Vorbemerkung. Über die allgemeinen Voraussetzungen unserer künftigen Wirtschaftspolitik in Gesetzgebung und Verwaltung mag heute, da der Krieg noch tobt und erst der Friedensschluß den Grund¬ stein zum Neubau abgeben wird, nur folgendes gesagt sein: Eine tatkräftige Wirtschaftspolitik ist für Öster¬ reich notwendiger, als für einen anderen Staat, weil sie allein jene feste Interessengemeinschaft bilden kann, welche die Völker Österreichs zu einer die nationale Verschieden¬ heit überragenden Einheit verbinden kann. Der politische Aus¬ gleich zwischen den Nationen, auf den bisher alle Hoffnungen gerichtet waren, kann nicht von Dauer sein, weil er aus Mangel an einer organischen Vertretung niemals rechtsverbindlich ge¬ macht werden kann. Die Wirtschaftspolitik muß ein einheitliches System bilden, darf sich also nicht aus ein Teilgebiet beschränken und auch nicht zulassen, daß auf mehreren Teilgebieten in verschie¬ denem Sinne gearbeitet wird. In der Zeit des Absolutismus war die Einheitlichkeit der Verwaltung dadurch sichergestellt, daß der Wille des Herrschers^ letzter Linie überall entscheidend war und bei dem geringen Umfange der Staatsgeschäste auch in die äußersten Verzweigungen derselben durchdringen konnte. In der Neuzeit ist an die Stelle des persönlichen Willens die sachliche Notwendigkeit getreten, die eben nur dann einheitlich beurteilt wird, wenn sie sich aus einer einzigen theoretischen Anschauung ergibt. Dabei wird keinem Doktrinarismus, sondern nur einem einheitlichen Vorgehen das Wort geredet; eine Jahr¬ hunderte alte Erfahrung lehrt, daß die relative Richtigkeit der Theorie genügt, denn wenn sie im Zuge der Zeit liegt, wird sie gute Wirkungen äußern, weil gefährliche Einseitigkeiten in der staatsmännischen Praxis immer umgebogen werden. Werden