Volltext: Festschrift zur Markterhebung St. Martin im Mühlkreis

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Vorwort für die Festschrift zur 
Markterhebung St. Martin i.M. 
Als Gemeindereferent der 0.ö. Landeregierung möchte ich der 
Gemeinde St. Martin i.M. und ihren Bewohnern meine herzlich- 
sten Glückwünsche zur Markterhebung entbieten. 
Die Gemeinde St. Martin i.M., deren Namen erstmals im 14. 
Jahrhundert urkundlich erwähnt wurde, hat sich um die Markter- 
hebung beworben, weil die Gemeinde auf wirtschaftlichem Ge- 
biet in den vergangenen Jahrzehnten ständig an Bedeutung ge- 
wonnen hat. Heute beherbergt die Gemeinde 5 Industriebetriebe 
und 72 gewerbliche Betriebe. 
Eng mit der wirtschaftlichen Entwicklung ist eine Zunahme der 
Einwohnerzahl verbunden, die seit dem Jahre 1951 die größte 
Bevölkerungszuwachsrate des Bezirkes Rohrbach aufweist. Die 
Gemeinde hat sich immer mehr zu einer bevorzugten Wohnge- 
meinde entwickelt. 
Mit der Erhebung zum Markt wurde die Bedeutung der Gemein- 
de für den Bezirk Rohrbach und darüber hinaus für das Bundes- 
land Oberösterreich anerkannt und gewürdigt. In diesem Zusam- 
menhang seien mir einige Bemerkungen über die Bedeutung und 
die Aufgabenstellung unserer Gemeinden gestattet: 
Die Gemeinden haben als erste politische Körperschaft in Öster- 
reich durch ein hohes Maß an Selbstbestimmung der Gemeinde- 
bürger die demokratische Staatsordnung schon im 19. Jahrhun- 
dert eingeleitet. Im provisorischen Gemeindegesetz von 1849 
kam dies in dem programmatischen Satz zum Ausdruck: »Die 
Grundfeste des freien Staates ist die freie Gemeinde«. Die heutige 
österreichische — in Europa einzigartig dastehende - Gemeinde- 
autonomie hat aber erst mit der Gemeindeverfassungsnovelle 
1962 ihren Abschluß und Höhepunkt gefunden. Auf dem Boden 
dieser verfassungsrechtlichen Grundsätze hat im Jahre 1965 der 
0.6. Landtag eine neue Gemeindeordnung verabschiedet und am 
21. März 1979 diese Gemeindeordnung novelliert. Eine weitere 
kleinere Novelle wird noch in dieser Gesetzgebungsperiode 
1985 beschlossen werden. Mit diesen Novellierungen konnte ei- 
ne weitere Verstärkung der Demokratisierung in unseren Ge- 
meinden erreicht werden, wobei vor allem mehr direkte Mitbe- 
stimmung der Gemeindebürger an den Problemen und Aufgaben 
in den Gemeinden und mehr Information der Gemeindebürger 
von seiten der Gemeindefunktionäre als besonderer Fortschritt 
hervorzuheben ist. 
Ich darf abschließend der Gemeindevertretung sowie der Bevöl- 
kerung von St. Martin i.M. zur Markterhebung noch einmal mei- 
ne herzlichsten Glückwünsche aussprechen. 
Möge die jüngste Marktgemeinde unseres Bundeslandes auch 
weiterhin eine positive Entwicklung nehmen. 
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Dr. Karl Grünner _ 
Landeshauptmann-Stellvertreter
	        
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