gewisse Gefälle und Zustände
verdeckter Weise genossen werden, alles unter dem Vorwände des
alten Herkommens zur ständigen Akzidenl» der sonst unzuläng-
lichen Besoldung oder befürchteter Ausstellung bei der Rechnungs-
zensur. Zu den verbotenen Akzidentien gehörten alle Zustände in
Geld, Salz und Holz, welche nicht ausdrücklich durch das Refor-
mationslibell oder durch Hofkammer- und Oberamtsverordnung
legitimiert werden konnten464). Der Weg, den die Hofkammer nach
dem Kommissionsantrage einschlug, um die Mißbräuche zu be-
kämpfen, war jedoch verfehlt. Der Salzamtmann wurde beauftragt,
alle unterstehenden Offiziere und Meisterschaften innerhalb der
nächsten drei Tage zu sich zu berufen und ihnen zu eröffnen, was
die Kommission in Erfahrung gebracht und sie bei Verlust des
Dienstes zu ermahnen, derlei schädliche Übung künftig zu unter-
lassen. Jeder, der sich in dieser Hinsicht schuldig fühle und sich vor
der Verfolgung zu schützen verlange, sollte die ausführliche Anzeige
schriftlich in verschlossenem Umschläge der Kommission übergeben,
ln Wien selbst erhoffte man sich von diesem Schritte wenig Erfolg
und glaubte im voraus schon die Rechtfertigungen zu kennen, welche
die Beamten und Meister für die Beibehaltung der Akzidentien Vor-
bringen würden. Es war auch wirklich so und nicht zum wenigsten
deshalb, weil die Kommission an dem Salzamtmann Graf von Seeau
nicht die erforderliche Unterstützung fand und dieser in seiner Güte
jedem schroffen Vorgehen widerstrebte. Sein Sohn und Nachfolger
Graf Ferdinand von Seeau hielt es nicht anders. Die ganze Mühe
und Arbeit der Kommission war für diesmal vergeblich aufgewendet
worden, die Beamten bezogen die Akzidentien zum großen Teile
weiter, selbst dann noch, als 1729 neuerlich ein Verbot der Hof-
kammer herablangte. 1732 entschloß sich diese zur Einstellung
wenigstens der Fertigerzustände, welche den Beamten bisher ge-
reicht wurden; man beließ sie zwar noch den zur Zeit dienenden
Organen, aber nicht mehr ihren Nachfolgern465). Erst als es dem
Salzamtmann Baron Sternbach nach 1745 dank seiner unbeug-
samen Entschlossenheit gelungen war, die offenen und versteckten
Widerstände gegen seine Reformen zu überwinden und man in
464) Res. 1707, S. 429—440.
465) Res. 1732, S. 457.
98
Wien einsah, daß dem Akzidentienwesen wirksam nur durch eine
zeitgemäße und namhafte Besserung in der Entlohnung der Beamten
und Meister beizukommen war, konnte das Säuberungswerk zu
Ende geführt werden.
Es ist schon erwähnt worden, daß den Beamten und Meistern,
wenn immer möglich Wohnungen in ärarischen Gebäuden zuge-
wiesen wurden. Es lag dies zwar vornehmlich im dienstlichen Inter-
esse, doch war die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung bei
der räumlichen Beengtheit der Siedlungen dieser Zeit für sie von
nicht zu unterschätzendem Werte. Ganz ohne Opfer ging es hiebei
freilich nicht ab; für die Instandhaltung der Häuser kam selbst-
redend das Salzamt auf, für die Reparaturen in den Wohnungen, an
Fenstern, Öfen, Stallungen sowie für Tischler-, Schlosser- und
sonstige Arbeiten, „die nur zur privaten Commodität bedürftig“,
mußten aber die Parteien selbst Sorge tragen466). Auch für not-
wendige größere Adaptierungen an den Wohnungen hatte man in
Wien keine offene Hand und überließ deren Bestreitung den Inhabern.
Der Hofkastner, der die für seine Familie zu kleine Wohnung um
zwei Zimmer vergrößern ließ, mußte die Baukosten selber zahlen
und durfte hieraus weder für sich noch von seinem Nachfolger irgend-
welchen Kostenersatz fordern467). Das gleiche widerfuhr dem Groß-
kufe nhandler468), und selbst dem Salzamtmann wurde jede Über-
schreitung des auf frühere Ausmaße beschränkten Voranschlages
für die Reparatur seiner Wohnung untersagt469). Wiederholte Vor-
stellungen des Salzamtes gegen die Ablehnung jeglicher amtlichen
Erhaltungspflicht blieben fruchtlos, damit aber deshalb die Beamten-
wohnungen nicht etwa verwahrlosen, hatte der Salzamtmann sie bei
den jährlichen Visitationsreisen zu besichtigen470). Wie wenig damit
geholfen war und wie anspruchslos die Beamten damals wohnten,
geht aus den Klagen der Verwesämter über die schlechten Woh-
nungen hervor. Der Hofschreiber in Hallstatt begründete 1664 seinen
übergroßen Brennholzverbrauch mit den „ungehöbigen“ Fenstern, die
der Winterkälte nicht wehren. Das Amtshaus des Verwesers in Ischl
war 1631 baufällig und einsturzdrohend, öd und ungesund, „so daß
die Leut zwar gesund hineingehen, der mehrenteils aber mit lang-
wierig seuchenten Krankheiten oder gar auf der Bahr herausgetragen
466) Res. 1728, S. 435; 1735, S. 157.
467) Res. 1738, S. 711.
468) Res. 1740, S. 188, 237.
469) Res. 1698, S. 640.
99
werden471).“ 100 Jahre später berichtete der Salzamtmann Graf von
Seeau über die Verwesamtswohnung in Ischl, und fand das Zimmer
im oberen Stockwerk unbewohnbar, Fenster, Fensterstöcke und Fuß-
boden vermodert, die Öfen unheizbar, die Zimmerdecke schlecht, den
darauf liegenden Estrich herunterfallend. „Der Verweser wohnt
darin, eine Ausbesserung wohl zu gönnen, zumal kein Amtshaus zur
Wohnung so schlecht situiert und so wenig Unterkommen als eben
in Ischl472).“ Nicht viel besser stand es um die Behausung des Hall-
stätter Gegenschreibers Scharz. Das Gebäude stand hart am See-
ufer und war schlecht fundiert, die Mauern hielten nur noch durch
Schließen zusammen. Die versuchte Festigung des Baugrundes
durch Piloten hatte anscheinend keinen Erfolg, weshalb 1724 die
Abtragung des Hauses erwogen wurde, an dessen Stelle ein Neubau
treten sollte473). Scharz aber wohnte noch 1728 darinnen. Das Salz-
amt mietete dann für ihn um 60 fl. jährlich eine Notunterkunft in der
Wolfschen Behausung im Markte und legte 1741 einen Kostenvoran-
schlag von 2665 fl. über den Neubau vor. Das war der Banko-
deputation zu viel474 *), es geschah am Hause weiter nichts mehr und
Scharz blieb in Miete im Hause des Fertigers Wolf, in welchem sich
auch dessen Küfelstoßstätte befand. Das Haus besaß keinen Estrich,
in keiner Stube war ein Holzboden, in gleichen „keine gehöbige Tür,
die Fenster anbelangend ist kein einzig im ganzen Haus nicht allein
nicht gehöbig sondern also schlecht, daß der Glaser keins in Stand
findet, solches nur der Mühe wert zu sein, auszubessern476).“ Die
Bautätigkeit des Salzamtes im 17. und 18. Jahrhundert war über-
haupt gering, abgesehen von der Errichtung der Pfannstätte in Eben-
see, fehlt in den Resolutionsbüchern und Salzakten jeder Hinweis
auf Neubauten und Baureparaturen größeren Umfanges.
Die Reisekosten ersetzte die Hofkammer den Beamten im
16. Jahrhundert nur für wirkliche, in ihrem Aufträge unternommene
Reisen, nicht aber für die gewöhnlichen Dienstgänge, wie Bege-
hungen der Forste, Holzübernahme im Walde, Bergvisitationen und
dergleichen; doch trug das Salzamt in solchen Fällen die Kosten
der Verpflegung. Bei der Waldbeschau 1583, an welcher außer dem
Salzamtmann Christof Haydn mit zwei Dienern noch sieben Beamte
und Meister teilnahmen und die vom 24. Juli bis 4. August dauerte,
471) Res. 1631, S. 466; S. O. A. Bd. 106.
472) S. O. A. Nr. 52.
473) Res. 1721, S. 245; 1724, S. 661; 1725, S. 10, 83.
474) Res. 1741, S. 310.
476) S. O. A. Nr. 17, 52.
7*
100
wurden an die Wirte in Hallstatt, Goisern und Gosau 162 fl. 1 ß
26 ^ Zehrungskosten bezahlt. Die Beschauleute erhielten hiefür
außer den Mahlzeiten zum Schlaftrunk täglich zusammen dreiein-
halb Kandl (6 Liter) Wein470). Im 17. Jahrhundert wurden die Amts-
zehrungen aufgehoben und den Beamten Liefergelder ausbezahlt. Es
handelte sich dabei oft um große Beträge, so kostete die General
Waldbeschau 1633, die freilich mehrere Monate dauerte und viele
Kommissionsmitglieder nötig machte, 12.000 fl.476 477). Bedingt durch
die örtlichen Verhältnisse — die Beschauer mußten tage- und
wochenlang im Walde weilen, fern von jeder Gaststätte — nahmen
die gemeinschaftlichen Zehrungen doch wieder ihren Fortgang, nur
waren jetzt die Holzmeister die Zahlenden, die sich dafür im Holz-
iibernahmspreise schadlos hielten. 1687 befahl die Hofkammer, diese
Zehrungen einzuschränken, da sie immer mehr ausarteten und das
Ärar mittelbar belasteten. Die Beamten rechneten trotzdem das
ganze Liefergeld auf, während die Holzlieferanten die Zehrungs-
auslagen mit stillschweigender Duldung der Übernahmsorgane auf
den Holzpreis überwälzten478). 1730 wurden diese Zehrungen über-
haupt verboten, dem überwachenden Holzmeister dagegen der
Wochenlohn von 1 fl. 30 kr. auf 3 fl. erhöht und ihm eine gewisse
Erfolgsprämie bei günstigen Fällungsergebnissen zugesichert479).
Die größeren Dienstreisen des Salzamtmannes und der Hof-
kammerbeamten waren zumeist pauschaliert, anläßlich der Haupt-
visitation von 1650 bezog der Hofkammerrat Gabriel Poverelli
monatlich 400 fl., der Buchhalter Corphin 300 fl. und der Raitdiener
Maurus Karl 100 fl. und 1707 der Hofkammerpräsident Graf Star-
hemberg monatlich 500 fl., der Raitrat Schickmayr dagegen nur
180 fl.480). Der Salzamtmann Schiefer erhielt 1681 für eine sechzehn-
tätige Dienstreise nach Linz ein Pauschale von 300 fl., während der
ihn begleitende Einnehmer Streubl wie der Registrator bloß ihr
normales Liefergeld von 4 fl. und 2 fl. 30 kr. täglich aufrechnen
durften481). Die Überprüfung der Reiserechnungen behielt sich fortan
die Hofkammer vor. Die Tagesdiät eines mittleren Beamten von
2 fl. 30 kr. blieb in der Folgezeit unverändert, doch kamen Ausnahmen
vor. Für die Waldbeschau 1720 wurde dem Bergmeister Riezinger
476) Hallst. S. A.
477) Res. 1633, S. 424.
478) Res. 1689, S. 326; S. O. A. Nr. 188, Bd. 69.
47s) Res. 1730, S. 112—126.
48°) Res. 1650, S. 152; 1707, S. 471.
101
ein Taggeld von 3 fl. bewilligt, wovon er aber 1 fl. in die Zehrung
zahlen mußte, „weil solches wenig Liefergeld mit mühsamer Durch-
gehung der Salzbergwälder gar wohl und getreulich verdient werden
muß.“ Erst Baron Sternbach gab 1746 eine Diätennorm für alle
Dienstklassen heraus mit folgenden Sätzen482):
Sälzamtmann, außer Land, täglich.....................8 fl. —
Salzamtmann, im Land, täglich........................5 fl. —
Einnehmer ...................................... • 3 fl. 10 kr.
Mautner .............................................3 fl. —
Registrator, Kufenhandler, Pfleger, Pfannhaus- und
Bergverwalter, Verweser • ......................2 fl. 30 kr.
Gegenhandler, Fuderzahler, Adjunkt ..................2 fl. —
Waldmeister, Oberbergmeister, Kanzlist, Gericht-
schreiber ...........................................1 fl. 30 kr.
Akzessist, Oberschaffer, Unterbergmeister, Unter-
schaffer, Tagwerkmeister, Geschworene • • • • 1 fl. —
Alle übrigen Meister und Zuseher...................— 45 kr.
Die Auszahlung der Liefergelder war an den Nachweis ge-
bunden, daß die betreffende Dienstreise auch wirklich vollzogen
wurde, eine an sich selbstverständliche Voraussetzung, die aber
doch nicht immer zutraf. Der Verweser Streubl in Ischl hatte 1749
die Liefergelder für die Waldbeschau aufgerechnet, obwohl er gar
nicht dabei, sondern um diese Zeit krank war, und mußte deshalb
die Belehrung hinnehmen, „die Liefergelder seind kein annexum
salarij sondern müssen wirklich verdient werden483)“.
Außer den bis nun beschriebenen Einnahmen und Genüssen
hatten die Beamten noch an keine besondere Gegenleistungen
gebundene Zuwendungen zu erhoffen, mit welchen entweder hervor-
ragende Verdienste belohnt oder Bedürftige unterstützt wurden. Zu
ersteren zählten die Ergötzlichkeiten und Remunerationen, die Ver-
leihung eines Titels, eine Rangserhöhung und die Erhebung in den
Adelstand; zu letzteren Geldspenden als Gnad oder Almosen, Hoch-
zeitsgeschenke und Stipendien. Fachkundige, vertrauenswürdige und
vielseitig verwendbare Beamte fanden immer die verdiente Aner-
kennung, gleichviel welchen Rang sie einnahmen. In dieser Hinsicht
knauserte die Hofkammer niemals, mochte es auch sonst an Geld
fehlen, der Dank war oftmals kaiserlich in seiner Höhe. Die Er-
götzlichkeiten erreichten im 17. Jahrhundert 3000 fl. und stiegen von
482) S. O. A. Bd. 163.
483) Res. 1750, S. 648.
1700 an bis auf 8000 fl., wurden aber in der Regel nicht auf einmal,
sondern in mehreren Jahresraten flüssig gemacht, die im Sterbe-
falle auf die Erben übergingen. Fehlten dem Einnehmeramte zu
solchen Auslagen die genügenden Barmittel, so konnte es zur Be-
deckung andere Einkünfte heranziehen, das Abtenauer Schmalz-
gefälle, das Hödlhaus in Ischl, auch andere Salzmauten oder die
Herrschaftskassen, wenn der zu beteiligende Beamte einer Pflegschaft
zugehörte. Höhere Beamte mit langer Dienstzeit wurden nicht selten
mit dem Ratstitel ausgezeichnet, zum kaiserlichen Rat ernannt oder
in ihrem Dienstrange erhöht. Die Verleihung des Ratstitels scheint
in den Resolutionsbüchern zum ersten Male 1673 auf, der Verweser
in Ischl, Ignaz Streubl bekam ihn für guten Verstand, Geschicklich-
keit, sonderlich aber in Ansehung seiner geleisteten treuen Dienste484).
Von da an mehrten sich die Titelverleihungen, 1683 wurde der Stadt-
richter Gottfried Vorrig in Gmunden, 1690 der Großkufenhandler
Mayrhofer und später noch viele andere Beamte mit dem Ratstitel
geehrt485). Den Mauteinnehmer Wolf Linbacher in Ybbs wieder
ernannte die Hofkammer 1692 zum Obermaut- und Aufschlagein-
nehmer486).
Titel und Rang galten eben schon damals viel im Ansehen der
Gesellschaft, gar erst in Orten wie Gmunden, wo die Beamten des
Salzamtes und die Machthaber der Gemeinde die tonangebende Ober-
schicht bildeten. Nur durch eine peinlich genaue Einhaltung der
Rangsordnung konnten bei öffentlichen Zusammentreffen und kirch-
lichen Festen Reibungen zwischen den rivalisierenden Parteien
vermieden werden, 1635 mußte selbst Kaiser Ferdinand II. ent-
scheidend eingreifen487). Aber auch untereinander wachten die
Beamten eifersüchtig auf die Beachtung ihrer Rangstellung. Bei den
wöchentlichen Ratsitzungen war die Reihenfolge der Sitze und
Stimmenabgabe streng vorgeschrieben, die Anschriften auf amtlichen
Dekreten durften keinen Verstoß gegen die gebührende Titulatur
enthalten, weil der Empfänger sonst die Annahme verweigerte. Die
Hofkammer hatte dann die Aufgabe, vermeintliche Kränkungen zu
beheben oder zutreffenden Ansprüchen zu ihrem Rechte zu ver-
helfen488).
**) Res. 1673, S. 468.
485) Res. 1683, S. 268; 1690, S. 650.
48e) Res. 1692, S. 158.
487) Krackowizer 2, S. 400.
488) Res. 1710, S. 786; 1719, S. 618; 1728, S. 415; 1729, S. 636; 1731,
103
Die höchste und erstrebenswerteste kaiserliche Auszeichnung
war die Adelung. In den Reichsritterstand erhoben wurde 1697 der
Buchhalterei Raitrat Lukas Seywig samt seiner ehelichen Nachfolge
mit dem Prädikat „Edler von Muggental“489) und 1717 der Pfleger
in Wildenstein, Johann Lidl nach 40 Dienstjahren als „von Lüdles-
heimb“ in Verbindung mit der Ernennung zum kaiserlichen Rat490).
Von der Erhebung des Administrators Herrisch in den Adelstand und
der von Seeau in den Reichsgrafenstand war schon früher die
Sprache. (S, 39, 69).
Unter den in der einen oder anderen Art belobten und be-
lohnten Beamten sind Namen von guten Klange zu finden, von
Familien, die Geschlechter hindurch im Salzwesen verdienstvoll
wirkten, wie die Seeau, Sumatinger, Sollinger, Streubl, Glanz,
Schickmayr, Khell, Vorrig, Lidl, Mayrhofer, Preßl, Kalß, Faschl
und andere. Trotz aller Mißstände in der Not der ewigen Kriege und
und dem Tiefstände der bürgerlichen Ordnung, trotz des allerorts
wuchernden Eigennutzes, der Unbotmäßigkeit und der Lässigkeit
vieler, blieben die jeweiligen Vertreter der alten Beamten-
geschlechter mit wenigen Ausnahmen pflichgetreu und arbeitseifrig.
Daß die Salzerzeugung und Ablieferung auch in den dunkelsten
Perioden der Geschichte des Kammergutes nicht ins Stocken geriet,
sondern im Gegenteil sogar beträchtlich vermehrt werden konnte,
war gewiß auch dem Vorhandensein eines gesunden Stammes von
bodenständigen Beamtenfamilien zu verdanken. Die Regierung
wußte dies und förderte daher die Bestrebungen der Beamten, ihren
Söhnen eine höhere Schulbildung angedeihen zu lassen, weil diese
dann doch wieder in den Dienst des Salzamtes traten. Sie gewährte
den an auswärtigen Schulen studierenden jungen Leuten Stipendien
von 50 bis 60 Gulden jährlich aus den Mitteln des Salzamtes und für
die Dauer der Studienzeit, in der Regel sechs Jahre. Lehrziel waren
am häufigsten die humaniora, seltener jus und rhetoricum. In der
Zeit von 1685 bis 1708 wurden 16 Stipendien neu bewilligt, später
relativ noch mehr, weil dann auch aus der Hörakschen Stiftung
Stipendien zur Verleihung kamen. Der Andrang der Bewerber war
so stark, daß die Bankodeputation 1744 befahl, den Stipendienbezug
genau zu überwachen, ihn nach Ablauf der vorgeschriebenen Studien-
zeit einzustellen und „nicht auf ganze Generationen“ auszudehnen491).
48#) Res. 1697, S. 511.
49°) Res. 1717, S. 499.
4<l1) Res. 1744, S. 686.
104
Letztere Mahnung galt dem Umstande, daß kinderreiche Beamte alle
ihre Söhne neben- und hintereinander auf Staatskosten ausbilden
ließen, wodurch einzelne Stipendien zwanzig Jahre und länger nicht
aus einer Familie hinaus kamen.
Die Gepflogenheit, den Beamten am Tage ihrer Verehelichung
ein Hochzeitsgeschenk von 30 bis 60 Gulden zu reichen auch dann,
wenn sie eine zweite Heirat eingingen, blieb bis in die Mitte des
18. Jahrhunderts bestehen. Verhältnismäßig selten wurden Geld-
aushilfen an gering besoldete Beamte und Meister verteilt, die wegen
ihrer großen Familie, durch Elementarschäden oder aus anderen
Anlässen unverschuldet in Notlage geraten waren.
4. Altersversorgung.
Die Zuwendungen an ausgediente kaiserliche Diener waren zu
Anfang des 16. Jahrhunderts Gnadenakte des Kaisers und später der
Hofkammer, das Ausmaß und die Dauer derselben ihrem Ermessen
anheimgestellt. Sie wurden entweder als Provision sowohl auf
Lebenszeit wie auf Wohlgefallen, das ist zeitlich beschränkt verliehen
oder als „Gnad“ nur einmal gereicht, doch kam es auch vor, daß der
Beamte bei seinem Dienstaustritte neben der Provision noch eine
besondere Gnad erhielt. Kaiser Maximilian I. gewährte 1507 dem
Burgvogt in Wien, Lorenz Saurer auf Lebenszeit eine Provision von
100 fl. rheinisch aus dem Salzamte zu Gmunden für langjährige
treue Dienste, und 1518 dem Gegenschreiber in Gmunden, Christof
Pleydl um seine Verdienste aus besonderer Gnad 20 fl. rheinisch
jährliche Provision auf Wohlgefallen; Ferdinand I., 1525 dem Zahler
auf der Traunbrücke, Bartholomae Fleischberger, wenn er alters-
halber nicht mehr dienen kann, wöchentlich 60 Pfennig auf Wohl-
gefallen aus der Maut in Gmunden und dem Bergmeister Hans
Huebmer in Hallstatt, 1547 als Provision jährlich 60 fl. Die Hof-
kammer bewilligte 1586 dem mit 80 Jahren noch tätigen Bürger Und
Fuderführer Peter Prauchinger in Hallstatt 4 ß ^ wöchentlich
als Provision und 100 fl. Gnad zur Abzahlung seiner Schulden, da
er sich zeitlebens nichts ersparen konnte492). Für die Beamten wurde
die Provision jährlich, für die Meister und Arbeiter, Witwen und
Waisen mit wenigen Ausnahmen in Wochenraten bemessen. Der
Provisionsgenuß von 4 ß das sind 30 Kreuzer wöchentlich, war
das Mindestausmaß der Beteiligung, das für die Bediensteten noch
m) S. O. A. Nr. 3 b.
105
im Laufe des 16. Jahrhunderts fast durchwegs auf 45 Kreuzer erhöht,
für die Witwen aber noch belassen wurde493).
Die Salzfertiger waren als nicht unmittelbar im kaiserlichen
Dienste stehend, grundsätzlich nicht provisionsfähig,; sie erhielten
aber trotzdem dann eine Altersrente oder Abfertigung, wenn sie die
Fertigung altershalber oder aus anderen erheblichen Ursachen
zurücklegen mußten und durch Unglücksfälle — Salz- oder Schiffs-
verluste — notleidend geworden waren494). Die Fertigerprovision
betrug im 17. Jahrhundert 1 fl. bis 1 fl. 30 kr., stieg von 1700 an auf
2 fl. wöchentlich und wurde, wenn überhaupt, so auf Lebenszeit be-
willigt. Einmalige Abfertigungen waren selten; dem Laufener Fertiger
Johann Stefan Reicher bewilligte die Bankodeputation 1725 wegen
hohen Alters und großer Armut anstatt einer Gnadenprovision den
Fortbezug seines bisherigen Salzdeputates, von dessen gestattetem
Verkauf er einen Teil seiner Schulden abzahlen konnte495).
Der Grundsatz, daß den Fertigern die Provision nur be-
dingungsweise zugestanden werden könne, blieb auch im 18. Jahr-
hundert gewahrt. Nur einmal, 1704, wollte die Hofkammer ihnen den
amtlichen Charakter zuerkennen, worauf sie dann provisions-
berechtigt geworden wären. In dem bezüglichen Reskript wurde
dies damit begründet, „weilen nun derzeit 35 Salzfertiger sich be-
finden, welche ohnedem den Namen als kaiserliche Salzfertiger
führen und viele tausend Gulden alle Jahr ins Verdienen bringen,
ohne daß sie gleichwohl in wirklichem Jurament stehen“. Sie sollten
nunmehr zu kaiserlichen Dienern und wirklich kaiserlich titulierten
Salzfertigern aufgenommen und solcher gestalten auch konfiniert
werden, hatten dafür aber jeder 1000 Gulden als Kaution gegen
fünf Prozent zu erlegen. Wer das Geld nicht hätte, sollte es sich aus-
leihen; weil die Kaution versichert und richtig abgelöst werde,
würden sie leicht Kredit finden496). Man erkennt nun ohneweiters
den wahren Grund, der die Hofkammer zu diesem Schritte bewogen
hatte; sie erwartete sich von den Fertigern 35.000 Gulden und stellte
ihnen dafür den Titel in Aussicht. Diese jedoch erklärten sich außer-
stande, die ihnen auferlegte Kaution zu leisten, sie hätten kein Geld
und bekämen auch keines zu leihen. So zerschlug sich der Handel497).
,93) Index.
“*) Res. 1713, S. 170.
495) Res. 1725, S. 54.
496) Res. 1704, S. 131.
106
Die im Fertigerdienste stehenden Arbeiter waren von allem
Anfänge an vom Provisionsbezuge ausgeschlossen und erhielten nur
ausnahmsweise Unterstützungen. So 1578 der Kufenmeister Andrae
Laakircher gnadenweise jährlich 15 fl. und der Fertigersalzknecht
Thoman Vogl, weil er arm war und viele Kinder hatte, 1586 eine ein-
malige Gnadengabe von 20 fl.498).
Das Provisionsausmaß der höheren und mittleren Beamten des
Salzamtes erfuhr bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts keine wesentliche
Änderung, ohne daß deshalb eine bestimmte Norm eingehalten
worden wäre. Besser gesagt, es fehlte überhaupt an einer einheit-
lichen Bemessungsgrundlage und fast jeder Beamte wurde in der
Altersversorgung anders behandelt. 1631 und 1656 bewilligte die Hof-
kammer dem Ischler Verweser Rott und dem Waldmeister Michael
Faschl 100 fl. einmalige Gnade und einen Ruhegenuß von 200 fl.
jährlich499), 1630 dem Bergmeister Riezinger in Hallstatt eine
Gnadenrekompens von 3000 fl. und eine Provision von 1 fl. wöchent-
lich500), 1647 dem Einnehmer John die halbe Aktivbesoldung nebst
den bisher genossenen Akzidentien an Salz, Holz und Lichtgeld501),
1656 dem Bergschaffer Georg Pfandl nebst 400 fl. Gnad, die volle
Besoldung auf Lebenszeit zur Provision499). Von da ab blieb für
Beamte mit mehr als zehn Dienstjahren die Provision auf Lebens-
dauer in der Höhe des zuletzt bezogenen reinen Gehaltes die Regel.
Die Bezeichnung Pension anstatt Provision findet sich in den
Resolutionsbüchern erst vom Jahre 1669 an502) und zwar nicht bloß
für Beamte, sondern auch auch für Witwen nach solchen. Mit vollem
Gehalt wurden unter anderen pensioniert: 1691 der Hofkastner Holler
mit 286 fl. und der Gegenschreiber Sumatinger in Hallstatt, welchem,
weil seine Besoldung bloß 152 fl. betrug, die Nebenbezüge an Holz,
Schmalz, Unschlitt und Salz auch im Ruhestande belassen und über-
dies eine Gnadenergötzlichkeit von jährlich 100 fl. bis an das Lebens-
ende angewiesen wurden503); 1698 der Großkufenhandler Mayrhofer
mit 570 fl.504); 1712 der Ausrichter des Großkufenhandelsamtes in
Zizlau mit 208 fl.505), 1714 der Obermauteinnehmer zu Ybbs Ein-
488) S. O. A. Nr. 3 b.
4,#) Res. 1631, S. 466; 1656, S. 340.
M0) Res. 1631, S. 360.
6M) Res. 1648, S. 132.
°°2) Res. 1669, S. 336.
60S) Res. 1691, S. 26, 43.
M4) Res. 1698, S. 560.
107
bacher nach 40 Dienstjahren mit 500 fl.606) und 1745 der Großkufen-
handler von Seeau mit gleichfalls 500 fl.607).
Die Meister standen in der Altersversorgung den Arbeitern
näher, sie bezogen, wenn sie nach längerer Dienstzeit arbeitsunfähig
geworden waren, Wochenprovisionen auf Lebensdauer, deren Höhe
anfänglich zwischen 1 und 2 Gulden schwankte; für untergeordnete
Diener und Vorarbeiter (Badmeister, Steinbruchmeister, Zuseher)
blieb die Provision auf 30 bis 45 Kreuzer beschränkt506 507 508). Als dann die
Beamten mit vollem Gehalt pensioniert wurden, fand diese Begünsti-
gung auch auf die Meisterschaft Anwendung. Die Resolutionsbücher
aus dem 18. Jahrhundert enthalten fast keine derartige Bewilligung
mehr, so daß anzunehmen ist, daß die Provisionsdekrete für Meister
vom Salzamt im eigenen Wirkungskreise auszufertigen waren.
Im Gegensatz zu dem Dauerbezuge der Beamtenpensionen und
Meisterprovisionen waren die Versorgungsgenüsse der Witwen und
Waisen zeitlich beschränkt, sie wurden immer nur auf ein bis drei
Jahre bewilligt, über jeweiliges Ansuchen meist verlängert, nach
mehrfacher Verlängerung den schon recht alten Witwen wohl auch
auf Lebenszeit angewiesen509). Der Unterschied zwischen der jähr-
lichen Pension der Witwen nach höheren Beamten und der wöchent-
lichen Provision der Hinterbliebenen von niederen Beamten,
Meistern und Arbeitern wird mit der fortschreitenden Zeit immer
schärfer erkennbar, doch fehlten noch 1750 feste Normen für die
Witwen- und Waisenversorgung, die eine Gnadensache geblieben
war, deren Ausmaß die entscheidenden Stellen vom Range und der
Dienstzeit des Mannes, von der Zahl der unversorgten Kinder und
den Vermögensverhältnissen der Hinterbliebenen abhängig machten.
Der Witwe des Fuderzahlers Pius Seitz wurde keine Provision be-
willigt, obwohl dieser 45 Jahre im Salzamt gedient hatte, weil sie ein
Brauhaus und eine Mühle erbte, daher weder einer Gnadenabfertigung
noch einer'Pension zu ihrem Unterhalte bedurfte510). Die Witwe des
Einfüllschreibers Scheller, deren Mann weniger als 10 Jahre gedient
hatte, bekam die Wochenprovision von einem Gulden nur ausnahms-
weise wegen Notstand und hoher Rekommandation und die Zahlers-
witwe Mannberger nach nur siebenjähriger Dienstzeit ihres Mannes,
aber mit neun Kindern anstatt einer Gnadenabfertigung 300 fl. mit
506) Res. 1714, S. 283.
507) Res. 1745, S. 371.
““O Res. 1730, S. 45.
°09) Hallst. S. A.; Res. 1675, S. 27, 28; 1739, S. 107.
108
jährlich 100 fl. und außerdem eine Provision von 1 fl. 30 kr. in der
Woche511). Der Kufenhandlerswitwe Obnaus wurde 1686 die übliche
Provision von 2 fl. wegen ihrer zehn Kinder um 30 Kreuzer auf
Lebenszeit erhöht512).
Statt der Provision oder Pension pflegte die Hofkammer auch
einmalige Abfertigungen zu geben, entweder weil die Dienstzeit des
Mannes für eine laufende Witwenrente zu kurz war oder weil sie mit
einer einmaligen größeren Zuwendung besser zu fahren glaubte wie
mit einer voraussichtlich Jahrzehnte dauernden Witwenversorgung.
Die Erben des Einnehmers Sauber wurden mit 3000 fl. in sechs
Jahresraten zu 500 fl. abgefertigt513). Die Witwe des Hof Schreibers
Gerisch war „ein Weibsbild von etlichen und zwanzig Jahren, aus
ermangelnden Mitteln aber schwerlich zu einer Heirat gelangen, mit-
hin die ihr unterm 12. Dezember 1688 auf solange als sie unver-
heiratet bleibt, wöchentlich per 4 fl. ausgesetzte Provision mensch-
lichem Vermuten nach wohl in die 20 und 30 Jahre genießen und
also Ihrer kaiserl. Majestät die Unterhaltung annoch von 4 bis
6000 fl. betreffen könnte; denn anstatt der Provision eine bar Ab-
fertigung von 2000 fl. gerechnet und dieser Betrag ihr in 5 Jahres-
raten ausbezahlt werde“514). Die Provision endete mit der Wieder-
verheiratung der Witwe, lebte aber in berücksichtigungswürdigen
Fällen wieder auf, wenn diese zum zweiten Male Witwe gewor-
den war515).
Das Provisionsausmaß erfuhr gegen das Ende des 17. Jahr-
hunderts in einigen Stufen eine mäßige Erhöhung516) und blieb dann
bis zum Jahre 1750 im wesentlichen unverändert. Während dieser
Zeit betrug die übliche Wochenprovision einer Witwe nach einem
Einnehmer, Hof Schreiber, Verweser und
Mautner................................4 fl.
Hofkastner, Mautamtsgegenschreiber, Ober-
wasserseher, Pfleger und Registrator • 3 fl.
Stadelschreiber, Salzbeförderer und Einfüll-
schreiber .......... ................. 2 fl.
Waldmeister, Fuderzahler und Fertiger • • • 1 fl. 30 kr. bis 1 fl. 45 kr.
Daneben gab es noch Jahrespensionen für Beamtenswitwen, die
511) Res. 1695, S. 357, 358.
512) Res. 1686, S. 356.
513) Res. 1686, S. 397.
B14) Res. 1695, S. 350.
51B) Res. 1701, S. 757.
109
Witwe des Forstmeisters Kaschnitz bezog viele Jahre lang jährlich
200 fl.517) Pension, das sind 3 fl. 50 kr. in der Woche. Bei der innigen
Verbundenheit der gesamten Bevölkerung des Kammergutes mit
dem Salzwesen, deren Glieder vielfach in einem gewissen Abhängig-
keitsverhältnisse zum Salzamte standen, wird es begreiflich, daß
auch nichtamtliche oder halbamtliche Kreise in die Witwenver-
sorgung mit einbezogen wurden. Es kam allerdings nur ausnahms-
weise, und wenn die Unterstützung dringend notwendig erschien,
vor, daß Witwen von Bürgern, Fertigern und Kirchendienern,
Kantore und Organisten ebenfalls Provisionen oder Almosen
empfingen518).
Der Bezug der Witwenprovision lief vom Todestage des Gatten
an, der nicht rückdatiert werden durfte519). Gleichzeitig mit der An-
weisung der Provision erfolgte auch die Auszahlung des Sterbe- und
Konduktquartals. Das erstere wurde nach der Resolution vom
21. Jänner 1720520) bei der hergebrachten uralten Observanz belassen,
es war den Witwen und Erben eines bei den kais. königl. Kameral-
stellen verstorbenen Beamten vom höchsten bis zum mindesten, für
dasjenige Quartal, worin einer stirbt, es möge das Sterben mit Anfang
oder gar am ersten Tag, in der Mitte oder zu Ende desselben erfolgt
sein, eineswegs wie das andere die Besoldung für voll und also wenn
solche wirklich ins Verdienen gebracht worden wäre, ohne besondere
Bewilligung auszuzahlen. Herentgegen den Dienern und Bedienten
der anderen Hof- und politischen Stellen der Gehalt nur bis auf den
Todestag desselben verabreicht wurde. Das Begräbnis- oder Kon-
duktquartal war nicht wie das Sterbequartal eine Gebühr, sondern
durfte den Witwen und Erben von Kameralbediensteten nur über
deren Einschreiten bei erwiesener Bedürftigkeit und nach der Dauer
und Güte des Dienstes des Verstorbenen von der Hofkammer aus
Gnade bewilligt werden. Beide Bezüge wurden nur von der Be-
soldung, nicht aber von der Pension oder Provision abgefolgt, waren
also den Witwen von im Aktivstande gestorbenen Beamten Vorbe-
halten521). Mit dem Jahre 1740 wurde die Bewilligung des Kondukt-
quartals aus Ersparungsgründen sehr eingeschränkt, da eine Ver-
pflichtung zu dessen Leistung nicht bestand522), und nur noch aus-
517) Res. 1732, S. 471.
518) Res. 1672, S. 449; 1696, S. 402; 1698, S. 542; 1726, S. 187; 1728, S. 419.
619) Res. 1731, S. 390.
62°) Res. 1720, S. 169.
521) Res. 1730, S. 225; 1740, S. 211.
522) Res. 1744, S. 731.
110
nahmsweise als Gratiale sehr bedürftigen kinderreichen Witwen
zuerkannt623).
Die Übertragung der Witwenprovision auf die zurück-
gebliebenen Kinder war unstatthaft, doch wurden die Doppelwaisen
in der Regel auch mit zeitlichen Provisionen in der halben Höhe der
Provision ihrer Mutter bis zur erreichten Vogtbarkeit bedacht624).
Das Salzamt hatte zu achten, daß die mit solchen Zuchtgeldern
beteilten Kinder mit sonderbarem Eifer in katholischer Religion und
Gottesdienst erzogen wurden625). Studierende Waisen behielten ihre
Stipendien und konnten solche auch bekommen, kranke und krüppel-
hafte Waisen fanden im Hallstätter Salinenspital Aufnahme oder
wurden aus dessen Mitteln mit der einfachen oder doppelten Spital-
portion beteilt626). Enkelkinder hingegen waren vom Provisions-
bezuge und von sonstigen Unterstützungen ausgeschlossen* 526 527).
5. Krankenfürsorge.
Das Sanitätswesen in Oberösterreich stand schon frühzeitig
unter der Oberaufsicht graduierter Ärzte. Nach der Landesordnung
Kaiser Maximilian I. haben bereits 1518 Bestimmungen über die
Arzneitaxe in den Apotheken bestanden und 1555 wurden Vor-
schriften erlassen, welche die Apotheker bei der Bereitung der Arz-
neien zu beobachten hatten. Die oberösterreichischen Landstände
besaßen schon vor 1555 ihre eigenen Medici, 1583 wurden vier solche
in den ständischen Dienst aufgenommen, die in Linz, Wels, Enns
und Freistadt ihren Wohnsitz hatten528). Es kann daher mit einigem
Recht angenommen werden, daß die Krankenfürsorge dieser Zeit
auch im Kammergut eine ähnliche Pflege genossen hat, wenn auch
das Salinenarchiv hierüber keinen Aufschluß zu geben vermag. Der
Hofmedikus Johann Peter Magno, dessen ausständiger Gehalt 1616
aus den alten Salzfertigerresten bezahlt werden sollte, dürfte bei
Hofe bedienstet gewesen sein. Der erste in den Resolutionsbüchern
genannte Salzamtsphysikus war Dr. Braun; er bezog 1628 eine
523) Res. 1744, S. 743; 1745, S. 26.
524) Res. 1750, S. 714.
s26) Res. 1733, S. 637.
526) Res. 1686, S. 405; 1727, S. 299; 1748, S. 430.
527) Res. 1706, S. 405.
525) Ulrich, Sanitätswesen im 16. Jahrhundert, Museum Franzisco Caro-
linum 1855, S. 6.
111
jährliche Besoldung von 260 fl. und ein Salzdeputat von 4 ß
Fuder, um dessen Erhöhung auf 8 ß er vergeblich bittlich wurde.
Braun diente seit 1604 und hatte bis 1628 auch den Oberzahlerdienst
zu versehen, der ihm zu einer besseren Unterhaltung vermeint war,
welchen er aber wegen Leibesschwachheit nicht mehr ausüben konnte.
Dafür sollte Dr. Braun künftighin auf seine Kosten alle Salzflecken
quatemberlich oder so oft es vonnöten, besuchen und fleißig zusehen.
Erst 1639 bewilligte ihm die Hofkammer als Entschädigung für seine
Auslagen bei den dienstlichen Bereisungen ein Rekompens von
300 fl.528). 1642 wurde dem Dr. Johann Fischer die Exjiektanz auf die
Medicistelle ohne Besoldung* 530) zugesagt, doch trat dieser das Amt
nie an, weil Dr. Braun trotz seines hohen Alters erst 1649 aus dem
Dienste schied und für ihn der Dr. phil. und med. Johann Christof
Bitterkraut zum Salinenphysikus in Gmunden ernannt wurde531).
Derselbe dürfte gleich schlecht entlohnt worden sein wie Braun, er
legte deshalb 1653 seine Stelle zurück und wurde Landschafts-
medikus, weil er als solcher 300 fl. und viele Nebenbezüge genoß.
Sieben Jahre war für ihn kein Ersatz vorhanden und mußte der Apo-
theker Christof Hulk provisorisch dessen Dienste leisten; 1655 erhielt
dieser wegen „seiner noch im Jahre 1653 und während Vacierung
der Medici Stöll mit fleissig Visitir und Curierung der Kranken obge-
habten Mühwaltung zu einer Rekompens l/2 Pfund Fuder, welches
sonst einem Medici neben seiner Besoldung jährlich gereicht wird532 533)“.
Von 1660 an war Dr. Zeil Kammergutphysikus bis zu seinem nach
1672 erfolgten Ableben, worauf der Sohn des kaiserlichen Leib-
medikus, Johann Tobias Gregor von Glanz Anwärter und 1678
wirklicher Salinenphysikus in Gmunden wurde633). Dessen Vater
erhielt mit kaiserlichem Reskript vom 10. März 1659 eine Gnaden-
remuneration von 6000 fl., die vom Gmundner Einnehmeramt in
halbjährigen Raten zu 250 fl. auszufolgen war. Weil aber der Leib-
medikus schon 1663 starb, ging die Auszahlung auf seine Witwe
über534). Dr. von Glanz bezog anfangs den gleichen Gehalt und das
Deputatsalz wie seine Vorgänger, erst 1686 erhielt er noch eine
Zubuße von jährlich 150 fl., weil er bisher weder mit Zimmerzins
noch mit Holz- und Lichtgeld wie andere Offiziere versehen war
Res. 1628, S. 332; 1639, S. 30, 48.
5:>0) Res. 1642, S. 51.
5M) Res. 1649, S. 149.
°32) Res. 1655, S. 254; S. O. A. Bd. 68, Nr. 178.
533) Res. 1660, S. 31; 1672, S. 457; 1678, S. 65, 83.
r>34) Res. 1664, S. 120.
)
112
lind noch dabei die Visitationen der Kammergutmärkte ohne Liefer-
geld zu bestreiten hatte535). Er war ein hervorragender Arzt, der
sich besonders im Pestjahre 1680 auszeichnete und durch seine „gute
Wachsamkeit und gebrauchte köstliche Präservationsmittel und mit
selbsteigener größter Gefahr und aufgewendeten sonderen Unkosten“
die weitere Ansteckung des Kammer gutes verhütete536). Seine erfolg-
reichen Bemühungen um die Hebung des Sanitätswesens im Salz-
kammergut fanden 1688 durch die Verleihung des Titels eines
kaiserlichen Rates und die Ernennung zum comes palatinus die ver-
diente Anerkennung537)- Glanz gab 1694 seine Stelle als Salzamts-
physikus auf, verließ Gmunden und wurde 1695 Stadtpfarrer in
Wels538). Sein Nachfolger wurde Dr. Johann Adam Vogl, haupt-
sächlich deshalb, weil er vom Grafen Weissenwolf empfohlen war
und 5000 fl. Antizipation zu leisten sich erboten hatte. Die Hofkammer
trug gegen seine Bestellung zwar Bedenken, eine Physikatstelle
gegen Geld, da doch des Menschen Leben daranliege, zu konferieren
und hätte lieber einen Dr. Hahn in Gmunden gesehen, „der
sowohl in chirurgia als arte medica gar sehr berühmt und ein
feiner, angenehmer Mann scheine“; da aber das Salzamt Vogl
wählte, blieb es bei dessen Ernennung539). Das Einkommen
des Physikus blieb das gleiche wie bisher, das Adjutum von
150 fl, wurde immer nur zeitlich begrenzt angewiesen, einige
Jahre hindurch sogar eingestellt. Dr. Vogl starb hochbetagt 1735
nach 41jähriger Tätigkeit im Kammergut540) und war zuletzt körper-
lich und geistig den Anforderungen des Inspektionsdienstes nicht
mehr gewachsen, weshalb die Chirurgen und Bader der gebotenen
Überwachung entbehrten und ihre Rechnungen ungebührlich erhöhen
konnten, wie aus dem um diese Zeit sich häufenden Beanstandungen
der Zensurbehörde zu entnehmen ist541). Den Dienstantritt des neuen
Salinenphysikus Dr. med. Kirchweger, der vordem 30 Jahre bei den
fürstlichen Höfen Auersperg und Lichtenstein in Stellung war, be-
nützte die Bankodeputation, durch die üblen Erfahrungen der letzten
Jahre belehrt, dazu, um die ärztliche Kontrolle im Kammergut zu
verschärfen. Der Physikus hatte fortan den Salzamtmann auf seinen
536) Res. 1683, S. 251; 1686, S. 376; 1690, S. 683.
536) Res. 1681, S. 141.
637) Res. 1688, S. 434.
638) Gmunden St. A. Bd. 42, Nr. 5.
538) Res. 1694, S. 272; 1695, S. 359.
54°) Res. 1735, S. 133.
113
Visitationsreisen zu begleiten und die in den einzelnen Orten seß-
haften Bader und Chirurgen auf ihre Kenntnisse zu prüfen, auch
die vorkommenden Krankheitsfälle zu untersuchen, um die Kur-
zeit abzukürzen. Kirchweger hatte sich ferner über die Besoldung
der Bader und Chirurgen gutachtlich zu äußern542). Die Ankunft des
Kammergutphysikus in dem jeweiligen Visitationsorte wurde auf der
Kanzel zu jedermanns Wissen verkündet und die Erkrankten wurden
vom Amte zur Untersuchung befohlen543). Die Krankenkosten waren
um diese Zeit auffallend gestiegen und betrugen vom Juli bis Novem-
ber 1736 1997 fl. 13 kr., was in Wien sehr unwillig vermerkt wurde
und Anlaß zu erneuten strengen Weisungen gab. Die Ursachen der
Ausgabenerhöhung lagen nach den hierüber gepflogenen Erhebungen
sowohl bei den Erkrankten wie bei den Badern. Die ersteren schoben
den Zeitpunkt ihrer Wiedergenesung absichtlich hinaus, wobei
„manchem Patienten ganz wohl dabei geschehe, daß er bei dem ihme
abreichenden Unterhaltungsgenuss seiner etwa habenden privat
Nebengewerbe desto besser abwarten kann“, die Bader und Chirur-
gen wieder kurierten an schlechten Zuständen viele Wochen, „denen
in wenigen Tagen abzuhelfen wäre, nur um ihren Verdienst größer
zu machen und die Pflaster und Medikamentenkosten anzu-
bringen544)“. Um die hohen Krankenkosten zu verringern, wurden die
Ämter angewiesen, keinem Arbeiter das Hilfsgeld (Krankenlohn)
auszuzahlen, bevor er nicht vom Chirurgen untersucht und als krank
befunden worden war. Der Arbeiter erhielt dann die ersten vierzehn
Tage den vollen Lohn und hierauf bis zur Wiedergenesung 30 Kreuzer
wöchentlich. Blieb er dauernd arbeitsunfähig, so war dieses Hilfsgeld
in die ständige Provision umzuwandeln545). Die Beamten mußten die
erkrankten Arbeiter fleißig überwachen, nach Beendigung der Kur
mit dem Chirurgen oder Bader abhandeln und die Kostenrechnung
vor der Auszahlung dem Kammergutsphysiko zur Überprüfung vor-
legen, was meist während der quartaligen Visitation geschah. Der
Physikus erhielt dafür jährlich 60 Gulden Reise- oder Liefergeld,
war jedoch zur strengsten Überprüfung der Baderrechnungen ver-
pflichtet; man enthielt Dr. Kirchweger sogar das seinen Vorgängern
bewilligte Adjutum von jährlich 150 fl. solange vor, bis „man durch
seine fleißige Einsicht von der Restringierung der Arztlöhne den Effekt
542) Res. 1736, S. 314.
543) Hallst. S. A. Resolutionsbuch 1739—1743.
544) Res. 1736, S. 301; 1737, S. 465.
545) Hallst. S. A. Amtsprotokoll 1709—1722.
8
114
verspüret646)“. Ein weiteres Mittel zur Herabdrückung der Kurkosten
glaubte man in der festen Besoldung auch der Bader und Chirurgen
zu erblicken, mit welchen ein Fixum vereinbart werden könnte wie
beispielsweise mit dem Kammergutphysiko647), die Regierung ging
davon aber doch wieder ab.
1743 erstand Dr. Kirchweger in Dr. Adam Josef Lebzelter ein
Mithelfer als zukünftiger Nachfolger, der anfangs unentgeltlich
diente, aber schon 1744, 150 fl. Adjutum bezog und nach dem Ableben
Kirchwegers, 1746 zum Kammergutphysiko ernannt wurde548). Die
Amtsärzte des Kammergutes waren nicht nur in der Besoldung,
sondern auch hinsichtlich der Versorgungsgenüsse schlechter gestellt
wie die übrigen Beamten; Kirchwegers Witwe erhielt keine Pension
und nur das Sterbe- und Konduktquartal wurde ihr ausbezahlt* 547 * 549).
Dr. Lebzelter war ein sehr bewährter und gelehrter Arzt, der eine
eigene, vom Protomedikus van Swieten approbierte Kurierungsnorma
ausgearbeitet und schriftlich herausgegeben hatte, wofür er großes
Lob erntete550).
War die Oberaufsicht über die Gesundheitspflege schon früh-
zeitig Doktoren der Medizin übertragen, so lag deren Ausübung in
den Händen von Praktikern ohne schulmäßige Ausbildung, bei den
Badern und Chirurgen oder Wundärzten. Die Behandlung der
Kranken war ein häufig mit den Barbieren verbundenes Gewerbe,
das eine eigene Handwerksordnung besaß, die 1646 vom Kaiser ge-
nehmigt und 1662 bestätigt wurde551 552). Weder die Bader und
Chirurgen noch die Apotheker waren kaiserliche Diener mit fester
Besoldung, „indem sie wirkliche Burger sind, deren Mühe, Arbeit
und Auslagen durch die Patienten bezahlt werden und derlei
Künstler und Handwerker ein oder anderen Weges sich einfinden
werden652)“. Da aber ihr gewerbsmäßiges Einkommen zu ihrem
Lebensunterhalt oft nicht reichte, wurden ihnen Hilfsgelder gewährt.
Die Reihe der in Gmunden ansässigen Amtsbader ist in den
Resolutionsbüchern von 1667 an geschlossen überkommen. Der
Barbier Leonhart Zettler, der in diesem Jahre zum Chirurgen bestellt
wurde und sich im Pestjahre 1680 rühmlich gehalten hatte, war der
™) Res. 1738, S. 645; 1739, S. 118.
547) Res. 1737, S. 430.
MS) Res. 1743, S. 561; 1744, S. 732; 1746, S. 129.
M") Res. 1746, S. 141.
550) S. 0. A. Bd. 141.
551) S. 0. A. Bd. 59, Nr. 159.
552) Res. 1683, S. 252.
115
letzte, welcher noch die damals übliche Besoldung von 180 Gulden
und 6 Fuder Salz jährlich vom Amte empfing653). Als Zettler 1692
seines hohen Alters wegen die Chirurgenstelle zurücklegte und mit
75 fl. jährlicher Provision und weiteren 75 fl. Adjutum in den Ruhe-
stand trat, wurde der Barbiergeselle Wenzel Schmied aus Linz „in
Ansehung seiner gerühmt guten Barbierkunst“ sein Nachfolger, aber
ohne Besoldung und erst 1694 mit einer Beihilfe von 75 fl. bedacht664).
1695 war ihm aber doch wieder eine ständige Besoldung von 150 fl.
ausgeworfen worden, zu welcher noch das frühere auf drei Jahre
beschränkte Adjutum von 75 fl. kam565). Zettler, der die Baderei auch
nach seiner Enthebung vom Dienste fortsetzte und dem das Adjutum
belassen wurde, weil er die Arbeiter vielfach gratis bediente und
auch die Medikamente dazu gab* 556), starb 1703, worauf seine Witwe
1 fl. 30 kr. wöchentliche Provision erhielt und Schmied in Zettlers
volle Bezüge trat557 * *)- Er versah dann seinen Dienst bis 1721 und
fand, als er wegen Alters und Erblindung hiezu unfähig geworden
war, in dem Stadtbader Sebastian Pröckhl einen einstweiligen Ver-
treter, dem die Hofkammer hiefür eine Beihilfe von 50 fl. be-
willigte658). Um das Gewerbe seiner Familie zu erhalten, versprach
das Salzamt dem Schmied, wenn er ein in der Barbierkunst er-
fahrenes Subjektum fände, welches nach einiger Praxis auch chirur-
gische Dienste leisten könne, dieses anzustellen, damit Schmieds
Tochter im Falle ihrer Verheiratung mit demselben das chirurgische
Geschäft fortführen könne659). 1724 war der gesuchte Barbier, Josef
Thonnwers, auch Donvers geschrieben, gefunden. Die Bankodepu-
tation nahm ihn als Assistenten Schmieds, jedoch ohne die geringste
Besoldung, an Stelle Pröckhls in den Dienst auf, gewährte ihm aber
schon 1725 eine Beihilfe von jährlich 25 fl. Donvers heiratete 1726,
wurde 1730 Kammergutchirurg und die Beihilfe seines Wohlver-
haltens wegen auf 150 fl. erhöht, wenn auch mit dem Nachsatze,
„ohngeachtet man hiezu nicht Ursach hätte, anerwogen die
gemachten Kuren ohnedem besonders angesetzt und sehr wohl
bezahlt zu werden pflegten560)“. Schmied starb 1731, die Erben er-
563) Res. 1667, S. 254.
“*) Res. 1692, S. 112, 165.
655) Res. 1695, S. 324.
556) Res. 1698, S. 553.
557) Res. 1703, S. 128; 1704, S. 184.
568) Res. 1721, S. 225; 1731, S. 247.
r>5°) Res. 1723, S. 478.
560) Res. 1724, S. 584; S. O. A. Bd. 154, Nr. 106; Res. 1725, S. 124;
1730, S. 192.
8»
116
hielten das Konduktquartal, aber keine Provision. Neben Donvers
als Kammergutschirurg zog das Salzamt auch den Stadtbader Anton
Hämmerl wie seinen Vorgänger Pröckhl zeitweilig in seine Dienste
und wies ihm hiefür ein ständiges Adjutum von jährlich 50 fl. an,
„jedoch, dass selber die Kammerguts Patienten in deren Curen
leichter halten solle561 *)“. Nach Donvers Tod 1734 wurde derWitwe
die Fortführung des Chirurgendienstes auf ein Jahr zugestanden662),
nach dessen Ablauf sie einen gewissen Rupert Schorn heiratete;
und da dieser ein ärztliches Zeugnis über seine chirurgischen Kennt-
nisse aufzuweisen hatte, bekam auch er die Stelle eines Kammergut-
chirurgen als Nachfolger des Donvers563 *). Das Geschäft blieb also
wiederum in der Familie. Schorn gehörte zu jenen Badern, deren
Rechnungen in Wien vielfach Bedenken erregten. Eine Resolution
von 1739 beanstandete, daß er „den Ebenseer Traunknecht Alois
Leitner 82 Wochen, nicht ohne Grund zu mutmaßen, in der Cur,
ohne jedoch denselben zu restituieren, aufgehalten und nebst 106 fl.
Unkosten denselben nur zu einem Provisioner gemacht habe, wo
doch der Traunknechtsbader den Alois Platzer in weit gefähr-
licherem Schaden binnen 14 Wochen um 15 fl. vollkommen curiert
hat565 *)“. Die Schorn überlebte auch ihren zweiten Mann und behielt
den Chirurgendienst auch weiters noch, wozu die Bankodepu-
tation jährlich 198 fl. für die Einstellung eines Badergehilfen bei-
steuerte und ihr überdies eine Wochenprovision von 1 fl. 30 kr. bis
zur Großjährigkeit der Kinder zugestand565).
Über die Bader und Wundärzte in den übrigen Kammergut-
orten enthält das Salinenarchiv leider nur spärliche Nachrichten.
1695 bezog der Bader in Hallstatt 30 fl. jährliches Hilfsgeld, während
sein Ischler Kollege Ferdinand Pichler sich mit einer einmaligen
Zuwendung von 20 fl. begnügen mußte666). 1703 war Jakob Lökher
Bader und Wundarzt in Hallstatt mit 30 Kreuzer wöchentlicher
Beihilfe; „seine innerlichen und äusserlichen Curen an den Arbeitern
zeigen guten Fleiss und Mühwaltung, die Beihilf darum wohlver-
dient567)“. Das gleiche Hilfsgeld erhielt 1729 der seinem Vater nach-
561) Res. 1731, S. 394.
m-) Res. 1734, S. 774.
563) Res. 1735, S. 78, 152.
“*) Res. 1739, S. 103.
566) Res. 1750, S. 742.
E66) S. O. A.- Bd. 59, Nr. 159.
567) Res. 1703, S. 115.
117
gefolgte Johann Christof Lökher in Hallstatt, dessen Wirken eben-
falls gerühmt wird, zur Haltung eines tauglichen Gesellen5“). Daß
auch in Ebensee eine Amtsbaderstelle bestand, geht aus dem An-
suchen des dortigen Baders Wilhelm Gigl aus dem Jahre 1728 um
Fortbezug seines Hilfsgeldes hervor569).
Das den Badern und Wundärzten gewährte Hilfsgeld bildete
zwar nur einen bescheidenen Teil ihres Einkommens, hatte aber für
sie den Wert, daß sie jederzeit damit rechnen konnten, während der
Verdienst für die Behandlung der einzelnen Erkrankungsfälle, der
ihnen vom Salzamt auf Grund der vorgelegten und überprüften
Rechnungen ausbezahlt wurde, naturgemäß schwankend war. Die
kaiserlichen Beamten, Meister und Arbeiter genossen nach dem
dritten Reformationslibell (S. 413) die freie ärztliche Kur und den
unentgeltlichen Medikamentenbezug, welche Kosten den Badern,
Chirurgen und Apothekern vom Amt zu vergüten waren. Bei der
anfänglichen Beschränkung der Kurfreiheit auf Erkrankungen und
Verletzungen im Dienste blieben die Leistungen des Amtes verhält-
nismäßig gering und die Forderungen der Bader an die armen
Arbeiter häufig unbefriedigt, sie konnten daher die Hilfsgelder nicht
entbehren. Mit der allmählichen Erweiterung der unentgeltlichen
Heilbehandlung besserte sich die Lage der Bader und Chirurgen, die
Ärzterechnungen wurden immer höher und die Beanstandungen der
Zensurbehörden häufiger. Die Bankodeputation erwog hierauf die
Einstellung der Hilfsgelder, obwohl der Amtmann 1734 für ihre Bei-
behaltung eintrat, weil solche den Badern im Kammergut „vor Gott
und der Welt“ gebühren570). Baron Sternbach wollte sogar noch
weiter gehen und die Stelle eines Kammergutchirurgen in Gmunden
überhaupt einziehen, um die Kosten hiefür zu ersparen, weil der
Mühlwanger Bader hinreiche, die Kuren zu versehen571).
Ein wichtiges Glied des Sanitätswesens war schließlich die
Kammergutapotheke in Gmunden. In den Salzakten zuerst erwähnt
wird 1616 Georg Reitner als Apotheker, nach seinem Tode Johann
Kienpaeckh und darauf Christof Hulk. Letzterer war früher Apo-
theker beim schwarzen Elefanten am kaiserlichen Hof zu Wien und
kam 1642 nach Gmunden572). Er hatte sich, wie bereits bemerkt
wurde, durch die jahrelange Vertretung der Medicistelle verdient
563) Res. 1729, S. 655.
509) Res. 1728, S. 421; 1731, S. 306.
67°) Res. 1734, S. 769.
671) Res. 1750, S. 742.
672) S. 0. A. Bd. 68, Nr. 178.
118
gemacht, gab aber doch die Apotheke in Gmunden auf, weil ihm die
Besoldung zu gering war und zog nach Steyr. Nach ihm übernahm
der Hofapotheker in Passau, Johann Wilhelm de Vette, 1666 die
Apotheke in Gmunden gegen eine nach den Bestimmungen des
dritten Reformationslibells (S. 431 und 533) bemessene Besoldung von
jährlich 100 fl. nebst 4 ß Fuder als Deputat573). Weil aber seine
Apotheke „mit allerhand bedürftigen, guten, gerechten und frischen
Medicamenten, auf welchen ihm gleichwohl ein ziemlich Stuck Geld
liegt, wohleingericht und versehen und hingegen das Städtl hier klein
ist und die armen Kammergutarbeiter mit Besoldung und anderem
nit also conditioniert sein, daß sie um Arznei viel Ausgabe ver-
möchten“, bewilligte ihm die Hofkammer auf den Antrag des Salz-
amtes 1669 noch eine Zubuße von jährlich 50 fl.574). 1683 verkaufte
de Yette seines hohen Alters wegen die Apotheke, behielt die bis-
herige Geldbestallung als Abfertigung, starb aber schon 1684575).
Bei dem Übergange der Apotheke in andere Hände erklärte die Hof-
kammer die Kammergutapotheke als ein bürgerliches Gewerbe, an
welchem das Salzamt nicht einen Kreuzer Vorteil habe, weshalb das
Stipendium (Besoldung) umsonst, nur des Namens willen gereicht
werde. Da de Vette nicht kaiserlicher Beamter war, bekam die
Witwe auch keine Provision, sondern bloß 100 fl. zur Bestreitung
der Konduktkosten und für ihre beiden Töchter eine Gnadenabferti-
gung von 150 und 75 fl.576). Nach den Akten kaufte 1684 der Apo-
theker Metzger aus Wien das Haus samt der Apotheke und heiratete
die Witwe de Vettes; lange jedoch konnte dieser nicht im Besitze
der Apotheke gewesen sein, da im Resolutionsbuche von 1686
Christof Albrecht Grämbs, auch Geramb geschrieben, als Nach-
folger de Vettes genannt wird, der nach vorher abgelegter Prüfung
beeidet und als Kammergutbediensteter mit einer Besoldung von
jährlich 100 fl. und 4 ß Fudersalz in Pflicht genommen wurde. Hiezu
kam 1703 noch ein Adjutum von 50 fl.577). Die Bestallung Gerambs
steht in geradem Gegensätze zu der wenige Jahre früher abge-
gebenen Erklärung der Hofkammer, daß die Apotheke in Gmunden
ein bürgerliches Gewerbe sei, an welchem das Salzamt kein Interesse
habe, und zeigt, wie unsicher man damals in der Beurteilung solcher
Fälle war. Geramb mußte die Apotheke stark vernachlässigt haben,
67s) Res. 1666, S. 346.
574) Res. 1670, S. 364; 1673, S. 478; 1678, S. 88.
57ä) Res. 1683, S. 251.
57e) Res. 1684, S. 268; 1686, S. 379.
°77) Res. 1686, S. 376; 1703, S. 123.
119
weil er über eine Anzeige des Medikus Dr. Vogl angewiesen wurde,
sie sauber und rein zu halten, „anderen vagierenden burschen, die
darin nichts zu tun haben, nicht saufen, possenreissen, spielen und
Platz geben lassen, auch die Apothekerin ihr Maul besser im Zaum
halten, das Dienstmensch solle durch die Hausthür und nicht durch
die Apotheke ein und aus gehen mit allerhand Geschirr und Sudlerei.
Auch die Preise nicht überschätzen und sich einer leidendlichen Tax
befleissen578)“. Dagegen fand der Apotheker und Physikus Friedrich
Eder in Aussee den Dank und die Anerkennung der Hofkammer, die
ihm 1688 20 Taler Ergötzlichkeit dafür aussetzte, daß er den Hall-
stättern durch seine angewendeten Arzneimittel viel geholfen hatte
und ihnen ganz unverdrossen in allen Fällen beigesprungen war579).
Nach Gerambs Tod 1709 wurde die Gmundner Apotheke dem
Johann Georg Anton Veliß (Velley) vom Stift St. Florian ver-
liehen580) und zum Zwecke der Übernahme vom Landschaftsmediko
und dem Welser Apotheker Löschl ein Inventar aufgenommen. Die
beiden hatten damit viel Arbeit, da etwa 850 verschiedene Medi-
kamente, Sirup, Konserven, Spezialkompositen, Pulver, Extrakte
corticas, Salze, Pillen, Unguentiae, Öle, Wässer, Spiritus, chimica
exotica, Elixiere, Essentiae und sonstige Materialien und Präparate,
Kräuter, auch Pretiosae magisteria und sehr viele ihnen unbekannte
Medikamente vorhanden waren. Sie schätzten den Gesamtwert der
Vorräte auf 1051 fl. 51 kr.* 679 * 681 * * 684). Velliß resignierte im hohen Alter 1740
und ist auch bald darauf gestorben. Seine beiden Töchter wurden
mit 115 fl. ein für allemal abgefertigt582). Ihm folgte Johann Wolf-
gang Taubenmerckhl, „der sich jederzeit wohl aufgeführt und die
zur Vorstehung einer Apotheke erforderliche Wissenschaft be-
sitzt583)“.
Der nach dem dritten Reformationslibell zugestandene Ersatz
des Arztlohnes und der Medikamentenkosten stand noch 1740 bloß
den zur kaiserlichen Arbeit bedingten und dabei erkrankten oder sich
hart beschädigten Männern zu, welche mit keinem ordinari Haus-
mittel hergestellt werden konnten584). Die besonders im 18, Jahr-
hundert ständig wiederkehrenden Bemängelungen der zu hohen
578) S. O. A. Bd. 116.
679) Res. 1688, S. 446.
98°) Res. 1709, S. 720.
581) S. O. A. Bd. 140.
°62) Res. 1740, S. 204, 255.
B8S) Res. 1740, S. 147.
684) Res. 1740, S. 212.
120
Arztensrechnungen hatten ihren Grund vornehmlich darin, daß das
Salzamt und die Verwesämter die für die Arbeiterschaft ungemein
drückende Bestimmung des Libells umgingen und den Kreis der
unterstützungsbedürftigen Erkrankten zu erweitern strebten. Erst
der vorurteilsfreie und menschenfreundliche Physikus Dr. Lebzelter
fand 1746 den Mut, offen zu erklären, daß die inneren Erkrankungen
ebenso kurbedürftig seien wie äußerliche Verletzungen, weshalb
solchen Kranken auch die Wohltaten der unentgeltlichen ärztlichen
Behandlung gebühre685). Kurkosten für an Zahnschmerzen leidende
Arbeiter wurden 1745 nicht passiert585 586). Erkrankte ein Arbeiter an
Franzosenseuche, morbus gallicus, so mußte er sich vom Chirurgen
untersuchen lassen, der entschied, ob sich die Krankheit aus Unglück
oder eigenem Verschulden ergeben hatte. Im letzteren Falle wurde
der Arztlohn zwar aus dem Amte bezahlt, dem Arbeiter aber die
Kur- und Unterhaltskosten vom Lohne abgezogen und er zudem noch
bestraft587). Ein Ischler Salzarbeiter wurde 1738 deshalb aus der
ärarischen Arbeit entlassen und ein Holzknecht, anderen zum Ab-
scheu, sogar aus dem Kammer gut abgeschafft und verwiesen588). Von
Seuchengefahr blieb auch das Salzkammergut nicht völlig verschont,
doch forderte nur eine „Infektion“ 1625 und die Pest 1680 größere
Opfer. Sie war vermutlich aus Niederösterreich eingeschleppt worden,
trotz der Grenzsperre, die bei ihrem Auftreten über das Land ver-
hängt wurde. Die aus Niederösterreich rückkehrenden Salzschiffleute
mußten in Enghagen in isolierten Räumen die Wartezeit über ver-
bleiben und erhielten sogar einen eigenen Geistlichen589). Das
Kammergut war für jeden Durchzugsverkehr gesperrt, die Grenz-
übergänge wurden strenge bewacht und die hierauf ergangenen
Kosten vom Salzamt und den Gemeinden zu gleichen Teilen
getragen590). 1713 gab der nied. öst. Gesundheitsrat ein gedrucktes
Merkblatt über die Seuchengefahr und den Schutz gegen dieselbe
heraus, das auch im Kammergut in Gebrauch stand591). 1743 herrschte
eine Scharlachepidemie, zu deren Bekämpfung der Amtsphysikus
die Isolierung empfahl; die Erkrankten sollten nicht mehr in die
Kur genommen, sondern samt den Gesunden, die ihnen Unterstand
585) Res. 1746, S. 163.
586) Res. 1745, S. 18.
587) Hallst. S. A. Visitationsprotokoll 1709—1722.
588) Res. 1737, S. 430; 1738, S. 624.
589) Res. 1680, S. 106.
59°) Res. 1681, S. 168.
681) S. O. A. Bd. 147.
121
gaben und sie weder rechtzeitig angezeigt noch sich von ihnen all-
sogleich separiert hatten, auf alle Zeit aus dem Kammergut ab- und
hinweggeschafft werden592). Dr. Kirchweger machte sich die Sache
recht leicht, es ist nur die Frage, ob die Betroffenen so ohneweiters
auswanderten und ob sich die Nachbarn dies gefallen ließen. Im
selben Jahre trat auch Skorbut (Scharbock) in der Gmundner Gegend
auf, gegen dessen Ausbreitung ebenfalls die Isolierung der Er-
krankten angeordnet wurde. Der Physikus erhielt den Auftrag, mit
seinem Adjunkten gegen dieses einreißende Übel ein Präservativ-
mittel ausfindig zu machen695). Daß der Kammergutphysikus auch
bei Viehseuchen zu Rate gezogen wurde, scheint aus einer Reso-
lution vom Jahre 1732 hervorzugehen69’). * 66
582) Res. 1743, S. 529.
69a) Res. 1743, S. 569.
66*) Res. 1732, S. 459, 464.
Die Salzstätten.
In seiner im Jahrbuch 1930 des o. ö. Musealvereines er-
schienenen Abhandlung über die Entwicklung des o. ö. Salzbergbaues
im 16. und 17. Jahrhundert hat der Verfasser die technischen und
wirtschaftlichen Verhältnisse auf den Salzbergen des Kammergutes
vornehmlich an Hand der drei Reformationslibelle zu schildern ver-
sucht und damit diesem Teile der allgemeinen Geschichte des ober-
österreichischen Salzwesens schon vorgearbeitet. Die folgenden
Ausführungen konnten daher mehr auf die Ergebnisse des Akten-
studiums für die Zeit nach dem dritten Reformationslibell von 1656
beschränkt bleiben, wobei den Protokollen der Hauptvisitations-
kommissionen ein breiter Raum gelassen wurde, weil diese die Zu-
stände in den Betrieben nach eigener Anschauung beschrieben haben.
I. Hallstatt.
1. Hofschreiberamt.
Die Leitung des Hallstätter Salzwesens oblag dem Hof-
schreiber, der dem Salzamte in Gmunden unterstand und mit dem
Mitverweser, später dem Gegenschreiber in dem in nächster Nähe
der Pfannstätte gelegenen Hofhause wohnte und amtierte. Die
Reihenfolge der Hofschreiber von der Zeit des ersten Reformations-
libells ist aus Engls Geschichte des Marktes Hallstatt entnommen.
Amts-
antritt
1510 Georg Hainstock.
1523 Jakob Tollinger.
1526 Christof Pleydl.
1532 Michael Waiglhuemer (auch Weixelbaumer).
1540 Georg Stoff 1 (auch Stoppel).
1547 Georg Siepler zu Mitterberg.
1551 Bernhard Hofer.
1554 Benedikt Fischerauer.
123
Amts-
antritt
1565 Balthasar Blindhammer.
1578 Jakob Segger.
1580 Johann Hödl (Händl, t vor 1591).
1584 Daniel Etzinger, Verweser.
1586 Zacharias Settner, soll heißen Kuttner, später Einnehmer in
Gmunden.
1591 Tobias Enderl (Einaderl, Enderle).
1593 Daniel Etzinger, Verweser.
1594 Johann Nutz, auch Pfieselschreiber, später Pfleger zu Wilden-
stein.
1615 Sebastian Edter, t zu Hallstatt am 18. April 1629.
1629 Tobias Schwaibermayr.
1636 Jakob Christof von Mayr, früher Konzipist der Hofkammer,
t in Grafenegg, Ennstal.
1642 Zacharias Plass von Riedmühl (auch Plasser), f 1666.
1666 Johann Adam Sauber von Sauberskirchen, später Einnehmer
in Gmunden.
1669 Tobias Achaz von Seeau, f zu Hallstatt am 29. August 1685.
1686 Johann Karl Gerisch, früher Gegenschreiber in Ischl, t zu Hall-
statt 31. XII. 1686.
1687 Bernhard Schmidmayr, Administrator, soll heißen Sumatinger
bzw. Schickmayr.
1689 Johann Christof von Seeau zu Mühlleiten.
1700 Georg Franz Sumatinger, t zu Hallstatt am 27. August 1721.
1720 Josef Adalbert Springer zu Lerchenreith, t zu Hallstatt am
29. Oktober 1746.
1747 Mathias Pernthaller, t zu Hallstatt am 21. April 1757.
1758 Johann Kleber, t zu Hallstatt am 8. Mai 1767.
Die Aufzählung Engls enthält einige Unrichtigkeiten. Hain-
stock konnte nicht von 1510 bis 1523 Hof Schreiber in Hallstatt
gewesen sein, da Ulrich Stark, Inhaber der Herrschaft Klaus, 1514
Hofschreiber in Hallstatt geworden war1) und bei der Verfassung
des ersten Reformationslibelles mitarbeitete. Nach Georg Stoppl —
nicht Stöffl — war laut Hofkammerresolution vom 23. April 1547
der Pfieselschreiber Spickenreutter zum Hofschreiber in Hallstatt
l) In Trauners Archiv-Repertorium des Kollegialstiftes Spital am Pyhrn,
Kiste E, Lade 161, Fasz. 1, Nr. 26, erwähnt, jedoch im Original nicht mehr
erhalten.
ernannt worden2) Daniel Etzinger konnte nicht vor und nach Kuttner
und Einaderl Hof Schreiber gewesen sein, Händl starb erst um 1591
und war unmittelbar von Zacharias Kuttner gefolgt. Auch die An-
gaben nach 1686 enthalten Fehler. Nach dem Tode des Hofschreibers
Gerisch 1686 blieb dessen Stelle bis zur Ankunft der in Aussicht
genommenen Visitationskommission unbesetzt und wurde 1687 der
Gegenschreiber Johann Christof Sumatinger als Administrator mit
der Amtsleitung betraut. Dieser stand schon seit dem 1655 erfolgten
Tode des Hans Jäger als Gegenschreiber und Spitalmeister im
Dienste3) und war 72 Jahre alt, als er die Amtsleitung übernahm,
weshalb ihm neben seinem Sohne Georg Franz noch der Fuderzahler
Bernhard Schickmayr als Helfer beigestellt wurde4). Sumatinger
blieb noch vier Jahre im Dienst und trat 1691 mit vollem Gehalt in
den Ruhestand. Wiederbesetzt wurde die Hofschreiberstelle erst 1689
durch Johann Christof von Seeau5), den die Hofkammer 1707 straf-
weise entließ, weil er neben manchen anderen Vergehen zum Bau
eines Eigenhauses in Lahn viel Löhne auf Werkskosten verrechnet
und Materialien aus dem Amtsvorrate entnommen hatte6). Auch dies-
mal zögerte die Hofkammer mit der Besetzung, der junge Georg
Franz Sumatinger als Gegenschreiber wurde zunächst nur mit der
Amtsleitung betraut und erst 1718 zum Hof Schreiber ernannt.
Zugleich kam der Ischler Gegenschreiber Josef Adalbert Springer in
gleicher Eigenschaft nach Hallstatt, mit der Anwartschaft auf die
Hof Schreiber stelle7 8), welche er nach der Pensionierung Sumatingers
Anfang 1720 übernahm. Der Fuderzahler Franz Xaver Scharz rückte
hierauf zum Gegenschreiber vor6).
2. S a 1 z b e r g.
Der Hallstätter Salzberg, als die schier unerschöpfliche Quelle
des reichen Bergsegens im Kammergut mit seinen vielen Bauen,
Einrichtungen und Besonderheiten, war als kostbares Eigentum des
Landesfürsten jedem fremden Einblick verschlossen. 1629 verbot
ein kaiserlicher Befehl die Bergeinfahrt, wozu die Beamten allen
2) Index.
3) Res. 1655, S. 261.
4) Res. 1687, S. 423.
6) Res. 1688, S. 468—520.
6) Res. .1707, S. 479—513.
7) Res. 1718, S. 555.
8) Res. 1719, S. 765.
125
Fremden die Erlaubnis gaben, ohne zu bedenken, daß diese das Ge-
heimnis der Solzberge ersehen könnten9).
Die eingehenden Erhebungen Clement von Radolts, anläßlich
der Hauptvisitation in den Jahren 1654 und 1655 waren die not-
wendige Voraussetzung zur Verfassung des dritten Reformations-
libells, nach welchem sich das gesamte Wesen im Kammergut fortan
zu richten hatte. Die Neuheit des Libells und die erprobte Verläßlich-
keit der Amtleute Achaz von Seeau und Schiefer in der Leitung des
Salzamtes machten die Vornahme neuerlicher kommissioneller
Untersuchungen in den nächstfolgenden drei Jahrzehnten unnötig.
Erst 1687 wurde wieder eine Hauptvisitation angeordnet, deren
Leiter der Hofkammervizepräsident Christof Seyfried Preuner und
Hofkammerrat Ferdinand von Albrecht waren10). Der Einnehmer
Ignaz Franz Streubl, der als Mitglied der Kommission von 1654 zur
Verfassung des dritten Reformationslibells beigezogen worden war,
hatte einen Sohn Franz Adolf, der 1695 seinem Vater im Einnehmer-
amt folgte, damals aber gerade mit seinen Studien zu Ende ge-
kommen war. Er hatte die „studia humaniora auch philosophiam
absolviert, nit weniger das Studium juridicum in das dritte Jahr
continuiert“ und sollte nunmehr der Kommission als Schriftführer
dienen. In seinem Diarium, womit er sich den Anspruch auf die Stelle
seines Vaters zu erwerben hoffte, schilderte er den Beginn der
Kommission ausführlich und begleitete sie auf allen Wegen. Die
Wiener Herren trafen am 21. August 1687 in Gmunden ein, wo sie der
Salzamtmann Baron Schiefer mit der gesamten Beamtenschaft feier-
lich empfing. Tags darauf war Hochamt und darauf die Begrüßungs-
versammlung in der Kaiserstube. Nach der ersten Sitzung brach die
Kommission nach Hallstatt auf und verweilte dort 19 Tage. Jeden
Tag war sie in der Frühmesse, an Sonntagen sowohl im vor- wie
nachmittägigem Gottesdienste, „ob welchem die Kammergutarbeiter
einen sonderbaren Trost gehabt haben“. Die angeschlossene Wald-
beschau wurde des andauernden Regen- und Schneewetters wegen
stark abgekürzt und dauerte bloß vier Tage, dafür hielt sich die
Kommission vierzehn Tage in Ischl auf, besuchte dann noch Ebensee
und kehrte hierauf nach Gmunden zurück, um den Visitationsbefund
schriftlich niederzulegen. Am 9. Dezember reisten Preuner und
Albrecht wieder heim. Das Ergebnis der dreieinhalb Monate währen-
den Untersuchung war recht dürftig; in der Verwaltung fand die
*) S. O. A. Bd. 58.
1#) Res. 1687, S. 422; S. 0. A. Nr. 63.
126
Kommission nirgends Besonderes auszustellen, nur der Rückgang in
der Zahl der betriebsfähigen Laugwerker am Hallstätter Salzberg
bereitete ihr Sorge, „sind aus Gottsgewalt und langem Gebrauch viel
und große Wöhren und Schöpfbaue unbrauchbar worden“. Man hoffte
aber doch in Hallstatt jährlich 297 Stuben und in Ischl bei Aufstellung
doppelter Schöpfer im Frauenholz Berg 180, zusammen 477 Stuben
Sole aufzubringen, während für die veranschlagte gesamte Salz-
erzeugung von 1400 Pfund Fuder, 525 Stuben erforderlich waren.
Um die Leistungsfähigkeit des Hallstätter Salzberges durch die be-
schleunigte Neuanlage von Laugwerkern zu heben, genehmigte die
Hofkammer über den Antrag der Kommission die Vermehrung der
Mannschaft um sechs Eisenhäuer, sechs Tagwerker und neun einfache
Knechtswerker “).
Eine 1695 vor genommene Hauptvisitation, die unter der Leitung
des Don Ferdinand Carl, Reichsgrafen Caraffa de Stigliano und des
Hofkammerrates Heinrich Christof von Lewenstockh stand* 12), be-
schäftigte sich weniger mit Bergbau- und Pfannhaus- als mit all-
gemeinen Verwaltungsangelegenheiten, mit dem Notstand der
Arbeiter und der Untersuchung einer angeblichen Erzlagerstätte in
Schladming, die nach der Meldung des Ischler Bergrichters Faschl
Blei, Kupfer und Silber in abbauwürdiger Mächtigkeit enthalten sollte.
Ganz anders geartet und tiefer schürfend, wie die beiden vor-
ausgegangenen, war die Hauptvisitationskommission von 1707 unter
dem Hofkammervizepräsidenten Josef Graf Starhemberg13). Man
hatte über Hallstatt schon manches Üble erfahren, was aber die
Kommission aufdeckte, übertraf die schlimmsten Befürchtungen.
Starhemberg traf die Verwaltung des Salzberges in einem Zustande
der ärgsten Verlotterung und Korruption an, wie er vorher niemals
gewesen war, die Meister bereicherten sich durch Einstellung blinder
Schichten, Ausnützung ärarischer Arbeitskräfte für eigene Zwecke,
Legung falscher Rechnungen und anderes, in schamloser Weise und
wurden hiebei durch den Hofschreiber Christof von Seeau gedeckt.
Unter leeren Ausflüchten zogen sie die von der Kommission gefor-
derte Schlußabrechnung hinaus, bis Starhemberg ihnen mit der Sus-
pension drohte, dies umsomehr, als sie „wegen vorkommender viel-
fältig verübter Exzesse schwere Verantwortung zu leisten haben
werden14)“. Der Hofschreiber wurde dann tatsächlich suspendiert
“) Res. 1688, S. 462—468; 1689, S. 565.
12) Res. 1695, S. 332, 336.
“) Res. 1707, S. 399; S. O. A. Nr. 17, 52.
14) Res. 1707, S. 440.
127/
und der Bergmeister Stieger in Haft genommen. Auf die Einzel-
heiten der Kommissionsbefunde näher einzugehen, wird später noch
Gelegenheit sein, vermerkt seien hier nur noch die Kosten der Kom-
mission, die bei ihrem fünf Monate dauernden Aufenthalte im
Kammergut auch entsprechend hoch waren. Die Liefergelder des
Grafen Starhemberg betrugen 2500 fl., die des Raitrates Schick-
mayr 900 fl. und des Herrn Strudl 336 fl.15).
Zur Hauptvisitation von 1733 war der Hofkammerrat Gunde-
mayr, Graf von Starhemberg als Leiter in das Salzkammergut ent-
sendet worden, der sein Augenmerk hauptsächlich auf die Verrech-
nung und innere Verwaltung, die Waldwirtschaft und das Akzi-
dentienunwesen richtete, weshalb seine Relationen über den Bergbau
und die Sudhütten nur wenig Aufschluß geben16).
Die letzte in den Rahmen dieser Abhandlung fallende Haupt-
visitation nahm Baron Sternbach gleich nach seiner Einsetzung zum
Salzamtmann vor. Die Vorbereitungen hiezu waren schon 1743
getroffen, Tiroler Fachleute für das Berg- und Hüttenwesen, die
Waldwirtschaft und die Holzarbeit, von Sternbach ausgewählt und
zur Kommission eingeladen worden17). Die Generalbeschau begann
1744, ging in der Untersuchung sehr gewissenhaft und gründlich vor,
dauerte dafür auch bis in das nächste Jahr hinein. Sternbach ver-
schaffte sich hiedurch jene genaueste Kenntnis aller Betriebszweige,
die für die Durchführung seiner Reformen unerläßlich war und ihn
vor Fehlgriffen bewahrte.
Vorbau und Ausrichtung. Der Hallstätter Salzberg
war bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts schon stark ausgebaut, nicht
nur gegen die Tiefe zu, sondern auch in den wasserführenden oberen
Lagen. Von oben nach abwärts gereiht, waren folgende offene
Grubeneinbaue vorhanden:
Name des Stollens Jahr der Eröffng. Meeres- höhe Anmerkung
Hoher Wasserstollen 1738 1220 zur Abfangung und Ausleitung
der Hauptwassereinbrüche aus
dem Niederschlagsgebiete des
Plassen
16) Res. 1707, S. 471.
16) Res. 1736, S. 353.
17) Res. 1744, S. 714.
128
Name des Stollens Jahr der Eröffng. Meeres- höhe Anmerkung
Linksseitiger Tagstollen . . . 1756 1179 Wasserstollen
Steinfeld Wasserschurf . . . 1524 1180 zur Einleitung des Füllwassers in die unteren Horizonte
Rechtsseitiger Tagstollen . . 1756 1171 Wasserstollen
Steinberg , 1145 war 1362 schon erbaut
Alter (niederer) Wasserberg . 1725 1168
Johann Baptist 1705 1149 nordseitiger Lageraufschluß
Tollinger (neu) 1530 1113 die alte Schachtricht aufgelassen
Wiesberg (neu) 1588 1071 nach Zerstörung der alten Schachtricht
König Karl 1687 1062 zum Aufschlüsse des südlichen Grubenfeldes im Wiesberg- horizonte
Kaiserin Katharina Theresia . 1675 1033
Kaiser Maximilian (neu) . . . 1511 1013
Kaiser Leopold 1570 1009 zum Ausbau des südlichen Grubenfeldes
Kaiser Josef 1687 969
Kaiserin Christina 1719 926
Die Starhembergsche Visitation von 1707, an welcher auch
Ischler und Ausseer Bergleute teilnahmen, befaßte sich eingehend mit
den Vorkehrungen zum Schutze des Hallstätter Salzlagers, sowohl
gegen die bereits in das Berginnere eingedrungenen Raubwässer
wie gegen die obertägigen Niederschlagwässer, und wenn auch ihre
Ansichten über den Ursprung und den Weg der ersteren aus Un-
kenntnis der Gebirgsbildung und Schichtenlagerung verfehlt waren,
so kam die Kommission doch zu zweckmäßigen Entschlüssen. Sie
ordnete die Wiederöffnung alter Wasserschürfe und den Einbau von
mit Letten wohl unterbetteten Wasserrinnen in den bestehenden
Wasserstollen an, damit die Grubenwässer vollständig und rasch zu
Tage fließen können, drang auf die dauernd gute Instandhaltung des
Ausbaues der Wassergebäude überhaupt und forderte die Herstellung
von Abzugsgräben und Rinnwerken ober Tags zur raschen und
unschädlichen Ableitung der Niederschlags- und Schneewässer. In
der Relation über den Salzberg gedachte Starhemberg dankbar seines
besten Beraters, weil „von der ganzen Kommission keiner soviel
gute Auskunft, nützliche Vorschläge und bergmännische Anleitung
129
nicht geben hat, als uns der Ausseerische Bergmeister Mathias Preßl
so rühmlich wie nützlich an Hand gelassen hat, also daß wir diesem
Preßl wohlfundierten Bergverstand und großen Eifer das meiste Lob
billig zuschreiben und überlassen müssen“)“.
Sehr treffend und sicher auch von Preßl beeinflußt waren die
Bestimmungen der Kommission über die künftige Ausrichtung des
Max-Leopold-Horizontes; es sollte hierüber eine Vermessung vor-
genommen und im Plane eingezeichnet werden, „wieviele Wöhren
und wohin, wie weit eine von der anderen, damit man diesen Bau auf
lange Jahre hinaus auf einmal regulieren könne“. Zum ersten Male l
trat hier der Gedanke an eine systematische Einteilung des Gruben-
feldes auf, die bisher am Hallstätter Salzberg gefehlt hatte. Ganz
irrig dagegen war die Anschauung der Kommission über den zweck-
mäßigen Abstand zweier Horizonte. 1675 war der Katharina-
Theresia-Berg als Zwischenhorizont zwischen dem Wiesberg und
dem Leopoldstollen angelegt worden, deren Saigerhöhe von
50 Stabei, das sind rund 60 Meter für eine Abbauetage viel zu groß
war. Die Bergverständigen fanden diese Unterabteilung nicht für gut,
die beiden Horizonte lägen nunmehr zu nahe übereinander, der Aus-
bau des Katharina-Stollens wäre unnütz gewesen. „Man muss gleich
viel Kehren, Grubenoffen und andere Gebäu führen wie bei einer
dickeren, die dann aber um so eher versotten, erfordert also um so
geschwinder ein neues Gebäu, dieses aber um mehrers Leut, Arbeit
und Unkosten.“ Die Kommission übersah dabei, daß die alten Wöhren
und Schöpfbaue durchschnittlich nicht über zehn Stabei aufgebracht
werden konnten und dann durch Verschneidung mit den Nachbar-
werken, Durchlässigkeit oder Verbruch er zeugsunfähig wurden, so
daß bei einer Etagenhöhe von 50 Stabei, 80 Prozent der Aufsiede-
höhe verlorengegangen wären. Das Gutachten der Kommission hatte
für den Salzberg insoferne nachteilige Folgen, als es aller Wahr-
scheinlichkeit nach die Wahl des Anschlagpunktes für den zwölf
Jahre später eröffneten Kaiserin-Christina-Stollen — 343I<> Stabei
unter dem Josefsberg — beeinflußt hatte.
Ein mit Recht gerügter Fehler lag in der Ungleichheit des
Streckengefälles, worauf beim Vortrieb keine Acht gegeben wurde,
obwohl schon das zweite Reformationslibell (Fol. 12’) das Ansteigen
im Vorbau mit 1 : 40 vorgeschrieben hatte. In der Regel waren die
Kehren zu steil angelegt, wodurch nicht nur die Förderung erschwert
sondern auch das Abbaumittel geschwächt wurde. Die Visitations-
18) S. O. A. Nr. 174/62, Bd. 66.
130
kommission fand, daß der Tollingerberg in seinem hinteren Teile
durch unglücklich geführte Schien und Wag so hoch gefahren, daß
man die Schöpfgebäu im Steinberg angefahren hat, sie also nicht
mehr in Dammwöhren umwandeln und den Bodenstock ausnützen
konnte.
Die alten Spurnagelbahnen, die noch immer bestanden und sich
in den engen und niedrigen Wasserorten sogar bis in das 20. Jahr-
hundert am Hallstätter Salzberg erhalten haben, konnten freilich
nur mit kleinen Hunden und geringer Geschwindigkeit befahren
werden, Unregelmäßigkeiten im Streckengefälle schadeten daher
nicht so viel. Erst als 1748 die wichtigeren Kehren mit Gestänge-
fahrten versehen wurden, wodurch die Förderleistung bedeutend
anstieg, war die Einhaltung des vorgeschriebenen Ansteigens der
Strecken unbedingt notwendig geworden. Die von Sternbach ein-
geführten Gestängebahnen waren zwar nicht mit Eisen beschlagen,
zur größeren Dauerhaftigkeit aber aus Buchenholz geschnitten.
Zur Förderung des katholischen Glaubens wurden 1721 bei
jenen Stollenmundlöchern, an welchen die Bergleute vor der Ein-
fahrt ihr Gebet zu verrichten pflegten, Bilder der zu verehrenden
Heiligen, auf gut getrocknetes Holz säuberlich gemalt, aufgestellt19).
Mit dem Abwärtsschreiten des Bergbaues nahm die Länge der
Hauptschachtrichten und damit der Mangel an Frischluft bei deren
Vortrieb zu. Um diesem abzuhelfen, hatte man aus dem oberhalb
gelegenen Horizont in der Richtungslinie der neuen Schachtricht in
Abständen von 100 bis 150 Stabei je einen Schürf oder eine Grube
abgeteuft, nach deren Löcherung mit der tieferen Vortriebsstrecke
sich der natürliche Wetterzug wieder einstellte. Beim Einbau der
Kaiserin-Christina-Haupfschachtricht, die über 300 Meter zu durch-
fahren hatte, bevor sie auf das Salzlager stieß, war dies nicht mehr
möglich. Da griff man zur künstlichen Bewetterung, die 1721 zum
ersten Male am Hallstätter Salzberg maschinell ins Werk gesetzt
wurde. Der am Christina-Mundloch aufgestellte Blasbalg wurde
durch ein in den Langmoosbach gestelltes Wasserrad betrieben und
die gepreßte Luft durch Röhren bis vor Ort geleitet. Auf diese Weise
gelang es, den Stollen 276 Stabei, bis zum ersten Luftschurf vor-
zutreiben20).
Bei der Erschließung des Lagers fuhren die Häuer bisweilen
Gasbläser an, die sich am Grubenlichte entzündeten. Konnten die
“) Hallst. S. A. Amtsprotokoll 1709—1722.
2") S. O. A. Nr. 52/56.
131
Gase längere Zeit ununterbrochen aus dem Gestein entweichen und
sich in größerer Menge im Stollen ansammeln, bevor ein Gruben-
licht in die Nähe und es dann zum Zündschlag kam, so war es für die
Knappen nicht ungefährlich, jedenfalls aber wurden sie dadurch in
Furcht und Schrecken versetzt. Das erste aus den Akten bekannte
„wilde Feuer“ trat 1664 in der Unterbergerkehr im Leopoldstollen
auf, gegen welches die Bergleute sogar die Pfarrer von Hallstatt,
Goisern und Gosau mit dem Allerheiligsten zu Hilfe riefen. 1707
wurde ferners eine brennende Sole auf der Hamerlkehr wahr-
genommen, 1711 und 1719 entströmten brennbare Gase den Kern-
ulmen in der Schickmayr- und Bischof-Lamberg-Kehr im Josefberg.
Der Bläser in der letztgenannten Kehr hielt in wechselnder Stärke
vier Jahre an. Auch beim Vortrieb der Christina-Hauptschachtricht
fanden Grubengase ihren Austritt ins Freie. Es würde zu weit führen,
die oft abenteuerlichen Entstehungsannahmen und Sicherungsvor-
schläge über und gegen das „höllische Schwefel- und Saliterfeuer“
wiederzugeben, die nicht bloß von den einheimischen Bergleuten,
sondern auch von den aus weiter Ferne beigezogenen Bergver-
ständigen vorgebracht wurden. Der hellste Kopf unter allen war der
von der Hofkammer einvernommene Bergmann Damian Schröter
aus Kremnitz, der in seinem Gutachten vom 29. Oktober 1664 dafür
hielt, „es sei nur ein böses Wetter, welches sich in einem Sinken
verhalten hat, allda die Bergart schwöblig und salitrig ist. Wenn sich
das Wetter hernach von sich selbst entzündet, so macht es ein gross
Feuer und verbrennt und schädigt die Arbeiter, vergeht aber
hernach bald; diesem abzuhelfen, ist kein ander Mittel, als dass man
mit einem Stollen oder Schacht oder mit einem Focher oder Plaß-
balkh auf diejenige Oerter, wo das böse Wetter sich aufhält, gutes
frisches Wetter hineinbringe, so ist alsdann dieser Ungelegenheit und
Gefahr schon geholfen21)“.
Abbau. Seit der Wiedererschließung des Hallstätter Salz-
berges bis zum Jahre 1575 wurde die Sole nur in Schöpfwerkern
erzeugt. Erst von da an kamen die Ablaßwerker auch im Kammergut-
bergbau zur Verwendung, die Ischler Bergleute in Hallein und
Schellenberg gesehen und zur Einführung empfohlen hatten. Es
waren dies Werker mit liegenden und breiten Brustdämmen, welche
vom Ablaßoffen aus den Zugang in den Werksraum erlaubten, weil
der Damm stets höher aufgeschlagen war, wie der Himmel und man
durch einen Überhau ins Werk steigen konnte. Da der Himmel mit
ai) Res. 1664, S. 178.
9*
132
jeder Wässerung ansteigt, mußte auch der Damm dauernd nach-
geführt werden; diese Art der Wehrzustellung war daher sehr teuer
und konnte sich im Kammergut nicht durchsetzen, wo die ge-
schlossenen Wehren sie bald verdrängt hatten. Neben diesen hielten
sich aber die alten Schöpf baue noch über ein Jahrhundert, das dritte
Reformationslibell von 1656 weist neben 18 erzeugsfähigen Damm-
wehren ebensoviele Schöpfbaue auf. Darnach verschwanden sie
allmählich aus dem Werkerstand, weil man neue Schöpfwerker nicht
mehr anlegte und die aufgesottenen alten Baue durch Ablaßöffen
und Sinkwerke unterfuhr, um auch den Bodenstock auszunützen.
Die ersten Dammwerke oder Wöhren, wie man sie zum Unter-
schied von den Schöpfwerkern nannte, besaßen ein stehendes Ablaß-
gebäude, in welches die Säubererlutte, die Rolle eingeblendet war,
weshalb sie auch Rollwehren hießen. Werksanlagen mit liegendem
Ablaßdamm kamen erst im 18. Jahrhundert zur Anwendung, ver-
mochten jedoch die Rollwehren nicht völlig zu verdrängen, der Streit,
welche der beiden Wehrzustellungen den Vorzug verdiene, war 1760
noch nicht aus getragen22). 1749 wollte man sogar einige Kammergut-
arbeiter nach Tirol senden, um die dort übliche Art der liegenden
Dammablässe zu erlernen23). Möglicherweise ist die im Salinenarchive
enthaltene zeichnerische und interessante Darstellung eines Damm-
ablasses aus dem Jahre 175224), der eine Säuberung durch den
geöffneten Damm zuläßt, eine Frucht dieser instruktionsreise. Der
Damm war nur an der Ablaßseite mit Letten verschlagen, sonst aber
in vollem Schrott ausgezimmert, die Rüstung gegen die Ulme gut
abgeblendet und unmittelbar an den Seihkasten angeschlossen. Die
Konstruktion war für das Kammergut neu, „dergleichen Wöhren und
vornehmende Säuberung bei allhiesigem Salzberg noch niemals üblich
gewesen und practicieret“, übrigens nicht lebensfähig, weil sie dem
Gebirgsdrucke des durchfeuchteten Ablaßgebäudes auf längere
Dauer nicht standhalten konnte. Ein Los, das auch einem ganz
ähnlichen, erst in jüngster Zeit aufgetauchten Vorschläge beschieden
sein würde25). Die Dammwehren erwiesen sich schließlich doch als
der zweckmäßigere Werkabschluß, obwohl unter Umständen die
Rollwehren auch heute noch eine gewisse Berechtigung haben
können.
22) Hallst. S. A.
2S) Res. 1749, S. 555.
21) S. 0. A. Nr. 19/31.
25) Werkzeitung der österreichischen Salinen 7 (1929), S. 98.
133
Von den physikalischen Vorgängen bei der Auflösung des im
Haselgebirge enthaltenen Salzes während der Wässerung eines Laug-
werkes hatte man bis in das 18. Jahrhundert keine rechte und wissen-
schaftlich begründete Vorstellung, man hielt sich an die alther-
gebrachte Übung und nahm die damit verbundenen Gebirgsverluste,
die vorzeitige Ausdehnung der Werksulme, das Verschneiden ganzer
Werkergruppen und die hiedurch hervorgerufenen Verbrüche als
unabwendbare Folgeerscheinung der Wasserwirtschaft fast kampf-
los hin. Erst viel später begann man, dem Verlaugungsprozesse
größere Aufmerksamkeit zu schenken und die Wasserführung
einigermaßen der Gesteinsart und den physikalischen Grundgesetzen
gemäß zu regeln. Nach einer Weisung von 1717 sollte das Füllwasser
bei reichem und schnittigem (leicht löslichem) Gebirge stark und
geschwind, bei armem und festem Haselgebirge hingegen etwas lang-
samer bis an den Himmel und über solchen eineinhalb oder zwei Zoll
höher eingelassen und mit Zuschlagung des sogenannten Ätzwasserls
insolange kleinweis fortgefahren werden, bis das einkehrende Wasser
nach Gestalt und Art des Gebirges, einen halben, einen, auch einein-
halb Schuh vom Himmel abgenommen und sich fast vergütet hat2“).
Unter Baron Sternbach, um 1750, kannte man schon den Himmelnagel,
eine Meßlatte zur Beobachtung des Solespiegels und des Himmel-
anstieges, Füll- und Ätzwasser wurden am Sinkwerk gemessen, die
satte Sole vom Himmel abgezogen und der Wässerungsvorgang
namentlich bei der Offenverwässerung genau vorgeschrieben26 27). Zur
Erzielung einer größeren Gleichmässigkeit in der Erweiterung der
Himmelsfläche wurden in den zurückbleibenden Werksulmen wieder
neue Offen vorgetrieben und die Ulme abgeräumt, um dem Wasser
leichteren Zutritt zu gewähren, Ausscheidungen hingegen verstaucht
und selbst abgedämmt, wobei die Dammschrämme um das bis zur
nächsten Säuberung verbrauchte Ätzmaß überhöht werden sollten.
Nach jeder Säuberung waren die Werker zu vermessen und die
Nachbarbeziehungen festzustellen. Über die Art, wie die Rollwerker
am besten zu säubern wären, herrschten lange Zeit gegensätzliche
Anschauungen. Billiger und rascher war es, den Werkslaist durch
die geöffnete Säubererrolle nach abwärts zu stürzen als durch die
Pütte aufzuziehen, doch stand hiebei zu befürchten, daß das mehr-
malige Öffnen des Dammes dessen Standfestigkeit beeinträchtige.
Zum Schutze dagegen verlängerte man später den Rollwerksdamm
26) Hallst. S. A.
27) S. O. A. Nr. 17, Instruktion für den Berginspektor 1750.
134
von drei auf vier bis sechs Stabei, je nach der Gebirgsbeschaffenheit.
Liegende Dammwehren wurden immer durch den aufgebrochenen
Ablaßdamm gesäubert, weil das Aufhaspeln des Laistes doch zu
teuer war. Welchen Umfang die Säuberung bei der immer steigenden
Soleerzeugung und dem vermehrten Werkerstande im 18. Jahr-
hundert angenommen hatte, zeigt ein Gutachten der Hallstätter
Bergmeisterschaft von 1745, nach welchem zur Bewältigung der
laufenden Säuberungsarbeiten 48 Mann in sieben bis acht Tagwerken
wöchentlich erforderlich waren, „gleichwie solche Verdienung von
1694 bis 1724 verrichtet worden28)“.
Der vermehrte Werkerbedarf erforderte begreiflicherweise
auch eine Erhöhung der Häuerzahl; die Rechte der Erbeisenhäuer
waren formell zwar noch nicht aufgehoben, doch hatten sie durch die
Reformen Sternbachs im Lohnwesen der Bergarbeiterschaft an Wert
sehr verloren, die Erbeisenhäuer hatten ihre bevorrechtete Stellung
unter der Mannschaft, von der sie nur mehr einen kleinen Bruchteil
bildeten, allmählich eingebüßt, wie überhaupt die diesfälligen Be-
stimmungen des Reformationslibells den geänderten Zeitverhält-
nissen nicht mehr entsprachen.
Stand an erzeugungsfähigen Laugwerken:
Horizont In den Jahren
1524 1568 1656 1707 1748
Steinberg 4 8 5 1 .
Tollinger 6 16 7 2 6
Wiesberg — Karl 8 15 24 6 11
Katharina Theresia . 13 12
Maximilian — Leopold . 9 9
Josef . . . 4 3
Christina . 2
Zusammen . 18 34 36 35 43
Die vorstehende Zusammenstellung zeigt den Werkerstand
zur Zeit des ersten, zweiten und dritten Reformationslibells, dann der
Starhembergschen Hauptvisitation von 1707 und der Sternbachschen
Übernahms-Bergbeschau von 1748. Bis gegen das Ende des 17. Jahr-
hunderts, also fast 400 Jahre lang, genügten die drei oberen Hori-
zonte zur Befriedigung der Soleansprüche, dann aber stieg der Abbau
2S) Hallst. S. A.
135
rasch in die Tiefe. 1675 wurde der Katharina-Theresia-Stollen, 1687
der König-Karl- und der Kaiser-Josef-Berg und 1719 der Kaiserin-
Christina-Stollen aufgeschlagen.
Die folgenden, den Hallstätter Salinenakten entnommenen Sole-
abgaben aus dem Hallstätter Salzberg auf alle drei Wesen zu Hall-
statt, Ischl und Ebensee lassen die Steigerung der Jahreserzeugung
nicht genau erkennen und sind zu Vergleichszwecken deshalb nicht
geeignet, weil der Fassungsraum der Stube als Maßeinheit mehrfach
wechselte. Zur Zeit des ersten Reformationslibells faßte die Stube
2000 Eimer, hierauf 24 March zu 180 Eimer, gleich 4320 Eimer, im
18. Jahrhundert aber bloß 18 March oder 3240 Eimer. Es flössen vom
Salzberg ab, in den Jahren
1688—1690 jährlich etwa 288 Stuben
1691—1693 55 55 333 »5
1694—1696 55 55 360 55
1697—1699 55 55 418 55
1700—1702 55 55 456 55
1703—1705 55 55 500 55
1706 55 55 696 55
1707 55 55 516 55
1708 55 55 397 55
1709 55 55 574 55
1710—1711 55 55 616 55
1712—1714 55 55 650 55
1721—1722 55 55 637 55
1736—1745 55 55 546 55
1746—1758 55 55 649 55
Von dieser Solemenge entfielen im 18. Jahrhundert durchschnittlich
144 Stuben auf das Pfannhaus in Hallstatt.
1684 war noch kein Mangel an Sole, man hatte es mit dem Ab-
bau nicht eilig und es genügte, wenn die im Katharina-Theresia-Berg
beschäftigten Häuer alle drei Jahre eine neue Werksanlage fertig-
brachten29), dem schädlichen Einbruch der süßen Wässer möglichst
gesteuert und „mithin die alte Bergnutzung im vorigen Stand erhalten
werde“. Bald darauf aber änderte sich die Lage; schon 1686 erhielt
die Hofkammer Kunde von Bergschäden, die in Hallstatt ein-
gerissen30), 1690 ging das große und ergiebige Crollolanza —, das
Jahr darauf das noch größere alte Wisendowerk im Steinberg nieder,
29) Res. 1684, S. 290.
30) Res. 1686, S. 350.
136
und 1696 folgten — durch das Eindringen von Selbstwässern be-
günstigt — noch mehrere Werksverbrüche31). Die fünf im Vorhaupte
des Katharina-Theresia-Berges gelegenen noch jungen Werker waren
schon 1690 nahe daran, zusammenzuschneiden32), sind 1706 auch
wirklich vereinigt worden, verbrachen dann und wurden gegen den
Leopoldstollen durchlässig33). Abgesehen von dem Schaden, der
dadurch entstand, daß die über den niedergegangenen Werkern
gelegenen Teile der Sauber- und Dreifaltigkeitskehr einzustürzen
drohten und mittels eines neuen Baues umgangen werden mußten,
sank infolge dieser Unfälle die Leistungsfähigkeit des Salzberges um
100 Stuben im Jahr, d. i. auf zwei Drittel der bisherigen Erzeugung.
Zu allem Unglück trat gerade um diese Zeit eine namhafte Steigerung
des Salzabsatzes und damit auch des Soleerfordernisses ein, so daß
ein katastrophales Versagen der Salzerzeugung drohte. In dieser
schwierigen Lage griff die Hofkammer energisch ein und bewilligte
trotz der größten Geldnot die Mittel für die Aufnahme einer aus-
reichenden weiteren Mannschaft zur raschesten Herstellung neuer
Werksanlagen und anhaltenden Säuberung der alten Laugwehren.
So gelang es in einigen Jahren, die entstandene Einbuße wieder aus-
zugleichen; 1708 war das kritische Jahr, in welchem die Soleabgabe
weit unter der normalen zurückblieb, doch schon 1710 hatte sich der
Werkerstand wieder so weit erhöht, daß die geforderte Solemenge
von 600 Stuben im Jahre aufgebracht werden konnte. Befriedigend
war aber der Zustand des Salzberges noch lange nicht; die Anzahl
der Erzeugswerker kam zwar jener zur Zeit des dritten Libells sehr
nahe, doch war ihr durchschnittlicher Fassungsraum und damit auch
ihre Leistungsfähigkeit viel geringer. Die neu angelegten Werker
waren noch klein und die vier Anlagen im Josefberg als Erzeugs-
werker kaum zu rechnen, weil sie bloß zur Verwässerung der beim
Streckenvortrieb abfallenden sauren Hauberge dienten. Vollständig
erholt hatte sich der Hallstätter Salzberg erst 1748, in welchem
Jahre er 43 betriebsfähige Laugwerker besaß. Diese Zahl ist gegen-
über jener von 1656 und in Berücksichtigung der inzwischen stark
vermehrten Soleerzeugung nicht übermäßig, im Vergleiche zum
heutigen Bedarfe aber sehr hoch. Man darf dabei eben nicht über-
sehen, wie übel es damals mit der Solewirtschaft im Berge bestellt
war, wie wenig Ausbeute eine Wehr überhaupt lieferte und wie viele
31) Res. 1691, S. 54; 1696, S. 467.
32) Res. 1690, S. 669.
137
Werker der Sorglosigkeit des Wässerungspersonales, dem tech-
nischen Unvermögen und dem Mangel an wirksamen Schutzvor-
kehrungen zum Opfer fielen. In der Beschreibung des Hallstätter
Salzberges im Zustande von 174834) werden 85 offene Laugwerke
genannt, von welchen bloß 43 zur Soleerzeugung brauchbar waren;
mit anderen Worten, von zwei neuangelegten Werkern blieb nur
eines auf längere Zeit erzeugungsfähig. Der Rest mußte wegen Ver-
schneidungsgefahr, Verbruch, Unhaltbarwerden des Ablasses, zu
großer Annäherung an niedergegangene Nachbarbaue oder an Selbst-
wässer wie aus anderen Gründen vorzeitig verlassen werden. Ein
großer Fehler der damaligen Betriebseinrichtung lag noch darin, daß
man verabsäumt hatte, die Horizonte der Reihe nach aufzusieden.
Neben den Schöpfbauen im Josefberg standen solche noch im Stein-
feld-, Tollinger- und Wiesberg in Benützung und war die Soleerzeu-
gung auf acht Horizonte verteilt35).
Nicht unerwähnt soll hier noch eine Folgewirkung bleiben, die
sich aus der Anhäufung zugeschaffter (vorübergehend aufgenom-
mener) Arbeiter während der überstürzten Abbautätigkeit um die
Wende des Jahrhunderts ergab. Da diese Leute ausschließlich im
Schichtlohn arbeiteten und so der Gedingkontrolle durch das Hof-
schreiberamt entgingen, hatten es bedenkenlose Bergmeister leicht,
durch Einstellung blinder Schichten die Lohnlisten zu ihrem Vorteile
zu fälschen, welchen Betrügereien, wie schon bekannt, die Starhem-
bergsche Visitationskommission 1707 ein Ende bereitete.
Beim Aufschlüsse des Salzlagers und dessen Verlaugung stieß
man des öfteren auf Überreste des vorgeschichtlichen Bergbaues.
Nach dem Wochenberichte des Bergmeisters vom 4. Viertel 1701
wurden auf der vorderen Salaburgkehr „Spansteine“ gefunden,
regeneriertes Haselgebirge mit Einschlüssen von angekohlten Leucht-
spähnen, die nach dem Abbrennen auf der Bausohle liegengeblieben
waren36). Auch beim Vortrieb des Kaiser-Josef-Stollens fanden die
Häuer 1700 Holz, Kohle, Lederbeutel und anderes im Salzgestein ein-
gebettet37). 1734 wurde im verbrochenen Kilbwöhr ein toter Mann
ausgewässert, „um selben ein sehr übler Geruch sich befunden38)“.
Der Grubenoffen für den im Christinastollen gelegenen Kernverwäs-
serungsschöpfbau deckte ein sehr altes Gebäu auf, „wo das beste
34) S. O. A. Nr. 17 ad 52.
36) S. 0. A. Nr. 19/23.
36) Hallst. S. A.
37) S. O. A. Nr. 17 ad 52.
38) S. O. A. Nr. 174/62.
138
Kernwerk, auch Scheiter, Spähn und dergleichen Unrat“ zu sehen
war, und auch auf der Rosa-von-Seeau-Kehr stand solches Heiden-
gebirge an. Die abfällige Bezeichnung dieser Funde und das Fehlen
jeder Vermutung über deren Herkunft läßt schließen, daß die Men-
schen der damaligen Zeit ihnen keine Bedeutung zulegten.
Erhaltbau. Die auf geschobenen Jurakalke des Plassen und
die an seinem Ostabhange angehäuften mächtigen Schutthalden über-
lagern den Hallstätter Salzstock, der in begrenzter Breite und ab-
nehmender Mächtigkeit etwa 6 km lang gegen das Gosautal flach
abfällt. Die Niederschlags- und Schmelzwässer dringen durch die
Gesteinsklüfte und das Gerolle bis zum Salzlager, dessen Außenhülle
sie im Laufe der Jahrtausende vollständig ausgelaugt haben; obwohl
der so entstandene salzfreie Tonmantel den kostbaren Inhalt gegen
den Zugriff der Wässer im allgemeinen gut schützt, gelingt es der
unausgesetzten Wühlarbeit des nassen Elementes doch, an der einen
oder andern schwachen Stelle bis zum Salz vorzudringen. Dann wird
es zum größten Feinde des Salzbergmannes, der in der Gewältigung
der Selbst- oder Raubwässer seine vornehmste Pflicht erkennt. Es
haben daher schon die alten Bergleute in ununterbrochenem Kampfe
mit dem in das Erdinnere eingedrungenen wilden Wasser gestanden
und versucht, es an die Einbruchstellen zurückzudrängen, sie haben
ausgedehnte Wassergebäude angelegt und kunstvolle Verzimme-
rungen unter den schwierigsten Bedingungen hergestellt, um die
Raubwässer restlos zu fassen und in Gerinnen zutage zu leiten. Solche
Selbstwässer sind leider auch durch eigenes Verschulden in das
Grubenrevier gezogen worden, die Alten hatten wiederholt Schöpf-
werker hart an die Lagergrenze gesetzt, bei deren Verbruch die
schützende Tondecke zertrümmert und das Salzgebirge entblößt
wurde. Das Ringen der Bergleute mit dem Wasser ist so alt wie der
Bergbau selbst, es war aber um so härter, je mehr die Grube auf-
geschlossen und mit ihren Verästelungen an die Lagergrenzen
gerückt wurde. Das 18. Jahrhundert hat am Hallstätter Salzberg in
dieser Beziehung Vieles und Großes geleistet. Fast alle noch heute
offenstehenden Wasserstollen, welche die eingedrungenen Wässer
noch vor ihrem Absitzen auf die Lagerhülle abzufangen bestimmt
waren, wie der hohe und niedere Wasserberg, der rechts- und links-
seitige Tagstollen und der Schafferötzstollen sind damals auf-
geschlossen worden.
Die Hofkammer enthielt sich der Einflußnahme auf die dahin
abzielenden Beschlüsse und Arbeiten und überließ die Art ihrer
Durchführung den örtlichen Stellen, die meist Fachkollegen von den
139
benachbarten Salzbergen mit zu Rate zogen. „Die Hofschreiber und
Offiziere sind für sich selbst erfahrene Leut; dergleichen Fälle, dass
das süsse Wasser in Salzberge in etwas eingerissen, ist nichts neues,
als werden sie hoffentlich der Sachen schon abzuhelfen wissen39).“
Besonders schwer war die Gewältigung eines Selbstwassers
dann, wenn es bereits in das Haselgebirge eingebrochen und in tiefere
Horizonte vorgedrungen war. So hatte das im Steinberg erschlossene
Rexeisen-Selbstwasser 1688 sich einen Weg bis in den Wiesberg
hinab gebahnt, wo es mit einem Aufbruchschurf bis in das Taube ver-
folgt, sodann abgedämmt und in das große Rinnwerk auf der Wies-
berg-Hauptschachtricht eingeleitet wurde40). 1755 fand man im
Niederen Wasserberg eine gewaltige Auswaschung, die 17 Stabei
lang und 9 Stabei breit war; 36 auf Wochen und Feierzeit angestellte
Arbeiter waren nötig, um den Hohlraum mit starkem Gezimmer zu
versetzen und das zerstreut eindringende Wasser abzufangen. Ein
Jahr später ging die Gerüstung zu Bruche und waren noch größere
Schwierigkeiten und Gefahren zu überwinden, um das Wasserort
dauerhaft wieder herzustellen41).
Die Hauptvisitationskommission von 1707 behandelte die Frage,
wie und durch welche Mittel die eingedrungenen Selbstwässer am
besten abzuwehren seien, sehr eingehend und kam nach dem Rate
der bergverständigen Teilnehmer aus Hallstatt, Ischl und Aussee zu
folgendem Beschlüsse: Die Hauptzuflüsse im Tollinger- und Max-
stollen sollten entweder durch das klüftige Gestein oder längs den
Verwerfungssprüngen zwischen dem Letten und Kalk nach aufwärts
verfolgt werden, um sie noch im unzerteilten Zuflusse zu erfassen.
Dieser wäre dann durch Brustwehren abzudämmen und durch Hohl-
gründe und Rinnen auszuleiten. Alte, schon auf gelassene Wasser-
stollen sollten wieder geöffnet und auch die obertägigen Wasserläufe
ausgepflastert oder mit Rinnen versehen werden42). Die Vorschläge
waren technisch einwandfrei, wegen der überaus hohen Kosten und
der praktischen Schwierigkeiten der Gewältigungsbaue jedoch nur
zum geringen Teile durchführbar. Das Salzamt trug aber fortan
Sorge, daß der Selbstwasserdienst am Hallstätter Salzberg nicht
vernachlässigt wurde. Der Bescheid über die Bergvisitation von 1725
enthält die Weisung, „der Unterhaltung und Ausleitung der imWies-
39) Res. 1683, S. 213.
4Q) Res. 1688, S. 434, 445.
41) S. O. A. Nr. 17 ad 52.
S. 0. A. Bd. 65.
140
berg- und Max-Stollen einfallenden Wässer durch unablässige Ob-
sicht und sorgsame Handanlegung menschenmöglich nach alle
Gefahr zu verhüten, infolgedessen der Offen- und Aufrechthaltung
der zur Wasserausleitung aus gefahrenen Schürfe und Wasser offen,
Fluder und Rinnwerke am Tage alle emsigste Obsorge auch über
Abgang der Leut zu pflegen“. Die am Berg wohnenden Meister und
Zuseher hatten bei Tag und Nacht, insonderheit aber bei sich
begebenden Platzregen und Wassergüssen pflichteifrig nachzugehen
die gute Instandhaltung der Zimmerungen und Hohlgründe zu über-
wachen, „als woran die Konservation des edlen Salzbergs unmittelbar
abhängt, wo alle unterlaufende Nachlässigkeit und Übersehung die
schwerste Verantwortung und Bestrafung nach sich ziehet. Dahero
diese Obliegenheit vor allem und über alles nachdriicklichst ver-
ordnet wird43)“.
Hohlgründe heißen die Grundhölzer der Türstockzimmerung,
welche in den wasserführenden Strecken die Sohle bilden, aus
starken, auf festgestampftem Letten verlegten Pfosten bestehen und
an der Oberseite kreissegmentförmig vertieft sind, um dem Wasser
einen verlustfreien und raschen Ablauf zu sichern. Die Hohlgrund-
zimmerung stand also noch vor 1725 in Verwendung und wurde von
Sternbach auch in jene Hauptschachtrichten und Kehren eingebaut,
die zeitweilig größere Wassermengen führten. Die Ausmauerung
dieser Strecken war erst das Werk des 19. Jahrhunderts. 1753 end-
lich war die Anlage des Parallelgebäudes im dichten Kalke des hohen
Wasserstollens im Gange, durch welches der stärkste Wasserzufluß
des Hallstätter Salzberges erschlossen wurde44). Um dieselbe Zeit
hatte man auch begonnen, die Ab- und Zunahme der Wassereinbrüche
in den Selbstwasserorten zu beobachten und über die Wasser-
messungen regelmäßige Abschreibungen zu führen45).
Vermessen46). Die erste vollständige Vermessung des Hall-
stätter Salzberges stammt vom Bergmeister Hans Huebmer aus den
Jahren 1527 und 1528. Das Schienbuch ist erhalten und im o. ö.
Landesarchive aufbewahrt. Grubenkarten gab es damals noch keine,
das Aufträgen der Schienzüge im verjüngten Maße wurde im
Kammergut erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bekannt.
Bergmeister Hans Riezinger rekonstruierte 1715 aus Huebmers
43) S. O. A. Nr. 52/5.
44) S. 0. A. Nr. 44.
45) S. 0. A. Nr. 17.
40) Schraml, Entwicklung des o. ö. Salzbergbaues (1930).
141
Schienbuch das Hallstätter Grubenbild zur Zeit des ersten Refor-
mationslibells47). Auch das zweite Libell von 1563 ist ohne zeichneri-
schen Niederschlag geblieben, da die der Kommission beigezogenen
Tiroler Bergleute bei der Grubenvermessung eine im Kammergut
nicht gebräuchliche und von den Hallstättern nicht verstandene
Kompaßstunden-Einteilung verwendet hatten. Die in Dicklbergers
Salinengeschichte enthaltene Grubenkarte von 1563 ist gleichfalls
einer Zeichnung des Bergmeisters Hans Riezinger nachgebiidet, die
dieser mit Zuhilfenahme der Tronerschen Schien entwarf. Genau ist
keine. Die nächste vollständige Vermessung wurde 1615 vor-
genommen48), doch fehlt auch hierüber die Karte. Welche Gruben-
aufnahme der ältesten, im o. ö. Landesarchiv befindlichen Karte des
Hallstätter Salzberges vom Jahre 1651 zu Grunde gelegen war, ist
nicht bekannt, sie muß aber schon früher gemacht worden sein, weil
kurz vor dem dritten Reformationslibell 1654 wieder eine Ver-
messung der ganzen Grube anbefohlen wurde. Deren Ausführung
war der Bergmeisterschaft Vorbehalten, die ihr Wissen sorgsam
hütete und als Familiengeheimnis den Söhnen vererbte. Das Ver-
messen war damals eine gar wichtige Sache; nach der Bergordnung
von 1617 nahmen an jeder Schien der Bergmeister, Schaffer, Wasser-
knecht und drei Geschworene teil, deren jeder hiefür täglich
20 Kreuzer empfing, u. zw. 10 Kreuzer wie bisher und 10 Kreuzer für
Suppe und Trank. Die Amtsleute, welche der Schien nachsehen
sollten, erhielten 30 Kreuzer für den Schiengang und die Zehrung49).
Die gewöhnlichen, in bestimmten Zeitabschnitten wieder-
kehrenden Verschienungen waren bloße Teilvermessungen, um die
Fortschritte im Vorbau wie bei der Anlage von Verbindungsschürfen
und neuer Werker aufzunehmen und sie dann in die Hauptkarte zu
übertragen. Bei der Ungenauigkeit derselben mußte es bald zu Un-
stimmigkeiten kommen, welche die Fortsetzung der Baue er-
schwerten. 1675 beklagte sich die Bergmeisterschaft, daß sie sich
nach der alten Mappe nicht mehr richten könne, der Grundriß sei
nicht verläßlich, man könne die notwendigen Durchschläge ohne
Verwirrung des Salzberges nicht weiterführen. Eine Neuverschie-
nung sei notwendig50). Die Hofkammer bewilligte zwar den dahin-
gehenden Antrag, scheint aber daraufhin doch das Vertrauen in die
markscheiderischen Fähigkeiten der Hallstätter einigermaßen ver-
47) Dicklberger 1.
48) Res. 1615, S. 268; S. 0. A. Nr. 192/69.
49) S. O. A. Nr. 193/69.
60) Res. 1675, S. 30.
142
loren zu haben, da sie 1681 dem Mathäo Franzisco Poppl, Mathe-
matico, für die Verfassung einer Mappa über den hallstätterischen
Salzberg zu den bereits empfangenen 311 Gulden noch 50 Thaler
auszahlen ließ51 *)- Poppl war jedenfalls ein Berufsgeometer, wie
solche damals Vermessungen aller Art und selbst umfangreiche
Landaufnahmen durchführten. 1688 wurden dem Maler Perlohner
für geometrisches Delinieren und in Grund legen des ganzen Salz-
kammergutes von der Hofkammer 500 fl. angewiesen“).
Für das alte Schienwesen am Hallstätter Salzberg war die Zeit
vorüber. Graf Starhemberg, der als Vizepräsident der Hofkammer
den Bergbau im oberungarischen Erzgebiete kennen gelernt hatte,
veranlaßte 1707 die Entsendung des Schemnitzer Bergschreibers
Leopold Berger in das Salzkammergut, um die so nützliche Kenntnis
der bergstädtischen Schienkunst auch zu Hallstatt und Ischl aus-
zubilden, den Offizieren und Geschworenen Unterricht in dem Mark-
scheidewesen zu geben und sie in der Handhabung der erforder-
lichen, von der Hofkammer bereits bestellten Instrumente zu unter-
weisen53 54 55). Das bergstädtische Schienzeug kostete 24 Gulden. Berger
bezog neben den Reisekosten wöchentlich 5 Gulden und blieb vom
Oktober 1707 bis zum Jänner 1709 im Salzkammergut53). Die Ab-
berufung Bergers von Schemnitz war bald nach dem Zusammentritte
der Hauptvisitationskommission erfolgt, nachdem Starhemberg den
Hallstätter Salzberg besichtigt und die ganze Rückständigkeit des
dortigen Vermessungswesens erkannt hatte. Nach seinem Urteile
war die Art weitschichtig und langsam, vielen Irrsalen unterworfen.
Man hatte aus der Schien ein Akzidenz gemacht, weil alle, die dabei
waren und mitarbeiteten, wenn auch nur für drei Stunden, sich doch
das ganze Liefergeld zu 20 Kreuzer auszahlen ließen. Die Berg-
städtenpraxis wäre verläßlicher, geschwinder, auch leichter, man
brauchte nicht so viele Leute; statt acht Männern waren nur ihrer
drei und zwei Buben zum leuchten. Starhemberg verlangte weiters
für jede wichtigere Grubenaufnahme eine Kontrollvermessung und die
Sammlung der Schienzüge in ein Register sowie die Führung eines
Bergbuches über die Vermessungen65).
Die Hallstätter und Ischler Bergmeisterschaft übernahm die
neue Vermessungsart nur widerwillig und blieb in der Kartierung
51) Res. 1681, S. 153.
“) Res. 1688, S. 442.
53) Res. 1707, S. 545.
54) Res. 1709, S. 684.
55) S. O. A. Nr. 174/62.
143
ihren althergebrachten Gepflogenheiten noch lange getreu. Von dem
ungemein fleißigen Hallstätter Bergmeister Hans Riezinger sind im
oberösterreichischen Landesarchiv sechs Grubenkarten aus den
Jahren 1710 bis 1725 vorhanden, die alle dem damaligen vergröberten
Kunstgeschmacke angepaßt, mit bunten Einfassungen, Heiligen-
bildern und gereimten Inschriften geschmückt sind; der Grubenplan
selbst wird durch diese Zutaten fast zur Nebensache. Immerhin
mußte diese Art der Planzeichnung Gefallen gefunden haben, da
Riezinger für seine Hauptbergmappe von 1725 eine Remuneration
von 150 Gulden erhalten hatte50). Erst als eine neue Generation heran-
gereift war und Sternbachs Reformen auch auf die Markscheiderei
Übergriffen, änderte sich das Bild der Grubenkarten und sie gewannen
ein technisches Antlitz. Die Instruktion von 1750 verpflichtete den
Hallstätter Berginspektor Gegele zur Herstellung genauer Grund-
und Profilmappen, in welche die Werker mit ihren Nachbarbezie-
hungen und den Salzgrenzen einzuzeichnen waren. Die Werker
mußten häufig vermessen und für jede Neuanlage eine Spezialkarte
angefertigt werden* 57). Zur Aufnahme der Werksulme wurden von
einem oder mehreren Punkten im Werk Radialzüge gespannt58 *).
Bergmeister oder Zuseher hatten Kontrollvermessungen vorzu-
nehmen und hiezu einen alten Kompaß zu benützen, dessen Nadel
„mit seiner des Inspektors mit einerlei Magnet gestrichen worden58)“.
In der Markscheiderei der Salzberge im Kammergut war der Geist
der neuen Zeit erst jetzt zum Durchbruch gelangt; ein Plan des Ischler
Bergmeisters Zierler von 176760) kann den heutigen Grubenkarten in
der Exaktheit und Technik der Ausführung getrost zur Seite gestellt
werden; alles unnütze Beiwerk ist vermieden, in der klaren und
scharfen Zeichnung des Streckennetzes und der sonstigen Gruben-
gebäude scheint auch die Genauigkeit der Aufnahme verbürgt. Es
ist zum Staunen, daß eine solche übergangslose Kartierung inner-
halb weniger Dezennien vor sich gehen konnte.
Tagarbeiten. Der Hallstätter Salzberg war noch im
18. Jahrhundert bloß vom Bergmeister und dem Bergschaffer
bewohnt. Die Arbeiterschaft verblieb während der Bergwoche vom
Montag bis Samstag am Salzberg und war nur Sonntags über
zu Hause. Der angeblich um das Jahr 1282 erbaute Rudolfsturm war
M) Res. 1726, S. 173.
57) S. O. A. Nr. 17.
5S) Hallst. S. A.
6e) S. 0. A. Nr. 17.
60) S. 0. A. Nr. 192/69.
144
immer die Wohnung des den Betrieb leitenden Bergmeisters, zu der
noch einige Nebengebäude, ein Hüttenstadel und eine 1603 erbaute
Küchel gehörte. Das Zweitälteste Hauptgebäude war das Schaffer-
haus am Tollingerstollen, dessen Hauskapelle 1511 eingeweiht
wurde01) und das nebst der Wohnung des Bergschaffers noch die
Unterkunftsräume, Küche und Badstube für die Knappschaft ent-
hielt02). Vor den Wasserstollen und Einwässerungsschürfen standen
kleine Holzgebäude mit Küche und Schlafraum für die ständig dort
arbeitenden Rüster, auf den Halden der größeren Stollen auch Holz-
schuppen zur Einstellung der Förderwagen. Als der Bergbau von den
oberen Stollen nach abwärts rückte und das Schafferhaus seiner ab-
seitigen und zu hohen Lage wegen sich zum Sammelorte der Berg-
leute nicht mehr eignete, wurde anfangs des 18. Jahrhunderts in der
Nähe des Josefstollens eine neue Knechtstube erbaut und 1724 die
Arbeitsausteilung, das Geschäft, vom Schafferhaus herunter ver-
legt61 62 63). An Stelle dieses Notbaues trat 1755 das große Berghaus neben
dem Maxstollen als Hauptgebäude am Salzberg. Das für den Betrieb
nötige Schnittholz und Ladwerk lieferte die alte Säge am Moosberg
in der Nähe des Baptiststollens und die im 18. Jahrhundert errichtete
Brettersäge unterhalb des Maxstollens, zu der auch ein Ladwerk-
stadel gehörte. Die noch im 17. Jahrhundert bestandene Berg-
schmiede am Tollingerstollen wurde 1691 durch eine neue Schmiede
beim Katharina-Theresia-Stollen ersetzt, welche mit einem Wasser-
hammerl und zwei Feuern versehen war. In dessen Nähe wurde für den
Bergschmied auch ein kleines Wohnhaus errichtet64). Zur Bevorräti-
gung und Klärung der aus dem Berge geleiteten Sole und zur Auflösung
des ausgeförderten kernsalzhaltigen Haselgebirges waren vor den
Mundlöchern der Hauptförderstollen Sole- und Verwässerungsstuben
vorhanden, eine Solestube beim Rudolfsturm, die noch heute besteht,
diente zur Messung der nach Ischl und Hallstatt abfließenden Sole.
Die obertägigen Arbeiten umfaßten die Instandhaltung der vor-
beschriebenen Baulichkeiten, dann den Sagschnitt, die Köhlerei und
die Schmiede. Auch die Erhaltung der Holzgerinne war zu besorgen,
die schon 1615 als notwendig erachtet wurden, „da man aus den
Gruben die süssen Wasser führen muß, damit der Salzberg nicht
ausgetränkt werde65)“.
61) Engl. Geschichte von Hallstatt, XI./10.
62) S. 0. A. Nr. 192/69.
63) Hallst. 3. A.
64) Res. 1691, S. 54; S. 0. A„ Bd. 75.
*5) S. 0. A. Nr. 192/69.
145
Untere Soleleitung. Die zu Ende des 16. Jahrhunderts
geplante Errichtung eines Pfannhauses in Ebensee hatte den vor-
herigen Bau einer Soleleitung vom Hallstätter Salzberg über Ischl
nach Ebensee zur notwendigen Voraussetzung. Nach längeren Ver-
handlungen ordnete Kaiser Rudolf II. am 16. Oktober 1595 die
Ausführung der Leitung von Hallstatt zuerst bis Laufen und dann bis
nach Ischl an und befahl im darauffolgenden Jahre deren Fort-
setzung nach Ebensee. Der in Bausachen aller Art erfahrene Wald-
meister Wolf Seeauer, der als Unternehmer für den Leitungsbau in
Aussicht genommen war und diesen gerne ausgeführt hätte, war 1593
gestorben. In einem Berichte des Gegenschreibers Kuttner und des
Ischler Bergmeisters Hans Kalß vom 17. September 1593 erklärte
sich der letztere bereit, an Stelle des Verstorbenen den Bau der
Soleleitung zu übernehmen, wenn ihm die Auswahl der Arbeiter
überlassen und der nötige Verlag für die wöchentliche Lohnzahlung
zuverlässig angewiesen würde und er seine Brüder und Söhne zur
Unterstützung verwenden dürfte. Nach seinem Überschlag waren
6000 bis 7000 Röhren zu 15 Fuß Länge oder 3000 Stämme für die
Leitung, die Erbauung dreier Solestuben und Arbeitskosten von
3000 fl. nötig. Kalß führte den Bau auch zu Ende06) und erhielt in
Anerkennung seiner Leistung bei seinem 1599 erfolgten Übertritte
in den Ruhestand ein Gnadengeld von 2000 fl. und eine Jahrespension
von 200 fl.07).
Die Soleleitung war in ihrer Anlage gut durchdacht und in der
Ausführung gelungen, 50 Jahre lang wurden über ihre Leistungs-
fähigkeit keine Klagen laut. Die Radoltsche Hauptvisitations-
kommission von 1654 aber fand sie in dem Zustande gänzlicher Ver-
wahrlosung. Der Rohrstrang von Hallstatt bis Ischl war stellenweise
so verkrustet, daß überhaupt keine Sole mehr durchfloß und der
ganze Solebedarf für die Sudpfannen in Ischl und Ebensee vom
Ischler Salzberg geliefert werden mußte. Radolt war daher gegen
die von früheren Kommissionen empfohlene Auflassung des Salz-
bergbaues in Ischl, dessen Ertragsfähigkeit damals stark zurück-
gegangen war, der nunmehr aber doch die Pfannen in Ebensee vor
der sonst unvermeidlichen Kaltstellung bewahrt hatte. Schuld an der
Verlotterung des unteren Strehns trug der Salzamtmann Brugg-
lacher, der mit seinen Beamten in fortwährendem Streit lag, keinen
aufkommen ließ und alle Anträge hintertrieb, die nicht von ihm
fl6) S. O. A. Bd. 16.
°7) Index.
10
146
stammten oder seinen Ansichten nicht entsprachen. Das Hof-
schreiberamt in Hallstatt hatte schon drei Jahre vor der Kommission
den schlechten Zustand der Leitung gemeldet und deren Aus-
besserung beantragt, ohne daß die Bewilligung hiezu von Gmunden
einlangte; so wuchs der Gipsansatz in den Röhren immer mehr an
und wurde der Soledurchfluß immer kleiner. Brugglachers Nach-
folger, Achaz von Seeau, ließ dann die ganze Leitung bis Ischl aus
bohren und neu anschlagen, ein Rohrstück, das durch den Gips, „die
Bergwildnis“, vollständig ausgefüllt und erblindet war, wurde als
Seltenheit sogar dem Kaiser vorgelegt. Die Instandsetzungsarbeiten
an der Leitung wurden mit größter Beschleunigung ohne Rücksicht
auf Sonn- und Feiertage durchgeführt, weil sonst kaum die Hälfte
der für Böhmen nötigen großen Kufen hätte erzeugt werden können.
Zum Schutze gegen weitere Verkrustungen schlug Radolt die perio-
dische Auswässerung vor, wie sie schon in Aussee üblich war. Die
Strehnwässerung sollte in der Zeit stattfinden, während welcher die
Pfannen in Hauptzuricht standen und der Ischler Salzberg dann allein
die Solelieferung nach Ebensee übernehmen mußte68). Ein zweiter,
gleichfalls genehmigter Antrag Radolts ging dahin, künftighin eine
ständige Begehung und Überwachung der Soleleitung einzuführen,
die einem Wasserknecht mit einem Gehilfen übertragen wurde69);
beide waren dem Verwesamte in Ischl unterstellt und hatten
wöchentlich einmal die ganze Leitungsstrecke von Ischl bis zum
Rudolfsturm zu begehen. Die Rohrauswechslungen und Neulegungen
hingegen wurden an die Ischler Strehnmeister in Bestand (Akkord)
vergeben und waren vom Wasserknechte auf ihre richtige Durch-
führung zu prüfen70). Besonders gewissenhaft scheint aber die
Strehnnachsicht nicht gehandhabt worden zu sein, denn obwohl zu
den zwei Übergehern mit der Zeit noch weitere zwei dazukamen,
konnte die Starhembergsche Hauptvisitationskommission 1707 be-
deutende Soleverluste an der Leitung wahrnehmen, wobei sie die
Einwendung des Ischler Verwesamtes mit der Bemerkung abfertigte,
daß die bessere Überwachung nicht von der Zahl der Wasserknechte
sondern von Zuverlässigkeit abhänge, mit der sie ihre Pflicht
erfüllen. Die Höhe der Soleverluste war nicht festzustellen, weil die
Meßvorrichtungen in den einzelnen Solestuben voneinander ab-
wichen, ein Umstand, der übrigens auch die genaue Soleverrech-
nung des Hallstätter Salzberges mit den Pfannhäusern in Ischl und
°8) S. O. A. Nr. 174/62; Bd. 65.
69) Res. 1655, S. 232.
70) S. 0. A. Bd. 88.
147
Ebensee verhinderte71)- Sternbach regelte auch den Vorgang bei der
Solemessung, um den Soleverbrauch der Pfannhäuser fortlaufend
genau erheben zu können.
In denjahren 1751 und 1752 fand auf der ganzen Soleleitungs-
strecke die Legung eines zweiten Rohrstranges statt, wobei stärkere
Röhren von 15 Fuß Länge verwendet wurden. Die ausgehobenen
alten Röhren dienten, soweit sie noch brauchbar waren, zur Her-
stellung der zweiten Leitung, die übrigen wurden an Private ab-
gegeben. Der neue Rohrstrang lieferte in der Woche 16 Stuben
gegenüber 12 bis 13 früher72). Zur gleichen Zeit wurde auch die Um-
legung des schwierigsten Teilstückes der ganzen Leitung, die Über-
querung des Gosaubaches in Angriff genommen. Die Sole floß bisher
in drei, aus starken, mit eisernen Ringen bewehrten Rohrsträngen
vom rechten Talgehänge herab,1 übersetzte auf einer Holzgerüstung
den Bach und stieg dann unter Druck (im Zwange) die jenseitige
Steilböschung wieder hinauf. Nunmehr wurden Quaderpfeiler auf-
geführt und über deren Köpfe in luftiger Höhe eine massige Brücke
gelegt, über welche die Soleleitung im natürlichem Gefälle führte.
Der Name Gosauzwang aber ist ihr von jener ältesten Bachüber-
setzung her geblieben73)-
Meisterschaft. Solange der Abbau auf die drei höchsten
Horizonte beschränkt blieb, konnte der Betrieb vom Bergmeister
und dem Bergschaffer mit den drei Geschworenen als Helfer über-
sehen und geleitet werden. Mit der Ausdehnung des Bergbaues von
der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts an war jedoch eine erhöhte
Aufsichtstätigkeit verbunden, die eine Vermehrung der Meisterschaft
nötig machte. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts gab es schon einen
Ober- und einen Unterbergmeister, einen Ober- und einen Unter-
bergschaffer (letzterer für die Wässerung der Laugwerker und die
Beaufsichtigung der Selbstwässer74), einen Tagwerks- und einen
Bergzimmermeister, einen Zeugbewahrer und vier geschworene
Hutleute, die nicht mehr aus dem Häuerstande entnommen waren,
sondern ständige Aufsichtsdienste leisteten.
Vollständig erhalten geblieben sind nur die Namen der Berg-
meister, welche seit dem ersten Reformationslibell in der nach-
stehenden Reihenfolge am Hallstätter Salzberge dienten75), von den
71) Res. 1707, S. 429—440; 479.
7ä) S. O. A. Nr. 19/32.
”) S. 0. A. Bd. 65, A ad Nr. 174; Bd. 141, Nr. 71.
71) S. 0. A. Nr. 174/62.
75) Engls Zusammenstellung aus den Akten ergänzt und berichtigt.
io*
148
übrigen Meistern und Aufsehern sind in den Akten nur wenige Namen
auffindbar gewesen.
Name Berg- meister seit Anmerkung
Wolfgang Huebmayr
(Huebmer) 1511 t 1526; ihm folgte sein Sohn
Johann Huebmer 1526 bis 1547, f 1552; hat als Erster den Salzberg vermessen
Christof Schimbl 1547 t 1570
Josef Mühlauer . ? Eröffnete 1580 das Mundloch des neuen Wiesbergstollens
Simon Pichler 1582 t 1585
Josef Mühlauer 1585 verunglückte 1598
I Blasius Riezinger 1598 bis 1634, t 1637: verfertigte 1627 eine Hauptmappe des Salzberges
I Michael Riezinger 1634 t 1682
Michael Riezinger 1669 t 1689
Tobias Stieger ? Eröffnete 1675 den Katharina- Theresia-Stollen + 1687
Georg Stieger (Sohn) «... 1687 1707 entlassen
Hans Riezinger 1707 vorerst als Oberschaffer Stiegers Nachfolger, 1715 Bergmeister, 1728 in Pension
Wolf Stieger 1728 Sohn des Georg, Oberbergmeister + 1741
Johann Baptist Gegele .... 1747 Berginspektor
Leopold Riezinger 1766 Berginspektor, war 1728 bis 1741 Oberbergschaffer, bis 1762 Ober- bergmeister.Besitzer der goldenen Verdienstmedaille mit der Kette. Verunglückte 1770 im Dienste, 79 Jahre alt.
Die Besoldung des Bergmeisters und des Schaffers war in den
drei Reformationslibellen festgesetzt und betrug 1524 einschließlich
der Burghut und einer Besserung für den Bergmeister 76 Pfund
20 Pfennig, für den Schaffer 52 Pfund jährlich. Das zweite Libell
gewährte hiezu eine in der Höhe nicht angegebene weitere Besse-
rung und das dritte bestimmte den Gehalt des Bergmeisters mit
90 fl., wovon 52 fl. Sold, 20 fl. Besserung, 6 fl. Burghut und 12 fl. Hilfs-
geld, und den des Schaffers mit 100 fl. Außerdem gehörten zum
Rudolfsturm Wies- und Weidegrund für 7 Kühe und 2 Kalben, zum
Schafferhaus für 4 Kühe und 10 Schafe; beide Beamte durften sich
149
je einen Knecht zur Betreuung der Wirtschaft von amtswegen halten.
Dieses Einkommen blieb von 1656 bis 1720, der eigentliche Sold von
52 fl., d. i. von einem Gulden in der Woche, von 1524 an unverändert,
trotzdem in den 200 Jahren alle Lebensbedürfnisse im Preise gewaltig
gestiegen waren. Diese Zurückhaltung der Wiener Hofkammer
rächte sich in der Folgezeit bitter, traf sie doch jene Vollzugsorgane,
in deren Händen die fast kontrollose Ausgabenverrechnung lag. Zu
einer gerechten Angleichung der Besoldung an die Zeitverhältnisse
konnte sie sich nicht entschließen, dafür gewährte sie der Meister-
schaft schon frühzeitig gewisse Vorteile und verankerte einige sogar
in den Reformationslibellen als rechtliche Gebühren, die zwar wegen
ihrer gleichbleibenden Höhe mit der Zeit ebenfalls an Wert verloren,
in ihrer Gesamtheit aber den Stammgehalt doch um ein mehrfaches
überstiegen. Wie mannigfaltig und unübersichtlich die Nebenein-
künfte des Bergmeisters waren, ist aus den Protokollsextrakten der
Jahre 1709 bis 1723 zu erkennen70).
Berufung auf das 3. Ref.- Libell Fol. J ährlich
1715 1723
Schiengeld . 273, 84 24 fl. 36 fl.
Waldbeschau-Liefergeld 3 fl. 3 fl.
Durchschlag- und Wöhrzurichtgeld . 84 12 fl. 30 kr. 6 fl.
Beschreibung des jährlichen Berg-
partikulares . . . 30 fl. ?
Quittungsgeldüberschuß . - . 8 fl. 3 fl.
Schöpferlichtgeld 7 fl. 48 kr. ?
Eisenwerkzins . 6 fl. 30 kr. 6 fl. 30 kr.
Vierteljährige Zehrung bei der Häuer-
taxierung, dem Vorabmaß, dem
Hauptabmaß und der Steinbeschau . 70 30 fl. bis 36 fl.
Viertelschilling, Kropfgroschen, Gans-
mahlgeld, Geschäftswein, Ausseer
Kirchtagfahrt, Barbaratag ..... 85 unbestimmt
Grundgenuß, geschätzt auf 71 60 fl. 60 fl.
Hoffleischübergenuß . . ■ 8 fl. 8 fl.
Hofkorn, jährlich 36 Metzen . 60 fl. 60 fl.
Brennholz, Bergmeister 50°, Ober-
schaffer 30°, Unterschaffer 20° . . . . ■ ? ?
Plachen (Leinwand) zu Bergröcken . ? ?
Unschlittgenuß von den Dienstknechten 82, 83 10 fl. 30 kr. 12 fl.
Patzenschmalz-Ubergenuß, jährlich
7 Zentner ? ?
Schachtricht-Holzmachen-Übergenuß . 35 fl. ?
7(i) Hallst. S. A.
150
Da ein Großteil dieser Nebenbezüge in ihrem Ausmaße nicht
bestimmt war, konnten die Meister sie mit der Zeit allmählich er-
höhen und erweitern. Das Wöhrzurichtgeld z. B., das ursprünglich
nur für die Ausfertigung eines neuen Werksatzes gereicht wurde
und 3 fl. 20 kr. betrug, kam vom Jahre 1709 an auch für die Wieder-
instandsetzung einer Wöhr nach jedesmaliger Säuberung zur Aus-
zahlung77). Die Kosten des Abmaßmahles wurden immer höher. Der
Amtsgegenschreiber hatte die Pflicht, alle Vierteljahre die aus-
gefahrenen Häuermaße zu taxieren und zu messen. Vorher wurde
in der Bergkapelle im Schafferhause eine gesungene Messe gehalten
und nach altem Gebrauche sowohl den Offizieren wie den Meistern,
Geschworenen und Eisenhäuern ein Frühstück und nach verrichteter
Arbeit eine Jause gereicht. Hiefür hatte das Salzamt mit Genehmi-
gung der Hofkammer 62 fl. 30 kr. ausbezahlt. Als man anfangs des
18. Jahrhunderts mit diesem Betrage nicht mehr das Auslangen fand,
weil die Lebensmittel teurer, die Zahl der Eisenhäuer größer und
die Mahlzeiten kostbarer geworden waren, deckten die Meister den
Abgang einfach durch das Einsetzen blinder Schichten. Überdies
hatte der Hofschreiber für beigestellte Speisen 1707 noch 1200 fl. zu
fordern. Der Visitationskommissär Graf Stärhemberg stellte das
wirkliche Erfordernis einer solchen Abmaßzehrung mit 99 fl. 42 kr.
fest, welche Auslage künftighin nicht überschritten werden durfte78).
Auch die versteckten Sondereinkünfte, welche sich die Meister-
schaft nach dem dritten Reformationslibell eigenmächtig zugelegt
hatte und die in keiner Weise gerechtfertigt waren, nahmen an Um-
fang stets zu. Eine recht trübe Einnahmsquelle, die übrigens nicht nur
am Hallstätter Salzberg, sondern auch in Gmunden, Ischl und Eben-
see sehr ergiebig floß, war das Quittüngsgeld, das die auszahlenden
Beamten von den Parteien einhoben. Es betrug von jedem Lohn-
gulden einen Kreuzer oder drei Eier, von den quartaligen Provisionen
je nach ihrer Höhe 3 bis 15 Kreuzer79). Ebenso fiel bei der Aufnahme
eines Arbeiters für den Hof Schreiber und Bergmeister fast allezeit
ein Akzidenz als Schmiergeld ab, meist in Form von Fleisch, Butter
oder eines Speziesthalers80). Um dieses zu vermehren, brauchte man
bloß fleißig neue Arbeiter aufzunehmen, womit das Hofschreiberamt
auch nicht sparte. Wie weit es darin ging, erhellt daraus, daß die
Starhembergsche Kommission vom Jahre 1707 52 extra auf Partiku-
77) Hallst. S. A.
78) S. O. A. Nr. 174/62.
79) Res. 1736, S. 352.
80) S. O. A. Nr. 174/62.
151
lare aufgenommene Arbeiter als überflüssig zum größten Teile
wieder entlassen konnte81). Auch die eingestellten 63 Häuer waren
zu viel.
Selbst das ärarische Eigentum war vor dem Zugriff der
Meisterschaft nicht sicher. Zum Aufholen der Sole aus den Schöpf-
werkern standen lederne Eimer (Pulgen) in Gebrauch, die am Salz-
berg verfertigt und zu welchen jährlich acht Ochsenhäute erfordert und
vom Hofschreiberamt beigestellt wurden. Mit der Zunahme der
Dammwöhren verringerte sich natürlich das Schöpfen der Sole und
damit der Lederverbrauch. Die acht Ochsenhäute kamen aber trotz-
dem alljährlich auf den Salzberg, nur verwendeten die Meister sie
weniger zur Herstellung von Pulgen als zur Ergänzung ihres Schuh-
werks. Ebenso hielten sie es mit den im Werksvorrate gehaltenen,
zum Säckeanfertigen bestimmten Zwilch, der sich zur Bekleidung
der Dienstboten ganz gut eignete82).
Bedeutend größer war der Nutzen, den die Bergmeisterschaft
aus den Holzarbeiten zog, die sie im Akkord übernommen hatte.
Hiezu gehörte das Röhrenbohren, die Erzeugung, Lieferung und das
Klieben von Rüstholz und der Sagschnitt, dann noch das Anfertigen
der Säubereimer und das Reinigen der Solestuben83). Um ja recht
viel zu verdienen, warf man nach dem Befunde der Visitations-
kommission von 1707 alles ausgewechselte Rüstholz, trotzdem vieles
noch brauchbar war, zum alten Holz und verwendete neues dafür;
Ladwerk wurde vom Salzberg gestohlen, auch an Private verkauft
und dieser Abgang in den Sagschnittausweis blind eingerechnet. Das
Nutzholz wurde immer dort gefällt, wo es am billigsten und
bequemsten zu Schlägern und wegzuliefern war, selbst im Bannwald
und im Überfluß, es gab keine ordentlichen Schläge, sondern nur Will-
kür und Schwendung84).
Zu all diesem ordnungswidrigen und nichts weniger als rein-
lichen Gebaren gesellte sich um die Wende des 17. Jahrhunderts
noch die Einstellung nicht verfahrener (blinder) Schichten in die
Lohnverrechnung. Der Hauptvisitationskommission von 1707, welche
das verbrecherische Treiben zuerst aufdeckte, folgte 1711 eine
eigene Untersuchungskommission zur genauen Erhebung der
begangenen Unterschleife85). Es würde zu weit führen, die sehr um-
81) S. 0. A. Nr. 19/1.
M) S. O. A. Nr. 174/62.
83) Hallst. S. A.
84) S. 0. A. Nr. 174/62.
8B) S. O. A. Nr. 52/2.
152
langreiche Relation hierüber ausführlich wiederzugeben, schon einige
Befundsaufnahmen reichen aus, um das Gebaren der Meisterschaft
in erschreckender Deutlichkeit erkennen zu lassen. Graf Starhem-
berg als Kommissionsleiter konnte machweisen, daß der Oberberg-
meister Georg Stieger häufig Arbeiter für seine eigenen Zwecke
benützte, sie aber partikular verrechnen und sich auch das darauf
entfallende Hofkorn zuschreiben ließ. Nach Aussage des Berg-
schaffers schickte Stieger von seinen vier Knechten bloß einen auf
die Partikulararbeit und hielt die anderen drei zur Bearbeitung
seiner Gründe zurück. Auch dem Oberbergschaffer wurde vor-
geworfen, er hätte sich durch seine vier, auf die Partikulararbeit
angeschriebenen Knechte und einen Kühbuben ein schönes Ver-
dienen gemacht und „scharrete gar zu viel weg, seinen Säckel zu
füllen“. Die in seinem Dienste stehenden Sagschneider, die Tag und
Nacht arbeiteten, standen trotzdem mit ihren Tagwerken auf der
amtlichen Schichttafel. Dafür „hat er eine schöne Einrichtung, liebt
starken Trunk, besitzt Vermögen und leiht Geld, ja, bietet solches
auch in den Wirtshäusern an“. Der Oberbergmeister und der Ober-
schaffer „nehmen jeder wöchentlich 7, 8 und 9, ja selbst 10 Gulden
ein, führen eine gute Tafel und halten Gelage mit den Bürgern zu-
hause oder in Gesellschaft am Salzberg“. Oberbergmeister und Ober-
schaffer gingen in der Einstellung blinder Schichten so weit, daß sie
ihren Wirtschaftsknechten mit 20 bis 26 Tagwerken je in einer
Woche auf die Tafel schrieben, angeblich weil sie so viele Über-
schichten gemacht hatten, beim Häuervortrieb falsche Maße taxieren
ließen, um ihren Söhnen einen Mehrverdienst zukommen zu lassen,
und für sie auch sonst Schichten eintrugen, gleich als ob sie Truhen-
lauferarbeit verrichtet hätten.
