Volltext: Garten Ordnung (VD16 P 1675)

Wie Bewme richtigzu zeugen. 90 
6. Wenn man starcke erwachsene reiser oder Stem—⸗ 
me gußhebet vnd versehen wil / muß man juen 
die Wipffel reiser verschneiden. sol.iou. 
10. Wenn sie gesatzt snd mus das Erorrich boimb den 
Stam wol vnd fest eingetreten weronm. fos. 
ibß 
n. Mansol das Erdreich omb den Stam nicht brra⸗ 
sen lassen / vnd offt vmoͤhacken. svol.io j.b 
12. Mus mandie Bewme jungvnd Alt / von bberli⸗ 
chem Holtz reimgen. sol. oĩ. 
CAPVT VII. 
Von Tuͤngung der Bewm / funfs Negel. 
102. a — 
Von der zeit der Tun gung. fol. 102. a 
Womit man sie tuͤngen sol. fol.ioꝛ. p 
3. Woond an welchem ort man sie tuͤngen sol. fol. 
102.b 
4. Von Sandichtem boden / wie der zu tuͤngen. fol. 
5. Von nassem Erdtreich / wie dem zu helssen. fol. 
103.4 
—ñ— * 
— 2* 
..x 
4 — 
CAPVT VIII. 
Von wartung der Bewmeim gemem / 20. Obser⸗ 
uattones oder Regel. sol. 103. 5 
Wir man den Bewmen helffen sol / die nicht tragen 
wollrn / oder dir Frucht che der zeit fallen lassen⸗ 
ol. 103.. — 
2.Alter Wenschen Harm / macht die Bewme frucht⸗ 
bar vnnd die Frucht schoͤner farb. fel. 103. a 
3. Man mus die Bewine vom Woßrein halten. fol. 
403.4 
4. Dicr alte schadthaffte rinden oder schal / mus man 
abschaben. fol. 103.6 —V 
—A . Der
	        
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