Weizen Roggen für 100 kß 1879 zollfrei 1882 0-S0 Goldgulden 1887 1-50 (für Serbien 0-50 zollfrei 0- 25 Goldgulden 1- 50 (für Serbien 0-25 und seit 1892 0-75) Goldgulden und seit 1892 0-75) Goldgulden 1906 6-30 (autonom 7-50) Kronen 5-80 (autonom 7-—-) Kronen Der Zollschutz ist auf diese Weise bis auf etwa 25% des Wertes der Ware gesteigert worden. Dazu kommt, daß sich bei der Binnenlage der großen österreichischen Konsumtionsgebiete (Niederösterreich und Sudetenländer) ein natürlicher Fracht¬ schutz geltend macht, denn die im Verhältnis zu ihrem Werte gewichtigen Waren müssen aus kostspieligen Eisenbahnen befördert werden und auch der Donauweg aus Rumänien ist doppelt so teuer als der Seeweg aus dem Schwarzen Meer um Europa nach Deutschland. Noch einschneidender war der Schutz der Viehzucht, denn die Viehzölle waren nur nominell, da seit dem Fahre 1882 unter dem Vorwände des Schutzes gegen die Einschleppung von Viehseuchen durch veterinär¬ polizeiliche Verbote die Einfuhr geradezu ausgeschlossen und erst in den letzten Jahren durch kleine Einsuhrkontingente an die Balkanländer in sehr bescheidenem Maße ermöglicht war. Weiters wurde namentlich im letzten Zolltarif von 1906 der Agrarschutz aus viele Erzeugnisse des Obst- und Gartenbaues¬ aus Wild und Geflügel, ja sogar auf Forstprodukte (Eichen- und Nadelholzrinden) ausgedehnt. Die Wirkung des Agrarschutzes auf die Preise war besonders nach dem Inslebentreten des neuen Zolltarifs von 1906 eine sehr einschneidende, und zwar aus zwei Grün¬ den. Vor allem traten die neuen Zollerhöhungen in einem Augenblick ein, in welchem die Monarchie ihre Exportfähigst für die wichtigsten landwirtschaftlichen Produkte verlor. Der Zoll kommt aber bekanntlich im Preise erst dann zum vollen Ausdruck, wenn sich die Notwendigkeit einer Einfuhr geltend 8