Kamen adelige oder sonstige Gäste von Ansehen zu Besuch
auf den Salzberg, so übten Bergmeister und Schaffer die größte
Gastfreundschaft, jene wurden mit Sesseln auf den Berg getragen
und mit Schlitten hinabgeführt, oben reichlich bewirtet und auch
ihre Lakeien in allem vollkommen freigehalten. Die Kosten deckten
die Meister dann durch Einsetzen falscher Schichten.
Die Aufsicht am Hallstätter Salzberg führten zu dieser Zeit
der Oberbergmeister Georg Stieger als Betriebsleiter und dessen
Sohn Hans Wolf Stieger als Unterbergmeister; dann der Oberberg-
schaffer Mathias Riezinger und der Bergmeister Hans Riezinger mit
seinem Sohne Hans und seinem Bruder Michael. Geschworene waren
Johann Georg Pfandl, Rochus Neubacher, Mathias Riezinger und
Tobias Hinterer.
153
Der schrankenlose Eigennutz und die fortgesetzten Betrüge-
reien der Meisterschaft unter völliger Mißachtung von Recht und
Gesetz, die am Hallstätter Salzberg noch 1714 stattfanden, wirkten
vergiftend auch auf die Arbeiterschaft und untergruben alle Disziplin.
Das Bergvolk war zuchtlos geworden und hatte die Achtung vor
der Obrigkeit verloren. Der Hofschreiber und die Meister mußten
„vom ungezähmten gemeinen Mann öffentlich üble Schmach und
Nachrede, auch sogar Drohungen frei und ungestraft“ hinnehmen
und wußten sich nicht mehr zu helfen, wenn die Leute sich weigerten,
harte Arbeit zu leisten86). Daß auch der Hofschreiber darunter zu
leiden hatte, ist begreiflich, Bergmeister und Schaffer hätten den
Diebstahl am Werksvermögen, der doch dem ganzen Bergvolke wie
in Hallstatt bekannt war, nicht jahrelang ungestraft fortsetzen
können, wenn sie nicht im Hofschreiberamte Unterstützung gefunden
hätten, das dem Unfug trotz aller Meldungen stillschweigend zusah.
Bei der Offenheit, mit welcher das Ärar ungescheut betrogen und
bestohlen wurde, waren die leitenden Meister gezwungen, auch dem
unterstehenden Personale Anteil an dem zu Unrecht Erworbenen zu
gewähren. Der Gewinn aus der Einstellung blinder Schichten kam
ebenso den übrigen Meistern und den Geschworenen zugute, die
Dienstknechte Stiegers und Riezingers erhielten zwei- und dreimal
soviel Lohn als ihr wirklicher Schichtenverdienst und auch für die
Häuer fand sich ein Nebeneinkommen. Der Oberbergmeister wies
ihnen das für ihr Gezähe nötige Eisen unentgeltlich aus dem Werks-
vorrate an, aus welchem der Bergschmied die Häuereisen anfertigte,
für deren eines ihm die Häuer 4 Kreuzer bezahlten. Dafür blieb das
Werkzeug ihr Eigentum, mit dem sie-einen schwunghaften Handel
trieben. Die Häuer warteten nicht allzulange auf die Abnützung ihres
Gezähes, sondern verkauften es um ein mehrfaches des Macherlohnes
und faßten dann wieder neues Eisen aus den Vorräten des Werkes87).
Um auch die übrigen Bergleute gefügiger zu machen, wurden ihnen
entgegen der Vorschrift die in die Woche fallenden Feiertage mit
dem vollen Lohne vergütet.
Auf den Bericht, den Starhemberg über das Ergebnis seiner
Untersuchung der Hofkammer erstattete, langte unter dem 8. Juni
1708 das kaiserliche Mandat in Gmunden ein: „Demnach Wir miss-
fällig vernehmen müssen, was gestalten einige Jahr hero bei
Unserem Salzberg zu Hallstatt verschieden hoch strafmässige Miss-
8e) S. 0. A. Nr. 174/62.
87) S. O. A. Nr. 19/5.
154
handlungen verübt und allwöchentlich in dem Bergpartikular Uns
namhafte Posten mit blinden Schichten und anderen falschen Zu-
raitungen in die Zahlungen vermessener weis angerait und Unsern
grossen Schaden viel 1000 Gulden freventlich unterschlagen worden
— Wir ernstlich entschlossen seindt, dass ohn ferneren verschub
gegen ermeldten Georg Stieger mit mehreren rigose verfahren
werdet, derselbe auch von seinem Bergmeisterdienst entsetzt, in
Eisen und Banden schliessen mit guter Verwahrung in Unser Schloss
Ort liefert88).“ Die Voruntersuchung dauerte bis Oktober, worauf die
Hofkammer anordnete, daß die Gerichtsverhandlung gegen Stieger
in Linz unter dem Vorsitze des advocati fisci Dr. Johann Karl Sey-
ringer mit Zuziehung von sechs Rechtsgelehrten der Landesgerichts-
ordnung gemäß stattzufinden habe und das Gutachten mit den
gesamten Akten an die Regierung und Hofkammer einzusenden sei.
Das eingehend begründete und sehr umfangreiche Gutachten — es
ist 17 Bogen stark — kam zu folgenden Schlüssen: Es liege ein
crimen residuorum vor, Stieger möchte zwar mit der Lebensstrafe
noch verschont, jedoch wegen seiner Veruntreuungen mit mehreren
andern seinesgleichen treulosen Offizianten seines Dienstes entsetzt,
zur Gutmachung des Schadens seine Güter konfisziert und er aus
Österreich gegen geschworene Urphede cum infamia auf ewig
relegiert werden. Als Milderung gegen die Todesstrafe wurde ange-
führt die bekannte Güte des Erzhauses, die geringe Besoldung und
die vielen Verdienste, die sich Stieger durch den Bau neuer Stollen
und Wöhren sowie durch die Gewältigung der Selbstwässer im
Wiesberg erworben hatte. Endlich waren auch die Aussagen des
Schaffers und der Geschworenen nicht einwandfrei, weil sie von
dem Vorgehen Stiegers beim Holzliefern und den blinden Schichten
gleichfalls ihren Nutzen gehabt hatten. Einen großen Teil der Schuld
maß das Gericht dem Hofschreiberamte selber zu, „warum hat es
dem Kalb nicht ehenter zu dem Aug geschaut?“ Es hätte schon
früher wissen sollen, daß es am Berg nicht richtig zugehe und hätte
das Partikulare mit dem Bergbuche vergleichen sollen. Durch den
Mangel an Kontrolle mußte Stieger in seinem Gebaren immer
sicherer und kecker werden. Auch gegen den Salzamtmann Graf von
Seeau wurde der Vorwurf erhoben, daß er jährlich zwei- bis dreimal
zur Visitation nach Hallstatt gekommen, ohne jemals einen Anstand
zu finden. Die blinden Schichten wurden nicht nur von Stieger, son-
dern auch vom Schaffer und den Geschworenen genossen, ja sogar
') Res. 1708, S. 613; S. 0. A. Nr. 19/1.
155
der Hofschreiber ließ sich solche für seine Schreiber und Reißjäger
einsetzen.
Stiegers Besoldung war 90 fl. jährlich, ebenso hoch wie die
Bergmeister schon vor 100 Jahren bezogen hatten; während die
höheren Beamten mit Extrageldern von etlichen tausend Gulden
begnadet wurden, hatte man die Meister immer nur vertröstet, aber
niemals aufgebessert. Das Richterkollegium legte dann noch Für-
bitte ein für Stiegers Frau und sieben Kinder, wies darauf hin, daß
Stieger schon ein Jahr in Eisen und Banden gefangen in Ort lag und
kam in Ansehung der vorgebrachten Milderungsgründe zu dem über-
raschenden Schlußantrag, Stieger zu pardonnieren, in seinen vorigen
Dienst wieder einzustellen und ihm den Rückersatz des veruntreuten
Betrages mit Ausnahme der Prozeßkosten (!) gnädigst zu erlassen86).
Statt der zuerst als begründet erachteten Todesstrafe emp-
fahlen die mit allem Rüstzeug der Gelehrsamkeit ausgestatteten
sieben Richter schließlich den Freispruch Stiegers und seine völlige
Entlastung! Nur auf die Kosten ihrer richterlichen Bemühungen
wollten sie nicht verzichten. Soweit aber ging die Hofkammer doch
nicht, obwohl auch sie sich den mildernden Umständen nicht ver-
schloß. Stieger blieb nach der Haftentlassung seines Dienstes ent-
setzt. Ein Antrag des Salzamtmannes vom Jahre 1718, ihm eine
Provision zu bewilligen, wurde mit Befremden aufgenommen und
schroff abgelehnt90). Erst 1724 wies die Hofkammer dem Stieger
wöchentlich 1 fl. 30 kr. Gnadengeld an, jedoch mit der Bedingung,
sich zu Arbeiten, für welche er tauglich war, ohne weiteres Entgelt
verwenden zu lassen91).
Stiegers ältester Sohn verblieb in kaiserlichen Diensten, Graf
Starhemberg bezeichnete ihn schon 1707 während der Hauptvisi-
tation als ein „feines subjectu“ und einen künftigen guten Bergmann,
welche Erwartungen dieser auch erfüllte. Wolf Stieger, 1721 zum
Oberbergschaffer und 1728 zum Oberbergmeister ernannt, war ein
tüchtiger Markscheider, im Berg- und Waldwesen wohlerfahren und
1739 als Sachverständiger bei einer Selbstwassergewältigung am
Haller Salzberg erfolgreich tätig.
Die Strafe der Dienstentlassung traf auch den Hofschreiber
Johann Christof von Seeau als den Vorstand des Amtes, der dem
verbrecherischen Tun des Stieger nicht entgegengetreten war und
89) S. O. A. Nr. 19/8.
80) Res. 1718, S. 549.
61) Res. 1724, S. 14.
156
die Geschworenen Seetaler und Georg Sieß, die trotz aller Ver-
warnungen vom Dienste fern blieben und dem „übermässigen
Luedern und Sauffen“ nachgingen. Der Gegenschreiber Georg
Sumatinger hatte bis auf weiteres die Leitung des Hofschreiber-
amtes zu übernehmen. Straflos blieb auffallenderweise der schwer-
belastete Oberbergschaffer Mathias Riezinger, der 1721 im Dienste
starb und sechs unmündige Kinder zurückließ92). Außer Anklage
stand sein Verwandter, der Bergmeister Hans Riezinger, der sich
von dem unsauberen Handel immer ferngehalten und durch die
unentwegte Fortführung des Bergbuches die ziffernmäßige Fest-
stellung der Unterschlagungen ermöglicht hatte. Ihm wurde auch
die Betriebsführung am Salzberg übertragen, doch war er dem
Ausseer Bergmeister Mathias Preßl unterstellt, der als Inspektor alle
vierzehn Tage den Hallstätter Salzberg besuchen mußte93). Preßl, als
Vertrauensmann der Regierung und dem Hofschreiberamt wie der
Bergmeisterschaft gegenüber mit großen Vollmachten ausgerüstet,
behielt die Oberaufsicht über den Bergbaubetrieb in Hallstatt bis
1720, in welchem Jahre er erst von diesem Dienste enthoben wurde.
In Anerkennung seiner Mühewaltung gewährt ihm die Bankodepu-
tation eine namhafte Diskretion von 400 fl. und ein vierteljähriges
Dienstpauschale von 30 fl.94).
Die Starhembergsche Visitation, der das Verdienst gebührt,
den Hallstätter Sumpf aufgedeckt zu haben, ließ es auch an Vor-
schlägen nicht fehlen, um die Wiederkehr solcher Vorfälle hintan-
zuhalten. Strenge Kontrolle der eingesetzten Schichten, Zurück-
drängung des Partikularwesens und Verhinderung unnötiger
Arbeiteraufnahmen, Abschaffung der Akzidentien, dafür aber eine
zeitgemäße Besoldung der Meisterschaft waren ihrer Ansicht nach
die dringendsten Maßnahmen zur Wiedergesundung des Betriebes,
deren Notwendigkeit man auch in Wien erkannte. Es dauerte aber
trotzdem noch lange Jahre, bis einigermaßen wieder Ordnung
geschaffen werden konnte, da die Meisterschaft dem Entfall der
Nebenbezüge hartnäckigen Widerstand leistete und es auch wirklich
durchsetzte, daß ihnen ein Teil der alten Akzidentien auch weiterhin
verblieb. Über die Auflassung der übrigen Nebenbezüge und die
Gehaltserhöhungen der Meisterschaft war die Entscheidung erst 1720
gefallen. Von nun an bezog der Oberbergmeister jährlich 300 fl. und
82) Res. 1721, S. 108.
°-3) Res. 1707, S. 479—513.
04) Res. 1720, S. 27.
157
hatte das Recht, sieben Rinder in seiner Wirtschaft am Salzberg zu
halten, der Oberbergschaffer 250 fl. und betrug der ihm bewilligte
Viehstand 5 Rinder, der Unterbergmeister 190 fl. der Unterschaffer
180 fl. Die vier Geschworenen wurden mit je 3 fl. in der Woche
entlohnt, der Zeugbewahrer hingegen mit jährlich 130 fl. Von den
Nebenbezügen hatten ganz und für immer zu entfallen das Stabei-
verdienen von den Eisenhäuern, die Vergebung des Sagschnittes,
des Schachtricht- und Rüstholzes, des Röhrenbohrens, die Anferti-
gung der Säubereimer und das Reinigen der Solestuben. Eingezogen
wurden ferner die zur Bewirtschaftung der Berggründe bisher
passierten Knechte, der Überschuß vom Unschlitt und das Schöpfer-
Lichtgeld. Die Partikularknechte, denen meist unverdingbare
Arbeiten zugewiesen waren, konnten freilich nicht ganz entbehrt
werden, noch Sternbach war 1748 bestrebt, ihre Anzahl zu vermin-
dern, „weil ihre Verrechnung nicht nur sehr umfangreich, sondern
auch undurchsichtig ist und viel verrechnet wird, was verborgen
bleiben soll“95). Sternbach war es auch, der den ungünstigen Einfluß
der Vetternwirtschaft am Salzberg brach. Die Mehrzahl der Meister-
stellen blieb Jahrzehnte hindurch den Angehörigen und Verwandten
der Familie Riezinger Vorbehalten, so daß sich das Oberamt in
Gmunden schon 1715 veranlaßt sah, einen weiteren Ernennungs-
vorschlag des Hofschreibers mit der Begründung abzuweisen, „weil
ohnedem das Bergwerkswesen und die Meisterschaft mit so vielen
Häuptern der Riezinger bestellt stehen“96). Auf Sternbachs Antrag
wurde 1747 die Stelle eines Berginspektors geschaffen und Johann
Michael Gegele97) von auswärts hiezu berufen. Dessen Dienst-
instruktion hatte Sternbach selbst verfaßt und übertrug dem Inspektor
die Leitung des gesamten Bergbaubetriebes. Gegele wohnte nicht am
Salzberg, blieb aber die ganze Woche über oben, pflog mit dem
Bergmeister die Anstalt und führte das Bergprotokoll. Er allein nahm
die Partikularknechte auf, maß gemeinsam mit dem Bergmeister die
quartaligen Häuerausfahrungen ab und hielt mit diesem am Wochen-
schlusse vor dem Hofschreiber die Schichtenverrechnung. Damit
war die Bergmeisterschaft von allen Personalangelegenheiten und
Lohnfragen ausgeschaltet, ihre Schichtenverrechnung unter strenge
Kontrolle gestellt und einer Wiederkehr der früheren Mißwirtschaft
vorgebeugt.
85) S. 0. A. Nr. 52/17.
88) Hallst. S. A. Amtsprotokoll 1709—1722.
87) Hallst. S. A.; S. O. A. Nr. 17, Bd. 118.
158
Arbeiter. Seit der Wiederaufrichtung des Hallstätter Salz-
berges bis in das 18. Jahrhundert nahmen die von Königin Elisabeth
1311 gestifteten und von den folgenden Herrschern in ihren Rechten
immer wieder bestätigten 16 Erbeisenhäue r08) eine bevorzugte
Stellung unter dem Bergvolke ein. Aus ihrer Mitte wählte der Hof-
schreiber die Geschworenen, befähigte junge Häuer wurden dem
Bergmeister zur Unterweisung im Bergwesen und in der Schienkunst
zugeteilt, damit sie künftig einmal selbst den Bergmeister- oder
Schafferdienst versehen konnten, und auch ihr Lohn war höher und
ihre Verdienstberechnung abweichend von jener der anderen
Knappen. Die ursprünglich gestellte Forderung, daß jeder Erbeisen-
häuer die Arbeit persönlich ausiiben müsse, wurde bald fallen
gelassen, die dienstuntauglich gewordenen alten Häuer übertrugen
die Arbeit an ihre Söhne oder an Mieter, die aber dann nicht mehr
den vollen Lohn von 3 ß, sondern bloß 2 ß wöchentlich bezogen,
während die restlichen 30 ^ dem Erbberechtigten als Zins verblieben.
Damit war das Erbeisenhäuerrecht ein Wertobjekt geworden, das
verkauft oder verschenkt werden konnte. Der begreifliche Wider-
stand, den die Erbberechtigten jeder Kürzung des Zinsgenusses ent-
gegensetzten und die verwickelten diesfälligen Eigentumsverhältnisse
erschwerten die Bestrebungen der Landesfürsten, die als Last
empfundenen Eisenhäuer rechte aufzuheben; noch im 16. Jahrhundert
waren von den 16 verbrieften Rechten bloß 2% aus dem Besitze
der Erbeisenhäuer in andere Hände über gegangen"), davon 1%
Rechte an die Pfarrkirche in Hallstatt und das Sebastian-Gotteshaus
in Gosau und Recht an das Spital in Gmunden. Von letzterem
kennt man auch die Art der Übertragung. Der aus dem Häuerstande
hervorgegangene, 1570 verstorbene Bergmeister Christoph Schimbl
vererbte das ihm gehörige halbe Eisenwerk seinem Schwager
08) Es bestätigten die Erbeisenhäuerrechte:
1314 Friedrich, Herzog zu Österreich,
1346 Albrecht, Herzog zu Österreich,
1359 Rudolf, Herzog zu Österreich,
1402 Wilhelm und Albrecht, Herzoge zu Österreich,
1455 Ladislaus, König von Ungarn und Herzog zu Österreich,
1466 Friedrich, römischer Kaiser,
1493 Maximilian I.,
1531 Ferdinand I.,
1589 Rudolf II.,
1618 Matthias,
1629 Ferdinand II.
") 2. Reformationslibell 1563, Fol. 24.
159
Christian Ascher, Burger zu Hallstatt und dessen Frau Helene, die
es 1571 dem Michael Schimbl, Richter, Burger, Salzfertiger und
Glasermeister in Gmunden verkauften. Seine Witwe Elisabeth über-
gab 1576 nach dem Testament ihres Hauswirtes das halbe Eisenwerk
dem Spital in Gmunden100).
1616 versuchte der Salzamtmann Gärtner, alle Rechte einzu-
ziehen, die nicht mehr persönlich ausgeübt wurden, er forderte von
den Erbeisenhäuern die Verleihungsurkunden ab und ging auch den
gestifteten Rechten nach, deren nunmehrige Besitzer keine Eisenhäuer
waren. Rechtlich konnte dieser Besitz freilich nicht angefochten
werden, weil schon das zweite Libell von 1563 die ursprüngliche
Stiftungsbedingung, daß das Erbeisenhäuerrecht an die Seßhaftigkeit
in Hallstatt und an die Leistung der Häuerarbeit mit eigenem
Rücken gebunden war, durchbrochen hatte. Die durch Gärtners
Verfügung getroffenen Eisenhäuer schickten dreimal immer
etliche von ihnen nach Wien, um ihre verbrieften Rechte
zu verteidigen und hatten den Erfolg, daß Gärtner das von
ihm erlassene Verbot der Auszahlung des Erbzinses wieder auf-
heben mußte. Kaiser Ferdinand II., der die Rechte der Erbeisen-
häuer 1629 aufs neue bestätigte, befahl auch die nachträgliche Aus-
zahlung des ihnen seit 1616 vorenthaltenen Eisenwerkzinses101), was'
auch jenen Parteien zugute kam, welche solche Rechte in anderer
Weise erworben hatten. Erst 1700, also 70 Jahre später, fühlten sich
die Eisenhäuer hiedurch benachteiligt, weil nach den alten Stift-
briefen der Eisenwerkzins nur jenen vermeint sei, „so den Berg
wirklich arbeiten“102). Die Besitzer der abgefallenen 2xh Eisenhäuer-
rechte, welche denselben durch Kauf oder Schenkung zugefallen
waren, seien deshalb zum Bezüge des Zinses nicht berechtigt. Sie
beanspruchten daher die Nachzahlung des Eisenwerkzinses von
wöchentlich 1 ß für diese 2% Rechte seit 1630 und drangen mit ihrer
Forderung merkwürdigerweise auch durch. Die Hofkammer bewil-
ligte die Auszahlung des Betrages von 2V2XI ßX52X70=1137 fl 4 ß
an die Erbeisenhäuer aus der Hofschreiberamtskasse zu Hallstatt
innerhalb 5 Jahren, welche Summe sich auf 82 Familien verteilte, die
ihre Erbberechtigung nachzuweisen vermochten103). An einen Rück-
ersatz der Zinse von den 2V\2 abgefallenen Rechten war nicht zu
10°) Gmunden St. A„ Bd. 70; Hallst. S. A.
101) Hallst. S. A.; S. O. A„ Bd. 99.
102) Res. 1700, S. 805.
10S) Hallst. S. A.
160
denken, einzig nur vom Gmundner Bürgerspitai erlangte die Hof-
kammer dafür das Zugeständnis, daß freiwerdende Pfründnerstellen
den Salzarbeitern eingeräumt wurden, wodurch sie an Provisionen
zu ersparen hoffte104).
Noch weniger begreiflich wie die Rückzahlung des Eisenwerk-
zinses nach 70 Jahren war der Entschluß Kaiser Leopolds I. von
1706, diesen Zins von 1 ß wöchentlich auch dem Bergmeister und
Schaffer rechtlich zu verbürgen, den diese beiden wie so viele andere
Akzidentien sich seit Jahren schon eigenmächtig zugelegt hatten,
und damit die seit 1311 bestandenen 16 Erbeisenhäuerrechte faktisch
um zwei weitere zu vermehren.
Wie schon erwähnt, hatte sich der Zinsgenuß aus den 16 Erb-
eisenhäuerrechten, welche 1706 neuerlich die kaiserliche Bestätigung
erhielten, im Laufe der Jahrhunderte durch Erbteilung auf 82 Fami-
lien verteilt; um einer noch weitergehenden Zersplitterung vorzu-
beugen und die auf den einzelnen entfallende Zinsquote allmählich
wieder zu erhöhen, trafen die Erbeisenhäuer 1708 die Vereinbarung,
daß die Erben nach einem Berechtigten künftig nur noch ein halbes
Jahr im Genüsse des Eisenwerkzinses verbleiben, dann aber für
ewige Zeiten nichts mehr zu fordern berechtigt sein sollten. 1709
wurde der Zinsgenuß der Erben auf ein Jahr verlängert105).
Das Mandat Kaiser Leopolds I. von 1706 war die letzte An-
erkennung des mittelalterlichen Rechtes der Erbarbeit, das wenige
Jahrzehnte später schon nicht mehr verstanden wurde. Mit der
Ausdehnung des Grubenbetriebes trat die Bedeutung der Erbeisen-
oder halben Häuer, weil sie bloß die halbe Schichtzeit am Ort oder
im Nachschlag arbeiteten, während sie in der zweiten Schichthälfte
säuberten, gegenüber den zugeschafften oder ganzen Häuern immer
mehr zurück. 1710 waren neben den 16 Erbeisenhäuern 44 und
1719 38 ganze Häuer beschäftigt106). Unter Sternbach war der Unter-
schied zwischen Erbeisen- und zugeschafften Häuern bereits ver-
wischt, es gab nur Wahlknappen für den Streckenvortrieb nach dem
Grundsätze der Gleichberechtigung und ausgediente Häuer als
Schopfknappen für den Nachschlag. Die ersteren verfuhren statt wie
früher 8 vierstündige nunmehr 6 sechsstündige Häuerschichten in
der Woche und waren in drei Passen eingeteilt, die sowohl im
Schichtbeginne wie am Arbeitsorte abwechselten. Drei solcher
104) Res. 1706, S. 336.
105) Hallst. S. A.
loe) S. O. A. Nr. 19/23.
Passen bildeten einen Schlag. Die Belegorte wieder zerfielen je nach
der Schwierigkeit ihrer Bearbeitung in vier Gruppen, in welche sich
die Hauerküren nach ihrer Wahl einreihten und sodann darin ab-
wechselten107), so daß innerhalb vier Wochen jeder Schlag in jeder
der vier Gruppen arbeiten mußte.
Die Resolutionsbücher bis 1752 enthalten keine besondere
Verfügung der Zentralstelle über die Aufhebung der Erbeisenhäuer-
rechte; auch Viktor Felix Kraus108) bemerkt hierüber nur allgemein,
daß dieses Berglehensrecht um die Mitte des 18. Jahrhunderts ver-
schwunden war.
Die Eisenhäuer arbeiteten bis in das 18. Jahrhundert vor Ort
im Gedinge, das auf eine vierteljährige Durchschnittsleistung von
3 Stabei im Offen und etwa 36 Stabei im Abwerch (Nachschlag)
eingestellt war und für das Offenstabel 12 ß oder 1 fl. 30 kr. betrug.
Da neben den Werksöffen noch anders dimensionierte Baue herzu-
stellen waren, wurde für die Berechnung des Gedingverdienstes der
VI2 Stabei hohe und Stabei weite Offen zur Maßeinheit genommen
und nach der Bergordnung von 1617 die Schachtricht oder Kehr
mit 2, die Grube mit P/a und die Hornstatt mit 3 Offenstabel für ein
Stabei wirkliche Ausfahrung angesetzt. Dazu erschwerten noch die
ungleichen Arbeitsbedingungen die Beurteilung der Häuerleistung;
die wechselnde Gesteinshärte, das Auftreten von Anhydrit- und
Mergeleinschlüssen, die Entfernung des Arbeitsortes vom Mundloch
und der Wettermangel, das alles übte einen bestimmenden Einfluß
auf die Vortriebsgeschwindigkeit aus. Es war die Aufgabe der
Abmaßkommission, den jeweils angemessenen Zuschlag in Offen-
längen zu taxieren, weil das Gedinge selbst mit 1 fl. 30 kr. je Stabei
unverändert blieb. Die Taxierung richtig vorzunehmen, war daher
sehr schwer und hatte die strengste Gewissenhaftigkeit der Abmaß-
leute, also des Bergmeisters und der Geschworenen, zur Voraus-
setzung. Darin fehlte es aber häufig, am meisten jedoch um die
Jahrhundertwende von 1680 bis 1710. In früherer Zeit schwankte der
bewilligte Zuschlag zwischen 25 und 70% der ausgefahrenen Offen-
länge und stieg nur in seltenen Fällen auf 150%. Dagegen fand
Starhemberg 1708 die wirkliche Ausfahrung von 52/8 Stabei auf der
Prinninger Schachtricht mit 26 Stabei, also um das Fünffache höher
107) Hallst. S. A.
108) Wirtschafts- und Verwaltungspolitik des aufgeklärten Absolutismus im
Gmundner Salzkammergut, S. 100.
li
162
taxiert108), Bergmeister und Geschworene, die Grund hatten, sich
mit den Häuern nicht zu Überwerfen, machten die Taxierung zu einer
Rechenaufgabe, bestimmten den auf die Zahl der verfahrenen
Schichten entfallenden Lohn und berechneten hieraus den Zuschlag,
so daß der Gedingsverdienst immer um einige Kreuzer höher war
wie der Schichtlohn. In seiner Relation von 1708 führte Graf Star-
hemberg einige solcher Beispiele an. Die Abmaßleute taxierten oft
falsch oder befuhren das Ort überhaupt nicht und setzten den Zu-
schlag wo nicht nach Gunst des Häuers, so doch auf dessen bloßes
Vorgeben hin fest. „Der ehrliche Arbeiter könne sich auch nicht
mehr verdienen als diejenigen Kollegen mit weitem Gewissen“* 110).
Eine das Gedingwesen kaum fördernde Verfügung der Banko-
deputation von 1722 bewilligte sieben alten Eisenhäuern, weil sie
nicht mehr so arbeitsfähig waren und sich im Gedinge wenig ver-
dienten, 15 Kreuzer wöchentlich als Zulage, womit „die dem Ärar
kostbarer fallende Provision insolange möglich ferne gehalten
werde“111).
Sternbach führte eine neue Ordnung der Gedinggabe und der
Gedingabnahme ein, die schon Kraus in seinem vorgenannten Werke
eingehend beschrieben hat112), so daß sich ein weiteres Eingehen
hierauf erübrigt. 1763 war das Häuergedinge durch den Wegfall
jeder nachträglichen Korrektur zu einem von keiner Seite anfecht-
baren Arbeitsvertrage geworden.
Wenn ein Bau mit dem Gegenschlag oder einem anderen Bau
nach Absicht glücklich zusammentraf, empfingen die Häuer das
Durchschlagsgeld. Schon um 1550 wurde diese Spende als von alters
her überkommen bezeichnet und als „pettenbrot“ mit V2 Pfund & für
den Schürf und mit 2 ß $ für einen Baudurchschlag angegeben. Das
Durchschlaggeld fand auch im dritten Reformationslibell, Fol. 84,
Aufnahme und betrug 5 fl. für den ganzen und 2 fl. 30 kr. für den
halben Durchschlag. Ersterer war gemeint von einem Berg in den
anderen, der halbe galt für die beendete Abteufung eines Sinkwerkes
oder einer Schöpfgrube in das Laugwerk. 1747 unterschied man noch
doppelte Durchschläge, wenn zwei Strecken gegeneinander getrieben
wurden und glatt zusammentrafen, diese wurden mit 10 fl. belohnt;
dann ganze und halbe nach dem Libell. Die Durchschlagsgelder
108) S. O. A. Nr. 19/4.
110) S. O. A. Nr. 19/1, 174/62.
m) Res. 1722, S. 305.
113) S. 116, 122.
163
blieben das Jahr über beisammen und kamen am Barbarafesttag zur
Verteilung, ein Brauch, der noch 1799 bestand113).
Über die Veränderungen im Personalstande vom 16. bis zum
18. Jahrhundert gibt die nachstehende Zusammenstellung Aufschluß.
1525 1568 1617 1656 1707 1717 1746 1748
Meister 8 2 2 2 7 7 7 7
Erbeisenhäuer 16 16 16 13 16 16 16 .
Zugeschaffte Häuer . . . 10 12 ? 10 47 38 34 * 39 ** Q
Rüster ........ 9 9 12 20 20 20 12 12
Wegmacher . 4 4 4 .
Kärrner (Förderer) . . 15 18 8 16 61 51 33 15
Karrenmacher 4 4 4 .
Schöpfer 80 86 12 18 18 18 18 26
Steinstreicher 6
Säuberer 8 18 16 48 60 51 76
Buben 20 24 4 14 31 8 18 24
Schmiede 1 1 2 1 1 1 2
Zimmerknechte .... Strehnknechte 1 1 3
Wasserknechte .... 1 1 1 1 1 1 2
Köhler 1 , 1 1
Widhacker 2 4 4 4
Zeugbewahrer ...... Tagwerker • 9 12 1
* Wahlknappen ** Schopfknappen 110 131 | ? 77 111 260 | 235 217 219
Die Angaben sind zwar nicht ganz zuverlässig, weil die benützten
Quellen Lücken aufweisen und die Kategoriebezeichnungen nicht
immer übereinstimmen; sie lassen aber doch die Standesbewegung
im ganzen und großen gut erkennen. Auffallend ist die sprunghafte
Erhöhung der Aufsichtsorgane im 18. Jahrhundert, von der schon
gesprochen wurde, für welche dieselben Gründe maßgebend waren,
wie für die gleichzeitig eingetretene Vermehrung der Häuer-, För-
derer- und Säuberermannschaft. Die bisherigen Abbauhorizonte
Tollinger und Wiesberg waren erschöpft, Vor- und Abbau in die
Tiefe gedrungen; die neuen Etagen hatten viel längere Hauptschacht-
richten, weshalb die Förderung und Säuberung teurer wurde. Die
tla) Hallst. S. A.
ii*
164
Laugwerker, deren Zahl mit der zunehmenden Soleerzeugung an-
stieg, lagen in acht Horizonten zerstreut, der Betrieb hatte an Über-
sichtlichkeit eingebüßt und die gelockerte Disziplin zudem eine
schärfere Grubenaufsicht nötig gemacht.
Die Gesamtzahl der Bergarbeiter zeigt vom ersten zum zweiten
Reformationslibell einen normalen Zuwachs, der aber gegen das
Ende des 16. Jahrhunderts übertrieben wurde, weil aus dem Jahre
1595 strenge Weisungen bekannt sind, den Mannschaftsstand herab-
zusetzen114). Während und nach dem Dreißigjährigen Kriege ging
man unter dem Drucke der wirtschaftlichen Nöte mit der Anstellung
von Bergarbeitern wieder zurück, das dritte Libell setzte den Bedarf
gleich hoch an wie das erste Libell vor 130 Jahren. Ein so geringer
Ständ entsprach aber keineswegs mehr den inzwischen stark er-
höhten Anforderungen des Betriebes, seine erzwungene Einhaltung
hatte schwere Schäden zur Folge. Die rücksichtslose Ausnützung
der alten Schöpfbaue bei dem Mangel an Ersatz führten zu zahl-
reichen schweren Verbrüchen, die Säuberung blieb weit zurück und
die Stetigkeit der Soleerzeugung war gefährdet. 1689 wurde dann
mit verstärktem Personal das Versäumte eilig nachgeholt, in den
darauffolgenden Jahren jedoch mit der Mannschaftsvermehrung
wieder Überfluß getrieben. Es war dies um die Zeit der blinden
Schichten, in der die Aufnahme immer neuer Arbeiter der Meister-
schaft guten Gewinn brachte. Die Starhembergsche Visitations-
kommission machte dem Unfug ein Ende; von 1707 an ging die
Arbeiterzahl von ihrem Höchststände von 260 Mann langsam zurück
und wurde unter Sternbachs sparsamer Wirtschaft auf 220 Mann
heräbgedrückt und erhalten.
Die Zuständigkeit der Hallstätter Bergarbeiter ist aus einer
Zusammenstellung für das Jahr 1742 zu entnehmen. Darnach
wohnten in
Hallstatt und den am See gelegenen Orten • • 158 Mann
Goisern .....................................84 „
Aussee....................................... 2 „
Gosau ....................................... 2 „
Ischl........................................ 1 „
Gmunden...................................... 2 „
zusammen 249 Mann
hievon waren verheiratet 169, verwitwet 7 und ledig 73 Mann.
114) Handschriftlicher Nachtrag im zweiten Reformationslibell (o.ö. Landes-
archiv), S. 96.
105
Die Schichtenordnung war verschieden, je nachdem die Berg-
leute ober oder unter Tag arbeiteten und in diese oder jene Kategorie
gehörten. Die Erbeisenhäuer verfuhren von Montag bis Samstag sechs
achtstündige Schichten und arbeiteten die ersten vier Stunden am
Gestein und hierauf beim Säubern; die Wahlknappen 1741 hingegen
sechs sechsstündige Schichten durchwegs am Gestein. Als 1618
neben den Eisenhäuern noch besondere Säubererpassen angestellt
waren, verfuhr die erste Kür ihre sechs sechsstündigen Wochen-
schichten mit sechsstündigen Ruhepausen von Montag früh bis
Mittwoch nachts, die zweite Kür von Donnerstag früh bis Samstag
nachts. Die Rüster wieder hatten acht sechsstündige Schichten zu
leisten, die erste Kür von Montag bis Donnerstag und die zweite
von Mittwoch bis Samstag. Die Tagarbeiter werkten die Woche über
von 6 Uhr früh bis 6 Uhr abends mit einer einstündigen Mittagsrast.
Die Zahl der Wochenschichten für die Grubenarbeiter wurde
in teuren Zeiten vermehrt, um ihnen einen größeren Verdienst zu-
kommen zu lassen, sie stieg auch an, wenn die Arbeiten in Rück-
stand geraten waren. So wurden 1746 statt der normalen sechs
Säubererschichten deren sieben und acht in der Woche verfahren,
weil die Aufnahme neuer Knappen nicht genügte und „der Berg in
Verfall“ gekommen war115). Als um 1700 das Partikularwesen im
Schwange war, verkürzten die Meister absichtlich die Zahl der
ordinären Wochenschichten, an welche sie dann nach ihrer Willkür
besonders entlohnte extraordinäre Schichten anschlossen, wofür sie
von den Arbeitern gewisse Abzüge einhoben, „wenn sonst nichts
wär, ziehet selbiges vor einige Beamte ein Quittungsgeld nach
sich“116). Zu dieser Zeit arbeiteten die Rüster, Schöpfer, Truhenlaufer
und Holzknechte nur drei, die Knechtswerker sogar nur zwei
Schichten pro ordinari, die übrigen aber auf Partikular, wodurch
die Lohnverrechnung ganz undurchsichtig wurde und sich für die
Einschmuggelung der blinden Schichten umso besser eignete.
Mit der Einschränkung der Partikularschichten wurde auch die
Schichteneinteilung wieder regelmäßiger, doch kamen, wie schon
erwähnt, auch später noch Abweichungen von der normalen wöchent-
lichen Schichtenanzahl vor. Erst von der zweiten Hälfte des 18. Jahr-
hunderts an wurde die Schichtenordnung strenger gehandhabt und
von Sternbach in der Bergnorma von 1750 festgelegt. Das Schicksal
dieser Vorschrift, ihre Abänderung durch die Hofkommission von
115) S. 0. A. Nr. 19/23.
S. O. A. Nr. 174/62.
166
1763 und ihre Wiedereinführung im Jahre 1771 können hier nicht
weiter behandelt werden, übrigens hat schon V. F. Kraus sich damit
eingehend befaßt117).
Ungemein schwer fiel es, die Löhne der einzelnen Arbeiter-
gruppen vom ersten Libell angefangen bis in das 18. Jahrhundert hinein
zu verfolgen; bei Wochenlöhnen fehlte meist die Zahl der verfahrenen
Schichten, bei Gedinglöhnen die Leistung je Schicht, die Kategorie-
bezeichnungen änderten sich, zu den schlecht entlohnten Buben
kamen später ältere Knechtswerker als Hilfsarbeiter u. a. m. Die
folgenden Angaben sind daher bloß Näherungswerte der wichtigsten
Lohngruppen, sie lassen aber doch das allmähliche Ansteigen der
Löhne bis zum dritten Reformationslibell und die notwendig ge-
wordene Korrektur nach 1707 gut erkennen. Der beigesetzte Korn-
preis gibt zugleich einen ungefähren Anhalt zur Beurteilung des
Verhältnisses zwischen Lohn und Nahrungskosten, das 1715 dem
von 1524 zufälligerweise vollkommen gleicht und daher für die
Arbeiterschaft dauernd recht ungünstig blieb118). Erst die Stern-
bachsche Bergnorma von 1750 und die ihr vorausgegangene Berg-
norma von 1740 verschoben das Verhältnis zugunsten der Löhne.
Schichtlohn in Kreuzer
1525 1568 1656 1710 1740
Erbeisenhäuer 8 8 7. 9 7. 14 V, 20
Schöpfer . 8 7* 9 12V2 19
Kärrner und Säuberer 4 7. 4 7» 4 7» 10 18
Köhler 2 */*
Rüster, Wegleger, Knechtswerker .... 2 5 7 7» 11 19
Buben 17» 2 5 6 7
1 Metzen Korn kostete . 33 */4 87 7» 52 7» 90 105
Der Wert des bezogenen Hofkorns wurde vom Lohne ab-
gezogen. Die Auszahlung der Löhne erfolgte in der ersten Zeit jeden
Samstag und Sonntag im Hofschreiberamte nach vorausgegangener
Eintragung der vom Bergmeister angesagten Schichten. Von 1670
an erhielten die Arbeiter ihre Löhne von den Meistern, weil die
Auszahlung den Beamten zu beschwerlich fiel. Diese verglichen nur
vorher die Lohnlisten mit der Ansag und prüften hierauf das Lohn-
partikulare auf seine Übereinstimmung mit der quatemberlichen
Attestierung.
L17) Wirtschafts- und Verwaltungspolitik, S. 105 f.
”“) Schraml, Entwicklung des oberösterreichischen Salzbergbaues.
167
Die Verwendung jugendlicher Arbeiter zum Bergdienst lag
nicht sowohl in der Absicht des Salzamtes des geringen Lohnes
wegen, als vielmehr in dem Verlangen der Arbeiterschaft selbst.
Bei dem schmalen Einkommen eines verheirateten Arbeiters war
jede kleinste Zubuße zur Erhaltung der Familie von Wert. Schon
mit 10 oder 12 Jahren ging der Sohn mit dem Vater zu Berg, der
selber bis in das späteste Alter im Dienste ausharrte. Als die Hof-
kammer 1618 die Kinderarbeit abschaffen wollte, wandte sich die
gesamte Mannschaft dagegen und bat um ihre weitere Belassung.
„Man hat ihnen doch nur 11 $ zum Taglohn gegeben, mit sich an
die Arbeit geführt, dabei auferzogen, mit Ernst dazu angehalten und
sie in ihre Fussstapfen geleitet, dass letztlich allein gute Arbeiter
aus ihnen werden, welche ihre Eltern in ihrem unvermöglichen Alter
vertreten und ernähren geholfen119).
U n s c h 1 i 11. Seit altersher und bis in das 19. Jahrhundert
war das Unschlitt die ausschließliche Speisung für das Gruben- &
geleuchte der Bergleute und dessen Beschaffung eine wichtige Auf-
gabe des Amtes. Da das Kammergut mit seiner geringen Viehhaltung
den laufenden Bedarf an Unschlitt nicht entfernt deckte, wurde
dieses aus dem übrigen Oberösterreich bezogen und die Ausfuhr
beschränkt. Nach dem Generalmandat vom 12. Februar 1562 durfte
Unschlitt ohne Vorwissen des Rates der Stadt Enns aus dem Lande
nicht verführt werden, weil „in unser Stadt Wien und bei unseren
Bergwerchen großer Mangel erscheint“. Dieser Befehl wurde im
April 1562 und Jänner 1563 wiederholt120). Als die Konkurrenz der
Seifensieder den Unschlitteinkauf in Oberösterreich stark verteuerte
— ein Zentner kostete 1694 in Gmunden 15 fl. 15 kr.121) — bezog
das Salzamt solches aus Wien, wo es noch um 10 fl. zu kaufen war,
und ließ es durch die .Salzfertiger im Gegenzug nach Gmunden
bringen122). Der Stadelschreiber Donnini in Lambach war um diese
Zeit der Einkäufer für das Salzamt, welches das Unschlitt, auf diese
Weise nach Gmunden gestellt, um 3 fl. den Zentner billiger bekam
wie von den Fleischhauern im Lande, die 14 fl. 30 kr. bis 15 fl.
begehrten. 1740 mußte das Unschlitt auch um diesen Preis gekauft
werden, weil überall Mangel war123).
110) Hallst. S. A.
12°) Mus. Arch. Ennser Akten Bd. 10.
121) S. O. A. Bd. 98.
122) Res. 1737, S. 442.
123) Res. 1740, S. 165, 185.
168
Das Unschlitt wurde anfänglich vom Salzamte beschafft und
an die Verwesämter verteilt; 1737 sah die Bankodeputation von der
zentralen Belieferung ab und gab den Auftrag, daß jedes Verwes-
amt sich selbst mit Unschlitt versehen solle, beim Einkauf aber den
jeweilig festgesetzten Höchstpreis nicht überschreiten dürfe124).
Die Abgabe an die Bediensteten erfolgte unentgeltlich nach den
Bestimmungen der Reformationslibelle in einer für die einzelnen
Dienststellen und Kategorien vorgeschriebenen, auskömmlichen
Menge. Nach der 1617 herausgegebenen und mit Anfang 1618 in
Wirksamkeit getretenen neuen Ordnung der Arbeit und des Wesens
am Hallstätter Salzberg faßten an Unschlitt im Vierteljahre:
Hofschreiber.........................
Gegenschreiber und Pfieselschreiber je •
Zahler ............................. •
Bergmeister und Schaffer je..........
12 Eisenhäuer zusammen...............
4 Geschworene.......................
8 Knechte ..........................
18 Säuberer • • • •..................
12 Rüster ...........................
12 Schöpfer..........................
auf die Abmaß........................
13 Pfund
13
6V2 „
19% „
324
8
162
192% „
240
113% „
8
Die Bestimmungen der neuen Ordnung125) wurden in den fol-
genden Jahren nicht besonders genau eingehalten, weshalb das dritte
Reformationslibell sie neuerlich zur Darnachachtung in Erinnerung
brachte; in der für den Hallstätter Salzberg so häßlichen Zeit nach
1700 kümmerte sich niemand mehr um diese Vorschriften. Die Berg-
meister setzten die Unschlittfassungen willkürlich fest oder er-
reichten deren Erhöhung vom Salzamt durch unwahre Berichts-
angaben und dehnten die Abgabe auf alle Bergarbeiter aus, gleich-
viel, ob sie unter oder ober Tags beschäftigt waren. So kam es,
daß die Truhenlaufer zum Beispiel, die nach dem Libell überhaupt
kein Unschlitt bezogen, nun quartalig 16 Zentner 32 Pfund und die
48 Säuberer nach der Vermehrung ihrer Wochenschichten von vier
auf sechs das doppelte Ausmaß faßten. Der vierteljährige Unschlitt-
verbrauch, der zur Zeit des dritten Reformationslibells 13 Zentner
91 Pfund betrug, war 1707 auf 65 Zentner 71 Pfund gestiegen. Von
dem gesamten Jahresaufwand des Salzamtes im Jahre 1708 von
124) Res. 1737, S. 489.
125) S. O. A. Nr. 193/69.
169
350 Zentner entfielen auf Hallstatt 275, auf Ischl aber bloß 65 und
auf Ebensee 9 Zentner126). Die Unschlittabgabe war gerade in den
Jahren vorher anhaltend gestiegen und betrug 1704 295 Zentner,
1705 323 Zentner und 1706 326 Zentner127). Dazu kam noch der vier-
prozentige Schwund, der in Wirklichkeit nie erreicht wurde und dem
Partikularführer zufiel128).
Das Unschlitt war zum Akzidenz geworden, das im Haushalte
gute Verwendung fand, auch zum nächtlichen Bergauf gang anstatt
der früher gebräuchlichen „Spähnbuchel“ benützt wurde und wegen
seines Wertes auch im Handel begehrt war. Vom Hallstätter Salz-
berg wurde Unschlitt ganz öffentlich bis nach Steiermark verkauft129),
selbst das Verwesamt in Aussee hatte viel Unschlitt von Hallstätter
Bergleuten eingehandelt. Die folgende Zusammenstellung über den
wöchentlichen Unschlittbezug in Pfunden der Bergleute vom zweiten
Libell bis zum Jahre 1708 läßt das ungerechtfertigt hohe Ansteigen
in der letzten Zeit deutlich erkennen.
1563 1618 1656 1708
Bergmeister und Schaffer 1*5 1-5 1-5 2-27
Erbeisenhäuer 1.44 2-07 1*44 2-88
Zugeschaffte Häuer 1-40 ? 1-70 2*70
Geschworene ? ? 1-54 2-00
Rüster 1-00 1-54 1*54 1-67
Kärrner, Knechtswerker, Truhenlaufer 1-0,0 1-50 1*00 2*46
Säuberer 1*25 1-25 1*25 2*46
Die Visitationskommission von 1707 beanstandete natürlich
auch die Unschlittverschwendung und drang auf die starke Ein-
schränkung der Abgabe, die sie trotz des Widerstandes der Amts-
leute auch durchsetzte. Der nach der Dienstesentsetzung des Hof-
schreibers Johann Christof von Seeau zum Administrator bestellte,
grundehrliche, aber alte und ganz in den Anschauungen seiner Um-
gebung befangene Gegenschreiber Georg Sumatinger fand das den
Arbeitern eingeräumte Übermaß an Unschlitt ganz in der Ordnung,
das ihnen loco salarij als Akzidenz, den Tagwerkern als eine Lohn-
126) S. O. A. Nr. 174/62.
127) S. O. A. Nr. 52/1.
128) S. O. A. Nr. 19/5.
129) Res. 1707, S. 415.
170
erhöhung und allen als Vergütung für die Verrichtung eines so
„bluethärtlichen täglichen Bergstüges mit Hinreissung und Zergehung
Villen salv. ven. Schuech- und Kleiderwerchs“ gegen ihren gewöhn-
lichen kleinen Geldverdienen der Gebühr nach nicht bestritten werden
könne130)“. Ja, er schlug allen Ernstes vor, man möge den Arbeitern
das „ersparte“ Unschlitt wieder abkaufen. Der Unschlittbezug der
Beamten und Arbeiter blieb aber trotz der namhaften Verringerung
auf das Ausmaß des dritten Reformationslibells auch nach 1708 noch
reichlich hoch; nach den von der Visitationskommission vor genom-
menen Versuchen genügte eine zehntelpfündige Kerze für die Schicht
eines Eisenhäuers, während ein solcher die doppelte Menge faßte.
Eine radikale Umgestaltung der Unschlittgebarung wurde erst
1750 durch die in diesem Jahre erlassene Bergnorma eingeleitet und
von Sternbach gefestigt. Von nun an erhielten die Arbeiter das
Unschlitt zwar nach Bedarf vom Amte ausgefolgt, dessen Wert
wurde ihnen aber bei der Lohnzahlung abgezogen und unabhängig
vom jeweiligen Marktpreise mit 8 Kreuzer für das Pfund berechnet.
3. Pfannhaus.
Die Pfannstätte in Hallstatt stand im Markte südlich vom Hof-
haus etwas erhöht am Fuße des Hallberges — Pfannhausbühel heißt
der Platz im Volksmunde noch heute — und war nach Merians
Darstellung ein massiger Holzbau auf gemauertem Untergeschoß,
an dessen Rückseite sich die Dörrkammern (Pfiesel) anschlossen.
Der Raum vor dem Sudhause diente zur Bevorrätigung und Zerklei-
nerung des Hallholzes, das in Blochen aus der weiteren Umgebung
über den See zugeführt wurde. Die erste unter Königin Elisabeth
am Anfänge des 14. Jahrhunderts erbaute Salzpfanne war annähernd
kreisrund mit abgeschrägter Auszugseite131), welche Grundform sich
im Kammergut bis in das 19. Jahrhundert erhalten hat, und maß
ungefähr drei Klafter im Durchmesser. Mit der Zunahme des Salz-
absatzes wurde die Pfanne wiederholt vergrößert, unter Maximilian
1511 um 7 Vs0 in der Länge und 6° in der Breite132) und 1524 auf ein
Gesamtausmaß von 19 Stabei in der Länge und 14% Stabei in der
Breite, das einer Fläche von etwa 334 m2 entspricht133). Schon Kaiser
13°) S. 0. A. Nr. 52, 19/5.
131) Schraml, Alte Sudhäuser im Salzkammergut, Heimatgaue (1928).
132) Engl, Geschichte Hallstatts 11/11.
*33) S. 0. A. Bd. 10.
171
Max I. erließ 1506 und 1509 Mandate, worin er die Erbauung einer
Wechselpfanne in Hallstatt anordnete13*), die nebst der Vermehrung
der Salzerzeugung noch den Zweck haben sollte, in der Salzabfuhr
keine Unterbrechung eintreten zu lassen, wenn die alte Pfanne
gelöscht und ausgebessert werden mußte. Der Plan kam aus nicht
bekannten Gründen zunächst nicht zur Ausführung und wurde erst
um 1528 wieder aufgegriffen, als die Salznot in Österreich bedenklich
gestiegen war und die für Niederösterreich wichtigen Ladstätten in
Stein und Korneuburg meist ohne Salz blieben. In den neu auf-
genommenen Verhandlungen der Hofkammer mit dem Salzamt, zu
welchen auch der Verweser Praunfalk von Aussee beigezogen wurde,
kam der Vorschlag des letzteren zur Sprache, den Salzabgang von
Aussee zu decken, doch standen dem die hohen Kosten der Zuliefe-
rung über den Pötschenpaß entgegen. Es blieb daher beim Bau der
zweiten Pfanne, mit welchem 1533 begonnen wurde, nachdem ein
Jahr zuvor in einer gemeinsamen Beratung des Salzamtmannes
Sebastian Hofer mit den Beamten des Hofschreiberamtes die end-
gültigen Beschlüsse über die Form und Größe der neuen Pfanne
gefaßt worden waren. An der Beratung in Hallstatt nahmen teil der
Hofschreiber Michael Weixelbaumer, Mitverweser und Richter
Sigmund Rueger, Gegen- und Pfieselschreiber Jörg Spickenreutter,
Thorwärtl Jörg Poß, Bergmeister Hans Huebmer, die Pfannmeister
Dyonis Schober alt und Kilian Thalhaimer jung, Zimmermeister
Thoman Haidinger und Maurermeister Michael Walleitner. Die neue
Pfanne sollte kleiner werden wie die alte, nur 11 Stabei lang und
9 Stabei breit sein und jährlich 200 Pfund Fuder, das ist der bisheri-
gen Erzeugung liefern135). Die für das Salzamt überraschend schnelle
Zunahme des Verschleisses von Gmundner Salz in den böhmischen
Ländern erforderte 1559 eine Vergrößerung auch der zweiten Pfanne,
die auf Hallingsche Form umgebaut wurde und nach der Angabe im
zweiten Reformationslibell eine Fläche von nunmehr 279 m2 besaß.
Nur etwa 50 Jahre lang blieb Hallstatt im Besitze zweier Pfannen,
die würgende Holznot ließ den Doppelbetrieb nicht länger zu. Als
1615 das Verwesamt in Ebensee den Auftrag bekam, eine Wechsel-
pfanne einzubauen, wurde die alte Hallstätter Pfanne abgetragen
und nach Ebensee überstellt136). Das Pfannhaus erlitt durch den
Entfall der zweiten Pfanne in seinem Äußeren keine wesentliche
134) Index.
136) S. O. A. Nr. 47, Bd. 10.
13<l) Res. 1614, S. 234. 265.
172
Veränderung, dafür sollte 1636 ein neues Gebäu für den Hofschreiber
und die zwei Zuseher auf geführt werden137). Es dürfte aber nur zu
einem Umbau des alten Hofhauses gekommen sein, wie ein solcher
auch 1718 stattgefunden hat, worüber der Amts Verwalter Sumatinger
nach Wien berichtete; die alten Hausmauern waren schadhaft ge-
worden, auch die uralte Hofkapelle und der angelegene Tiernitz
(Saal) drohten einzufallen, wodurch das darunterliegende Eisen- und
Unschlittgewölbe verschüttet worden wäre. Zu einem Neubau kam
es auch jetzt nicht, man zog Schließen ein und hielt so das Mauer-
werk wieder notdürftig zusammen138). So übel angebracht diese
Sparsamkeit war, ein Gutes hatte sie doch; bei dem Brande Hall-
statts 1750 wäre auch das neue Hofhaus zerstört worden. Am
20. September dieses Jahres brach in dem am Marktplatze gelegenen
Hause des Bäckermeisters Schoisswohl durch Verschulden seiner
Frau Feuer aus, das rasch um sich griff und den geschlossenen Teil
des Marktes mit allen ärarischen Gebäuden einäscherte, wobei auch
vier Personen den Tod fanden139).
Gleich nach der Katastrophe sah sich das Salzamt um Not-
wohnungen um für die obdachlos gewordenen Beamten und fand
solche auch im Hause des Unterbergmeisters Mathias Riezinger.
Dann wurde das gerettete Salz als Mußsalz an die bezugsberechtigten
Parteien abgegeben, um in den Aufräumungsarbeiten nicht behindert
zu sein. Während aber der Wiederaufbau der Privathäuser dank der
Unterstützung der Regierung, welche an 25 geschädigte Parteien
2680 Gulden verteilen und auch das durch die Feuersbrunst zerstörte
Glockengeläute der Pfarrkirche auf ihre Kosten wiederherstellen
ließ140), rasch fortschritt, blieb der Pfannhausplatz unverbaut. In der
am 23. Jänner 1751 stattgefundenen Verhandlung des Regierungs-
vertreters Hofrat von Quix mit dem Salzamtmann Baron Sternbach
wurde festgestellt, daß mit den zwei Ebenseer und der Ischler Pfanne
das Auslangen nicht gefunden werden konnte und noch 178 Pfund
Fuder jährlich fehlten, eine Pfanne daher noch unbedingt nötig wäre,
die nach Sternbachs Antrag nach Ebensee zu kommen hätte. Die
Bankodeputation anerkannte zwar die Wirtschaftlichkeit dieses Vor-
schlages, entschied sich aber ex ratione publica für die Beibehaltung
der Pfanne in Hallstatt, um damit den Markt klaglos in seinem
vorigen Stand zu halten. Doch sollte sie samt dem Hofhaus in Lahn
137) S. O. A. Bd. 105.
138) Res. 1718, S. 535.
138) Hallst. S. A. Berichtsbuch 1750 bis 1753.
14°) S. O. A. Nr. 71, Bd. 141.
173
gebaut und um ein Drittel kleiner werden. Dort stand auch die.
Kalvarienkapelle als Ersatz für die abgebrannte Hofkapelle141). Der
nach Räumung der Brandreste freigelegte Pfannhausgrund wurde
parzelliert und an die Bewohner des Ortes käuflich abgegeben oder
verpachtet.
Bei dem Brande des Hofhauses gingen auch alle darin befind-
lichen Schriften verloren, während die Aufzeichnungen und Akten
des Salzberges am Rudolfsturm sicher verwahrt lagen. Über die
internen Vorgänge im Pfannhausbetriebe fehlen deshalb die Nach-
richten, insoweit sie nicht aus den Resolutionsbüchern entnommen
werden können. Doch sind die Arbeiten im Pfannhaus, dessen Ein-
richtungen und Leistungen in den Reformationslibellen niedergelegt,
aus welchen schon die einschlägige Literatur alles Wichtige geschöpft
hat; auch wird die Besprechung des Pfannhauswesens in Ischl und
Ebensee Gelegenheit geben, etwaige Besonderheiten der Hallstätter
Sudhütte hervorzuheben.
Die Zahl der zum Pfannhausbetriebe einschließlich der Holz-
arbeit notwendigen Mannschaft läßt sich aus den Reformations-
libellen ziffernmäßig nicht feststellen, auch sind die sonstigen An-
gaben nur spärlich. 1671 waren 300 Arbeiter beschäftigt, von welchen
218 zur Herrschaft Wildenstein, 27 zu Traunkirchen und 55 zum
Markte Hallstatt gehörten142); 1717 betrug der Mannschaftsstand
269 Arbeiter, wovon 63 im Pfannhaus, 28 als Wührknechte, 152 Holz-
knechte und 26 Mann am Aufsatz arbeiteten. Man erkennt hieraus,
daß im Pfannhaus und beim Holzaufsatz größtenteils Hallstätter
verwendet wurden, während die Waldarbeit und die Holzbringung
den Gosauer und Goiserer Arbeitern zufielen143).
II. Ischl.
1. Verwesamt.
In dem folgenden Verzeichnisse sind die Namen der ersten
Verweser aus Kanzlers Geschichte des Marktes Ischl entnommen,
weil das Salinenarchiv sie nicht enthält. Auch von den Mitverwesern
und Gegenschreibern fehlen Namen, weshalb sich deren Reihenfolge
nicht vollständig hat schließen lassen. Nachrichten über die leitenden
Beamten des Ischler Verwesamtes sind an sich nur wenige über-
kommen.
141) S. O. A. Nr. 155, Bd. 168.
142) S. O. A. Bd. 107.
143) Res. 1717, S. 452.
mbm
174
Verweser Gegenschreiber
1 ab 1571 Hieronimus Härder ab 1571 Abraham Huemer
„ 1585 Thimotheus Granleutner
„ 1597 Isak Pfändler
„ 1610 Georg Rafael Frauenholz ab 1613 Michael Seeauer 144)
1619-1624 Martin Schrempf 145)
1624-1681 Georg Rodt von
Rodtenegg 146)
ab 1632 Johann Raffelt (Rossfeld)
von Rosental l46) ab 1632 Georg Nutz' 144)
bis 1646 Schwäblmayr
1646—1665 Christof Eysl von
Eyselsberg 1659-1685 Johann Karl Gerisch
1665-1679 Ignaz Franz Streubl
von Weidenau 147)
1679-1692 Merkl 148) 1685-1689 Johann Christian
von Seeau
1698-1718 Georg Christof Vorrig
von Hochhaus 150) 1689-1713 Franz Adolf Streubl 149)
1713-1718 Franz Adolf Streubl 1713-1718 Adalbert Springer
1718-1722 Johann Christof
von Seeau 1718-1722 Ignaz Josef Streubl
1722-1749 Ignaz Josef Streubl 1723 Michael Kreuzhuber 151)
Verweser Schwäbelmayr vertauschte 1646 sein Amt gegen die
einträglichere Stelle eines Proviantverwalters in Preßburg und wurde
von Christof Eysl abgelöst, dem schwarzen Schafe seines ange-
sehenen Geschlechtes. Eysl war dem Trünke ergeben, bedrückte die
Bürger von Ischl und machte sich Veruntreuungen im Dienste
schuldig, die schließlich zu seiner Entlassung führten152). Er zog sich
hierauf in sein neuerbautes Gut, „die Grub“ zurück, weigerte sich
144) Res. 1613, S. 192; Dicklberger 1, S. 451.
145) Res. 1619, S. 288.
l4e) Res. 1631, S. 465, 466.
147) Res. 1679, S. 95.
148) Res. 1692, S. 99.
14#) Res. 1690, S. 674.
16°) Res. 1693, S. 218.
151) Res. 1723, S. 444.
“*) Res. 1665, S. 189; Kanzler, Ischl (1881), S. 248.
175
jedoch, den für die Niederlassung adeliger Personen im Salzkammer-
gut vom Reformationslibell vorgeschriebenen Aufenthaltsrevers zu
unterschreiben153). Eysls Nachfolger Ignaz Franz Streubl war eine
tüchtige Kraft, der würdige Sohn seines Vaters Veit Friedrich, der
als Buchhaltereirat in Wien nach Gmunden versetzt, dort 1646 Ein-
nehmer wurde und bei der Verfassung des dritten Reformationslibells
mitwirkte. Auch Ignaz wurde zum Einnehmer im Salzamt befördert
und verließ deshalb 1679 den Verweserposten in Ischl. Georg
Christof Vorrig von Hochhaus, gleichfalls ein guter Beamter, war
in Ansehung der Verdienste seines Vaters zum Verweser in Ischl
ernannt worden. Unverständlich dagegen ist die Ernennung des
früheren Hofschreibers Johann Christof von Seeau zum Verweser
in Ischl; hatte ihn doch die Starhembergsche Visitationskommission
von 1707 an der Mißwirtschaft am Hallstätter Salzberg mitschuldig
befunden, worauf er seines Amtes entsetzt wurde. Einer der besten
Ischler Beamten dieser Zeit war der Gegenschreiber Michael Kreuz-
huber, der nicht nur im Amte vorzügliche Dienste leistete, sondern
auch zu auswärtigen Kommissionen als Sachverständiger beigezogen
wurde und große Fachkenntnisse besaß.
2. S a 1 z b e r g.
Über die Erschließung des Ischler Salzberges 1563 und dessen
Entwicklung im 16. Jahrhundert liegen ausführliche und aus der
Literatur bereits bekannte Beschreibungen vor154), weshalb eine aber-
malige genaue Schilderung nicht nötig sein dürfte. Die ungeahnte
Steigerung des Salzhandels und das voraussichtliche Unvermögen
des Hallstätter Salzberges, dessen Ansprüche auf die Dauer zu be-
friedigen, erforderten ein beschleunigten Aufschluß des vermuteten
Salzlagers, der sich indessen viel schwieriger gestaltete, als man
nach den gefundenen Anzeichen erhofft hatte. Schon der Mitterberg-
stollen als erster Bergaufschlag brachte Enttäuschung; 108 Stabei
waren in dichtem Kalk zu durchfahren, bevor man zum Haselgebirge
gelangte, das aber bloß 65 Stabei anhielt, worauf neuerlich Kalk
auftrat. Durch einen Probschurf ermutigt, setzten die Ischler Berg-
leute 1566 etwas tiefer den Steinbergstollen an, der 552 Stabei im
Kalk lag, hinter welchem das Haselgebirge immerhin 205 Stabei
1M) Res. 1664, S. 238.
154) Dicklberger 1, S. 382; Schraml, o.ö. Salzbergbau (1930), S. 207 f.;
S. O. A. Nr. 192/69.
176
lang anhielt. Durch die Unerfahrenheit der Bergmeister, die den
Kalk im Hinterhaupt für eine Einlagerung wähnten, nach deren
Durchstoßung wieder Salz kommen müsse, wurden in beiden Stollen
starke Selbstwässer erschrottet, deren Gewältigung große Schwierig-
keiten bereitete. 1580, als im Steinberg noch wasserführender, zer-
klüfteter Kalk anstand, war man nahe daran, jeden weiteren Stollen-
aufschluß einzustellen, entschloß sich aber doch, neben der Fort-
setzung des Steinbergstollens noch an anderen Orten, an welchen
sich Salzspuren zeigten, Schürfungen nach Salz vorzunehmen, so
am Reinfalz, Moosberg und Roßmoos. Alle diese Arbeiten blieben
erfolglos, die Probbaue blieben alle an der größtenteils schon aus-
gelaugten Kuppe des aus der Tiefe aufgepreßten schmalen Hasel-
gebirgsstockes und auch die gesalzenen Aufschlüsse im Mitterberg
und Steinberg bildeten nur einen abgeschürten Teil des Hauptlagers
von geringer Ausdehnung, der durch die Anlage von 3 Schöpfbauen
aus dem Mitterberg und von 6 kleinen Werkern im Steinberg voll
ausgenützt war. Das eigentliche Salzlager wurde erst durch den
Obernberg am Moosegg, dem nachmaligen Lipplesgrabenstollen zu-
fällig aufgeschlossen, aber auch hier nur vorwiegend ausgelaugtes
Haselgebirge angefahren. 1577 beschlossen die Bergverständigen des
Salzamtes, nachdem man schon 14 Jahre lang so viel herumgesucht
und doch nichts besonderes gefunden, nur noch das Sinkwerk aus
der Neuhauser Kehr im Obernberg zu einem Bau zu gestalten und
zur Ableitung der Sole unterhalb einen neuen Berg aufzuschlagen.
Es war dies der Mathiasstollen, der nach neunjährigem Vortrieb im
Kalk endlich doch auf gesalzenes Haselgebirge stieß, das sich nach
vorgenommenen Untersuchungen mit zunehmender Anreicherung in
die Tiefe zog. Damit schien der ferneren Ausrichtung des Lagers
der Weg gewiesen und die Zukunft des Ischler Salzberges gesichert.
1586 wurde bereits der Neuberg zur Unterfahrung des Mathias-
stollens und 1610 der Frauenholzberg als der nächst tiefere Einbau
aufgeschlagen. Über den Zustand des Salzberges um 1654 berichtete
der Visitationskommissär Radolt nur Günstiges, „derselbe ist recht
bergmännisch und viel schöner als der hallstätterische gebaut, die
Schachtrichten durch und durch also gemacht, daß man mit Karren
hinein und inwendig durch und durch fahren und ein Mann von hoher
Größe aufrecht darin herumgehen kann, welches zu Hallstatt sich
nicht befindet, wo man sich bücken und mit großer Mühe und
Gelegenheit durchgehen muß. Dahingegen kann sich der Ischler Berg
mit dem von Hallstatt der Güte nach nicht vergleichen, letzterer hat
fast durch und durch ein laut gediegener Kern, der zu Ischl aber
177
zeigt nur taubes Gebirg, vieler Orten auch gar kein Ader eines Salz
kann gespürt werden, sondern man kommt auch gleich aufs harte
steinige Gebirg, daß sich also fast keiner Orten auf die Seiten fahren
lasst um andere Gebäu zu suchen“155).
Nicht nur die Armut des Haselgebirges, auch die geringe Aus-
dehnung des Lagers — 300 Stabei lang und 50 Stabei breit — beein-
trächtigten die Leistungsfähigkeit des Ischler Salzberges, dessen Sole
wesentlich mehr kostete wie die von Hallstatt. Wiederholt tauchte
daher der Gedanke auf, ihn wieder aufzulassen, zumal das Ischler
Pfannhaus auch von Hallstatt mit Sole beliefert werden konnte. Die
vor der Hauptvisitation Radolts eingesetzte Tadelrisch Kommission
schlug allen Ernstes vor, man solle den Ischler Salzberg mit aller
Gewalt versieden und ohne weitere Hoffnungschläge zu führen oder
neue Baue anzulegen sodann völlig auflassen. „Anerweg der Segen
Gottes beim Hallstätterischen Salzberg so ergiebig, daß man alle
nötige Sulzen dort erzeugen könnte.“
Die 1654 von Radolt aufgedeckten Mißstände an der Soleleitung
von Hallstatt nach Ischl hatten der Hofkammer eine andere Meinung
beigebracht und sie von der Wichtigkeit des Ischler Salzberges als
Reserve überzeugt. Er war auch 1691 der Retter in der Not, da die
Soleerzeugung in Hallstatt zu versagen drohte. Von der Einstellung
des Bergbaubetriebes in Ischl war daher künftig nicht mehr die
Rede, bloß mit der Bewilligung neuer Bergaufschläge hielt die Hof-
kammer aus Ersparungsgründen so lange wie möglich zurück.
Die Starhembergsche Visitationskommission von 1707 fand den
Mathiasberg schon verschlagen, hinter dem Dammablasse lagen
großenteils niedergebrochene Werker, die durch Raubwässerung
noch ausgebeutet wurden, wobei die erzeugte Sole durch die Haupt-
schachtricht abfloß. Der Neuberg enthielt 11 in drei Gruppen ver-
schnittene Schöpfbaue, von welchen nicht mehr viel zu erwarten
stand. Im Frauenholzberg waren 15 Schöpf baue zur Anlage ge-
kommen, deren Vereinigung in zwei Dammwöhren zu 70 und 50
Stuben Fassungsraum geplant war. Die Umstellung hatte sich
verzögert, weil der unterliegende Amaliastollen erst 1687 eröffnet
wurde.
Scharf rügte die Kommission den Vortrieb eines Unter-
suchungsbaues als Fortsetzung der Hauptschachtricht im Frauen-
holzberg 300 Stabei über die Salzgrenze hinaus in das Taube, dessen
Aussichtslosigkeit sie durch eine Tagvermessung nachwies; ober-
155) S. O. A. Nr. 174/62.
12
178
halb dieses Schlages stand nämlich eine hochragende Felswand von
ziemlicher Länge und Breite an, die zweifellos in die Tiefe absetzte.
Auf der Bergmeister Wibnerschen Mappe des Ischlerischen Salz-
berges von 1715 ist dieser Hoffnungsbau nur zum Teil eingezeichnet.
Die Ischler Bergmeister waren eben noch zu Anfang des 18. Jahr-
hunderts in dem Wahne befangen, das Salzlager müsse größer sein
und der angefahrene Kalk bilde nur eine Einlagerung, hinter welcher
wieder Haselgebirge anstehe.
Bei der nach abwärts rasch anwachsenden Länge der Haupt-
schachtrichten war die baldige Inangriffnahme eines weiteren Unter-
fahrungsstollens geboten, dessen Anschlagspunkt Starhemberg zwei
Bergdicken unterhalb des Amaliastollens gelegt wissen wollte, weil
sich dadurch die hohen Vortriebskosten verringern würden. Die
Abteilung in zwei Horizonte könne dann im Salzgebirge ohne Gefahr
des süßen Wassers bewerkstelligt werden. Der wirtschaftlich vorteil-
hafte und technisch einwandfreie Vorschlag scheiterte an der ab-
lehnenden Haltung der Bergmeister von Hallstatt, Ischl und Aussee,
die sich für die einfache Bergdicke von 33 Stabei aussprachen156).
Starhemberg war seiner Zeit vorausgeeilt. Die Eindrücke, die er
vom Zustande des Ischler Salzberges gewonnen hatte, waren so,
daß dessen derzeitige Lage bei dem Fehlen eines freien Abbau-
feldes und der Rückständigkeit in der Ausrichtung des Amalia-
berges, wodurch die rechtzeitige Umgestaltung der 15 im Frauenholz-
berg gelegenen Schöpfbaue in Ablaßwöhren verhindert wurde, zwar
kritisch, aber nicht verzweifelt sei. Kein Salzberg wäre gegen fatale
Zufälle gefeit; der Bergbau sollte aber erhalten bleiben, die neue
Unterfahrung ehestens in Angriff genommen und an den Mitteln
hiezu nicht gespart werden. Nur sollten die Beamten Fehler wie
bei den Schürfstollen in Oberegg und Rehkogel, die nach falschen
Richtungen hinangesetzt worden waren, künftig vermeiden und die
Bergleute, „welchen jetzigen billig alles gute Lob beizulegen, die
erforderliche Veranstaltung mit rechtem Bedacht nach Anleitung
der bergmännischen Bauregel“ treffen.
Ein von der Kommission aufgedeckter Fehler war der vor-
eilige Aufschlag des Rabenbrunnstollens zur Unterfahrung des Stein-
berges im Jahre 1692, bevor man durch einen Probschurf sich ver-
gewissert hatte, dort auch Haselgebirge zu finden. Wie recht
Starhemberg damit hatte, erwies sich in der Folge. 20 Jahre lang
hatte man daraufhin noch fortgebaut und den Rabenbrunnstolleh
156) S. 0. A. Nr. 52/2.
179
936 Stabei ausgelängt, ohne den Kalk zu verlassen; nur anfangs
war Haselgebirge, aber bloß auf 21 Stabei Länge durchfahren
worden167). „Ist niemals einzubilden und zu glauben gewest, dass die
Unterbauung des so reichen Kernwerchs im Steinberg kein bestän-
diges Kernwerch sich sollte bezeigen.“
Die Bergmeisterschaft, durch Mißerfolge weder belehrt noch
entmutigt, setzte ihre Bemühungen, andernorts Salz zu finden, bis
tief ins 18. Jahrhundert hinein fort; noch 1741 hatte sie beantragt,
am vorderen Sandling nächst dem Michel Hallbach einen Berg auf-
zuschlagen. Dieses andauernde Abtasten der Umgebung des Ischler
Salzberges wird begreiflich, wenn man sich sein Profil vergegen-
wärtigt: vom Lipplesgraben bis zum Ludovikastollen, also durch
acht Horizonte, blieb das Abbaufeld fast unverändert klein, wenige
hundert Meter lang und 50 bis 60 m breit, so daß bloß eine Reihe
Erzeugswerker angelegt werden konnte. Um dieses kargen Er-
gebnisses willen mußte jedesmal eine Hauptschachtricht von 500
bis 700 m Länge zumeist in Kalk vorgetrieben und das ganze, recht
druckhafte Streckennetz samt den Wassergebäuden dauernd in gutem
Stand erhalten werden. Dazu kam noch, daß die Laugwerker wegen
der Armut des Haselgebirges nur langsam an Fassungsraum Zu-
nahmen und, wenn einmal durch Verschneidungen größere Ver-
laugungsräume entstanden waren, diese nicht die erforderliche Stand-
festigkeit besaßen und bald zu Bruche gingen. Solche Werksnieder-
gänge mit den damit häufig verbundenen Wassereinbrüchen ver-
anlaßten 1726 das Verwesamt, die Soleabgabe nach Ebensee ein-
zuschränken168), wiederholten sich 1738169) und beeinträchtigten 1745
die Soleerzeugung so sehr, daß sich die Ischler und Hallstätter Berg-
meisterschaft außer Stande erklärte, den zerfallenen Bergbau zu
restaurieren160).
Die Visitationskommission von 1747 fand im ganzen Berg bloß
zwölf brauchbare Ablaßwöhren, die bei einer jährlichen Soleabgabe
von 250 Stuben nur etwas über 30 Jahre ausreichten. Um den Bestand
des Ischler Salzberges zu sichern, müßten dessen Ausrichtungsbaue
beschleunigt und unter dem Elisabetstollen zwei neue Bergauf-
schläge ehestens angelegt werden. Der Stollenvortrieb im Kalk sei
mit Pulver zu sprengen, weil billiger und schneller, und fremde * 16
157) S. O. A. Nr. 52/10.
16S) S. O. A. Nr. 52/8.
15B) Res. 1738, S. 734.
16°) Res. 1745, S. 89.
12*
180
Bergleute, die hierin erfahren, beizuziehen161). Die Kommissions-
anträge wurden aufrecht erledigt, der Ludovika-Stollen noch im
selben Jahre und der Kaiser-Josef-Stollen 1751 eröffnet. Der letztere
fand dann schon ein wesentlich größeres Abbaufeld vor, da das
Salzlager sich vom Ludovikastollen nach abwärts rasch erweiterte.
Damit war die Leidenszeit des Ischler Salzberges zu Ende, mit der
Vergrößerung des verfügbaren Haselgebirgskörpers stieg die Zahl
der Erzeugswerker wie seine Leistungsfähigkeit und die Entwick-
lung des Bergbaues nahm einen erfreulichen Aufstieg. Die von Stern-
bach eingeführte Sprengarbeit beim Stollenvortrieb und die 1748
ebenfalls unter seiner Anleitung begonnene Ausmauerung druckhafter
Förderstrecken kennzeichnen den Fortschritt der neuen Zeit162).
Von den wichtigeren Bergaufschlüssen wurden eröffnet:
Mitterberg.......................................1563
Steinberg .......................................1567
Rabenbrunn ..................................... 1692
Obernberg (Lipplesgrabenstollen).................1567
Nepomuceni ......................................1725
Mathias .........................................1577
Neuberg ........................................ 1586
Frauenholz.......................................1610
Amalia......................................... 1687
Elisabeth,.......................................1712
Ludovika (zuerst Maria Theresia genannt).........1747
Kaiser Josef.....................................1751
Die Vorgänge innerhalb der Verwesämter sind bei dem Fehlen
der Hausakten sowohl im Hallstätter und Ebenseer Pfannhaus wie
bei Salzberg und Sudhütte in Ischl erst von 1753 an und vorher nur
insoweit bekannt, als sie Anlaß zu oberbehördlichen Entscheidungen
gegeben haben. Aus diesem Grunde sind über die bauliche Tätig-
keit am Ischler Salzberg nur wenig Angaben vorhanden. 1637 wurde
anstatt des baufälligen Holzgebäudes am Frauenholzberg ein Berg-
haus und eine Schmiede errichtet, wofür die Hofkammer 187 Gulden
bewilligte163), und 1747 eine Kapelle am Salzberg um 500 fl. erbaut,
„um Gelegenheit zur Verrichtung des Gebetes und Pflegen der An-
dacht zur Erhaltung des göttlichen Segens“ zu geben164).
161) Res. 1747, S. 334.
162) S. 0 A. Nr. 17.
163) S. O. A. Nr. 195/70; Res. 1636, S. 498.
1M) Res. 1747, S. 334.
181
Die Betriebsleitung lag anfangs in den Händen des Berg-
meisters und Bergschaffers und wurde nach dem dritten Refor-
mationslibell noch durch einen Mitgehilfen und zwei Zuseher ver-
stärkt. Die Meisterschaft bezog ungefähr die gleiche Entlohnung wie
in Hallstatt und nahm auch an der Gehaltsregulierung von 1721
Anteil, welche dem Bergmeister jährlich 208 fl., dem Schaffer 156 fl.,
dem Mitgehilfen 91 fl. und den Zusehern je 78 fl. gegen Einziehung
der nicht rechtmäßigen Nebenbezüge zuwies165). Das Salzamt hatte
für den Bergmeister 234, den Schaffer 182 und einen Zuseher 104 fl.
beantragt160) und dies mit dem bisherigen Einkommen der Berg-
beamten begründet. Dasselbe setzte sich für den Bergmeister zu-
sammen aus 105 fl. Besoldung, 8 fl. Salz, 4 fl. Schiengeld, 1 fl.
Durchschlaggeld und dem Wiesgrund für eine Kuh; für den Schaffer
aus 87 fl. 30 kr. Sold, 15 fl. Sagschnittgeld, 10 fl. Entschädigung
für das abgeschaffte Gaisvieh, 2 fl. 40 kr. Schiengeld und den Grund
für eine Kuh. Der Bergzuseher erhielt früher 53 fl. 20 kr. Besoldung
und eine gewisse Anzahl Salzfuder als Deputat.
Von der Ischler Bergmeisterschaft genossen die Mitglieder der
Familien Kalhs und Wibner wegen ihrer Tüchtigkeit besonderes
Ansehen. Zwei Kalhs waren 1627 Sachverständige im Besitzstreit
zwischen Bayern und Salzburg wegen des Salzberges am Dürnberg
bei Hallein167), Hans Wibner, ein guter Markscheider, war im Alter
von 78 Jahren 1720 noch als Bergmeister im Dienste, schon seine
Eltern und Voreltern hatten sich am Ischler Salzberg große Meriten
erworben168).
Anzahl der am Ischler Salzberg beschäftigten Arbeiter:
1650 1656 1680 1692 1720
Eisenhäuer 11 9 9 15 27
Förderer (Knappenknechte) 9 6 6 10 18
Sauberer, ordinäre | 24 16 16 16 | 55
„ extra ordinäre 10 11 10
Rüster 4 2 2 2 4
Schöpfer 15 12 12 14 12
Schmied 1 1 1 1 1
Köhler 1 1 1 1 1
Tagarbeiter (Partikularknechte) ? ? 8 8 22
Zusammen . 65 | 57 66 77 ' 140
165) Res. 1722, S. 281.
166) S. O. A. Bd. 117.
167) S. O. A. Nr. 194/70.
108) S. O. A. Nr. 17.
182
Die im dritten Reformationslibell. festgesetzte Zahl der Ischler
Bergarbeiter mußte schon gegen Ende des 17. und noch mehr im
18. Jahrhundert erhöht werden, weil die beschleunigte Ausrichtung
der tieferen Horizonte und die Vermehrung der Werker eine Ver-
stärkung des Häuer-, Förderer- und Säubererpersonales erforderte.
Doch entspricht der Stand von 140 Mann im Jahre 1720 nicht der
wirklichen Arbeitsleistung, da viele Bergleute nur halbe Schichten
verfuhren. Die Ministerial-Bankodeputation hatte diese ordnungs-
widrige Übung des Teilens der Schichten wiederholt beanstandet
und sie 1721 abgestellt169 *). Sternbach setzte dann den Mannschafts-
stand dadurch noch weiter herab, daß er das Partikularwesen tun-
lichst einschränkte und die Verdingung der Arbeiten förderte.
Die Gedingabrechnung mit den Häuern war im Laufe der Zeit
zum bloßen Schein geworden; zwar wurde noch 1740"°) die Abmaß
einschließlich der Zehrung nach altem Gebrauche vorgenommen, das
ausgefahrene Streckenmaß auf die einfache Offenweite umgerechnet
und der Zuschlag für Stein, schlechte Luft, Nachschlag oder Rüstung
taxiert, die Entlohnung erfolgte jedoch nicht nach dem so ermittelten
Leistungsfaktor, sondern einheitlich nach der im dritten Refor-
mationslibell Seite 268 vorgeschriebenen Quartalsleistung von
27 Stabei je dreimännischen Schlag und dem gleichfalls angesetzten
Verdienen von 1 fl. 30 kr. für ein Stabei. Jeder Häuer bekam auf
diese Weise den gleichen und unveränderlichen Lohn und die ganze
umständliche Abmaßverrechnung hatte keinen Sinn.
Eine nicht geklärte Bewandtnis hatte es mit der „Abwisch“-
Schicht, die den Häuern und Knechtswerkern bei der vierteljährigen
Abmaß gutgeschrieben wurde, deren Berechtigung aber weder die
Bergmeisterschaft, noch die kaiserlichen Beamten nachweisen
konnten, weshalb sie von 1740 an nicht mehr eingestellt werden
durfte171). Dagegen blieb die Zehrung anläßlich der vierteljährigen
Abmaß unangefochten, 1740 ergingen darauf 50 fl. 40 kr.
Die Unschlittabgabe war im dritten Reformationslibell Seite 270
für die Ischler Bergleute festgesetzt, um ein Geringes größer wie
für die Hallstätter und bis 1740 im wesentlichen unverändert ge-
blieben. Es faßten im Vierteljahr: Bergmeister und Schaffer je
22Vz Pfund, Unterbergmeister 15 Pfund, Eisenhäuer 27 Pfund,
169) S. O. \. Nr. 52/6.
17°) S. O. A. ad 52, Nr. 14, Häuerabrechnung vom 4. April 1740.
171) S. O. A. Nr. 52/11.
183
Knechtswerker 20 % Pfund und die nur die halbe Woche arbeitenden
Säuberer 12 Pfund172).
Das erste Schienbuch vom Ischler Salzberg stammt aus dem
Jahre 1585, es enthielt aber nur Längen- und Tiefenmaße und keine
Richtungsangaben173). Ältere Grubenkarten sind nur wenige erhalten
geblieben, das ober österreichische Landesarchiv besitzt bloß je eine
Aufnahme des Mathias- und Frauenholzberges aus der ersten Hälfte
des 17. Jahrhunderts, dafür aber desto mehr Aufnahmen aus dem
18. und 19. Jahrhundert. Die älteste unter diesen ist 1715 vom
Bergmeister Wibner vermessen und gezeichnet worden.
Die vom Salzberg nach Ischl führende Soleleitung nahm bis
1726 ihren Weg von den oberen Stollen über den sogenannten
„Sandpichel“ und stand vom Amaliaberg bis zu diesem unter Druck.
Sie wurde um 1715 verdoppelt, wozu 997 Röhren von zehn Fuß
Länge erforderlich waren. Bei einer Beratung über die fernere Bei-
behaltung der bisherigen Trasse setzte sich der Gegenschreiber mit
Erfolg für die Umlegung des Strehns auf die Pernecker Straße und
durch den Strub ein mit der Begründung, daß der Weg kürzer wäre
und die Solestuben am Amalia- und Mitterberg entbehrlich würden.
Die Umlegung dürfte daher bald nach 1726 erfolgt sein174).
3. Der Salzbergbau am Michel Hallbach und
sonstige bergbauliche Angelegenheiten.
Am südwestlichen Abhange des Sandling im Grenzgebiete
zwischen Steiermark und Oberösterreich lag der zum Hallamt
Aussee gehörige Salzberg am Michel Hallbach, dessen Bestand ver-
mutlich noch in das 15. Jahrhundert zurückreicht. Der Extrakt einer
Ausseerischen Hallamtsverordnung ddo Freitag nach St. Michaeli
Tag Ao. 1521 vermeldet hierüber: „haben wir mit grosser Hoffnung
gefundten und durch den Verweßer Ulrichen Storchen mit Rath der
Pergmaister undt Eysenheyer wohlgepauth und ist ein guett Werch
daran geschehen so dem Sieden khunftiglich zu grossen Nutzen
ersprießen mag. Ist beratschlagt, daß der Pergmaister den aufhueb
unndt sich mit der schin erkundige, ob er die Podendickh hat oder
nit und daß er in abzieh wie weit hinein auf der andern Kher in
den obern Perg sey“175).
172) S. O. A. Nr. 52/14.
173) S. O. A. Bd. 15, Nr. 37.
174) S. Ö. A. Nr. 52/8.
17s) S. O. A. Bd. 72.
184
Des weiteren besagt das Original Inventarii aus dem Jahre
1523, „der Michel Hallbach ist beschaut und mit Fleiss davon berat-
schlagt, wie und in was gestalt gemelter Berg auf das fürderlichste
zu Notdurft der Sied gebraucht werden soll, dass man das gemelte
Bau von Stund an auf das fürderlichste den Damm und Wöhr mit
Fleiss verschlagen und darnach von Stund an anzuech und zur Sied
stelle, darnach solle der Bergmeister mit dem Schaffer dasselbe
ihr fleissig auf sehen haben, ob ein Mangel viel oder ob das Wasser
verloren wollt werden, sollen sie dasselbe dem Verweser und Amt-
leuten von Stund an anzeigen und alsdann soll mit denselben Berg-
meister, Schaffer und dem Eisenhäuer geratschlagt werden und
wenn das also wie oben steht, beschieht, sein wir der Hoffnung und
versehen wir uns, es wird ein guter Wechsel das dem Landesfürsten
kunf tiglich zur Sied wohl dienen werde“. Die Inventaraufnahme ergab
das Vorhandensein von 14 Kratzen, jeden (Häuer?) 4 Keilhauen,
4 Hofeisen, 1 Rohrneiger, 1 Schrottneiger, 1 Dachneiger, 1 Reif-
messer, 1 Schleifstein, 2 Blasbälge, 1 Karren, 1 Spitzhammer und
Amboß. „Dann ein Haus, steht in ziemlichen Wert. Der Strehn vom
Berg, darin die Sulzen vom Berg rinnt, steht in gutem Wert aber
man muss sie täglich mit Wässerung unterhalten“.
Der Inventaraufnahme waren auch die Hallstätter Bergmeister
zugezogen worden. Nach dem Werkzeugvorrate zu schließen, waren
mindestens zwei Eisenhäuer, zwei Röhrenbohrer, ein Förderer und
ein Schmied beschäftigt, die zum Teil vom Hallstätter Hofschreiber-
amt beigestellt wurden. Zu den zwei Eisenhäuern kamen später noch
andere, wie ein Extrakt aus der Hallstätter Amtsraitung von 1531
beweist: „Den zwei neuen Eisenhäuern, gestanden am neuen Feldort
im ganzen Schlag, haben ausgeschlagen 6 Stabei, für Stein und
bös Gebirg zugegeben 2 Stabei und bezahlt für 8 Stabei macht
12 fl.“ Das Stabeigedinge von 1 fl. 30 kr. war also das gleiche wie
am Hallstätter und Ischler Salzberg.
Eine anfangs 1546 am Michel Hallbach anwesende Kommission
fand den Salzberg in weiterer Ausrichtung. „Das Wöhr auf der oberen
Schachtricht steht jetzt in guter Würde und soll zugericht werden,
damit mans zur Sied brauchen mag, ist ein guter Wechsel. Mehr
auf der rechten Hand ein neu angefangen Schachtricht, davon steht
ein Bau zur linken Hand, wässert sich selber mit einem Selbst-
wasser, ist ein guter Wechsel, man mags brauchen zu der Sied wenn
man will, hat in der Tief 20 Stabei. So hat man zunächst ob-
gemeldtem Bau ein Sinkwerk angefangen, ist schier in alle Tief
erbaut. Mehr auf der linken Hand der Hinterbau ist ein guter
185
Wechsel und braucht’s jetzo zu der Sied, hat in der Tief 13 Stabei.
Im Unterberg auf der Schachtricht steht ein neu geöffneter Bau,
auf der linken Hand ist bisher noch nicht gebaut worden. Man
mags brauchen zu der Sied, wann man will, hat in der Tief
20 Stabei“.
Nach dieser Beschreibung besaß der Salzberg am Michel Hall-
bach 1546 zwei Horizonte; von der oberen Schachtricht stand noch
eine Kehr in Ausrichtung, im oberen Lauf waren vier, im unteren
zwei Schöpfbaue teils in Betrieb, teils noch unfertig in Bau. Eine
Grubenkarte über den damaligen Bauzustand befand sich noch vor
20 Jahren am Ausseer Salzberg. Eine in Dicklbergers Index ent-
haltene Eintragung vom 18. Juli 1546 erwähnt eine Besichtigung
des „verschütteten“ Salzbergbaues am Michel Hallbach; es dürfte
aber bloß eine teilweise Vermurung der Taggegend stattgefunden
haben, die keineswegs zur Einstellung des Bergbaubetriebes Ver-
anlassung gab, wie bisher angenommen wurde176). Denn ein zwar
datumloser, aber unzweifelhaft späterer Bericht, der etwa um 1552
verfaßt worden ist, weist einen bedeutenden Fortschritt im Ausbau
und in der Ausnützung des Bergbaues auf, über welchen er alles
Lobes voll ist. „Ist der eltist Perg, den halt man auf mit täglicher
Arbeit nach Notdurft, den mag man brauchen wann man will, er ist
auch sonst auf seinen besten Würdten. Und hat 12 Breiten Bau,
die seint nun 7 ganz zu einander gewässert, darauf hebt man jetzt
zu sieden; darzue sollen auch dienen zur Hilf der Sied die 3 Baue
im Steinberg am Kernwerch und also ist man dies Jahr mit dem
Sieden versorgt.“
Da 1546 nur vier zum Teil noch unvollständige Baue im oberen
Berg vorhanden waren, der. Bericht hingegen von sieben bereits
zusammengeschnittenen Schöpfbauen spricht, muß zwischen den
beiden Darstellungen eine Zwischenzeit von mindestens sechs bis
acht Jahren gelegen sein.
Mitten im Betriebe und ohne erkennbare äußere Ursache kam
es 1556 zur Auflassung des Bergbaues durch das Verwesamt in
Aussee, wovon die Hofkammer mit der Resolution vom 5. November
1556 Kenntnis nahm. „Euer Schreiben empfangen und daraus,
welchenmassen Ihr nach notdurften, Besichtigung und Berat-
schlagung die untere Schachtricht daselbst am Salzberg zu Michel
Hallbach aus einer fürgefallen Ursach gar aufgelassen, nachdem sie
den Kosten der Zurichtung und Erhaltung bei weitem nicht ertragen
176) Dicklberger 1, S. 358:
186
möge und die Arbeit und der Unkosten so auf die Unterhaltung
der Schachtrichten bisher ergangenen Müh hinfüran abgestellt und
ersparet werden. Es soll Euch auch der Bergleut auch Eisenhäuer
von Hallstatt Zehrung und für ihre Bemühung Ausgaben hierauf
in Euer Raitung für gute Ausgabe passiert werden 5 Pfund 4 ß 12 ’V‘
Das Hallamt in Aussee hatte demnach den Bergbau aus
Ersparungsgründen aufgelassen. Man kann das verstehen; der Alt-
Ausseer Salzberg reichte für den Bedarf des eigenen Pfannhauses
vollkommen aus und lag in bequemer Nähe. Es hatte daher keinen
Sinn, den abgelegenen und weit entfernten Bergbau am Michel-
Hall-Bach mitzuschleppen, dessen Betrieb die Beistellung fremder
Bergleute nötig machte, sehr schwer zu überwachen war und die
kostspielige Unterhaltung einer langen Soleleitung durch unweg-
sames Gebiet erforderte. Sicher ist jedenfalls, daß die Auflassung
des Salzberges am Michel-Hall-Bach freiwillig erfolgte und nicht
durch einen Bergsturz erzwungen wurde.
Das ins Salzlager eingedrungene Niederschlagswasser löste
das anstehende Haselgebirge auf und fand als mehr oder weniger
gesättigte Sole durch die verlassenen Stollen seinen Weg ins Freie.
Das Verwesamt in Aussee hatte die Soleleitung nicht entfernt und
die wilde Sole noch 1573 versotten. „Dieser Michel-Hall-Bach, nach-
dem derselbe fast vergessen, die Schachtricht und Gebäu zum Teil
niedergegangen, jetzo aber rinnt ein Selbstwasser aus gemeldtem
Bau, welches allerdings gar der Gütt und man täglich zu der Sied
braucht, wie lang das zu erhalten, kann man nicht wissen.“
1592 war diese Solquelle salzreicher und stärker wie zuvor,
so daß das Auseer Verwesamt darüber berichtete: „hätten wir im
selben Wasser ein völlig Begnügen und ein Überfluß zu der ganzen
Sied beider Pfannen gehabt.“
Die Soleleitung vom Michel-Hall-Bach nach Alt-Aussee bildete
in der Anfangstrecke die Landesgrenze, aus welchem Grunde die
Regierung in Graz noch 1603 Bedenken hatte, sie abtragen zu
lassen, „weil man sich mit solcher Abtuung der Grenzen und des
Ortes Gerechtigkeit begeben täte“. Als 1611 österreichische Salz-
arbeiter zehn Leitungsröhren entfernt hatten, entschuldigte sich der
Hallstätter Hof Schreiber Nuz beim Ausseer Verweser Bayerhofer.
Letzterer traf bei einer Besichtigung des Michel-Hall-Bach-Waldes
vermutlich die gleichen Arbeiter an, wie sie einen Schürf am
vorderen Sandling zu bauen angefangen hatten, und verlangte vom
Hofschreiberamt die sofortige Einstellung der Schürfung. Diese ging
187
aber nicht von Hallstatt aus, sondern von Ischl, dessen Bergleute auf
der Suche nach Salz in das hoffnungsreiche Gebiet am vorderen
Sandling vorgedrungen waren. Die Beschränktheit des Abbaufeldes
in den oberen Horizonten des Ischler Salzberges und dessen un-
günstige Lagerungsverhältnisse erschwerten die Aufbringung der
für das dortige Pfannhaus nötigen Sole bis in das 18. Jahrhundert
hinein und lenkten die Aufmerksamkeit der Ischler Bergmeister*
schaft nach den fehlgeschlagenen Schürfungen im Pernecker Gebiet
immer wieder auf das ihnen bekannte Salzvorkommen am vorderen
Sandling. Im Jahre 1611 mußten sie zwar den Versuch infolge der
Einsprache des Ausseer Hallamtes aufgeben, 1662 aber kehrten sie
neuerdings darauf zurück und empfahlen der Hofkammer in einer
Beratschlagung über den Aufschlag eines neuen Salzberges den am
Sandling als den ersten, besten und billigsten177). Ihr Vorschlag
umfaßte alles für die erste Betriebseinrichtung Erforderliche, Berg-
haus, Schmiede, Säge und Solestube, die Soleleitung sollte durch
den Leislinggraben bis zur Weißenbachbrücke führen und sich dort
an den von Hallstatt kommenden Strehn anschließen. 1667 be-
richtete das Gmundner Salzamt abermals über die Notwendigkeit,
zur Bestreitung des Ischlerischen Salzwesens zeitlich einen er-
giebigen Vorrat zu suchen178) und zu diesem Zweck einen neuen
Salzbergaufschlag an dem Ischler Sandling zu eröffnen, welchem
Antrag die Hofkammer unter der Bedingung zustimmte, daß
zwischen Oberösterreich und Steiermark ein Übereinkommen er-
zielt würde. Man erwog sogar den Gedanken, den neuen Bergbau
von beiden Ländern gemeinsam führen zu lassen179). Die Angelegen-
heit wurde einer unparteiischen Kommission zur Untersuchung
überwiesen, deren Beratung verlief aber ergebnislos, vermutlich,
weil sich die Vertreter der beiden Länder über die Besitzrechte an
dem geplanten Bergbau nicht einigen konnten. Die Frage ruhte nun,
bis sie der Visitationskommissär Graf Starhemberg 1708 wieder
aufgriff, in dem Glauben, daß durch die Vereinigung der inneröster-
reichischen Hofkammer in Graz mit der kaiserlichen Hofkammer in
Wien die früher bestandenen Hindernisse weggefallen wären180).
Es ist wohl dieser Anregung zuzuschreiben, daß der Ischler Ver-
weser Johann Christof Vorrig von Hochhaus 1711 tatsächlich ein
neues Salzbergwerk am hinteren Sandling angestochen hatte, das
177) S. O. A. Bd. 86, Nr. 221.
17e) S. O. A. Nr. 192/69.
17') Res. 1668, S. 308.
180) S. O. A. Nr. 174/62.
188
von guter Hoffnung sein sollte181). Weitere Nachrichten über den
Bergaufschlag fehlen, es mußte damit aber doch nichts gewesen sein,
weil 1726 das Salzamt abermals einen neuen Anbruch am oberen
Leisling, also in nächster Nähe des alten Salzbergbaues am Michel-
Hall-Bach, in Antrag brachte. Die Bankodeputation jedoch war nicht
gesonnen, die Kosten eines neuen Bergaufschlusses zu übernehmen,
sie lehnte den Antrag ab und wurde in ihrer Haltung durch die Be-
richte über den günstigen Stand des Hallstätter Salzberges bestärkt.
Die Bergmeisterschaft, 1733 über die Notwendigkeit der Wieder-
eröffnung des Salzberges am oberen Leisling befragt, äußerte sich
dahin, daß, „wenn auch wider alles Verhoffen vom Ischler Salzberg
keine Sulzen sollte beigetragen werden, welches ohnedem ein
geringes austrägt, wir mittelst göttlicher Qnad zu jeder Zeit mit
guter, anständiger Sulzen die vier Pfannen vom hiesigen Berg zu
versorgen gedenken, wenn nur an der Hinweglieferung durch das
Strehnwerk keine Verhinderung gemacht wird182)“.
Von nun an hören die Versuche zur Wiedererschließung des
Salzlagers am Michel-Hall-Bach auf, bloß 1741 gab der Kommissär
Stracka anläßlich der Übernahme des Verwesamtes Aussee in
die Verwaltung des Salzamtes in Gmunden zu erwägen, ob man
nicht die am Michel-Hall-Bach zutage rinnende Sole nach Ischl
leiten sollte183). Da diese schon sehr verdünnt war, konnte an die
Durchführung des Vorschlages nicht gedacht werden. Auch der
Goiserer Bauer Hans Riedler, der 1747 die Bewilligung zur Wieder-
eröffnung des Sandlingstollens auf eigene Kosten erhielt, „obwohl
man nicht begreift, was dieses Menschen etwan hegendes Motivum
sein möge184)“, mußte seine Arbeiten bald wieder aufgegeben
haben. Noch ein letztes Mal wurde des Bergbaues am Michel-Hall-
Bach in einem Gutachten des Salzamtes vom Jahre 1803 gedacht,
als die Jahreserzeugung des Hallstätter Salzberges von 800 auf
900 Stuben Sole erhöht werden sollte. Da dem in vieler Hinsicht
Bedenken entgegenstanden, brachte das Amt als das zweckmäßigste
Mittel die Wiedereröffnung des Bergbaues am Michel-Hall-Bach in
Vorschlag185), doch kam es auch diesmal nicht dazu. Drei Jahr-
hunderte lang war dieses Salzvorkommen dem Gedächtnis der
Nachwelt nicht entschwunden, die trotz aller Anläufe durch die
181) Res. 1711, S. 69.
18S) Res. 1724, S. 608; 1726, S. 156; 1727, S. 272; Hallst. S. A. (1724).
188) Res. 1741, S. 365; hiezu ein Lageplan in S. O. A. Bd. 139.
184) Res. 1747, S. 334.
185) Hallst. S. A., Visitationsprotokoll (1803).
189
Gewalt der Umstände immer wieder gehindert wurde, es aus-
zunützen. Man kann den Glauben nicht verlieren, daß eine
günstigere Zeit es einmal doch erlauben wird, den dort ruhenden
reichen Naturschatz zum Segen des Landes zu heben.
Hatten die Nachforschungen der Ischler Bergleute nach
anderen Fundstellen in der Armut des Salzberges ihren ausreichen-
den Grund, so lag für die Anregung der Starhembergschen
Visitationskommission vom Jahre 1708, auf der Roßalm einen neuen
Salzberg aufzuschließen, eine unmittelbare Notwendigkeit zwar
nicht vor, wohl aber ließen die dort auftretenden Erscheinungen,,
schiebendes Gebirge mit Gips und ausgelaugtem Haselgebirge,
zopfige Bäume und ein saures Wasserl, fast sicher hoffen, bald
fündig zu werden. Der Antrag, einen Probbau zu eröffnen, wurde
jedoch abgelehnt, weil nach dem Zustand des Hallstätter Salz-
berges die Anlage eines neuen Bergbaues nicht nötig, die Ein-
richtung auch zu teuer und das dortige Waldgebiet abgeholzt war,
so daß das erforderliche Bau- und Rüstholz nur mit großen Kosten
aus weiter Entfernung hätte beschafft werden können186 187). 200 Jahre
später hat man, durch die gleichen Anzeichen verführt, auf der Roß-
alm wirklich nach Salz geschürft, aber nichts gefunden.
Die in den Kalken des Salzkammergutes nicht selten vor-
kommenden Erzeinschlüsse boten schon frühzeitig Anreiz, ihnen
nachzugehen und Baue anzulegen, die indessen wegen der zu ge-
ringen Gangmächtigkeit ohne nachhaltigen Erfolg blieben. Dickl-
berger erwähnt Eisensteinbergbaue am Rehkogel bei Goisern, dann
oberhalb des Matthias-Stollens und der Reinfalzalm am Ischler
Salzberg, wie einer Vitriolhütte an letzterem Ort, die schon vor der
Eröffnung des Mitterbergstollens, 1563, in Betrieb gestanden
war1S7). 1658 wurde ein verlassener Bleierzbergbau am Anzenberg
bei Ischl wieder aufgenommen; auf Anraten des Rutengängers sollte
dem verbrochenen St.-Barbara-Stollen nachgefahren werden, weil
von ihm aus der Bleierzgang eher anzutreffen wäre. Die mit zwei-
bis dreitausend Gulden im Vierteljahr veranschlagten und von der
Hofkammer genehmigten Kosten waren natürlich umsonst auf-
gewendet worden188). 1688 bat ein gewisser Martin Schmiedhuber
aus Gosau um die Bewilligung, eine von ihm entdeckte Lagerstätte
von Gold und Silber ausnützen zu dürfen189). Der Sachverständige
186) S. O. A. Nr. 174/62; Hallst. S. A. (1722).
187) Dicklberger 1, S. 312—315.
188) Res. 1658, S. 385.
18#) Res. 1688, S. 468.
190
des Salzamtes, der kaiserliche Landprobierer und Bergrichter
Gregor Faschl, fand die Erze minderwertig und ihren Abbau nicht
lohnend190). Faschl verlegte sich nun selber aufs Schürfen und
sandte 1694 der Hofkammer neun Fundproben von Gold-, Silber-,
Blei- und Kobalterzen, die er am hinteren Gosausee, am Käsberg in
Grünau und am Reinfalz bei Ischl erschürft hatte. Die Funde wurden
»ernst genommen, namentlich die Bleigewinnung schien wertvoll,
weshalb Faschl 1694 zur Bleihütte nach Iglau und der Gegenhändler
Schickmayr als Sachverständiger 1696 nach Schladming zu
Studienzwecken entsendet wurden191). In letzterem Orte waren
gleichfalls Erzvorkommen festgestellt worden, deren Untersuchung
1695 einer eigenen Hofkommission mit dem Kammerpräsidenten
Grafen Caraffa und dem Kammerrat Löwenstock als Leiter über-
tragen wurde192).
Faschl hatte mit den Schürfungsarbeiten kein Glück, die er-
schlossenen Erzvorkommen waren nicht abbauwürdig und wurden
nicht weiter verfolgt. Er ließ aber trotzdem von seinem Wahn nicht
ab und setzte 1709 einen alten Schürf bau am Lärchkogel, östlich
vom vorderen Gosausee, wieder in Betrieb. Auf seine Bitte über-
ließ ihm die Hofkammer das nötige Bauholz und jährlich 50 Klafter
Brennholz zur Errichtung und zum Betrieb der Schmelzhütte193).
Über den Ausgang dieses Versuches fand sich in den Akten keine
Nachricht.
Ein anderes Erzbergwerk samt einer Schmelzhütte wollte
1697 der Kurpfälzische Kammerrat Wendelin Schmall am Jainzen-
berg bei Ischl eröffnen, dessen Leitung er dem Laboranten Creuz-
berg zugedacht hatte. Die Hofkammer verbot jedoch die Fort-
setzung des Betriebes, um die Brennholzversorgung des Pfann-
hauses in Ischl nicht zu gefährden, und weil sie befürchtete, daß
die voraussichtlich höhere Entlohnung im fremden Werk die Salz-
arbeiter zu Lohnforderungen veranlassen könnte194).
Wie die Regierung zur Annahme gelangte, daß im Salz-
kammergut auch Steinkohle vorkomme, ist nicht bekannt; tatsäch-
lich beauftragte sie 1746 das Salzamt, danach suchen zu lassen und
dann über die Erzeugungsmengen und Kosten zu berichten195).
19°) Res. 1689, S. 637.
191) Res. 1694, S. 284; 1696, S. 390.
192) S. O. A. Bd. 106.
193) Res. 1709, S. 712.
194) Res. 1697, S. 492.
191
Die Wechselbeziehungen der Salzwerke in Tirol mit dem
österreichischen und steirischen Kammergut reichen ins Mittelalter
zurück. Wie Tiroler Bergleute zu wichtigen Beratungen in das
Kammergut gerufen wurden, kamen auch Hallstätter und Ischler
Bergleute und Pfannmeister nach Hall, und auch Hallein wie
Schellenberg blieben ihnen nicht fremd. Interessant ist ihre Inan-
spruchnahme durch den Kurfürsten Maximilian von Bayern, über
dessen Auftrag sie ein Gutachten in dem bekannten Salzstreit
zwischen Salzburg und Berchtesgaden196) abgeben mußten. Die
Zwistigkeiten über die Besitzrechte der aneinanderstoßenden Salz-
bergbaue am Dürnberg bei Hallein und in Berchtesgaden waren
vom Reichskammergericht nach vieljähriger Prozeßführung mit
dem Urteil vom 20. April 1627 dahin entschieden worden, daß das
Erzstift Salzburg auf Grund der Verträge von 1540 und 1556 das
Recht besaß, in seinem Bergbau am Dürnberg mit den „fürhäuptern“
in das Propsteigebiet wie bisher vorzudringen und dort im Bedarfs-
fall Stollen zur Ausförderung der Säuberberge und Einbaue zur
Luftzuführung in die Grube anzulegen. Der Gerichtsspruch war für
Berchtesgaden sehr ungünstig, er ermöglichte dem Halleiner Berg-
Lau die unbehinderte und entschädigungslose Ausdehnung in den
berchtesgadnischen Teil des Salzlagers, weil unter dem Worte
„fürhaupt“ nichts anderes verstanden werden konnte als das Feld-
ort der im Vortrieb befindlichen Schachtrichten und Kehren. Es
war dies zur Zeit, als das Salzkammergut unter bayrischer Pfand-
herrschaft stand und Brugglacher kurfürstlicher Kammerrat und
Salzamtmann in Gmunden war. Dieser erhielt vom Kurfürsten, dem
die Propstei in Berchtesgaden unterstand, den Auftrag, von den
Bergverständigen im Kammergut ein Gutachten über die Bedeutung
des Wortes „fürhaupt“ einzuholen, das ihm zur Bekämpfung des
Urteils nützen sollte. Brugglacher, dem daran gelegen war, sich die
Gunst Maximilians von Bayern zu erhalten, ließ die Hallstätter und
Ischler Bergleute, welche die Verhältnisse am Dürnberg nicht aus
eigener Anschauung kannten, darüber absichtlich im unklaren, so
daß deren Äußerung nichtssagend und technisch wertlos ausfiel,
gerade dadurch aber den Absichten des Kurfürsten entgegenkam197).
Bergleute aus dem Kammergut waren zu allen Zeiten als Sach-
verständige im Salzwesen begehrt. 1547 wurde der alte Bergmeister
Hans Huebmer in Hallstatt auf Ersuchen einiger böhmischer und
101i) Widmann, Geschichte Salzburgs 3, S. 309.
197) S. O. A. Nr. 194/70.
192
schlesischer Herren nach Landshut an der Bober berufen, wo ein
saures Wasserl aufgetreten war198). 1605 hatte das Salzamt ein Gut-
achten abzugeben über einen Salzbrunnen bei Orlau in Schlesien
und 1631 wurden der Bergmeister in Hallstatt und der Waldmeister
in Ebensee als Sachverständige nach Ungarn entsendet199). 1637
sollten über Wunsch des Oberregenten der kaiserlichen Kammer-
güter in Schlesien, Johann Putz von Adlerturn, Gmundner Berg-
leute ein Salzwerk untersuchen, das sich zu Neudeck bei Beutheu
in der Grafschaft Glatz gezeigt hatte200). 1697 reisten auf Kosten
des Grafen Sinzendorf bergverständige Kammergutleute nach Pana
(Panyit) im Arvenser Komitat, wo eine Salzquelle gefunden wurde,
wegen Erbauung eines Pfannhauses201). Als 1712 in Schmölnitz in
Oberungarn die Pest wütete, fiel der Arbeiterstand des dortigen
Kupferbergbaues auf 40 Mann; man wollte 150 Häuer neu einstellen
und warb solche auch aus dem Kammergut an, mit welchem Erfolg,
ist nicht bekannt202). Auch nach Semlin kamen über Auftrag der
Wiener Hofkammer einige Meister und Arbeiter zu einem Kupfer-
bergwerk als Häuer203). Im selben Jahre mußte ein fachkundiger
Beamter des Salzamtes mit dem Hofkammerrat und Salzmaier
Adam Anton Tschiderer nach Hall fahren, der in das Kammergut
gekommen war, um die Sudpfannen zu studieren. Es bestand nämlich
die Absicht, die Haller Pfannen danach umzubauen, wozu man einen
Gmundner Fachmann brauchte204).
Ein großes Verdienst hatten sich Beamte des Kammergutes
um das ungarische Salinenwesen in Söovar erworben, dessen Stein-
salzgrube durch Wassereinbrüche ersoffen war, worauf sich die
Regierung entschloß, zur Sudsalzerzeugung überzugehen205). Der
Bau des Sudhauses in Söovar, dessen Einrichtung und Betrieb-
setzung war ausschließlich ihr Werk, wie auch die Ausgestaltung
der Schiffahrt auf den oberungarischen Flüssen den im Wasser-
und Schiffbau erfahrenen Meistern und Arbeitern aus dem Salz-
kammergut zu verdanken war. Den Anstoß zur Verwendung ein-
heimischer Kräfte in Ungarn gab der Salzamtmann Graf Friedrich
198) S. O. A. Bd. 11.
199) S. O. A. Bd. 89.
20°) Res. 1697, S. 498.
201) Res. 1697, S. 525.
202) Res. 1712, S. 87.
20S) Hallst. S. A.
294) Res. 1712, S. 86.
205) Buschmann, Das Salz 1, S. 347.
193
von Seeau, der am Beginn des 18. Jahrhunderts substituierender
kaiserlicher Kommissär in Siebenbürgen war und dem in dieser
Eigenschaft auch das ungarische Bergwesen unterstand. Er bewog
die Regierung zur Errichtung eines beständigen Sudwerkes in
Soovar, wozu er einige erfahrene Berg- und Hüttenleute aus dem
Kammergut berief, die Anfang 1702 unter der'Führung des Ischler
Qegenschreibers Franz Adolf Streubl dahin reisten206). Gleichzeitig
mit ihnen fuhren auch drei erfahrene Stadlinger Schiffleute nach
Ungarn, die nach dem Willen des Grafen von Seeau eine bessere
Einrichtung der Salzausfuhr auf der Marmaros nach Siebenbürgen
zu treffen hatten207). Streubl kehrte nach der Erbauung des für eine
Jahreserzeugung von 60.000 Zentner Sudsalz eingerichteten Pfann-
hauses nicht sogleich nach Hause zurück, sondern wurde Salinen-
direktor in Soovar208).
Der Besuch der Bergstadt Schemnitz gab dem Grafen von
Seeau Gelegenheit, sich auch um die mit dem Bergwesen eng ver-
bundene Waldwirtschaft zu kümmern. Die umliegenden kaiserlichen
Waldungen, welche die zum Betrieb der Schmelzhütten nötige
Holzkohle in großer Menge zu liefern hatten, waren infolge ihrer
übermäßigen Beanspruchung erschöpft, man mußte die Schläge-
rungen immer weiter nach Norden bis gegen Neusohl verlegen, wo
die Bringungsverhältnisse sehr ungünstige waren. Hier griff nun
Graf Seeau ein und erschloß die ausgedehnten Forste für den Ab-
transport des Kohlholzes durch den Bau von Riesen, Klausen und
Rechen bis zur Gran, auf welcher es billig in die Nähe von
Schemnitz getriftet werden konnte. Die hiezu erforderliche und
geeignete Mannschaft, Bergleute und Pfannhauser, Zimmerleute
und Maurer, einen Wald- und einen Rechenmeister, ließ er unter
der Führung des Hallstätter Hof Schreibers Johann Christof von
Seeau aus dem Kammergut kommen. Letzterer sollte nach Beendi-
gung seiner Kommission mit dem Waldmeister noch nach Soovar
reisen, um auch dort alles Fürderliche in Augenschein zu nehmen209).
Noch 1734 waren Holzrechen an der Gran zu bauen, wozu das Salz-
amt die Holzmeister und Zimmerknechte beistellte210).
Bei dem großen Mangel an geschulten Schmieden und ge-
eigneten Eisensorten in den Salzwerken Soovar und Smiesan be-
206) Res. 1701, S. 750; 1702, S. 785; S. O. A. Bd. 142.
207) Res. 1702, S. 795.
208) Res. 1703, S. 65.
209) Res. 1703, S. 80, 94.
21°) Res. 1734, S. 733, 759.
13
194
zogen diese auch die Schmiedefabrikate für die Pfannen, wie Werk-
zeuge und Nägel, lange Zeit aus dem Kammergut, deren Erzeugung
1727 dem Ebenseer Schmied Christof Reisenbichler übertragen
wurde211). Erwähnt sei schließlich noch, daß auch der Plan für die
Wechselpfanne in Soovar, welche 1722 eingebaut werden mußte,
nachdem die vor 20 Jahren von Streubl erstellte Pfanne unbrauch-
bar geworden war, aus Gmunden stammte212).
4. Pf annhaus.
Dem Aufschluß des Salzberges in Ischl, 1563, folgte bald auch
die Errichtung der Sudstätte, 1571, deren Baukosten auf 10.000 Gul-
den veranschlagt waren und, da der Hofkammer das Geld mangelte,
von Kaspar von Wölkersdorf und anderen Parteien, wie den
Städten Budweis und Freistadt, vorgestreckt wurden. Die Sud-
pfanne kam von Hallstatt, den Bau führten der Ischler Bergmeister
Hans Kalhs und der Waldmeister Wolf Seeauer; ersterer bezog
an Sold wöchentlich einen Gulden und 20 Gulden jährlich als Zu-
buße213). 1588 wurde noch der Amtshof für das Verwesamt er-
baut214 *).
Zur Heranbildung von Sudarbeitern kamen in der ersten Zeit
Pfannhauser von Hallstatt, die aber bloß die halbe Woche hindurch
sotten, so daß die Salzerzeugung hinter den Erwartungen zurück-
blieb. Auch sonst ging nicht alles in Ordnung. Das Pfannhaus samt
den Pfieseln und Nebengebäuden lag im Inundationsgebiet der Traun
und wurde bei jedem Hochwasser überflutet. Der Verweser Gran-
leutner war ungebildet, konnte weder lesen noch schreiben und
nahm seine Amtspflichten wenig ernst. Der Holzrechen war ver-
nachlässigt und die Zulieferung von Brennholz ungenügend, weshalb
der Sud des öfteren unterbrochen werden mußte218). Schuld daran
trug zum Teil die räumliche Beschränktheit des Pfannhaus-
vorplatzes, die eine ausreichende Bevorrätigung von Brennholz
nicht gestattete. Aus diesem Grunde erwarb das Verwesamt 1722
vom Fleischhauer Georg Kräll ein anstoßendes Grundstück um
600 Gulden, worauf 50 Pfannen Holz aufgezaint werden konnten216).
211) Res. 1726, S. 223; 1727, S. 295; 1728, S. 392.
212) S. O. A. Bd. 142.
213) S. O. A. Nr. 47.
214) S. O. A. Bd. 8.
216) S. O. A. Bd. 10.
195
Wenn es trotz der hiedurch sehr erleichterten Überwachung der
Holzgebarung dennoch vorkam, daß zehn- bis zwölfjähriges, fast
gänzlich vermorschtes Scheitholz unter der Pfanne verfeuert wurde,
so wirft dies auf den Diensteifer und die Gewissenhaftigkeit der
Aufsichtsorgane kein besonders günstiges Licht217).
Dienstordnung und Löhne waren im dritten Reformationslibell
festgesetzt und von jenen in Halitstatt nicht wesentlich verschieden.
Erst später trat in Ischl wie in Hallstatt an Stelle des Zeitlohnes im
Salzsud der Gedinglohn, die Sieder wurden nach der Menge der er-
zeugten Fuder entlohnt, wobei sie mehr verdienten, wie früher im
Taglohn. Die Ebenseer Pfannhauser behielten den Schichtlohn noch
1749, wurden aber für den Verdienstausfall mit einer jährlichen
Zubuße von 72 Gulden entschädigt218). Bis 1651 war es den Ischler
Salzarbeitern nicht erlaubt, in der Woche mehr wie 14 Fuder aus-
zuschlagen, erst der Salzamtmann Brugglacher gab die Erzeugung
frei219). Er verbesserte und verbilligte ferner die Holzzufuhr vom
Rechen zum Pfannhaus220) und erreichte die Wiederbesetzung der
aufgelassenen Zuseher- und Anschafferstellen, deren Abgang die
Ordnung im Pfannhaus sehr gelockert hatte. Die Inwohner, durch
keine Aufsicht gehindert, waren selbst auf die Pehrstatt gegangen
und nahmen sich von dem ungepfieselten Salz weg unter dem Vor-
wand, es sei ihr Mußsalz. Sie verkauften es dann an Klöster und
Parteien zum Nachteil des amtlichen Salzverschleißes. Die Ein-
nahmen aus dem Salzverkauf im Hödlhaus waren 1654 von 1200
bis 1500 Gulden auf 50 bis 60 Gulden zurückgegangen221).
Von Verbesserungen im Sudbetrieb ist bis 1750 wenig zu ver-
merken ; nur die Einführung von Ziegelstehern anstatt der steinernen
Pfannenunterlagen war lange Zeit der Gegenstand von Versuchen.
Auch nahm der Ebenseer Gegenschreiber Grundner 1729 Änderun-
gen an der Ischler Pfanne vor, um bessere Sudausschläge zu er-
zielen, wobei ihm das Verwesamt freie Hand lassen und alle Hilfe
leisten sollte222). Um 1720 rechnete mian für die Erzeugung eines
Fuders von 118 Pfund Gewicht einen Soleverbrauch von vierEimern;
umgerechnet sind dies 29'2 Kilogramm aus dem Hektoliter. Gegen-
über dem heutigen Ergebnis von 31'4 Kilogramm also um 7 Prozent
217) Res. 1730, S. 66.
21S) Res. 1743, S. 638.
219) Res. 1651, S. 168.
22°) Res. 1640, S. 39.
2äl) S. O. A. Nr. 174/62.
222) Res. 1729, S. 615, 633.
«*
196
weniger 223). Die über Auftrag der Bankodeputation 1744 vorgenom-
mene Suche nach Torflager im Kammergut, die ebenso wie in
Aussee zur Pfannenfeuerung hätten ausgebeutet werden können,
blieben damals erfolglos224).
Mannschaftsstand im Pfannhaus zu Ischl:
In den Jahren
1661 1692 1717
Pfannhaus Zuseher und Arbeiter 34 34
Steinbrecher, Wasserknecht und Wächter j 11 11 \ 76
Schmiede, Zimmerer, Sägearbeiter und Maurer 18 16
Wührknechte, (für die Traunverbauungen) 18 21 39
Holzknechte, Paanarbeiter und Forstknechte 129 209 165
Aufsatzarbeiter 36 36 32
Rechenarbeiter 21 24 13
Zusammen . 267 351 325
Die Aufstellung zeigt das Überwiegen der Holzarbeit, die
70 Prozent der ganzen Arbeiterschaft beanspruchte, während kaum
ein Viertel derselben für die eigentliche Salzerzeugung notwendig
war. Die starke Vermehrung der Mannschaft gegen das Ende des
17. Jahrhunderts hängt mit der Übervölkerung des Salzkammer-
gutes zusammen, die bei allen Verwesämtern und Betrieben einen
verstärkten Zudrang zur ärarischen Arbeit zur Folge hatte. Die
Zahl der beim Ischler Pfannhaus beschäftigten Arbeiter stieg nach
1717 noch weiter an. 1736 beanständete die Bankodeputation die Ein-
stellung so vieler überzähliger Leute, für welche eigens Arbeits-
gelegenheiten geschaffen werden mußten225 226); erst unter Sternbach
ging der Mannschaftsstand auf das dem wirklichen Bedarf ent-
sprechende Ausmaß zurück.
III. Ebensee.
Die unbefriedigenden Aufschlüsse und erfolglosen Schürfun-
gen am Ischler Salzberg hatten die bei seiner Eröffnung in ihn ge-
setzten Erwartungen stark herabgesetzt und gaben für die Zukunft
wenig Hoffnung, daß das dortige Verwesamt das über die Hall-
225) S. O. A. Bd. 156.
224) Res. 1744, S. 709.
226) Res. 1736, S. 369—415.
197
stätter Erzeugung noch nötige Salzquantum zur Befriedigung der
stets steigenden Verschleißansprüche auf die Dauer werde bei-
stellen können. Andererseits erlaubten die durch den Krieg mit den
Türken und die zerrüttete Wirtschaft im Reiche unter Rudolf II.
hervorgerufene Geldnot keine Verringerung der Einnahmen aus dem
Salzgefälle, eine Einschränkung der Salzerzeugung mußte also
unter allen Umständen verhindert werden. Der Hallstätter Salzberg
freilich war gegen das Ende des 16. Jahrhunderts wohlversehen
und hatte an Sole keinen Mangel, dafür fehlte dort wieder das Holz
für eine weitere Pfanne. Nordwärts von Ischl aber gab es schlag-
bare Wälder in reicher Fülle. Es reifte so der Gedanke, die Sole
dem Walde nachzuführen, sie vom Hallstätter Salzberg nach Ischl
und weiter an den Traunsee bis Ebensee zu leiten und dort eine
neue Pfannstätte zu errichten. Die Vorteile, die man sich hiebei
versprach und die in der Folgezeit auch erfüllt wurden, waren:
1. Die Vermeidung des Salztransportes auf der oberen Traun und
der beim wilden Laufen bestandenen Gefahren für die Schiffahrt.
2. Die Ersparung der hohen Lieferkosten für das Sudholz aus dem
Weißenbachtal flußaufwärts nach Hallstatt. 3. Die Verbilligung der
Salztransportkosten überhaupt und eine Ersparung an den Schiff-
baukosten durch die Einführung des Gegentriebes auf der unteren
Traun. 4. der Entfall des Fuder gestalteris, weil das in Ebensee er-
zeugte Salz unmittelbar den Fertigern in Gmunden zugeführt werden
konnte und 5. die bessere Versorgung der Fertiger mit Schiff- und
Kufholz. Endlich stand in Ebensee ein weiter Platz für den Aufsatz
des Holzes zu Gebote, das hier gut austrocknen konnte und dann
eine erhöhte Heizwirkung gab.
Der mit den vorstehenden Gründen unterstützte Vorschlag des
Salzamtes fand allseitige Bewilligung und eine günstige Aufnahme
.auch bei Hofe. Nach einigen Verhandlungen ordnete Rudolf II. von
Prag aus am 16. Oktober 1595 die Legung der Soleleitung von Hall-
statt zuerst nach Laufen und dann bis Ischl an und befahl im Jahr
darauf deren Fortsetzung nach Ebensee. Am 15. August 1596 erging
das Generalmandat, in Ebensee ein neues Pfannhaus zu errichten,
1599 wurde der Baugrund hiefür aus dem Besitz der Stadt Gmunden
erworben, 1604 mit dem Bau begonnen und 1607 das erste Salz ge-
sotten226). 1603 erhöhte die Hofkammer den Salzpreis um einen
Kreuzer das Kiifel und bestimmte das Erträgnis aus dem oberöster-
"■“) Schraml, Entwicklung des o.-ö. Salzbergbaues (1930), S. 212.
198
reichischen Gefälle zu den Baukosten der Ebenseer Pfannstätte,
„so lange, bis dasselbe allerdings fertig und in Schwung kommt227)“.
Die Bau- und Einrichtungskosten des Verwesamtes in Ebensee,
welche nach 1616 noch für das Pfannhaus ergingen, waren aus den
Einnahmen zu decken, die sich aus der Steigerung des Großkufen-
handels ergaben228).
Zur Zeit des Pfannhausbaues war Ebensee noch keine
geschlossene Ortschaft, die Besiedlung spärlich, daher ohne
genügende Arbeitskräfte und auch ohne Straßenverbindung mit
dem nächstgelegenen Flecken Traunkirchen. Der Betrieb wurde
mit Hallstätter Pfannhausern und Ausseer Holzarbeitern eröffnet229),
zu deren Unterbringung vier im Jahre 1610 erbaute Arbeiterhäuser
dienten230). Sehr erschwert war die Überstellung des auf dem Lang-
bathbach getrifteten Brennholzes zur Pfanne; es mußte in den See
geschwemmt, dort in Bogen eingefangen und am Pfannhausvorplatz
geländert werden, ein Vorgang, der umständlich, teuer und verlust-
bringend war, weil viel Holz im See versank und nicht geborgen
werden konnte231). Der zur Behebung dieses Übelstandes not-
wendige, im ursprünglichen Plan nicht vorgesehene Rechen wurde
auf der Wiese vor dem Pfannhaus ebenfalls 1610 in Bau genommen.
Die Beamten und Arbeiter in Ebensee, welche 1607 die Salz-
erzeugung ins Werk setzten, glichen Pionieren in Neuland; das
Salzamt berichtete 1609 darüber: „weil berührtes Ebenseer Salz-
wesen nicht allein erhebt, sondern in der Prob also ersprießlich
gefunden, ist zu bedenken, wie dasselbe bestellt und weil es
gleichsam in einer Insel und unbewohnten öden Ort liegt, wie dann
damit dies Ort sowohl die Amtleut und Arbeiter mit den Ihrigen
erhalten und um ihren Pfennig von Viktualien und anderen Not-
durften bei der Stell bekommen, ist unter anderem auch das für «ein
Mittel gehalten und ratsam befunden worden, nach dem Gebirg
neben dem See bis auf Traunkirchen einen Reitweg zu machen231).“
Dieser Zustand dauerte indessen nicht lange, die, Bewohner der
weiteren Umgebung nahmen die neue Verdienstmöglichkeit bald
wahr und ließen sich in Ebensee nieder. Das Verwesamt förderte
natürlich ihre Absichten, es wies den Ansiedlern Bauplätze für ihre
227) S. O. A. Bd. 95.
228) S. O. A. Bd. 38.
229) Rer 1614, S. 231.
23°) Res. 1610, S. 133.
2S1) S. O. A. Bd. 106.
199
Wohnhäuschen an, erließ ihnen das übliche Freigeld und enthob sie
von den sonstigen Grundlasten. 1641 zählte man schon 26 Hof-
stätten „herenthalb des Lainbathbaches“. Die neue Siedlung mit
-dem Pfannhaus und dem Verwesamt lag zwischen „drei wassern“,
der Traun, dem Langbathbach und dem See, welches Gebiet vorher
zur Herrschaft Ort des Grafen Preysing gehörte. Die Teilung der
Grundobrigkeit zwischen dieser und dem Verwesamt wurde anfangs
übersehen, auch war noch 1641 der Burgfried von Ebensee nicht
ausgezeigt. Da das Verwesamt als kaiserliches Amt die obrigkeit-
lichen Rechte für sich in Anspruch nahm, geriet es bald in Gegen-
satz zur Pflegschaft Ort, welche die Grundbesitzer und Inwohner
als ihr untertänig behandelte, von den neuen Ansiedlern das Frei-
geld abforderte und das Verwesamt wegen des Eingriffes in ihre
Rechte klagte. Aus einem geringfügigen Zwischenfall kam es zu
offenem Hader; anläßlich eines Wirtshausexzesses 1646 ließ der
Pfleger Wolf Pechluft den Amtsdiener des Verwesers in Eisen und
Banden nach Ort abführen. Daraufhin sperrte der Verweser Jakob
von Seeau die auf Orter Gebiet wohnhaften Pfannhauser von der
Arbeit aus und nahm ihnen das Deputatholz. Der Streit zog sich in
die Länge und wurde erst im Jahre darauf durch den Salzamtmann
Brugglacher geschlichtet282). Die landgeri'dhtliche Gerechtsamkeit
blieb jedoch noch weiter umstritten, weil die Hofkammer ver-
absäumt hatte, dem Verweser in Ebensee dieselben Rechte ein-
zuräumen, wie sie die in Hallstatt und Ischl hatten. Noch 1729 gab
es hierüber einen Streitfall, als das Pfleggericht in Ort eine Ehe-
brecherin aus Ebensee gefangen wegführte, wogegen der Verweser
Einspruch erhob, weil die Tat auf kaiserlichem Grunde geschehen
sei232 233).
In dem Stifte Traunkirchen besaß das junge Verwesamt einen
zweiten, auf seine Unabhängigkeit und Rechte gleichermaßen be-
dachten Nachbar, dem schon Herzog Heinrich 1280 alle Gerichts-
barkeit über seine Untertanen und Güter mit Ausnahme des Blut-
gerichtes zuerkannt hatte. Dieses 1628 bestätigte Privilegium verlieh
Traunkirchen eine selbständige Gerichtsbarkeit inmitten des
-Kammergutes, dessen oberster Gerichts herr der jeweilige Salz-
amtmann war. Das Stift hatte überdies durch Ferdinand II. mit
päpstlicher Zustimmung auch das jus advocatiae und petitionatus
über alle kaiserlichen Kammergutpfarreien in Ischl, Laufen, Goisern,
232) S. O. A. Bd. 124.
233) S. O. A. Bd. 125.
200
Hallstatt, Gosau und Aussee erhalten und war dem Passauer Kolle-
gium inkorporiert. Das Nebeneinander zweier unabhängiger
Gerichtstellen innerhalb eines großen Verwaltungsgebietes führte
begreiflicherweise zu häufigen Reibungen, die von Zeit zu Zeit über
höhere Vermittlung durch Rezesse zur einvernehmlichen Aus-
tragung gelangten. In Verteidigung seines Standpunktes warf das
Salzamt 1676 dem Stifte vor, daß es die durch kaiserliche Gnade
erworbenen Rechte und Besitztümer dazu benütze, um sich zu einem
Miterben des Kammergutes zu machen und sich sogar für befugt
halte, eine eigene Salzsied aufzurichten, daß es die Pfarreien des
Kammergutes an sich gerissen und durch Vikare besetzt habe, die
gänzlich vom Stift abhängen. Ebenso suche es den Einfluß des
Salzamtes auf die Ernennung des Organisten und Schulmeisters zu
verdrängen und sich selbst das Besetzungsrecht anzueignen. Andern-
teils bezöge es angeblich zur eigenen Notdurft vom Verwesamt
in Ebensee unentgeltlich jährlich zwei Pfannen Holz, eine Menge,
die sie kaum aufbrauchen konnte234). Die Gegenschrift des Stiftes
ist in den Salzakten leider nicht enthalten.
1697 kam es zwischen dem Salzamt und Traunkirchen zu einer
Vereinbarung, nach welcher 32 Untertanen des Stiftes dem Verwes-
amt in Ebensee gegen eine Entschädigung von 2000 fl. jährlich
zugeschrieben wurden235). Dieser erste Erfolg in dem Bestreben
des Salzamtes, die an die Pfannhausarbeit angewiesene Bevöl-
kerung Ebensees dem Verwesamt auch in rechtlicher Stellung
anzugliedern, war für die Zukunft des Ortes von großer Bedeutung,
weil hiedurch dessen Umklammerung durch Herrschaft und Stift
gelockert und die Bahn geöffnet wurde, um unter dem Schutz des
Salzamtes ein Eigenleben zu führen.
Bis dahin hatte es freilich noch gute Wege, sogar die Seelsorge
blieb Ebensee lange Vorbehalten, obwohl die einsetzende Gegen-
reformation der Einführung eines katholischen Gottesdienstes in
Ebensee förderlich war. Als 1628 die Pfarrer in Gmunden und Ischl
noch einen Kaplan zur Unterstützung erhielten, sollte ein solcher
auch nach Ebensee kommen, „den armen, teils erst unlängst zum
rechten Schafstall gebrachten Schäflein zum besten236)“. Da jedoch
erst über Antrag des Visitationskommissärs Radolt 1633 im Ein-
vernehmen mit dem Stift Traunkirchen der Bau einer Kapelle in
234) S. O. A. Bd. 107, 108.
235) Res. 1699, S. 655; 1707, S. 429.
23e) Res. 1628, S. 450.
201
Ebensee bewilligt worden war237), konnte der Kaplan, wenn er
überhaupt schon bestellt war, den Gottesdienst nur in Traunkirchen
abgehalten haben. Auch späterhin als die Amtshauskapelle 1647
vergrößert wurde, durfte der mit 300 fl. jährlich besoldete Kaplan
die Seelsorge nur in beschränktem Maße ausüben238), an Festtagen,
zu Trauungen, Taufen und Begräbnissen mußten die Ebenseer nach
Traunkirchen fahren239). Die Hauptvisitationskommission von 1654
bestätigte die in widerholten Bittschriften der Ebenseer dargelegte
Notwendigkeit der Errichtung einer selbständigen Kaplanei für die
in Ebensee wohnenden über 500 Gläubigen240), welche nach der vom
Bischof zu Passau am 21. Jänner 1656 erteilten Bewilligung durch
einen vom Rektor Wagnereck des Jesuitenkollegiums in Passau als
Verwalter des Stiftes Traunkirchen mit dem Gmundner Salzamt
abgeschlossenen Vertrag endlich zustande kam. Der Vertrag wahrte
der Pfarre Traunkirchen alle Rechte und bisherigen Einnahmen an
Stolgebühren wie auch das Präsentationsrecht für den Kaplan und
verpflichtete das Salzamt zur Übernahme von dessen Besoldung von
300 fl. jährlich nebst einer Deputatleistung an Holz, Unschlitt, Salz
und Opferwein241). In Wirklichkeit war damit für Ebensee nichts
gewonnen, die Kaplanei blieb nach wie vor nur ein Anhängsel an die
Traunkirchner Pfarre und der Bevölkerung Ebensees die be-
schwerliche Seefahrt nach Traunkirchen zu allen wichtigeren religiö-
sen Verrichtungen nicht erspart. Ihr Verlangen nach einer eigen-
berechtigten Kirche blieb bestehen, Kaiser Leopold I. sicherte
Ebensee auch dessen Erfüllung zu, doch wußten die Jesuiten sie
immer wieder zu verhindern, weil sie dann eine namhafte Verringe-
rung des Ansehens und der Einkünfte der Pfarrkirche in Traun-
kirchen zu gewärtigen hatten. Erst 1726 unter Karl VI. kam es zum
Bau und 1729 zur Einweihung der Kirche242). Eine selbständige
Pfarre aber wurde Ebensee erst 1786 nach der Auflösung des
Jesuitenordens.
Die Reihe der Amtsverweser in Ebensee ist ziemlich voll-
ständig bekannt, die der Gegenschreiber weist einige Unter-
brechungen auf, über welche die durchgesehenen Salzakten keinen
Aufschluß gaben.
237) Res. 1633, S. 482.
23S) Res. 1647, S. 120.
239) Feichtinger, Geschichte der Pfarrkirche in Ebensee (1929), S. 5.
24°) S. O. A. Bd. 65.
241) Res. 1656, S. 296.
242) Res. 1726, S. 192, 230, 272, 286.
202
Von Verweser Von Gegenschreiber
1607 Wolfgang Rosner 1607 Hans Spindler
1618 Wolf Hirschmann + 1622 1618 Abraham Schmollerer 1
1622 Benedikt Fasold t 1633 1631—1639 Jakob von Seeau
1633 Leonhart Höß + 1639 1639-1640 Frischenhauser
1639 Jakob von Seeau + 1663 1640—1643 Hans Georg Khell von I
1663 Johann Achaz von Seeau Khelburg
(Sohn) 1643—1670 Bartholomae von Cron-1
1669 Adalbert Plaß pichel
1678—1710 Wolf Adam Sydler v. 1670—1682 Gilles
Rosenegg 1682—1697 Johann Gottfried Khell 8
1710—1741 Josef Anton Sydler t 1709 1
t 1741 1700—1718 Joh. Josef Zechner v. I
1741—1746 Franz Grundner Thalhofen
1746 Johann Longinus Tusch 1718—1727 1727—1741 1741—1746 1746 Franz Anton Mayer Franz Grundner Wolfgang Karl Mayrhofer 1 Jakob Xaver Ehrmann 1
Wolfgang Rosner, der erste Verweser des neuen Pfannhauses,
hatte zweifellos schwere Arbeit zu leisten gehabt und auch ge-
leistet, sein Nachfolger Hirschmann hingegen die Verwaltung aus
Unfleiß in großer Unordnung zurückgelassen 242a). Der zum Verweser
bestellte Mautner Vasold aus Gmunden sollte alles wieder in Ord-
nung bringen. Dieser verdienstvolle und belobte Beamte geriet bald
nach der Übernahme des Dienstes, vielleicht ohne sein Verschulden,
in Schwierigkeiten, weil seine Arbeiter in Abwesenheit des Supe-
riors von Traunkirchen in den Stifts Waldungen einen Holzschlag er-
öffneten. Die Beschwerde ging an den Erzherzog und trug Vasold
eine strenge Verwarnung ein, sich solcher Eingriffe in die Traun-
kirchner Waldungen künftig zu enthalten243).
Welche Bewandtnis es mit der Ernennung des im Verwaltungs-
wesen kaum erfahrenen Buchhalterei-Ratsdieners Leonhart Höß
zum Amtsverweser in Ebensee hatte, ist nicht bekannt; dafür war
Jakob von Seeau ein ausgezeichneter Verwalter, der schon als
Gegenschreiber die Ebenseer Verhältnisse gründlich kennengelernt
hatte, und 1656 in Ansehung seiner Eltern und Vorfahren, wie auch
242a) Res. 1622, S. 311.
203
seiner vieljährigen treu und nützlich geleisteten Dienste mit 3000 fl.
Gnadenrekompens belohnt wurde244).
Hervorragende Verweser waren auch Wolf Adam Sydler, der
Erbauer des zweiten Pfannhauses in Ebensee, und sein Sohn Josef
Anton, unter deren Amtsleitung 32 Traunkirchner Untertanen in die
Zugehörigkeit des Verweseramtes überführt und damit die ersten
Schritte zur Verselbständigung des Ortes unternommen wurden.
Wolf Sydler hatte die Verwaltung des Amtes von seinem Vorgänger
Plaß in sehr verwahrlostem Zustand übernommen. In einer Relation
von 1689 führte er alle Mißstände an, deren Beseitigung ihm bisher
gelungen war; er schränkte die übermäßigen Zehrungskosten bet
den Waldbeschauen von 600 auf 180 fl. jährlich ein und hob die
Mahlzeiten, welche beim Weiß- und Rotsteinbrechen wie bei den
Klaus-, Wehr- und Fludergebäuden anläßlich der Übernahme in
Schwang gewesen waren, überhaupt auf. Die Beamten durften sich
das beim Pfannenzurichten abfallende Alteisen nicht mehr behalten
und für ihre Haus- und Gartenarbeit keine Partikular- oder gar
blinde Schichten mehr verrechnen. Sydler besorgte die Beschreibung
und Ausgabe des Mußsalzes selber und ersparte hiedurch den Par-
teien die Verehrungen, welche der Gegen- und Pfieselschreiber
sonst gefordert hatte. Auch nahm er von den Provisionsanwärtern
den Taler nicht mehr an, der von den früheren Verwesern bei diesem
Anlaß abverlangt worden war245). Die Sydler waren, wenn nicht
reich, so doch wohlhabend, da sie dem Kaiser wiederholt kleinere
Darlehen boten246).
Der nächste Verweser, Franz Grundner, hatte eine bewegte
Diensteslaufbahn hinter sich, bevor er nach Ebensee kam; er war
anfänglich in Hallein angestellt, übersiedelte dann nach Hallstatt,
wo er Marktrichter wurde. 1723 zum Registratoradjunkt ernannt,
beschäftigte Grundner sich nebenbei auch mit technischen Dingen
und galt als „Erfinder“ der Ziegelsteher, deren Fabrikation ihm für
alle drei Pfannhäuser übertragen wurde. Zur leichteren Erfüllung
dieser Aufgabe hatte er seinen Dienst mit dem Ebenseer Gegen-
schreiber Franz Anton Mayr zu vertauschen247). Nach dem Tode
Sydlers rückte er zum Verweser vor, geriet aber in Gegensatz zum
Salzamtmann Baron Sternbach, dessen Reformen er heftig bekämpfte,
244) Res. 1656, S. 323.
245) S. O. A., Bd. 82.
24°) Res. 1696, S. 477; 1710, S. 775.
247) Res. 1727, S. 271.
■204
aus welchem Grunde Grundner 1746 strafweise in den Dienst des
Unterwassersehers zu Wels rückversetzt wurde. (S. 48.)
Die für die Erzeugung und Ablieferung des Salzes nach Gmunden
überaus günstige Lage Ebensees, welche schon die Visitations-
kommission Sebastian Seeauers und Gärtners 1615 zum Vorschlag
bewogen hatte, dort ein zweites Pfannhaus zu errichten248), wurde
im Laufe der Jahre immer besser erkannt, weshalb die Hofkammer,
als gegen Ende des 17. Jahrhunderts die Steigerung des Salz-
absatzes eine Vermehrung der Pfannen nötig machte, sich unbedenk-
lich für Ebensee entschied. Hier standen schlagbare Wälder noch
nahe, die Holzbringung war billig und ausgedehnte Holzaufsatz-
plätze in günstiger Lage vorhanden; die Salzschiffahrt von Hallstatt
und Ischl bis zum Traunsee entfiel, und damit nicht nur der hohe
Kostenaufwand, sondern auch der Salzverlust auf dem Wege dahin.
Die Zufuhr nach Gmunden war von Ebensee aus zu jeder Zeit ge-
sichert, während sie von den oberen Pfannen, sowohl bei Hoch-
wasser wie bei großer Trockenheit, unterbrochen werden mußte.
Der Bau der zweiten Pfanne wurde 1689 beschlossen und in den
Jahren 1690 bis 1693 ausgeführt. Der Einspruch der Verwesämter in
Hallstatt und Ischl, die nach der Erbauung des zweiten Pfannhauses
in Ebensee eine Verringerung ihrer Produktion und damit eine Er-
höhung der Gestehungskosten befürchteten, blieb unbeachtet.
Das neue Pfannhaus hatte 21 Klafter Länge und 19 Klafter Breite,
umfaßte noch vier Solestuben und zwei Pfieselstöckc, und kam in
einer Schnur mit dem alten Pfannhaus bis an das Hofwirtshaus zu
liegen; hiezu war es nötig, den dort befindlichen Stall und die Holz-
hütte des Hofwirtes Kernegger abzutragen, wofür dieser zur Ent-
schädigung den Baugrund zur Errichtung eines neuen Stalles und
einer Holzhütte sowie 150 fl. bar erhielt und das Verwesamt an sein
Haus eine Feuermauer auf Werkskosten anbaute249). Zwischen
beiden Pfannhäusern wurde ein 7 Klafter langer Stuckhof für die
Schmiedearbeit bei den Pfannen freigelassen. Die zwei Pfiesel
waren 10 Klafter lang und 11 Klafter tief250). Das Eisen für das
Pfannhaus wurde aus Rottenmann bezogen und kostete 6905 fl., die
gesamten Baukosten betrugen 17.731 fl.251).
248) Res. 1615, S. 265.
249) Res. 1692, S. 108.
25°) S. O. A„ Bd. 101, Nr. 324.
2äl) Res. 1710, S. 866.
205
Da die bestehende Soleleitung von Ischl nach Ebensee für die
Versorgung auch der zweiten Pfanne mit Sole nicht ausreichte,
wurde gleichzeitig mit dem Pfannhausbau ein zweiter Rohrstrang
gelegt, wozu 13.000 Holzröhren erforderlich waren und der 3741 fl.
kostete.
Von größeren Bauherstellungen bis 1750 kommt nur noch die
Errichtung einer Säge in Kohlstatt samt Wohnhaus im Jahre 1720
zu erwähnen; der Grund hiezu gehörte der Residenz Traunkirchen
und wurde einschließlich der Ankaufgebühr, dem Dienstgefälle und
der Entschädigung für den Fischwasserentgang um 1441 fl. er-
worben252).
Die Betriebseinrichtung der Pfannhäuser war noch zu Ende
des 17. Jahrhunderts die gleiche wie zur Zeit des ersten Re-
formationslibells; unverändert blieb die Form der alten Rundpfanne,,
der freie Austritt der Brüdendämpfe und der Abgase in den Hütten-
raum, und ebenso die Anordnung und der Bau des Ofens, der fast
bis zur Pfannenmitte reichte und eine oben offene Einsturzöffnung
für die klafterlangen Spelten besaß. Ein sehr vernünftiger Vorschlag
von 1704 ging dahin, bei allen vier Pfannen des Kammergutes das
offene Schürloch, durch welches das Brennholz auf den Rost des
Ofens geworfen wurde, mit einer eisernen Tür zu schließen und* nur
für die Dauer der Schürung offen zu halten; dadurch werde die
Flamme nicht wie bisher durch die oberhalb eindringende Kaltluft
am Aufsteigen gehindert und den Pfannenboden stärker er-
wärmen253). Bezeichnend für das geringe technische Verständnis
der Meisterschaft ist deren Einwand, daß man damit den richtigen
„gradus oaloris“ verlöre und von neuem erst wieder suchen müsse.
Bedeutender und folgenschwerer, wenn auch nicht durch-
greifend, war der Versuch, die steinernen Stützpfeiler unter der
Pfanne durch aus Ziegeln gemauerte Pfannensteher zu ersetzen. Da
im Kammergut nur Kalkstein ansteht, war dieser das ausschließliche-
Rohmaterial für Mauerungen dieser Art, von welchem schon das
Reformationslibell zwei Gattungen anführt, den teureren Rotstein
als härter und gegen höhere Temperaturen widerstandsfähiger und
den Weißstein für sonstige Verwendung. Zur Herstellung des Ofen-
mauerwerks und der benachbarten Pfannsteher wurde daher Rot-
stein, für die übrigen Steher Weißstein genommen, alle aber zum
Schutze gegen die Ofenhitze mit gutem, zähen Lehm in ziemlicher
258) Res. 1720, S. 63.
-’53) Res. 1704, S. 206.
206
Dicke verstrichen254). Diese Lehmhülie hatte jedoch keinen langen
Bestand, sie bröckelte unter der Wirkung der Heizgase bald ab,
der bloßliegende Kalkstein wurde gebrannt und büßte dadurch seine
Tragfähigkeit ein; die Pfeiler mußten daher häufig und um so öfter
.ausgewechselt werden, je näher sie dem Ofen zu standen. Freilich
gewann man dafür gebrannten Kalk als Nebennutzung in solcher
Menge, daß er über den Eigenbedarf hinaus noch käuflich abgesetzt
werden konnte255). Die zwei- bis dreihundert massiven Steinpfeiler,
welche die Pfanne trugen, nahmen in ihrer Gesamtheit einen ansehn-
lichen Teil des Pfannenbodens ein, auf dem die Feuergase keine
Wirkung ausüben konnten und verbrauchten selber unnützerweise
viel Wärme; weil dieser Steinwald auch den Ofenzug hinderte,
waren die Steinsteher sehr viel schuld an dem schlechten Salz-
ausfall und dem übermäßigen Brennholzverbrauch. Der Hallstätter
Marktrichter Franz Grundner wußte aus seiner früheren Dienstzeit
in Hallein, daß man dort seit längerer Zeit Ziegelsteher mit Vorteil
verwendete, er führte an der Ischler Pfanne auf eigene Kosten Ver-
suche mit solchen aus und beantragte hierauf deren Einführung im
Kammergut. Die Bankodeputation stimmte dem Antrag zu, nach-
dem sie erfahren hatte, daß solche aus Ziegel gemauerte, viel
schlankere Ofenpfeiler mit Vorteil auch in Hall eingebaut wurden,
und beauftragte 1721 den Ischler Verweser Christof von Seeau, mit
Zuziehung Grundners und des Pfannmeisters Kreuzhuber, in Ischl
einen Brennofen zur Ziegelerzeugung zu bauen256). Der Versuch
schlug fehl, man hatte keinen feuerfesten Ton zur Hand und auch
keine Erfahrung in der Sache. Der Verweser und der Pfannmeister
reisten dann nach Hallein, um sich über die Ziegelfabrikation zu
unterrichten; sie erfuhren, daß dort hauptsächlich Ampflwanger
„Tachet“ (Ton) verarbeitet werde257), und versuchten, zu Hause an-
gekommen, diesen der Billigkeit wegen mit Werkslaist und ein-
heimischem Ton, wie er in der Umgebung von Hallstatt, Ischl und
Ebensee gefunden wurde, zu vermengen und daraus brauchbare
Ziegel zu erzeugen. Grundner übernahm 1727 die Aufsicht über alle
Einrichtungen zur Ziegelerzeugung im Kammergut und führte sie
bis 1734 mit sichtlichem und anerkennenswertem Erfolg. 1731 hatte
man mit den Ziegelstehern schon solche Vorteile nicht nur im Salz-
25‘) 3. Reformationslibeli, S. 99.
25ä) S. O. A. Bd. 82.
2M) Res. 1721, S. 208.
257) S. O. A. Nr. 5216%.
207
sud, sondern auch in der Eisen- und Holzwirtschaft erzielt, daß ihre
unbeschränkte Verwendung unter den Pfannen mit Ausschluß aller
Steinsteher und die Auspflasterung des Pfannenherdes mit Ziegeln
erwogen wurde258). Die Fortschritte in der Ziegelerzeugung waren
auch darauf zurückzuführen, daß Grundner die minderwertigen Bei-
mengungen durch wirklich feuerfeste Materialien ersetzte, selbst
wenn diese von auswärts bezogen werden mußten und ihre Be-
schaffung mehr kostete. Er bezog den Ton außer von Ampflwang
noch aus Henning bei Neumarkt und den Sand von Frankenburg259).
Trotzdem waren die Erzeugungskosten der Ziegelsteher beträcht-
lich geringer wie die der steinernen Pfeiler, für welche im Durch-
schnitt der Jahre 1714 bis 1723 jährlich 1230 fl. ergingen, während
die Ziegelsteher von 1728 bis 1730 bloß 806 fl. jährlich erforderten260).
Man sollte glauben, daß nach solchen Ergebnissen die Stein-
steher abgetan waren. Und doch kam es anders. Die Steinbrech-
meister und ihre Knechte mußten gewärtigen, durch die allgemeine
Einführung der Ziegelsteher die Arbeit zu verlieren, und machten
alle Anstrengung, um dies zu verhindern, worin sie vom arbeiter-
freundlichen Salzamtmann unterstützt wurden. Schon nach den
ersten mißglückten Versuchen mit der Ziegelerzeugung schlug Graf
von Seeau vor, eine besonders harte Steinsorte am Huberkogel zu
brechen, welchen Antrag die Bankodeputation aber unwirsch ab-
lehnte und ihm befahl, „dasjenige, was von hier vorgekehrt, ohne
Contradiction zu befolgen261)“. Er solle im Dienste auf kein per-
sonales, sondern ausschließlich auf kaiserliches Interesse achten.
