Volltext: 850 Jahre Michaelnbach

eine direkte Steuer entrichteten oder in der 
Gemeinde wohnten und da selbst ein sonstiges 
Einkommen versteuerten, und von AUSWÄRTI- 
GEN, welche alle übrigen Personen, die sich in der 
Gemeinde aufgehalten, ohne Gemeindeangehörige 
oder Gemeindegenossen zu sein, genannt wurden. 
Die damaligen sogenannten Bezirksämter über- 
gaben die Amtsgeschäfte an die zuständige 
Bezirkshauptmannschaft in der Woche vor dem 
31. August 1868 und damit traten die neuen poli- 
tischen Behörden am 31. August 1868 in Tätigkeit 
Michaelnbach gehörte damals zur Bezirkshaupt- 
mannschaft Wels. 
Mit Kundmachung des Ministeriums des Inneren 
vom 27. Juli 1907 wurde schließlich Eferding end- 
gültig als Sitz der neu zu errichtenden Bezirks- 
hauptmannschaft erklärt. Dieser neue Bezirk um- 
faßte die Gerichtsbezirke Eferding und Waizen- 
kirchen. 
Mit Amtswirksamkeit vom 1. Juni 1911 wurde 
infolge Überlastung der Bezirkshauptmannschaften 
in Grieskirchen eine Bezirkshauptmannschaft er- 
richtet. Michaelnbach wurde aber dieser neuen 
Bezirkshauptmannschaft noch nicht angeschlossen. 
Die Gemeinde Michaelnbach kam erst im Jahre 
1923 zur Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen. 
In Oberösterreich wurde auf Grund der Verfassung 
1934 im Jahre 1936 eine neue Gemeindeordnung für 
alle Ortsgemeinden des Landes erlassen. Während 
der Besetzung Österreichs durch das Deutsche 
Reich wurde die Österreichische Gemeindeorgani- 
sation aufgehoben und die Deutsche Gemeinde- 
ordnung in Kraft gesetzt. 1945 schließlich wurde 
das Deutsche Gemeinderecht als aufgehoben 
erklärt und die Österreichische Gemeindeordnung 
wieder in Wirksamkeit gesetzt. 
Seit dem Jahre 1965 gilt die neue Gemeindeord- 
nung, die in der Zwischenzeit bereits fünfmal 
novelliert wurde. 
Unser Gemeindewappen 
Unser Gemeindewappen ist auf das Symbol des 
hl. Michael (Flammenschwert) und das heraldische 
Symbol für Wasser (Bach) abgestimmt. So entsteht 
ein ganz enger historischer Bezug auf die Ent- 
stehung unseres Ortes und andererseits ein 
direkter Landschaftsbezug zum, Ursprung des 
Michaelnbaches. 
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Beschreibung: 
„In Blau ein silberner, schräglinker Wellenbalken, belegt 
mit einem roten Flammenschwert mit schwarzem Griff.“ 
Der Gemeinderat der Gemeinde Michaelnbach hat 
die Führung des Gemeindewappens sowie die 
Gemeindefarben „ROT-WEISS-SCHWARZ” in 
seiner Sitzung am 18. Juni 1980 einstimmig be- 
schlossen. 
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