Volltext: Die Hörleinsberger zu Hochhaus und Altenhof

7 • Die Frau des Hans Hängel hat seit 30 Jahren ihr Heiratsgut auf dem Wurm´schen Hof liegen. • Melchart Mittermayer, Untertan des Achaz Hohenfelder, hat sein Erbgut gleichfalls auf dem Hof liegen. • Sie sind bereit, mit Genehmigung der Obrigkeit ihre Hausbriefe dem Gericht vorzulegen, halten es aber eigentlich nicht für notwendig, da Hörleinsberger ihre Ansprüche ja gar nicht bestreitet. • Die Erben fordern die sofortige Pfändung des Hörleinsbergers. 1.8.1582 Der Landeshauptmann fordert von Wolf Hörleinsberger den Forderungen der Wurm´schen Erben Frist nachzukommen. Andernfalls wird die Pfändung durchgeführt. 13.9.1582 Stefan Sebastian und Konsorten als Wurmische Erben nehmen zu einem erneuten Bericht des Wolf Hörleinsberger zu Mühldorf Stellung: • Die Erben stellen infrage, ob Hörleinsberger berechtigt war, nach dem Tod des Thomas Wurm das Angebot der Witwe anzunehmen, auf ihre Heiratsansprüche zu verzichten und sie dafür an Kindes Statt als Erbin einzusetzen, so dass sie auf dem Gut bleiben konnte und ihr das Wurm´sche Erbe auf Lebenszeit verliehen wurde, während das Erbe der Kinder mit einem Schuldbrief mit Hypothek auf dem Wurmgut abgesichert wurde. • Zur Erziehung der Kinder hätte es genügt, ihr das Heiratsgut und einen Betrag zum Unterhalt der Kinder zu übergeben.
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