Noch 1731 hielt man in Wien an den Ziegelstehern fest und wies den
Einspruch des Verwesers von Ebensee gegen ihre Verwendung als
unbegründet ab262). Doch standen schon um diese Zeit sowohl in
Ischl wie in Hallstatt neben den Ziegelstehern wieder weiße Stein-
steher in Gebrauch, „wodurch auch der Hallstätter Weißsteinbruch-
meister ein mehren Genuß bekommen kann“. Aus dieser Begrün-
dung erhellt die geänderte Haltung der Bankodeputation, die nunmehr
ebenfalls den Steinbrechern ihre Arbeit nicht entziehen wollte. Da-
mit war ihr auch die weitere Verfolgung der Angelegenheit nach
den Plänen Grundners gleichgültig, sein Drängen nach Erweiterung
258) Res. 1733, S. 577.
ä59) Res. 1731, S. 319.
26°) S. O. A., Bd. 152.
261) Res. 1722, S. 330; 1724, S. 678.
262) Res. 1731, S. 275.
2Ü8
der Ziegelerzeugung und Verwendung sogar unangenehm geworden;
sie enthob Qrundner 1733 von der Leitung des Ziegelsteherwesens
mit dem Bedeuten, er möge weder sie noch das Oberamt ferner mit
unbegründeten Vorstellungen behelligen. Den Verwesern wurde es
freigestellt, sich für die eine oder andere Art der Pfannsteher zu
entscheiden263). Die Steinsteher behaupteten sich neben den Ziegel-
stehern noch lange, aus dem Jahre 1748 liegen Bestandverträge vor
sowohl auf Rot- und Weißstein, in Form der Ziegelsteher rund ab-
gerichtet und zum Pfannhaus geliefert, wie auch auf Pfannsteher-
ziegel mit sieben Ziegelknechten auf drei Jahre264). Das Pfannhaus
in Hallstatt besaß einen Ziegelstadel, eine Stampfe und einen Brenn-
ofen und holte den Sand von der Sattelhöhe und den Letten aus dem
Waldbachtal.
Der Ischler Verweser und sein Pfannmeister hatten sich bei der
Besichtigung der Halleiner Sudhütte im Jahre 1721 nicht auf das
Studium der Ziegelsteher-Erzeugung und Verwendung beschränkt,
sondern im Betrieb auch sonst Umschau gehalten und Vergleiche
mit der heimischen Art anstellen können. Hiebei fiel ihnen auf, daß
man dort viel mehr wie im Kammergut bedacht war, die Pfannen nur
mit gutem und trockenem Brennholz zu beliefern; die Drählinge
wurden vom Rechen weg gleich gekloben und erst dann aufgezaint,
wodurch die Luft besser durchstreichen und die Spelten gut aus-
trocknen konnten. Die Buchen- und minderwertigen Fichtenbloche
wurden ausgeschieden und an das Spital oder an arme Leute abge-
geben, so daß für den Ofenbrand nur das beste Holz verblieb. Auch
fanden sie, daß die Halleiner ihre Pfannen ganz anders behandelten
wie bei ihnen zu Hause. Dort kannte man das im Kammergut übliche
„Stuck“schlagen nicht, das Zusammennieten größerer Pfannenteile
im Vorrat, die bei den Zurichten zur Auswechslung schadhafter
Flächen dienten. War ein Blech leck oder sonst schadhaft geworden,
so wurde es mit einem Blech geflickt, mithin nur allezeit Blech auf
Blech geschmiedet, so daß die Pfanne namentlich unter dem Feuer
eine Dicke von drei bis vier Zoll erreichte. Solche Pfannen senkten
sich natürlich weniger, weil sie starrer waren, und man konnte die
Steher weiter auseinander rücken, was die Heizwirkung erhöhte.
Dafür dauerte die Hauptzuricht in Hallein ein Vierteljahr, weil man
mit der überflickten Pfanne nichts mehr anfangen konnte und sie
vollständig erneuern mußte. Das hatte aber in Hallein nicht viel zu
263) Res. 1733, S. 655.
264) S. 0. A„ Bd. 152.
209
bedeuten, da dort sieben Pfannen standen und ein genügender
Wechsel war, während Ischl bloß eine einzige Pfanne besaß.
Bei dem Mangel an Ersatz war die tadellose Ausführung der
Sudpfannen im Kammergut und die Möglichkeit, ihre nach längerem
Gebrauch abgenützten Teile rasch auswechseln zu können, für die
Aufbringung der vorgeschriebenen Jahreserzeugung von großer
Wichtigkeit. Die Arbeit des Hofschmiedes stand daher in hohem
Ansehen, sie wurde besser und meist im Gedinge entlohnt, auch
gewisse Nebenbezüge, Akzidenzien, waren damit verbunden. Der
Hofschmied durfte neben der kaiserlichen Arbeit sein Gewerbe auch
selbständig ausüben und konnte dadurch sogar zu einem gewissen
Wohlstand gelangen. In einem Bericht von etwa 1734 heißt es: Der
Hofschmied zu Hallstatt ist ein reicher Mann mit großen Kapitalien,
auch der Ischler, seitdem er mit auswärtigen Arbeiten überhäuft ist;
der Langbather Schmied (in Ebensee) führt einen unmäßigen Auf-
wand, wie im ganzen Kammergut bekannt ist* 266). Daß nicht der eine
oder andere Hofschmied seine Vertrauensstelle mißbrauchte, darf
bei den damaligen wirren Zeiten nicht wundernehmen, doch kamen
die Veruntreuungen bald auf und fanden ihre gerechte Strafe;
1567 entdeckte die Kameralkommission große Betrügereien des
Hallstätter Hofschmiedes268), und 1615 fand der Visitationskom-
missär Sebastian Seeauer, daß der Hofschmied jährlich zwei Pfannen
Widholz vom See weg nach Obertraun führen und dort auf seine
Rechnung verkohlen ließ, dafür aber bloß 16 fl. beim Amt einzahlte,
während das Holz 180 fl. wert war267). 1732 kam die Visitation auf
grobe Verfehlungen des Hofschmiedes in Hallstatt, verhielt ihn zum
Rückersatz der veruntreuten Werte und beantragte seine Be-
strafung268). Dagegen hatte der alte Ischler Hofschmied Christof
Auer durch den Brand der dortigen Hofschmiede 1655 sein Hab und
Gut verloren, wofür ihm die Hofkammer 50 Taler als Ergötzlichkeit
reichte269).
Am leichtesten fiel es den Schmieden, bei der Aufarbeitung der
alten Pfannbleche und der Anfertigung neuer Geräte Eisen beiseite-
zuschaffen, da die Verluste durch Abbrand und Verschnitt nicht
genau feststellbar waren. Auf Grund von durchgeführten Versuchen
erklärte die Hofkammer 1633 ein Kalo von 30 Prozent für die Ver-
365) S. O. A. Bd. 161.
Me) S. O. A. Bd. 15, Nr. 47/9.
-6:) Res. 1615, S. 267.
MS) Res. 1732, S. 503, 553.
s") S. O. A. Nr 174/63.
14
210
arbeituiig von Alteisen und von 6 Prozent für neues Eisen als zu-
lässig, erhöhte aber dieses Ausmaß im Jahre darauf auf 36 und
8 Prozent270). Von 1743 an erhielten der Hofschmied und seine Ge-
hilfen je einen Kreuzer als Prämie für jedes Pfund Eisen, das sie
über das nach dem obigen Ausmaß errechnete Gewicht des aufge-
arbeiteten Pfannenbleches ablieferten oder bei der Fabrikat-
erzeugung weniger brauchten271).
Groß war der Anteil, den die Hofschmiede im Kammergut an
der Entwicklung des ungarischen Berg- und Salzwesens nahmen.
Nicht nur Bergleute und Pfannhäuser, Zimmerleute und Schiffbauer,
Forstarbeiter und Flösser kamen im 18. Jahrhundert zum Aufbau
und als Lehrmeister nach Ungarn, auch alles zur Einrichtung und
zum Betrieb der neuen Werke erforderliche Eisenwerk wurde im
Kammergut erzeugt. 1737 lieferte die Hofschmiede in Ebensee Werk-
zeuge aller Art in die Marmaros272), 1738 solches nach Rho-
naszeg273) und 1739 gingen 24 Verschläge mit Eisenzeug von Eben-
see nach Rosenberg sowie komplette Sägeeinrichtungen nach
Smieszan und Hradek, Rosenberg und Gombasch274). Der unter-
nehmungslustige Ebenseer Hofschmied Josef Reisenbichler Über-
nahme sogar Militärlieferungen und schloß 1739 mit der Regierung
in Wien einen Vertrag über die Anfertigung von 23 Feldbacköfen
innerhalb vier Monaten im Gesamtgewicht von 264 Zentnern, je
Zentner um 13 Gulden 20 Kreuzer275).
Neben diesen bedeutenden Aufträgen, von welchen nicht alle
durch das Salzamt gingen, sondern den Hofschmieden als Privat-
unternehmern überwiesen wurden, arbeiteten diese schon frühzeitig
auch für die Salzfertiger und andere Gewerbe. Die bürgerlichen
Schmiede, die aus naheliegenden Gründen nicht so billige Preise
fordern konnten, hatten unter der wirtschaftlichen Überlegen-
heit der Hofschmiede stark zu leiden. Erst als sie 1656 eine eigene
Handwerksordnung erhielten276) und als Innung geschlossen gegen
die Hofschmiede aufzutreten vermochten, gelang es ihnen, im Ver-
gleichswege Zugeständnisse zu erreichen. Über ihre Beschwerde
von 1674 wurde dem Hallstätter Hofschmied verboten, auswärtige
27°) Res. 1633, S. 482.
271) Res. 1743, S. 574.
272) Res. 1737, S. 601.
273) Res. 1738, S. 693, 720.
274) Res. 1739, S. 15, 96; S. O. A. Bd. 122.
275) Res. 1739, S. 38.
278) S. O. A. Bd. 91, Nr. 253.
211
Bestellungen anzunehmen und den Fertigern in Laufen und Ischl
das Eisenzeug durch seine Knechte nachzuschicken277). Von 1729 an
war den Hofschmieden nur die Übernahme ausdrücklich bei ihnen
bestellter Waren erlaubt, sie durften kein Eisenzeug mehr für den
freien Verkauf weder im Kammergut noch nach auswärts an-
fertigen, auch keine geschliffenen Eisenbestandteile für Sägen und
Mühlen erzeugen und die Handwerksmeister im Preise nicht
unterbieten. Übertretungen dieser Vereinbarung waren mit dreißig
Taler im Pönfall belegt278).
Die Ebenseer Hofschmiede hatte in der ersten Hälfte des
18. Jahrhunderts die in Hallstatt und Ischl an Umfang weit über-
flügelt; nicht nur daß sie zwei Pfannen in Stand zu halten hatte,
waren auch große Lieferungsaufträge für Ungarn zu erfüllen, wozu
dann noch die Privatarbeiten kamen, die ja auch in der Hofschmiede
ausgeführt wurden. In Ebensee waren sieben Feuer in ständigem
Betrieb, die 1712 als Neuerung kupferne Eßeisen besaßen, weil die
aus Eisen zu rasch verbrannten.
Bei dem großen Bedarf des Salzamtes an Weicheisen, ins-
besondere an Pfannblech, war es wichtig, vollkommen verläßliche
Hammerwerke zu ständigen Lieferanten zu gewinnen, welche sehr
weiches und gut schmiedbares Eisen in unveränderter Qualität
dauernd herzustellen vermochten. Als erste Bezugsquelle scheinen
um 1564, 1573 und 1605 die Vordernbergischen Hammerwerke in
Kottenmann auf279). Nach der Vorschrift im dritten Reformations-
libell, S. 126, sollten die Pfannhäuser das Eisen dort beziehen, wo es
billiger und für ihre Zwecke geeigneter war. Das Kammergut bevor-
zugte und bezog Vordernberger Eisen, trotzdem solches nach
Vereinbarungen mit der Innerberger Eisengewerkschaft in Ober-
österreich nicht eingeführt werden durfte280). 1670 hatte der Eisen-
obmann in Österreich, Gottlieb Schröffl von Mansperg281 *), an-
befohlen, achtzugeben, daß zuwider der noch 1660 ergangenen
Generalordnung das verbotene Vordernberger Eisen und die daraus
erzeugten Waren in dem ganzen Lande Oberösterreich bei wirk-
licher Strafe nicht verkauft noch eingeführt werden; in Gmunden
aber werde solches Eisenwerk sogar in offenen Gewölben feil-
*77) S. O. A. Bd. 91, Nr. 257.
S78) S. O. A. Bd. 161, Nr. 123.
278) S. O. A. Bd. 101, Nr. 324; Nr. 45/b.
ä8°) Pantz, Innerberger Hauptgewerkschaft, S. 80.
281) Pantz, Gewerke im Bannkreis des steirischen Erzberges, S. 310.
14*
212
geboten282). Die Beschwerde des Eisenobmannes, der sich die
Innerberger Hauptgewerkschaft anschloß, war begründet; tat-
sächlich wurde viel Vordernberger Eisen im Kammergut trotz des
Verbotes verarbeitet. Der Grund hiefür lag darin, daß das Salzamt
sowohl für die Pfannhäuser wie für den Schiffbau283) Vordernberger
Eisen zoll- und mautfrei einführte, und das bei der Umarbeitung ab-
fallende, wie das Alteisen ein Accidenz der Beamten war, welche
es unbedenklich weiterverkauften284); auch wurde viel Vordern-
berger Eisen über den Pötschenpaß nach Oberösterreich ge-
schmuggelt. Um das wertvolle Absatzgebiet des Kammergutes zu
gewinnen, bewarb sich die Innerberger Eisengewerkschaft selbst
um die Belieferung des Salzamtes und erbot sich 1671, vergleichende
Versuche auf ihre Kosten vorzunehmen. Die Hofkammer nahm den
Vorschlag an, das Salzamt führte jedoch die Versuche nicht durch,
angeblich deshalb, weil es sich schon früher überzeugt hatte, daß
das Vordernberger Eisen seinen Zwecken besser entspreche288).
Zur selben Zeit bemühte sich auch das Stift Admont um die Eisen-
belieferung des Salzamtes aus seinem in der Herrschaft Strechau
gelegenen Hammerwerk, das schon vom Verwesamt in Aussee Auf-
träge bekommen hatte28 286). Die Hofkammer entschied sich aber
Weder für den einen noch für den anderen Bewerber, sondern über-
trug die Eisenlieferung dem Salzamtmann Baron Schiefer. Dieser
hatte von seinem Vater ein Hammerwerk in Liezen geerbt und über
seine Bitte die Bewilligung erhalten, die gesamten Hallämter in
Hallstatt, Ischl und Ebensee mit Eisen zu versorgen. 1688 wurde
der Lieferungsvertrag mit dem Bedeuten verlängert, daß das
Schiefersche Hammerwerk schuldig sei, die Ämter jederzeit mit
dem besten weichen Eisenzeug zu versehen287). Als Schiefer 1695
das Eisenwerk in Liezen an das Kollegiatstift Spital verkaufte,
wurde die Eisenlieferung des Salzamtes über die Bitte Schiefers
und seiner als Klosterfrau zu St. Josef in Wien weilenden Schwester
auf das Stift übertragen288). Dieses versorgte die Verwesämter des
Kammergutes noch 1752 mit Schieneneisen, Stangen und Pfann-
28S) S. O. A. Bd. 99.
283) Res. 1690, S. 652; 1732, S. 438; 1737, S. 524.
“*) Res. 1714, S. 252.
2S8) S. O. A. Bd. 103, Nr. 327.
2“) S. O. A. Bd. 99, Nr. 319.
287) Res. 1688, S. 456.
288) Res. 1695, S. 462.
213
blech, das in Büschel (Sämb) zu je 28 bis 30 Blechen im Gesamt-
gewicht von 250 Pfund gebunden zur Einlieferung gelangte288 289).
MannschaftsstanddesVerwesamtesEbensee:
1647 1689 1717
Pfannhauser und Schmiede, Maurer, Küfer und Wächter 61 91
Zimmerknechte . 34 38
Wührknechte . 23 26
Aufsatzknechte . 26 57
Holzknechte . 117 281
Zusammen . . 158 261 493
1689 waren mehr Arbeiter eingestellt wie vordem, weil das
neue Pfannhaus mit der zweiten Pfanne begonnen werden sollte;
der Stand wurde bald darauf wieder herabgesetzt und 1694 wegen
Geldmangel soweit verringert, daß der Betrieb gerade noch fort-
geführt werden konnte290). Etliche zwanzig Jahre später hatte sich
die Zahl der Arbeiter mehr als verdoppelt! Der Mannschaftsstand
war zu jener Zeit ja bei allen Kammergutämtern überfüllt, nirgends
aber in einem solchen Ausmaß wie in Ebensee. Salzamtmann und
Verweser konnten oder wollten nicht die zur kaiserlichen Arbeit
sich drängenden Leute nach Gebühr abweisen und stellten sie meist
zur Holzarbeit, wo sich noch am leichtesten Beschäftigung für sie
fand. Für die Holzmeister waren damals gute Zeiten, doch blieb
der Rückschlag nicht aus. 1726 lagerten in Ebensee so gewaltige
Vorräte an Brenn-, Bau- und Nutzholz wie an Ladwerk, daß man
nicht mehr wußte, wohin damit. Die Bankodeputation befahl hierauf
die Einstellung der Hülzung auf ein Jahr291), mußte jedoch das Ver-
bot wieder zurücknehmen, weil es ganz untunlich war, die 567 Mann,
welche unter der Leitung des Holzmeisters Vockhner standen, mit
einem Schlag brotlos zu machen. Sie erlaubte daher für das Jahr
1726 noch die Schlägerung und Aufarbeitung von 30 Pfannen Brenn-
holz — der Jahresbedarf betrug 280 Pfannen —, aber bloß in einer
Werkstatt und nur durch verheiratete Arbeiter. Ein Teil der ent-
lassenen Holzknechte fand beim Bau der Kirche in Ebensee Be-
schäftigung, wer auch da nicht unterkam, mußte sich sein Brot
außer Landes suchen292).
288) S. O. A. Bd. 122, Nr. 26.
a9°) S. O. A. Bd. 102, Nr. 324.
m) Res. 1726, S. 135.
**) Res. 1726, S. 160.
Produktion.
Die Bearbeitung dieses Abschnittes war insofern schwierig,
als über die Herstellung des Salzes im Kammergut schon sehr ein-
gehende Abhandlungen vorliegen, die das benützbare Quellen-
material fast restlos erschöpft haben. Der Verfasser glaubte indessen,
auf die Besprechung der Salzerzeugung schon des Zusammen-
hanges halber und auch deshalb nicht völlig verzichten zu sollen,
weil die Akten des Salinenarchivs immerhin manches enthalten,
das vom fachtechnischen Standpunkt aus bisher noch unerörtert ge-
blieben ist.
I. Primäre Erzeugung.
Das Pfannhaus in Hallstatt hat das Salz vermutlich schon von
seinem Bestand an in Form nackter Fuder abgeliefert, Kegel-
stumpfe von 1 Meter Höhe, 46 Zentimeter unterem und 25 Zenti-
meter oberem Durchmesser. Auch die später errichteten Sudhäuser
in Ischl und Ebensee behielten diese Form bei. Die Art des Siedens
und der Anfertigung der Fuder ist aus der Literatur hinlänglich be-
kannt. Nur ein kleiner Teil der erzeugten Fuder wurde unmittelbar
verkauft und neben losem Sacksalz durch die Sämer im Lande ab-
gesetzt, alles übrige Salz umgearbeitet und in Geschirre verpackt,
wodurch es größere Transporte namentlich auf dem Wasserweg
ohne namhafte Beschädigung leichter vertrug. Die Empfindlichkeit
der Fuder gegen Nässe war so groß, daß Schiffsladungen nach
Gmunden schon nach der Fahrt über den Hallstätter See in Steeg
mürbe und zerbrechlich anlangten und dort in eigenen Pfieseln
nachgedörrt werden mußten. Steeg war schon vor 1548 eine wichtige
Zwischenstation auf dem Wege nach Gmunden, in der die nackten
Fuder von den Seeplätten in die Traunschiffe umgeladen und bei
Niederwasser oder auf Vorrat in eigene Salzstadel eingelagert
wurden; auch Wohn- und Unterkunftsräume für den Klausmeister,
die Stadelleute und Pfieselheizer, die Schiffsleute und die Roß-
bauern, welche die leeren Schiffe vom Traunsee zurückbrachten,
waren mit der Zeit in Steeg notwendig geworden1).
Blieb auch die Gestalt der Fuder dauernd unverändert, so
*) S. O. A. Bd. 8.
—
215
schwankte doch ihr Gewicht innerhalb weiter Grenzen. Die un-
gleiche Grädigkeit und verschiedene chemische Zusammensetzung
der verwendeten Sole, die Menge der in ihr enthaltenen Nebensalze,
wie der Zeitpunkt des Auspehrens während der Siedekampagne be-
einflußten die Menge und Beschaffenheit des Salzausfalles; schwach
gesättigte, reine Sole gab am Beginn der Siede das leichteste, nicht
backende, schottrige Salz und daher geringgewichtige Fuder.
Mutterlaugenreiche und schwere Sole gegen Ende der Siedezeit
lieferte feinkörniges, schlammiges Salz und schwere Fuder. Die-
selben Umstände bedingen neben der Temperatur in der Pfanne
auch heute noch die Menge und Art des Salzausfalles. Schließlich
war das Gewicht der nackten Fuder auch abhängig von dem Grade
ihrer Abdörrung in den Pfieseln. Dem Salzamt war die Erzeugung
untergewichtiger Fuder nicht erwünscht; nicht bloß im Konkurrenz-
kampf mit dem Halleiner Salz, dessen Fudergewicht es um 1600 und
so lange zu übertreffen suchte, als dasselbe aus Oberösterreich
noch nicht verdrängt war2), sondern auch der Fertiger wegen, die
aus einem Fuder neun kleine Küfel herzustellen hatten und bei -
leichteren Stöcken nicht auf ihre Rechnung kamen. f
Die Erfahrung hatte die Pfannhausmeister frühzeitig gelehrt,
daß der Zusatz der nach Beendigung der Siede in die Labstube
abgelassenen Mutterlauge zur frischen Bergsole den Salzausfall
günstig beeinflusse und der zerkleinerte und in Verwässerungs-
stuben aufgelöste Pfannkern die gleiche Wirkung besitze. Um 1727
holten die Hallstätter sogar den nebensalzreichen Pfannkern von
Aussee herüber und erzielten damit so feste und schwere Fuder,
daß auch die Ischler und Ebenseer Hüttenleute sich um solchen be-
warben. 1728 wurden von Aussee 1500 Zentner Pfannkern mittels
Fuhrwerken über die Pötschen nach Steeg und von da mit Schiffen
nach Ischl und Ebensee geführt, während Hallstatt 2000 bis
3000 Zentner für sich allein beanspruchte und den eigenen Pfann-
kern zur Wildfütterung abgeben wollte. Hofschreiber Springer
äußerte sich dahin: „Die Kernstubensulz ist eine vortreffliche Sach,
daß zur Sied nichts nützlicheres erdacht werden konnte3).“ Die
Frachtkosten waren aber doch viel zu hoch und standen in keinem
Verhältnis zu dem erzielten Erfolg, weshalb der Bezug von Pfann-
kern aus Aussee nach kurzer Zeit wieder aufhörte.
Ein nackter Fuder sollte nach dem Abdörren normal
105 Pfund schwer sein und nicht mehr als zwei Pfund Übergewicht
2) S. O. A. Bd. 100.
3) S. O. A. Bd. 158. Nr. 118.
I
216
besitzen4). Die zur Küfelerzeugung abgegebenen Fuder wogen un-
gefähr 108 Pfund und ergaben demnach neun Küfel zu je 12 Pfund
netto5). Die bei den Visitationen erhobenen Fudergewichte waren
wesentlich höher und schwankten zwischen 118 und 123 Pfund;
die Fuder wurden daher gewogen, bevor sie in die Pfiesel kamen.
Jede Pfanne stand, von der sonntägigen Ruhepause abgesehen,
in der Regel sechs Wochen unausgesetzt im Betrieb; täglich
wurden vier sechsstündige Schichten verfahren, in jeder Schicht
dreimal Salz ausgezogen, gepehrt und jedesmal 50 Fuder gestoßen.
Das ergab in der störungsfreien Sudwoche eine Erzeugung von
3600 und in der sechswöchigen Siedeperiode 21.600 Fuder oder
90 Pfund. Man nannte diesen Zeitraum ein Pfannenbraithen,
welcher Ausdruck anfänglich das Wiederinstandsetzen der Pfanne
(Pfannen bereiten) bedeutete, später jedoch auf die Sudperiode
übertragen wurde. Während der Betriebsunterbrechungen, die in
der Regel drei Wochen dauerten, wurden die schadhaft gewordenen
Pfannenteile durch neue „Stuck“ ersetzt, die Pfannensteher nach
Notwendigkeit ausgewechselt und das Ofenmauerwerk wie sonstige
Schäden im Pfannhaus ausgebessert. Auf das Jahr entfielen sohin
5*4 bis 6 Pfannenbraithen und eine theoretisch mögliche Erzeugung
einer Pfanne von 118.800 bis 129.600 Fuder, die aber in Wirklichkeit
nicht erreicht werden konnte, weil verschiedene Zwischenfälle den
regelmäßigen Pfannengang hemmten. Die folgende Zusammen-
stellung der Jahreserzeugung im Salzkammergut umfaßt die Zeit von
1618 an, in der Ebensee schon in Betrieb stand, und gibt trotz ihrer
Unvollständigkeit ein ziemlich verläßliches Bild über die Leistungs-
fähigkeit der drei Pfannstätten.
Jahr Jahreserzeugung in Pfund (240 Stück) Fuder Umgerechn. in Meter- zentner
Hallstatt Ischl Ebensee Zusammen
1618 378 378 378 1134 163.000
1630—1635 404 . . . •
1657—1663 . • . 969 140.000
1664—1673 354 286 . . •
1687 413 420 557 1390 200.000
1694 440 440 696 1576 227.000
1701 436 440 660 1536 221.000
1706 504 504 1127 2135 307.000
1746 378 378 924 1680 242.000
') Res. 1733, S. 714.
217
Zur sechswöchigen Sudzeit einer Pfanne waren 17 bis
18 Pfannen Brennholz, das sind etwa 7000 Raummeter, erforderlich,
bei 5V2 Pfannbraithen jährlich 38.500 Raummeter; erzeugt wurden
je Pfanne im Durchschnitt 415 Pfund oder rund 100.000 Fuder im Ge-
wicht von 6,000.000 Kilogramm Salz. Das Gewicht eines Raummeters
lufttrockenes Fichtenholz mit 400 Kilogramm angenommen, wurden
zur Erzeugung von 6,000.000 Kilogramm Salz 15,400.000 Kilogramm
Holz aufgewendet. 100 Kilogramm Brennstoff lieferten sonach
39 Kilogramm Salz. Auf den heutigen Pfannen werden mit 100 Kilo-
gramm Trauntaler Lignit 140 Kilogramm Salz erzeugt. Die er-
schreckende Unwirtschaftlichkeit des damaligen Sudbetriebes ist
damit sinnfällig gekennzeichnet.
Der Brennholzbedarf für die Pfieselheizung ist in den dies-
fälligen Aufzeichnungen nirgends besonders angegeben, er dürfte
daher in dem Pfannenholzverbrauch miteingeschlossen sein. Man
begreift, daß bei einer solchen Gebarung auch der Gestehungspreis
der Fuder relativ sehr hoch sein mußte. Derselbe betrug je Fuder in
Pfennigen:
1630-1635 1689—1695 1696 1701-1703
In Hallstatt 5E/2 68
Ischl 42 56 .
Ebensee . 32 421/* .
Im Durchschnitt . . 42 563A 55 80
In diesen Werten sind die Regiekosten des Salzamtes nicht
inbegriffen, die für das Jahr 1701 mit sieben Kreuzer je Fuder be-
messen waren. Der ausschlaggebende Einfluß der Brennstoffkosten
auf den Gestehungspreis des Salzes kommt schon darin zum Aus-
druck, daß Hallstatt mit den ungünstigsten Holzbringungsverhält-
nissen auch das teuerste Salz erzeugte. Die gewaltige Steigerung
der Selbstkosten zu Anfang des 18. Jahrhunderts war die natürliche
Folge der Überfüllung des Mannschaftsstandes, welche vornehm-
lich den Preis des Brennholzes stark in die Höhe schraubte.
Über 400 Jahre lang blieb das nackte Fuder die Urform des *
in den Pfannhäusern erzeugten Salzes, nicht sowohl für den Ver-
kauf wie auch als Zwischenprodukt für die Umarbeitung auf ver-
sandfähige Ware. Die Mitte des 18. Jahrhunderts, die in so vieler
Hinsicht ein Wendepunkt in der Geschichte des oberösterreichi-
schen Salzkammergutes wurde, zerstörte auch das Privilegium der
nackten Fuder als unentbehrliche Zwischenform und brachte in
218
f
dem Füderl ein unmittelbar verschleißfähiges, primäres Erzeugnis,
das keiner weiteren Umarbeitung mehr bedurfte. Den ersten An-
stoß zur Beseitigung der nackten Fuder gab der Qroßkufenhändler
Mayrhofer, der durch eine neue Erzeugungsart die Nachteile der
Küfelverpackung beseitigen wollte. Die mit zerstoßenem Fudersalz
gefüllten Küfel litten auf dem Transport durch grobe Behandlung
beim Umladen wie auch durch Nässe und verloren bis zur Ankunft
in der Ladstätte häufig einen Gutteil ihres Inhaltes. Das Nachfüllen
der beschädigten Küfel kostete viel Salz und Arbeit und hatte
zudem mancherlei Unzukömmlichkeiten im Gefolge. Mayrhofer
hatte schon 1722 ein Fasseiformat vorgeschlagen, mittels welchem
„nach dem erforderlichen Gewicht gleich bei der Pfanne mit der
zugehörigen Holzfasseltara kalibermäßige Salzstöcke erzeugt,
alsdann gedörrt und hernach als kompakte Masse in die hölzernen
Fassei eingeschoben werden“ sollten6). Mayrhofer wollte also,
ebenso wie seit langem schon in Aussee, Stocksalz erzeugen, diese
Füderl aber nicht blank in den Verschleiß bringen, sondern in kleine
Fässer einhüllen. Die Herstellung des Fasselstocksalzes wäre wahr-
scheinlich nicht viel billiger gewesen wie die der Küfel, die Fertiger
und Küfelarbeiter aber hätten ihre bisherige Beschäftigung ver-
loren. Diese Gründe dürften das Salzamt bewogen haben, sich der
Neuerung gegenüber ablehnend zu verhalten, und so geriet der Vor-
schlag Mayrhofers wieder in Vergessenheit. Erst 1746 griff die
Bankodeputation den Gedanken wieder auf und verlangte von
Sternbach ein Gutachten. Dessen Überprüfung wird die Uber-
flüssigkeit der Fasselumhüllung ergeben haben, da das Salzamt
1750 den Auftrag erhielt, im Kammergut auf die Erzeugung der
Füderl oder Stöcke auf Ausseer Art zu 50 und 25 Pfund — also
ohne Schutzhülle — anzutragen. Die Bevölkerung nähme sie gern
und es würde an Holz, Reifen und Arbeit namhaft erspart7). Der
Übergang von der Küfel- auf die Füderlsalzerzeugung sollte jedoch
nicht plötzlich vorgenommen werden, um die Verbraucher an die
neue Salzform zu gewöhnen. Es war dies um so nötiger, als die Ein-
führung des Füderlsalzes den Fertigerdienst durch den Entfall der
Kleinküfelerzeugung schwer schädigen mußte. Die Fertiger baten
denn auch die Bankodeputation um die Beibehaltung des Klein-
küfelsalzes, weil durch die neu eingeführten Füderl 300 Arbeiter
brotlos würden. Sternbach, dem das Memoriale zur Gegenäußerung
®) Res. 1735, S. 135; 1746, S. 131.
7) Res. 1750, S. 646, 659.
f
219
übersandt wurde, empfahl gleichfalls, die Küfel nicht auf einmal
abzuschaffen, sondern nur allmählich durch Füderl zu ersetzen,
bis sich die Fertiger beruhigt hätten und ihre Arbeiter nicht mehr
aufhetzten. Den letzteren werde — sofern sie nicht in Provision
treten — anderweitige Beschäftigungen zugewiesen und die
Fertiger für den Wegfall der Küfelanfertigung entschädigt werden8).
II. Umarbeitung.
1. Kleinküf eis alz.
Das kleine Küfel war die älteste Form der Salzverpackung im
Kammergut, die für die Verfrachtung auf dem Wasserweg zur An-
wendung kam. Die Küfel waren ein Schuh hohe, runde und nach
oben sich erweiternde Holzgefäße, in welche das Salz eingeschlagen
und verschlossen wurde. Die Anfertigung und der Vertrieb der-
selben lag in den Händen der Fertiger, Bürger von Gmunden, Ischl,
Laufen und Hallstatt, deren Befugnisse auf die von Königin Elisabeth
1311 verliehenen Bürgerrechte zurückreichten. Die Fertiger standen
„als zur Salzabfuhr gedungene Leut“9) in kaiserlichen Diensten und
waren in allen Salzangelegenheiten dem Salzamt unterstellt, ohne
deshalb Beamte zu sein und an den diesen zustehenden Begünsti-
gungen ein Anrecht zu haben. Ihre Rechte und Pflichten waren
durch die Reformationslibelle und alte Verordnungen festgelegt, die
jeweiligen Leistungen und Vergütungen wurden vertragsmäßig
vereinbart. Der Fertigerdienst war nicht vererblich, doch wurde bei
Neuverleihungen die Familie des Inhabers der erledigten Stelle vor-
zugsweise berücksichtigt. Fälle, in welchen die Fertigung einem
nichtbürgerlichen oder außerhalb des Kammergutes wohnhaften Be-
werber zugeschrieben wurde, blieben vereinzelt. 1727 war ein ge-
wisser Premlechner am Stadel Salzfertiger geworden10) und 1741
wurde der Stadtgemeinde in Gmunden die Salzabfertigung nach
Aschach übertragen, als Entschädigung für die Verluste, die sie
durch das unredliche Gebaren des Stadtrichters Wolf Wilhelm
Reimer erlitten hatte11).
Die Fertiger waren in Erfüllung ihrer Dienstpflichten sowohl
Gewerbs- wie Handelsleute. In ersterer Hinsicht oblag ihnen die
8) S. O. A. Bd. 137.
9) Res. 1709, S. 718.
10) Res. 1727, S. 230.
L “) Res. 1741, S. 321.
220
Anfertigung der hölzernen Küfel und deren Füllung mit Salz, welche
Arbeit sie aber nicht selbst ausübten, sondern zum Teil durch die
Kufenmeister, teils durch ihre eigenen Leute besorgen ließen. Das
Kufergewerbe war in allen vier Orten des Kammergutes seßhaft,
jeder Ort hatte seine eigene Handwerksordnung, die der Gmundner
Kufermeister reichte wenigstens bis 154712), die der Laufner sogar
bis vor 141613) zurück. Der Inhalt dieser Kuferordnungen ist für alle
Orte ziemlich gleich und aus Dr. Krackowizers Geschichte der
Stadt Gmunden bekannt.
In der Verfertigung und Füllung der Küfel hatte sich eine
strenge Arbeitsteilung herausgebildet, so daß für jeden Schritt in
ihrem Werdegang besondere Arbeitergruppen bestanden. Die schon
im Walde ausgesuchten, astfreien und leicht spaltbaren Kufen-
scheiter, die den Fertigern vom Waldmeister zugewiesen und von
diesen an die in ihrem Dienste stehenden Kufenmeister verteilt wur-
den, bekam der Kleuzler zu bearbeiten, der aus ihnen die einzelnen
Kufenteile in gerechter Stärke und Form spaltete und schnitt. Der
Meister setzte diese zusammen und der Reifbinder oder die Reif-
binderin — es war meist Frauenarbeit — fertigte die Kufen durch
das Ansetzen der Haselreifen aus. Auch bei der Füllung der Küfel
herrschte gute Ordnung. Die Fuderhacker zerkleinerten die Salz-
stöcke, die Stößer füllten die Küfel und die Beschlager verschlossen
sie.
Ein Küfel faßte ungefähr 12 Pfund, eine im Hallstätter Pfann-
haus 1710 vorgenommene Probe ergab das Durchschnittsgewicht
eines vollen Küfels mit 13 Pfund und des Salzinhaltes mit
11'9 Pfund14). Genaue Vorschriften hierüber bestanden bis 1747
nicht, man begnügte sich damit, die Zahl der Küfel festzusetzen, die
aus einem Fuder herzustellen waren, anfangs deren zehn, später
bloß neun15). Da die Fuder nicht gleich schwer und gleich trocken
waren, gab es bei der Abrechnung mit dem Salzamt häufig Anstände,
die Fertiger brachten aus den ihnen übergebenen Fudern nicht
immer die bedungene Anzahl von Küfel heraus und wurden dann für
den Abgang haftbar gemacht. Bei den Ischler Fertigern fehlte es in
den Jahren 1731 bis 1733 um 106 Pfund Küfel; die Bankodeputation
forderte deren Ersatz, weil die Fertiger daran schuld wären. „Man
weiß, daß sie sich um die Stoßarbeit gar nicht kümmern und ihre
12) Gmunden, St. A. Nr. 60.
13) S. O. A. Bd. 4.
**) S. 0. A. Nr. 19/8.
15) Res. 1735, S. 160; 1736, S. 231.
221
Arbeiter nach eigener Willkür mit dem Salz schalten und walten
lassen.“ Es hatte übrigens auch an der Kontrolle des Salzamtes
gefehlt, weshalb die Fertiger schließlich von der Rückzahlung des
Abganges befreit wurden16). Die Resolution von 1747 setzte das
genaue Gewicht des in die Küfel eingestoßenen Salzes mit 12 Pfund
fest17).
Das Waldamt rechnete den Fertigern der oberen drei Orte
das Küfelholz ab Aufsatzplatz zu, von welchem aus die Verführung
der Scheiter zu den Werkplätzen der Kufenmeister auf Kosten der
Fertiger erfolgte. Es war dies so am zweckmäßigsten, weil die
Küfer zerstreut wohnten. Ein Pfund Kufenscheiter (240 Stück)
kostete in der Regel 12 Gulden 45 Kreuzer, war aber billiger, wenn
der Aufsatzplatz ungewöhnlich weit vom Ort und tief im Gebirge
lag18). In Gmunden besaßen die Fertiger schon 1640 eine gemein-
same Werkstätte, 110 Schritte lang, für die Anfertigung und Füllung
der Küfel, in der wirtschaftlicher gearbeitet und das Personale
schärfer überwacht werden konnte19); für sie war es daher vorteil-
hafter, wenn ihnen das Waldamt die Kufenscheiter gleich zur Werk-
stätte stellte. Der Holzpreis war natürlich um die Kosten der Zu-
lieferung vom Aufsatzplatz höher und betrug für das Pfund Scheiter
22 bis 24 Gulden20). Die Kufenmeister erhielten von den Fertigern
für jedes Pfund Küfel zehn taugliche Scheiter und zwei Burd Reifen
zur Verarbeitung und einen Macherlohn, der 1670 einschließlich des
Band- und Binderlohnes von 12 Kreuzern 1 Gulden 13 Kreuzer be-
trug, vom Jahre 1692 aber auf 1 Gulden 31 Kreuzer erhöht wurde21).
Das Los der Kufenmeister war nicht beneidenswert; bei täg-
lich zehn- bis zwölfstündiger harter Arbeit, an der auch Weib und
Kinder mithalfen, konnten sie sich in normalen Zeiten gerade durch-
bringen, für Krankheit und Alter aber nichts erübrigen. Sie standen
im Fertigerdienst, waren also keine kaiserlichen Arbeiter und hatten
weder auf das Hofkorn noch auf die freie ärztliche Behandlung und
die Provision Anspruch. Von diesem Grundsatz ging die Regierung
nicht ab, auch als ihr klar sein mußte, daß die Fertiger als die un-
mittelbaren Arbeitgeber diese Leistungen nicht auf sich nehmen
le) Res. 1736, S. 344.
17) Res. 1747, S. 314.
18) Res. 1698, S. 639; 1732, S. 426.
") Res. 1640, S. 42.
20) S. O. A. Bd. 171.
21) S. O. A. Bd. 51, 52.
222
konnten, selbst wenn sie wollten; dazu reichte ihr Verdienst nicht.
So blieb die Not ein dauernder Gast in den Heimstätten der Küfer,
die nicht müde wurden, zu klagen und um Hilfe zu bitten. Sie waren
eben einzig auf die Kuferarbeit angewiesen und durften keine andere
Arbeit pflegen denn nur mit Salz und weder mit Wein, Getreide oder
anderen Sachen handeln22). Erfolglos waren ihre Beschwerden 1416
und 1541 über den geringen Lohn, den sie von den Fertigern
empfingen, erst 1587 und noch 1657 gewährte die Hofkammer den
Kufenmeistern ein ständiges Gnadengeld von jährlich 100 Gulden,
das sie 1671 auf 200 Gulden erhöhte, trotzdem aber ganz unzuläng-
lich war23). Sehr schlecht erging es ihnen um 1689 und die Jahre
darauf; sie hatten überall Schulden, das Korn war teuer, der beste
Arbeiter konnte sich in 14 Tagen nicht so viel verdienen, um ein
Metzen Korn zu 18 Schilling (2 fl. 15 kr.) zu kaufen. Zum Beweis
legten sie der Hofkammer die nachstehende Kostenaufstellung vor:
Der Meister kann mit einem Knechte in der Woche 390 Küfel erzeugen
und erhält dafür je Pfund 1 Gulden 1 Kreuzer . 1 Gulden 39 Kreuzer
für Reifen- und Binderlohn 12 Kreuzer ... 19
Zusammen ... 1 Gulden 58 Kreuzer
Hievon ergehen auf:
Knechtslohn wöchentlich . .15 Kreuzer
dessen Kost täglich 4 Kreuzer . 28 „
4 Burd Reifen und Binderlohn .19
Reifbänder .................8 „
Werkzeug, Säge feilen .... 3 „
Licht........................3 „ 1 Gulden 16 Kreuzer
Bleiben für den Meister wöchentlich .... 42 Kreuzer
oder täglich sechs Kreuzer, weniger als der Lohn des Knechtes24).
1694 richteten die Ischler Küfer, Beschlager und Schiffleute
an die Hofkammer neuerlich die flehentliche Bitte, ihnen in ihrer
äußersten Not zu helfen: „ihr wenig Leibgewandl völlig abgerissen,
wir uns und den unsrigen nicht nur nichts mehr nachschaffen, noch
weniger das Maul hindurchbringen können, im Laufen sein schon
22) Nach dem Briefe des Herzogs Albrecht, S. O. A. Bd. 4.
*') Res. 1656, S. 350; S. O. A. Bd. 1, 51, Nr. 95.
-*) S. O, A. Nr. 97. Der Gulden wurde damals zu 60 Kreuzer gerechnet.
223
etliche Personen aus Mangel an Brot ausgehungert und mit Tod
abgegangen. Wenn uns nicht geholfen wird, müssen wir mit Weib
und Kindern auswandern und dem lieben Almosen nachgehen, von den
Fertigern erlangen wir keine Hilfe, weil selbige selbst Not leiden
und uns am Samstag unsern geringen Verdienst zeitweils nicht be-
zahlen können.“ Der Notschrei verhallte nicht ungehört, die
Fertigerarbeiter erhielten eine einmalige außerordentliche Gnad,
und zwar die verheirateten 4 Gulden, die ledigen 2 Gulden und die
weiblichen Fuderhacker und Fuderstößer 1 Gulden25 26). Auch die
bisher gewährte Notstandsaushilfe wurde erhöht und auf alle
Fertigerarbeiter, die in den Stoßstätten Beschäftigten, wie auf die
Stadlinger und Ennser Schiffsleute ausgedehnt. Die Höhe derselben
stand in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis zum Getreide-
preis und schwankte von 1694 an zwischen 400 und 1200 Gulden
jährlich. In den Hungerjahren 1689 bis 1692 und 1713 bis 1716 stieg
das Hilfsgeld noch viel höher an und betrug 1716 4900 Gulden. Weil
aber um diese Zeit 735 Arbeiter im Fertigerdienst standen, die kein
Hofkorn bezogen, war diese Hilfe trotzdem sehr bescheiden, auf
den Arbeiter fiel täglich ein Kreuzer.
Kleine Zubußen waren das Ähndlgeld der Kleinküfelmeister in
Ischl28), und die Almosen, welche den arbeitsunfähig gewordenen
alten Meistern anstatt einer Provision gnadenweise gereicht
wurden27). Ausgiebiger geholfen war den Kufenmeistern der oberen
Flecken durch das ihnen nach 1703 eingeräumte Recht, im Bedarfs-
fälle als Traunschiffer an der Fahrt bis Gmunden teilzunehmen,
insofern sie das Ruder regieren konnten und der Schiffahrt kundig
waren. Nur mußten sie sowohl wie die gleichermaßen begünstigten
Kufenbeschlager die ganze Fahrt bis Gmunden mitmachen und
durften inzwischen nicht ausspringen28). Dieses Recht wurde später
auch auf die Fernfahrten ausgedehnt, 1733 waren auf den Küfel-
salzzillen neben Stadlinger und Ennser Schiffsleuten auch Küfel-
arbeiter, Beschlager und Stößer beschäftigt29). Für die letzteren
war aber inzwischen die Verdienstmöglichkeit dadurch geringer
geworden, daß schon von 1724 an Niederösterreich, Mähren und die
Grafschaft Glatz nicht mehr mit Küfel, sondern mit Halbzentner-Faßl
25) S. O. A. Bd. 52.
26) Res. 1682, S. 181.
27) Res. 1660, S. 38.
28) S. O. A. Bd. 137, Nr. 62.
n) Res. 1733, S. 674.
224
zu beliefern waren, deren Verschiffung dem Großkufenhandelsamt
oblag. Zwar erfolgte der Wechsel in der Salzgattung nicht mit
einem Schlage, die Küfelsalzabgabe ging aber doch von Jahr zu
Jahr zurück und damit auch die Arbeitsgelegenheit für die Küfer30).
Die Stadlinger und Ennser Schiffsleute hinwieder kamen dadurch
zu Schaden, daß die Regierung zur Ersparung von Schiffbauholz
die Salzzillen für die Donaufahrt nicht mehr im Kammergut an-
fertigen ließ, sondern große Clo- und Kehlheimerzillen aus Bayern
erwarb und deren Bemannung den Schiffmeistern überließ31).
Mit dem Rückgang im Absatz von kleinen Küfeln hatten die
Küfer nicht bloß die Hilfsarbeit auf den Schiffen verloren, viel
schwerer noch traf sie die Verminderung des Bedarfes an Küfeln
selbst, und da ihre Zahl noch lange Zeit unverändert geblieben war,
begann es für sie an Arbeit zu fehlen. Nach einer Berechnung vom
Jahre 1732 verdiente ein Küfelbeschlager täglich 2 Kreuzer 3 Pfennig
und ein Küfer 5 Kreuzer. Sie hatten nur den halben Tag Arbeit und
auch den Nebenverdienst bei der Schiffahrt verloren. Die Be-
schlager gestanden selbst, daß sie beim Heimgehen aus der Stoß-
statt mitunter etwas Salz mitnehmen, um durch dessen Verkauf
der Familie Nahrung verschaffen zu können. Die Bankodeputation
anerkannte die Notlage der Fertigerarbeiter und gewährte den ge-
samten Küflern und den Schiffsleuten der Fertiger als Entschädigung
für die Verdiensteinbuße, welche diese durch die Fasselsalzerzeu-
gung und den Entfall der Donauschiffahrt erlitten hatten, außer der
jeweiligen, gnadenweise bewilligten Teuerungsaushilfe noch eine
von 1736 an fortlaufende Auszahlung von 30 Kreuzer für jedes von
Gmunden abgehende Pfund Küfel. In der Zeit von 1736 bis 1750
kamen solche von der Höhe des Küfelvertriebes abhängige Zu-
schüsse von jährlich 2400 bis 3800 Gulden zur Anweisung32). Von
den 30 Kreuzern je Pfund Küfel erhielten die Schiffsleute 14, die
Küfler ebenfalls 14 und die Kufenmeister 2 Kreuzer, die Stadlinger,
weil am härtesten betroffen, dreimal mehr wie die Ennser Schiffs-
leute33). Aus einer Abrechnung über die Aufteilung dieser Zuwen-
dung war es möglich, die Zahl der um 1740 im Kleinküfeidienst ge-
standenen Arbeiter und Arbeiterinnen zu ermitteln.
30) Res. 1724, S. 586.
31) S O. A. Bd. 162.
38) Res. 1740, S. 130.
225
Gmunden Ischl Laufen Hallstatt Stadel Summe
Fertiger 8 13 6 10 37
Küfer:
Meister .... 21 27 14 16 ,• 78'
Weiber .... 18 26 10 16 70 >220
Knechte .... 9 21 8 16 54
Lehrjungen . . 3 8 2 5 • 18,
Küfler:
FudeThacker - . 8. 12 6 9 . 35'
Stößer .... 8 13 8 9 38 >295
Beschlager . . 36 53 21 33 . 143
Reifbinder . . . 20 22 13 24 79,
Schiffleute .... . 241 241
Summe . . 131 195 1 88 138 241 793
Für die Verpackung des Salzes in hölzerne Geschirre wie
Küfel, große Kufen und Fässer war die genügende Beistellung des.
Bereifungsmaterials von größter Wichtigkeit; hiezu dienten aus-
schließlich Haselruten, die mit dünnen Weidenzweigen zusammen-
gehalten wurden. Da das Kammergut selbst keinen geeigneten
Boden für Haselholzpflanzungen besaß, mußte das Reifholz aus dem
Alpenvorland geholt werden, und waren es vorwiegend die Gegen-
den um Schörfling, Mondsee, Attersee und Vöcklamarkt, welche
den Bedarf an solchem zu decken hatten84).
Das Schneiden der Haselruten besorgten eigene Unternehmer,
welche die Arbeit mit ihren Helfern unter Aufsicht des Waldamtes
oder von Vertrauenspersonen verrichteten und die Ruten dem
Großkufenhandelsamt und den Fertigern anbieten mußten. Der
große Bedarf an Haselruten sowohl für die Küfel und Kufen wie mi-
die Zentner- und Halbzentnerfassei, der jährlich weit über eine
Million Stück betrug, und die Rücksichtslosigkeit der Reifschneider,
welche keine Schonung der Haselgesträuche kannten und nur auf
hohen Verdienst bedacht waren, führten gegen das Ende des 17. und
zu Beginn des 18. Jahrhunderts zur Verödung der Haselwälder im
weiteren Umkreis von Gmunden. Manche Bestände waren von
den Grundbesitzern auch ganz ausgerodet und in Wiesen ver-
wandelt worden85). Nun endlich ging man allen Ernstes daran, den
34) Res. 1744, S. 761.
35) Res. 1721, S. 140.
15
226
Haselwaldungen die nötige Hege und Pflege angedeihen zu lassen,
dem Waldmeister und seinen Forstknechten die strenge Über-
wachung derselben aufzutragen, neue Pflanzungen am Aurachkar
anzulegen und andernorts geeignete Waldflächen an Bauern zur
Bepflanzung mit Haselgesträuch zu verpachten36).
Die Erhaltung und Schonung der Haselbestände war dadurch
erschwert, daß diese zum großen Teil im Gebiete der Herrschaft
Kammer und Kogel lagen, wie zu Lahen, Tratberg, Sicking, Weyer-
egg, Miesenbach und Axenau, in welchem die kaiserlichen Forst-
schutzorgane nicht den genügenden Einfluß besaßen. Die bäuer-
lichen Besitzer, welche die Reifschneider nicht in ihre Waldungen
lassen wollten, konnten das Haselholz selber schneiden oder die
Arbeit einem ihnen bekannten Reifschneider übertragen37 *). Mit dem
Kloster Mondsee hatte das Verwesamt in Ischl 1687 einen Vertrag
abgeschlossen, worin sich der Prälat erbötig machte, die Haselreifen
nicht außer Landes zu bringen, sondern ausschließlich dem Kammer-
gut zu verkaufen88). Der Rezeß richtete sich gegen die Salinen in
Hallein und Reichenhall, die auf der Suche nach Haselreifen bis in
die Mondseer Wälder gekommen waren und höhere Preise
zahlten39). Der Verkauf von Haselreifen aus den landesfürstlichen
Waldungen in das Ausland war schon 1687 verboten und 1720
Grund vorhanden, das Verbot zu erneuern. Die fortschreitende
Ausbeutung der Haselpflanzungen hatte die Reifschneider ge-
zwungen, ihr Arbeitsfeld immer weiter hinauszurücken, sie kamen
bis Lambach, Wimbach und Wels, und westlich bis Seewalchen und
Frankenburg; dadurch und wegen der immer wachsenden Schwie-
rigkeit der Beschaffung stieg auch der Preis der Haselruten, ein
Pfund kostete im 17. Jahrhundert noch 12 bis 14, 1698 schon 15 und
1728 24 Kreuzer40).
Die mit der Füllung der Küfel beschäftigten Fuderhacker,
Salzstößer und Küfelbeschlager standen, zum Unterschied von dem
mehr selbständigen Kufermeister, unmittelbar im Dienste der
Fertiger, deren Geräte sie benützten und in deren Häusern oder
Werkstätten sie arbeiteten. Die Stoßstätten der Fertiger in Hall-
statt, Laufen und Ischl waren überwölbte, nicht übermäßig große
und wenig belichtete Räume, in welchen sowohl die nackten Fuder
se) Res. 1722, S. 289; 1729, S. 580; S. 0. A. Bd. 55.
37) S. 0. A. Bd. 56.
ss) Res. 1722, S. 408; S. 0. A. Bd. 172.
S9) S. O. A. Bd. 56, Nr. 127; 57, Nr. 135; 124.
'°) Res. 1728, S. 424.
227
wie die fertigen Küfel lagerten. Von einer reinlichen Gebarung konnte
da keine Rede sein, auch Gelegenheit zu Salzentwendungen gab es
genug. 1633 fand der Visitationskommissär Radolt eine Stoßstätte
gleich neben dem Pferdestall und beobachtete die Einfüllung des
verschmutzten Boden- und Kehrsalzes in die Küfel41). Die 1693 an-
geordnete Errichtung einer gemeinsamen Stoßstätte für die
Fertiger in Laufen, ähnlich wie in Gmunden, war auf das Bestreben
ries Salzamtes zurückzuführen, eine bessere Ordnung und Reinlich-
keit bei der Füllung der kleinen Küfel zu schaffen42). Selbst die
Übernahme der Küfelsalzerzeugung in Eigenbetrieb des Salzamtes
war eine Zeitlang Gegenstand der Erwägung; nach einer 1688 auf-
gestellten Berechnung hätten sich hiedurch jährlich 4500 Gulden
ersparen lassen43). Der Plan scheiterte an den unerschwinglichen
Kosten der Einrichtung; man hätte den 35 Fertigern nicht nur die
Stoßstätten und Magazine, sondern auch die ganzen Vorräte an
Materialien und Geräten, Salz, Kufenholz, Reifen, Schiffen, Seilwerk
usw. ablösen und sie für den Verlust ihrer Berechtigung angemessen
entschädigen müssen44 45). Die Eigenregie hätte trotzdem auch neue
Gebäude und Anschaffungen erfordert, die alten Kufermeister wären
der Provision anheimgefallen und die oberen Orte hätten einen
großen Teil ihres Verdienstes eingebüßt46 *).
Die kärgliche Entlohnung der Fertigerarbeiter und die ihnen
bewilligten fortlaufenden Hilfsgelder sind schon vorhin zur Sprache
gekommen, nachzutragen wäre nur noch die den Küfelstößern und
Beschlagern von 1733 an zugestandene Erhöhung des Gedinges für
das Pfund Küfel von 15 Kreuzer auf 19 Kreuzer für die Orte Gmun-
den, Laufen und Ischl und auf 21 Kreuzer für Hallstatt.48).
2. Große Kufen.
Der von den österreichischen Landesfürsten frühzeitig auf-
genommene Kampf um das große böhmische Absatzgebiet konnte
mit Aussicht auf Erfolg nur dann geführt werden, wenn das
Gmundner Salz in großen Kufen geliefert wurde, welche Form die
Bevölkerung an dem Halleiner und Schellenberger Salz seit alters-
41) Res. 1633, S. 448.
42) S. 0. A. Bd. 95.
43) S. 0. A. Bd. 57, Nr. 136.
44) S. O. A. Bd. 37.
45) S. 0. A. Bd. 167.
4e) Res. 1733, S. 670.
15*
228
her gewohnt war. In dieser Erkenntnis ließ schon Maximilian I. 1515
das für das oberösterreichische Mühlviertel und für Böhmen be-
stimmte Salz in großen Kufen verpacken, eine Arbeit, die zuerst das
Sulzamt besorgte, 1524 aber den Bürgern der Stadt Gmunden über-
tragen wurde47).
Die großen Kufen waren im Grunde gleich gebaut wie die Küfel,
nur bedeutend größer und nicht so stark konisch zulaufend wie
diese. Ihr Inhalt war dadurch gegeben, daß ein Pfund d. s. 240 nackte
Fuder zur Füllung von 180 Kufen ausreichen mußten. Nach einer 1694
abgenommenen Probe enthielt eine große Kufe soviel Salz wie 12%
kleine Küfel und war aus Konkurrenzgründen etwas größer wie die
Halleiner Kufe, die nur 12 Küfel faßte48); und weil ein Küfel, wie
schon früher erwähnt, damals durchschnittlich 11'9 Pfund Salz Netto-
gewicht besaß, wog der Inhalt einer großen Kufe 148 Pfund. Aus
dem Verhältnis der Kufenfüllung zum nackten Fuder von 180 : 240
berechnet sich das Gewicht der letzteren mit 111 Pfund, also etwas
schwerer wie das normale von 108 Pfund; wahrscheinlich ist dieser
Umstand kein zufälliger, sondern dadurch entstanden, daß aus den
von Hallstatt einlangenden Schiffsladungen die schwersten Fuder
für die Großkufenerzeugung gewählt wurden.
Wie die Bauart, war auch der Arbeitsvorgang bei der Anferti-
gung und Füllung der Kufen der gleiche wie bei der Küfelerzeugung;
es standen auch hier Kleuzer und Küfer, Fuderhacker, Stößer und
Beschlager in Verwendung, deren Einkommen anfangs jenem der
Küfelarbeiter ziemlich gleich kam. Ihre wirtschaftliche Stellung
wurde wesentlich gehoben, als 1633 die Erzeugung und der Ver-
trieb der großen Kufen der Stadtgemeinde Gmunden zum größten
Teile abgenommen und dem Salzamt übertragen worden war. Da-
mit trat die gesamte Kufermannschaft in den kaiserlichen Dienst
über und gelangte in den Genuß aller Sondervorteile der übrigen
Salzarbeiter, die dem im Privatdienst stehenden Personal vorent-
halten waren.
3. S a 1 z f ä s s s e r.
Die großen Kufen litten ebenso wie die Küfel durch das öftere
Umladen auf dem Transport, durch die Einlagerung in feuchte
Räume, auf dem Wasserweg und wohl auch durch absichtliche Ein-
griffe so vielfach, daß ein großer Teil derselben in den Ladestätten
47) Krackowizer 2, S. 340 f.
*s) S. O. A. Bd. 52.
Linz und Mauthausen beschädigt und untergewichtig anlangte. Sie
mußten dort ausgebessert und nachgefüllt werden, bevor sie als
kaufrechte Ware den Landfrächtern nach Böhmen übergeben wer-
den konnten. Solche, auf ihr ursprüngliches Salzgewicht ergänzte
Kufen hießen gegupfte Kufen, zum Unterschied von den unabge-
machten, bei welchen der Transportverlust noch nicht ersetzt war.
1694 bewarben sich die oberösterreichischen Landstände um
den Vertrieb des Salzes im Lande und nach Böhmen. In einem
Schreiben des Landeshauptmannes Graf Lamberg an den Hof-
kammerpräsidenten Kardinal Kollonitz machte ersterer der Hof-
kammer den Vorschlag, das Salz gleich in Gmunden in Fässer ein-
zuschlagen und so nach Böhmen zu schicken; dadurch bliebe das
Nachfüllen erspart, das nur zur Bereicherung der Bediensteten in den
Ladstätten dient49). Die Stände hatten auch ein Probefaß anfertigen
lassen, das neun Kreuzer kostete und eine Kufe Salz faßte. Der Salz-
lieferungsvertrag mit den Ständen kam erst 1705 zustande, ihr Vor-
schlag, zur Faßfüllung überzugehen, brauchte ebenfalls 10 Jahre,
bevor die Hofkammer darauf einging50). Und doch war er für das
Kammergut von größter Wichtigkeit, weil er neben der Ersparung
des Nachfüllsalzes auch eine weitgehende Schonung der Nutz-
holzbestände ermöglichte. Die Aufbringung des Kufholzes, für
welches das beste, astfreie und leicht spaltbare Blochholz ausge-
sucht werden mußte, war schon recht schwierig geworden, die Er-
zeugung von Fässern aus dünnem Ladwerk, zu dessen Schnitt sich
jedes Holz eignete, bedeutete daher eine fühlbare Erleichterung der
Holzbeschaffung. Dieser Umstand war auch für den Übergang auf
die Fasselsalzerzeugung entscheidend. Die Fässer sollten für die
Aufnahme von 200 Pfund Salz bemessen und vom Großkufen-
handelsamt angefertigt werden; zur notwendigen Vergrößerung
der Werkstätten- und Lagerräume war einstweilen das Hofkasten-
haus heranzuziehen und das Getreide inzwischen in das Schloß Ort
zu überbringen.
Die Abgabe der Zweizentnerfässer hatte schon 1705
begonnen, vom 1. Jänner 1706 an wurde ausschließlich Faßsalz nach
Böhmen versandt51). Das Faß wurde dem Prager Deputiertenamt
loko Linz oder Mauthausen zum Selbstkostenpreis von 1 fl. 31 kr.
w) Res. 1694, S. 221.
“) Res. 1704, S. 170.
51) Res. 1705, S. 269.
230
zugerechnet, gegenüber 1 fl. 1 kr. für die Kufe. Wie groß die Salz-
verluste bei der Verschickung der großen Kufen waren, geht daraus
hervor, daß 200.000 in den Legstätten ausgeladene, unabgemachte
Kufen nur so viel Salz enthielten, wie 134.000 Fässer. Die Kufen
kamen sonach in Linz und Mauthausen mit einem durchschnittlichen
Salzinhalt von 134 Pfund an, während sie in Gmunden mit 148 Pfund
gefüllt worden waren52).
Die Zweizentnerfassei bewährten sich nicht, schon 1708 wurde
ihre Erzeugung wieder eingestellt und das für Böhmen bestimmte
, Salz in einfache Zentnerfassei verpackt, die bei einer Tara
von 9 bis 10 Pfund 95 bis 100 Pfund Nettogewicht an Salz ent-
hielten. Für den Wechsel in der Faßform lagen mehrfache Gründe
vor; die Zweizentnerfässer waren den Abnehmern zu groß, die
wenigsten Käufer wünschten 200 Pfund auf einmal zu erwerben53).
Das königliche Deputiertenamt in Prag berichtete im August 1710,
daß „Jedermann bei denen Halb Vassei persistieren und derlei
Zwei Zentner Vass wie auch nahe kein ganze Kufen, deren hiero noch
etwas in resto ist, mehr annehmen will“. Die Fässer waren für den
Transport und die Verladung auch zu schwer, ein solches zu über-
heben, erforderte zwei starke Männer. Hingegen waren die Faß-
taufeln zu schwach, sie wichen unter dem Gewicht des Inhalts aus-
einander und ließen Salz entweichen. Die Anfertigung so großer
Geschirre war mühsam und teuer, die Arbeiter übernahmen ihre
Anfertigung nur widerwillig, sahen sie als eine Bestrafung an und
„für einen Abbruch ihres Stückei Brot“. Die ausgebauchte Form
der Fässer machte die genaue Einhaltung des vorgeschriebenen
Faßinhaltes nicht möglich, der wirkliche Inhalt schwankte von 158
b;s 200 Pfund, und erschwerte auch die Bereifung, da nur lange und
starke Haselruten hiezu gebraucht werden konnten54).
Die Zentnerfassei entsprachen nach Form und Größe den An-
forderungen des Transportes und den Wünschen der Käufer un-
gleich besser, sie waren nicht gebaucht, sondern nach Art der Kufen
schwach konisch, aber gedrungener gehalten, vertrugen auch eine
rauhere Behandlung und kamen in der Herstellung nicht zu teuer.
Die Verwendung von Schnittholz zu den Taufein und Faßböden in
einem bisher ungekannten Ausmaß rief einen neuen Industriezweig
“) Res. 1705, S. 275.
M) Res. 1708, S. 590; 1709, S. 691; S. O. A. Bd. 133.
5S) S O. A. Bd. 139, Nr. 67.
23 L
ins Leben, allerorts im Kammergut entstanden Fasseisägen, die sich
in die Herstellung von Ladwerk für jährlich 200.000 bis 300.000
Salzfässer teilten. Obwohl das Qroßkufenhandelsamt alle Anstren-
gungen machte, die Leistungsfähigkeit der Amtssägen zu steigern,
hatten in den ersten Jahrzehnten doch auch die privaten Sägewerke
vollauf Arbeit. 1709 standen in Ebensee zehn Sägen Tag und Nacht
in Betrieb, in der dem Qroßkufenamt gehörigen Tichtlmühle an der
Aurach sechs, in Hallstatt und öosaumühle elf und in Ischl drei
Sägen05). Der Pfiesel- und Verwesamtsgegenschreiber Josef Hein-
rich Zechner von Thalhofen als Besitzer der Kößlmühle an der
Aurach, hatte diese in den Jahren 1707 und 1708 mit Unterstützung
des Salzamtes zu einem großen Sägewerk mit sechs Gattern umge-
baut und noch 1730 Fasseischnittholz erzeugt. 1709 konnte das
Kufenhandelsamt bereits Schnittholz für 154.000 Fassei herstellen
und 1712 waren die seit 1705 in Hallstatt, Ischl, Ebensee und Gmun-
den eingerichteten ärarischen Fasseisägen schon so leistungsfähig
geworden, daß man der Privatsägen hätte entraten können.
Zechner aber arbeitete billiger, weil er zum Abdrehen der Boden-
bretter und zum Abschneiden und Schlichten der Taufelläden
eigene mit Wasserkraft angetriebene Maschinen verwendete, er
forderte für das zu einem Pfund Fassei nötige Ladwerk bloß 5 fl. 30 kr.
und blieb damit noch weiter in der Belieferung. Vermutlich hatte
sich Zechner hiebei doch übernommen, er geriet in Schulden und
war gezwungen, die Kößlmühle um 6000 fl. dem Ärar zu verkaufen.
Die von ihm eingeführten Wassermaschinen, die sich vornehmlich
beim Schlichten der Faßtaufein als arbeitsparend bewährten, fanden
auch in den kaiserlichen Sägen Anwendung. 1720 kamen weitere
drei solcher Maschinen zur Aufstellung, wodurch die Ausfertigung
der Taufein mit dem Handhobel entfiel* 56). Auch in der Füllung der
Zentnerfassei wurden mit der Zeit bedeutende Fortschritte erzielt,
die bis 1721 hiezu verwendeten 47 Kufenhandelsamtsarbeiter
konnten vom Jänner 1722 an auf 36 Mann verringert und das Ge-
dinge von 3 fl. für das Pfund auf 2 fl. 20 kr. herabgesetzt werden57).
Endlich war dem Großkufenhändler Mayrhofer noch eine Verbesse-
rung im Aufbau der Zentnerfassei gelungen, welche den Ausfall und
die Entwendung von Salz während des Transportes verhinderte.
Er verzahnte die Faßtaufein in der Längsmitte, so daß die Reif-
“) S. O. A. Bd. 138.
56) Res. 1720, S. 5.
57) Res. 1721, S. 211.
232
bindung sie viel wirksamer abdichtete. Das neue Format bewährte
!sich und kam nach Mayrhofers Tod „als für die Konsumenten
höchst ersprießlich“ 1734 zur allgemeinen Verwendung68).
Die guten Erfahrungen, welche man mit den Salzfässern ge-
macht hatte, und die steigende Not an Küfelholz führten 171858 59) zur
Erwägung, solche Fässer, aber mit weniger Inhalt, an Stelle der
kleinen Küfel für den Salzabsatz in Niederösterreich einzuführen.
Verwirklicht wurde diese Absicht erst 1724, dafür wurde auch
Mähren und die Grafschaft Glatz in die Belieferung mit Fasselsalz
einbezogen60).
Die Halbzentnerfassei enthielten das vierfache Salz-
gewicht der Küfel und wurden zuerst mit 52, dann mit 54 Pfund
gefüllt, um allfällige Salzverluste am Transport auszugleichen und
das Nachfüllen in den Ladstätten zu ersparen61 62 *). Viel Sorge machte
die Aufbringung der nötigen Fässer, da man glaubte, mit der völligen
Verdrängung der kleinen Küfel rechnen zu müssen und einen Absatz
von über 30.000 Halbzentnerfassei erwartete. Das Großkufen-
handelsamt war für eine solche Mehrbelastung nicht eingerichtet,
weshalb man die Fertiger hiezu heranziehen wollte82). Die Besorgnis
war grundlos, weil sich die neue Form nicht in dem erhofften Aus-
maß einzubürgern vermochte. Der begreifliche Widerstand der mit
der Küfelerzeugung verwachsenen Fertigerschaft und ihrer Arbeiter
wäre schließlich zu überwinden gewesen, entscheidend war die
Haltung der Verbraucher, welche in der überwiegenden Mehrheit
die altgewohnten und handsamen Küfel vorzogen und die Fassei
ablehnten. Schon 1728 wurde der Bezug von Küfelsalz wieder frei-
gegeben03). Die Folge davon war ein rascher Rückgang im Absatz
von Fasselsalz, der dann mit etwa 6000 Stück jährlich ziemlich
konstant blieb und bis 1750 andauerte. In diesem Jahre stellte das
Salzamt den Vertrieb der Halbzentnerfassei ein, weil die Her-
stellungskosten bei der geringen Erzeugungsmenge zu hoch aus-
fielen. Die allfällige Nachfrage nach Fasselsalz wurde fortan
mit Ein- und Zweizentnerfässern gedeckt64).
58) Res. 1731, S. 276; 1734, S. 729.
M) Res. 1717, S. 499.
I10) Res. 1720, S. 79.
61) Res. 1724, S. 687; 1730, S. 19, 50.
62) Res. 1724, S. 591.
6S) Res. 1728, S. 423, 447.
Res. 1750, S. 599.
233
4. Salzt o n n e n.
Das Herzogtum Schlesien bezog das Salz zum Teile aus den
galizischen Bergbauen, zumeist aber aus Brandenburg und von dort
in Tonnen zu 11 Breslauer Vierteln mit 250 Pfund Inhalt. Die öster-
reichische Regierung suchte trotz der großen Entfernung des
Kammergutes dem Gmundner Salz auch in Schlesien Eingang zu
verschaffen und sandte zuerst Zentnerfassei dahin, als 1708 in Polen
eine Seuche herrschte und deshalb die Salzausfuhr nach Schlesien
unterbrochen war65). Das Salz ging nach Wien, von hier aus die
March aufwärts und über Land bis Kosel zur Oder66). Da dieser
Fluß im Oberlauf sehr unbeständig und selten schiffbar war,
schickte die Hofkammer Fachleute aus dem Kammergut nach
Schlesien, um die Schiffahrt auf der Oder einzurichten.
Der Salzverschleiß ruhte ganz in den Händen des dortigen
Großhandels, der die bisherigen umfangreichen Gebinde bevorzugte.
Es mußte daher für das nach Schlesien bestimmte Salz die gleiche
Verpackungsart in Tonnen gewählt werden, die aus Konkurrenz-
gründen 255 bis 265 Pfund, also mehr wie die Brandenburger
Tonnen fassen sollten67). Auch im Korn suchte man dem in Schlesien
gebräuchlichen Salz nahezukommen, weshalb die Erzeugung trotz
der höheren Lieferkosten nach Hallstatt verlegt wurde, dessen
Salz grobkörnig war und den gestellten Anforderungen am besten
entsprach; aus dem gleichen Grunde durfte das Salz in die Tonnen
auch nicht zu stark eingestoßen werden, um das grobe Korn nicht
zu verlieren.
Das 1710 in Hallstatt errichtete Salztonnenbeförderungsamt mit
Johann Franz Brandmüller als Leiter und Johann Sigmund Seeauer
als Adjunkten, erhielt zwei Sägen zum Ladwerkschnitt und
15 Fasseimacher, 4 Fuderhacker, 4 Einfüller und 2 Tagwerker zur
Erzeugung der Salztonnen zugewiesen. Die Tonne bestand aus
12 Taufein, die mit den Böden durch 12 starke Reifen zusammen-
gehalten wurden. Die Fuder mußten fein zerschlagen und das
knollenfreie Salz nicht zu dicht eingefüllt werden, um das Korn zu
bewahren; auch auf die Reinheit des verwendeten Salzes sollte
schon bei der Pfieselheizung geachtet werden68). Dem schlesischen
65) Res. 1708, S. 590, 654.
°6) Res. 1723, S. 507.
67) Res. 1709, S. 729, 732.
fls) Res. 1710, S. 807.
234
Salzamt wurde die Tonne mit 1 fl. 40 kr., der Zentner daher mit
40 kr. als Verkaufspreis zugerechnet.
Der Absatz hob sich nach anfänglichen Rückschlägen in sehr
erfreulichem Maße; 1718 befürchtete die Bankodeputation sogar,
daß Hallstatt mit der Erzeugung nicht nachkommen könnte und
ordnete eine Vermehrung des Personales und die Einstellung aller
noch feiernden oder beurlaubten Arbeiter in den Salztonnen-
dienst an69). Noch sechs Jahre dauerte dieser Hochbetrieb und dann
kam das jähe Ende. Die vom Salzamtmann Graf Friedrich von Seeau
angeregte und vom Einnehmer Streubl erbaute Saline in Soovar
war in der kurzen Zeit ihres Bestandes so leistungsfähig geworden,
daß die Regierung kein Bedenken trug, ihr aus Ersparungsgründen
die Salzversorgung Schlesiens zu übertragen70).
5. Loses Salz.
Der Sämer, der das Salz in Gmunden kaufte und es mit eigenem
Rücken oder mit seinen Saumrössern im Lande verhandelte und
dafür Getreide oder andere Lebensmittel als Rückfracht auf den
Gmundner Wochenmarkt brachte, war eine der volkstümlichsten
Gestalten in den heimatlichen Gauen und so alt wie das Salzwesen
im Kammergute selbst. Nebst kleinen Küfeln führte er noch loses,
in Säcken gefülltes Salz mit sich, das aus gestoßenem Fuderbruch
erzeugt und vom Sämer mässelweise in Oberösterreich und bis
nach Zwettl in Niederösterreich verkauft wurde. Die Regelung und
Verdichtung des ärarischen Salzverschleißes durch die Errichtung
kleiner Legstätten, zerstreut im Lande, war der erste empfindliche
Schlag, den der Sämerhandel erlitt. Von 1611 an durften die Sämer
in einem Umkreis von drei Meilen von jeder Legstätte entfernt kein
Salz mehr verkaufen und hatten ihren Handel hauptsächlich dorthin
zu verlegen, wo das steirische Salz am meisten vorgedrungen
war71). Der Salzlieferungsvertrag von 1706 mit den oberöster-
reichischen Landständen endlich versetzte dem Sämergewerbe den
Todesstoß. Nach diesem Übereinkommen wurde den Ständen das
alleinige Verkaufsrecht eingeräumt und der Salzhandel der Sämer
als nunmehr unzulässig grundsätzlich verboten. Die hiedurch
m, Res. 1718, S. 485.
70) Res. 1724, S. 17.
?1) Res. 1661, S. 72; 1671, S. 406; 1677, S. 54.
235
arbeitslos gewordenen Sämer und Sackeltrager fanden zum Teil irrt
Salzamt Beschäftigung, während andere als Frächter in den Dienst
der Landstände traten72).
6. K e h r s a 1 z.
Beim Füllen der Küfel und Kufen blieb verunreinigtes, zum
menschlichen Genuß nicht mehr geeignetes Salz, das Fuß- oder
Bodensalz, in den Stoßstätten und Beschlagräumen zurück; solches
Abfallsalz entstand auch beim Um- und Ausladen des Salzes auf den
Schiffen und beim Nachfüllen der Geschirre in den Ladstätten. Das
Schwarzsalz endlich fiel beim Putzen der in den Pfieseln geschwärz-
ten Fuder durch den Salzraspler ab. Bis zum Ende des 17. Jahr-
hunderts wurde dieses Schmüfzsalz nicht verrechnet, sondern den
betreffenden Zweigbeamten und Dienern als Akzidenz in Ansehung
ihrer geringen Besoldung zugewiesen; das Schwarzsalz war
seit altersher ein Nebenbezug des Türhüters im Amtshaus zu
Gmunden73). Als man dann begann, mit all den unkontrollierbaren
Besoldungsersätzen aufzuräumen, wurde auch die Erlaubnis zur
Aneignung von Abfallsalz zurückgezogen und den bisherigen Nutz-
nießern eine Gehaltszulage als Entschädigung geboten74). Das
Boden- und Schwarzsalz wurde nunmehr gesammelt, in versperr-
bare Magazine eingelagert, strenge verrechnet und an die bäuerliche
Nachbarschaft als Viehsalz zum Preise von 2 fl. für den Metzen
abgegeben75). 1697 machte das Salzamt der Hofkammer den ver-
nünftigen Vorschlag, das Schwarzsalz, beziehungsweise den Salz-
abfall, der bisher in Linz und Mauthausen mässelweise verschleudert
wurde, in Kufen oder Fässer zu füllen, nach Böhmen zu liefern und
dort um einen billigen Preis an das Bauernvolk zu verkaufen,
„sonderbar für das Vieh und unter das Futter zu streuen“. Das
Prager Deputiertenamt ging indessen auf diese Anregung nicht
ein76). Anstatt sich nunmehr mit dem bescheidenen Gewinn beim
Verkauf des Bodensalzes im Lande zu begnügen oder es gleich ins
Wasser zu werfen, ordnete die Hofkammer 1706 an, das fast wert-
lose Abfallsalz in den Hauptladstätten zu Linz und Mauthausen in
72) Res. 1705, S. 320.
73) Res. 1691, S. 42; 1700, S. 701; S. O. A. Bd. 117.
74) Res. 1698, S. 596; S. O. A. Bd. 52.
70) Res. 1696, S. 577.
7e) Res. 1697, S. 528; S. O. A. Bd. 122.
236
eigene Gefäße zu füllen und nach Gmunden zurückzuführen, damit
es in Ebensee wieder verwässert und neuerlich versotten werde !TT)
Ein Glanzstück des Bürokratismus.
7. Pfannkern.
Die gipshaltige Salzkruste, die sich während des Siedens am
Pfannenboden ansetzt und beim wöchentlichen Zurichten abge-
schlagen wird, war für die Hüttenleute ebenso wie die Mutterlauge,
das Lab, ein erwünschter Zusatz zur frischen Bergsole, um ein
feineres Salzkorn zu erzielen. Ein Teil des gewonnenen Pfannkernes
wurde aber auch neben dem Steinsalz zur Wildfütterung entweder
als Deputat abgegeben oder in Verschleiß gebracht77 78). Zu Anfang des
18. Jahrhunderts ging viel Pfannkern nach Schlesien, wo es unter
den Schafzüchtern gute Abnehmer fand79). Man glaubte, damit ein
neues Gefälle zu schaffen und wollte das Steinsalz ausschließlich für
das Wild Vorbehalten80). Der Versand des in Zwei- und Fünfeimer-
fässern verpackten Pfannkerns nach Schlesien nahm derart zu, daß
1705 ein eigener Stadel zur Einlagerung erbaut werden mußte81), und
blieb bis zur Abtretung Schlesiens an Preußen nach dem Sieben-
jährigen Krieg bestehen.
8. Steinsalz, Kernstein.
Das im Hallstätter Salzberg in größerer Menge gewonnene Stein-
salz war als Lecksalz für das Wild sehr begehrt und wurde größten-
teils an die deputatberechtigten Jagdherren, Herrschaften und
Klöster, natürlich auch zur kaiserlichen Jagd unentgeltlich abge-
geben. Der Verkaufspreis war gleich hoch wie der für Speisesalz,
im Jahre 1743 5 fl. 6 kr. der Zentner82), der Verschleiß jedoch in der
Regel nicht bedeutend. Die Deputatparteien nahmen im Jahre durch-
schnittlich 800 Zentner, die kaiserlichen Forste etwas weniger ab.
Überstieg einmal die Nachfrage die Leistungsfähigkeit des Salz-
77) S. O. A. Bd. 109.
78) Res. 1729, S. 652.
- 79) Res. 1703,-S. 129, 133; 1704, S. 173.
80> Res. 1703, S. 149.
81) Res. 1704, S. 173; 1705, S. 281.
82) Res. 1743, S. 549.
237
berges, so mußte das Ausseer Steinsalz aushelfen, dessen rote Sorte
sich besonderer Beliebtheit erfreute. Solche Fälle kamen wiederholt
vor; 1707 wurden mehrere tausend Zentner Kernstein zu den kaiser-
lichen Feldbäckereien nach Ungarn geschickt83), 1731 8596 Zentner
zur Wildsulz für die kaiserlichen Jagden vom Ausseer Salzberg in
das Kammergut überführt84) und 1743 suchte die Regierung stei-
rischen, roten Kernstein in den Qrenzorten gegen Bayern abzu-
setzen. Selbst nach Mähren wurden Proben dieses Steinsalzes
versandt85).
*) Res. 1706, S. 381; 1707, S. 397.
**) Res. 1731, S. 240.
“) Res. 1743, S. 536, 568.
Salzhandel, Wege und Mittel.
I. Zu Wasser.
1. Der Weg auf der Traun.
Für die Ausfuhr des im Kammergut erzeugten Salzes war die
Fahrt auf dem Wasser der Traun von der Natur gewiesen. Das
Hallstätter Salz kam über den See nach Steeg, wurde hier umge-
laden und auf eigenen Zillen nach Gmunden geführt. Roßbauern
zogen dann die entleerten oder mit Gegenfracht beladenen Schiffe
wieder nach Steeg zurück. Von Gmunden, als dem Hauptort des
Salzhandels, ging die Fahrt weiter auf der „inneren“ Traun am
„Fall“ vorbei bis nach Stadel bei Lambach, einem wichtigen
Stapel- und Umladeplatz, an welchem die Salzschiffe entlastet
werden mußten, weil das seichtere und unbeständige Fahrwasser
der „äußeren“ Traun von Stadel bis zur Einmündung in die Donau
keinen so starken Tiefgang mehr zuließ. Das letzte Umladen
(Umtauchen) der Schiffe geschah in Zizlau oder Enns auf noch
größere Fahrzeuge, welche das Salz donauauf- oder -abwärts den
Bestimmungsladstätten zuführten.
Die Traun war ein fischreiches, ungezähmtes Wildwasser
und bereitete der Schiffahrt viele Schwierigkeiten; nicht nur das
Hochwasser und der stete Strömungswechsel zerstörten und ver-
änderten die Fahrrinne, auch die Wehranlagen der zahlreichen
Mühlen waren unangenehme, oft sogar gefährliche Hindernisse auf
»dem Wege und nicht zuletzt gaben die Fischer, deren Berufs-
erfordernisse in geradem Gegensatz zu jenen der Traunschiffer
standen, immer und immer wieder Anlaß zu Klagen und Beschwer-
den. Während diese einen jederzeit offenen und geraden Fahrweg
nötig hatten, brauchten die Fischer ruhige Stellen im Flußlauf für
Laichplätze und die Aufzucht der jungen Brut, wozu sie Fächer,
Flechtwerke, Reischen und dergleichen einbauten, ohne auf die
gegenteiligen Interessen der Schiffahrt Rücksicht zu nehmen. Die
Entfernung solcher Einbauten von Amts wegen hatte dann Ein-
239
Wendungen der Grundherrschaften zur Folge, die ihre Unter-
tanen schützen.
Die der Schiffahrt von der Natur gesetzten Schranken am
wilden Laufen und am Traunfall hatte die menschliche Kunst und
Tatkraft schon frühzeitig durchbrochen oder umgangen1), daneben
erforderten aber auch die künstlichen Hemmungen durch Wehren
und Klausen eine ununterbrochene Wartung und Überwachung.
Katastrophale Hochwässer waren verhältnismäßig selten, ihr
Zerstörungswerk dann aber groß. 15722), 1598, 1661 und 1736
wurden nicht bloß alle Brücken, Rechen, Wehren, Uferverbauungen
und Klausen an der Traun weggerissen oder stark beschädigt, auch
Schiffe gingen verloren und die Schiffahrt war unterbrochen. Die
Wiederinstandsetzungsarbeiten, die sehr viel Geld kosteten, mußten
mit größter Beschleunigung ausgeführt werden, um die Salz-
magazine noch vor dem Einbruch des Winters zu räumen,
Getreide als Gegenfracht nach Gmunden zu bringen und damit die
sonst drohende Hungersnot abzuwehren3). Von einem verheerenden
Hochwasser, das ganz Oberösterreich heimsuchte, berichteten die
Landstände Ende März 1730 der Hofkammer in der Absicht, sie zur
Mithilfe an den Aufbauarbeiten zu verpflichten4).
Die Beaufsichtigung des Flußgerinnes der Traun und der für
die ungehinderte Schiffahrt nötigen Arbeiten war schon im ersten
Reformationslibell den Wassersehern übertragen worden5), deren
drei aus den Naufergen am Stadel gewählt wurden. Ihr Dienst war
verantwortungsvoll und um so notwendiger, als zu Anfang des
16. Jahrhunderts die Gegenfuhr der leeren oder mit Lebensmitteln
beladenen Zillen einsetzte, wofür eigene Roßwege längs der Traun-
ufer bestanden. Die zur Ausführung der Sicherungsarbeiten am
Flußgerinne erforderliche Mannschaft mußte notgedrungener-
weise aus den Uferbewohnern zusammengestellt werden, zumeist
Fischern, die damit in der dünn besiedelten und wenig ertragreichen
Traungegend ihren hauptsächlichsten Lebensunterhalt gewannen.
Diese waren aber aus den vorhin angegebenen Gründen für die
Wasserbauten zum Schutze der Schiffahrt am wenigsten geeignet
und . ihre Leistungen meist wertlos; Es kam auch vor, daß die den
Wasserdienst versehenden Schiffsführer mit den Fischern auf
*) Krackowizer, Gmunden 2, S. 262, 297.
2) Ennser Mus. A. 10.
3) S. O. A. Bd. 23, 105; Res. 1736, S. 300, 308.
4) Res. 1730, S. 51.
■"•) Ref. Libell (1524), Fol. 136.
240
Kosten des Salzamtes unter einer Decke spielten. Schon 1509
klagte der Salzamtmann Sebastian Hofer über die schlechten
Schiffahrtsverhältnisse auf der Traun, die Fischer verhinderten
jede geregelte Flußrinne durch Schlagen von Fächern und rissen
die ganze Arbeit im Traunbett und zur Uferversicherung an sich,
„wo man mit 1 fl. machen möcht, muß man den Fischern 6, 7 und
8 fl. geben6)“. Es fanden wohl zeitweilig Wasserbeschaue statt,
1585 und 1588 nahm solche der Salzamtmann Christoph Haydn mit
den Ausschüssen der vier Flecken Gmunden, Ischl, Laufen und
Hallstatt vor, doch scheinen diese mehr der Beförderung der Salz-
schiffahrt von Enns in die niederösterreichischen Ladstätten
gedient zu haben7). Die Unzulänglichkeit der Wasseraufsicht durch
die Naufergen hatte im zweiten Reformationslibell darin Ausdruck
gefunden, daß fortan zwei eigene Wasserseher neben den Naufergen
bestellt werden sollten8), eine Bestimmung, die jedoch 1593 noch
nicht durchgeführt und von den Fertigern in Erinnerung gebracht
worden war9). Es nützte daher auch die 1657 von der Hofkammer
herausgegebene ausführliche Instruktion für den Dienst der Wasser-
seher10) nichts, die Mißwirtschaft blieb weiter bestehen. Die Fischer
mußten den die Wasseraufsicht führenden Naufergen das Zöhlgeld
zahlen, vom Verdienstgulden 2 Kreuzer, das dann bei den
gemeinsamen Zehrungen aufgebraucht wurde; dafür setzten die
Wasserseher den Akkord um soviel höher an und waren bei der
Übernahme der geleisteten Arbeiten sehr nachsichtig, daher diese
auch „nicht länger als von Morgen kumberlich zum Abend Bestand
haben“ und jährlich doch über 7000 Gulden kosteten11).
Die ganz ungerechtfertigte Höhe dieser fortlaufenden und viel-
fach nutzlosen Arbeiten veranlaßten die Hofkammer schon 1650, den
Ingenieur Philiperto Luchese mit der Verfassung eines generellen
Verbauungsprojektes zu betrauen. Nach Besichtigung des Flußlaufes
der Traun und Enns empfahl dieser den Einbau von Senkwerken an
den gefährdeten Stellen von Weißenkirchen bis Zizlau und die An-
lage von Hochwasserschutzdämmen, wodurch nicht allein eine be-
ständige Flußrinne geschaffen, sondern auch die häufigen Über-
flutungen verhindert werden konnten. Die Bauten hätten nicht nur
“) S. O. A. Bd. 11, 15.
7) Ennser Mus. A. 2.
8) Ret. Lib. (1563), Fol. 216.
’) S. O. A. Bd. 10.
°) Res. 1657, S. 364.
“) S. O. A. Bd. 23
241
der Schiffahrt, sondern auch dem Lande und den Flußanrainern
genützt, weshalb Luchese dafürhielt, daß alle Interessenten zu
Beitragsleistungen und Robotarbeiten müßten verpflichtet werden.
Er hoffte, sein großzügiges Projekt in drei bis vier Jahren beendigen
zu können12), und würde damit ein hochwichtiges und der damaligen
Zeit beispielgebendes Werk geschaffen haben, wenn es zur Durch-
führung gekommen wäre. Es blieb aber schon in den Anfängen
stecken. Die Nöte der Nachkriegszeit, übel angebrachte Sparsamkeit
und kleinliche Eifersüchtelei störten den Fortschritt und brachten
schließlich den ganzen, großangelegten Verbauungsplan zu Fall. Der
Salzamtmann Brugglacher, verärgert, daß ihn die Hofkammer von
der Sache ausgeschaltet hatte, machte Luchese alle erdenklichen
Schwierigkeiten, griff eigenmächtig in dessen Arbeiten ein und ließ
mit Hilfe des entlassenen Fallmeisters Reifeneder Fischfächer
schlagen und Holzverwerkungen durch die Fischer hersteilen13).
Landstände und Grundanrainer wollten von Beiträgen nichts wissen,
Intrigen gegen Luchese und sein Werk fanden den Weg sogar zum
Kaiser, kurz, der Gegner waren zu viele, so daß auch die von dem
Wert der Arbeiten überzeugte Hofkammer sich gezwungen sah, von
der Fortführung Abstand zu nehmen. Sie befahl 1655 die Traun-
verbauungen nicht mehr nach dem Projekt des Luchese, sondern |
billiger, wie es der Fallmeister vorgeschlagen hatte, fortzusetzen!
und die Kosten aus dem Einnehmeramt zu bestreiten14). Mit-
bestimmend war wohl noch die Rücksicht auf die Arbeiterschaft,
welcher die Hofkammer die ausgiebige Beschäftigung an den Traun-
verwerkungen nicht verkürzen wollte. Als sie 1688 den Holzwehren
den Vorzug vor den steinernen Uferschutzbauten gab, fand sie zwar,
daß zur Instandhaltung der Fluß Verbauungen und Rechen Steinwerk
und Quaderstuck als ein ewiges Werk nützlicher sei, als die Holz-
verwerkung. „Weil aber die armen Kammergutarbeiter, so sich beim
Rechenwühr und anderen Gepayen mit geringem Löhnlein gebrauchen
lassen und ihr Stückl Brot dabei härtiglich gewinnen müssen, ohne
dem sie sich auch nicht erhalten können, ist zu beobachten, daß auf
Erhaltung der Arbeiter ein mehrere Reflexion als auf Respectu den
jährlich austragenden geringen Nutzen zu machen ist; also lassen
wir es noch ferner beim alten verbleiben. Zu Ebensee aber, als in
bereits allda introducierte nützliche Sachen werdet die Erbauung
“) Res. 1650, S. 158.
13) Res. 1652, S. 177.
“) Res. 1655, S. 258; S. O. A. Bd. 45.
16
242
dergleichen steinern Weich, wo es sich tun laßt, noch fürderhin zu
continuieren sein19).“
Es ist schon aufgezeigt worden, welcher Unfug mit der Ver-
akkordierung der Traunbauten zum Nachteil des Ärars getrieben
wurde. Der Visitationskommissär Graf Breuner glaubte 1688 dem
durch die Wiedereinführung der Partikulararbeit (im Schichtlohn)
steuern zu können, sein Antrag wurde genehmigt15 16), der Erfolg war
aber niederschmetternd. Die Ausgaben stiegen nun erst recht, schon
1722 machte sich eine Erhöhung des jährlichen Kostenaufwandes
bemerkbar17), 1707 hatte das Salzamt hiefür nicht mehr 700 fl. wie
bisher, sondern 1500 fl.18 19) und 1722 sogar 10.000 fl. zu zahlen19).
Naufergen und Fischer verständen ihren Vorteil nun noch besser zu
wahren, statt des zu hohen Akkordes behalfen sie sich mit lässiger
Arbeit und blinden Schichten. Welche Rolle die beiden Wasserseher
hiebei spielten, ist nicht geklärt, auf der Höhe ihrer Pflicht standen
sie gewiß nicht; und das Mautamt in Gmunden, dem die Ober-
aufsicht über die Traunbauten zustand, hatte hiezu in der Regel
weder die Zeit noch die geeigneten Kräfte. Die Hofkammer verlor
aber nun doch die Geduld und übertrug 1723 den Wasserseherdienst
auf ein Jahr an die tüchtigen Beamten Zechner und Kreuzhuber,
welche den Ursachen der Mißwirtschaft nachzugehen und die be-
gangenen Fehler aufzudecken hatten. Diesen fiel bald die grobe
Fahrlässigkeit der Wasserseher auf, die sich weder um die Erhal-
tung eines guten Fahrwassers noch um die Regelung des Strom-
striches und die nötige Vertiefung des Fahrwassers kümmerten.
Dadurch waren die beladenen Salzschiffe an der Weiterfahrt ge-
hindert und mußte die Ladung öfter auf zwei Salzzillen umgeladen
werden, um die Tauchtiefe zu verringern. Das konnte den Schiffern
nur recht sein, weil sie dann zweimal soviel Lohn erhielten.
Die beiden Beamten wurden Anfang 1724 wieder rückberufen
und stellten vorher noch den Antrag, den Traunfluß durch einen
Damm und Kanal, eine halbe Stunde unterhalb Wels bis nach Ebels-
berg, in seinem Laufe zu sichern und damit eine stärkere Be-
tauchung der Salzschiffe zu ermöglichen, die Lebensdauer der
Schiffe zu verlängern und den Gegentrieb zu verbilligen20). Der vor-
15) Res. 1688, S. 462; S. O. A. Nr. 52/10.
16) Res. 1688, S. 642.
17) S. O. A. Bd. 114.
18) Res. 1707, S. 415.
19) Res. 1722, S. 275.
■°l Res. 1723, S. 432, 440, 599.
243
treffliche Antrag hatte das gleiche Schicksal wie die Projektspläne
Lucheses, er wurde gründlich studiert und dann in den Akten
begraben. Auf einen großen Erfolg konnten Zechner und Kreuzhuber
aber doch zurückblicken, die Hofkammer hob die Partikulararbeit
wieder auf und führte eine neue Art der Verdingung ein; sie verbot
die gegenseitigen Gefälligkeiten zwischen den Schiffsleuten und den
Fischern bei Strafe der Dienstentlassung, pauschalierte die Dienst-
gänge der Wasserseher und schraubte die Akzidenzien auf das Aus-
maß des dritten Reformationslibells zurück21).
Lange hielt die neue Ordnung freilich nicht vor, schon 1741
und 1744 kehrten die alten Klagen wieder, daß die Traunfahrt „übel zu-
gerichtet und der Fluß durch den Oberwasserseher in seinem
geraden Rinnsal nicht erhalten, sondern solcher mehr zur Fischerei
bequemlich und vorteilhaft hergestellt, in der Mitte über kreuz und
quer dergestalten verzäunt und verschlagen wird, daß die Schwere
des Wassers sonderlich bei Ebelsberg seitwärts in die ebenen
Gründ ausbrechen muß“22). Man hatte zwar die Fertiger ermächtigt,
sich für die Verluste an Salz und Schiffen, die sie durch die Mangel-
haftigkeit des Schiffahrtsweges erlitten, an dem Oberwasserseher
schadlos zu halten, und den Stadlinger Schiffleuten erlaubt, derlei
der Salzabfuhr hinderliche Fächer, Fischwerke und Zäune vermöge
kaiserlichem Befehl vom 10. Oktober 1656 auszureißen und zu
ruinieren23), alle diese Verordnungen blieben wirkungslos, solange
das Salzamt nicht die Macht und den Willen auf brachte, sie durch-
zusetzen. Es fehlte auch an der Überwachung, der Oberwasserseher
war zugleich Fischmeister und in dieser Eigenschaft für die Be-
dürfnisse der Schiffahrt wenig eingenommen, die strenge Hand-
habung der zu ihrem Schutze erlassenen Verordnungen von ihm
daher nicht zu erwarten. Baron Sternbach schuf endlich Wandel in
den unhaltbar gewordenen Zuständen. Auf seine Veranlassung
wurden 1747 das Amt des Oberwassersehers von dem des Fisch-
meisters getrennt24) und die Instandhaltung der Traunverbauungen
mit Einschluß aller Wehren, Brücken, Straßen, Roß- und Schiffs-
wege im Feilbietungsweg dem früheren Großkufenhändler Seeau
übertragen. Das Ärar ersparte dadurch jährlich 10.000 fl., die
zur Herstellung oft ganz unnötiger und kostspieliger Wasserbauten
J1) Res, 1723, S. 521.
M) Res. 1741, S. 391; 1744, S. 763.
™)ß. O. A. Bd. 141, Nr. 71.
24) Res. 1747, S. 368.
16*
244
aulgewendet worden waren, bloß um die Überzahl der eingestellten
Arbeiter beschäftigen zu können* 26).
Von den Namen der Wasserseher, wenn solche vor 1593 über-
haupt bestanden haben, ist bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts keiner
bekannt. Als erster scheint in den Resolutionsbüchern der gewesene
Obrist-Wachtmeister Dohnreiter auf, welcher 1652 zum Wasser-
seher auf der Traun ernannt wurde und aus diesem Anlaß ein Amts-
darlehen von 3000 fl. gegen 6% Verzinsung erlegte26). Auf ihn folgte
der Oberwasserseher Schmiedl, der, wie alle seine späteren Amts-
kollegen, in Wels wohnte, mit 400 fl. Jahresbesoldung angestellt
war und 1690 nach 38jähriger Dienstzeit in Pension ging27). Der
nächste Oberwasserseher, Knoll, blieb nicht lange auf seinem
Posten28) und auch der nach ihm bestellte Heyberger war schon
1699 gestorben. Um diese Zeit wird Hayll als Unterwasserseher ge-
nannt29). Heybergers Nachfolger wurde Leonhart Anton Schloß-
gangl30), der seinen raschen Aufstieg der Gunst des Salzamtmannes
Friedrich von Seeau zu verdanken hatte. Der frühere Kammerdiener
des Grafen wurde nach kaum einjähriger Exspektanz 1695 Gegen-
schreiber, 1699 Oberwasserseher und Fischmeister und 1705 sogar
kaiserlicher Rat. Wie wenig Schloßgangl diese Auszeichnung ver-
dient hatte, lassen die vorhin geschilderten Mißstände im Wasser-
dienst während seiner amtlichen Tätigkeit genugsam erkennen. Er
übergab 1737 wegen hohen Alters die Stelle seinem Sohn Ignaz
Anton und trat mit 700 fl. jährlicher Pension in den Ruhestand31).
Weniger von der Gunst der Mächtigen getragen, verstand sich
der Unterwasserseher Johann Ferdinand Andrae Schmied, wahr-
scheinlich der Sohn des Oberwassersehers Schmied(l), gleichwohl
auf seinen Vorteil. Zweimal — 1700 und 1710 — lieh er dem Kaiser
Geld, einmal 5000 und dann 4000 Gulden, in der Hoffnung, damit
die Anwartschaft auf die Oberwasserstelle zu erwerben, Beträge, die
sich Schmied von seiner Besoldung von jährlich 400 fl. gewiß nicht
hatte ersparen können. Die ersehnte Beförderung blieb aber den-
noch aus und so resignierte er 1725 auf das Amt, das sein Sohn über-
“) Res. 1746, S. 122.
26) Res. 1652, S. 200.
27) Res. 1685, S. 333; 1690, S. 685.
2S) Res 1704, S. 228.
*) Res. 1683, S. 215.
so) Res. 1699, S. 637.
31) Res. 1695. S. 354; 1705, S. 299; 1725, S. 92; 1726,'S. 142, 178; 1737, S. 474.
245
nahm02). Er starb 1740* 33). Der junge Schmied kümmerte sich an-
scheinend überhaupt nicht um seinen Dienst und vernachlässigte
selbst die Nachschau bei den Verbauungsarbeiten. Um aber die mit
den Traunbefahrungen verbundenen Einnahmen dennoch nicht zu
verlieren, legte er im Vertrauen auf die Arglosigkeit des Einnehmer-
amtes seine Reiserechnungen in der Ordnung vor, wobei er die zur
Bestätigung der Partikularien erforderlichen Unterschriften des Salz-
amtmannes, Oberwassersehers und Fallmeisters fälschte. Es dauerte
jahrelang, bis man auf den Betrug kam, dann wurde Schmied
freilich entlassen34 35). Sein Nachfolger war der Zizlauer Ausrichter
Sartori86).
Die Instandhaltung des Flußgerinnes der Traun von Hallstatt bis
Ebensee fiel in den Wirkungskreis der Verwesämter und oblag
den Wührmeistern. Die Strecke vom Hallstätter See bis unter den
wilden Laufen gehörte zu Hallstatt, der anschließende Teil zu Ischl.
Wie überall seit der Lockerung der Ordnung im Salzwesen am
Beginn des 18. Jahrhunderts waren auch die Verwerkungsarbeiten
an der oberen Traun weit über das Notwendige hinaus angewachsen;
jeder Wührmeister unterhielt hundert und mehr Arbeiter, für welche
eine Beschäftigung erst gesucht werden mußte, die Bauten wurden
„mit unnötiger Zierlichkeit ausgeführt und nur zur eitlen Ehre des
Baumeisters die Spesen vergrößert36)“.
Die im Laufe der oberen Traun vorhandenen Einbauten dienten
ebenso wie die Uferverwerkungen ausschließlich der Schiffahrt.
Hiezu gehörte zunächst die seit 1511 bestehende Hallstätter See-
klause, mittels welcher der Klausmeister den Abfluß so regeln mußte,
daß zur Zeit der Schiffahrt genügend Überwasser vorhanden war, um
den mit Salz beladenen Zillen die nötige Tauchtiefe zu bieten. Der
Flußkatarakt des wilden Laufen, ebenfalls in der Z^it Maximilians I.
schiffbar gemacht, blieb für die durchfahrenden Salzzillen immer
noch eine gefährliche Passage und konnte im Gegenzug nur durch
ein Windenwerk überwunden werden, dessen Bedienung vermutlich
die Laufener Bürger besorgten. Das Windenrecht und die damit ver-
bundene Einnahme von wöchentlich drei Fuder Salz oder 12 Pfennig
nach der Ablösung vom Jahre 1656 teilten sie mit den Erben nach
’2) Res. 1700, S. 693; 1710, S. 853; 1725, S. 120.
33) Res. 1740, S. 125.
3‘) Res. 1737, S. 512.
35) Res. 1728, S. 468; 1737, S. 538; 1739, S. 5.
3#) Res. 1736, S. 369—415.
246
dem Salzamtmann Veit Spindler, dem das halbe Recht zur Be-
lohnung für seine Mithilfe an der Gegenreformation verliehen
wurde37).
Über die Vorkehrungen, welche in Gmunden und an der Aus-
mündung der Traun zur Sicherung der Schiffsladungen und zur
Erleichterung der Schiffahrt traunabwärts bestanden, ist alles
Wissenswerte in Dr. Krackowizers Geschichte der Stadt Gmunden
enthalten, weshalb darauf nicht weiter eingegangen wird. Das
Gleiche gilt auch für die Kanalisierung des Traunfalles und die dem
Fallmeister obliegende Erhaltung der weitläufigen Verbauungen. Die
Wehrbauten in der äußeren Traun zum Betrieb von Sägen und
Mühlen mußten von den Besitzern selbst instandgehalten werden,
wobei die Wasserseher darauf zu achten hatten, daß der Schiffahrt
kein Abbruch geschah. Eine für diese recht gefährliche Stauwehr
war in Roitham unterhalb des Traunfalles und gehörte zuletzt dem
Stift Lambach; ihre Entfernung konnte das Salzamt 1671 erst nach
langwierigen Verhandlungen und mit großen Opfern durchsetzen38).
Ein anderes Hindernis für die Schiffahrt war 1681 die Traunbrücke
in Wels, die über Weisung der Hofkammer von der Stadtgemeinde
erhöht werden mußte, weil ohne Leib- und Lebensgefahr mit den
Schiffen nicht mehr durchzukommen war39).
2. Die Fahrzeuge.
Aus den Bedürfnissen des Salzhandels erwachsen, war der
Schiffbau im Kammergut schon frühzeitig heimisch geworden und
in seiner Entwicklung hinter der Steigerung der Ausfuhr nicht zu-
rückgeblieben. Einen ganz bedeutenden Aufschwung nahm dieser
Erwerbszweig im 17. Jahrhundert, als neben der Salzlieferung auch
die Anforderungen der kaiserlichen Truppen zu befriedigen waren,
die in Ungarn und gegen die Türken kämpften und immer wieder
Schiffe brauchten. Deren Anfertigung blieb zumeist den privaten
Schiffwerkern überlassen, die sich rasch vermehrten und im Kammer-
gut wie im Alpenvorland überall dort ansiedelten, wo größere Wal-
dungen in der Nähe lagen. 1688 gab es außer in Hallstatt, Weißenbach
und Gosau noch 49 Schiffbauer im Bezirk von Ischl, 64 am Gmundner
37) Res. 1656, S. 340.
38) S. O. A., Bd. 47, 48.
247
See, 57 in der Wolfganger Gegend und 13 am Abersee40). Für den
anhaltend starken Verbrauch an Tschaiken, Nassadisten oder
Nassarn, wie die zu militärischen Zwecken bestimmten Schiffe
hießen, reichten jedoch die privaten Schiffwerker nicht hin, weshalb
das Salzamt genötigt war, auch kaiserliche Arbeiter unter der
Leitung eigener Tschaikenmeister zum Schiffbau zu überstellen. Das
Übermaß erzeugte die um die Mitte des 17. Jahrhunderts drohende
Holznot; bis dahin verwendete man zur Anfertigung der Schiffe ge-
hacktes Bauholz, wozu nur ausgesucht schöne Stämme geeignet
waren. Der Visitationskommissär Radolt empfahl 1654, die nicht zu-
rückgebrachten, unterwegs oder in Wien verkauften Zillen ferner
nicht mehr aus gehacktem, sondern aus geschnittenem Holz zu
bauen, wozu nur das halbe Holz gebraucht würde41). Nach den guten
Erfahrungen mit dem Schnittholz im Schiffbau dauerte es nicht
lange, bis das gehackte Schiffholz vom Ladwerk gänzlich verdrängt
und der gesamte Schiffbedarf aus solchem hergestellt wurde. Dazu
gehörten vor allem Sägen zum Schneiden der langen Schiffsläden,
die erst erbaut werden mußten. 1654 kam eine Langholzsäge nach
Ischl42), 1688 je eine nach Offensee und in die Kreh bei Ebensee43).
Das Salzamt hatte 1656 ein großes Sägewerk in Viechtwang in Pacht
genommen, welches seinen Holzbedarf aus den Waldungen von
Kremsmünster, Scharnstein und Grünau deckte44). Zum Wiederauf-
bau der 1666 abgebrannten Säge in Viechtwang leistete das Salzamt
die halben Kosten. In Grünau stand noch 1730 ein Tschaikenmeister
in Dienst45 *), doch hatte damals die Erzeugung von Nassadistenschiff-
holz schon aufgehört. Aber noch 1717 war der Schiffsbedarf zur Ver-
proviantierung der Armee für den Feldzug in Ungarn ungewöhnlich
groß und aus dem Kammergut nicht zu decken. Es bestand die Ab-
sicht, das Schiffbauholz aus den Waldungen des Grafen Hamilton in
Neuburg am Inn zu entnehmen und die Schiffswerker aus Gmunden
kommen zu lassen48).
Nicht nur die durch den Holzmangel gebotene Schonung der
Wälder, auch die Notwendigkeit einer erhöhten Rückfracht an
Lebensmitteln belastete das Salzamt mit der Sorge, den Bedarf an
40) S. 0. A. Bd. 81, 85, Nr. 221.
u) Res. 1654, S. 239; S. 0. A. Nr. 174/62.
42) S. O. A. Bd. 67, Nr. 175.
43) Res. 1688, S. 462.
M) S. O. A. Bd. 114, 115.
45) Res. 1730, S. 77, 106.
4Ö) Res. 1717, S. 446.
248
neuen Salzschiffen tunlichst zu verringern und die Zahl der im
Gegenzug rückkehrenden Zillen durch eine strengere Beurteilung
ihrer Fahrtauglichkeit zu erhöhen. 1688 kamen von 1235 abgelassenen
Salzschiffen 745, das sind 60 Prozent, wieder nach Gmunden zurück,
so daß 490 neue Ersatzschiffe notwendig waren, von welchen 140 in
Ebensee, 60 in Hallstatt, Weißenbach und Gosau und 290 in Ischl,
dann aus den Salzburger und Mondseer Wäldern erzeugt wurden47).
1709 jedoch kehrten von 1543 ausgelaufenen Schiffen schon 1139,
also fast drei Viertel, wieder heim48). Einen weiteren Fortschritt in
der Schiffsökonomie bedeutete ferner die Vergrößerung der Tauch-
tiefe in der äußeren Traun, die eine stärkere Beladung der Schiffe
ermöglichte. Gleichfalls im Zuge der Ersparungsmaßnahmen gelegen
war der vor 1744 einsetzende Ankauf großer Clo- und Kehlheimer
Plätten aus Bayern für die Salzschiffahrt auf der Donau. Dadurch
verloren nicht bloß die Schiffswerker im Kammergut einen nam-
haften Teil ihrer Aufträge, auch die Schiffsleute zu Stadel und Enns
kamen zu Schaden49).
Die Erzeugung der Salzzillen in den verschiedenen Aus-
führungen ist in der Literatur schon eingehend behandelt worden5”)
und kann als bekannt vorausgesetzt werden. Ebenso wichtig wie
die Beschaffung des Schiffbauholzes war die der Kipfen, natur-
gebogener Ast- und Wurzelstücke, aus welchen die Schiffsrippen
zusammengesetzt wurden. Eine große Anzahl Kipfengraber durch-
suchte jahraus, jahrein die Wälder nach geeigneten Stöcken, die in
der richtigen Stärke nur von jungen Stämmen gewonnen werden
konnten. Darunter litt natürlich der Nachwuchs, weshalb kein Wald-
besitzer die Kipfengraber gern sah. Das Salzamt durfte darauf aber
keine Rücksicht nehmen, weil es die Schiffe für die Salzausfuhr
brauchte und solche für das Hof kriegsamt bauen mußte. Vom 16. bis
in das 18. Jahrhundert blieb in dem weiten, reservierten Bezirk von
der Salzburger bis zur niederösterreichischen und steiriscjien Grenze
kein Wald von der Suche nach Kipfen befreit, trotz aller Klagen und
Beschwerden, die hierüber laut wurden. 1594 beschwerte sich der
Abt von Kremsmünster, daß aus seinen Wäldern heuer an die 2700
Stämme des schönsten, jungen und besten Holzes gefallen und
„dieses meines Gotteshauses bestes Kleinod dermaßen durchgraben * 50
") Res. 1688, S. 462.
4S) S. O. A. Bd. 136, Nr. 62.
teL S. O. A._ Bd. 162.
50) Krackowizer, Gmunden 2; Neweklowsky, Zeitschrift f. Volkskunde
(1926), S. 17.
249
und solcher Schaden darin geschehen, darüber die Holzknechte
selbst, und wer es sieht, Erbarmnus hab51)“. 1693 hatte die unaus-
gesetzte Herstellung von Kriegsschiffen den Kipfenverbrauch so ge-
steigert, daß in den Kammergutwäldern fast nichts mehr zu gewinnen
war, auch die Bauernwälder waren schon abgesucht, es mußten nun-
mehr die Scharnsteinschen Forste herangezogen werden, obwohl
man dem Kloster Kremsmünster versprochen hatte, es mit dem
Kipfengraben soviel als möglich zu verschonen. Welchen Schaden
dasselbe dem Walde zufügte, geht aus einer Angabe jener Zeit her-
vor, daß zu 60 Kipfet, das ist dem Kipfenholz für 60 Tschaiken, 3480
junge Erdstämme nötig waren52). 1696 traf die Reihe des Kipfen-
grabens die Wälder um Scharnstein, Lambach und am Fall, 1698
gab der Fürst Auersperg seine Zustimmung, in den Waldungen der
Burgvogtei Wels nach Kipfen zu graben, aber nur unter der Bedin-
gung, daß diese zur Anfertigung von Kriegstschaiken verwendet
werden53 * *), und 1717 mußten die Welser und Kremsmünster Forste
nach Kipfen durchsucht werden, weil man für die nötigen Schiffe
wohl das Bauholz, nicht aber die Kipfen besaß64). Von 1719 bis 1726
wurde trotz des Einspruches des Stiftes Mondsee in den reservierten
Waldungen von Mondsee und St. Wolfgang nach Kipfen gegraben
und in dieser Zeit von den Wolfganger Schiffswerkern eine Gesamt-
menge von 13.711 Kipfen verarbeitet. Da ein mittelstarker Baum-
stamm zwei bis drei Kipfen ergab, waren hiezu 6000 Bäume aus-
zugraben gewesen56).
Wie schon erwähnt, waren die Schiffswerker in der Mehrzahl
selbständige Unternehmer, die ihre Erzeugnisse unmittelbar an die
Besteller verkauften und sich nur mit dem Preise an die Bestim-
mungen des Großkufenhandelsamtes zu halten hatten. Der amtlich
festgesetzte Verkaufspreis betrug 1697 für eine Siebnerin 40 fl., und
für eine Sechserin 26 bis 27 fl., doch war dieser Preis zu niedrig,
weil das Schiffsbauholz seltener und teurer geworden und die
Schiffswerker für das aus den Herrschaftswaldungen bezogene Holz
seit einiger Zeit auch das Stockrecht und den Forsthafer bezahlen
mußten56). Die Traunsteiner Schiffswerker verlangten daher 1698
51) S. O. A. Bd. 15, Nr. 77.
5ä) S. O. A. Bd. 34.
33) S. O. A. Bd. 81.
M) Res. 1717, S. 510.
m) S. O. A. Bd. 157.
5“) S. O. A„ Bd. 81, Nr. 220.
250
für die genannten Zillen 44 fl. und 28 fl. und überdies die Beistellung
des Eisenzeuges von der Kunde, sei es nun das Handelsamt oder
ein Fertiger. Sie arbeiteten überhaupt unter ungünstigen Verhält-
nissen, weshalb ihnen das Salzamt später einen Aufschlag von
2 fl. und 1 fl. auf den amtlichen Verkaufspreis bewilligte57). Eine mit
dem Ruderzeug und dem sonstigen Zubehör ausgerüstete Siebnerin
kostete 1709 60 fl., auch wenn sie im Großkufenamt angefertigt
wurde. Die dabei beschäftigten Arbeiter wurden im Akkord bezahlt
und erhielten für gewöhnlich 24 fl. Macherlohn für die Zille. Wegen
der großen Not im strengen Winter gewährte ihnen auch das Groß-
kufenhandelsamt Beihilfen, und zwar den Traunsteiner Schiffs-
werkern 2 fl. und den Ebenseern 1 fl. für jede Zille58).
Die Hauptabnehmer der von den Schiffswerkern verfertigten
Salzzillen waren die Fertiger, welche zur Ablieferung der Küfel in
der Regel eigene Schiffe benützten; nur ausnahmsweise, wenn die
Salzablieferung beschleunigt werden sollte und den Fertigern nicht
genügend Schiffe zu Gebote standen, wurden ihnen vom Salzamt
Zillen überlassen59). Das Gotteszeilen — Herrenfuder — und Deputat-
salz, dessen Überlieferung den Fertigern zustand, wurde zumeist auf
größere, neue Zillen verladen, die nicht mehr nach Gmunden zurück-
kehrten, sondern an das oberste Schiffsamt in Wien abzuliefern
waren, das jedes Schiff mit 60 fl. einlöste60). Die übrigen Salzschiffe
legten den Weg von Gmunden zur Ladestelle und zurück drei- viermal
und öfter zurück, bevor sie fahruntauglich wurden, wenn sie nicht
früher verunglückten. Die aus dem Dienste gezogenen, für mindere
Zwecke aber noch brauchbaren Zillen hießen Hingeberinnen, da die
Fertiger sie nach ihrer Entleerung auf der letzten Fahrt in den
Ladstätten oder in Gmunden, wenn möglich, verkauften, hingaben.
Die in Gmunden ausgeschiedenen Amtszillen wurden meist den
heimischen Gewerbsleuten überlassen; die Färber, Hafner, Drechsler
und Löffelmacher bekamen um 1710 jährlich 2 Siebnerinnen,
12 Sechserinnen und 8 kleine Zillen, auf welchen sie ihre Waren zu
den verschiedenen Märkten in Ober- und Niederösterreich bis Wien
und Preßburg führten61). Vorzugsweise vom Salzamt mit Sechser-
und Siebener-Zillen bedacht wurden die Gmundner Hafnermeister,
57) Res. 1739, S. 106.
58) Res. 1740, S. 155; 1741, S. 401.
59) Res. 1730, S. 162.
60) Res. 1691, S. 70; 1709, S. 709; 1714, S. 297; 1715, S. 334; 1717, S. 440.
61) Res. 1710, S. 867.
251
die ihre weit berühmten Erzeugnisse zum größten Teil in Wien ab-
setzten62 63).
Der freihändige Verkauf der Salzschiffe unterlag mehrfachen
Einschränkungen. Neue Zillen durften nach der Entleerung ihres
Inhalts überhaupt nicht verkauft werden, 1584 war hierauf eine
Strafe von 20 Taler für eine Siebnerin und von 10 Taler für eine-
Fünferin gesetzt68). 1593 stellte das Schiffsamt anstatt der Bar-
zahlung für die übernommenen Schiffe den Fertigern • Scheine aus.
die sie in Gmunden einlösen konnten, falls sie das Geld nicht zur Ab-
zahlung ihrer Schulden beim Salzamt verwendeten64). In Zeiten
größeren Schiffbedarfes für das Militär, und die waren nicht selten,
hatte das oberste Schiffsamt in Wien das Vorkaufsrecht und die
Befugnis, auch jeden anderen Verkauf zu verbieten. 1629 war der
Zillenverkauf an Private bei Strafe von 20 Dukaten untersagt, die
Fertiger mußten alle Schiffe, die eigenen sowohl wie die vom Salz-
amt entlehnten, die sie nicht, mit Lebensmitteln beladen, im Gegen-
zug nach Gmunden zurückführten, an das oberste Schiffsamt ab-
liefern65). Das Verbot war noch 1663 in Wirksamkeit und wurde
1705 erneuert, 1678 aber insoweit gemildert, daß jedem Fertiger das
Recht zustand, alljährlich eine Zille freihändig zu verkaufen66). Der
amtliche Übernahmspreis für zur Salzschiffahrt unbrauchbar ge-
wordene Siebnerzillen betrug 26 fl., für Sechserzillen 19 fl.67), konnte
indessen häufig nicht eingehalten und mußte überschritten werden,
weil trotz aller Strafandrohungen der Schleichhandel mit den Hin-
geberinnen blühte, die Fertiger hiebei gut verdienten und die Be-
diensteten in den Ladstätten mit dem Vermieten und Verkaufen der
alten Salzschiffe die besten Geschäfte machten68). In Mauthausen
wurden 1659 mit Wissen des Salzamtes jährlich 20 und mehr Hin-
geberinnen verkauft, der dortige Gegenschreiber erhielt für jede
Zille einen Taler Leihkauf und vom Kufenhandelsamt 30 Kreuzer.
Ebenso und noch 1730 wurde in Enghagen mit dem Verleihen und
Verkaufen der Schiffe viel Geld verdient, der Zillenhüter in Zizlau
lebte eigentlich davon, da sein Gehalt recht klein war69).
®) Res. 1736, S. 251.
63) Ennser Mus., A. II.
64) S. O. A., Bd. 5.
65) S. O. A., Bd. 57.
M) Res. 1678, S. 79; 1704, S. 264.
67) Res. 1709, S. 729.
“) Res. 1690, S. 667.
**) S. O. A., Bd. 53; Res. 1730, S. 89.
252
Der Umschwung in der Gebarung mit den gebrauchten Salz-
schiffen trat erst um die Mitte des 18. Jahrhunderts ein, als die
Türkenkriege vorüber waren und die Verhältnisse in Ungarn sich
gefestigt hatten. Zwar blieb das Oberste Schiffamt noch immer der
Hauptabnehmer, doch mehrten sich die Fälle, daß das Angebot die
Nachfrage überwog. Das Schiffamt bot dann den Fertigern selbst
Hingeberinnen um ein billiges Leihgeld an und gestattete den Ankauf
solcher Schiffe durch Fuderführer, Schiffmeister und andere
Parteien70).
Der Schiffbau im Kammergut diente selbstverständlich
zuvörderst der Salzverfrachtung, mit deren Entwicklung er fort-
schritt. Nicht viel geringer aber war seine Bedeutung auch für das
Kriegswesen jener Zeit. Die fortwährenden Kriege der öster-
reichischen Hausmacht in dem wirtschaftlich noch unerschlossenen
Ungarn mit seinen großen Flüssen erforderten ununterbrochen
Nachschübe von Truppen, Proviant und Kriegsgeräten aller Art, die
nur auf dem Wasserwege möglich waren, dann auch Schiffbrücken
und Kriegsschiffe. Und weil es nirgends in Österreich so viele
Schiffbauer gab wie im Salzkammergut, so war dieses die berufene
Stätte, von der aus die Schiffe zur Unterstützung der kaiserlichen
Armee nach Ungarn abgingen. Ohne auf Vollständigkeit Anspruch
zu erheben, möge die folgende aktenmäßige Zusammenstellung ein
Bild geben über den Umfang der Schiffbautätigkeit im Kammergut
für militärische Zwecke.
1552 Der Kaiser verlangt vom Stadtrat in Enns in Eile Schopper
zum Ausbessern von Nassarn und Pruggschiffen71).
1558 70 Streitschiffe von Gmunden.
1574 30 Nassarn anzufertigen.
1586 25 Nassadistenschiffe nach Preßburg zu senden.
1593 70 Nassadistenschiffe abgeliefert.
1594 400 Siebner- und 200 Fünferzillen bestellt, aber kein Geld
hiefür vorhanden; das Bauholz wurde den Ruttensteiner und
Waldhausener Waldungen entnommen, weil im Kammergut
Holzmangel war72).
1598 300 Pruggschiffe bei Tag und Nacht zu machen.
1611 Tschaiken nach Raab und Komorn zu liefern.
70) Res. 1732, S. 466; 1739, S. 70.
71) Neweklowsky, Tschaiken und Nassarn, Zeitschrift für Volkskunde
(1926), S. 17.
72) S. O. A. Bd. 12.
253
1653 Tschaiken und Ruder sofort anzufertigen.
1660 80 Schiffe zum Schlagen von drei Schiffbrücken in Ungarn..
1662 45 Schiffe zum Brückenschlägen nach Ungarn, mit Pulver und
Eisen in Linz beladen.
1663 100 Schiffe wegen künftigen Feldzug zum Brückenschlägen
angefordert.
1664 Im Frühjahr werden wenigstens 300 Sechser- und Siebner-
zillen nebst Tschaiken wider den Erbfeind gebraucht.
1676 Der Hofkriegsrat verlangt 15 Tschaiken und 4 Nassadisten.
1677 20 ganze und 10 halbe Tschaiken zur Notdurft der ungarischen
Grenze.
1678 Hofkriegsrat Andrimont bestellt 11 ganze und 2 halbe
Tschaiken.
1681 18 ganze und 8 halbe Tschaiken ins Arsenal zu Wien.
1682 Die Salzausfuhr zu beschleunigen, um die leeren Schiffe zum
Schlagen von drei Donauschiffbrücken verwenden zu können.
1683 40 bis 50 ganze und halbe Tschaiken nötig.
1683 Juli, alle verfügbaren Schiffe zum Entsatz der Stadt Wien
abzuliefern.
1684 Keine Tschaiken mehr, dafür 24 Neuner- und 90 Handels-
schiffe sowie 8 bis 10 Schopper für Ungarn; später aber doch
wieder 20 Tschaiken gefordert.
1685 20 ganze und 20 halbe Tschaiken zu den Kriegsoperationen
benötigt.
1685 Bezahlung der 1683 und 1684 zum Kriegsdienst abgegebenen
148 Kufenhandelszillen.
1686 40 ganze und 10 halbe Tschaiken benötigt.
1688 30 ganze und 20 halbe Tschaiken, weiter 30 Hingeberinnen zu
Kriegszwecken; im Juli waren alle auf der Strecke lagernden
Schiffe zum Brückenbau und zur Lieferung von schwerer
Artillerie und Kriegsgerät nach Ofen zu senden.
1689 28 Tschaiken, 20 Handelsschiffe und 12 bis 15 Zillen sind für
die Armee nach Ungarn zu liefern.
1690 40 ganze und 10 halbe Tschaiken zur bevorstehenden
Kampagne und viele Fertigerschiffe und Zillen zur Proviant-
zufuhr nach Belgrad nötig.
1691 100 Schiffe mit Salz dem Feldschiffbrückenhauptmann Gössin-
ger zu übergeben.
1691 Schiffwerker und Schopper von Gmunden kommen in die
kaiserlichen Wälder nach Niederösterreich zum Bau von
Tschaiken.
254
1692 13 Tschaiken zum bevorstehenden Feldzug nötig.
1693 16 große Tschaiken als Kriegsvorrat ins Arsenal zu liefern.
1694 83 Hingeberinnen an das Schiffamt abgeführt.
1695 60 Tschaiken als Ersatz des verbrauchten Vorrates ins
Arsenal.
1698 Neuerlich 60 Tschaiken zur Vorratsergänzung in das Arsenal
zu stellen.
1703 40 bis 50 Tschaiken wegen der Unruhen in Ungarn nachzu-
liefern, hievon zwei Drittel ganze und ein Drittel halbe.
1705 80 Tschaiken zu Kriegszwecken sofort zu liefern.
1710 30 Tschaiken für die Heeresausrüstung und die Festungen in
Ungarn nötig.
1711 30 Tschaiken für das Arsenal.
1715 52 Tschaiken und 90 bis 100 andere zum Schiffbrückenbau
brauchbare Zillen für Ungarn erforderlich.
1716 30 ganze und 45 halbe Tschaiken zum Brückenbau und zur
Verfrachtung schwerer Artillerie in das Arsenal zu liefern;
für den Feldzug in Ungarn im Herbst noch 40 Siebner- und
100 starke Sechserzillen mit Salz beladen nach Wien
zu führen.
1717 30 brauchbare Siebnerzillen zum Kriegsmaterialtransport
benötigt.
1718 40 ganze und 20 halbe Tschaiken ins Arsenal abzuführen und
Salzschiffe zum Proviant- und Munitionstransport nach
Belgrad nötig.
1728 20 Siebner- und Sechserzillen zur Lieferung von Brennholz
nach Belgrad nötig.
1729 Der Hofkriegsrat bestellt 40 Sechser- und Siebnerzillen.
1731 Das Schiffamt fordert 30 Zillen für Militärtransporte.
1732 30 Sechser- und 10 Siebnerzillen zum Brückenschlag nach
Belgrad für die durch Hochwasser zerstörte Brücke über die
Save.
1735 40 bis 50 Tschaiken für militärische Transporte vom Schiff amt
gefordert.
1736 8 Tschaiken ins Arsenal und 60 Hingeberinnen an das Schiff-
amt zu liefern.
1738 24 von den Schiffmeistern und dem Kufenamt abgelöste Hin-
geberinnen zur Rekrutenbeförderung nach Ungarn.
1739 200 Sechser- und Siebnerzillen für den künftigen Feldzug in
Ungarn bestellt, 34 Tschaiken nachbestellt und 30 Hingeber-
zillen zur Soldatenbeförderung eingelöst.
255
1741 200 Zillen für eine Schiffbrücke in Preßburg.
1743 30 Zillen zum Schiffbrückenbau abgegeben.
1744 Anforderung von 14 ganzen und 2 halben Tschaiken zum
künftigen Feldzug.
1745 30 Zillen und 50 Pontons angefordert für den Feldzug in
Bayern zu Schiffbrücken über Donau, Isar, Inn und Lech.
1747 8 Tschaiken nötig für militärische Zwecke an der Donau und
Save.
Zu den 4000 in den Akten aufgezählten, meist großen und
schweren Schiffen kamen noch viele Hunderte von Salzzillen, die
nach Entleerung ihrer Fracht vom kaiserlichen Schiffamt angekauft
und militärischen Zwecken zugeführt wurden. Unbekannt ist auch
die Zahl der Kriegsschiffe, die in den niederösterreichischen Staats-
forsten und in den ausgedehnten Waldungen Ungarns im Liptauer
und Tatragebiet von oberösterreichischen Schiffwerkern gebaut
worden sind. Schiffbauer und Schopper aus dem Kammergut hielten
den gewaltigen Schiffspark der in Ungarn kämpfenden kaiserlichen
Armeen instand, und oberösterreichische Schiffleute hatten die
Führung der Fahrzeuge inne. So hat das Salzkammergut rühmlichen
Anteil genommen an dem jahrhundertelangen Abwehrkampf der
christlichen Völker Europas gegen die türkischen Eroberungspläne.
Aber auch volkswirtschaftlich war die Arbeit seiner Fachleute
von großer Bedeutung; sie bahnten dem Qmundner Salz den
Wasserweg auf der March und Oder nach Schlesien und ermög-
lichten durch Flußregulierungen den Absatz des in der neuen Saline
zu Söovär erzeugten Salzes in ganz Ungarn und Siebenbürgen. Von
Qraf Friedrich von Seeau gerufen, richteten Stadlinger Schiffleute
1702 die Schiffahrt auf der Maros ein, 1717 arbeiteten solche in
Rosenberg im Liptauer Kreis, und 1718 brachte der dortige Sag-
meister Kriechbaum, ein gebürtiger Ebenseer, zwölf Schiffwerker
mit einem Meister aus Gmunden mit, um die Theiß von Tokaj fluß-
aufwärts bis Szigeth und abwärts bis Szolnok schiffbar zu
machen73). 1720 bis 1723 wurden Holzmeister, Schiffwerker und
Sagschneider von Gmunden in die Marmaros und nach Rosenberg
gesandt, um die Holzschläge nach waldmännischer Ordnung ein-
zurichten, die Szamos schiffbar zu machen, den Gegentrieb auf der
Theiß zu verbessern und auch die Maros daraufhin zu unter-
suchen74). 1721 warb Kriechbaum weitere sechs Schiffwerker aus
73) Res. 1717, S. 447, 472; 1718, S. 515.
74) Res. 1720, S. 49; 1721, S. 136.
256
dem Kammergut, die er zur Einrichtung des Zillentransportes nach
Sillein benötigte, stieß aber dabei auf den Widerstand des Salz-
amtes, dem der Verlust so vieler tüchtiger Facharbeiter nicht gleich-
gültig blieb. Die gute Entlohnung verlockte auch manche, sich ohne
Wissen des Salzamtes anwerben zu lassen; so hatte im gleichen
Jahre der Sagmeister Grubmüller aus Ebensee 13 dortige Holz-
knechte und Schiffwerker an sich gezogen, die zur Schiffbar-
machung der March bestimmt waren. Der Salzamtmann ließ Grub-
müller deshalb in Arrest bringen, die Hofkammer jedoch, ob-
wohl sie dessen Anordnung billigte, hob die Inhaftierung Grub-
müllers wieder auf und veranlaßte dessen Abreise nach Wien in
Begleitung der von ihm angeworbenen Holzknechte und Schiff-
werker, weil sie auf die Durchführung der Flußregulierungsarbeiten
großen Wert legte75). Aus dem gleichen Grund unterstützte man in
Wien auch die Anwerbungen Kriechbaums, dem weiter noch alles
Eisenzeug zum Bau von Sägen aus der Ebenseer Amtsschmiede
angefertigt wurde76), und schickte 1724 vier Schiffwerker nach
Rosenberg und vier nach Karlsburg in Siebenbürgen, die auf ihrer
Reise auch alles Eisenzeug für 30 Sechserzillen mitnahmen77).
Die Schiffbarmachung der oberungarischen Flüsse hatte die
Ausbeutung der dort befindlichen großen Wälder ermöglicht, in
wenigen Jahren entstanden Sägen zur Erzeugung von Schiffholz
und von Ladwerk für die Fasseiverpackung des in Söovär erzeugten
Salzes. 1711 hatten die Bergstädte um Schemnitz schon Bretter-
sägen in Betrieb, 1721 beschäftigte der Einnehmer Konrad Nefzer
sechs Sagknechte aus dem Kammergut bei den vier Rundsägen in
Rosenberg78). Fasseisägen gab es schon um 1724 in Söovär und seit
1726 auch in Szigeth78). Daß das zum Bau aller dieser Sägewerke
gehörige Eisenzeug in der Hofschmiede zu Ebensee erzeugt wurde,
ist schon gesagt worden.
In den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts wanderten
Hunderte von Sägearbeitern, Schiffwerkern, Schoppern und Schiff-
leuten teils freiwillig, teils über Auftrag des Amtes, oft mit Weib
und Kind nach Ungarn in der Aussicht auf guten Verdienst, der
ihnen in der Heimat versagt blieb. 1739 brauchte der kaiserliche
75) Res. 1721, S. 197.
7“) Res. 1721, S. 220.
”) Res. 1724, S. 618.
78) Res. 1721, S. 100.
257
Kriegskassier Reisenbichler 50 Schiffleute für das Banat80), 1730
schrieb der Fortifikationsbaumeister Herbstmayr nach Gmunden
um schiff- und wasserkundige Leute für das Bauamt in Orsova81)
und 1731 fuhren der Faustschmied Hessenberger und sechs Ischler
Schiffleute in die Baczka. Wieder andere Kammergütler fanden
1733 und 1737 Arbeit in der Marmaros, 1738 in der Herrschaft
Lykava und 1739 in Hradek82).
Die ihnen gereichten Löhne waren zwar höher wie zu Hause,
aber nicht übermäßig. 1718 erhielten die Schiffwerker 3% bis 4 fl.
wöchentlich und die Reiseauslagen, der Schoppermeister monatlich
15 bis 18 fl. und der Knecht 13 bis 15 fl.; hievon wurden 1 fl. 30 kr.
wöchentlich vom Salzamt für die Familienangehörigen zurück-
behalten83). Die Menge der Bewerber um die ungarische Arbeit war
anfänglich so groß, daß man die Wahl unter ihnen hatte und aus
fiskalischen Gründen jene bevorzugte, die, wenn sie nicht gleich mit
ihrer Familie in die Fremde zogen, im Ablebensfall auf die Ver-
sorgungspflicht des Ärars für Frau und Kinder verzichteten84).
Der Ansturm der Auswanderungslustigen verebbte aber bald, es
waren Nachrichten in das Kammergut gelangt, daß es den Arbeitern
in Ungarn nicht durchweg gut gehe; einige waren schon gestorben,
andere kehrten nach Ablauf der bedungenen Arbeitszeit gern wieder
in die Heimat zurück; manche freilich hatten es besser getroffen,
sich verheiratet und seßhaft gemacht. Ein großes Unheil traf 1718
die 50 Schopper, welchen die Instandhaltung des kaiserlichen
Schiffsparks auf der Donau übertragen war. Nach Beendigung ihrer
Arbeit wurden sie auf Befehl des Grafen von Mercy nach Belgrad
abkommandiert, um die eroberten türkischen Fregatten und
Tschaiken zu heben und auszubessern, welche im Donauschlamm
versunken und mit ertrunkenen oder erschossenen Türken gefüllt
waren. Bei dieser abscheulichen Arbeit erkrankten die Leute und
baten um ihre Entlassung, viele starben auch88). Der Vorfall trug
nicht wenig dazu bei, die Arbeiter von der Übersiedlung nach
Ungarn abzuhalten; 1737 waren sie nicht mehr geneigt, sich
für einen längeren Aufenthalt zu verpflichten, weshalb das Salzamt
a") Res. 1729,/S. 587.
“) Res. 1730. S. 171.
*-) Res. 1733, S. 640; 1737, S. 558; 1738, S. 606, 698; 1739, S. 9.
**) Res. 1717, S. 475; 1721, S. 202.
M) Res. 1721, S. 251.
85) S. O. A. Bd. 151, Nr. 94.
17
258
nach solchen suchen mußte, die mit Weib und Kindern ab wandern
wollten und „nicht so bald zurückzureisen sich sehnen86)“. 1731
blieb die Werbung in Ebensee erfolglos, und die wenigen
Ischler Arbeiter, die sich bereit erklärt hatten, wollten nur dann
nach Ungarn fahren, wenn ihre zurückgelassenen Frauen und
Kinder provisionsberechtigt blieben, was das Salzamt auch zu-
gestand87).
Die Türken hatten bei ihrem Rückzug aus Ungarn nicht nur ein
verwüstetes Land, sondern auch die Pest zurückgelassen, an der
Schiffwerker, welche in Belgrad, Ujpalanka und Orsova arbeiteten,
gestorben waren. Die Kunde davon schreckte die Leute natürlich
noch mehr ab, so daß das Salzamt lange Zeit brauchte, bis es die
zur Instandsetzung der ungarischen Proviantschiffe benötigten
Zillenschopper, aber bloß 61 statt der verlangten 70, zusammen-
gebracht hatte88). Die Bankodeputation erhöhte 1739 die Löhne für
den Meister auf monatlich 26 fl. und für die Knechte auf 18 fl. und
verständigte die Arbeiter, daß die Seuche an den meisten Orten
schon nachgelassen habe und die Werkleute nur an solche Orte
verschickt und angestellt werden, welche bis dahin von der Seuche
befreit gewesen89). Es ging ihnen aber dennoch schlecht; die meisten
erkrankten „teils wegen der ungewohnten Luft, teils wegen der
teuren Zeiten und der eingerissenen Contagion“, viele von ihnen sind
zu Pest, Peterwardein und Belgrad oder auf der Rückreise un-
bekannt wo gestorben. Im Oktober 1740 befand sich von all diesen
Schiffwerkern und Schoppern keiner mehr in Ungarn.
Die Aufzählung der Leistungen im Schiffbaudienst des Salz-
kammergutes wäre nicht vollständig, wenn nicht auch der Aufträge
gedacht würde, welche der kaiserliche Hof selbst für seine Bedürf-
nisse erteilte. Von den in den Salinenakten verzeichneten An-
forderungen geht die älteste auf Ferdinand III. zurück, der 1653 im
August für die Fahrt von Regensburg nach Wien 40 bis 50 taugliche
Schiffe und Salzzillen ansprach, die durch Hohenau nach Regens-
burg heraufgezogen werden sollten90). 1664 entlehnte die Hof-
kammer für die Donaureise der verwitweten Kaiserin fünf Schiffe,
mit Dach und Zimmer zugerichtet, wofür sie die Kosten von 184 fl.
dem Einnehmeramt in Qmunden überwies. Im selben Jahre waren
8e) Res. 1737, S. 558.
87) Res. 1731, S. 299.
88) Res. 1739, S. 1.
89) Res. 1739, S. 34, 35.
90) Res. 1653, S. 213.
259
zur Überführung der Leiche des Erzherzogs Karl Josef vier Zillen
nach Linz zu senden91). 1673 verlangte der Hof, für den Kaiser an
Stelle des 1666 erbauten ein neues kleines „Leibschöff zu den Lust-
gejagten“ eilends anzufertigen und nach Wien zu stellen92). Leo-
pold I. residierte 1681 im Schloß zu Linz und reiste am 15. März zu
Schiff nach Wien, wozu das Salzamt die nötigen Fahrzeuge bereit
zu halten hatte93). Der Kaiser weilte bekanntlich auch während der
Türkenbelagerung nicht in Wien, wohin er erst im Frühjahr 1684
mit seinem Hofstaat auf 30 vom Salzamt nach Linz gebrachten
Schiffen zurückkehrte94 *). 1732 wollte Karl VI. die Rückreise von
Linz nach Wien auf der Donau machen, zu welchem Zwecke das
Salzamt im Mai den Auftrag erhielt, dem kaiserlichen Leibschiff-
meister Pachner ehestens 50 Sechser- und Siebnerzillen nebst vier
oder fünf „Seenürschen“ in Linz zu übergeben. Als er im August
dieses Jahres wieder nach Oberösterreich kam und im Salzkammer-
gut jagte, wünschte er, bei der Fahrt auf dem Traunsee und der
Traun durch einheimische Schiffleute in der Tracht bedient zu
werden, wie sie zur Zeit der Anwesenheit Leopolds I. getragen
wurde96). Am Krönungstag der Königin Maria Theresia war in
Preßburg eine Schiffbrücke aus hundert von Gmunden gelieferten
Sechserzillen geschlagen worden96), auch für ihre Donaufahrt 1743
hatte das Salzamt die erforderlichen Schiffe beizustellen97).
3. Die Schiffer.
Die große Länge des Wasserweges von den Erzeugungs-
plätzen bis in die Legstätten, die Ungleichheit desselben und die
Bedürfnisse des Gegentriebes wie des Salzhandels bedingten früh-
zeitig eine abschnittweise Arbeitstrennung. Die Verschiffung der
nackten Fuder von Hallstatt nach Gmunden war ursprünglich den
Bürgern von Hallstatt Vorbehalten, welche hiezu eigene Fuderführer
besoldeten. Die vier Hallstätter Fuderführer hatten sich aber schon
im 16. oder 17. Jahrhundert unabhängig gemacht und bis 1743 die
91) Res. 1664, S. 172, 271.
92) Res. 1673, S. 469.
**) Res. 1681, S. 123.
M) Res. 1684, S. 266.
96) Res. 1732, S. 460, 469, 485.
”) Res. 1741, S. 303.
97) Res. 1743, S. 578.
17*
260
Naufahrt auf eigene Rechnung besorgt, weil in diesem Jahre die
Bürgerschaft von Hallstatt sich zur Übernahme der Fudersalzabfuhr
nach Gmunden erbot und sie auch erhielt98). Nach der Erbauung der
Pfannhäuser in Ischl und Ebensee besaßen diese Orte ebenfalls ihre
Fuderführer oder einen Urfahrmeister, wie er in Ischl hieß, mit den
Gehilfen. Von Gmunden aus fuhren die Salzschiffe bis Stadel bei
Lambach, dem ersten Umschlagplatz an der Traun, die vor der
Überwindung des Traunfalles erst von hier aus schiffbar war. Die
Schiffahrt begann mit dem Einsetzen der Schneeschmelze und
dauerte in der Regel bis Ende Oktober. Diese Strecke fiel den
Gmundner Schiffleuten zu, welche nach getaner Fahrt zu Fuß
wieder zurückkehrten, ln Stadel wurden die Schiffe umgeladen,
weil die Fahrtverhältnisse auf der äußeren Traun nur eine geringere
Tauchtiefe und schwächere Beladung vertrugen, und dann von den i
Stadlinger Schiffern bis zur Donau nach Zizlau oder Enns geführt.
Während die Zizlauer Schiffleute nur lokal beschäftigt waren und
nicht über Enns hinauskamen, übernahmen die von Enns die an der
Ländestelle in Enghagen eingelangten Salzzillen zur Weiterfahrt
donauabwärts in die einzelnen Ladstätten bis Wien. Ihr Anspruch
auf das alleinige Fahrrecht in dieser Strecke begegnete aber schon >
im 15. Jahrhundert dem Widerstand der Fertiger, die ihre Stadlinger
Schiffleute in Enns nicht entließen, sondern mit ihnen weiterfuhren.
Die Bürgerschaft von Enns wehrte sich gegen den Verdienstentgang
ihrer Schiffleute und beschuldigte die Fertiger auch des satzungs-
widrigen Küfelsalzhandels in das Machland. Die gegenseitigen
Klagen und Beschwerden der Stadt Enns und der Fertigerschaft,
der Streit über die Wahl des Ländeplatzes — ob in Dürrfeld oder
in Enghagen — und andere Zwistigkeiten zogen sich sehr in die
Länge und gaben der Hofkammer reichlichen Anlaß zu Ent-
scheidungen, die jedoch des allgemeinen Interesses entbehren99).
Das Monopol der Ennser Schiffer war aber schon 1547 gebrochen,
die Fertiger brauchten nur drei Tage auf den Ennser Naufergen zu
warten, welche Zeit für das Umladen des Salzes von den Traunern
auf die Donauschiffe nötig war, worauf sie andere Schiff-
leute zu nehmen das Recht hatten. Dabei blieb es auch in der Folge-
zeit; 1734 hatten die Fertiger zur Küfelsalzlieferung bis zur Donau
40 Stadlinger Schiffleute nebst Küfelbeschlager und Stößer und von
da ab bis Wien und Korneuburg abwechselnd auch Ennser Schiff-
*9) Res. 1743, S. 601.
“) S. O. A. Bd. 4, 5.
261
leute zu gebrauchen. Jeder Schiffer erhielt für die abgeführte Zille
von Enghagen bis Wien 4 fl. 30 kr., bis zu einer der oberhalb Wiens
gelegenen Ladstätte 3 fl. 30 kr., mußte sich aber dafür gegen Kost
und Trunk auch zur Qegenfuhr gebrauchen lassen100).
Die Schiffleute mit Ausnahme der im Großkufenhandelsamt
beschäftigten, also alle im Fertigerdienst stehenden, wie die
Stadlinger, Zizlauer und Ennser Schiffer, waren nicht vollberechtigte
kaiserliche Arbeiter, wenn auch das Salzamt mitbestimmenden
Einfluß auf ihre Aufnahme, Dienstführung und Entlohnung nahm, sie
in Notfällen unterstützte und arbeitsunfähig Gewordene pro-
visionierte101). Sie waren vom Hofkornbezug ausgeschlossen102 *)
und ihre Witwen nicht provisionsberechtigt108), doch bekamen sie
Brenn- und Nutzholz um einen billigen Preis vom Salzamt104) und
auch das Mußsalz, doch in einem anderen Maße wie die kaiserlichen
Arbeiter und nur aus Gnade und gegen Widerruf105). Neben dem
Kuchelsalz, das allen Schiffleuten zur Verpflegung während der
Fahrt ausgefolgt wurde, bezogen manche von ihnen noch Deputat-
salz, so die 27 geschwornen Gmundner Schiffleute seit alters her
41 Fuder, welche Menge ihnen später mit 1 fl. 13 kr. und von 1697
an mit 2 fl. 18 kr. je Fuder reluiert wurde106), die 40 Ennser Schilfer
hingegen, um Salzdiebstähle zu vermeiden, 12 Fuder Mußsalz und
die Zizlauer 8 Fuder, doch immer nur auf drei Jahre befristet107).
Die Fertiger sowohl wie das Kufenhandelsamt entlohnten ihre
Schiffleute bis in das 18. Jahrhundert nach der Zahl der zurück-
gelegten Fahrten und erst später nach der Menge des gelieferten
Salzes. Für die Naufahrt von Stadel bis zur Donau, wobei die
Siebnerzille ausschließlich des Kobelknechtes mit zehn Mann und
die Sechserin mit sieben Mann besetzt war, empfingen der Nauferge
im 18. Jahrhundert 57V2, der Steuermann 45 und der Mehringer
46V2 kr., jeder von ihnen überdies 16 kr. Nachtmahlgeld, die
gemeinen Knechte aber bloß 31 kr. Für die Salzfuhr von Gmunden
über den Fall nach Stadel wurde die Entlohnung nach dem Gewicht
der Salzladung 1731 eingeführt, so wie sie bei der Schiffahrt auf der
10°) Res. 1733, S. 667.
101) Res. 1710, S. 759.
10-') Res. 1739, S. 55.
10S) Res. 1731, S. 261.
1#1) Res. 1731, S. 267.
105) Res. 1664, S. 181.
“*) Res. 1697, S. 546.
107) Res. 1722, S. 322; 1724, S. 10; 1728, S. 453.
262
äußeren Traun schon in Übung stand108), und für jedes Pfund
böhmischer Zentnerfassei 1 fl. 30 kr. Schiffsmiete gezahlt109).
Gleichviel, ob die Entlohnung nach der Fahrtenzahl oder nach
dem Ladegewicht erfolgte, immer war der Verdienst der Schiffer
abhängig von ihrer Inanspruchnahme, und diese änderte sich mit
dem Salzverschleiß, der Jahreszeit und den Wasser standsverhält-
nissen. Auf Zeiten guten Verdienstes folgten solche des Abflauens
und langen, untätigen Wartens; und wenn dann noch die Teuerung
über das Land kam, war die Not ständiger Gast im Hause des
Schiffers. Mit seinem Dienste waren allerdings manche Neben-
bezüge verbunden, die sich durch vieljährige Gepflogenheit zu
rechtlichen Gebühren umgebildet hatten. Außer den von Dr. Kracko-
wizer aufgeführten derartigen Einkünften110) gab es noch das
Winterhilfs-, das Windfeier- und das Wartegeld111), das Heimgeld
am Stadel für die Untersuchung des Fahrwassers von der Ausfahrt
der Schiffe, das Zillenfeylgeld für die Rücklieferung der Salzdecken
und des Ladwerkes zur Aufsattlung der Schiffswände, um die
Ladung zu vergrößern und das Salz gegen die Durchnässung zu
schützen112), den Lägelwein, der sowohl von den Fertigern wie vom
Kufenhandelsamt gereicht wurde113) und andere. Weil aber von
allen diesen Sondergenüssen die ohnehin bessergestellten Naufergen,
Steuerleute und Mehringer den Löwenanteil für sich in Anspruch
nahmen, reichte der auf die gewöhnlichen Schiffsknechte entfallende
Restbetrag nicht hin, um ihre materielle Lage namentlich in Not-
standszeiten merklich zu verbessern. Ihre häufigen Klagen waren
daher nicht unberechtigt und durften von der Hofkammer nicht
überhört werden, wollte sie nicht den unbedingt nötigen Stand
geschulter und arbeitswilliger Schiffleute schwächen. Schon vom
16. Jahrhundert an kamen Hilfsgelder oder Teuerungsbeihilfen in
wechselnder Höhe an das Schiffsvolk zur Auszahlung, um seiner
Not zu steuern, später wohl auch zu dem Zwecke, die vielen Akzi-
dentien allmählich einzuziehen.
Neben den wenigen Hallstätter und Gmundner Schiffleuten
waren es die Stadlinger und Ennser, die der Unterstützung am
dringendsten bedurften. Am ärmsten waren die etwa 190 Schiffer
"*) Res. 1731, S. 255.
109) Res. 1731, S. 272.
110) Gmunden 2, S. 287.
U1) Res. 1727, S. 346; 1734, S. 793; S. 0. A. Bd. 136, Nr. 62.
“*) Res. 1737, S. 491, 492.
113) Res. 1707, S. 545.
263
am Stadel in den Hungerjahren vor und nach 1700; 1694 half ihnen
die Hofkammer mit je 1000 fl. für die nächste Zeit, 1701 bewilligte
sie den Schiffern und Küfelarbeitern zusammen 15.000 fl. und 1703
den Stadlinger und Ennser Schiffern wiederum 2000 fl.114). Auch
wenn Änderungen im Salzverschleiß oder im Transport den Ver-
dienst der Schiffleute schmälerten, wurden sie für den Lohnausfall
entschädigt; dies war der Fall 1727 bei dem vorübergehenden
Rückgang der Salzausfuhr nach Böhmen115) und nach der Ein-
führung von Clo- und Kehlheimer Plätten für die Salzverfrachtung
auf der Donau (Seite 224).
Die Lage der Stadlinger Schiffleute wurde erst 1741 gebessert;
um ihnen dauernd zu helfen und ihrer ständigen Bettelei enthoben
zu sein, übertrug man ihnen das Einrichten des Fahrwassers in der
äußeren Traun, das bisher die Fischer besorgt hatten. Damit gab
die Bankodeputation den Schiffern am Stadel eine Arbeit gewisser-
maßen vor der Tür und Verdienst auch in der Zeit, während
welcher die Schiffahrt ruhte116). Für das Ärar war der Entschluß
noch insofern von Vorteil, als die Fischer fortan von den Fluß-
regulierungsarbeiten ferngehalten wurden und die Schiffahrt nicht
mehr zu erschweren vermochten.
4. Der Qegen trieb.
Schon Maximilian 1. hatte die Notwendigkeit erkannt, die ent-
leerten Salzschiffe nach Gmunden zurückzuliefern, um an Schiff-
holz zu sparen und Lebensmittel ins Kammergut zu bringen. Die
mannigfachen Widerstände von seiten der Flußanrainer, Fischer
und wohl auch der Fertiger verzögerten die Ausführung dieses Vor-
habens, die erst unter Ferdinand I. zustande kam. In dem General-
mandat von 1536 befahl der Kaiser, „damit die Wälder in Hallstatt
nicht verwüstet und verödet, daß der Weg nach der Traun allent-
halben gemacht und unsere Salzfertiger die Schiffe, so mit Salz
beladen aus der Traun geführt, wiederum die Traun aufwärts mit
Wein und Traid und andern Proviant beladen führen sollen“. Der
Landeshauptmann war verhalten, den Widerstand der Ebelsberger
Fischer abzustellen117). Die technischen Schwierigkeiten der Gegen-
114) Res. 1694, S. 293; 1702, S. 12; 1703, S. 96.
115) S. O. A. Bd. 137.
lle) Res. 1741, S. 400; 1743, S. 660.
11J) S. O. A. Bd. 4.
