Der Viehstand
in der Steuergemeinde Wallern Mauer —Uttenthal Zusammen
Pferde 37 41 °5 103
Ochsen 77 44 7 148
Kühe 207 131 65 403
Jungvieh 91 50 60 201
Schafe 106 66 61 233
Ziegen 8 3 — 11
Borstenvieh 193 11? 96 “401
Hühner und Enten werden ziemlich häufig gehalten, Gänse
aber wenig.
Straßen und Wege:
Commerzialstraße von Wels nach Wallern;
Commerzialstraße von Grieskirchen nach Eferding;
Die Verbindungswege zwischen den Ortschaften befinden
sich in mittelmäßigem bis sehr schlechtem Zustande.
Vom Werden unserer Gemeinde
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Im Revolutionsjahr 1848 erreichte der schlesische Abgeord-
1ete Kudlich die wirtschaftliche Befreiung der Bauern durch
Aufhebung der Erbuntertänigkeit (»Grundentlastungs-Pa-
tent«). Gerichtsbarkeit und Verwaltung gingen an den Staat
über. Der Bauer wurde freier Eigentümer seines Bodens;
Zehent und Robot wurden abgelöst. Die Grundherren erhiel-
ten. als Entschädigung Grundentlastungs-Obligationen, die
von den Bauern in 40 Jahren getilgt werden konnten. Die Be-
wohner der Ortsgemeinde unterstanden in der Regel noch bis
zum Jahre 1849 den Grundherren, zu deren Herrschaft sie ge-
hörten.
Die erste Grundlage für die Verwaltung der Gemeinden wurde
durch die Reichsverfassung für das Kaisertum Österreich vom
4.3. 1849 und durch das am 17. März 1849 erlassene proviso-
rische Gemeindegesetz (RGBI. 17/1850) gelegt, dessen
Artikel I bestimmt: »Die Grundfeste des freien Staates ist
die freie Gemeinde.«
Im 8 1 heißt es: »Unter Ortsgemeinde versteht man in der
Regel die als selbständiges Ganzes vermessene Katastral-
gemeinde.«
Der Artikel VIll besagt: »Die Gemeinde wird in ihren Angele-
genheiten durch einen Ausschuß und. einen Vorstand vertre-
ten. Die Gemeinde wählt periodisch ihre Vertretung.«
Anfang 1850 nahmen in Oberösterreich die Statthalterei und
12 Bezirkshauptmannschaften, darunter auch Wels, ihre
Amtstätigkeit auf. Das neuerrichtete Bezirksgericht Grieskir-
chen, mit dem auch das Steueramt verbunden war, löste das
Distriktskommissariat und Pflegegericht Parz ab. Wallern ge-
hörte zur k. k. Bezirkshauptmannschaft Wels. Sie umfaßte bis
zur Auflösung im Jahre 1854 die Bezirksämter Wels, Eferding,
Grieskirchen und Lambach. Neben anderen Weisungen er-
hielten sie auch den Auftrag ehestens die Konstituierung
der Ortsgemeinden vorzunehmen.
Schon am 14. 3. 1850 wurde von der Bezirkshauptmannschaft
Wels die Konstituierung neuer Ortsgemeinden kundgetan und
im Allgemeinen Landes- und Regierungsblatt für das
Kronland Österreich ob der Enns am 24. 9. 1851 verlaut-
bart.
Aus den Steuergemeinden Mauer, Uttenthal und Wallern
wurde die Ortsgemeinde Wallern bei Wels gebildet.
Die Gemeindevertretung wurde durch Gemeindewahlen er-
mittelt. Wahlberechtigt waren nur Steuerzahler.
Ende September 1850 waren die Gemeindewahlen abge-
schlossen.
Herr Johann Hofer, Wegmair in Weghof wurde 1. Gemein-
devorsteher der jungen Ortsgemeinde Wallern bei Wels.
Die Amtsstube befand sich im Hause des Gemeindevorste-
hers. Es stand ihm kein Personal zur Verfügung. Schriftführer
war in der Regel der Schulleiter. Der Aufwand der Gemeinde
war gering. Der Gemeindevorsteher legte jeweils das Prälimi-
nare = Jahresrechnung vor. Die Vorschreibung der »Gemein-
deumlage« mit der. die Gemeindeaufgaben, besonders das
»Armenwesen« finanziert wurden, erfolgte in Prozenten auf
die direkten Steuern.
Aus Originalprotokollen jener Zeit ist zu ersehen, daß sich die
Gemeinde vorrangig mit folgenden Problemen befassen
mußte: Erhaltung der Straßen, Wege und Brücken; Bau- und
Feuerpolizei; Heimatrechtsangelegenheiten; Gesinde- und
Arbeitspolizei und Handhabung der Dienstbotenordnung; Ver-
gleichsversuche zwischen streitenden Parteien und dem
Armenwesen.
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