Volltext: Chronik der Goiserer Stahelschützen

11e Poserer Schützenordnung besteht äußerlich betrachtet aus einem 
N. kleinen blauen, linierten Schulschreibheft, welches sorgfältig in ein 
Bf draunc Packpapier eingemacht ist, so wie man Schulbücher zur 
#5 Schonung einbindet. Auf diesem Umschlag steht in sehr sorgfältig 
geschriebener Handschrift: „Schützenordnung der Stahelschützen-Gesell- 
schaft von Posern“. Darüber befindet sich ein neuzeitlich angefertigter Blau- 
stempel mit dem Aufdruck: „Schützenverein Posern“. Das Heft stammt aus d. 
J. 1919. Diese Poserer Stahelschützen-Ordnung dürfte wohl die älteste der 
Stahelschützen-Gesellschaften von Goisern sein. Es ist jedenfalls nichts Gleich- 
altriges und Gleichwertiges bekannt. Und nun zum Inhalt und Wortlaut die- 
ser Schützenordnung selbst (wörtlich und mit gemachten Schreibfehlern ab- 
geschrieben): 
„Schützenordnung 1919 
Abschrift von den Jahren 1886/87/88 mit etlichen neu angeführten Punkten 
für die Poserer Stachelschützengesellschaft. Zu dieser Gesellschaft gehören al- 
le ledigen, verheirateten und erwachsenen Männer, welche Lust und Neigung 
zum Schießen haben. Mehrere solche Männer bilden also eine solche Gesell- 
schaft die sich über Sommer alle Sonntage durch Stahelschießen, eine billige 
Unterhaltung verschaffen und alle Sonntage ein kleines Geldopfer bringen, 
welches dazu dient im Herbst ein größeres Schießen abhalten zu können, das 
Schützenmahl genannt. Um eine solche Gesellschaft zusammenhalten zu kön- 
nen, wurden folgende Punkte die Schützenordnung aufgestellt. 
1. 
Jeder der dieser Gesellschaft beitritt, wozu jeder freundlichst eingeladen wird, 
hat sich dieser Schützenordnung zu unterwerfen und am 1. Sonntag 60 h 
Heller) Eintrittsgebühr und alle weiteren Sonntage das allgemeine Leggeld a 
100 h zu entrichten. 
IL. 
Beginn des Schießens um 12 Uhr Mittags und endet nach allen abgegebenen 
Schüssen der anwesenden Schützen. Müssen über mindestens 5 Schützen das 
Die Poserer Stahelschützen
	        
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