264
fahrt, hervorgerufen hauptsächlich durch die ungenügende Breite
des Flußgerinnes, die eine Begegnung mit den vollen Salzzillen
gefahrvoll machte, konnten nicht so bald behoben werden, auch
die Einbauten der Fischer waren schwer zu beseitigende Hinder-
nisse, so daß erst 1590 mit dem regelmäßigen Gegentrieb begonnen
wurde118). Von da an ging es rasch vorwärts und bereits 1616 be-
stand die Absicht, alle Salzschiffe, auch jene, die nicht mit Getreide
und Wein beladen waren, im Gegentrieb nach Gmunden zu
führen119).
Die zur Rückfahrt bestimmten Schiffe wurden von privaten
Unternehmern mit Pferden flußaufwärts gezogen und von den
heimkehrenden Schiffleuten gesteuert. Ein näheres Eingehen auf das
Wesen des Zillengegentriebes kann bei der Reichhaltigkeit der
hierüber bestehenden Literatur unterbleiben120), nur einige ergän-
zende Einzelheiten dürften Erwähnung verdienen. Von Zizlau bis
Stadel waren es pferdebesitzende Bauern aus der Welser und
Lambacher Gegend, die den Traunzug besorgten, auch das Stift
Lambach war zeitweilig mit zwei Zügen beteiligt. Die Zahl der zur
Rücklieferung der Zillen erforderlichen Traunzüge nahm mit der
Steigerung des Salzabsatzes natürlich zu und betrug in der Zeit von
1660 bis 1680 vier, 1681 bis 1685 fünf, 1686 bis 1692 sechs, 1693 bis
1701 sieben, 1702 bis 1704 acht, 1705 zehn, 1706 bis 1707 elf, 1708 bis
1716 sieben, 1717 bis 1719 acht, 1720 bis 1722 neun.
Der Gegentrieb kostete viel Geld, die Unternehmer erhöhten im
Bewußtsein ihrer Unentbehrlichkeit die Ansprüche immer mehr, sie
bekamen zu dem vereinbarten Fahrpreis noch Hilfsgelder zur
Futterbeschaffung für die Pferde, deren Höhe je nach dem Hafer-
preis zwischen 500 und 1500 fl. je Zug im Jahre wechselte, und
wurden überdies für die Pferdeverluste entschädigt, die bei der
Gefährlichkeit der Fahrt, namentlich im Hochwasser, nicht selten
waren. Auch die im Traunzug unmittelbar beschäftigten Knechte,
die Vorreiter, Umtaucher, Aufleger, After- und Mitterreiter, deren
Besoldung zwar dem Unternehmer zukam, erhielten vom Salzamt
eine besondere Zuwendung, das Drangabgeld, 1724 106 fl. 15 kr.
jährlich121).
Um die Kosten der Traunzüge zu verbilligen, wurden sie nach
“8) S. O. A. Bd. 115.
118) Res. 1616, S. 281.
12°) Krackowizer, Gmunden 2, S. 279.
m) Res. 1724, S. 613.
265
1720 im Feilbietungsweg vergeben. 1722 übernahm der Abt Maxi-
milian von Lambach bei der Lizitation in Wels einen Teil des Zillen-
gegentriebes von Zizlau bis Stadel auf drei Jahre gegen eine Ver-
gütung von 14 fl. nebst dem üblichen Mußsalz und Kernstein für
jede gegentreibende Zille, während sieben Welser Bürger und Fall-
bauern die übrigen Züge um den gleichen Preis erstanden. In den
14 fl. waren auch die bisherigen Hilfsgelder und Roßschäden wie die
Beschaffung der Seile inbegriffen. Für jeden Zug waren fünf Pferde
zu verwenden, aber niemals mehr als zwei Zillen gegenzutrei-
ben122). Der zweite, 1725 mit den Weisem auf sechs Jahre abge-
schlossene Liefervertrag wurde über Einspruch des Abtes von Mond-
see auf zwei Jahre verkürzt123), nach Ablauf der Vertragsdauer 1728
aber doch wieder verlängert; der Traunzug einer Siebnerzille
kostete jedoch bereits 17 fl. 50 kr. und einer Sechserin 15 fl. 30 kr.124).
Die lizitationsweise Vergebung der Traunzüge wurde fortan bei-
behalten, vermochte indessen das Hinaufschnellen des Fahrpreises
nicht zu verhindern. 1743 mußten für die Siebnerin schon 24 fl.
und für eine Sechserzille 22 fl. gezahlt werden, auch das Hilfsgeld
kam wieder auf und die Vergütung für Roßschäden125). Zudem
wollten die Traunfahrer wenigstens 65 Züge im Jahre verbürgt
haben, ein Verlangen, auf welches die Bankodeputation begreif-
licherweise nicht einging126).
Im Grunde ähnlich lagen die Verhältnisse im zweiten Abschnitt
des Traunzuges, auf der Strecke von Stadel bis Gmunden; nur war
die Bergfahrt hier viel schwieriger und gefährlicher, die Traun
reißender und durch Schleusen im geraden Lauf unterbrochen,
besonders die Auffahrt durch den Schiffahrtskanal am Traunfall
kostete seines starken Gefälles wegen schwere Mühe. Die Gegen-
züge waren im Flußlauf mit fünf, durch den Fallkanal aber mit
neun Pferden bespannt und es bedurfte großer Geschicklichkeit und
Erfahrung der Bemannung, um die Schiffe über alle diese Hindernisse
ungefährdet zu schleppen.
Der Fallzug, wie er hieß, war seit Jahrhunderten das unbe-
strittene Vorrecht der dort ansässigen Landleute, der Fallbauern,
die bei diesem Gewerbe aufwuchsen, den Lauf des Flusses und
122) Res. 1723, S. 417, 418.
12:') Res. 1725, S. 97, 124.
124) Res. 1728, S. 358.
125) Res. 1742, S. 458; 1743, S. 602.
la") Res. 1739, S. 30, 44.
266
seine Tücken besser kannten wie irgend ein anderer und auch die
geeigneten Zugpferde hielten. Sie wußten, daß das Salzanit auf sie
angewiesen war und zogen daraus ihren Vorteil. 1689 wird von den
vier in der Nähe von Stadel wohnhaften Fallbauern berichtet, daß
sie begütert und wohlhabend wären und jeder sechs bis sieben
Rösser besäße127). Nach dem ältesten, in den Salinenakten Vorge-
fundenen Vertrag von 1618 hatten die Roß- oder Fallbauern in der
Roithamer Pfarre drei Roßzüge über den Fall zu halten (27 Pferde),
wofür ihnen 600 fl., drei Dukaten Leihkauf und 7 fl. Zehrung beim
Vertragsabschluß ausbezahlt wurden128).
Den Hafer stellte zeitweilig das Salzamt bei, wenn in Oberöster-
reich nicht genug zu haben war und solcher auf der Donau ein-
geführt werden mußte, wobei er als kaiserliches Gut von niemand
mit Maut, Zoll, Aufschlag oder anderen Gebühren belegt werden
durfte129). Andernfalls zahlte das Salzamt den Fallbauern ein Hilfs-
geld zum unmittelbaren Ankauf des Hafers wie den übrigen Gegen-
fahrern130).
Als im 18. Jahrhundert die Bankodeputation gleichzeitig mit der
Vergebung der Traunzüge im freien Wettbewerb auch den Fallzug
nur auf Grund einer Anbotstellung zuteilte und die Fallbauern bei
der Lizitation unterlagen, verlangten sie, gestützt auf ihre bisherige
ausschließliche Verwendung, eine Schadloshaltung von 957 fl., und
merkwürdig genug, man wies dieses sonderbare Begehren nicht
kurzerhand zurück, sondern billigte den Fallbauern wirklich eine
Entschädigung, wenn auch nur im Betrag von 370 fl. zu131). 1725
zahlte das Salzamt im Fallzug für eine Siebnerin 6 fl. 57 kr. und
für die Sechserzille 5 fl. 57 kr., ein Jahr später aber schon 8 fl. 15 kr,
beziehungsweise 7 fl. 15 kr. und 1735 8 fl. 45 kr. und 7 fl. 45 kr.
Bemerkt wird, daß die Fahrstrecke des Traunzuges (40 km) doppelt
so lang ist wie im Fallzug. Lange konnten sich die ortsfremden
Fahrer im Wettbewerb mit den Fallbauern nicht halten, 1729 waren
diese schon wieder im Zuge, wie aus einer Roßschadenvergütung zu
erkennen ist132). Die Höhe dieses Schadenersatzes war ungleich;
1748 gewährte das Salzamt für ein verunglücktes Pferd eine Bei-
m) S. 0. A. Bd. 53.
128) S. O. A. Bd. 93.
Res. 1667, S. 291.
13°) Res. 1707, S. 441.
131) Res. 1724, S. 613.
13S) Res. 1729, S. 613.
267
hilfe von 20 bis 24 fl., dagegen 1729 aus besonderer Ursache 60 fL
und 1728 dem Kloster Lambach für drei Roßschäden den halben
Wert, 163 fl. 30 kr. Ein starkes Zugpferd kostete danach 109 fl.133).
Die Auslagen für den Qegenzug stiegen unausgesetzt, jede
Lizitation, sowohl beim Traun- wie beim Fallzug, schloß mit einem
höheren Zuschlag. 1743 kostete der Fallzug einer Siebnerin schon
11 fl. 30 kr. und einer Sechserin 10 fl. 30 kr. Da eine Herabsetzung
der Kosten mit der bisherigen Art des Gegentriebes nicht zu er-
warten war, plante man, in den Fallkanal eine Wassermaschine als
Aufzug einzubauen oder eine Winde wie in Laufen. Die Sache war
technisch damals undurchführbar, es kam nicht einmal zum Versuch.
1745 wurde der Landtransport während des Winters in Erwägung
gezogen, zu welcher Zeit die Pferde der Traunfahrer und Fallbauern
ohnehin feierten. Diese sollten das Fasseisalz von Hallstatt, Ischl
und Gmunden nach Stadel führen, von wo aus es die böhmischen
Fuhrleute übernehmen konnten. Auch diese Absicht mußte fallen
gelassen werden, weil die Überlandfracht noch teurer gewesen
wäre. So blieb alles beim alten, das Salzamt hatte nur darauf zu
achten, daß mit Wintereinbruch in Stadel alle Magazine mit Salz
gefüllt waren, damit bei einsetzender Traunfahrt nach Linz und
Mauthausen es an der Salzfracht nicht fehlte134).
Der dritte und letzte Abschnitt des Gegenzuges betraf die Rück-
beförderung der von den Fuderführern aus Hallstatt und Ischl nach
Gmunden gebrachten Salzschiffe. Auch diese Arbeit war privaten
Unternehmern, den acht Roßbauern, übertragen, die vermutlich nahe?
dem Ausfluß der Traun aus dem Hallstätter See wohnten und inj
ihrer Entlohnung den Fallbauern gleichgehalten wurden. Sie*
empfingen ebenso wie diese zu Zeiten Hilfsgelder zum Haferankauf,
Teuerungszulagen und eine Entschädigung für verunglückte Pferde.
Die kurzwegige Überlassung des Gegentriebes an die Roßbauern
hörte 1730 auf, von welchem Jahre an der Zuschlag gleichfalls auf
Grund einer Anbotstellung erfolgte. Für die Überbringung einer
Siebnerzille wurden 6 fl. 30 kr. und einer Sechserin 4 fl. 30 kr. ge-
zahlt135 *), welche Preise das Salzamt von 1741 an um je einen Gulden
erhöhte138).
133) Res. 1728, S. 466; 1748, S. 398.
“') Res. 1742, S. 444; 1743, S. 602; 1745, S. 21, 86; 1746, S. 121.
m) Res. 1730, S. 46.
1M) Res. 1741, S. 399.
268
5. Die Donauschiliahrt.
Die Verführung- des Salzes auf der Donau gehörte von frühester
Zeit an zum Dienste der Fertiger und wurde von den Ennser Schiffs-
leuten besorgt, die sich später darin mit denen von Stadel teilen
mußten. Beiden stand dann auch allein die Weiterbeförderung der
großen Kufen im Auftrag des Kufenhandelsamtes zu; erst nach Auf-
nahme der Erzeugung von Fasseisalz für den Vertrieb nach Böhmen,
dem sich später das für Schlesien bestimmte Tonnensalz zugesellte,
zog die Hofkammer auch fremde Schiffsmeister für den Verkehr auf
der Donau in ihren Dienst. Unter den Bewerbern fiel ihre Wahl auf
die Ottensheimer Schiffmeister Paul Schedlberger und Matthias
Feichtlbauer (auch Viehbauer geschrieben) als Bestbieter, die schon
um 1710 vertragsmäßig die Zentnerfassei nach St. Johann a. D.
und die schlesischen 2V2 Tonnen nach Wien um 7 beziehungsweise
20 kr. das Stück lieferten. Sie mußten bei der nächsten Feilbietung
1713 mit den Preisen auf 6 und 19 kr. herabgehen137), behielten diese
für die Folgezeit unverändert bei und waren von der Regierung als
verläßliche Schiffsmeister besonders geschätzt. Die Lieferungsver-
träge mit ihnen wurden ohne Unterbrechung immer wieder ver-
längert und, als die beiden Schiffsmeister 1744 mit Tod abgingen,
auf ihre das Geschäft fortführenden Witwen ausgedehnt1-38). Schedl-
berger brachte auch die entleerten und dann mit Getreide beladenen
Salzschiffe im Gegentrieb bis Linz zurück, wofür er 1721 12 fl. und
1735 10 fl. je Muth begehrte139). Es ist wahrscheinlich, daß die
beiden Schiffsmeister auch mit den leeren Zillen zurückfuhren, die
Salinenakten enthalten hierüber keine Andeutung und geben über
den Gegentrieb auf der Donau, der doch schon seit dem 16. Jahr-
hundert bestand, überhaupt keinen Aufschluß.
Kurze Zeit, von 1727 bis 1729, hatten Schedlberger und Feichtl-
bauer auch die bisher und daraufhin wieder den Fertigern vor-
behaltene Lieferung der kleinen Küfel von Enghagen nach Nieder-
österreich um den Preis von 4 fl. 36 kr. je Pfund nach Wien und
Korneuburg und von 3 fl. 21 kr. in die oberen Legstätten er-
standen140). In ihrem Unternehmungsgeist bewarben sie sich sogar
um die Traunschiffahrt von Gmunden ab, so daß den Fertigern nur
die Ablieferung der kleinen Küfel vom Erzeugsort bis Gmunden ver- * 14
137) Res. 1713, S. 183.
”*) Res. 1744, S. 700.
*") Res. 1721, S. 143; 1735, S. 88.
14°) Res. 1727, S. 248, 250; 1729, S. 593; S. O. A. Bd. 137.
269
blieben wäre141), ln dieser bedrängten Lage fanden sie im Salzamt
tatkräftige Unterstützung; dasselbe setzte nicht nur die Ablehnung
des Antrages der Schiffsmeister durch, sondern verhalf den
Fertigern überdies zur Lieferung der Halbzentnerfassei nach Nieder-
österreich um den Preis von 13 bis 15 kr. das Stück, je nach Ent-
fernung der Legstätte. Dies gewissermaßen als Entschädigung
für den Rückgang des Kleinküfelabsatzes nach Einführung der Halb-
zentnerfassel142).
Die Weiterlieferung des schlesischen Tonnensalzes von Nußdorf
bis nach Theben an der Marchmündung war 1721 dem Juden
Salomon Beer auf die Dauer von sechs Jahren übergeben worden.
Die Regierung löste den Vertrag aus gewichtigen Gründen schon
1723 auf und fand in dem Bürgermeister von Olmütz, Johann
Christof Dimbler, für Beer einen geeigneten Ersatz143).
Ein anschauliches Bild über den Umfang der Salzschiffahrt in
der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts gibt eine in den Salinenakten
vorhandene Zusammenstellung aus dem Jahre 1720, in welchem die
Salzausfuhr nach Schlesien besonders hohe Anforderungen stellte.
Es waren zu befördern:
240.000 böhmische Zentnerfassei,
6.000 Pfund Küfel,
12.000 Salztonnen nach Schlesien,
100 Pfund Fuder im Landverschleiß,
75 Pfund Fuder Herren-, Gotteszeilen- und Deputatsalz,
20 Pfund Fuder als Ersatz für Salzschäden.
Das gibt eine Jahreserzeugung von 1790 Pfund Fuder oder
rund 260.000 Zentner; hiezu waren a) bis Stadel Naufahrten not-
wendig:
650 für das Großkufenhandelsamt,
450 für die Fertiger,
75 für die schlesischen Salztonnen und
30 für das Gotteszeilen und Deputatsalz, zusammen
1205 Fahrten mit 36 Schiffleuten.
Mehr als 500 neue Zillen wurden jährlich angefertigt, es waren
daher 705 im Gegentrieb zurückzubringen, wozu sieben Fallzüge
beansprucht wurden.
m) Res. 1726, S. 190.
142) Res. 1730, S. 102.
“*) Res. 1721, S. 158; 1723, S. 447, 486, 530.
270
b) Von Stadel bis Zizlau entfielen
1050 Naufahrten auf das Qroßkufenhandelsamt,
750 auf die Fertiger,
120 auf das Tonnensalz und
45 auf das Gotteszeilen und Deputatsalz, zusammen
1965 Naufahrten mit 212 Stadlingern und Küfelarbeitern, wozu noch
64 Ennser und 20 Zizlauer Schiffleute kamen. Von diesen Fahrten
kehrten 760 Zillen ebenfalls im Gegenzug nach Gmunden zurück, so
daß am Jahresschluß insgesamt 1465 Schiffe zur Wiederverwendung
■bereit standen144).
Man kann sich vorstellen, wie es bei einem solchen Massen-
verkehr in den Umschlagplätzen am Stadel, in Zizlau und Enghagen
zuging. Besonders in Stadel, wo die Schiffe für die Fahrt auf der
äußeren Traun umgeladen werden mußten und deshalb längeren
Aufenthalt nahmen, häuften sich die Fahrzeuge so an, daß ein
Drittel derselben in den Schiffhütten keinen Platz mehr fand und
tagelang im Freien verheftet blieb145). Zum Schutze des Salzes vor
dem Regen hatte schon Radolt 1654 dessen Bedeckung mit Plachen
veranlaßt, die von den Schiffleuten für ein gewisses Entgelt nach
Gmunden zurückgebracht werden mußten146). Besonders die
nackten Fuder bedurften des Schutzes gegen die Nässe, weshalb
die Unterlassung des Deckenüberhanges mit 12 Taler Strafe belegt
war147). Um auch die Durchnässung des Salzes durch das Herein-
schlagen des Flußwassers über die Seitenborde der Schiffe zu ver-
hindern, waren diese bei voller Ladung der ganzen Länge nach mit
Übereinandergreifenden Läden, den Feilstegläden, erhöht, die am
Ausladeort abgenommen und den rückfahrenden Schiffen mit-
gegeben wurden148).
Die schweren Decken litten unter dem Einfluß der Witterung
und der rohen Behandlung stark, auch war deren Nachschaffung
teuer, weshalb die Hofkammer einen billigeren Ersatz suchte.
Zuerst, 1689, kamen leichtere Zwilchplachen zur Verwendung, wie
solche die bayrischen Salzschiffe benützten149); den Ankauf be-
sorgte das niederösterreichische Salzamt, das solche Decken um
144) S. O. A. Bd. 156, Nr. 110.
145) Res. 1739, S. 33.
146) Res. 1655, Sv 272.
147) S. O. A. Nr. 174/62.
148) S. O. A. Bd. 67, Nr. 175; Res. 1732, S. 492.
149) Res. 1688, S. 468.
271
einen weit billigeren Preis und aus besserem Zwilch gleich aus
erster Hand bezog150 151). 1716 ging man auch davon ab und begnügte
sich, die Ladung mit Matten aus Strohgeflecht oder mit losem Stroh
zu bedecken161).
Die Ansammlung so vieler Schiffleute, die laute Geschäftig-
keit der Mitfahrer beim Aus- und Einladen des Salzes und das leb-
hafte Treiben der Mannschaft inner- und außerhalb des Hafens
gaben vor allem dem Stadel sein charakteristisches Gepräge und
dem Stadelschreiber als dem verantwortlichen Leiter am Platz
genug Mühe, um Ordnung zu halten und seine Weisungen durch-
zusetzen. Weil jede Verzögerung in der Abfahrt der Salzzillen den
Fertigern Zeitverlust und Lohnschaden brachte, geschah es häufig,
daß ihre Naufergen ohne Rücksicht auf die geregelte Reihenfolge
und gegen den Willen des Schreibers den Stadel vorzeitig ver-
ließen, eine Eigenmächtigkeit, welche schon die Fertigerordnung
von 1529 strenge rügte: „denn als sich die Naufergen unterstehen,
vor Tags auszufahren und in solchem fahren oft also in Eil in Dunkel
gefährlicher weis den hintern vor den vordem zu führen, in solchem
dann auch mehrmals Schaden beschehen und das Salz ertränkt ist,
darauf soll der Stadelschreiber sein fleißig aufsehen haben, solches
zu wehren, und ihnen das keineswegs zu gestatten, sondern die,
welche er betrifft, dem von Lambach in Kraft selbst unnachlässig zu
strafen, wenn aber solches nicht helfen will, alsdann dieselben dem
Amtmann gen Gmunden gebunden und gefangen zu schicken152).“
Nicht leicht war es für den Stadelschreiber, die vielen Zwistigkeiten
zu schlichten, wenn die Fertiger ihren Schiffleuten den begehrten
höheren Lohn verweigerten oder sie im Lägelwein zu kurz hielten
und die Naufergen dann die Schiffe während der Fahrt verließen
und sich beim Weine gütlich taten oder die Fertiger tagelang auf
die Schiffe warten ließen. Die Instruktion für den Stadelschreiber
vom Jahre 1655 gebot diesem, unter den Leuten bessere Mannszucht
als bisher anzustellen, damit sie dem Müßiggang und der Säuferei
nicht also übermäßig anhangen und in Gotteslästerung, Schelten
und Fluchen, Entwenden von Salz und in vieler anderer Weg Üppig-
keit erweisen163).
Gingen aber Fertiger und Naufergen einig, so geschah dies
meist auf Kosten des Ärars. Den Fertigern war darum zu tun, die
150) Res. 1696, S. 454.
151) Res. 1716, S. 409; 1737, S. 564.
152) S. O. A. Bd. 4.
15S) S. O. A. Bd. 94, 122.
272
Schiffe möglichst stark zu beladen, um an Frachtkosten zu sparen,
und die Naufergen achteten der Überschreitung der zulässigen
Tauchtiefe nicht. 1702 beschuldigte der Oberwasserseher Schloß-
gangl den Stadelschreiber, daß er an der Zerstörung der Fahrrinne
mithelfe, weil er die Schiffe mit zu starker Betauchung abfahren
lasse. Die Küfelschiffe der Fertiger seien um 3 bis 4 Finger tiefer
beladen wie die des Kufenhandelsamtes. Am Stadel habe eben jeder
sein eigenes, keineswegs aber das Dienstinteresse im Auge103).
1696, als der Absatz an Kufensalz ungemein groß war,
bewilligte die Hofkammer zur rascheren Abwicklung des Schiff-
verkehres, daß neben der Küfel- auch die Kufensalzabfuhr vom
Stadel aus an Sonn- und Feiertagen geschehen könne, wofür die
Schiffleute nebst der gewöhnlichen Miete von 4 fl. 11 kr. 2pf. noch
2 fl. 4 kr., das sind um 50 Prozent mehr erhielten. Vor der Abfahrt
wurde in der Kirche zu Paura eine Messe für die Schiffleute
gelesen, deren Kosten von einem Gulden die Fertiger mit dem
Großkufenhandelsamt gemeinsam bestritten154).
6. Schiffschäden.
Es war schon mehrmals Gelegenheit, die Hindernisse zu
besprechen, welche sich der Schiffahrt auf der Traun entgegen-
stellten und sie gefährdeten. Mit der Verdichtung des Verkehrs
wuchs naturgemäß die Unsicherheit der Wasserstraße, auf der die
schwer mit Salz beladenen Zillen an den von Pferden gezogenen
Getreideschiffen vorüber fuhren. Die zahlreichen Schleusen und
Wehren, die Einbauten der Fischer, die fortwährend wechselnde
Lage der Schotterbänke im Flußbett, das reißende Gewässer und
die Unbill des Wetters waren ebenso viele Gefahrenmomente für
die Schiffe, deren Ladung bei einem Unfall meist unrettbar verloren-
ging. Hiezu kamen noch die Störungen der Fahrten durch die Holz-
flößerei aus den herrschaftlichen und Klosterwaldungen, die trotz
des bestehenden Reservates zu keiner Zeit ganz aussetzte. Das
Salzamt wehrte sich gegen den unbequemen Nachbar auf der Traun,
so gut es konnte, es verbot 1603 und 1629 das Flößen durch den
Traunfall und gestattete 1654 dem Stift Lambach die Floßfahrt von
Stadel abwärts nur gegen Paßzettel, zwischen dem Traunfall und
“3) S. O. A. Bd. 94, 122.
1M) S. O. A. Bd. 58.
273
Stadel aber erst dann, wenn das Amt des Bauholzes nicht selbst
bedurfte165). Die Flößer, welche das Holz aus der Alm und Ager
brachten, mußten die Stadlinger Schiffzüge abwarten, bevor sie die
Fahrt in der Traun fortsetzten, andernfalls ihnen die Flöße weg-
genommen wurden166). Die 1735 ausgesprochene Erneuerung des
Flößereiverbotes hatte 1736 auch wirklich die Beschlagnahme eines
Holzfloßes zufolge, wogegen die Waldbesitzer energische Vor-
stellungen erhoben167). Die hierauf gepflogenen Verhandlungen des
Salzamtes mit den Herrschafts- und Qrundobrigkeiten schlossen
mit dem Vergleich, daß künftighin jeder Untertan sein geschlagenes
Holz dem Mautamt gegen einen billigen Wert anzufeilen hatte.
Damit war sowohl der nachteiligen Holzausfuhr aus dem Kammer-
gut vorgebeugt als auch die Störung der Salzschiffahrt durch das
Flößen hintangehalten168).
Die häufigen Schiffsunfälle, bei welchen nach den Salinenakten
Menschenleben erfreulicherweise nicht zu beklagen waren,
kosteten viel Geld und waren eine fortlaufende Belastung des Salz-
amtes. Gehörte das verunglückte Schiff dem Kufenhandelsamt, so
mußte das Ärar den Schaden natürlich allein tragen, im Klein-
küfelhandel der Fertiger fiel diesen die Verantwortung zu und
lehnte das Salzamt eine Schadloshaltung grundsätzlich ab. Dieser
Standpunkt ließ sich indessen nicht auch für alle und besonders für
jene Fälle wahren, in welchen das Unglück durch höhere Gewalt
und ohne Verschulden der Fertiger und ihrer Bediensteten
geschehen war. Das wäre für sie untragbar gewesen. Das Salzamt
war daher ermächtigt, die Fertiger für den Salzverlust teilweise zu
entschädigen, wenn sie ihre Schuldlosigkeit an dem Unfall durch
glaubwürdige Zeugen nachweisen konnten169). Es vergütete die
Hälfte des Sachschadens, wenn der Unfall vor Stein an der Donau,
also etwa in St. Johann oder im Struden geschah und zu zwei
Dritteln, wenn er sich unterhalb Stein ereignete100). Für eine
untergegangene Siebnerzille wurden 26 fl. und für eine Sechserzille
19 fl. gezahlt161). Als Beispiel der Berechnung des Entschädigungs-
betrages diene der Unfall des Fertigers Peur; diesem ertranken * 157 158 * * *
165) S. O. A. Bd. 65.
1M) Res. 1657, S. 364; S. O. A. Bd. 23.
157) Res. 1735, S. 130; 1737, S. 513.
158) Res. 1737, S. 585.
15S) Res. 1614, S. 221; 1692, S. 94.
16°) Res. 1739, S. 88; S. O. A. Bd. 134, Nr. 61.
,el) Res. 1723, S. 503; 1724, S. 609.
18
274
1723 16 Pfund 3 Schilling 6 Küfel, wovon das Pfund an der Legstätte
dem Ärar auf 21 fl. 30 kr. zu stehen kam. Hievon entfielen 7 fl. 30 kr.
auf die eigenen Selbstkosten und 14 fl. auf den Fertigerlohn, der sich
aus den Kosten der Umarbeitung des Fudersalzes auf kleine Küfel,
den Frachtauslagen und dem Gewinn zusammensetzte. Das Salzamt
vergütete dem Peur für das Schiff 26 fl., für den Salzschaden zwei
Drittel seines Lohnes, das sind 9 fl. 20 kr. je Pfund, zusammen
179 fl. und trug den größeren Teil des Verlustes aus eigenem.
Die Schadloshaltung für Salzverluste wurde auch den Schiff-
meistern auf der Donau zugebilligt. 1722 entschädigte das Salzamt
den Schiff meist er Feichtlbauer, dem am Einfluß der March in die
Donau, unweit des Schlosses Theben, 123 Salztonnen ertränkten,
für den Abgang nach dem Erzeugungspreis des Salzes182).
War der Unfall erwiesenermaßen durch die Nachlässigkeit der
Schiffleute geschehen, so sollte der schuldtragende Nauferge oder
Steuermann für den Verlust auf kommen; weil aber diese die hiezu
nötigen Mittel nicht besaßen, waren fast immer die Fertiger oder
das Kufenamt die Leidtragenden, doch wurden die Schuldigen ent-
weder aus dem Dienste entlassen oder von ihrer bevorzugten Stel-
lung enthoben168).
Waren die Fertiger vom Schicksal verfolgt und durch mehrere
Schiffsunfälle hintereinander zu Schaden gekommen, wofür sie doch
nur zum Teil entschädigt wurden, so konnten sie sich kaum mehr
erholen und ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. 1599
waren neun Fertiger dem Salzamt zusammen 4170 fl. schuldig
geblieben und die meisten von ihnen ruiniert162 163 164). Die notleidenden
Fertiger zahlten auch den Schiffleuten die Miete erst, wenn sie vom
Salzamt die Schadenvergütung bekamen, so daß die Stadlinger
jahrelang auf den Verdienst warten mußten. Die Ennser Schiffleute
waren in solchen Fällen besser daran, da die dortigen Beamten die
Fertigerzillen gegen die Vorschrift nicht früher abfahren ließen,
bevor die Schiffer nicht lohnbefriedigt waren165).
Im 16. und noch zu Beginn des 17. Jahrhunderts, da die Salz-
schiffahrt noch nicht so strenge überwacht war und es an der
nötigen Aufsicht fehlte, gaben die Unfälle mancherlei Anlaß zu
162) Res. 1722, S. 349.
163) Res. 1733, S. 637; 1740, S. 278.
184) S. O. A. Bd. 5.
l65) S. O. A. Bd. 75.
275
Diebstahl und Betrug. Verunglückte eine Salzzille und waren Helfer,
meist Fischer zur Stelle, so ließen diese sich ihre Hilfeleistung
ungebührlich hoch entlohnen. Sie stellten ihre Forderung — bis zu
xh Pfund Küfel —, bevor sie überhaupt Hand anlegten, oder nahmen
sich von der geborgenen Ladung soviel sie wollten. Die Naufergen
wieder kehrten mit der Angabe nach Gmunden zurück, es sei ihnen
das Schiff verunglückt und das Salz ertränkt, während nachweisbar
in der gleichen Zeit Salz in den Ladstätten und an anderen Orten
ausgeladen und von den Schiffleuten auf eigene Faust verkauft
worden war. Zur Abstellung dieses Mißbrauches erließ Rudolf II.
1592 ein Generalmandat, worin er die behördliche Untersuchung
jedes einzelnen Schiffsunfalles unter Beiziehung von Augenzeugen
anbefahl und den Fertigern verbot, Salz außerhalb der Ladstätten
zu verkaufen* 167 168). Endlich wurde zu jener Zeit bisweilen noch eine
Art Strandrecht auf der Donau in Anspruch genommen; die Herr-
schaft Spielberg hielt 1613 die Salzschiffe, welche am nahen
„Neubruch“, einer gefährlichen Stromstrecke, Schaden gelitten
hatten, als ihr verfallen für sich zurück, wenn nicht die Fertiger
sich mit einem zu vereinbarenden Teil der Ladung loskauften167).
Schiffsunfälle, durch außergewöhnliche Elementarereignisse
herbeigeführt, waren selten. 1680 bis 1681 verunglückten durch den
Eisstoß auf der Donau bei Mauthausen 19 Zillen168) und 1744 hatte
ein ungemein starker Eisstoß in Wien und Stein Überschwemmungen
verursacht, alle Brücken zerstört und die zum Bau einer Notbrücke
herbeigeschafften Schiffe losgerissen und fortgeschwemmt169).
1740 war die Donau am 9. März noch vereist, der Winter hart und
lang, so daß kein Getreide für das Salzkammergut heraufgeführt
werden konnte und .man solches aus Böhmen zuführen mußte. Als
Anfang April der Eisstoß in Bewegung geriet, gingen viele Salzzillen
zugrunde. Auch der Gmundner See war in diesem Jahre noch im
April zugefroren, ein Ereignis, von welchem die Salzakten nur noch
aus den Jahren 1621 und 1684 berichten170); man mußte eine Fahr-
rinne aufbrechen, um von den Pfannen Salz herbeischaffen zu
können, weil die Ladstätten in Niederösterreich ausgeleert
waren171). Das Jahr darauf wütete am Traunsee ein heftiger
““) S. O. A. Bd. 4.
167) Res. 1613, S. 234.
16S) S. 0. A. Bd. 105.
189) Res. 1744, S. 688.
17#) S. 0. A. Bd. 20.
171) Res. 1740, S. 151, 160, 173.
18*
276
Frühjahrssturm, der 69 Amtszillen von der Heftung losriß und arg
beschädigte172).
7. Schiffabgaben.
Das Kammergutsalz war als kaiserliches Gut von Maut- und
Zollaufschlägen befreit, dafür aber mit anderen Abgaben belastet,
die den Verschleißpreis zwar nicht unmittelbar belasteten, auf
Umwegen jedoch gleichwohl auf die Abnehmer überwälzt wurden.
Die zunächst Betroffenen waren die Fertiger als Großverschleißer,
welche für die verschiedenen Herstellungen und Vorkehrungen
aufzukommen hatten, die zur Beförderung der Schiffahrt und zum
Schutze der Salzladungen in den Legstätten und Umschlagplätzen
getroffen waren und instandgehalten werden mußten. Die erste
Haltestelle für die von Gmunden auslaufenden Salzschiffe war der
Stadel; dessen Leitung oblag dem Stift Lambach, das hiefür eine
gewisse Abgabe, das Stadelrecht, einhob, von welchem später noch
die Rede sein wird. Daneben bestand in Stadel noch die Wasser-
büchse, eine unter dreifacher Sperre gehaltene Kasse, in welche die
Fertiger von jedem Pfund Küfel im Jahre 1529 acht Pfennige, vom
17. Jahrhundert an 6, 8 und mehr Kreuzer nach Gestalt der erforder-
lichen Ausgaben und von jedem Fuder 3V2 kr. einzulegen hatten173).
Von diesem Wasseraufschlag war kein durch den Stadel fahrendes
Schiff befreit174). In das Erträgnis der Wasserbüchse teilten sich der
Stadlschreiber, die Wasserseher in Gmunden und am Stadel, die
Arbeiter an der Traun und an der Brücke in Stadel und der Zillen-
hüter in Gmunden. Auch ein Teil der Kosten für die Rückfahrt der
Schiffleute über Land von Zizlau über die „Haid“ nach Stadel
wurde aus der Wasserbüchse bestritten. In eine zweite Kasse, die
Bodenbüchse, zahlten die Fertiger für jede Küfelzille anfänglich
13 pf., nach dem dritten Reformationslibell 4 kr. und von jeder
Gottesheil- und Deputatsalzabfuhr 6 kr., aber auch die fremden
Schiffe das übliche Bodengeld ein, das zur Entlohnung der gottes-
dienstlichen Handlungen am Stadel und zur Unterstützung armer
Schiffleute diente. Die Eröffnung der beiden Büchsen durch den
Salzamtmann, die Fertiger und den Stadelschreiber erfolgte
anläßlich der jährlichen im Februar zu Lambach abgehaltenen
Schlußabrechnung über die Gebarung am Stadel, der Stadelrait, die
172) Res. 1741, S. 336.
178) S. O. A. Bd. 4, 94, 3. Reformationslibell.
174) Res. 1711, S. 72.
277
Kassarechnungen überprüfte das Einnehmeramt in Gmunden, das
auch einen allfälligen Abgang in der Bodenbüchse aus dem Amts-
verlag ersetzte178). Die Abrechnung der Bodenbüchse aus dem
Jahre 1737176) weist Einnahmen auf von
599 Kleinküfelnaufahrten zu 4 kr.....................39 fl. 56 kr.
37 Fassei-, Kernstein- und Gotteszeitensalzfuhren
zu 6 kr.......................................3 fl. 42 kr.
45 fremde Fuhren zu 6 kr............................4 fl. 30 kr.
Uhrturmzins vom Fasseihüter....................... . 1 fl. 30 kr.
49 fl. 38 kr.
Ausgaben für Gottesdienst, Uhrrichten, Feuerbeschau,
Wachskerzen und den Uhrmacher.....................79 fl.
Vom Einnehmeramt waren daher zu ersetzen . . . . 29 fl. 22 kr.
Eine weitere Schiffahrtabgabe, die sich anscheinend nicht auf
den Stadel, sondern auf Ländeplätze an der Donau bezog, war das
Heftgeld oder Stegrecht, das mit Ausnahme der ärarischen Küfel-
fuhren, von allen Schiffen dafür eingehoben wurde, daß sie
„die Heftstecken schlagen und die Schiffe daranhängen mögen“.
Für jedes Schiff waren 18 kr. Heftgeld und ein Groschen Rastgeld
zu zahlen. Die drei Abgaben trafen seltsamerweise auch jene
Donauschiffer, welche die Traun gar nicht befuhren; so wurden
den Ottensheimer Schiffsmeistern Schedlberger und Feichtlbauer,
welche 1711 sieben eigene Schiffe mit 1960 schlesischen Salztonnen
nach Wien führten, für den Wasseraufschlag, das Bodengeld
und das Stegrecht 47 fl. 15 kr. zugerechnet177).
Nach einem kaiserlichen Mandat von 1559 hatten die Fertiger
für jedes Pfund Küfel der Stadt Enns einen Heller zu geben,
„wie sie dies an allen anderen Ladstätten tun müssen178)“.
8. Der Stadel.
Als Umschlag- und Lagerplatz für den Salztransport von
großer Bedeutung, war der Stadel bei Lambach Klostergut und das
Stift Lambach der Grundherr. Dessen Vertreter, der im Einver-
nehmen mit dem Salzamt bestellte Stadelschreiber, hatte den ganzen
Betrieb am Stadel zu leiten und auf gute Ordnung zu sehen. Er
176) Res. 1731, S. 307.
17e) S. 0. A. Bd. 119.
*77) Res. 1711, S. 72.
*78) Mus. A. Enns 9.
9M-Vfi
übte in allen Salzangelegenheiten die Gerichtsbarkeit über die
Stadlinger Untertanen und Schiffleute aus und vermittelte in allen
Unstimmigkeiten zwischen den Fertigern und den Schiffern. Neben
ihm wirkten am Stadel noch zwei Salzleger (Legger), die gleich-
falls im Dienste des Klosters standen und mit ihren Leuten das Aus-
laden und Magazinieren des Salzes sowie das Wiederbeladen der
Salzschiffe besorgten. Die Leger mußten auch die Menge der auf den
Schiffen beförderten Küfel erheben, um daraus die gebührende Abgabe
bemessen zu können. Die dem Kloster zufallende Gegenleistung für
die ihm obliegende Instandhaltung und Verwaltung des Stadels, das
Stadelrecht, bestand ursprünglich aus zwei Küfel von jedem Pfund,
wozu weitere zwei Küfel kamen als Entlohnung der Leger und ihrer
Helfer. Nach der Erbauung des Fallkanales wurde diese Abgabe für
die am Stadel nicht anlegenden Schiffe aufgehoben179). In der von
Herzog Albrecht V. am 9. April 1416 erlassenen Stadelordnung
heißt es: „Wier Albrecht... bekennen, als wier vor Zeiten geschafft
und gepoten hetten, dass man von solhem Salcze, das durch den Val
des Wasers der Traun zwischen Gmunden und dem Stadel bey
Lambach, den wier yetzunt neuleich gemacht haben, auf Schiffunge
herab gefüret und in denselben Stadel nicht gelegt wierdet, nu
fürbasser das Stadelrecht, als vormalen daselbs ist Gewonhait ge-
wesen, nicht phlichtig sein solt ze rayhen, sein wier nachmalen
aigenleich underweiset worden, dass der Abgang desselben Stadel-
rechts dem Gotzhause daselbs zu Lambach zu grossen Verderb-
leichen Schäden käme und daß von Gebrechens wegen der Narunge
der Klosterleutt daselbs der Gotsdienste da nicht volbracht werden
möchte, als vormalen löbleich ist herkomen. Davon so haben wier
zu vorderst durch Gots Willen und von sundern Gnaden dem Abt
und dem Convent daselbs gegenwärtigen und künftigen das egenänt
Stadelrecht wider geschafft ze raihen wissentlich mit dem Brieve m
solher Masse, was Salczes auf Schiffunge durch den egenanten Val
herab gefüret und in den Stadel nicht gelegt wierdet, daß man in
dasselb Stadelrecht dannoch davon raihen und geben sol, auss-
genomen des Schreiber und des Leger Rechten, der sol man in von
demselben Saltz nicht phlichtig sein, was aber Saltzes dahin kumt,
es sey auf Schiffunge oder Wägen, das in den egenanten Stadel ge-
legt wierdet, davon sol man in auch Stadelrecht und darczu des
Schreibet und der Leger Rechten phlichtig sein ze rayhen, als vor-
malen ist herkommen .. .180)“
in) Diplomatar Landesarchiv; Or. Stiftsarchiv Lambach.
180) S. O. A. Bd. 5.
279
Das Kloster durfte fortan zwei Küfel je Pfund von jedem
traunabwärtsfahrenden Salzschiff einheben und nur jene, welche in
Stadel anlegten, waren verbunden, auch den Legern zwei Küfel
vom Pfund und überdies sechs Pfennig für die Naufahrt zu reichen.
1458 wurde das Stadelrecht insoweit abgeändert, daß das Stift vier
Küfel vom Pfund von den im Stadel anlegenden Schiffen bezog,
dafür aber die Leger selbst besoldete, während die durchfahrenden
Schiffe nur zwei Küfel abgeben durften. Dieses Ausmaß des Stadel-
rechtes ist unverändert auch in das Reformationslibell von 1563
übernommen worden181).
Durch die 1489 vorgenommene Erhöhung des Salzpreises stieg
natürlich auch der Wert der abgabepflichtigen Küfel, weshalb das
Salzamt in der Ansicht, daß die Steigerung dem Kloster nicht
gebühre, die Rückzahlung des Aufschlaggeldes verlangte. Der Abt
jedoch weigerte sich dessen und schrieb dem Kaiser: das Stadei-
recht sei nicht Kammergut, die vom Salzamt haben damit nichts zu
schaffen und das Kloster sei nicht schuldig, etwas zu geben. Die
Eingabe hatte Erfolg, der Amtmann mußte seine Forderung zurück-
ziehen. Bei der nächsten Steigerung von 1541, welche den Küfelpreis
um drei Pfennig erhöhte, dachte man in Wien schon anders. Das
Stift wurde angewiesen, den Aufschlag an das Salzamt abzuliefern,
weil die Steigerung allein zu Nutz und Mehrung des Kammergutes
und nicht zur Erhöhung des Klostervermögens dienen sollte, dessen
Freiheiten hiedurch nicht geschmälert würden. Das Stift hätte
übrigens durch die Rückzahlung des Aufschlages keine fühlbare
Einbuße erlitten, weil es den größten Teil des Salzes um den erhöhten
Preis doch wieder verkaufte. So zutreffend die Gründe der Hof-
kammer auch waren, der Abt wollte von einer Rückzahlungsver-
pflichtung nichts wissen und hatte mit seinen unausgesetzten Klagen
und Bitten wenigstens so viel erreicht, daß das Kloster die rück-
ständigen Bestandgelder nicht nachzuzahlen brauchte. Der Aufschlag
von der laufenden Küfelabgabe war weiter zu leisten, doch bewilligte
die Hofkammer 1556 dem Kloster eine sehr mäßige Pauschalabfindung
von jährlich 150 fl. und verlangte dafür bloß, daß es sich mit einem
Fuhrlohn von zehn Pfennig je Person für die von Marchtrenk über
Land nach Stadel heimfahrenden Schiffleute begnüge. Aber selbst
diese verringerte Leistung brachte das Kloster nicht auf, es nahm
sogar das volle Stadelrecht von vier Küfel auch von jenen Salzzillen,
die am Stadel nicht anlegten. Der Übergriff wurde freilich alsbald
191) Ref. Lib. 1563, CLXXXX, CCXV.
280
abgestellt und die unrechtmäßig abgeforderten Küfel den Spitälern
in Gmunden und Hallstatt überwiesen. Die Zahlung der Aufschlag-
gelder jedoch war vom Kloster nicht zu erreichen, die Rückstände
gingen auf das Jahr 1552 zurück, betrugen 1584 bereits 16.682 fl.
und 1596 gar 32.611 fl. Sie konnten vom Kloster um so weniger
beglichen werden, als es durch den Bauernaufstand und die ihm
auferlegten Kontributionen mittellos geworden und mit Schulden
belastet war182).
Die Hofkammer beharrte indessen darauf, daß der Abt zu
Lambach die ausständige Steigerung zu reichen schuldig sei, doch
gestand sie ihm in Ansehung der mißlichen Lage seines Klosters die
Abzahlung in sechs Jahresraten zu, drohte aber, im Falle der
Weigerung, das Stadelrecht überhaupt aufzuheben. Als auch das
nichts fruchtete, hielt das Salzamt 1601 das Stadelrecht tatsächlich
zurück. Der Abt jedoch gab den Kampf noch immer nicht auf und
legte der Hofkammer in einem umfangreichen Memorandum die
Gründe für seine ablehnende Haltung dar. Das Stadelsalz sei eine
Gottesgabe und ein Almosen, wofür ein täglicher und immer-
währender Gottesdienst gestiftet wurde und darauf eine Auflage
nicht gemacht werden könne. Es sei aber auch das Entgelt für die
Besoldung des Stadelschreibers und der Leger wie für die Unter-
haltung des Stadels, die immer teurer werde; nebst dem Uber-
gelände für die Fertiger müsse das Haus des Stadelschreibers, die
Brücke und die Wohnung der Leger erhalten, der Ländeplatz
ständig ausgebaggert und das Bauholz für die Wehren, Roßwege
und Wasserbauten beigestellt werden. Große Kosten erwüchsen
dem Kloster ferner aus der Bereithaltung der Wagen für die Über-
führung der Schiffleute von Marchtrenk bis Stadel und aus dem
Ersatz des ertränkten Salzes an die Fertiger, die andererseits den
Legern das Abzählen der Küfel zur Bemessung des Stadelrechtes
erschwerten. Die Eingabe schloß mit dem verfänglichen Hinweis
darauf, daß mit der Aufhebung des Stadelrechtes auch der tägliche
und nächtliche Gottesdienst aufhören müsse und dann vielleicht
durch göttliche Verhängnis das herrliche Salzbergwerk in ein
anathema maledictionis geraten möchte.
In Wien ließ man sich durch diese Warnung nicht schrecken,
die einvernommenen Rechtsgelehrten erkannten, daß alle früheren
Herrscher die Steigerung allein dem Salzwesen und sonst niemand
182) S. O. A. Bd. 6.
281
anderem zugute vorgenommen, sie also unbedingt dem Kaiser
gebühre183).
Zur Klarstellung des Sachverhaltes und Austragung des
Streites sandte die Hofkammer 1601 eine Kommission nach Lam-
bach, die sich mit dem Abt auf eine Abfindungssumme von 10.000 fl.
für die auf 40.000 fl. angewachsene Gesamtschuld einigte. Hievon
erlegte das Kloster 1603 die Hälfte, welcher Betrag zum Bau des
kaiserlichen Schloßgebäudes in Linz Verwendung fand, den Rest
von 5000 fl., erklärte der Abt, nicht aufbringen zu können, weil er
schon auf die erste Rate 2000 fl. habe ausleihen müssen. Er bat um
die Nachsicht dieser 2000 fl. und um eine siebenjährige Abstattungs-
frist für die restlichen 3000 fl. Kaiser Rudolf schrieb dann 1604 an
seinen Bruder Matthias um dessen Meinung über die Sache, die
Verhandlungen, an welchen auch die Prälaten von Kremsmünster
und St. Florian wie der oberösterreichische Vizedom teilnahmen,
schleppten sich noch Jahre fort, ohne zu einem Abschluß zu
gelangen. Auch die 1615 geplante Übernahme des Stadels durch das
Salzamt, gegen eine gewisse Entschädigung an das Kloster, wurde
wieder fallen gelassen. Erst 1655 fand der ermüdende Streit durch
einen Vergleich seinen Abschluß. Danach übernahm das Kloster
Lambach weiterhin die Besoldung der Beamten am Stadel, die
Instandhaltung der Gebäude und Anlagen wie die Reinhaltung des
Fahrwassers und die Heidfuhr gegen Bezahlung von 16 Pfennig
für jeden mitfahrenden Schiffmann. Es erhielt dafür jährlich 1600 fl.
unter Verzichtleistung auf das bisher genossene Stadelrecht und
den damit verbundenen Verschleiß der Abgabeküfel. Von einer
Abzahlung der alten Schulden war nicht mehr die Rede184).
An der mehrgedachten Heidfuhr war der Hofkammer darum
viel gelegen, weil von der zuverlässigen und raschen Rück-
beförderung der Schiffleute die Regelmäßigkeit der Salzschiffahrt
von Stadel bis Zizlau abhing. Schon 1593 fuhren täglich 24 Mann
die Traun abwärts zur Donau, die abends wieder zu Hause sein
mußten, um für die Fahrt am nächsten Morgen gerüstet zu sein.
Das Kloster hatte damals drei Wagen mit Gespann für die Heidfuhr
im Dienste, deren Aufwand durch das Fahrgeld von 10 und später
16 Pf. je Person nicht voll gedeckt war. Die Wagen fuhren den
Schiffleuten bis Marchtrenk entgegen; da die Salzzillen aber erst
in dem 20 Kilometer traunabwärts gelegenen Zizlau landeten,
183) S. O. A. Bd. 100.
lm) S. O. A. Bd. 48, Nr. 81; 68, Nr. 181.
282
mußten die Schilfleute von dort bis Marchtrenk zurückgegangen
sein, wenn sie nicht — was wahrscheinlicher ist — schon hier aus-
stiegen und nur jene Kameraden auf den Schiffen zurückließen (Nau-
ferge, Ausrichter und Kobelknecht), die ihre Fahrt über Zizlau
hinaus fortsetzten185).
Der auf Grund einer früheren Entscheidung von 1648
geschlossene Vertrag von 1655 löste noch andere Rechtsfragen. Die
Einwohner von Stadel in 113 Feuerstätten standen zum Großteil im
Dienste der Fertiger und des Salzamtes, waren aber Grundholden
des Klosters, das für sie die Rüstgelder und Landesanlagen zu
zahlen hatte. Diese Steuern waren ganz bedeutend und betrugen
von 1557 bis 1644 35.857 fl. Solange das Stift aus dem Küfelverkauf
schön verdiente und durch keine außergewöhnlichen Auslagen
beschwert war, fühlte es diese Belastung nicht so sehr, um so
drückender jedoch in den Zeiten der Not zu Ende des 16. Jahr-
hunderts und im Dreißigjährigen Krieg. Um 1640 trachtete das
Kloster, einen Teil der Feuerstätten an das Salzamt abzustoßen, um
Rüstgelder und Landessteuern zu ersparen185) und begegnete hiebei
den Wünschen der Inwohner, welche durch ihre Angliederung an
das Salzamt von den Klosterabgaben befreit zu werden hofften. Die
Verhandlungen des Salzamtmannes Achaz von Seeau mit dem Abte
Plazidus von Lambach hatten Erfolg, das Ergebnis fand 1656 die
Zustimmung der Hofkammer. Das Salzamt übernahm die 50 Feuer-
stätten der Stadelbeamten und der im kaiserlichen Dienste
stehenden Schiffleute samt allen darauf haftenden Landessteuern,
während das Kloster auf alle Abgaben (Freigeld und Stiftstaler) der
Stadlinger Schiffleute verzichtete und d$i Robot von 14 auf 5 Tage
im Jahre herabsetzte186).
Über die Beamten am Stadel ist zu dem schon von anderer
Seite187) Mitgeteilten nur wenig nachzutragen. In den Salinenakten
scheinen bis 1537 Leroch, von 1540 an Hans Mandl als die frühest-
genannten Stadelschreiber auf. Der 1685 vom Kardinalnuntius
Bonvini dem Abte zu Lambach empfohlene Antonio Donini machte
als Stadelschreiber seinem Gönner keine Ehre. Er stand wegen viel-
facher Veruntreuungen in Untersuchung, die Anklageschrift zählte
80 Fälle von Salzentnahmen aus den im Stadel gelegenen Schiffen
m) S. O. A. Bd. 102, Nr. 325.
185) S. O. A. Bd. 102, Nr. 325.
186) Res. 1656, S. 298; 1668, S. 300; S. O. A. Bd. 48, Nr. 81; 99, Nr. 315.
187) Krackowizer, Gmunden 2, S. 326.
283
auf. Donini erlebte die gegen ihn 1706 verhängte Dienstesentlassung
nicht, ein Schlaganfall hatte ihn kurz vorher weggerafft188). Für ihn
wurde über Vorschlag des Abtes von Lambach Anton Prinninger
zum Stadelschreiber bestellt, der bis 1722 diente und von Franz
Gottfried Reiner gefolgt war189).
Außer den zwei Legern waren am'Stadel noch bedienstet zwei
von den Fertigern besoldete Zillenhüter und ein Zeugwart für die
Verwahrung des zum Stadeldienst erforderlichen Materials und
Gezeuges. Er hatte auch die Holzverflößung zu überwachen und
bezog hiefür jährlich 6 fl.190).
Die Naufergen, welche als Schiffsführer im Lohneinkommen
bedeutend besser gestellt waren wie das gewöhnliche Schiffsvolk,
genossen auch andere Begünstigungen; schon der Umstand, daß
ihre Zahl anfänglich auf acht beschränkt blieb und nur im Ver-
hältnis der Absatzsteigerung erhöht wurde, gab ihnen ein Sonder-
recht. Dann durften sie allein eigene Zillen am Stadel einstellen und
damit die Kirchenleute über den Fall führen, wofür sie 45 kr. je Fuhr
verlangten.
1740 waren am Stadel bedienstet:
20 Naufergen,
4 Hüter,
55 Mehringer,
2 Legger,
117 gemeine Knechte,
27 wöchentliche Knechte,
16 Provisioner, zusammen
241 Mann, deren Familienstand 245 Weiber und 665 Kinder zählte,
so daß insgesamt 1151 Personen am Stadel vom Schiffahrtswesen
lebten191).
Die Baulichkeiten am Stadel waren mit Ausnahme einiger den
Fertigern gehörigen Schiffhütten Klostergut und vom Stift zu
erhalten. Damit war es nicht immer gut bestellt, Bauen kostete
Geld, und der Abt mußte sparen. Schon Kaiser Max I. befahl 1511
dem Kloster, einen baufälligen Salzstadel instand zu setzen und so
zu bauen, daß die Fertiger ihr Salz darin sicher unterbringen
188) Res. 1685, S. 310; 1706, S. 366, 624; S. O. A. Bd. 117, Nr. 26.
1SS) Res. 1722, S. 376.
19°) Res. 1738, S. 623.
191) S. O. A. Bd. 162.
284
konnten192). 1638 verlangte der Visitationskommissär Stauding den
Neubau von sechs bis sieben Schiffhütten, damit die beladenen
Schiffe Unterstand hätten und Salzverluste erspart blieben. Der Abt
von Lambach erhob keinen Widerspruch, wünschte aber den Ver-
handlungen beigezogen zu werden, weil die Hütten auf seinem
Grund zu stehen kämen. 1681 erwartete sich das Stift für die
Grundüberlassung zum Bau einer Schiffhütte sogar ein billiges
Äquivalent und eine behörige Satisfaktion193). Es ist demnach an-
zunehmen, daß, wenn auch das Salzamt Neubauten am Stadel auf-
führte, deren Instandhaltung dem Kloster oblag. Ganz unzweideutig
zum Ausdruck kommt die Erhaltungspflicht des Stiftes 1744
anläßlich der vom Salzamt vorgenommenen Erweiterung der
dortigen Salzniederlage194) und in dem Auftrag des Barons Stern-
bach von 1747, der bei einer Besichtigung des Stadels den
schlechten Bauzustand der Salzmagazine als die Ursache von Salz-
schäden erkannte, vom Kloster die Abstellung der Mängel zu ver-
langen und es für jeden weiteren Schaden haftbar zu machen195).
9. Ländestellen und Ladstätten.
Zizlau, das Ende der Traunfahrt, war bloß eine Anlege-
stelle, von der aus das Salz entweder nach Linz und stromaufwärts
oder über Enns in die unteren Ladstätten geführt wurde. Die Auf-
sicht daselbst und die Verrechnung besorgte ein Ausrichter des
Kufenhandelsamtes. Die Namen der in Zizlau bediensteten Aus-
richter sind in den Salzakten nicht vollständig angeführt, genannt
werden bloß Michael Pötsch, dann Peitlhauser als Vorgänger Aich-
lehners 1724, Sartori von 1729 bis 1735 und Sauer 1737. Die Obhut
über die Salzschiffe hatte der Zillenhüter, für welchen 1694 ein
neues Wohnhaus gebaut wurde, das zugleich zur Aufbewahrung
der Schiffgeräte diente. Die Hofkammer schrieb ihm einen Wohn-
zins von jährlich 12 fl. vor, ermäßigte diesen über die Bitte des
Zillenhüters aber auf 4 fl., Weil er um diesen Preis in Zizlau auch
eine Privatwohnung hätte bekommen können196). Sein Dienst war
leicht und auf die Zeit der Traunschiffahrt beschränkt, dafür aber
192) S. O. A. Bd. 5.
”*) S. O. A. Bd. 41.
194) Res. 1744, S. 767.
195) Res. 1747, S. 293.
196) S. O. A. Bd. 52.
285
auch sein Lohn von 30 fl. im Jahre sehr klein. Erst 1744 erhöhte
man ihn auf 70 fl.197). Kein Wunder, daß der Zillenhüter sich auf
andere Weise schadlos zu halten suchte. 1741 erreichte er für das
Umtauchen in der Gaisau eine Beihilfe von jährlich 10 fl., aber mit
der mißbilligenden Bemerkung, daß gleichsam ein jeder extra Tritt
und Schritt oder mindeste Extrabemühung besonders bezahlt werden
will, wo doch diese Bedienten überflüssig für ihre nur auf wenige
Zeit des Jahres dauernde Bedienung belohnt seien198). Viel einträg-
licher, wenn auch nicht nachahmenswert war für den Zillenhüter
die Erleichterung der in den Salzschiffen lagernden Kufen. Salz-
entwendungen kamen zwar auch in anderen Legstätten vor, Zizlau
war aber in dieser Hinsicht besonders berüchtigt, so daß man die
halbvollen Kufen allgemein Zizlauer Kufen hieß, „weil dort das
meiste Salz gestohlen wird199)“.
Der Gottesdienst der Zizlauer Schiffleute wurde in dem nahe-
gelegenen Kirchlein St. Peter abgehalten und der Aufwand hiefür
aus den Stiftungen einiger Guttäter bestritten. 1739 widmete die
Bankodeputation zu dem gleichen Zweck einen Jahresbeitrag von
100 fl., wofür sie trotz des Widerspruches des Linzer Stadtpfarrers
das Vorschlagsrecht für den Benefiziahten in Anspruch nahm; auch
für die Instandhaltung des Pfarrhofes kam sie auf200).
Die Straße von Linz durch den Haselgraben ins Mühlviertel
war für die Versorgung Böhmens mit Gmundner Salz ebenso wichtig
wie früher der von Passau in den Böhmer Wald führende goldene
Steig für die Einfuhr des bayrischen und Halleiner Salzes und trug
auch wesentlich zur Förderung des Handels dieser Stadt bei. Schon
1396 hatten die Herzoge Wilhelm und Albrecht der Stadt Linz das
Handelsrecht für Gmundner und fremdes Salz verliehen, und
Maximilian I. bestätigte 1511 dieses Privilegium, verbot aber 1509
den Verkauf des über Linz nach Böhmen gehenden salzburgischen
und bayrischen Salzes schon auf dem Wege dahin oder in Linz wie
auch die Verschiffung desselben donauabwärts201). Von Schellen-
berg durften allerdings im Jahre nur 16 Pfund große und ebenso'
viele kleine Kufen ausschließlich für den Handel nach Böhmen ein-
geführt werden202). Der Handel mit Salz in Linz war den hiezu
m) Res. 1744, S. 767.
1M) Res. 1741, S. 342.
109) Res. 1705, S. 537.
~°°) Res. 1739, S. 113; 1740, S. 174.
-01) S. O. A. Bd. 11.
202) S. O. A. Bd. 12.
286
berechtigten Bürgern Vorbehalten, in deren „gezirkte“ Häuser es
eingelagert wurde203). Eine landesfürstliche Ladstätte bestand daher
noch nicht. Die böhmischen Fuhrleute brachten heimische Er-
zeugnisse und Lebensmittel nach Linz und nahmen Salz als Gegen-
fracht mit nach Hause. Der Warenaustausch und Verkauf, besonders
zur Zeit des Oster- und Bartholomämarktes war ungemein rege,
von Polen, Schlesien, Lausitz, Mähren und dem inneren Böhmen
kamen Fuhrleute und Händler, große Werte wurden umgesetzt und
die Zahlungsverbindlichkeiten des Jahres geregelt. Linz war da-
durch zum blühenden Handelszentrum des Landes geworden204).
Das Nebeneinander des Handels mit einheimischem und
fremdem Salz dauerte bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts. In dieser
Zeit war die Salzerzeugung im Kammergut schon hochgekommen,
die zweite Sudpfanne in Hallstatt lieferte einen Überschuß an Salz,
für den es galt, rasch einen gesicherten Absatz zu finden. Und der
lag in dem großen und aufnahmsfähigen Böhmen gewissermaßen
vor der Tür, man brauchte sie nur vor dem landfremden Salz zu
schließen. Die Ausführung der schon 1547 gefaßten Absicht ließ
nicht lange auf sich warten; zunächst wurde in Prag ein Kaiser-
liches Salzhandelsamt errichtet, und als 1566 die Salzeinfuhr aus
Gmunden bereits in Gang gekommen war, eine Kommission mit der
Regelung aller die Zufuhr und den Verschleiß betreffenden Fragen
betraut. Die Kommissäre Cosman Gienger, o. ö. Vizedom, der Salz-
amtmann Neuhauser und die Raiträte der böhmischen Hofbuch-
halterei, Kaspar Braunauer und Hans Hohenwarter, hatten alle Lad-
stätten in Böhmen zu bereisen, etwa auftauchende Schwierigkeiten
im Transport zu beheben und die sichere Bezahlung der Fuhrleute
zu veranlassen204). Auch sollten sie unter Zuziehung eines deutschen
und eines böhmischen Generals den Wasserweg der Moldau nach
Prag auf seine Schiffbarkeit untersuchen.
Die für Böhmen bestimmten großen Kufen wurden nunmehr
in die Ladstätten in Linz und Mauthausen gebracht, dort von kaiser-
lichen Beamten übernommen und an die Fuhrleute ausgefolgt. Linz
erhielt 1563 einen Salzstadel im Graßhof oder Hof stall an der oberen
Donaulände am Fuße des Schloßberges.
Die Entziehung des größten Teiles des Salzhandels und das
1566 erlassene Verbot der Einfuhr von Schellenberger Salz träfen
die Linzer Bürger und den Handel der Stadt hart; die aus den nörd- 20
20S) Dicklberger 2, Nr. 28, 29.
2M) S. O. A. Bd. 11, 93, Nr. 266.
287
liehen Ländern zum Linzer Markt gekommenen Fuhrleute bekamen
oft kein Salz mehr zur Qegenfracht, und die Frächter aus Salzburg
und Berchtesgaden mußten leer nach Linz fahren, um niederöster-
reichische Weine für die geistlichen Herren heimzubringen. Eine
Eingabe der Stadt vom Jahre 1564 um Belassung der ersessenen
Handelsfreiheiten blieb erfolglos, doch war der Abtransport des
Gmundner Salzes aus den Ladstätten noch nicht den Amtsfuhr-
leuten allein Vorbehalten und ein bescheidener Anteil am Kufensalz
den Linzer Bürgern zur Verfrachtung und zum Verschleiß ein-
geräumt. Der aussichtslose Kampf der Stadt um den Salzhandel ver-
leitete sie sogar, den böhmischen Fuhrleuten, welche große Kufen
unmittelbar von Gmunden geholt hatten, die Rückfahrt über die
Donaubrücke zu verwehren, weil das Salz nach den alten Frei-
heiten der Stadt in Linz niedergelegt werden sollte. Damit zog
sie sich 1589 eine scharfe Rüge der Hofkammer zu. Der letzte Rest
des bürgerlichen Salzhandels ging der Stadt Linz 1628 nach der
Rückübernahme des Kammergutes aus der bayrischen Pfandherr-
schaft verloren. In diesem Jahre wurde der ganze Salzverschleiß
nach Böhmen den kaiserlichen Räten Chiesa und Binago übertragen
und jeder andere Handel untersagt205).
Von den für den Salzhandel nach Böhmen in Betracht kom-
menden oberösterreichischen Ladstätten in Linz, Mauthausen und
Freistadt war Linz die bedeutendste; in ihrer ersten Einrichtung
jedoch ließ sie alles zu wünschen übrig. Der Salzstadel, früher der
Hofstall, war an das felsige Gehänge des Schloßberges angebaut,
kellerartig und feucht, niedrig und lichtlos, für die längere Ein-
lagerung der Kufen daher ganz und gar nicht geeignet. Das Salz
zog die Feuchtigkeit an, und wenn im Frühjahr die Wintervorräte
aus dem Stadel kamen, waren die zuunterst gelegenen Kufen halb
leer. Die Klagen über die Salzverluste und die große Menge des
Einfüllsalzes kehrten immer wieder; 1630 waren 4937 und 1672
2331 Fuder hiezu erforderlich205 206). Die Übelstände ließen sich durch
bauliche Veränderungen207) nicht beheben, so daß man sich im
18. Jahrhundert entschloß, für die Salzeinlagerung neue Gebäude
aufzuführen. Es kam zur Errichtung eines Salzstadels am Hafner-
platz und eines zweiten Hilfslagers nächst dem Kapuzinergarten in
Urfahr208).
205) Res. 1628, S. 340; 1633, S. 404; S. 0. A. Bd. 95
206) Res. 1633, S. 430; 1672, S. 436; 1696, S. 574.
207) Res. 1737, S. 525.
L'08) Res. 1706, S. 371; 1707, S. 516.
288
Die Ladstätte stand unter der Leitung eines Mauteinnehmers
und Qegenhandlers und eines Einfüllschreibers als kaiserliche
Beamte, denen das entsprechende Personal, Kufen- und Zillenhüter
sowie Salzknechte beigegeben wurde. Diese hatten die Kufen vom
Ausrichter nach dem amtlichen Lieferschein zu übernehmen, ein-
zulagern und vor der Ausgabe auf das ordentliche Gewicht nach-
zufüllen. Abfall- und Einfüllsalz waren unter Sperre zu halten
und strenge zu verrechnen und die Beamten der jährlichen Inventur-
kommission für den etwaigen Abgang haftbar20 * * * 209). Die admini-
strative Zugehörigkeit der Ladstätten in Linz, Mauthausen und
Freistadt wechselte mehrmals. 1700 wurden die Einfüllschreiber
und Salzraspler dem Deputiertenamt in Prag unterstellt, obwohl
das Salzamt hievon abgeraten hatte210). In den übrigen Belangen
verblieben die Ladstätten beim Salzamt bis auf die Geldverrech-
nung, welche 1706 ebenfalls an Prag überging211). Diese Doppel-
geleisigkeit der Verwaltung erschwerte den Überblick über die
Gebarung in den Ladstätten und war nur von kurzer Dauer. Von
1707 an wurden die drei Ladstätten zur Gänze wieder dem Salz-
amt untergeordnet, dieses übernahm damit auch den Transport des
Kufensalzes bis Budweis und erhielt hiefür die nötigen Verlags-
gelder vom Prager Deputiertenamt zugewiesen212).
Die Beamten in den Ladstätten wurden unmittelbar von der
Zentralstelle in Wien ernannt. Von den Beamten der Ladstätte in
Linz enthalten die Salzakten nur wenig Namen, darunter den Maut-
obereinnehmer Hirtlhofer (t 1704) und dessen Nachfolger Fortunat
Ehrmann von Falkenau, den früheren Gegenschreiber, dann Johann
Benedikt Zechner, 1721 Obermauteinnehmer und Kaspar Promber,
1718 Gegenhandler213).
Solange private Unternehmer, Bürger, Fertiger und Frächter
das Kufensalz nach Böhmen brachten, hatten das Land und die an
der Durchzugsstraße gelegenen Orte aus der eingehobenen Maut,
dem Brückengeld und Pflasterzoll ansehnlichen Gewinn. Nach der
Verstaatlichung des Salzhandels hörte diese Einnahme fast ganz
auf, weil das Salz bis Budweis kaiserliches Gut blieb und von jedem
Aufschlag befreit war. Mautpflichtig blieb bloß das Kaufsalz und
das auf die Güterwagen der bürgerlichen Fuhrleute mitgeladene
20S) Res. 1682, S. 176; 1709, S. 701; S. O. A. Bd. 117.
21°) Res. 1700, S. 698; S. O. A. Bd. 122.
211) Res. 1705, S. 360.
212) Res. 1706, S. 391, 408.
213) Res. 1704, S. 199; 1718, S. 537.
289
Salz214). Da jeder größere Ort seine eigenen Mautgebühren einhob,
summierten sich diese zu ganz beträchtlicher Höhe und bewirkten
eine wesentliche Verteuerung des Salzes. In Linz waren für das
Kaufsalz 6 kr. Niederlagsgebühr, 9 kr. Brückenmaut und 3% kr.
Pflastermaut von jedem Wagen, in Gailneukirchen wieder 3 kr. und
in Freistadt 4 kr. Pflastermaut zu entrichten. Bei der Rückfahrt mit
den leeren Wagen mußten die Fuhrleute abermals Wagenmaut
bezahlen, in Wildberg 4 kr. und in Leonfelden 2 kr.215). Auch Maut-
hausen hatte seit 1552 das Recht, von jedem Wagen 2 Pf. zur
Erhaltung der Gemeindestraße einzuheben216). Diese Belastung des
Salzpreises war zweifellos mitbestimmend für die Übernahme des
Salzhandels nach Böhmen in den kaiserlichen Dienst, weil nur auf
diese Weise die hohen Mautkosten erspart und die Verkaufspreise
niedrig genug gestellt werden konnten, um das aus Salzburg,
Bayern und Sachsen eindringende fremde Salz niederzukämpfen.
M a u t h a u s e n, die zweite Einbruchstelle des Gmundner
Salzes in das böhmische Absatzgebiet, war schon in frühester Zeit
als Küfelladstätte von großer Bedeutung. Freiheitsbriefe aus den
Jahren 1378 und 1406 gaben den Mauthausenern das Recht, alles
Salz, das sie von Gmunden nahmen, auf dem Lande zu verkaufen,
wo es ihnen am füglichsten war. Hiebei kamen sie des öfteren mit
ihren Nachbarn in Streit, so 1335 mit den Ennsern wegen des diesen
verbrieften Salzhandels im Machland und 1692 mit Schwertberg,
das selbst eine Ladstätte aufrichten wollte217).
Zur Zeit des kaiserlichen Kufenhandels besaßen Linz und Maut-
hausen die gleiche Verwaltung mit dem Mautner als Leiter und dem
Gegenhandler als Kontrollor, dem Einfüllschreiber, Zillenhüter und
den Salzknechten. Die Zahl der letzteren war 1690 mit 23 fest-
gesetzt. Sie standen zwar als kaiserliche Arbeiter in annähernd den
gleichen Rechten wie ihre Kollegen im Kammergut, auch im Pro-
visionsgenuß, ihre Entlohnung jedoch war gering und nicht gleich-
mäßig, weil nicht täglich Arbeit für sie vorlag. Die schlechte Be-
zahlung verleitete manche von den Knechten wieder zur Entwen-
dung von Salz, das sie in den Schuhen und dazu gemachten Ruck-
säcken nach Hause trugen. Zur Verhütung weiterer Diebstähle gab
man von 1690 an den Mauthausener wie den Linzer Salzknechten
214) Res. 1709, S. 736.
215) S. O. A. Bd. 109.
2le) S. O. A. Bd. 94.
217) S. O. A. Bd. 88.
19
290
für jeden verfeuerten Wochentag, an welchem kein Salz zum Aus-
laden vorhanden war, sechs Kreuzer Wartegeld218). Außerdem er-
hielten sie jährlich je 3/4 Metzen Getreide als Zubuße219).
Der zu Beginn der ärarischen Salzverfrachtung nach Böhmen
in Mauthausen bedienstete Mautner Hans Bernhard Hartmann mußte
ein befähigter Mann gewesen sein, da er ausersehen wurde, ge-
meinsam mit dem Fertiger Eggenfelder die erste kurz nach 1554
abgegangene Probesendung von 20 Pfund großen Kufen als Führer
über Budweis nach Prag zu begleiten, die Lieferung ins Werk zu
setzen und sich mit den böhmischen Delegierten darüber zu
beraten220).
Die vermehrte Anlieferung von Kufensalz nötigte zur Erweite-
rung der Lagerräume; 1592 wurde ein neuer Salzstadel erbaut221),
der sich indessen bald als unzureichend erwies. 1622 ordnete die
Hofkammer eine Untersuchung an über die Ausgestaltung der
Ladstätte in Mauthausen zu einer Hauptniederlage222), worauf 1633
ein weiteres Kufenmagazin erstand223). Die beiden Magazins-
gebäude waren um so notwendiger, als der alte Salzstadel an den
gleichen Mängeln litt wie der in Linz, auch war er an die Berglehne
gebaut und seine Feuchtigkeit dem eingelagerten Kufensalz ver-
derblich224).
1677 wurde der Gegenschreiber Stephan Limpach über die
Beschwerde des Landeshauptmannes seines Dienstes entsetzt; er
führte ein lasterhaftes Leben, das der Gemeinde ein großes Ärgernis
gab, war auch im Dienste leichtfertig, untreu und pflichtvergessen.
Limpach verarmte gänzlich und wurde einige Jahre später „auf
Abschlag seiner habenden väterlichen Kriegsforderung“ mit Geld
vom Salzamt unterstützt225).
Ein großer Brand, der Mauthausen im Mai 1686 heimsuchte,
griff auch auf die Ladstätte über, in welcher 7725 Deputat- und
Einfüllkufen lagerten. Das verschleißunfähig gewordene Salz wurde
zum Teil in die Donau geworfen, zum Teil (40 Muth) den Bürgern
218) Res. 1690, S. 633.
219) Res. 1683, S. 243.
22°) S. O. A. Bd. 11.
m) S. O. A. Bd. 10.
222) Res. 1622, S. 305.
223) S. O. A. Bd. 106.
224) Res. 1696, S. 576.
225) Res. 1677, S. 57.
291
um einen Gulden den Metzen überlassen. Auch zahlte das Salzamt
der Gemeinde 300 fl. Brandsteuer226).
Enns, die älteste oberösterreichische Ladstätte an der
Donau, überragte noch im 16. Jahrhundert die in Linz an Umfang
und Bedeutung. Das Privilegium Herzog Albrechts von 1335 gab
der Stadt Enns das alleinige Recht, Salz ins Machland zu führen
und dort zu verkaufen, wie von altem Herkommen227). Die Ennser
Bürger waren sich der Wichtigkeit ihres Handelsplatzes voll
bewußt und in Wahrung ihrer wirklichen und vermeintlichen Rechte
häufig in Gegensatz gekommen nicht nur mit den Fertigern, der
Stadt Gmunden und anderen Legstätten, sondern auch mit dem
Salzamt selbst. Schon 1340 hatte Herzog Albrecht einen Streit zu
schlichten zwischen den Städten Enns und Gmunden wegen des
Salzhandels228), der aber später wieder auflebte und Kaiser
Friedrich III. 1465 zu einem neuerlichen Schiedsspruch Anlaß
gab229). 1525 schickte der Salzamtmann Sebastian Hofer 6 Pfund
Küfel nach Freistadt, weil ihm die Salzbereiter gemeldet hatten,
daß dort Salzmangel herrsche; die Ennser aber hielten die Sendung
auf und verhandelten das Salz selbst. 1528 beschwerte sich Hofer
wieder über die Stadt Enns, weil sie einen Stadlinger Naufergen,
der eine Fertigerzille über Enns hinaus nach Niederösterreich
geführt hatte, bei seiner Rückkehr ins Gefängnis warfen230). In
dem Bestreben, ihren Schiffleuten das alleinige Recht der Nau-
fahrten nach Niederösterreich zu wahren, scheute die Stadt selbst
vor diesem Gewaltakt nicht zurück; nicht lange darauf mußte sie
dennoch das Schiffahrtsrecht mit den Leuten von Stadel teilen
(S. 223, 260). Ebensowenig konnte Enns die 1530 von ihm erhobene
Forderung von zwei Pfund Küfel als Taz von den nach Wien fahren-
den Salzschiffen behaupten.
Von dem Einfluß der Stadt Enns auf den Salzhandel zeugt ein
Schreiben der Hofkammer aus dem Jahre 1572, worin die Ansicht
der Stadt über das Verlangen des Marktes Perg nach einer Ladstätte
für 20 bis 25 Pfund Küfel jährlich eingeholt wurde, und der Um-
stand, daß Maximilian II. dem Rate der Stadt Enns ausführlich die
Gründe darlegte, die ihn vom 1. Oktober 1572 an zum Aufschlag von
zwei Pfennig für jedes Küfel nötigten. Der Kaiser wies darin auf
226) Res. 1687, S. 407, 419.
227) S. O. A. Bd. 88.
22S) Urkundenbuch des Landes ob der Enns 6, 330.
222) Gmunden St. A. Urk. Nr. 27.
23°) Ennser Akten.
19*
292
die „jüngst hingeloffenen großen Gewässer am Hallstätter und
Ischler Salzberg“ hin, die mit Zerreißung, Unterwaschung und Ver-
schüttung der Salzpfannen, Pfiesel, am Traunfall wie auf anderen
gefährlichen Naufahrten, an Brücken und Straßen großen Schaden
getan231). 1576 borgte die Stadt dem Salzamt 500 fl. und ließ sich die
Schuld in Salz rückerstatten.
Der Salzamtmann Hans Christoph Haydn von Dorf war der
Stadt Enns freundlich gesinnt, seine Verwandten wohnten dort und
er selbst hatte ein Stadthaus in Enns erworben. Als Grein 1583 von
den Fertigern mit mehr als den verbrieften 30 Pfund Küfel jährlich
beliefert wurde, sagte er dem Rate seine Unterstützung zu, war
jedoch andererseits wieder bemüßigt, die Ennser zur Einhaltung
ihrer Verpflichtungen zu mahnen. Hiezu gehörte vor allem die
Bereithaltung einer genügenden Anzahl von Naufergen, damit die
in Enns einlangenden Fertigerschiffe ihre Fahrt ohne Verzug fort-
setzen konnten. Die Namen der Naufergen waren dem Salzamt am
Beginn jedes Jahres bekanntzugeben. Die Ennser ließen es aber
schon 1576 daran fehlen. Die Fertiger fanden nicht selten keinen
Naufergen zur Weiterfahrt und das Salzamt erhielt keine Liste232).
Die Mitheranziehung der Stadlinger Schiffsleute war die natürliche
Folge dieser Versäumnisse.
Weil der Lagerraum im Salzstadel nicht mehr ausreichte,
hätte nach 1620 ein neuer Salzstadel an der Ennser Ländestelle
erbaut werden sollen und lag das erforderliche Bauholz schon vor-
bereitet am „Anschub“ in der Nähe. Da wurde 1623 und 1624 der
Stromstrich durch den Eisstoß und durch Hochwasser verschlagen
und bei Spielberg in den „Naupruckh“ angeworfen, der Ländeplatz
aber verschottert, so daß die Schiffe nicht mehr anlegen konnten
und der Bau des Salzstadels unterbleiben mußte. 1625 bat der
Pfarrer in Enns um das schon mehrere Jahre am Ansehub liegende
Bauholz, das dann auch verkauft wurde. Die Visitationskommission
von 1655 griff den Bau eines zweiten Salzstadels wieder auf, doch
unterblieb dieser abermals aus der gleichen Ursache. Es scheint
neuerlich eine Änderung der Schiffslände eingetreten zu sein, weil
das Salzamt mit dem Besitzer von Luftenberg, Herrn von Schellen-
burg, in Unterhandlung trat, um auf seinem Grunde die Hohenau-
zillen anheften zu können233). Erst 1727 wurde der Salzstadel er-
231) Mus. A. Enns. Bd. 10.
232) Ennser St. A. (aus dem Hof- und Staatsarchiv).
233) S. O. A. Bd. 75.
293
weitert, um einen größeren Küfelvorrat aufnehmen zu können und
die Schiffmeister auf der Donau in der Weiterfahrt nicht aufzu-
halten, wenn die Salzzufuhr aus dem Kammergut Unterbrechungen
erlitt234).
Die Unsicherheit der Ländeverhältnisse erschwerte das An-
legen der Schiffe, und wenn es dann auch die Leitung der Ladstätte
an der gebotenen Strenge den Schiffsleuten gegenüber fehlen ließ,
waren Salzschäden unvermeidlich. Das Küfelsalz kam oft durchnäßt
an oder wurde es bei der Ausladung, so daß die Schiffsmeister es
nicht übernehmen wollten. Die Fertiger und das Ladstättenpersonal
maßen sich gegenseitig die Schuld daran bei und das Salzamt mußte
einschreiten, um Ordnung zu schaffen. 1728 kam ein eigener
Inspektor, Gruber, nach Enns, der diese Mißstände abstellen sollte
und Anordnungen traf, um die klaglose Übernahme und Abfertigung
des Küfelsalzes zu erreichen und Stockungen im Schiffsverkehr
hintanzuhalten235).
Recht mangelhaft waren die in Enghagen, dem Ennser Lände-
platz, bediensteten Beamten untergebracht. Der Salzbeförderer und
sein Gegenschreiber wohnten während der Schiffahrtszeit, vom Früh-
jahr bis zum Herbst, in verschiedenen Herbergen und Behausungen
der Stadt zur Miete und hatten täglich frühmorgens, da noch die
Stadttore geschlossen waren, den weiten Weg nach Enghagen zu
gehen. Die Erbauung einer Sommerwohnung und eines Schreiber-
hauses an der Ländestelle in Enghagen war schon unter der
bayrischen Pfandherrschaft 1624 in Absicht gestanden und auch
1655 von einer Kommission für notwendig erkannt worden, die Hof-
kammer hatte aber dafür kein Geld; erst 1681 erwarb das Salzamt
die Waltersche Behausung von der Stadt Enns um 324 fl. zur Be-
schaffung ärarischer Wohnungen für die beiden Beamten. Mit der
Bezahlung des Kaufpreises hatte es keine Eile; noch 1695 war die
Stadt nicht zu ihrem Gelde gekommen. Das Haus war freilich den
Preis auch nicht wert, der Dachstuhl zum Zusammenbrechen, die
Bedachung schadhaft und die Träme vermorscht. Der Salz-
beförderer Dollmann ließ 1685 die allerdringendsten Reparaturen
ausführen236), ohne auf die Kostenbewilligung zu warten, weil es in
sein Schreibstübel und überall hineinregnete und ein Wohnen im
Winter überhaupt unmöglich gewesen wäre.
23*) Res. 1727, S. 238, 319.
23S) Res. 1728, S. 389, 398.
238) Res. 1718, S. 554; S. O. A. Bd. 57.
294
Von den Beamten der Ladstätte in Enghagen werden in den
Salinenakten genannt: 1655 der Salzbeförderer Esaias Scheuchen-
ast und sein Qegenschreiber Balthasar Bahr, dann der spätere Groß-
kufenhandler Simon Karl Mayrhofer, der bis um 1680 Salzbeförderer
war und von Dollmann abgelöst wurde. Dieser diente bis 1718 und
legte seine Stelle im 72. Lebensjahr nach einer 37jährigen Dienst-
zeit zurück237). Auf Dollmann folgten von 1718 bis 1736 Max Gott-
lieb Anton Khell, von 1736 bis 1740 Johann Leopold Dollmann, bis
1744 Josef Anton Khell Und 1744 an Josef Wasserburger. Gegen-
schreiber waren nach Bahr Hieronymus Arnold bis 1700, von 1700
bis 1718 Max Gottlieb Anton Khell, von 1718 bis 1736 Johann
Leopold Dollmann, bis 1740 Wolf Karl Mayrhofer, bis 1744 Josef
Wasserburger und von 1744 bis 1749 Josef Jeremias Than238). Wie
man sieht, war der Aufstieg vom Gegenschreiber zum Salzbeförderer
die Regel. Ob nach 1749 beide Stellen noch besetzt wurden, ist
fraglich, weil die Bankodeputation 1747 ihre Auflassung erwogen
und die Absicht hatte, in Enghagen nur einen Beamten und auch
diesen bloß während der Zeit der Salzabfuhr zu belassen239).
Die Salzbeförderer und Gegenschreiber waren für heimliche
Nebengenüsse nicht weniger empfänglich wie die Beamten im
Kammergut; das von den Fertigern um gewisser Begünstigungen
willen gespendete Verehrsalz war für sie eine schier unentbehrliche
Einnahmsquelle zur Erhöhung ihrer kargen Besoldung. Die Hof-
kammer konnte daher nicht umhin, ihnen zur Entschädigung für die
1707 verbotene Annahme von Verehrsalz Geldzubußen im Ausmaß
von jährlich 450 fl. für den Beförderer Dollmann, 300 fl. für den
Gegenschreiber Khell und von 60 fl. für den Zillenhüter Hölzlberger
zu bewilligen240), setzte jedoch diese Zuschüsse schon 1710 auf die
Hälfte herab241). 1732 waren diese den gegenwärtigen Beamten
zwar noch zu belassen, nach ihrem Absterben aber gänzlich ein-
zustellen242).
Vorübergehend hatte die Ladstätte in Enghagen auch einen
Bader und einen Priester; es war dies von Anfang 1680 bis zum
Erlöschen der Pest in Niederösterreich, in welcher Zeit die Ennser
und jene Stadlinger Schiffsleute, welche nicht in Enghagen um-
237) Res. 1718, S. 568.
238) Res. 1749, S. 570.
239) Res. 1747, S. 361.
2,°) Res. 1707, S. 465.
2M) Res. 1710, S. 865.
295
kehrten, sondern mit den Salzzillen nach Niederösterreich weiter-
fuhren, bei ihrer Rückkunft aus den unteren Ladstätten in Enghagen
eine Quarantäne durchmachen mußten. Die aus den verseuchten
Gegenden kommende Mannschaft, oft ihrer hundert, wurde isoliert
einquartiert und verpflegt. Für ihr gesundheitliches und geistliches
Wohl hatten Bader und Priester zu sorgen243). Ein zweites Mal wurde
anläßlich einer 1713 in Niederösterreich ausgebrochenen Seuche die
Sperre über die nach Enghagen rückkehrenden Schiffsleute verhängt.
Während der Dauer der Kontumaz erhielt jeder Schiffsmann ein
Wartegeld von 12 bis 16 kr. täglich244). Die große Anzahl der in
Enghagen zusammentreffenden Schiffsleute wird verständlich, wenn
man die Menge des in die niederösterreichischen Ladstätten ver-
frachteten Küfelsalzes berücksichtigt; 1655 wurden von Enghagen
verführt nach Wien 474, Korneuburg 426, Tulln 88, Hollenburg 43,
Stein 339, Melk 22, zusammen 1392 Pfund oder 334.080 Küfel245).
Die Ladstätte in Grein, nahe der Landesgrenze gelegen, be-
saß ein beschränktes Versorgungsgebiet und erlangte daher keine
besondere Bedeutung. 1683 wurde der Stadt neben dem Handel mit
Küfelsalz auch der mit Fudersalz bewilligt und ihr der Verkaufspreis
von 3 fl. 18 kr. je Fuder vorgeschrieben; hievon hatte sie den Salz-
preis von 3 fl. und die Lieferkosten von 10 kr. an das Salzamt in
Gmunden abzuführen, während die restlichen 8 kr. der Stadt als
Handelsgewinn verblieben246).
Zur Zeit des zweiten Türkenvorstoßes nach 1680 war neben
allerlei Mißbräuchen im gewerblichen Leben auch der Salzhandel
in Oberösterreich in Unordnung geraten; unterhalb Linz waren neue
Ladstätten entstanden, welche von den Fertigern verbotswidrig mit
Salz beliefert wurden und die alten Ladstätten schädigten. Das
Generalmandat von 1687 führte die frühere Ordnung wieder ein, hob
die eigenmächtig errichteten Ladstätten auf und gestattete zwischen
Linz und Grein nur mehr die Niederlagen in Enghagen und Maut-
hausen247). Trotzdem hatte der unbefugte Salzhandel nicht auf-
gehört und die Stadt Grein noch 1697 Grund, sich über die Nachbar-
orte Hirschenau und Sarmingstein zu beschweren, die von den
Fertigern Kufensalz kauften und damit selber Handel trieben248).
24a) S. 0. A. Bd. 75; Res. 1680, S. 106.
244) Res. 1713, S. 198.
246) S. O. A. Bd. 75.
246) Res. 1683, S. 210; 1711, S. 23.
247) S. O. A. Bd. 108.
248) S. O. A. Bd. 88.
296
Von den niederösterreichischen Ladstätten fielen nur jene in
Ybbs, Melk und Spitz sowie die zur Verdrängung fremden
Salzes 1613 errichtete249 *), wegen arger Unterschleife 1686 aber
wieder auf gelassene260) Ladstätte in Ardagger in den Ver-
waltungsbereich des Qmundner Salzamtes, während die unterhalb
gelegenen Ladstätten in Persenbeug, Hollenburg, Weitenegg, Stein,
St. Johann, Traismauer, Tulln, Klosterneuburg und Korneuburg dem
Salzamt in Wien unterstanden. 1691 übertrug die Hofkammer die
erstgenannten drei Ladstätten dem niederösterreichischen Salzamt
gegen die Verpflichtung, hiefür jährlich 19.000 fl. an das Einnehmer-
amt in Gmunden zur Stärkung des Wurzenverlages abzuführen251).
Die Hofkammer ließ die Material- und Geldgebarung der Lad-
stätten zeitweilig kommissionell nachprüfen, namentlich, wenn die
Verrechnung der Einnahmen Unstimmigkeiten zeigte. 1651, als von
den Ladstätten schon längere Zeit her keine richtigen Abrechnun-
gen vorgelegt worden waren, wurden der Salzamtmann Brugg-
lacher mit seinem Vertreter Achaz von Seeau, der Wiener Raitrat
Spitzl und der Einnehmer in Gmunden beauftragt, sämtliche Lad-
stätten von Enns bis Spitz zu bereisen, um die Abrechnungen von
1628 ab nachzuprüfen und sie mit jenen des Einnehmeramtes zu
vergleichen252).
Die jüngste niederösterreichische Ladstätte war die in St J o-
h a n n bei Krems, welche erst 1708 errichtet wurde und als Aus-
gangspunkt eines neuen Weges für die Einfuhr von Fasseisalz nach
Böhmen dienen sollte253). Die Hofkammer hatte es damit sehr gut
getroffen, St. Johann gewann als Umschlagplatz bald große
Bedeutung. 1711 wurden schon 25.000 Halbzentnerfassel ausgeladen
und es kam vor, daß die böhmischen Fuhrleute unverrichteter Sache
heimkehren mußten, weil die Salzstadel völlig ausgeleert waren254).
1740 richtete die Bankodeputation in St. Johann auch eine Küfel-
salzniederlage ein für Mähren, das bisher von der Ladstätte in
Korneuburg beliefert worden war; da die Straße von St. Johann
bis Pilgram das westliche Mähren durchzog, konnte dieser Landes-
teil bis Iglau von hier aus bequemer und billiger mit Salz versorgt
werden255).
249) Res. 1613, S. 207.
25°) Res. 1686, S. 363.
251) Res. 1691, S. 62.
25ä) Res. 1650. S. 201; 1651, S. 173.
253) Res. 1708, S. 633; 1709, S. 691.
254) Res. 1711, S. 46.
25ä) Res. 1740, S. 159.
297
Die alte Bischofstadt P a s s a u, jahrhundertelang ein Haupt-
markt für den Handel mit Halleiner und Schellenberger Salz256 257), war,
abgesehen von einem schon 1596 unternommenen Versuch, zweimal
im Laufe der Geschichte, zwar immer nur auf kurze Zeit, auch
eine österreichische Ladstätte. Das erstemal nach dem für Bayern
unglücklich verlaufenen Feldzug im spanischen Erbfolgekrieg,
währenddessen Passau von den alten Salzbezugsquellen abge-
schnitten und genötigt war, Salz von Gmunden zu erbitten. Die
Wiener Hofkammer sicherte hierauf der Stadt und dem bischöf-
lichen Stift 1703 200 Pfund Fuder zum Preise von 2 fl. das Fuder
einschließlich des Fuhrlohnes bis zum Heftstecken in Passau auf
dem Wasserweg unter der Bedingung zu, daß das Salz nur für den
Eigenbedarf und nicht nach Böhmen verkauft werden durfte267).
Die Zulieferung der versprochenen Menge brauchte bei der Neuheit
dieses Transportes viel Zeit, 1706 waren erst 84 Pfund nach Passau
gekommen. Während so das österreichische Salz sich mühsam den
Weg nach Passau bahnte, fuhren ganze Zillen voll Halleiner Salz
innabwärts als Pascherware an Passau vorbei nach Ober-
österreich258). Um diesen Salzschmuggel wirksamer bekämpfen
zu können und zugleich die günstige politische Lage zu einem ent-
scheidenden Vorstoß gegen die Konkurrenz des fremdländischen
Salzes in Böhmen auszunützen, suchte die Regierung, mit Passau, als
dem wichtigsten Zwischenglied im Handelsverkehr, ein Abkommen
zu treffen. 1708 schloß die Hofkammer mit der Stadt Passau einen
Vertrag, nach welchem diese den Verschleiß von Gmundner Salz
unter folgenden Bedingungen übernahm: Die Hofkammer ver-
pflichtete sich, den Transport von Kufen- oder Fasseisalz nach
Passau auf Kosten des Salzamtes vorzunehmen und auf alle Weise
zu fördern. Ein kaiserlicher Salzinspektor sollte in Passau auf-
gestellt werden und die Verrechnung mit der Stadt besorgen. Der
Handel mit Salz war freigegeben, böhmische Untertanen konnten
das Salz auch gleich in Passau kaufen. Die Stadt verzichtete auf den
Handel mit fremdem Salz, behielt dafür aber den Sämertrieb nach
und von Böhmen als ausschließliches Recht. Legstätten für das
Passauer Salz waren Winterberg, Bergreichenstein und Schütten-
hofen in Böhmen. Die Stadt erhielt für jedes Zweizentnerfassei oder
eine Kufe 15 kr. Niederlagsgebühr. Der Vertrag sah einen Jahres-
256) S. O. A. Bd. 1.
257) Res. 1703, S. 108.
-r’3) Res. 1706, S. 401, 413.
298
Umsatz von 15.000 Kufen vor und wurde auf drei Jahre abge-
schlossen, dessen Verlängerung blieb Vorbehalten259).
Die Salzsendungen nach Passau dauerten bis 1716, waren
aber nicht immer ausreichend, weshalb sich die Stadt daneben auch
mit bayrischem Salz versorgen mußte. Der Salzinspektor Johann
Jakob Berger wurde 1716 verabschiedet, hinterließ jedoch einen
ungedeckten Qebarungsabgang von 2870 fl., wegen dessen er 1724
gerichtlich verfolgt wurde260). Nach dem Aufhören des Lieferungs-
vertrages mit Passau kam österreichisches Salz lange nicht mehr
nach Bayern, erst 1742 suchte die Bankodeputation dort ein neues
Absatzgebiet zu erwerben, doch mußte sie, um in Bayern Fuß zu
fassen, mit dem Preise stark herabgehen. Daraufhin mehrten sich
allerdings die Bestellungen, doch blieb das Salz nicht im Lande,
sondern wurde nach Böhmen geschmuggelt. Die bayrischen Händler
machten dabei gute Geschäfte, weil sie das geschwärzte Salz immer
noch billiger verkaufen konnten, als um den vom Prager Depu-
tiertenamt festgesetzten Verschleißpreis261). Die Spekulation war
fehlgeschlagen, die Ladstätten in Linz und Mauthausen blieben in
der Verladung zurück und in Prag klagten sie über den geringen
Verschleiß262). Um nicht noch größere Verluste zu erleiden, ent-
schloß man sich Ende 1742 zur Einstellung des Salzexportes nach
Bayern und erhöhte den Salzpreis auf 5 fl. 6 kr. für den Zentner,
wie er auch für Linz und Mauthausen gestellt war. Doch war 1743
die bayrische Regierung selbst genötigt, Gmundner Salz für das
Innviertel von Wien zu erbitten, da in der Rieder Gegend große
Salznot herrschte. Über Ansuchen des bayrischen Generalrepräsen-
tanten und kgl. Hofkammerrates von Kempf sandte das Salzamt
größere Mengen dahin ab und auch der fürstbischöfliche Markt
Obernberg erhielt mehrere tausend Kufen. In Passau, wohin auf der
Donau gleichfalls noch Kufensalz geführt wurde, besorgte den Ver-
trieb der kaiserliche Salzversilberer Grabner263).
Das in Küfel, Kufen und Fässer verpackte Salz war auf dem
Wasserweg von Gmunden bis in die Ladstätten mannigfachen
Angriffen ausgesetzt; infolge schlechten Einstoßens oder mangel-
hafter Bindung kamen die Gefäße oft nur unvollständig gefüllt am
2r’8) Res. 1708, S. 606; S. O. A. Bd. 135, Nr. 57.
26°) Res. 1713, S. 158; 1715, S. 317; 1716, S. 380; 1724, S. 659.
2el) Res. 1742, S. 473, 509.
262) Res. 1743, S. 547, 605.
203) Res. 1743, S. 534, 548; S. O. A. Bd. 166.
299
Bestimmungsort an, schwer getauchte Zillen erleichterten das Ein-
schlagen der Wellen und auch der Regen durchnäßte die Ladung,
wenn sie durch Decken nicht genügend geschützt war. Dazu hatte die
rauhe Behandlung der Gebinde beim Ein-, Um- und Ausladen Schäden
an denselben und Salzverluste zur Folge und auch vor absichtlichen
Eingriffen waren die Geschirre nicht sicher. Alle diese Gebrechen
mußten in den Ladstätten beseitigt und das fehlende Salz ergänzt
werden, um den Käufern keinen Anlaß zu Beschwerden zu geben.
Die Einfüllarbeit war in allen Ladstätten die gleiche und
erforderte ein eigenes Personal. Die Hofkammer hatte immer wieder
Grund zur Klage über die hohen Einfüllkosten, die herabzumindern
ihr dauerndes Bestreben war. Von 1635 an durften zum Nachfüllen
der großen Kufen in Linz und Mauthausen der größeren Billigkeit
wegen nur mehr nackte Fuder verwendet werden, die auf die
Schiffe nach Bedarf mit verladen wurden. Nun konnte man aber
die Fuder ihrer äußeren geschwärzten Verkrustung wegen nicht
ohne weiteres zum Nachfüllen verwenden, sie mußten vom Salz-
raspler zuerst abgeputzt werden. Das abfallende Schwarzsalz wurde
eigens aufbewahrt, verrechnet und als Viehsalz um 2 fl. der
Metzen verkauft. Der Einfüllschreiber erhielt für die Mehrarbeit
jährlich 30 fl. 1656 erkannte man in Wien den Irrtum und griff
reuig wieder auf die Einfüllkufen mit ihrem reinen Inhalt zurück,
vergaß aber, den Einfüllschreibern die Entschädigung für das
Schwarzsalz einzustellen264).
Die ersten, welche die Hofkammer für die Salzverluste ver-
antwortlich machte, waren die Fertiger. 1648 wurden ihnen für jedes
Küfel, das bei der Lieferung in Verlust geriet, 27 kr. und für jedes
der Nachfüllung bedürftige Küfel 21 kr. abgezogen265). Begreif-
licherweise wehrten sich die Fertiger gegen diese Zumutung und
die Annahme, als wären sie die alleinigen Schuldtragenden; sie
wiesen auf die häufigen Verfehlungen des Salzamtes hin und er-
reichten auch eine Milderung der Haftung. Ein besonders arger Fall
ereignete sich 1680; in den Ladstätten langte ungewöhnlich viel
nasses Salz an, das 30 Pfund gutes Küfelsalz zur Einfüllung brauchte
und dem Salzamt 3000 fl. Schaden verursachte. Die Gmundner
Beamten hatten die bereits verladenen Salzschiffe zehn Wochen
lang unter freiem Himmel und unbedeckt stehengelassen, bevor sie
264) S. O. A. Bd. 53.
265) Res. 1648, S. 132.
300
diese den Fertigern zur Abfahrt übergaben* 268). 1678 hatten die Salz-
versilberer in den Ladstätten den Fertigern für jedes Pfund ein, von
1690 an zwei Küfel als erlaubtes Kalo unentgeltlich in Rechnung zu
stellen und für jedes zur Einfüllung nötig werdende weitere Küfel
16 kr. 1 Pf. zu fordern267). Die Bankodeputation jedoch zog diese Be-
günstigung 1723 wieder zurück und verpflichtete die Fertiger, für
das über die zwei Küfel je Pfund aufgewendete Einfüllsalz den vollen
Preis von 45 kr. das Küfel zu erlegen268). Die Fertiger nahmen
indessen diese drakonische Maßnahme nicht widerspruchslos hin
und wußten ihre Sache so gut zu vertreten, daß die Bankodeputation
ihnen 1734 nicht nur den Ersatz des in den letzten vier Jahren ge-
brauchten Einfüllsalzes von zusammen 8 Pfund 3 Schilling Küfel nach-
sah, sondern ihnen auch in Zukunft die kostenlose Überlassung der
zur Einfüll nötigen Küfel in Aussicht stellte269). Von der Verpflich-
tung, die in Enghagen ankommenden schadhaften Küfel auf ihre
Kosten zu übermachen, konnten die Fertiger freilich nicht enthoben
werden, seitdem die Schiffsmeister die Weiterfracht und damit die
Haftung für die Unversehrtheit der Ladung übernommen hatten,
ihnen daher dieselbe in gutem Zustand übergeben werden mußte270).
Recht gut meinte es 1724 der Einfüllschreiber in Mauthausen,
als er zum Nachfüllen der Küfel bayrisches Salz verwendete, das
von den Salzbereitern beschlagnahmt worden war und daher nichts
kostete. Für die Käufer hatte das aber üble Folgen, weil man bei der
amtlichen Nachschau das fremdartige Salzkorn erkannte und
Schmuggelware vermutete. Das aufgegriffene ausländische Salz
durfte fortan nur mehr an Seifensieder abgegeben werden, das
Nachfüllen der Küfel mit solchem wurde streng verboten271).
Mit der Einführung des Fasselsalzes für den böhmischen Markt
hoffte man, das so kostspielige Einfüllen endgültig beseitigt zu haben.
Die Hofkammer war daher sehr ungehalten, als sie erfuhr, daß in
den Ladstätten zu Linz und Mauthausen Salzfässer geöffnet und
nachgefüllt wurden; sie verbot es und befahl den Ladstätten, das
Einlangen untergewichtiger Fassei sofort dem Salzamt zu melden,
das auf die gute Herstellung der Gebinde streng achten sollte272).
26<i) Res. 1680, S. 139.
■J87) Res. 1678, S. 79.
268) Res. 1723, S. 429.
269) Res. 1734, S. 831.
27°) Res. 1727, S. 333.
271) Res. 1728, S. 361.
272) Res. 1710, S. 832.
301
Gefruchtet hatte die Resolution nicht, die Fässer litten eben durch
den Transport genau so wie die Kufen. Da man dies in Wien nicht
glauben wollte, wurde 1737 eine eigene Kommission aus Mitgliedern
des Prager Deputiertenamtes und der Salzämter in Budweis und
Gmunden zusammengestellt mit dem Auftrag, eine Fasselnaufahrt
von Gmunden bis Linz und Mauthausen mitzumachen, um den Ur-
sachen der Salzverluste nachzuforschen273). Zu einem bündigen
Schlüsse kam auch die Kommission nicht, von den verantwortlichen
Organen schob ein Teil die Schuld auf den anderen, und weil ein
alleiniges Verfehlen nicht vorlag, konnte auch niemand zum Ersatz
herangezogen werden274). Das Nachfüllen war nun einmal die un-
vermeidliche Begleiterscheinung bei der Verfrachtung des Salzes in
Gebinden überhaupt und für die Fässer ebenso notwendig wie für
die Küfel und Kufen. Erst das Füderlsalz machte der Einfüllarbeit
ein Ende.
Der Frachtverkehr der Fertiger brachte es mit sich, daß ent-
leerte Zillen, die zur Rückfahrt nicht mehr taugten, in der Ladstätte
zurückgelassen und mit besseren vertauscht wurden. Auch das
oberste Schiffsamt forderte häufig verfügbare Schiffe von den
Fertigern an. Die Übernahme, Aufbewahrung und Ablieferung der
außer Dienst gestellten und sonst freigewordenen Salzzillen fiel den
Beamten in den Ladstätten zu, die für ihre Mühewaltung von den
Fertigern das Lehensgeld, 30 kr. für die Zille, verlangten. Für ihre an
das Schiffsamt abgegebenen Schiffe hatten die Fertiger von 1732 an
auch dem Salzamt eine Abgabe als Ersatz der Überlieferungskosten
zu entrichten, und zwar 3 fl. für eine neue Zille und 1 fl. 30 kr. für
eine Hingeberin275). Als man um 1730 daranging, das Akzidenzien-
wesen der Salzbeamten völlig zu beseitigen, wurde auch das Lehens-
geld in den Ladstätten den Beamten entzogen und diese dafür mit
einer Gehaltszulage entschädigt. 1733 erhielt der Salzbeförderer in
Enghagen als Ersatz für das künftighin zu verrechnende Zillenlehens-
geld jährlich 50 und der Gegenschreiber 25 fl.276). Für Schiffe, welche
von den Fertigern nicht zum Eigenbedarf, sondern für Kriegszwecke
aus den Ladstätten entnommen wurden, war kein Lehensgeld zu
zahlen277).
275) Res. 1737, S. 480.
-u) Res. 1738, S. 610.
27R) Res. 1732, S. 512.
276) Res. 1733, S. 584.
277) Res. 1741, S. 422.
302
II. Zu Lande.
1. D i e W e g e.
Das südlich der Donau gelegene Oberösterreich wurde teils
durch die Sämer, teils von den in den größeren Orten befindlichen
ständischen oder ärarischen Legstätten mit Salz versorgt, das ihnen
von den Frächtern aus Gmunden zugeführt wurde. Bei dem be-
scheidenen Anteil der Salzfracht an dem Landverkehr hatten die
Fuhrwerker außer den üblichen Straßen- und Brückenmauten keine
anderweitigen Ansprüche zu befriedigen, weshalb das Salzamt auf
die Erhaltung der Verkehrswege keinen unmittelbaren Einfluß nahm.
Ungleich wichtiger für das Salzwesen des Kammergutes waren die
Landwege nördlich der Donau, die in das weite böhmische Absatz-
gebiet führten und um so größere Bedeutung erlangten, je mehr das
Gmundner Salz im Wettkampf mit dem Halleiner und Schellen-
berger Salz dort an Boden gewann. Lange vor der Erschließung des
Hallstätter Salzberges war das südliche und mittlere Böhmen aus-
schließlich mit solchem Salz versorgt worden, ja, darauf geradezu
angewiesen. Kaiserliche Freiheitsbriefe und Privilegien sicherten
den salzburgischen und bayrischen Landesfürsten das Recht zur
Einfuhr ihres Salzes und der Stadt Passau eine bevorzugte Stellung
im Zwischenhandel. Mit dem Erstarken des kaiserlichen Einflusses
auf das Salzwesen war auch dem Gmundner Salz der Weg nach
Böhmen geöffnet worden; schon Maximilian I. hatte in dieser Hin-
sicht vorgearbeitet und seine Nachfolger setzten die darauf ge-
richteten Bemühungen unverdrossen fort, vermochten aber erst
nach mehr als einem Jahrhundert durch langwierige Verhandlungen
und Vergleiche wie durch wirtschaftliche Maßnahmen, das fremde
Salz vollständig aus Böhmen zu verdrängen. Es würde zu weit
führen, das wechselvolle Ringen der österreichischen Herrscher mit
Salzburg, Bayern und Passau um das so wertvolle Absatzgebiet aus-
führlich zu erörtern und nur eine Wiederholung des vielen darüber
schon Geschriebenen bedeuten278).
Die Fuhrleute aus Böhmen, die den Gmundner Wochenmarkt
mit Lebensmitteln und anderen Waren versorgten, nahmen regel-
mäßig Salz mit nach Hause. Doch war dies nur ein Bruchteil der
Ausfuhr, weitaus das meiste Salz kam auf der Traun und Donau
nach Linz und Mauthausen und wurde von hier aus durch den
278) Krackowizer, Gmunden 2, S. 335; Dicklberger 1, S. 182, 201; Wolf-
gang Schmid, Illustrierte Geschichte der Stadt Passau (1927), S. 211, u. a. m.
303
Haselgraben wie über Gailneukirchen nach Freistadt und weiter
nach Budweis verführt. Es hat im 18. Jahrhundert nicht an Ver-
suchen gefehlt, neben der Schiffahrt auch den Wagenverkehr von
Gmunden bis Linz einzurichten für den nicht seltenen Fall, daß die
Schiffahrt nicht ausreichte oder zeitweilig unterbrochen war. 1720
sollte das Salzamt mit der Landeshauptmannschaft das Einvernehmen
pflegen, um die Voraussetzungen für einen stärkeren Fuhrwerks-
verkehr von Gmunden nach Linz und Mauthausen durch Aufhebung
der Mauten für die Salzfracht und eine bessere Instandsetzung der
Straßen zu schaffen279). Die Verhandlungen scheinen ohne Erfolg
geblieben zu sein, weil 1730 das Prager Deputiertenamt die Ein-
leitung des Landtransportes neuerlich aufgriff280) und 1746,
anläßlich einer großen Dürre in Böhmen, welche die Schiffahrt auf
der Moldau erschwerte, die Absicht bestand, das Salz auf dem
Wege über Obermühl landeinwärts nach Böhmen zu bringen281).
Dieser Plan ging auf den 1744 gemachten Vorschlag des königlichen
Tschaikenkapitäns Wolf Adam Graßrucker zurück, das südwest-
liche Böhmen von einem oberhalb Linz gelegenen Ländeplatz aus
mit Salz zu beliefern und den Landtransport geradeswegs nach
Schüttenhofen zu leiten, wohin die Frachtkosten geringer wären wie
über Budweis. Überdies konnte so auch das obere Mühlviertel billig
mit Salz versehen und der Einschwärzung des bayrischen und
Halleiner Salzes wirksam begegnet werden282). Graßruckers Antrag
wurde genehmigt, Obermühl zur Anlegestelle gewählt und das Salz
von hier aus mit gutem Erfolg über Rohrbach nach Böhmen und
dort über Netolitz bis nach Pisek verführt. Der 1744 mit der Stadt
Gmunden abgeschlossene Vertrag sah die Lieferung von jährlich
14.000 Zentnerfassei nach Zizlau vor, von wo das Salz um 16 kr.
je Fassei nach Obermühl verschifft und zur Gänze den nach Böhmen
fahrenden Fuhrleuten übergeben wurde283). 1746 erklärte sich die
Stadt Gmunden bereit, über die vertragsmäßige Menge noch weitere
6000 Zentnerfassei nach Obermühl zu liefern284), und eine Resolution
vom Dezember 1747 vermerkt mit Befriedigung die Fortschritte,
welche der neue Salztransport gemacht hatte285).
279) Res. 1720, S. 69.
28°) Res. 1730, S. 174.
281) Res. 1746, S. 165.
282) S. O. A. Bd. 166.
283) Res. 1744, S. 779.
284) Res. 1746, S. 174.
285) Res. 1747. S. 353.
304
So wertvoll dieser Weg für gewisse oberösterreichische und
böhmische Grenzgebiete auch sein mochte, tat er doch dem Haupt-
zug des Salzhandels nach Böhmen wenig Eintrag. Derselbe ging
nach wie vor von Linz und Mauthausen über Freistadt nach
Budweis und von hier auf der schiffbaren Moldau bis nach Prag.
Als nach der völligen Verdrängung des fremden Salzes der uralte
goldene Steig verödete, auf welchem das Halleiner und Schellen-
berger Salz von Passau aus durch den Böhmerwald seinen Weg ins
Landinnere fand und auch von Vilshofen und Regensburg kein
bayrisches Salz mehr nach Böhmen geliefert wurde, nahm der Ver-
kehr auf der Budweiser Strecke stetig zu. Von 1661 bis 1699 stieg
die Menge des von den Ladstätten in Linz und Mauthausen ab-
geholten Salzes von 50.000 auf 120.000 Kufen im Jahre. Eine so
starke Beanspruchung der Fahrstraßen hatte eine gute Instand-
haltung derselben zur Voraussetzung. An der fehlte es aber; in Wien
glaubte man, sich der Erhaltungspflicht entschlagen zu können und
wies 1676 das Land an, die Grundherrschaften und Gemeinden hiezu
heranzuziehen, natürlich ohne Erfolg, da diese nicht gesonnen waren,
den ohnehin einträglichen Salzhandel der Regierung noch aus
eigenen Mitteln zu unterstützen. Die Folgen der Vernachlässigung
des Straßenkörpers blieben nicht aus; 1690 war die Fahrbahn schon
so verdorben, daß die Fuhrleute Mühe hatten, sie zu benützen. Sie
mußten die Ladung immer verringern und blieben dadurch auch im
Verdienst zurück. Als' 1693 auch das nicht mehr half, stellten sie die
Verfrachtung überhaupt ein. Für Böhmen war dies natürlich
katastrophal, in Prag hatte man bald keine Kufe Salz mehr im Vorrat,
während die Magazine in Linz und Mauthausen sich füllten. Jetzt
freilich blieb der Regierung nichts übrig, als die Straßen selbst
einigermaßen wiederherzustellen und den Fuhrlohn von 24 auf 30 kr.
je Kufe zu erhöhen. Bezeichnenderweise suchte sie gleich darauf
einen Teil des Bauaufwandes durch die Einhebung einer Pflaster-
maut von einem Kreuzer für jede Kufe und von 4 kr. für ein Pferd
eines anderen Lastfuhrwerkes wieder hereinzubringen288). Als 1705
die Landstände den Salzverschleiß in Oberösterreich übernommen
hatten, glaubte die Hofkammer, die Straßenerhaltung auf diese oder
die Grundherrschaften, welche den Salztransport bewerkstelligten,
überwälzen zu können. Es kam dessentwegen zu langwierigen,
fruchtlosen Verhandlungen, während welcher die Straßen sich selbst
überlassen blieben. Umsonst klagte das Prager Deputiertenamt schon
1707 über den schlechten Erhaltungszustand der oberösterreichischen
288) S. O. A. Bd. 35, 40.
i
305
Salzstraßeu, die immer mehr verfielen, weil weder von seiten der
Regierung noch der Grundobrigkeiten etwas zu ihrer Verbesserung
geschah. 1715 waren die Straßen neuerlich unfahrbar geworden und
die Salzausfuhr von Linz, Mauthausen und Freistadt unterbunden287),
ln der Erkenntnis, daß es so nicht weitergehen konnte, ließ man sich
in Wien endlich doch herbei, der Straßenpflege mehr Aufmerksamkeit
zu schenken und eigene Mittel darauf zu verwenden. Von 1734 bis
1743 ergingen jährlich 700 fl. auf die Erhaltung der beiden, zusammen
etwa 80 km langen Salzstraßen von Linz und Mauthausen nach
Böhmen288). Mit diesem Betrag konnten die Straßen natürlich nur
notdürftig ausgebessert, beschottert und fahrbar erhalten werden,
zu einer durchgreifenden Erneuerung des Straßenkörpers reichten
die Mittel nicht aus. Die Fahrbahn blieb daher auch weiterhin noch
schlecht genug, erst der Salzamtmann Baron Sternbach schuf hierin
gründlich Wandel. Er verstand es, die Wiener Zentralstellen von dem
Werte und dem Nutzen guter Landstraßen zu überzeugen und zur
Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel zu gewinnen. Sodann
legte er 1749 ein Projekt zur Regulierung der Straße durch den
Haselgraben vor und erstattete auch ein ausführliches Referat über
die Ausgestaltung des gesamten Straßenzuges bis zur böhmischen
Grenze, dessen Fahrbahn durchgängig drei Klafter breit gehalten
werden sollte, „auch wenn es um einige tausend Gulden mehr
kostet“. Die Baukosten veranschlagte Sternbach auf 32.391 fl.
1750 war der Straßenbau schon im Gange, man wollte die
Strecke Linz—Gallneukirchen noch im selben Jahre fertigstellen und
war sich nur noch über das Ausmaß der Robotarbeit nicht klar. Auch
die Miliz wurde zum Straßenbau herangezogen, dieser in Sektionen
abgeteilt und die einzelnen Abschnitte den im Straßenzug gelegenen
Gemeinden Linz, Gallneukirchen, Weitersdorf, Neumarkt und Frei-
stadt in Bestand übergeben289). Die Strecke von Neumarkt bis zur
Landesgrenze kam zuerst in Bau; die Arbeiten führte ein Unter-
nehmer aus Freistadt um 17.800 fl. bei zehnjähriger Bauhaftung aus,
wohingegen mit den interessierten Gemeinden ein jährlicher Instand-
haltungskostenbeitrag von 700 fl. vereinbart wurde. Obwohl die
Straße durch den Haselgraben kürzer und billiger zu erneuern war,
hatte man aus besonderen Ursachen doch auch jene über Gall-
neukirchen nach Freistadt in das Regulierungswerk miteinbezogen.
287) Res. 1715, S. 319.
28S) S. O. A. Bd. 153, Nr. 101.
289) Res. 1750, S. 701.
306
Die unmittelbare Bauleitung war dem Kreishauptmann von
Eckhart übertragen worden, der im Straßenwesen viel Erfahrung
besaß und die Straße gut kannte. Ihm zur Seite stand der Salzamts-
verwalter von Eberstein in Linz, der auch die Verrechnung führte.
Die Genannten mußten in allen wichtigeren Angelegenheiten mit
dem Salzamtmann das Einvernehmen pflegen und ihn von der
Fertigstellung der einzelnen Straßenabschnitte verständigen, worauf
Baron Sternbach und in seiner Verhinderung der Großkufenhandler
Veith sie zu bereisen und darüber gutachtlich zu berichten hatten290).
Die Regulierung und Verbreiterung der zwei Straßenzüge,
welche Böhmen auf dem kürzesten fahrbaren Weg mit den Haupt-
ladestätten an der Donau verbanden, war für die damalige Zeit von
großer wirtschaftlicher Bedeutung und legt ein glänzendes Zeugnis
ab für die Schaffenslust und Tatkraft des Salzamtmannes Baron
Sternbach. Wie sehr unter den schlechten Straßenverhältnissen
auch der Staatssäckel selbst gelitten hatte, zeigt die Erhöhung der
Transportkosten für das nach Böhmen gelieferte Kufensalz. 1565 er-
hielten die Fuhrleute für die Verfrachtung einer großen Kufe von
Mauthausen nach Budweis 25 Kreuzer, 1629 48 Kreuzer, 1690 aber
schon 1 fl. 6 kr. und ab 1719 1 fl. 18 kr.291). Gewiß hatte die allge-
meine Geldentwertung in dieser Zeitspanne auf den Fuhrpreis stark
eingewirkt, nicht mindere Schuld an der Verteuerung trug aber auch
der Rückgang der Ladefähigkeit und die Verlangsamung der Fahrt
auf den gänzlich vernachlässigten Straßen.
2. Die Legstätten.
Dank der günstigen Lage halben Weges zwischen der Donau
und dem südböhmischen Handelszentrum Budweis war Frei-
stadt von alters her eine wichtige Durchgangsstelle für den
Warenverkehr von und nach Böhmen. Der Freiheitsbrief Ferdi-
nands I. von 1522 verlieh dieser Stadt das Recht, daß alle Waren und
Kaufmannschaft, die aus Böhmen und Oberösterreich kamen, auf
die Maut und Niederlage in Freistadt gebracht werden mußten
und daß keine andere Straße gebraucht werden durfte292). Auch
jener Teil des Halleiner Salzes, der noch während des 16. Jahr-
2C0) S. O. A. Bd. 153, Nr. 101.
-m) Res. 1719, S. 721.
292) S. O. A. Bd. 75; das Recht geht auf das Privileg von 1277 zurück.
307
hunderts in die Niederlage nach Linz gebracht wurde, um nach
Böhmen verhandelt zu werden, nahm seinen Weg über Freistadt.
1599 schloß die Hofkammer mit der Stadt einen Vertrag über die
Lieferung von großen Kufen nach Böhmen, wovon bis 1602 jährlich
bereits 37.000 Stück abgefertigt werden konnten293). Diese für Frei-
stadt vorteilhafte und einträgliche Salzverfrachtung dauerte aber
nur bis 1629, in welchem Jahre die Hofkammer den Kufentransport
nach Böhmen an die Großunternehmer Chiesa und Binago über-
trug. Die Monopolisierung der Salzverfrachtung schädigte nicht nur
Freistadt, sondern alle anderen Legstätten in Oberösterreich, die
bis dahin Großkufensalz nach Böhmen verführt hatten. Vergebens
wandten sich die Landstände an den Kaiser mit der Bitte, diese
Verfügung rückgängig zu machen, durch welche vielen oberöster-
reichischen Ladstätten ihre jahrhundertalten Privilegien und
Freiheiten entzogen, deren mit großen Kosten geschaffene Einrich-
tungen wertlos und die Salzhandler brotlos gemacht würden. Diese
und andere Vorstellungen änderten aber nichts mehr an dem Ent-
schluß der Regierung, den Verschleiß des Großkufensalzes nach
Böhmen in kaiserlichem Namen einzurichten und zu führen. Freistadt
wurde nur insofern begünstigt, als es das Recht behielt, auch Kufen-
salz zu verkaufen, es durfte für jede Kufe aber nur 6 Kreuzer Auf-
schlaggeld zur Deckung der Regieauslagen berechnen294 295). In Frei-
stadt wurde ein kaiserliches Salzhandelsamt errichtet, das den
Durchzugs verkehr regelte und mit den Fuhrleuten abrechnete. Die
Leiter dieses Amtes, die kaiserlichen Salzhandler, besaßen bei dem
lebhaften Geschäftsgang viel Macht und großen Einfluß, den aber
manche mehr im eigenen als im Interesse des Dienstes geltend
machten. 1709 war der Salzhandler Schleifer nach Verübung be-
deutender Unterschleife aus Freistadt flüchtig geworden. Die
Untersuchung ergab einen Kassenabgang von 30.000 fl., darunter
8000 fl. Löhne, die er den armen Fuhrleuten schuldig geblieben war.
Da das beschlagnahmte Vermögen Schleifers zur Befriedigung ihrer
Forderungen nicht hinreichte, mußte das Einnehmeramt in Gmunden
für den Rest aufkommen296). An seiner Stelle wurde der schon im
Freistädter Handelsamt bedienstete Wilhelm Hiltl zum Salzhandler
befördert. Dieser war 1707 wegen der vielen Verdienste seines
verstorbenen Bruders, der als kaiserlicher Hofkontrollor die
28:>) S. O. A. Bd. 50.
294) Landtagshandlung 1629. Bd. 74.
295) Res. 1709, S. 721; 1714, S. 312; 1716, S. 419.
20*
308
Kameralien bei der Königlichen Administration zu Ofen eingerichtet
hatte, für den nach Ischl versetzten Gegenschreiber Franz Adolf
Streubl zum Interimsadministrator des Salzhandelsamtes in Frei-
stadt ernannt worden296), in seiner Amtsführung jedoch nicht besser
wie Schleifer. Frächter, die ihm nicht „Kalafantien“, das sind Ge-
schenke machten, Butter oder Flachs, Geflügel, Eier oder Hafer
und dies jedesmal, mußten drei Tage auf die Salzausgabe warten.
Die Fuhrleute beschwerten sich mit weinenden Augen, daß sie von
Hiltl tagelang ohne Ladung aufgehalten würden, wenn sie keine
Spendagen mitbrächten297). Diese Klagen und der Umstand, daß
Hiltl sich auch an der Kasse vergriffen hatte, führte zu seiner Ent-
lassung. Der festgestellte Abgang von 6375 fl. war zum Teil durch
die Amtskaution von 4000 fl. gedeckt, für den Rest mußte Hiltls Bürge,
der Großkufenhandler Karl Ignaz Mayrhofer von Grünbühel, auf-
kommen. Zum Salzhandler in Freistadt wurde 1719 provisorisch der
Gegenhandler Georg August Kheyl von Gmunden bestellt, dieser
aber bald darauf durch den Weinaufschlageinnehmer Bartholomae
Huber aus Struden abgelöst, der eine Kaution von 8000 fl. zu erlegen
hatte.
Die glimpfliche Behandlung der beiden Beamten mag wohl
darin begründet gewesen sein, daß die Hofkammer selbst sich nicht
ganz frei von Schuld fühlte. Die Zwitterstellung des Salzhandels-
amtes in Freistadt zwischen Prag und Gmunden (S. 288) hatte zur
Folge, daß weder die Deputiertenkammer noch das Salzamt sich
ernstlich um die dortige Gebarung kümmerte, dasselbe daher lange
Zeit hindurch sich selbst überlassen blieb und zudem in den Be-
zügen der Beamten vernachlässigt wurde. Während die Salzhandler
in Linz und Mauthausen je 950 fl. Jahresgehalt bezogen, erhielten
ihre Kollegen in Freistadt bloß 550 fl. Daß diese mit der schlechten
Entlohnung das Auslangen nicht fanden und sich anderweitig schad-
los hielten, war schließlich kein Wunder298).
Älter oder zumindest gleich alt wie die Salzniederlage in Frei-
stadt waren jene in den größeren Orten des oberen Mühlviertels,
die schon vor dem 15. Jahrhundert einen erlaubten und schwung-
haften Handel mit Halleiner und Schellenberger Salz trieben. Fer-
dinand I. bestätigte noch 1533 den Märkten Rohrbach, Velden
(AWeafelden) und Hofkirchen das Recht, Schellenberger Salz
fccu
296) Res. 1707, S. 532.
“7) Res. 1717, S. 504.
5,>8) Res. 1718, S. 557; 1719, S. 659, 748, 757; 1720, S. 92.
309
von Passau über Wegscheid für den Handel nach Böhmen zu be-
ziehen, während die Sämer das Kufensalz von Passau auf dem
goldenen Steig durch den Böhmerwald nach Prachatitz führten299).
In der Folgezeit dehnten diese Märkte ihren Salzhandel auch über das
ihnen zugewiesene Absatzgebiet aus, das Schellenberger Salz drang
bis nach Budweis vor, während die von Hofkirchen und Velden das
von Passau bezogene Halleiner und Schellenberger Kufensalz zum
Teil durch Fuhrleute von Leonfelden und Schenkenfelden ins Land
ob der Enns, „das ihnen nicht gebührt“, brachten, wodurch sie dem
Qmundner Salz großen Abbruch zufügten300). Die beiden Märkte
setzten den Handel nach Böhmen auch nach der Verdrängung des
fremden Salzes mit Kufensalz aus Gmunden fort, bis die Stadt Bud-
weis darüber Beschwerde erhob und es 1602 erreichte, daß das
Salzamt ihnen künftighin keine großen Kufen mehr liefern durfte301).
Aus dem gleichen Grunde wurde 1636 dem Markte Schenkenfelden
die erbetene Einrichtung einer Salzniederlage verweigert.
Schon im 15. Jahrhundert besaß die Stadt Passau in Ober-
mühl an der Donau eine Ladstätte für das Halleiner und Schellen-
berger Salz, von welcher aus sich das Mühlviertel billig beliefern
ließ. Der Markt Rohrbach erkannte die Wichtigkeit dieses Um-
schlagplatzes und erbaute 1524 auf den Starhembergschen Gründen
einen Salzstadel, wofür er dem Grundherrn von jedem eingelagerten
Pfund eine Kufe oder ein Küfel reichen mußte302). Dieser Salz-
niederlage wegen kam es 1679 zum Streit mit Neufelden, welcher
Ort zur Passauschen Herrschaft Marsbach gehörte und das alleinige
Recht zum Salz verkauf in Obermühl hatte. Die Rohrbacher aber
kümmerten sich nicht daraum, sondern verkauften das Salz auch
vom Stadel weg, anstatt es vorerst nach Rohrbach zu führen und
erst dort in den Verschleiß zu bringen303) Über den Ausgang des
Streites geben die Salzakten leider keinen Aufschluß, wesentlich
beeinträchtigt wurde der Salzhandel des Marktes Rohrbach hiedurch
aber nicht, da dieser seine Niederlage in Obermühl auch weiterhin
zur Eigenversorgung wie zum Handel in der Umgebung benützte.
Der Verkaufspreis war vorgeschrieben und betrug 1746 für den
Zentner des im Orte abgesetzten Salzes 4 fl. 20 kr. und außerhalb
des Marktes 4 fl. 10 kr.; dieser ergab sich aus dem Salzpreis loko
2M) S. O. A. Bd. l.
''00) S. O. A. Bd. 12.
,01) S. O. A. Bd. 50.
’02) S. O. A. Bd. 10.
m3) S. O. A. Bd. 29.
: ' _ll! : nBSS
310
Obermühl von 3 fl. 54 kr., dem Fuhrlohn bis Rohrbach von 14 kr. und
der Versilberungsgebühr von 12 beziehungsweise 2 kr.304).
Auch der Markt Haslach hatte anfangs Teil an dem Salz-
handel nach Böhmen, doch durfte er das Schellenberger Salz nicht
von Passau beziehen, sondern mußte es von Velden kaufen und zur
Qänze nach Böhmen vertreiben, zum eigenen Gebrauch aber
Gmundner Salz benützen. Das Handelsrecht war dem Markte 1514
von Maximilian I. verliehen und 1525 von Ferdinand I. bestätigt
worden305). Der Haslacher Salzhandel hatte in Böhmen einen guten
Ruf; als 1542 der Pfleger von Falkenstein Bartholomae Salburg die
von Haslach anzeigte, sie hätten sich wider die kaiserliche Salz-
ordnung vergangen und eine Salzniederlage sich angemaßt, ver-
wahrte sich Peter von Rosenberg in Wittingau energisch dagegen.
Der Salzhandel von Haslach bestehe seit uralter Zeit her und sei
durch Briefe bestätigt; die Rosenberger Untertanen beziehen ihr
Salz von Haslach und wollen dies auch künftig tun306).
Für die Salzversorgung des Mühlviertels wichtige Legstätten
waren noch die in A s c h a c h und O 11 e n s h e i m. Nach der Salz-
handelsordnung von 1542 durften die Ottensheimer das Salz nur
gegen Neufelden, Oberneukirchen, Helmonsödt, Zwettl und Schen-
kenfelden verkaufen, es aber auch den böhmischen Fuhrleuten,
wenn sie mit Lebensmitteln hereinkamen, als Gegenfracht mit-
geben307).
Engelhartszell war noch zu Ende des 17. Jahrhunderts
die Einbruchstelle für das von Bayern hereingeschmuggelte Salz.
Die Generalvisitationskommission von 1688 wies darauf hin, daß
der Aufschlageinnehmer an der wilden Ranna zuviel bayrisches
Salz in das Land lasse. Die in dieser Zeit rasch aufeinanderfolgenden
Aufschläge auf den Preis des Gmundner Salzes waren dem
Schmuggel mit dem billigeren bayrischen Salz ungemein förderlich;
1695 fuhren von Engelhartszell und Wesenufer jährlich zwei- oder
dreihundert Flißsteine (überdachte Holzschiffe) nach Passau und
brachten Salz, das dann im kleinen verkauft wurde. Verbote nützten
nichts, weil die Grenzbewohner das teure einheimische Salz ab-
lehnten und den Salzbereitern feindlich gegenüberstanden. Im
selben Jahre baten die Bürger von Engelhartszell die Herrschaft
30*) S. O A. Bd. 109.
306) S. O. A. Bd. 10.
308) S. O. A. Bd. 11.
“7) S. O. A. Bd. 10.
311
Sallaburg, ihnen den freien Bezug von bayrischem Salz zu er-
wirken, da das Gmundner Salz um die Hälfte teurer wäre. Nunmehr
entschloß sich die Hofkammer, in Engelhartszell selbst eine Salz-
niederlage zu errichten und den Verschleißpreis so niedrig zu stellen,
daß dem bayrischen Salz eine wirksame Konkurrenz geschaffen
und dem Schmugglerwesen der Anreiz entzogen wurde308).
Das von Passau und den oberösterreichischen Märkten nach
Böhmen geführte bayrische und Halleiner Salz hatte seinen Haupt-
niederlagsplatz in Prachatitz auf Grund eines von König
Wratislav 1492 erteilten und von Rudolf II. 1608 bestätigten Privi-
legiums, wonach keine andere Straße zum Salztransport zugelassen
war, welche den Prachatitzern oder dem goldenen Steig zum
Schaden gereichen würde309). Die Erstarkung des Handels mit
Gmundner Salz, der vom Prager Deputiertenamt geleitet und über-
wacht wurde, nötigte zur Errichtung eigener Niederlagen auch für
das heimische Salz, die aus Konkurrenzgründen vorerst in den
alten Ladstätten eröffnet wurden, denen sich in der Folgezeit noch
neue anschlossen. So entstanden 1659 neben den alten Ladstätten
in Budweis und Prachatitz in Böhmen noch solche in Schütten-
hofen, Klattau, Pilsen und S a a z, alle in Gegenden, die bis
dahin zum größten Teil mit Halleiner Salz beliefert worden
waren310). Das zur Zeit der Einführung von Zweizentnerfassein für
Böhmen erlassene kaiserliche Patent von 1706 teilte das Land in
Besalzungsbezirke mit Legstätten und jeden Bezirk in Kreise mit
Verschleißstellen. Es gab weiße und schwarze Kreise; die letzteren
lagen an der Landesgrenze, dort, wo die Einschwärzung des
fremden Salzes bisher in Übung stand. Der Verkaufspreis eines
Zweizentnerfasseis betrug 10 fl. 18 kr. mehr dem Fuhrlohn von der
Legstätte und einem Verschleißnutzen von 30 bis 45 Kreuzer311).
Das südlich der Donau gelegene Oberösterreich, dem noch das
Innviertel fehlte, bezog das Salz großenteils unmittelbar aus Gmun-
den, woher es die auf den Wochenmarkt fahrenden Fuhrleute heim-
brachten, doch gab es schon frühzeitig Legstätten zur Versorgung
größerer Gebietsteile mit Salz, so in Linz, Wels, Enns und Aschach.
Um dem Vordringen des fremden Salzes zu begegnen, wurden wie
an der böhmischen auch an der oberösterreichischen Grenze
308) S. O. A. Bd. 36.
:’09) S. O. A. Bd. 89.
31°) S. O. A. Bd. 50.
311) S. O. A. Bd. 109.
312
ärarische Salzniederlagen aufgerichtet. Nach dem Generalmandat
\ Ferdinands III. entstanden 1563 gegen Bayern zu die Salzkammern
1 in H a a g a m H a u s r u c k und Vöcklamarkt, 1698 schuf die
Hofkammer noch eine Legstätte in W i 1 h e 1 m s b u r g, um das Ein-
schwärzen von Ausseer Salz nach Niederösterreich zu verhindern.
Das in diesen Niederlagen im Kleinverschleiß abgegebene Salz f
kostete zu Ende des 17. Jahrhunderts einheitlich 4 fl. das Fuder
und 12 kr. das Mäßel. Die von der Hofkammer eingeführte Abgabe
in so kleinen Mengen hatte sich gut bewährt und einen bedeutenden
Aufschwung des Salzabsatzes zur Folge812).
III. Die Händler.
1. Die Fertiger.
Obwohl diese das Salz nicht selbst verkauften, so führten sie
es nach ihrer Umarbeitung in Küfel doch den Ladstätten als den
Hauptverschleißorten zu und bildeten damit das unentbehrliche Ver-
bindungsglied im Küfelhandel zwischen der primären Erzeugung
und dem Absatz. Ihr Pflichtenkreis war schon in den ältesten Salz- P
urkunden bestimmt und ist in den Reformationslibellen sowie in
eigenen Fertigerordnung genau umschrieben worden. „So einer
fertigen will“, heißt es in der Ordnung von 1529, „soll er zum Burger
aufgenommen und dem Salzamtmann angezeigt werden, dem er
100 fl. als Pfand übergeben muß. Er hat an Eides Statt zu geloben,
alles zu handeln, was einem getreuen Fertiger zubehört und gebührt
und in altem Herkommen ist; nämlich das Salz dem Landesfürsten
zu Nutz und Gut zu handeln, nichts zu tun, was einem Landesfürsten
zu Nachteil oder Abbruch seines Kammergutes oder einem anderen
Fertiger zu unbilliger Ahndung reichen möchte. Und sich in allem,
so die gemeinen Fertiger in der Ordnung begriffen, sich derselben
gemäß zu halten“313).
An dieser Stelle kommen die Fertiger dem Wesen nach als
Schiffahrtsunternehmer in Betracht, da ihre sonstige Tätigkeit schon
früher mehrfach erörtert worden ist. Aufgabe des Salzamtes war
es, sie ausreichend zu beschäftigen, die nach dem voraussichtlichen
Jahresumsatz zu befördernde Küfelmenge unter sie gerecht auf-
zuteilen und ihnen deren Bestimmungsplätze anzuweisen. Die Zahl
*“) S. O. A. Bd. 10, 75.
31S) S. O. A. Bd. 4.
313
i
der Fertiger, ursprünglich auf zwölf Bürger in Hallstatt beschränkt,
stieg im 16. Jahrhundert stark an, von 1530 bis 1540 waren 46 und
von 1565 bis 1580 56 Fertiger, ging aber im 17. und 18. Jahrhundert
auf 35 zurück314); 1721 wohnten ihrer 8 in Qmunden, 9 in Hallstatt,
13 in Ischl und 5 in Laufen. Ihre Entlohnung erfolgte nach der Menge
der abgefertigten Küfel und schloß auch deren Herstellung aus den
nackten Fudern in sich. Sie unterlag zeitgemäßen Änderungen und
stieg oder fiel in der Regel mit dem Getreidepreis, der für die
Fertiger im Hinblick auf das zahlreiche von ihnen beschäftigte
Personal von ausschlaggebender Bedeutung war. 1615 wurden den
Fertigern für jedes Pfund Küfel in den oberen Ladstätten 10 fl. 30 kr.,
in den unteren 10 fl. 40 kr. und nach Wien gestellt 12 fl. 30 kr.
gezahlt. Bis dahin durften sie für jedes verrechnete Pfund 24 Küfel
unentgeltlich mehr mitverladen, um hiemit die üblichen Abgaben in
den Ladstätten und auf der Fahrt (Aufgabeküfel, Kuchelsalz,
Zehrungsküfel) zu bestreiten. Auch mußten die Fertiger den bei der
Entleerung der Salzschiffe beschäftigten Hilfsarbeitern nach alter
Gewohnheit „eine ziemliche Suppe und einen Trunk“ reichen,
woraus mit der Zeit große Fressereien geworden waren, die bis
10 fl. jedesmal kosteten. Das Küfelübermaß von 10 Prozent der
Ladung wurde 1615 eingezogen und dafür den Ladstätten die An-
nahme von Küfeln unter irgendwelchem Vorwand verboten. Den
Helfern bei der Ausladung brauchten die Fertiger künftig nur je
10 kr. Lohn zu zahlen, wogegen die Zehrungen zu unterbleiben
hatten. Endlich wurde es den Salzhändlern untersagt, den Fertigern,
welche in Geldnöten oder ihnen schuldig waren, anstatt baren
Geldes Wein, Getreide und anderes als Gegenfracht aufzubürden315).
Zu Anfang des 18. Jahrhunderts, als das Korn sehr teuer war,
erhielten die Fertiger für jedes Pfund Küfel, das von Gmunden weg-
fuhr, 13 fl. bis 13 fl. 30 kr.316); diese Vergütung ging 1728 auf 10 fl.
zurück, nicht nur, weil das Getreide billiger geworden war, sondern
auch deshalb, weil die Fertiger das Salz fortan nur bis Enghagen
zu liefern brauchten und alle sie auf der Fahrt belastenden Neben-
auslagen an Verehrungen und Zuständen abgeschafft worden
waren. Zudem übernahm die Hofkammer die Kosten des Zillen-
gegentriebes und unterstützte die Fertiger auch durch Beiträge zur
Instandhaltung der Betriebsräume und anderen Aufwendungen317).
®“) Res. 1704, S. 201.
316) S. O. A. Bd. 30.
’le) Res. 1722, S. 281.
314
Schließlich durften sie für jedes Pfund abgelieferte Küfel 38 kr. auf-
rechnen als Ersatz der vielen unvermeidbaren Auslagen auf der
Fahrt, für die Zillenübermachungskosten in Gmunden, am Stadel
und in den oberen Märkten, die Wasserbleibmiete, Zillenwässerung
und Zilleneinstellung über den Winter, Schiffreparaturen usw.318).
Die Abrechnung geschah in der Weise, daß der Salzzahler in
Gmunden die Menge der ausfahrenden Küfel erhob und dem Schiffs-
führer den Lieferschein übergab; in der Ausladestätte wurden die
Küfel wieder abgezählt und bei anstandsloser Übernahme die
Quittung ausgefolgt. Gegen Vorweisung derselben konnten die
Fertiger in Gmunden den ihnen gebührenden Betrag bar beheben.
Zur Bestreitung der Auslagen am Beginn der Schiffahrt war das
Salzamt ermächtigt, den Fertigern Vorschüsse zu geben, 1666 bis
zu je 300 fl., die nach der letzten Fahrt des Jahres zurückerstattet
werden mußten319). Die Höhe dieser Vorschüsse wurde 1727 auf die
Hälfte herabgesetzt, von der beabsichtigten gänzlichen Einstellung
über dringendes Bitten der Fertiger aber abgesehen320).
Geriet einer von ihnen unverschuldet in Not, so durfte er in
der Regel auf die Unterstützung der Hofkammer rechnen, da dieser
an der Erhaltung einer leistungsfähigen Fertigerschaft sehr viel >
gelegen war. Abgesehen von der schon früher erwähnten Ver-
gütung des Salzschadens bei Schiffsunfällen kam sie den Fertigern
auch anderweitig zu Hilfe; sie erließ ihnen 1638 die Hälfte ihrer
rückständigen Schuld von 8000 fl., weil sie durch langandauerndes
Regenwetter an der Schiffahrt gehindert und in Not geraten
waren321), ersetzte ihnen 1666 ebenfalls die Hälfte des Schadens,
den sie 1656 durch Hochwasser erlitten hatten322), bewilligte den
Fertigern 20.000 fl. Einbußenvergütung für die großen Verluste, die
sie bei der Beförderung des Kleinküfelsalzes zur Zeit des Türken-
krieges 1683 bis 1685 tragen mußten323) und wies ihnen im
Teuerungsjahr 1727 17.500 fl. Vorschuß an324). Eine große Er-
leichterung für die Fertiger war das zwar schon 1727 aus-
gesprochene, aber erst von 1732 an wirksame Verbot der Annahme
von Verehrungen und anderen „Zuständen“ durch die kaiserlichen b-
31s) Res. 1729, S. 584, 672.
318) Res. 1666, S. 264.
32°) Res. 1727, S. 237.
321) Res. 1639, S. 26.
322) Res. 1666, S. 265.
323) S. O. A. Bd. 93.
315
Beamten in Qmunden und den Ladstätten325). Selbst der Salzamt-
mann bezog noch 1730 Fertigerverehrungen von zusammen 450 fl.
jährlich326).
Die Lieferung des Küfelsalzes war mit großen Risken ver-
bunden, die Schiffahrt auf der Traun und auch auf der Donau selbst
bei Schönwetter nicht ohne Gefahr, die Mannschaft nicht immer
zuverlässig und treu. Das Salzamt vergütete Abgänge überhaupt
nicht, Salzverluste durch Ertränken nur zum Teil. Der Preis, den
das Schiffamt für Hingeberzillen zahlte, war viel geringer als der
Neuwert und zum Nachfüllen der Küfel häufig viel mehr Salz nötig
als das den Fertigern hiezu eingeräumte Ausmaß. Im allgemeinen
konnten sie aber doch ihr Auslangen finden, die vom Glück
Begünstigten gelangten zu Ansehen und Wohlstand, und manche
Fertigergeschlechter blieben jahrhundertelang im Besitz der Stelle.
Wen aber das Mißgeschick verfolgte, der geriet bald in Schulden,
und gar oft war die Fertigernot größer als das Fertigerglück. Im
Jahre 1497 erging ein Auftrag an den Salzamtmann Wolfgang
Oeder, die Fertiger, welche mit ihren Zahlungen im Rück-
stand geblieben waren, zur nachträglichen Einzahlung anzu-
halten, damit die Schulden sich nicht häufen und dann über-
haupt nicht mehr bezahlt werden können327). 1593 war die Mehr-
zahl der Fertiger durch die Getreideteuerung dermaßen in Armut
und Schulden geraten, daß sie mit der Erzeugung von Kufen und
Schiffen im Rückstand blieben, weil sie die Arbeiter nicht mehr
bezahlen konnten und sie ablegen mußten328). Der wirtschaftliche
Niedergang der Fertiger trug jedenfalls dazu bei, sie auch in den
sittlichen Verfall des Kammergutes um die Jahrhundertwende
hineinzuzerren. Die Verwaltung war verlottert, es fehlte an
jeglicher Überwachung in der Gebarung, die Jahre der Teuerung
hatten das Geld entwertet, und die unverändert gebliebenen
Besoldungen und Löhne der Beamten und Arbeiter ganz un-
zureichend gemacht. Schon 1613 bestand die Absicht, eine Reforma-
tion des Salzwesens vorzunehmen, doch fehlte es an Zeit hiezu;
dafür sollte eine Kommission, bestehend aus dem Hofbuchhalter
Sebastian Seeauer von Seeau, dem Salzamtmann Kaufmann von
Wien, dem Einnehmer Weikhart Plaß und dem Mautner Benedikt
Fasold von Gmunden eine vorbereitende Untersuchung des Salz-
32B) Res. 1732, S. 457.
32e) Res. 1730, S. 148.
327) Gmundner St. A. Bd. 60/1.
32s) S. O. A. Bd. 10.
H
316
wesens führen. Deren Gutachten über den Salzhandel vom
Dezember 1614329) war vernichtend. Fertiger und Ausrichter ver-
kauften oft halbe Schiffsladungen Küfeisalz auf dem Wege zwischen
den Ladstätten, bezahlten den Schiffleuten die Löhne mit Salz oder
Wein und handelten mit dem Erlös Wein, Getreide, Pferde, Tuche
und andere Waren ein oder tauschten diese gegen Salz um. Mit
dem kargen Überrest an Küfeln fuhren sie zur nächsten Ladstätte
und gaben dem dortigen Salzbeförderer unter Leistung eines
„Schiffmannseides“ an, das übrige Salz wäre ertränkt, worauf
ihnen dieser — natürlich gegen gehörige Bestechung — eine
Bestätigung (Kundschaft) ausstellte. Die Schiffleute konnten sich
dann „etliche Tag mit Wein das Maul auswaschen“. Geldlohn
erhielten sie wenig oder keinen, brachten solchen daher auch nicht
nach Hause, so daß ihre Weiber und Kinder Not und Mangel leiden
mußten. In Stadel ging es nicht besser zu; alles stahl Salz, die
meisten Zehrungen wurden mit Salz bezahlt, das die Wirte sodann
heimlicherweise wegführten. Auch in Wien selbst stand es um den
Salzhandel schlimm, da alle an demselben Beteiligten sich dabei
„wärmen und ein Feder davon rupfen“ wollten. Die Salzbeschauer,
Salzmacher und die Salzknechte spielten unter einer Decke und
mehrere hundert Pfund Küfel wanderten ohne Eintragung in die
Amtsquittung in ihre Hände. Die Fertiger wurden mit großen
Zehrungsgeldern bestochen und ganze Wagen voll Salz sogar in
Gegenwart der Kommission weggeführt.
Die erschreckenden Aufdeckungen der Untersuchungs-
kommissäre verfehlten ihre Wirkung nicht, die Hofkammer führte
eine schärfere Überwachung des Salzhandels durch vertrauens-
würdige Organe ein, besoldete sie auch besser und machte den
gröbsten Unzukömmlichkeiten ein Ende. Damit war den Fertigern
die Möglichkeit zu ferneren Unterschleifen entzogen, ihre Einkünfte
gingen rasch zurück und wenige Jahre später waren viele von
ihnen wieder in Bedrängnis geraten. In der Zeit der bayrischen
Pfandherrschaft von 1622 bis 1625 wuchsen ihre Schulden an das
Salzamt auf 39.749 fl. an330).
Große Verluste erlitten die Fertiger während des letzten
Vorstoßes der Türken; sie berechneten ihre Einbuße bei der Küfel-
lieferung in den Jahren 1683 bis 1685 mit 40.350 fl. und durch die
Zillenablösung allein mit 21.218 fl.331). Die Hofkammer wies den
329) Res. 1614, S. 221.
33°) Gmundner St. A. Bd. 61.
331) Res. 1687, S. 409.
317
Fertigern zur teilweisen Deckung des Schadens 20.000 fl. an, hegte
aber über die ungewöhnliche Höhe des angeblichen Verlustes doch
Bedenken, weshalb sie zwei Beamte des Gmundner Salzamtes, den
Fuderzahler Schickmayr und den Registratursadjunkten Preßl
beauftragte, durch drei Jahre hindurch die Geldgebarung der
Fertiger zu führen. Die Genannten konnten nachweisen, daß die
Fertiger während dieser Zeit einen ansehnlichen Nutzen erzielten,
wodurch ihren Klagen künftig der Boden entzogen war332). Sei es
nun, daß die Untersuchung nachhaltig auf die Fertiger wirkte oder
daß ihre Geschäfte weiterhin dauernd günstig abschlossen, Tatsache
ist, daß sie von 1692 bis 1750 keine einzige Klage mehr vorbrachten;
einzelne von ihnen konnten sogar namhafte Kautionen leisten und
1743 waren die Fertiger kapitalkräftig genug, um eine Schuld von
über 42.000 fl. tragen zu können, die sie vom Salzamt zu fordern
hatten388).
Zu der früheren Notlage der Fertiger trug gewiß auch die
viel zu hohe Zahl derselben im 16. und noch im 17. Jahrhundert
bei, wodurch keiner auskömmlich verdiente. Nach den großen
Verlusten von 1685 wollte die Hofkammer den Stand auf
24 Fertiger herabsetzen und sie „unter eines verständigen Mannes
Direktion stellen334)“. Zu einer so weit gehenden Reduktion kam es
aber doch nicht, sie wäre auch nicht zweckmäßig gewesen und
hätte große Opfer an Pensionen und Provisionen für die entlassenen
Fertiger und ihre Familien erfordert. So blieb die Zahl der Fertiger
bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts mit 35 fortbestehen, nachdem
sich deren beabsichtigte Verminderung auf 32 nicht hatte durch-
setzen lassen. Neu- und Wiederverleihungen wurden strenge nach
den Bestimmungen der alten Fertigerordnung vorgenommen, wobei
die erledigte Stelle zumeist auf Familienangehörige, auch auf die
Witwe übertragen wurde, ohne daß aber eine Verpflichtung hiezu
bestand; dagegen fanden Ansprüche anderer Bewerber nur
selten Berücksichtigung. Die Verleihung der Fertigung erfolgte
nur bei vollkommen zuverläßlichen Gesuchstellern auf Lebenszeit,
sonst auf eine bestimmte Anzahl von Jahren. Die Starhembergsche
Visitationskommission von 1707 erklärte über einen besonderen
Verleihungsfall, daß zwar jeder Fertiger Bürger sein müsse, ein
Bürger aber durchaus keinen Anspruch auf eine Fertigerstelle aus * 33
*“) Res. 1692, S. 116.
33S) Res. 1743, S. 611.
^ Res. 1687, S. 409.
318
diesem Titel allein ableiten könne. Die Verleihung stehe ausschließ-
lich dem Salzamt zu, auch sei die Fertigung nicht erblich und über-
tragbar335).
Leider läßt sich aus den Salzakten die Reihe der für den Salz-
handel des Kammergutes so wichtigen Fertiger nicht lückenlos
erheben; soweit Namen derselben für die Familienforschung Wert
besitzen, habe ich sie bereits in einem Aufsatz über „Familiennamen
aus dem oberösterreichischen Salzkammergut“ veröffentlicht336). Es
sind Geschlechter darunter, deren Name durch Jahrhunderte auf den
alten Fertigerhäusern haftete und deren dem Staate geleisteten
Dienste rühmliche Anerkennung fanden. 1729 wurde der jüngere
Sohn der Salzfertigerswitwe Lürzer zur sonderbaren Konsolation
mit der Fortführung der Fertigung betraut, „ist eine von den
ältesten und jederzeit getreu und fleissig versehen worden337)“. Im
selben Jahre erhielt Josef Karl Sydler die freigewordene Peter-
mandlsche Fertigung in Ansehung der guten Dienste, welche das
Geschlecht Sydler dem Ärar seit undenklichen Zeiten geleistet
hat338). 1730 durfte die Salzfertigerswitwe Hayd die Fertigung
ihrem Sohne Jakob übergeben, anerwogen dieselbe schon über
250 Jahre von der Familie sorgfältig und ohne Klage geführt
worden war339); und 1737 wurde die Fertigung des Kaspar Reimer,
dessen Familie sie schon 200 Jahre ohne Tadel innehatte, wegen
hohen Alters an seinen Sohn Martin übertragen340).
So anerkennend die Verleihungsdekrete aus dieser Zeit auch
lauteten, für den Weiterbestand des Fertigertums waren sie ohne
Bedeutung, nach 1750 ging es seinem Ende entgegen. In der Reso-
lution vom Oktober 1747 erklärte sich die Regierung grundsätzlich
entschlossen, die Salzfertigungen aufzuheben341); man wird nicht
fehlgehen, auch hier wieder den reformatorischen Geist des Salz-
amtmannes Baron Sternbach zu erkennen, der damit den letzten
Rest der Privatwirtschaft im Salzwesen des Kammergutes aus dem
Wege geräumt wissen wollte. Von 1775 an entzog die Regierung
den Fertigern die Verfrachtung des Küfelsalzes im Schiffsverkehr
und übernahm auch die Umarbeitung der Fuder in Küfelsalz
335) Res. 1707, S. 571.
