Volltext: Markterhebung der Gemeinde Wallern an der Trattnach

Weber 
i. Breinpointner 
2. Berger zu Grub 
3. Weber in der Trenk 
4. Futterstadt 
3. Barthi in der Leithn 
6. Hendimann 
7. Reittenzäuner zu Wallern 
3. Weber zu Breitwiesen 
9. Schöberl zu Grub 
10. Weber in der Edigassen 
11. Kienast in Holz 
12. Jakob Meisi 
‘3. Schüttsepp 
Uhrmacher Apotheker und Barbier 
. Uhrmacher zu Edlgassen 1. Weismann Josef 
Schuhmacher, Schneider, Binder, Sattler, Wagner arbeiten 
nach Taglohn; Weber, Lederer, Schmidt sind Lohnarbeiter. 
Viktualienhändler 
‚. Fürkäufler zu Hilling 
2. Hauser Sepp 
3. Paul Michl 
4. Fürkäufer Andl zu Breit- 
niesen, Maria Wagner 
5. Schmalz Peter 
Im Februar 1854 wurde eine Verordnung erlassen, RGBl. Nr. 
46, die bestimmte, daß die im Jahre 1850 gewählten Gemein- 
devorstände und Gemeindevertretungen bis zur Wirksamwer- 
dung eines neuen Gemeindegesetzes ihr Amt weiter auszu- 
üben haben. 
Durch diese Verordnung gab es bis auf weiteres keine Ge- 
meindewahlen mehr. 
Erst am 26. 11. 1860 erließ der Kaiser eine Verordnung, RGBl. 
Nr. 261, mit der er die Neuwahl der Gemeindevertretung aut 
der Grundlage des Provisorischen Gemeindegesetzes von 
1849 anordnete. 
Im Frühjahr 1861 wurde Matthias Muckenhuber; Raingruber in 
Grub zum neuen Gemeindevorsteher gewählt und löste den 
seit 1850 amtierenden Johann Hofer ab. 
Die Öffentlichkeit der Gemeindeverhandlungen wurde wieder 
aingeführt. 
1862 Erlassung des Reichsgemeindegesetzes. Es bildete die 
Grundlage für die Gemeindeordnung der Länder. 
1864 wurde die erste 06. Gemeindeordnung durch Gesetz 
oeschlossen und im Landesgesetz- und Verordnungsblatt 
kundgemacht. Sie war die Voraussetzung zur Erfüllung der 
schwierigen Verwaltung einer Gemeinde. 
Für die Bediensteten in der Gemeinde gab es kein Dienst- und 
Besoldungsrecht. Es gab keinen pragmatisierten Dienst- 
vosten. Jeder Gemeinde war es überlassen, ob und wieviel 
Bedienstete sie bestellte; die Bezüge wurden privatrechtlich 
geregelt. 
Erlaß 
all fänuntlihe Genteinde = Sorfichungen des Erzherzogthumes Defterreich 0b der Enns, 
26. 1. 1865 Vom ob der ennsischen Landesausschusse in 
Linz ergeht an sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen des Erz- 
herzogthumes Oesterreich ob der Enns die Aufforderung mit 
31. 12. 1864 »genaue und vollständige Inventarien über den 
Stand des Gemeindevermögens aufzunehmen und bis 15. 3. 
1865 dem Landesausschusse vorzulegen oder bei Abgang 
eines solchen Vermögens die Fehlanzeige zu erstatten. « 
Vom ob der ennfifhen Landesausfchuffe 
Linz, anı 26. Jänner 18653. 
ür den Landeshauptmann ; 
Seytl m. p. 
Meldung des Gemeindevermögens 
1. Aktive Kapitalien: nicht bekannt 
il. Realitäten: Das Schulhaus samt Garten 
IH. Nutzbare Pachte: 
a) Jagdbarkeit auf den der Gemeinde gehörigen Gründen 
p) Markt- und Standgelder 
c) Bürgerrechtstaxen 
IV. Fahrnisse: a) Feuerlösch-Requisiten: Keine 
b) Zimeutirungs-Requisiten: Keine 
c) Wirtschafts-Geräthe und Straßen 
2 Scheibtruhen 
2 Grabschaufeln 
10 Schneeschaufeln 
3 Krampen 
2 eiserne Schlägel - 
Kanzleieinrichtung und verschiedene Effekten: 
‘ Schriftkasten 
Gemeindesiegel mit Farbe | 
Provinzial-Gesetzsammlung: Reichsgesetzblatt, 
Landtags-Verhandlungen, a 
Landesausschuss-Sitzungsprotokolle. 
2 Gemeindemappen auf Leinwand mit Pappumschlag. 
V. 
1861 wurde die Eisenbahnstrecke Wels — Passau eröffnet 
Das Eisenbahnkonzessionsgesetz vom 14. September 1854, 
das nach Abkehr vom Staatsbahn-System den privaten Unter- 
nehmern neuen Anreiz gab, führte zur Herstellung der vielsei- 
tig geforderten Erbauung der Westbahn von Wien über Linz 
nach Salzburg und zur bayrischen Grenze bei Passau. 
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