Volltext: Satzungen des Oberösterreichischen Landes-Lehrervereines

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Der Vollversammlung steht es zu, die Tagesordnung 
zu erweitern oder Verhandlungsgegenstände von derselben 
abzusetzen, wenn zwei Drittel der Anwesenden dafür 
stimmen. 
B. Centralausschuss. 
8 21. Der Centralausschuss hat seinen Sitz in Linz. 
Derselbe wird in der ordentlichen Vollversammlung mit 
Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder gewählt 
und behält seine Amtswirksamkeit bis zur nächsten 
ordentlichen Vollversammlung. Jede außerordentliche 
Vollversammlung ist jedoch berechtigt, KErgänzungs- 
wahlen vorzunehmen oder auch den ganzen Central- 
ausschuss zu wählen, wenn ‘alle. Mitglieder desselben in 
dieser ihre Stellen niederlegen. 
& 92. Der Centralausschuss bildet die vollziehende 
Körperschaft des Vereines. Ihm obliegt die Wahl des 
Schriftleiters, sowie alle Geschäfte, welche nicht aus- 
drücklich der Vollversammlung vorbehalten sind. Die 
Mitglieder des Centralausschusses ‚sind wieder wählbar. 
Der Centralausschuss besteht: 
a) aus dem Vorstande; 
b) aus zehn weiteren Ausschussmitgliedern; 
ec) aus drei Ersatzpersonen, welche für den Fall dauernder 
Verhinderung ‚eines oder mehrerer Mitglieder - des 
Centralausschusses von demselben nach Bedarf ein- 
zuberufen sind. 
Die Vertheilung der Geschäfte unter seine Mitglieder 
nimmt der Ausschuss jedesmal in. der ersten Sitzung vor 
und wählt aus seiner Mitte den Stellvertreter des Vor- 
standes, drei Schriftführer und den Zahlmeister.: 
Gehört der Schriftleiter. nicht schon dem Central- 
ausschusse an, so tritt er als ordentliches Mitglied in 
denselben ein.
	        
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