Volltext: Ferdinand Maximilian Des heiligen Römischen Reiches Graf und Freiherr von und zu Sprinzenstein und Neuhaus Sohn des Simon Hieronymus

6 • Für die Erhebung in den Reichsgrafenstand müssen noch die fälligen Gebühren von 1.000 fl pro Familienmitglied entrichtet werden. Er bemüht sich aber um Ermäßigung. ( FMVS ) 17.7.1656 Ferdinand Maximilian wird zum nö. Regierungsrat ernannt. 1657 Der neue Kaiser Leopold I. ernennt Ferdinand Maximilian Präsidenten des Herrenstandes in Niederösterreich 1658 Als Verordneter des nö. Herrenstandes tritt Ferdinand Maximilian für eine Reihe von Jahren aus der nö. Regierung aus. 18.4.1659 Ferdinand Sigmund Graf Kurz verfasst sein Testament und bildet darin einen Fideikomiss über seine Herrschaften Horn, Wald, Zangrub und Kammereck: • Die Herrschaften sollen an die Söhne des Herrn Grafen von Tättenbach mit seiner Tochter Maria Barbara fallen. • Falls aus dieser Ehe keine Söhne hervorgehen, bleibt die halbe Nutzung dieser Herrschaften zunächst 22 Jahre bei den Tättenbach, die andere Hälfte soll zur Verbesserung der Herrschaften verwendet werden. • Danach sollen die Herrschaften an den Sohn seiner Tochter Theresia Margarete, Carl Wilhelm von Schönkirchen, und alle seine männlichen Nachkommen fallen. • Für den Fall des Aussterbens der Schönkircher Linie fallen die Herrschaften an die Nachkommen seiner Tochter Maria Eleonora, falls diese heiratet.
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.