Volltext: Häuserchronik Windischgarsten, Häuser mit Kons.-Nr. 36-47 [Folge 7]

NL. 
4° 
somit Gesamtausgaben 
Die weitere Rechnung an das k.k.Kreisamt Judenburg lautet: 
Bei einem Durchschnittspreis von FI 212.20 haben 
die 102 Ochsen einen Wert von 5 FI 21 688.18 
zieht man davon ab vorstehende Unkosten FI___1 564.24 
verbleibt ein Wert von FI20 123.54 
Hievon kommt in Abzug der Ergreifer Drittel zu FI 6 707.58, 
welcher Betrag aber gleich von dem Erlöse der versteigerten 46 Ochsen abgezogen und 
den Anzeigern bar behändigt wurde. Von den FI 9 781.- für die 46 verkauften Ochsen 
konnten sonach an das k.k.Kreisamt Judenburg nur FI 1 505.38 abgeliefert werden, 
während die restlichen 56 Ochsen im Brucker- und Judenburger Kreise als Ersatz für das 
yon den Franzosen requirierte Vieh an die betroffenen Bauern verteilt wurden. Ein Ochse 
war von der Weide weggekommen, man glaubte gestohlen worden, daher denselben die 
Herrschaft Donnersbach ersetzen mußte. 
Gegen die ganze Confiskation und Abrechnung und in Sonderheit gegen das 
Ergreiferdrittel hat Wögschaider den Gubemialrekurs ergriffen, worüber aber erst am 9.April 
1814, also nach 5 Jahren, durch kreisamtliches Dekret Bescheid kam, daß dem Rekurse 
stattgegeben wurde, die seinerzeit verfügte Confiszierung der 102 Stück Ochsen 
aufgehoben wurde und das Bezirkskommissariat Donnersbach verurteilt Sei, dem 
‚Nögschaider einen Betrag von 3.329.20 Gulden zu ersetzen. 
Zegen diese Gubernialentscheidung: reichte die Bezirksherrschaft Donnersbach den 
allerhöchsten Hofrekurs ein, welchem endlich die hohe Hofkanzlei mit der Verordnung vom 
18.März 1819, also wieder erst nach ‚weiteren 5 Jahren- stattgegeben und die 
Zubernialentscheidung vom 9.April 1814, Z 11 190 aufgehoben wurde. 
FI 1 564.24
	        
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