Volltext: Chronik der Goiserer Stahelschützen

1986/89, geschrieben mit Tinte in säuberlich schöner kurrenter Handschrift. 
Anschließend eine Schützenordnung der Poserer Schützen aus dem Jahre 
1947 im gleichen Heft mit Bleistift in lateinischer Schrift geschrieben. 
„Schützenordnung 1947 _ 
Laut Beschluß der Schützengesellschaft vom 6. April 1947. 
La 
Jeder der in die Schützengesellschaft beitritt hat am 1. Sonntag 50 Groschen 
(gr.) Eintrittsgebühr und alle weiteren Sonntage das allgemeine Leggeld a 
1550 S zu entrichten. 
* 
A. 
Beginn des Schießens von 13 Uhr bis 16 Uhr, 
111. 
Alle Sonntage sind zwei Beste vorhanden und zwar im Werte von a 5.- S, b 3.- 
S. Jeder Schütze verpflichtet sich je nach der Schützenanzahl solche Beste zu 
kaufen. Ferner hat jeder Schütze 2 Scheiben zu bringen so oft Ihm daß Best- 
geben trifft. 
IV. 
Es werden an einen allgemeinen Sonntag auf den Haupt 6 auf Infention 10 
Schuß gemacht, wovon auf den Haupt jeder 4 auf der Infention 6 Kreise zu 
machen hat, alle übrigen Kreise ziehen nichts aus der Kasse, kann ein Schütze 
unter den vorgeschriebenen Schüssen die vorgeschriebenen Kreise nicht er- 
zielen so zahlt er je 5 gr. Schießt ein Schütze auf einen anderen Fleck als der 
Ihm bezeichnete so zahlt er je 5 gr.“ 
Soweit die Schützenordnung vom Jahr 1947, mit Bleistift und wenig schwung- 
voll, mit Fehlern geschrieben. Anschließend ein Absatz mit Tintenbleistift und 
schwungvoll geschrieben, lautet: 
„Hat jeder von den anwesenden Schützen abgeschossen, so kann mit dem Frei- 
bestschießen begonnen werden. Jeder Schütze der nach 4 Uhr erscheint, ist 
nicht mehr berechtigt, am Kranzlschießen teilzunehmen.“ 
Die Poserer Stahelschützen 
RZ
	        
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