Am 21. .. Jänner 1892 suchte die
Kirchenvermögensverwaltung beim Bischöflichen Ordinariat
an, die Errichtung eines neuen Hochaltares zu genehmigen
und führte aus: „Der gegenwärtige Hochaltar — im barocken
Stile — ist gleich der übrigen Einrichtungsgegenstände
unschön, dem Stil der Wallfahrtskirche nicht entsprechend
und vielfach schadhaft.““
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Geistberger, ein
kunstverständiger
Kleriker, der für
die Christlichen
Kunstblätter viele
Aufsätze verfasst
hat, erwähnte ın
einem Schreiben
vom 19. März
1892 das „Drei-
königsbild‘“ und
das -Sebastianbild
— heute an der
Nordwand bzw. Südwand im Langhaus — und regte
an, die Votivbilder in die Rückseite des Hochaltares
einzubauen.
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Das Bischöfliche Ordinariat verlangte ein Gutachten
über den Zustand und künstlerischen Wert des alten,
abzutragenden Hochaltares, das vom k. k. Konservator
Dr. Franz Edlen von Benak erstellt und am 9. April
1892 übermittelt wurde. Es heißt darin: „dass die zu beseitigenden Gegenstände — Hochaltar und
Kanzel — keinerlei Kunst- oder antiquarischen Wert
besitzen, weshalb nichts dagegen einzuwenden sei, wenn
sie durch einen Altar und eine Kanzel in gotischem Stile
ersetzt würden.“
Mit der Errichtung des neuen Hochaltares wollte man
auch eine umfassende Innenrestaurierung, besonders die
Wiederherstellung des gotischen Netzgewölbes
verbinden. Am‘: 3. März 1892 genehmigte das
Bischöfliche Ordinariat die Neuherstellung des
Rippenwerkes ım Presbyterium und zwar‘ „die
Restaurierung des Rundbogengewölbes über dem
Presbyteriuum und Herstellung eines Rippennetzes,
welches dem Gewölbe den Charakter eines Netzgewölbes
verleihen soll. Eine derartige Imitierung eines
Netzgewölbes bei entsprechender Ausführung nach dem
Plan vom 9.1.1892 sei wohl geeignet, das Presbyterium
zu verschönern. Das Rippenwerk solle aus Gips gegossen
werden und rufe infolge der eigenen Versteifung nur eine
unbedeutende Mehrbelastung des Gewölbes hervor.“