336) Monatsblatt der heraldischen Gesellschaft Adler, Jänner—März 1930.
337) Res. 1729, S. 646.
338) Res. 1729, S. 653.
33e) Res. 1730, S. 158.
3,°) Res. 1737, S. 550.
341) Res. 1747, S. 327.
819
insofern, als die Fertiger diese Arbeit gegen eine angemessene
Vergütung auf Amtskosten auszuführen und darüber Rechnung zu
legen hatten.
2. Die Stadt Gmunden.
Die von Maximilian I. 1515 eingeführten, für den Salzabsatz
in Böhmen bestimmten großen Kufen wurden bis 1524 vom Salzamt
selbst erzeugt und in Vertrieb gesetzt. Von da ab ging der Kufen-
handel in die Hände der Gmundner Bürger über, welchen das Recht
verliehen wurde, jährlich 24 Pfund große Kufen Salz zu führen
nach Dürrfeld (Enns), Linz, Velden (Neufelden), Hofkirchen und
anderen Orten. 1590 begann der Großkufenhandel nach Böhmen
sich merklich zu heben, weshalb die Gmundner aufgefordert wurden,
für eine Vermehrung der Lagerräume, Keller und Werkstätten zu
sorgen und genügend Arbeiter aufzunehmen342). Die Bürger hatten
von den Pfannstätten in Hallstatt und später auch von Ischl und
Ebensee die nackten Fuder auf ihre Kosten nach Gmunden zu
führen, sie in Kufen zu verarbeiten, das Salz in die bezeichneten
Ladstätten zu liefern und dort um einen bestimmten Preis zu ver-
kaufen. Da der Erlös gerade hinreichte, um die Erzeugungskosten
zu decken, billigte ihnen die Hofkammer 1524 10 Pf. je Kufe als
Fertigerlohn zu und erhöhte diese Vergütung 1590 auf 12 Pf.343).
Die Aufbesserung war auch deshalb notwendig, weil durch die
achtlose Gebarung bei der Kufenfüllung viel Salz abhanden kam.
1597 hatte das Salzamt wahrgenommen, daß in Gmunden allent-
halben aus den Salzkellern und Fertigerhäusern fast täglich und
stündlich von den Arbeitern, ihren Weibern und anderen
Inwohnern, auch von dem Bauernvolk heimlich Salz weggetragen
und durch die Maut verschwärzt wurde344).
Der zunehmende Salzhandel bedingte natürlich auch eine ver-
stärkte Kufenerzeugung, statt der ursprünglichen 24 Pfund gingen
von 1591 bis 1602 jährlich schon 155 und 1617 sogar 220 Pfund
große Kufen von Gmunden nach Böhmen. Als aber 1618 der Krieg
ausbrach, hörte der Handel auf, 1619 lieferten die Gmundner
Bürger bloß 51 Pfund und 1620 gar nur mehr 28 Pfund Kufen ab345).
Der jähe Rückgang im Absatz war für Gmunden ein harter Schlag,
342) Gmundner St. A. Bd. 61.
343) S. O. A. Bd. 22.
344) S. O. A. Bd. 12.
34ä) S. O. A. Bd. 49, 50, Nr. 84—87.
320
da den fortlaufenden Regieauslagen keine entsprechenden Ein-
nahmen entgegenstanden. Die Schulden der Bürger wurden so hoch,
daß die Hofkammer an der Rückzahlungsmöglichkeit zu zweifeln
begann. Über Antrag der Hauptvisitationskommissäre Spindler und
Grundemann kündigte diese 1628 den Lieferungsvertrag, ließ sich
aber auf das dringliche Bitten der Stadt Gmunden schließlich doch
wieder zu einer Verlängerung desselben auf weitere 25 Jahre herbei.
Die Bürger mußten sich zur Abnahme von 200 Pfund Kufen jährlich
verpflichten, genaue Rechnung legen und für den allfälligen Abgang
in barem Ersatz leisten346). Der Vertrag vom 21. August 1631
änderte an dieser Abmachung nichts, auch die Vergütung von einem
Groschen für die Kufe blieb die gleiche347). Die finanzielle Bedräng-
nis der Stadt wurde indessen immer härter und der Ansturm der
Gläubiger immer heftiger. Die Bürger sahen sich daher 1633 außer-
stande, den Kufenhandel fortzusetzen und verzichteten gegen eine
jährliche Pachtsumme von 2200 Gulden auf denselben; dafür über-
ließen sie dem Salzamt, das den Großkufenhandel nun in eigener
Regie führte, die bisher hiezu verwendeten Salzkeller, Kuf- und
Kleuzhäuser zur freien Benützung348). Die Vereinbarung war für die
Stadt günstig, weil ihr der bisherige Verdienst, dessen Höhe der
zugebilligten Ablöse nahezu gleich kam, ohne jede Mühewaltung
auch weiterhin verbürgt wurde. Allerdings bekamen die Gmundner
lange Jahre hindurch davon nichts zu sehen, weil der Salzamtmann
Brugglacher in seiner bekannten Gehässigkeit gegen die Stadt die
Auszahlung der schuldigen Pachtsumme Jahr für Jahr hintertrieb
und die Beschwerden der Bürger wie die Mahnungen der Hof-
kammer nicht achtete349). 1666 schloß die Stadt Gmunden für ihre
Bürger mit dem Salzamt einen neuen Vergleich auf 25 Jahre,
wonach sie zur Bezahlung ihrer Schulden jährlich 1500 fl. und zur
besseren Bestreitung des gemeinen Wesens 1000 Taler innerhalb
der nächsten fünf Jahre empfing, dafür aber die vorerwähnten
Betriebsräume sowie die Säge an der Aurach dem Salzamt zum
Gebrauch weiter überließ. Dieser Vertrag wurde 1687 wieder auf
25 Jahre verlängert und die Instandhaltung der Pachtobjekte gegen
eine Pauschalsumme von 50 Gulden jährlich vom Salzamt über-
nommen350). Noch 1745 kam die Verlängerung des Vertrages
346) Res. 1629, S. 359.
347) Res. 1631, S. 469.
348) Res. 1658, S. 392; S. O. A. Bd. 98.
349) Gmundner St. A. Bd. 61.
36°) S. O. A. Bd. 49, 52, Nr. 84, 85; Res. 1666, S. 221.
321
zustande, die Pachtsumme wurde für weitere 25 Jahre wieder mit
1500 fl. bemessen und der Stadt Qmunden zur Erleichterung ihrer
großen Schuldenlast überdies eine in drei Jahresraten fällige Zubuße
von 1500 fl. bewilligt361).
Für die Stadt Qmunden ungleich wertvoller wie der Groß-
kufenhandel war das ihr verliehene Recht, das Fudersalz am
Platze verkaufen zu dürfen. Dieses Privilegium stand ursprünglich
einer Anzahl von Bürgern zu, ging aber später auf die Stadt über.
Die Zersplitterung des Fuderverkaufes aus den Lagerräumen jedes
einzelnen handelsberechtigten Bürgers wurde 1624 abgestellt, diese
schlossen sich zu einer Gesellschaft zusammen und errichteten ein
gemeinsames Salzmagazin, die im Rathaus gelegene bürgerliche
Auf schütt, deren Verwaltung dem Auf schüttkassier und seinem
Gegenschreiber anvertraut war. Zum Verkauf gelangte ausschließ-
lich Fudersalz, der 1628 eingestellte Überlandhandel mit großen
Kufen hatte niemals besondere Bedeutung erlangt. Käufer waren
zum Teil die Fuhrleute, welche Getreide und sonstige Waren nach
Gmunden lieferten und Salz als Rückfracht aufluden, zumeist aber
die Sämer, die den Salzhandel am flachen Lande trieben und die
Fuder mit Wagen, Saumtieren oder mit eigenem Rücken fort-
brachten. Wer Salz einkaufen wollte, mußte vorerst seinen Bedarf
im Mautamt anmelden und — um 1660 — 2 fl. 18 kr. für das Fuder
einzahlen; er erhielt dafür den Anweisungsschein und ein bleiernes
Wahrzeichen. Damit ging er zum bürgerlichen Auf schüttkassier,
dem er das Aufschüttgeld, 8 kr., von 1723 an 12 kr. je Fuder zu
entrichten hatte, worauf er von den Bediensteten der Aufschütt das
gekaufte Salz übernahm. Nach Abgabe des bleiernen Wahrzeichens
an den Toren der Stadt, war es dem Käufer erlaubt, das Salz aus-
zuführen. Das Aufschüttpersonal war nach der Art der Beschäfti-
gung in Gruppen eingeteilt, es gab Fuderheber, Fudertrager,
Abhelfer, Salzeinschlager und Weglader. Der Käufer erhielt nur
ganze Fuder, die zerbrochenen und das Knollensalz kamen in den
Stadtkeller, wurden dort in Kufen eingeschlagen und diese dem
Kufenhandelsamt übergeben, wobei die Rückverrechnung nach dem
Schlüssel 4 Fuder = 3 Kufen gepflogen wurde. Das Salzamt fand
jedoch später heraus, daß aus vier Fuder mehr als drei Kufen
erzeugt werden können, wenn man mit dem Salz recht umgeht und
keine Veruntreuung vorkommt. Dieser Überschuß hieß die Aus-
wifflung und gab in der Zeit von 1660 bis 1670 zu endlosen Streitig- *
3M) Res. 1745, S. 42.
21
322
keiten und Schreibereien Anlaß. Das Salzamt hatte berechnet, daß
ihm unter der zehnjährigen Amtsführung des Aufschüttkassiers Ith
durch die Nichtbeachtung der Auswifflung und die Unterschlagung
des Überschusses ein Nachteil von 14.359 fl. erwachsen war. Ith
hingegen leugnete jedes Verschulden, führte den Salzabgang auf die
schlechte Beschaffenheit der Fuder zurück, die auf der Fahrt von
Hallstatt durch die Nässe gelitten hatten, und lehnte jeden Ersatz-
anspruch ab352). Der Streit des Salzamtes mit der Stadt zog sich
durch über zehn Jahre ohne Erfolg hin, füllte ganze Bände und
endete schließlich damit, daß die Hofkammer der Stadt Gmunden
1671 die Hälfte der Schuld erließ und der Kaiser ihr 1673 auch die
Bezahlung des Restes nachsah353). Eine gute Folge hatte die leidige
Angelegenheit doch, es kam fortan mehr Ordnung in die Gebarung
der Salzaufschütt, die um 1660 tatsächlich viel zu wünschen übrig-
ließ. Die Arbeiter hatten die mangelhafte und nachlässige Beauf-
sichtigung in der Aufschütt zu ihrem Vorteil ausgenützt, nahmen
Schmiergelder von jenen Käufern, die rasch und zu schweren
Fuder kommen wollten, mischten gutes unter das Abfallsalz, das ein
herkömmliches Deputat des Türhüters im Amtshaus war, und
hielten den Salzkeller unsauber und nie in Ordnung. Auch der Auf-
schüttkassier nahm seinen Dienst nicht sonderlich ernst, säumte
monatelang mit der Vorlage der Wochenausweise und kümmerte
sich wenig um das Tun und Lassen seiner Leute. Diese machten
dann aus dem Salzkeller „eine Trink- und Spielbude, rauchten darin
mit den Sämern, zankten, stritten und rauften354)“. Um diese Miß-
stände zu beseitigen, stellte die Hofkammer 1660 die bürgerliche
Aufschütt unter die ständige Kontrolle des Salzamtes und ernannte
den Gegenschreiber Johann Millibrand des Großkufenhandelsamtes
zum kaiserlichen Gegenschreiber der Aufschütt. Die Lagerräume
wurden erweitert und durften fortan nur ganze Fuder aufnehmen,
während die zerbrochenen Fuder in den kaiserlichen Salzstadel
kamen. Damit war der Stadt die Gebarung mit der Kufenfüllung,
die zu soviel Mißhelligkeiten Anlaß geboten hatte, entzogen355).
Die hiemit eingeleitete Neuordnung in der Aufschütt wurde
1688 durch Instruktionen für den Obersalzzahler und die Auf schütt-
beamten weiter gefestigt; diese hatten die einlangenden Fuder auf
ihren Zustand zu prüfen und Beschädigungen derselben durch die
352) S. O. A. Bd. 19.
353) Res. 1671, S. 381; 1673, S. 472
354) S. O. A. Bd. 20.
35s) Res. 1660, S. 23; S. 0. A. Bd. 21.
823
Nachlässigkeit der Schiffleute anzuzeigen; sie mußten das Salz
persönlich übernehmen und den verschiedenen Lagerhäusern
zuweisen, am Wochenschluß genaue Abrechnung pflegen, die
Arbeiter in der Aufschütt zu Ruhe und Ordnung verhalten und
Ausschreitungen jeglicher Art verhindern. Der Aufschüttkassier
durfte die Fuhrleute, Sämer und Säckeltrager nicht mit ungebühr-
lichen Aufschüttgeldern belasten und sollte das Schwarzsalz, dessen
Deputatbezug dem Türhüter genommen wurde, an das Salzamt
abliefern3®6).
Die verstärkte Einflußnahme des Salzamtes auf die Gebarung
in der bürgerlichen Aufschütt hatte sichtlichen Erfolg, die Klagen
hierüber verstummten und auch die Stadt hatte keinen Grund, sich
über das Salzamt und die kaiserlichen Beamten zu beschweren.
Nur einmal kam es zu einer Unstimmigkeit, als 1704 größere Mengen
Fuder nach Passau geliefert wurden, um das von den österreichi-
schen Truppen besetzte Bayern mit Salz zu versorgen. Die Hof-
kammer lehnte das Ansuchen der Stadt Gmunden, ihr hiefiir das
Aufschüttgeld zu bewilligen, mit der Begründung ab, daß die Aus-
fuhr von Salz nur eine Folge der siegreichen Waffen des Kaisers
sei, ihm daher auch der ganze Nutzen zufalle387).
Die bedeutenden administrativen und technischen Wandlungen,
die das Salzwesen im Kammergut um 1750 erfahren hatte, ließen
auch die bürgerliche Salzaufschütt in Gmunden nicht unberührt.
Die in Verschleiß gesetzten Füderl eroberten bald das bisher den
nackten Fudern vorbehaltene Absatzgebiet, und da die Füderl
unmittelbar vom Salzamt verkauft wurden, ging der Dienst in der
Aufschütt rasch zurück. Die Stadt Gmunden hatte damit eine
wichtige Einnahmsquelle verloren und eine neuerliche Lockerung
ihrer Beziehungen zum Salzamt zu beklagen356 357 358).
3. Das Großkufen handelsamt.
Die Erzeugung und der Vertrieb der großen Kufen in eigener
Regie des Salzamtes erforderte eine besondere Verwaltungsstelle,
das 1633 errichtete Großkufenhandelsamt, dem für die ihm obliegen-
den Arbeiten die von der Stadt Gmunden gemieteten Baulichkeiten
zu Gebote standen. Diese erwiesen sich aber bald als unzureichend
356) Res. 1688, S. 608; S. O. A. Bd. 70, Nr. 198.
357) Res. 1704, S. 232; S. O. A. Bd. 129.
358) Gmundner St. A. Bd. 63.
21*
324
und wenig geeignet, weil der Kufenverschleiß anhaltend stieg und
die Zersplitterung der Arbeiten in getrennten Werkstätten und
Magazinen dem Wesen nicht förderlich war. Um diesen Mängeln
abzuhelfen, wurde 1635 nach dem Vorschlag des Salzamtes ein
neues großes Kufhaus vor dem Christoftor bei den Weißgärbern
hinaus auf den See auf Ortschen Grund und Boden erbaut359). Das
Gebäude umfaßte Vorratsräume für 40 bis 80 Pfund Kufen, Arbeits-
stätten wie Magazine für Werkzeuge und Rohmateriale und besaß in
einer angebauten Schiffhütte auch einen geschützten Ländeplatz
für die zur Naufahrt bestimmten Schiffe. Der Bau wurde dem Wald-
meister Leopold Hillbrand übertragen. 1695 kaufte das Salzamt das
dem Stadtpfarrer v. Glanz gehörige Haus, um für den Großkufen-
handler und später auch für seinen Gegenschreiber Dienst-
wohnungen zu schaffen. Die Kellerräume sollten zur Salzeinlagerung
dienen, erwiesen sich aber für diesen Zweck als zu feucht. Das
Ansuchen der Stadt Gmunden um die Bezahlung der auf dem
Hause haftenden Umlage lehnte die Hofkammer mit dem Hinweis
ab, daß das Salzamt der Stadt ohnehin 50 fl. jährlich für Steuern
und Zins reiche360). 1740 hätte das Glanzsche Haus zu einem
Getreidekasten umgebaut werden sollen, das Salzamt kam aber dem
Auftrag nicht nach, adaptierte das Haus zwar und mit beträcht-
lichen Kosten, doch nur zur besseren Bequemlichkeit des Groß-
kufenhandlers und vergrößerte dessen Wohnung noch um zwei
Zimmer, eine Eigenmächtigkeit, welche die Regierung schärfstens
rügte und die schuldtragenden Beamten zum Ersatz der Baukosten
verhielt361).
Die Erzeugung, Einlagerung und Abgabe der Kufen erfuhr
durch den 1633 erfolgten Übergang aus der bürgerlichen in die
landesfürstliche Verwaltung zunächst keine grundsätzliche
Änderung; ihre Ausführung wurde den Kufenmeistern in Bestand
übertragen, welche die hiezu nötige Mannschaft nach dem jeweiligen
Bedarf aufnahmen und entlohnten. Die im Kufenhandelsamt
beschäftigten Arbeiter waren sonach nicht kaiserlich bedienstet.
Erst um die Jahrhundertwende änderte das Salzamt das Arbeits-
verhältnis, brach mit der Verakkordierung und ging zum Eigen-
betrieb über. Damit erst waren die Kufenhandelsarbeiter den
übrigen kaiserlichen Arbeitern gleichgestellt und wie diese in den 369
369) S. O. A. Bd. 48, Nr. 82.
36°) Res. 1741, S. 316; S. O. A. Bd. 20.
325
Genuß des Hofkornes, des Mußsalzes, der Hilfsgelder und der
Provisionsberechtigung gekommen. 1733 jedoch fand die Banko-
deputation die neue Art der Betriebsführung nicht förderlich und
für das Ärar als Last; es sollten wie früher wieder die Kufen-
meister ihre Hilfsarbeiter nach eigenem Gefallen aufnehmen und
entlohnen362). In dieser Stellung blieben sie auch weiterhin, wurden
aber für den Verlust der ihnen vorher gewährten Begünstigungen
durch Geldzuwendungen teilweise entschädigt. Das den Kufen-
handelsarbeitern bewilligte jährliche Hilfsgeld betrug 1743 600 fl.,
scheint aber dann eingestellt worden zu sein, weil die Banko-
deputation ihnen nahelegte, sich einer Nebenbeschäftigung zu ver-
sehen und bei der Gewinnung von Reifholz für die Salzfässer, an
welchem Mangel herrschte, aus den von Gmunden bis Enghagen
gelegenen Traunauen mitzubewerben383).
Der erste kaiserliche Großkufenhandler war Zacharias Riedl,
1633 bis 1639, worauf Willibald Hayböck folgte. Nach dessen
Ableben übernahm 1663 Wolf Konstantin Obnaus das Amt und
führte es bis zu seinem Tode 1678. Gegenhandler waren zu dieser
Zeit Hilbrand und Rexeisen, letzterer von etwa 1678 bis zu seiner
1695 erfolgten Beförderung zum Hofkastner und Obersalzzahler.
Simon Karl Mayrhofer von Grünbühel, der nach Obnaus das Amt
führte, trat 1698 mit einer Jahrespension von 570 fl. in den Ruhe-
stand, nachdem vier Jaüre vorher sein Sohn Karl Ignaz die
Anwartschaft auf die Nachfolge im Dienste seines Vaters erlangt
hatte. Der junge Mayrhofer war schon vor 1698 im Amt tätig und
mit einem Adjutum bedacht, wurde auch Großkufenhandler, 1713
aber mit seinem Gegenhandler August Khell wegen gröblicher
Verfehlungen zur Anzeige gebracht und in Untersuchung gezogen.
Das überaus schwerfällige Verfahren dauerte neun Jahre, während
welcher Zeit die beiden Beschuldigten im Amte verblieben. Erst
1722 wurden sie, weil „vieler begangener Malversationen über-
wiesen, gänzlich ab officio amoviert“ und ihre Entlassung
„publiziert364)“. Auch die Dienstwohnung mußten sie räumen. Die
Untersuchung war damit anscheinend zum Abschluß gelangt, die
Strafsache selbst aber hatte noch lange nicht ihr Ende gefunden.
Zunächst fällt es auf, daß die Witwe Marie Barbara des 1725
verstorbenen Kufenhändlers Karl Ignaz Mayrhofer im Pensions-
3ea) Res. 1733, S. 700.
39s) Res. 1743, S. 650.
™4) Res. 1722, S. 401; 1723, S. 461, 502.
326
bezug verblieb, sie erhielt in diesem Jahre provisorisch 3 fl. und
von 1738 an 4 fl. Wochenprovision. Und 1742, 20 Jahre nach der
Verurteilung, wurden beide schon längst im Grabe ruhende Beamte
als schuldlos erkannt; die gegen sie erhobenen Anklagen hatten
sich im Zuge der Untersuchung als unbegründet erwiesen und
wurden zurückgezogen, was den Witwen und Erben zur Klar-
stellung ihrer Ansprüche mitzuteilen war365). Es ist schade, daß die
Akten über diese schier unglaubliche Untersuchung und verspätete
Ehrenrettung nicht erhalten geblieben sind.
Der Registratursadjunkt Josef Zechner von Talhofen, der das
Kufenhandelsamt schon 1721 provisorisch leitete, wurde nach der
Entlassung Mayrhofers 1723 zum Kufenhandler und der Fertiger
Christof von Seeau an Stelle Khells zum Gegenhandler ernannt366).
Als Zechner bald darauf mit der Überwachung der Traun-
verbauungen betraut wurde (S. 242), hatte Christoph von Seeau ihn
zu vertreten. Zechner war ein lauterer Charakter, vermögend, sehr
befähigt, unternehmend und von großen technischen Fähigkeiten,
deren nutzbare Verwendung im Dienste ihm die Anerkennung der
Regierung und 1724 eine außergewöhnlich hohe Remuneration von
4000 fl. eintrug. Schon 1717 befaßte er sich mit dem Bau einer
Maschine zum Heben des Wassers aus den Bergbauen, die er in
Schemnitz auch aufstellte (S. 82), 1723 und 1724 leitete er die
Traunverbauungen, und als die Zentnerfässel eingeführt wurden,
warf er sich mit Eifer auf die Faßholzerzeugung. Er baute zu diesem
Zwecke 1722 die ihm gehörige Kößlmühle mit vielen Kosten um und
war lange Zeit der bevorzugte, weil billigste Lieferant von Fassel-
holz an das Salzamt. Das allzu viele der eingegangenen Verpflich-
tungen aber wurde ihm zum Verhängnis. Zechner verlor den
Überblick über seine Gebarung, mußte schließlich mit fremdem
Geld arbeiten und geriet immer mehr in Schulden. Er wurde
zahlungsunfähig und mußte über Betreiben der Gläubiger sich zu
einer Kürzung seines Gehalts verstehen. 1738 wurde ihm die halbe
Besoldung abgezogen, 1739 über ihn die Krida verhängt und seine
Habe, auch die Kößlmühle, verkauft. Gänzlich verarmt und
gebrochen legte Zechner, 71 Jahre alt, seinen Dienst zurück und
ging mit jährlich 200 fl. in Pension367). An seine Stelle rückte
Christof von Seeau, während Zechners Sohn Zacharias Franz Xaver
365) Res. 1725, S. 119; 1738, S. 731; 1742, S. 459.
36e) Res. 1723, S. 596, 676.
3C7) Res. 1738, S. 631; 1739, S; 19, 29; 1740, S. 286.
327
den Gegenhandlerdienst übernahm368). Seeau war ein ehrenhafter
und tüchtiger Beamter, den Baron Sternbach sehr schätzte. Dieser
setzte es auch durch, daß Seeau, obwohl er 1745 bereits im Ruhe-
stand lebte, von neuem wieder in Dienst gestellt wurde, wofür ihm
die Regierung seine Pension insgeheim auf 500 fl. erhöhte869). Der
junge Zechner hingegen war in seiner Amtsführung wenig glücklich,
er wurde 1745 wegen eines Kassenabgangs von 3254 fl. vom Dienst
suspendiert, konnte jedoch den Schaden gutmachen und so das Amt
behalten370). Während seiner Enthebung versah der Oberberg-
inspektor Josef Anton Veith aus Hall in Tirol den Gegenhandler-
dienst im Kufenamt371). Dieser wurde dann in den Dienst des Salz-
amtes überstellt und noch vor 1750 zum Großkufenhandler
befördert.
Ein Opfer des schleppenden Gerichtsverfahrens dieser Zeit
war der Kufenhandelsamtsausrichter Andrä Peitlhauser in Zizlau
(Seite 284); dieser hatte im Laufe seiner Dienstzeit von 1711 bis
1718 blinde Eintragungen in seine Rechnungen vorgenommen und
das Ärar dadurch um 3000 fl. geschädigt, machte aber Bürgen nam-
haft, darunter den Obermauteinnehmer Johann Benedikt Zechner,
den Bruder des späteren Großkufenhandlers. Nach der Aufdeckung
seiner Verfehlungen wurde Peitlhauser 1719 entlassen, in Haft
genommen und gegen ihn das gerichtliche Verfahren eingeleitet
„wegen Veruntreuung im Dienste durch falsche Eintragungen in die
Rechnungen, anderen zum Abscheu“. Weil die Häftlingskosten im
Pfleggericht zu hoch waren, wurde er im Dezember 1720 in das
Amtsgefängnis nach Ort gebracht, worin er so lange bleiben sollte,
bis die Bürgen seine Schuld abgezahlt hatten. Die Rücksicht auf die
vielen unmündigen Kinder Peitlhausers stimmte die Hofkammer zur
Milde, sie erleichterte seine Haft so weit, daß er im Ort frei herum-
gehen, daß Schloß aber nicht verlassen durfte. Aber erst 1725 wurde
er freigelassen und ihm in Ansehung seiner Eamilie wöchentlich
1 fl. 30 kr. Gnad zugesprochen, wofür er eine taugliche Arbeit
leisten sollte. Peitlhauser hatte seine Verfehlung schwer gebüßt und
starb um 173 0372). Seine Stelle als Ausrichter war schon 1721 durch
Franz Christof Aichlechner besetzt worden.
Um zu verstehen, wieso es Peitlhauser möglich war, einen
38S) Res. 1739, S. 121.
■’69) Res. 1745, S. 371.
37#) Res. 1745, S. 80.
371) Res. 1745, S. 113.
372) Res. 1720, S. 171, 173, 178, 179, ISO; 1722, S. 321; 1725, S. 64.
328
verhältnismäßig so großen Betrag zu unterschlagen, sei kurz noch
die Dienstinstruktion des Kufenhandelsamtsausrichters nach-
getragen. Er mußte die mit großen Kufen beladenen Schiffe von
Stadel bis Linz und Mauthausen begleiten und hatte als Leiter des
Schiffzuges die Verantwortung für die Unversehrtheit der Ladung
und die richtige Übergabe des Salzes in den Ladstätten. Er war der
Zahlmeister auf der Fahrt, entlohnte die Mannschaft und beglich
alle Auslagen während der Reise, die Mietgelder und die Einlagen
in die Bodenbüchse, die Zehrungen und Abgaben für das Wassern
und Hüten der Zillen, die Kosten der Gegenfuhr, des Zillenflickens
und des Schiffzeuges. Der für eine Kufenausfuhr benötigte Geld-
betrag von ungefähr 1000 fl. wurde dem Ausrichter vom Kufen-
handelsamt vorgestreckt und war nach der Rückkehr zu ver-
rechnen. Zur einwandfreien Ausfüllung dieses Amtes gehörte daher
ein vollkommen gewissenhafter und vertrauenswürdiger Mann, der
sich allen den häufigen und leichten Gelegenheiten zu Unterschleifen
verschloß. Ein solcher war der erste Kufenhandelsamtsausrichter
Michael Poetsch, der 1661 nach vierzigjähriger Dienstzeit alt und
arm in den Ruhestand trat und mit 1 fl. wöchentlich pensioniert
wurde. Er und seine Frau lebten in größter Not und mußten sogar
ihr Mobiliar verkaufen, um ihr Dasein zu fristen378).
4. Die S ä m e r.
Der Kleinverschleiß auf dem flachen Land in Ober- und
Niederösterreich war den Sämern überlassen, welche das Fuder-
salz von der Aufschütt in Gmunden kauften und auf Wagen, mit
Saumpferden oder als Buckeltrager im Umherziehen absetzten. Ihr
Handelsbereich war durch die Bestimmung eingeengt, daß sie das
Salz nur außerhalb eines Umkreises von drei Meilen von jeder Leg-
stätte verkaufen durften und beim Überschreiten dieser Zone die
Beschlagnahme ihres Gutes zu gewärtigen hatten. Das Gewerbe
war mühselig und wenig einträglich, der Sämer daher genötigt,
außer Salz noch andere Lebensmittel mitzuführen, wobei er es mit
der Beachtung der jeweils bestandenen Ausfuhrverbote nicht
immer so genau hielt. Doch ließ man gegen die Sämer selten die
volle Strenge des Gesetzes walten und sah ihrer Armut vieles nach.
So befahl 1670 die Hofkammer, den Sämern, welchen die Überreiter
6 Metzen Erbsen und 4 Pferde abgenommen hatten, ihre Sachen
S73) S. O. A. Bd. 55.
329
aus Qnad zurückzugeben, „zumalen es arme Leut und ein weniges
antreffen thuet“374). Auch 1686 wurde Sämern, welche bei Zwettl in
Niederösterreich Salz innerhalb der Dreimeilenzone verkauften, die
beschlagnahmte Ware wieder ausgefolgt375). 1692 beklagten sich
die gesamten Sämer, daß sie in Niederösterreich seit 1683 durch
verschiedene Unbilligkeiten und Salzwegnahme einen Schaden von
1030 fl. erlitten hätten, worauf ihnen die Hofkammer diesen teils in
Qeld, teils in Salz ersetzte376). 1696 traf einige Sämer wieder das
Mißgeschick, innerhalb der Yerbotzone in Zwettl beim Salzverkauf
auf gegriffen zu werden und ihre Ladung im Werte von 521 fl. zu
verlieren. Das Salzamt in Gmunden hatte ihnen 300 fl. zur teilweisen
Entschädigung vorgestreckt und die Hofkammer diese Auszahlung
in Ansehung der großen Armut der Sämer genehmigt377).
Weniger Rücksicht verdienten und erfuhren die Sämer aus
Steiermark, die trotz dem mit dem kaiserlichen Patent von 1670
erlassenen Verbot Ausseer Salz über die Grenze brachten; sie
zogen mit zwei bis vier Pferden nicht allein auf Schmugglerpfaden,
sondern ohne Scheu auch auf den öffentlichen Landstraßen nach
Österreich, ohne von den geistlichen und weltlichen Obrigkeiten
daran gehindert zu werden, hielten offene Niederlage und griffen
sogar die Überreiter an, die meist übel davonkamen, weil sie weder
bei den Behörden noch bei der Bevölkerung Unterstützung und
Hilfe fanden378).
Die Übernahme des Salzverschleißes durch die oberöster-
reichischen Landstände 1706 hatte die Einstellung des privaten
Salzhandels und somit auch des Gewerbes der Sämer und Sackel-
trager zufolge. Das Salzamt hatte den Auftrag, für eine ander-
weitige Beschäftigung der hiedurch arbeitslos gewordenen Sämer
zu sorgen.
5. Die Landstände.
Am 27. Oktober 1705 schlossen Gundemann Graf Starhemberg
namens der oberösterreichischen Landstände und der Raitrat Georg
Erasmus Schickmayr namens der Hofkammer einen Vertrag über
die Belieferung Oberösterreichs mit Gmundner Salz, vorerst probe-
374) Res. 1670, S. 377.
375) Res. 1686, S. 394.
376) Res. 1692, S. 86.
377) Res. 1696, S. 412.
378) Res. 1670, S. 446.
330
weise auf die Dauer von drei Jahren. Das Land übernahm die Ver-
pflichtung, nach Möglichkeit jährlich 44.000 Fuder zu verschleißen
um einen Preis, der dem in Gmunden gezahlten Salzpreis, vermehrt
um die Lieferkosten, und eine Versilberungsgebühr von 12 kr. je
Stock entsprach, den Betrag von 5 fl. für das Fuder aber nicht über-
schreiten durfte. Das Gewicht eines Fuders wurde mit mindestens
100 Pfund festgesetzt. Um den Absatz zu erleichtern, war nach dem
Vertrag der Verkauf von Schwarzsalz379) sowie das Sämern und
Säcketragen, überhaupt aller Privathandel in Oberösterreich fortan
untersagt. Die von den Ständen bestellten Fuhrleute hatten das Salz
am Mautamt zu bezahlen, als Zufuhr Getreide mitzubringen und es
am Wochenmarkt feilzuhalten; den unverkauften Rest übernahm
das Salzamt zum Marktpreis. Weil man befürchtete, daß durch die
geänderte Salzbelieferung die Anzahl der nach Gmunden kom-
menden privaten Fuhrwerke sich verringern und die Getreide-
versorgung des Kammergutes leiden könnte, ließ die liofkammer
durch den Oberwasserseher in Wels ein Haus ankaufen und dieses
in ein Getreidemagazin umbauen380).
Den Landständen war es freigestellt, für die Salzablieferung
den Land- oder Wasserweg zu wählen, im ersten Falle durfte aber
in keinem Orte die Maut eingehoben werden, wohingegen das Salz-
amt die Straßenerhaltung wie bisher besorgte. Der Überwachungs-
dienst durch die Salzbereiter blieb im alten Ausmaß bestehen;
wurden Schmuggler auf der Tat ertappt, so gehörte das ihnen
abgenommene Salz der Grundobrigkeit, wurden sie im Gerichts-
verfahren überwiesen, dem Ärar. Das Ausseer Salz war nur im
Weyerer Bezirk und im Garstner Tal bis Klaus zugelassen, in allen
anderen Orten aber verboten und der Beschlagnahme ausgesetzt381).
Nach Ablauf der dreijährigen Vertragsdauer erklärten die
Stände, auf eine Verlängerung zu verzichten; einerseits entsprach
der erzielte Handelsgewinn ihren gehegten Erwartungen nicht,
andererseits war die vorausgesetzte Unterbindung des privaten
Salzhandels nicht gelungen und der Schleichhandel mit fremdem
Salz ärger wie je. Aus diesem Grunde kam die Auflösung des Ver-
trages der Hofkammer, welche sich in ihren diesfälligen Hoffnun-
gen getäuscht sah, nicht unerwünscht. Sie stellte von 1709 an die alte
Ordnung wieder her, ließ die Sämer ihr Gewerbe wieder aufnehmen
378) S. O. A. Bd. 109.
38°) Res. 1705, S. 315.
’81) Res. 1705, S. 320; 1706, S. 574.
331
und sorgte dafür, daß die Städte und Märkte mit eigenen Nieder-
lagen sich mit Salz versehen konnten382). Jedoch schon in wenigen
Jahren zeigte sich, daß die Herstellung des früheren Zustandes auf
die Ausbreitung des Gmundner Salzhandels ohne Einfluß geblieben
war, der Absatz ging sogar noch weiter zurück und die zur Be-
kämpfung des Salzschmuggels aufgestellten Überreiter entbehrten
nunmehr jeder Unterstützung des Landes. Man versuchte es daher
neuerlich mit der Übertragung des Salzhandels in Oberösterreich
an die Landstände, deren Einwilligung unter günstigeren Bedin-
gungen zu erwarten stand. Die Verhandlungen des Hofkammer-
rates Anton Albert von Schmerling und des Salzamtmannes Graf
Friedrich von Seeau als landesfürstliche Kommissäre mit den
Ständen führten zu dem zweiten Salzkontrakt vom 17. Novem-
ber 1722 mit dreijähriger Gültigkeit. Beide Teile verpflichteten sich
zur Abgabe und Übernahme von 30.000 Zentner im ersten und je
40.000 Zentner Salz in den folgenden zwei Jahren. Das Fudergewicht
war netto, also ohne Zurechnung des Bau- und Beschlagholzes und
mit einer Aufgabe von 5 Pfund je Zentner verstanden, das heißt, die
Stände erhielten zur Entschädigung für das Lieferkalo statt 40.000
vom Salzamt 42.000 Zentner überwiesen. Die Regierung setzte den
Verschleißpreis für den Zentner, der bis dahin ab Legstätte 5 fl. 18 kr.
mehr der Aufschüttgebühr in Gmunden von 12 kr., zusammen
5 fl. 30 kr. betrug, mit 4 fl. 12 kr. ab Aufschütt fest und billigte den
Landständen für Lieferkosten, Regie und Gewinn einen Aufschlag
von 1 fl. 38 kr. zu, so daß der Verkaufspreis in den Legstätten von
5 fl. 30 kr. auf 5 fl. 50 kr. erhöht wurde. Der Frächterlohn für den
Zentner Salz betrug von Gmunden bis Linz 17, bis Enns 18 und bis
Mauthausen 20 Kreuzer3SS). Die gegenseitige Verrechnung war ein-
fach, der amtliche Salzversilberer in den Legstätten hob den ganzen
Verkaufspreis ein und führte den ständischen Aufschlag an die
Landschaftskasse ab384). Der für die Stände viel günstigere neue
Vertrag enthielt überdies noch die Verpflichtung des Staates,
innerhalb der Dauer des Kontraktes keine Preissteigerung vorzu-
nehmen und unbrauchbar gewordenes Salz bei der nächsten Nieder-
lage kostenlos auszuwechseln. Die Übergabe des Salzes fand ent-
weder in Gmunden oder von einer der Hauptladestätten aus statt, * 361
382) Res. 1709, S. 696.
*“) Res. 1742, S. 570.
361) Res. 1722, S. 354, 358.
332
die Lieferkosten bis dahin trug der Staat. Etwaige Verluste nach
der Übernahme des Salzes auf dem Transport gingen auf Gefahr
des Käufers und wurden vom Ärar nicht ersetzt. In der Vertrags-
menge waren nicht einbegriffen das Gotteszeilen-, Muß- und Depu-
tatsalz sowie die Herrenfuder und allfällige andere Salzspenden.
Sollten die vereinbarten 110.000 Zentner in den drei Vertragsjahren
nicht voll abgesetzt werden, ging der Rest auf das vierte Jahr zum
gleichen Preise über. Wie schon 1705 hatte auch von 1723 an der
Sämerbetrieb und aller private Salzhandel aufzuhören, auch der
Verkauf von Schwarzsalz und Pfannkern wurde eingestellt. Der
Staat trat seine Rechte gegen den Salzschmuggel an die Stände
ab, blieb aber mit der Besoldung der Überreiter und der Instand-
haltung der Salzstraßen auch weiterhin belastet. Für das Salz als
landesfürstliches Immediatgut, das die Stände den Konsumenten
zuführten, durfte keine Brücken- und andere Maut oder sonstige
Gebühr abgefordert werden. Der Vertrag war halbjährig kündbar
und lief bei Unterlassung der Kündigung weitere drei Jahre fort385).
Mehr als 20 Jahre blieb der Vertrag, von keiner Seite ange-
fochten, in Geltung und die Regierung fand keinen Anlaß, sich über
die Führung des Salzverschleißes durch die Stände zu beklagen.
Erst 1744 begannen die Unstimmigkeiten; aus dem Rückgang der
Salzabnahme schloß die Bankodeputation auf das verstärkte Ein-
dringen ausländischen Salzes nach Oberösterreich, in welcher An-
sicht sie durch den Rechnungsabschluß des Jahres 1746 bestärkt
wurde. Die Stände hatten zwar gegenüber dem Vertragsausmaß
um 2000 Zentner mehr abgenommen, doch war die Verteilung des
Salzverschleißes auffallend ungleich. Einem Absatzüberschuß von
8000 Zentner in den Gegenden nach Niederösterreich und Böhmen
stand ein Minus von 7000 Zentner in den Salzburger und bayrischen
Grenzbezirken gegenüber. Das billige oberösterreichische Salz floß
also nach Norden und Osten ab, während von Westen her das noch
billigere fremde Salz eingeschwärzt wurde. Die empfindliche Ein-
buße im Salzgefälle — sie betrug 1747 rechnungsgemäß 25.813 fl. —
zwang die Regierung nunmehr, mit aller Strenge gegen die Über-
tretung der Verschleißvorschriften einzuschreiten. Sie bedurfte
hiezu ein genaues Verzeichnis über die Verteilung der Salzzuweisun-
gen auf das ganze Land, stieß aber hiebei auf den passiven Wider-
stand der Stände, welche dessen Vorlage immer wieder hinaus-
“*) Res. 1722, S. 360; 1723, S. 466.
333
schoben386). Auch über die zu'Recht bestehende Einfuhr und Ver-
wendung von fremdem Salz nach Oberösterreich gingen die Mei-
nungen auseinander; auf Grund alter Privilegien bezog der Rannaer
Bezirk im oberen Mühlviertel seit jeher Salz von Passau und der
ganze Südosten des Landes solches von Aussee. Die Regierung
drang auf die Abstellung dieses Herkommens, während die Land-
stände sich auf die Seite der Grundherrschaften und der Bevölke-
rung schlugen und den amtlichen Überwachungsorganen die Unter-
stützung versagten. In einem Bericht aus dem Jahre 1748 schilderte
das Salzamt die Ergebnisse der 25jährigen Bestanddauer des Ver-
trages mit den Ständen, die für das Ärar keineswegs günstig waren.
Auch die Bankodepution fand, daß die Stände ihre Zusage, die Ab-
wanderung des Gmundner Fudersalzes nach Niederösterreich und
Böhmen und die Einschwärzung des fremden Salzers aus Bayern zu
verhindern, nicht gehalten und nur die Wohltaten des billigen Salzes
ausgenützt hätten. Der Hauptzweck des Vertrages war also nicht er-
reicht worden387). Die Verhandlungen, welche Baron Sternbach über
Auftrag der Regierung 1749 mit den Landständen wegen Erneuerung
des Abkommens zu führen hatte und 1750 der Großkufenhandler
Veith fortsetzte, waren ungemein schwierig und kamen auch durch die
Mitarbeit der oberösterreichischen Repräsentation und Kammer nicht
vorwärts388); obwohl die Regierung ihre anfänglich gestellten Über-
gabsbedingungen im Laufe der Beratungen wesentlich herabsetzte,
konnte eine Einigung nicht erzielt werden. Der Salzverlagskontrakt
wurde nicht mehr erneuert, der Verschleiß von 1750 wieder ver-
staatlicht und von der Regierung alles zu seinem Schutze und seiner
Ausgestaltung Erforderliche vorgekehrt. Die Zahl der Salzleg-
stätten und Filialen wurde um 13 vermehrt und die Grenzüber-
wachung verstärkt389). Das an die Bevölkerung abzugebende Salz
war der Menge nach auf die einzelnen Feuerstätten aufgeteilt und
mußte bei der Übernahme bar bezahlt werden. Um den Käufern,
welchen es oft schwer fiel, den ganzen Kaufpreis für den Jahres-
bedarf auf einmal zu erlegen, entgegenzukommen, war es erlaubt,
das ihnen zufallende Quantum in drei Raten zu beziehen390).
386) Res. 1747, S. 316, 320; 1749, S. 479, 510.
“’) S. 0. A. Bd. 151, Nr. 98.
388) Res. 1749, S. 621, 623.
*") Res. 1750, S. 634.
3*°) Res. 1750, S. 583—588.
334
IV. Die Absatzgebiete.
1. Ober- und Nieder Österreich.
Soweit die in diesen Ländern gelegenen Orte auf dem Wasser-
weg zu erreichen waren, bezogen sie aus den Ladstätten an der
Traun und Donau Küfelsalz, erst von 1725 an wurde neben diesem
auch Salz in Halbzentnerfassel nach Niederösterreich geliefert391).
Das flache Land aber bekam nackte Fuder entweder von den
Sämern, dem Salzamt oder den Landständen zugeliefert. Deren Aus-
gabe erfolgte in den Legstätten, Salzniederlagen, die in allen
größeren Verbrauchszentren von altersher bestanden und mit dem
wachsenden Bedarf neu errichtet wurden. Insbesondere nach der
Rückübernahme der Salzbelieferung von den Ständen erfuhr das
Verteilungsnetz eine weitere Ausgestaltung und Verdichtung. Der
Besalzungsumkreis einer Legstätte fiel nicht immer mit den Herr-
schaftsgrenzen zusammen, sondern war nach der Zahl der Bewohner
und nach Pfarreien gezogen und die Abgabemenge für jede Feuer-
stätte vorgeschrieben, so daß ein eigentlicher Kleinverschleiß nicht
bestand392). Den Salzverkauf in den Legstätten führten entweder
kaiserliche Beamte, die Salzversilberer, vertrauenswürdige Gesell-
schafter oder ein ehrlicher Mann gegen Kaution und einen
prozentualen Gewinnanteil. In Steyr hatte 1750 der Mautner mit
einem Gehilfen auch den Salzverschleiß zu besorgen393 394).
Oberösterreich — ohne Innviertel — verbrauchte an Fudersalz
durchschnittlich von 1567 bis 1572 jährlich 167 Pfund, von 1612 bis
1620 164 Pfund, von 1640 bis 1645 172 Pfund und von 1692 bis 1704
108 Pfund. Hievon entfielen etwa 30 Prozent je auf das Hausruck-
viertel, das Traunviertel und das Machland und 10 Prozent auf das
obere Mühlviertel, dessen Salzbedarf größtenteils von den Donau-
ladstätten aus gedeckt wurde894).
2. Böhme n.
Die Salzwerke in Hallein und Schellenberg hatten schon lange
vor dem Aufschluß des Hallstätter Salzberges ihr Absatzgebiet weit
in die österreichischen Lande vorgebaut und dieses auch dann noch
behauptet, als das Gmundner Salzwesen sich soweit entwickelt
391) Res. 1724, S. 17.
392) Res. 1707, S. 519; 1750, S. 588.
S93) Res. 1750, S. 583.
394) S. O. A. Bd. 109.
hatte, um in den Wettbewerb eintreten zu können. Es ist nicht die
Aufgabe des Verfassers, das Ringen um die Vorherrschaft des
Kammergutsalzes in aller Ausführlichkeit zu behandeln; manches in
dieser Hinsicht Wichtige hat übrigens auch schon an früherer Stelle
dieser Arbeit Erwähnung gefunden. Zum besseren Verständnis des
Salzhandels in Böhmen mögen die wesentlichsten Abschnitte auf dem
Wege dahin noch einmal kurz zusammengefaßt werden.
Die Versuche, das Halleiner Salz zunächst aus Oberösterreich
zu verdrängen, reichen in das 14. Jahrhundert zurück, auch
Maximilian I. verbot, wenn auch mit geringem Erfolg, 1502 dessen
Einfuhr; an die Lieferung nach Böhmen war zu dieser Zeit noch
nicht zu denken, da in Hallstatt erst eine Pfanne in Betrieb stand.
Nach dem Vertrag, den Ferdinand I. 1530 mit Salzburg und Bayern
schloß, blieb dem Halleiner und Schellenberger Salz der freie Aus-
gang von Passau über Wildenranna und Wegscheid nach Böhmen
gewahrt, nur durften die Sämer kein Salz im Mühlviertel verkaufen,
um nicht die verbrieften Handelsrechte der Orte Hofkirchen, Velden,
Rohrbach und Haslach zu beeinträchtigen; auch wurde der Maut-
aufschlag erhöht305). Um die Mitte des 16. Jahrhunderts war die
Salzerzeugung auf den beiden Pfannen in Hallstatt soweit erstarkt,
daß nun ernstlich daran geschritten werden konnte, den Handel auf
Böhmen auszudehnen. 1547 wurde in Prag ein Salzhandelsamt ge-
schaffen und 1554 ging die erste Probesendung von 20 Pfund großen
Kufen nach Budweis ab398). Der erste Vorstoß des Kaisers, um das
fremde Salz aus Böhmen zu verdrängen, schlug fehl; eine 1560
zusammenberufene Kommission verhandelte zu diesem Zwecke mit
den Bayrischen, Salzburger und Passauer Räten, die aber jedes Ent-
gegenkommen ablehnten und sich zu keiner Einschränkung der ver-
bürgten Rechte auf die Salzeinfuhr nach Böhmen gewillt zeigten. Die
Kommission empfahl daher die vorläufige Beibehaltung des be-
stehenden Verhältnisses unter dem Vorbehalt, daß damit das
Gmundner Salz trotzdem seinen ungehinderten Ausgang unver-
schlossen haben sollte395 * 397).
In dem nun einsetzenden Konkurrenzkampf blieb das Gmundner
Salz lange Zeit hindurch im Hintertreffen; von 1571 bis 1574 kamen
jährlich bloß 10.000, 1591 aber doch schon 36.000 große Kufen nach
Böhmen. Gegenüber dem Absatz von 250.000 Halleiner Kufen war
dies freilich noch sehr wenig. Ein Zwist zwischen Salzburg und
395) S. O. A. Bd. 14, Nr. 55.
3") S. O. A. Bd. 11.
397) S. O. A. Bd. \Z
336
Passau führte um 1597 zur Auflösung des zwischen den beiden
Partnern bestandenen Salzvertrages, worauf die Lieferung an
Bayern überging. Dieses errichtete in Vilshofen eine Ladstätte, von
welcher aus das Halleiner Salz über Land in die böhmischen Nieder-
lagen geführt wurde. Der Bischof von Passau klagte den Herzog
beim Kammergericht in Speyer, wo die Streitfrage jahrelang ruhte.
Für die Salzversorgung Böhmens, das noch immer des fremden
Salzes bedurfte, war der Zwischenfall von Nachteil, weil der lange
Landweg hohe Frachtkosten verschlang und den Verschleißpreis
fühlbar erhöhte398). 1608 kam es endlich zu einem Ausgleich, der die
alten Verhältnisse einigermaßen wiederherstellte. Passau mußte
fortan alles Halleiner und Schellenberger Salz, das nach Böhmen
ging, von Bayern erwerben, während dieses sich das Recht wahrte,
für eigene Zwecke Salz von Hallein zu beziehen. Der Übernahms-
preis sowohl wie der Verkaufspreis des Salzes in Böhmen war
Passau vorgeschrieben und von dem jeweils geforderten Salzpreis
loco Erzeugungsstätte abhängig. Bayern stellte den Landtransport
von Vilshofen ein, war aber zu dessen Wiederaufnahme berechtigt
für den Fall, als Passau an der Salzlieferung vorübergehend ver-
hindert sein sollte399).
Während der bayrischen Pfandherrschaft trat 1625 großer
Salzmangel in Böhmen ein, zu dessen Behebung der Kaiser den Kur-
fürsten ersuchte, nicht nur den Salznachschub von Gmunden aus
möglichst zu beschleunigen, sondern auch 100.000 Halleiner Kufen
nach Böhmen zu schicken400). 1628 übernahm die Regierung selbst
den Großhandel mit Salz in Böhmen, der bisher in privaten Händen
lag, stellte ihn unter die Leitung der Kammerräte Chiesa und Binago
(S. 287), setzte den Abgabepreis in den einzelnen Niederlagen fest
und brachte in den Verschleiß auch sonst Ordnung. Gegen Lösung
einer Boilette konnte jedermann Salz kaufen und es innerhalb der
Grenzen des Königreiches zoll- und mautfrei dem Verbrauchsort zu-
führen. Das ausländische Salz war mit einem Gulden Zoll für die
Kufe, das von Oberösterreich eingeführte Küfelsalz mit 4 kr. je
Küfel belegt401). Bayern war mit diesem hohen Zoll auf das von ihm
nach Böhmen eingeführte Salz nicht zufrieden und erreichte in den
1630 zu Regensburg abgeschlossenen Verhandlungen auch eine Ver-
billigung um 10 kr.; während für das Gmundner Salz die volle Auf-
38S) S. O. A. Bd. 104.
3"8) S. O. A. Bd. 105.
40°) S. O. A. Bd. 50.
M1) S. O. A. Bd. 92, 95.
337
schlagsgebühr von einem Gulden beibehalten wurde, waren für die
Halleiner Kufe oder Scheibe nur 50 kr. Zoll zu zahlen. Dafür ver-
pflichteten sich Salzburg und Bayern, mit dem bestehenden Salz-
preis während der Vertragsdauer nicht herabzugehen. Das Gmundner
Salz kostete einschließlich des Aufschlages je Kufe in Linz und Maut-
hausen 3 fl. 20 kr., in Freistadt 3 fl. 40 kr., in Budweis 4 fl. 20 kr., in
Tein 4 fl. 35 kr. und in Prag 5 fl. 15 kr.402). Der Vertrag schloß gegen-
seitige Preisunterbietungen aus und nahm dem Konkurrenzkampf
jede unnötige Schärfe. Das Gmundner Salz war indessen doch im
Vorteil dadurch, daß der staatliche Verwaltungsdienst an seiner Ver-
breitung mithalf. Der Absatz an solchem hob sich auch, 1653 war er
schon auf 50.000 große Kufen gestiegen, und nach einer Berechnung
des Salzamtes noch um weitere 100.000 Stück steigerungsfähig403).
Der spanische Erbfolgekrieg, in welchem Bayern gegen Öster-
reich unglücklich kämpfte und selbst mit Gmundner Salz versorgt
werden mußte (S. 72), machte den Vertragsbestimmungen ein natür-
liches Ende, das Gmundner Salz beherrschte fortan den Markt und
die Regierung ließ nichts unversucht, um die Einfuhr des fremden
Salzes nach Böhmen zu verhindern404). 1704 war man sogar genötigt,
Aussee und Hall in Tirol zur Salzversorgung Bayerns heranzuziehen,
weil im Kammergut nicht so viel erzeugt werden konnte, um neben
Böhmen auch noch Bayern zu beliefern405).
Die an Sachsen grenzenden Landesteile Böhmens hätten von
dort aus bequemer und billiger mit Salz versorgt werden können,
weshalb das Prager Deputiertenamt 1709 auch einen dahingehenden
Antrag stellte. In Wien aber wollte man das erbländische Salz im
ganzen Lande verschleißen und lehnte daher die Einfuhr sächsischen
Salzes ab406).
Da Böhmen etwa die Hälfte der gesamten Salzerzeugung des
Kammergutes aufnahm und der Betrieb wie das Transportwesen
auf die durchschnittliche Absatzmenge eingestellt waren, wurde jede
Stockung im Verschleiß hart empfunden. Als 1726 die Salzabnahme
infolge der Teuerung zurückging und die Schiffsleute in Stadel und
Enns vom Verdienst kamen, mußten sie vom Salzamt ausgiebig
unterstützt werden, um sie für den Lohnentgang einigermaßen zu
entschädigen407). Auch die Fertiger gerieten durch den Rückgang
402) S. O. A. Bd. 31.
403) S. O. A. Bd. 32.
4“4) Res. 1704, S. 215, 237, 238.
406) Res. 1704, S. 250.
406) Res. 1709, S. 736, 741.
407) Res. 1727, S. 264, 288.
22
338
der Salzausfuhr nach Böhmen in Schwierigkeiten, weil sie ihre
Arbeiter nicht voll beschäftigen konnten. Zum Glück hielt die Krise
nicht lang an, die Nachfrage nach Salz wurde bald wieder reger.
1730, als ein Hochwasser die Traunschiffahrt unterbrach und das
Salz über Land nach Linz und Mauthausen geführt werden mußte,
trat in Böhmen sogar ein empfindlicher Salzmangel ein, der eine ver-
stärkte Zufuhr bis in den Spätherbst erforderte, so lange die Moldau
schiffbar blieb. Die Bestellungsrückstände betrugen aber trotzdem
noch 120.000 Zentnerfassei und konnten erst 1731 aufgebracht
werden40 * * 408). Die kriegerischen Ereignisse um das Jahr 1742
schränkten den Salzabsatz in Böhmen neuerdings vorübergehend
ein, 220.000 Zentnerfassei lagen dort unverkauft in Vorrat; in diesem
Jahre ging überhaupt kein Salz nach Böhmen und auch für 1743
wurde bloß ein Drittel der normalen Jahreserzeugung an Zentner-
fassei in Anschlag gebracht400).
3. Mähren, Schlesien und Ungarn.
Mähren war vor dem Anfall der Krone Böhmens an die habs-
burgische Hausmacht ausschließlich von Ungarn und Polen mit
Steinsalz versorgt worden, das auch im 17. Jahrhundert noch neben
dem Gmundner Küfelsalz Abnehmer fand, weil die Bevölkerung daran
gewöhnt war. Um es gänzlich zu verdrängen, ließ die Hofkammer
1670 auch Pfannkern und Kernstein (Steinsalz) nach Mähren
bringen410). Nachdem in Gmunden die Fasselsalzerzeugung auf-
genommen worden war, wollte man 1718 solches auch in Mähren
und der Grafschaft Glatz einbürgern, doch fanden die Zentnerfassei
wegen ihrer Größe dort wenig Anklang, weshalb 1724 für Nieder-
österreich wie für Mähren Halbzentnerfassel erzeugt und in Ver-
schleiß gesetzt wurden. Aber auch diese kleineren Gebinde ver-
mochten sich in Mähren nicht durchzusetzen, die Bevölkerung ver-
langte, wieder mit dem altgewohnten Küfelsalz beliefert zu werden,
und die Regierung trug 1749, nach einer Rücksprache mit Baron
Sternbach, dieser Forderung Rechnung411).
Die Salzversorgung Schlesiens ist schon bei der Erzeugung
von Tonnensalz, das nur für diese Provinz her gestellt wurde, des
näheren erörtert worden. (S. 233.)
40S) Res. 1730, S. 108, 109; 1731, S. 332.
*09) Res. 1742, S. 444; 1743, S. 514.
41°) Res. 1670, S. 370.
41‘) Res. 717, S. 499; 1720, S. 79; 1724, S. 586; 1749, S. 798, 800.
339
Ungarn besaß in der Marmaros und in Siebenbürgen mächtige
Lager reinen Steinsalzes, deren Abbau zum Teil in die vorgeschicht-
liche Zeit zurückreicht412). Sudsalz wurde in Ungarn bis zum
18. Jahrhundert in größerer Menge nicht verbraucht, erst kurz vor
der Erbauung der Saline in Soovar, 1672, ließ die Wiener Hof-
kammer große Kufen aus dem Kammergut nach Ungarn bringen, um
die Bevölkerung an dasselbe zu gewöhnen413). Ein besonderer Erfolg
scheint diesem Unternehmen nicht beschieden gewesen zu sein, weil
die Akten keine weiteren Mitteilungen hierüber enthalten. Doch
bezog die in Ungarn stehende kaiserliche Armee während des
Türkenkrieges gleichwohl Gmundner Salz auf der Donau nach
Altenburg, Komorn und Raab414). Als dann die Saline in Soovar
genügend leistungsfähig geworden war, um die Eigenversorgung des
Landes zu übernehmen, hörte die Salzeinfuhr aus dem Kammergut
natürlich auf.
V. Fremde Salzrechte.
m
Die Maßnahmen der österreichischen Regierung gegen die
Einfuhr des Halleiner Salzes und dessen Belastung mit dem Salz-
aufschlag riefen den Widerstand der Nachbarn hervor, die sich oft
nicht mit Unrecht dagegen wehrten. Salzburg wollte das öster-
reichische Absatzgebiet und Bayern die Maut nicht verlieren, der
das über bayrischen Boden nach Österreich geführte Halleiner und
Schellenberger Salz unterworfen war. Im Jahre 1600 kam es deswegen
sogar zu einem ernstlichen Konflikt. Vorübergehende Transportschwie-
rigkeiten auf der Traun verursachten einen Salzmangel in Wien, zu
dessen Behebung der Kaiser 20.000 Halleiner Kufen vom Erzbischof
erbat, die der Hofschreiber Kuttner über Land zur Donau nach Linz
bringen sollte. Herzog Maximilan von Bayern suchte den Handel
rückgängig zu machen, doch war das Salz unter der Führung
Kuttners schon am Wege gegen Frankenburg, wobei dieser die
bayrische Grenzmaut in Straßwalchen umgangen hatte. Der Pfleger
zu Friedburg setzte hierauf mit Bewaffneten dem Wagenzug nach,
beschlagnahmte drei von den acht Salzwagen, die schon auf öster-
reichischem Boden standen und nötigte die Begleitmannschaft, „mit
angesetzten Röhren an die Brust“, damit umzukehren und nach
Straßwalchen zu fahren. Dem Einsprüche des Salzamtmannes gegen-
412) Buschmann, Das Salz (1909) I, 340.
413) Res. 1672, S. 433, 442.
414) Res. 1684, S. 270.
zt*
'■
340
über berief sich der bayrische Pfleger auf die im Vertrag von 1597
übernommene Verpflichtung der Österreicher, das Halleiner Salz
über die bayrische Maut zu führen, weshalb er auch die drei Salz-
wagen nicht herausgab. Kuttner hatte es wohl gut gemeint, war aber
im Unrecht, was auch der Wiener Hof anerkennen mußte415).
1646 wieder beschwerten sich Salzburg und Bayern, daß das
Salzamt in Gmunden den Preisaufschlag auch für das Halleiner Salz
abnehme; das Erzbistum wies dabei auf die alten Verträge und auf
die Überlassung der Salzburger Wälder zur unentgeltlichen Holz-
nutzung auf Grund des Regresses von 1579 hin. Dieser Vorhalt
war der Hofkammer unangenehm, weil das Ischler Verweser amt
das Holz aus den Salzburger Forsten trotz der hohen Schlägerungs-
und Lieferkosten nicht entbehren konnte. Da man auf die Befreiung
des fremden Salzes vom Aufschlag nicht eingehen mochte, mußte
man den Salzburger Untertanen manches hingehen lassen, was der
Holzwirtschaft zu großem Nachteil geriet416).
Ein großer Teil des westlichen Mühlviertels bezog Halleiner
und Schellenberger Salz noch zu einer Zeit, die von den verbrieften
Rechten nichts mehr wußte; so führten die Untertanen der Herr-
schaft Rannariedel 1747 das bayrische Salz offen ein, ohne daß
man ihren Anspruch darauf nachprüfen konnte. Um die Rechtslage
zu klären, erhielten die Überreiter und Salzknechte den Auftrag,
alles betretene fremde Salz in Beschlag zu nehmen, um so diejenigen,
welche das Recht zu dessen Bezug zu besitzen glaubten, zur Klage
zu zwingen und die Frage gerichtlich zu entscheiden417). Das gleiche
Recht auf den freien Einkauf des Salzes aus Bayern machten auch
die Herrschaftsgebiete Falkenstein, Altenhof, Hochhaus und Aichberg
noch 1749 geltend418). Schuld an dieser Sonderstellung war die Re-
gierung selber, welche sich um die Salzversorgung des abgelegenen
Landesteiles lange Zeit hindurch nicht gekümmert hatte, so daß die
Bevölkerung auf das fremde Salz förmlich angewiesen war. 1721
fanden die Salzbereiter bei einer Streifung durch die Herrschaft
Marbach in 90 Häusern nichts anderes als bayrisches Salz, dessen
Bezug die Inwohner offen zugaben; sie möchten gern das öster-
reichische Salz auch um einen Groschen das Mäßl teurer bezahlen,
wenn sie es nur bekämen; aber wegen ihres geringen Hausbedarfes
nach Linz zu reisen, könne man von ihnen nicht verlangen. Man
*16) S. O. A. Bd. 100.
*18) S. O. A. Bd. 31.
417) Res. 1747, S. 354.
418) Res. 1749, S. 798.
341
möge ihnen eine Ladstätte in der Nähe errichten419). Noch 1750
wurde den Untertanen der Herrschaft Rannariedel der Salzbezug
aus Bayern amtlich zugestanden, wenn auch nur aus Wohlgefallen
und gegen jederzeitigen Widerruf420).
Anders lagen die Verhältnisse in der österreichischen Herr-
schaft Neuburg am Inn. Auch diese sollte das Haussalz von Gmun-
den beziehen, wehrte sich 1724 aber dagegen, weil sie ganz von bay-
rischem Gebiet eingeschlossen war und ihre Untertanen in Bayern
arbeiteten. Wollte man ihnen die Abnahme des dortigen Salzes ver-
bieten, so würden sie alle bisherigen Bezüge, Arbeit und Brot ver-
lieren. Die Regierung mußte es daher bei dem bisherigen Gebrauch
bewenden lassen421).
Das Ausseer Salz nahm seinen Hauptausgang nach Süden
und hatte ganz Steiermark und Kärnten, teilweise auch Krain zum
Versorgungsgebiet, es drang aber schon im 15. Jahrhundert
auch nach Ober- und Niederösterreich bis Tulln hinaus vor. Damit
geriet es in den Absatzbereich des Kammergutsalzes und wurde
dort von den österreichischen Landesfürsten ungern gesehen. Maxi-
milian I. stellte deshalb 1506 an der steirischen Grenze einen Salz-
bereiter auf, der das Sämersalz zurückzuweisen hatte422), doch
blieb der erhoffte Erfolg aus. Nicht bloß für Aussee und seine Um-
gebung, auch für die Eisenorte am Erzberg war der Salzhandel nach
Österreich eine Lebensnotwendigkeit, weil diese Gegenden nur
von dort her mit Brotgetreide versorgt werden konnten, das die
Sämer als Gegenfracht zurückbrachten. Diese erhielten von den
Amtleuten in Aussee und Hinterberg wie von der Grundobrigkeit
Kundschaften (Passierscheine), welche sie zum Verkauf von Salz
und zum Ankauf von Getreide berechtigten und von den öster-
reichischen Obrigkeiten auch anerkannt wurden. Ohne diesen
Schein, der nebst dem Namen des Sämers und der Zahl seiner Saum-
rosse auch die Boilette des Ausseer Salzamtes vermerkt hatte, durfte
kein Sämer Getreide nach Steiermark ausführen; auch war er ge-
halten, nur die vorgeschriebenen Straßen zu benützen und den Ab-
nehmern nicht mehr Salz zu verkaufen, als diese zum eigenen Ge-
brauch nötig hatten423).
419) S. O. A. Bd. 142.
42#) Res. 1750, S. 588.
421) S. O. A. Bd. 128.
42S) S. O. A. Bd. 15.
423) S. O. A. Bd. 98.
342
Der Salzhandel aus Steiermark nach Österreich war zu Ende
des 16. Jahrhunderts sehr ausgedehnt, 1595 gingen 1214 Sämer-
ladungen von Aussee ab und wurden 129 Mut Getreide heimgeführt;
auch Admonter Sämer beteiligten sich an diesem Handel, der für
Österreich insofern einen kleinen Gewinn abwarf, als für jede
Saumladung 10 Kreuzer Aufschlag genommen wurden. Später
erhöhte die Hofkammer diese Salzsteuer und forderte 1646 von
jedem Fuder 40 und von jedem Küfel 4 Kreuzer, nicht bloß des Er-
trägnisses wegen, sondern auch um die Einfuhr des Ausseer Salzes
zu erschweren. 1652 wurde der Aufschlag um 50 Prozent gesteigert
und die Salzeinfuhr in den Weidhofener und Scheibbser Eisen- und
Proviantbezirk auf einen Umkreis von vier und drei Meilen, von
den genannten Orten gemessen, verboten. Der Salzaufschlag war
in Mendling zu erlegen und vom dortigen Mautner an den Rat und
Rentmeister Elia von Seeau in Steyr abzuführen. Seine Einhebung
war jedoch seit 1661 „durch nichtgenügende Aufsicht“, wahr-
scheinlich nicht ohne Einfluß des Ausseer Verwesamtes, in Ver-
gessenheit geraten und wurde 1666 neuerlich anbefohlen424). Eine
Eingabe der innerösterreichischen Hofkammer in Graz vom
August 1687 um Aufhebung des Salzaufschlages hatte keinen Erfolg.
Die folgenden unruhigen Zeiten begünstigten das Vordringen des
billigen Ausseer Salzes durch die Täler der Steyr und Krems nach
Molln, Kirchdorf und Micheldorf wie über Weyer, also in Gebiete,
die bis dahin dem fremden Salz nicht geöffnet waren, wohl aber
von den Schmugglern gern aufgesucht wurden. 1716 erstand
sogar eine eigene Mautstelle in Klaus, ein Zeichen, daß man sich
in Wien damit wohl oder übel bereits abgefunden hatte. Als die
Regierung 1750 daranschritt, die Besalzungsgebiete von Gmunden
und Aussee abzugrenzen, hatte das steirische Salz in diesen Gegen-
den schon das Gewohnheitsrecht erworben. Ein von der oberöster-
reichischen Kammer im Auftrag der Regierung verfaßtes Verzeich-
nis jener Orte, welche zum Bezug von Ausseer Salz berechtigt zu
sein erklärten und solches bisher auch bezogen hatten, umfaßte
Spital am Pyhrn, Klaus, Kremsmünster, Losenstein, Gleink und
Windischgarsten, dann Aschbach, Molln, Neustift, Groß- und Klein-
raming, Weyer, Gaflenz und Garsten. An diese Gemeinden lieferte
Aussee jährlich 230.000 Pfund Salz und 2500 Pfund Kernstein428).
Die genannten Orte blieben auch ferner im Bezug des steirischen
*24) S. O. A. Bd. 61, 151.
343
Salzes, während St. Peter in der Au und Seitenstetten mit dem
gleichen Ansuchen schon 1748 abgewiesen worden waren426). Die
zulässige Einfuhrmenge wurde zur Verhinderung des Salz-
schmuggels auf den unbedingt nötigen Bedarf der begünstigten
Gemeinden beschränkt, welche dem Salzamt in Gmunden alljährlich
eine Konskription mit der Anzahl der Bezugsberechtigten vorlegen
mußten. Dieses ermittelte hieraus den jeweiligen Jahresbedarf und
stellte sodann die Boiletten aus, gegen deren Vorweisung das Salz in
Aussee behoben werden konnte. Für die Einfuhr des Salzes waren
bloß die Straßen über denPyhrnpaß und über Altenmarkt freigegeben,
alle übrigen Grenzübergänge hingegen gesperrt, 12 Fußknechte zur
Bewachung der Grenze aufgestellt und zwei neue Schnallen (Maut-
schranken) in der Frenz und innerhalb Klaus errichtet worden427).
Das bereits im Lande befindliche Bayrische und Salzburger Salz
wurde mit 1 fl. 15 kr. pro Zentner eingelöst.
VI. Der Salzschmuggel.
Dem Bestreben der österreichischen Landesfürsten, den
heimischen Markt für das Kammergutsalz zu erobern und zu be-
haupten, stand anfangs das Unvermögen des Salzamtes entgegen,
das Land und besonders dessen Grenzbezirke ausreichend mit
eigenem Salz zu versorgen, dann aber auch der offene und ver-
steckte Widerstand der Nachbarländer, welche das lang besessene
Absatzgebiet nur widerwillig Preisgaben und in den zahlreichen
Salzschmugglern wirksame Unterstützung fanden. Den letzteren bot
Oberösterreich als Grenzland gegen Böhmen, Bayern, Salzburg und
Steiermark ein lohnendes Betätigungsfeld, aus welchem sie trotz
aller Maßnahmen, Verbote und Strafen niemals völlig zu verdrängen
waren. Den Anreiz zum Schwärzen gab der namhafte Unterschied
im Salzpreis, das Bayrische, Halleiner und Ausseer Salz war zumeist
billiger wie das Gmundner Salz im Lande ob der Enns, und dieses
hier wieder billiger wie in Böhmen und Niederösterreich. Je mehr sich
Österreich damals dem ausländischen Salzhandel verschloß und je
häufiger sich die Salzsteigerungen wiederholten, desto reger wurde
der verbotene Handel. Am ärgsten stand es darum in der zweiten
Hälfte des 17. Jahrhunderts. 1651 kamen die bayrischen Salz-
426) Res. 1748, S. 383.
427) Res. 1750, S. 707.
344
Schmuggler bis Schwanenstadt und Grieskirchen, die steirischen
bis Spitz an der Donau und darüber hinaus bis an die mährische
Grenze428). 1658 wurde geklagt, daß das bayrische, Salzburger und
sogar das Ausseer Salz in die österreichischen Lande immer mehr
eindringe, wodurch der Kleinküfelverschleiß in den Ladstätten
bereits „ganz verschlagen“ sei und nicht weniger auch der Fuder-
verschleiß ganz aufhöre429). Auch der Schleichhandel blühte; die
Schiffsleute landeten außerhalb der Ladstätten an verbotenen Orten
und verschleuderten die Ladung, die großen Kufen wurden, statt
nach Böhmen geliefert zu werden, heimlich im Lande selbst ver-
silbert, die Sämer achteten der vorgeschriebenen Dreimeilenzone
nicht und vertrieben das Salz, wo sie wollten und konnten. Im Jahre
1670 wurde in Mondsee und am Attersee so viel Halleiner Salz ge-
kauft, daß im Hödlhaus zu Ischl aus diesen Gegenden niemand mehr
Salz löste430). 1675 machte die Hofkammer das Salzamt auf den Salz-
schmuggel nach Niederösterreich aufmerksam, wohin jährlich viele
tausend Fuder verbotenerweise eingeführt wurden. Die Salzfertiger
luden mit dem Gottesheilsalz auch anderes Salz heimlich mit, das
dann von den Klöstern an die Weinhauer metzenweise verkauft
wurde431).
Der verbotene Salzhandel hätte den vorbeschriebenen Umfang
nicht annehmen können, wenn er nicht von den Grundherrschaften
geduldet und von der Bevölkerung unterstützt worden wäre. Schon
1569 mußte die Witwe des Grafen Schaunburg ermahnt werden,
die Salzbereiter nicht zu hindern, sondern ihnen in allem bei-
zustehen, widrigenfalls ihr das Deputatsalz entzogen würde432).
Auch Eigenmächtigkeiten und Anmaßungen erschwerten den Über-
wachungsdienst; 1672 verweigerte der Pfleger des Grafen Brandis
in Altensteig die Herausgabe des den Sämern abgenommenen
Salzes, und 1722 machte es die gräflich Harrachsche Maut in
Aschach ebenso mit hundert von ihr angehaltenen bayrischen
Fudern433). Dem Grafen Weißenwolf, dessen Herrschaft in
Luftenegg 1694 zwar 67 Halleiner Salzstöcke beschlagnahmt, aber
nicht ausgefolgt hatte, entzog die Hofkammer das ihm als geheimen
Rat gebührende Salzdeputat, solange er das fremde Salz nicht frei-
428) Res. 1651, S. 158.
42#) Res. 1658, S. 387.
43°) Res. 1670, S. 388; S. O. A. Bd. 30, 34.
431) Res. 1675, S. 31.
433) S. O. A. Bd. 12.
433) Res. 1672, S. 450; 1722, S. 274.
345
geben ließ, weil sie einen Prozeß mit ihm vermeiden wollte. Die
gleiche Maßregelung traf den Grafen noch 1698, weil Beamte seiner
Herrschaft Greinburg an Salzschwärzereien beteiligt waren434). Die
Hauptvisitationskommission von 1707 hatte in Erfahrung gebracht,
daß das meiste Halleiner Salz durch das Mondseer Gebiet nach
Oberösterreich eingeschwärzt wurde und schrieb die Hauptschuld
dem Abte des Stiftes Mondsee zu, „der so schlechten Eifer für den
kaiserlichen Dienst zeigt“. Daraufhin entzog die Hofkammer jenen
Mondseer und Wildenecker Untertanen, die nicht wirkliche kaiser-
liche Arbeit im Kammergut verrichteten, das Mußsalz und gab dem
Abte zu verstehen, daß die Fortdauer des Salzschmuggels unlieb-
same Folgen auch für ihn haben könnte435). Den Herrschaftsunter-
tanen in Wildenegg wurde indessen das Mußsalz schon 1709 wieder
ausgefolgt, „in Ansehung allhiesigen sehr gebirgigen und ganz ab-
seits gelegenen, gewerbslosen Ortes obhabender großen Armut,
aber nur ad placidum und unter der Bedingung, daß sie der Ein-
schwärzung fremden Salzes und dem Handel damit entsagen, die
Untersuchung der Salzüberreiter nicht hindern, sondern auf alle
Weise fördern“. 1704 weigerte sich der Marktrichter des bayrischen
Grenzortes Wegscheid, gegen den Salzschmuggel einzuschreiten,
und drohte, die Salzbereiter mit Roß und Salz in den Arrest zu
werfen, falls sie bayrisches Salz anhalten sollten. Ohne das Ein-
schreiten des Bischofs von Passau wäre daraus sogar eine Hof-
und Staatsaktion geworden, der Salzamtmann hatte bereits den
Auftrag erhalten, den kommandierenden General Graf Thürheim
um militärische Assistenz zu ersuchen, und auch der Hofkriegsrat
wie die österreichische Hofkanzlei waren um Beistand gebeten
worden436). 1707 endlich entdeckten die Salzüberreiter in der Nähe
von Vöcklabruck eine ständige Niederlage von fremdem Salz, von
welcher aus die zwei Salzmagazine der Stadt mit Wissen des
Magistrats beliefert wurden437).
Zur Eindämmung des Salzschmuggels standen der Regierung
sowohl wirtschaftliche wie Machtmittel zu Gebote. Während aber
der Kampf der nicht zu entbehrenden Überwachungsorgane gegen
das Schwärzertum die Jahrhunderte überdauerte, ohne einen Ab-
schluß gefunden zu haben, waren die wirtschaftlichen Maßnahmen
zuverlässiger und bald sichtbar, nur setzten sie zu spät und immer
434) Res. 1694, S. 286; 1698, S. 616.
435) Res. 1707, S. 519; 1709, S. 522von 1718.
436) Res. 1704, S. 216, 218.
346
erst dann ein, wenn der Schmuggel angefangen hatte, unerträglich zu
werden. Dies traf zu Ende des 17. Jahrhunderts ein; das Gmundner
Salz war durch die fortgesetzten Steigerungen um vieles teurer
geworden wie das aus Bayern eingeschwärzte Salz, weshalb die
Grenzbevölkerung sich fast ausschließlich mit solchem versorgte.
Auf den Vorschlag des Salzamtmannes Grafen von Seeau, den Salz-
preis zu verbilligen und mit dem des ausländischen Salzes gleich-
zustellen, ging die Hofkammer zwar nicht ein, sie bewilligte aber
1698 die Übernahme der Frachtkosten für das an die Landesgrenze
verschickte Salz, so daß es den Insassen nicht höher zu stehen kam
wie in Gmunden. Im Herbst desselben Jahres ging man noch weiter
und belastete das Salzamt mit den gesamten Frachtkosten für den
Salzabsatz in Oberösterreich, um so einen einheitlichen Preis für
das ganze Land zu erzielen; dieser betrug für das Fuder 4 fl. und
für das Mäßl 12 kr.438). (Seite 312.)
Die Herabsetzung des Salzpreises war gewiß der Ausbreitung
des heimischen Salzhandels förderlich, zur völligen Verdrängung
des fremden Salzes mußte man der Grenzbevölkerung aber auch
die Gelegenheit bieten, das Gmundner Salz jederzeit und in der
Nähe beziehen zu können, sonst hätte auch eine Vermehrung der
Überreiter den Schmuggel nicht zu verhindern vermocht. In Erkennt-
nis dieses Bedürfnisses entschloß sich die Regierung 1719, längs der
Grenzen an bequemen Orten Legstätten aufzurichten, in denen sich
jeder Salz kaufen konnte, wobei man auf die Unterstützung der Herr-
schaften hoffte. Der Privathandel mit Salz wurde verboten, wes-
halb die Bevölkerung bemüßigt war, das Salz selbst von der Leg-
stätte abzuholen. Durch diesen Zwang und die Einführung der
Bollettierung glaubte man, einen allfälligen Schmuggel aufdecken
zu können439). Mit den gleichen Mitteln behalf man sich auch, um
die Salzeinschwärzung nach Böhmen zu erschweren; die Fuhrleute
erhielten von der Abgabestelle Salz nur dann ausgefolgt, wenn sie
die herrschaftliche oder behördliche Bestätigung des Bedarfes bei-
brachten440).
Der inländische Salzhandel bedurfte von der Zeit an des staat-
lichen Schutzes, als er in der Lage war, den Wettbewerb mit dem
fremden Salz aufzunehmen, das bis dahin den heimischen Markt
438) Res. 1698, S. 563, 609.
439) Res. 1719, S. 706.
4‘") Res. 1748, S. 402.
347
last ausschließlich beherrscht hatte. Schon Maximilian I, der große
Förderer des Salzwesens im Kammergut, hatte 1511 zwanzig be-
rittene Leute, die Salzbereiter oder Salzüberreiter, aufgestellt, mit
dem Befehl, das fremde Salz, wo es ergriffen wurde, zu ertränken,
und die Qrundherrschaften angewiesen, den Bereitern in ihren Hand-
lungen keine Irrung zu tun, sondern ihnen zur Wehrung des fremden
Salzes guten Rücken zu halten und auf ihr Verlangen Hilfe und
Beistand zu leisten. Instruktionen der Salzbereiter und Mandate
hierüber sind auch aus den Jahren 1502, 1514 und 1526 bekannt441).
Ferdinand 1. vermehrte 1541 die Überreiter im Mühl- und Machland
um vier Mann.
Die Wirren des Dreißigjährigen Krieges hatten die landes-
fürstliche Macht zugunsten der Qrundherrschaften stark geschwächt,
so daß auch die kaiserlichen Salzbereiter an Ansehen und Wirksam-
keit sehr verloren hatten. Der Kaiser sah sich daher veranlaßt, die
zahlreichen Mandate wider den verbotenen Salz-, Eisen- und
Provianthandel zu erneuern und in dem Dekret vom August 1660 zu
bemerken, daß viele Obrigkeiten dieselben nicht beachten. Die
Überreiter würden mit Schimpf, Spott und Verhöhnung überhäuft,
auch Gewalt würde ihnen zugefügt und sie sogar mit Gefängnis
bedroht. Die Landgerichte, Grund- und Vogteiobrigkeiten ver-
weigerten den Überreitern die Hilfe und betrachteten deren Hand-
lungen als Eingriffe in ihr Recht442). Die 1664 herausgegebene neue
Instruktion gewährt einen klaren Einblick in die Rechte und
Pflichten der Salzbereiter, es dürfte daher nicht unangebracht sein,
wenigstens das Wichtigste wiederzugeben443). Der Bereiter hatte
als kaiserlicher Diener den Amtseid abzulegen und vier Fußknechte
zu halten, wofür er für sich und sein Pferd quatemberlich 51 Gulden
und für jeden Knecht 9 Gulden Sold empfing. Er hatte sich alle
Vierteljahr beim Salzamt einer Musterung zu unterwerfen, durfte
eigene Geschäfte nur mit dessen Bewilligung führen und die Knechte
nur mit Genehmigung des Amtes wechseln. Von der den Schwär-
zern abgenommenen Ware gehörte je ein Viertel des Wertes dem
Bereiter und seinen Fußknechten, die andere Hälfte dem Salz-
amt, das bis 1646 zwei Dritteile für sich in Anspruch genommen
hatte444). Der für jeden Bereiter abgegrenzte Aufsichtsbezirk war
lil) S. O. A. Bd. 12.
*42) Res. 1660, S. 256.
*43) Res. 1664, S. 136—158.
*“) S. O. A. Bd. 61, Nr. 168.
348
fleißig zu begehen, die nötige Untersuchung „ohne einzigen Respekt
der Person“ vorzunehmen und das aufgegriffene Salz dem Salzamt
abzuliefern. Das Ertränken des geschmuggelten Salzes hatte man
klugerweise aufgegeben. Wer im Besitz fremden Salzes betroffen
wurde, hatte 20 Gulden Pönale zu zahlen, andernfalls die Bereiter ihn
pfänden und sogar in Schuldhaft nehmen konnten. Falls die Obrigkeit
des Übertreters ihre Beihilfe verweigerte, waren die Überreiter be-
fugt und berechtigt, ohne weiteres Anmelden den nächstbesten Unter-
tanen der betreffenden Obrigkeit so lange anzuhalten oder zu pfänden,
bis sie der aufgesetzten Strafe von 20 Gulden „vergnügt“ sein
würden. Der Salzbereiter durfte sich in der Ausübung seines
Dienstes nicht vertreten lassen und hatte selbsteigen zu reiten, in
Städten, Märkten und auf den Straßen, in den Schlössern, Frei- und
auch Pfarrhöfen Nachschau zu halten, in bedenklichen Fällen auch
die Kasten, Truhen und andere Gemächer aufsperren zu lassen.
Neben dem Salzamt hatte auch der Landeshauptmann die Pflicht,
zu billiger Handlung zu raten, Hilfe und Förderung zu tun, auch in
allem „ruckhen und schirm zu halten“. Die Bereiter mußten ferner
die Ausfuhr von Getreide, Vieh, Schmalz und Käse, wie auch von
Unschlitt, Garn und Haar (Flachs) überwachen, die Schwärzer
gefangennehmen und die Ware in Beschlag legen. Um den
Schmuggel von Ausseer Salz in die verbotenen Bezirke und nach
Niederösterreich zu verhindern, waren die Uberreiter verpflichtet,
wenigstens zweimal im Jahre auch in das Viertel ober dem Wiener
Wald und Manhartsberg zu reisen und dort mit den gleichen
Rechten wie in Oberösterreich ihres Amtes zu walten. Jeder von
ihnen erhielt ein kaiserliches Dekret zur Beglaubigung.
Die Instruktion, welche den Salzbereitern so ungewohnte
Machtbefugnisse auch den Grundherrschaften, Klöstern und
Pfarreien gegenüber einräumte, stieß bei den Landständen auf
großen Widerstand und wurde 1689 in einer ständischen Versamm-
lung, zu welcher auch der Salzamtmann eingeladen worden war,
mit nachträglicher Zustimmung der Hofkammer in den umstrittenen
Punkten im Sinne der von den Ständen geäußerten Wünsche ab-
geändert445). Danach durften Klöster und Schlösser überhaupt nicht,
Pfarrhöfe nur in Gegenwart eines vom Prälaten bestimmten
Beamten von den Salzbereitern untersucht werden. Bei der Ver-
weigerung der Untersuchung durch eine Obrigkeit war dem Über-
reiter ein unparteiischer, ehrlicher Mann als Schiedsrichter beizu-
4,s) Res. 1689, S. 599, 611.
349
geben. Die Pfändung und Haftnahme wegen Verweigerung oder
Säumnis der Strafzahlung blieb der nächsten Obrigkeit Vorbehalten.
Durch das Entgegenkommen der Hofkammer hatten die Stände
erreicht, daß der Wirkungsbereich der Überreiter eine erhebliche
Einschränkung erfuhr; immerhin ging diese doch nicht so weit wie
unter Ferdinand III., der den Salzbereitern untersagt hatte, in ver-
dächtigen Fällen unmittelbar einzuschreiten. Sie mußten vorher die
Anzeige an die Obrigkeit erstatten und diese um Beistand ersuchen.
Die Instruktion von 1664 enthielt dieses Zugeständnis zwar nicht
mehr, wirklich zurückgezogen wurde es aber erst 1689446).
Die Ohnmacht der kaiserlichen Regierung den Grundobrig-
keiten gegenüber lähmte die Tätigkeit der Salzbereiter, die in den
folgenden Jahren um so notwendiger war, als die rasch aufeinander-
folgenden Salzsteigerungen einen vermehrten Anreiz zum Salz-
schmuggel boten. Mit Mandaten allein war dem Unwesen nicht bei-
zukommen. Der Landeshauptmann Franz Josef Graf von Lamberg
erließ im Februar 1695 ein scharfes Patent zur Bekämpfung des
Schmuggels an alle geistlichen und weltlichen Obrigkeiten des
Landes ob der Enns wie an die Hofrichter, Pfleger, Verwalter,
andere Beamten und sonst jedmänniglich, worin anbefohlen wurde,
dem kaiserlichen Befehl und Verbot zu folgen, gegen die Einfüh-
rung des fremden Salzes besseren Eifer wie bisher zu erzeigen, den
Salzbereitern hilfreich zu sein und die Übertreter zur wohlverdien-
ten Strafe zu ziehen.
Das ausländische Salz wurde zu Wasser und zu Land in großen
Mengen ungescheut und frei eingeführt, die Obrigkeiten sahen dem
untätig zu, machten den Salzbereitern alle erdenklichen Schwierig-
keiten und halfen bisweilen sogar den Schmugglern gegen die
Überreiter. In ihrer zahlenmäßigen Schwäche konnten diese gegen
die in Gruppen zu 20 bis 30 Mann vereinigten und bewaffneten
Schwärzerbanden nicht aufkommen und befanden sich selbst in
steter Lebensgefahr447).
Noch 1717 mußte der Landeshauptmann Graf Christoph Wilhelm
Thürheim ein Patent gegen den Schmuggel veröffentlichen und die
Obrigkeiten ermahnen, den Überreitern beizustehen. Die Schwärzer
begegneten diesen mit „totrüstigem Gewöhr und Waffen“, und weil
die Überreiter nirgends Hilfe fänden, wollte sich keiner sogar um
doppelte Bezahlung zu der höchst notwendigen Obsicht mehr
446) S. O. A. Bd. 88.
350
gebrauchen lassen448). Die Mahnung war vornehmlich an den
Prälaten in Mondsee und die Khevenhillersche Herrschaft in
Kammer gerichtet, durch deren Gebiet das meiste Salz geschmuggelt
wurde. Die Hofkammer, auf deren Betreiben das Patent von der
Hofkanzlei nach Linz hinausgegeben wurde, ordnete auch die Auf-
richtung einer Schranke über den Agerfluß an, um die Schmuggler-
schiffe an der Weiterfahrt zu hindern449)-
Sehr schwer zu überwachen war die Einschleppung des
bayrischen Salzes auf der Donau nach Engelhartszell (S. 310), wo
der Mauteinnehmer auch den Grenzdienst zu versehen hatte. Zu
seiner Unterstützung war ihm nach der Instruktion von 1698 ein
Fußknecht beigegeben und der Salzbereiter an der wilden Ranna
verpflichtet, dem Mautner im Notfall Hilfe zu leisten. Der Engel-
hartszeller Grenzmautner Kruglinger erhielt als „merite“ für die
Jahre 1696 und 1697 je 100 Gulden dafür, daß er viel Salz beschlag-
nahmt hatte, wodurch sich das Salzgefälle stark erhöhte. Als Er-
greiferprämie wurde ihm ein Drittel des Salzwertes vergütet und
die Hälfte der Geldstrafen überlassen460).
Die Zahl der Überreiter, von welchen jeder 4 bis 6 Fußknechte
befehligte, wurde des öfteren und immer dann vermehrt, wenn die
Zunahme des Schmuggels zu einer verstärkten Überwachung
nötigte. So 1718 um einen Bereiter mit vier Knechten im Mühlviertel
und um einen mit 6 Fußknechten im Hausruckviertel451). Auch nach
der Rückübernahme der Salzbelieferung von den Landständen 1749
war mit der Verdichtung der Abgabestellen eine Vergrößerung des
Personalstandes im Überwachungsdienst notwendig geworden; bei
dieser Gelegenheit wurden die Salzbereiter in „Grenzaufseher“
umbenannt, weil man die im Lande verhaßte Bezeichnung „Über-
reiter“ nicht länger gebrauchen wollte. Neue Aufsichtsposten kamen
unter anderem nach Aschach, Windischgarsten und Schörfling452).
Neben der in der Instruktion von 1664 angeführten Verpflich-
tung, auch die verbotene Ausfuhr von Lebensmitteln zu über-
wachen453), wurden die Salzbereiter später noch zum Maut- und
Aufschlagdienst herangezogen, obwohl sie sich dagegen sträubten,
und so nicht nur dem Salzamt Gmunden, sondern auch dem Maut-
4‘8) Res. 1714, S. 307.
44#) Res. 1714, S. 264, 299.
45°) Res. 1698, S. 589; 1709, S. 840.
451) Res. 1718, S. 601.
45ä) Res. 1749, S. 498; 1750, S. 660.
4r,:l) Res. 1742, S. 457.
351
amt in Linz unterstellt. Die beiden Behörden teilten sich fortan in
der Auszahlung der Besoldung und hatten das Recht, jenen Be-
reitern, die sich Verfehlungen im Vollzüge der erhaltenen Aufträge
zuschulden kommen ließen, die Erfolgung der Gehaltshälfte zu
verweigern454). Eine weitere Verwendung fanden die Salzbereiter
schließlich im Dienste des Tabakgefälles, von dessen Pächter oder
Administration sie dafür entschädigt wurden, daß sie den Schleich-
handel mit Tabak in ihrem Aufsichtsbezirk verfolgten. Von der
konfiszierten Ware gehörte die eine Hälfte der Hofkammer, die
andere dem Ergreifer455).
Man erkennt hieraus die allmähliche Umwandlung der Salz-
bereiter in Überwachungsorgane des allgemeinen Finanz- und
Mautdienstes, die in der Mitte des 18. Jahrhunderts ihren vorläufigen
Abschluß fand. Die heutige Zoll- und Finanzwache ist sonach aus
den Salzüberreitern hervorgegangen. Die organische Entwicklung
war zu einer einheitlichen Ausgestaltung des Wachdienstes noch
nicht gediehen, es gab Salzbereiter, die auch im Tabak-Appaldo
tätig waren, und Tabaküberreiter, die nebstbei auch den Salz-
schmuggel überwachten. 1717 hatten zehn der letzteren um eine
ständige Besoldung vom Salzamt gebeten, das sie ihnen aber mit
dem Bemerken verweigerte, daß sie dann „nicht so sehr zu execur-
siones veranlaßt, sondern als bestimmten Besoldungsgenuß lieber
zu Hause sitzen werden“. Dafür sprach man ihnen von dem auf-
gebrachten Schmuggelsalz die Hälfte des auf der Legstätte gelten-
den Ablösewertes in barem Gelde zu456).
Von der Schwierigkeit des Dienstes der Salzbereiter und den
Gefahren, die sie bedrohten, war schon wiederholt die Rede.
1670 wurden von den Sämern in ganz Niederösterreich ungehindert
steirisches, wie auch ungarisches und polnisches Salz und böhmische
große Kufen in den Handel gebracht, die Überreiter bedroht und
schimpflich behandelt, selbst gefangen, eingesperrt und geprügelt.
Die Bevölkerung half den Sämern457). 1695 reisten die Schmuggler
an der bayrischen Grenze, unterstützt von den Obrigkeiten und
Untertanen, wohlorganisiert und bewaffnet in starken Verbänden
mit Halleiner Salz im Lande umher458). Die Übernahme der Salz-
belieferung durch die Landstände erleichterte den Dienst der Salz-
45‘) Res. 1729, S. 529, 671.
455) Res. 1694, S. 252; 1750, S. 760.
4ä6) Res. 1717, S. 428.
457) S. O. A. Bd. 34.
45S) S. O. A. Bd. 36.
352
bereiter nicht; 1735 ersuchte die Wiener Regierung die Stände,
mit Rücksicht darauf, daß ihnen vertragsmäßig das Strafrecht über
die Salzschmuggler eingeräumt war, gegen die Schwärzer wirkungs-
voll einzuschreiten, die in großer Zahl mit Hunden ins Land ein-
gedrungen waren459). 1750 wurden die Grenzbereiter vom salz-
burgischen Pfleggericht in St. Gilgen mit Gewalt von der Vornahme
einer Visitation abgehalten und, wie man in Gmunden annahm, mit
Wissen des Erzstiftes in ihrer Tätigkeit gehindert. Der Salzamtmann
Baron Sternbach wollte 50 bis 60 Mann Militär dorthin senden,
doch ging die Bankodeputation auf den Antrag nicht ein und be-
auftragte die oberösterreichische Repräsentation, mit Salzburg zu
verhandeln und auf die Bestrafung der Schuldigen zu dringen460).
Der Widerstand gegen die Bekämpfung des Schmugglerwesens von
dieser wie auch von anderer Seite, die Unzulänglichkeit der
numerisch zu schwachen Salzbereiter und der Mangel an Unter-
stützung, welche sie im Lande genossen, hatte zur Folge, daß der
Verbrauch an heimischem Salz in Oberösterreich 1750 auf die
Hälfte des früheren Ausmaßes zurückgegangen war. Nun griff die
Regierung zu schärferen Abwehrmitteln; das in Linz erlassene
Patent von 1751 bestimmte, daß künftig nicht nur das betretene
fremde Salz, sondern auch die Schwärzer durch die Miliz fest-
genommen und letztere zur Strafe gezogen oder zum Militär ge-
stellt werden sollten. Für jeden kriegsdiensttauglichen Schmuggler
erhielt der Ergreifer zwei Speziesdukaten461).
Die Salzbereiter hatten im allgemeinen die gleichen Rechte
wie die übrigen kaiserlichen Arbeiter und waren auch provisions-
berechtigt462). Zwei Tabaküberreitern, welche 1717 bei der Anhal-
tung von Salzschmugglern aus der Khevenhillerschen Herrschaft
fast zu Tode geschlagen wurden, ersetzte das Salzamt die Heilungs-
kosten von 100 Gulden, „weil das Unglück in kaiserlichen Diensten
geschehen und von den Tätern nichts zu holen war463)“. Dagegen
wurde den Salzbereitern 1728 die erbetene Haferteuerungszulage
verweigert, „sollen mittelst machender Kontraband ihren Genuß
zu verbessern suchen“464). Ihr Anteil an dem Wert des beschlag-
nahmten Salzes wurde in der Zeit des ständischen Salzvertrages
4“) Res. 1735, S. 139.
4“°) Res. 1750, S. 730.
461) S. O. A. Bd. 177.
402) Res. 1668, S. 320; 1690, S. 635; 1723, S. 513.
463) Res. 1720, S. 19.
461) Res. 1728, S. 373.
353
von der Hälfte auf ein Drittel herabgesetzt und die übrigen zwei
Drittel den Landständen und dem Ärar Vorbehalten465), doch blieb
der Aufteilungsschlüssel nicht immer gleich und war je nach den
örtlichen Veihältnissen und der Person des Ergreifers verschieden.
Wenn wirklich einmal eine herrschaftliche Pflege Salz aufgriff,
überließ ihr die Regierung sogar zwei Drittel des beschlagnahmten
Salzes, „damit die Herrschaften zufrieden sind und sonst jede Hilfe
gegen die Schmuggler ablehnen möchten466).
Das von den Bereitern, Mautstellen oder Obrigkeiten auf-
gegriffene Salz mußte an das Salzamt, die Strafgelder, soweit sie
dem Ärar zufielen, mußten an das Hofkammertaxamt abgeführt
werden; die eigenmächtige Verwendung von Schmuggelsalz, auch
zur Einfüllung der Küfel war verboten (S. 300). In Gmunden wurde
das fremde Salz mit Kernsalz vermischt und das Gemenge im Wege
des niederösterreichischen Salzamtes der kaiserlichen Jägerei zur
Wildfütterung überwiesen467).
Die beim Salzschmuggel Betretenen hatten außer dem Ver-
lust ihrer Ware noch schwere Leibesstrafen zu gewärtigen. 1698
waren drei Schwärzer und ein Salzfußknecht zu einjähriger
schwerer Holzarbeit in Eisen zu Ischl verurteilt worden; zwei von
ihnen wurden hierauf nach Verwarnung freigelassen, die beiden
anderen, weil sie sich während der Strafzeit ungebührlich be-
nommen hatten, noch zwei weitere Monate bei der Holzarbeit in
Eisen zurückbehalten468). Glimpflicher kamen 1710 zwei andere
Schmuggler davon, sie wurden bloß zwei Monate in Eisen und
Banden gegen Reichung der Atzung bei den Kammergutarbeiten
verwendet und dann gegen Gelöbnis entlassen469). Vermutlich hatte
das milde Strafausmaß zu wenig abschreckend gewirkt, weil man
die Schmuggler fortan härter angriff. 1714 kam der wiederholt vor-
bestrafte Salzpascher Georg Paumgartner auf zwei Jahre in die
Festung Raab zur Strafarbeit470), und 1731 schob man die
Schmuggler ins Banat oder nach Belgrad und Orsova zu Festungs-
arbeiten ab471). Später entledigte sich die Regierung dieser Leute
wie auch der Salzdiebe durch ihre Einstellung zum Militär472).
465) Res. 1750, S. 707.
Res. 1720, S. 18; 1730, S. 73; 1750, S. 723.
i,iT) Res. 1699, S. 670; 1709, S. 742; 1737, S. 575; 1748, S. 373, 390.
468) Res. 1698, S. 603.
tm) Res. 1710, S. 802.
4r0) Res. 1714, S. 266.
471) Res. 1731, S. 391.
472) Res. 1733, S. 652.
23
354
Nicht wenigei- strenge Strafen trafen auch die kaiserlichen
Arbeiter, welche Salz gestohlen, verschleppt oder heimlich verkauft
hatten. Sie wurden in der Regel vorher auf die „Bühne“ (den
Pranger) gestellt mit Anhängung eines Zettels oder eines Stücks
Kernstein als Hinweis auf ihr Verbrechen, dann aber in Eisen und
Banden je nach der Schwere ihrer Schuld auf % bis zu fünf Jahren
zu öffentlichen oder Festungsarbeiten angehalten und hierauf nach
geschworener Urfehde auf ewig des Landes verwiesen473). Recht
böse erging es 1707 dem Pfarrer in Pfaffing, der von einem
Schwärzer 7 Fuder ausländischen Salzes gekauft hatte. Die Visi-
tationskommission ließ ihm, da er als geistlicher Vorsteher mit
gutem Beispiel hätte vorangehen sollen, die Wahl, sich entweder
zur Übertretung des Verbots zu bekennen und ohne Weitläufigkeit
1000 Taler Strafe zu zahlen oder die gerichtliche Verhandlung zu
erwarten474). Peinlich war es auch der Stadtgemeinde Gmunden,
als das Salzamt 1710 den Drechslern daraufkam, daß sie unter ihren
nach Wien bestimmten Waren Salz versteckt hatten, um es dort zu
vertreiben. Fortan wurden die Schiffe der Drechsler und Hafner vor
der Ausfahrt genau untersucht und die Stadtväter für jeden weiteren,
durch Schmuggel entstehenden Schaden haftbar gemacht475).
47S) Res. 1718, S. 584; 1721, S. 191; 1725, S. 111; 1730, S. 211.
474) Res. 1707, S. 470.
475) Res. 1710, S. 838.
Salzverschleiß
I. Unentgeltlich.
1. Muß- oder Küchel- und Amtssalz.
Die beim Salzsieden beschäftigten Beamten, Meister und
Arbeiter empfingen seit jeher Kochsalz, soviel sie im Haushalt
benötigten, ohne Entgelt; wahrscheinlich nahmen sie es in der
ältesten Zeit ohne besondere Bewilligung gleich von der Pfanne
oder den Pfieseln weg nach Hause. Zu den Siedern gesellten sich
im Bezug des freien Salzes sogleich die Bergleute und Holzknechte
und dann auch alle übrigen im landesfürstlichen Dienste stehenden
Bewohner des Kammergutes. Die Zuteilung war reichlich bemessen
und genügte vollauf auch für die Ansprüche einer kleinen Wirt-
schaft, bei der großen Menge der täglichen Erzeugung kam es
darauf nicht an. Nach einer ungefähren Berechnung bezog ein
Kammergutinwohner im 17. Jahrhundert für den Kopf seiner
Familie 30 Pfund Mußsalz im Jahre, also mehr als das Doppelte des
wirklichen Bedarfes. Mit der Zeit wurde die Zahl der Empfangs-
berechtigten immer größer, man gewährte das Mußsalz auch nicht-
kaiserlichen Dienern und ganzen Gemeinden, wenn sie nur dem
Salzwesen irgendwie nützlich waren. Die Untertanen in der Abtenau
erhielten es, damit sie das Kammergut mit Schmalz und anderer
„Ziemueß“ versehen und auch den Anwohnern längs der inneren
Traun konnte man das Mußsalz nicht vorenthalten, weil die
Gefahren der Schiffahrt ihre ständige Hilfsbereitschaft erforderten.
Der Name M u ß s a 1 z mag von der Verpflichtung des Empfängers
herrühren, dem gemeinen Wesen im Kammergut zu dienen, während
die im Reformationslibell von 1656, Fol. 469, diesem gleichgesetzte
Bezeichnung Kuchelsalz, von welchem jeder, „so viel er be-
darf, aber mehrers nit“ erhielt, den Zweck der Zuwendung eindeutig
ausdrückt. In der Resolution von 1746 wurde den Beziehern von
Mußsalz, die nicht im kaiserlichen Dienste beschäftigt waren, ihre
Verpflichtung von alters her, daß sie bei Unglücksfällen kostenlos
Hilfe zu leisten haben, in Erinnerung gebracht, ansonst sie das Salz
28*
356
verlieren1). Daß die Drohung ernst gemeint war, beweist die Ent-
ziehung des Mußsalzes der Wildenegger Untertanen im Jahre 1707.
(Seite 345.) Das dritte Reformationslibell enthält auf Fol. 431 bis
443 alle zum Bezug von Mußsalz Berechtigten und die ihnen zu-
stehende jährliche Salzmenge, darunter viele außerhalb des
Kammergutes wohnhafte Parteien, denen das Mußsalz schon früher 0
zugesprochen worden war. Seit 1607 bezogen solches die Salz-
schaufelerzeuger in Scharnstein, die Inwohner von Weyeregg und
Steinbach am Attersee wegen der Holzlieferung, der Inhaber des
adeligen Freisitzes Oberweis für die Wegerhaltung und andere
mehr2). Den Salzbereitern wurde der Bezug von Kuchelsalz 1690
mit 10 fl. jährlich abgelöst, 1692 den 17 Fischern in Ort je ein Fuder
jährlich angewiesen dergestalt, daß sie das Salz nur im eigenen
Haushalt verwenden, aber nicht verkaufen durften und den Fuder-
und Fertigerzillen in Gefahr jederzeit schuldige Beihilfe leisten
sollten8). Die Stadlinger und Ennser Schiffleute genossen seit alters
her das Kuchelsalz, auch die zehn Fallknechte erhielten 1689 jährlich
je ein halbes Fuder Kuchelsalz, solange sie im kaiserlichen Dienste
standen4). 1708 bewilligte die Hofkammer dem aus den Mitteln der
Hörakschen Stiftung bestellten Benefiziaten in Gmunden das >
Kuchelsalz so wie allen übrigen Bewohnern5). Abweichend von der
Gepflogenheit war die den zwei Zeugskommissären in Linz 1695
zugesagte Kuchelsalzmenge von je 2 bis 3 Fuder jährlich, weit über
den Bedarf, dafür aber bloß ad personam und auf die Dauer von
drei Jahren6). Sie werden wohl einen einflußreichen Gönner gehabt
haben.
Eine andere Art der Salzzuwendung war das A m t s s a 1 z,
das auf Grund besonderer Dienstleistungen, wohl auch als Zubuße
zur Besoldung oder Provision auf eine gewisse Zeit neben dem Muß-
salz bewilligt wurde. Ein oder zwei „Anlegfuder“ gebührten nach
dem Reformationslibell von 1563 dem Ausrichter als Zubuße; die
Gemeinde St. Wolfgang bezog seit 1577 Amtssalz als Entschädigung
für den Bau einer Brücke, und die Kirche in Laufen von 1592 an
solches für die Überlassung ihres Waldes an das Ischler Salzwesen7).
Ferner wurden bewilligt 1655 dem Fuderzahler in Hallstatt jährlich
0 Res. 1746, S. 229.
2) Res. 1690, S. 682; S. O. A. Bd. 58.
3) Res. 1692, S. 138.
4) Res. 1689, S. 630.
5) Res. 1708, S. 669. :
") Res. 1695, S. 368; 1697, S. 510.
7) S. O. A. Bd. 8, 13.
357
3 Fuder Amtssalz in Ansehung seiner Dienste und vielfachen Be-
mühungen, ebenso wie es jene in Ischl und Ebensee schon be-
saßen8), bis 1730 den Salzlegern am Stadel das sogenannte „Markh-“
Küfel9) und 1737 den 18 Fischern zu Spielberg jedem ein Fuder für
das Jahr ohne Konsequenz, weil sie von den Salzzillen viel Un-
gemach und Schaden erlitten10). Das Amtssalz durfte nur mit Be-
willigung der Hofkammer und der Bankodeputation angewiesen
werden; eigenmächtige Zuwendungen waren dem Salzamt ver-
boten11).
Die Mußsalzberechtigten, und deren Zahl ging in die Tausend,
wußten mit dem im Haushalt nicht verbrauchten, ganz bedeutenden
Rest in der Regel nichts Besseres anzufangen, als ihn zu verkaufen,
wozu ihnen unter anderem der Gmundner Wochenmarkt günstige
Gelegenheit bot. Das Salzamt sah diesem Handel, der den eigenen
Salzverschleiß fühlbar beeinträchtigte, die längste Zeit untätig zu,
erst 1706 griff die Hofkammer die Sache auf und schränkte, sehr
gegen den Widerstand der Betroffenen und namentlich der Stadt
Gmunden, den Mußsalzbezug zuerst auf ein achtel Zentner und später
auf 12 Pfund für jedes Familienmitglied im Jahre ein12). Von 1737 an
fand jährlich eine Salzbeschreibung in allen Orten des Kammergutes
statt, die alle Bezugsberechtigten und ihren Familienstand auf-
zunehmen hatte und zur Berechnung der auszufolgenden Menge an
Mußsalz diente13). Damit war endlich gute Ordnung in die Erfassung
des Mußsalzverbrauches gebracht und ein Vorgang geschaffen, der
sich im wesentlichen bis in die Gegenwart erhalten hat.
Für die Salzabgabe an den kaiserlichen Hof bestanden keine
Regeln. Dieser sprach einfach den jeweiligen Bedarf an Fuder und
Wildsalz in Gmunden an, worauf das Salzamt die kostenfreie Zu-
sendung veranlaßte14).
2. Deputatsalz.
Das Deputatsalz war als Gebühr mit einem Erb- oder Landes-
erbamt verbunden; es stand den Vertretern des Landes ob der
Enns, Herrschaftsbesitzern, Burgvogteien und gewissen Hof-
8) Res. 1655, S. 268.
9) Res. 1730, S. 78.
,0) Res. 1737, S. 453.
u) Res. 1743, S. 578.
la) Res. 1706, S. 387; 1707, S. 472.
“) Res. 1736, S. 369.
14) Res. 1706, S. 361.
358
kammerräten zu und wurde auch Beamten als Zubuße zu Ihrem
Qehalt, aber nicht erblich und nur auf Wohlgefallen und conditio-
naliter, wie wohltätigen Anstalten bewilligt. Zu den erbberech-
tigten Deputatisten zählten unter anderen der Obersterbland-
Hofmarschall oder Hofmeister mit jährlich 50 Fuder, der Erbmund-
schenk mit 30 Fuder, der Inhaber des Obrist-Erbsilberkammeramtes
und der Obrist-Erblandkämmerer mit je 20 Fuder. Dem Inhaber der
Herrschaft Steyr gebührten ebenfalls 20 Fuder und der Burgvogtei
Enns 6 Fuder. Für die Dauer ihrer Amtsführung bezogen in Ober-
österreich der Landeshauptmann und der Vicedom 15 bis 20 Fuder,
die Landräte und der Landanwalt 12 Fuder und der Vicedomgegen-
handler 8 Fuder jährlich. Von den kaiserlichen Beamten mit 1 bis
6 Jahresfuder Deputatsalz seien nur angeführt der Schloßpfleger und
Bauschreiber und der Advokatus fisci in Linz, der Fischmeister in
Wels, der Pfleger in St. Gilgen, der Schlüsselamtsverwalter in
Krems und die Beamtenschaft des oberösterreichischen Jäger-
meisteramtes15). Zu den zahlreichen im dritten Reformationslibell,
Fol. 424 bis 430, angeführten Berechtigungen zum Bezug von
Deputatsalz kamen in der Folgezeit noch neue Zuwendungen. Die
Forstmeister Fasold und die beiden Kaschnitz erhielten jeder
120 Fuder Salz im Jahre, in Ansehung „sehr wenig habender Be-
soldung, insonderheit aber sehr vieljähriger ohne Salario treu-
geleisteter Dienste“, und der kaiserliche Forstmeister zu Enns und
Steyr, Georg Fueger, 60 Fuder für seine großen Verdienstlich-
keiten16).
Die Spitäler und Armenhäuser im Lande wurden schon in
früher Zeit mit dem notwendigen Haussalz versehen, wie aus den
Reformationslibellen zu entnehmen ist. In den Salzakten wird nur
das Armenhaus in St. Marx genannt, das 1615 das Recht zum maut-
freien Einkauf von jährlich 52 Ochsen und zum Bezug von 40 Fuder
Salz aus Gmunden maut- und zehrungsfrei erhielt17).
Das Deputatsalz gelangte in Fudern zur Abgabe, nur die nieder-
österreichischen Erbämter bezogen auch Küfelsalz. Dessen Zu-
erkennung hatte sich die Hofkammer Vorbehalten; bloß den ober-
österreichischen Landräten durfte es unmittelbar vom Salzamt an-
gewiesen werden18). Ebenso stand die Einziehung des Bezugsrechtes
ausschließlich der Hofkammer zu, die hievon jedoch niemals ernst-
,s) S. O. A. Bd. 159.
“) Res. 1678, S. 70; 1704, S. 234; 1710, S. 784.
") S. O. A. Bd. 106.
“) Res. 1692, S. 101.
359
liehen Gebrauch machte. Vorübergehend eingestellt hatte sie das
Deputat 1694 dem Grafen Weißenwolf, weil dessen Herrschaft in
Verdacht stand, den Salzschmuggel zu begünstigen. (S. 344.) Nach-
dem sich dieser wieder willfährig gezeigt hatte, gegen die Schwärzer
vorzugehen, hob die Hofkammer 1702 das Verbot auf und über-
wies ihm sogar den Einlösewert für 448 Fuder Salz, welche Menge
dem Grafen als Obersterbmarschall und Inhaber der Burgvogtei
Enns seit 1694 gebührte19).
Die von den Herrschaften dem Naturalbezug häufig vorgezogene
und von der Hofkammer gebilligte Reluierung des Deputatsalzes er-
folgte in einer Höhe, die dem jeweiligen Marktpreis nahe kam, mit
2 fl. 18 kr. je Fuder bis 168520) und mit 3 fl. 48 kr. später.
Die Parteien hatten für das Deputatsalz außer den Lieferkosten
nichts zu bezahlen, erst 1747 wurde für das Fuder eine Steigerung
von 1 fl. 42 kr. eingehoben21). Es war dies der erste Streich gegen
die Beständigkeit des Preises der Deputatfuder, die den Verschleiß
beeinträchtigten und dem Staate nicht unbedeutende Opfer kosteten.
Die Hofkammer hatte schon 1670 versucht, das Gotteszeilen- und
Deputatsalz einzulösen22), mußte jedoch bei dem allseitigen heftigen
Sträuben der Betroffenen davon abstehen. Sie ging nunmehr schritt-
weise vor, ohne das Ziel aus dem Auge zu verlieren. 1706 verbot sie
den Verkauf des Deputatsalzes nach Niederösterreich23); 1728 stellte
sie die Abgabe der Deputatfuder ein und ließ dafür Halbzentnerfassei
ausfolgen, nur die oberösterreichischen Landstände und die nieder-
österreichischen Erbämter behielten noch die nackten Fuder. Zwei
solche Fassei wogen zusammen 105 Pfund, kamen sonach im Ge-
wicht acht Küfeln gleich und wurden mit 2 fl. eingelöst24).
Die Ablieferung der Herrenfuder war ebenso wie die des
Gotteszeilensalzes den Fertigern übertragen, die anfangs ärarische
Schiffe hiezu benützten; nach 1730 fuhren sie das Deputatsalz auf
eigenen Zillen auch nach Niederösterreich, so daß das Salzamt sich
mit der Einlösung der Schiffe nicht mehr zu befassen brauchte und
die Fertiger damit nach ihrem Gefallen handeln konnten25). Der
“) Res. 1700, S. 721, 781.
") Res. 1685, S. 307.
S1) Res. 1747, S. 329.
**) S. O. A. Bd. 58.
2S) Res. 1706, S. 364.
**) Res. 1728, S. 430; 1729, S. 506.
m) Res. 1730, S. 177; 1731, S. 281.
360
Widerstand derselben gegen die Lieferung der Halbzentnerfassei
nach Niederösterreich zu dem gleichen Preis wie die Herrenfuder
hatte trotz der Fürsprache des Salzamtmannes keinen Erfolg; im
Falle der Weigerung sollten die ohnedem genug vorhandenen
Schiffsmeister hiezu herangezogen werden26). 1741 wurde der
Gesellschaft Jesu in Traunkirchen, dem Abt zu Garsten und dem
Stift in Spital am Pyhrn der Bezug des Deputatsalzes von Aussee
untersagt und ihnen freigestellt, sich dasselbe in Geld ablösen zu
lassen oder es in gleicher Menge von Gmunden zu nehmen27). 1749
endlich entschloß sich die Regierung zur Aufhebung des Herren-
salzes. Der Vorankündigung vom 3. Juni folgte am 15. September
der Auftrag an das Salzamt, die Salzdeputate, auch an die ober-
österreichischen Landstände und den Landeshauptmann, gänzlich
einzustellen28). Ob es in der nächsten Zeit tatsächlich dazu kam,
ist nicht ganz sicher, im Salzpräliminare der Jahre 1749 und 1750
wenigstens war für das Herrensalz noch im gleichen Ausmaß vor-
gesehen.
Das Deputatrecht der Herrschaften und Klöster erstreckte sich
auch auf das Wildsalz, das entweder als Steinsalz (Kernstein) oder
als Pfannkern zur Abgabe gelangte. Letzterer wurde zu diesem
Zwecke mit Vorliebe verwendet und sogar von Aussee bezogen,
während Steinsalz meist nur zur Hirschsulz in Gebrauch stand29).
Die Deputatgebühr war anfänglich übermäßig hoch, wurde 1646
stark herabgesetzt30) und betrug fortan je nach der Größe des Jagd-
besitzes 3 bis 16 Zentner oder Eimer Wildsalz im Jahre, wofür der
Jagdherr bloß die Faß- und Lieferkosten zu bezahlen hatte31). Die
kaiserliche Jagdleitung in den weitausgedehnten Forsten nahm den
größten Teil der Jahresabgabe für sich in Anspruch, bezog fast nur
Steinsalz und war natürlich von jeder Gegenleistung befreit. Wenn
Herrschaften und Klöster Wälder aus kaiserlichem Besitz ankauften,
was besonders um das Jahr 1742 häufig der Fall war, so erwarben
diese mit dem Jagdrecht auch den Anspruch auf den unentgeltlichen
Bezug von Wildsalz32).
26) Res. 1728, S. 395.
27) Res. 1741, S. 402.
28) Res. 1749, S. 494, 533.
29) Res. 1707, S. 472; 1708, S. 583.
30) Res. 1646, S. 111; S. O. A. Bd. 61.
31) Res. 1710, S. 764; 1742, S. 455, 472.
32) Res. 1742, S. 488; S. O. A. Bd. 128.
setmaw
361
3. Gotteszeile n salz.
Die frommen Stiftungen an Salz aus dem Kammergut reichen
in die Zeit der Königin Elisabeth zu Anfang des 14. Jahrhunderts
bald nach dem Aufschlag des Hallstätter Salzberges zurück. Die
u Folgezeit, insbesondere das im Zeichen der Gegenreformation
stehende 17. Jahrhundert, brachte immer neue Widmungen an
Klöster, geistliche Gesellschaften und Orden. Das dritte Reformations-
libell zählt (auf Fol. 418 bis 423) 65 solche in Niederösterreich und
41 in Oberösterreich auf. Doch scheint das Verzeichnis nicht
vollständig zu sein, da mehrere in den Salinenakten Vor-
gefundene Zusammenstellungen von Gottesheilsalzgenüssen, welche
auch den Zeitpunkt der Widmung enthalten, noch andere
Empfänger anführen33). Mit dem Jahre 1656 haben übrigens die
geistlichen Salzzuwendungen nicht aufgehört, da die Rekatholi-
sierung der österreichischen Länder dem Kaiser die Förderung des
Ordenswesens ratsam erscheinen ließ, nur hatten die Widmungen
von nun an den Charakter ewiger Stiftungen verloren und den von
Almosen angenommen, die in beschränktem Umfang und nur jeweils
auf wenige Jahre gegeben wurden. Soweit aus den Akten entnommen
werden konnte, folgten nach 1656 noch nachstehende jährliche Salz-
bewilligungen :
1655 den Jesuiten in Krems zu den 10 Fudern noch weitere
8 Fuder;
1656 den Minoriten zu Stein anfangs 6, später 5 Fuder;
1659 den Franziskanern zu Stein 6 Fuder;
1659 vier Minoritenklöstern in Niederösterreich je 4 Fuder;
1673 dem Kloster Wilhering zu dem bisherigen Bezug von 60
noch 20 Fuder;
1673 dem Franz-de-Paula-Minoritenkloster in Thalheim bei
Vöcklabruck 6, 4 und 12 Fuder;
1674 dem Anunziaten-Ordenskloster in Steyr 4 bis 5, dann
10 Fuder;
1676 den Dominikanern in Münzbach und Windhag je 12, dann
k 18 Fuder gegen quatemberlich drei Messen;
1677 dem Kloster Eisgarn 8 Fuder gegen zwei Messen;
1679 dem Frauenkloster in Steyr 6, 10, 16 und 6 Fuder;
1680 den Kapuzinern in Waidhofen an der Ybbs statt bisher
30 Küfel 3 Fuder;
1684 den Ursulinen in Linz 10 Fuder;
33) S. O. A. Bd. 3, 4, 8, 14, 58.
362
1694 den Kapuzinern in Urfahr 3 Fuder;
1709 den Kapuzinern in Passau 3 Fuder;
1714 den Karmeliterinnen in Linz 6 Fuder;
1739 den Karmelitern in Linz der Bezug auf weitere drei Jahre
verlängert.
Die ersten Schenkungen lauteten auf eine oder mehrere Zeilen
Fuder, daher der Name Gotteszeilensalz. Eine Zeile bestand aus
30 Fuder, welche Anzahl von dem beim jedesmaligen Auspehren im
Pfannhaus gewonnenen Salz in die in einer Reihe (Zeile) auf-
gestellten hölzernen Fuderformen eingeschlagen werden konnte.
Die Klöster, welche eine bis drei Zeilen, das sind bis zu 90 Fuder
oder 50 Meterzentner Salz jährlich bezogen, konnten diese Mengen
natürlich nicht aufbrauchen und gaben den Überschuß entweder
ihren Untertanen an Lohnes statt oder sie verkauften das Salz34).
Weil sie das Salz maut- und steigerungsfrei in Händen hatten,
konnten sie einen wesentlich billigeren als den Marktpreis hiefür
fordern und schädigten so dem amtlichen Verschleiß. Um dem zu
begegnen, wurden die Klöster 1570 verhalten, die landesfürstliche
Steigerung für jenes Salz abzuführen, das ihnen nach Abzug des
eigenen Verbrauches blieb35). Diese Bestimmung ist auch in das
dritte Reformationslibell, Fol. 424, aufgenommen worden. 1644 ver-
schärfte die Hofkammer dieselbe insoweit, als sie die maut- und
steigerungsfreie Abgabe des Gotteszeilensalzes nur jenen Prälaten,
Klöstern und Stiften zugestand, welche das Privilegium hierauf
urkundlich nachzuweisen vermochten36).
Die 1646 vorgenommene starke Verteuerung des Salzpreises
hatte einen fühlbaren Rückgang im Salzabsatz zur Folge, den die
Hofkammer zum Teil auch der unliebsamen Konkurrenz des Kloster-
salzes zuschrieb. Weil „das allzuhoch hinaus folgende Gotteszeilen-
salz den Kleinküfelverschleiß merklich verschlagen habe“, gedachte
sie, künftig nur mehr die Hälfte oder ein Drittel der Gebühr in
natura abzugeben, den Rest aber in Geld zu ersetzen37). Der Plan
scheiterte an der ablehnenden Haltung der Prälaten, deren Einfluß
am Hofe die Kammer unterlag; nur ganz vereinzelt kam es zu Ab-
lösungen der Gottesfuder38). 1682 begann der Kampf gegen das Über-
maß an Gottesheilsalz von neuem und wieder war er vergeblich ge-
wesen. Das Salzamt mußte von den Klöstern und Orden den Nach-
34) S. O. A. Bd. 58.
36) Gmundner St. A. Bd. 60/6.
3a) Res. 1644, S. 70.
37) Res. 1670, S. 376.
38) Res. 1671, S. 411; 1680, S. 117.
363
weis ihrer Bezugsberechtigung abverlangen und sie in stiftbrief-
mäßige und Almosenbezüge scheiden, die weitere Abgabe des
Salzes aber bis zur Entscheidung einstellen30). Diese fiel nicht so
aus, wie nach dem Auftrag zu erwarten stand; den Geistlichkeiten,
die ihre „titulos“ vorgezeigt hatten, wurde das Gottesheilsalz wieder
ausgefolgt und der Fortbezug auch jenen Orden, Kapuzinern und
anderen Mendicanten bewilligt, welche bisher nur als „Almosen“
Gotteszeilensalz und Deputate erhalten hatten40). 1684 war alles
wieder im alten Stande, die Hofkammer war, offenbar unter höherem
Druck, gezwungen gewesen, von ihren Bestrebungen zur Ein-
dämmung der Salzwidmungen Abstand zu nehmen. Die Salzpreis-
steigerung von 1692 gab ihr von Neuem Anlaß zum Einschreiten; sie
wollte die Steigerung auf das Gottesheilsalz schlagen und entschied
1692, es dürfe im geringsten nichts ohne Bezahlung der Steigerung
ausgefolgt werden, weil der Erlös dem allgemeinen Nutzen dient41).
Gegen diese Verfügung lief der Prälatenstand Sturm, er wollte
unter allen Umständen das Gottesheilsalz von der Zahlung der Salz-
steigerung befreit wissen. Die Hofkammer gab indes nicht nach, im
Juli 1692 erhielt das Salzamt den Befehl, „im geringsten nichts ohne
der betragenden Steigerungsquote auszufolgen“. Und noch im
November, als die Prälaten abermals eine Eingabe vorgelegt hatten,
beließ die Hofkammer es bei der ersten Entscheidung, „da niemand
hievon ausgeschlossen wurde und die Steigerung nicht perpetuier-
lich, sondern nur ad tempus angesehen ist“. Im Dezember 1692 aber
wich sie schon zurück; an Mendicantes (Bettelorden, Karmeliter,
Franziskaner usw.) konnte, die Salzsteigerung für das Almosensalz
nachgesehen werden, „weil sie ohnedem so unhäbig, daß für sie
auch das Fuhrgeld aus dem Einnehmeramt bestritten werden
muß“42). Die Resolution vom April 1693 endlich erweiterte den Kreis
der von der Steigerung befreiten Orden auf alle Klöster und Orden,
die sich von dem Heilalmosen erhalten und ernähren mußten; hiezu
gehörten außer den vorgenannten Orden noch die Kapuziner,
Minoriten, Jesuiten, die Augustiner in Wien und die Frauenklöster.
Dagegen waren alle anderen Klöster und Stifte zur Leistung der
Steigerung verhalten43). Ganz umsonst hatte sich also der Prälaten-
stand doch nicht gewehrt. 19 * * * *
19) Res. 1682, S. 173.
,0) Res. 1682, S. 180, 181; 1684, S. 262.
41) Res. 1692, S. 81, 118, 126.
42) Res. 1692, S. 146, 157.
“) Res. 1693, S. 200, 202.
364
Ansonsten achtete die Hofkammer darauf, daß die geistlichen
Stiftungen im Bezug des Gottesheilsalzes ohne Schaden blieben.
Über eine Beschwerde der Klöster von 1689, daß ihnen das Salz
ganz zerfallen, naß und übel gefaßt zugeliefert werde, so daß es in
Moltern geschaufelt heimgebracht werden mußte, erging der strenge
Auftrag an das Salzamt, Ordnung zu schaffen44). Auch wenn
Gotteszeilensalz auf der Fahrt ertränkte, mußte solches den
Klöstern und Stiften nachgeliefert werden; den Schaden hatten die
schuldigen Fertiger, sonst das Salzamt zu tragen45).
Nach der Aufnahme der Erzeugung von Halbzentnerfasseln
wollte die Regierung 1728 auch das Gotteszeilensalz in dieser Form
abgeben und beauftragte das Salzamt, zu achten, daß jedes Faß gut
vier Küfel Salz enthalte. Bei der Ablöse waren für den Zentner
2 fl. anzuweisen46). Auch diesmal machten die Prälaten Schwierig-
keiten. Der Protest des Abtes von Melk gegen die Verabfolgung
des Gottesheilsalzes in Halbzentnerfasseln anstatt der Fuder war
zwar vergebens, „das Salzamt solle sich hierin keineswegs irre
machen lassen“. Selbst als auch verschiedene andere Klöster die
Annahme des Fasselsalzes verweigerten, sollte sich das Amt daran
nicht stoßen und mit der Ablieferung fortfahren47). Nun nahm der
gesamte Prälatenstand in Niederösterreich die Beschwerde auf, die
er damit begründete, daß die Fuder 105 Pfund, zwei Halbzentner-
fassei aber bloß 102 Pfund netto wiegen. Obwohl die Ministerial-
Bankodeputation die Beschwerde für unberechtigt erkannte, kam
sie, um die Sache in mehrere Richtigkeit zu stellen, den Prälaten
weitest entgegen. Sie befahl dem Salzamt, zur Ergänzung der ab-
gängigen Salzmenge auf je zwei Halbzentnerfassei noch ein Küfel,
mithin für jeden Stock oder jedes Fuder ein Salzgewicht von min-
destens 108 Pfund zu verabreichen48). Die mächtigen Klosterherren
gaben sich auch damit nicht zufrieden, sie erhoben nochmals Vor-
stellungen gegen das Fasseisalz und erreichten ihren Zweck. Mit
der Resolution vom 3. August 1729 wurde das Salzamt beauftragt,
nicht nur den niederösterreichischen, sondern auch allen übrigen
Stiften und Klöstern, so das Gotteszeilensalz genossen und die
gewöhnliche Gebühr abftihrten, bis auf weiteres das Deputat wie
’4) Res. 1689, S. 614.
45) Res. 1745, S. 82.
’6) Res. 1728, S. 430.
") Res. 1729, S. 565, 576.
48) Res. 1729, S. 591; S. O. A. Bd. 159.
365
vorher in Stöcken oder Fudern zu reichen49). Es war ein
beschämender Rückzug.
Die Übersendung des Gotteszeilensalzes an die Empfänger
besorgten anfänglich neben den Fertigern auch andere Bürger von
Gmunden und selbst Beamte des Salzamtes, die alle sich hiezu
kaiserlicher Schiffe bedienten, von 1731 an aber eigene Fahrzeuge
verwenden mußten50). Über Antrag des Visitationskommissärs
Radolt wurde 1633 die Lieferung des Gottesheil- und Herrensalzes
ausschließlich den Fertigern übertragen, die ihr Fahrziel jährlich
durch das Los zugeteilt erhielten und einen Teil ihres Verdienstes
zu etwas Behelf der gemeinen Auslagen in die Wasserbüchse legen
sollten51). Von 1729 ab wechselten die Fertiger der einzelnen Orte
in der Lieferung des Gottesheilsalzes in der Weise miteinander ab,
daß jedes Jahr je ein Fertiger von Hallstatt, Ischl und Laufen an
die Reihe kam52).
Die Höhe des Fuhrlohnes blieb der freien Vereinbarung mit
den Empfängern überlassen, war jedoch an die Genehmigung der
Hofkammer gebunden. Die Teuerung nach den Türkenkriegen gab
den Fertigern den Vorwand, einen bedeutend höheren Frachtlohn
zu verlangen, wovon man in Wien nichts erfuhr. Erst die Visita-
tionskommission von 1707 deckte die vom Salzamt geduldete Eigen-
mächtigkeit der Fertiger auf, welche statt der bewilligten 6 kr. für
die Anlieferung eines Gotteszeilenfuders 15 kr. einhoben. Selbst das
den Fertigern wohlgesinnte Salzamt mußte das offenbare Übermaß
dieser Forderung anerkennen und beantragte die Festsetzung des
Fuhrlohnes mit etwa 9 kr. Die von der Kommission vorgenommene
genaue Überprüfung des Lieferkostenaufwandes ergab die Be-
rechtigung dieses Antrages, aber weniger der Teuerung halber,
sondern hauptsächlich deshalb, weil die Fertiger außer den Selbst-
kosten noch namhafte Nebenauslagen hatten; sie mußten neben der
Abgabe an die Wasserbüchse noch den Offizieren des Salzamtes
Verehrungen reichen, welche diesen nach dem Inhalt des Reforma-
tionslibells von 1656, Fol. 453, zustanden. Aus der Durchrechnung
des Jahres 1707 fand die Kommission, daß die Fertiger den Offi-
zieren 179 fl. 42 kr. spendierten und in die Wasserbüchse 205 fl. ein-
zahlten, wovon ebenfalls ein ansehnliches Akzidens für die Beamten
abfiel. Die letzteren erhielten zudem noch von den Klöstern selbst
ä9) Res. 1729, S. 621.
50) Res. 1731, S. 281.
äl) Res. 1631, S. 464; 1638, S. 3; S. O. A. Bd. 58.
M) S. O. A. Bd. 159.
366
nicht ganz freiwillige Zuwendungen, die sie den Fertigern vom
Verdienst abzogen, wenn solche einmal ausblieben. Das Akzidenzien-
unwesen stand eben damals noch in voller Blüte und der Kampf
dagegen hatte erst begonnen. Nach längerem Zaudern bewilligte
die Hofkammer den Fertigern von 1709 an, für die Lieferung des
Qottesheilsalzes statt 6 hinfür 9 kr. je Fuder zu fordern53). f
II. Entgeltlich.
Die in den Akten von 1656 an fast vollzählig enthaltenen,
nachstehend zusammengestellten Jahresvoranschläge über die
Erzeugung der verschiedenen Salzsorten geben ein anschauliches
Bild der Entwicklung des Salzabsatzes, wenn sie auch nicht die
gesamte Erzeugung und Abgabe umfassen. Es fehlen darin der
Verschleiß an nackten Fuder in Oberösterreich, das Mußsalz und
das Gottesheilsalz wie die Abgaben an den kaiserlichen Hof. Eine
zuverlässige Ermittlung der Jahreserzeugung dem Gewicht nach
ist auch deshalb nicht möglich, weil die großen Kufen und die
Küfel ungleich schwer waren.
Die Tabelle läßt das langsame Anwachsen des Salz-
verbrauches in Niederösterreich entsprechend der Bevölkerungs-
zunahme erkennen und zeigt den Fortschritt in der Verdrängung
des fremden Salzes vom böhmischen Markt, die erst 1705 voll
gelungen ist; sie gibt auch über den Umfang und den Absatz-
bereich des Fassei- und Tonnensalzes guten Aufschluß. Unver-
ständlich ist der jähe Rückgang in der Abgabe von Herrenfuder
(Deputatsalz) von 1729 auf 1730. Im Jahre 1728 war der Bedarf
mit 21 Pfund, das sind 5040 Fuder, 1729 mit 44 Pfund Halbzentner-
fassel, also nahezu im gleichen Ausmaß veranschlagt, während
1750 bloß 5 Pfund hiefür angesetzt wurden und die Anforderung
in den folgenden Jahren sich noch weiter verringerte. Da die Akten
über die Einstellung der Salzzuweisung an so viele Bezugs-
berechtigte keine Andeutung enthalten, eine solche auch kaum
reibungslos hätte vor sich gehen können, ist zu vermuten, daß man
in der Verrechnung eine Änderung etwa in der Weise vorgenommen
hatte, daß eine große Gruppe der Herrenfuder unter das nicht-
präliminierte Amtssalz oder anderswohin überstellt wurde.
53) Res. 1707, S. 429, 456, 467, 514; 1708, S. 595; 1709, S. 713; S. O. A.
Bd. 58, 94.
367
Ober- Österr. Niederösterreich, Mähren, Qlatz Böhmen Schle- sien Herrenfuder Kernstein
Jahr Fuder Pfund Küfel Halbzent- nerfassel Große Kufen Zwel- Zent- ner- fassel Zent- ner- fassel Salz- tonnen zu 2l/a Zentner Pfund Stöcke Zent- ner Eimer
1571— 1574 29.652
1591 . 37.000
1618 1.234 (n. Wien) .
1638 75.000
1652 600 (n. Mähren) ■ .
1656 5.050 50.000
1657 3.880 , 12 700
1658 4.020 50.000 13 600
1659 3.370 35.000 12 750
1660 4.044 60.000 12 800
1661 4.566 60.000 13 800
1662 5.946 • 36.000 13 800
1663 4.435 40.000 • .
1664 3.200 • 58.000 • 13 800
1665 4.320 • 11 550
1668 . 50.000 • .
1669 40.000 .
1670 4.480 . 13 700
1671 3.295 60.000 12 600
1672 4.345 60.000 12 700
1673 3.800 55.000 12 700
1674 3.495 50.000 12 400
1675 3.970 • 40.000 12 700
1676 3.070 65.000 13 700
1677 4.300 t 60.000 IIV2 700
1678 3.325 • 70.000 IIV2 650
1679 4.520 70.000 13 800
1680 4.670 70.000 13 750
1681 4.360 70.000 11 700
1682 3.485 70.000 10 700
1683 5.480*) 70.000 12 800
1684 4.750 70.000 10 500
1685 3.420 75.000 13 700
1686 5.120 80.000 13 700
1687 4.605 80.000 13 700
1688 5.615 70.000 12 800
1689 4.955 70.000 12 800
1690 5.000 • 80.000 12 800 •
1691 6.000 . 12 800 •
1692 4.993 80.000 15 800 •
*) Hievon 1250 Pfund zur Versorgung Wiens während der Belagerung durch die Türken.
368
Ober- Österr, Niederösterreich, Mähren, Glatz Böhmen Schle- sien Herrenfuder Kernstein
Jahr Fuder Pfund Küfel Halbzent- nerfassei Große Kufen Zwei- Zent- ner- fassel Zent- ner- fassel Salz- tonnen zu 2V2 Zentner Pfund Stöcke Zent- ner Eimer
1693 5.660 80.000 , 12 800
1694 5.190 80.000 . . 9 500
1695 5.515 100.000 . 12 650
1696 6.000 100.000 . . 14 800
1697 6.000 100.000 . 16 800
1698 5.000 100.000 . 15 800
1699 5.500 120.000 . 13 600
1700 130.000 . .
1701 6.000 130.000 . 18 800
1702 6.500 . . 17 800
1703 5.000 140.000 . . 18 700
1704 5.000 150.000 . . 18 800
1705 . 200.000 . . . •
1706 44.000 5.000 . 134.000 . . 8 800
1707 4.000 , . 18 700
1708 4.000 100.000 . 18 800
1709 5.000 20.000 18 800
1710 5.500 , 240.000 . 16 700
1711 5.500 250.000 . 18 800
1712 6.000 220.000 18 800
1713 5.500 . 240.000 20.000 15 800
1714 5.000 . . 240.000 . 18 800
1715 5.000 . 240.000 8.000 20 800
1716 5.000 150.000 . 22 800
1717 5.500 • 200.000 8.000 22 800
1718 5.500 240.000 10.000 22 800
1719 5.500 . 240.000 . 22 800
1720 5.500 . 240.000 12.000 21 800
1721 5.500 , 240.000 12.000 21 800
1722 5.500 . 240.000 12.000 20 800
1723 5.500 240.000 12.000 21 800
1724 5.500 • 240.000 10.000 22 800
1725 5.800 . 220.000 24 800
1726 5.800 , 240.000 22 800
1727 5.800 . 100.000 . 22 850
1728 5.100 . 200.000 . 21 830
1729 5.400 12.000 . 298.000 . 44*) 850
1730 4.900 24.000 . 248.500 . 5 900
1731 4.282 64.080 . 240.000 3 . 1800
1732 4.100 72.000 O 240.000 • 3 1800
1733 8.780: 19.500**) • 240.000 • • • •
*) 44 Pfund Halbzenterfassel.
0 Nur nach Mähren.
369
Ober- österr. Niederösterreich, Mähren, Qlatz Böhmen Schle- sien Herrenfuder Kernstein
Jahr Fuder Pfund Küfel Halbzent- nerfassel Große Kufen Zwei- Zent- ner- fassel Zent- ner- fassel Salz- tonnen ZU 2l/2 Zentner Pfund Stöcke Zent- ner Eimer
1734 6.000 12.000 240.000 900
1735 4.660 4.800 240.000 400 . 900
1736 4.890 240.000 200 800
1737 4.800 15.000 600 900
1738 5.280 16.800 600 900
1739 6.390 21.900 240.000 600 900
1740 6.670 6.000 240.000 600 900
1741 6.300 6.500 240.000 600 900
1742 6.700 5.500 •*) 400 400
1743 4.530 5.500 80.000 400 900
1744 4.870 6.600 240.000 500 900
1745 5.030 9.500 240.000 600 1000
1746 4.545 5.500 320.000 500 1000
1747 5.200 4.600 240.000 600 1000
1 1 TI
1748 7.427 8.000 300.000 600 800
1749 6.650 12.000 240.000 600 800
1750 6.700 16.000 240.000 600 800
*) Krieg in Böhmen.
Da die vorstehenden Präliminarziffern zur Ermittlung der
gesamten Salzerzeugung nicht verwendbar sind, wurde diese auf
einer anderen Grundlage berechnet. Danach ergaben sich in den
wichtigsten Zeitabschnitten folgende angenäherte Werte54):
Jahr Erzeugung in Meterzentner Anmerkung
1311 28.000 Eine kleine Pfanne in Hallstatt
1524 67.200 Eine größere Pfanne
1563 182.000 Zwei große Pfannen
1607—1620 226.000 Je eine Pfanne in Hallstatt, Ischl und Ebensee
1645—1650 95.000 Starker Rückgang im Absätze von Küfeln und großen Kufen zu Ende d. Dreißigjährigen Krieges
1725 240.000
1750 252.000
M) Commenda-Schraml, Vorkommen und Verwendung der Salzlagerstätten
in Oberösterreich, Heimatgaue,, (1929), S. 260.
24
370
III. Der Salzpreis.
Der Erlös aus dem Salzregal gehörte zu den wichtigsten
Einnahmequellen des Landesfürsten und des Staates, die den
Verkaufspreis daher niemals nach kaufmännischen Grundsätzen
erstellten, sondern stets nach ihren jeweiligen Bedürfnissen fest-
setzten. Je mehr die Ansprüche stiegen, welche die unausgesetzten
Kriege mit Teuerung und Geldentwertung im Gefolge sowie außer-
gewöhnliche Leistungen an die Staatskassen stellten, desto not-
wendiger war es, den Ausfall durch Vergrößerung der Einkünfte
zu decken. Die nachstehende, unter Mitbenützung der Angaben in
Krackowizers „Geschichte der Stadt Gmunden95)“ verfaßte
Zusammenstellung der Aufschläge auf das Küfelsalz zeigt den
fortwährenden Anstieg des Salzpreises und läßt den Zusammen-
hang der Preiserhöhungen mit den geschichtlichen Ereignissen
deutlich erkennen.
Jahr Steige- rung Küfel- preis Anmerkung
Pfennig
1486 12
1488 51/2 17V2
1542 3 20V2
1553 X/2 21
1559 3 24
1572 2 26
1584 2 28
1591 6 34
1599 2 36
1600 2 38
1604 8 46 Zur Fortsetzung der Ebenseer Gebäude.
1631 4 50
1634 12 62
1639 6 68
1646 16 84
1691 1693 12 24 96 120 fZur Bestreitung der kontinuierlichen so schweren und
1703 24 144 \fast unerschwinglichen dreifachen Kriegsausgaben.
1718 12 156
1743 24 180
55) 2, S. 314.
371
Die angeführten Salzpreise, für deren Zuverlässigkeit nicht
volle Gewähr geboten werden kann, sind ab Hallstatt oder Gmunden
zu verstehen, die Verkaufspreise in den Legstätten waren um die
Lieferkosten höher; im Kleinverschleiß kamen dann noch die
Regiezuschläge und der Gewinn hinzu. Bei Salzknappheit stieg
natürlich der Preis, 1618 kostete das Küfel in Wien 15 bis 30,
1622 sogar 35 kr. Auch die bayrische Pfandherrschaft von
1622 bis 1628 erhöhte den Salzpreis.
Die Steigerungen blieben selbstredend nicht auf das Küfel-
salz beschränkt und betrafen im gleichen Verhältnis auch das
Fuder-, Kufen- und Fasselsalz. Das Fuder kostete 1596 ab Gmunden
41 s/4 kr., 1660 bereits 2 fl. 18 kr. und 1695 2 fl. 30 kr.; in den Leg-
stätten, also einschließlich der Aufschüttgebühr und der Liefer-
kosten vor der Übernahme des Verschleisses durch die Land-
stände 1718 5 fl. 30 kr., nach derselben 1722 5 fl. 50 kr. Die nach
Böhmen gelieferten großen Kufen hatten bis 1596 ab Gmunden einen
Preis von 43, und später von 52 kr., in den oberösterreichischen
Ladstätten von 1 fl.66). 1622 wurden sie um 2 fl. 15 kr. und nach
1646 in Budweis um 5 fl. 50 kr. und in Prag um 6 fl. 45 kr.
verkauft. Die allzu starke Erhöhung der Salzsteuer brachte dem
Ärar indessen nicht die gehofften Mehreinnahmen, der Salzabsatz
ging zurück, dafür gewann das billigere Halleiner Salz wieder an
Boden. Die Hofkammer entschloß sich daher 1659, den Preis der
Kufe in Böhmen um einen Gulden zu ermäßigen. 1687 gaben die
Ladstätten in Linz und Mauthausen die große Kufe um 4 fl. 50 kr.
ab. Die Zweizentnerfassei kosteten 1724 ab Linz 5 fl. 6 kr. und ab
Freistadt 5 fl. 20 kr.
Nach Gestehungspreisberechnungen aus den Jahren 1687 und
169557) betrugen die Selbstkosten eines Fuders 15 bis 17 kr., eines
Küfels 5 kr. 1)4 Pf., und einer großen Kufe 44 kr. 1705 waren die
Erzeugungskosten schon wesentlich höher; für die unabgemachte
Kufe ab Linz und Mauthausen werden sie mit 1 fl. 1 kr. und für ein
Zweizentnerfassei mit 1 fl. 31 kr. angegeben68).
6“) S. O. A. Bd. l.
ä7) S. O. A. Bd. 51, 57, 59.
s8) Res. 1705, S. 275.
24*
Das Forstwesen und die Holzverwertung.
L Der Wald.
1. ImKammergut.
Die Errichtung der Pfannstätte in Hallstatt war nur deshalb
möglich und aussichtsreich gewesen, weil das innere Kammergut
mächtige Wälder besaß, welche das zum Sud und zur Abdörrung
des Salzes nötige Holz in reichlicher Menge boten. Namentlich das
Qosautal war vom Hallstätter See bis hinein an die Salzburger
Landesgrenze dicht bestanden und als „Mutter der Wälder“, wie es
die Alten hießen, bekannt und berühmt. Doch auch um Hallstatt
selbst gab es ausgedehnte Waldungen, über Goisern hinaus und
entlang der steirischen Grenze bis zum Koppen und den Vorbergen
des Dachsteins.
Die ersten zwei Jahrhunderte, solange die Salzerzeugung in
bescheidenen Grenzen blieb, war Holz mehr als genug da und zur
Sparsamkeit kein Anlaß. Im 16. Jahrhundert aber änderte sich die
Lage; mit dem Ansteigen der Salzerzeugung wuchs auch der Bedarf
an Brenn-, Kufen- und Schiffholz, der Überfluß schwand dahin und
die bisherige sorglose Schwendung begann sich zu rächen. Die
Wälder waren gelichtet, die Wiederaufforstung vernachlässigt, der
Aufwand übermäßig hoch. Schon das erste Reformationslibell von
1524 zeigte die Schäden der schlechten Holzwirtschaft auf und
versuchte Ordnung in das Wald wesen zu bringen. Es wies den
Hofschreiber und seine Beamten an, in einer jährlichen Wald-
beschau die damals erforderliche Jahresmenge von 104 Pfannen
Brennholz durch Abmachungen mit den Holzmeistern sicher zu
stellen und die zur Auslieferung des Holzes nötigen Einrichtungen
zu schaffen. Zur Überwachung der Holzarbeit, Hege des Waldes
und Förderung des Nachwuchses wurden zwei Forstknechte
bestellt, von welchen der eine in Gosau, der andere „vorne um den
See“ seßhaft sein sollte.
Nach der Eröffnung des Ischler Salzberges verschoben sich die
Grenzen der Waldbenutzung nach Norden und Westen und mußte
373
Hallstatt einen Teil der Weißenbachforste an das Pfannhaus in
Ischl abtreten. Ganz konnte das Hofschreiberamt in Hallstatt die
dortigen Wälder nicht entbehren, obwohl die Holzlieferung vom
Aufsatzplatz in Weißenbach ihm sehr teuer zu stehen kam. 1524
kostete eine Pfanne Brennwied aus dem Weißenbachtal am Aufsatz
42 Pfund Pfennig, die Lieferung bis zum Hallstätter See auf der
Traun 14 und über Land 21 Pfund Pfennig. Die größte Erweiterung
erfuhr die Holzarbeit nach der Erbauung der Pfannstätte in
Ebensee. Nunmehr reichten die landesfürstlichen Waldungen im
Kammergut nicht mehr hin, um den Holzbedarf für das Salzwesen
zu decken, so daß auch die reservierten Wälder der benachbarten
Herrschaftsgebiete hiezu herangezogen werden mußten.
Die im ersten Reformationslibell aufgestellten Grundsätze für die
Bewirtschaftung und Ausnützung der Wälder waren gewiß vor-
trefflich, ihre Durchführung jedoch begegnete kaum überwindbaren
Schwierigkeiten; auch die bald darauf vorgenommene Vermehrung
der Aufsicht durch Schaffung von Wald- und Unter waldmeister-
stellen hatte anfangs wenig Erfolg. Die der Bevölkerung ange-
wohnte unbekümmerte Nutzung des Waldes zu eigenen Zwecken,
die Selbstsucht der Holzmeister und die Unzulänglichkeit und
Unfähigkeit der Überwachungsorgane, dann die Unübersichtlichkeit
der Holzarbeit in den oft weit entfernten Waldungen und schwer
zugänglichen, zerstreut gelegenen Schlägerungsorten, nicht zuletzt
auch das Fehlen einer starken Hand an leitender Stelle hinderten
lange Zeit hindurch jede geregelte Wirtschaftsführung. Schon Kaiser
Maximilian I. verbot den Arbeitern im Kammergut anläßlich der Auf-
stellung einer neuen Waldordnung, das Holz, das eine Zeit bisher ein
jeder genommen, wo er es am nächsten bekommen mochte, nach Be-
lieben zu schlagen. Damit sie sich aber nicht beklagen und ihre Not-
durft haben mögen, sollte ein Holzmeister aufgenommen werden,
welcher „Tannen- und Buchenwied in einer ziemlichen Länge
würchen und zum See bringen, daselbst aufsetzen und nach der
Klafter verkaufen sollte. Wo aber einer in die verbotenen Wälder
greift, etwas Holz niederschlägt und vermeint, es heimlich entweg zu
bringen, so derselbe durch die Förster betreten wird, solle er, als oft
er einen Stamm abschlägt, 72 pf. zahlen, wo aber mehrere freventlich
in den verbotenen Hallwäldern hacken, sollen selbe für jeden Stamm
einen Tag im Turm zu Wildenstein liegen.“ Die Bevölkerung wider-
setzte sich, wenn auch vergeblich, der neuen Ordnung, die Goiserer
wollten das Holz nicht vom Holzmeister kaufen, sondern es wie bisher
selbst vom Walde holen. Auch das Verbot, künftig kein Eiben- und
374
Lärchenholz zu den Zäunen zu verwenden, war ihnen zuwider.
Unbeirrt durch diese Vorstellungen befahl Ferdinand I. 1526, eine
Waldbeschau zu halten und Ordnung aufzurichten, nachdem „in
jüngster Reformation unseres Salzsiedens in Hallstatt befunden
worden, daß die Wälder durch Unordnung verwüst und geödet
worden, welches demselben Salzsieden in kurzer Zeit zu merklichem
Nachteil und Abfall reichen möchte“. Eine weitere Waldbeschau
war 1555 notwendig geworden, um dem Mangel an Schiff- und
Kufholz in Gmunden abzuhelfen. Die große Generalwaldbeschau in
den Jahren 1561 und 1562, welche sich auch auf die steirischen und
Salzburger Wälder erstreckte, setzte den Holzbedarf des Hof-
schreiberamtes in Hallstatt schon mit 210 Pfannen fest1).
In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts lag die Holzwirt-
schaft ausschließlich in den Händen des Thoman Seeauer und seines
Sohnes Wolf. Der erstere lebte von 1500 bis 1610, wird 1527 zum
erstenmal in den Akten erwähnt und war in seinen besten Mannes-
jahren als Meister im Wasserbau berühmt und hochgeschätzt2). In
seiner späteren Zeit bis in das hohe Alter diente er dem Hof-
schreiberamt als Holzmeister und fand hiebei reichliche Gelegenheit,
seine technischen Kenntnisse beim Bau von Holzbringungswegen,
Erd-, Eis- und Wasserriesen wie von Klausen an den Triftbächen
zu verwerten. Er war eine Herrennatur mit allen ihren Vorzügen
und Schwächen und den Beamten des Salzamtes geistig weit über-
legen, so „daß ihn fast männiglich für den Abgott und ein Seel des
ganzen Wesens halten müsse“. Wolf Seeauer, seit 1561 Holzmeister,
hatte von seinem Vater wohl die Fähigkeiten geerbt, die ihm
anfänglich auch das Vertrauen des Amtes gewannen, das ihn 1574
zum kaiserlichen Waldmeister vorschlug. Da er nicht lesen und
schreiben konnte, gab ihm das Salzamt auf seine Kosten einen
schreibkundigen Gehilfen zur Seite. Bald aber nützte er seine
Machtstellung bedenkenlos zu seinem Vorteil aus, behielt nicht
nur das Geschäft als Holzmeister bei, das er nach der Ernennung
zum Waldmeister hätte zurücklegen sollen, sondern verschaffte auch
seinem Vater einträgliche Schlägerungen und deckte dessen wider-
rechtliches Gebaren. Trotzdem wurde von den Amtsleuten nichts
getan, um diese Unziemlichkeiten abzustellen, die einen wollten und
die anderen durften seine Ungebühr nicht rügen. „Darüber ist von
einer Zeit zur anderen still geschwiegen worden, was alle Welt für
') Dicklberger 1, S. 269.
2) Krackowizer, Gmunden 2, S. 263.
375
Unrecht gehalten“, und „es schier das Kind auf der Straße wüßte“.
