Weber
i. Breinpointner
2. Berger zu Grub
3. Weber in der Trenk
4. Futterstadt
3. Barthi in der Leithn
6. Hendimann
7. Reittenzäuner zu Wallern
3. Weber zu Breitwiesen
9. Schöberl zu Grub
10. Weber in der Edigassen
11. Kienast in Holz
12. Jakob Meisi
‘3. Schüttsepp
Uhrmacher Apotheker und Barbier
. Uhrmacher zu Edlgassen 1. Weismann Josef
Schuhmacher, Schneider, Binder, Sattler, Wagner arbeiten
nach Taglohn; Weber, Lederer, Schmidt sind Lohnarbeiter.
Viktualienhändler
‚. Fürkäufler zu Hilling
2. Hauser Sepp
3. Paul Michl
4. Fürkäufer Andl zu Breit-
niesen, Maria Wagner
5. Schmalz Peter
Im Februar 1854 wurde eine Verordnung erlassen, RGBl. Nr.
46, die bestimmte, daß die im Jahre 1850 gewählten Gemein-
devorstände und Gemeindevertretungen bis zur Wirksamwer-
dung eines neuen Gemeindegesetzes ihr Amt weiter auszu-
üben haben.
Durch diese Verordnung gab es bis auf weiteres keine Ge-
meindewahlen mehr.
Erst am 26. 11. 1860 erließ der Kaiser eine Verordnung, RGBl.
Nr. 261, mit der er die Neuwahl der Gemeindevertretung aut
der Grundlage des Provisorischen Gemeindegesetzes von
1849 anordnete.
Im Frühjahr 1861 wurde Matthias Muckenhuber; Raingruber in
Grub zum neuen Gemeindevorsteher gewählt und löste den
seit 1850 amtierenden Johann Hofer ab.
Die Öffentlichkeit der Gemeindeverhandlungen wurde wieder
aingeführt.
1862 Erlassung des Reichsgemeindegesetzes. Es bildete die
Grundlage für die Gemeindeordnung der Länder.
1864 wurde die erste 06. Gemeindeordnung durch Gesetz
oeschlossen und im Landesgesetz- und Verordnungsblatt
kundgemacht. Sie war die Voraussetzung zur Erfüllung der
schwierigen Verwaltung einer Gemeinde.
Für die Bediensteten in der Gemeinde gab es kein Dienst- und
Besoldungsrecht. Es gab keinen pragmatisierten Dienst-
vosten. Jeder Gemeinde war es überlassen, ob und wieviel
Bedienstete sie bestellte; die Bezüge wurden privatrechtlich
geregelt.
Erlaß
all fänuntlihe Genteinde = Sorfichungen des Erzherzogthumes Defterreich 0b der Enns,
26. 1. 1865 Vom ob der ennsischen Landesausschusse in
Linz ergeht an sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen des Erz-
herzogthumes Oesterreich ob der Enns die Aufforderung mit
31. 12. 1864 »genaue und vollständige Inventarien über den
Stand des Gemeindevermögens aufzunehmen und bis 15. 3.
1865 dem Landesausschusse vorzulegen oder bei Abgang
eines solchen Vermögens die Fehlanzeige zu erstatten. «
Vom ob der ennfifhen Landesausfchuffe
Linz, anı 26. Jänner 18653.
ür den Landeshauptmann ;
Seytl m. p.
Meldung des Gemeindevermögens
1. Aktive Kapitalien: nicht bekannt
il. Realitäten: Das Schulhaus samt Garten
IH. Nutzbare Pachte:
a) Jagdbarkeit auf den der Gemeinde gehörigen Gründen
p) Markt- und Standgelder
c) Bürgerrechtstaxen
IV. Fahrnisse: a) Feuerlösch-Requisiten: Keine
b) Zimeutirungs-Requisiten: Keine
c) Wirtschafts-Geräthe und Straßen
2 Scheibtruhen
2 Grabschaufeln
10 Schneeschaufeln
3 Krampen
2 eiserne Schlägel -
Kanzleieinrichtung und verschiedene Effekten:
‘ Schriftkasten
Gemeindesiegel mit Farbe |
Provinzial-Gesetzsammlung: Reichsgesetzblatt,
Landtags-Verhandlungen, a
Landesausschuss-Sitzungsprotokolle.
2 Gemeindemappen auf Leinwand mit Pappumschlag.
V.
1861 wurde die Eisenbahnstrecke Wels — Passau eröffnet
Das Eisenbahnkonzessionsgesetz vom 14. September 1854,
das nach Abkehr vom Staatsbahn-System den privaten Unter-
nehmern neuen Anreiz gab, führte zur Herstellung der vielsei-
tig geforderten Erbauung der Westbahn von Wien über Linz
nach Salzburg und zur bayrischen Grenze bei Passau.
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