Volltext: Satzungen des Oberösterreichischen Landes-Lehrervereines

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zahlen, wovon die eine Hälfte .der Zweigvereinscasse, die 
andere Hälfte der Centralcasse zufällt. 
8 11. Der Vereinsbeitrag ist am Beginne eines jeden 
Vierteljahres vorhinein zu entrichten. a 
Bei Neubeitritten ist jedes begonnene Vierteljahr als 
voll zu rechnen. aa 
Bei Übersiedlungen kommt jenem Zweigvereine der 
Vereinsbeitrag zu, welchem das Mitglied zu Beginn des 
Vierteljahres angehörte. a. 
Die Einhebung dieser Vereinsbeiträge besorgt der 
Zweigvereinsausschuss, der für die regelmäßige, mindestens 
halbjährige Ablieferung derselben an die Centralcasse ver- 
antwortlich ist. 
C. Austritt der Mitglieder. 
8 12. Der Austritt der Vereinsmitglieder erfolgt 
über schriftliche oder mündliche Anmeldung beim be- 
treffenden Zweigvereinsausschusse gegen Rückstellung 
der Vereinskarte. 
8 13. Ein. Mitglied, welches am Schlusse eines 
Vereinsjahres auf erfolgte Erinnerung seines Zweig- 
vereinsausschusses seiner Verpflichtung zur Zahlung des 
Jahresbeitrages nicht nachgekommen ist, wird als aus- 
getreten betrachtet. 
Den mit den einzelnen Theilzahlungen im Rück- 
stande befindlichen Mitgliedern wird die Zusendung der 
Zeitschriften eingestellt, Um dies zu können, haben die 
Zweigvereinsausschüsse die Namen der ihrer Zahlungs- 
pflicht nicht nachkommenden Mitglieder dem Central- 
ausschusse bekanntzugeben. ; 
8 14. Ein Mitglied, welches in 'offenkundiger Weise 
gegen die Bestrebungen des Vereines auftritt, kann über 
Antrag seines Zweigvereines oder des Centralausschusses 
von der Vollversammlung des‘ Oberösterreichischen 
Landes-Lehrervereines aus’ der Reihe seiner Mitglieder 
ausgeschlossen werden.
	        
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