Endlich erfuhr die Hofkammer davon und sandte 1587 eine
Visitationskommission nach Hallstatt, die eine Generalwald-
beschau vornahm und durch vielfache Erhebungen und Einver-
nahmen den ganzen Umfang der Verfehlungen und den Schaden
aufdeckte, der dem Staate durch Wolf Seeauer und seinen Vater
erwachsen war. Sie hatten durch eigenmächtige Schlägerung-
junger Bestände den Wald verwüstet, die zu Schiff- und Bauholz
vorbehaltenen Hegewaldungen zu Pfannholz verhackt, mit
Hintansetzung des Salzamtes mit eigener Gewalt an den ihnen
gelegenen Orten Werkstätten aufgerichtet und Holzlieferungen
doppelt verrechnet.
Die Nutzung aus den Holzschlägen wurde von der regel-
mäßigen Waldbeschau je nach der Schwierigkeit der Fällung und
Lieferung verschieden hoch taxiert, Brennholz aus den Wäldern
in der Talnähe wurde billiger bezahlt wie das auf den Bergen
gewonnene, dessen Bringung viel Mühe und Arbeit erforderte. Die
von der Beschau ausersehenen Schläge wurden abgegrenzt, ver-
markt, und dasselbe Markzeichen mußte auch alles Holz tragen,
das aus diesen Schlägen stammte, weil bei der Übernahme in Hall-
statt die Holzmeister danach entlohnt wurden. Die beiden Seeauer
jedoch kümmerten sich nicht im geringsten um die Vermarkung,
schlugen das Holz, wo es am leichtesten war, verfälschten das
Markzeichen, indem sie das aus den billigen Schlägen gewonnene
Holz mit der Märke der hochbezahlten Werkstätten versahen, ja,
sie gingen so weit, daß sie das leichtaufgearbeitete Windwurfholz
und anderes Pfannholz von solchen Orten, von welchen es sonst
mit viel geringeren Kosten auszubringen gewesen wäre, mit
Schlitten in das teurere Ort liefern ließen. Nach Aussage der
Holzknechte „führe der Waldmeister das Holz im Walde
spazieren“. Auch anderweitige Betrügereien kamen zutage, die von
den Beamten offensichtlich geduldet worden waren. Die Holzmeister
schlichteten das Pfannholz am Übernahmsort so schütter auf, „daß
man mit Hüten hindurchwerfen und ein Holzknecht mit seinem
Brotsack hindurchschliefen könnt“. Eine Probezainung ergab, daß
das Raummaß einer Pfanne Brennwied bei ordentlicher Schlichtung
60 Rachel faßte, während es bei der Übernahme am Aufsatzplatz
bloß 40 Rachel (etwas über 300 Raummeter) enthielt.
Die Akten geben über den Ausgang der Untersuchung leider
keinen Aufschluß; es scheint aber, daß die Hofkammer — vielleicht
in Ansehung der Verdienste des alten Seeauer — von einer
376
Bestrafung des Sohnes abgesehen hat, da dieser 1588 um seine
Provisionierung und eine Gnadenabfertigung bat. Er ist auch bald
darauf, um 1590, also noch vor seinem Vater gestorben3).
Der Wunsch Wolf Seeauers, seinen Sohn Hans zum Nach-
folger zu haben, wurde nicht erfüllt, die Hofkammer ernannte 1591
Wilhelm Hubmer aus Hallstatt zum Waldmeister, der jedoch schon
vorgerückten Alters und nicht der geeignete Mann war, um das
durch die beiden Seeauer zerrüttete Waldwesen wieder in
Ordnung zu bringen. Eine Visitationskommission, welche an Stelle
der für das Jahr 1613 anberaumten Generalwaldbeschau 1615 in
Hallstatt weilte, wußte hierüber und namentlich über die Verhält-
nisse in Gosau nichts Gutes zu berichten. Es fehlte dort an jeder
Autorität, die Bauern kauften Freistiftgründe zur Vergrößerung
ihres Besitzes, die Holzmeister schufen aus den verlassenen
Schlägen Almweiden und verkauften diese wieder an die Bauern.
Das beste Holz wurde eigenmächtig gefällt, überständige Wälder
verfaulen gelassen, junge dagegen geschlagen und mit dem Holz
freier Handel getrieben. Auf der Privatsäge in Gosaumühle lag
bestes und edelstes Holz in Fülle, während der ärarische Zeug-
stadel in Hallstatt leer war. Schlecht stand es auch um die
Waldungen in Hallstatt und Goisern, die Menge des schlagbaren
Bestandes blieb hinter den Ansätzen des Reformationslibells von
1563 weit zurück, dafür waren 69 neue Almen entstanden, von
denen die meisten keinen Rechtstitel besaßen und im Urbar der
Herrschaft Wildenstein gar nicht eingetragen waren. Die Forst-
arbeiter hatten ihre Infänge um das Zwei- bis Dreifache der Gebühr
vergrößert, nahmen das beste Holz für sich und verschonten selbst
Eiben und Zirben nicht. Ebenso fehlte es in der Holzarbeit und
Wirtschaft. Die Stöcke wurden viel zu hoch angeschnitten, die
Vermarkungen nicht eingehalten und die Bringungswege, Riesen
und Klausen vernachlässigt. Die Beamten in Hallstatt wüsteten mit
dem Brennholz und verbrauchten für sich im Jahre sieben Pfannen
(2800 Raummeter) Wied, wobei sie sich das beste Hallholz aus-
suchten und die Brocken unter der Pfanne verheizten. Die
Kommission entfernte den ganz dienstunfähig gewordenen Hubmer
von der Waldmeisterstelle und ersetzte ihn durch eine jüngere
Kraft, die zwar nicht katholisch war, „das tut aber nichts, weil er
seine Sache gut versteht4)“.
*) S. O. A. Nr. 9, 20, 21, 23, 26, 27, 34, 73, 84; Bd. 2.
4) Res. 1615, S. 269.
377
Überaus leicht hatte sich das Hofschreiberamt die Verrech-
nung des jährlichen Holzverbrauches gemacht, wie es in einem
Bericht aus dem Jahre 1628 selbst eingestand5). Der Aufsatzmeister
ließ von den am Seeufer aufgestellten Zainen jeweils, ohne zu
messen, den ungefähren Wochenbedarf abwerfen und auf den
Pfannhausplatz bringen. Von dort aus wurde das Holz, soviel man
eben brauchte, den Pfannen, Pfieseln und Offizieren zugetragen,
auch die Pfannhauser nahmen davon, was sie bedurften. Um aber
doch die vorgeschriebene Jahresrechnung abschließen zu können,
wurde die zu Jahresanfang am Aufsatzplatz vorrätige und abge-
i messene Holzmenge zu der während des Jahres angelieferten
dazugezählt und die Summe um den am Jahresschluß verbliebenen
Rest verringert. Der so ermittelte jährliche Gesamtverbrauch
wurde nach alter Erfahrung auf die einzelnen Abgabestellen
verteilt und der Verlust, „weil durch schädliche Leut des Jahres
viel vertragen wird und durch das Sinken im See hintangeht“, zum
Pfannenholz zugeschlagen. Nach dieser höchst einfachen, aber
recht ungenauen Berechnung waren zur Erzeugung von 500 Pfund
Küfel 97 Pfannen Brennholz zum Sud und zur Dörrung und
4» 27 Pfannen anderweitig notwendig gewesen. Eine Zusammenstellung
des Holzverbrauches in der Zeit von 1598 bis 1627 weist bei einer
Salzerzeugung von 23.847 Pfund Küfel einen Holzaufwand von
5421 Pfannen Brennwied aus, so daß im Durchschnitt dieser
30 Jahre jährlich etwa 800 Pfund Küfel erzeugt und 180 Pfannen
Holz verwendet wurden6).
Eine genauere Zergliederung des Holzverbrauches in Hallstatt
liegt aus dem Jahre 1707 vor7); damals betrug der Aufwand für den
Sud 92 Pfannen, für die Amtspersonen 6% Pfannen, für Kuf- und
Schiff holz 13 Pfannen, für Wehr- und Bauholz 5 Pfannen, für
Deputatbrennholz der Arbeiter 20 Pfannen, für Deputatbauholz
15 Pfannen, für den Markt Laufen 4 Pfannen; zusammen
155% Pfannen.
Aus der Zeit um 1720 ist eine Aufstellung des Holzverbrauches
für den ganzen Verwaltungsbereich des Kammergutes vorhanden,
zu welcher auch die Einheiten für das Holzabmaß angegeben sind.
Die Pfanne Scheitholz von sechs Fuß Länge (Brennwied) faßte
sechs Stangen, je Stange zu acht Rachel und je Rachel zu drei
Klafter. Die Pfanne maß daher 144 Klafter. Es erforderten die vier
) 5) S. O. A. Bd. 38.
6) S. O. A. Bd. 38.
378
Pfannen in Hallstatt, Ischl und Ebensee 57.024 Klafter Brennholz;
die Erzeugung der Geschirre, Tonnen, Küfel und Fassei 11.664
Klafter; der Schiffbau 7200 Klafter; der Wehrbau, die Ämter und
Deputate und das bürgerliche Brauhaus in Gmunden 21.600 Klafter;
zusammen 97.488 Klafter oder 677 Pfannen im Jahre8).
Die zur Verhütung betrügerischer Machenschaften bei der Holz-
übergabe am Aufsatzplatz von der Untersuchungskommission 1587
getroffene Anordnung, das Holz nach seiner Aufarbeitung und Auf-
zainung schon im Walde zu übernehmen, wie in Aussee, hatte den
Nachteil, daß die Verluste auf dem Transport des Holzes zum
Pfannhaus unkontrollierbar waren. Und ohne solche ging es nicht
ab; viel Scheitholz und manches Bloch blieb im Walde zurück,
wurde aus den Riesen geschleudert und sank beim Schwemmen
über den See im Wasser unter. Das Übergabsmaß am Aufsatzplatz
war daher immer kleiner als bei der Übernahme im Walde und der
Holzmeister für den Abgang haftbar. Um diesen zu verschleiern,
setzten die Holzmeister die Zaine am Aufsatz nur 5% Stangen die
Pfanne an, statt 6, und legten Querhölzer, sogenannte Fleugen, ein,
wodurch das Raummaß vergrößert wurde. Der Salzamtmann
Brugglacher zwang 1652 die Holzmeister, die Pfanne Wied wieder
mit sechs Stangenlängen und ohne Fleugen aufzuzainen, wodurch
das Fehlmaß voll erkannt werden konnte. Die Holzmeister waren
nunmehr genötigt, entweder ein Übermaß zu erzeugen oder den
Abgang in barem Gelde zu ersetzen, und empfanden dies um so
härter, als die Verluste, auch bei der Holztrift, großenteils unver-
meidlich waren, sie den Schaden daher ohne eigenes Verschulden
zu tragen hatten. Von 1652 bis 1658 gerieten deshalb auch die Holz-
meister in Schulden, worauf ihnen die Hofkammer einen ange-
messenen Nachlaß gewährte9). Auch durften sie künftig, wenn
Umstände eintraten, welche sie verhinderten, mit dem vereinbarten
Kaufpreis das Auslangen zu finden, eine Überbeschau zur Prüfung
und allfälligen Erhöhung des Kaufabschlusses verlangen. Letzterer
schwankte 1674 in Hallstatt von 54 bis 70 Gulden für die Pfanne
Brennwied; im Durchschnitt entfielen hievon auf das Fällen und
Aufarbeiten des Holzes 18 fl., auf das Entasten und Liefern zur
Riese 8 fl., auf das Riesen 5 fl., auf das Abwerfen 7 fl., auf das
Bringen des Holzes zum Wasser 4 fl., auf die Herhaltung der Stege
und Verwerkung am Waldbach 7 fl., auf das Abtriften über den
See 6 fl., auf den Verdienst des Holzmeisters 10 fl.
8) S. O. A. Bd. 156.
") S. O. A. Bd. 144, 145.
379
Die 1688 aulgestellten Grundsätze über den Abschluß der
Holzkäufe waren das Ergebnis langjähriger Erfahrung und wurden
bis in die Zeit Sternbachs unverändert beibehalten. Die Kauf-
verträge dauerten drei Jahre; im ersten Jahre hatten die Holz-
meister die Schlägerung probeweise zu führen und erst zu Beginn
des zweiten Jahres kam der Vertrag auf Grund der hiebei
gemachten Erfahrungen und der von den fachmännischen Mit-
gliedern der Waldbeschau — den Waldmeistern und Forst-
knechten — abgegebenen Schätzungen (Kaufstimmen) zum
Abschluß. Die Holzmeister, deren vier bis sieben bei jedem
Verwesamt ständig beschäftigt waren, erhielten 1 fl. 30 kr. Wochen-
lohn neben dem aus der Holzknechtarbeit abfallenden Überschuß,
hatten aber dafür die ganze Arbeit in der Werkstätte zu leiten, die
Arbeiter anzustellen, das Kufholz in besondere Verrechnung zu
nehmen und dessen Wert von den Fertigern einzukassieren9). Zur
Entlohnung der Holzarbeiter behoben sie wöchentlich Vorschüsse
aus der Amtskasse, die bei der Schlußabrechnung abgezogen
wurden. Es kam selten vor, daß die Summe der Wochenvorschüsse
größer war wie der vertragsmäßige Verdienst und der entstandene
^ Amtsrest weder von dem hiefür haftenden Verweser noch von dem
Holzmeister hereingebracht werden konnte. In der Regel blieb
diesen ein Überschuß, der sich aus dem Werte des zum Aufsatz
gebrachten und im Walde noch lagernden Holzes zu dem hiefür
vereinbarten Preise nach Abzug der behobenen Lohnvorschüsse
ergab. Zudem wurden im 18. Jahrhundert jene Holzmeister, welche
die Schläge in guter Ordnung, recht waldmännisch verrichtet und
, sich bei der Bearbeitung der Werkstätten besonders emsig und
nützlich gezeigt hatten, mit einer Rekompens bedacht10).
Der an sich einwandfreie Vorgang bei der Vergebung der
Holzarbeit verlor mit der Zeit seinen Charakter als Akkordvertrag,
dieser wurde zur bloßen Formsache und die Entlohnung der Holz-
meister und Knechte von der wirklichen Arbeitsleistung immer
weniger abhängig. Der Wegfall eines angemessenen Gedingüber-
*. Verdienstes lähmte den Arbeitseifer, die Leute wußten sich ihres
Lohnes sicher, ob sie viel oder wenig arbeiteten, und zogen natür-
lich das letztere vor. Die Folge davon war die Überfüllung des
Holzarbeiterstandes und die maßlose Verteuerung des Betriebes.
Wie und unter welchen Schwierigkeiten Baron Sternbach dem
*) S. O. A. Bd. 144, 145.
1#) Res. 1736, S. 210; 1738, S. 679; 1739, S. 61.
380
Unwesen ein Ende machte, ist schon an früherer Stelle geschildert
worden. (Seite 44 ff.)
Eine Ordinari-Waldbeschau in Hallstatt dauerte 10 bis
14 Tage, je nach der Zahl der zu begehenden, oft weit auseinander
gelegenen Werkstätten. Die Beschauleute ließen sich außer den
Liefergeldern auch noch die Kosten der recht ausgiebigen Zehrungen
bezahlen, die sie in den Nächtigungsquartieren einnahmen. Bei der
Waldbeschau von 1583, an welcher nebst dem Salzamtmann Haydn
und dem Hofschreiber Händl noch sechs Offiziere und die beiden
Diener des Amtmannes teilnahmen, betrugen die Zechkosten für die
elftägige Beschau in den Wirtshäusern zu Hallstatt, Gosau und
Goisern 163 fl. 1 Schilling 26 Pf., ein für die damalige Zeit ansehnlicher
Betrag11). Im Walde waren es die Holzmeister, die für Speise und
Trank sorgten und sich damit einen vorteilhaften Kaufabschluß
sicherten. 1687 griff die Hofkammer diesen Unfug auf und drang auf
die Verminderung der Zehrungen, die immer mehr ausgeartet
waren12). 1736 endlich wurde den Beschauern das Zehrgeld über-
haupt entzogen, die Zahl der Mitglieder einer Waldbeschau herab-
gesetzt und das Liefergeld der Holzmeister mit 1 fl. für den Tag
bemessen13).
Die Aufnahme der Salzerzeugung in Ischl und Ebensee stellte
die Waldwirtschaft vor neue und größere Aufgaben. Weil die
landesfürstlichen Forste im Kammergut den Anforderungen des
gesteigerten Sudbetriebes nicht mehr genügten, mußten auch die
reservierten Waldungen der benachbarten Herrschaftsgebiete und
Klöster herangezogen, mit dem Erzstift Salzburg wegen des Holz-
bezuges verhandelt und die eigenen Wälder sorgfältig gehegt und
gepflegt werden. Schon die erste Ebenseer Waldbeschau 1605 um-
faßte nebst den ärarischen Forsten noch jene der Herrschaft Ort,
der Gotteshäuser zu Lambach und Traunkirchen und die Waldungen
in Kammer und Scharnstein14). Für die Pfannhäuser in Ischl und
Hallstatt waren die an Steiermark grenzenden Wälder wegen ihrer
Nähe von besonderem Werte. Die Unsicherheit der bei der Teilung
des Reiches zwischen Maximilian II. und seinen Brüdern gezogenen
Landesgrenzen hatten Meinungsverschiedenheiten über die Rechts-
ansprüche des oberösterreichischen und steirischen Salzkammer-
gutes zur Folge, die in mehr oder minder heftige Streitigkeiten der
“) Hallstatt S. A.
12) S. O. A. Bd. 69, Nr. 188.
13) Res. 1736, S. 344.
“) S. O. A. Bd. 76.
381
Verwesämter ausarteten und die Besitzfrage nicht zur Ruhe
kommen ließen. Ischl benötigte das Holz aus den Wäldern auf der
Pötschen und im Leistling gegen den Vorderen Sandling für seine
Pfanne, während Hallstatt aus dem gleichen Grunde und zur
Deckung seines Kufholzbedarfes ebendort wie im Koppental bis zur
Landesgrenze schlägerte, wozu es sich nach den Bestimmungen
des zweiten Reformationslibells, Fol. 80, für berechtigt hielt. 1613
hatte der Gegensatz zu Aussee schon Formen angenommen, die
jedes freundnachbarliche Einvernehmen ausschlossen. Wie der
Ischler Verwesamtsgegenschreiber Nuz berichtete, war der Ver-
weser Hans Bayerhofer von Aussee mit 80 Mann in die am Sandling
innerhalb der Wildensteiner Herrschaftsgrenzen gelegene Werk-
stätte des Holzmeisters Thomas Schattauer eingefallen und hatte
das gehackte und geschlagene Holz mit gewehrter Hand auf
Ausseer Boden übertragen lassen15). Gerade dieses Gebiet war am
heftigsten umstritten; der Michel-Hallbach, welcher die alte Grenz-
scheide bildete, war durch Wolkenbrüche und Vermurungen 1598
in seinem Lauf abgeändert und auf österreichischen Boden verlegt
worden, worauf die zwischen dem alten und neuen Bachbett
gelegenen Waldungen von Aussee beansprucht wurden. Als die
Hallstätter den Bach in sein altes Gerinne zurückleiteten, drohten
die von Aussee mit Gewaltmaßregeln, stellten den früheren Zustand
wieder her und eröffneten 1660 an der Landesgrenze zwischen dem
Fluderbach und dem Hohen Stein auf Wildensteiner Grund einen
neuen Schlag16). 1663 wieder bekam der Hallstätter Gegenschreiber
Sumatinger vom Amte den Auftrag, unvermerkt und in aller Stille
mit 30 bis 40 Mann zunächst den Michel-Hallbach, den die Ausseer
mit Zerreißung des bestandenen Dammes abgekehrt hatten, aber-
mals umzuleiten, dann das auf Wildensteiner Grund gehackte und
auf steirisches Gebiet gebrachte Holz wieder herüberzuschaffen.
So ging der Streit jahrzehntelang mit unverminderter Stärke
fort, Schriften und Gegenschriften häuften sich zu Bänden, die Höfe
in Wien und Graz sahen ihn ungern, und die Hofkammern waren
vergeblich bemüht, ihn einzudämmen. Der Kaiser erließ 1660, 1661
und 1662 scharfe Mahnungen zur Ruhe und berief 1667 eine eigene
Kommission zur Untersuchung der Streitfragen. Eine solche schien
notwendig, weil eine vom Ingenieur Philibert Luchese 1664 vor-
genommene Grenzvermessung unter dem Einfluß des Ausseer Ver-
“) S. O. A. Bd. 90.
1B) S. O. A. Bd. 83.
382
wesers den österreichischen Ansprüchen nicht Rechnung trug und
daher vom Qmundner Salzamt nicht als richtig anerkannt wurde.
Die vom Hofkammerrat Qraf Jörger an Stelle des schwer
erkrankten Präsidenten Grafen Starhemberg geleitete Kommission,
an welcher noch Abt Plazidus von Lambach und Vizedom Grunde-
mann aus Linz mit den Beamten des Salzamtes, Sachverständigen
und vielem Gefolge teilnahmen, kostete zwar eine Menge Geld, kam
aber zu keinen entscheidenden Beschlüssen, hauptsächlich weil der
steirische Vertreter, der Grazer Hofkammerrat Baron Gleispach, der
Kommission fernblieb17). Immerhin hatten ihre Erhebungen und
Eindrücke die Sachlage so weit geklärt, daß die Wiener Hofkammer
den einzig richtigen und vernünftigen Beschluß fassen konnte, die
Zugehörigkeit der strittigen Wälder nicht nach den politischen
Grenzen, sondern nach der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit zu
beurteilen. In der Resolution von 1668 wurde dem Salzamt eröffnet,
daß die Holznutzung aus den Grenzwäldern künftighin jenem Ver-
wesamt zufallen sollte, das deren am dringendsten bedurfte und zu
welchem das Holz am wohlfeilsten und leichtesten geliefert werden
konnte. Diese Entscheidung wurde 1716 wiederholt und auch in
späteren Streitfällen angewendet, stets aber mit dem Bedeuten,
sich miteinander zu vertragen und jeder gegenseitigen Angriffe zu
enthalten18).
Unter den landesfürstlichen Waldungen nahmen die außer-
halb des eigentlichen Kammergutes gelegenen F a 11 w ä 1 d e r
wegen ihrer Zweckbestimmung eine Sonderstellung ein. Sie reichten
an beiden Ufern der Traun, etwa von Laakirchen bis Lambach,
bildete aber keine geschlossene Einheit, sondern waren von Herr-
schafts-, Kloster- und auch Bauernwäldern durchsetzt und unter-
brochen, wodurch eine geregelte Wirtschaftsführung an sich schon
erschwert wurde. Die Fallwälder dienten vornehmlich zur Be-
schaffung des nötigen Bauholzes für die großen Wasserbauten am
Traunfall, die Holzverwerkungen, den Schiffahrtskanal und die
Floßgasse wie auch für die an der Ager und Traun vor und hinter
dem Fall befindlichen Wehranlagen, während das aus ihnen ge-
schlagene Brennholz nach dem Hofkammerbefehl von 1517 als
Eigentum Seiner Majestät vor dem Verkauf geschätzt und der Erlös
dem Vizedom abgeliefert werden sollte. Zu einem solchen Holz-
17) Res. 1691, S. 32; S. O. A. Bd. 72, 73.
18) Res. 1708, S. 619; 1716, S. 393; 1717, S. 449; 1724, S. 602; 1728, S. 443;
1729, S. 521, 569; 1739, S. 100; 1741, S. 386; 1743, S. 643; 1744, S. 728; S. 0. A.
Bd. 141, 144, 155.
383
verkauf ist es indessen kaum jemals gekommen. Seit der Schiffbar-
machung der Traun über den Fall war es notwendig geworden, an
dieser Flußstrecke eine Bevölkerung seßhaft zu machen, ausreichend
genug und befähigt, die umfangreichen Wasserbauten in der Durch-
fahrt instand zu halten und den Qegenzug der entleerten Salzschiffe
von Stadel bis Gmunden zu besorgen. Man hatte dort Bauern und
Forstarbeiter angesiedelt, ihnen Infänge im ärarischen Walde lehen-
weise überlassen und das nötige Bau- und Brennholz beigestellt. Die
Aufsicht über die Waldungen führte der Fallmeister, der darin durch
das Taiding unterstützt wurde. Dieser uralte Volksrat war im
17. Jahrhundert am Fall abgekommen, 1655 aber wieder auf-
gerichtet worden und mußte vom Fallmeister am 15. Februar jeden
Jahres einberufen werden. Die Eingeladenen hatten mit ihren
Lehensbriefen zu erscheinen und den schuldigen Zins zu erlegen.
Besitzveränderungen, die Ablöse von Lehensrechten und andere
gemeinwichtige Vorkommnisse wurden beraten, Strafen verhängt,
das Taidingbuch nachgetragen und richtiggestellt. Auf die Wald-
wirtschaft hatten jedoch weder der Fallmeister noch das Taiding
einen merkbaren Einfluß, ersterer, schon durch seinen Dienst an die
Nähe des Traunfalles gebunden, hatte für den Wald um so weniger
Zeit und Interesse, als er nebenbei meist noch Müller, Weinschenker
und Fischer war und nicht die Macht besaß, dem eigenmächtigen
Vorgehen der Fallbauern wirksam zu begegnen. Diese nützten den
Wald nach Willkür aus, schlägerten, wo es ihnen paßte, und führten
das schönste Bauholz weg, um es nach auswärts zu verflößen und
zu verkaufen. Verbote dagegen waren genug ergangen, genützt
hatten sie aber nichts. Nach dem kaiserlichen Befehl von 1603
durften Flößer ohne Vorwissen des Salzamtes und ohne Paßzettel
auf der Ager und Traun nicht fahren, das aus Eigenwald geschlagene
Bauholz mußte vor der Abflößung dem Salzamt für Zwecke des
Stadels und des Traunfalles angeboten werden. Der Gründe, warum
die Schwendung der Fallwälder trotz aller Mandate fortdauerte,
waren mehrere. Anzeigen an das Landgericht wären aussichtslos
gewesen, weil die Grenzen zwischen Eigenwald und kaiserlichem
Besitz nicht feststanden, und für den Fallmeister gefährlich, denn
wenn die Bauern darob gestraft würden, möchten sie „in den
Wäldern und Einöd ihn gar zu Tode schlagen“. Ein scharfes Vor-
gehen gegen sie war auch deshalb nicht ratsam, weil man die Fall-
bauern zum Schiffsgegenzug nicht entbehren konnte.
Der durch die Lichtung der Fallwälder im 17. Jahrhundert ein-
getretene Mangel an Nutzholz für die Wasserbauten am Traunfall
384
nötigte das Salzamt, 1712 einen an der Traun bei Ehrenfeld gele-
genen Wald vom Besitzer Horrizer des Landgutes Wündern um
820 Qulden anzukaufen. Die Bewirtschaftung der Wälder am Traun-
fall wurde erst unter Baron Sternbach besser, der 1748 einen eige-
nen Förster zu ihrer ständigen fachlichen Überwachung auf-
stellte19).
Die Herrschaft Ort mit den dazugehörigen Wäldern hatte
schon im Mittelalter und auch später noch des öfteren den Besitzer
gewechselt, bevor sie dauernd in staatliches Eigentum überging.
1346 gehörte sie einem Herrn von Winkhl, 1477 Reinprecht von Wall-
see, im 16. Jahrhundert den Herren von Schärffenberg. 1592 kaufte
die Stadt Gmunden die Herrschaft Ort von Weikhart Freihern von
Polheim um 90.000 fl. und 1000 Taler Leihkauf, überließ sie aber 1603,
weil ihr die Schuldenlast zu groß wurde, dem Kaiser, der sie dem
Veit Spindler als Pfleger zuwies. 1625 erwarb der kurbayrische
Statthalter Graf Adam Herberstorf für sich und seine Erben die
Grafschaft Ort mit Ausnahme der Wildbahn und der Waldungen
unter Vorbehalt des Ablöserechtes. Dieses Reservat galt auch für
den folgenden Eigentümer Freiherrn von Preysing, wie 1654 für Graf
Franz Albrecht von Harrach und 1658 für Sigmund Freiherrn von
Salaburg. 1689 endlich kaufte der Kaiser die Grafschaft Ort von den
beiden Söhnen Salaburgs um 130.000 fl. zurück20). Bei der Geldnot
dieser Zeit und der Leere der Staatskassen konnte nur die Er-
kenntnis der unbedingten Notwendigkeit, die Orter Wälder für das
Salzwesen zu erhalten, einen solchen Entschluß zeitigen. Um die
Kaufsumme aufzubringen, wurde das Aufschlaggefälle am Struden
verpachtet und der Salzamtmann Graf Friedrich von Seeau, der
selbst schon ein Erkleckliches vorgestreckt hatte, aufgefordert, auch
die noch fehlenden 60.000 fl. gegen genügsame Versicherung aufzu-
treiben. Zwar war das freie Nutzungsrecht in den Orter Waldungen
dem Salzamt auch bisher eingeräumt, doch hatten die Besitzer der
Herrschaft entgegen den Bestimmungen der Reformationslibelle es
verstanden, aus der Entnahme von Holz für Zwecke des Amtes sich
pekuniäre Vorteile zu verschaffen. Die Schiffwerker und Untertanen
mußten für jede angefertigte Zille 1 fl. 4 Schilling, für jede Klafter
Brennholz 16 Pfennig und von jedem Pfund Kufenscheiter 1 Schilling
18 Pfennig an der Herrschaftskasse erlegen21). Die Herrschaftsunter-
18> S. O. A. Bd. 36, 37.
20) Res. 1689, S. 618; S. O. A. Bd. 41, 42, 43; Gmundner St. A. Bd. 60.
21) S. O. A. Bd. 42, 65.
385
tanen durften sich nach Anweisung des Waldmeisters Nutz- und
Brennholz für den Hausbedarf schlagen, hatten aber dafür den Forst-
hafer zu reichen. Diese Abgabe war vor Zeiten dazu bestimmt, Jagd-
hunde zur Aushetzung landesschädlicher Tiere wie Luchse, Bären
und Wölfe zu unterhalten22), nunmehr jedoch zu einer Einnahmepost
der Herrschaft geworden. Nach der Rückübernahme Orts in die Ver-
waltung des Salzamtes fielen alle diese Abgaben weg und wurden
die herrschaftlichen Untertanen mit dem Holzbezug den Bewohnern
des übrigen Kammergutes gleichgestellt.
Die dem Kloster Traunkirchen gehörigen Waldungen
um den Traunsee gewannen für das Salzwesen erst mit der Er-
bauung des Pfannhauses in Ebensee Bedeutung, dessen Holzbedarf
aus den Langbath- und Offenseer Wäldern für die Dauer nicht voll
befriedigt werden konnte. Über Anregung des Leiters Radolt der
Hauptvisitationskommission von 1654 wurden Verhandlungen mit
der Gesellschaft Jesu als der Besitzerin des Klosters wegen Über-
lassung des Nutzungsrechtes gewisser Wälder angebahnt, die im
folgenden Jahre zu einer Vereinbarung mit dem bevollmächtigten
Vertreter der Gesellschaft, dem Rektor Wangnereck in Passau,
führten23). Der 1656 hierüber abgeschlossene Vertrag gewährte dem
Salzamt die Ausnützung der für die Holzversorgung von Ebensee
nötigen und geeigneten Klosterwälder, jedoch ohne Jagd und
Fischerei, und sicherte der Residenz Traunkirchen eine Reihe von
Gegenleistungen zu. Das Salzamt hatte für das Gotteshaus jährlich
1*4 Pfund Dachbloche, 1 Pfund lärchenes und 1 Pfund fichtenes
Schindelholz sowie 50 Sagbloche zum Aufsatz in die Langbath und
270 Klafter Brennholz zum Aufsatzplatz in Ebensee zu stellen, das
nötige Schiffbauholz zur Anfertigung von jährlich drei Zillen und
einen Freipaß für diese nach Niederösterreich zu übergeben und
weiter 800 fl. Jahreszins zu entrichten. Den Traunkirchner Unter-
tanen blieb der freie Brenn- und Nutzholzbezug zum Eigengebrauch
wie bisher gewahrt, zu dessen Lieferung über den See sie die ära-
rischen Holzbogen benutzen durften. Sie genossen auch das Vor-
recht der Verwendung zur kaiserlichen Arbeit in den Kloster-
wäldern. Der Eintrieb von Weidevieh in die Kahlschläge und Wald-
lichtungen war während der Vertragsdauer verboten24).
Bald nach der Erbauung des Pfannhauses in Ischl kam noch
der der Pfarrkirche in Laufen gehörige Wald am Kogel (Hopf-
22) S. O. A. Bd. 71.
23) S. O. A. Bd. 66, Nr. 174/62.
24) S. O. A. Bd. 65.
25
386
garten) in den Besitz des Kaisers, der dem Pfarramt hiefür mit dem
Stiftsbrief von 1593 ein Pfund Fuder auf ewige Zeiten überwies.
Dieser Naturalbezug wurde später in Geld eingelöst, doch ging der
Genuß von 24 fl. jährlich an die Gemeinde Laufen über, die damit
den Nachtwächter besoldete. Als der Pfarrer 1659 um die Wieder-
zuweisung des Salzbezuges bat, beantragte das Hofschreiberamt in
Hallstatt die Abweisung des Gesuches und bemerkte, daß der
Pfarrer vom Kaiser ohnedies eine ausgiebige Gnadengabe erhalten
hatte. Da eine Entschließung der Hofkammer ausblieb, wird es bei
der Abweisung das Bewenden gehabt haben26).
2. In Salzburg.
Dem Pfannhaus in Ischl standen große und schöne Forste im
Redtenbach- und Weißenbachtal zur Verfügung, deren Ertrag je-
doch für den Jahresbedarf von etwa 80 Pfannen, das sind 11.520
Klafter, nicht ausreichte. Schon 1565, also lange vor der Aufnahme
der Salzerzeugung in Ischl, war daran gedacht worden, auch die
Salzburger Grenzwälder heranzuziehen, deren Holz sich auf dem
Ischlfluß heraustriften ließ. 1579 bewilligte der Erzbischof dem
Kaiser die Entnahme von 700 Pfannen Wiedholz aus dem Gebiet
des Pfleggerichtes Hüttenstein mit der Bedingung, daß er dafür den
Ausgang des Halleiner Salzes nach Böhmen nicht hindere; ferner
durften zur Holzarbeit nur Salzburger Holzmeister und Arbeiter
verwendet und die Almweiden nicht beeinträchtigt werden. Für
jede Pfanne Wied war ein Taler Stockrecht zu zahlen, alle zur
Bringung des Holzes aus dem Wald und auf dem Wasser nötigen
Einrichtungen, wie Rieswege, Klausen und Wehren, hatte das Ver-
wesamt in Ischl auf eigene Kosten auszuführen und den Anrainern
die aus der Holztrift erwachsenen Schäden zu vergüten.
Der 1596 von Österreich unternommene Versuch, die Einfuhr
des Halleiner Salzes über Passau nach Böhmen durch Errichtung
einer eigenen Ladstätte in Passau zu schmälern (Seite 297, 335),
wurde von Salzburg mit der an die Pfleg Hüttenstein gerichteten
Weisung beantwortet, die gesamte Auslieferung von Brenn-, Schiff-
und Kufholz nach Ischl einzustellen, worauf Österreich die Grenz-
sperre für Wein und Getreide verhängte26). Nach Beendigung des
35) S. O. A. Bd. 86.
2e) S. O. A. Bd. 10.
387
Streites schloß Rudolf II. mit dem Erzbischof Wolf Dietrich 1600
einen neuen Holzvertrag, der die früheren Vereinbarungen be-
stätigte. 1603 erfolgte dann die Vermarkung der dem Ischler Ver-
wesamt weiter überlassenen Waldungen.
Die andauernd starke Ausnutzung der Salzburger Waldungen
auch von der bodenständigen Bevölkerung verhinderte einen voll-
wertigen Nachwuchs, die Ertragsfähigkeit der Wälder ließ nach, so
zwar, daß es zur Zeit der bayrischen Pfandherrschaft 1627 nötig
wurde, die Schlägerungsgrenzen zu erweitern, weil „die dortigen
Untertanen den bestehenden Verträgen entgegen die Wälder
schwenden und neue Almen errichten“. Auch 1642 und 1653 mußten
neue Waldungen angesprochen werden, weil man die Aufforstung
der Kahlschläge verhindert und sie an die Bauern verkauft hatte,
welche daraus Wiesen oder Almen machten.
Der Rückgang in der Ertragsfähigkeit der Salzburger Wal-
dungen, das geringe Entgegenkommen des Erzbischofs bei der Zu-
weisung neuer Schläge und dessen immer wieder erhobene
Forderung, ihm die freie Einfuhr des Halleiner Salzes nach Böhmen
zu gestatten, gaben der Hofkammer Anlaß, die Einstellung des Holz-
bezuges aus Salzburg zu erwägen. Das Salzamt riet jedoch davon
ab, weil man dessen vorläufig noch nicht entraten könnte und bei
einem allfälligen Verzicht die großen Kosten verlorengegangen
wären, die man für die Erbauung der zahlreichen Holzriesen,
Klausen, Fahrwege usw. aufgewendet hatte. Aber auch das Erz-
stift konnte sich der Tatsache nicht verschließen, daß die Wald-
wirtschaft des Ischler Verwesamtes seinen Untertanen bedeutende
Vorteile bot. Diese verdienten bei der Holzarbeit jährlich viele
tausend Gulden, wurden auch in den schlechtesten Zeiten von
Gmunden aus mit Getreide versorgt und hatten durch die Rodung der
Kahlschläge ihre Land- und Almwirtschaft wesentlich gehoben. Für
die Halleiner Pfannstätten kamen die Wälder ihrer abseitigen Lage
wegen nicht in Betracht, und auch andere Verwertungsmöglich-
keiten fehlten. Dagegen hätte die Hofkammer, wie sie dem Erz-
bischof zu erkennen gab, im Falle der Verweigerung des Holz-
bezuges am Abersee ein neues Sudhaus errichten können, wo genug
Wälder bestanden. Das war wohl nur ein Schreckschuß.
Die Beziehungen zwischen der Hofkammer und Salzburg
wurden daher im beiderseitigen Interesse niemals ganz ab-
gebrochen und die Bedürfnisse des Ischler Pfannhauses befriedigt.
1646 begannen die Schlägerungen am Breitenberg in den Kögl- und
Eichenbrunnwaldungen und 1695 die im Schreinbach- und Zinken-
25*
388
bächtal. Eine 1699 von den Ischler Verwesamtsbeamten Vorrig und
Streubl gehaltene Waldbeschau zeigte, daß die mit dem Vertrag
von 1609 dem Kammergut überlassenen Wälder durch die Bauern
so stark ausgerodet und geschwendet worden waren, daß min-
destens 4000 Pfannen Holz für den Sud verlorengingen und kein
wührmäßiger Hauptwald vorhanden war, der nach Beendigung der
Schreinbachwaldungen hätte angegriffen werden können. Es mußte
aber doch noch solche gegeben haben, da 1724 der Erzbischof dem
Kaiser, um ihm seine Devotion und Bereitwilligkeit zu erweisen,
neue Wälder zur Ausnutzung anbot27). Der steigende Holzbedarf
des Ebenseer Pfannhauses verlangte die Zuweisung neuer
Waldungen und eine Umstellung der Holznutzung; Ischl mußte
Schläge an Ebensee abtreten und suchte sich dafür im Salz-
burgischen Ersatz. 1734 überließen Salzburger Untertanen dem
Verwesamt die Zwerchberg- und Ruprechtsgrabenwälder28).
3. In Kammer und Kogl.
Unter den im dritten Reformationslibell aufgezählten, vor-
behaltenen Wäldern nahmen die der Herrschaft Kammer und Kogl
eine bevorzugte Stellung ein, da sie für die Brennholzversorgung
von Ischl und Ebensee gleich vorteilhaft lagen und auch die Kufen-
erzeugung in Gmunden erleichterten. Wie bereits Maximilian I.
erkannte auch Rudolf II. die Wichtigkeit dieser Waldungen für das
Salzwesen des Kammergutes und behielt sich bei der Veräußerung
der Herrschaft an den Grafen Hans Khevenhiller 1578 deren Be-
nützung ausdrücklich vor29). Den Untertanen von Kammer und
Kogl sowohl wie des Wildenegger, Mondseer und Wolfganger
Gezirkes wurde das Recht des freien Holzbezuges gelassen, doch
durften sie wie die Herrschaft selbst kein Holz ohne Vorwissen des
Salzamtes schlagen, letztere auch kein Holz ausführen und kein
Forstrecht oder andere Abgaben auf das Holz einheben. Die Ein-
haltung dieser Bestimmungen hatte ein dem Ebenseer Waldmeister
unterstellter kaiserlicher Forstknecht zu überwachen30); bei der
großen Ausdehnung der Herrschaftswaldungen war dies ganz
27) S. O. A. Bd. 30, 31, 32; Res. 1723, S. 555; 1724, S. 652; 1725, S. 61,
75, 109.
28) Res. 1733, S. 583; 1734, S. 791.
26) S. O. A. Bd. 40, 91.
ao) S. O. A. Bd. 2, 10, 11.
389
unmöglich, so daß Eigenmächtigkeiten, Waldfrevel und Aus-
schreitungen ungestraft verübt werden konnten. 1604 wandte sich
ein Befehl des Kaisers gegen die Binder, Drechsler, Schiffwerker
und Löffelmacher, welche mit Duldung der Herrschaft das beste
Nutzholz verschleppten, und auch gegen die Untertanen, die selbst
schlägerten und das Holz verkauften81). Die Hofkammer, welche
1707 die Herrschaft für den aus solchen verbotenen Eingriffen ent-
standenen Schaden, wenn auch vergeblich, ersatzpflichtig machen
wollte82), verschärfte durch die Bankodeputation 1731 die Über-
wachungsvorschriften, schaltete die Herrschaftsbeamten von der
Forstwirtschaft gänzlich aus und legte alle Machtbefugnisse in die
Hände des Waldmeisters in Ebensee83). Die schon damals erwogene
Aufstellung eines eigenen Waldmeisters in Schörfling, also im Herr-
schaftsgebiet selbst, unterblieb aus übel angebrachter Sparsamkeit.
Es wäre dies um so notwendiger gewesen, als der Holzmangel in
Ebensee die Heranziehung auch der abgelegenen Waldungen in
Weyregg und Weyrham, in Unterach, Nußdorf und im Mondseer
Gebiet erforderte, man notgedrungenerweise selbst die schon aus-
geschlägerten Auracher Wälder nach Wipfel- und dürrem Holz
absuchen und die Windbrüche aufarbeiten mußte. Die Hack- und
Lieferkosten dieses Streuholzes betrugen 200 fl. die Pfanne, waren-
also sehr hoch31 32 * 34).
In dieser Notlage waren die vielen unbefugten Schlägerungen
für das Salzamt erst recht bedenklich. Die Fertiger, welche vom
Salzamt kein Kufenholz erhalten konnten, verschafften sich solches
um teures Geld vom Holzmeister Vockner, der 1735 über 300 starke
Bloche von den Herrschaftsbauern erwarb, sie nach Gmunden
bringen ließ und ihnen die daraus erzeugten Kufenscheiben ver-
kaufte. Die Bauern, obwohl sie zu den kaiserlichen Holzarbeiten
in den Attergauer und Weyregger Waldungen vorzugsweise be-
schäftigt wurden und gut verdienten36), schlugen unbekümmert um
die amtliche Überwachung das beste Nutzholz für sich und hatten
1735 mehr als 1000 Bloche den herrschaftlichen Wäldern ent-
nommen. Die Bankodeputation verurteilte die andauernden Wald-
exzesse, die von der Connivenz der Beamten, der hinlässigen Ob-
31) S. O. A. Bd. 34.
32) Res. 1707, S. 529.
83) Res. 1731, S. 301.
34) Res. 1715, S. 355; 1733, S. 569, 666.
SSO
sicht des Waldmeisters und den korrumpierten Forstknechten her-
rührten, auf das schärfste, ohne jedoch mit ihren Weisungen eine merk-
bare Besserung zu erzielen. Im Gegenteil, die Bauern fühlten sich
so sehr Herren der Wälder, daß sie 1738 sich der amtlichen Brenn-
holzausfuhr aus dem oberen Weißenbachtal tätlich widersetzten
und sie verhinderten30)- Nun griff man in Wien mit allem Ernst ein,
konnte aber gegen die aufrührerischen Bauern nicht unmittelbar
Vorgehen, weil sie nicht dem Gerichtsstand des Salzamtes zuge-
hörten. Der Landeshauptmann, dem die Entscheidung über den
Straffall zustand, zögerte und wollte vorher den Tatbestand
kommissionell erheben, zu welchem Behufe er den, Salzamtmann vor-
lud. Graf Ferdinand von Seeau, durch dieses Ansinnen beleidigt,
lehnte die Ladung ab und setzte es durch, daß die geheime Hof-
kanzlei den Landeshauptmann beauftragte, die renitenten Bauern in
„schwere allenfalls empfindliche Leibesstrafe“ zu nehmen, ohne
deshalb ein weiteres Verhör oder eine Kommission anzuordnen36 37).
4. Klosterwälder.
Die Holznutzung der zum Kloster M o n d s e e gehörigen
Waldungen war ebenso wie jene der Herrschaft Kammer und Kogl
dem Salzamte Vorbehalten, die Waldbewirtschaftung daher die
gleiche. 1687 kam es zu einer Auseinandersetzung des Salzamtes
mit dem Prälaten, dessen Förster in Wildenegg den Untertanen das
Hausholz aus den reservierten Wäldern ohne Wissen des Amtes
anwies und für jeden Fichtenstamm zwei, für jede Buche einen
Kreuzer Forstrecht einhob. Der Prälat behauptete dieses Recht,
weil die Waldungen um den Mondsee und den Wolfgangsee schon
vor vielen hundert Jahren unmittelbar vom Hause Bayern gestiftet
worden wären, wohingegen der Salzamtmann auf das Generalwald-
buch von 1633 und ältere Dokumente hinwies, denen zufolge das
Holz aus diesen Wäldern zu Schiffen und anderem Gebrauch diente.
Der Streit wurde von der im selben Jahre tagendenHauptvisitations-
kommission nach Zugeständnissen beider Parteien gütlich bei-
gelegt38). Die Kommission ordnete aber eine neuerliche Vermarkung
der vorbehaltenen Wälder an, innerhalb welcher das Salzamt unge-
36) Res. 1738, S. 616, 681; 1739, S. 33.
37) Res. 1739, S. 79.
38) Res. 1687, S. 526; S. O. A. Bd. 172.
I
391
hindert Schlägern durfte und die Untertanen kein freies Holzbezugs-
recht besaßen. Das Kloster sah diese Einschränkung seines
Hoheitsrechtes nicht gern, es hatte sich schon 1633 dagegen ge-
wehrt und nahm noch 1711 dagegen Stellung, als die Vermarkung
erneuert werden sollte. Eine solche wäre ganz überflüssig, weil aus
den Wildenegger und Unteracher Wäldern Brennholz unmöglich
nach Ischl gebracht werden könnte. Außerdem wohnten in dem
Bezirk 750 Familien, die in ihren Holzbezugsrechten nicht ge-
schmälert werden durften, wollte man nicht einen Aufstand oder
Renitenz hervorrufen“9). Das Kloster hatte damit nicht Unrecht, die
weite Entfernung —■L bis zu 30 Kilometer — und Terrainhindernisse
machten dessen Wälder für das Pfannhaus in Ischl fast wertlos.
Man scheint das auch in Wien eingesehen zu haben, in den Reso-
lutionsbüchern des 18. Jahrhunderts wenigstens geschieht ihrer
keine Erwähnung mehr.
Die nach dem Reformationslibell von 1563 dem Stift Krems-
münster zugeeigneten fünf Auen in Scharnstein, die Prentau,
Lengau, Amesau, Sambtenau und Zaglau waren dem Salzamt Vor-
behalten, doch erstreckte sich dieses Recht nach der Anschrift der
Beschau Fol. C bloß auf Schiffbauholz; „Beschau in der Römischen
Khay. May. Panwälder der Herrschaft Schärnstein (auch denen so
dem Gotßhauß Krembsmünster und der Herrschaft Seisenburg) vmb
dise Refier gelegen (zuegehörig) von wegen Gehültz zu Streit vnd
Nassärn Scheffen gehalten.“ Das Salzamt hatte in der Folgezeit die
Schärnsteiner Waldungen auch anderen Zwecken dienstbar ge-
macht, so zum Bau eines neuen Salzstadels in Linz und fühlte sich
hiebei durch die übermäßige Holzschwendung der Herrschafts-
untertanen, Schindelerzeuger, Löffelmacher usw. beeinträchtigt’.
Kloster und Salzamt kamen darüber in Streit, der nach längeren Ver-
handlungen gütlich beigelegt wurde. Der Vergleich, den die Hof-
kammer 1687 mit dem Kloster schloß, setzte das Salzamt gegen
eine Entschädigung von 4000 Gulden in den freieigenen Besitz der
fünf Auwälder mit Ausnahme der landgerichtlichen Jurisdiktion und
des Reißgejaides. Das Kloster hatte ferner noch das Recht auf das
zur Erhaltung zweier Brücken nötige Holz. Zur Bewirtschaftung der
neu erworbenen Wälder wurde ein Förster bestellt, der dort wohnen
mußte40).
3‘) S. O. A. Bd. 171.
40) Res. 1687, S. 521; S. O. A. Bd. 10, 33.
392
II. Forstwirtschaft.
Die für die Holzversorgung Hallstatts in Betracht kommenden
Gebiete waren streng abgegrenzt und nicht erweiterungsfähig; im
Süden bildete das Dachsteinmassiv und im Osten die steirische
Landmarke die Grenze, die Gosauwälder standen bis zum Paß-
übergang nach Salzburg seit der frühesten Zeit in Benützung und
die im Norden des Hallstätter Sees gelegenen Waldungen des
Weißenbachtales waren der hohen Bringungskosten wegen nur für
den Notfall zu benützen. Die Verwesämter in Ischl und Ebensee
hatten es in dieser Hinsicht besser, die Holzanlieferungswege aus
den ihnen zugewiesenen Forsten führten zum Teil schon in das
Alpenvorland und durch breite zur Trift geeignete Flußtäler, so daß
die Herbeischaffung von Brenn- und Nutzholz selbst aus weiterer
Entfernung keine übermäßigen Schwierigkeiten und Kosten bereitete.
Die Beschränktheit des Hallstätter Versorgungsgebietes einerseits
und der wechselnde Holzbedarf der Verwesämter in Ischl und
Ebensee andererseits erforderten die genaue Übersicht über die
Ertragsfähigkeit der verfügbaren Bestände und deren wirtschaftlich
vorteilhafteste Zuweisung, eine Aufgabe, die vornehmlich den
mit den Visitationskommissionen verbundenen Generalwald-
beschauen zufiel. Zu ihrer Lösung bedurfte es jedoch einer zu-
reichenden und zuverlässigen Organisation der Waldaufsicht, die
imstande war, die erteilten Weisungen auch auszuführen und alles
Störende und Schädigende von der Waldwirtschaft fernzuhalten.
Weil aber eine solche die längste Zeit fehlte, gab es im Walde keine
Ordnung, die Holzmeister schalteten nach Willkür, Holz wurde in
Menge gestohlen und am Walde gefrevelt. Die Visitationskommis-
sion von 1688 hatte begonnen, die Vergebung der Holzschläge an die
Holzmeister zu regeln (S. 379), ohne indessen mit ihren Anordnungen
den beabsichtigten Zweck voll zu erreichen: sie wiederholte das
Verbot, neue Almen und Infänge zu errichten, überprüfte die alten
Verleihungen und schrieb das genaue Maß der Holzzaine am Über-
nahmeplatz vor41).
Die Generalwaldbeschau von 1698 klagte über die Waldver-
wüstung durch die Schindelmacher, Teller- und Löffelerzeuger, die
nur das beste Holz für sich verwendeten, das andere aber liegen
ließen, und über die Bauern, die bei ihren Holzdiebereien auch die
zur Kufholzerzeugung bestimmten Schläge nicht verschonten, ihre
41) Res. 1688, S. 468.
393
Dächer nicht mehr mit Stroh, sondern mit Schindeln deckten und
alle verabredetermaßen das gleiche Mark führten, so daß man den
Täter niemals feststellen konnte42). Ähnliche Mißstände fand auch
die Kommission von 1707 vor; die gesteigerte Viehzucht schädigte
den Wald durch die Vergrößerung des Almauftriebes und die Ver-
mehrung der Graßgelacke, worin die Bauern von den herrschaft-
lichen Pflegern unterstützt wurden. Die Holzarbeit wieder war durch
das Überhandnehmen der Partikularschichten, oft ganz zu Unrecht,
teurer geworden; es kam nämlich vor, daß die Amtsmeisterknechte,
welche bei den Probeschlägerungen im ersten Vertragsjahr als
Kontrollorgane dienten und vom Amte bezahlt wurden, ihren Lohn
auch nach abgeschlossenem Kaufvertrag fortbezogen, von welchem
Zeitpunkt an die Erzeugungskosten doch zur Qänze vom Holz-
meister zu tragen waren43). Der Starhembergschen Visitations-
kommission von 1734 endlich machte die Aufbringung des für das
ganze Wesen mit 516 Pfannen veranschlagten, jährlichen Holz-
bedarfes Sorge. Die im Attergau gelegenen, von Ischl bewirtschaf-
teten Weißenbachwälder waren bereits schonungsbedürftig ge-
worden, weshalb neue Schläge in den entfernteren Weyeregger
Forsten eröffnet und Vorbereitungen getroffen werden mußten, um
später auch die jenseits des Attersees stehenden Waldungen in
Abbau zu nehmen. Da das so erweiterte Forstwirtschaftsgebiet
durch den Ebenseer Waldmeister allein unmöglich geleitet und über-
wacht werden konnte, wurde ihm ein Unterwaldmeister beigestelit
und diesem die Wälder in der Herrschaft Kammer und Kogl, in der
Aurach und am Traunfall zugewiesen44).
Der Dienst der Waldmeister und ihrer Gehilfen, der den Zu-
sehern im Lohne gleichgestellten Forst- oder Meisterknechten, war
vielseitig und schwer, die Zahl derselben für den ausgedehnten
Dienstbereich auch zu gering, so daß es nicht wundernimmt, wenn
diese Organe bei allem guten Willen oft unvermögend waren, ihre
Pflichten voll zu erfüllen. Sie mußten die Werkstätten oft besuchen
und die Arbeiten dort leiten, das Schiff-, Kuf- und Bauholz vom
Pfannwied und dem anderen Brennholz schon am Platze scheiden,
die Verbauungen, Klausen, Gebäude und Wege mit ihren Arbeitern
in gutem Stand erhalten, die Kaufabschlüsse mit den Holzmeisterh
durchführen, für die jährliche Ordinari-Waldbeschau den Betriebsplan
aufstellen und die Lohnabrechnung mit den Holzmeistern pflegen.
“) S. O. A. Nr. 63.
43) Res. 1707, S. 415, 429.
M) Res. 1734, S. 736.
394
Ihnen oblag auch die Sorge für den ordentlichen Nachwuchs in den
Kahlschlägen, der Forstschutz und die Verfolgung der Waldfrevler.
Dafür gebührte ihnen die Hälfte der diesen auferlegten Geldstrafe45).
Zu den edelsten, unter besonderem Forstschutz stehenden
Baumgewächsen im Kammergut zählte die Eibe, deren Holz zur An-
fertigung der Bögen für die Armbrustgewehre noch im 16. Jahr-
hundert sehr begehrt war. Das Reformationslibell von 1524 befahl
in Fol. 116 ihre Schonung: „so solle auch nyemands khain Eyben /
Ahorner / Eschen noch ander edl Holltz an khainem Ort on unsern
sonndern Bevelch zu wurchen gestat werden.“ Dessenungeachtet
schloß Ferdinand I. 1555 mit den Gebrüdern Ferrenberger aus
Nürnberg einen Handelsvertrag auf drei Jahre, in welchem er diesen
das Recht einräumte, jährlich 20.000 Eibenstöcke zu schlagen. Für je
1000 Stöcke hatten die Ferrenberger 32 fl. Kammerzins und dem
Grundeigentümer für jeden Bogen zwei Pfennig Forstrecht zu
zahlen. Die Auslieferung des zoll- und mautpflichtigen Eibenholzes
durfte nur auf den gewöhnlichen Landstraßen erfolgen und die
daraus erzeugten Bogen überallhin, nur nicht in die Türkei oder sonst
an die Feinde des christlichen Glaubens verkauft werden. Der ober-
österreichische Vizedom erkannte die .Gefahr der völligen Ausrottung
der ohnehin schütteren Eibenholzbestände durch einen solchen Raub-
bau und bewirkte, daß der Vertrag nicht mehr erneuert wurde. In
der Waldinstruktion von 1589 ist die Schonung der Eiben schon
wieder strengstens anbefohlen worden46).
Die fortgesetzten Bemühungen der Hofkammer um das Wald-
wesen blieben mit der Zeit doch nicht fruchtlos; trotz aller noch
zurückgebliebener Mängel war die Forstwirtschaft im 18. Jahr-
hundert sichtlich besser geworden, die Betriebseinteilung geregelter
und die Waldverwüstung eingeschränkt. Eine 1727 vorgenommene
Waldschätzung ergab, daß die zum Sud und sonstigen Verbrauch
nötige Holzmenge in Hallstatt auf 154, in Ischl auf 131 und in Eben-
see auf 99V2 Jahre gedeckt war, so daß bei der nach alter Gepflogen-
heit angesetzten hundertjährigen Umtriebszeit für immer das Aus-
langen gefunden werden konnte47). Wenig befriedigend dagegen
war das Leistungsverhältnis und der Arbeitsaufwand im Waldweseh;
die Übervölkerung des Kammergutes hatte, wie schon mehrmals zu
“)' Res. 1736, S. 769.
46) S. O. A. Bd. 2. Darüber auch Richard B. Hilf, Die Eibenholzmonopole
des 16. Jahrhunderts. Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte.
Bd. 18, S. 183 ff.
47) S. O. A. Bd. 144.
395
erwähnen Gelegenheit war, zu Anfang des 18. Jahrhunderts zu einer
Anhäufung der Mannschaft bei den Verwesämtern geführt, die sich
nirgends so stark auswirkte wie im Forstdienst. Um die Leute, welche
man nicht entlassen wollte oder konnte, zu beschäftigen, ließ man
sie Pfannholz weit über das Erfordernis schlagen und liefern, so
daß die Vorräte an den Aufsatzplätzen immer größer wurden und
das Holz nach jahrelangem Lagern ungenutzt vermorschte. Das
gleiche geschah mit dem Nutzholz; auf den Sägen wurde so viel
Ladwerk geschnitten, daß es nicht mehr eingelagert werden konnte
und im Freilager zugrunde ging. 1730 hatte der Ebenseer Holzmeister
Vockner um 20 Pfannen mehr Holz geschlagen als ihm vor-
geschrieben war und auch unmäßig viel Bloche geliefert48). Auch im
Aufsichtsdienst waren die Verwesämter gegen jede Personal-
ersparung; als Ischl 1736 einen Teil seiner Waldungen an Ebensee
abtreten mußte, wurde die eben erledigte sechste Forstknechtstelle
als entbehrlich eingezogen. Das Verwesamt besetzte sie aber dennoch
wieder und zahlte das Gehalt noch 1740 aus, obwohl die Visitations-
kommission von 1738 diese Eigenmächtigkeit beanstandet und die
sofortige Einziehung der Stelle anbefohlen hatte49).
Erst Baron Sternbach stellte das Gleichgewicht zwischen
Bedarf und Bedeckung wieder her und beseitigte die in der Forst-
wirtschaft noch immer bestehenden Mißstände; er drang darauf,
daß die Verweser und die Betriebsbeamten, die den Wald nur
einmal des Jahres bei der gewöhnlichen Beschau begangen hatten,
des öfteren Nachschau hielten und ihm das hierüber verfaßte Be-
fundsprotokoll regelmäßig vorlegten. Sternbach verringerte die zu
große Zahl der Forstknechte, entlohnte dafür aber die verbleibenden
um so besser50). Den Verwes- und Pflegämtern wurde die eigen-
mächtige Verleihung von Hausbauten, Bad- und Haarstuben, von
Waldeinfängen, Almen und Graßgelacken bei Strafe verboten und
den Hallstättern die fernere Holzentnahme aus den Waldungen des
Goiserer Weißenbachtales untersagt; die dortigen Beamten hatten
sie trotz der hohen Lieferkosten und der wiederholten Verbote nur
deshalb nicht aufgegeben, um ihr Deputat an Buchenholz nicht zu ver-
lieren. Neue Dächer auf den Bauernhäusern durften nur mit geschnit-
tenen Dachbrettern gedeckt werden, weil mit der Schindelerzeugung
viel Unfug und Schwendung getrieben wurde51). Sternbach hatte
,s) Res. 1730, S. 183.
") Res. 1736, S. 331; 1738, S. 734; 1740, S. 161.
60) Res. 1746, S. 229; 1749, S. 472.
51) S. O. A. Nr. 52.
396
1745 sechzehn Tiroler Forstknechte gegen ebenso viele aus dem
Kammergut ausgetauscht, die ihm für seine Reformen von großem
Wert waren; durch sie gewann er einen noch besseren Einblick in
die Waldwirtschaft und mit ihrer Unterstützung konnte er manche
Mängel aufdecken und beheben62).
Die Bringung des Holzes aus dem Walde zum Fahrweg oder
zum Triftbach geschah in der Regel im Winter mit Schlitten und
war Sache der Holzmeister, welche auch die Rieswege herzustellen
und zu erhalten hatten, wofür die Kosten in den Kaufabschluß ein-
bezogen wurden. Die Benützung der Gebirgswässer zur Holz-
schwemme mit Hilfe von Stauwehren und Schwellklausen war
sicher schon vor dem 16. Jahrhundert bekannt; 1549 wurde damit
viel Holz aus den alten Werkstätten gebracht52 53). Am Sammelpunkt
der Holzzufuhren aus dem betreffenden Waldgebiet gelegen, hatten
die Klausen dauernden Bestand und waren landesfürstlicher Besitz
ebenso wie die am Ende der Trift gebauten Rechen. Die Boden-
beschaffenheit des Kammergutes mit seinen großen Haupt- und zahl-
reichen Seitentälern begünstigte die Holztrift, die allein es ermög-
lichte, die gewaltigen Holzmengen, welche die Sudfeuer Jahr für
Jahr verzehrten, herbeizuschaffen. In Hallstatt triftete man aus dem
Koppental auf der Traun, aus dem Echorntal im Waldbach, das meiste
Holz aber durch das langgestreckte Tal des Gosaubaches. In Ischl
dienten der Weißenbach, Redtenbach und die Ischl zur Triftung, und
in Ebensee die Wässer des Langbath-, Offensee- und Rindbaches.
Dazu gab es noch Triftbäche genug in den vorbehaltenen Wäldern
und nicht zuletzt die Kammergutseen selbst als vielbenütze Wasser-
wege zur Holzbeförderung.
Von größeren Klausbauten erwähnen die Salzakten die 1654
von dem Verweser Jakob von Seeau in Ebensee und dem Mit-
verweser Georg Khell in Ischl errichtete Klause am Ursprung des
Schwarzbaches, 1656 die Klause am Rindbach und 1659 die am Aus-
fluß des Offensees. 1668 erbauten die Fertiger mit Unterstützung des
Salzamtes eine Schwellklause am Mitterweißenbach bei Ischl, um
das Kufholz leichter und billiger ausliefern zu können54). Die Aus-
führung neuer Klausen wurde in der Regel an Holzmeister zu einem
von den amtlichen Sachverständigen veranschlagten Preis über-
tragen55).
52) Res. 1744, S. 771; 1745, S. 89.
53) S. O. A. Bd. 8.
H) S. O. A. Bd. 65.
55) S. O. A. Bd. 85.
397
Die Holzrechen waren große, kunstvoll ausgeführte Wasser-
bauten in Stein und Holz mit Zulaufkanal, Auffangraum für das
Schwemmholz und Abwasserschleusen, deren Errichtung und Er-
haltung beträchtliche Kosten erforderte. Vielleicht der älteste Rechen
im Kammergut ist der noch heute bestehende in Qosaumühle. Der
Rechen in Ebensee stammte aus dem Jahre 1607 und der im Zusam-
menhang mit der Schwellklause in Mitterweißenbach erbaute aus
1671. Der noch ältere Redtenbachrechen in Ischl war sehr einfach»
ein bloßer Holzfang, 1724 schon baufällig und wurde 1735 durch
Hochwasser völlig zerstört. Der dafür an anderer Stelle erbaute
neue Rechen war so ungünstig angelegt worden, daß er, sehr zum
Verdruß der Bankodeputation, wieder abgetragen und auf den alten
Platz übersetzt werden mußte56). Der Weyregger Rechen reichte
1737 zur Aufnahme des Triftholzes nicht mehr aus und wurde deshalb
auf dem Wiesgrund des David Aicher um 60 Quadratklafter ver-
größert67).
Die mancherlei Schäden, welche die Holzschwemme im Kultur-
land den Anrainern zufügte, gab Anlaß zu Ersatzansprüchen, denen
das Salzamt angemessen Rechnung trug. 1689 wurden die Fluß-
anrainer an der Aurach mit der Hälfte der Wiederinstandsetzungs-
kosten entschädigt, mußten aber die nötigen Handarbeiten hiefür un-
entgeltlich leisten58). Für Uferverbauungen am Qosaubach stellte
das Ärar 1736 das Bauholz bis zur Zufahrtstraße bei, während alle
Handarbeiten zur Wiederherstellung der durch die Triftung be-
schädigten Wehren und Brücken von den Untertanen auszuführen
waren59). Große Auslagen erwuchsen dem Salzamt aus der Anliefe-
rung des Brenn- und Kufholzes von dem etwa vier Kilometer ent-
fernten Aurachrechen mit Fuhrwerken nach Gmunden. Das Amt
hatte zwar 1715 einen Zugweg erbaut, diesen 1721 im Gefälle aus-
geglichen und eine den Verkehr hindernde Brücke durch Erd-
aufschüttung ersetzt; trotzdem glaubte der Kufenamtsgegenhandler
Seeau, den Holztransport noch weiter verbilligen zu können, und
erklärte sich 1736 bereit, auf eigene Kosten von der Aurach zum
Gmundner See eine „Wasserriese oder Flutter“ zu erbauen, wo-
durch das teure Achsfuhrwerk überhaupt entbehrlich geworden
wäre60). Seeau hatte offenbar die technischen und finanziellen
59) S. O. A. Nr. 52/614; Res. 1736, S. 339.
57) Res. 1737, S. 510.
r>8) S. O. A. Bd. 44.
50) Res. 1734, S. 804, 821, 833; 1736, S. 369.
“") Res. 1721, S. 99; 1736, S. 390.
398
Schwierigkeiten eines solchen Kanalbaues verkannt, das Projekt ist
auch nicht zur Ausführung gekommen.
An dieser Stelle sei noch eines Versuches gedacht, den der
Administrator Herrisch 1744 und 1745 anstellte. In seinem früheren
Dienstort Aussee wurde schon seit längerer Zeit der in Kainisch an-
stehende Torf gewonnen und mit einigem Nutzen zur Pfannenheizung
verwendet. Herrisch, der sich als den Erfinder des Torfbrennens aus-
gab, wollte es auch im Kammergut einführen. Die Vorkommen hier
waren aber ganz unbedeutend; ein kleines Torffeld lag an der Moos-
klause in Gosau, eines in der Gschwend bei Ischl und ein drittes bei
den Wagnerfeldern eine Stunde von Ebensee entfernt. Der Versuch,
der ihm trotz aller Einwände seiner Mitbeamten mit der Anlage eines
Torfstiches bei Ebensee bewilligt wurde, scheiterte, wie voraus-
zusehen war, an den übermäßigen Kosten der Erzeugung61).
III. Die Almweide.
In der Sorge um die Erhaltung des für das Salzwesen unent-
behrlichen Waldes wurden die Landesfürsten grundsätzliche Gegner
der Almweide im Kammer gut, welche die Wiederaufforstung der
Kahlschläge verhinderte, dem Jungwald schadete und Holz-
schwendungen aller Art im Gefolge hatte. Schon das erste Re-
formationslibell verbot den Almleuten, sich in die verlassenen Werk-
stätten zu ziehen und sie, da dort „Hallwidt wachsen soll / zu Alben
ze machen understeen / das vns zu schaden raicht“. (Fol. 109.) Die
zähe Entschlossenheit der Gebirgsbauern, von welchen die meisten
auch im Salzwesen und bei der Holzarbeit beschäftigt waren, in der
“Verteidigung des zur Erhaltung ihres Viehstandes und zu seiner
besseren Ernährung nötigen Weidegrundes blieb jedoch nicht ohne
Wirkung. Die Regierung anerkannte schließlich das Bedürfnis der an
anderweitigen Erwerbsmöglichkeiten armen Bevölkerung des Kam-
mergutes, sich ihre Lage durch die Viehzucht und die damit untrenn-
bar verbundene Almwirtschaft zu verbessern, sie schränkte ihr an-
fängliches Verbot ein und verlieh Almrechte an die bäuerlichen Unter-
tanen, aber nur für soviel Vieh, als der einzelne auch Winters über
zu halten vermochte.
Wie begreiflich, stammen die ersten amtlichen Nachrichten über
das Almwesen im Kammergut aus der Hallstätter Gegend. Die aus-
gedehnten Hochalmen in Landfried und auf den nordöstlichen Vor-
61) S. O. A. Bd. 167.
399
bergen des Dachsteins wurden ebenso gern von Obertraun aus. wie
von der steirischen Nachbarschaft besucht; bei der Unsicherheit der
Landesgrenze war ihr Besitz lange Zeit umstritten62). Die um den
Sandling und Raschberg gelegenen Almen wieder wurden von den
Ausseer Bauern auf Grund des Gewohnheitsrechtes für sich in An-
spruch genommen, trotzdem sie auf Wildensteiner, also österreichi-
schem Boden sich befanden; 1667 zerstörten diese die an der Grenze
errichteten Haage und Zäune und jagten das Wildensteiner Vieh von
der Weide. Die Hofkammer wünschte, wie im Streit um den Wald,
ein gegenseitiges Einvernehmen zur gütlichen Austragung auch
dieses Zwistes und ordnete hiezu eine gemeinsame Begehung der
strittigen Almen an83).
Die schönsten und bevölkertsten Almen des inneren Salz-
kammergutes lagen in Gosau; 1687 gab es dort 32 Almberechtigte
mit 1196 Stück Weidevieh64), worunter viele Pferde, deren Zucht
für die Gosauer Bauern wichtig war, weil sie im Winter sehr viel
Brenn- und Blochholz für das Pfannhaus ausführen mußten. Die
größte Pferdeweide war, wie schon ihr Name besagt, die Roßalm,
welche die Gosauer für sich allein beanspruchten und gegen jede
Einschränkung verteidigten. Als 1667 das Pfleggericht dem Fertiger
Schenthaller die Erbauung einer Almhütte am Schreier in der Nähe
der Roßalm bewilligte, lehnten sich die Gosauer Bauern dagegen
heftig auf, verjagten das fremde Vieh und drohten mit dem Anzünden
der Hütte. Auch dem Forstmeister war die neue Alm nicht recht,
weil sich dort Hirsche eingelebt hatten, die für die kaiserliche Jagd
nötig waren. Das Pflegamt gab aber nicht nach, erklärte die
Schreieralm mit einer Viehhaltung bis zu zehn Stück zur Herr-
schafts- und Pflegalm und verlieh sie einige Jahre dem Besitzer der
Gosaumühle. 1673 bewarb sich der Hofschreiber Tobias von Seeau
um die Weide65).
Mit der Einhaltung der vorgeschriebenen Auftriebszahl
nahmen es die Bauern nicht so genau, 1702 weideten auf den Almen
des Hallstätter Salzberges in der Klaus, am Sattel und Schiechling
50 Rinder, während nur 24 Stück erlaubt waren66). Der bei allen
Almen im Kammergut beobachtete Mehrauftrieb hatte seinen
tieferen Grund und seine innere Berechtigung in der Zunahme der
e2) S. 0. A. Bd. 72.
63) S. O. A. Bd. 40.
64) S. O. A. Bd. 99.
65) S. O. A. Bd. 71, 94.
66) Hallst. S. A.
400
Bevölkerung, womit auch der Verbrauch an Milch, Butter, Käse
und Fleisch stieg. Man brauchte mehr Vieh und mußte daher die
Weide stärker ausnützen. Dies gereichte aber dem Walde zum
Nachteil und nötigte das Salzamt zu schärferen Maßnahmen gegen
die weitere Ausbreitung der Almweiden. Dabei stieß es auf den
Widerstand der Pflegämter, die sich ihrer Untertanen annahmen
und gegen das Verbot der Hofkammer ohne Zustimmung des Salz-
amtes immer wieder neue Almbriefe ausstellten und neue Infänge
bewilligten. 1707 war die Überhaltung des Weideviehs so groß, daß
das Salzamt mit der Beschlagnahme der überzähligen Stücke drohte.
1723 gab die Hofkammer zu erwägen, ob nicht statt des für die
Wälder so schädlichen Qaisviehs Schafe gehalten werden könnten,
die zwar weniger Milch, dafür aber Wolle geben, womit den armen
Untertanen auch geholfen wäre67). Der Almauftrieb von Ziegen
wurde 1725 den Landwirten verboten und nur kleinen Häuslern und
Arbeitern, die keine Kühe zu halten vermochten, in wenigen Stücken
noch gestattet68). Man vergaß daher in Wien ob der Sorge um den
Wald nicht die Not des kleinen Mannes, ging jedoch um so strenger
gegen die Besitzer größerer Landwirtschaften vor. 1730 wurden
das Waldamt und das Verwesamt in Ebensee ermächtigt, die
Pfändung des ungesetzlichen Auftriebviehs und die Bestrafung der
Schuldigen im eigenen Wirkungskreis vorzunehmen; gleichzeitig
wurde den Beamten der Herrschaften Ort und Wildenstein jeder
eigenmächtige Eingriff in Waldsachen verboten69). Von dieser Er-
mächtigung machte das Waldamt sogar gegen den Salzamtmann
Grafen von Seeau insofern Gebrauch, als es ihm 1749 den über-
mäßigen Almauftrieb einstellte und die Weide nur an jenen Orten
gestattete, wo dem Walde kein Schaden zugefügt werden konnte70).
1764 erließ das Pflegamt zu Wildenstein mit Genehmigung der
Regierung eine Almordnung für das Kammergut. Danach war der
Almauftrieb auf das eigene Vieh im vorgeschriebenen Ausmaß
beschränkt und den Almwirten der Schutz des jungen Waldes wie
die Instandhaltung der Almwege anbefohlen. Der Tag des Auftriebs
war dem Waldamt anzuzeigen, die Grasnutzung in Holzschlägen ver-
boten und nur dort erlaubt, allwo zu ewigen Weltzeiten kein Wald-
anwuchs zu hoffen. Die Almerinnen durften mit Butter, Käse und
e?) Res. 1707, S. 556; 1723, S. 541.
68) S. O. A. Nr. 52/7.
'”) Res. 1730, S. 120.
70) Res. 1749, S. 508.
401
Schotten nicht vor Samstag abends heimkommen, damit sie den
Sonntag vormittags den Gottesdienst anhören und nachmittags mit
der notwendigen Kost wieder auf die Alm fahren konnten. Zuwider-
handelnde sollten mit 1 fl. 30 kr. oder entsprechender Leibesstrafe
belegt werden71).
IV. Die Aufsicht.
Solang in Hallstatt allein Salz gesotten wurde und nur die
Wälder des inneren Kammergutes für den Holzbedarf aufzukommen
hatten, genügte die Waldaufsicht des Hofschreiberamtes und konnte
der Salzamtmann das Waldwesen auch ohne weitere fachliche
Hilfskraft übersehen. Nach der Aufnahme des Sudbetriebes in Ischl
und Ebensee war aber der Forstdienst so umfangreich geworden,
daß es eines eigenen Waldamtes in Gmunden bedurfte, um das
Wesen einheitlich zu führen und den Salzamtmann zu entlasten.
Wann der erste Forstmeister in Gmunden bestellt wurde und wie
er hieß, konnte nicht ermittelt werden, erst 1656 beginnt in den
Salinenakten die Reihe der Forstmeister mit dem damals schon
bejahrten Vasold, dem Sohn eines altgedienten Beamten in
Gmunden; für seine Bemühungen um die Generalwaldbeschau von
1654 belohnte ihn die Hofkammer mit einem jährlichen Holzdeputat
von 50 fl.72). Auf Vasold folgte sein Stiefsohn Kaschnitz im Dienste,
nachdem er schon viele Jahre vorher ohne Entgelt im Waldamt
tätig gewesen war. Da diesem erst 1678 die vollen Bezüge seines
Vaters, neben der Besoldung 4 Schilling Fuder und 50 fl. Holzdeputat
zuerkannt wurden, dürfte Vasold bis zu der Zeit Forstmeister
geblieben sein73). Nach dem Tode des Kaschnitz 1709 wurde sein
Sohn Johann Achaz, der schon 1695 die Anwartschaft erlangt hatte,
Forstmeister mit den gleichen Bezügen74 75), erfreute sich des Amtes
aber nicht lang und starb schon 1715. Der nächste Forstmeister und
frühere Oberjäger Johann Adam Aigner76) diente bis 1735, worauf
Josef von Adlersburg das Waldamt übernahm76).
Jedes Verwesamt hatte seinen Waldmeister, dem eine gewisse
Anzahl von Forstknechten zugewiesen war. In Hallstatt stand nach
71) Hallst. S. A.
72) Res. 1656, S. 310.
73) Res. 1678, S. 70.
74) Res. 1709, S. 716; 1710, S. 784.
75) Res. 1715, S. 340, 455.
76) Res. 1735, S. 156.
26
402
den beiden Seeauer von 1591 an Wilhelm Hubmer als Waldmeister
bis 1615 im Dienste (Seite 376)77), in welchem Jahr er seines hohen
Alters und seiner Unfähigkeit wegen provisioniert wurde. Auch mit
seinen unmittelbaren Nachfolgern war dem Waldwesen in Hallstatt
nicht geholfen, 1648 entließ die Hofkammer den Waldmeister Adam
Hirnböck wegen unverantwortlicher Wirtschaft und schädlicher
Waldverwüstung78). Der Waldmeister Andrä Schleichinger ging
1664 in Pension79), Tobias Faschl dürfte um 1680 gestorben sein,
weil seiner Witwe zwei Jahre später die Provision erhöht wurde80).
Ihn ersetzte Tobias Zahler bis nach 1719, worauf Pauernberger
folgte, der 1738, alt und gebrechlich, den Waldmeisterdienst an den
Amtsschreiber Praunsberger abtreten mußte81).
Einer der ersten Waldmeister in Ischl war Michael Faschl,
der 1654 im hohen Alter von 80 Jahren provisioniert und von
seinem Sohne Thomas abgelöst wurde. Lange konnte dieser als
Waldmeister nicht gedient haben, weil sein Nachfolger Tobias
Riezinger 1677 schon 43 Dienstjahre zählte, die er zum größten Teil
wohl als Forstknecht verbracht hatte. Riezinger blieb aber noch
weitere acht Jahre im Amt, trat 1685 in den Ruhestand82) und über-
gab den Dienst an Isaia Faschl, der bis 1715, also volle 30 Jahre, die
Waldmeisterstelle innehatte83). 1719 wurde der Amtsschreiber
Michael Schweiger aus Ebensee und nach dessen Beförderung zum
Qegenschreiber 1724 Benedikt Lang zum Waldmeister in Ischl
ernannt84).
In Ebensee war der Waldmeisterposten in der Familie
Minichsdorfer beinahe erblich. 1701 überließ der im Dienst alt
gewordene, in den Salzakten zuerst genannte Ignaz Minichsdorfer
das Amt seinem Sohne Johann Ignaz, der es bis 1745 führte und
dann an Lorenz Riezinger abtrat, während der junge Franz Josef
Minichsdorfer, welcher dem Vater schon seit 1732 adjungiert war,
zum Unterwaldmeister befördert wurde85).
Wie aus dem Vorstehenden zu ersehen ist, kamen die Wald-
77) Index.
78) Res. 1648, S. 140.
78) Res. 1664, S. 175.
8#) Res. 1682, S. 176.
81) Res. 1737, S. 587, 615.
82) Res. 1685, S. 335.
83) Res. 1714, S. 322.
8ä) Res. 1719, S. 674; 1724, S. 692, 694.
85) Res. 1701, S. 766; 1745, S. 13; S. O. A. Bd. 117.
403
meister der drei Verwesämter meist erst in vorgerücktem Alter zu
dieser Stelle und behielten sie bis über das 70. Lebensjahr bei. Daß
ihnen dann die Spannkraft und die körperliche Rüstigkeit mangelte,
um den anstrengenden und strapazenreichen Außendienst nach
Gebühr zu versehen, ist selbstverständlich ; auf die Berichte der
Forstknechte angewiesen, verloren sie bald den Einblick in die
Vorgänge im Walde und begnügten sich mit der Erledigung der
laufenden Kanzleiarbeiten. Die Verwahrlosung der Wälder und die
zahlreichen Übelstände in der Forstwirtschaft müssen daher nicht
zuletzt auf die fehlerhafte Besetzung der Waldmeister stellen zurück-
geführt werden.
Die den Waldmeistern unterstellten Forstknechte hatten nach
den ihnen erteilten Weisungen die unmittelbare Aufsicht über das
Waldwesen zu pflegen und die Schlägerungen in den Werkstätten
der Holzmeister zu überwachen. Sie standen im kaiserlichen Dienste,
wurden den Salzarbeitern aber erst 1655 in allem gleichgestellt,
genossen also von da an die unentgeltliche ärztliche Behandlung
wie diese, bezogen auch das Krankengeld und das Hofkorn und
wurden im Falle ihrer Arbeitsunfähigkeit entweder in das Salinen-
spital zu Hallstatt aufgenommen oder mit einer Provision bedacht86).
Wenn sie der Dienst längere Zeit von zu Hause fernhielt, bezogen
sie ein Liefergeld, das 1699 einen Gulden in der Woche betrug87).
Die Provision der Forstknechte war je nach dem Dienstalter mit
wöchentlich 45 Kreuzer bis zu einem Gulden bemessen88).
V. Auswärtige Dienste.
Die ausgedehnte Waldwirtschaft sowie die Errichtung und
Erhaltung der zahlreichen und vielgestaltigen Holzbringungsanlagen
erzogen einen durch Überlieferung und eigene Erfahrung erprobten
Stamm ausgebildeter Forstleute, die auch außerhalb des Landes zu
verwenden im wohlverstandenen Interesse der kaiserlichen Regie-
rung gelegen war. Deren techniche Überlegenheit kam vornehmlich
>■ dem niederösterreichischen Waldwesen zugute, das seine besten
Arbeitskräfte aus dem Kammergut bezog. 1668 erbaute der Hall-
stätter Werkmeister Franz Unterberger im Bereich des Wiener
Waldamtes, dem er fortan unterstellt blieb, Klausen und Holz-
8e) Res. 1655, S. 273, 322.
87) S. O. A. Bd. 80.
“) Res. 1722, S. 268; 1723, S. 713.
26*
404
rechen89), desgleichen 1688 der Ischler Zimmermeister Georg
Redtenbacher. Auch dieser war dauernd aus dem Verband des
Gmünder Salzamtes geschieden und hat bis zu seiner Dienstunfähig-
keit im Jahre 1715 als Erbauer vieler Klausen und Rechenanlagen
im Wienerwald wie in den Forstbezirken von Tulln, Schwechat und
dem Triestingtal an der Entwicklung der niederösterreichischen
Waldwirtschaft rühmlichen Anteil genommen90). 1684 hatte das
Wiener Waldamt im Türkenkrieg viele seiner Arbeiter verloren
und suchte in Gmunden dafür Ersatz; es verlangte zuerst 30 bis 40,
dann aber 60 Holzknechte aus dem Kammergut, welchen es für jede
Klafter 24 Kreuzer Hackerlohn versprach91). Zu der gleichen Zeit
war auch der Ischler Zimmermeister Georg Schiendorfer mit seinen
Knechten beim Bau des kaiserlichen Schlosses in Purkersdorf be-
schäftigt92). 1691 begann man in Niederösterreich Tschaiken zu
bauen, wozu die dortigen Wälder viel und gutes Bauholz liefern
konnten, die Schiffbauer aber aus dem Kammergut geholt werden
mußten. Der Ischler Meister Ramsauer erhielt 50 Gulden Jahreslohn
und 20 Kreuzer für die tägliche Arbeit, die Meisterknechte 24 Kreu-
zer und die übrigen fünf Knechte je 20 Kreuzer Taglohn93).
Auch im 18. Jahrhundert wurden Gmünder Fachleute vom
Wiener Waldamt als Sachverständige beigezogen zur Waldbeschau
und Waldschätzung sowie zur Untersuchung und Begutachtung
von Klausen und Holzrechen, Triften und sonstigen forstlichen
Betriebseinrichtungen. Ebenso fanden noch Meister aus dem
Kammergut im Dienste des Wiener Waldamtes dauernde Verwen-
dung; so wurde 1717 der Wührmeister Josef Schweiger als Nach-
folger Redtenbachers zum Klaus- und Baumeister nach Purkersdorf
in Vorschlag gebracht und 1749 der gleiche Dienst seinem Sohne
Johann übertragen94).
Wie die oberösterreichischen Schiffwerker und Sägearbeiter
haben auch die Forstleute aus dem Kammergut in den erst halb
erschlossenen Ländern des östlichen und südöstlichen Habsburger-
reiches wertvolle Kulturarbeit geleistet. Besonders lebhaft war ihre
Tätigkeit nach der Verdrängung der Türken aus Ungarn in der
ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts; fachkundige Beamte des
e“) Res. 1668, S. 319.
80) Res. 1688, S. 432; 1715, S. 310.
81) Res. 1684, S. 286, 305.
°3) Res. 1685, S. 34G.
83) Res. 1691, S. 10, 20, 33, 70.
84) Res. 1717, S. 435; 1749, S. 507.
405
Gmünder Salzamtes richteten die Waldwirtschaft in den unga-
rischen Bergstätten ein, Holzmeister und Knechte rodeten die
Wälder in der Marmaros, selbst für Serbien und Slavonien suchte
man nach Waldmeistern, die der böhmischen, „schläwakischen oder
Racischen“ Sprache kundig wären. 1749 wurden auch nach Görz
Sachverständige aus dem Kammergut berufen, welche die dortigen
Rechenanlagen besichtigen und verbessern sollten95).
VI. Holzverarbeitung und -Verwendung.
Das für das Pfannhaus in Hallstatt bestimmte Brennholz wurde
aus dem Walde in 6V2 Fuß langen Fichten- und 6 Fuß langen
Buchenblochen zum See geliefert und aufgezaint, sodann nach Be-
darf in großen gegliederten Holzbogen über den See zur Hofstatt
gezogen, ans Land gebracht, gekloben und in ofengerechte Scheite
gespalten (gekleuzt). Diese für die Heizwirkung unter der Pfanne
nicht vorteilhafte, der eigenartigen Lage des Pfannhauses nahe am
Seeufer ohne ausreichenden Vorplatz aber angepaßte Zustellungs-
weise wurde auch von Ischl und Ebensee übernommen und bis in
das 18. Jahrhundert beibehalten96). 1724 ließ der Verweser in Ischl
nach dem Vorbild von Hallein die Drählinge schon von den Holz-
meistern klieben und die Spelten am Aufsatz in Zaine schlichten.
Das Holz konnte so während der Lagerung viel rascher austrock-
nen und ergab einen besseren Ofenbrand. Das Vorhaben begegnete
indessen dem Widerstand Hallstatts, das die neue Zubringung
doppelt so teuer fand wie die bisherige, so daß die Bankodeputation
1733 die Beibehaltung der alten Anlieferung für alle drei Verwes-
ämter verfügte97). Sie ging sogar so weit, den beiden Holzmeistern
Vockner und Lahnsteiner, welche sich im Hinblick auf die weit-
räumigen Pfannhausaufsatzplätze in Ebensee wenigstens dort für
die Halleiner Art kräftig einsetzten, die Entziehung der Holzarbeiten
anzudrohen. Die vom Salzamt unterstützten und überzeugenden
i Ausführungen des tüchtigen Holzmeisters Vockner fanden in Wien
endlich doch Gehör, 1734 wurde den Verwesämtern zugestanden,
wenigstens die größeren Bloche in geklobenem Zustand zu über-
nehmen98).
*6) Res. 1749, S. 469.
“) Res. 1724, S. 695.
*7) Res 1733, S. 577.
8S) Res. 1733, S. 621; 1734, S. 736.
406
Die Holzarbeit bei den Pfannen besorgten die Paanarbei-
t e r; zur Zeit des zweiten Reformationslibells 1563 waren in Hall-
statt bei der großen Pfanne 21 und bei der kleineren 11 Paanarbeiter
beschäftigt. Sie mußten die Drählinge oder Halbklüfte kleuzeln, in
Scheiter zerklieben, diese zur Pfanne tragen und in handlicher Nähe
der Heizer aufschlichten. Ihre Arbeit begann um 3 Uhr früh, wurde
um 9 und 11 Uhr auf je eine, um 15 Uhr auf eine halbe Stunde unter-
brochen und endete im Sommer um 19 Uhr, im Winter mit ein-
brechender Dunkelheit. Der bisherige Taglohn von 24 Pf. wurde
um 6 Pf. aufgebessert und „für den Fleck auf der Achsel, darauf
sie das Holz trugen“, eine Entschädigung von 3 Pf. wöchentlich
gereicht. Das dritte Reformationslibell von 1656 führte die ununter-
brochene Paanarbeit mit sechsstündigen Wechselschichten ein und
setzte derrt Lohn für die zwölfstündige tägliche Doppelschicht mit
36% Pf. fest.
Während der sonntägigen Unterbrechung des Sudbetriebes
(Auflainen) und der wochenlang dauernden Hauptzuricht der Pfanne
(Pfannenbraiten) fiel die Holzarbeit natürlich aus und damit auch
der Verdienst der Paanleute bis auf ein geringes Wartegeld, das sie
vom Salzamt bezogen. Das zweite Reformationslibell beseitigte
diese Unbilligkeit, die Holzarbeiter sollten während des Kaltstandes
der Pfanne einen Vorrat an Wied schaffen, klieben und am Hof auf-
zainen und konnten auch zu anderen Arbeiten herangezogen werden,
verfuhren dann die gleiche Schichtzeit wie die übrigen Pfannhauser
und blieben im Lohne. Aus unvernünftiger und übel angebrachter
Sparsamkeit nahm man den Paanleuten diese billige und gerechte
Begünstigung wieder weg und ließ sie für die Dauer des Pfannen-
braitens verdienstlos feiern. Der Visitationskommissär Radolt traf
1654 nur mehr Buben bei der schweren Holzarbeit an, zu welcher
sich wegen des Verdienstentganges während des Stillstandes der
Pfanne niemand anderer mehr gebrauchen lassen wollte. Auf seinen
Antrag wurden die bezüglichen Bestimmungen des zweiten im
dritten Reformationslibell wieder erneuert"). 1723 hörte die Nacht-
schicht der Holzarbeit wieder auf, die Paanleute standen nur mehr
tagsüber im Dienst und hatten für die nächtliche Schürung einen
genügenden Scheitervorrat zur Pfanne zu stellen100).
Den Paanarbeitern oblag noch die Zerkleinerung und Zu-
lieferung des Brennholzes für die Beamten. Der Hofschreiber in
80) S. O. A. Nr. 174/62.
10°) Res. 1723, S. 462, 473.
407
Hallstatt bezog bis 1664 jährlich 85 und der Verweser in Ischl
80 Klafter, welche den Hausbedarf weit übersteigenden Mengen von
diesem Jahre an beträchtlich verringert wurden. Das Jahresdeputat
betrug fortan für diese beiden bloß 40, für den Verweser in Ebensee
28, den Pfarrer in Ischl 40 und den Gegenschreiber 30 Klafter.
Fuderzahler, Waldmeister, Pfannmeister und Schulmeister erhielten
20, Bergmeister und Zuseher 15, Zimmer- und Sagmeister
5 Klafter101).
Das Salzamt gab Brennholz an die Bürger in Gmunden auch
entgeltlich ab; die Klafter Buchenholz kostete 1696 1 fl., Fichten-
holz 40 und 1736 45 kr.102).
Das Einforstungsrecht der Grund und Boden besitzenden
Arbeiter und Untertanen des Kammergutes hing mit der Verleihung
der Infänge ursächlich zusammen. Das zum Gebrauch in der
eigenen Wirtschaft bestimmte Servitutholz wurde den berechtigten
Parteien nach vorheriger Beschreibung vom Amt am Stock ange-
wiesen und durfte nicht weiterverkauft werden103). In Unglücks-
fällen leistete das Salzamt den Eingeforsteten auch über das
Servitutausmaß hinaus Hilfe, so 1689 beim Brand in Pinsdorf mit
400 Stämmen, die es den Inwohnern zum Aufbau ihrer ein-
geäscherten Häuser und Stadel anweisen ließ104).
Bei dem großen Eigenbedarf des Kammergutes konnte von
einer Holzausfuhr natürlich keine Rede sein. Die Salinenakten er-
wähnen bloß die Verschickung von 150 Klafter Schnittware aus
Nußbaum-, Ahorn-, Weißbuchen- und Birnbaumholz zur Anfertigung
von Handmühlen in die ungarische Grenzfestung Neuhäusel im
Jahre 1661 und die Lieferung von 960 schönen Fußbodenladen von
Hallstatt zum Wiener Burggebäude im Jahre 1666105).
VII. Jagd.
Die Jagd im Kammergut, auch im Gebiet der Herrschaft Ort,
war im 17. Jahrhundert kaiserlich; sowohl Graf Herberstein wie
dessen Nachfolger im herrschaftlichen Besitz durften die Jagd jen-
seits der Traun nur zur Hälfte und bloß für die Zeit ihres und ihrer
101) S. O. A. Bd. 75, 86.
loa) S. O. A. Bd. 80; Res. 1736, S. 340.
103) S. O. A. Nr. 52.
104) S. O. A. Bd. 82.
105) S. O. A. Bd. 97.
408
Erben Besitzes ausüben106). 1658 trat Graf Salburg die Jagd im
königlichen Gehege jenseits des Traunsees dem Forstmeister Johann
Baptist Fasold zu Mühlwang und Weinberg gegen jährlich zwei
Gemsen und sechs Haselhühner anstatt des Bestandgeldes ab107).
Nach dem Tode Fasolds ging die Jagd 1699 an den Oberstjäger-
meister Grafen Lamberg unter den gleichen Bedingungen für eine
zehnjährige Pachtdauer über108). Das Jagdergebnis dieses Jahres
betrug 10 Hirsche, 15 Tiere und 20 Gemsen. 1724 erstand Graf
Salburg die Wildbahn um 400 fl. auf sechs Jahre; Graf Saint-Julien,
der nach ihm die Jagd jenseits des Traunsees zu erwerben
wünschte, bot nur 200 fl. jährlich, welche Pachtsumme dem könig-
lichen Forstamt nicht genügte, weshalb es die Jagd behielt und
selbst ausübte109). Der in kaiserlichem Dienste gestandene Hofjäger
Vockenhuber wurde 1730 zu seiner goldenen Hochzeit mit einem
Ehrengeschenk von 50 fl. ausgezeichnet und trat im selben Jahre
mit 1 fl. wöchentlich in Provision110), worauf sein Enkel den Dienst
als Hofjäger übernahm. 1741 wollte Josef Anton Graf von Seeau
die ganze Jagd im Kammergut gegen einen Pachtschilling von 11.000
Gulden übernehmen111), doch scheint das Angebot wahrscheinlich
aus politischen Gründen abgelehnt worden zu sein; das Orter
Reißgejaid jenseits des Traunsteins und des Traunflusses wenig-
stens, das von langen Jahren her dem königlichen Forstamt in
Gmunden gegen jährlich drei Gemsen verpachtet worden war,
wurde diesem auch weiterhin in Bestand überlassen112). 1744 kaufte
das Stift Kremsmünster den Traunsteiner Landdienst mit Wildbahn
und Reißgejaid, wohl nur jenen Teil der Kammergutjagd also, der
zur Abrundung des Scharnsteiner Reviers diente113). 1748 mietete
der Deputationsrat Graf von Wilschekh die Traunkirchner Jagd
vom Ärar, legte sie aber schon im folgenden Jahre wieder
zurück114). 1750 endlich wurde die in Erledigung gekommene Jagd
in der Herrschaft Ort dem Präsidenten der oberösterreichischen
loe) S. O. A. Bd. 43.
107) S. O. A. Bd. 75.
108) Res. 1699, S. 647.
10<l) Res. 1723, S. 643; 1729, S. 656.
110) Res. 1730, S. 212.
m) Res. 1741, S. 337.
112) S. O. A. Bd. 150.
113) Res. 1744, S. 773.
m) Res. 1748, S. 439; 1749, S. 572.
409
Stände, Grafen Otto Karl von Hochenfeld, für sein Entgegenkommen
in Bankalangelegenheiten überlassen115).
Diese wenigen im Salinenarchiv enthaltenen Angaben über die
jeweiligen Jagdinhaber und Jagdgerechtigkeiten reichen leider nicht
aus, um die jagdlichen Verhältnisse im Kammergut bis zur Mitte
des 18. Jahrhunderts genau zu erfassen. Spärlich sind auch die Mit-
teilungen über die kaiserlichen Jagdbesuche, obwohl aus einigen
Andeutungen hervorgeht, daß besonders die Gemsjagd vom Hofe
geschätzt wurde. Zum ersten Male verlautet von einer kaiserlichen
Gemsjagd das Hallstätter Archiv aus dem Jahre 1614, zu welcher
das Hof schreiberamt 100 Mann als Sesselträger, Treiber und
Schützen beistellte. Die Leute waren 818 Tagwerke im Dienst und
erhielten 163 fl. 4 ß. 24 Pf. zum Lohn116).
Nach der Befreiung Wiens von den Türken unternahm Kaiser
Leopold zweimal Lustreisen in das Kammergut, die erste vom 10.
bis zum 19. Mai 1684 über Marchtrenk, Lambach, Puchheim,
Kammer, Unterach, St. Wolfgang nach Ischl und zurück über
Traunkirchen, Gmunden und Lambach bis Linz; Schiffe und Wagen
hatte das Salzamt beizustellen. Die zweite, am 14. Juni begonnene
Reise führte den Kaiser wieder über St. Wolfgang nach Ischl, wo
eine Gemsjagd auf der Hohen Schrott geplant, wegen des zu vielen
Schnees aber nicht ausführbar war117). Die Kosten der beiden
Reisen im Betrag von 2517 fl. 5 kr. hatte das Einnehmeramt in
Gmunden zu begleichen118). Die Hohe Schrott war als Jagdboden
besonders geschätzt; 1699 mußten über Wunsch des Oberstland-
jägermeisteramtes die Almen des Wolf Mayrhofer und des
Wiesauer von dort verlegt werden, um „das edle Gamsgebürg von
aller Viehtreibung zu befreien“, und weil es der einzige Ort wäre,
wo „einer anwesenden gnädigsten Herrschaft einiger Gusto mit
Gamsjagen gemacht werden könnte119)“.
Große Vorbereitungen wurden getroffen, als Karl VI. 1732 zur
Jagd ins Kammergut reiste. Straßen, Wege und Brücken waren
instand zu setzen, Wohnungen für ihn und sein Gefolge in Gmunden,
Ischl und Hallstatt vorzurichten, auch große und kleine Schiffe mit
116) Res. 1750, S. 632.
11#) Hallst. S. A.
117) Res. 1684, S. 278.
118) Res. 1685, S. 308.
119) S. O. A. Bd. 81.
410
Bemannung beizuschaffen, wie es zu Zeiten Kaiser Leopolds ge-
halten worden war120). Die ärarischen Jäger, die vielen als Treiber
verwendeten Holzknechte und die sonstige Hilfsmannschaft wurden
wie vordem wieder vom Salzamt entlohnt, das ihnen 1627 fl. 48 kr.
auszahlte.
Neben dem Qemswild fand auch das Federwild gebührenden
Anwert. 1722 mußte das Salzamt zur Vermählung der Erzherzogin
Maria Amalia mit dem Kurprinzen von Bayern 30 Haselhühner,
20 Bündel „Crambeths“vögel, 40 „Pandl Tryschl“ (Drossel) und
15 Birk- und Auerhennen liefern121), und 1728 bestellte der Oberst-
stallmeister Fürst Schwarzenberg zwei neue Sechserzillen zur
kaiserlichen Wasserjagd122).
Die unwirtlichen Gegenden des Kammergutes bargen auch
Raubwild. In den Niederungen um die Seen lebte der Reiher, den der
jagdfreudige Kaiser Maximilan I. schützte; 1518 befahl er, dem
Konrad Walch, in dessen Gehölz Reiher nisteten, jährlich 12 fl. zu
reichen, damit er an diesen Orten kein Holz schlage und die Reiher
nicht verjage123). Luchse und Wölfe waren noch zu Anfang des
18. Jahrhunderts nicht ausgerottet; 1703 wurden in den Kammer-
wäldern zwei Luchse gefangengenommen124) und im selben Jahre
klagten die Orter Jäger, daß die Wildbahn schlechter geworden,
weil Wölfe in dem harten und schneereichen Winter dem Wild viel
Schaden zugefügt hätten126). Die gefährlichsten Feinde des Weid-
werkes aber waren die Wildschützen, deren es im Kammergut seit
jeher gab; die Jagdlust steckt nun einmal im Blute des Älplers und
ist auch heute noch nicht erloschen. Das Verbot des Wildankaufes
und des Büchsentragens der Holzknechte126) und Verordnungen
gegen das Wildererunwesen, wie solche noch im 18. Jahrhundert
erlassen wurden, blieben wirkungslos. 1739 und 1741 wilderten
Gosauer Raubschützen haufenweise in den angrenzenden Salzburger
Wäldern und lieferten den Jägern förmliche Schlachten, so daß das
Erzstift vom Salzamt mit allem Nachdruck Abhilfe verlangte127).
12°) Res. 1732, S. 460; 1733, S. 553, 567.
121) Res. 1722, S. 314.
122) Res. 1728, S. 454.
1M) Index.
124) S. O. A. Nr. 17.
126) S. O. A. Bd. 117.
126) Res. 1709, S. 719.
127) S. O. A. Bd. 144, 174, 175.
Mlifffflfflf"".......
411
VIII. Fischerei.
Die fischreichen Seen und Flüsse des Kammergutes boten der
Bevölkerung von altersher eine um so notwendigere Beikost, als
es an anderem Fleisch fehlte. Die landesfürstliche Regierung
schenkte daher der Zucht und Verwertung der Fische ein besonderes
Augenmerk und regelte deren Fang und Verkauf. Auf Fol. 137 des
ersten Reformationslibells von 1524 heißt es: „Unnd nachdem die
Nahrung zu Hallstatt hart ankhombt und theur ist / dehshalb die
Arbeiter viel Hunger leiden zu der großen strenngen Arbeit / die Tag
und Nacht werd / damit sich dieselben aber dest pas vnderhalten
möchten / hat weyland unser lieber Herr und Ahnherr / Kaiser
Maximilian / den See zu Hallstatt ze fischen erlaubt.“ Den Beamten
des Hofschreiberamtes war das Fischrecht in Obertraun ein-
geräumt, während der Fischfang in Qosau verboten und der kaiser-
lichen Familie Vorbehalten blieb. Nur wenn die Amtsleute aus
Gmunden die Gegend dienstlich bereisten, durfte für sie an Fest-
tagen „ein zymlich nottdurft visch daraus“ gefangen werden. Diese
Bestimmungen gingen fast wörtlich auf das zweite und dritte Libell
über. 1585 bestand eine Fischordnung, die für alle, auch für die der
Herrschaft Ort und der Residenz Traunkirchen gehörigen Kammer-
gutgewässer Geltung besaß12 * * 128). 1660 mußten die von der Herr-
schaft Ort gefangenen Fische dem Salzamt angezeigt und drei Tage
feilgeboten werden, bevor sie anderwärts verkauft werden
durften129). Nach der verschärften Weisung von 1690 war es über-
haupt verboten, Fische ohne oberamtliche Bewilligung außer Landes
zu bringen; ohne Paß verschickte Fische wurden beschlagnahmt.
Nur der Pfarrer von Altmünster hatte die Erlaubnis erhalten, von
den Fischern in seinem Bezirk Fische zu seiner Hausnotdurft zu
kaufen. Alles unbefugte Fischen in den Flüssen war bei Geld- und
Leibesstrafe verboten130).
Die 1707 und 1708 herausgegebenen Fischordnungen erneuerten
und erweiterten die früheren Bestimmungen, setzten die Grenzen
der Fischereiberechtigungen fest, gaben genaue Weisungen über die
Maschenweite der Fängnetze, verboten das Hechtschießen und
wahrten den Hallstättern das uralte Recht, daß ihnen die Fische erst
angeboten werden mußten, bevor sie nach auswärts verkauft
wurden131).
12S) S. O. A. Bd. 46.
ln) S. O. A. Bd. 16.
13°) S. A. O. Bd. 43.
lal) S. O. A. Bd. 134.
412
Vom Hallstätter See gehörte der nördlich von der Einmündung
des Qosaubaches, der Seeenge gelegene Teil zu Traunkirchen, das
die Fischerei verpachtet hatte, der südliche zu Wildenstein, welchem
Pflegamt die Grund- und Landgerichtsobrigkeit über den ganzen
See zustand. Der von 1662 bis 1708 unverändert gebliebene Ver-
kaufspreis in Hallstatt betrug für das Pfund Lachs und Forelle 7 kr.,
für Hechte, Asche, Ruten und Saiblinge 6 kr., Alben 5 kr., Reinanken,
Schratzen und Plötten 4 kr. Ein Achtering Koppen kostete 12 kr.,
ein Achtering Pfrillen 4 kr., ein Pfund geselchte Reinanken im
Sommer 6 bis 7 kr., im Winter 8 kr. Für Goisern, Ischl und Laufen
war der Preis je Pfund um 2 kr. höher131).
Jm Traunsee wurde sowohl vom Pflegamt der Herrschaft Ort
wie von der Residenz Traunkirchen gefischt. Die Traun gehörte zu
Wildenstein, nur auf der Strecke von Mitterweißenbach bis Ischl
besaß Traunkirchen das Fischrecht, das nach vorausgegangenen
Streitigkeiten 1728 im Verhandlungsweg bereinigt wurde132).
Zur Ausfuhr gelangten fast ausschließlich geselchte Fische,
wofür die Fischer vom Hundert zwei Stück als schuldige Maut ab-
legen mußten. Dafür bezogen sie das nötige Salz zum Einsalzen der
Fische und zum eigenen Gebrauch, hatten aber andererseits wieder
die Pflicht, den Fuder- und Fertigerzillen in Gefahr jederzeit
schuldige Beihilfe zu leisten. Die Zahl der Fischer war nicht gering;
1692 zählte man in Ort allein 17 Fischer, welche die Fischerei ent-
weder selbst in Pacht genommen hatten oder sie im Dienste der
Großpächter ausübten. Die Fischerei im Traunsee, soweit sie nicht
Traunkirchen gehörte, wurde auch nach Rückübernahme der Herr-
schaft Ort in staatliche Verwaltung verpachtet; als Pächter
scheinen in dieser Zeit nur Einzelpersonen oder Konsortien auf, nicht
aber gewerbsmäßige Fischer. 1724 hatte der Stadtrichter von
Gmunden, Wolf Wilhelm Raimer, das Fischereirecht inne und damit
die Verpflichtung übernommen, den Kammergutbeamten die Fische
um die vorgeschriebene Taxe zu überlassen. Diese Taxe galt auch
für die sogenänten Verehrfische und das Fischdeputat von 130 Pfund
an die Kapuziner in Gmunden, für welch letzteres die Taxe vom
Salzamt bezahlt wurde133). 1742 ging die Fischerei zum alten Pacht-
schilling von 700 Gulden jährlich an den Sohn Raimers, Josef
Mathias, der Pfleger in Ort war, über. Nach Ablauf seiner Pacht-
zeit, 1748, bewarben sich die Beamten des Gmundner Salzamtes, mit
181) S. O. A. Bd. 134.
132) S. O. A. Bd. 123.
133) Res. 1724, S. 583.
413
Graf Sternbach an der Spitze, gemeinsam um die Fischpacht, die
sie für sechs Jahre um 725 fl. jährlich auch erstanden134).
Die Aufsicht über das Fischereiwesen im Kammergut führten
der Oberfischmeister und die ihm untergebenen Fischmeister, die
als kaiserliche Diener den übrigen Angestellten des Salzamtes
gleichgehalten waren. Sie hatten auf die Beachtung der Fisch-
ordnung durch die Pächter zu sehen, die Sicherheit der Fisch-
gewässer zu überwachen und die Fischzuchtanstalten zu leiten. Die
junge Brut diente nicht bloß zur Deckung des eigenen Bedarfes,
auch andere Abnehmer fanden sich; 1732 gingen 400 Einsetz-
saiblinge an die Herrschaft Seisenburg135). Die schönsten und
edelsten Fische kamen auf den kaiserlichen Tisch; das Salzamt
unterhielt schon 1610 einen eigenen Fischbehalter in der Traun
unterhalb des Falles, der stets gefüllt sein mußte, um bei kleinem
Wasser die Fische nach Wien schicken zu können136). Besonders
schätzte man bei Hofe die Fische aus den vorbehaltenen Gosauseen,
von welchen der innere der Forellen- und der äußere der Saibling-
see hieß. Nach Anordnung des Oberfischmeisters wurde im hinteren
Gosausee zu Michaeli gefischt, weil die Fische zu dieser Zeit schon
nach Hallstatt überbracht werden konnten; im vorderen See be-
gann man erst um Allerheiligen zu fischen137). Größere Mengen vön
Fischen beanspruchte im 18. Jahrhundert das jährliche St.-Andreas-
Toisonfest; die Sendung bestand in der Regel aus 12 extragroßen
Saiblingen, 12 Fehren, 60 Aschen und 100 Sprenglingen (Forellen).
Daneben wurden auch zu anderen Hoffestlichkeiten stets Fische
aus dem Kammergut verlangt. 1727 brachte der Oberfischmeister
Schloßgangl dem Kaiser lebende Saiblinge aus dem Gosausee, der
darob sein Wohlgefallen zeigte und ihn „über fünf Vaterunser lang“
ins Gespräch zog138). 1700 beabsichtigte die kaiserliche Familie, die
Burg zu Wiener Neustadt als Sommeraufenthalt zu beziehen, und
wollte zur höchsten Lust der fremden Gäste den Burggraben mit
Fischen besetzen; auch diese mußte das Salzamt beschaffen139).
134) Res. 1741, S. 358; 1748, S. 440.
135) Res. 1732, S. 465.
13G) S. O. A. Bd. 40.
137) Res. 1727, S. 338.
138) S. O. A. Bd. 123.
138) Res. 1700, S. 678.
Geldwesen
I. Gebarung.
Von dem im Kammergut erzeugten Salz wurden nur die Land-
fuder an Ort und Stelle verkauft, alles übrige Salz war Ausfuhrware,
deren Aufschlagswert anderen Kassen zufloß. Das Salzamt bedurfte
deshalb zur Bestreitung des laufenden Aufwandes dauernd größerer
Zuschüsse zum Wurzenverlag, die ihm von der Hofkammer, so gut
es ging, aus den verschiedenen Verschleißkassen angewiesen
wurden. Bei der überragenden Bedeutung des böhmischen Ab-
satzgebietes war das 1554 errichtete böhmische Salzhandelsamt,
die Prager Deputiertenkammer, schon vom Beginn ihrer Wirk-
samkeit an auch die stärkste Geldgeberin, jede Störung im Salz-
verschleiß dieses Landes daher für Gmunden von Nachteil. Solche
kamen oft genug vor, denn von der Mitte des 16. bis tief ins 18. Jahr-
hundert hatten weder Böhmen noch Österreich viel ruhige Zeiten;
Kriege, Hungersnot und Teuerung zehrten den Überschuß des Salz-
gefälles und auch alles andere Vermögen auf und leerten die
Kassen des Reiches. 1607 fehlte den Fertigern das Bargeld zur
Übernahme der Küfel, so daß die Verwesämter in Hallstatt und
Ischl das Salz auf Borg abgeben mußten und dann die Löhne nicht
mehr auszahlen konnten. Das gleiche Mißgeschick war übrigens
dem Hofschreiber Blindhammer in Hallstatt schon 50 Jahre früher
begegnet1). (S. 5.)
Von den Salzpreissteigerungen hatte das Salzamt nichts, weil
es den Ertrag zur Gänze an das Hofzahlamt oder andere Kassen
l) Res. 1607, S. 86; S. O. A. Nr. 20.
■■■■hhbhhhhhhhhhhhhphhhphphhhhhhhhhhi
415
abführen mußte. Als es 1650 damit im Rückstand blieb, kam von
Wien ein scharfer Verweis, das Geld war für die Truppen in Ungarn
bestimmt, sonst „möchte es bei diesen schweren Zeiten leichtlich
dahin kommen, daß die Soldaten, wie sie schon etlichemalen sich
vernehmen lassen, die Plätze leerstehen, die Gewöhr stehen und die
Festungen verlassen müßten2). 1653 konnte die Hofkammer den
Wurzenverlag für Gmunden nicht beschaffen, Salzamtmann und
Einnehmer, die in ihrer Bedrängnis sogar nach Wien fuhren,
brachten bloß 15.000 Gulden mit nach Hause. Auch den Käufern
fehlte das Geld, weshalb das Amt ihnen erlaubte, das Salz nur zur
Hälfte bar zu bezahlen und für den Rest Getreide zum Marktpreis
zu liefern, das man ohnehin für die Arbeiter benötigte3). Zwei Jahre
später hatte die Hofkammer wieder Mühe, den für den Betrieb der
Salzwerke nötigen Verlag aufzubringen, 8000 Gulden waren Leih-
geld, das übrige wurde aus den Einkünften der Weinmaut und des
Bier- und Salzgefälles in Böhmen genommen. Die letzte Salz-
steigerung war dem Erzbischof von Gran verpfändet worden, kam
also für das Salzamt nicht in Betracht4).
Der Geldaufwand Gmundens war zu jener Zeit noch recht
bescheiden. Die Jahresausgaben betrugen von 1652 bis 1654 im
ordentlichen Erfordernis 74.207 fl. und die unbeständigen Auslagen
36.572 fl., zusammen 110.779 fl., denen 90.594 fl. an Mauteinnahmen
und der Überweisung von Prag gegenüberstanden, so daß von der
Hofkammer noch 20.185 fl. gesandt werden mußten5). 1664 waren
die beständigen Ausgaben schon auf 105.841 fl. und das Gesamt-
erfordernis auf 129.785 fl. gestiegen, wofür die Bedeckung aus den
eigenen Einnahmen des Mautamtes von 61.544 fl., der Überweisung
des Prager Deputiertenamtes von 60.000 fl. und aus mehreren
niederösterreichischen Ladstätten gefunden wurde6).
Beachtenswert ist eine Aufstellung des Reingewinnes aus dem
Salzgefälle von 1687. Angenommen war eine Jahreserzeugung von
100.000 großen Kufen und 6000 Pfund Küfeln. Die Kosten einer
großen Kufe setzten sich zusammen aus:
s) S. O. A. Bd. 95.
3) Res. 1653, S. 209.
*) Res. 1655, S. 256.
5) S. O. A. Bd. 66.
") Res. 1664, S. 169; Gmund. St. A. Bd. 60/1.
416
dem Salzpreise für lVs Fuder zu 16 kr den Lieferkosten nach Linz (ein- schließlich aller Kufenhandelsamts- unkosten) Wassermacher, Traunfahrer und Fallbauern 22 kr. 2 Pf. 18 kr. 4 kr. 2 Pf.
Zusammen . . . 44 kr. X 100.000 73.333 fl.
Von den 100.000 Kufen entfallen 20.000 auf die Einfüll und sonstige Verluste; bleiben verkaufbar 80.000 Kufen um je Gewinn. . . 4 fl. 50 kr. 386.667 fl. 313.334 fl.
6000 Pfund Küfel erforderten zur Er- zeugung 600 Pfund Fuder zu 16 kr. Fertigerlohn Wassermachen (Traunarbeiten) . . . Traunfahrer und Fallbauern .... 38.400 fl. 81.200 fl. 4.000 fl. 1.200 fl. 124.800 fl.
Selbstkosten eines Küfels 5 kr. VA Pf. Zum Verkauf gelangten nach Abzug der ertränkten Küfel und der Ein- füll 5800 Pfund zu je Gewinn . . . 108 fl. 626.400 fl. 501.600 fl.
Insgesamt . . . 814.934 fl.7)
Am Ausgang des 17. Jahrhunderts stand es um die Staats-
finanzen ganz besonders schlecht, das Schuldenmachen wurde zur
Regel. 1688 wußte die Hofkammer dem Salzamtmann keinen besse-
ren Rat zu geben, als auf gewöhnliche Amtsobligation gegen
5 Prozent zu antizipieren8). Dabei wurden die Ausgaben immer
höher, 1690 hatten sie 190.000 fl. im Jahre bereits überschritten.
19.472 fl. hievon waren Schuldzinsen, zu deren Bezahlung das Geld
von den Gmundner Beamten und Fertigern erst ausgeliehen werden
mußte. 1696 berichtete der Salzamtmann Graf Friedrich von Seeau,
dessen weitgehender geldlichen Unterstützung des Salzwesens
schon eingangs erwähnt wurde, daß er das bevorstehende Unheil
mit seiner Hilfe nicht mehr abwenden könne, da er über seine schon
geleistete übergroße Antizipation nichts mehr vorzustrecken ver-
möge. Auch andere Geldgeber waren zurzeit nicht aufzutreiben, die
gelieferten Kriegstschaiken konnten nicht bezahlt werden und für
7) S. O. A. Bd. 57.
8) Res. 1688, S. 435.
417
die veräußerten Zillen lief kein Geld ein9). Der Oberfaktor und Hof-
jud Samuel Oppenheimer endlich sandte einen Wechsel auf 20.000 fl.,
doch reichte der Erlös nicht einmal zur Zinsenzahlung aus, so daß
die Gläubiger damit auf eine spätere Zeit vertröstet werden
mußten10). Das Jahr 1696 war für das Salzamt eines der traurigsten
in seiner wechselvollen Geschichte. Das Hofkriegszahlamt nahm
alle seine Eingänge für sich in Anspruch und wollte selbst auf die
dem Kammergut vorgeschriebene Vermögenssteuer nicht ver-
zichten, deren Erträgnis es wegen höchster Gefahr dringend ein-
forderte11). Dieses war indessen so gering, es kamen nur 1456 fl.
zusammen, daß man die Steuer doch dem Wurzenverlag zuschlug12).
Die Geldknappheit war auch deshalb so arg, weil der Salzabsatz
infolge der rasch aufeinanderfolgenden Preissteigerungen zugunsten
des Schmuggels merklich zurückging, so daß die Deputierten-
kammer in Prag an Einnahmen verlor und daher die Gmundner
Verlagsansprüche nicht voll befriedigen konnte; dies um so weniger,
als der Hof selbst in Geldnöten steckte und ebenfalls Aushilfe
brauchte13).
Das 18. Jahrhundert begann nicht viel besser. Oppenheimer
hatte 6000 Metzen Getreide nach Zizlau geliefert, den Metzen zu
2 fl. 7)4 kr., und das Salzamt sollte trachten, das Geld hiefür aufzu-
treiben, das unter 6 Prozent nicht mehr zu bekommen war14). Weil
aber wenige Wochen später auch die am Linzer Markt fälligen
Bartholomäzinsen fällig waren, wozu ebenfalls das Geld fehlte,
wurde das Salzamt beauftragt, auch für diesen Zweck 20.000 fl.
auszuleihen, mit der Zusicherung, daß der Betrag binnen Jahresfrist
vom Prager Deputierten- und dem niederösterreichischem Salzamt
rückerstattet werde15). Dem Salzamtmann war es tatsächlich
gelungen, so viel Leihgeld zu erhalten, doch fehlten immer noch
60.000 fl. Verlag für den Betrieb selbst. Der Einnehmer fuhr nach
Wien, um der Hofkammer die Gefahr für den Bestand des Kammer-
gutes vorzustellen, brachte aber nur eine Anweisung an das Prager
Deputiertenamt über die Hälfte des angesprochenen Betrages und
*) S. O. A. Bd. 59, 60.
10) Res. 1696, S. 397.
“) Res. 1696, S. 400.
12) Res. 1696, S. 436.
“) Res. 1696, S. 425—429; 1697, S. 485.
u) Res. 1700, S. 681.
15) Res. 1700, S. 694.
27
418
den Auftrag nach Hause, die dem Hofkastner bisher zugestandene
und durch die nunmehrige Aufteilung des Getreides unmittelbar
von den Schiffen weg gegenstandlos gewordene Kastenschwendung
abzustellen, den Getreideabgabepreis höher zu halten und den
Zuzug der vielen Edelleute in das Kammergut zu verhindern, da
diese den Arbeitern und Offizieren die Nahrung verteuern16). Wie
hilflos mußte die Hofkammer den Verhältnissen gegenüber-
gestanden sein, wenn sie glaubte, durch so kleinliche Mittel die
würgende Geldnot bannen zu können. Getreide aber mußte das
Kammergut bekommen; sie schloß daher noch 1700 mit dem
Kommissär Harrucker einen Lieferungsvertrag über 250 Muth ab,
den Metzen Korn nach Linz gestellt um 1 fl. 45 kr., aber auch wieder
ohne Geld, den hiezu benötigten Vorschuß von 9000 fl. hatte der
Salzamtmann durch Wechsel zu decken. 1702 versagten abermals
die Hilfsquellen; vom niederösterreichischen Salzgefälle konnte für
den Gmundner Verlag nichts abgeführt werden, so daß der Ein-
nehmer zur Bestreitung der zu Ostern fälligen Zinsen und zur
Befriedigung seiner Kreditparteien Geld ausleihen mußte17). In
einem Bericht an die Hofkammer schildert das Salzamt die Folgen
der zu gewärtigenden Zahlungseinstellung in den schwärzesten
Farben. Die noch haftenden Darlehen würden dann alle sofort
gekündigt und der Betrieb aus Mangel an Zahlungsmitteln still-
gelegt werden, die Arbeiter keinen Lohn erhalten, die Traunbauten
verfallen und die Ladstätten veröden18). Soweit kam es zum Glück
doch nicht, etwas Geld fand sich immer wieder, wenn nicht aus
Prag oder Wien, so von den wenigen Begüterten, die das Land
noch aufwies, und im äußersten Falle trug man kein Bedenken,
auch Stiftungsgelder zur Deckung des laufenden Bedarfes
anzugreifen.
Die Finanzkrise dauerte noch 1703 an; man befürchtete den
Staatsbankrott und den Verlust von Treu und Glauben beim Volke.
Alle verfügbaren Mittel waren zur Erhaltung des Reiches und des
Heeres notwendig und doch durfte die Zahlung der Zinsen zu den
zwei Linzer Märkten nicht unterlassen werden. Der Salzamtmann
hatte die Gläubiger, unter welchen der Hofzahlmeister Ferdinand
Leopold Wisendo von Wiesenberg der größte war (S. 74), abermals
um Nachsicht zu bitten, daß sie in den Zahlungsaufschub einwilligten.
“) Res. 1700, S. 704—709.
17) Res. 1702, S. 802.
18) S. O. A. Bd. 122.
419
Der Kaiser selbst drang in das niederösterreichische Salzamt und
die Prager Deputiertenkammern, längstens bis zum Bartholomä-
markt Geld nach Gmunden zu schicken oder, wenn das Gefälle nicht
ausreichen sollte, solches auf Kredit aufzunehmen, damit das
Gmundner Amt die Interessen bezahlen und die Arbeiter
entlohnen könne19).
Zur Sicherstellung des Leihkapitals hatte die Regierung den
größten Gläubigern Gefällseinnahmen verpfändet, aus welchen sie
ihre Zinsenforderungen zum Teil befriedigen konnten. Graf Fried-
rich von Seeau und nach ihm Wisendo erhielten die Aufschlag-
hypothek auf das Einnehmeramt in Gmunden, die Herrschaft Ort
und den Weintaz in Ybbs und Sarmingstein sowie das Recht, an
jedem Ort einen eigenen Einnehmer auf Staatskosten zu halten.
Wisendo wurde 1708 auch das Salzgefälle in Linz, Freistadt und
Mauthausen verpfändet20).
Nach 1710 war die Geldkrise in Österreich überwunden und
für den Fortbestand des Gmundner Salzwesens keine Gefahr mehr.
Die Hauptverschleißstellen konnten die verlangten Verlagsbeiträge
zumeist in der vollen Höhe leisten, Stockungen in der Zusendung
waren nur für kurze Dauer. 1711 setzte die Hofkammer nach Über-
prüfung des Voranschlages den vierteljährigen Geldbedarf des Salz-
amtes mit 90.000 fl. fest; von dem für die drei ersten Quartale
erforderlichen Aufwand von 270.000 fl. vermochte das Salzamt
143.000 fl. aus den eigenen Einnahmen zu decken, 20.000 fl. hatte
die schlesische Salzadministration und 107.000 fl. das Prager
Deputiertenamt zu übernehmen21). Konnte das Prager Amt den
angesprochenen Verlag nicht selbst überweisen, so wurde derselbe
den Kassaständen der böhmischen Ladstätten, Budweis, Pilgram,
Krumau usw. entnommen22).
Mit dem zunehmenden Salzabsatz stieg auch der Erzeugungs-
aufwand und damit der Verlagsanspruch; bis 1715 hatte Prag
jährlich etwa 150.000, von da ab 180.000 fl. nach Gmunden abzu-
führen, für 1718 waren hiefür schon 200.000 fl. zu veranschlagen23).
Eine gute Übersicht über die Geldgebarung im österreichischen
Salzwesen dieser Zeit bietet die Bilanz der Jahre 1712 bis 1714.
“) Res. 1703, S. 85—91.
20) Res. 1708, S. 636.
21) Res. 1711, S. 1.
22) Res. 1713, S. 156; 1716, S. 374.
23) Res. 1718, S. 544, 578.
27*
420
Danach betrugen die Verschleißeinnahmen im Salzamt
Gmunden selbst durchschnittlich im Jahre .... 186.781 fl.
Die Kleinküfel-Gottesheilsalz- und Herrenfuder-
Steigerung ........................................ 981.343 „
Die böhmischen Zentnerfassei....................... 1,123.283 „
Das schlesische Tonnensalz........................... 120.000 „
Zusammen . . . 2,411.407 fl.
Dem standen Ausgaben gegenüber:
Im Kammergut......................................... 362.072 fl.
Im Salzamt zu Wien................................... 182.858 „
ln Prag.............................................. 185.283 „
ln Schlesien.......................................... 62.000 „
Zusammen . . . 792.213 fl.
Es verblieben sohin.................................1,619.194 fl.
als Reingewinn des Salzgefälles, also doppelt soviel wie im
Jahre 1687.
Der durchschnittliche Verlagsbedarf des Gmund-
ner Salzamtes dieser Zeit ergibt sich aus
dem Jahresaufwand von.............................. 362.072 fl.
nach Abzug der eigenen Einnahmen von............. 186.781 „
mit................................................ 175.291 „
wozu noch der Zinsendienst kam mit................. 28.453 „
sonach im ganzen mit............................... 203.744 fl.24)
Zehn Jahre später war die Bilanz noch günstiger, die Brutto-
einnahmen waren auf 2,590.000 fl. gestiegen, das Erfordernis auf
angeblich 427.200 fl. gesunken und der Reinertrag um eine halbe
Million Gulden höher geworden.
Für die Kassagebarung des Salzamtes war die 1738 erneuerte
Vorschrift maßgebend, daß die nach der 1714 eingeführten Kameral-
verrechnungsart verfaßten Jahresrechnungen am 31. Dezember
abzuschließen, am 31. Jänner abzuführen und für jeden Betriebs-
zweig selbständig anzulegen waren. Eigene Rechnungen führten
noch das Pflegamt Wildenstein, das Hof kastenamt, das Großkufen-
handelsamt, das Mautamt und die Verwesämter in Hallstatt, Ischl
und Ebensee.
1741 und 1742 brachte der Krieg gegen Bayern einen zeit-
weiligen Rückgang im Salzverschleiß und damit im Zusammenhang 21
21) S. O. A. Bd. 118, Nr. 18, 120.
421
eine Geldknappheit, zu deren Behebung die Regierung von den
oberösterreichischen Landständen 10.000 fl. entlehnte25). Im Lande
selbst war an gutem Gelde kein Mangel, 1739 führte das Linzer
Mautamt seinen Verlagsanteil von 50.000 fl. in lauter Goldstücken
ab, die für die Bedürfnisse des Salzamtes bei der Landschaftskassa
erst in Silber umgewechselt wurden26). Die bekannten Vorgänge im
Kammergut um 1742 waren auf die Ausgabenwirtschaft des Salz-
amtes nicht ohne Einfluß geblieben, das Amt hatte 126.000 fl.
Schulden, sehr zum Erstaunen der Bankodeputation, die vom Unter-
suchungskommissär Stracka eine merkliche Ausgabenverringerung
erwartete27). Sternbachs weitgehende Ersparungsmaßnahmen und
dessen mit der Auflassung des Mautamtes verbundene Kassen-
reform stellten dann das Gleichgewicht in der Geldgebarung
wieder her28).
In den Anfängen des Salzwesens fielen die reinen Einnahmen
zur Gänze dem Hofstaat zu. In einem Briefe des Salzamtmannes
Sebastian Hofer von 1515 bestätigt dieser den Empfang des kaiser-
lichen Befehles, das Einkommen des Amtes zu Gmunden unter
seiner persönlichen Verantwortung dem Schatzmeister Ihrer
Majestät, Jakob Villinger, zu überantworten29). Noch im 18. Jahr-
hundert war die staatliche Kassenführung von der des Hofhaltes
nicht strenge geschieden, der kaiserliche Hof schöpfte noch lange un-
mittelbar aus den Einnahmen des Salzamtes. 1606 bis 1614 mußte
dieses im Verein mit den Ladstätten in Stein und Korneuburg das
Deputatgeld an die Brüder Matthias und Max des Kaisers Rudolf II-,
für Max jährlich 12.000 Gulden, und die Hofbesoldung des kaiserlichen
Kammerdieners Reyß bestreiten, dann 1100 fl. für 220 Eimer guten
Niederösterreicher Wein, den der Hofkammerrat Veit Spindler an
den Hof verkauft hatte, wie eine Fischrechnung von 329 fl.
bezahlen30). Auch die Abfertigung von 600 fl. für eine Dienerin der
verstorbenen Gemahlin des Landgrafen Leuchtenberg fiel dem Salz-
amt zu Lasten31). 1676 erhielt der Hofsekretär der Kaiserin 3000 fl.
Ergötzlichkeit aus dem Einnehmeramt in Gmunden zugewiesen32).
25) Res. 1742, S. 450, 452.
-°) Res. 1739, S. 88.
-7) Res. 1742, S. 475.
28) Res. 1744, S. 776.
’“) S. O. A. Bd. 14.
30) Res. 1612, S. 165, 192; 1614, S. 206, 212.
31) Res. 1614, S. 214.
;!2) Res. 1674, S. 39.
422
1697 brauchte die Hofkammer für den Hofhaushalt dringend Geld,
zu einer Zeit, in der das Salzamt selbst aller Mittel entblößt war;
gleichviel, man sollte die Gläubiger mit der Zinsenzahlung ver-
trösten oder anderweitige Schulden machen, nur damit das Hof-
zahlamt doch etwas Geld bekomme33). 1708 bis 1710 hatten die
Gebrüder von Palm Juwelen im Werte von 177.866 fl. an die
kaiserliche geheime Hofkammer geliefert, zu deren Bezahlung das
Salzamt verhalten wurde34). Als Kuriosum verdienen die Kosten
Erwähnung, welche im Februar 1708 auf die Verschickung von
acht Zillen voll Eis von Gmunden an den Hof zu Wien ergingen,
weil den ganzen Winter über warmes Wetter herrschte35).
Auch das Kriegszahlamt überwälzte, wenn es leicht anging,
seine Zahlungsverpflichtungen unmittelbar an das Salzamt. Stadt
und Hochstift Passau hatten in den Jahren 1703 bis 1706 für die
Verpflegung der kaiserlichen Truppen über 30.000 fl. ausgelegt,
gaben sich dann aber mit 14.000 fl. zufrieden, welcher Betrag ihnen
1710 in zwei Jahresraten von dem Salzgeld für das nach Passau
zu liefernde Vertragsquantum in Abzug gebracht wurde36).
II. Steuern.
Das erste Reformationslibell befreite das Kammergut von allen
Steuern und Abgaben. Dabei blieb es auch noch über ein Jahr-
hundert hinaus, 1627 und 1633 lehnte Kaiser Ferdinand II. den
Vorschlag der oberösterreichischen Stände ab, den im Lande
eingeführten Aufschlag auch im Kammergut einzuheben37). Aber
schon 1639 wurde das alte Privilegium durchbrochen, zwar noch
verschämt, indem der Kaiser wegen des gefährlichen Zustandes des
Erbkönigreiches gegen feindliche Gewalt eine freiwillige Kontri-
bution von sämtlichen Beamten einhob38). Einen Schritt weiter ging
Ferdinand III. 1642, als er alle Besoldungen, Provisionen und
Deputate quatemberlich um ein Viertel kürzte, mit dem Versprechen,
diese Abzüge in besserer Zeit wieder zu ersetzen39). Im zweiten
**) Res. 1697, S. 485.
34) Res. 1712, S. 105.
35) Res. 1708, S. 580, 592.
38) Res. 1710, S. 791.
3?) S. O. A. Nr. 7.
3S) Res. 1639, S. 20.
38) Res. 1642, S. 51.
423
und dritten Quartal dieses Jahres wurden auch die Meister40) und
Vorarbeiter von der Kürzung betroffen, nur die Arbeiter blieben
verschont. Von einer Rückerstattung der Abzüge verlautete nichts,
im Gegenteil, ungeachtet der im Reformationslibell verankerten
Freiheiten wurde 1647 den Salzkammergutflecken anstatt der
Winterquartiere und Soldatenverpflegung ein „Zuetrag“ von
2821 fl. 15 kr. auferlegt und bei Zahlungsverweigerung die militäri-
sche Exekution angedroht41).
1656 versuchte die Hofkammer an Stelle des Quartalabzuges
die allgemeine Dezimation einzuführen, nach welcher die Beamten,
Fertiger, Meister und Arbeiter ein Zehntel ihrer Besoldung oder
ihres Lidlohnes zurücklassen sollten. Die scharfe Stellung des Salz-
amtmannes Achaz von Seeau gegen dieses Vorhaben hatte insoweit
Erfolg, als nur die Oberbeamten zur Abgabe verhalten, alle übrigen
Bediensteten aber hievon befreit wurden. Infolge dieser Ein-
schränkung blieb das Ergebnis der neuen Steuer weit hinter der
Erwartung zurück, das Salzamt konnte an die Dezimationskasse
bloß 154 fl. abführen42). Von der Dezimation war später nicht mehr
die Rede, doch fand man als Ersatz dafür bald eine andere Art der
Besteuerung. Von 1677 an hatte jeder neuernannte Beamte wie bei
allen kaiserlichen Ämtern auch im Salzamt eine Quittung vorzu-
legen, daß er vor seinem Dienstantritt das erste Quartal seiner
künftigen Besoldung bei der Kasse erlegt habe. Das Geld war an
die Hofkammer abzuführen, die es „ad necessitas publicas“ ver-
wendete43). Dieser Quartalabzug wurde bis 1683 allen Beamten
auferlegt, die seit 1677 in den kaiserlichen Dienst eingestellt worden
waren, wobei man ihnen zu verstehen gab, daß „es eine sehr
große Gnad sei, in gemeldten dero Dienst aufgenommen zu sein“,
1686 aber wieder rückersetzt44). Außer den Quartalabzügen mußten
die Beamten von 1681 an 3 kr. vom Gulden, also 5 Prozent als
Besoldungsaufschlag an die kaiserliche Kriegskasse abführen, doch
war auch diese Belastung nur vorübergehend und wurde vom
1. Jänner 1685 an nicht mehr eingefordert45).
Die nur aus bestimmten, meist kriegerischen Anlässen vorge-
nommene Heranziehung der Beamten verlor mit der Zeit den
40) S. O. A. Bd. 35.
41) Res. 1647, S. 120.
42) Res. 1656, S. 287; S. O. A. Nr. 61.
4S) Res. 1677, S. 50.
44) Res. 1681, S. 136; 1686, S. 406.
45) Res. 1681, S. 145; 1685, S. 295.
424
Charakter einer rückzahlbaren Anleihe und ging allmählich in eine
reine Steuerleistung über. 1690 hatten ähnlich wie schon 1677 jene
Offiziere, deren Jahresgehalt 100 fl. überstieg, den Quartalabzug
zu entrichten, wenn sie sich nicht ausweisen konnten, daß sie bei
ihrer Ernennung schon die Aufnahmetaxe erlegt hatten46). Das
nächste Jahr brachte den Beamten noch eine neue Auflage, die
allgemeine, extraordinäre Kopfsteuer, welche vom Kaiser „wegen
andringender höchster Feindesgefahr zu Schutz und Rettung unserer
getreuester Erbkönigreiche und Länder vor dem besorgenden
äußersten Verderben“ ausgeschrieben wurde und zur großen
Befriedigung der Hofkammer den ansehnlichen Betrag von
2809 fl. ergab47). Die Kopfsteuer, der auch der Medikus und
Apotheker unterworfen war, wurde bloß von der reinen Besoldung
ohne Adjutum, und sonstige Zubußen berechnet und betrug für
Beamte bis zu 200 fl. Jahressold für jeden Qulden einen Groschen;
höherbesoldete Offiziere hatten die Kopfsteuer auch für die
Familienmitglieder zu entrichten, und zwar für die Frau, wenn
keine Kinder vorhanden, einen halben, bei zwei oder mehr Kindern
zwei Groschen. Viel soziales Empfinden zeigt die Familienauflage
zwar nicht, für Witwen und Waisen des minderen Standes wurde
die Kopfsteuer aber doch auf ein Viertel der Quote ermäßigt, die
der Erblasser zu geben gehabt hätte48).
In den Jahren 1691 und 1692, in welchen die Steuer ebenfalls
zur Einhebung gelangte, war der Zahlungseifer schon sichtlich
gesunken, die Not war groß, der Salzamtmann selber blieb mit dem
Erlag im Rückstand, so daß die Hofkammer den Säumigen Geld-
strafen und Exekution androhen mußte und es später vorzog, die
Kopfsteuer in der Herrschaft Wildenstein zu pauschalieren49). Sie
wurde 1694 aufgelassen und nur 1746 ausnahmsweise noch einmal
eingehoben50). An ihre Stelle war die Vermögenssteuer getreten, zu
welcher für die Beamten zeitweils noch die Besoldungssteuer (der
frühere Besoldungsaufschlag) hinzukam. Eine Abart derselben war
die 1718 mit Rückwirkung auf 1716 vorgeschriebene und 1735 von
der Landschaft eingehobene Legitimationsarrha, welche alle
Quatember eingezahlt werden mußte. Die Beamten, Adjunkten und
Pensionisten wurden nach ihren Bezügen in 16 Klassen mit einer
4e) Res. 1690, S. 655.
47) Res. 1690, S. 675; 1691, S. 14.
48) Res. 1691, S. 7, 65, 74.
49) Res. 1692, S. 80.
50) Res. 1694, S. 253; 1746, S. 115.
425
Jahresabgabe von 3 bis 200 Gulden abgestuft51). Die Besoldungs-
steuer wurde 1743 jenen Beamten, deren Jahresbezüge an Gehalt,
Adjutum oder Pension 200 Gulden überstiegen, im Ausmaß von
10 Prozent in quartaligen Fristen abgezogen und die gleiche Abgabe
auch in den Jahren 1745 bis 1748 eingehoben, jedoch mit der Ein-
schränkung, daß jene Beamten, denen nach Abzug der 10 Prozent
Steuer keine 200 Gulden verblieben, von der Steuerleistung befreit
waren52). Von 1749 an war das Gehaltseinkommen bis zu 200 Gulden
abzugsfrei, von 200 bis 2000 Gulden mit 5 Prozent und darüber mit
10 Prozent belastet53).
Abweichend von den bisher behandelten, verschiedennamigen
Besoldungssteuern war die in der Zeit der ärgsten Geldnot zu Ende
des 17. Jahrhunderts auftauchende Vermögenssteuer eine Abgabe
vom Besitz, von welcher die nichtbegüterten und minderbemittelten
Beamten verschont blieben. Die erste in den Resolutionsbüchern
enthaltene Vermögenssteuerausschreibung stammt von 1696, obwohl
schon 1692 eine solche stattgefunden haben mußte. „Euch ist be-
kannt, wasmaßen auf dem Unwesen der ungarischen Rebellion und
dazugeschlagenen Friedbrüchigkeiten des Erbfeindes der bisherige
lange Türkenkrieg entstanden ist und Wir darauf in gerechter Sach
mit göttlicher Hilf durch Unsere von Gott gesegneten Waffen große
Länder glücklich erobert haben, Uns aber die Krön Frankreich in
pleno cursu Nostrarum victoriarum aus Beneidung und Mißgunst
zu verursachter unvermeidlicher Notwehr schädlich involvieret
hat. Wir sind daher bemüßigt, wieder eine eilfertige Vermögen-
steuer auf 1 Prozent zu ergreifen und ohne einige Exemtion und
Pauschhandlung vorzugehen54)“.
Die Selbsteinschätzung ergab 39 Zensiten im Kammergut mit
mehr als 1000 Gulden Vermögen als Grenze der Steuerpflicht, unter
welchen neben Beamten auch Bürger, Fertiger und Gewerbsleute
waren, mit einem liegenden und fahrenden Gesamtvermögen von
143.400 Gulden. Der reichste von allen war der Gegenschreiber
Sumatinger in Hallstatt, der 11.500 Gulden einbekannte. Für das
ganze Kammer gut war der Vermögensstand sehr klein, die teuren
Zeiten hatten eben die Ersparnisse zum großen Teil schon auf ge-
zehrt; infolgedessen konnte auch das Steuererträgnis nicht be-
61) S. O. A. Bd. 147; Res. 1735, S. 52, 114.
52) Res. 1743, S. 637; 1745, S. 15; 1746, S. 115, 152; 1747, S. 265, 340.
53) Res. 1749, S. 465, 468.
M) Res. 1696, S. 380.
426
friedigen55). Die 1701 neuerlich ausgeschriebene Vermögenssteuer
hatte ebenfalls nur geringen Erfolg, die Einzahlung war schleppend,
die Hofkammer mußte sie zweimal unter Androhung der Gehalt-
sperre oder Exekution betreiben. Die dritte 1705 aufgelegte Ver-
mögenssteuer war für Oberösterreich mit 220.000 Gulden kontin-
gentiert, wovon auf die Beamten des Salzamtes 1070 Gulden ent-
fallen wären; sie wurden indessen, vermutlich über Vorstellung des
Salzamtmannes Grafen von Seeau von der Zahlung enthoben56). Für
die nächste, 1712 stattgefundene Vorschreibung einer Vermögens-
oder Kriegssteuer, die von allen Grundstücken und Kapitalien mit
1 Prozent, von allen Einkünften und Renten mit 10 Prozent be-
messen war57), hatten die oberösterreichischen Landstände eine
Pauschalsumme von 150.000 Gulden erwirkt, von welcher Summe
800 Gulden auf das Kammergut entfielen, die auch zur Gänze auf-
gebracht und an das General-Hofkriegszahlamt abgeführt wurden58 *).
Die für 1747 angesetzte Vermögenssteuer schrieb neben der üblichen
einprozentigen Abgabe vom Werte noch eine fünfprozentige Leistung
vom Erträgnis vor69).
!_ Um die Geldbedürfnisse des Reiches zu befriedigen, reichten
weder die Einnahmen aus den Regalien noch die Steuereingänge
hin, selbst für den Betrieb der Salzwerke im Kammergut fehlten
bisweilen die nötigen Barmittel, um wieviel mehr noch für die Er-
fordernisse der kämpfenden Heere und für andere Staatsnotwendig-
keiten. Das Schuldenmachen war schließlich nicht in Österreich
allein zur Gepflogenheit geworden, um über augenblickliche Geld-
verlegenheiten hinwegzukommen. Kleinere Darlehen für Zwecke
des Salzwesens nahm in der Regel der Amtmann auf, während alle
größeren Verpflichtungen von der Hofkanzlei oder der Hofkammer
eingegangen wurden. Abgesehen von einer nicht rückzahlbaren
Kriegsauflage von 5000 Gulden im Jahre 1673, welche die Kammer-
gutsbeamten innerhalb sechs Tagen an das Hofkriegszahlamt abzu-
führen hatten60), waren die außerordentlichen Kriegsanforderungen
fest verzinsliche und rückzahlbare Darlehen, an welchen nicht
bloß die Beamten des Salzamtes, sondern die ganze Bevölkerung
des Kammergutes Anteil nehmen sollten. 1678 wurden die Salzamt-
55) S. O. A. Bd. 98.
56) Res. 1705, S. 288, 292.
57) S. O. A. Bd. 127.
58) Res. 1712, S. 101; S. O. A. Bd. 173, 174, 175.
5B) S. O. A. Bd. 148.
60) S. O. A. Bd. 35.
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427
leute aufgefordert, dem Kaiser im Kriege mit der Krone Frankreich
mit 10.000 Gulden an die Hand zu gehen, und die Rückzahlung wie
die Verzinsung der Schuld verbürgt81). 1683 sollte das Kammergut
zu einer extraordinären Hilf und Anlag wegen des bevorstehenden
Türkenkrieges beisteuern, wogegen die Bewohner von Hallstatt,
Ischl und Laufen unter Berufung auf ihre Steuerfreiheit und Armut
vorstellig wurden* 62). 1685 erging aus dem gleichen Anlaß der
Befehl des Kaisers an die Vasallen, Räte und wohltätigen Bedienten
des Reiches, zur Bezeugung ihrer gegen Majestät und das liebe
Vaterland tragenden Devotion und Eifers eine treuherzige Beihilfe
nach Maßgabe ihres Vermögens zu leisten63). 1695 bedurfte das
Kriegszahlamt dringend zwei Millionen Gulden, die von allen Beam-
ten des Reiches, insbesondere von jenen aufgebracht werden sollten,
von welchen bekannt war, daß sie sich in kaiserlichen Diensten
große Reichtümer erworben hatten; das Darlehen sollte verzinst
und in sechs Jahren rückbezahlt werden64 *). Noch 1706 wurden von
den Beamten des Salzamtes 15.000 Gulden als Anteil an einem sechs-
prozentigen Kriegsdarlehen verlangt, das in fünf Jahren zur Rück-
zahlung kommen sollte. Man gewährte hiefür dem Geldgeber und
seinen Erben das Recht, daß der Dienstnachfolger das Amt nicht
früher antreten durfte, bevor er nicht ihm oder den Erben den
geliehenen Betrag abgelöst hatte68).
Außer den unmittelbaren Geldanforderungen, Darlehen und
direkten Steuern griffen die landesfürstliche Regierung sowohl wie
die Landstände schon frühzeitig zu Auflagen auf Verbrauchsgegen-
stände aller Art, den indirekten Steuern, deren Einhebung im
Kammergut jedoch durch die Bestimmungen der Reformations-
libelle erschwert, wenn nicht verhindert wurde; auch setzte die
Hofkammer jedem Versuch der Stände, die Umlagen auf das
Kammergut auszudehnen, nachdrücklichen Widerstand entgegen.
Es würde zu weit führen, auf alle in den Salzakten verzeichneten
Verbrauchsabgaben und die zahlreichen, von den Herrschaften und
Pflegämtern eingehobenen Dienstbarkeiten näher einzugehen, zum
Verständnis der Sachlage wird es genügen, bloß die wichtigsten
Aufschläge zu besprechen.
Hiezu gehört zunächst der Fleischaufschlag; er betrug
01) Res. 1678, S. 82.
62) S. O. A. Bd. 91.
°3) Res. 1685, S. 322.
6 ) Res. 1695, S. 348.
a5) Res. 1706, S. 347.
428
1698 in den gesamten Königreichen und Ländern von jedem Pfund in-
und ausländischer Ochsen, Rinder und Jungvieh einen Kreuzer und
galt, weil das kaiserliche Patent den Aufschlag als „absolute und in-
distincte“ erklärte, auch für das Kammergut86). Die mit der Auflage
verbundene Verteuerung des Fleisches hätte unbedingt Lohn-
ansprüche ausgelöst, die zu befriedigen die Hofkammer keineswegs
gewillt war. Um die Arbeiter für den höheren Fleischpreis zu ent-
schädigen, ohne die Löhne steigern zu müssen, ersetzte sie dem
ganzen Personal des Salzamtes — mehr als 800 Mann — die Mehr-
ausgaben für die Zeit von 1699 bis 1701 im Betrag von 1750 Gulden
jährlich67); die Regierung nahm also die Fleischsteuer für die im Salz-
wesen Beschäftigten auf sich, suchte aber bald nach einem Grund,
um sich dieser Belastung zu entziehen. Sie zog ihre Zusage zur
Ersatzleistung zurück und erklärte 1705, daß der Fleischaufschlag
für das Kammergut keine Wirkung und daher wenigstens für die
Salzarbeiter vermöge ihrer Privilegien und zur Ersparung einer
größeren Entlohnung zu entfallen habe68). Das in Finanzangelegen-
heiten maßgebende Bankokollegium teilte jedoch diese Ansicht nicht
und ließ den Fleischkreuzer im Kammergut weiter einheben. 1709
klagte die Hofkammer, daß der Fleischaufschlag die Arbeiter hart
treffe; um diesen zu helfen, ohne den Aufschlag neuerlich zur Gänze
übernehmen oder die Löhne erhöhen zu müssen, strebte sie wenig-
stens eine Pauschalierung des Fleischaufschlages an. Das Vorhaben
gelang, mit den Fleischhauern wurde eine vom Salzamt zu zahlende
jährliche Abfindungssumme von 680 Gulden vereinbart, wofür diese
das Fleisch an die Arbeiter zum alten Preis abgeben mußten69).
Weil jedoch die Scheidung in steuerfreie und steuerpflichtige Käufer
schwer durchführbar war und zudem auch die Salzarbeiter in Wels,
Linz, Zizlau, Enns usw. die gleiche Begünstigung genossen, blieb
der Steuereingang zum Nachteil des Akzisbestandinhabers Johann
Anton Ehrmann von Falkenau gegenüber dem wirklichen Fleisch-
verbrauch stark zurück. Das Salzamt anerkannte die Richtigkeit
der vorgebrachten Beschwerde, löste die Akzise auch für die
übrigen Orte ein und erhöhte die jährliche Abfindung im Jahre 1712
von 680 auf 1750 Gulden70). Damit war die Leistung des Salzamtes
wieder ebenso hoch geworden wie vor der Pauschalierung. Die
ee) Res. 1698, S. 551, 601, 613.
67) Res. 1702, S. 788.
e8) Res. 1705, S. 261, 291.
m) Res. 1709, S. 835, 836.
70) S. O. A. Bd. 142.
429
Beamten waren von der Zahlung des Fleischkreuzers nicht befreit,
erst 1750 wurde die Ablösung des Fleischaufschlages mit 70 bis
80 Qulden jährlich auch für sie genehmigt71).
Von der Mahlsteuer blieb das Kammergut befreit, ob-
wohl die Landschaft schon 1643 versucht hatte, sie auch dort ein-
zuheben72). Die Einfuhr von niederösterreichischem Wein für die
herrschaftlichen Tavernen und Wirtshäuser in der Grafschaft Ort
war als kaiserliches Gut nicht nur zoll- und maut-, sondern auch
aufschlagsfrei, die bürgerlichen Wirte aber erhielten die Einfuhr-
bewilligung für solchen Wein nur gegen Erlag von 140 Gulden für
den Freipaß und von 70 Gulden als Vorlagsgeld73). Die aus Steier-
mark eingeführten Weine unterlagen einer Maut von 1 fl. 30 kr. von
jedem Eimer74).
Die Einhebung der landschaftlichen Biersteuer hat nach
den Resolutionsbüchern erst 1721 begonnen; sie betrug von jedem
in den landesfürstlichen Stätten gebrauten Eimer Bier 1 Groschen,
von dem dahin eingeführten Bier 2 Groschen75 76). Den Antrag des
Salzamtes, die Kammergutsbrauereien von der später auf 3 Groschen
erhöhten Steuer zu befreien, lehnte die Hofkammer ab, weil das
Steuerpatent keine Ausnahme zuließ und ihrer Anschauung nach
die Brauer die Steuerlast allein auf sich nehmen sollten, so daß eine
Erhöhung des Ausschankpreises nicht eintreten würde78). Gegen
diese Zumutung wehrten sich begreiflicherweise die Brauer, die
in Gmunden, St. Wolfgang, Ischl, Goisern, Laufen und Hallstatt
saßen. Über Empfehlung der Bankodeputation trat das Salzamt 1725
mit den Landständen wegen Pauschalierung der Biersteuer in Unter-
handlung und erreichte sie auch, wodurch die Belastung der Brauer
in etwas gemildert worden wäre77). Die Bankodeputation aber war
damit nicht einverstanden und nahm den Standpunkt ein, daß „allein
alle zur Kammergutarbeit sich wirklich brauchen lassende Arbeiter
vermöge Kammergutsprivilegien allerorten, gleichviel ob sie zu Ort
oder anderen Herrschaften wohnhaft sich befinden, von diesem
Aufschlag zu eximieren, mithin die anderen Insassen unter dieser
Befreiung keiner Dinge zu verstehen wären“. Sie könnte daher auch
71) Res. 1750, S. 751, 759.
72) S. O. A. Bd. 104.
73) S. O. A. Bd. 123.
74) Res. 1726, S. 222; 1727, S. 262.
75) Res. 1721, S. 111.
76) Res. 1723, S. 474.
77) Res. 1725, S. 26, 56.
430
der von den Verordneten des Landes Oberösterreich vor-
geschlagenen Pauschalierung nicht zustimmen und „die Arbeiter
diesfalls um so weniger onerieren lassen, als solches onus bei ohn-
fehlbar erfolgender Erhöhung des Arbeitslohnes das Ärar wiederum
zu ertragen haben würde“78). Die Verhandlungen nahmen hierauf
wieder ihren Fortgang und führten nach langem Feilschen 1733 zu
folgendem Vergleich: Für Traunkirchen und Gmunden blieb es
beim alten Aufschlag von 3 Groschen, der Bauschbetrag je Groschen
wurde für Gmunden mit 250, für Traunkirchen mit 36 fl. festgesetzt.
Das Brauhaus am Stadel hatte für das kandlweise ausgeschenkte
Bier keinen Aufschlag zu entrichten, für die Grafschaft Ort wurde
der bisherige Aufschlag von 3 auf 2 Groschen herabgesetzt. Die
Brauereien im inneren Kammergut blieben vom Bieraufschlag
befreit, wodurch wenigstens die dringendste Anforderung der
Bankodeputation befriedigt war79).
