Volltext: Chronik der Gemeinde Gosau

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lang“ ins Gespräch. (Die Gosauer Fische waren damals schon sehr begehrt. Die 
Fischerei war, falls nicht verpachtet, kaiserlich). 
Ein Ausnahmejahr bildete das Jahr 1622. Es herrschte damals in den Kassen 
der Hofkammer derartige Geldnot, daß der Arbeitslohn zum Großteil in Form von 
Lebensmittel ausgefolgt werden mußte. 
Um das Jahr 1707 sah sich die Hoheitsverwaltung genötigt, gegen die 
Amtsleute einzuschreiten, denn der Betrug an den Arbeitern nahm immer ärgere 
Formen an. So wurden zum Beispiel jenen Arbeitern, die weder lesen noch 
schreiben konnten, und das durften wohl die meisten gewesen sein, das 
Lohnbüchl abgenommen und höhere Lohnsummen eingetragen, als den Arbeitern 
wirklich ausbezahlt wurden. Es wurde deshalb verfügt, daß für künftighin jeder 
Auszahlung zwei ehrliche Arbeiter beizuwohnen hatten, wenn dies nicht tunlich 
war, ein Offizier hiezu zu entsenden war. 
Zu gleicher Zeit konnten auch die Arbeiter nicht umhin, beim Amtmann 
Beschwerde zu führen über die unhaltbare Protektion, die bei Aufnahme der 
Arbeiter zu Tage gelegt wurde, 
Auch die Altersversorgung ließ zur damaligen Zeit noch sehr zu wünschen 
übrig. Es gab allerdings Provisionen, die aber nur gnadenweise verliehen wurden. 
Ist ein Landesfürst, der die Gnadenprovision bewilligt hat, verstorben, so erlosch 
auch die Provision, bis der Nachfolger des Verstorbenen seine huldvolle Hand 
erhob. Die älteste Gnadenprovision stammt aus dem Jahre 1505. 
Jedermann trachtete aber trotzalledem danch, in einem kaiserlichen Betrieb 
unterzukommen, weil die Beschäftigung gewissermaßen eine ständige war. Die 
Tatsache, daß nicht jeder Bewerber aufgenommen werden konnte, drängte viele 
Leute zur Landwirtschaft und in die holzverarbeitenden Gewerbe. Da diese 
Letzteren bei der Holzbeschaffung für ihre Gewerbe zu wenig schonend 
vorgingen, wurde eine Reduzierung des Standes auf des im Jahre 1690 
festgesetze Ausmaß verfügt. Eine Aufnahme von Gesellen und Lehrjungen in die 
Teller-Löffel-und Gabelmachergewerbe wurde untersagt. 
Auf Seite10 letzter Absatz, sehen wir, daß der Anfang zur Schaffung der 
Servitutsrechte in die Mitte des 17. Jahrhundert fällt. Wohl hat es sich zu dieser 
Zeit nicht um urkundlich begrenzte Gebiete und Mengen gehandelt, doch wurde 
aber der Bedarf so ziemlich zur Zufriedenheit der Bauern und Häusler gedeckt. 
Eine dauernde und gründliche, urkundlich festgelegte Regelung der 
Servitutsrechte erfolgte, wie ja allgemein bekannt, erst im Jahre 1864. Eine
	        
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