Volltext: Hieronymus Freiherr von und zu Sprinzenstein

15 5.2.1562 Schreiben der tirolischen Hofkammer an Hieronymus als „Verwalter des Obersten Hofmeister-Amts“: Die Hofkammer weist den Anspruch der Frau Volland, ehemals im Dienst der verstorbenen Königin, auf eine Entschädigung zurück, da sie ohnehin eine – für eine Frau sehr hohe – Pension beziehe. Für die 2 Vierteljahre Hofdienst nach dem Tod der Königin soll ihr Hieronymus 10 fl anweisen. ( HVS ) 10.6.1562 König Maximilian von Böhmen bedankt sich bei Hieronymus für ein Gutachten und verspricht, seinem Rat zu folgen. ( HVS ) 11.12.1562 Melchior Kürschner von Lembach bedankt sich bei Hieronymus dafür, dass er ihm zu einer Priesterstelle verholfen hat und bestätigt, dass er deswegen keine Unterhaltsansprüche an die Herrschaft hat ( HVS ) 1562 Der Herr von Öd lässt in den Fischwassern der Herrschaft Sprinzenstein wildern. Hieronymus legt darüber ein ausführliches Protokoll mit Zeugenaussagen an ( HVS ) 2.1.1563 Hieronymus ergänzt sein Testament von 1561. Dazu zählt ein Verzeichnis seines Hab und Guts und eine Ermahnung an seine Söhne, ein gottesfürchtiges Leben zu führen. Sie sollen die hinterlassenen Güter gemeinsam nützen und nicht teilen, da es sonst für keinen von beiden reicht, und nicht verschwenderisch sein. Es folgt ein „deutsches Gebet“ Besitz und Vermögen mit Bemerkungen:
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