III. Münzwesen.
Bei dem großen Geldumsatz des Salzamtes und der steten
Verbindung mit den obersten Wirtschaftsstellen blieb es von den
Wandlungen des Münzwesens nicht unberührt. Das Salinenarchiv
enthält nicht bloß alle im Laufe der Jahre erlassenen kaiserlichen
Münzpatente, sondern auch viele Mitteilungen über die im Münz-
verkehr aufgetretenen Erscheinungen; die Aufzählung der ersteren
kann entfallen, da sie aus der Fachliteratur hinlänglich bekannt
sind80), dagegen dürften die sonstigen, das Münzwesen betreffenden
Erlässe und Berichte des historischen Wertes nicht völlig ent-
behren. Die ersten aktenmäßigen Nachrichten sind dem Resolutions-
buch von 1637 entnommen und handeln von den Maßnahmen gegen
die Münzverschlechterung und die Einfuhr fremder Münzen von
geringem Werte81). An den Landesgrenzen hatten sich christliche
und jüdische Auswechsler eingefunden, welche den armen Mann
hart drückten, das gute Geld gegen die abgewürdigte Schiedmünze
umtauschten und außer Land führten. Die Hofkammer befahl, diese
Krämer, die von Haus zu Haus zogen und schlechte Münze unter
die Leute brachten, zu verhaften und ihnen die Gelder ab-
78) Res. 1732, S. 410, 441.
78) Res. 1733, S. 537, 562.
80) S. Bacher, Das österreichische Münzwesen (1838).
81) Res. 1637, S. 500.
4SI
zunehmen82). 1638 wurden „Leopoldi-Cöpler“-Groschen, welche die
Salzarbeiter als minderwertige Münzen bei den Lohnzahlungen
zurückwiesen, im Nennwert von 6663 fl. 54 kr. nach Wien ein- -
geliefert, dort geprobt und für 1495 fl. wahren Wert übernommen83).
Gleichzeitig mit dem Münzpatent von 1659, das die Ausfuhr von
Gold- und Silbermünzen verbot und den Übernahmewert der
fremden Münzen festsetzte, wurde auch der Handel mit Gold- und
Silberwaren wie mit Bruchsilber, das Einschmelzen derselben und
ihre Ausfuhr untersagt, der Feingehalt gesetzlich bestimmt und die
Punzierung der Waren vorgeschrieben84). Die zur Abwehr der
Türkengefahr 1666 herangezogenen reichsständischen, französischen
und polnischen Iiilfstruppen brachten nicht nur viel fremdes, haupt-
sächlich schlechtes polnisches Geld ins Land, sie wechselten ihr
Geld auch gegen gute österreichische Münzen, Dukaten, Reichs-
taler, kaiserliche Groschen usw. um und nahmen sie mit sich85).
Die Unsicherheit im Geldverkehr drückte auch den Preis der ein-
heimischen Münzen, die 15er (Viertelgulden) wurden häufig nur
mehr um 12 kr. angenommen, so daß die Regierung diese wie die
minderen Münzen unter Zwangskurs stellte86).
Je näher die Türkengefahr rückte, desto mehr geriet das
Geldwesen in Verwirrung; um das übermäßige Einströmen fremden
Geldes zu verhindern, wurde die Grenzwache verstärkt, das auf-
gegriffene Geld konfisziert und ein Drittel des Wertes dem Ergreifer
zugesprochen. Das half aber wenig. Falsche Münzen kamen in Um-
lauf und bereits verrufene Münzen mußten wegen Mangels an gutem
Gelde bis auf Gegenverordnung für voll angenommen werden87).
Sehr viel gutes Geld strömte ins Ausland, um dort in schlechte
Münzen umgeprägt zu werden, dagegen zirkulierte die fremde
Währung in großen Mengen im Land und wurde, wenn auch in ver-
mindertem Werte, an Zahlungs Statt genommen. 1683 galten der fran-
zösische und der Reichstaler 1 fl. 45 kr., das Abt-Cornasche 2/3- oder
Guldenstück 52 bis 53 kr., der Hohenlohsche 15er 13 kr. und die
herzoglich Mantuasche 15er-Münze bloß 12 kr.88). Welch minder-
wertige Geldsorten im Umlauf waren, erhellt aus einer Resolution
82) S. O. A. Bd. 88.
83) Res. 1638, S. 18.
84) Res. 1659, S. 6.
85) Res. 1666, S. 269.
8e) Res. 1665, S. 193.
87) Res. 1680, S. 112; 1682, S. 187, 190.
88) Res. 1683, S. 242; 1685, S. 333, 338.
432
von 1695, nach welcher ein fremdes 15er-Stück nur ö1^ kr. wert
war und um diesen Preis als Zahlung angenommen werden durfte89).
1692 wird eine Neuprägung im Zuge gewesen sein, weil das Salz-
amt den Hofkammerbefehl erhielt, die ganzen, halben und Viertel-
gulden bis Michaeli für voll und gut anzunehmen, nach dieser Zeit
sollten sie völlig wertlos und verboten sein90). Der Wert der neuen
Münzen wurde 1693 bestimmt wie folgt: Der Dukaten mit 4 und
der Reichstaler mit 2 fl., der 15er mit 17 und der 6er mit 7 kr.; die
Scheidemünzen blieben im alten Werte91).
1695 wurden 7-Schilling-Stücke ausgeprägt und in Verkehr
gesetzt92). 1696 sandte das Salzamt 15.988 solcher 7-Schilling-
Münzen zur Umprägung ein, wofür die angerechnete Calada von
1677 fl. beim Obermautamt in Linz zu beheben war93).
Auch im 18. Jahrhundert hatte die Regierung um die Frei-
haltung des österreichischen Münzmarktes von ausländischen Ein-
flüssen zu kämpfen. 1727 schleppten fremde Handelsleute, ins-
besondere aus Nürnberg große Mengen von Scheidemünzen herein,
wechselten diese hier um und nahmen das gute Geld mit nach
Hause. Das Salzamt hatte die verbotenen Münzen einzuziehen und
nach Wien abzuführen94). Der Mangel an Edelgeld äußerte sich beim
Salzeinkauf in einer für das Amt recht unliebsamen Weise. 1728
zahlten die Käufer in Zwettl und Leonfelden den Salzpreis zumeist
in Scheidemünze, deren Annahme man ihnen verweigerte. Die Salz-
maut borgte ihnen lieber auf drei Monate, verlangte aber dafür am
Verfallstag die Bezahlung in guter Münze. 1729 verbot die Regie-
rung den Mautämtern in Linz und Gmunden überhaupt die Annahme
von Scheidemünzen95). Das Verbot ist jedenfalls auf das Münzagio
und darauf zurückzuführen, daß sehr viel schlechtes ausländisches
Kleingeld mit in Umlauf war. Dessenungeachtet häuften sich die
Scheidemünzen auch im Salzamt an, das 1736 das von der Herr-
schaft Eferding gekaufte Getreide mit lauter Batzen auszahlte. Da
der Verlag von Linz und Prag stets nur aus guter und gerechter
kaiserlicher Münze bestand, war man in Wien erstaunt, woher das
Amt so viel verrufene Münzen hatte, deren Annahme ihm doch ver-
89) Res. 1695, S. 309.
90) S. O. A. Bd. 88, Nr. 225.
91) Res. 1693, S. 173.
92) Res. 1695, S. 337.
93) Res. 1696, S. 396.
“) Res. 1727, S. 227; 1728, S. 412.
85) Res. 1728, S. 480; 1729, S. 683.
433
boten war. Der Verdacht lag nahe, daß die Beamten selbst mit dem
güten Oelde Wucher trieben und den Verlag gegen Scheidemünze
auswechselten. Das Salzamt wurde angewiesen, die nach Eferding
gesandten Batzen sofort gegen gutes Geld umzutauschen, damit das
Publikum mit so sträflichem und ärgerlichem Wucher nicht länger-
en beschwert würde96).
Neben dem Mißbrauch mit der einheimischen Scheidemünze
gab auch der Verkehr des im Kammergut umlaufenden bayrischen
Geldes Anlaß zur Beanstandung. 1731 befanden sich in der Kasse
des Gmundner Einnehmeramtes 2700 fl. an bayrischen Halb- und
Viertelguldenstücken, die das Mautamt in Linz nur mit 1 bis 2 kr.
Verlust einlöste97). 1736 brachte das Salzamt wieder 20.000 fl.
bayrisches Geld, das aus Einnahmen des Amtes stammte, zur Ein-
wechslung; das Disagio hiefür betrug nach der Bankalität 9 Pro-
zent, war aber im außeramtlichen Verkehr geringer, so daß für
Hintermänner Gelegenheit war, aus der Preisspannung zum Nach-
teil des Ärars Nutzen zu ziehen. Die Bankodeputation fragte daher
in Gmunden an, warum das Salzamt neben dem in guter kaiserlicher
Münze übersandten Verlag nicht auch bayrisches Geld zu den Aus-
zahlungen verwendet hätte. Daß dieses tatsächlich einen höheren
Verkehrswert besaß, erhellt daraus, daß der Ischler Bürger Spitzer
dem Salzamt bayrisches Geld gegen nur 8 Prozent umwechselte
und die Bankodeputation selbst den Umtausch zu 96 bis 97 Prozent
des Nennwertes für möglich hielt98).
1740 waren bayrische Halbguldenstücke und Vierkreuzer-
groschen in Oberösterreich allenthalten als erlaubte öffentlich in
Gebrauch, auch französisches Geld, sogenannte Läschi-Taler, fanden
sich im Lande; deren Verwendung wurde, wie schon so oft in den
Münzpatenten, untersagt und ihre Beschlagnahme den Behörden an-
befohlen. Sie sollten in die kaiserliche Münze geschickt, dort ein-
geschmolzen und umgeprägt werden99). 1747 wurde den Amtskassen
tteuerlich aufgetragen, die Annahme der bayrischen Groschen zu
verweigern und 1750 das Verbot der Annahme und Einlösung der
in großen Mengen aus Bayern und Salzburg eingeschleppten
minderwertigen Scheidemünzen wiederholt100). Der Konfiskation
unterlagen auch die aus der Schweiz kommenden Churer oder
96) Res. 1736, S. 255.
*7) Res. 1731, S. 346.
88) Res. 1735, S. 170; 1736, S. 206, 215, 217.
“°) Res. 1740, S. 132; 1742, S. 442; Hallst. S. A.
10#) Res. 1747, S. 300; 1750, S. 640.
28
434
Höchtengroschen aus Luzern, welche teils auf dem Seeweg über
Triest und Fiume, teils durch das Pustertal nach Oberösterreich
gelangten. Sie sollten entweder zur Einschmelzung in die kaiser-
liche Münze gesandt oder mit Zustimmung der Münz- und Berg-
wesendirektion zu auswärtigen Zahlungen verwendet werden. Nach
der Resolution vom 15. März 1750 war ihr innerer Wert 22 fl. per
March fein bonifiziert und der Kurswert eines solchen Groschens
innerhalb der nächsten acht Tage mit 2 kr. festgesetzt. Nach Ablauf
dieser Frist verfielen sie der Konfiskation und die beim Handel
damit Ergriffenen in Strafe101).
Über den Wert der Goldmünzen sind in den Salinenakten
mehrfache Angaben zu finden. 1726 wurde ein bayrischer
5-fl.-Karoliner mit 4 fl. 18 kr. 1 Pf. bezahlt; 1732 hatten kaiserliche
und fremde nach dem Reichsfuß ausgemünzte, dann die hol-
ländischen Dukaten ein Aufgeld von 9, die Kremnitzer von 12 kr.102),
waren also 4 fl. 9 kr. und 4 fl. 12 kr. wert. Das „Mändl“- (gerechte)
Gewicht von 100 Dukaten wird in einer Resolution aus dem Jahre
1736 mit 19 Lot 3 Quintei 23/8 Gran, für 1000 Dukaten mit 6 Pfund
7 Lot angegeben103).
1740 war im Geldverkehr eine auffallende Mehrung der Menge
von beschnittenen und verringerten Dukaten zu erkennen; die
Regierung ordnete daraufhin an, daß sowohl die kaiserlichen wie
alle anderen Dukaten, auch Doppien und Louisdor, welche gegen
den zimentierten wahren Dukaten und das sogenannte Mändl- oder
gerechte Doppiengewicht ungewichtig waren, bei den kaiserlichen
und anderen Ämtern weder angenommen noch ausgegeben werden
durften. Die unrichtigen Münzen waren mit einem Abschlag von
4 kr. von jedem abgängigen Gran in Ablöse zu bringen und die
Ämter verhalten, zur richtigen Bemessung verläßliche und genaue
Goldwaagen aufzustellen104). Von 1560 im Einnehmeramt zu
Gmunden erliegenden holländischen Dukaten waren 139 ungewichtig
und in die Wiener Münze abzuliefern; die übrigen wurden mit
IV2 kr. Agioverlust im Verkehr belassen105). Das Aufgeld von 1740
hatte sich gegen jenes von 1732 nicht geändert und betrug für die
Kremnitzer Dukaten 12, für die ordinären 9 und für alle übrigen,
auch die gewichtigen Reichsdukaten 7Vz kr.106).
101) Res. 1750, S. 616.
10-’) S. O. A. Bd. 147; Res. 1732, S. 430.
103) Res. 1736, S. 200.
104) Res. 1740, S. 180, 185.
105) Res. 1740, S. 200.
1W) Res. 1740, S. 247.
Die Arbeiter,
I. Entlohnung.
Über die Höhe der den kaiserlichen Arbeitern ausbezahlten
Barlöhne geben die Salzakten keinen unmittelbaren Aufschluß, weil
die hierüber geführten Partikularlisten in den Verwesämtern
zurückblieben und meist verlorengegangen sind. Die einzigen und
auch vollständigen Quellen hierüber sind die drei Reformations-
libelle, aus welchen die Fachliteratur wie der Verfasser selbst1)
schon reichlich geschöpft haben. Der Hinweis darauf dürfte deshalb
eine Wiederholung entbehrlich machen.
Die Arbeiter bezogen ihren Lohn am Wochenende und das
Salzamt hatte keine größere Sorge, als den Verwesämtern die
nötigen Barmittel für den Zahltag zu übersenden. Nur gelang ihm
dies nicht immer, manches Mal mußten die Leute am Samstag mit
leeren Händen heimkehren, weil von Gmunden kein Geld
gekommen war. Schon 1589 beschwerten sich die Ischler Berg-
arbeiter über den ausständigen Lohn2); 1612 bekamen die Arbeiter
nur den halben Lohn in barem, den Rest in Getreide ausgefolgt3).
1628 stellten die Hallstätter Lohnforderungen aus den Jahren 1613,
1614 und 1615 „teils, weil damals kein Verlag von Gmunden
eingelangt war, teils durch die Untreue der Meister (so nunmehr
gestorben und verdorben4 *)“. 1622 war die Teuerung so gestiegen
und die Geldnot so groß, daß das Hofkastenamt nebst Getreide auch
Schmalz, Käse, Schuhe, Erbsen, Bohnen, Selchfleisch und anderes
im großen besorgte und diese Lebensmittel den Arbeitern anstatt
des Barlohnes ausfolgte6). 1653 mußte der Mautner, da im Lande
arger Geldmangel herrschte, für das verkaufte Salz zur Hälfte
*) Schraml C., Entwicklung des o.-ö. Salzbergbaues. Jhb. d. o.-ö. Museal-
vereines 83 (1930).
2) Index.
3) Res. 1612, S. 166.
4) Res. 1628, S. 335.
6) Res. 1622, S. 311.
28*
436
Getreide in Zahlung nehmen, das er an die Ebenseer Arbeiter in
gleicher Weise weitergab. Daraufhin verlangten auch die von Hall-
statt und Ischl solches, in Bedenken, daß sie nunmehr in die achte
Woche nicht das Viertel ihres Verdienstes erhalten hatten und so doch
wenigstens Mehl bekommen würden6). 1693 ging ein Notschrei der
Kammergutarbeiter an die Hofkammer um Getreide; in Ebensee,
Ischl und Hallstatt herrschten der Hunger und die Ruhr, die Pfannen
konnten nicht mehr betrieben werden, die Münzverschlechterung
hatte das Geld entwertet. Der zur Bekämpfung der Ruhr entsandte
Salinenmedikus Dr. Glanz fand, „daß die Krankheit — Gott dem
Höchsten zu klagen — nur aus der unbeschreiblichen Hungersnot
entstanden wäre, die Leute nur wenig Kleienbrot, aber kein Fleisch
und kein Schmalz zu essen hätten. Von den ihnen an die Hand
gegebenen vorbeugenden Mitteln wäre jedoch mit leerem Magen
ohn habende Speis ein schlecht Konsistenz zu hoffen“. Nach einem
Bericht des Hofschreiberamtes in Hallstatt vom 16. September 1693
hatten Niederösterreich und Böhmen eine Mißernte, der Metzen
Weizen kostete 5 fl., Korn 4 fl. 6 kr., und durfte im Frühjahr noch
teurer werden. Das bei einem Wochenverdienst von 30 bis 67V2 kr.!
Die Not war größer wie im Hungerjahr 1648 und hielt auch 1694 anT).
Mehr noch wie die kaiserlichen Arbeiter litten die im Fertigerdienst
stehenden Küfer, Schiffwerker und die Stadlinger. In einer zu Ischl
verfaßten Bittschrift klagten diese, daß sie nichts mehr am Leibe
und nichts zu essen hätten, in Laufen wären schon einige Hungers
gestorben und die übrigen; daran, mit Weib und Kind auszuwandern
und betteln zu gehen. Auch die Fertiger waren verarmt und
konnten ihnen den Lohn nicht mehr auszahlen8).
Es waren dies wohl die schlimmsten Jahre für das Kammer-
gut, wenn auch später noch, 1713 bis 17159) und zur Zeit des
Bayerneinfalles 1741 und 1742 Teuerung herrschte und viele
Arbeiter sich das nötige Schmalz zum Brot nicht kaufen konnten
oder die Getreidefuhren ausblieben und es dann auch an Mehl
fehlte.
Es muß vorbehaltlos anerkannt werden, daß die Hofkammer
alles tat, was an ihr gelegen war, um die Arbeiter vor der ärgsten
Not zu schützen und Schulden auf Schulden häufte, damit sie ihnen
den Lohn zahlen und Brot verschaffen konnte. Sie verabsäumte auch
___________
6) S. O. A. Bd. 60.
7) S. O. A. Bd. 95.
8) S. O. A. Nr. 97.
437
nicht, durch die unter der Leitung eines hohen Funktionärs stehenden
Hauptvisitationskommissionen in persönliche Fühlung mit der
Arbeiterschaft zu kommen, für welche die Anwesenheit eines Mit-
gliedes der Hofkammer eine ersehnte Gelegenheit war, ihre Bitten,
Wünsche und Beschwerden vorzubringen. Die Beschlüsse dieser
Kommissionen enthalten daher regelmäßig Anträge auf Verbesserung
der materiellen Lage der Arbeiter durch Erhöhung der Bestandlöhne
und Provisionen, Gewährung von Zubußen und Teuerungsbeihilfen,
Bewilligung von Gnadengaben und anderes10). Zu den Unterstützten
gehörten insbesondere die nicht im Bezug des Hofkornes stehenden
Fertigerarbeiter; da die Hofkammer auf ihre Entlohnung keinen
unmittelbaren Einfluß ausüben konnte, erleichterte sie deren Lage
durch Teuerungsbeihilfen, die häufig den Charakter ständiger
Zubußen annahmen und ihnen den Bezug von Marktgetreide
ermöglichten (S. 223). Diese Zuwendungen betrugen für die 378
Fertigerarbeiter von 1695 bis 1699 8000 und von 1700 an jährlich
1500 bis 2000 fl., je nach dem Preise des Getreides, für die Stadlinger
Schiffsleute von 1700 an bei künftig beharrender Teuerung 2000 und
den Gmundner Schiffleuten 200 fl. jährlich. 1718 bewilligte man allen
diesen Arbeitern zusammen, 735 an der Zahl, rückwirkend von 1716
an, jährlich 4900 fl, Beihilfe11). Lohnvorschüsse wurden, wenn auch
nicht regelmäßig, so doch über Ansuchen gewährt; 1726 erhielten
die armen Kammergutarbeiter Notstandsvorschüsse ausbezahlt12).
II. Ernährung.
1. Das Hofkorn13).
Mindestens ebenso wichtig wie die Geldentlohnung war für die
Salzarbeiter die Versorgung mit Lebensmitteln, vor allem mit Brot-
frucht, die von auswärts beschafft werden mußte, weil das Kammer-
gut keinen Ackerboden besitzt. In den ersten Anfängen des Salz-
wesens lieferte die für diesen Zweck eigens reservierte, fruchtbare
Hofmark zwischen der Traunstrecke von Gmunden bis Lambach
und der Krems das nötige Getreide. Aus der Hofmark durfte kein
Korn anderswohin gebracht werden und hatte der Abt zu Lam-
”) Res. 1696, S. 375.
14) Res. 1700, S. 722—731; 1718, S. 527.
l2) Res. 1726, S. 132.
Ki) Krackowizer, Gmunden 3, S. 1—12.
438
bach 1524 den Auftrag erhalten, die zwei in seinem Gebiet gelegenen
Traunbrücken strenge zu überwachen, damit niemand mit Getreide
außer Land fahre. Dieses vorbehaltene Gebiet reichte jedoch schon
im 16. Jahrhundert zur Deckung des Kammergutbedarfes nicht mehr
aus, 1631 befahl der Kaiser, Getreide aus Niederösterreich einzu-
führen, wobei das Salzamt Sorge zu tragen hatte, daß das ange-
lieferte Korn nicht wieder in das angrenzende Salzburg abfloß.
Dasselbe kostete an der Einkaufstelle in Stein an der Donau je
Metzen 84 kr., wofür noch die Lieferkosten auf der Donau bis Linz
und mit Landfuhrwerk bis Gmunden von 25 kr. sowie die Maut-
gebühren und andere Nebenauslagen zu zahlen waren, so daß der
Metzen halb Korn, halb Weizen in Gmunden auf 1 fl. 52 kr. zu
stehen kam. Die Lieferkosten gingen später etwas zurück dadurch,
daß die Fertiger das Getreide als Gegenfracht auf der Traun nach
Gmunden führten, fielen aber gegenüber dem Ankaufspreis nicht
allzu schwer ins Gewicht. Dieser war von den Ernteergebnissen
der noch beschränkten Anliefcrungsgebiete abhängig und
schwankte in weiten Grenzen. 1533 herrschte große Not; den
Bauern wurde das Saatkorn auf offener Straße weggenommen und
ihnen dafür bloß der geschätzte Wert bezahlt, die mit kaiserlichen
Paßbriefen versehenen Sämer suchten Ober- und Niederösterreich
ab und kamen dann in ganzen Zügen von 22 Rossen mit dem
Getreide nach Gmunden. Das Salzamt sperrte die Grenze gegen
Salzburg, worauf der Erzbischof Matthäus 1534 die Ziemeß-
(Schmalz-) Ausfuhr in das Kammergut verbot. Der Landeshaupt-
mann in Linz wieder holte sich Getreide aus der Hofmark14). War
der Getreidebezug aus Niederösterreich an die jeweilige kaiserliche
Genehmigung gebunden, so hatte der Salzamtmann in Oberöster-
reich freie Hand; er schickte zu Ende des 16. Jahrhunderts eigene
Einkäufer ins Land hinaus um Getreide, denen er einen Geleitbrief
mitgab. Die Klöster in Kremsmünster, Lambach, Traunkirchen und
Mondsee andererseits wurden 1601 von der Hofkammer verhalten,
ihren Getreideüberschuß nirgends anders zu verkaufen als in das
Kammergut um einen leidentlichen Wert15). Insbesondere Krems-
münster verkaufte lange Zeit hindurch sehr viel Kornfrucht an das
Salzamt, das in den' Jahren um 1629 wiederholt Zahlungen von
24.000 fl. dafür leistete16).
M) S. O. A. Bd. 3.
“) S. 0. A. Bd. 26.
“) Res. 1629, S. 349.
439
Auffallend ist die 1639 verlautete Absicht, Getreide in Bayern
einzukaufen17), obwohl damals im Lande selbst kein Mangel
bestand und der Einkauf schon ziemlich gut organisiert war.
Zwischen 1650 und 1660 war der Gastgeb Adam Lindauer aus
Ebensee der Einkäufer des Salzamtes, der mit einem Geleitbrief das
Land bereiste und für den Tag einen Taler erhielt. Das war nicht
sein einziger Verdienst, da er nebenbei auch die Jesuiten in Traun-
kirchen mit Getreide versorgte18).
Gegen das Ende des 17. Jahrhunderts hatte die Getreide-
einfuhr aus Niederösterreich stark zugenommen, viel kauften die
Fertiger auf und brachten es, durch einen Freipaß der Hofkammer
gedeckt, zoll-, maut- und aufschlagfrei nach Gmunden, auch der
kaiserliche Oberfaktor Samuel Oppenheimer hatte als Großein-
käufer mit der Hofkammer Lieferungsverträge auf niederöster-
reichisches Getreide für das Salzamt abgeschlossen19). Nun standen
aber schon die reichen ungarischen Kornkammern für Österreich
offen. 1700 lieferte der Hofkommissär Harrucker das erste
ungarische Getreide nach Linz20), dem bald darauf weitere
Sendungen folgten. Der Hauptstapelplatz und die Einbruchstelle
nach Österreich war Ungarisch-Altenburg, von wo die Lieferanten
des Salzamtes, unter ihnen nebst Schiffmeistern aus Linz und Wien,
noch die bekannten Ottensheimer Schiffmeister Schedlberger und
Feichtlbauer das Getreide übernahmen. Die Letztgenannten
standen auch als selbständige Getreideeinkäufer mit dem Salzamt
in Verbindung21).
Nachdem der zu Anfang des 18. Jahrhunderts beträchtlich
verstärkte Salzabsatz nach Böhmen einen lebhaften Fuhrwerks-
verkehr zur Donau ins Leben gerufen hatte, konnte das als Gegen-
fracht aufgeladene Getreide aus den Überschüssen der böhmischen
Ernte verhältnismäßig billig nach Linz befördert werden. Und da für
Gmunden unter Umständen auch das bayrische und südsteirische
Korn konkurrenzfähig war, standen der Hofkammer nunmehr nach
allen Richtungen hin Bezugsquellen offen. Sie handelte fortan nach
rein kaufmännischen Grundsätzen und bezog das Getreide dort, wo
es, nach Gmunden gestellt, jeweils am billigsten war. Nur für Bayern
17) Res. 1639, S. 12.
18) S. O. A. Bd. 28.
19) Res. 1691, S. 63; 1692, S. 119; 1699, S. 660.
“) Res. 1701, S. 745, 762.
21) Res. 1738, S. 639.
440
machte die Hofkammer 1719 eine Ausnahme und wollte das Getreide
lieber in Böhmen einhandeln, weil darin das Geld im Lande
bliebe, mußte das Korn schließlich aber doch in Bayern ankaufen
lassen, weil Oberösterreich und Böhmen schlechte Ernten hatten
und auch das ungarische Getreide der Frachtkosten wegen teurer
zu stehen kam22). Über den Getreideeinkauf in Oberösterreich
selbst wechselten die Ansichten; 1719 verschonte man es mit zu
hohen Anforderungen, um eine Steigerung des Kornpreises im
Lande zu verhindern, die das gute Einvernehmen mit dem Landes-
hauptmann beeinträchtigt hätte23), zehn Jahre später kannte man in
Wien diese Rücksicht nicht mehr und stellte es sowohl dem
Privaten wie dem Salzamt frei, einzuhandeln und zu kaufen, wo es
am konvenabelsten befunden wurde24).
Die Versorgung des Kammergutes mit Getreide bot nunmehr
keine besonderen Schwierigkeiten, solange nicht außergewöhnliche
Ereignisse Störungen in der Zulieferung verursachten. Dies geschah
1713, als eine in Ober- und Niederösterreich ausgebrochene Seuche
die Absperrung der Landesgrenzen notwendig machte, und 1741
nach der Besetzung des Kammergutes durch bayrische Truppen.
In dem Bestreben, die Getreidetransportkosten zu verbilligen,
gewährte die Hofkammer den Frächtern manche Vorteile. Jene
Fertiger, welche die leeren Salzschiffe mit Getreide oder Wein be-
laden zurückführten, konnten ihre Zillen behalten, während die
anderen Schiffe zu dem behördlich festgesetzten Preis an die salz-
ämtliche Ladstätte oder das oberste Schiffsamt abgegeben werden
mußten25). Die Fertiger lieferten nicht bloß das vom Salzamt an-
gekaufte Korn auftragsgemäß nach Gmunden, sie trieben damit seit
1531 auch auf eigene Rechnung Handel. Dieses Nebengeschäft er-
weiterte sich in dem Maße, als immer mehr Getreide aus Nieder-
österreich, Mähren und Ungarn in das Kammergut eingeführt wurde
und der Sämerhandel infolgedessen an Bedeutung verlor. Die
Fertiger hatten nur die Verpflichtung, alles eingenommene Getreide
nach Gmunden zu liefern und es nach der Marktordnung
Ferdinand III. von 1654 mit keinem höheren Gewinn als 6 bis 8 Pf.
für den Metzen wieder zu verkaufen. Die Veräußerung des Getreides
unterwegs war ihnen verboten26).
22) Res. 1719, S. 619, 735.
23) Res. 1719, S. 697.
2‘) Res. 1729, S. 648.
25) Res. 1629, S. 359.
26) Res. 1654, S. 245; 1712, S. 93.
441
Um die von vielen Durchzugsorten eingehobenen Zölle, Maut-
gebühren und Auflagen, welche die Lieferkosten erhöhten, zu er-
sparen, erklärte die Hofkammer das nach Gmunden geführte Getreide
als kaiserliches Gut und sohin von allen Abgaben befreit; die
Fertiger, Schiffsmeister, Fuhrleute und sonstigen Einkäufer des Salz-
amtes erhielten zur Bescheinigung dessen Paßbriefe, die anfangs
vom Salzamt, dann aber von der Hofkammer ausgestellt wurden,
um den Landesobrigkeiten keinen Anlaß zur Ausfuhrverweigerüng
zu geben27). Die für die ungarischen Getreideeinkäufe nötigen Paß-
briefe waren von der ungarischen Hofkanzlei in lateinischer Sprache
ausgefertigt28). Trotz dieser Freipässe hielten manche Orte noch
lange an ihrem Mautrecht über das Hofkorn fest. 1725 richtete der
Kaiser an die niederösterreichischen Landstände die Aufforderung,
alle zur Versorgung der Kammergutsarbeiter nötigen Getreide-
sendungen künftighin mautfrei ein- und durchführen zu lassen29).
1726 erging an den Rat der Stadt Linz der Befehl, für die leeren Ge-
treidewagen über die Linzer Brücke nicht nur keine Maut mehr ein-
zuheben, sondern auch die bisher abgenommenen Mautgebühren
rückzuerstatten30). Auch die Stadt Wels hob noch 1740 für die
Durchfuhr von Getreide am Mautschranken 7 kr. für jeden Wagen
ein, obwohl der Kaiser schon viel früher die Aufhebung der
Schrankensperre anbefohlen hatte31). In der Resolution vom 9. De-
zember 1740 erneuerte die Bankodeputation das allgemeine Maut-
verbot auf das Hofkorn und gestattete den Fuhrleuten den freien
Einkauf von Getreide auf den Wochenmärkten sowie den Klöstern
und Herrschaften unter der Bedingung, daß sie alles Gut nach
Gmunden, kein Getreide aber heimlich aus dem Lande führten32).
Die Kornbeschaffung erforderte öfter auch die Mitwirkung
von Beamten. Die Hofkastner von Gmunden und Aussee fuhren
mitunter selbst nach Böhmen und Südsteiermark um Getreide, die
mit Paßbriefen versehenen Budweiser Salzbeamten kauften Getreide
in Böhmen zusammen und die Linzer Salzbeamten übernahmen die
Verladung des von den Fuhrleuten gebrachten Getreides in die
Traunschiffe33). Natürlich bekamen die Beamten dafür eine an-
27) Res. 1718, S. 511, 524.
28) Res. 1742, S. 506.
1 28) Res. 1725, S. 39.
*•) Res. 1726, S. 162, 163.
31) Res. 1740, S. 267.
3a) Res. 1740, S. 287.
33) Res. 1715, S. 333; 1738, S. 633; 1745, S. 27.
442
gemessene Vergütung. Auch der Landschaftsaufschlager bezog eine
Rekompens in Form von jährlich zwei Fuder Salz für jene Zeit, in
welcher das für den Hofkasten in Gmunden bestimmte Getreide
aufschlagfrei behandelt worden war34).
Das vom Salzamt angekaufte Getreide wurde ausschließlich
an die kaiserlichen Bediensteten abgegeben, die übrigen Inwohner
waren auf die Belieferung des Gmundner Wochenmarktes und auf
den eigenen Einkauf angewiesen. Die Bürger und Fertiger der
Kammergutorte sandten daher gleichfalls Einkäufer aus, die auch mit
Freipässen ausgestattet waren und ihre Bereisungen auf die ihnen
vom Salzamt empfohlenen, meist inländischen Produktionsgebiete
ausdehnten. Verboten war ihnen nur der Getreidemarkt in Ober-
steiermark, weil dieser Distrikt der Eisenwurzen Vorbehalten blieb,
ähnlich wie die Hofmark dem Salzamt35).
Für das Salzwesen wie nicht minder für das Land ob der
Enns, das mitunter selbst an Getreide Mangel litt, war es von Wich-
tigkeit, daß das ins Kammergut gelangte Korn auch dort verbraucht
und nicht wieder über die Grenze ausgeführt wurde. Für das amt-
liche Getreide war in dieser Hinsicht wenig oder nichts zu besorgen,
wohl aber für jenes, das die Bürger, Fertiger und Bauern nach
Gmunden brachten. Die strengen, hauptsächlich gegen Salzburg ge-
richteten Ausfuhrverbote, fanden aus triftigen Gründen weder ge-
nügende Beachtung noch hinderten sie den Getreideschmuggel über
den Paß Gschütt. Zwischen Abtenau und Hallstatt bestand frühzeitig,
sicher schon um 1548, ein reger Tauschverkehr; die Hallstätter
brauchten Schmalz und Käse, weil sie kein Vieh halten konnten, die
Abtenauer dagegen Salz und Getreide. 1626 stieg der Schmalz-
verbrauch im Kammergut an, „sintemalen bei den jetzigen Reforma-
tionszeiten den Armen sowohl wie den Reichen das Fleischessen an
gebotenen Fasttagen nicht mehr als zuvor beschehen, zugelassen“
wurde. Der Zwischenhandel war amtlich geregelt und lag in den
Händen des Hofschreibers zu Hallstatt. Für jedes Fuder Salz, dessen
Bedarf durch eine Beschreibung im Markte Abtenau erhoben wurde,
mußten zwei bis drei Pfund Schmalz abgeliefert, doch konnten statt
Salz auch Getreide oder Wein in Tausch genommen werden36). Bei
dem bloßen Tauschverkehr, der beiden Teilen gleicher Weise zum
Vorteil gereichte, blieb es indessen nicht lange; das Getreide hatte
in dem bergigen Salzburg hohen Wert und wurde zum Gegenstand
•’4) Res. 1733, S. 593.
,f) Res. 1747, S. 306.
“) S. O. A. Bd. 31.
443
eines blühenden Schleichhandels, der sich ungescheut breitmachte
und von den Überreitern und Gerichtsorganen nur schwer und
selten mit Erfolg bekämpft werden konnte. Im Gegenteil, Hof-
schreiber- und Pflegamt beförderten ihn noch durch Ausstellung
von Paßzetteln, weil sie dadurch für ihre Leute mehr Schmalz und
sonstige Lebensmittel von der Abtenauer Seite herüberbekommen
wollten. Zudem waren die Erhebungen über die Anzahl der
anspruchberechtigten Familienmitglieder bei der jährlichen Ge-
treidebeschreibung nicht besonders streng, so daß auf diese Weise
ein Überschuß an Hofkorn hinausgegeben wurde, der dann als
Tauschobjekt Verwendung fand37). Auch Tausende von Fischen
gingen im verbotenen Handel über die Grenze und für den
heimischen Bedarf verloren.
Die starke Auswanderung des Getreides nach Salzburg be-
wirkte ein Ansteigen des Kornpreises am Gmundner Wochenmarkt
und eine Verteuerung der Lebenshaltung, die dem Salzamt nicht
gleichgültig bleiben konnte. Es rückte nunmehr dem Getreide-
schmuggel energisch zu Leibe, errichtete 1700 eine Wachthütte und
einen Schranken an der Straße nach Gosau, untersagte den Ämtern
die eigenmächtige Ausstellung von Paßzetteln und verstärkte die
Überwachung des verbotenen Handels. Der Schmuggel nach Salz-
burg dauerte aber trotzdem noch fort, 1739 kamen die Schwärzer
rottenweise über die Grenze und lieferten der mit Ischler Mann-
schaft vermehrten Grenzwache blutige Kämpfe.
Zwischen dem Kammergut und dem Verwesamt in Aussee
kam es zeitweise ebenfalls zu einem Austausch von Lebensmitteln,
der jedoch, weil die Ämter einander sehr nahestanden und die
Lebensbedingungen in beiden Gebieten die gleichen waren, nur auf
einer gelegentlichen Knappheit oder Preisspannung beruhte und zu
keinen Weiterungen führte. Schon im ersten Reformationslibell von
1524, Fol. 188, wird der Getreideeinkauf auf dem Gmundner
Wochenmarkt von den Ausseern wie von St. Wolfgang und Abersee
als von altem Herkommen bezeichnet und den Erstgenannten der
Vorrang im Einkauf zugestanden. Dafür sollten die Hallstätter und
auch die von Laufen und Ischl, wenn an Getreide ein Mangel und
in Aussee ein übriges wäre, dort einkaufen dürfen. (Fol. 190.)
1664, als das Getreide in Gmunden sehr hoch im Preise stand,
ersuchte Kaiser Leopold seinen steirischen Oheim, er möge den
Arbeitern und Meistern von Laufen, Ischl und Hallstatt gestatten,
Getreide beim Verwesamt in Aussee einzukaufen, welchem Wunsch
37) Res. 1707, S. 415; S. O. A. Bd. 110; Hallst. S. A.
444
unter der Voraussetzung Folge gegeben wurde, daß auch den
Ausseern das gleiche Recht gewahrt bleiben sollte, wenn einmal in
Steiermark eine Teuerung herrsche38). Zwei Jahre später war das
wirklich der Fall, zum Verdruß der Hallstätter kauften die von
Aussee das Getreide in Ischl haufenweise auf und führten es über
die Pötschen39). 1668 stellte das Salzamt dem Ausseer Verweser
Crollolanza einen mautfreien Paß aus zum Getreideeinkauf in Ober-
österreich40). 1739 war wohl ein Verbot des Handels mit Mehl und
Brot nach Aussee erlassen worden, doch richtete es sich weniger
gegen die Ausseer wie gegen die Goiserer. Das Oberamt in Gmunden
hatte leichtfertigerweise den Schiffswerkern in Goisern reichlich
Paßzettel ausgestellt, mit deren Hilfe sie große Mengen von Getreide
erwarben. Die Goiserer Müller konnten so Mehl in Massen nach
Aussee liefern, während vordem die Ausseer herüberkamen, um
Brot zu kaufen41).
Der Getreidehandel in Gmunden blieb bis zur Mitte des
16. Jahrhundert der Stadt überlassen; außer dem Korn, das von
Fremden zum Wochenmarkt geführt wurde, kauften auch Fertiger
und Bürger solches ein und stapelten es in Behaltstätten auf. Zumeist
wird es wohl in Säcken gefüllt eingeliefert worden sein, nur das aus
Böhmen stammende Getreide kam in Fässern verpackt nach
Gmunden42). Die Abgabe und der Verkaufspreis des Korns wurden
vom Salzamt überwacht; das erste Reformationslibell ließ der Stadt
von den Arbeitern für den Metzen nicht mehr als 4 Pf. Gewinn
nehmen. (Fol. 188.)
1561 nahm auch das Salzamt den Getreidehandel auf, sehr
gegen den Willen der Stadt, die hiedurch eine Schmälerung des
eigenen Handels befürchtete, und benützte zur Einlagerung eine der
alten Behaltstätten. Das Vorhaben bezweckte eine Belebung und
Stärkung des Gmundner Wochenmarktes insofern, als das Salzamt
alles unverkauft gebliebene Getreide übernahm und die Bauern und
Sämer fortan sicher waren, ihr ganzes auf den Markt gebrachtes
Korn abzusetzen43). Die Übernahme, Prüfung und Preisbestimmung
des angebotenen Getreides nahmen vier Sachverständige, je ein
38) Res. 1664, S. 118; S. O. A. Bd. 27; Rei. Libell (1656), Fol. 465. v. Srbik H.
Salzwesen (1917) S. 122.
38) S. O. A. Bd. 71.
10) Res. 1668, S. 304.
41) S. O. A. Bd. 110.
42) S. O. A. Bd. 26.
43) S. O. A. Bd. 14.
445
Bürger, Müller, Bäcker und Messer vor, die Verwaltung der
Getreidemagazine besorgte der Kästner und zwei Geschworne, die
sowohl vom Salzamt wie vom Rat eidlich in Pflicht genommen
wurden. Der amtliche Verkauspreis war 1563 um 5 bis 7 Pf. höher
wie der Einkaufspreis, der Überschuß diente zur Deckung der Un-
kosten und Gehalte.
Das Nebeneinander des städtischen und salzämtlichen Ge-
treidehandels dauerte nicht länge. Schon 1569 baten die Gmundner,
ihnen die ganze Kastengebarung abzunehmen, weil sie durch das
Ansteigen der Kornpreise große Verluste erlitten hatten und Gelder
aufnehmen mußten, deren Rückzahlung ihnen schwer fiel. Die vom
Salzamt hierauf übernommenen Getreidebehaltstätten waren klein
und zerstreut gelegen, weshalb schon 1598 die Absicht bestand, an
ihrer Stelle einen großen Hofkasten zu errichten, wofür das bürger-
liche Voglsanghaus geeignet erschien. Die Kaufverhandlungen zogen
sich sehr in die Länge, die Hofkammer hatte kein Geld und das Salz-
amt konnte nicht einmal den Pachtzins für die Behaltstätten der Ge-
meinde zahlen. Erst 1616 kam das Amt in den Besitz des Hauses, das
die Stadt vorher von den Voglsangschen Erben erworben hatte und
es dem Salzamt um 1600 fl. verkaufte. Die Schaffung eines ge-
räumigen Getreidemagazins war um so notwendiger geworden, als
inzwischen das neue Sudhaus in Ebensee in Betrieb gekommen
war44).
Der Getreidekasten in Hallstatt war sehr alt und diente auch
zur Aufbewahrung von Schmalz, Käse und anderen Lebensmitteln.
Die Gebarung hatte bis 1554 der Hofschreiber allein inne, der hiefür
mit jährlich 40 fl. entlohnt wurde45). In Ischl bestand lange Zeit über-;
haupt keine Kornkammer, erst 1656 errichtete der Markt für seinen
Eigenbedarf ein Lagerhaus (Compagniekasten) und kaufte das nötige
Getreide am Gmundner Wochenmarkt ein. Damit war jedoch der
Hofkastner im Salzamt nicht einverstanden, weil er eine Verkürzung
der übrigen Einkäufer besorgte und den Ischlern die Berechtigung
zum Großeinkauf am Wochenmarkt absprach. Wenn sie schon einen
eigenen Kasten haben wollten, mögen sie ihn durch Einkäufe am
flachen Land füllen46).
Die Überbesetzung des Mannschaftsstandes zu Anfang des
18. Jahrhunderts hatte die Zahl der zum Bezug des Hofkorns Be-
rechtigten derart erhöht, daß die Lagerräume im Hofkastengebäude
44) S. O. A. Bd. 22; Gmundner St. A. Bd. 61.
45) S. O. A. Bd. 3.
46) S. O. A. Bd. 19.
446
nicht mehr ausreichten. Da ein An- oder Neubau nicht bewilligt
wurde, mietete das Salzamt 1737 von der Gemeinde den Zwinger
und das Soldatenhaus um 200 fl. jährlich und baute in das Gebäude
des Großkufenhandelsamtes einen dritten Boden zur Getreide-
aufschüttung ein47). Weil zur Entlastung des Gmundner Hofkastens
den Verwesämtern größere Kornvorräte hinausgegeben wurden,
mußte auch der Getreidekasten in Hallstatt 1738 erweitert werden48),
Der lebhafte Verkehr am Gmundner Wochenmarkt und die in
teuren Zeiten stürmische Nachfrage nach Getreide erforderte eine
strenge Marktordnung, auch deshalb, um vor allem die einheimische
Bevölkerung mit Brotfrucht zu versorgen und sie gegen das
Hinauftreiben der Preise durch die fremden Einkäufer zu schützen.
Schon das erste Reformationslibell verbot das Fürkaufen und Über-
bieten, „anpatzen“, und gab den Kammergutinsassen den Vortritt
beim Einkauf. Eine allzu strenge Handhabung dieser Ordnung setzte,
wenn der Markt schwach beschickt war, die oberen Flecken in
Nachteil, weil die Gmundner in solchen Zeiten den Markt für die
auswärtigen Besucher sperrten. 1533 beschwerten sich Richter und
Rat von Ischl, daß die Arbeiter oft tagelang kein Brot zu essen
hätten, und baten das Salzamt, es möge ihnen eine Summe Getreides
nach ihrer Notdurft zugewiesen werden49). Nach der 1742 neu
herausgegebenen Marktordnung, die sich im wesentlichen an die
Bestimmungen des Libells von 1524 anlehnte, durfte Getreide nur
auf dem offenen Markte, nicht aber in Wirtshäusern und in den
Vorstädten gehandelt, den Fuhrleuten nicht entgegengegangen und
ihnen das Getreide nicht abgenommen werden. Vor dem Ausstecken
des „Fahnls“ durfte niemand Korn kaufen, dann kamen die
Gmundner, Hallstätter, Laufner, Ischler und Ebenseer an die Reihe,
während die Wolfganger, St.-Gilgner und die anderen auswärtigen
Marktbesucher erst nach dem Einziehen der Fahne Getreide ein-
kaufen durften50).
Das vom Salzamt angekaufte Getreide wurde im Hofkasten
eingelagert, dessen Verwaltung dem Hofkastner übertragen war.
Dieser hatte die Verrechnung der Empfänge und Ausgaben zu
führen, auf die Haltung eines genügenden Vorrates zu achten und
Sorge zu tragen, daß das Hofkorn nicht verdarb und durch häufiges
47) Res. 1737, S. 503, 572, 573; 1739, S. 53.
“) Res. 1738, S. 734.
") S. 0. A. Bd. 3.
“) S. O. A. Bd. 20, 164.
447
Umschaufeln, Reutern und Putzen genußfähig blieb. Die schlechten
Erfahrungen, welche man in dieser Beziehung mit der vorge-
schriebenen Einlagerung eines einjährigen Vorrates gemacht hatte,
führten 1651 zur Herabsetzung der Mindestmenge auf 200 Muth
(6000 Wiener Zentner), doch war auch dieses Maß nicht immer
einzuhalten, wenn das nötige Geld zum Einkauf fehlte oder der
Winter so lange währte, daß die Traunschiffahrt erst spät einsetzen
konnte61). Gleich nach dem Einlangen der ersten Getreidesendungen
im Frühjahr gab der Kästner die alten Vorräte zur Gänze an die
Verwesämter ab, um so Platz für das neue Korn zu schaffen. Der
bei dieser Gelegenheit feststellbare Abgang, die Kastenschwendung,
entstand durch das Eintrocknen des Getreides bei längerer
Lagerung, dann durch den Abfall beim Putzen, durch Mäusefraß
und anderes. Das Manko konnte daher dem verantwortlichen Hof-
kastner nicht zur Last gelegt werden und wurde ihm im erfahrungs-
gemäßen Ausmaß gutgeschrieben. Der 1700 genehmigte Schwen-
dungsnutzen betrug für jedes Muth (30 Metzen) Getreide bei mehr
als zweimonatiger Lagerung einen halben, bei kürzerer Lagerzeit
ein Viertel und bei Entnahme gleich nach der Einlagerung ein
Achtelmetzen51 52 * 54). Der jährliche Umsatz hing von der Anzahl der
Bezugsberechtigten ab und stieg im 18. Jahrhundert auf durchschnitt-
lich 800 Muth, das sind 24.000 Zentner. Die Abgabe an die Parteien
oblag in Gmunden dem Hofkastner, in Ebensee, Ischl und Hallstatt
dem Verweser und seinem Gegenschreiber83).
Die Reihe der Hofkastner ist aus den Akten nur unvollständig
zu entnehmen. Andrä Schmied, 1620 als Kanzlist aufgenommen, war
von 1633 bis 1655 Hofkastner und zugleich Oberzahler, welche beide
Stellen in einer Hand vereinigt werden konnten, weil ihre Haupt-
arbeiten zeitlich auseinanderlagen. Auf ihn folgte Rueff und kurz
darauf Holler64), der sein Amtsdarlehen der Witwe des Rueff aus-
zahlen mußte. Holler diente noch 1683 und lebte bis 1691. Als
nächster Hofkastner wird 1691 Ambrosius Rexeisen genannt, nach
dessen Tod 1717 Franz Josef Lürzer die Stelle erhielt. Dieser trat
1727 in den Ruhestand, worauf Klemens Xaver Gaislitzer zum Hof-
kastner ernannt wurde55). Lürzer ist erst 1734 gestorben.
51) Res. 1651, S. 165; 1740, S. 266.
5i!) Res. 1700, S. 722; S. O. A. Bd. 143.
“) Res. 1746, S. 229.
54) S. O. A. Bd. 25.
“) Res. 1655, S. 265; 1676, S. 44; 1704, S. 251; 1717, S. 465; Ref. Lib. (1656),
F. 456.
448
Das Hofkorn diente vor allem zur Versorgung jener Kammer-
gutarbeiter, die in kaiserlichen Diensten standen, kam aber auch
den Beamten und Meistern zugute, welche 1630 zwar als in dieser
Beziehung den Arbeitern gleichgestellt wurden, in Zeiten großer
Getreide- oder Geldnot trotzdem aber eine vorübergehende Kürzung
oder Einstellung des Kornbezuges hinnehmen mußten. Nach der
Resolution von 1633 hatte das Salzamt in diesem Jahre an 799 hof-
kornberechtigte Bedienstete Getreide um 1 fl, 15 kr., das sind
10 Schilling den Metzen abgegeben. Stieg der Marktpreis auf
15 Schilling, so ermäßigte sich der Kastenpreis um einen Schilling,
wenn auf 16 Schilling, so um zwei Schilling; teurer als um 2 fl.
(16 Schilling) durfte das Hofkorn den Arbeitern nicht angerechnet
werden58). In solchen Fällen war dasselbe nur für die Arbeiter be-
stimmt und die Beamtenschaft vom Bezug ausgeschlossen. 1650
befahl die Hofkammer, daß die Amtleute und jene Meister, deren
Korndeputat höher war als der Hausbedarf, den Überschuß nicht
verkaufen durften, sondern im Hofkasten belassen mußten57). 1715
wurde den Beamten für die Dauer der Getreidenot die Gebühr um
ein Viertel herabgesetzt, 1732 ihr Ansuchen um den früheren Hof-
korngenuß abgewiesen und erst 1739 wieder zuerkannt58).
Als wöchentliche Normalmenge galt für Amtmann, Verweser,
Einnehmer und Mautner 1 Metzen, Gegenschreiber, Zahler, Hof-
kastner und Medicus % Metzen, Meister V2 Metzen, verheiratete
Arbeiter XA Metzen und ledige Arbeiter 1/8 Metzen59). 1714 wurden
tatsächlich ausgefolgt dem Einnehmer 48, Mautner 20, Physicus
15)4, Kufenhandler 57, Pfleger 35, Zahler 20, Apotheker 22, Tür-
hüter 17, einem verheirateten Arbeiter 13 und einem ledigen Arbeiter
6)4 Metzen60).,Die auf eine Woche umgerechnete Quote stimmt für
die Beamten mit der früher angegebenen nicht überein, weil bei der
Bemessung die Zahl der im Haushalt lebenden Personen berück-
sichtigt wurde. Die Witwe nach einem Arbeiter bezog das Hof-
getreide nur bis zum Ende des Quartals, in dem ihr Mann starb61).
Das Hofkorn wurde anfangs wöchentlich, über Wunsch der Arbeiter,
die hiemit viel Zeit verloren, von 1654 an monatlich ausgegeben62).
M) Res. 1633, S. 428; 1650, S. 154.
57) S. O. A. Nr. 23.
58) S. O. A. Bd. 143; Res. 1732, S. 410.
5e) S. O. A. Bd. 27, 128.
90) S. O. A. Bd. 143.
61) S. O. A. Nr. 52/11.
62) S. O. A. Bd. 27; Nr. 52/2.
449
Der vorhin angegebene Jahresverbrauch von 24.000 Zentner Ge-
treide wird verständlich, wenn man die Zahl der Beteiligten kennt.
1720 gab es hofkornberechtigte Angehörige des Salzamtes in Hall-
statt 590, Ischl 526, Ebensee 557, im Mautamt zu Gmunden 98 und)
im Großkufenhandelsamt 139, zusammen 1910 Personen, mehr als
doppelt soviel wie im Jahre 163363). Auf den Kopf entfielen etwa
8/10 Metzen in der Woche.
Wie strenge die Hofkammer zwischen den kaiserlichen und
nichtkaiserlichen Arbeitern im Hofkornbezug unterschied, zeigt sich
bei den Holzarbeitern der drei Verwesämter, die im Dienste der
privaten Holzmeister standen und nur 1656 auf die Dauer der damals
herrschenden, ungewöhnlichen Teuerung den kaiserlichen Arbeitern
gleichgehalten wurden. Später kam es zu einer Gleichstellung
überhaupt nicht mehr, sie erhielten nur in den Teuerungsjahren 1693,
1699, 1700, 1702 und 1711/12 ausnahmsweise je einen Metzen Ge-
treide zur Beihilfe. In solchen Notjahren wies die Hofkammer auch
den kaiserlichen Arbeitern Korn anstatt einer Geldaushilfe an, 1717
wurden den 1474 in kaiserlichen Diensten gestandenen Kammergut-
arbeitern je zwei Metzen über das gewöhnliche Ausmaß ver-
abfolgt64). Die Beamten jedoch bekamen keine derartigen Zuwen-
dungen, konnten aber Getreide aus dem Hofkasten entlehnen, das
sie in besseren Zeiten in Geld rückersetzen mußten06).
Die im folgenden zusammengestellten, den Salinenakten ent-
nommenen Preise des Getreides im Einkauf und der Abgabe geben
der Wirtschaftspolitik der landesfürstlichen Regierung zu allen
Zeiten ein gutes Zeugnis; sie war freilich auch im eigenen Vorteil
gelegen und notwendig, um in dem verkehrsarmen und unfrucht-
baren Kammergut eine so zahlreiche und mit der steigenden Salz-
erzeugung sich mehrende Arbeiterschaft zu erhalten. Die Versor-
gung der Bevölkerung mit Brotfrucht gehörte zu den schwierigsten
Aufgaben der Oberleitung, die es nicht unterließ, in den drangvollen
Jahren des Mißwachses und der Teuerung alle Machtmittel des
Staates aufzuwenden, um Getreide ins Kammergut zu schaffen.
Außerdem erhielten es die Bezugsberechtigten immer unter dem
Marktpreis und den Selbstkosten, was nicht nur die Verbunden-
heit der Mannschaft mit der kaiserlichen Arbeit festigte, sondern
die Regierung auch von der sonst unerläßlichen Lohnerhöhung
M) S. O. A. Bd. 156.
•*) Res. 1717, S. 452.
65) Res. 1699, S. 650.
29
450
befreite. Vereinzelte Anträge der Beamten des Salzamtes, hiebei
zu sparen, wurden von der Hofkammer zurückgewiesen, „das wäre
ungerecht, den Arbeitern dürfe man bei göttlicher Strafe den ver-
dienten Lidlohn nicht vorenthalten66)“. Die Spannung zwischen dem
Einkaufs- und Abgabepreis war nicht immer gleich, sie betrug in
guten Zeiten im 16. Jahrhundert etwa 6 Kreuzer beim Metzen, später
15 bis 20 Kreuzer, stieg aber in den Jahren der Teuerung stark an
und betrug 1693 sogar 2 Gulden beim Metzen, die Hälfte der Selbst-
kosten. Von 1718 bis 1720 zahlte das Salzamt beim Hofkorn
40.000 Gulden darauf67).
Jahr Preis eines Metzen Korns
im Einkauf bei der Abgabe
1594 1 fl. 503/i kr. 1 fl. 45 kr.
1601 1 fl. 30 kr.
1629 2 fl. 45 kr. 1 fl. 45 kr. / dazu noch 1 Kreuzer
1633 '• 1 fl. 15 kr. \ Kastenrecht f. d. Offiziere
1649 . 1 fl. 3772 kr.
1650 2 fl. 1 fl. 3772 kr.
1654 1 fl. 17 kr.
1656 1 fl. 53 kr. 1 fl. 772 kr.—1 fl. 45 kr.
1664 1 fl. 45 kr.
1681 1 fl. 247s kr. / um 15 Kreuzer billiger
1691 1693 4 fl. 2 fl. l als der Marktpreis
1700 3 fl. 45 kr. 1 fl. 45 kr.
1717 2 fl.—2 fl. 20 kr. . Welser Marktpreis
1718 2 fl. 14 kr. .
1721 1 fl. 57 kr.
1723 1 fl. 15 kr. . Preis ab Linz
1725 1 fl. 36 kr. .
1727 1 fl. 39 kr. .
1728 1 fl. 45 kr. .
1731 2 fl. 30 kr. 1 fl. 3772 kr. f in Oberösterreich
1732 1738 1 fl. 15 kr. 1 fl. 57 kr—2 fl. 15 kr. 1 fl. 37V2 kr. \ ab Lieferort
1739 1 fl. 23 kr.
1740 1 fl. 47 kr. 1 fl. 3772 kr.
1741 1 fl. 15 kr. lab Linz und öberöster-
1748 1 fl. 15 kr. . / reichischen Lieferort
1750 1 fl. 18 kr. • t
6e) S. O. A. Nr. 24.
87) S. O. A. Nr. 52/11.
451
2. Sonstige Lebensmittel.
Das Kammergut konnte sich selbst nicht ernähren und mußte
mit Ausnahme der Fische alle wichtigeren Lebensmittel von aus-
wärts beziehen. Nach dem Getreide war es vornehmlich das Fleisch,
dessen ausreichende und billige Beschaffung die landesfürstliche
Regierung sich jederzeit angelegen sein ließ. Das Gebiet um
Viechtau, dessen schlachtreifer Viehbestand schon im 16. Jahr-
hundert nirgends anders als in das Kammergut abgeliefert werden
durfte, wurde mit der Ausdehnung der Salzerzeugung auf Ischl und
Ebensee ganz unzulänglich, die Fleischhauer suchten auch das
übrige Österreich auf und erstreckten ihre Einkäufe weiter
nach Salzburg, hauptsächlich aber nach Steiermark, woher dank der
nahen Beziehungen der Wiener Hofkammer zu jener in Graz die
Zufuhr von Schlachtvieh den geringsten Schwierigkeiten begegnete.
1689 gab die Grazer Hofkammer die Ausfuhr von 250 Ochsen und
30 Kühen für das Kammergut frei, obwohl die steirische Grenze
nach Oberösterreich wegen Seuchengefahr gesperrt war. Dafür
ließ das Gmundner Salzamt wieder Getreide nach Aussee unge-
hindert passieren. Die Notwendigkeit der wechselseitigen Aushilfe
erleichterte die Fleischversorgung des Kammergutes wesentlich,
die Gmundner Fleischhauer erhielten Freipässe für den Vieheinkauf
in Steiermark und die Hallstätter gingen nach Aussee um Fleisch,
wenn solches zu Hause knapp war. 1746 wurden in Hallstatt und
Ischl ausschließlich steirische Rinder geschlagen, weil die Fleisch-
hauer im Lande selbst kein Vieh auftreiben konnten68). 1732 war
umgekehrt der Bestand an Mastvieh in Oberösterreich so groß, die
Futternot aber so arg, daß die Bauern um die Öffnung der steirischen
Grenze baten, um ihr überständiges Vieh auswärts verkaufen zu
können.
Im Gegensatz zur amtlichen üetreidebewirtschaftung blieb der
Ankauf des Schlachtviehs und die Ausschüttung des Fleisches den
zünftigen Fleischhauern der einzelnen Orte überlassen, doch sicherte
sich die Hofkammer den maßgebenden Einfluß auf die Höhe des
Verkaufspreises durch Gewährung von Hilfsgeldern, die es den
Fleischhauern ermöglichten, mit den amtlich festgesetzten Preisen
das Auslangen zu finden. 1565 bezogen die Hallstätter Fleischhauer
,8) Res. 1689, S. 598; 1743, S. 593; S. 0. A. Bd. 95, 129.
29*
452
jährlich 300 Gulden, damit sie die armen Arbeiter jederzeit mit
gutem Fleisch versehen, das Pfund Rind- oder Kalbfleisch nicht
höher als 9 Pf., wie es bisher gebräuchlich war69). Noch die 1654
erlassene Hallstätter Marktordung enthält die gleiche Bestim-
mung70). Die Hungerjahre nach 1690 trieben die Fleischpreise
gewaltig in die Höhe, der Viehstand im Lande war aufgezehrt und
selbst Wels hatte Mangel an Fleisch, weshalb die Stadt sich an die
Hofkammer mit der Bitte wandte, ihr zu erlauben, aus der Viechtau
Rinder einkaufen zu dürfen71). 1707 erhöhte die Hofkammer das
Hilfsgeld der Fleischhauer in Hallstatt auf jährlich 800 Gulden, wofür
sich diese verpflichteten, wöchentlich 800 Pfund Fleisch auszu-
schrotten. Weil aber die Beamten, Bürger und Meister fast die
halbe Wochenmenge für sich in Anspruch nahmen, blieb den
Arbeitern nichts übrig, als sich die fehlende Notdurft in Goisern
oder Aussee zu holen, wo sie das Pfund um 3 Kreuzer bezahlen
mußten72 73).
1743 wurde in Hallstatt aus nicht bekannten Gründen und zum
Schaden der Arbeiter die Ausgabe von verbilligtem Fleisch unter-
brochen, die für das Pfund gutes Ochsenfleisch AVz Kreuzer zahlen
mußten, während das Pfund Hoffleisch um 2% Kreuzer abgegeben
worden war78).
Obwohl das Hilfsgeld über die Bitte der Arbeiter bald
wieder an die Fleischhauer zur Auszahlung kam, kostete das Pfund
Rindfleisch 1746 bereits 3V2 kr.74) und wäre noch teurer gewesen,
wenn die Regierung nicht die Befreiung des Kammergutes von der
landschaftlichen Fleischauflage erwirkt hätte. (S. 428.)
So begehrt auch das Fleisch war, das Hauptnahrungsmittel ist
es für die Kammergutsbevölkerung nicht geworden. Das Hofkorn
hatte sie an die Mehlkost gewöhnt, zu welcher sie das Schmalz als
Fettzusatz nicht entbehren konnten, deshalb war dieses ihnen
wichtiger als das Fleisch. Das innere Kammergut bezog das Schmalz
zum größten Teil aus der Abtenauer Gegend, deren Bewohner, wie
schon früher erwähnt wurde, damit im Umtausch gegen Salz,,
69) S. O. A. Bd. 16.
70) Res. 1654, S. 245.
71) S. O. A. Bd. 95.
72) Res. 1707, S. 428.
73) Hallst. S. A.
n) S. O. A. Bd. 142.
453
Getreide und Wein einen schwunghaften Handel trieben. Solange
das Hofschreiberamt allein den Tauschverkehr mit Abtenau in
Händen hielt, hatten die Arbeiter an Schmalz keinen Mangel; bald
aber befaßten sich auch die Bürger von Hallstatt mit diesem ein-
träglichen Handel, ohne auf die Bedürfnisse der einheimischen
Bevölkerung die gleiche Rücksicht zu nehmen wie das Amt. Schon
1547 klagten die Arbeiter, daß die Abtenauer Salzfuhrleute entweder
mit leeren Rossen nach Hallstatt kämen und kein Ziemeß mitführten
oder wenn, selbes dann an die Bürger verkauften und ihnen nichts
abgaben, die Bürger selber dann Handel trieben und das Schmalz
sogar außer Land schickten75). Die Beschwerden hatten Erfolg, die
Hofkammer verbot den Bürgern den Vorkauf des Schmalzes,
erneuerte 1654 diesen Bescheid und untersagte 1707 dessen Verkauf
ohne oberamtlichen Spezialbefehl, um der Verteuerung des Schmalzes
über 8 kr. das Pfund vorzubeugen und dem ohnehin bestehenden
Mangel an Schmalz abzuhelfen76).
Das Hofschreiberamt tauschte das Schmalz gegen Salz so ein,
daß jeder Abtenauer für ein Fuder Salz drei Pfund Schmalz abliefern
mußte; zwei Pfund wurden ihm mit 2 ß bar bezahlt, während
das dritte Pfund den Gegenwert für das Salz bildete. Für die Abten-
auer war das ein glänzendes Geschäft, da der Marktpreis für das
Pfund Schmalz nur 1 ß, das sind 7V2 Kreuzer, betrug, das
Fuder Salz aber dem Amte selber 17 bis 18 Kreuzer kostete. Als
nach dem Abtragen der zweiten Pfanne in Hallstatt der Mannschafts-
stand und damit auch der Schmalzbedarf des Hofschreiberamtes
zurückging, wurde 1666 die Eintauschmenge auf zwei Pfund herab-
gesetzt, den Abtenauern hiefür jedoch bloß das Fuder und kein Bar-
geld mehr verabreicht77). Das Verdienst, diese gewiß gerechtfertigte
Wertbemessung trotz der heftigen Gegenwehr der Abtenauer durch-
gesetzt zu haben, gebührt dem energischen Salzamtmann Brugg-
lacher.
Abtenauer Schmalz ging sicher auch nach Laufen und Ischl,
doch konnten diese Orte ihren Bedarf an Butter und Schmalz am
Gmundner Wochenmarkt decken, auf welchem es frei gehandelt
wurde.
75) S. O. A. Bd. 10.
76) Res. 1654, S. 245; 1707, S. 479—513
77) S. 0. A. Bd. 32.
454
Mit der Beschaffung von Qeti*eide, Fleisch und Schmalz in
ausreichender Menge und deren Abgabe um einen billigen Preis war
der Pflichtenkreis des Salzamtes in Sachen der Ernährung nicht
abgeschlossen. In diesen gehörten noch die Aufrechthaltung der
Marktordnung, worin es sich mit den Gemeinden teilte, die Wah-
rung der Gewerberechte gegen Übergriffe der Beamten, die gegen
das Verbot selbst Handel trieben, die Überwachung des von den
Müllern geforderten Mahllohnes und der Brotpreise in den Bäcke-
reien sowie die Prüfung der auf den Märkten verwendeten Maße und
Gewichte. Der Salzamtmann, der zugleich auch der oberste Beamte
des Pfleggerichtes zu Wildenstein und zuzeiten auch der Herr-
schaft Ort war, hatte sich um alle Wirtschaftszweige im Kammergut
zu kümmern, um die Brauerei in Ort, welche das Bier für die Wirts-
häuser in Ebensee lieferte78), und um die hiezu nötigen Bedürf-
nisse an Gerste, Hopfen und kupfernen Braukesseln, er entschied
über den Einkauf von Wein und verbot das Branntweinbrennen,
wenn Mangel an Getreide herrschte. Das Salzamt nahm schließlich
auch Einfluß auf den bürgerlichen Handel zugunsten der Arbeiter. Die
Gmundner Kaufleute sahen es ungern, daß fremde Händler Waren
auf den Märkten feilboten, die sie selbst führten. 1666 setzten die
im Rate durch, daß dem Budweiser Tuchhändler Wilhelm Härtl der
Verkauf von Tuch am Laurenzi-Jahrmarkt verboten wurde. Darauf-
hin kam von der Hofkammer eine scharfe Verwarnung, das Verbot
verstoße gegen die Bestimmung des Reformationslibells und sei
eine Widersässigkeit der Stadtgemeinde, gereiche, dem armen
Kammergutarbeiter zu merklichem Schaden und diene nur etlichen
Bürgern zu privatem Nutzen79).
Die Fürsorgetätigkeit des Salzamtes fügte sich in den Rahmen
des Verwaltungssystems in dem in sich abgeschlossenen Kammer-
gut ein und trug viel dazu bei, die wirtschaftliche Lage der Arbeiter
zu verbessern. Auf diese noch näher einzugehen, dürfte nicht nötig
sein, da sie in der Fachliteratur bereits gründlich behandelt und
auch in des Verfassers Studie über die Entwicklung des oberöster-
reichischen Salzbergbaues berücksichtigt worden ist. Es sei nur
eine Zusammenstellung der aus den Salinenakten entnommenen
Preise von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zur Vervoll-
ständigung des hierüber schon Bekannten noch angeschlossen80).
7e) Res. 1744, S. 724.
79) Res. 1669, S. 347; 1670, S. 368.
so) Res. 1710, S. 866; S. O. A. Bd. 123.
455
1624 1674 1700 1724
1 Metzen Weizen 45 kr.— 1 fl. 15 kr. 1 fl. 30 kr. 2 fl. 15 kr — 2 fl. 377s kr.
1 Metzen Korn 40—45 kr. 45 kr.—1 fl. • 1 fl. 30 kr — 1 fl. 45 kr.
1 Metzen Gerste 2 fl. 45 kr. .
1 Zentner Hopfen ■ . . 40—43 fl. .
1 Pfund Schmalz 4—5 kr. 8—9 kr. 12—14 kr.
1 Pfund Butter 2—3 kr. 5—6 kr. 10—12 kr.
1 Achtering Milch 2 Pf. 1 kr. 2 kr.
1 Pfund Fleisch81) 5 Pf, 2 kr. 3V2 kr.
1 Pfund Speck 3 kr. 5 kr. 14-15 kr.
1 Pfund Schotten 2 Pf. 2-3 Pf. . Ä - 4—5 Pf. ,
1 Eimer österr. Weiß- wein • 2 fl. 10 kr. •
1 Achtering Wein im Aus- schank 5—6 kr. 8—10 kr. • 16—18 kr.
1 Eimer Braunbier an die Wirte • 1 fl. 15 kr.“ 1 fl. 377« kr.
1 Kandl Braunbier im Ausschank 6 Pf. 2—27a kr. 3 kr. 3—4 kr.
1 Elle Loden 10-12 kr. 15—16 kr. 20—24 kr.
1 Pfund rauhes Haar (Flachs) 3—4 kr. 5—6 kr. • 9—10 kr.
1 Elle grobe Lein- wand 5—6 kr. 7—8 kr. 10—11 kr.
1 Paar Lederschuhe 14—15 kr. 40—45 kr. 1 fl.—1 fl. 15 kr.
1 Pfund Kupfer, neu . 37 kr. .
1 Pfund Kupfer, alt • • 23 kr.
81) Krackowizer, Qmunden 3, S. 132.
III. Fürsorge.
1. Um die Familie.
In der Absicht, die für die Salzarbeit nötige Bevölkerung im
Kammergut zu vermehren, hatten die Landesfürsten die Gründung
von Familien durch die Zuweisung von Lehensgrund, die Beihilfe
zum Hausbau und die Gewährung eines Heiratsgutes begünstigt82).
Zu Ende des 17. Jahrhunderts war dieses Ziel nicht bloß erreicht,
sondern auch überschritten, das Arbeitsangebot war größer ge-
worden als der Bedarf. Das Heiraten wurde den jungen Leuten
82) I. Reformationslibell, Fol. 126.
456
nun nicht mehr so leicht gemacht und bedurfte der Zustimmung des
Salzamtmannes; dieser hatte die Verehelichung nur dem einen oder
anderen „embsigen und nahrsamben“ Arbeiter zu gestatten, die
liederlichen Burschen aber, „anerwogen solche keine öffentliche
Leibesstrafe mehr zu achten pflegen, bei üblem Verhalten zu den
Recrouten zu übergeben83)“. Die Zuteilung von Infängen wurde ein-
gestellt und der Bau neuer Wohn- und Wirtschaftsgebäude er-
schwert, weil man weitere Familiengründungen nicht mehr beson-
ders wünschte und zudem allen Grund hatte, den Nutzholz-
verbrauch einzuschränken und die Wälder zu schonen. 1709 wurde
der Bau von vier Arbeiterwohnhäusern nur unter der Bedingung
bewilligt, daß sie in Mauerung aufgeführt werden und das nötige
Holz nicht aus kaiserlichen Wäldern stamme84). 1723 überließ das
Salzamt dem Salinenmaurer Gaigg in Ebensee den zum Bau eines
Hauses nötigen ärarischen Grund pachtweise, doch mußte dieser
dafür Robot leisten und noch einem zweiten kaiserlichen Arbeiter
die Herberge geben. Das Haus war durchweg in Mauerung aufzu-
führen, das zum Dachstuhl erforderliche Holz konnte Gaigg aus den
Ebenseer Waldungen beziehen85 *). Dagegen wurde 1730 dem Arbeiter
Philipp Spitzer die Bitte, sich ein Häusel erbauen zu dürfen, „zur
Vermeidung aller daraus leicht entstehenden Confusionen und
Praejudicien“ abgeschlagen88). Das Bauverbot von Holzhäusern
stand noch 1737 in Kraft, da in diesem Jahre drei Arbeiter, welche
sich Wohnhäuser und Hütten aus Holz ohne Bewilligung erbaut
hatten, dieselben wieder abreißen mußten87).
Die Steuerbelastung solcher Neubauten war erträglich; dem
gewesenen Holzknecht Hans Nutz in Gosau wurde das zu erbauen
bewilligte Häusel gegen eine jährliche Leistung von 15 Kreuzer
erblich zugeschrieben88). Stand das Haus auf herrschaftlichem
Grund, so war die ersten drei Jahre nichts, dann aber jährlich die
Haussteuer von 6 ß Pf. (45 kr.) zu entrichten89).
Für die Erziehung der Arbeiterkinder bestanden in den
Kammergutorten Schulen, in deren Erhaltung sich die Gemeinden
83) Res. 1734, S. 793.
**) S. O. A. Bd. 128.
85) Res. 1723, S. 442.
") Res. 1730, S. 31.
87) Res 1737, S. 543.
S8) Res. 1737, S. 545.
89) S. O. A. Bd. 44.
—fc-
457
mit dem Salzamt teilten. Der Schulmeister wurde in der Regel
von den Eltern selbst entlohnt, für arme Arbeiter zahlte jedoch das
Amt das Schulgeld90). Die erste in den Akten Vorgefundene Nach-
richt über die Schule in Hallstatt stammt aus dem Jahre 1588, in
welchem der langgediente, fleißige, fromme und ehrbare Schul-
meister Bartholomäus Frosch starb; seine Witwe erhielt 12 Kreuzer
wöchentlich aus der Spitalkasse und eine einmalige Gnadengabe
von 8 bis 10 Gulden vom Hofschreiberamt91). Für die Haltung der
Kinderlehre bezog der Pfarrer in Hallstatt jährlich 289 fl. 6 ß 8 Pf.,
welchen Betrag die Hofkammer 1655 auf 300 Gulden abrundete92).
1656 bewilligte diese 100 Gulden zum Ankauf einer Wohnung, die
zur Aufrichtung eines Schulhauses in Hallstatt vorgeschlagen
worden war98).
Von einer Schule in St. Agatha verlautet erst um das Jahr
1660; 1700 unterrichtete dort ein abgedankter Soldat die Kinder94).
Dagegen bestand in Laufen schon 1567 eine Schule, zu deren und
eines Priesters Erhaltung Maximilian II. jährlich 2 Pfund Fuder
gestiftet hatte, welche Widmung 1655 durch eine Jahresgabe von
74 Gulden ersetzt wurde9®). Ebenso alt war die Schule in Ischl, sie
wurde 1560 von der Gemeinde erbaut, diente dem Schulmeister
auch als Wohnung und stand unter der Lehensobrigkeit der Resi-
denz Traunkirchen, der das Recht der Ernennung des Schul-
meisters gebührte96). 1696 bewilligte die Hofkammer dem „teutschen“
Schulmeister Daniel Eichinger in Gmunden, der vom Amte aus
keine Besoldung bezog, 15 Gulden jährlich und das Salzdeputat,
wofür er 12 arme Arbeiterkinder im Lesen und Schreiben unter-
richten sollte97).
Für die der Schule entwachsenen Jungen war die Aufnahme
in den kaiserlichen oder Fertigerdienst die Regel; auf den Salz-
bergen zu Hallstatt und Ischl folgte der Sohn seinem Vater meist
auch im gleichen Dienstzweig, wie die Söhne der Bergmeister und
Schaffer wieder Schaffer und Bergmeister wurden, so war es auch 80 81 * 83 * * * 87
80) Res. 1737, S. 587.
81) S. O. A. Nr. 3/b.
8ä) Res. 1655, S. 271.
83) Res. 1656, S. 322.
M) S. O. A. Bd. 109.
”5) Res. 1655, S. 274; 1730. S. 188.
88) S. O. A. Bd. 109.
87) Res. 1696, S. 439
458
bei den Eisenhäuern, Wasserknechten, Schmieden usw. gehalten.
Hatte der Junge ein Handwerk erlernt, so zahlte das Salzamt das
Freigeld98).
2. In Krankheit und Alter.
Die Besprechung des ärztlichen Dienstes im Salzwesen des
Kammergutes hat der Leistungen des Ärars an die erkrankten
Arbeiter zwar schon gedacht (S. 110 ff.), doch bedürfen diese An-
gaben noch einiger Ergänzungen. Die freie ärztliche Behandlung
und der Medikamentenbezug gebührte nur den zur kaiserlichen
Arbeit gedingten und dabei erkrankten oder beschädigten Arbeitern,
welche mit keinem ordinären Hausmittel hergestellt werden
konnten99). Der Salinenphysicus Dr. Lebzelter trat 1746 als erster
dafür ein, daß die inneren Erkrankungen ebenso kurbedürftig
wären wie die äußeren Verletzungen, weshalb auch solchen Kranken
die Wohltat der unentgeltlichen ärztlichen Behandlung gebührte100).
Das den kaiserlichen Arbeitern zukommende Krankengeld
war nicht einheitlich geregelt und nach der Zeit und der Entlohnung
verschieden hoch. 1716 wurde den erkrankten Bergarbeitern in
Hallstatt in den ersten zwei Wochen der volle Wochenlohn, weiter-
hin aber bloß ein halber Gulden für die Woche gereicht101). Das
Krankengeld entfiel jedoch, wenn der erkrankte Arbeiter seinen Sohn
als Mieter stellte102). Nach der Hallstätter Bergnorma von 1740 er-
hielten die Arbeiter den um 5*4 Kreuzer verminderten Schichtlohn
als Krankengeld. Den im Dienste der Holzmeister stehenden Holz-
knechten wurde, wenn sie bei der Arbeit verunglückten, das Bader-
geld und der Verdienstentgang ersetzt103), anderen nichtkaiser-
lichen Arbeitern und Provisionisten über besonderen Antrag des
Salzamtes in Fällen schwerer Erkrankung Aushilfen gewährt und
bisweilen auch das Geld für den Bader bezahlt10*).
Der am Ausgang des Mittelalters noch häufige Gebrauch von
Bädern war auch im Kammergut bekannt; Hallstatt hatte im
16. Jahrhundert sicher schon eine Badestube, da das Hofschreiber- 88 * * * * * *
88) Res. 1730, S. 196.
”) Res. 1740, S. 212.
10°) Res. 1746, S. 163.
101) Hallst. S. A.
102) S. O. A. Nr. 52.
103) Res. 1735, S. 24.
1M) Res. 1720, S. 98; 1736, S. 209.
459
amt 1628 die Wiederaufrichtung derselben beantragte, damit die
armen Arbeiter mit einem Bad notwendig versehen wären105). Es
ist daher anzunehmen, daß auch in Gmunden, Ebensee und Ischl
ärarische Badstuben bestanden, in welchen kaiserliche Badmeister
bedienstet waren. Von Ebensee wird der Badmeister Wilhelm Gigl
genannt, der 1729 im hohen Alter mit wöchentlich 45 kr. in Pro-
vision trat106).
Die in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts einsetzende Ent-
lastung der Betriebe von der überzähligen Mannschaft hatte eine
Anhäufung von Arbeitslosen im Kammergut zur Folge, deren Los
um so bedauernswerter war, als sie mit der kaiserlichen Arbeit
auch allen Anspruch auf Kranken- und Altersversorgung verloren.
Sie bezogen keine Hilfs-, Warte-, Feier- und Assignationsgelder
und sollten sich „ihr Stück Brot in oder außerhalb des Kammer-
gutes suchen, womit das Ärarium künftighin von solchen Onere
befreit und folgsam derlei schädlicher Abusus abgetan werden
möge“107). Um die Not der durch diese drakonischen Maßnahmen
hart betroffenen bodenständigen Arbeiterfamilien etwas zu
mildern, errichtete die Regierung um 1746 Wollspinnereien in
Ebensee, Ischl und Laufen108).
Bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts waren die Salzarbeiter im
Alter lediglich auf die Versorgung im Salinenspital zu Hallstatt
angewiesen, eine Provision aus landesfürstlichen Mitteln emp-
fingen sie erst nach dem zweiten Reformationslibell. Um 1590 betrug
die Provision eines abgetanen Arbeiters wöchentlich 15 bis 30 kr.,
doch wurden viele auch nur mit einer einmaligen Gnadengabe von
10 bis 12 fl. abgefertigt und im übrigen auf die Spitalverpflegung
verwiesen109). Diese Übung dauerte auch im 17. Jahrhundert fort,
die ständigen Provisionen wurden zwar immer allgemeiner zu-
erkannt, blieben aber doch bloße Gnadensache und an kein
bestimmtes Ausmaß gebunden. Bisweilen gewährte die Hofkammer
anstatt der Provision eine anderweitige Begünstigung; 1656 erteilte
sie dem arbeitsunfähig gewordenen Ischler Eisenhäuer zur Alters-
versorgung die Erlaubnis, in seiner zu Goisern befindlichen
Behausung sein Leben lang das Schankrecht zu genießen110).
105> Res. 1628, S. 330.
1"6) Res. 1629, S. 636.
107) Res. 1728, S. 435.
10a) Res. 1746, S. 210; S. O. A. Bd. 140.
loe) S. O. A. Nr. 45/a; Index; Res. 1656, S. 320.
110) Res. 1656, S. 317.
460
Die geringe Altersrente, die für Witwen bloß die Hälfte der
Provision des Mannes betrug, reichte in Zeiten der Teuerung kaum
zur Fristung des nackten Lebens hin, weshalb die Hofkammer dann
besonders bedürftigen Arbeitern und ihren Witwen neben der
Provision noch einmalige Gnadengelder in wechselnder Höhe als Not-
standsaushilfe bewilligte. Besser gestellt wie die übrigen kaiserlichen
Arbeiter und den Meistern etwa gleichgehalten waren die Naufergen,
die als verantwortliche Leiter der Schiffzüge auch ein erhöhtes An-
sehen genossen. Ihre Provision schwankte zwischen 45 und 50 kr. in
der Woche; dem Naufergen Raschinger wurde nach dreißigjähriger
Dienstzeit sogar eine Wochenprovision von 1 fl. zugesprochen, je-
doch ohne Konsequenz und mit dem Beifügen, daß er sich im
Dienste noch ein bis zwei Jahre gebrauchen lassen möge111). 1688
war die Provisionierung der kaiserlichen Arbeiter bereits zur Regel
geworden; die Traunfahrknechte bezogen „in Ansehung ihres mit
Leib- und Lebensgefährlichkeit zu verrichten habenden schweren
Dienstes“ bei Arbeitsunfähigkeit eine Wochenprovision von 10 bis 15
und ihre Witwen von 7 bis 9 kr.112). Die im Küfelverschleiß be-
schäftigten kaiserlichen Arbeiter erhielten von 1688 an statt des
bisherigen Gnadengeldes eine Provision, wie es im Kufenhandels-
amt schon gebräuchig war: der Meister 15, der Werkmann 10
bis 12 und die Witwe 8 bis 10 kr. Bestimmte Normen für die
Bemessung der Provisionen bestanden nicht, die Resolution von
1688 über den Wirkungskreis des Salzamtes trug dem Amtmann nur
auf, hiebei nach Billigkeit vorzugehen und die Verdienste der
Arbeiter wohl zu beachten113). Als Ausfluß dieser Erwägung dürfen
auch Verbesserungen im Provisionsausmaß gewertet werden. 1718
wurde die Provision des 77jährigen Holzknechtes Hans Witzel-
steiner nach 40 Dienstjahren von 12 auf 18 kr. wöchentlich erhöht114).
Die wesentlich höhere Provision, welche die Hofkammer den Be-
diensteten in den Ladstätten zuerkannte, ist nur so zu erklären, daß
diese mehr den Charakter von Meistern besaßen; so wurde im
selben Jahre der geschworene Salzknecht Matthias Kießenhauer zu
Freistadt, der nach 30 Jahren arbeitsunfähig geworden war, wie
andere Salzknechte mit wöchentlich 40 kr. auf Lebenszeit pro-
visioniert115). Wie diese standen auch die Forstknechte, die unter
m) Res. 1658, S. 387; 1672, S. 460; 1733, S. 612.
lla) Res. 1689, S. 567.
113) Res. 1688, S. 511.
u4) Res. 1718, S. 573.
115) Res. 1718, S. 576.
461
der Leitung des Waldmeisters die Aufsicht im Walde pflegten, im
Range über den Arbeitern. 1708 trat der kaiserliche Forstknecht
Adam Christof Kirchschläger in Hallstatt nach 40 Jahren in den
Ruhestand und wurde in Ansehung seines Vaters und seines
schweren Schicksals mit 36 kr. wöchentlich provisioniert. Er war
früher Überreiter und Mautner in Stuhlweißenburg, erlitt im Dienste
großen Leibschaden, verlor im ungarischen Aufstand all das Seine
und wurde von den Rebellen mit Weib und Kindern in harter
Gefangenschaft gehalten116).
Die im Privatdienst der Fertiger, Holzmeister und Schiff-
werker stehenden Arbeiter waren vom Provisionsgenuß aus-
geschlossen; der Grundsatz, daß nur „verglühte“ (angelobte), das
sind nur wirklich in kaiserlichen Diensten gestandene, dienstunfähig
gewordene Arbeiter, ihre Weiber und Kinder provisionsberechtigt
sind, wurde 1732 unzweideutig ausgesprochen und 1736 erneuert117).
Außerhalb des Versorgungsrechtes stehenden Personen wurde bei
besonderer Bedürftigkeit und Würdigkeit eine fortlaufende Unter-
stützung bewilligt, so 1721 der Witwe Susanne des Ebenseer Schiff-
werkers Paul Wiesauer mit fünf kleinen Kindern eine Beihilfe von
jährlich 8 fl. in Ansehung ihres verdienten Mannes, der auch in
Ungarn, Ofen und Belgrad während der Türkenkriege Schiffs-
ausbesserungen besorgt hatte118).
Aus den seltenen Gnadengaben, welche den ausgedienten
Arbeitern und ihren Witwen in Zeiten besonderer Teuerung gewährt
wurden, waren in der Not der Kriegsjahre im 18. Jahrhundert
quatemberliche Hilfsgelder geworden, die neben der Provision, aber
jeweils nur auf beschränkte Dauer und Widerruf, zur Auszahlung
kamen119). Der Bezug des Hofkorns sollte mit der Niederlegung der
Arbeit aufhören, doch scheint es das Salzamt damit nicht so genau
genommen zu haben, weil 1740 noch viele Provisionisten im Genuß
desselben standen120).
Die Höhe der Provision hing bis in die Sternbachsche Zeit
innerhalb gewisser Grenzen von der Beurteilung des Amtes für
jeden Einzelfall ab. Sie schwankte 1746 für Arbeiter von 7*4 bis 10,
seltener 15 kr. in der Woche, wozu noch eine Kinderbeihilfe von
7*4 bis 10 und unter Umständen eine Quartalszulage von 30 kr. kam.
118) Res. 1708, S. 635.
U7) Res. 1732, S. 434; 1736, S. 281.
118) Res. 1721, S. 107.
119) Res. 1733, S. 593.
12°) S. O. A. Nr. 52.
462
Witwen erhielten 10 bis 12 kr. und für die Kinder vierteljährlich
1 fl. Waisen wurden auch mit einmaligen Beiträgen abgefertigt121).
Sternbachs um diese Zeit einsetzende Verwaltungsreform umfaßte
auch das Provisionswesen, in welchem es viele Mißbräuche und
Schwerfälligkeiten abzustellen gab. Die Arbeiter mußten bis dahin
um ihre Provisionierung einreichen und für das Gesuch die
Beamten zahlen; bis zur Erledigung vergingen Jahr und Tag,
währenddessen sie in der bittersten Not lebten. Nach drei Jahren
war das Provisionsansuchen zu erneuern, wobei für die Beamten
wieder etwas abfiel. Diese, mehr auf ihren Vorteil als auf die
Würdigkeit und Bedürftigkeit der Bittsteller bedacht, stellten ihnen
willfährige, schon provisionierte Arbeiter zu einem geringeren Tag-
lohn neuerlich in Dienst, deren Leistung natürlich recht gering war.
Nach der neuen Ordnung sollten die Provisionswerber bei der jähr-
lichen Visitation der Verwesämter vor dem Salzamtmann und den
Beamten erscheinen, ihr Ansuchen geprüft und über die Notwendig-
keit der Provisionierung oder des Fortbezugs der Provision wie
über deren Höhe beraten und entschieden werden. Diese wurde
nach dem zuletzt bezogenen Schichtlohn bemessen und schwankte
zwischen 18 und 36 kr. in der Woche, war also wesentlich höher
als bisher122 *).
3. S p i t a 1 p f 1 e g e128).
Maximilian I. hatte zur Versorgung hilfsbedürftiger Ange-
höriger des Hofschreiberamtes in Hallstatt ein Spital erbauen lassen
und zu seiner Erhaltung jährlich 32 Pfund Pfennige gestiftet. Ferdi-
nand I. erhöhte diesen Betrag auf 300, Ferdinand II. auf 600 und Ferdi-
nand III. auf etwa 1000 fl. teils in barem, teils in Salz, das vom Amte
wieder in Geld eingelöst wurde. Das Spital stand im Markt unweit
des Hofhauses, zu ihm gehörte noch ein mit dem Spitalgebäude
durch einen Gang verbundenes Kirchlein. 1553 wurde es erweitert,
damit eine größere Anzahl armer, dürftiger Manns- und Weibs-
personen darin behaust werden konnte. Der Brand des Marktes
1750 zerstörte auch das Spital, wofür erst 1769 in Lahn ein Neubau
errichtet wurde.
Zweck der Spitalstiftungen war nicht nur die Unterbringung
und Verpflegung von Salinenangehörigen, wenn sie Alters und
121) S. O. A. Bd. 140.
122) Res. 1746, S. 229; 1749, S. 513.
12S) Engl. II/9; Schraml, Salzbergbau, S. 206, 223.
463
Schwachheit oder Leibesgebrechlichkeit halber ihre Nahrung und
Unterhaltung nicht mehr gewinnen konnten, sondern auch die
Unterstützung derjenigen, welche ihr eigenes Häusel oder Herberge
hatten, wenn sie der Hilfe bedürftig waren. Die Zahl der mit
Pfründen Beteiligten nahm am Beginn des 17. Jahrhunderts die
Geldmittel der Spitalkasse derart in Anspruch, daß für die Ver-
köstigung der Pfleglinge im Spital selbst zu wenig übrigblieb. Die
Hofkammer bewilligte daher 1604 und die nächstfolgenden Jahre
zu den bestehenden Leistungen noch eine extraordinäre Zubuße von
jährlich 500 fl., „weilen die armen Leut höchste Not und Armut
leiden müssen, damit sie nicht lebloserweis sterben und verderben“.
Diese Ausgabe sollte aus dem Erlös der anläßlich der Rebellion kon-
fiszierten Güter rückerstattet werden124). Sei es nun, daß der
Zuschuß später wieder eingestellt oder die Spitalkasse durch die
Aufnahme von pflege- und unterstützungsbedürftigen Angehörigen
auch der Verwesämter in Ischl und Ebensee125) überlastet wurde-,
die Spitalpfründner waren bald wieder ebenso schlecht daran wie
vorher. 1655 stellte der Hauptvisitationskommissär Radolt fest, daß
diese außer der Wohnung und warmen Stube nichts bekamen, weil
alles Bargeld zu Gnadengaben und Provisionen aufging126). Radolts
Bitte, die Lage dieser Ärmsten zu verbessern, hatte Erfolg; die Hof-
kammer bewilligte dem Spital von nun an jährlich 1000 fl. Zuschuß,
nahm demselben einen großen Teil der geldlichen Leistungen ab
und schenkte dem Spital auch Lebensmittel, so daß die Pfleglinge
keinen Mangel mehr zu leiden hatten. Sie erhielten alle Fleischtage
ein Pfund Rindfleisch und zwei Pfund Brot, an Fasttagen für das
Fleisch 9 Pfennig und darüber hinaus für anderes noch 1 kr., an
Feiertagen und am Kommunionstag ein Seitei Wein; außerdem
faßten sie jährlich zwei Paar Schuhe und alle zwei Jahre ein
„Kleidl“.
Die Spitalfürsorge kam nicht bloß den Salzarbeitern, sondern
auch den Angehörigen von Beamten und Meistern zugute, wenn
besonders berücksichtigungswürdige Gründe Vorlagen. Aufgenommen
wurden unter anderen die Tochter des Registrators Hilbrand, der
verkrüppelte Sohn des Salzzahlers Niedermayr, der Sohn des
Fertigers Solinger und der des Gegenschreibers Kuhmann127). Ver-
blieben solche in der elterlichen Wohnung, so wurde ihnen die ein-
134) Res. 1606, S 60; 1607, S. 100; 1608, S. 154; Hallst. S. A.
1S5) S. O. A. Nr. 174/63, 174/64.
läe) S. O. A. Nr. 174/62.
l-7) Res. 1685. S. 317; 1686, S. 405; 1726, S. 187; 1729, S. 672.
464
fache, verbesserte oder doppelte Spitalportion im Betrag von 24 kr.
bis 1 fl. 12 kr. wöchentlich nebst 15 fl. Kleidergeld alle zwei Jahre
bar ausgefolgt.
Die Spitalverwaltung besorgte der jeweilige Amtsgegen-
schreiber für eine aus der Spitalkasse zu zahlende Entschädigung
von 52 fl. jährlich128).
Zu den zahlreichen frommen Stiftungen gehörten auch die
Spenden von Gottesheilsalz an Spitäler, die später zumeist reluiert
und vom Einnehmeramt in Gmunden ausbezahlt wurden. Die dem
Bürgerspital in Gmunden zugekommenen Widmungen hat bereits
F. Krackowizer ausführlich besprochen129), von dem in Steyr wird
in den Akten aus dem Jahre 1313 einer Stiftung von 30 Fuder Salz
jährlich und zu Philippi Jakobi den Armen V2 Pfund Pfennige er-
wähnt130). Das kaiserliche Hofspital zu Wels stand ebenfalls im Bezug
von Gottesheilsalz, anstatt dessen es 1654 1000 fl. und 45 Fuder Salz
erhielt. Das Salz wurde anfangs steigerungsfrei geliefert, 1688 aber
mit 35 fl. 15 kr. belastet. Das Ansuchen des Spitals um Befreiung
vom Aufschlag scheint erfolglos geblieben zu sein, weil der Stiftung
gemäß die von der Hofkammer gewünschte Gegenleistung der
Unterbringung und Verpflegung alter, verarmter und bresthafter
Salzkammergutarbeiter vom Spital nicht erfüllt werden konnte131).
Religion.
I. Die Kirche.
Die vielen Widmungen von Gotteszeilensalz an Kirchen,
Klöster und Spitäler von Königin Elisabeth und ihren landes-
fürstlichen Nachfolgern waren der Ausdruck frommgläubiger
Dankbarkeit für den reichen Segen des Hallstätter Salzberges, von
dessen Erträgnissen das Erzhaus einen Gutteil der Kirche zur Festi-
gung der christlichen Lehre opferte. Der Schutz und die materielle
Unterstützung, welche die Kirche auch in anderen Belangen genoß,
kam, wie begreiflich, vor allem jenen geistlichen Einrichtungen zugute,
welche zum Salzamt in Beziehung standen, und wurde noch ver-
stärkt, als die im Kammergut mit großem Erfolg einsetzende Lehre
128) Res. 1733, S. 540.
128) Gmunden I, S. 339.
13°) S. O. A. Bd. 94.
m) Res. 1658, S. 387; 1689, S. 573; S. O. A. Bd. 68.
465
Luthers den Katholizismus ernstlich bedrohte und es aller Macht-
mittel des Kaisers bedurfte, um den Kampf der beiden Bekenntnisse
zugunsten des alten Glaubens zu entscheiden. Von den zahlreichen
im Salinenarchiv enthaltenen Angaben über Leistungen des Salz-
amtes für kirchliche Zwecke seien die wichtigsten im folgenden
aufgezählt.
Die Pfarre in Hallstatt als des ältesten Salzortes im
Kammergut stand schon in frühester Zeit unter dem Patronat des
Hofschreiberamtes, das nicht bloß die gesamten Kosten der Erhal-
tung von Kirche und Pfarrhof bestritt, sondern auch für den Unter-
halt des Pfarrers sorgte. Größere Instandhaltungsarbeiten an der
Kirche waren 1656 und 1735 notwendig, in letzterem Jahre wurde
der vermorschte Dachstuhl des Kirchturmes erneuert und die durch
Steinschlag beschädigte Kirchenmauer ausgebessert132). 1741 bekam
die Kirche eine neue Orgel aus der Werkstätte eines Salzburger
Orgelbauers, die, im gleichen Ausmaß wie die alte angefertigt,
700 Gulden kostete133 *). In dem Spitalskirchlein, dessen Erhaltung
durch das Hofschreiberamt sich von selbst verstand, wurde 1739
die Kirchenglocke umgegossen und der Kirchturm erneuert184).
Die Gesamthöhe der Besoldung des Pfarrers ist aus den Akten
nicht zu entnehmen, eine 1655 auf 300 Gulden jährlich abgerundete
Zuwendung verpflichtete ihn zur Wiederaufrichtung und Erhaltung
der Kinderlehre135). 1694 wurde der Vikar Silvester Dynthe zum
Pfarrer in Hallstatt ernannt und das ihm schon früher bewilligte
Zubußgeld von 150 auf 200 Gulden erhöht, wofür er wöchentlich drei
Messen zu lesen hatte. Dynthe behielt die Zubuße auch nach seinem
1699 in hohem Alter erfolgten Übertritt in den Ruhestand136). An
Salzdeputat bezogen die Pfarrer in Hallstatt und Laufen zusammen
4 Pfund 5 ß 20 Fuder, jeder also 565 Fuder, durch deren Verkauf
sie ihr Einkommen namhaft erhöhten137).
Eine im Zuge der Gegenreformation gelegene Neugründung
war das 1713 errichtete Benfiziat in Lahn mit einem Hofkaplan als
Seelsorger, der vom Salzamt 300 Gulden Jahresgehalt und 20 Klafter
Brennholz bezog. Der Gegenschreiber Sumatinger hatte sich er-
boten, für den Kaplan eine Wohnung beizustellen und nach seinem
132) Res. 1735, S. 153.
133) Res. 1741, S. 304.
1M) Res. 1739, S. 99.
13B) S. O. A. Bd. 89, Nr. 244.
136) Res. 1693, S. 159; 1694, S. 284.
137) Res. 1735, S. 177.
30
466
und seiner Frau Ableben sein Haus samt Gras-, Obst- und Kuchel-
garten in der „Länna“ (Lahn) zum besseren Gehalt eines Kaplans
auf ewig zu widmen138). Nach der eingelangten Zustimmung des
Bischofs von Passau zur Errichtung dieses Benefiziats wurde noch
1713 der Stadtkooperator von Gmunden, Maximilian von Stein-
häuser, zum Hofkaplan bestellt139). Nach Steinhausers Tod folgte
1741 der bejahrte Benefiziat von Ebensee, Josef Ignaz
Schernegger, der schon 30 Jahre als Priester verdienstvoll im
Kammergut gewirkt hatte140). Der nächste Benefiziat in Lahn war
der Wiener Stadtkaplan Franz Anton Huber; dieser trat die Stelle
1747 an, kam 1750 als Hofkaplan nach Schloß Ort und wurde vom
Ausseer Kooperator Johann Georg Riedel abgelöst. Sein Ansuchen
um ein blaues Meßkleid war der letzte Akt, der vor dem großen
Brand im Hofschreiberamt einlief141). Der Hofkaplan hatte den
Gottesdienst und den geistlichen Unterricht im Salinenspital zu
besorgen, den Pfarrer zu unterstützen und zu gewissen Zeiten die
Messe auch in der Kalvarienbergkapelle zu lesen. Der Bestand
dieser Kapelle war durch die testamentarische Widmung des Gegen-
schreibers Sumatinger gesichert, der 1731 die Zinsen seiner Dienst-
kaution von 4000 Gulden zur Erhaltung des Kalvarienberges und zu
Messestiftungen verwendet wissen wollte142 *). Der Eremit Thomas
Hohenpichler, der von etwa 1729 bis zu seinem Tode, 1747, den
Kalvarienberg und die Kapelle um Gotteslohn betreute, versah
darin auch den Mesnerdienst und erwirkte vom Salzamt den Bau
einer steinernen Stiege zum Kapellenweg hinauf. Aus den Zinsen
seines hinterlassenen Vermögens von 1000 Gulden sollte einem
etwaigen Nachfolger wöchentlich ein Gulden gereicht werden,
wozu dieser noch 42 Kreuzer in der Woche aus der Sumatinger-
Stiftung und einiges Brennholz erhalten hätte148).
Von der kleinen Pfarre in G o s a u berichten die Resolutions-
bücher über die Pensionierung des Pfarrers, 1688, mit einem jähr-
lichen Ruhegenuß von 120 Gulden, der dafür alle Quatember eine
Messe zu lesen hatte; über eine Spende von 15 Gulden für das
ewige Licht und über einen Beitrag des Salzamtes von 75 Gulden
zur Anschaffung einer Kirchenglocke im Werte von 115 Gulden,
138) Res. 1713, S. 115.
13B) Res. 1713, S. 236; Hallstatt S. A.
14°) Res. 1741, S. 396.
141) Res. 1747, S. 288; Hallstatt S. A.
142) Res. 1731, S. 244.
14s) Res. 1729, S. 630; 1747, S. 332.
467
der von den armen Leuten und Holzknechten nicht aufgebracht
werden konnte144 145). 1750 wird dann noch Johann Paul Härtl als
neuer Benefiziat genannt345).
Auch von der Pfarre in 0 o i s e r n sind in den Salzakten nur
spärliche Mitteilungen zu finden gewesen. 1676 wurde der Pfarrer
Schiefer, welcher neben seinem sonstigen Einkommen wie sein
Amtskollege in Hallstatt jährlich 24 Klafter Brennholz unentgeltlich
bezog, nach 27jähriger Dienstzeit mit 150 Gulden pensioniert und ein
Kooperator eingesetzt146 *). 1712 war jedoch in Goisern kein Hilfs-
priester mehr, weil die Religionsreformationskommission die
sofortige Bestellung eines tüchtigen Kaplanes forderte141). Um einen
solchen bewarben sich 1733 auch die Bewohner von St. Agatha
für ihr Filialkirchlein, daß er darin den Gottesdienst und an Sonn-
und Feiertagen die Predigt halte148). Der Brand der Pfarrkirche
in Goisern 1738 erforderte große Wiederherstellungskosten, welche
die Residenz Traunkirchen als den geistlichen Patron der Kirche stark
belasteten. Die Bankodeputation verzichtete daher auf die Rück-
zahlung des schuldigen Betrages von 360 Gulden für das hiezu
gelieferte Bauholz149).
Die Pfarrkirche in Laufen bewahrte ein „miraculos Frauen-
bild, Unsere liebe Frau im Schatten“, dessentwegen sie berühmt
und das Ziel vieler Wallfahrten war. Der starke Besuch der Kirche
stellte an den Pfarrer so hohe Anforderungen, daß ihm die Hofkammer
1687 100 Gulden jährliche Zubuße zur Haltung eines Kaplans
bewilligte.
Zur Bestellung eines solchen kam es anscheinend nicht; Pfarrer
Eder bezog das Jahrgeld für seine Person auch nach dem Übertritt
in den Ruhestand, 1694, als Pension weiter, die 1697 auf 150 fl. jähr-
lich für Lebensdauer erhöht wurde150). 1700 griff das Rektorat in
Passau die Bestellung eines Kaplans in Laufen neuerlich auf, da der
Zustrom der Wallfahrer noch stärker geworden war. Die Hof-
kammer lehnte jedoch das Ansinnen, die Besoldung des Kaplans zu
übernehmen, mit der Begründung ab, daß dies dem Jesuitenkollegium
als dem Patronatsherrn der Kirche am Laufen zustehe, bei dem sich
144) Res. 1688, S. 462; 1694, S. 229.
145) Res. 1750, S. 746.
14e) Res. 1676, S. 44; 1678, S. 66.
lä7) Res. 1713, S. 115.
148) Res. 1733, S. 713.
14S) Res, 1738, S. 728.
15°) Res. 1687, S. 416; 1697, S. 524.
so*
468
stetig mehrenden Besuch der Kirche sich auch die Opfer mehren
und der Kaplan sich damit werde erhalten können151).
Diese Einkünfte fehlten der Pfarrkirche in Ischl, deren Ge-
meinde erheblich größer war wie die in Laufen und einen Hilfs-
priester ebenso nötig hatte. In Erkenntnis dieser Umstände wies
die Hofkammer schon 1634 dem Pfarrer 300 fl. jährlich an, damit er
sich einen Kaplan halten konnte152). Auch sonst kargte sie nicht,
wenn bauliche Veränderungen in der Kirche oder am Friedhof vor-
genommen werden mußten. 1651 bewilligte sie 200 fl. zur Erbauung
eines neuen Hochaltars, welcher Betrag freilich erst 20 Jahre später,
gleichzeitig mit einer weiteren Spende von 1000 fl. zur Auszahlung
gelangte, als auch andere Bauherstellungen, die Renovierung der
Kirchenstühle, die Erneuerung der Kirchenfenster und die Erweite-
rung des Friedhofes notwendig geworden waren; letzteres deshalb,
weil die Bevölkerung der Pfarre in Ischl 1672 schon auf 3000 Seelen
angewachsen war153). Die Hofkammer leistete auch später noch
Zuschüsse; 1701 300 Gulden für die Erweiterung des Friedhofes wie
für die Reparatur der Altäre und der Orgel im Gotteshaus, und 1704
50 Gulden für den neuen Hochaltar154). Als aber 1732 Bauschäden am
Pfarrhof ausgebessert werden sollten, lehnte die Bankodeputation
die Beihilfe ab und verwies den Pfarrer an die Herrschaft Traun-
kirchen als den Patron der Pfarre Ischl155 *). An Naturalbezügen
genoß der Pfarrer in Ischl 4 Pfund 4 Schilling 28 Fuder Salz158) und
das übliche Holzdeputat, das 1745 zur Beheizung der Kaplanwohnung
um 4 Rachl vermehrt wurde157).
Der Einfluß, den das Salzwesen auf die kirchlichen Angelegen-
heiten in Ebensee ausgeübt hat, ist bereits beschrieben worden
(S. 200 f.), und über die Beziehungen des Salzamtes zur Kirche in
Gmunden hat Krakowizer alles Wissenswerte, darunter auch
die geistlichen Stiftungen ausführlich behandelt158). Herausgegriffen
sei bloß das Auftreten und Wirken der Kapuziner, die als bewährte
Streiter der katholischen Kirche auch im Kammergut im Sinne des
Wiener Hofes erfolgreich tätig waren. Zu den ersten Niederlassungen
des Ordens in Oberösterreich, 1613 in Linz und 1629 in Wels, stellte
151) Res. 1700, S. 676, 748.
152) Res. 1634, S. 405.
153) S. O. A. Bd. 23, 39.
154) Res. 1701, S. 767; 1704, S. 236.
165) Res. 1732, S. 417.
15e) Res. 1735, S. 177.
157) Res. 1745, S. 31.
153) Qmunden II, S. 79 ff.
469
das Salzamt das erforderliche Bauholz und die Dachschindeln
unentgeltlich bei; es unterstützte auch 1636 den Bau des Kapuziner-
klosters in Traundorf. Der Eifer, den die Mönche in der Aus-
breitung und Vertiefung der katholischen Religion im Kammergut
aufwendeten, blieb nicht unbelohnt, wie aus den zahlreichen Zu-
wendungen an Wachs und Öl, Holz, Salz und Almosengeldern hervor-
geht. Das Salzamt trug weiter noch die Instandhaltungskosten des
Klosters in Traundorf, einem Vorort Gmundens, und die Auslagen
für dessen 1729 vorgenommenen Erweiterung. Der neue Anbau
enthielt im Obergeschoß sieben Zellen für die Mönche und zu ebener
Erde Schul- und Krankenzimmer; er war notwendig geworden,
damit „das Kammergutpersonale in den Andachtsübungen mehr ver-
sorgt werde“159). Die Missionstätigkeit, welche die Kapuziner im
Auftrag der Religionsreformationskommission in Hallstatt und
Goisern entfalteten, wurde mit einem täglichen Almosen von 17 kr.
für jeden entsendeten Frater entlohnt. Auch baute das Salzamt das
den Missionären 1734 in Goisern abgebrannte Haus wieder auf und
richtete es ihnen auf Amtskosten ein160). Als 1736 der Tag der
Klostergründung in Gmunden sich zum hundertsten Male jährte,
konnten die Kapuziner auf ihre Arbeit im Dienste der Gegen-
reformation befriedigt zurückblicken, die ihnen durch die werktätige
Unterstützung des Salzamtes wesentlich erleichtert, wenn nicht erst
ermöglicht worden war. Die Jubelfeier wurde im Beisein der
Prälaten von Mondsee, Lambach und Garsten, wie des Superiors zu
Traunkirchen festlich begangen, es gab Triumphpforten, Stadt-
beleuchtung und ein großes Mahl161).
Mehr von praktischen wie von religiösen Beweggründen ließ
sich 1717 die Hofkammer leiten, als sie dem Pfarrer Ernst Trautt in
Altmünster das Salzdeputat von 30 Fuder gegen eine auf Wohl-
gefallen beruhende jährliche Entschädigung von 69 fl. ablöste und
ihn dabei verpflichtete, die Seelsorge für die mittellosen Kammergut-
arbeiter und deren Begräbnis umsonst zu verrichten und dem Pfann-
haus in Hallstatt das nötige Stroh zu liefern162).
Für die Salzarbeiter wichtig war noch der Gottesdienst am
T r a u n f a 11 und in Z i z 1 a u, Stätten, an welchen sich zeitweils viel
Schiffsvolk aufhalten mußte. Am Fall bestand schon 1598 eine dem
heiligen Nikolaus geweihte Kapelle, in der der Geistliche von
“*) Res. 1729, S. 685.
16#) Res. 1734, S. 845.
lel) S. O. A. Bd. 162.
16S) Res. 1717, S. 531.
470
Roitham gegen eine jährliche Gabe von 4 Pfund Pfennige und 2 Pfund
Mußsalz die Messe las. Die Stiftung reichte auf das Jahr 1493
zurück und war von den gesamten Salzfertigern errichtet worden.
Nach der Zerstörung der alten Kapelle durch Hochwasser wurde
1699 eine neue Kapelle erbaut und die Kostensumme als freiwilliger
Beitrag aus dem Salzgefälle gedeckt. Mit Bewilligung des Bischofs
zu Passau konnte die wiederaufgerichtete Kapelle noch im selben
Jahre eingeweiht und die erste Wochenmesse darin gelesen werden,
wofür der Vikar von Roitham 45 kr. erhielt. Die alten Stiftungs-
genüsse kamen also nicht mehr zur Ausgabe163).
Wann die Kirche in S t. P e t e r, nahe der Ländestelle Zizlau, er-
baut worden ist, konnte nicht erhoben werden; bei dem lebhaften
Schiffsverkehr an diesem Platz war das Bedürfnis einer geweihten
Stätte gewiß schon frühzeitig vorhanden. Nach dem Urbar der
Passauischen Herrschaft Steyregg von 1668 war St. Peter eine zum
Dekanat Linz gehörige wirkliche Pfarrkirche unter der Vogt-
obrigkeit des Herrschaftsbesitzers. 1738 war sie anscheinend ver-
waist, weil die Schiffsleute um einen Seelsorger für das Kirchlein
baten, damit sie täglich ihre Messe hören und ihr Seelenheil finden
könnten. Spenden hiefür waren schon vorhanden, es fehlten bloß
noch 100 fl. jährlich und die Kosten für die Erhaltung des Pfarr-
hofes164). Sehr gefördert wurde die Bestellung eines Priesters durch
die Gegenhandlerswitwe Maria Catharina Mayr zu Mauthausen, die
3000 fl. zur Lesung von Messen in den Gotteshäusern zu Mauthausen
und St. Peter in der Zizlau stiftete. Das Salzamt übernahm das
Kapital, verwendete die jährlichen 5 Prozent Zinsen zu Messe-
stipendien165) und ergänzte die schon vorhandenen Widmungen auf
das für die Haltung eines Priesters erforderliche Ausmaß. Es erklärte,
auch die Erhaltungskosten des Pfarrhofes, dessen Überlassung der
Dechant in Linz zugesagt hatte, zu tragen, nahm aber dafür das
Recht in Anspruch, über die Ernennung und Entlassung der
Benefiziaten in St. Peter zu entscheiden. Ein Rechtsstreit, der 1740
hierüber zwischen der Bankodeputation und dem Dekanat entstand,
scheint in der Weise ausgeglichen worden zu sein, daß die
Präsentation abwechselnd der einen oder anderen Seite zugesprochen
wurde166).
16S) Res. 1699, S. 636, 659; 1703, S. 63.
164) S. O. A. Bd. 163.
165) Res. 1737, S. 600.
166) Res. 1739, S. 113; 1740, S. 174. F. Pfeifer, Aus der Geschichte der
Zizlau, Heimatland (Linz 1930), S. 326.
471
Außer diesen mit dem Salzwesen unmittelbar zusammen-
hängenden kirchlichen Einrichtungen gab es noch andere Anlässe,
um das Salzamt zu Beitragsleistungen heranzuziehen oder es zur
Mitarbeit zu verhalten. Hiezu gehört zunächst der Heimfall des
Patronats über die Schloßkapelle in Ort nach der Rückübernahme
der Herrschaft in ärarischen Besitz. 1733 verlieh das Salzamt das
Orter Benefizium an den neuen Pfarrer Jakob Anton Schosser in
Altmünster, der den Seelsorgedienst in Ort im Nebenamt versah167).
Die Bestellung eines eigenen Benefiziaten, der im Schloß auch seine
ständige Wohnung hatte, war erst durch die Lachmüllersche
Stiftung188) möglich geworden. Der als sehr würdig bezeichnete
Hallstätter Hofkaplan Franz Anton Hueber war der erste, der diese
Stelle bekleidete169).
Für die Arbeiter am Stadel war eine Stiftung des Abtes
Maximilian von Lambach von Wert; dieser hatte während der Pest
1714 den Bau einer Kapelle zu Ehren der Heiligen Dreifaltigkeit ge-
lobt und sich entschlossen, sieben arme Waisen als Alumnos vom
7. zum 14. Lebensjahre in einer dazu zu erbauenden Wohnung mit
Kost und Kleidung zu unterhalten und auszubilden, wovon je die
Hälfte Lambacher und Städlinger Kinder sein sollten. Der zu diesem
Zweck gewidmete Betrag von 20.000 fl. wurde als ein ewiges und
unaufkündbares Stiftungskapital im Salzamte hinterlegt und wäh-
rend der ersten 30 Jahre mit 5 Prozent, dann mit 4 Prozent ver-
zinst170).
Die Resolutionsbücher erwähnen ferner eine Stiftung Kaiser
Maximilian I. vom Jahre 1505, nach welcher in der zum Gute Tollet
gehörigen Maximiliankapelle eine ewige Messe gelesen werden sollte,
wofür das Salzamt jährlich 32 Pfund Pfennig zu zahlen hatte; diese
Stiftung war im Laufe der Zeit ganz in Vergessenheit geraten und
wurde 1713 vom damaligen Besitzer des Schlosses, Franz Ferdinand
Graf Sprinzenstein, wieder aufgegriffen171). Auch von einer anderen
Frühmesse-Stiftung ist die Rede; Graf Salburg hatte 1690 zum Bau
des Pfannhauses in Ebensee 3000 fl. geliehen, deren Zinsen von
vierteljährlich 37 fl. 30 kr. dem Benefiziaten in Schwanenstadt aus
dem Vöcklabrucker Aufschlaggefälle zum obigen Zwecke auszufolgen,
waren. Das Aufschlagamt in Vöcklabruck war dem Grafen Salburg
“7) Res. 1733, S. 537; 1740, S. 220.
168) S. O. A. Bd. 163.
169) Res. 1750, S. 601.
17°) Res. 1720, S. 43.
m) Res. 1713, S. 190.
472
pfandweise überlassen worden172). Dem Annunziatenkloster in
Steyr wurden zum Wiederaufbau des durch einen Brand zerstörten
Klostergebäudes 1738 für drei Jahre je 6 Fuder Salz bewilligt173).
Eine der ältesten Stiftungen aus der Maut zu Gmunden war die
eines Jahrtages im Dom zu Passau von König Friedrich aus dem
Jahre 1338, wofür 20 Pfund Geld Wiener Pfennige je zur Hälfte am
St.-Georg- und St. Michaels-Tag gereicht werden sollten174).
Um wieder auf das Kammergut zurückzukommen, war es Auf-
gabe des Salzamtes, alle Einrichtungen zur Vertiefung des religiösen
Empfindens in der Bevölkerung zu unterstützen, die wahre katholi-
sche Religion zu fördern und im Kammergut zu festigen, die Irrigen
auf den rechten Weg zu leiten und den Missionären beizustehen175).
Laienvereinigungen, die in diesem Sinne wirkten, konnten daher
stets auf das Wohlwollen des Amtes rechnen; die Bruderschaft Cor-
poris Christi in Gmunden, welche an den hohen kirchlichen Fest-
tagen Prozessionsaufzüge veranstaltete und auch andere christliche
Übungen pflog, wurde 1655 mit jährlich 50, von 1689 an mit 75 und
1700 mit 90 fl. unterstützt176). Die Bruderschaft der Schiffleute er-
hielt 1732 als Beitrag zur Beschaffung einer Kirchenfahne durch sechs
Jahre je 20 fl.177), und die Aktores der Passionsversammlung empfin-
gen 1734 jährlich 6 fl., solange sie die Passion hielten178).
Von den frommen Stiftungen der Bürger und Beamten im Kam-
mergut hat F. Krackowizer die wichtigsten schon aufgezählt179),
es folgen daher nur noch einige Ergänzungen seiner Angaben. 1674
widmete der Großkufenhandler Willibald Haypeckh 100 fl. zur Hal-
tung eines ewigen Jahrtages in der Pfarrkirche zu Gmunden; Wolf
Reimer, Bürger und Salzfertiger zu Gmunden, stiftete 1690 ebenfalls
in der dortigen Pfarrkirche einen Jahrtag mit gesungenem Seelen-
amt und jährlich sechs Messen, und der Aufschüttkassier Vogl 250 fl.
als Kapital zu dem gleichen Zweck. Ansehnliche Vermächtnisse
setzten das Salzamt um 1750 in die Lage, drei neue Benefiziaten-
stellen zu schaffen, von welchen die eine nach dem letzten Willen
des Mautners v. Glanz für Gosau bestimmt war; dessen Witwe,
172) Res. 1690, S. 678.
173) Res. 1738, S. 700.
17*) Res. 1670, S. 386.
17B) Res. 1743, S. 650.
17‘) Res. 1655, S. 270; 1689, S. 462; 1700, S. 690.
177) Res. 1732, S. 514.
178) Res. 1734, S. 770.
17’) Qmunden 2, S. 91 f.
473
Theresia Eleonore Emerentia, hinterlegte hiezu 6000 fl. beim Salz-
amt. Die Stiftung des 1748 verstorbenen Gerichtschreibers Lach-
müller kam nach Ort und die des Einnehmers Streubl 1747 vermut-
lich nach St. Agatha180).
Bei der Gleichrichtung der beiderseitigen Bestrebungen
herrschte zwischen dem Salzamt und der geistlichen Obrigkeit im
allgemeinen ein gutes Einvernehmen. Zu Meinungsverschiedenheiten
kam es erst, als das Salzamt auf Grund seiner vermehrten Leistun-
gen zu kirchlichen Zwecken eine entsprechende Einflußnahme auf
die Gebarung mit dem Kirchenvermögen beanspruchte. Die Visi-
tationskommission von 1707 machte die Beitragspflicht zur Instand-
haltung der Kirchen in Hallstatt und Ischl davon abhängig, daß dem
Salzamt Einblick in das Erträgnis der Kircheneinkünfte und deren
Verwendung gewährt werde. Das Rektorat zu Passau trug diesem
Verlangen insoweit Rechnung, als es die Anwesenheit kaiserlicher
Beamter bei der Aufnehmung der Kirchenrechnung wohl zuließ,
diesen aber das Einspruchsrecht verweigerte. Auch die Mitfertigung
der Kirchenrechnung wurde unter Hinweis auf die Stiftsbriefe ab-
gelehnt, wonach der Residenz Traunkirchen die Vogteiherrschaft, das
jus advocatiae und patronatus gebührte181). Uber das Recht der
Geistlichkeit im Kammergut auf Eigenerwerb entschied 1716 die
Hofkammer, daß künftighin ohne besonderen eigenen Hofkonsens
einige liegende oder bewegliche Güter, Grundstücke, Gilten und
Häuser an die Geistlichkeit nicht mehr verkauft, vermacht oder
auf andere Weise veräußert werden sollten182).
II. Zur Gegenreformation.
Über die religiöse Bewegung im Kammergut bis zur bayrischen
Pfandherrschaft gibt das Salinenarchiv keinen Aufschluß und auch
in den ersten Jahren nach dieser Zeit sind nur spärliche Nachrichten
vorhanden. 1628 wurden den Gemeinden Hallstatt, Ischl und Laufen
die ihnen 1601 entzogenen Privilegien wieder zuerkannt, in Würdi-
gung der treuen und standhaften Haltung im letzten Bauernkrieg
und wegen ihrer eifrigen Ergebenheit zur katholischen Religion183).
1629 ermahnte Kaiser Ferdinand den Salzamtmann, auf den Besuch
180) Res. 1749, S. 495; 1750, S. 601, 644, 720.
1M) Res. 1708, S. 568; 1714, S. 295; 1749, S. 445.
18J) S. O. A. Bd. 114.
183) Res. 1628, S. 460.
474
des Gottesdienstes und den Gang zur Beichte und Kommunion genau
zu achten und die Widersetzlichen zu bestrafen184). 1634 ernannte
der Kaiser den Salzamtmann Brugglacher zum Religionsinspektor
und verschärfte in einem Religionsreformationslibell den Zwang zur
Befolgung der katholischen Glaubensvorschriften18®). Zu dem aus
Anlaß der ordinären Kammergutbestellung alljährlich in Gmunden
abgehaltenen gesungenen Amt hatten sich von 1638 an männiglich,
zumindest aus jedem Haus ein oder zwei Personen von der
Stadt einzufinden, das Opfer zu verrichten und um des Salzwesens,
„vorderist aber Ihrer kaiserlichen Majestät Glückseligkeit“ zu beten,
widrigenfalls, da jemand des Ausbleibens überwiesen wurde, dieser
das Mußsalz auf ein ganzes Jahr verlor186).
Von 1659 an setzten auffallenderweise die religionsreforma-
torischen Maßnahmen der Hofkammer lange Zeit aus; erst 1707
forderte diese den Salzamtmann auf, dem Pater superior zu Traun-
kirchen in allen Handlungen zur Stärkung des katholischen Glaubens
beizustehen. Die üblich gewordenen Wallfahrten nach St. Wolfgang
durften nicht mehr auf Sonn- und Feiertage verlegt werden, weil
dadurch die Bewohner von Hallstatt, Goisern und Laufen vom An-
hören des Heiligen Meßopfers gehindert würden187).
Ein ernster Vorstoß der Regierung gegen den Protestantismus im
Kammergut war die Einsetzung einer landesfürstlichen Religions-
reformationskommission im Jahre 1712, die beim toleranten Salz-
amtmann Graf von Seeau nicht die erhoffte Unterstützung fand; eine
Beschwerde der evangelischen Bevölkerung in Gosau gegen den
dortigen Pfarrer war von Unruhen begleitet gewesen, wovon der
Amtmann die Hofkammer ohne die geringste Nachricht gelassen
hatte. Darüber ungehalten und seiner energischen Mithilfe nicht
mehr sicher, erweiterte diese die Machtbefugnisse der Kommission
und räumte ihr in allen Religionsvorfällen die Hauptinspektion und
Obereinsicht vor dem Salzamtmann ein. Die Kommission hatte das
Recht, selbst in Mischehen die Landesverweisung des evangelischen
Partners auszusprechen, und durfte dessen Verbleiben im Lande nur
dann bewilligen, wenn dieser den katholischen Teil und die Haus-
genossen vom Gottesdienst nicht abhielt, die Kinder nur an Katho-
liken verheiratete, die Widerlehre nicht ausstreute und auch ander-
184) Res. 1629, S. 488.
18°) Res. 1634, S. 490.
186) Res. 1638, S. 1; 1659, S. 2.
187) Res. 1707, S. 479—513.
475
wegs kein Ärgernis gab188 189). Die Religionskommissäre hatten nun
freie Hand und ließen es an dem nötigen Eifer für die katholische
Sache nicht fehlen. Der erste seines Glaubens wegen aus dem Kam-
mergut verwiesene Wildensteiner Untertan Wolf Engleitner wan-
derte 1718 mit Weib und Kindern in das markgräflich Unolzbachsche
Land aus180). 1721 wurde den Beamten befohlen, den Gottesdienst
regelmäßig zu besuchen, die Opfergänge zu verrichten und ebenso
ihre Eheweiber daraufhin zu verhalten190).
1728 verteilte der Missionär Pater Hermenegild Adam in
Traunkirchen 400 katholische Büchel zur Abwendung der lutheri-
schen Irrtümer unter die Kammergutarbeiter, die ihm mit 15 kr. das
Stück vom Salzamt bezahlt wurden191). Der glaubenseifrige Pater
hatte mit seiner Propaganda wenig Erfolg, als er im nächsten Jahre
Nachschau hielt, fand er bei den Untertanen und Arbeitern fast
durchweg wieder ketzerische Bücher vor192). In Wien war man ge-
neigt, dieses Vorkommnis dem Salzamtmann in die Schuhe zu
schieben, die Bankodeputation machte ihn für den durch Pater Adam
aufgedeckten Zustand verantwortlich, verlangte die Fortsetzung
der Untersuchung, doch sollte die Rückkehr zum alten Glauben nur
in Güte bewirkt werden. Das war aber leichter gesagt als getan
und um so unwahrscheinlicher zu erreichen, als gerade um diese
Zeit ein neue Reformationswelle aus dem Salzburgischen in das
Kammergut hereinflutete. Dort war die große Protestantenverfol-
gung im Gange, viele Evangelische flüchteten zu ihren Glaubens-
genossen über die Grenze, und als 1731 evangelische Bauern aus
Salzburg angeblich auf dem Wege zum Reichskollegium in Regens-
burg auf Wildensteinschem Boden aufgegriffen und nach Gmunden
gebracht wurden193), befürchtete man einen allgemeinen Aufstand
in Salzburg und dessen Übergreifen in das Kammergut. Das Salz-
amt suchte sogar um militärische Hilfe an, die aber gar nicht not-
wendig war, und verstärkte die Grenzwacht194). Graf von Seeau,
der das religiöse Empfinden der Bevölkerung besser verstand als
irgendein anderer, sah das einzig wirksame Mittel zur Unter-
drückung der evangelischen Lehre nur in der Landesverweisung
188) Res. 1713, S. 115, 129.
189) Res. 1718, S. 502.
“") S. O. A. Nr. 52/5.
1M) Res. 1728, S. 373.
19ä) Res. 1729, S. 540.
193) Res. 1731, S. 342.
1M) Res. 1731, S. 369, 377.
476
der im neuen Glauben verharrenden und für alle Bekehrungsver-
suche unzugänglichen Bewohner nach dem Vorbild des Salzburger
Erzbischofs Leopold von Firmian. Das wollte die Regierung jedoch
vermeiden, weil sie daraus und mit Recht Nachteile für das Salz-
wesen besorgte. Die Bankodeputation warf dem Salzamtmanne vor,
er hätte bei der jüngsten Visitation besser getan, die Emigration der
lutherischen Salzarbeiter nicht aufzuwerfen, weil dadurch die Aus-
wanderung nur befördert werden konnte, sondern die Angelegenheit
der Reformationskommission überlassen sollen195). Die Politik der
Regierung glich einem Eiertanz, sie wollte die Leute unter allen Um-
ständen katholisch machen, sie aber nicht verlieren. Diese Halbheit
der Entschließungen kommt auch in allen folgenden Resolutionen
zum Ausdruck. 1733 wurde dem Grafen von Seeau vom Landes-
hauptmann eröffnet, daß die im Kammergut verbreitete Ansicht, als
ob gegen die der Religion halber nicht emigrierenden Untertanen
grausam würde verfahren werden, ganz falsch sei. Seine Majestät
wolle die österreichische Güte nicht fallen lassen, solche mögen nur
in der Heimat verbleiben196). Die an den Salzamtmann gerichtete
geheime Instruktion vom 18. Juli 1733 atmet denselben Geist: Er
hatte sich in allen Religionssachen an die Reformationskommission
zu wenden, es sollten nur die verstockten und boshaften Rädels-
führer ehestens aus dem Lande gebracht, bei den übrigen aber
nicht allein die verbotenen heimlichen Entweichungen, sondern auch
die ordentlich angesuchten Emigrationen nach Möglichkeit verhin-
dert, die Verführer handfest gemacht und zur Strafe gezogen wer-
den. Mit den übrigen sollte man sich alle Mühe geben, sie zur katho-
lischen Religion zurückzubringen und im Lande zu behalten. Doch
war die Emigration nicht ausdrücklich abzuschlagen und in Sachen
der Auswanderung milde vorzugehen. Konventikel der Protestanten
waren möglichst zu verhindern, Forderungen nach lutherischen
Prädikanten unbeantwortet zu lassen, den Bescheideneren war aber
zu sagen, daß sie mit einem guten Seelsorger versehen würden.
Ihre geistlichen und weltlichen Beschwerden sollten bei Amte sehr
geduldig ängehört und im Parteien verkehr nur solche Beamte
verwendet werden, welche Liebe und Ansehen genossen. Die
Vorsicht erforderte zwar, daß einige Truppen unter dem Vor-
wände einer Quartierabänderung dorthin verlegt wurden, es mußte
jedoch alles geschehen, um sie nicht zu benötigen. Auch war es
195) Res. 1733, S. 604.
m) S. O. A. Bd. 147.
477
nicht an der Zeit, gegen jene vorzugehen, welche lutherische Bücher
hatten oder diejenigen zu bestrafen, welche nicht in die Kirche
kamen. Die Hirten, welche die irrenden Schafe wieder an sich
ziehen, müssen nicht allein für sich fähig, gut, fromm und eifrig,
sondern auch charitativ und angenehm sein. Diejenigen, welche
diese Qualitäten nicht besitzen, odios sind oder sich per zelum
indiscretum odios gemacht haben, welche mehr auf ihre Kommodität
und Wohlleben, mehr auf das Zeitliche als auf das Seelenheil ihrer
Pfarrkinder sehen, selbe in der Stola oder in anderer Weg be-
schweren, werden nichts fruchten, durch Controverspredigten und
Schmähen wider die lutherische Lehre wird auch nichts gerichtet,
dagegen wäre zu erhoffen, daß, wenn von anständigen Qeistlichen
jenes, so die Lutheraner mit uns gemein haben, nämlich das Wort
Gottes, dem Volke vorgetragen, ihnen die katholische Lehre klar
und recht erklärt, durch Wohltätigkeit die Gemüter wieder ge-
wonnen und das Übel mit der Zeit ausgetilgt werde197).
Die Instruktion mit ihren allem Fanatismus abholden Ansichten
und Weisungen war zwar auf ein unerreichbares Ziel gerichtet,
immerhin aber geeignet, die aufgeregten Gemüter zu besänftigen
und den Ausbruch blutiger Unruhen zu verhindern. An die einst-
weilen zurückgebliebenen Familien der ausgewanderten Protestan-
ten wurden 600 fl. Almosen verteilt und für jene zurückgebliebenen
Evangelischen, die sich zur katholischen Religion bequemten, Unter-
haltsgelder von zusammen 3635 fl. bewilligt198). Dagegen wurden die
zur Auswanderung noch entschlossenen Protestanten, welche die
Religionskommission in einem Bericht an die geheime Hofkanzlei als
Rädelsführer und meistverstockt bezeichnete, nach Siebenbürgen
verschickt, wozu das Salzamt die nötigen Schiffe beistellen
mußte199). Es waren ihrer etwa 30 bis 40 Personen; der Erlös ihrer
Habe an Häusern, Grundstücken und Effekten verblieb nach Abzug
des an die Herrschaft zu entrichtenden zehnprozentigen Heb- und
Abfahrtsgeldes den Auswanderern. Weil aber die Abreise drängte
und die Objekte nicht so rasch veräußert werden konnten, erhob
das Salzamt deren Schätzungswert mit 13.000 fl. und streckte die
größere Hälfte den Emigranten vor; der Rest sollte ihnen nach-
gesandt werden.
Zur Sicherung des Kammergutes war Miliz eingerückt, deren
Verpflegskosten, je Portion 3 kr., das Salzamt vorzuschießen
197) Res. 1733, S. 614.
198) Res. 1733, S. 625; 1734, S. 844.
199) 1734, S. 762.
478
hatte200). Auch der Unterhalt der drei Missionäre von täglich je
45 kr. nebst dem Trunk war von 1735 an als Almosen vom Amte zu
bestreiten, weil die Religionsreformationskommission keine weitere
Zahlung mehr leistete, die Umstände aber ihr Verbleiben im Kam-
mergute noch erforderten201).
Die Hoffnung der Regierung, die lutherische Lehre durch Milde
und Entgegenkommen zurückdämmen zu können, war nicht in Er-
füllung gegangen, der Protestantismus im Kammergut noch immer
stark verbreitet. Und da es mit der österreichischen Güte nicht ge-
lingen wollte, fand man in Wien schärfere Töne. 1735 wurde neuer-
dings etwa 80 Glaubensabtrünnigen die Auswanderung bewilligt,
doch sollten die darunter befindlichen ledigen,, zum Kriegsdienst
tauglichen jungen Burschen zurückbehalten und unter die Rekruten,
gesteckt werden; auch hatten die Emigranten die Schiffahrtskosten
selbst zu zahlen202). Erziehungsbeiträge und Almosen durften fortan
nur mehr an notdürftige Katholiken verabfolgt, diesen auch die
Arbeit nicht genommen und einem Lutheraner zugelegt werden. Die
im Kammergute verbliebenen Salzburger Emigranten waren ein-
zuvernehmen, die katholisch Gewordenen zu belassen, die Irr-
gläubigen aber unfehlbar abzuschaffen; es war verboten, einen
solchen in die Arbeit aufzunehmen203). Bei den Soldatenwerbungen,
die auch in dem sonst privilegierten Kammergute stattfanden, waren
ungezähmte und mutwillige Burschen durch das Salzamt, lutherische
aber von der Religionsreformationskommission selbst wider ihrem
Willen der Miliz zu übergeben, wie dies mit 15 solchen frevelhaften
Burschen schon geschah204). Für die katholischen Schulkinder sollte
das Salzamt in den vom ketzerischen Unwesen befleckten Orten das
Schulgeld von jährlich 20 bis 30 fl. so lange zahlen, als nicht be-
sondere Schulmeister aufgestellt werden konnten205). Über eine An-
zeige der Religionsreformationskommission mußte sich der Salz-
amtmann rechtfertigen, warum er gegen das Verbot acht Lutheraner
in die Arbeit aufnehmen ließ und die Niederlassung evangelischer
Salzburger Emigranten im Kammergut duldete206).
Die um diese Zeit in Obersteier und Kärnten ausgebrochenen
20°) Res. 1734, S. 779, 788.
201) Res. 1735, S. 60, 77, 96.
20S) Res. 1735, S. 104.
203) Res. 1735, S. 116, 117, 118; 1736, S. 224.
2#4) Res. 1735, S. 124.
205) Res. 1736, S. 369.
206) Res. 1735, S. 138.
479
religiösen Unruhen drohten auch in das Kammergut überzugreifen
und geboten erhöhte Wachsamkeit. Der Landeshauptmann von
Kärnten beschwerte sich, daß abtrünnige Bauern über das Gebirge
durch das Kammergut nach Regensburg und wieder zurückreisten;
dabei ließen sie verbotene Bücher und Zeitschriften bei ihren
Glaubensgenossen zurück, die dann von den Missionären aufgefun-
den wurden. Die Regierung erließ nunmehr geschärfte Mandate an
die Landgerichte und Obrigkeiten, um das Einschleppen unkatholi-
scher Bücher und Korrespondenzen wie den Verkehr der Protestan-
ten mit dem Reiche und untereinander zu verhindern; die Religions-
kommission verlangte die Sperre der Grenzpässe und deren Über-
wachung durch Jäger und Überreiter. Das Salzamt sollte mithelfen,
den Wachen Prämien aussetzen, hiebei aber in möglichster Stille
vorgehen207). Zur besseren Überwachung des durchreisenden Volkes
in Religionssachen wurde überdies an der Laufener Brücke ein
Wachthäusel erbaut und mit drei Invaliden besetzt, die zur gewöhn-
lichen Landschaftsverpflegung vom Salzamt noch 6 kr. je Mann
vom Salzamt erhielten208).
Seit 1733 hatte der Wiener Hof seine Stellung zur Auswan-
derungsfrage gründlich geändert. War man damals bemüht, die
Emigration möglichst einzuschränken und die Protestanten zum Ver-
bleiben in der Heimat zu bewegen, so suchte die Regierung 1737
sich ihrer gänzlich zu entledigen, unterstützte die Auswanderung
der sich öffentlich zum Luthertum Bekennenden auf alle Weise und
verleidete ihnen das Leben zu Hause. Sie streckte den Mittellosen
das Reisegeld vor, schenkte fünf armen Familien die Unterhalts-
kosten auf der Reise bis Ofen von 1 fl. 15 kr. für die Familie und
den Tag und zahlte für sie auch die Schiffsmiete. Die Salzamt-
visitation vom Dezember 1737 hoffte, nun auch den letzten Rest
der noch vorhandenen Lutheraner der Verschickung zugeführt zu
haben209). Sie täuschte sich, der evangelische Glaube war im Kam-
mergut nicht erloschen, seine Anhänger im Lande waren bloß nach
außen hin Katholiken geworden und fügten sich nur notgedrungen
den Geboten der Kirche, weil sie sonst Arbeit und Brot verloren
hätten. Noch 1742 erging der Befehl, alle Arbeiter, welche nach einer
Anzeige der Missionäre in Goisern nicht in der Kirche erschienen
oder sie unter dem Gottesdienst verließen, zu suspendieren210).
207) Res. 1736, S. 260.
-08) Res. 1736, S. 322.
20B) Res. 1737, S. 563, 580, 587.
21°) Hallstatt S. A.
Gebietskörperschaften
I. Gemeinden.
Die drei Flecken, Hallstatt, Laufen und Ischl, besaßen jeder
seine Freiheiten und Privilegien, die zum Teil in das 13. Jahrhundert
zurückreichten, und wurden von Richter und Rat nach eigener Wahl
unter der Aufsicht des Salzamtes als der obersten Behörde im
Kammergut verwaltet. Ischl erhielt den Freiheitsbrief 1392 aus
Dankbarkeit dafür, daß seine Bewohner während eines Aufstandes
der Hallstätter und Laufener sich treu und gehorsam erwiesen
hatten1).
Für die Abhaltung der regelmäßigen Märkte bestanden eigene
Marktgerichtsordnungen, deren Befolgung der Gemeinde zur streng-
sten Pflicht gemacht wurde und die nur selten Abänderungen unter-
lagen. 1631 erging das Verbot, an Feiertagen Markt zu halten2). Die
Zulassung fremder Händler zu den Märkten gab wie in Gmunden
auch in den übrigen Orten des Kammergutes Anlaß, daß der Salz-
amtmann für die Freiheit des Marktes gegen den Willen des Rates
eintreten mußte, weil diese den Arbeitern zum Vorteil gereichte.
Das Gewerbe war in den Zünften zusammengeschlossen, jedes
Handwerk hatte seine eigene Ordnung, ebenso wie die Schiffer,
Küfelmacher und Fertiger. Den Beamten war jedes bürgerliche Ge-
werbe neben dem Dienst verboten. Um sich von den Zunftverbän-
den in Oberösterreich unabhängig zu machen, baten 1715 Richter
und Räte der drei Flecken Hallstatt, Ischl und Laufen, man möge dem
Handwerk im Kammergut eigene Freiheiten und Privilegien er-
teilen, damit es seine Zunftangelegenheiten im Lande selbst regeln
könne3). Den Bäckern, Fleischhauern und Wirten war Maß, Gewicht
und Preis ihrer Ware vorgeschrieben und deren Einhaltung dem
Marktrichter aufgetragen. Müller und Bäcker hatten es in ihrem
Gewerbe insofern leicht, als ihnen die Beschaffung des Getreides
*) Kanzler, Ischl, S. 91.
2) S. O. A. Bd. 106.
8) S. 0. A. Bd. 126.
481
und Mehles keine Sorgen machte, und auch bei den Wirten fehlte es
darin selten, weil eigene Brauereien im.Kammergut bestanden und
die Weinsendungen aus Niederösterreich auf den im Gegenzug
zurückkehrenden Salzschiffen ziemlich regelmäßig einliefen.
Schlimmer stand es um die Metzger, welche sich das Schlachtvieh
selber beschaffen mußten, was in den Hungerjahren des 17. und
18. Jahrhunderts große Schwierigkeiten bereitete; nach dem
Türkenkrieg, 1689 und auch später noch, gerieten die Fleischhauer
des inneren Kammergutes in arge Not, die Viehpreise waren uner-
schwinglich hoch, der vorgeschriebene Bankpreis von 9 Pfennig
das Pfund vom Salzamt aber unverändert belassen worden. Die
Hoffleischhauer in Hallstatt fanden mit dem ihnen gereichten Hilfs-
geld von jährlich 300 fl. nicht mehr das Auslangen, um so weniger,
als sie das Unschlitt und die Haut nach wie vor unter den Selbst-
kosten an das Hofschreiberamt abliefern und den Beamten wöchent-
lich zwei Ochsenzungen verehren mußten. Ihre Verschuldung war
so groß, daß zwei von ihnen mit Weib und Kind aus dem Kammer-
gut flohen und die Arbeiter daher fast kein Fleisch mehr bekamen4).
Erst 1707 fand sich die Hofkammer bewogen, das Hilfsgeld auf 800 fl.
zu erhöhen (S. 452).
Nach den Bestimmungen der Reformationslibelle war das
Kammergut zwar von allen landesfürstlichen Steuern und militäri-
schen Lasten "befreit, die Herrschaftsabgaben mußten von den
Untertanen aber doch geleistet werden und deren war eine ganze
Menge. Abgesehen von den Kauf- und Ubernahmsgeldern und den
verschiedenen pfarrämtlichen Forderungen gab es noch die Urbar-
steuer, die Schutz- und Schirmsteuer, die Brandsteuer, den Vogt-
hafer, die Brucksteuer, die HolzschöffSteuer, Traid-, Hafer- und
Haarzehent und andere mehr. Es ist daher begreiflich, daß die Ge-
meinden jeder weiteren Belastung energischen Widerstand ent-
gegensetzten und sich insbesondere gegen Steuervorschreibungen
der Landschaft nach Kräften wehrten, die es an Versuchen nicht
fehlen ließ, das Kammergut zu Beitragsleistungen für allgemeine
Zwecke heranzuziehen. Die zur Herrschaft Wildenegg gehörigen
Bewohner von St. Wolfgang mit 127 Feuerstätten wurden vom Land
zur Zahlung der Rüststeuer und anderer Ländesumlagen ver-
halten, wogegen sie 1660 mit der Behauptung erfolgreich Stellung
nahmen, daß sie seit jeher den Wildensteiner Kammergutarbeitern
gleichgehalten wurden und abgabefrei wären. Ihre Zugehörigkeit
4) S. O. A. Bd. 106.
81
482
zum Kammergut begründeten sie damit, daß sie zur Herstellung der
Schiffe, Hacken, Kipfen und des Kufenholzes wie des Ladwerkes
verwendet werden und auch bei der Bauernrebellion mit 32 gewehr-
ten Personen mit und neben den Kammergutuntertanen zum Schutze
des Kammergutes ausgezogen seien. Sie hätten sich übrigens auch
auf die Hofkammerdekrete von 1598 und 1599 berufen können, nach
welchen die Wolfganger wegen Befreiung von der Rüststeuer den
Untertanen der Herrschaft Wildenstein gleichzuhalten waren5 6).
Die Instandhaltung der im Gemeindegebiet gelegenen Wege
und Stege, Brücken und Straßen fiel nach dem kaiserlichen Patent
von 1666 den Gemeinden zur Last, doch konnten die aufgewendeten
Kosten aus dem Erträgnisse der ihnen bewilligten Straßen und
Brückenmauten in der Regel gedeckt werden6). Die Mautrechte
waren sehr alte, in den Reformationslibellen verankerte Privilegien,
die das Kammergut gegen Willkür schützten und über welche
hinaus neue Straßenmauten nicht bewilligt wurden. 1631 gestand
das Salzamt dem Markt Lambach als Ersatz für die durch den
Bauernaufstand erlittenen Schäden die Einhebung einer Straßen-
maut von 2 Pfennig für jeden durch den Markt geführten Eimer
Wein und jedes Fuder Salz zu, die Hofkammer jedoch verweigerte
die Genehmigung, weil dies gegen die Freiheiten des Kammergutes
und die Bestimmungen des Reformationslibells, Fol. 128 und 153,
verstoße7).
Größere Straßenbauten im Kammergut waren selten. 1723
wurde die Durchzugstraße von Aigen-Voglhub an der Salzburger
Grenze über Ischl und Laufen bis auf die Pötschenhöhe an der
Grenze nach Steiermark auf ärarische Kosten instand gesetzt und
erweitert.
Aus der Armenversorgung erwuchsen den Gemeinden keine
nennenswerten Auslagen, weil die werktätige Bevölkerung un-
mittelbar oder mittelbar in kaiserlichen Diensten stand, die Arbeiter,
ihre Witwen und Waisen Provisionen oder Gnadengaben bezogen
und die Bedürftigsten Aufnahme im Salinenspital fanden. Dafür
waren die Bettler in den unruhigen Zeiten des 17. und 18. Jahr-
hunderts zu einer wahren Landplage geworden und für die
Gemeinden ein großes Ärgernis. Alles mögliche herrenlose Volk,
feiernde Studenten, abgedankte Soldaten, welsche Geistliche,
5) S. 0. A. Bd. 25.
6) Res. 1666, S. 219.
7) S. 0. A. Bd. 106.
483
Pilgrime und Einsiedler, Handwerksburschen und Deserteure zogen
bettelnd und stehlend im Land umher, rotteten sich bisweilen zu-
sammen und bildeten förmliche Diebs- und Räuberbanden, denen
gegenüber die unzureichenden Machtmittel der Behörden Jahr-
zehnte hindurch versagten. Zahlreiche kaiserliche Mandate und
Bettlerordnungen, von 1699 bis 1736 allein ihrer zehn, suchten dem
Übel zu steuern, eine Sicherheitskommission in Linz leitete und
überwachte die Vorkehrungen der Grundobrigkeiten, eigene Land-
bereiter wurden aufgestellt, um über die Sicherheit der Straßen zu
wachen, Grenzübertritte zu verhindern und eingedrungene
Vaganten außer Land zu schaffen; den Schiffleuten war verboten,
das „verderbliche pettl und vagierer gesündt“ auf dem Gmundner
See zu fahren und in die Ebensee zu führen; die zum Kriegsdienst
Tauglichen wurden unter das Militär gesteckt und General-
streifungen unternommen, um die Gegend von diesem Volke zu
säubern. Die für das Kammergut hieraus erlaufenen Kosten hatte
das Salzamt zu bezahlen, weil sich die Landstände dessen
weigerten8).
Schon Königin Elisabeth verlieh im Jahre 1311 den Bürgern von
H a 11 s t a 11 Salzrechte und Kaiser Maximilian bestätigte im Jahre
1494 die Marktfreiheiten dieses Ortes9). Nach einem Befehl dieses
Herrschers von 1512 durfte der Marktrichter in Hallstatt nur
mit Wissen des Amtmannes gewählt werden und den Amts-
leuten nicht widerwärtig sein; er sollte nicht unfleißig oder säumig
sein, damit dem Kammergut kein Nachteil zugefügt und keine Ur-
sache gegeben wäre, die Marktfreiheiten wieder aufzuheben10).
Über die Widerruflichkeit der verliehenen Rechte blieb dem Markte
sohin kein Zweifel. 1567 wäre es auch bald dazu gekommen, nur
über dringendes Bitten der Bürgerschaft blieb Hallstatt das Markt-
gericht noch erhalten. Richter und Rat hatten jährlich auf Schloß
Wildenstein und vor dem Salzamtmann zu erscheinen, der sie in
Pflicht nahm, worauf sie sich beim Hofschreiber meldeten11). 1601
büßten Hallstatt, Laufen und Ischl ihre Lreiheiten und Privilegien
ein zur Strafe dafür, daß sie sich der damaligen Rebellion teilhaftig
gemacht und sich strafmäßigerweise eingemischt hatten. Erst
27 Jahre später gelangten die drei Märkte wieder in den Besitz
ihrer früheren Rechte, weil die meisten der aufständischen Bürger
8) S. O. A. Bd. 110, 141.
9) S. O. A. Bd. 109.
10) S. O. A. Bd. 13.
“) S. O. A. Bd. 8.
31
484
mittlerweile gestorben waren und die jetzigen sich beim Bauern-
aufstand treu und standhaft erwiesen, sich auch der katholischen
Religion ganz eifrig ergeben gezeigt hatten12).
Die Marktgerichtsordnung von 1654 lehnte sich im wesent-
lichen der alten Ordnung von 1567 an und umschrieb auch die
Befugnisse des Marktrichters im früheren Sinne. Die Gerichtsbar-
keit über die im Salzwesen Bediensteten stand dem Hofrichter zu,
der sich in Fällen von Ungehorsam der Mithilfe des Marktrichters
bedienen konnte. Der erstere entschied über kleinere Straffälle
selber, größere mußte er dem Salzamt vorlegen. Der Marktrichter
hatte alles, so das Salzwesen oder das Kammergut nicht berührte,
für sich selbst zu verabschieden, doch die Beschwerdeführung an
den Amtmann als Oberpfleger zu Wildenstein und von da an die
Regierung und Kammer offenzuhalten. Weitere Bestimmungen der
Marktordnung betrafen die Pflichten des Rates zur Einhaltung von
Ruhe und Ordnung, die Marktpolizei und den Feuerschutz wie die
Zuwanderung. Fremden Handwerkern war die Niederlassung in
Hallstatt nur mit Zustimmung des Hofschreibers erlaubt, ihnen aber
jede sonstige bürgerliche Verrichtung als Fertiger, Weinschenker
oder Getreidehändler untersagt. Nobilitierte Personen bedurften der
Genehmigung des Salzamtes, um sich im Ort ansässig zu machen.
Arbeiter, welche kein eigenes Haus besaßen und kein bürgerliches
Gewerbe ausübten, durften mit Steuern nicht belegt werden. Bei
Ungehorsam oder Widerspenstigkeit des Marktrichters stellte die
neue Ordnung nicht bloß dessen Bestrafung an Leib und Gut,
sondern auch die Wiederaufhebung des Marktgerichtes und die
Einsetzung eines von der Hofkammer ernannten Richters in Aus-
sicht13).
Nach Kanzler14) besaß Hallstatt schon seit Maximilian I. das
Braurecht; ob und wie lange es dieses ausgeübt hat, ist nicht be-
kannt. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts stand in Hallstatt jedoch
noch kein Brauhaus, weil der Markt erst mit dem Privilegium vom
19. Oktober 1706 die Braugerechtigkeit erlangte und ein Brauhaus
bauen durfte. Die Hofkammer, welche von der im Wege der kaiser-
lichen Hofkanzlei erfolgten Verleihung nichts wußte und darüber
sehr ungehalten war, behandelte die neue Brauerei recht schlecht;
sie untersagte ihr den Holzbezug aus den ärarischen Wäldern im
12) Res. 1628, S. 458.
“) Res. 1655, S 245.
u) Geschichte von Ischl, S. 116.
485
Kammergut und machte die Gemeinde für jeden Schaden haftbar,
der den kaiserlichen Gebäuden durch eine etwaige Feuersbrunst
zugefügt werden sollte. Die Gemeinde, welche unter diesen
Bedingungen die Brauerei unmöglich hätte betreiben können, führte
dagegen einen jahrelangen Beschwerdekampf, der erst 1716 ein für
sie günstiges Ende fand. 1715 wurde die Verleihung der Brauhaus-
gerechtigkeit neuerlich ausgesprochen und der Markt verpflichtet,
allezeit ein solches Bier zu brauen, daß die armen Kammergut-
arbeiter darüber zu klagen keine Ursache haben; den Bürgern und
Wirten war die freie Einfuhr anderen Bieres ohne Aufschlaggebühr
zu gestatten. Die Gemeinde war berechtigt, für das Brauhaus jähr-
lich 30 bis 40 Klafter Fichtenholz aus den kaiserlichen Waldungen
nach Anweisung zu beziehen und zur Ausstellung eines Reverses
über die Haftpflicht bei Feuerschäden nicht gehalten, „weil auch
anderswo nicht üblich“15).
Welch kleinliche Angelegenheiten die Gemeinde mitunter
beschäftigten und selbst die obersten Ämter in Anspruch nahmen,
zeigt der Fall des Amtsgeldboten Heuschober im Jahre 1728. Dieser
führte neben seinem Dienst eine Krämerei, wogegen sich der
Fertiger und Bürger Solinger mit Umgehung des Salzamtes un-
mittelbar bei der niederösterreichischen Statthalterei beschwerte,
unter Hinweis auf den kaiserlichen Regierungsbefehl, der den
Beamten des Salzamtes jedes bürgerliche Gewerbe untersagte. Die
Erhebungen des Salzamtes ergaben, daß Heuschober die Krämerei
von seinen Vorfahren geerbt'und übernommen hatte und bei seinem
geringen Gehalt ohne sie nicht leben konnte. Weil auch sonst gegen
seine Geschäftsführung von seiten der Gemeinde keine Klagen Vor-
lagen, wurde ihm die Krämerei auch weiterhin belassen16).
