Volltext: Markterhebung der Gemeinde Wallern an der Trattnach

Das Werden der katholischen Pfarre Wallern 
Gerhard Schwarz, katholischer Pfarrer 
815 Aduualdi juxta aquam Dratihaha 
Die erste Erwähnung von Wallern erfolgt in der Schenkungs- 
Jırkunde der Eigenkirche des Priesters (presbiters) Engilger an 
die Diözese Passau. Dies geschah am 6. Oktober 815 in Ge- 
genwart des Bischofs Hato im zweiten Regierungsjahr Kaiser 
Ludwigs. 
Sigenkirchen gab es dieser Zeit sehr viele. Diese Institution 
stammt zum Hauptteil aus dem germanischen Recht und hat 
ihre Wurzel im Priestertum des Hausvaters. Die Grundeigen- 
tümer fühlten sich auch für den Glauben ihres Gebietes ver- 
antwortlich und bauten so auf ihren Besitzungen Kirchen und 
Kapellen. Dies geschah unabhängig von etwa vorhandenen 
Pfarrkirchen. Der Grundherr stattete »seine« Kirche mit Lie- 
genschaften aus, er betrachtete freilich dieses Gotteshaus 
dann auch mit allem Zubehör und allen Erträgnissen als sein 
ınbeschränktes Eigentum. Es sollte zwar seinem Zweck nicht 
entfremdet werden, aber es wurde doch wie jede andere 
Sache behandelt, also vererbt, vertauscht, verkauft. Den be- 
treffenden Geistlichen stellte er nach freiem Ermessen an, 
konnte ihn wieder entlassen und auch zu persönlichen Dien- 
sten heranziehen. Durch die Gebefreudigkeit der Gläubigen 
ınd die wachsenden Einkünfte war manche dieser Eigenkir- 
chen zu einem gewinnbringenden Unternehmen geworden. 
Dieses Eigenkirchenwesen hatte anfangs wesentlich dazu 
beigetragen, das flache Land mit Gotteshäusern zu versehen. 
Die kirchlichen Zentralstellen wären dazu nicht in der Lage ge- 
wesen. Im Laufe der Zeit kam es aber zu Mißständen und die 
Klage über Mißbräuche und Auswüchse bewog das Aachener 
Kirchenkapitular von 818/819 ordnend einzugreifen. Der 
Priester darf nur mehr mit Zustimmung des Bischofs angestellt 
‚verden und muß ein Freier sein. Er untersteht nunmehr dem 
Bischof. ; 
Da der Priester Engilger seine Kirche »Adwaldi« bereits 815 
der Diözese Passau schenkte, ist zu vermuten, daß er als 
frommer Priester den erwähnten Mißständen im Eigenkir- 
chenwesen ausweichen wollte. 
Übersetzung der Schenkungsurkunde von 815 
Jeder ist sich bewußt, daß er nichts von dieser Welt von 
seinen eigenen Gütern behalten kann. Umso. weniger 
erlaubt es Gott, daß sie in die Ewigkeit mitgenommen 
werden. Darum habe ich ENGILGER, Priester, im 
Namen Gottes begonnen, für das Heil meiner Seele und 
für die Vergebung meiner Sünden zu sorgen. Ich über- 
gebe meine Erbschaft in dem Orte, der ADUUALDI 
heißt, neben dem Wasser, das DRATIHAHA genannt 
wird, die Kirche samt den Herrenhäusern, Wirtschafts- 
gebäuden, samt den Unfreien, die da selbst angesie- 
delt oder am Herrenhofe bedienstet sind, und den Fel- 
dern, Weideplätzen, sowohl gereutete als nicht gereu- 
tete, mit den Rindern, oder kurz gesagt alles, was an 
diesem Orte meine Herrschaft oder mein Besitz gewe- 
sen ist, sowohl vom Allod als auch vom Lehen. Ich über- 
gebe und schenke es nun zum Altare des hl. Stephan 
und Valentin aus eigener Machtvollkommenheit, damit 
es dort verbleibe, sicher und unabhängig ohne allen 
Widerspruch in alle Ewigkeit. Und wäre es auch einer 
meiner Nachfolger, ich glaube es nicht, was künftig ist: 
auch nicht wenn ich es selber wäre, was fern bleiben 
möge, oder irgend einer meiner Erben oder Fürerben, 
der es wagen sollte, gegen diesen Schenkungsbrief 
ohne Recht aufzutreten oder ihn anzufechten: der 
erscheine von den Grenzen der hl. Kirche Gottes aus- 
geschieden und verstoßen, und wenn er es wiederholt 
soll es ihm auf keinen Fall gelingen zu siegen, sondern 
diese Schenkung möge fest bestehen bleiben. Ge- 
schehen ist es aber am 10. Oktober, angesichts der 
Familie des hl. Stephan in Gegenwart des Bischofs 
Hato und im zweiten Jahre der Regierung des Herrn 
Kaisers Ludwig. 
a“ 
1151 Wallern wird Ordenspfarre 
Am 26. Juli schenkte Bischof Konrad von Passau dem Stifte 
St. Florian die Kirche in Wallern samt allen Besitzungen und 
Einkünften. 
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