Die kürzeste Fahrstraße vom Kammergut nach Steiermark
führte über den Pötschenpaß, und der letzte Marktflecken auf
österreichischem Boden war Laufen. Dieser Ort hatte daher nicht
bloß für die Salzschiffahrt über den Wilden Laufen und wegen der
Fertigerarbeit große Bedeutung erlangt, er war auch eine wichtige
Durchgangsstation für den Warenverkehr von Oberösterreich und
Salzburg nach Steiermark und umgekehrt, und deshalb auch mit
landesfürstlichen Privilegien und Rechten ausgestattet. Nach dem
Freiheitsbrief König Friedrichs von 1474 durften nur die von Laufen
und niemand anders bis auf Widerruf Wein und Eisen, was auf dem
15) Res. 1709, S. 690; 1710, S. 823; 1713, S. 159; 1715, S. 341; 1716, S. 373.
“) Res. 1728, S. 462; 1729, S. 507.
486
Saumweg durch den Koppen geführt und an die Traun gebracht
wurde, gegen Ischl oder an den Laufen auf der Traun bringen17).
Kaiser Ferdinand I. hatte 1532 dem Stadtkämmerer und Haupt-
mann in der Neustadt, Hans Hofmann Freiherrn von Qrünbühel und
Strechau, die Weg-, Brücken- und Straßenmaut in Laufen um
1585 fl. pfandweise verschrieben; seine Söhne und Erben traten sie
1567 um den gleichen Pfandschilling dem Markte Laufen ab, welcher
Übertragung der Kaiser auf Widerruf und unter der Bedingung zu-
stimmte, daß der Markt dafür einen Priester, Schulmeister und
Wächter erhalten und die dem Laufen entlang führenden Wege,
Stege und Brücken herzustellen schuldig sein sollte18). Da aber noch
andere Straßen und Brücken im Mautgezirk von der steirischen
Grenze über die Pötschen nach Ischl und von da an die Salzburger
Landesgrenze zu erhalten waren, und weil sich auch die Zufuhr von
steirischem Eisen und Stahl in den Kriegszeiten verringert hatte,
ging der Reinertrag des Mautgefälles stark zurück. Um diesen
wieder zu erhöhen, beschloß man 1669, die Mautpflicht auf alle, also
auch auf die mautfreien Durchzugsgüter auszudehnen. Die Folge
davon war, daß die Händler zur Ersparung der Maut ihre Waren
auf Umwegen einführten, vom Pötschenpaß über Steeg und Gosau in
die Abtenau oder auf dem Wasserweg nach Gmunden, und die
Laufener das Nachsehen hatten. Kaiser Leopold ermächtigte deshalb
den Markt zur Errichtung von Filialmauten, durch welche auch die
auf Umwegen eingeführten Waren erfaßt werden konnten. Ein ge-
wisses Entgegenkommen der Händlerschaft und der Bevölkerung
gegenüber bedeutete ein zweiter kaiserlicher Erlaß aus demselben
Jahre, der die Krämer und Handelsleute, welche auf den Kirchtagen
Waren feilhielten, so lange von der Entrichtung der Laufener Maut
befreite, als auch in Aussee und anderen Orten von den Kammergut-
krämern keine Maut abgefordert werde. Hierauf stützte sich eine
Beschwerde des Marktes St. Wolfgang über Laufen im Jahre 1680,
das die Maut auch von den heimischen Marktleuten einhob19). Die
üble Wirkung der neuen Grenz- und Filialmauten und der Ver-
allgemeinerung der Mautzuschläge war aber durch diese gering-
fügige Konzession nicht aufgehoben. Das Salzamt hatte gleich
anfangs ernstliche Vorstellungen gegen die Verschärfung der Maut
erhoben und vor den nachteiligen Folgen gewarnt; es sei zwar gut,
wenn die Ausfuhr der für den Arbeiter notwendigen Waren gehemmt
17) S. O. A. Bd. 90.
18) Res. 1730, S. 188; S. 0. A. Bd. 39.
19) S. O. A. Bd. 39.
487
würde, dafür sei zu erwarten, daß die Nachbarländer mit Gegen-
maßnahmen antworten und nichts in das Kammergut hereinlassen
werden, was wieder die Arbeiter unbedingt brauchen, wie Fleisch,
Vieh, Schmalz usw. Der Einspruch des Salzamtes blieb unbeachtet,
die Hofkammer befahl im Gegenteil, die Filialmauten ohne Widerrede
zu gestatten und den Mautbeamten an die Hand zu gehen. Daran
ließ es aber wieder der Pfleger zu Wildenstein fehlen, der ganz auf
Seite der Bevölkerung stand. Die nach Salzburg fahrenden
steirischen Eisenfuhrleute mieden das Salzkammergut fortan über-
haupt und nahmen ihren Weg über Radstadt, zum Schaden der
Laufener Maut, die von 1668 bis 1674 um die Hälfte zurückging. Als
dann 1690 zu den schon bestandenen Filialmauten noch neue Maut-
schranken auch in Obertraun und Gosau errichtet wurden, drohte
in Hallstatt ein Aufruhr; alle Bergleute, Pfannhauser und Holz-
Knechte verließen mitten unter dem Sud die Arbeit, „daß es einer Re-
bellion nicht ungleich gesehen“. Sie wollten nicht eine Stunde länger
arbeiter, „maßen ihnen das wenig Stückei Brot, so sie ihnen mit
blutharter Arbeit gewinnen müssen, durch die allerseitig aufgestellten
Mauten verteuert werde“. Das endlich gab der Regierung den Ernst
der Lage zu erkennen, sie schwenkte ein und kam den Arbeitern
insoweit entgegen, daß mit Ausnahme von Tabak und steirischem
Wein alle Lebensmittel mautfrei eingeführt werden durften20). Ein
1730 unternommener Versuch des Marktes Laufen, auf der Pfandl-
brücke, eine halbe Stunde von Ischl entfernt, neuerlich eine Mautstelle
zu errichten, scheiterte an dem Einspruch des Obermautamtes in
Linz, das die sonst unvermeidliche Verteuerung der Leinwand für
die Ischler Bevölkerung hintanhalten wollte21). 1750 wurde dann
noch die Transitomautgebühr für steirische Weine auf 6 kr. für
jeden Eimer ermäßigt.
Das dem Markte Laufen eingeräumte Recht zum alleinigen
Bezug von Eisen und Stahl aus Steiermark führte zur Errichtung
einer Eisenniederlage in Laufen, von der aus das Kammergut be-
liefert wurde, eine Einrichtung, welche die Schmiede aller Orte von
dieser einen Stelle abhängig machte und sie zu Beschwerden ver-
anlaßte. Auch für Laufen war die Maut nicht zum Segen geworden,
den erhöhten Einnahmen standen vermehrte Auslagen für die
Straßenerhaltung und andere Wirtschaftssorgen gegenüber, und die
Vermögensgebarung selbst war nicht immer in guter Ordnung. 1655
bemängelte der Visitationskommissär Radolt in Laufen den nach-
20) S. O. A. Bd. 41, 159.
21) Res. 1730, S. 188—190.
488
lässigen Besuch der Ratssitzungen, die fehlerhaften Ratsbeschlüsse
und die schlechte Unterbringung und Verpflegung der durch-
reisenden Fremden22). 1723 wurde der Salzamtmann Graf von Seeau
angewiesen, bei der nächsten Visitation über den Verfall der Ge-
meindewirtschaft in Laufen eine Untersuchung zu pflegen23). 1729
war der Markt in Schulden geraten und 1743 hatte sich dessen Ver-
mögenslage infolge der Kriegs wirren der letzten Jahre und durch
Fehler in der Gemeindeverwaltung noch weiter verschlechtert,
weshalb Baron Sternbach den Auftrag erhielt, in Laufen Ordnung
zu machen24).
Die 1576 von Kaiser Maximilian II. für Ischl erlassene
Marktgerichtsordnung wurde 1656 in wesentlichen Punkten ab-
geändert, um dem Verwesamt den ihm gebührenden Einfluß zu ver-
schaffen. Der Verweser hatte nunmehr das Recht, Verbrecher ohne
Beisein und Vorwissen des Marktrichters zu strafen, der Rat hatte
die Verbrecher stellig zu machen, auch wenn sie im Burgfrieden von
Ischl wohnhaft waren; dies hauptsächlich wegen der vielen Salz-
entwendungen aus dem Pfannhaus, durch welche der Kleinverschleiß
im Hödlhaus empfindlich litt. Arbeiter, die aus irgendeinem Grund
strafbar geworden waren, durften nur mit Vorwissen des Verwesers
abgeurteilt werden, geringere Übertretungen während der Arbeit
fielen dem Verweser zur Abhandlung zu25).
Für Ischl war die Errichtung des Pfannhauses mit dem Ver-
wesamt ein großer Gewinn; nicht nur, daß ein großer Teil der Ein-
wohner bei der Sudarbeit, am Salzberg und beim Salzverschleiß
Verdienst fand, auch sonst zog der Markt daraus Vorteil. Er konnte
für seine Bürger, unabhängig vom Verwesamt, leichter und billig
Getreide beschaffen, weil ihm das Salzamt Freipässe für die Ankäufe
in Ungarn, Kroatien und Steiermark ausstellte und in Zeiten der Not
Hofkorn aus dem Ischler Getreidekasten überließ26). Das Verwesamt
mußte schon im eigenen Interesse für die Sicherheit und den Feuer-
schutz im Orte sorgen; es trug zur Besoldung der Nachtwächter
bei27) und überwachte die Feuerpolizei, für welche in Ischl eine
eigene Ordnung bestand. Wie notwendig das war, zeigte sich bei
der Generalfeuerbeschau 1748, die sämtliche Feuerstätten des
22) S. 0. A. Nr. 175/64.
2S) Res. 1723, S. 493.
24) Res. 1729, S. 506; 1743, S. 599.
25) Res. 1656, S. 280.
28) Res. 1746, S. 210, 286.
27) Res. 1664, S. 169.
489
Marktes besichtigte und bei 182 Anstände erhob oder Sicherungs-
maßnahrnen anordnete28 29). Ischl besaß zwei Tore, eines über den
Ischlfluß, das andere über den Rechensteg; um während der Türken-
not (1683) zu verhindern, daß die fliehenden Leute nicht so zahlreich
in den Markt kämen, wurde jenseits der Traun in Steinweg eine
Wachthütte aufgestellt20).
1743 traf den Markt die Strafe dafür, daß er sich den ein-
rückenden Bayern zu rasch und widerstandslos übergeben hatte.
Richter, Rat und Viertelmeister wurden kassiert und zu allen könig-
lichen Diensten und gemeinen Marktämtern für unfähig erklärt,
auch die Salzfertiger ihres Dienstes entsetzt. Daß der Laufener
Ratsbürger Leopolder sich gleich darauf bereit erklärte, die Arbeiten
der acht enthobenen Fertiger zu übernehmen, war weder freund-
nachbarlich noch anständig. Die Qemeindeväter von Ischl ließen
das harte Urteil nicht auf sich beruhen, suchten um dessen Auf-
hebung nach und wehrten sich hiebei wacker. Nicht sie hätten die
baldige Übergabe verschuldet, sondern der Verweser, Gegen-
schreiber und Waldmeister, die immer um die Bayern herum
gewesen und sie in und außer der Kirche bedienten. Der Komman-
dant der in Ebensee gestandenen 280 Mann starken Invaliden-
kompanie wäre zur Verteidigung nicht geneigt und Ischl unmittelbar
von Hungersnot bedroht gewesen, weil kein Getreide vorhanden
und keines mehr zu erwarten war30). Maria Theresia war jedoch
über die kampflose Besetzung des Kammergutes durch die Bayern
zu sehr erbost, als daß sie so bald hätte Milde walten lassen. Erst
1760 erhielten Ischl, Laufen und Hallstatt ihre alten Freiheiten und
Privilegien wieder zurück und konnten die Neuwahl von Richter
und Rat vornehmen31).
Von den übrigen Orten des Salzkammergutes enthalten die
Salinenarchive ebenfalls nur Einzelheiten. G o s a u war schon
unter Kaiser Maximilian I. von den Anschlägen und Steuern, welche
auf die Herrschaft WÜldenstein gelegt wurden, aus dem Grunde
befreit, weil die dortigen Untertanen für Hallstatt das Holz besorgten
und keine andere Nahrung hatten. Die von den späteren Landes-
fürsten bestätigten Freiheiten blieben bis zum 18. Jahrhundert un-
angetastet, erst eine 1701 für das Land ob der Enns wie für das
Kammergut ausgeschriebene allgemeine Vermögenssteuer mußte
28) S. 0. A. Bd 161, Nr. 127.
29) S. O. A. Bd. 91, 96.
30) S. O. A. Bd. 167.
31) Ischler Marktarchiv. Bd. 3, Nr. 5, 13.
490
auch Gosau treffen. Zur Aufbringung der gesamten Steuerschuldig-
keit von 12 fl. hatten die Wohlhabenden 15, die Kleineren und
Ärmeren 3 bis 4 kr. zu entrichten. Der Pfleger Lidl von Wildenstein
teilte dies den anläßlich der Mußsalzabgabe in Hallstatt erschienenen
60 Gosauern mit, die unter Berufung auf ihre Freiheiten jede Zahlung
verweigerten und so aufgebracht wurden, daß der Pfleger die
Rädelsführer in Eisen schlagen ließ. Erreicht hatte er damit nichts,
die Leute ließen sich willig fesseln, „sie säßen lieber gefangen, als
daß an ihren Freiheiten gerüttelt werde“. Die Leute erhielten natür-
lich kein Salz und mußten mit leeren Schlitten heimfahren. Bei der
Geringfügigkeit der auferlegten Steuer war es wirklich nur das
grundsätzliche Festhalten an den alten Satzungen, das die Gosauer
zum Widerstand gegen die amtliche Forderung bewog; berechtigt
waren diese Freiheiten nicht mehr. Die wirtschaftlichen Verhältnisse
hatten sich eben seit dem 16. Jahrhundert stark geändert, viele Be-
wohner der Gosau waren freie Bauern und durch die Pferde- und
Rinderzucht wohlhabend geworden, auch blühte der offene und noch
einträglichere Schleichhandel mit Salz und Getreide nach Abtenau.
Infolge der Abholzung der Wälder und ihrer Umwandlung in Alm-
weide war die Forstarbeit, welche früher den ganzen Ort beschäftigt
hatte, stark zurückgegangen, die Hauptursache zur Steuerbefreiung
deshalb zum Großteil entfallen. Als dann die Gosauer sogar die
Lieferung von Schiffbauholz verweigerten und damit das Hof-
schreiberamt in Bedrängnis brachten, war der Salzamtmann schon
mit Rücksicht auf die übrigen Kammergutorte genötigt, als Ober-
pfleger der Herrschaft Wildenstein gegen die widerspenstigen
Gosauer Untertanen einzuschreiten und sie zur Befolgung der behörd-
lichen Aufträge zu zwingen32 33). Gosau war kein Markt und hatte daher
nicht das Recht, Handwerkern die Niederlassung aus eigenem zu
gestatten. Als 1707 ein Hufschmied in Gosau mit Zustimmung der
Gemeinde sein Gewerbe ausüben wollte, verweigerte es die Visi-
tationskommission und befahl dem Hofschreiberamt, soviel Eisen-
zeug nach Gosau zu bringen und dort in Vorrat zu halten, damit
dasselbe dort verkauft werden könne83). Der Hofschmied in Hall-
statt hatte daran seine Freude.
Goisern erhielt 1665 gemeinsam mit Laufen eine Schieß-
stätte, zu deren Erbauung das Salzamt 1300 fl. beisteuerte; auch
stellte die Hofkammer dafür einen jährlichen Schützenvorteil in
32) S. O. A. Nr. 34, Bd. 127; Res. 1703, S. 194, 195.
33) Res. 1708, S. 569.
491
Aussicht, wie ihn die Schießstände anderer Orte, Gmunden, Hallstatt
und St. Wolfgang schon bezogen34). 1697 kam es zur Erbauung eines
neuen Gerichtsdienerhauses, das auch mit guten Gefängnissen ver-
sehen wurde35). 1730 brannten in Goisern das Gotteshaus, der
Pfarrhof und viele Häuser ab, zu deren Wiederaufbau das Salzamt
mit Bauholz und Kalk aushalf; auch wurden die Besitzer der ab-
gebrannten Häuser auf drei Jahre von der Steuer befreit36). 1738
wies das Salzamt dem Schulmeister in Goisern wegen seiner rühm-
lichen Rinderzucht 3 Rachel Holz zum Hausbrand zu, doch hatte er
jährlich darum einzureichen, damit nicht ein Deputat daraus
erwüchse37 38).
Der Markt St. W o 1 f g a n g besaß bis 1579 eine Eisennieder-
lage, die ihm entzogen wurde, wofür ihn der Kaiser mit der Über-
lassung von 1 Pfund Fuder jährlich entschädigte; davon durfte er
die eine Hälfte zur Deckung des Eigenbedarfes verwenden, der
Rest sollte in der Nachbarschaft verkauft und auch mit anderem
Salz Handel getrieben werden, um das Einschwärzen fremden
Salzes zu verhindern. Das Salz war aus dem Hödlhaus in Ischl zu
beziehen. 1598 wurde der Markt von der Rüststeuer befreit3S).
Im Nachhang zu diesem Abschnitt sei noch einiges über das
Schankgewerbe in den Gemeinden des Kammergutes vermerkt.
Nach der Erbauung der Pfanne in Ebensee und der Ansiedlung von
Salzarbeitern machte sich das Bedürfnis nach Gastgebschaften
fühlbar, weshalb die Hofkammer in dem jungen Orte Schank-
gerechtigkeiten erteilte, so im Jahre 1608 dem Waldmeister Leopold
Hillibrand, 1618 Max Rämbs, 1626 Paanmeister Matthias Stöttinger
und 1632 Hans Ebenberger, also meist Pfannhausern, da ein
eigener Bürgerstand nicht vorhanden war. Winkelschenken,
die später, besonders um 1681, auftauchten und Bier wie Brannt-
wein auch über die Gasse abgaben, schädigten nicht bloß die
berechtigten Wirte, sondern auch die herrschaftlich Ortischen
Tavernen und das Gefälle, weshalb das Salzamt auf ihre Stillegung
drang. Andernorts und wenn ärarische Interessen Vorlagen, nahm
man es damit nicht so genau; der Klausmeister in Steeg hielt in seiner
Wohnung Bier, Most und Branntwein für die durchfahrenden Schiff-
leute und Roßbauern feil, ohne eine Schankgerechtigkeit zu besitzen
34) Res. 1665, S. 191; 1669, S. 341, 487; 1736, S. 369.
35) Res. 1697, S. 480.
36) Res. 1730, S. 179.
37) Res. 1738, S. 729.
38) S. O. A. Bd. 39.
492
und den üblichen Taz zu bezahlen. Der Protest der Wirte in Steeg
half nichts39).
Um die Arbeiterschaft in Ebensee mit billigem Getränk zu
versehen, wurden die Wirte in der Abgabe (Taz) begünstigt; die
Maß oder Achtering Bier kostete 1691 im Ausschank zu Ebensee
10 Pf., in Ort 12 Pf., auch waren für den Eimer im ersteren Orte
nur 4 kr., in Ort aber 1 fl. Taz zu zahlen. Das Kändl Wein wurde in
Ebensee um 14 Pf., in Ort um 16 Pf. ausgeschenkt, an Taz waren
für jeden Eimer 3 bis 6 Kandl der Herrschaft abzuliefern. Bei der
Orter Taverne waren die Herrschaftsuntertanen verpflichtet, die
Kanzleizehrungen einzunehmen, im übrigen stand ihnen frei, einzu-
kehren, wo sie wollten40).
Nach dem Getreide war der Wein aus Niederösterreich das
wertvollste Frachtgut für die rückkehrenden Salzschiffe und seiner
Billigkeit wegen im Kammergut fast ebenso begehrt wie das Bier.
Für Linz gewann der Weintransport deshalb besondere Bedeutung,
weil die Salzburger Fuhrleute, welche ihn von dort abholten, Salz
mitbrachten. Von 1651 an hielten die für Salzburg bestimmten, mit
Wein beladenen Schiffe in Linz nicht mehr an, sondern fuhren, mit
Freipässen gedeckt, nach Passau weiter. Richter und Rat der Stadt
Linz führten darob bei der Hofkammer Beschwerde; auf Erfolg war
nicht zu hoffen, weil man in Wien nur froh sein konnte, wenn die
Zufuhr von Halleiner Salz aufhörte41).
II. Das Pilegamt zu Wildenstein.
Die Beziehungen zwischen der Pflege zu Wildenstein und dem
Salzamt in der ältesten Zeit sind schon an früherer Stelle (S. IX)
besprochen worden.
Der erste in den Salzakten genannte Pfleger zu Wildenstein,
Gregor Jordan, hatte das Amt bis zu seinem Tode 1613 inne. Auf
ihn folgte Johann Nutz, der von 1594 bis 1615 Hofschreiber in Hall-
statt war und diese Stelle nach Übernahme der Pflegschaft nieder-
legte. Nutz zahlte nicht bloß die von Jordan geleistete Bürgschaft
von 2800 fl. dessen Erben zurück, sondern streckte auch dem Kaiser
8000 fl. vor, wofür ihm die Pflegschaft verpfändet wurde. Nach dem
Ableben des Nutz löste der Salzamtmann Georg Brugglacher laut
39) S. O. A. Bd. 23, 97.
") S. O. A. Bd. 43.
41) S. O. A. Bd. 26.
493
Verschreibung vom 1. Juli 1633 den Pfandschilling von 10.800 fl. ein
und blieb bis 1658 Pfandinhaber der Herrschaft. Da er als Salzamt-
mann nicht auch Pflegamtsverwalter sein konnte, war ein solcher
zu bestellen und von Brugglacher vorzuschlagen. Durch sein Ver-
schulden zog sich die Ernennung des Pflegers lange hinaus, auch
über die saumselige Vorlage der Pflegschaftsabrechnungen hatte die
Hofkammer zu klagen42). 1654 war Wilhelm Hilbrand Pfleg-
verwalter in Wildenstein. In Wien hatte man schon 1651 die Ein-
lösung der Pfandherrschaft erwogen, vermochte damit aber noch
nicht durchzudringen, 1658 kam sie gegen eine Ablösungssumme
von 14.000 fl. in den Besitz des Johann Ignaz Spindler auf Hofegg,
Oberweis und Irnharting, der sie schon drei Jahre später seinem
Vater Johann Paul Spindler, Landrat und Verwalter der Landes-
hauptmannschaft in Linz, übergab. Nach dem Vorschlag Spindlers
legte 1660 Tobias Achaz von Seeau als neuer Pfleger von Wilden-
stein das Gelübde in die Hände des Salzamtmannes ab, der ihm
hierauf die Urbare und was sonst zur Brugglacherschen Pfandver-
schreibung gehörte, ausfolgte43). Während Spindlers Pfandherr-
schaft war nach Achaz von Seeau Wimmer Pfleger, der vor 1686
starb, worauf seiner das Amt weiterführenden Witwe Barbara
Esther in Ansehung ihrer großen Bedürftigkeit aus Mitleid ein noch
beanspruchter Besoldungsrückstand von 260 fl. ausbezahlt wurde44).
Möglicherweise schon 1669 nach dem Tode Johann Paul
Spindlers, sicher aber 1680, in welchem Jahr ein niederöster-
reichischer Regierungsrat Spindler als Pfandinhaber genannt wird,
ging die Herrschaft Wildenstein wieder in kaiserliche Verwaltung
über45). Es war hohe Zeit, mit der Pfandherrschaft ein Ende zu
machen und die Pflegschaft dem Salzamt enger anzugliedern, um
in die Gebarung wieder Ordnung zu bringen. Die Pfandinhaber
kümmerten sich nicht darum und überließen alles ihren Pfleg-
beamten, die nach Willkür schalteten und walteten, keine Ab-
rechnungen vorlegten und die Untertanen mit ungerechten Abgaben
und Leistungen bedrückten. Der nach den Bestimmungen des dritten
Reformationslibells, Fol. 229, 235 und 523, mit der Oberaufsicht
betraute Salzamtmann Brugglacher war selbst Pfandinhaber und
42) Res. 1651, S. 173; 1652, S. 185.
43) S. O. A. Bd. 71, 72.
44) Res. 1686, S. 346.
“) S. O. A. Bd. 71, 103; Res. 1661, S. 89; 1680, S. 127; Gmunden St. A.
Bd. 60/1.
494
sein Nachfolger Achaz von Seeau durch seine sonstige Tätigkeit
verhindert, die Pflegamtsgeschäfte wirksam zu überwachen.
Letzterer bat denn auch, wiewohl vergeblich, 1666, ihn von der
Oberpflege in Wildenstein zu entheben. Wie notwendig es war, die
Führung der Geschäfte im Pflegamt nur fleißigen, gewissenhaften,
ordentlichen und gerechten Beamten anzuvertrauen, und wie schwer
es dem Salzamtmann fallen mußte, bei dem Mangel an solchen
Kräften eine befriedigende Oberaufsicht zu führen, läßt die 1661
erlassene Instruktion für das Pflegamt zu Wildenstein erkennen.
Schon der Urbar- und Herrendienst erforderte viel und genaue
Arbeit, die Vorschreibung, Einhebung und Evidenzführung der vielen
von den Untertanen zu leistenden Abgaben erst recht. Diese zer-
fielen in beständige und nichtbeständige; zu ersteren zählten der
Pfennig-Gilt oder Michaelisdienst, der Vogthafer, Kucheldienst in
Hennen und Eiern, der Vieh-, Schmalz-, Butter- und Käsedienst, der
Robot und das Kaufrecht. Unbeständige Forderungen des Pfleg-
amts waren die Abgaben in Todesfällen, bei Käufen, Übergaben,
Wechseln, das Freigeld von Grundstücken, Siegelgeld und
anderes46).
Die Übernahme der Pflegherrschaft Wildenstein in ärarische
Verwaltung machte große Vorarbeiten nötig, das Salzamt mußte
alle hiezu erforderlichen Behelfe sammeln und die Pflegsrechnungen,
die Ausweise über die jährliche Nutznießung, die Bauhilfen und
Geldstrafen sowie die Beschwerdeschriften der Untertanen vor-
legen. 1682 kam dann der Hofkammerrat Grundemann von Falken-
burg in Begleitung des Buchhaltereirates Frischenhauser aus Wien
zur Inspektion und Einrichtung der Herrschaft Wildenstein in das
Kammergut47). Die Kommission, welche in ihrer Aufgabe vom Salz-
amtmann weder beeinflußt noch gehindert werden durfte, erkannte
bald die im Pflegamt herrschende Mißwirtschaft und die Be-
rechtigung der Untertanenbeschwerde, daß sie durch die Willkür
und Härte der Pfleger völlig ruiniert worden seien. Sie verfügte die
Entlassung des Pflegers Eustach Wimmer wegen üblen Lebens und
mit den armen Untertanen begangener sträflicher Exzesse und
bestellte für ihn den Salzfertiger Jakob Reimer aus Laufen zum
Pfleger, der als verrechnender Beamter eine Kaution in der Höhe
der Jahresbesoldung zu erlegen hatte. Da Frischenhauser vorzeitig
nach Wien zurückkehren mußte, erhielt der spätere Hofschreiber
16) S. O. A. Bd. 104.
*7) Res. 1682, S. 206.
495
zu Hallstatt, Johann Christof von Seeau, den Auftrag, die Ein-
führungsarbeiten zu Ende zu bringen48).
Die von der Kommission ausgearbeitete und von der Hof-
kammer 1686 genehmigte neue Instruktion verleibte die Herrschaft
Wildenstein mit allen Gütern, Wäldern und Wässern unmittelbar
dem Salzamt ein, befreite die in der Herrschaft gelegenen Orte von
allen landschaftlichen Kontributionen und Lasten und führte die
Abgabepflicht der Untertanen auf das im Reformationslibell an-
gegebene Ausmaß zurück. Die Verhängung von Geldstrafen war
nunmehr tunlichst zu vermeiden, Zehrungen durften den Parteien
nicht auferlegt werden. Die Besoldung und Nebenbezüge des Pfleg-
verwalters, des Schreibers und der zwei Gerichtsdiener waren
genau festgesetzt und wie alle übrigen Einnahmen und Ausgaben
ordentlich zu verrechnen49). Von den dem Pfleggericht zur Ab-
urteilung übertragenen Straffällen war der Wilddiebstahl aus-
genommen; die Wildschützen mußten vom Salzamt dem Oberst-
jägermeisteramt ausgeliefert werden50). In schwierigen Rechts-
fragen, Kriminalprozessen, Kridafällen und anderen stand dem
Pflegverwalter ein Rechtsanwalt zur Seite, der für seine Be-
mühungen ein jährliches Fixum von 90 fl. bezog. 1692 war es der
Advokat Dr. Geislitzer in Linz, welcher auch vom Salzamt und für
die Herrschaft Ort zu Rate gezogen wurde51). Von 1729 bis über
1750 hinaus war Dr. Johann Karl Seyringer advocatus fisci, dem
Dr. Ambros Rexeisen als zukünftiger Nachfolger beigestellt
wurde52).
Der neue Pflegverwalter Reimer hatte es nicht leicht, in das
zerrüttete Wesen Ordnung zu bringen, das Ansehen des Amtes von
neuem zu festigen und das Vertrauen der Untertanen zu gewinnen.
Auch gegen ihn liefen anfangs Parteienbeschwerden ein, die indessen
als unbegründet abgewiesen werden konnten, die Hofkammer sah
sich aber 1689 dennoch veranlaßt, die Instruktion von 1686 durch
eine genaue Festlegung der verschiedenen Gebühren und Taxen zu
ergänzen53). Reimer starb 1694 und erhielt in dem Fertiger und
Mautner Johann Lidl einen Nachfolger54). Auf dessen Betreiben
48) Res. 1683, S. 259, 275.
48) Res. 1685, S. 312; 1686, S. 364.
60) Res. 1686, S. 399.
) 51) Res. 1692, S. 154.
52) Res. 1729, S. 536.
53) Res. 1689, S. 572, 577, 579.
B4) Res. 1694, S. 270.
496
wurde 1701 ein neues Urbar aufgerichtet, da das alte sehr viele
Fehler und Lücken aufwies, die Herrschaftsgrenzen nicht sicher be-
stimmt und die Patronatsrechte von Traunkirchen nicht voll berück-
sichtigt waren65). Um diese Zeit fällt auch die beabsichtigte Ab-
wanderung des Pflegamtes vom Schloß Wildenstein; schon 1695
hatte die Visitationskommission die Baufälligkeit des Gebäudes fest-
gestellt, doch konnte damals ein entsprechender Amtssitz, der auch
gleichwertige Grundstücke umfaßte, um den Pflegverwalter für den
Verlust der Hofgründe in Wildenstein zu entschädigen, nicht ge-
funden werden. Der 1701 beabsichtigte Ankauf eines Pflegamts-
gebäudes in Reiterndorf bei Ischl55 56) scheint nicht zustande gekommen
zu sein, weil nach der Instruktion von 1717 der Pflegverwalter im
Markte Laufen wohnen und amtieren sollte, wofür ihm jährlich
56 fl. Wohn- und Bestandzins ausgeworfen wurden. Dies deshalb,
weil Schloß Wildenstein abseits und hoch gelegen, zur Wohnung
unfreundlich und baufällig war, der Markt Laufen hingegen infolge
seiner Lage inmitten der Herrschaft von den Untertanen auf der
Straße leicht und bequem erreicht werden konnte57). Sekkers An-
gabe, daß Schloß Wildenstein schon 1715 durch Feuer vernichtet
wurde58), ist demnach verfrüht.
Lidl war ein lauterer Charakter und rechtschaffener Beamter,
doch von einem starken Unabhängigkeitsdrang beseelt, mit den
Parteien schroff und auch dem Salzamt gegenüber selbstherrlich.
Sein Verhalten anläßlich der Einhebung der Vermögenssteuer 1701
trug zur Widersetzlichkeit der Gosauer Bauern jedenfalls bei.
(S. 490.) 1707 verweigerte er dem Salzamtmann sogar den Gehor-
sam und erklärte, demselben nicht zu unterstehen und dessen Auf-
forderungen zu Berichtsvorlagen nicht mehr nachkommen zu
wollen. Die damals tagende Starhembergsche Visitationskommission
wies Lidl das Unrechte seiner Anschauung nach und verlangte von
ihm, daß er die vom Salzamt geforderten Berichte gründlich, ge-
wissenhaft und unweigerlich erstatte59). Da auch die Hofkammer
über Lidls säumige Berichts Vorlage am Jahresschluß und bei der
Mängelspostenerläuterung zu klagen hatte und auch sonst Be-
schwerden gegen das Pflegamt Vorlagen, ordnete sie eine Unter-
suchung seiner Geschäftsfühung an und bestellte hiezu den Vize-
55) S. O. A. Bd. 109.
5°) S. O. A. Bd. 115.
57) Res. 1717, S. 621—652; 1729, S. 637.
5S) Sekker, Burgen und Schlösser (1925), S. 330.
59) Res. 1707, S. 454.
497
dom und Amtsverwalter Ignaz Dennich in Vöcklabruck. Der Wilden-
steiner Gerichtsschreiber Wolf Andrä Obermayr, der hiebei mit-
wirkte, wird als der Urheber und das Instrument der Indischen
Inquisition bezeichnet60), war also ein gehässiger und bei seiner
genauen Kenntnis der Verhältnisse auch gefährlicher Feind des Be-
schuldigten. Die Untersuchung zog sich durch das Verhalten Lidls
sehr in die Länge. Dennich blieb deshalb anderthalb Jahre im
Kammergut und verursachte bedeutende Auslagen an Liefergeldern
und Remunerationen. Obermayr wurde 1713 zum provisorischen
kaiserlichen Gegenhandler der Herrschaft Wildenstein ernannt, 1717
aber als nicht mehr nötig wieder entlassen61).
Bei dem Prozeß gegen Lidl ist manches unklar; warum blieb
Obermayr, der in Anerkennung seiner Bemühungen remuneriert und
zum Gegenhandler ernannt wurde, nicht ständig auf seinem Posten,
da ein zweiter kontrollierender Beamter, der zugleich Gerichts-
schreiber war, im Pflegamt doch nicht entbehrt werden konnte, und
warum wurde gegen Lidl nicht disziplinär vorgegangen, er viel-
mehr als Pflegschaftsverwalter in Wildenstein belassen? Nach dem
Kommissionsbefund hatte sich Lidl vieles zuschulden kommen lassen;
er hatte eigenmächtig und eigennützig gehandelt und die Geschäfte
nicht ordentlich geführt, widerrechtliche Zehrungen bei ver-
schiedenen Amtshandlungen genossen und die eingezahlten Straf-
gelder nicht verrechnet, 42 Infänge und Freistattgerechtigkeiten
gegen die Vorschriften verliehen, die Maß- und Gewichtsvisitationen
unterlassen und die verbotene Getreideausfuhr wie den Verkauf von
Lehensgütern erlaubt62 63). Trotz aller dieser Verfehlungen, die jedem
anderen die Stellung gekostet hätten, wurde Lidl einen Monat nach
der Veröffentlichung des Untersuchungsergebnisses mit dem
Prädikat „von Lüdlesheimb“ in den erblichen Adelsstand erhoben
und zum kaiserlichen Rat ernannt83). Eine Erklärung für dieses ganz
unverständliche Vorgehen ist im Aktenlauf nicht gegeben. Offenbar
hatte man in Wien die Überzeugung gewonnen, daß die Unter-
suchung nicht unvoreingenommen geführt worden war, und hatte
es Lidl vermocht, wenigstens die gröbsten Anwürfe zu entkräften.
Er diente noch vier Jahre und resignierte 1721, nach 44 Dienstjahren,
wegen hohen Alters und Gedächtnisschwäche64). Nach seinem 1723
erfolgten Ableben führte die Witwe Anna Polixena mit Bewilligung
60) Res. 1707, S. 559; 1708, S. 656; 1713, S. 148, 149.
el) Res. 1713, S. 201; 1717, S. 441.
°2) Res. 1717, S. 457.
63) Res. 1717, S. 499.
64) Res. 1721, S. 247.
32
498
der Bankodeputation gemeinsam mit dem Qerichtsschreiber die
Pflegamtsgeschäfte bis zum Eintreffen des neuen Pflegamts-
verwalters fort, doch war es ihrem Sohn Wolf Michael, Buchhalterei-
und Bankalitätsraitoffizier, untersagt, sich in die Pflegamts-
geschäfte einzumischen65). Ihre Witwenprovision betrug wöchent-
lich 3 fl.66).
Die schon erwähnte Instruktion von 1717 umfaßt die gesamte
Qeschäftsgebarung der Pflegschaft, enthält genaue Anweisungen
über den dienstlichen Verkehr mit dem Salzamt und den Parteien
und ist besonders ihrer sozialen Einstellung wegen der Beachtung
wert. Sie atmet noch ganz den Qeist der religiösen Duldsamkeit,
um die Auswanderung der Protestanten zu hemmen, schont die
Untertanen in der Steuerbemessung67), schützt den Grundbesitz vor
Überschuldung und erschwert den Zuzug Fremder. Solche konnten
das Niederlassungsrecht erst nach Vorweisung des Zeugnisses der
früheren Aufenthaltsherrschaft über Wohlverhalten, das Gewerbe
und den ehrlichen Namen erwerben und hatten sich reversmäßig zu
verpflichten, sich dem Salzamt in allem und jedem zu unterwerfen68).
In regelmäßigen Zeitabständen waren die Feuerbeschau sowohl wie
die Maß- und Gewichtskontrolle vorzunehmen, der Bezirk war
wegen der öffentlichen Sicherheit und Aufgreifung von Land-
streichern, Zigeunern und dergleichen öfter zu bereisen, der Amts-
tag in Ischl, Goisern und Gosau abzuhalten und für den Grenzschutz
zu sorgen. Dem Pflegamt stand auch die Armenversorgung und das
Recht der Almosenverteilung an bedürftige Untertanen der Herr-
schaft Wildenstein zu. 1728 hatte der Salzamtmannn als Oberpfleger
782 fl. 25. kr. den Bettlern verabreicht69). Die alle Leistungen ent-
haltende Taxordnung war in der Amtskanzlei anzuschlagen, damit
alle Untertanen davon wissen und diesen in gerichtlichen wie in
Steuerangelegenheiten das Beschwerderecht an das Salzamt ein-
geräumt. Der Pfleger erhielt an Besoldung jährlich 600 Gulden,
hatte aber auf eigene Kosten einen Amtsschreiber nebst einem Knecht
und einem Pferd zu unterhalten, wofür er sich von den herrschaftlichen
Einkünften von Quartal zu Quartal bezahlt machen konnte. Er stand
im Genuß aller herrschaftlichen Gründe und Almen, bezog 50 Pfund
Unschlitt, 46 Klafter Brennholz, 18 Fuder Salz und 30 Gulden Buch-
8ä) Res. 1723, S. 516.
66) Res. 1724, S. 24.
67) Res. 1719, S. 720.
68) Res. 1661, S. 53.
69) Res. 1728, S. 407.
499
binderlohn. Auf Dienstreisen konnte er für den Tag 2 fl. 30 kr. Liefer-
geld aufrechnen. Die zwei dem Pflegverwalter beigestellten Land-
gerichtsschreiber erhielten wöchentlich je einen Gulden Lohn und
gewisse Strafgelder70).
Zum Nachfolger Lidls ernannte die Bankodeputation entgegen
den Anträgen des Salzamtes 1724 den Hofrichter der Gesellschaft
Jesu in Traunkirchen, Gottlieb Huber71). Über seine Amtstätigkeit
als Pfleger zu Wildenstein fehlen bis 1742 weitere Nachrichten, in
welchem Jahre ihn der Salzamtsadministrator Herrisch wegen
seines unpatriotischen Verhaltens während der bayrischen Invasion
vom Dienste enthob, ohne hievon nach Wien zu berichten. (S. 39, 40.)
1743 wurde ihm gestattet, nach Ischl zu kommen, um aus den Akten
des Verwesamtes und Pfleggerichtes seine Rechnungen richtig-
stellen und sich über seine Gebarung rechtfertigen zu können72).
Dies schien ihm nicht voll gelungen zu sein, da er 1745 von der
geheimen Hofkanzlei wegen unanständiger Aufführung seines
Dienstes entsetzt, in Arrest gehalten und aller königlichen Dienste
unfähig erklärt wurde. Daß seine Verfehlungen rein politischer
Natur waren, geht daraus hervor, daß die Regierung nach dem mit
Bayern geschlossenen Friedensvertrag Huber aus dem Arrest ent-
ließ, ihm von seiner Dienstkaution 1000 Gulden zurückzahlte und
den Rest von 2500 Gulden mit 5 Prozent noch weiter verzinste73).
An das Pflegeamt kam er aber nicht wieder, für ihn war schon 1743
Johann Ignaz Minichsdorfer zum wirklichen Pfleger und Sebastian
Jakob Xaver Ehrmann zum Pfleggerichtsgegenschreiber ernannt
worden74). Mit allen Nebenbezügen an Taxen, Gerhabschaft, Ver-
hör- und Strafgeldern, Wohnung, Wirtschaft usw. kam der Pfleger
1744 auf jährlich 1321 und der Gegenschreiber auf 834 Gulden zu
stehen75).
III. Die Herrschaft Ort76).
Seit dem 14. Jahrhundert hatte dieses Gut häufig seinen Be-
sitzer gewechselt (S. 384), immer aber blieb dem Kaiser das Rück-
kaufrecht gewahrt und die Holznutzung aus den herrschaftlichen
70) Res. 1717, S. 621—652.
71) Res. 1724, S. 646, 666.
72) Res. 1741, S. 384; 1742, S. 494; 1743, S. 654.
73) Res. 1745, S. 52, 109.
74) Res. 1743, S. 642.
75) S. O. A. Bd. 118, Nr. 37.
76) Krackowizer, Gmunden 1, S. 108.
32*
500
Wäldern dem Salzamt Vorbehalten. Der Entfall dieser vernehm-
lichsten Einnahmequelle, welcher durch das Recht des freihändigen
Verkaufes von jährlich 15 Pfund Deputatfuder77) nicht ausgeglichen
wurde, und die auf dem Besitz lastenden Hypothekarzinsen
schmälerten den Reinertrag des Gutes sehr bedeutend; dazu kamen
die vielfachen Reibungen der Herrschaft als Jagdbesitzer und
Grundherr mit dem kaiserlichen Waldamt, deren Interesse in
schroffem Gegensatz zueinander stand. Auch mit dem Verwesamt
in Ebensee gab es öfter Konflikte, da bei dessen Errichtung über-
sehen worden war, diesem die gleichen Rechte einzuräumen, wie
sie Hallstatt und Ischl besaßen. Die Pflegschaft Ort konnte daher
mit Recht darauf hinweisen, daß sie die landgerichtliche Gerecht-
samkeit im Ebenseer Bezirk beständig und ungestört ausgeübt
habe78).
Alles zusammen machte den Besitz wenig angenehm und die
jeweiligen Eigentümer geneigt, ihn bald wieder abzustoßen.
Andererseits war dieser Fremdkörper im geschlossenen Gebiet des
kaiserlichen Kammergutes auch dem Salzamt nicht erwünscht.
Wäre nicht die leidige Geldnot gewesen, würde es gewiß schon
viel früher zum Rückkauf der Herrschaft Ort gekommen sein, der
erst 1689 erfolgte, um das Kammergut „in merkliche Ruhe und
mehreres Aufnehmen zu setzen“79).
Die ersten kaiserlichen Beamten in Ort waren die Pfleger
Isak Auer und Gaislitzer und der Gerichts- und Gegenschreiber
Ignaz Michael Gnädelsdorfer von Wittweng, deren Amtsobliegen-
heiten in der Instruktion von 1690 zusammengefaßt waren80). Nach
Gnädelsdorfers Ableben 1713 wurde Josef Mäderer Gerichts-
schreiber, der 1724 auf Gaislitzer als Pfleger folgte, während der
jüngere Gaislitzer in Würdigung der Verdienste seines Vaters den
Gerichtsschreiberposten erhielt81).
Die Amtstätigkeit in der Pflegschaft Ort ließ um diese Zeit viel
zu wünschen übrig, trotz aller Ermahnungen blieben die Beamten
mit der Vorlage der Rechnungen und der Erläuterung der Mängel
jahrelang im Rückstand, so daß ihnen die Dienstentlassung drohte.
Auf die letzte Mahnung der Bankodeputation von 1726 erklärte
Gaislitzer, die Herrschaftsrechnungen nicht ausfertigen zu können,
77) S. O. A. Bd. 41 bis 45.
78) S. O. A. Bd. 45, 125.
™) Res. 1688, S. 462.
80) S. O. A. Bd. 29.
81) Res. 1713, S. 126, 153; 1724, S. 9.
501
weil er vom Pfleger Mäderer daran verhindert würde. Auch wurden
die Arrestanten lange Zeit ohne Verhör und Prozeß im Gefängnis
gehalten82).
Clemens Gaislitzer wurde nach dem Tode Josef Lürzers 1727
zum Hofkastner in Gmunden und für ihn der Kanzleischreiber Georg
Lachmüller zum Gerichtsschreiber in Ort ernannt83). Mäderer wollte
1743 nach vierzigjähriger Dienstzeit im 70. Lebensjahr zugunsten
seines Schwiegersohnes, des Salzfertigers Matthias Josef Reimer,
auf die diesem bereits zugesicherte Pflegerstelle verzichten84), er
stand aber noch 1746 im Dienst und starb 174885). Seine Witwe
bezog wöchentlich 2 Gulden Provision. Im gleichen Jahre war auch
Lachmüller verschieden, für welchen der Hofschreiber von Seisen-
burg, Alexander Oßner, Gerichtsschreiber in Ort wurde86).
Mit der Führung der Rechtsgeschäfte war ein Advokat
betraut, der die Herrschaft Ort im Nebenberuf vertrat. Nach dem
1703 verstorbenen Maximilian Pogner übernahm der Gerichts-
advokat Dr. Johann Benedikt Zechner die Vertretung; von 1714 an
war Dr. Gottlieb Ambrosius Rexeisen gegen eine Vergütung von
jährlich 40 fl. der Rechtskonsulent der Herrschaft Ort, wie er es
später auch für die Pfleg Wildenstein wurde87).
Die nach dem Rückkauf der Herrschaft Ort bestellten Pfleg-
schaftsbeamten waren wie jene in Wildenstein im allgemeinen den
Beamten des Salzamtes gleichgehalten und unterstanden gleichfalls
dem Salzamtmann als dem Oberpfleger. Die Jahresabrechnungen
waren der Hofbuchhaltung zur Überprüfung vorzulegen. Die Eigen-
art des Dienstes erschwerte die laufende Überwachung durch den
Amtmann und gewährte dem Pfleger eine ziemliche Selbständig-
keit, insbesondere in seinen Beziehungen zu den Herrschaftsunter-
tanen, die sich nicht immer nach den Dienstvorschriften zum Vorteil
des Amtes auswirkte. 1709 forderte der Pfleger Mäderer vom Salz-
amt 13.000 Schindeln als Eigenbedarf der Herrschaft an, überließ
aber ein Gutteil davon den Untertanen, obwohl diese ihre Haus-
notdurft bei der jährlichen Holzbeschreibung bereits angemeldet
und zugewiesen erhalten hatten88). Mäderer befürwortete Unter-
82) Res. 1726, S. 193, 200; 1730, S. 32; 1735, S. 75.
83) Res. 1727, S. 330.
84) Res. 1743, S. 557.
85) Res. 1745, S. 183; 1748, S. 392.
86) Res. 1747, S. 350; 1748, S. 416.
87) Res. 1703, S. 70; 1714, S. 288; S. O. A. Bd. 117.
88) S. O. A. Bd. 124.
502
Stützungen und beantragte Provisionen an Personen, die gar nicht
in kaiserlichen Diensten standen, gewährte den Leuten eigenmächtig
Darlehen aus der Amtskasse und sah auch nicht auf die ordentliche
Abstattung der Steuern und Abgaben, so daß die Zahlungsrück-
stände immer größer wurden. 1733 ordnete die Hofbuchhaltung, die
auch über die saumselige Erledigung der an Mäderer ergangenen
Aufträge ungehalten war, die Einführung von Ausgabebüchein für
jede Partei an, worin deren Steuern und Abgaben sowie die
geleisteten Zahlungen zu vermerken waren, damit diese jederzeit
den Stand ihrer Schuldigkeit erkennen konnten89). Geholfen hatte
dieser Auftrag nichts, die Mißwirtschaft im Pflegamt, an welcher
die Untätigkeit des Salzamtmannes von Seeau mit die Schuld trug,
wurde immer ärger; 1745 waren die Steuerrückstände auf 32.850 fl.
angewachsen, welcher Betrag zur Gänze das Amt belastete, weil
die Pflegschaftsbeamten ihre Taxgebühren vorsichtigerweise schon
in Abzug gebracht hatten. Die Bankodeputation gewährte den
Parteien zur Abzahlung der Restschuld eine zehnjährige Frist,
machte den neuen Amtmann Baron Sternbach für die Einhaltung
des Zahlungstermins verantwortlich und ermächtigte ihn, jene Ort-
schen Beamten zu entlassen, die sich in der Sache hinlässig und
sorglos bezeigten. Sternbach war es übrigens schon vorher ge-
lungen, 2972 fl. von den Untertanen hereinzubringen90).
Ebenso verwahrlost wie der Verwaltungsdienst des Pflegers
war der des Gerichts- und Gegenschreibers; gefänglich Eingezogene
wurden jahrelang in Haft gehalten und auf ärarische Kosten ver-
pflegt, bevor man über sie zu Gericht saß, der Waldfrevel blieb
ungeahndet, und den WaldverWüstungen durch die Teller- und
Löffelmacher wurde kein Einhalt getan91). Das laut kaiserlicher
Patente verbotene Gasselgehen lebte wieder auf, weil es der Land-
gerichtdiener den ledigen Burschen gegen ein gutes Trinkgeld er-
laubte, freilich nur so lange, bis er dafür auf zwei Monate in Eisen
zur Arbeit gestellt wurde92).
Die Einkünfte der Herrschaft Ort, an sich zwar nicht
bedeutend, waren aber doch vielseitig und bei rationeller Bewirt-
schaftung steigerungsfähig. Die schlechte Verwaltung und das
schädliche Pachtsystem standen dem aber hindernd im Wege. Das
letztere wurde auch nach der Rückübernahme der Herrschaft Ort
8e) Res. 1733, S. 705.
90) Res. 1745, S. 78; 1746, S. 125.
91) Res. 1733, S. 705, 711.
"-) Res. 1737, S. 594; 1738, S. 704.
503
beibehalten und 1724 anbefohlen, die darin gelegenen Gefälle, wie
Brauhaus, Wirtshausgerechtigkeiten, Wildpahn, Reißgejaid und
Fischwasser, sofern nicht vererbte Rechte darauf haften, öffentlich
feilzubieten und dem Höchstbieter zuzuschlagen93). Der große und
kleine Zehent in der Laakirchner und Ohlstorfer Pfarre wurde 1726
dem Pfleger Mäderer selbst um 810 fl. jährlich in Pacht gegeben,
obwohl höhere Angebote Vorlagen. 1735 zahlte der Pfleger bloß
690, das Jahr darauf aber bot er schon 750 fl. Die Bankodeputation
machte den Salzamtmann für die Unterstützung des niederen Pacht-
angebotes verantwortlich und knüpfte an die Weiterbewilligung den
Vermerk, daß man nicht gewillt sei, die Zuwendung erblich zu
machen, damit daraus vielleicht ein Reluitionsanspruch abgeleitet
werden könne94).
Zu den sonstigen Einnahmen zählten die vielerlei Taxen und
Gebühren, die in Todesfällen, bei Kauf, Tausch oder Schenkung, für
Heirat, Vormundschaften und Vermächtnisse zu entrichten und nach
dem Werte des Verhandlungsgegenstandes abgestuft waren95). Die
Beamten kamen dabei für ihre Person immer besser weg; als der
Pfleger Mäderer 1741 ein Gütl, „die Grub“ (am Hallstätter See?),
kaufte und damit selber taxpflichtig wurde, setzte man ihm die
Übernahmegebühr von 30 auf 10 fl. herab96). Den Untertanen wurde
eine solche Begünstigung nur zuteil, wenn sie ein schweres Miß-
geschick betroffen hatte. 1738 kamen sechs am Traunsee „unterm
Stein“ wohnende Besitzer durch die Gewalt des Wassers zu
großem Schaden; vieren von ihnen, deren Haus und Grund gänzlich
in den See versunken waren, wurden die herrschaftlichen Abgaben
auf drei Jahre zur Gänze, den beiden anderen zur Hälfte erlassen97).
Von der allgemeinen Vermögenssteuer blieb natürlich auch die
Grafschaft Ort nicht befreit, in den Jahren 1736, 1737 und 1738 hatte
sie jährlich 163 fl. abzuführen98).
Solange die Herrschaft Ort im Privatbesitz war, übten die
jeweiligen Eigentümer die Jagd zum Teil selber aus (Seite 407 f.); sie
hielten hiezu einen Gebirgsjäger mit einem Knechte, einen Eben-
jäger und einen Grenzschützen. Nach der Eingliederung Orts in das
Salzamt wurde die Hoch- und Niederjagd im Feilbietungsweg pacht-
93) Res. 1724, S. 572.
**) Res. 1726, S. 146; 1735, S. 109; 1736, S. 220, 235; S. O. A. Bd. 155.
95) Res. 1730, S. 136—143.
") Res. 1741, S. 362.
97) Res. 1738, S. 702.
") Res. 1736, S. 292.
504
weise vergeben, die Lizitation auch im Lande verlautbart und von
den Kanzeln verkündet. Das letztere unterblieb nur in Linz, wo der
Dechant und die Pfarrherren sich dessen weigerten"). 1724 hatte
Graf Lamberg die Jagd auf sechs Jahre übernommen gegen 400 fl.
Jahreszins und die Verehrung von einem Hirschen und einem Wild
an den Pfleger. Ein nach Ablauf der Pachtdauer 1729 vom Grafen
St. Julien gestelltes Anbot von 200 fl. nahm die Bankodeputation
nicht an, sondern beauftragte das Salzamt, die Jagd künftig selbst
zu führen100). Zwischen der Herrschaft Ort und dem gräflich Seeau-
schen Besitz Ebenzweier und Hilprechting bestand viele Jahre ein
Streit über die Jagdgerechtigkeit, der 1732 durch einen Vergleich
beendet wurde; demzufolge fiel die Hochwildjagd im strittigen
Gebiet an Ort, das Reißgejaid an Hilprechting101). Möglich, daß
gerade die jagdlichen Reibungen den Pfleger Reimer 1743 bewogen,
der Regierung den Ankauf der Herrschaften Ebenzweier und
Hilprechting und deren Vereinigung mit Ort zu empfehlen, wodurch
das landesfürstliche Kammergut einer fremden Grundherrschaft
innerhalb seines Gezirkes ledig geworden wäre. Das Schloß Eben-
zweier wollte Reimer zu einem Spital umbauen. Der Antrag wird
abgelehnt worden sein, bis 1750 wenigstens hatte er noch keine
Erledigung gefunden102).
Die Lieferung von Fischen an den kaiserlichen Hof war neben
der Holznutzung ein altes landesfürstliches Reservat, das den je-
weiligen Besitzer der Herrschaft Ort stark belastete. Auch nach-
dem Ort wieder ärarisch wurde, mußte der Pfleger zu den Fest-
tagen große Mengen Fische an den Wiener Hof senden. Von 1704
an bedurfte dieser jährlich 800 Saiblinge, 400 Pfund Forellen und
1000 Stück geselchte Reinanken103). Die Beschaffung und Ab-
lieferung der Fische gehörte mit zu den Obliegenheiten des Hof-
fischers der Pflegschaft Ort, der in allen Bezügen der kaiserlichen
Beamten stand und 1725 sogar mit ungekürztem Gehalt in den Ruhe-
stand treten konnte104). Einen eigenen Betrieb hatte der Hoffischer
nicht zu leiten, weil die Fischerei im Orter Gebiet immer verpachtet
war, seine Aufgabe war es vielmehr, die Einhaltung der Fisch-
ordnung durch die Pächter zu überwachen. Anfänglich waren dies
“) Res. 1729, S. 578.
10°) Res. 129, S. 656; S. O. A. Bd. 155.
101) Res. 1732, S. 450, 531; S. O. A. Bd. 149, 150 (Nr. 89).
102) S. O. A. Bd. 154.
103) Res. 1704, S. 265.
104) Res. 1725, S. 42.
505
kleine Fischmeister, deren es am Traunsee eine größere Anzahl
gab; von 1724 an verpachtete das Salzamt die gesamten Orter
Fischwässer — außer dem Traunsee noch die zur Herrschaft
gehörige Traunflußstrecke, die Aurach und die Laudach mit allen
Nebenbächen — nur an Großunternehmer. Bis 1742 hatte der
Gmundner Stadtrichter Wolf Wilhelm Reimer die Fischpacht um
700 fl. jährlich inne und damit das ausschließliche Recht auf den
Fang und die Verwertung der Fische, allerdings unter Wahrung
älterer Vorrechte der Residenz Traunkirchen und des Pfarrers von
Altmünster. Reimer beutete den Traunsee rücksichtslos aus und
verwendete so engmaschige Netze, „wie bisher niemals geschah“,
daß der Fischreichtum des Sees unter seiner Pacht um die Hälfte
zurückging. Von 1743 bis 1748 erstand Reimers Sohn Josef Matthias,
Pfleger in Ort, die Fischerei um 600 fl. jährlich, von 1749 bis 1754
übernahmen sie dann die gesamten Offiziere des Salzamtes um
725 fl. Jahrespacht (Seite 413)105).
Die zur Herrschaft Ort gehörige Brauerei stand, soweit aus
den Akten zu entnehmen ist, 1722 noch im Eigenbetrieb der Pfleg-
schaft, da von 1714 bis 1722 deren Reinerträgnis mit jährlich 400 fl.
veranschlagt war106). 1724 war sie um jährlich 475 fl. in Pacht
gegeben worden, von 1729 an übernahm der Braumeister Johann
Georg Wallner aus Ebensee die Brauerei und blieb bis um 1751
Pächter. Baron Sternbach nahm den Eigenbetrieb wieder auf, weil
da größerer Nutzen zu erhoffen war107). Die Brauerei Ort versorgte
fünf eigentümliche Herrschaftstavernen, fünf Wirte in Ebensee,
einen Wirt in Steinkogl und den Reindlmüllerwirt mit Bier. Die
Wirte hatten aber das Recht, auch fremdes Bier einzulegen, falls
das Orter Bier sich zum Ausschank nicht eignete. Diese Bestimmung
nötigte den Pächter, gutes Bier zu erzeugen, weil er sonst die
Kundschaft verloren hätte, und kam daher auch den Arbeitern zu-
gute108).
Eine wenn auch geringfügige Einnahme floß der Pflegschaft
Ort aus der Weinausschank zu. Die Einfuhr von Niederösterreicher
Wein war für die herrschaftlichen Tavernen als kaiserliches Gut zu
Wasser und zu Lande maut- und zollaufschlag- und anderer Geb-
nisse frei und durch einen kaiserlichen Paßbrief gedeckt. Die
105) Res. 1736, S. 220; S. O. A. Bd. 154, 155.
10#) S. O. A. Bd. 155.
107) Res. 1748, S. 391, S. O. A. Bd. 123.
10S) Res. 1736, S. 220, S. O. A. Bd. 154.
506
übrigen Wirte erhielten die Einfuhrbewilligung erst gegen Erlag
von 140 fl. für den Freipaß und von 70 fl. als Vorlagsgeld109).
Den im vorstehenden aufgezählten Einnahmen standen viele
und große Ausgaben gegenüber; neben den Beamten des Pfleg-
amtes, den Jägern und Forstknechten wie dem Hoffischer waren
noch Zimmerleute und Rauchfangkehrer, Zurichter, der Torwart und
alles Gesinde zu besolden, Deputate an Holz, Getreide, Wild und
Fischen zu leisten und die umfangreichen Baulichkeiten der Herr-
schaft instand zu halten110). 1740 waren die Bauschäden am Schloß
auffallend groß, wofür der Pfleger verantwortlich gemacht
wurde111).
Das seit 1020 bestandene Benediktinerkloster Traun-
kirchen wurde 1566 dem Prälatenstand und 1620 vom Bischof
zu Passau der Gesellschaft Jesu überlassen, die Herrschaft Traun-
kirchen aber erst 1773 dem kaiserlichen Kammergut einverleibt und
deren Verwaltung dem Pfleggericht Ort übertragen. Das Salzamt
hatte die Nutznießung der herrschaftlichen Wälder seit 1656. Die
Beziehungen der Herrschaft Traunkirchen zum Salzwesen sind an
früherer Stelle schon erschöpfend zur Sprache gekommen.
1M) S. O. A. Bd. 123.
110) S. O. A. Bd. 44.
m) Res. 1740, S. 254.
In Kriegszeiten
Nach den Reformationslibellen sollte das Kammergut von
militärischen Einquartierungen, allen Kriegslasten und Landes-
auflagen befreit sein. Fehlte es auch nicht an dem guten Willen der
landesfürstlichen Regierung, die Freiheiten des Kammergutes zu
achten, so kannte die Not kein Gebot, wenn der Feind ins Land ein-
drang oder die Grenzen des Reiches __ bedrohte. Trotz des kaiser-
lichen Schutzbriefes von 1627 standen fünf Jahre später während
des Bauernaufstandes Soldaten im Salzkammergut; der Salzamt-
mann Brugglacher selber gab Geld her, um Munition zu beschaffen,
kaufte Getreidevorräte in Kremsmünster ein, bewaffnete die Ar-
beiter und ließ die Grenzpässe befestigen und sie durch Soldaten
und Arbeiter besetzen. Durch diese Vorsichtsmaßregeln blieb das
Kammergut von den Einfällen der Bauern verschont und hatte
keinen Schaden erlitten. Die von den oberösterreichischen Land-
ständen auch dem Kammergut auferlegte Kriegskontribution kam
auf Befehl der Hofkammer nicht zur Einhebung1). 1637 stellte der
Kaiser dem Stadel bei Lambach einen Freibrief aus, der alle Ein-
logierung von Militär verbot2), und noch 1643 erging der kaiserliche
Befehl an die Armee, das Salzkammergut von allen Soldaten-
einlogierungen, Nachtlagern und anderen Kriegsbeschwerlichkeiten,
Vorspann oder Geldschatzungen zu befreien3). Der erste Türken-
krieg um 1663 hatte in Wien und Niederösterreich die Besorgnis
vor einem feindlichen Einfall erweckt, dem viele Einwohner durch
die Flucht nach Oberösterreich zu entrinnen trachteten. Die Hof-
kammer nahm gegen die vorübergehende Niederlassung der
Flüchtlinge in Gmunden keinen Anstand, forderte von ihnen aber die
Mitnahme eines für mehrere Monate ausreichenden Proviants, um
eine Teuerung zu verhindern4). Die Gefahr war übrigens nicht groß,
auch die Hofkammer wirkte beruhigend auf die Bevölkerung ein.
„Der Allermo, so allhiero unlängst erwöckt worden, allein ein löhres
*) S. O. A. Bd. 22.
2) Res. 1637, S. 506.
3) Res. 1643, S. 84.
*) Res. 1663, S. 98.
508
Geschreibe und ohne Fundament gewesen5 6)“. Im April 1664 kam die
Nachricht nach Gmunden, daß ein französisches Hilfskorps,
12 Kompagnien zu Pferd, 600 Mann stark, von Salzburg aus mög-
licherweise über das Kammergut nach Steiermark marschieren
werde, um zu dem Hohenlohschen Korps zu stoßen. Die Hofkammer
hatte zwar an den Bischof von Chiemsee geschrieben, er möchte
veranlassen, daß die Soldaten von Salzburg aus gerade südlich
zögen, ohne das Kammergut zu berühren, fand aber den allfälligen
Durchmarsch doch erträglich, „zumal die Not kein Gesetz hat, auch
an der Konservation der ganzen kaiserlichen Erbländer weit ein
mehreres als an der etwa leidenden wenigen Ungelegenheit eines
Kammerfleckens gelegen; die Unkosten seien auch zu bestreiten,
um so mehr, als dies Volk alles um bares Geld gereicht werde6)“.
Die Privilegien des Kammergutes waren also nicht mehr ein
noli me tangere und ihre Einhaltung von der Erwägung des
schlimmeren Übels abhängig. Der gefürchtete Durchmarsch unter-
blieb, die Franzosen zogen wirklich von Salzburg gleich nach Steier-
mark und von da nach Friaul und Kärnten. Ein zweites, stärkeres
französisches Hilfskorps, bestehend aus 700 Reitern und 4000 Mann
Fußvolk, fuhr im Mai 1664 von Passau donauabwärts auf Schiffen,
deren Beistellung von Enghagen ab dem Salzamt oblag; dieses hatte
außerdem für die anzuhoffenden reichsständischen Truppen 20.000
Viertel Getreide änzukaufen und in Vorrat zu halten7).
Ernster war die Lage vor und während des zweiten Türken-
krieges. Der Zustrom der Wiener Flüchtlinge war viel stärker wie
vor 20 Jahren, die Forderung, Proviant oder Geld mitzubringen,
wollten sie im Kammergut Aufnahme finden, daher noch be-
rechtigter8). Im Oktober 1682 richtete die Hofkammer an die
Offiziere des Gmundner Salzamtes die Aufforderung, innerhalb
14 Tagen wegen der Türkengefahr eine namhafte Antizipation auf-
zubringen und sich dessen mit äußersten Kräften zu befleißen9), und
einen Monat später wurde eine extra ordinäre Türkensteuer von
einem Hundertstel des Vermögens ausgeschrieben. In Konstantinopel
wäre schon der Roßschweif ausgesteckt, zum Zeichen, daß es bald
losgehe10). Das Frühjahr 1683 brachte dem Salzamt dringliche An-
5) Res. 1664, S. 239.
6) Res. 1664, S. 159.
7) Res. 1664, S. 241, 245.
8) Res. 1683, S. 226.
9) Res. 1682, S. 184.
10) Res. 1682, S. 191, 193.
509
forderungen der Armee um Kriegstschaiken mit und ohne Salzladung.
Die letzte Salzsendung von 300 Pfund Küfel mußte Ende Juli in Stein
zurückgehalten werden, weil Wien von den Türken bereits ein-
geschlossen war11). Aber schon am 15. September konnte die Hof-
kammer dem Salzamt mitteilen, daß durch die Gnade Gottes Wien
glücklich entsetzt und der Erbfeind vertrieben worden sei. Die in
Enghagen lagernden 1000 Pfund Küfel waren nunmehr allsogleich
nach Korneuburg abzuliefern, weil Mähren kein Salz mehr hatte und
man auch in Wien das Deputatsalz dringend benötigte12). Die Ver-
legung des Kriegsschauplatzes nach Ungarn erforderte aufs neue
zahlreiche Schiffe zum Nachliefern von Munition, Proviant und Miliz
wie zum Brückenschlag, deren rascheste Herstellung dem Salzamt
auf ge tragen wurde13).
War auch das Kammergut nicht unmittelbar vom Feind be-
droht, so machten doch Marodeure und allerhand vagierendes Volk
die Gegend unsicher, auch fürchtete man „zum Prennen aus-
geschickte Personen“, weshalb im Juli 1683 alle Pässe besetzt und
die zur Verteidigung bestellten Schützen mit Pulver und Blei aus-
gerüstet wurden. In Ischl mußte die Bürgerschaft in allen Gassen
Tag und Nacht Wachtdienst verrichten. Als 1685 wieder Ruhe im
Lande war, wurde die unverbrauchte Munition zum Teil in das
Linzer Zeughaus gebracht und der Rest dem Salzamt belassen14).
Die friedlichen Zeiten waren bald wieder vorüber; 1695
fuhren sächsische Hilfsvölker auf der Donau nach Wien, wozu das
Salzamt Schiffe und Schiffsleute von Gmunden und Stadel beistellen
mußte. Die Bemannung wurde in Preßburg entlassen und wieder
zurückgeschickt15). 1699 hatte Gmunden militärische Einquartierung,
zu welcher die Stadtgemeinde auch die im Kufenhandelsamt be-
schäftigten kaiserlichen Arbeiter heranzog, und jenen, die keine
Soldaten aufzunehmen vermochten, einen „Zuetrag“ von einem
Gulden, anstatt wie in früheren Fällen 5 bis 6 Groschen auferlegte16).
Der 1701 ausgebrochene spanische Erbfolgekrieg, der Bayern an Seite
Frankreichs fand, ließ der Regierung geboten erscheinen, das Salz-
kammergut in Verteidigungszustand zu setzen und die Land-
bevölkerung zu bewaffnen, wozu der Salzamtmann 400 Flinten vom
“) Res. 1683, S. 232.
12) Res. 1683, S. 242.
13) Res. 1683, S. 250.
u) Res. 1685, S. 342.
16) S. O. A. Bd. 91.
16) S. O. A. Bd. 20.
510
Hofkriegsrat ansprach. Im Winter 1702/03 standen in Ober-
österreich zahlreiche Miliztruppen, deren Einquartierung und Ver-
köstigung die Fischer an der Traun sehr belastete. Sie hatten daher
kein Geld mehr zur Ausführung der laufenden Verbauungsarbeiten
für die Schiffahrt, worauf ihnen die Hofkammer im Februar 1703
14.350 fl. aus der niederösterreichischen Salzamtskasse anwies17).
In Gmunden lagen 200 Mann des Solarischen Regiments mit einem
Hauptmann, einem Leutnant und einem Fähnrich; weil die Unter-
bringung und Verpflegung dieser Truppe, für welche keine Kaserne
vorhanden war, und die Getreidevorräte im Hofkasten bis zum
nächsten Frühjahr nicht ausreichten, dem Salzamt Schwierigkeiten
verursachte, bemühte sich der Amtmann Graf von Seeau, einen Teil
der Besatzung abzustoßen. Er hatte auch Erfolg; in der mit den
militärischen Kommanden im Oktober 1703 zu Passau abgehaltenen
Beratung wurde beschlossen, 130 Mann nach Riedau zu verlegen
und nur 70 Mann unter dem Fähnrich Michael Mayer im Kammer-
gut zurückzulassen, um die Bevölkerung vor Unruhe und Raub
gegen die vielen Zigeuner und das herumvagierende Gesindel zu
schützen. Die kleine Truppe löste ihre Aufgabe zur vollen Zufrieden-
heit des Salzamtes, das den Hofkriegsrat ersuchte, den Fähnrich,
welcher schon ein ganzes Jahr mit rühmlichem Eifer und Sorgfalt
den Befehl innehatte, noch weiter im Kammergut zu belassen18).
Die bis zum Dezember 1703 vom Salzamt vorschußweise bestritte-
nen Verpflegskosten im Betrag von 7863 fl. wurden den Landständen
zum Ersatz vorgeschrieben19).
1704 rückte die Gefahr einer feindlichen Invasion bedenklich
nahe; die Bayern standen bereits in Neumarkt und hatten die
Absicht, in das Kammergut vorzustoßen, um die Salzwerke zu
zerstören. Sie hätten hiebei wenig Widerstand gefunden, nur Haupt-
mann Kleiß war mit wenigen Truppen in Oberösterreich, und die
vom Grafen von Seeau getroffenen Verteidigungsmaßnahmen wären
einem ernsthaften feindlichen Angriff gegenüber kaum ausreichend
gewesen20). Zum Glück blieb ein solcher aus, da die Hauptkriegs-
schauplätze in Italien, Spanien und den Niederlanden lagen. Nur die
Nachschübe für das in Italien kämpfende kaiserliche Heer wurden
trotz aller Gegenvorstellungen des Salzamtmannes über das
Kammer gut geführt. Schon im Jänner 1703 zog ein Teil des
17) Res. 1703, S. 57.
18) Res. 1703, S. 99, 103, 113, 114, 164.
18) Res. 1703, S. 143.
=°) Res. 1704, S. 154, 158.
511
Nigrellischen Regiments von Stainach durch Aussee21), im April
und Juli 1704 marschierten Rekruten von drei Regimentern und
Savoysche Dragoner mit Pferden auf dem Wege nach Piemont
durch das Kammer gut und im April 1704 mußte Gmunden
193 kranke und marode Soldaten des Reventlovschen Regiments
beherbergen22). Nach dem Siege bei Hochstädt, der Bayern in die
Hände des Kaisers brachte, standen in Oberösterreich noch
90 Mann vom Harrach-Regiment, deren beabsichtigtem Abmarsch
nach Italien Graf von Seeau widerstrebte, weil er sie als Grenz-
schutz für alle Fälle noch halten wollte23). Für das Kammergut war
die Okkupation Bayerns von großer Bedeutung. Österreich unter-
brach die Soleleitung nach Reichenhall, schloß die dortigen Sud-
häuser und leitete die Salzversorgung Bayerns durch Gmunden
ein24).
Den Abschluß der im Salinenarchiv über diese Kriegsepoche
enthaltenen Mitteilungen bildet der Hofkammerbefehl vom 13. Juni
1706, der den 20. Juni als Festtag für Österreich bestimmte.
„Wasmahsen die königlich spanischen und allyrte Waffen sowohl
in Catalonien zu Barzelona und anderen in Spanien als auch in den
spanischen Niederlanden zu des Feindes unbeschreiblicher Con-
fusion, Schaden und Verlust mit sehr herrlichen, ja wunderwürdigen
Victory und Progressen25) also mildreich zu segnen, daß darumb
seiner göttlichen Gütigkeit nicht genugsam zu danken und dahero
Seiner kaiserlichen Majestät gnädigst anbefohlen, daß möglichst
schuldigster Dankbezeugung, sowohl allhier zu Linz als in anderen
landesfürstlichen Städten und Privatmärkten das tedeum laudamus
unter Lösung großer und kleiner Geschütze intoniert und gehalten
werden solle26)“.
Dreißig Jahre lang blieb nun das Kammergut von Kriegs-
lasten befreit, erst 1734 wurden wieder Invalide nach Gmunden ver-
legt, denen das Salzamt alle Unterstützung angedeihen lassen sollte,
ohne aber ihre Verpflegung zu übernehmen27). Der Einfall der mit
den Franzosen verbündeten Bayern im Jahre 1741 traf das
Kammergut wenig gerüstet. Zwar hatte der Hofkriegsrat eine
21) Res. 1703, S. 175.
22) Res. 1704, S. 166, 175, 192.
23) Res. 1704, S. 221.
24) Res. 1704, S. 232.
26) Schlacht bei Ramillies, 23. Mai 1706; Qöttesheim und Kematmüller,
Ostcrr. Kriegsgeschichte, 2. Bd., S. 64.
26) S. O. A. Bd. 129.
27) Res. 1734, S. 775.
512
240 Mann starke Kompagnie kriegstauglicher Invaliden nach
Qmunden verlegt, den Ingenieurhauptmann d’Ontremont vom
Regiment Savoyen nach Qmunden entsendet, um die Verteidigungs-
maßnahmen zu leiten und die Bevölkerung, soweit sie nicht schon
bewaffnet war, mit Gewehren zu versehen, doch war die Aussicht
gering, mit diesen Kräften einer in größerer Zahl eindringenden
feindlichen Streitmacht erfolgreichen Widerstand zu leisten. Um
Hallstatt zu schützen, wurden der See mit einem dreifachen Holz-
bogen vom Qosaumühlspitz zum jenseitigen Ufer abgesperrt, eine
Wachthütte mit Schießscharten errichtet und Verhaue aufgeführt.
In Hallstatt waren 30 Büchsen, im Schafferhaus am Salzberg
6 Flinten vorhanden, der Hofschreiber stellte 17 ihm gehörige Böller
und 6 „Doppelhääger auf Laveten“ zur Verfügung. In Ischl wurde
Sonn- und Feiertags exerziert, doch hatte man bloß 25 Flinten, in
Ebensee gar nur 12 Büchsen und 6 Böller, aber alle stark verrostet.
Über Veranlassung des kommandierenden Generals Graf Palvi
trafen noch im August 3 Zentner Pulver und eine größere Anzahl
Gewehre im Kammergut ein.
Große Sorge bereitete es, das in den Ladstätten befindliche
Salz vor dem Zugriff des Feindes zu bergen und auch die Salz-
schiffe nicht in feindliche Hände fallen zu lassen. Eine Anzahl Zillen
hatten schon die eigenen Soldaten weggenommen und zum Schlagen
einer Schiffsbrücke in Linz verwendet. Weil für den Abtransport
des Salzes, das in Stadel lagerte, nicht genügend Schiffe vorhanden
waren, wurde über Auftrag des Generals Palvi Landfuhrwerk
requiriert, überhaupt alles unternommen, um soviel Salz wie
möglich über die Grenze nach Niederösterreich zu bringen. Dazu
reichte indes die Zeit nicht mehr aus, auch die Stadlinger Schiffs-
leute versagten; sie hatten noch keinen Lohn erhalten und fürchteten
die Beschlagnahme der Salzschiffe durch die anrückenden feind-
lichen Truppen. Am 13. September, also am gleichen Tage, an
welchem der bayrische Oberstleutnant Gravisi mit 500 Mann vor
Gmunden erschienen war, langte in Stadel der Befehl ein, alle dort
noch befindlichen Schiffe zu zerhacken und gänzlich zu ruinieren,
damit dem Feinde nicht ein einziges übrigbleibe. Von Gmunden kam
aber kein Geld zur Auszahlung der Löhne, weshalb die Naufergen
mit ihren Leuten und die Salzanträger trotz allem Zureden des
Mautners nicht zu bewegen waren, dem Auftrag nachzukommen.
Jedenfalls fürchteten sie, bei der Zerstörungsarbeit von den
Bayern überrascht und übel bestraft zu werden. „In Gottes Namen,
wir seind nur einen Tod schuldig, müssen uns halt selber helfen, es
seind unser genug.“ Sie zogen die Flucht vor, wagten noch am
S!?SHHBKI8BNSdM9Htt(9H0HSMHfB£äEHKaHB8NHBE£BHnHHlBS»MNHflBaB««BiM
513
16. September die Ausfahrt und brachten wirklich 24 mit Salz be-
ladene Zillen glücklich nach Traun. An diesem Tage berichtete der
Abt von Lambach nach Qmunden, daß österreichische Dragoner die
dortige Traunbrücke abgetragen hätten und daß es ihm möglich
war, das in Stadl zurückgebliebene Salz zu sichern28).
Dr. Krackowizers Schilderung der Ereignisse zur Zeit der
Besetzung des Kammergutes durch die Bayern und Franzosen29)
ist wenig hinzuzufügen. Ausschlaggebend für die kampflose Über-
gabe war die Beratung in Ischl am 20. September, an welcher der
Salzamtmann Graf Ferdinand von Seeau, die Oberbeamten des
Salzamtes und alle Gemeindevorsteher teilnahmen; nur Hauptmann
d’Ontremont und der Verweser von Ebensee fehlten. Keiner von den
Versammelten, auch der Salzamtmann nicht, dachte ernstlich an
Widerstand, besonders die Ischler Vertreter drängten auf sofortige
Übergabe, die Bevölkerung verlange, kurbayrisch zu sein, und er-
klärte dem am 21. September nach Ischl gekommenen Kurier, daß
sie den Kurfürsten als ihren Herrn erhoffen. Am 22. September be-
schlossen die Gemeinden in Hallstatt, Laufen und Ischl, gegen den
Feind nichts zu tun, da er schon das ganze Land besitze. Man er-
wartete sich eben von einem Aufstand der wenigen, nur von der
Invalidenkompagnie unzureichend unterstützten, waffenfähigen ein-
heimischen Mannschaft keinen Erfolg und sah sich von jeder Ver-
pflegsmöglichkeit abgeschnitten, zumal auch von Aussee die Meldung
einlangte, daß von dort weder Geld noch Getreide zu erhoffen
wäre. Nur Ebensee war zum Widerstand geneigt, konnte aber für
sich allein daran nicht denken. In den Tagen vom 21. bis zum
25. September nahm der bayrische Kommissär Baron Bergheim den
Beamten des Salzamtes und der drei Verwesämter das Gelübde ab,
womit die Übergabe des Salzwesens an Bayern vollzogen war.
Lange blieb es freilich nicht in dessen Besitz, schon im Dezember
drangen die kaiserlichen Heere siegreich gegen Oberösterreich vor
und am Silvestertag räumten die Bayern Gmunden nach llOtägiger
Besetzung.
Bei der Verfolgung des weichenden Feindes erboten sich
viele Arbeiter des Verwesamtes Ebensee freiwillig, mit den könig-
lichen Truppen nach Bayern einzumarschieren, auch 24 Ischler
Arbeiter hatten sich angeschlossen und kehrten Ende Jänner 1742
wieder zurück30). Desgleichen waren aus Goisern und Gosau
28) S. O. A. Bd. 164, 165.
a‘) Qmunden 3, S. 200.
30) S. O. A. Bd. 166.
34
514
98 Landschützen und 114 Feuerschützen im Krieg gegen die Bayern
gestanden und nach ihrer Rückkehr sogleich wieder auf ihre
früheren Arbeitsplätze eingereiht worden31).
Das Kammergut war kaum wieder österreichisch geworden,
als schon der Markt Hallstatt Ersatzansprüche geltend machte
und im Jänner 1742 der Bankodeputation eine Rechnung über
974 fl. 46 kr. vorlegte, über die für die Verteidigungsvorkehrungen
aufgelaufenen Kosten. Die Hallstätter bekamen den geforderten
Betrag voll ausbezahlt und auch die Fertiger, welche in der
kritischen Zeit des Vorjahres viele Schiffe verloren hatten und sich
nun neu einrichten mußten, wurden teilweise entschädigt. Sie ver-
langten eine Schadenvergütung von 14.517 Gulden und erhielten
1745 in Ansehung des Umstandes, daß sie mit ihren Zillen viel Salz
gerettet und nach Wien geführt hatten, doch wenigstens 8000 Gulden
als einmalige Abfertigung32). Diese Zuwendung muß als ganz
besonderes Entgegenkommen gewertet werden, nachdem die
Bankodeputation zwei Jahre früher die Schadenersatzansprüche
der Fertiger mit der Begründung abgewiesen hatte, daß jeder den
vom Feind erlittenen Schaden vor sich selbst zu tragen und zu
erleiden habe33).
Endgültig befriedet war das Kammergut auch jetzt nicht und
die Gefahr eines feindlichen Einbruches noch immer zu befürchten.
Im Oktober 1742 traf wieder ein Milizbataillon zur Sicherung in
Gmunden ein, dessen Verpflegung der Landeshauptmannschaft
überlassen worden war, so daß sich der Salzamtmann darum nicht
zu kümmern brauchte. Dafür mußte er Sorge tragen, daß vor dem
Winter noch reichliche Getreidevorräte in den Hofkasten eingelagert
wurden, zu welchem Behuf das Mautamt in Linz den Auftrag erhielt,
die Lebensmittelzufuhr nach Gmunden frei passieren zu lassen. Dem
Militär wurde das Getreide nur vorschußweise gegen ehesten
Rückersatz abgegeben34).
Die Sicherungs- und Verteidigungsmaßnahmen blieben auf die
Bewachung der Grenzübergänge beschränkt, wozu nebst dem
Militär auch einheimische Schützen herangezogen wurden. Im
Oktober 1742 war eine Zeitlang der Sud in Hallstatt eingestellt,
alle dortigen wehrhaften Arbeiter wurden mit Gewehren versehen
31) HaUstatt S. A.
32) Res. 1745, S. 3, 35.
") Res. 1743, S. 662.
34) Res. 1742, S. 496, 502, 528, 532.
und nach Ischl befohlen. Der erste Einfall des Feindes wurde von
Abtenau in das Qosautal erwartet, die dort Wache haltenden
Goiserer Schützen sollten das Herannahen der Bayern durch
Böllerschüsse melden. Im April 1743 erließ die geheime Hofkammer
das allgemeine Landaufgebot und gab den Befehl zur Bewaffnung
der Kammergutbevölkerung86). An das Militär waren 30 Zillen zum
Schiffbrückenbau abzugeben, doch durfte die Salzabfuhr darunter
nicht leiden35 36). Noch im Mai 1743 standen Miliz und einheimische
Schützen am Klaushof und in der mittleren Gosau; an Löhnung
bezogen die Korporale 18, die Gemeinen 15 Kreuzer im Tage37).
Sie blieben zusammen aber nur noch kurze Zeit auf Posten, schon
im Juni ordnete der Hofkriegsrat die Entlassung der Feuerschützen
an38). Die militärische Besatzung des Kammergutes war anfangs
1743 durch die Regimenter Andrasy und Neuberg verstärkt
worden, weswegen das Salzamt Nachteile für die Bevölkerung
befürchtete; der Feldmarschall Graf Khevenhiller, an welchen sich
die Bankodeputation wendete, versicherte jedoch, daß die Soldaten
gute Mannszucht halten und Ausschreitungen vermeiden werden,
nur wäre die Unterstützung der Truppen durch das Salzamt
vonnöten39). Die Kosten der militärischen Einquartierung und der
sonstigen Ausgaben für den Grenzschutz, zu deren Deckung die
Regierung auch die Landschaft heranzuziehen suchte, waren nicht
gering und betrugen bis zum August 1743 30.231 Gulden40).
Im Oktober 1743 erachtete der kommandierende Feldmarschall-
leutnant Bärnklau den militärischen Grenzschutz nicht mehr für
notwendig und ließ die seit 1741 bestandenen Verhaue und Block-
häuser wieder wegräumen41). Im November zogen 7247 Mann
kroatische Truppen durch das Kammergut nach Bayern, hielten aber
keinen Rasttag, sondern marschierten in einem Zuge durch, um die
Bevölkerung zu schonen42).
Noch einmal schien der Krieg dem Kammergut nahe zu sein.
Im Herbst 1744 forderte das Salzamt 2000 Musketen zur Bewaff-
nung der Kammergutscharfschützen vom Landeshauptmann und
35) Res. 1743, S. 534, 567.
36) Res. 1743, S. 560.
37) Res. 1743, S. 594.
38) Res. 1743, S. 589.
36) Res. 1743, S. 545.
40) Res. 1743, S. 606.
41) Res. 1743, S. 634, 636.
4a) Res. 1743, S. 649.
33*
516
traf auch sonst Vorkehrungen zur Verteidigung. Die auf der Donau
und Traun in Fahrt befindlichen Salzschiffe sollten an geschützter
Stelle vertieftet und bei äußerster Gefahr versenkt werden43). Um
dem befürchteten Einfall der Bayern zu begegnen, hatte man sogar
gedacht, die Festung Oberhaus in Passau durch Minen zu sprengen,
zu welchem Zwecke das Salzamt Bergleute in Bereitschaft halten
sollte44). Die Gefahr ging vorüber, das österreichische Heer
stand im Dezember 1744 auf bayrischem Boden, die Bayern
hatten sich nach München ins Winterquartier zurückgezogen.
Die in Oberösterreich verbliebenen Schutztruppen unter Feld-
marschalleutnant Bärnklau hatten das Kammergut schon das
Jahr vorher geräumt und lagen nördlich von Gmunden45); hier
blieben sie bis 1747, worauf sie nach den Niederlanden verlegt
wurden46).
Nachdem das Kammergut 1744 wieder zur Ruhe gekommen
war, konnte das Salzamt die Generalabrechnung über die Kosten
des militärischen Schutzes abschließen. Diese bestanden haupt-
sächlich aus der Entlohnung der Feuerschützen und Grenzwache,
den Auslagen für militärische Vorspann und Munition, die Errichtung
von Wachthütten und Verhauen und sonstigen Hilfeleistungen. Die
vom Salzamt den Inwohnern und Arbeitern gewährten Vorschüsse
zur Verpflegung der in den Quartieren gelegenen Miliz mußten als
uneinbringlich abgeschrieben und der Gemeinde Hallstatt ein
Betrag von 1104 Gulden rückersetzt werden, der ihr während der
Invasion teils vom Feinde erpreßt, teils vom Salzamt zur Auszahlung
an die Bayern anbefohlen worden war47). Dagegen wurde die Bitte
der Traunkirchner und Wildensteiner Untertanen um Vergütung
der Auslagen für das Wiederzuwerfen der Schanzgräben abge-
wiesen, weil dergleichen Arbeiten als Kriegsnotwendigkeit von den
Untertanen unentgeltlich zu leisten wären48).
**) Res. 1744, S. 733, 740.
*4) S. O. A. Bd. 164, 166.
45) Res. 1744, S. 752.
46) Res. 1747, S. 263.
*7) Res. 1743, S. 591; 1744, S. 759; 1745, S. 70.
48) Res. 1744, S. 767.
Personenverzeichnis
A
Adam Hermenegild, Pater, Missionär.
475.
Adlersburg, Josef von, Forstmeister.
401.
Aicher David, Besitzer in Weyregg.
397.
Aichlehner Franz Christof, Ausrichter
in Zizlau. 284, 327.
Aigner Johann Adam, Forstmeister.
401.
Albrecht, Ferdinand von, Hofkammer-
rat. 125.
Andrimont, Hofkriegsrat. 253.
Arnold Hieronimus, Gegenschreiber
in Enns. 294.
Ascher Christian, Burger zu Hallstatt.
159.
Ascher Nikolaus, Triftmeister in Hall
i. T. 42.
Attnanger, Bürger in Wels. 91.
Auer Christof, Hofschmied in Ischl.
209.
Auer Isak, Pfleger zu Ort. 500.
Auersperg, Fürst, Burgvogt von Wels.
249.
Bf *
Pachner, kaiserl. Leibschiffmeister.
259.
Bärnklau, Feldmarschalleutnant. 515,
516..
Bahr Balthaser, Gegenschreiber in
Enns. 294.
Palm, Gebrüder, Juweliere. 422.
Palvi, Graf, General. 512.
Partolotti, Kammerrat in Prag. 13.
Pathgiesser Anton, Mautner in Gmun-
den. 66.
Pauernberger, Waldmeister in Hall-
statt. 402.
Paumgartner Georg. 353.
Baumgartner Johann Friedrich in
Mauthausen. 86.
Bayerhofer von Scharffenstein Johann,
Verweser in Aussee, dann Salzamt-
mann in Gmunden. 4, 59, 186, 381.
Pechluft Wolf, Pfleger zu Ort. 199.
Beck, Kanzlist. 81.
Beer Salomon, kaiserlicher Faktor.
269.
Peitlhauser Andrae, Kufenhandelsamts-
Ausrichter in Zizlau. 284, 327.
Perg, Hans von, Pfleger zu Wolfsegg.
53.
Berger Johann Jakob, Salzinspektor in
Passau. 298.
Berger Leopold, Bergschreiber in
Schemnitz. 142.
Bergheim, Baron, bayrischer Kommis-
sär. 513.
Perlehner, Maler. 142.
Pernthaller Mathias, Hofschreiber in
Hallstatt. 123.
Petermandl, Salzfertiger. 318.
Peugl Hieronimus, Einnehmer. 4.
Peur, Fertiger. 273, 274.
Pfändler Isak, Verweser in Ischl. 174.
Pfandl Georg, Bergschaffer in Hall-
statt. 106.
Pfandl Johann Georg, Geschworener
in Hallstatt. 152.
Pfliegel, bayrischer Hofkammerrat. 8.
Pichler Ferdinand, Bader in Ischl. 116.
Pichler Simon, Bergmeister in Hall-
statt. 148.
518
Binago, kaiserlicher Rat und Salz-
großhändler für Böhmen. 287, 307,
336.
Bitterkraut Johann Christof, Dr., Sa-
linenphysikus. 111.
Placidus, Abt von Lambach. 282, 382.
Plass Adalbert Georg, Mautner. 66,
202, 203.
Plass Weikhart, Einnehmer. 6, 65, 96,
315.
Plass, Zacharias, von Riedmühl, Hof-
schreiber in Hallstatt. 123.
Platzer Alois, Bader. 116.
Pleydl Christof, Gegenschreiber in
Gmunden. 53, 104, 122.
Blindhammer Balthasar, Hofschreiber
in Hallstatt. 4, 123, 414.
Podenberger. 83.
Poetsch Michael, Ausrichter in Zizlau.
284, 328.
Pogner Maximilian, Advokat. 501.
Pollheim Weikhart, Freiherr, Besitzer
der Herrschaft Ort. 384.
Poppl Mathäus Franziskus, Mathemati-
kus. 142.
Poß Jörg, Torwart in Hallstatt. 171.
Poverelli Gabriel, Hofkammerrat. 100.
Poyger, Franz, von Poyer-Raizen-
schlag, Landrechtsbeisitzer. 45, 50.
Brandis, Graf, Altensteig. 344.
Prandmüller, Hofschmied in Hallstatt.
87.
Brandmüller Johann Franz, Salz-
tonnenbeförderer in Hallstatt. 233.
Prauchinger Peter, Fuderführer in
Hallstatt. 104.
Braun, Mathias, zu Rottenhaus. 66.
Braun, Dr., Salinenphysikus. 110.
Braunauer Kaspar, Raitrat der böh-
mischen Hofbuchhaltung. 286.
Praunfalk, Verweser in Aussee. 171.
Praunsberger, Waldmeister in Hall-
statt. 402.
Braunsperger Johann. 48.
Premlechner, Salzfertiger am Stadel.
219.
Prehsl Franz Anton, Kanzlist. 85.
Prehsl Josef Anton, Registrator. 81,
85, 94.
Prehsl Mathias, Bergmeister in Aussee.
129, 156.
Prehsl Max Gottlieb, Kanzlist in
Gmunden. 81.
Prehsl Max Gottlieb, Gegenschreiber
in Enghagen. 81.
Prehsl Thoman, Registrator in Gmun-
den. 79, 80, 81, 317.
Preuner Christof Seyfried, Hofkammer-
Vizepräsident. 125.
Breuner, Graf, Visitationskommissär.
242.
Preysing, Graf, Besitzer der Herr-
schaft Ort. 199, 384.
Prinninger Anton, Stadelschreiber.
283.
Pröckhl Sebastian, Stadtbader in
Gmunden. 115.
Promber Kaspar, Mautamtsgegen-
handler in Linz. 288.
Brugglacher Georg, Salzamtmann. 4,
12, 59, 60, 61, 62, 64, 145, 146, 191,
195, 199, 241, 296, 320, 378, 453, 474,
492, 493, 507.
Putz, Johann, von Adlerturn, Ober-
regent der kaiserlichen Kammer-
güter in Schlesien. 192.
e* ic
Kaiser, Hofwirt in Hallstatt. 6.
Kalhs Hans, Bergmeister in Ischl. 145,
181, 194.
Caraffa de Stigliano, Don Ferdinand
Karl, Reichsgraf, Hofkammerpräsi-
dent. 126, 190.
Kaschnitz, Forstmeister. 109, 358, 401.
Kaschnitz Johann Achaz, Forstmeister.
358, 401.
Castele Elia, Mautner. 91.
Kaufmann, Salzamtmann in Wien. 6,
315.
Kempf, von, bayrischer Hofkammer-
rat. 298.
Kernegger, Hofwirt in Ebensee. 204.
Khell Georg August, Salzhandler in
Freistadt. 308, 325.
Khell, Gottfried, von Khelburg, Regi-
strator. 16, 79, 95.
519
Khell Hans Georg, Mautner. 66, 95,
202, 396.
Khell Johann Gottfried, Gegenschrei-
ber in Ebensee. 80, 202.
Khell Josef Anton, Salzbeförderer in
Enns. 294.
Khell, Johann Wilhelm, von Khelburg,
Registratursadjunkt. 67, 79.
Khell Max Gottlieb Anton, Salzbeför-
derer in Enns. 80, 294.
Khevenhiller, Graf, Feldmarschall. 515.
Khevenhiller Hans, Graf, Besitzer der
Herrschaft Kammer und Kogl. 388.
Chiesa, kaiserlicher Rat, Salzgroß-
händler für Böhmen. 287, 307, 336.
Khuttner (Kuttner) Zacharias, Hof-
schreiber und Einnehmer. 58, 65,
123, 124, 145, 339, 340.
Kienpäckh Johann, Apotheker in
Gmunden. 117.
Kiessenhauser Mathias, Salzknecht in
Freistadt. 460.
Kirchschläger Adam Christof, kaiser-
licher Forstknecht. 461.
Kirchweger, Dr., Salinenphysikus.
112, 121.
Kleber Johann, Hofschreiber in Hall-
statt. 123.
Kleiss, Hauptmann. 510.
Klittinger Christof, Mauteinnehmer,
66, 89.
Knoll, Oberwasserseher zu Wels. 244.
Kollonitz, Kardinal und Hofkammer-
präsident. 229.
Corphin, Hofbuchhalter. 100.
Kräll Georg, Fleischhauer in Ischl.
194.
Creuzberg, kurpfälzischer Laborant.
190.
Kreuzhuber, Pfannmeister in Ischl.
206, 242, 243.
Kreuzhuber Michael, Gegenschreiber
in Ischl. 49, 174, 175.
Kriechbaum, Sagmeister in Rosenberg.
255, 256.
CroHolanza, Verweser in Aussee. 444.
Cronpichel, Bartholomae von, Gegen-
schreiber in Ebensee. 202.
Kruglinger, Grenzmautner in Engel-
hartszell. 350.
Kuckenberg, Salzamtmann in Frei-
stadt. 13.
Kuhmann Adam, Mautamtsgegen-
schreiber in Gmunden. 67, 463.
D, 1
Taubenmerkl Johann Wolfgang, Apo-
theker in Gmunden. 119.
Dennich Ignaz, Amtsverwalter in
Vöcklabruck. 497.
Thalhaimer Kilian, Pfannmeister in
Hallstatt. 171.
Than Josef Jeremias, Gegenschreiber
in Enns. 31, 294.
Thonvers (Donvers) Josef, Bader in
Gmunden. 115.
Thürheim, Graf, kommandierender
General. 345.
Thürheim Christof Wilhelm, Graf,
Landeshauptmann. 349.
Dimbler Johann Christof, Bürger-
meister von Olmütz. 269.
Dohnreiter, Wasserseher zu Wels. 244.
Tollinger Jakob, Hof Schreiber in Hall-
statt. 122.
Dollmann Johann Leopold, Salzbeför-
derer in Enns. 293, 294.
Donini Antonio, Stadelschreiber. 167,
282, 283.
Trautt Ernst, Pfarrer in Altmünster.
469.
Troner, Bergmeister in Hall. 141.
Tschiderer Adam Anton, Salzmaier in
Hall. 192.
Tusch Johann Longinus, Verweser in
Ebensee. 48, 85, 202.
Dynthe Silvester, Pfarrer in Hallstatt.
465.
E
Ebenberger Hans, Gastgeb in Eben-
see. 491.
Eberstein, von, Salzamtsverwalter in
Linz. 306.
Eckhart, von, Kreishauptmann in Linz.
306.
520
Eder, Pfarrer in Laufen. 467.
Eder Friedrich, Apotheker und Phy-
sikus in Aussee. 119.
Edter Sebastian, Hofschreiber in Hali-
statt. 123.
Eggenfelder, Fertiger. 290.
Ehrenberg, Johann Karl von, Ein-
nehmer. 67, 78.
Ehrmann von Falkenau, Fortunat,
Mautobereinnehmer in Linz. 288.
Ehr mann, Johann Anton, von Falkenau,
Akzisbestandinhaber. 428.
Ehrmann, Martin, von Falkenau,
Landes-Vizedom. 74.
Ehrmann Franz Xaver, Gegenschrei-
ber zu Wildenstein. 49.
Ehrmann Sebastian Jakob Xaver, Ge-
genschreiber in Ort und Ebensee.
202, 499.
Eichinger Daniel, Schulmeister in
Gmunden. 457.
Einaderl (Enderle) Tobias, Hofschrei-
ber in Hallstatt. 91, 123.
Einbacher, Obermauteinnehmer zu
Ybbs. 106.
Engl Franz. 49.
Engleitner Wolf. 475.
Enichlmayr, Registrator in Gmunden.
79.
Ensegg, David Ungnad von, Hof-
kammer-Vizepräsident. 11.
Etzinger Daniel, Hofschreiber zu Hall-
statt. 123, 124.
Eyn Adam, Salzzahler. 48.
Eysl, Christof, von Eyselsberg, Ver-
weser in Ischl. 174, 175.
Eyzing, Freiherr von, Statthalter. 55.
F, V
Vaschang, Bürger in Wels. 91.
Faschl Gregor, Bergrichter in Ischl.
126, 190.
Faschl Isaia, Waldmeister in Jschl.
402.
Faschl Michael, Waldmeister in Ischl.
106, 402.
Faschl Thomas, Waldmeister in Ischl.
402.
Faschl Tobias, Waldmeister in Hall-
statt. 402.
Fasold Benedikt, Mautner in Gmunden
und Verweser in Ebensee. 6, 58, 20g^
315.
Fasold Johann Baptist, Forstmeister.
358, 401, 408.
Feichtlbauer Mathias, Schiffmeister in
Ottensheim. 268, 274, 277, 439.
Veith Josef Anton, Großkufenhandler.
306, 327, 333.
Veliss (Velley) Johann Georg Anton,
Apotheker in Gmunden. 119.
Ferrenberger, Gebrüder, aus Nürn-
berg. 394.
Vette, Johann Wilhelm de, Apotheker
in Gmunden. 118.
Villinger Jakob, Schatzmeister des
Kaisers. 421.
Firmian, Leopold von, Erzbischof von
Salzburg. 476.
Fischer Johann, Dr. 111.
Fischerauer Benedikt, Hofschreiber in
Hallstatt. 122.
Fleischberger Bartholomäus, Zahler in
Gmunden. 104.
Vockenhuber, Hofjäger. 408.
Vockner, Holzmeister in Ebensee. 389,
395, 405.
Vogl, Aufschüttkassier in Gmunden.
472.
Vogl Ignaz, Forstknecht. 46.
Vogl Johann Adam, Dr., Medikus in
Gmunden. 112, 119.
Vogl Thomas, Salzfertigerknecht. 106.
Voglsang, Bürger in Gmunden. 445.
Volkra, Graf, Hofkammerrat. 68.
Vorrig, Johann Georg Christof, von
Hochhaus, Verweser in Ischl. 91,
174, 175, 187, 388.
Vorrig Gottfried, Stadtrichter in
Gmunden. 102.
Frauenholz Georg Rafael, Verweser
in Ischl. 7, 90, 174.
Frelich Johann Leopold, Buchhaltungs-
offiziant. 85.
Freytag Wolfgang, Salzamtsleiter. 53.
Frischenhauser, Gegenschreiber in
Ebensee. 202.
521
Frischenhauser, Buchhaltereiraitrat in
Wien. 494.
Frosch Bartholomae, Schulmeister in
Hallstatt. 457.
Fueger Georg, Forstmeister zu Enns
und Steyr. 358.
Fiirbas, Graz. 29.
Ci
Gaigg, Salinenmaurer in Ebensee. 456.
Gaislitzer, Pfleger zu Ort. 500.
Gaislitzer Clemens BSaver, Hofkastner
in Gmunden. 447, 500, 501.
Gärtner Mathias, Salzamtmann. 4, 7,
9, 57, 159, 204.
Gegele Johann Baptist Michael, Berg-
ihspektor in Hallstatt. 143, 148, 157.
Geislitzer, Dr., Advokat in Linz. 495.
Geramb (Grämbs) Christof Albrecht,
Apotheker in Gmunden. 118.
Gerisch Johann Karl, Hofschreiber in
Hallstatt. 108, 123, 124, 174.
Gienger Cosman, Vizedom. 286.
Gigl Wilhelm, Bader in Ebensee. 117,
459.
Gille, Gegenschreiber in Ebensee. 30.
Glanz, Johann Ferdinand von, Ober-
mautner in Gmunden. 39, 78, 84, 87,
472, 473.
Glanz Martin, Mautamtsgegenschreiber
in Gmunden. 66.
Glanz, Johann Tobias Gregor von, Dr.,
Salinenphysikus und Stadtpfarrer in
Gmunden, lllf, 324, 436.
Glanz Wolf Martin, Buchhaltereirait-
rat. 79.
Gleispach, Baron, Hofkammerrat in
Graz. 382.
Gnädelsdorfer, Ignaz Michael, von
Wittweng, Gerichtsschreiber zu Ort.
500.
Göpfer, Salzgegenhandler aus Prag.
13.
Gössinger, Feldschiffbrückenhaupt-
mann. 253.
Götz Adolf, Einnehmer in Gmunden.
60 65, 91.
Grabner, Salzversilberer in Passau.
298.
Granleutner Timotheus, Verweser in
Ischl. 174, 194.
Grassrucker Wolf Adam, Tschaiken-
kapitän. 303.
Gravisi, bayrischer Oberstleutnant.
512.
Gruber, Inspektor. 293.
Grubmüller, Sagmeister in Ebensee.
256.
Grundemann von Falkenburg, Hof-
kammerrat. 494.
Grundemann Konstantin, Vizedom.
10, 60, 320.
Grundner Franz, Gegenschreiber und
Verweser in Ebensee. 39, 48, 82,
195, 202, 203, 206, 207.
Gschnaller, Hüttenverwalter in Brix-
legg. 42.
H
Hahn, Dr. 112.
Hämerl, Mautner in Gmunden. 59.
Hämmerl Anton, Stadtbader in Gmun-
den. 116.
Händl (Hödl) Johann, Hofschreiber in
Hallstatt. 123, 124, 380.
Härder Hieronimus, Verweser in Ischl.
174.
Härtl Johann Paul, Benefiziat in
Gosau. 467.
Härtl Wilhelm, Tuchhändler aus Bud-
weis. 454.
Haidinger Thomas, Zimmermeister in
Hallstatt. 171.
Hainstock Georg, Hofschreiber in
Hallstatt. 122.
Hamilton, Graf, Besitzer der Herr-
schaft Neuburg am Inn. 247.
Handloss Tobias, Einnehmer in Gmun-
den. 65.
Harrach Franz Albrecht, Graf, Be^
sitzer der Herrschaft Ort. 384.
Harrach Leopold, Graf. 55.
Hari;ucker, Hofkommissär. 418, 439.
Hartmann Hans Bernhard, Mautner in
Mauthausen. 290.
Hayböck (Haypeckh) Willibald, Groß-
kufenhandler. 325, 472.
Hayd Jakob, Fertiger. 318.
522
Haydn, Hans Christof, von Dorf, Salz-
amtmann. 4, 6, 56, 99, 240, 292, 380.
Hayll, Unterwasserseher in Wels.
244.
Herberstein Sigmund, Freiherr von.
55.
Herberstorf Adam, Graf, Statthalter.
1, 8, 384.
Herbstmayr, Fortifikationsbaumeister
in Orsova. 257.
Herrisch, von, Administrator des Salz-
amtes. 38, 41, 84, 103, 398, 499.
Hessenberger, Faustschmied. 257.
Heuschober, Amtsgeldbote in Hall-
stadt. 485.
Heyberger Franz, Oberwasserseher.
89, 244.
Hilbrand Johann Ignaz, Kanzlist. 81.
Hillbrand Johann, Kufenamtsgegen-
handler. 322, 325.
Hillibrand Leopold, Waldmeister und
Gastgeb in Ebensee. 324, 491.
Hillibrand Wilhelm, Registrator und
Pfleger in Wildenstein. 15, 67, 463,
493.
Hiltl Wilhelm, Salzhandler in Frei-
stadt. 307.
Hindtner Sebastian, Holzwerksfertiger.
42.
Hinterer Tobias, Geschworener in
Hallstatt. 152.
Hirnböck Adam, Waldmeister in Hall-
statt. 402.
Hirschmann Wolf, Verweser in Eben-
see. 9, 202.
Hirtlhofer, Mautobereinnehmer in Linz.
288.
Hochenfeld, Otto Karl, Graf von, Präsi-
dent der oberösterreichischen Land-
stände. 409.
Hölzlberger, Zillenhüter in Enghagen.
294.
Hörak. 356.
Hörrizer, Besitzer des Landgutes
Wündern an der Traun. 384.
Höß Leonhart, Verweser in Ebensee.
59, 202.
Hofer Bernhard, Hofschreiber in Hall-
statt. 122.
Hofer Sebastian, Salzamtmann. 4, 54,
171, 240, 291, 421.
Hofmann Hans, Freiherr von Grün-
bühel und Strechau, Stadtkämmerer
und Hauptmann in der Neustadt. 486.
Hohenpichler Thomas, Eremit in Lahn.
466.
Hohenwarter Hans, Raitrat der böh-
mischen Hofbuchhalterei. 286.
Holler, Hofkastner. 106, 447.
Huber Bartholomae, Salzhandler in
Freistadt. 308.
Hubmer Wilhelm, Waldmeister in
Hallstatt. 376, 402.
Hueber Franz Anton, Benefiziat in
Lahn und Schloß Ort. 466, 471.
Hueber (Huber) Gottlieb, Pfleger zu
Wildenstein. 40, 499.
Huebmayr (Huebmer) Wolfgang,
Bergmeister in Hallstatt. 148.
Huebmer Hans, Bergmeister in Hall-
statt. 104, 140, 148, 171, 191.
Huemer Abraham, Gegenschreiber in
Ischl. 174.
Hulk Christof, Apotheker in Gmunden.
111, 117.
I, *
Jäger Hans, Gegenschreiber in Hall-
statt. 124.
Jörger, Christof, zu Kammer. 53.
Jörger, Graf, Visitationskommissär.
15, 382.
John, Peter von, Einnehmer. 59, 65,
106.
Jordan Gregor, Pfleger zu Wilden-
stein. 89, 492.
Ith, bürgerlicher Aufschüttkassier in
Gmunden. 322.
Julien Saint, Graf. 504.
L
Laakirchner Andrae, Kufenmeister.
106.
Lachmüller Georg, Gerichtsschreiber
zu Ort. 471, 473, 501.
Lahnsteiner, Holzmeister in Ebensee.
405.
528
Lamberg Franz Josef, Graf, Landes-
hauptmann und Öberstjägermeister.
229, 349, 408, 504.
Lang Benedikt, Waldmeister in Ischl.
402.
Lebzelter Adam Josef, Dr. med., Kam-
mergutphysikus. 114, 120, 458.
Lehrer, Buchhalterei-Akzessist. 38.
Leopolder, Ratsbürger und Eisen-
händler in Laufen. 489.
Leroch, Stadelschreiber. 282.
Leuchtenberg, Landgraf. 421.
Lewenstock, Heinrich Christof von,
Hofkammerrat. 126, 190.
Lichtenau Johann Paul, Mautamts-
gegenschreiber. 85.
Lidl, Johann, von Lüdlesheim, Pfleger
zu Wildenstein. 103, 490, 495, 496,
497.
Lidl Anna Polixena, dessen Witwe.
497.
Lidl Wolf Michael, Bankalitätsrait-
offizier. 498.
Limpach Stefan, Gegenschreiber in
Mauthausen. 290.
Linbacher Wolf, Mauteinnehmer in
Ybbs. 102.
Lindauer Adam, Gastgeb in Ebensee.
439.
Link, Rochus von. 90.
Locker Jakob, Bader in Hallstatt. 116.
Locker (Lökher) Johann Christof,
Bader in Hallstatt. 117.
Löschl, Apotheker in Wels. 119.
Luchese Philipert, Ingenieur. 240, 241,
381.
Liirzer, Salzfertiger in Ischl. 318.
Lürzer Franz Josef, Hofkastner. 447,
501.
M
Müderer Josef, Pfleger zu Wilden-
stein. 75, 83, 500, 501, 502, 503.
Magno Johann Peter, Hofmedikus.
110.
Mahl, von der, böhmischer Kammer- '
raf, 10.
Mandl Hans, Stadelschreiber. 282.
Mannberger, Zahler in Gmunden. 107.
Mathäus, Erzbischof von Salzburg.
438.
Maurus Karl, Raitdiener der Hof-
buchhalterei. 100.
Maximilian, Abt zu Lambach. 471.
Mayer Michael, Fähnrich. 510.
Mayr Franz Anton, Gegenschreiber in
Ebensee. 81, 202, 203.
Mayr, Jakob Christof von, Hof-
schreiber in Hallstatt. 123.
Mayr Josef, Amtszimmermeister in
Hall. 42.
Mayr Maria Katharina, Gegenhand-
lerswitwe in Mauthausen. 470.
Mayrhofer Karl, Vater und Sohn,
Gegenschreiber in Enns und Eben-
see. 47, 48, 85, 202, 294, 409.
Mayrhofer, Karl Ignaz, von Grünbühel,
Großkufenhandler. 308, 325.
Mayerhofer Josef Simon Karl, Salz-
beförderer in Enns und Großkufen-
handler. 82, 102, 106, 218, 231, 232,
294, 325.
Mercy, Graf, Befehlshaber in Belgrad.
257.
Merkh, Franz Josef, von Veldkirch,
Kassier in Gmunden. 85.
Merkl, Verweser in Ischl. 174.
Merpold Adolf, Hofsekretär. 13.
Metzger, Apotheker in Gmunden. 118.
Minichsdorfer Franz Josef, Wald-
meister. 47, 48, 402.
Minichsdorfer Johann Ignaz, Pfleger
zu Wildenstein. 499.
Minichsdorfer Johann Ignaz, Wald-
meister in Ebensee. 402.
Minichsdorfer Ignaz, Waldmeister in
Ebensee. 402.
Mollner Franz Andrae, Kanzlist. 85.
Mühlauer Josef, Bergmeister in Hall-
statt. 148.
N
Nagl Wolfgang Jakob, Konzipist. 81,
Nefzer Konrad, Einnehmer in Rosen-
berg. 256.
Neubacher Rochus, Geschworener in
Hallstatt. 152.
524
Neuböck Stefan, Mautner in Gmunden.
58.
Neuhauser Georg, Salzamtmann. 4, 6,
55, 286.
Niedermayr, Salzzahler. 463.
Nuz (Nutz) Georg, Gegenschreiber in
Ischl. 174.
Nutz Hans, Holzknecht in Gosau. 456.
Nutz Johann, Hof Schreiber in Hallstatt
und Pfleger zu Wildenstein. 89, 123,
186, 381, 492.
O
Obermayr Wolf Andrae, Gerichts-
schreiber in Wildenstein. 497.
Obnaus Wolf Konstantin, Kufenhand-
ler. 108, 325.
Oeder Hans Sebastian, Salzamtmann
zu Wien. 53.
Oeder Wolfgang, Salzamtmann, 4, 315.
D’Ontremont, Ingenieurhauptmann.
512, 513.
Oppenheimer Samuel, Oberfaktor. 417,
439.
Ohsner Alexander, Gerichtsschreiber
zu Ort. 501.
Q
Quix, von, Hofrat. 172.
R
Radolt, Clement von, Hofkammerrat.
10, 13, 60, 61, 95, 125, 145, 146, 176,
177, 200, 227, 247, 270, 365, 385, 406,
463, 487.
Rämbs Max, Gastgeb in Ebensee. 491.
Ramm Andrae. 49.
Ramsauer, Schiffmeister in Ischl. 404.
Raschinger, Nauferge. 460.
Redtenbacher Georg, Zimmermeister in
Ischl. 404.
Reicher Johann Stefan, Fertiger in
Laufen. 105.
Reifeneder, Fallmeister. 241.
Reimer Jakob, Fertiger und Pfleger zu
Wildenstein. 494, 495.
Reimer (Raimer) Josef Mathias, Pfleger
zu Ort. 412. 501, 504, 505.
Reimer Kaspar, Fertiger in Ischl. 87,
318.
Reimer Wolf, Fertiger in Gmunden. 472.
Reimer (Raimer) Wolf Wilhelm, Stadt-
richter in Gmunden. 219, 412, 505.
Reiner Franz Gottfried, Stadel-
schreiber 283.
Reisenbichler, kaiserl. Kriegskassier im
Banat. 257.
Reisenbichler Christof, Hofschmied in
Ebensee. 194.
Reisenbichler Josef, Hofschmied in
Ebensee. 210.
Reiß, kaiserl. Kammerdiener. 421.
Reitner Georg, Apotheker in Gmunden.
117.
Rexeisen, Gottlieb Ambrosius, Dr.,
Rechtskonsulent der Herrschaft Ort.
495, 501.
Rexeisen Ambrosius, Kufenamtsgegen-
handler und Hofkastner. 325, 447.
Riedel Johann Georg, Hofkaplan in
Ort. 466.
Riedl Zacharias, Großkufenhandler.
325.
Riedler Hans, Bauer in Goisern. 188.
Riezinger Blasius, Bergmeister in
Hallstatt. 148.
Riezinger Hans, Bergmeister in Hall-
statt. 100, 106, 140, 141, 143, 148,
152.
Riezinger Leopold, Berginspektor in
Hallstatt. 148.
Riezinger Lorenz, Waldmeister in
Ebensee. 49, 402.
Riezinger Mathias, Oberbergschaffer
in Hallstatt. 152, 153, 156, 172.
Riezinger Michael, Bergmeister in
Hallstatt. 148, 152.
Riezinger Tobias, Waldmeister in
Ischl. 402.
Rodt, Georg, von Rodtenegg, Ver-
weser in Ischl. 174.
Rosenberg, Peter von, Herr in Wit-
tingau. 310.
Rosner Hans, Einnehmer. 57.
Rosner Wolfgang, Verweser in Eben-
see. 202.
525
Rossfeld (Raffelt) Johann, von Rosen-
tal, Verweser in Ischl. 89, 174.
Rott, Verweser in Ischl. 89, 106.
Rottlechner, Amtspraktikant aus Hall
i. T. 42.
Rueff, Hofkastner. 447.
Rueger Sigmund, Richter und Mitver-
weser in Hallstatt. 171.
S
Salaburg Sigmund, Freiherr von, Be-
sitzer der Herrschaft Ort. 384.
Salaburg, Graf von, Hofkamrnerpräsi-
dent. 21.
Salburg, Graf, Pächter der Jagd im
Kammergut. 408, 471.
Salburg Bartholomae, Pfleger zu
Falkenstein. 310.
Sartori, Ausrichter in Zizlau, dann
Oberwasserseher in Wels. 245, 284.
Sauber Adam Anton, Mautamtsgegen-
schreiber. 79.
Sauber, Johann Adam, von Saubers-
kirchen, Einnehmer. 66, 76, 79, 108,
123.
Sauber Simon Gottlieb, Mautamts-
gegenschreiber. 25, 79.
Sauer, Ausrichter in Zizlau. 284.
Saurer Lorenz, Burgvogt in Wien.
104.
Schärffenberg, Herr von, Besitzer der
Herrschaft Ort. 384.
Schalkhammer Johann Gottfried,
Kanzlist. 81.
Schaller Johann Georg, Salzschreiber
in Mauthausen. 86.
Scharf Franz, Salzamtmann. 4.
Scharz Franz Xaver, Gegenschreiber
in Hallstatt. 46, 48, 99, 124.
Schattauer Thomas, Holzmeister. 381.
Schaunburg, Graf. 344.
Schedlberger Paul, Schiffmeister in
Ottensheim. 268, 277, 439.
Schelcha, Leopold von, Hofkommissär.
11.
Schellenburg, von, Besitzer der Herr-
schaft Luftenberg. 292.
Scheller, Einfüllschreiber. 107.
Sehenthaller, Fertiger in Hallstatt
399.
Schernegger Josef Ignaz, Benefiziat
in Ebensee und Lahn. 466.
Scheuchenast Esaias, Salzbeförderer
in Enns. 294.
Schibl Johann Michael, Buchhalter im
Salzoberamt. 85.
Schickmayr Bernhard, Fuderzahler
und Gegenhandler in Hallstatt. 123*
124, 190, 317.
Schickmayr Georg Erasmus, Buch-
haltereiraitrat. 21, 100, 127, 329.
Schickmayr Wolf Franz, Salzhandler
in Mauthausen. 86.
Schiefer, Pfarrer in Goisern. 467.
Schiefer, Georg Ehrenreich, Freiherr
von, Salzamtmann. 4, 29, 68, 100*
125, 212.
Schiefer, Georg Sigmund, Freiherr
von, Forstmeister. 68.
Schiendorfer Georg, Zimmermeister
in Ischl. 404.
Schimbl Christof, Bergmeister in
Hallstatt. 148, 158.
Schimbl Michael, Richter und Bürger
in Gmunden. 159.
Schleichinger Andrae, Waldmeister in
Hallstatt. 402.
Schleifer, Salzhandler in Freistadt.
307.
Schloßgangl Ignaz Anton, Oberwasser-
seher zu Wels. 244.
Schloßgangl Leonhart Anton, Ober-
wasserseher und Fischmeister in
Wels. 86, 244, 272, 413.
Schmall Wendelin, Kurpfälzischer
Kammerrat. 190.
Schmerling, Anton Albert von, Hof-
kammerrat. 331.
Schmiedl (Schmied), Oberwassersehcr
in Wels. 244.
Schmied Andrae, Hofkastner. 447.
Schmied (Schmidt, Schmiedl), Ferdi-
nand Andrae, Unterwasserseher in
Wels. 87, 244.
Schmied jun., Unterwasserseher in
Wels. 245.
526
Schmied Wenzel, Bader in Gmunden.
115 f.
Schmiedhuber Martin, aus Gosau. 189.
Schmidtner Elia, Jakob, Registrator,
81, 85, 87.
Schmidtner Elias Sebastian, Kanzlist.
85.
Schmollerer Abraham, Gegenschreiber
in Ebensee. 202.
Schneller Damian, Advokat in Linz. 30.
Schober Dyonis, Pfannmeister in Hall-
statt. 171.
Schoißwohl, Bäckermeister in Hall-
statt. 172.
Schorn Rupert, Kammerchirurg in
Gmunden. 116.
Schosser Jakob Anton, Pfarrer in Alt-
münster. 471.
Schottner, Salzhandler in Linz. 89.
Schrempf Martin, Verweser in Ischl.
59, 90, 174.
Schrenk Zacharias, Gegenschreiber in
Gmunden. 65.
Schröfl, Gottlieb, von Mansperg, Eisen-
obmann. 211.
Schröter Damian, Bergmann aus
Kremnitz. 131.
Schwaibermayr (Schwäblmayr) To-
bias, Hofschreiber in Hallstatt und
Verweser in Ischl. 59, 123, 174.
Schwaiger Michael, Waldmeister in
Ischl. 25, 402.
Schwarzenberg, Fürst, Oberst-Stall-
meister. 410.
Schweiger Josef und Johann, Wühr-
meister in Ischl. 404.
Seeau, Christof von, Fertiger, dann
Kufenamtsgegenhandler. 326, 397.
Seeau, Elias von, Einnehmer in Gmun-
den, dann Rentmeister in Steyr. 65,
342.
Seeau, Ferdinand Friedrich Graf von,
Salzamtmann. 4, 39, 82 f, 97, 99,
390, 400, 502, 513.
Seeau, Jakob von, Verweser in Eben-
see. 65, 199, 202, 396.
Seeau, Johann Achaz, Graf von, Salz-
amtmann, 4, 12, 16, 63, 64, 65, 125,
146, 282, 296, 423.
Seeau, Johann Achaz von, Verweser
in Ebensee. 202.
Seeau, Johann Christian von, Gegen-
schreiber in Ischl. 174.
Seeau zu Mühlleiten, Johann Christof
von, Hofschreiber in Hallstatt, dann
Großkufenhandler. 40, 123, 124, 126,
155, 169, 174, 175, 193, 206, 495.
Seeau, Johann Ehrenreich, Graf von.
69.
Seeau, Johann Friedrich, Graf von,
Salzamtmann. 4, 22, 68 f, 97, 103,
154, 192, 193, 207, 234, 244, 255,
331, 346, 384, 416, 419, 426, 474,
475, 476, 488, 510 f.
Seeau, Josef Anton, Graf von. 39, 408.
Seeau, Tobias Achaz von, Pfleger zu
Wildenstein, dann Hofschreiber in
Hallstatt. 29, 123, 399, 493.
Seeauer Johann Sigmund, Adjunkt in
Hallstatt. 233.
Seeauer Hans. 376.
Seeauer Michael, Gegenschreiber in
Ischl. 174.
Seeauer, Sebastian, von Seeau, Hof-
buchhalter. 6, 59. 204, 209, 315.
Seeauer Thomas, Holz- und Wald-
meister. 56, 374.
Seeauer Wolf, Holz- und Waldmeister.
56, 145, 194, 374, 375, 376.
Seemann, Wilhelm, von Mangern, Hof-
kammerrat. 57.
Seethaler, Geschworener in Hallstatt.
156.
Seewies, Georg Sigmund von, Taxator.
18.
Segger Hans, Mautner in Gmunden. 53.
Segger Jakob, Hofschreiber in Hall-
statt. 54, 123.
Segger Narzissus, Mautner in Gmun-
den. 54.
Seitz Pius, Fuderzahler. 107.
Seyringer Johann Karl, Dr., Advo-
catus fisci, Linz. 154, 495.
Seywig Lukas, Edler von Muggental,
Buchhaltereiraitrat. 103.
Siepler zu Mitterberg, Georg, Hof-
schreiber in Hallstatt. 122.
527
Sieß Georg, Geschworener in Hall-
statt 156.
Sinzendorf, Graf. 192.
Solinger, Fertiger in Hallstatt. 463,
485.
Spickenreuter Jörg, Hofschreiber in
Hallstatt. 123, 171.
Spiller, Jörg, zu Mitterberg, Salzamt-
männ. 4, 55.
Spindler Hans, Gegenschreiber in
Ebensee. 202.
Spindler, Johann Baptist, von, Pfleger
zu Ort. 10, 57, 60, 320.
Spindler auf Hofegg, Oberweis und
Irnharting, Johann Ignaz, Pfand-
inhaber der Herrschaft Wildenstein.
493.
Spindler Johann Paul, Landanwalt.
57, 493.
Spinder, Veit, zu Hof egg, Dr., Salz-
amtmann und Pfleger zu Ort. 4, 57,
246, 384, 421.
Spitzer Philipp, Salzarbeiter. 456.
Spitzer, Bürger in Ischl. 433.
Spitzl Wolfgang, Buchhaltereiraitrat.
13, 296.
Springer Elias Ehrenreich, Einnehmer.
66.
Springer zu Lerchenreith, Josef Adal-
bert, Hofschreiber in Hallstatt. 45,
123, 124, 174, 215.
Sprinzenstein Franz Ferdinand, Graf,
Besitzer der Herrschaft Tollet. 471.
Starhemberg Gundacker Thomas,
Graf, Hofkammerpräsident. 21, 24,
382.
Starhemberg Gundemar Josef, Graf,
Hofkammerpräsident. 21, 27, 33, 97,
100, 126, 127, 128, 142, 150, 153, 155,
161, 162, 178, 187, 317, 329, 393, 496.
Stark Ulrich, Hofschreiber in Hall-
statt. 123.
Stauding, Freiherr von, Hofkammer^
Präsident. 11, 284.
Steindl Josef, Mautner. 12, 95.
Steindl Martin, Einnehmer. 61, 90, 91.
Steindl Zacharias, Gegenschreiber. 65.
Steinhäuser Maximilian, von, Benefi-
ziat in Lahn. 466.
Sternbach Johann Georg, Freiherr
von, Salzamtmann. 4, 41, 42, 43, 47,
49, 50, 52, 84, 97, 101, 117, 127, 130,
133, 134, 147, 157, 160, 162, 165, 170,
172, 180, 182, 196, 203, 218, 243, 284,
305, 318, 333, 338, 352, 379, 384, 395,
413, 421, 461, 462, 488, 502, 505.
Stieger Georg, Oberbergmeister in
Hallstatt. 127, 148, 152, 153, 154, 155.
Stieger Hans Wolf, Bergmeister in
Hallstatt. 148, 152, 155.
Stieger Tobias, Bergmeister in Hall-
statt. 148.
Stöttinger Mathias, Paanmeister und
Gastgeb in Ebensee. 491.
Stoppl (Stöffl) Georg, Hofschreiber in
Hallstatt. 122.
Stracka, von, Hofbuchhalter, Unter-
suchungskommissär. 37, 188, 421.
Streubl von Weidenau, Ferdinand
Achaz, Einnehmer. 76.
Streubl Franz Adolf, Gegenhandler in
Freistadt, dann Verweser in Ischl.
78, 125, 174, 193, 194, 308.
Streubl Ignaz Franz, Einnehmer. 76,
125, 174, 175, 234, 473.
Streubl Ignaz Josef, von, Verweser in
Ischl. 78, 101, 102, 174, 388.
Streubl Johann Achaz, von, Einneh-
mer. 39, 77, 84, 100.
Streubl Veit Friedrich, von, Einneh-
mer. 12, 66, 175.
Strudel. 127.
Sumatinger Georg Franz, Hof-
schreiber in Hallstatt. 25, 106, 123,
124, 156, 169, 425, 465, 466.
Sumatinger Johann Christian, Gegen-
schreiber und Administrator in
Hallstatt. 123, 124, 381.
Swieten, van, Proto medicus. 114.
Sydler Cajetan, Akzessist. 85.
Sydler Josef Anton, Verweser in
Ebensee. 87, 202.
Sydler Josef Karl, Salzfertiger. 318.
Sydler von Rosenegg, Wolf Adam,
Verweser in Ebensee. 202, 203.
528
U
Unterberger Franz, Werkmeister in
Hallstatt. 403.
Uttmann Leopold, von, Obrist-Wacht-
meister. 45.
W
Walch Konrad. 410.
Walleitner Michael, Maurermeister in
Hallstatt. 171.
Wallner Georg, Braumeister in Eben-
see. 505.
Wallsee, Reinprecht von, Besitzer der
Herrschaft Ort. 384.
Walter, Bürger in Enns. 293.
Wangnereck, Rektor des Jesuiten-
kollegiums in Passau. 201, 385.
Wapoldsdorf Max, Freiherr von,
Kanzler. 55.
Wasserburger Josef, Gegenschreiber
in Enns. 294.
Weissenwolf, Graf, Oberst-Erbmar-
schall. 344, 345, 359.
Weixelbaumer (Weiglhumer) Michael,
Hofschreiber in Hallstatt. 122, 171.
Wibner Hans, Bergmeister in Ischl.
178, 181.
Wiesauer Paul, Schiffwerker in Eben-
see. 409, 461.
Wilhelm, Salzfertiger. 83.
Wilschekh, Graf, Deputationsrat. 408.
Wimmer Eustach, Pfleger zu Wilden-
stein. 493, 494.
Winkhl, Herr von, Besitzer der Herr-
schaft Ort. 384.
Winter Hans, Salzamtmann. 53.
Wisendo Ferdinand Leopold, Hof-
zahlmeister. 74, 418, 419.
Witzelsteiner Hans, Holzknecht. 460.
Wolf, Buchhalter. 43, 85.
Wolf, Salzfertiger. 99.
Wolf Dietrich, Erzbischof von Salz-
burg. 387.
Wölkersdorf, Kaspar von. 194.
Wucherer, Hans, von Dräsendorf,
Salzamtmann. 4, 54, 55.
Z
Zahler Tobias, Waldmeister in Hall-
statt. 402.
Zechner von Thalhofen, Franz Xaver,
Gegenhandler. 81, 202, 242, 243, 326,
327.
Zechner von Thalhofen, Johann Bene-
dikt, Mauteinnehmer in Linz. 288,
327.
Zechner Johann Benedikt, Dr., Ge-
richtsadvokat in Linz. 501.
Zechner von Thalhofen, Josef Hein-
rich, Großkufenhandler. 31, 81, 82,
87, 231, 326.
Zeil, Dr., Kammergutphysikus. 111.
Zeller Hans Christof, Mautner. 66.
Zettler Leonhart, Chirurg. 114.
Zierler, Bergmeister in Ischl. 143.
Sachregister
Abbau des Arbeiterstandes. 42—44.
Abfertigung. 105, 108.
Ablaßwerker, siehe Dammwerker.
Abtenau. 442, 443, 453.
Abwischschicht. 182.
Adjutum. 92, 96.
Administrator. 38.
Advocatus fisci. 3.
St. Agatha. 457, 467.
Aehndlgeld. 223.
Akzessisten (Beamtenanwärter). 92, 94.
Akzidentien (Nebeneinkommen). 92,
95—98, 149—151, 157, 169, 170, 235.
Almen. 376, 393, 395, 398—401.
Altmünster, Pfarre. 469.
Altersfürsorge. 104—110, 459—462.
— siehe Provisionen.
Amtmann, Amtsräte usw., siehe Salz-
amt.
Amtssalz. 356, 357.
Amtsstunden. 43.
Amtszehrungen. 100.
Anlegfuder. 356.
Ansag oder Hallerpfennig. 95, 96.
Anzugsgeld, 96.
Apotheke, 117.
Archive. X, XI, 3, 65, 173.
Ärzte. 85, 110—117.
Aufnahme der Arbeiter. 22, 32.
Aufnahmstaxe. 35.
Aufschütt, siehe Salzaufschütt.
Aussee, Hallamt, Inkorporierung. XII,
37, 52.
— Salzeinfuhr nach Österreich. 171,
215, 237, 329, 330, 333, 341—345.
— siehe auch Michel Hallbach, Landes-
grenze, Waldungen,
Ausstand der Arbeiter. 44—47, 56.
Auswanderung. 403, 405, 478, 479.
— siehe auch Ungarn.
Bader. 112—117.
Badhäuser. 458, 459.
Banco del Giro, Wien. 1.
Bauernaufstand 65, 507. 6
Bayern, Einfall der B. in Österreich.
2, 37—40, 72, 511—516.
— Pfandherrschaft. 1, 8—10, 92, 336.
— Salzbelieferung. 72, 298, 337.
— Salzeinfuhr nach Österreich.
332—340, 343—345, siehe Schellen-
berg.
Begräbnisquartal. 109.
Berchtesgadener Salzbergstreit. 191.
Bergeinfahrt. 124.
Bergmeister usw., siehe Hallstatt, Ischl.
Beschlager. 220.
Besoldung (der Beamten). 41, 92—104.
Besoldungssteuer. 424, 425.
Bevölkerung, siehe Ueberbevölkerung.
Bewetterung der Grube. 130.
Biersteuer. 429, 430.
Bodenbüchse. 276, 277.
Bodensalz, siehe Fußsalz.
Böhmen, Salzbelieferung. 13, 171,
286—290, 302—310, 319, 333—338,
386.
Bruderschaften, religiöse. 472.
Budweis, Legstätte. 303, 309.
Dammwerker. 131—133.
Darlehen (Bürgschaft, Kaution der Be-
amten). 20, 28, 32, 52, 57, 58, 66, 70,
71, 74, 76, 78, 86—92, 105.
530
Deputate (der Beamten). 93—95.
Deputatholz. 407.
Deputatsalz. 3, 357—360.
Dezimation. 423.
Diäten, siehe Reisegelder.
Diensteid. 25, 31.
Donauschiffahrt. 268—272.
Ebensee. 196—213.
— Arbeiterschaft. 213.
— Ortschaft, Entstehung. 198—200.
— Pfannhaus. 204—206.
— Pfarre. 200, 201.
— Verweser. 201—204.
Ebenzweier. 74.
Eiben. 394.
Einfüllarbeit. 290—301.
Einnehmer usw., siehe Salzamt.
Einschreibbuch (Salzamt). 16.
Eisenbedarf des Kammergutes. 211, 212.
Eisenhäuer und E,rbeisenhäuer, siehe
Hallstatt.
Emigration, siehe Auswanderung.
Engelhartszell, Legstätte. 310, 311.
Enghagen, siehe Enns.
Enns (Enghagen) Ladstätte. 7, 56, 167,
291—295, 260, 277, siehe Schiffleute.
Erbfolgekrieg, österr. 37.
Ergötzlichkeiten (Remunerationen).
101, 102.
Ernährungswesen. 437—455.
Ernennungen. 14, 25, 85.
Erzbergbau. 189, 190.
Exspektanz (Anwartschaft). 26, 86, 87.
Fall (-Traunfall). 246, 469, 470.
Fallmeister. 383.
Falltaiding. 383.
Fallwälder. 249, 382—384.
Fallzug(bauern). 265—267.
Faßlsalz (Salzfässer). 218, 223, 224,
228—232, 359, 360, 364.
Faßlsägen. 231.
Fertiger (Salzfertiger). 3, 41, 105, 106,
218—226, 250, 261, 268, 276, 299—301,
312—319, 359, 365, 439—442.
Feuer, wilde (Bläser). 130.
Finanzwache, siehe Zollwache.
Fischerei (-meister). 3, 236, 239, 240,
243, 411—413.
Fleischaufschlag (-kreuzer). 427, 428.
Fleischhauer. 5, 167, 451, 452, 481.
Flössen. 272, 273.
Forstknechte. 372, 393, 395, 396, 401,
403.
Forstmeister. 3, 401.
Forstwesen, siehe Waldungen.
Frauenverzichtsreserve. 32, 88.
Freistadt, Legstätte (Salzhandelsamt).
303, 305—308.
— Straße. 304—306.
Fuder, nackte. 3, 214—218.
Fuderführer (Urfahrmeister). 259.
Fuderhacker. 220.
Fuderzahler. 51.
Füderl. XII, 218, 323.
Funde, vorgeschichtliche. 137.
Fürsorgewesen. 455—464.
Fußsalz. 235.
Gegenreformation. 64, 473—479.
Gegenschreiber, siehe Salzamt.
Gegentrieb. 263—267.
Gemeinden. 480—492.
Gerichtsbarkeit (des Salzamtes).
29—31, 54, 199, 200.
Gestängefahrten. 130.
Getreide, siehe Hofkorn.
Glatz, Grafschaft. 232, 238.
Gmunden, Kapuziner. 77, 468, 469.
— Maut, siehe Salzamt.
— Pfarre. 61, 64.
— Salzamt, siehe Salzamt.
— Salzhandel, siehe Großkufenhandel
und Salzaufschütt.
— Spitalkirche. 64.
— Wochenmarkt. 440, 442—444, 446.
Gnad. 101, 104.
Goisern, Gemeinde. 489, 490.
— Pfarre. 467.
Gombasch, Ober-Ungarn (C.S.R.). 210.
Gosau, Forst. VIII, 74, 372, 376.
— Gemeinde. 489, 490.
— Pfarre. 466.
— Salzbergbau. VIII.
Gosauzwang. 147.
Gottesheil(zeilen)salz. 3, 361—366.
531
nrmi I IUI, llliiWimiiimnjmimTnrTT; Tmn-rnm..——--------------------------
Grein, Ladstätte. 56, 295.
Großkufen, -handelsamt. 3, 43,
227—229, 319, 320, 323—328.
Grubenkarten. XI, 140—143.
Haag am Hausruck, Legstätte. 312.
Halbzentnerfassel. 223, 224, 232.
Hall in Tirol, Saline. 191, 192, 206, 337.
Hallein, Saline. 131, 191, 206, 208, 215,
227, 228.
— Salzeinfuhr nach Österreich. 5,
308—311, 334—336, 339, 340, 343—
345, 386.
Haller, siehe Ansagpfennig.
Hallstatt, Bergarbeiter. 158—167.
— Berginspektor. 157.
— Bergmeister. 2, 147—149, 156, 157.
— Bergverwalter. 51.
— Brand. 172, 173.
— Erbeisenhäuer. 134, 158—165, 184.
— Hofkapelle. 172.
— Hof schreiber (amt). IX, XII, 2, 51,
122—124, 445.
— Lahn, Kalvarienbergkirche. 173.
— Markt. 483—485.
— Meisterschaft.' 147—157.
— Mitverweser (oder Gegen-
schp^iber). 122.
— Pfannhaus. 170—173.
— Pfarre. 456.
— Salzberg. 8, 124—170.
— (Berg-) Schaffer. 147—149, 156,
157.
— Spital. 110, 462—464.
Haselgraben, Straße. 305.
Haselholzwaldungen. 225, 226.
Haslach, Legstätte. 310, 325.
Heftgeld (-Stegrecht). 277.
Heidfuhr. 281, 282.
Herrenfuder. 3, 359, 360.
Herrschaftsabgaben. 481.
Hilfsgeld oder Krankenlohn. 113.
Himmelnagel. 133.
Hingeberinnen. 250.
Hochzeitsgeschenke. 104.
Hoffleisch. 452.
Hcfkammer, Wien. X, XI, 1, 10.
Hofkasten, Hofkastner. 3, 441, 445—447.
Hofkirchen, Legstätte. 308, 309, 335.
Hofkorn. 3, 166, 437—450.
Hofmark. 437, 438.
Hofreisen. 258, 259.
Hof schmiede. 209—211.
Hofschreiber, siehe Hallstatt.
Hohlgründe. 140.
Holzkäufe. 378, 379.
Holzmeister und -arbeiter. 83, 373 bis
380, 393.
Holzrechen, siehe Rechen.
Holzverarbeitung. 405—407.
Holzverbrauch. 377, 378, 394.
Hradek, Ober-Ungarn (C.S.R.). 210,
257.
Innerberg. 211, 212.
Infektion, siehe Seuchen.
Ischelland. VII.
Ischl, Bergarbeiter. 181, 182.
— Bergmeisterschaft. 181.
— Markt. 488, 489.
— Pfannhaus. 194—196.
— Pfarre. 468.
— Salzberg. X, 175—180.
— Verwesamt. 173—175.
Jagdwesen. 3, 407, 408, 409, 410.
St. Johann in Niederösterreich, Lad-
stätte. 296.
^Jugendarbeiten 167.
Kammer und Kogl, Waldungen. 226,
380, 388—390.
Kammergut. IX.
Karlsburg in Siebenbürgen. 256.
Kassaamt, siehe Salzamt.
Kasten, siehe Hofkasten.
Kaution, siehe Darlehen.
Kelheimer Plätten. 248.
Kehrsalz. 235, 236.
Kernstein. 236, 237, 338.
Kipfen. 248.
Kirchen. 464—473.
Klattau in Böhmen, Legstätte. 311.
Klaus, Salzmaut. 342, 343.
Klausen. 3, 81, 245, 396.
Kleinküfel, siehe Küfel.
Kleuzler. 229.
Klosterwälder. 390, 391.
Kommissionen, siehe Visitationen.
532
Konskription. 37.
Kopfsteuer. 424.
Krankenfürsorge. 110—121, 458.
Kremsmünster, Waldungen. 249, 391.
—* siehe auch Scharnstein.
Kriegsschiffe. 247, 249, 252—255.
Kuchelsalz, siehe Mussalz.
Küfel. XII, 81, 218—221, 224, 226, 227,
232.
Kufen, siehe Großkufen.
Kufenarbeiter und Meister. 220—225,
324, 325.
Ladstätten. 3, 29, 284—301.
Lambach, Kloster, Waldungen. 249,
380.
— siehe Stadel.
Landesgrenze. 186, 187, 380, 382.
Landeshauptmannschaft. 14, 29—31^ 51.
Landshut a. d. Bober, Salzbrunnen. 192.
Landstände, Salzverlag. 229, 234, 329
bis 333.
Langholzsägen. 247.
Laufen, Markt. VII, VIII, 245, 485—488.
— Pfarre. 385, 386, 467.
Legstätten. 234, 306—312, 333, 334, 336.
Lehensgeld. 301.
Leonfelden, Salzhandel. 309.
Liefergelder. 100, 101.
Liezen, Hammerwerke. 212.
Linz, Ladstätte. 285—287, 289, 298 bis
306, 308.
Löhne. 9, 10, 166, 167, 181, 195, 221 bis
224, 250.
Lykawa, Ob.-Ungarn (C.S.R.). 251.
Mahlsteuer. 429.
Mähren, Salzbelieferung. 232, 237, 338.
Marchschiffahrt. 255, 256.
Marmaros. 193, 210, 257.
Marosschiffahrt. 255.
Mautamt usw., siehe Salzamt.
Mauten. 289.
Mauthausen, Ladstätte. 289, 290, 298
bis 305, 308.
Mendling, Maut. 342.
Michel Hallbach, Salzbergbau. 183 bis
188.
Militärbefreiung. 44, 507.
Ministerial Bankodeputation. 1, 27.
Mondsee Stift, Waldungen. 226, 249,
390, 391.
Mühlviertel, Salzbelieferung. 303, 340.
Münzwesen. 430—434.
Mußsalz. 355—357.
Mutterlauge. 215.
Nassadisten (Nassarn). 247.
Naufergen. 240, 271, 272, 283.
Nebenbezüge, siehe Akzidentien.
Netolitz in Böhmen, Legstätte. 303.
Neuburg am Inn, Salzbezug. 341.
Neudeck bei Beuthen, Saline. 192.
Neufelden, Legstätte. 308—310, 335.
Neusohl. 193.
Nobilitierung. 103.
Obermühl, Legstätte. 303, 309.
Oderschiffahrt. 233.
Orlau in Schlesien, Salzbrunnen. 192.
Orsova i. Banat (Rumänien). 257.
Ort, Herrschaft. 2, 33, 74, 83, 84, 199,
384, 385, 471, 499—506.
— Jagd. 402, 408.
— Waldungen. 380, 384.
Ottensheim, Ladstätte. 310.
Paanarbeiter. 406, 407.
Pana (Panyit), Ober-Ungarn (C.S.R.),
Salzquelle. 192.
Papierordnung. 17.
Passau, Salzhandel. 297, 298, 302,
308—311, 333, 335, 336, 386.
Passionsspiele. 472.
Pensionen, siehe Provisionen.
Pest. 112, 120.
St. Peter, Stift (Salzburg). VIII, An., 8.
St. Peter in Zizlau. 285, 470.
Pettenbrot. 162.
Pfannenbraithen. 216.
Pfannhäuser. 192, 205—209, 215—217,
405.
— siehe auch Hallstatt, Ischl, Ebensee.
Pfannkern. 215, 236, 338.
Pfarreien. 199—201.
Pfiesel. 170, 214, 235.
Physikus, siehe Ärzte.
Pilsen, Legstätte. 311.
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Pisek in Böhmen, Legstätte. 303.
Postfreiheit. 26, 51.
Prachatitz i. Böhmen, Legstätte. 309,
311.
Prag, Deputiertenamt. 3, 5, 229, 235,
286, 288, 303, 304, 308, 335.
Protestantismus. 36, 64, 84, 473—479.
Provisionen und Pensionen. 24, 54,
104—110, 459—462.
Quittungen. 21.
Quittungsgeld. 35, 150.
Rangstellung der Beamten. 102.
Ranna, Salzbelieferung. 333, 335, 340,
341.
Rapular (Tagebuch). 28.
Ratssitzungen, siehe Salzamt.
Ratstitelverleihung. 102.
Rechen. 396, 397.
Rechnungsführung, siehe Salzamt.
Reformationslibelle. IX, X, 75.
Registratur, siehe Salzamt.
Reichsexpeditionsregistratur. 65.
Reifschneider. 225, 226.
Reisegelder. 17, 99—101.
Rekrutierung. 44.
Religionsinspektor. 64.
Religions-Reformations-Kommission.
84, 474, 475.
Repräsentation und Kammer. 51.
Resolutionsbücher. X, 4, 16.
Rhonaszeg, Ob.-Ungarn (C.S.R.). 210.
Rohrbach, Legstätte. 303, 308, 309, 335.
Roithamer Wehr. 65, 246.
Rollwerker. 132, 133.
Rosenberg, Ober-Ungarn (C.S.R.). 210,
255, 256.
Roßbauern. 236.
Rottenmann, Eisenwerke. 211.
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*-1
Saaz in Böhmen, Legstätte. 311.
Sachsen, Salzbelieferung. 337.
Sägewerke. 231, 247.
Salzamt, Amtmann. VIII, IX, 2, 4, 27,
53—57, 59—65, 68—76, 82, 83, 276.
— Amtsräte. 2, 14, 27, 62, 75.
—■ Aufhebung. X.
Salzamt, Beamtenschaft. 43, 53—85.
— Buchhaltung. 52, 85.
533
Salzamt, Geldgebarung. 414—422.
— Geschichte. IX f, 1—53.
— Kassaamt. 5, 8, 17, 19, 21, 24, 28,
43, 52, 85.
— Mautamt. VIII, 3, 43, 53, 54, 58, 59,
62, 66, 67, 78, 79, 84, 85, 242.
— Ratssitzungen. 102.
— Rechnungsführung. 8, 10, 11, 17, 18,
21, 24, 25, 28, 51, 83, 85, 420.
— Registratur. 3, 11, 12, 14—16, 50,
67, 79, 80—82, 85.
Salzaufschütt, bürgerl., in Gmunden.
3, 321—323.
Salzburg, Salzhandel. 5, 335—337, 339,
340.
— siehe auch Hallein.
— Waldungen. 340, 380, 386—388.
Salzfässer, siehe Faßlsalz.
Salzfertiger, siehe Fertiger.
Salzleger. 278.
Salzmeier. VIII.
Salzpreis. 370, 371.
Salzschmuggel. 343—354.
Salzstraßen. 302—306.
Salzsud, siehe Pfannhäuser.
Salztonnen, siehe Tonnensalz.
Salzverbrauch. 366—369.
Salzverluste. 82, 83,299—301,314,315.
Salzversilberer. 334.
Salzzahler. 3, 314, 322.
Sämer. 214, 234, 321, 323, 328, 329,
341, 342, 438.
Schankgewerbe. 491, 492.
Scharnstein, Forste. 249, 380, 381.
Schellenberg, Saline (Salzausfuhr). 227,
286, 308—310, 334—336, 339, 340.
Schemnitz. 82, 142, 193, 256.
Schienbücher, siehe Vermessung.
Schiffbau. 246—259.
Schiffahrt, siehe Traunschiffahrt und
Donauschiffahrt.
Schiffer. 223, 224, 259—263.
Schiffsabgaben. 276, 277.
Schiffsamt, oberstes in Wien. 251, 252.
Schiffsunfälle. 272—275.
Schladming, Erzlagerstätte. 126.
Schlesien, Salzversorgung. 77, 233 bis
234, 338.
Schmalzhandel. 442, 452, 453.
534
Schmiede, bürgerliche. 210, 211.
— siehe Hofschmiede.
Schmölnitz, Ob.-Ungarn (C.S.R.). 192.
Schöpfbaue. 131, 132.
Schopper. 255.
Schulwesen. 456, 457.
Schüttenhofen in Böhmen, Legstätte.
303, 311.
Schwarzsalz. 96, 235.
Sechserin, Siebnerin. 249.
Seifensieder. 167.
Selbstwässergewältigung. 138—140.
Semlin. 192.
Seuchen. 120, 121.
Siebenbürgen. 26, 39.
Siegelordnung. 18.
Smieszan, Ober-Ungarn (C.S.R.). 193,
219.
Soleleitung. X, 61, 145—157, 183.
Soovar (Solnohrad), Ober-Ungarn
(C.S.R.), Saline. 71, 78, 192—194,
234, 255, 256.
Spansteine. 137.
Spendiertaler. 22.
Spitalwesen. 462—464.
Spital a. P., Stift. 212.
Spurnagelbahnen. 130.
Stadel bei Lambach. 65, 238, 260,
277—284.
— Kirche. 471, 472.
— Stadelrait. 276.
— Stadelrecht. 276—281.
— Stadelschreiber. 7, 271, 276, 282,
283.
Steeg am Hallstättersee. 214, 215, 238.
Steinsalz. 236, 237.
Sterbequartal. 109.
Steuerwesen. 422, 423, 481, 482.
Stiftungen, kirchliche. 471, 472.
Stipendien. 103, 104, 110.
Stocksalz. 218.
Stößer. 220.
Strechau, Hammerwerk. 212.
Stube. 135.
Szamosschiffahrt. 255.
Szigeth. 255, 256.
Szolnok, Ober-Ungarn (C.S.R.). 255.
Teller-, Löffel- und Gabelmacher. 33,
391, 392.
Theißschiffahrt. 255.
Tirol (Beziehungen zum Kammergut).
41, 42, 127, 132, 141, 191.
Tonnensalz. 77, 233, 234, 269.
Torf. 196, 398.
Traunfall, siehe Fall.
Traunkirchen, Kloster. VIII, 199—201,
506.
— Waldungen. 380, 385.
Traunschiffahrt. 238—246.
Traunverbauung. 3, 43, 240—243.
Traunzüge. 264—267.
Triften. 396.
Tschaiken. 247.
Überreiter (Salzbereiter). 347, 348.
Übervölkerung. 32—37, 47, 86, 445,
455, 459.
Umtauchen. 236.
Ungarn, Kammergutsarbeiter und Be-
amte in. 83, 192—194, 210, 255—258,
404, 405.
— Salzbelieferung. 339.
Universal-Bankalität in Wien. 1, 24,
25.
Unschlitt. 167—170, 182.
Verehrungen, siehe Akzidentien.
Verlassenschaften (der Beamten).
29—31.
Verlaugungsprozeß. 133, 134.
Vermessung. 140—143, 183.
Vermögenssteuer. 425, 426.
Verweser, siehe Hallstatt, Ischl, Eben-
see.
Viehzucht. 398—401.
Visitationen. 6—11, 13, 15, 18—23, 33,
36, 38, 39, 48, 55, 73, 74, 97,
125—129, 151—156, 177—180.
Vöklamarkt, Salzkammer. 312.
Vordernberg, Eisen. 211, 212.
Waldbeschau. 7, 10, 27, 42, 60, 61, 99,
100, 380, 392, 393.
Waldmeister. 373, 389, 393, 394, 401,
402.
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535
Waldwesen. 3, 44, 47, 83, 372—403.
— siehe auch Forstwesen.
Wasserbeschau. 240.
Wasserbüchse. 276, 365.
Wasserseher. 7, 239—246.
Wechselpfanne. 171.
Wels, Pfarre. 112.
— Traunbrücke. 246.
— Burgvogtei, Waldungen. 249.
Wienerwald. 403, 404.
Wiener Stadtbank. 1, 27, 28.
Wildsalz. 360.
Wilhelmsburg, Niederösterreich, Leg-
stätte. 312.
Windenrecht. 245.
Witwen und Waisen. 107—110.
Wohnbauförderung. 395, 455, 456.
Wohnungen der Beamten. 95, 98, 99,
Wöhren, siehe Dammwerker.
St. Wolfgang, Markt. 491.
Wollspinnerei. 49.
Wührmeister. 245.
Zentnerfassei. 230, 231.
Zweizentnerfassei. 229, 230.
Ziegelsteher. 82, 195, 205—208.
Zizlau (Ausrichter). 251, 260, 276, 284,
285.
— siehe auch Schiffleute.
Zoll wache. 351.
Zünfte. 480.
Druckfehlerberichtigung
Seite i, Zeile 12, lies: Herberstorf anstatt Herberstein
26, ff 10, ff Exspektanz 55 Expektanz
ff 86, ff 21, ff Exspektanten 55 Expektanten
87, ff 20, ff Exspektanzen 55 Expektanzen
ff 97, ff 7, ff Akzidenz 55 Akzidentis
9f 125, ff 2, ff Salzberge 55 Solzberge
ff 193, ff 36, ff Smieszan 55 Smiesan
ff 201, ff 12, ff Wangnereck 55 Wagnereck
f) 282, ff 27. ff die 55 den
ff 308, ff 37, ff Neufelden 55 Altenfelden
ff 366, ff 13, ff Fudern 55 Fuder
ff 438, ff 24, ff Mathäus 55 Matthäus
,, 491, ff 26, ff Mathias 55 Matthias
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